1894 / 286 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 05 Dec 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Rärwalde i. X. Bekanntmachung. I5l490

Die Eintragungen in das Handels-, Genossen⸗ chafts⸗, Zeichen. und Musterregister des hiesigen mtsgerichts werden im Jahre 1895 durch den H m, Reichs⸗ und Königlich Preuszischen Staats-⸗Auzeiger, die Berliner Börsenzeitung und das Bärwalder Wochenblatt veröffentlicht werden. Für kleinere Genossenschaften werden die Bekannt⸗ machungen nur durch den Dentschen Reichs und er, e Preußischen Staats⸗Auzeiger und das Bärwalder Wochenblatt erfolgen.

Bärwalde i. N., den 29. Nobember 1894. kisen sonstige Eintragungen in das in der Kenntniß gebracht.

Königliches Amtsgericht.

Hees kom. Bekanntmachung. ae

Die die Führung des Handels- 2 chafts⸗, Zeichen- und Musterregisters und den Markenschutz betreffenden Bekanntmachungen des unterzeichneten Gerichts werden im Laufe des Geschäftsjahrs 1895 in folgenden Blättern: .

1) dem Dentschen Reichs⸗Anzeiger,

2) der Berliner . .

3) dem Beeskow⸗Storkower Kreisblatt bezw. für die Ortschaften des Lübbener Kreises dem Lübbener Kreisblatt

veröffentlicht werden. Inbetreff kleinerer Genossenschaften erfolgt Ver⸗ öffentlichung nur in den Blättern zu 1 und 3. Beeskom, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.

Reli. Bekanntmachung. B66lg566l

Während des Jahres 1895 werden beim hiesigen Amtsgericht:

I) die Eintragungen in das Handelsregifter durch Insertion in: J;

a. dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich BPreusischen Staats Anzeiger,

der Berliner Börsenzeitung,

dem Zauch⸗Belziger Kreisblatt,

d. dem Anzeiger für Niemegk und Umgegend zu Niemegk; ö .

2) die Eintragungen in das i , , , durch Insertion in den ad La. und 1c. aufgeführten Blättern, und zwar auch betreffs der im Laufe des nächsten Jahres zu errichtenden Genossenschaften ver⸗ öffentlicht.

Belzig, den 1. Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht.

Rergedorf. Bekanntmachung. 51623 Die Eintragungen in das Handels- und das Ge— nossenschaftsregister des unterzeichneten Amtsgerichts werden während des Jahres 1895: . im Dentschen Reichs und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, im Deffentlichen Anzeiger, Beiblatt zum Amts⸗ blatt der freien und Hansestadt Hamburg, im Hamburgischen Korrespondenten und in der Bergedorfer Zeitung, . für kleinere Genossenschaften außer im Deutschen Reichs und Königlich Prenstischen Staats⸗ Anzeiger nur in der Bergedorfer Zeitung veröffent⸗ licht werden. Bergedorf, den 1. Dezember 1894. Das Amtsgericht.

51491] Kergen b. Celle. Die Eintragungen in das Handels⸗ und das Genossenschaftsregister für das Jahr 1895 werden durch: I) den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger,

2) den Hannoverschen Courier,

3) den Hamburgischen Correspondenten,

4) die Cellesche Zeitung ö bekannt gemacht. Für kleinere Genossenschaften er⸗ folgt die Bekanntmachung nur in den zu 1 und 4 genannten Blättern.

Bergen b. Celle, den 13. November 1894. Königliches Amtsgericht.

51624

Kernburg. Zur Bekanntmachung der Eintra—⸗ ungen in das Handels⸗ und Genossenschaftsregister ür den Bezirk des hiesigen Handelsgerichts ö. als fakultativ zu benutzende Blätter für das Jahr 1895 I) das Bernburger Wochenblatt in Bernburg,

2) die Berliner Börsenzeitung in Berlin neben dem für alle Bekanntmachungen bestimmten Anhaltischen Staats-Anzeiger und dem Central—⸗ Handelsregister für das Dentsche Reich aus— gewählt worden. Bernburg, den 29 November 1894. Herzoglich Anhaltisches Amtsgericht. Nary.

51768

KRirkenfeld. Die Eintragungen in das Handels—⸗ register und in das Genossenschaftsregister des Amts⸗ erichts Birkenfeld werden pro 1895 im Amtsblatt ir das Fürstenthum Birkenfeld und in dem als Beilage zum Dentschen Reichs⸗ und Königlich Preußi⸗ schen Staats Anzeiger erscheinenden Central⸗ Handelsregister für das Deutsche Reich veröffentlicht.

Birkenfeld, den 1. Dezember 1894. Großherzogliches Amtsgericht. Wolff.

Bekanntmachung. [51492

Für das Jahr 1895 werden die Eintragungen in die Handels., Muster⸗- und Genossenschaftsregister des unterzeichneten Gerichts durch

I) den Dentschen Reichs Auzeiger,

2) das Rössel'er Kreisblatt,

3) die Königsberger Hartung'sche Zeitung. bezüglich kleinerer . nur durch die Blätter zu 1 und 2 veröffentlicht werden.

Bischofsburg, den 27. November 1894.

Königliches Amtsgericht.

KRleckede. Bekanntmachung. 51493 Die Eintragungen in das Handels., und Genossen⸗ schaftsregister des unterzeichneten Amtsgerichts werden für das Geschäftsjahr 1895 durch: I) den Dentschen Reichs⸗Anzeiger, 2) den Hannoverschen Courier, 3 den Hamburgischen Correspondenten, 4) die Bleckeder Zeitung veröffentlicht werden. . Bekanntmachungen für kleinere Genossenschaften erfolgen durch den Dentschen Reichs ⸗Anzeiger und die Bleckeder Zeitung. Bleckede, den 1. Dezember 1894.

