1895 / 2 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 03 Jan 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 357) sind bekannt gemacht: ;.

IN das am 23. Oktober 1894 Allerhöchst vollzogene Statut für den Ent⸗ und Bewässerungsverband Herzberger Außenfeld im Danziger Deichverbande, Kreises Danziger Niederung, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Danzig Nr. 45 S. 415, ausgegeben am 1. Dezember 1894; ö

3 das am 25. Oktober 1894 Allerböchst vollzogene Statut für den Ent⸗ und Bewässerungsverband Herzberger Binnenfeld im Danziger Deichberbande, Landkreises Danziger Niederung, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Danzig Nr. 48 S. 419, ausgegeben am 1. Dezember 1894,

35 der am 23. Qktober 1894 Allerhöchst. vollzogene Nachtrag zu dem Statut der Deichgenossenschaft Sperlingsdorf⸗Schönau im Danziger Deichverbande vom 26. November 1888 durch das Amts 2 der . , zu Danzig Nr. 48 S. 422, aus- egeben am 1. Dezember ;

9 4) der Allerhöchste Erlaß vom 9. November 1894, betreffend eine Abänderung des Statuts des Mühlberger Deichverbandes vom 29. November 1851, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Merseburg Nr. 49 S. 369, ausgegeben am 8. Dezember 1894,

5) das ll gchste r um vom 14 November 1894 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anlethescheine der Stadt Essen im Betrage von 1 900 000 M durch das Amtsblatt der König lichen Regierung zu Düsseldorf Nr. 50 S. 495, ausgegeben am 15. Dejember 1894.

Abgereist:

Seine Excellenz der Staats-Minister und Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen, nach Geestemünde und Helgoland.

Personal⸗Veränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Portepee-Fähnriche . Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Neues Palait, 29. Dezember. v. Stünz ner, Gen. Major und Ober⸗QDuartiermeister vom Generalstab, zum Mitglied der Studien 3 der Kriegs⸗Akademie ernannt. Thiede, Major und Bats. Kommandeur vom Gren. Regt. König Friedrich J. (4. Ostpreuß.) Nr. 5, dessen Kommando zur Dienstleistung bei dem Kriegs⸗ Ministerium bis auf weiteres verlängert. Uebe, Pr. Lt. von dem— selben Regt. unter Beförderung jum Hauptm. und Komp. Chef, in das Inf. Regt. Nr. 141, Frhr. v. Hofmann, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 130, unter Entbindung von dem, Kommgndo als Adjutant bei der 31. Inf. Brig, in das Gren. Regt. König Friedrich J. (4. Sstpreuß) Nr; 5, versetzt. v. E Estocg, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Graf Bülgm von Dennewitvz

6. Westfäl) Nr. 56, als Adsutant zur 31. Inf. Brig. kommandiert. enninghoff, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 140, unter vorläufiger Belassung in dem Kommando als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Bensberg, in das Inf. Regt. Graf Bülow von Dennewiß (6. West⸗ fälischesꝰ Nr. 55 versetzt. v. Bonin, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 140, zum Pr. Lt. befördert. v. Ch oru 8s, Sec. Lt. vom 2. Garde⸗ Regt. zu Fuß, in das Inf, Regt. Graf Barfuß (4 Westfäl) Nr. 17, v. Hochwächt er, Sec. Lt. vom 3. Garde ⸗Ulan. Regt, in das Inf. Regt. Graf Bülow von Dennewitz (6. Westfäl) Nr. 55, versetzt. v. Roques, Pr. Lt. vom 3. Garde⸗Regt. zu Fuß, unter Entbindung von dem Kommando als Insp. Offizier bei der Kriegsschule in Hannover, als Bureau⸗Chef und Bibliothekar zu derselben Kriegsschule kommandiert. Morgen, Pr. Lt. vom Inf. Regt. von Winterfeldt (2. Oberschles.) Nr. 235, als Insp. Offizier zur Kriegsschule in Hannover kommandiert. Thiel, Major z. D., zuletzt Hauptm. und Komp. Chef vom Füs. Regt. General⸗Feldmarschall Graf Moltke (Schles.) Nr. 38, komman⸗ diert zur Dienstleistung bei dem Bekleidungsamt des Xp. Armee Korps, unter Ertheilung der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des genannten Regts., zum Mitglied des gedachten Bekleidungs⸗ amts ernannt. v. d. Heyde, Sec. Tt. von der Res. des Gren. Regts. König Friedrich III. (1. Ostpreuß.) Nr. J, zur Dienstleistung bei dem Inf. Regt. Nr. 1366 vom 1. Januar 1895 ab auf ein Jahr kommandiert. . Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Neues alais, 29. Dezember. Bartsch, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 99, cheidet behufs Uebertritts zur Schutztruppe für Kamerun mit dem 6. Januar 1895 aus dem Heere aus. Lehm us Port. Fähnr. vom . Regt. von Scharnhorst .. Hannov.) Nr. 10, zur Res. ent assen. Maraun, Hauptm. a. D., zuletzt im Pion. Bat. Fürst Radziwill (Ostpreuß) Nr. , die Erlaubniß zum Tragen der Uniform des Hess. Pion. Bats. Nr. 11 ertheilt. v. Manteuffel gen. en Pr. Lt. a. D., zuletzt Bezirksoffizier bei dem Landw. Bezirk oldap, unter Verleihung der Aussicht auf Anstellung im Zivildienst, die Erlaubniß zum Tragen der Armee⸗Uniform ertheilt.