NRischofsburg.

Rraunschwei g. Freitage werden im kommenden Jahre bei dem unterzelchneten Herzoglichen Amtsgerichte mündliche Anmeldungen, Jeichnungen und sonstige Anträge bezüglich der Handels-, Genossenschafts⸗, 3 Musterregister entgegengenommen sowie dieselben zur Einsicht vorgelegt.

Genossenschaften werden ; Reichs⸗Anzeiger und die Braunschweigischen An⸗

ol 21] An jedem Dienstage 1

eichen⸗ und

Die Eintragungen für Handelsgesellschaften und durch den Den

Handelsregister Regel nur durch letztere zur öffentlichen Braunschweig, den 3. Dezember 1894. Herzogliches Amtsgericht. R. Wegmann.

KRredstedt. Handels ꝛc. Register. 5622 Die Eintragungen in das Handels und Genossen⸗ schaftsregister des unterzeichneten Amtsgerichts werden für das Jahr 1895 durch folgende Blätter: a. den „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger““,

b. das ‚Regierungs⸗Amtsblatt !, c. die Nor rn hen Nachrichten“, ö. die Eintragungen in das Zeichen⸗ und Musterregister jedoch lediglich durch das zu a. genannte Blatt und die Eintragungen für kleinere Genossenschaften nur durch die zu a. und é. genannten Blätter veröffent⸗ licht werdch. Bredstedt, den 30. November 1891.

Königliches Amtsgericht.

Oarlsxuhe O.-8. Bekanntmachnug. I6l 494 Im Jahre 1895 werden die Eintragungen in das Handels-, Genossenschafts⸗ und Musterregister des unterzeichneten Gerichts durch: . a. den Deutschen Reichs und Königlich Prensischen Staats Anzeiger, b. die Schlesische Zeitung, c. die Berliner Boörsen⸗Zeitung, d. den Breslauer General⸗Anzeiger bekannt gemacht werden. . Die Bekanntmachungen für kleinere Genossenschaften sollen außer in dem Blatte zu a. im Oeffentlichen Anzeiger des Regierungs⸗Amtsblatts zu Oppeln ver⸗ öffentlicht werden. Carlsruhe O.⸗S., den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. Pülken. Bekanntmachnng. lI51I625 Die Eintragungen in das Handelsregister sowie in das Genossenschaftsregister des unterzeichneten Gerichts werden im Jahre 1895 veröffentlicht im: a. Deutschen Reichs⸗Anzeiger b. Sprecher am Niederrhein hierselbst, C. der Dülkener Zeitung hierselbst, . bezüglich kleinerer Genossenschaften jedoch nur in den unter a. und b. bezeichneten Blättern. Dülken, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.

ol6461 Epeleben. Die Eintragungen in das Handels⸗ und Genossenschaftsregister des unterzeichneten Amts—⸗ gerichts werden im Jahre 1895 I) im Deutschen Reichs und Königlich Preußischen Staats Anzeiger, 2) im Deutschen zu Sondershausen, 3) im Ebeleber Bezirksblatt veröffentlicht werden. Ebeleben, den 1. Dezember 1894. Fürstl. Schwarzb. Amtsgericht. J. V.: Schubert.

Ermsleben. Bekanntmachung. ol647

Im Jahre 1895 werden von dem unterzeichneten Gerichte öffentlich bekannt gemacht werden;

Die Eintragungen in, die Handels«, Genossen—⸗ schafts, Muster und Zeichenregister: .

1) im Amtsblatt der Königlichen Regierung zu

Merseburg, .

2) im Allgemeinen Anzeiger für den Gerichts

bezirk Ermsleben,

3) im Ascherslebener Tageblatt,

ferner die Eintragungen in das Genossenschafts⸗ register: .

in den zu 2 und 3 genannten Blättern und in dem Dentschen Reichs ⸗Anzeiger,

bei kleineren Genossenschaften nur

in dem zu? genannten Blatte und im Deutschen Reichs Anzeiger.

Ermsleben, den 1. Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht.

Freren. Bekanntmachung. 51626

Die Veröffentlichungen der Eintragungen in das Handels und Genossenschaftsregister wird das unter⸗ zeichnete Amtsgericht im Jahre 1895 durch:

1) den Deutschen Reichs. Anzeiger.

2) die Osnabrücker Zeitung,

3) den Lingen'schen Volksboten,

4) das Lingen'sche Wochenblatt stattfinden lassen. .

Die Bekanntmachungen für kleinere Genossen⸗ schaften sollen nur in den unter 1 und 3 bezeichneten Blättern erfolgen.

Freren, den 1. Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht.

Abth. II.

61627] Freystadt i. Schl. Bekanntmachung. Im Jahre 1895 erfolgt die Bekanntmachung der Eintragungen in unser Handelsregister durch den Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger, die Schlesische Zeitung, die Breslauer Zeitung und das hiesige Kreisblatt; . . , Eintragungen in unser Genossenschaftsregister ur den Reichs⸗ und Staats Anzeiger, die Schlesische Zeitung und das hiesige Kreisblatt, und die der Eintragungen für kleinere Genossen⸗ schaften außer durch den Reichs⸗ und Staats⸗ Anzeiger nur im Kreisblatt. Die das Zeichen und Musterregister betreffenden Bekanntmachungen erfolgen nur im Reichs⸗ und Staats Anzeiger. Freystadt i. Schl., den 28. November 1894.

Gaildort. ' lõ9g4] K. Ie g. Amtsgericht Gaildorf. Geschehen den 29. November 1894. ; Zur Veröffentlichung der auf das Handelsregister bezuglichen 1 n wird für das Jahr 1895 das als besondere Beilage zum Staats ⸗Anzeiger für Württemberg erscheinende Zentralblatt für ge⸗ richtliche Bekanntmachungen und der in Gaildorf erscheinende Kocherbote als Amtsblatt bestimmt; zur Veröffentlichung der Einträge im Genossenschafts—⸗ register dagegen der Reichs Anzeiger und der Kocherbote. ! Ober Amtsrichter Mühleisen.

516530 Grabow, Meckel. Die zum ,,, register erfolgenden Eintragungen werden während des Geschäftsjahres 1895 durch Einrückung in den Reichs⸗Anzeiger, die Amtl. Meckl. Anzeigen und die Elde⸗Zeitung veröffentlicht werden. Grabow, den 1. Dejember 1894. Großherzogl. Mecklenb. Amtsgericht. w.

51629 Grabow, Meckel. Die zum hiesigen Genossen“ schaftsregister erfolgenden Eintragungen werden während des Geschäftsjahres 1895 durch Einrückung in den Reichs⸗Anzeiger und die Amtlichen Mecklenburgischen Anzeigen veröffentlicht werden. Grabow, den 1. Dejember 13894. . Großherzoglich Mecklenburgisches Amtsgericht.

solb3 1] Greifenberg i. Pomm. Bekanntmachung. Die Veröffentlichungen aus dem Handelsregister . . Gerichtsbezirke werden im Jahre 1895

ur

den Reichs⸗Anzeiger, .

das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin,

die Ostsee Zeitung, . .

die Kreisblätter der Kreise Greifenberg und Regen—⸗ walde

erfolgen. (. -

Die Veröffentlichungen aus dem Genossenschafts⸗

register werden durch den Reichs⸗Anzeiger und die

Kreisblätter der Kreise Greifenberg und Regenwalde,

bezüglich der kleineren . jedoch nur

durch die beiden ersteren erfolgen.

Greifenberg i. Pomm., den 1. Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht.

51628

Grossbodungen. Die Veröffentl chungen über

Eintragungen in unserem Handelsregister und Ge⸗

nossenschaftsregister werden im Jahre 1895 in

1I) dem Deutschen Reichs und Prenßischen Staats Anzeiger,

2) dem öffentlichen Anzeiger zum Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Erfurt,

3) dem Worbiser Kreisblatte

erfolgen; jedoch sollen die Bekanntmachungen, welche

sich auf kleinere Genossenschaften beziehen, nur in den

zu 1 und 3 genannten Blättern veroffentlicht werden.

Bekanntmachungen über Eintragungen im Muster⸗

register werden nur in dem zu 1 genannten Blatte

veröffentlicht werden.

Großkbodungen, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. Gumbinnen. Beschlus. 51056

Gemäß Artikel 14 des Allgemeinen Handeltgesetz. buchs und § 147 des Gesetzeß vom J. Mai 1889 wird hiermit bestimmt, daß für das Jahr 1895 die Bekanntmachungen der Eintragungen in unser Handels- und Genossenschaftsregister in folgenden offentlichen Blättern zu erfolgen haben: .

a. im Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preußischen Staats⸗Anzeiger, b. in dem Amtsblatt der Königl. Regierung zu Gumbinnen, ; 3 C. in der zu Gumbinnen erscheinenden Preußisch⸗ Litthauischen Zeitung. .

Außerdem werden die Bekanntmachungen bezüglich des Vorschuß⸗Vereins Gumbinnen, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht noch in der Gumbinner dert ng e gen .

Die Eintragungen in unser Genossenschaftsregi fter bezüglich kleinerer Genossenschaften werden außer in dem Deutschen Reichs und Königlich Prenßischen Staats⸗Anzeiger noch in der Preußisch-Litthauischen Zeitung bekannt gemacht werden.

Gumbinnen, den 20. November 1894.

Königliches Amtsgericht.

sol637 Hachenburg. Im Jahre 1895 werden die Bekanntmachungen aus den Handels⸗ und Genossen⸗ schaftsregistern im , dem Regie⸗ rungs- Amtsblatt und dem Rheinischen Kurier zu Wiesbaden, sowie der Westerwälder⸗Zeitung zu Marienberg erfolgen. Bekanntmachungen für kleinere Genossenschaften erfolgen nur im Reichs⸗Anzeiger und der Westerwälder⸗Zeitung. Hachenburg, am 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.

61495 HLeechingem. Im Bezirke des unterzeichneten Amtsgerichte werden für das Jahr 1895 die Ein⸗ träge in das Handels- Genossenschafts⸗ und Muster⸗ register in dem Denutschen Reichs⸗ und Königlich Preußszschen Staats⸗Anzeiger, in dem öffentlichen Anzeiger des Amtsblatts der Königlichen Regierung zu Sigmaringen, in den hierselbst erscheinenden , , Blättern und im Schwäbischen

erkur zu Stuttgart bekannt gemacht werden.

Für kleinere Genossenschaften erfolgt die Bekannt⸗ machung außer in dem Deutschen Reichs Anzeiger nur in den Hohenzollernschen Blättern.

Hechingen, den 253. November 1894.

Königliches Amtsgericht.

Heiligembeil. Bekanntmachung. F5l 633] Die Eintragungen in das hiesige Handels- und Genossenschaftsregister werden im Jahre 1895 durch den Deutschen Reichs. und Königlich Preussi⸗ schen Staats ⸗Anzeiger, sowie die Königsberger Hartung'sche Zeitung, bezüglich der kleineren Ge—⸗ / n jedoch durch das erstere Blatt und die Heiligenbeiler Zeitung bekannt gemacht werden. Heiligenbeil, den 1. Dezember 1894.