Im Beurlaubtenstande. Neues Palais, 29. Dezember. Sieg ert, Hauptm. von der Inf. J. Aufgebots des Landw. Bezirks Königsberg, mit Pension und der Landw. Armee⸗Uniform, Kempe, Sec, Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Lennep, mit n. Meißner, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Straßburg, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und der Landw. Armee Uniform, der Abschied bewilligt.

Beamte der Militärverwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs-⸗Ministeriums. 18. De zember. Krampe, Rehfeldt, Unter⸗Roßärzte vom 2. Hannov. Ulan. Regt. Nr. 14 bezw. Feld ⸗Art. Regt. Nr. 31, zu Roßärzten, Hartmann, Goerlitz, Unter ⸗Roßärzte der Ref, zu Roßärzten des Beurlauhtenstandes, ernannt. Goebels, Roßarzt vom Hol⸗ stein. Feld⸗Art. . Nr. 24, zum Drag. Regt. von Arnim (2. Brandenburg.) Nr. 12 versetzt. ö

22. Dezember. Strauch, Zahlmstr. Aspir.,, zum Zahlmstr. beim XV. Armee-Korps ernannt.

24. Dezember. Fleck, Zahlmstr. vom 1. Bat. Fuß⸗Art. Regt. von Hindersin (J. Pom] Nr. 2, auf seinen Antrag zum 1. Januar 1895 mit Pension in den Ruhestand versetzt.

Königlich Bayerische Armee.

Offiziere, Portepee - Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im Beurlgubtken⸗ stande. 16. Dezember. Befördert: Fin deis en, Pr. Lt. in der Res. des 2. Pion. Bats., zum Hauptm.; die Sec. Lts.: Stappel in der Res. des J. Pion. Bats,, Trölt sch (Gunzenhausen) bei der Inf. Graneß (Bamberg) bei der Kav.,, Besold (Ingolstadt) bei den Pionieren, in der Landw. 1. Aufgebots, Wachter (Dillingen) in der Landw. Inf. 2. Aufgebots, zu Pr. Lts.; die nachgenannten Vize Feldw. und Vize⸗Wachtm. c. aus den beigesetzten Landw. Bezirken zu Sec. Lig.; in der Res.: Westermayer (Rosenheim), Bonn (Landau), Schmidt (Bayreuth), v. Wachter (Mindelheim), Hübler (J München) im Inf. Leib⸗Regt. Feichtinger, Koch, Lauden— bach München) im 1. Inf Regt. König, Somm er, Baust, Fries J. Munchen), Ponader gl nb ar Hartmann München) im 2. Inf. Regt. Kronprinz, Wölcke, Karmann

ugẽ burg), Schielin, Gloggengieß er (Kemptenj, Schmidt,

am berger, Münzenthaler Augsburg im 3. Inf Regt. Prinz Karl von Bayern. Merk (Amberg), Hart (Aschaffenburg), Köhl (. München), Wächtler, Hausmann (Amberg) Hoff— mann (Landshut). Küfner (Vassau Roth (Amberg), La ut en— schkager (Regensburg), Ren tsch Bayreuth), im 6. Infanterie— Regiment Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Gerber (Weiden), Heinel (Augsburg, Schröppel (Bayreuth),