Her rox d . Beschlus. (oõlbz6] Die Bekanntmachung der Eintragungen in das Handelsregister des unterzeichneten Gerichts erfolgt für das Jahr 1895 durch: a. den Deutschen Reichs und Königl. Preußischen Staats⸗Auzeiger, b. das „Herforder Kreisblatt“, g. die Herforder Zeitung für Stadt und Land?. Die Bekanntmachungen in Zeichen! und Muster. 3 erfolgen nur durch das zu a. genannte, att. Herford, 1. Dezember 1884. Königliches Amtsgericht.

Hex fox d. Beschlusß. sõlbzb] Die Bekanntmachung der Eintragungen in das Genossenschaftsregister des unterzeichneten Gerichts erfolgt für daz Jahr 1895 Durch . 4. den „Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preußischen Staats Anzeiger“,

b. das Herforder Kreisblatt“,

C. die „Herforder Zeitung für Stadt und Land“; für kleinere Genossenschaften jedoch nur durch die beiden zu a. und b. bezeichneten Blätter.

Herford, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.

Heringen a. d. Helme. Beschlusf. 51057] Die Veröffentlichung der Eintragungen in das Handels., Muster⸗ und Genossenschaftsregister des unterzeichneten Amtsgerichts erfolgt im Jahre 1895: 1) bezüglich der ge n er gs. (Firmen, Pro- ö Gesellschafts. und Gütergemeinschaftsregister) dur 4. den Dentschen Reichs. und Königlich Prensischen Staats⸗Anzeiger, b. die Berliner Börsen⸗Zeitung, c. den Nordhäuser Courier, d. die Nordhäuser Zeitung, 2) bezüglich des Musterregisters durch den Deut schen Reichs. und Königlich Preußischen Staats Auzeiger 3) bezüglich des Genossenschaftsregisters durch a. den Deutschen Reichs und Königlich Preusßischen Staats⸗Anzeiger, b. den Nordhäuser Courier, c. die Nordhäuser Zeitung, und für kleinere Genossenschaften außer dem Deutschen Reichs Anzeiger nur durch die Nordhäuser Zeitung. Heringen, den 22. November 1894. Königliches Amtsgericht. õl638 Hess.--Lichtenanu. Die Eintragungen in das Handels,, Genossenschafts⸗ und Musterregister des unterzeichneten Gerichts werden im Jahre 1895 in a. dem Deutschen Reichs⸗ und Prenstischen Staats⸗AUnzeiger, b. der Hessischen Morgenzeitung, C. dem Witzenhäuser Kreisblatt bekannt gemacht werden. ; . Bei kleineren Genossenschaften erfolgt die Bekannt⸗ machung nur im Deutschen Reichs und Preusfi⸗ schen Staats⸗Anzeiger und im Witzenhäuser Kreisblatt. .

Hess. Lichtenau, den 29. November 1894. Königliches Amtsgericht. Hötensleben. Bekanntmachung. öl bad]

Im Jahre 1895 werden von dem unterzeichneten Amtsgericht die Eintragungen in das: 1) Handelsregister durch . a. den Deutschen Reichs Anzeiger, b. die Berliner Börsenzeitung, c. die Schöninger Zeitung, 2) Genossenschaftsregister durch die 14. und e. ge⸗ nannten Blätter, . 3) Zeichen⸗ und Musterregister durch den 12. ge— nannten Anzeiger veröffentlicht werden. Hötensleben, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.

Hofrgeismar. Bekanntmachung. (h l6s39] Die Einträge in dem Handels. und Genossen— schaftsregister des unterzeichneten Amtsgerichts werden im Jahre 1895 in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats Anzeiger, dem Casseler Tageblatt und Anzeiger und in der Hof⸗ geismarer Zeitung, die kleinere Genossenschaften be⸗ treffenden nur im Dentschen Reichs⸗ und König⸗ lich Preußischen Staats⸗Anzeiger und der Hofgeismarer Zeitung veröffentlicht werden. Hofgeismar, am 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. Hoyerswerda. Bekanntmachung. 51632 Die Eintragungen in das hiesige Handels⸗ und Genossenschaftsregister werden im Jahre 1895 durch 1) den Deutschen Reichs! und Königl. Preußischen Staats ˖ Anzeiger, 2) das Hoyerswerdaer Kreisblatt, 3) die Berliner Börsen⸗Zeitung, sowelt sie aber kleinere Genossenschaften betreffen, nur durch die erstgenannten heiden Blätter, die Gin= tragungen in das hiesige Musterregister nur durch den Deutschen Reichs und Königl. Preufzischen Staats⸗Anzeiger bekannt gemacht werden. Hoyerswerda, den 29. November 1894. Königliches Amtsgericht. Isenhaen. Bekanntmachung. õl496] Eintragungen in das hiesige Handels, und Ge— nossenschaftsregister sollen für das Jahr 1895 ver— öffentlicht werden durch;. a. den Denutschen Reichs und Königlich Preußischen Staats⸗Auzeiger, b. den Hannoverschen Courier und C. die Uelzener Kreiszeitung; bei kleineren Genossenschaften lediglich durch die Blätter sub a. und C. Isenhagen, den 1. Dezember 1891. Königliches Amtsgericht. 1I.

Jastro wm. Bekanntmachung. h lb o

Die das Handels«, Genossenschafts⸗ und Muster⸗ register des unterzeichneten Gerichts betreffenden He kanntmachungen werden in dem Kalenderjahre 1895 in dem Deutschen Reichs⸗-Anzeiger, dem öffent⸗ lichen Anzeiger des Amtsblatts der Königlichen Re— gierung zu Marienwerder, der Berliner Börsen⸗ zeitung, dem Wochenblatt für Jastrow und Um— gegend veröffentlicht werden.

Bekanntmachungen bei kleineren Genossenschaften

Königliches Amtsgericht.

Königliches Amtsgericht.

Königliches Amtsgericht.

werden nur in dem Dentschen Reichs⸗Anzeiger

und dem Wochenblatt für Jastrow und Umgegend veröffentlicht werden. Jastrow, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. H ant h. Bekanntmachung. (H 1643 Im Jahre 1895 wird die Veröffentlichung der Eintragungen a. in das hiesige Handels- und Genossenschafts— register in dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger, der Schlesischen Zeitung und der Breslauer Zeitung, für kleinere Genossenschaften jedoch außer im Reichs Anzeiger nur im Stadt. und Landboten für Kanth und Umgegend, b. in das hiesige Zeichen⸗ und Musterregister im Deutschen Reichs⸗Anzeiger erfolgen. Kanth, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.

51595 Kirchhain, Bz. Cassel. Die ,, in das hiesige Handels, und Genossenschaftsregister sollen im Jahre 1895 durch den Deutschen Reichs. und Königlich Prensischen Staats-Anzeiger und die in Marburg erscheinende Oberhessische Zeitung, bezüglich der kleineren Genossenschaften aber in dem ersteren Blatt und in der Kirchhainer Zeitung be— kannt gemacht werden.

Kirchhain, 30. November 1891.

Königliches Amtsgericht. Droste. Kirn. Beschlus. Ih 1642

Für das Geschäftsjahr 1895 wird wegen Ver⸗ öffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen des Königlichen Amtsgerichts zu Kirn Folgendes bestimmt:

1) Die Eintragungen in das Handeléregister werden in dem „Dentschen Reichs- Anzeiger“, in dem „Kreuznacher General-Anzeiger“ und der Kirner Zeitung“ veröffentlicht; in denselben Blättern finden die Bekanntmachungen aus dem Genossen⸗ schaftsregister statt, bei kleineren Genossenschaften jedoch mit Ausnahme des „Kreuznacher General— Anzeigers“.

2) Der Abschluß von Eheverträgen wird, soweit vorgeschrieben, in dem „Kreuznacher General⸗Anzeiger⸗ und in der „Kirner Zeitung‘ öffentlich bekannt gemacht.

3). Sonstige amtliche Bekanntmachungen erfolgen, soweit deren Bekanntmachung gesetzlich vorgeschrieben und eine abweichende Anordnung für einzelne Fälle im Gesetze nicht getroffen ist, durch das ‚Regierungs— Amtsblatt! und die Kirner Zeitung“.

Die Bestimmung der Blätter für die Bekannt⸗ machung der Ausschlußfrist im Grundbuchanlegungs— verfahren bleibt vorbehalten.

Kirn, den 1. Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht.

51641 Koblenz. Im Jahre 1895 werden: 1) Die Eintragungen in das hiesige Handels register r schen R un 4. den Dentschen Reichs⸗Anzeiger b. die Kölnische Zeitung, . c. die Kölnische Volkszeitung, .. die, Koblenzer Zeitung; 2 die Eingragungen in das hiesige Genossenschafts⸗ register durch: a. den Dentschen Reichs⸗Anzeiger, b, die Koblenzer Volkszeitung, und dle, die Koblenzer Volksbank hierselbst be⸗ treffenden Anzeigen außerdem noch durch die Koblenzer Zeitung veröffentlicht werden. Koblenz, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.

. lbs) Könisswinter. Im Jahre 1895 sollen bei dem unterzeichneten Gericht die Eintragungen ) in das Handelsregister 2. im TDentschen Reichs⸗ und Königlich Prensischen Staats⸗Anzeiger, b. in der Kölnischen Zeitung, e. im General-Anzeiger zu Bonn, 2) in das Genossenschaftsregister a. im Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats Anzeiger, b. im General ⸗Anzeiger zu Bonn deröffentlicht werden. Königswinter, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. J.

ö ö lol bac Kröpelin. Die Eintragungen in das 6 ö, , werden im Jahre 1895 durch das

eutral⸗Hanudelsregister für das Dentsche Reich, die Amtlichen Anzeigen und Ostseebooten bekannt gemacht werden.

Kröpelin, den 3. Dezember 1894.

Großherzogliches Amtsgericht.

; . ol 645 Kröpeklim. Die Eintragungen in das hiesige Genossenschaftsregister werden im Jahre 1895 durch die Amtlichen Mecllenburgischen Anzeigen, den Deutschen Reichs Anzeiger und den Sstseeboten, für kleinere Gengssenschaften nur durch die letzt genannten beiden Blätter bekannt gemacht werden.

Kröpelin, den 3. Dezember 1894.

Großherzogliches Amtsgericht. Leonberæ. 51497 Kgl. Württ. Amtsgericht Leonberg.

Die inträge in das Handelsregister werden für das Jahr 18935 im Zentralblatt des Staats⸗An⸗ zeigers im Schwäbischen Merkur und in der Glems. und Würmgau⸗-Zeitung (Amtsblatt des Bezirks), die Einträge für das Genossenschaftsregister außerdem im Reichs⸗Anzeiger, die auf klelnere Genossen⸗ schaften bezüglichen Einträge nur im Reichs—⸗ Anzeiger und in der Glems. und Würmgau— Zeitung veröffentlicht.

Den 1. Dezember 1894.

Ober⸗Amtsrichter Kepf.