Walther, Wim mer (Nürnberg im 7. Infanterie⸗Regiment Prinz Ehe Kneschke (Würzburg) im 8. Infanterie⸗Regiment vakant Prangth, Ritter v. Tettenborn, Sauer (Würiburg), Sche ret, Schäfer, Wem m er Aschgffenburg, Wein garten (Würzburg! im 98. Inf. Regt. Wrede, Schmid (Regensburg) im 10. Inf. Regt. Prinz Ludwig, Meier, Hirschmann, Höpfl e , ,. im 11. Inf. Regt. von der Tann, Wagner (Augs⸗ urg), (Port. Fähnr) Nar ei ,, Schreiner (Dil⸗ lingen) im 17. Inf. Regt. Prinz Arnulf, Kroder (Dillingen), Rauh (Wasserburg), Meixner ,, . im 135. Inf. Regt. Taiser Franz Joseph von DOesterreich, Hinlein , Kappeller, Stenglein, Leuchs (Nürnberg im 14. Inf. Regt. per ge Karl Theodor, Geipel (Bayreuth), Dörfler (Erlangen), auber (Ingolstadt) im 15. Inf. Regt. König Albert von Sachsen, Wagner (Straubing, Rehaber (Passau im 16. Inf. Regt. Grosherzog Ferdinand von Toskana, Knopf udwigshafen) im 17. Inf. Regt. Orff, Kohlborn (Landau), ö (Zweibrücken), Wadlinger, Schönewald Landau), Schöpf (Hof), Wand (Landau) im 18. Inf. Regt. Pil, Ludwig Ferdinand, Dörrer, M eister (Kitzingen im 19. Inf. Regt, Wagner (Ingolstadt) im 2. Jäger ⸗Bat,, Grüner (Nürnberg; im 2. Ulan. Regt. König, v dre (Nürnberg), Hürner (Ansbach) im 1. Chep. Regt. Kaiser Nikolaus von er gland Fahr (Zweibrücken im 5. Chev. Regt. Erzherzog Albrecht von Oesterreich, Hu mann (Bayreuth) im 6. Chev. Regt. vakant Großfürst Konstantin Nikolajewitsch, . v. Welser ö dine, West hoff (Landshut) im 1. Feld Art. Regt. Prin z⸗Regent uitpold, Schieß! (Würzburg), Escherich (Landshut) im 2. Feld⸗ Art. Regt. Horn, Spengelin (CLempten), v. Glaß ee gen bing Zöller (Zweihrücken) im 3. F lö-Art. Regt. Königin Mutter, Wan ka (Aschaffenburg) Levy (Nürnberg) im 4. Feld. Art. Regt. König, Schneider (Zweibrücken de Obregan (Würzburg), Schranck Eandau,, Reichard, Marx, Eckel (Ludwigshafen) im . Feld Art. Regt, Tramm (Landau) im 1. Fuß⸗Art. Regt. vakant Bothmer, Spitta, Hoffmann München) im 2. Fuß⸗Art. Regt. , Feller (Nürnberg) im 1. Pion. Bat. Wag müller ( München), Kebhardt (Nürnberg im Eisenbahn-⸗Bat., Din ges (Vandshutz, Werner, Ackermann Straubing) im 1. Train Bat, Grießinger Bayreuth) im 2 Train ⸗Bat.; in der Landw. J. Aufgebots: Berrfche (Landau), Vize⸗Feldw. bei der Inf. . Militär Justizbeamte.

14 Dezember. Schellerer, Ober⸗Stabsauditeur und Direktor des Militär⸗Bezirksgerichts Würzburg, der Charakter als ber ⸗Auditeur, Hau er, Stabsauditeur beim Militär⸗Bezirksgericht Würzburg, der Charakter als Ober⸗Stabsauditeur, verliehen.

Beamte der Militär-Verwaltung.

16. Dezember. Friedrich München), Ober Apotheker der Landw. 1. Aufgebots, der Abschied bewilligt.

19. Dezember. Ochsenkin, Bureaudiätar für den Sekretariatsdienst bei der Intend. J. Armee⸗Korps, zum Sekretariatz⸗ Assistenten ernannt. Seeberger, Bureaudiätar für den Scekretariatsdienst bei der Intend. II. Armee-Korps, zum Sekretariats Assistenten, Leix, Kanzleifunktionär von der General⸗Militärkasse, zum Kassen Assistenten bei der Zahlungsstelle II. Armee-Korps, Müller, Militär⸗Anwärter, zum Rechnungsführer beim Remonte⸗= depot Fürstenfeld. ernannt. Henn, Schmitt, Sekretariats⸗ Assistenten von der Intend. II. Armee-Korps, zu Sekretären bei dieser Intend. befördert.

XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Korps.

Im Sanitäts-Korps. 28. Dezember. Die Assist. Aerzte 1. Kl. Dr. Krauß der Landw. 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk Ulm, Dr. Andrassy, Dr. Baumann der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Leonberg, Dr. Koch der Res. vom Landw. Bezirk Stuttgart, r. Steinacker der Res. vom Landw. Bezirk Reutlingen, Lr. Rödelheimer der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Ehingen, Dr. Baur der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Ulm, Dr. Gayler der Res. vom Landw. Bezirk Reutlingen, Dr. Cleß der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Stuttgart, zu Stabgärzten befördert.

Beamte der Militär⸗Verwaltung.

28. Dezember. Jahnke, Zahlmstr. Aspir,, beauftragt mit Wahrnehmung der Zahlmeisterstelle bei der 4. Abtheil. 2. Feld⸗Art. , 29 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, zum Jahn f. ernannt.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 3. Januar.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute im Neuen Palais die Vorträge des Kriegs-Ministers und des Ministers für Eci f , Domänen und Forsten entgegen.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin er— theilten der Gemahlin des niederländischen Gesandten Dr. Jonkheer van Taets van Goudriaan im Neuen Palais die erbetene Audienz.

Die Ober⸗-Hofmeisterin Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin, Gräfin Brockdorff empfängt von jetzt ab am Montag, Donnerstag und Sonnabend von 3 bis 5 Uhr, mit Ausnahme von Donnerstag, den 10. Januar.

Die sozialdemokratische „Bremer le gien, vom

15. November 1894, Nr. 268, bringt in ihrer Beilage unter der Rubrik „Todtenliste der Partei“ nachstehende Sätze: In St. Johann a. d. Saar starb der Parteigenosse Schneider Hase im Alter von 26 Jahren. Leidend als Opfer seines Berufs, wurde derselbe dieses Jahr auch noch zu einer militärischen Uebung einberufen und mußte diese bis zum Schluß aushalten, trotz dem Zu⸗ geständniß, daß er keinen Tornister zu tragen brauchte, oder, um sich vorsichtiger auszudrücken, zu tragen vermochte.“

Der thatsächliche Sachverhalt, soweit es sich um die militärische Uebung handelt, ist folgender:

Der Schneider Hase wurde am J. September 1894 mit

noch 96 Reservisten der 15. Kompagnie des Infanterie⸗Regi⸗ ments Graf Werder in Saarlouis als gesund und übungs— fähig überwiesen. Während der i gien Uebungszeit hat sich derselbe niemals krank gemeldet, un auch bei der ärztlichen Untersuchung, welche unmittelbar vor der Entlassung stattfand, ist er weder krank befunden worden, noch hat er bei der be⸗ i gen, Befragung und ö, n. sämmtlicher Reservisten erf eit etwas davon verlauten lassen, daß er sich krank ühle. Dem Gesundheitszustand der Uebungsmannschaften wurde täglich die größte Sorgfalt zugewendet. Wenn Rücksichtnahme irgendwo angezeigt erschien, haben dienstliche Erleichterungen stattgefunden, namentlich auch in der Richtung, daß Leuten ihre Tornister gefahren wurden. Daß auch dem 2c. Hase besondere Erleichterungen hätten zu theil werden müssen, ist dem betreffenden Kompagnieführer nicht erinnerlich.

Der Kaiserliche Gesandte in Marokko Graf von Tattenbach ist von Fez nach Tanger zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Mission wieder übernommen.

Der Königlich, bayerische Gesandte am hiesigen Aller⸗ höchsten Hofe Graf von Lerchenfeld⸗Köfering ist von kurzem Urlaub nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

Württemberg.