. lolaos) Limburg. ir 1895 erfolgen Bekanntmachungen aus dem Handels—« und Genossenschaftsregister durch den Deutschen Reichs Anzeiger, den Kheinischen Kurier, den Nassauer Bote und den Limburger An⸗ zeiger (Kreisblatt), für kleinere Genossenschaften durch

Lingem. Bekanntmachung. 51671 Die Veröffentlichung der Eintragungen in 5 Nandels. und Genossenschaftgregister des unterzeichneten Amtsgerichts für das Jahr 1895 wird durch den Deutschen Reichs⸗Auzeiger in Berlin, den . 3 Courier und daß Lingensche Wochenklatt rfolgen. . Die Bekanntmachungen für kleinere Genossen— schaften werden außer im Dentschen Reichs- An—⸗ zeiger nur im Lingenschen Wochenblatt erfolgen. Lingen, den 1. Dezember 1894. . Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.

. loi?) Malchin. Die öffentliche ö 3. Einträge zum hiesigen Handelsregister und Ge— nossenschaftsregister wird im Jahre 1695 durch den „Deutschen Reichs Anzeiger“ in Berlin, die ene, ,, 5 in Schwerin, en General⸗ Anzeiger und die „Malchiner Zei ö hieselbst erfolgen. 8 ö. J Malchin, 1. Dezember 1894. Großherzogliches Amtsgericht.

Marg grabowma. Bekanntmachung. s5l499

Die Veröffentlichung der . i 7 Handelsregister des hiesigen Amtsgericht; wird für das Geschäftsjahr vom J. Januar 1895 bis Ende Dejember 1890 durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Prenßischen Staats ⸗-Anzeiger zu Berlin und durch die Königsberger Hartung sche Zeitung zu Königsberg erfolgen.

Die auf die Führung der Register bezüglichen Ge— schäfte werden bon dem Amtsgerichts, Rath Dörks und dem Anmtsgerichtssekretär Toufsaint wahr— genommen werden. .

Marggraboma, den 1. Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht.

Marg grahbowa. Bekanntmachung. 51500)

Die Veröffentlichung der Eintragungen in das Genossenschaftzregister, des unterzeichneten Amts⸗ gerichts wird für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis ult. Dezember 1895 durch den Dentschen Reichs- und Königlich Prensischen Staats⸗ Anzeiger und außerdem:

bei größeren Genossenschaften durch die Königs⸗

berger Hartung'sche Zeitung,

bei kleineren Genossenschaften durch das Oletzkoer

Kreisblatt erfolgen.

Die auf die Führung des Registers bezüglichen Arbeiten werden in demselben Geschäftsjahr von dem Amtsgerichts Rath Dörks und dem Amtsgerichts⸗ Sekretär Toussaint ausgeführt werden.

Marggrabowa, den 1. Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht.

Marklissa. Bekanntmachuug. 516731 Im Jahre 1895 werden die Eintragungen in das Handels. und Genossenschaftsregister durch den Reichs⸗ und Staats-Anzeiger, die Berliner Börsen zeitung, die Schlesische Zeitung und den Matklissaer Anzeiger, die das Zeichen und Muster⸗ register betreffenden Eintragungen nur durch den Reichs⸗ und Staats⸗Lluzeiger bekannt gemacht. Die Bekanntmachungen für kleinere Genossen— schaften erfolgen außer im Reichs-Anzeiger nur noch im Marklissaer Anzeiger. Marklissa, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.

5 l50l Meerholz. Die Bekanntmachung der n,, in unser Handels,, Genossenschafts., Zeichen- und Muste rregister wird im ihn, 1895 I) im Deutschen Reichs- und Königlich Prenßischeun Stagts Auzeiger, in der Hessischen Morgenzeitung, 3) im Kreisblatt des Kreises Gelnhausen, für kleinere Genossenschaften nur in den unter 1 und 3 genannten Blättern erfolgen. Meerholz, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.

Mölln i. L. Vekanntmachung. 5674 Die Eintragungen in das hiesige Handelsregister und in das Genossenschaftsregister werden im Jahre 1895 bekannt gemacht werden: Lim Deutschen Reichs⸗Anzeiger, 2 in der Möllner Zeitung, I) ,in den Hamburger Nachrichten, für kleinere Genossenschaften nur in Blättern zu zu 1 und 2. Mölln i. L., den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. 51502] Naumburg, Hessem. Bekanntmachrn . Die Bekanntmachungen aus dem ndelsregifter des hiesigen Amtgerichts werden im Jahre 1895 in dem Deutschen Reichs Anzeiger, der Hessischen Morgenzeitung und dem Wolfhager Kreisblatte veröffentlicht werden. Die Bekanntmachungen aus dem Genossenschafts⸗ register, insbesondere auch die die kleineren Genofsen⸗ schaften betreffenden Eintragungen erfolgen für das Jahr 1895 im n Reichs⸗Anzeiger und im Wolfhager Kreisblatte. Naumburg, Hessen, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. Gren n

51679 Neubukow i. M. Im Geschäftsjahr 1895 er— folgen die Bekanntmachungen der Einträge in das hiesige Handelsregister und das hiesige Genossen⸗ schaftzregister durch die „Amtlichen Mecklenburgi⸗ schen Anzeigen und durch das „Zentral⸗Kandels⸗ register für das Deutsche Reich“. Nenbukow i. M., den 1. Dezember 1894.

Großherzogliches Amtsgericht.

Neusalz a. O0. Bekanntmachung. Ih l676 Die Veröffentlichung der Eintragungen in die für . i. 39 ba d r fr , 35 6. ge⸗ ührten Handels⸗ un enossenschaftsregister erfolgt im Jahre 1895 durch ö den Deutschen Reichs⸗ und Preuszischen Staatẽè Anzeiger, die Schlesische Zeitung,

das zuerst und zuletzt genannte Blatt. Limburg, den 39. November 1894. Königliches Amtsgericht.

die Berliner Börsenzeitung,

g .der Eintragungen in die Zeichen und Musterregister erfolgt nur im Dentschen Reichs⸗ und Preuischen Staats⸗Anzeiger. Die Veröffentlichung der Bekanntma ungen für . 9 5 . 1395 er in dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger i Neusalzer Stadtblatt. 66 a. * Nensalz, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.

Die Verö .

. . ois 5 Nenss. Als Blätter, in welchen die im . . des Handelẽgesetzbuchs vorgeschriebenen Bekannt⸗ machungen erfolgen sollen, werden für das Jahr 1595 für den Bezirk des Amtsgerichts Neuß bestimmt: Reichs Anzeiger, Kölnische Zeitung. ö Neußer Zeltung.

Die in dem Genossenschaftsregister vermerkten Ein⸗ tragungen werden außer in dem Reichs⸗1Anzeiger in der Neußer Zeitung veröffentlicht werden.

Neuß, den 1. Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht.

. 51678

Leustadt, Mech]. Im Jahre 1895 erfolgt die

i n n. der Einträge zum hiesigen Handels⸗

und Genossen chaftsregister durch den Reichs⸗

Anzeiger, die Amtlichen Meckkenburgischen An⸗ zeigen und den Neustädter Anzeiger. Neustadt, den 1. Dezember 1894.

Großherzogliches Amtsgericht.

Nentomischel. Bekanntmachung. IS5l677 Die Eintragungen in das Handels-,, Genossen⸗ schafts⸗ und Musterregister des unterzeichneten Ge⸗ richts werden im Geschäftsjahre 1895 durch:

a. den Reichs⸗Anzeiger,

b. das Neutoinischeler Kreisblatt,

c. das Posener Tageblatt,

d. die Posener Zeitung, bekannt gemacht werden. Dag Neutomischeler Kreisblatt ist dasjenige Blatt, in welchem außer dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger die Bekanntmachungen für kleinere Genoffenschaften erfolgen werden.

Neutomischel, den 1. Dejember 1894. Königliches Amtsgericht. N. - Wildumgem. Bekanntmachung. 51597] Die in das Handels, und in das Genossenschafts—

register des unterzeichneten Gerichts erfolgenden Ein⸗ tragungen werden im Jahre 1895 veröffentlicht werden durch:

1 den Deutschen Reichs⸗Anzeiger,

2) die Beilage zum Waldeckschen Regierungsblatt, 32 die Waldecksche Zeitung, für kleinere Genossenschaften jedoch nur durch die unter 1 und 3 genannten Blätter.

N.⸗Wildungen, 1. Dezember 1894.

Fürstliches Amt e g, Abtheilung II. olff.

51680

Odenkirchen. I. Die Eintragungen in 9 Handeltzregister werden im Jahre 1895 veröffentlicht:

1) in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich

Preußsfischen Staats⸗Anzeiger,

2) in der Kölnischen Zeitung,

3) in der Kölnischen Volkszeitung,

4) in der München ⸗Gladbacher Zeitung.

II. Die Eintragungen in daz He ffenschaft⸗ register werden im Jahre 1895 für größere und kleinere Genossenschaften veröffentlicht:

I) in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preustischen Staats Anzeiger, 2) in der München⸗Gladbacher Zeitung. Odenkirchen, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.

Ohlau. Bekanntmachung. 5503] Im Jahre 1895 sollen die auf die Führung des Handels,, Muster.,, Zeichen! und Genossenschafts⸗ registers sich beziehenden Geschäfte des hiesigen Ge⸗ richts von dem Amtsrichter Koeßler unter Mit⸗ wirkung des Sekretärs Thielisch bearbeitet werden. Die Eintragungen sollen bekannt gemacht werden, soweit dieselben erfolgen: a. in das Handelsregister: durch den Dentschen Reichs-Anzeiger, die Schlesische Zeitung, die Breslauer Zeitung und das Ohlauer Kreis- und Stadtblatt;

Parehwitz. Bekanntmachung. l682 Die Eintragungen in das bei dein unterzeichneten Amtsgerichte geführte Firmen⸗, Gesellschafts⸗, Pro⸗ kuren, Zeichen, Muster⸗ und Genossenschafts⸗ register werden im Laufe des Jahres 1895 im Dentschen Reichs⸗Anzeiger, in der Schlesischen Zeitung, der Breslauer Zeitung und im Parchwitzer Stadt⸗Blatte, die auf kleinere Genossenschaften 6 beziehenden Eintragungen aber nur im Deutschen Reichs⸗Anzeiger und im Parchwitzer Stadtblatte bekannt gemacht werden.

„Die Bearbeitung der auf die genannten Register sich beziehenden Geschäfte erfolgt unter Mitwirkung des Amtsgerichts Sekretärs Leder als Register⸗ führers.

Parchwitz, den 2. Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht. Fereberg. Bekanntmachung. 5683] Die Ber , der Eintragungen in das ern. Genossenschafts⸗, Zeichen⸗ uster⸗ und

odellregister des unterzeichneten Gerichts erfolgt n i, , geuschen Relchss unt wren

urch den Deutschen Reichs⸗ u ren sßtischen . Staats Auzeiger. . für das Handels- und Genossenschaftsregister mit a nin, der kleineren Genossenschaften außerdem no

durch die Berliner Börsen⸗Zeitung und das Kreisblatt für die Westprignitz.

das Neusalzer Stadtblatt.

den Deutschen Reichs und Preußischen Staats . *

eisblatt für die itz.