Seine Majestät der König hat, wie der „Staats⸗Anzeiger 7 Württemberg“ meldet, anläßlich des Jahres wechsels das olgende Telegramm an Seine Majestät den Kaiser gerichtet:

Beim bevorstehenden Jahreswechsel, zu welchem ich Dir meine innigsten und herzlichsten Glückwünsche sende, ist es mir Bedürfniß, Dir nochmals meinen wärmsten Dank auszusprechen für die unvergeßlich schönen Tage, welche ich in dem abgelaufenen Jahre bei dem Manöver in Ost⸗ und Westpreußen durch Deine Güte verleben durfte. Möge das anbrechende Jahr Dir und dem gesammten Vaterlande nur gute und segensreiche Tage bescheiden, möge es mir wiederum die Freude er= neuter persönlicher Begegnung bringen. Wil helm.

Hierauf ist nachstehende Antwort Seiner Majestät des Kaisers eingetroffen:

Einpfange meinen aufrichtigsten Dank für Dein freundliches Telegramm, dessen Inhalt mich mit wahrhafter Freude erfüllt. Von ganzem Herzen erwidere ich Deine guten Wünsche für das kommende Jahr. Unvergeßlich sind auch mir die Tage, die es uns vergönnt war, in treuer Kameradschaft zusammen zu verleben, und mit Dir hoffe ich auf ein frohes Wiedersehen im neuen Jahre, das mit Gottes Hilfe Dir und Deinem schönen Lande reichen Segen bringen möge. Wilbelm.

Baden. Der russische General- Adjutant, Vize⸗Admiral von

Kraemer wurde heute Mittag 12 Uhr von Seiner . lichen Hoheit dem Großherzog empfangen, um Höchst⸗ demselben die Thronbesteigung des Kaisers Nikolaus zu notifizieren. Eine halbe Stunde später überreichte der u ih Gesandte von Kotzebue seine Accreditive. Beide Herren wurden nach der Audienz von Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin empfangen. Abends findet ein Galadiner statt.

Rusz land.

Der österreichisch-ungarische Botschafter Prinz Liechten⸗ ste in überreichte gestern in Ssarskoje⸗Sselo dem Kaiser sein Beglaubigungsschreiben und wurde später von der Kaiserin empfangen. ö .

Fuad⸗Pascha wird heute von der Kaiserin-Wittwe empfangen werden. . . .

Der Minister des Auswärtigen, Wirkliche Geheime Rath von Giers ist, wie die „St. Petersburger tg.“ meldet, er⸗ krankt, muß das Zimmer hüten und darf auch nicht arbeiten.

Der „Regierungsbote“ veröffentlicht nachstehendes Kaiser⸗ liches Reseript an den Grafen Schuwalow:

Mein in Gott ruhender Vater hatte Sie in gerechter Würdigung Ihrer glänzenden und hervorragenden militärischen Thaten, sowie der Sie auszeichnenden Fähigkeiten im Jahre 1885 zum außer⸗ ordentlichen und bevollmächtigten Botschafter bei Seiner Majestäͤt dem Deutschen Kaiser, König von Preußen ernannt. Ihre mehr als neunjährige Thätigkeit in der Diplomatie hat nach jeder Richtung hin das hohe in 8 gesetzte Vertrauen und die Hoffnungen, welche man von Ihnen hegte, oe tert hn Während dieser ganzen ge haben Sie als treuer und eifriger Ausführer der Pläne Ihres Kassers die Bande der Freundschaft gepflegt, welche Rußland seit langer Zeit mit seinem mächtigen Nachbar vereinen, und haben dadurch bei⸗

etragen zu dem Erfolge des erhabenen, wohlthätigen Werks der ufrechthaltung des allgemeinen Friedens, welcher dem Herzen meines unvergeßlichen Vaters ebenso theuer war, wie er dem meinigen ist. Indem ich Sie jetzt zum Wohle des Reichs auf den gleich wichtigen Posten des General⸗Gouverneurs von Warschau und des Kommandeurs der Truppen des Militärbezirks von Warschau be⸗ rufe, will ich Ihnen meine aufrichtige Anerkennung für Ihre dem Thron und dem Vaterlande geleisteten glänzenden Dienste und die sichere Hoffnung auf die Ersprießlichkeit Ihrer Bemühungen aus⸗ sprechen, welche Sie in Zukunft dem Wohle und der Entwickelung des Ihrer Verwaltung anvertrauten Landestheils widmen werden.“

Infolge der Gerüchte, welche über Unregelmäßigkeiten im Ministerium für Verkehrswege umlaufen, hat der Kaiser die Einsetzung einer Untersuchungs-Kommission unter dem Vorsitze des Senators Tagantzeff angeordnet.

Italien.

Die gestern in Romerschienenen Abendblätter dementieren das Gerücht von einer Entsendung von 1000 Mann nach Massowah und erklären, General Baratieri habe der Regierung wiederholt versichert, daß er keiner Verstärkungen bedürfe. Die Blätter fügen hinzu, die Derwische hätten noch keinen Persuch gemacht, ihre Drohungen auszu⸗ führen und Kassala anzugreifen; wenn ihre Unthãätigkeit noch etwa zwanzig Tage fortdauere, so werde die Jahreszeit den Derwischen nicht mehr gestatten, einen Rachezug zu unternehmen. Der Marsch des Generals Baratieri auf Aduah lein weck vollständig erreicht, die Häuptlinge in den Grenzdistrikten, die feind⸗ selig zu werden drohten, einzuschüchtern. Die „Riforma“ und die „Tribuna“ erklären, der Marsch auf Adugh sei nur eine militaäͤ⸗ rische Demonstration gewesen. General Baratieri habe bereits den Rückmarsch auf Keren angetreten. Die „Trihuna⸗ weist die Behauptung des „Journal des Debats“ zurück, daß der Marsch auf Aduah eine Usurpation bedeute, da Aduah wie Tigre und Aethiopien zum italienischen Schutzgebiet gehöre und das italienische Protektorat über diese Gebiete von allen Mächten anerkannt worden sei.

Bulgarien.

Das von der Sobranje angenommene Budget beläuft sich in Einnahme wie Ausgabe auf 89 709 000 Fr. Entgegen der von dem Finanz-Minister vertretenen Anschauung, sind von der Kammer ungefähr 2 Millionen neue Ausgaben für öffent⸗ liche Arbeiten, Unterricht und Sanitätsdienst de, ,, worden, die durch eine Erhöhung der Gewerbesteuer, durch Mehrerträge der . und durch er fe h ung der Accise⸗Gebühren für gewisse Artikel gedeckt werden sollen. .

Asien.

Der Korrespondent der Zeitung J, Jigishimo“ in Hiroshima meldet, daß die Einfschiffuüng er Kranken

und Verwundeten der zweiten japanischen Armee

nach Japan nicht mehr möglich sei, weil das Eis die

Schiffe hindere, sich der Küste zu nähern; diese Kranken und

Verwundeten würden bis zum Frühjahr in den Feldlazarethen

gepflegt werden. Die Kranken und Verwundeten der

ersten Armee würden fortgesetzt nach Japan geschickt. Afrika.

Auf dem Postwege vom Congo in Paris eingelaufene gag He 3 daß die Eingeborenen am n, tember den Posten Eetama am oberen Ubanghi angegriffen und dabei einen Sergeanten, fünf Tirailleurs un einen Agenten der Belgischen Gesellschaft getödtet hätten. Eine zur Bestrafung der Eingeborenen entsandte Kolonne habe im Oktober 7 Dörfer der bei dem Angriff Betheiligten zerstört,

wobei etwa 100 Eingeborene getödtet worden seien.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Unterläßt der Fahrgast einer Eisenbahn im Einverständniß