Perleberg, den 1 Dezember n s Königliches Amtsgericht.

Fillkallen. e, ,. ol zog]

Die auf die Führung des Handels- und Genossen⸗ schaftsregisters sich beziehenden Angelegenheiten werden em 1. Januar 1835 ab vom , Reimer und Sekretär Kluge bearbeitet werden.

Die Veröffentlichungen der Eintragungen in das Handels- und Genossenschaftgregister erfolgen durch den Deutschen Reichs. und Königlich n,, a, m, n, sowie durch das hiesige

att.

Pillkallen, den 29. November 1894.

Königliches Amtsgericht.

EIön. Bekanntmachung. sæ* k in ee mr, und Genossen⸗ aftsregister des hiesigen Amtsgerichts werden i Jahre 1895 veröffentlicht durch: 3 2

Königlich

sol6 sl]

1I) den Deutschen Reichs und Preußischen Staats Anzeiger,

2) die Itzehoer Nachrichten,

3) die Hamburger Nachrichten,

4). das Plöner Wochenblatt. ,,, . kleinere r, , erfolgen nur durch die zu!“ und 4 genannten Blätter. Plön, den 1. Dezember 1894. ! gr

Königliches Amtsgericht. Echte.

Prausnitz. Bekanntmachung. 51505

Im Laufe des Jahres 1895 werden für den biesigen Bezirk die Bekanntmachungen aus dem Hanbefz⸗ register in den nachstehenden Blättern:

I) dem Deutschen Reichs und Königlich

Preußstischen Staats Anzeiger

2) der Berliner Börsenzeitung,

3) dem Breslauer Generalanzeiger, 4) dem Militscher oder Trebnitzer Kreisblatt, je nachdem der Ort der Handelsniederlassung oder der Sitz der Gesellschaft im Militscher oder Treb⸗ nitzer Kreise liegt,

die Bekanntmachungen aus dem Genossenschafts⸗ register nur in dem Deutschen Reichs- Anzeiger und dem Militscher oder Trebnitzer Kreisblatte, je nachdem der Sitz der Genossenschaft im Militscher oder Trebnitzer Kreise liegt, und aus dem Zeichen und Musterregister nur in dem Deutschen Reichs⸗ Anzeiger erfolgen.

Prausnitz, den 1. Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht.

Quakenbrück. Bekanntmachung. 51598

Im Jahre 1895 wird das unterzeichnete Amts⸗

66 seine Eintragungen in das Handels. und enossenschaftsregister durch

1) den Deutschen Reichs und Königlich

Breuftischen Staats ⸗Anzeiger in Berlin,

2 die Osnabrücker Zeitung in Ssnabrück, 3) die Osnabrücker Volkszeitung in Osnabrück, 4) das Bersenbrücker Kreisblatt in Quakenbrück, veröffentlichen.

Die Bekanntmachungen für kleinere Genossen⸗ schaften sollen nur in den unter 1 und 4 bezeichneten Blättern erfolgen.

Quakenbrück, den 1. Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht. H eetꝝx. Bekanntmachung. 51506

Im Jahre 1895 werden die Eintragungen in das hiesige Handelsregister durch

1) den Deutschen RNeichs⸗Anzeiger, 2) die Berliner Börsenzeitung,

3) das Reetzer Tageblatt,

die Eintragungen in das Zeichen- und Muster⸗ register nur durch den Deutschen Reichs- Anzeiger, die Eintragungen in das Genossenschaftsregister im allgemeinen durch die zu 1 bis 3 aufgeführten Blätter, bei kleineren Genossenschaften nur durch die zu 1 und 3 aufgeführten Blätter veröffentlicht werden.

Reetz, den 24. November 1894. Königliches Amtsgericht.

4 . . 51766 Röbel. Im Jahre 18395 werden die Eintragungen in das hiesige Handelsregister in den Amtlichen Meckl. Anzeigen, der Röbler Zeitung und dem Cen⸗ tral- Handelsregister für das Deutsche Neich veröffentlicht.

Röbel, den 1. Dezember 1894.

Großherzoglich Mecklenburg ˖ Schwerinsches

Amtsgericht

. . (õI 767] Röbel. Im Jahre 1895 werden die Eintragungen in das biesige Genossenschaftsregister für größere und kleinere Genossenschaften . den Dentschen Reichs- Anzeiger und die Amtlichen Mecklenb. Anzeigen veroffentlicht. Röbel, den 1. Dezember 1894.

Großherzoglich Mecklenburg Schwerinsches

Amtsgericht.

Schnei demuühl. Bekanntmachung. Iolss6 Die Eintragungen in unseren Handels. und Ge—= nossenschaftsregistern sollen im Jahre 1895 1 im Dentschen Reichs Anzeiger, 2 im Kreisblatt des Kreises Kolmar i. P. 3) in der Schneidemühler Zeitung veröffentlicht werden.

Die Veröffentlichung der durch das , gesetz vorgeschriebenen Bekanntmachungen soll für kleinere Genossenschaften außer im Deutschen Reichs⸗Anzeiger nur in der Schneide mühler Jei⸗ tung erfolgen. .

Schneidemühl, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.

51058 Schwedt. Im Jahre 1895 werden v ö tragungen in das Handelsregister in dem Dentst Reichs Anzeiger, der Stettiner Ostseezeitung, der Schwedter Jeitung und dem Schwedter Tageblatt veröffentlicht. ö Schwedt, den 28. Nobember 1894. Königliches Amtsgericht.

Die Bekanntmachung der Eintragungen, betreffend die kleineren Ge gen fe fen, erfolgt, außer durch