mit dem Schaffner, den Fahrschein, welcher für eine Fahrt auf der angegebenen Strecke innerhalb einer normierten 3. gůltig ist, ord. nungsgemäß entwerthen zu lassen, um den Fa rschein noch einmal innerhalb der Frist für diese Strecke benutzen zu können, so ist er, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 11. Juni 1394, wegen Betruges zu bestrafen. Mehrere Personen, R. und Genossen, hatten sich sogenannte Rückfahrtskarten mit 45. oder 60 tägiger Gültigkeitsdauer zu verschaffen gewußt und auf ihren Fahrten auf der angegebenen Eisenbahnstrecke bei sich geführt. Es bestand aber zwischen ihnen und den mit ihnen kolludierenden isenbahnschaff nern Einverständniß darüber, daß die fraglichen Rücksahrtskarten für die fragliche Fahrt mittels Durchlochung nicht entwerthet wurden, diese für jede . innerhalb der normierten Frist gültigen Karten also ihren vollen Verkehrswerth behielten. R. und Genossen, wurden wegen Betruges verurtheilt, und die von einem der Verurtheilten ein⸗ gelegte Revision wurde vom Reichsgericht verworfen, indem es be— gründend ausführte.. Das Vermögen der Eisenbahn wurde nicht erst in dem Moment geschädigt, da die unentwerthet geblie⸗ benen Fahrkarten für eine spätere Fabrt benutzt wurden, sondern schön in dem Augenblick, da die erste Fahrt ohne Entwerthung der Fahrkarten, also ohne Liberierung der Eisenbahn von der Transport. verpflichtung, d. h. ohne jedes Aequivalent bewirkt wurde. . Dem angefochtenen Urtheil war aber ferner auch darin beizu—⸗ pflichten, daß das im Komplott mit den Eisenbahnschaff nern aus⸗ eführte Manöver der Beschwerdefübrer das gesetzliche Merkmal der Vorspiegelung falscher bezw. . wahrer Thatsachen im Sinne des §5 263 St.⸗G.⸗B. erfüllt. Es ist weder praktisch nach Maßgabe der den Eisenbahnverkehr regelnden Betriebs⸗ reglements, noch strafrechtlich ein Unterschied findbar, ob der eine gar keine Fahrkarte besitzende Fahrgast sich so gebärdet, als besaͤße er eine Fahrkarte, oder der andere im 23 einer für beliebige andere Fahrten gültigen Karte befindliche Passagier im Einverständ— nisse mit dem Schaffner den Schein nach außen erweckt, als hätte er durch vorschriftsmäßige Entwerthung seines für diese Fahrt verbrauchten Scheins die Fahrt reglementsmäßig bezahlt... (1752/94)

Eine im Auslande verübte Anstiftung zu einer im Inlande ,,,. Strafthat beispielsweise einer Zolldefraude ist nach elnem Urtheil des Reichsgerichts, J. Strafsenats, vom 14. Juni 1894, als eine im Inlande verübte Anstiftung zu be⸗ handeln, und es bedarf demnach zur Bestrafung des Anftifters nicht des Nachweises, daß seine That auch nach dem Gesetze des Ortes, an welchem sie begangen wurde, strafbar war. Daß Reichsgericht hat ö, der im Auslande betbätigten Beihilfe zu einer im In lande begangenen Hauptthat angenommen, daß dieselbe als eine im Gebiet des Deutschen Reichs begangene strafbare Handlung anzusehen ist. Dasselbe, was von der Beihilfe zutrifft, gilt auch von der Anstiftung. Die Anstiftungshandlung an fich ist regel⸗ mäßig ein strafloser, strafrechtlich indifferenter kt. Dieselbe wird erst strafbar, wenn sich kausal als deren Wirkung die Hauptthat, die nach dem Willen des Anstifters ausgeführt werden sollte, anreiht. Wollte daher der im Auslande seine Willensbethätigung entwickelnde Anstifter, daß die Hauptthat seinem Willen entsprechend im Inlande zur Ausführung gelangte, und erfolgte diese Ausführung nach seinem Willen, so wurde seine Thätigkeit als strafbares Handeln auch erft im Inlande existent, und war daher die in seinem Gesammthandeln zur Erscheinung gelangte strafbare That auch im Inlande verübt, alfo ausschließlich nach den Gesetzen des Deutschen Reichs zu bestrafen. Diese Rechtsauffassung steht aͤuch in Uebereinstimmung mit der ferne— ren Rechtsprechung des Reichsgerichts, wonach konstant angenommen worden ift, daß, wenn die Begehung einer strafbaren Handlung verschiedene Raumverhältnisse umfaßt und sich nacheinander au mehrere Orte erstreckt, diese sämmtlich als Ort der begangenen That anzusehen sind, und zwar auch dann, wenn der Thaͤter bei seinem Handeln an dem einen Ort fremde Kräfte in Bewegung f hat, die erst an einem anderen Ort sein Handeln zur Verwir lichung bringen sollten. Ohne Rechtsirrthum hat daher das Urtheil die Anstiftungsthätigkeit des Angeklagten im Auslande Lu emburg, die beßzweckte, daß die Angestifteten Zolldefraudationen im Inlande, dem Deutschen Reich, verübten und diesen Zweck auch erreichten, als eine im Inlande verübte strasbare Handlung angesehen, und fiel damit die Verpflicht ung des Nachweises fort, daß jene Handlung gleichzeitig nach dem für Luxemburg geltenden Gefetz ö war.“ (895 / d94.

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

. Ist jemand, welcher nicht im Kreise, sondern anderwärts im Inlande seinen Wohnsitz hat., in einem zum Kreise gehörigen Ort zu den direkten persönlichen Staatssteuern veranl'äagt, * fo ist, nach einem Urtheil des Ober ⸗Verwaltungsgerichts, II. Senats, vom 27. Februar 1894, diese Veranlagung nicht geeignet, einen Wohnsitz am Veranlagunggort zu begründen und den Betreffenden zu den perstnlichen Kreigabgaben heranzuziehen. Der Rittergutsbesitzer X. n Halle an der Saale hat ein Gut bel J. im Kreise B. und ist in R. zu den direkten persönlichen Staate steuern veranlagt, da X. bei der Staatssteuer⸗ beranlagung R. als e g angegeben hatte. Demzufolge glaubte der Kreisausschuß des Kreises B., den . als Kreisgan ehörigen zu den versönlichen Kreitßabgaben heranziehen zu können, . X. geltend machte, daß er seinen Wohnsitz in Halle a. S. habe und deshalb in R. nur als Forense nach Ma gabe des § 14 der Kreisordnung zu den Kreisabgaben herangezogen werden könne. Auf die Klage des R. gegen den Kreigausschuß ermäßigte der Bezirksausschuß den Bei⸗ trag. des Klägers zu den?“ Kreisabgaben, und auf die Nevissen des Beklagten bestätigte das Aber Verwaltungsgericht diese Entscheidung. indem es begründend ausführte: ... . Es ist im

esonderen kein Rechtsirrthum, wenn der Vorderrichter von dem Umstand abgefehen hat, daß Kläger in R. zu den direlten perfönlichen Staatesteuern verankagt ist' Denn die Veranlagung an sich ist nicht eeignet, einen Wohnsitz am Vergnlagungsort zu begründen. Hiernach at es bei der Feststellung des Vorderrichters, daß Kläger nur einen Wohnsitz, und zwar in Halle hat, zu bewenden. Mithin gehört er zu den Foren sen im Sinne des s 4 der Kreisordnung und kann nur nach Maßegabe der dort, gegebenen Vorschriften zu den Kreisabgaben herangezogen werden. (IF 322.)

Statiftik und Volkswirthschaft.

Das Wirthschaftsjahr 1894.

In der Einleitung ihres Jahresberichts für 1894, den die Handelskammer für den Kreis Mannheim bereits in der Plenarsitzung vom 31. Dejember v. J. einftimmig angenommen hat, finden sich folgende Bemerkungen über die allgemeine Lage und die Entwickelung von . und Industrie: Von einer Reihe schwerer Gefahren, die das wirthschastliche Leben im Jahre 1893 bedrohten und dem Geschäftsgang in Handel und Industrie ihren Stempel aufdrückten, war das Jahr 1894 frei, wenngleich die Wirkungen dieser Gefahren zum theil noch fortdauern; die Futternoth hafte eine starke Ein⸗ schränkung der Viehbestände und eine bedeutende, naturgemäß auch im Jahre 1894 in die Erscheinung tretende Steigerung der Fleischpreife im Gefolge; der russische Zollkrieg hat seine Endschaft erst am 20. März 1894 erreicht und die Wunden, die er geschlagen, sind noch keineswegs vernarbt. it Rumänien und Serbien sind zwar seit dem 1. Januar 1894 Handelsverträge in Kraft, allein die ungünstige wirthschaftliche Lage dieser Staaten ermuthigt nicht zur Anknüpfung neuer Beziehungen; der Fall des berüchtigten Mac-Kinley⸗Tarifs, der am 28. August 1894 dem milderen Wilson-Tarif weichen mußte, hat zwar die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten von Nord. Amerika ge⸗ bessert, das Land hat sich jedoch bon der wirthschaftlichen Krife des Jahres 1893 noch keineswegs erholt. Die auch für diefen Handels⸗ kammer⸗Bezirk mißlichen Wirkungen der Unterbrechung des Handels. k mit Spanien sind durch den am 15. Mai 1894 ausgebrechenen Zollkrieg erheblich verstäͤrkt worden. Die Entwerthung des Silbers, die bereits um die Mitte des Jahres mit dem Aufhören der heftigen Schwankungen ihres gefährlichen Charakters zum . Theil entkleidet wurde und neuerdings einem kleinen . des Silberpreises gewichen ö. äußert auf verschiedene rwerbszweige des Bezirks geradezu entgegengesetzte Wirkungen; so wird z. B. einerseits das Auf— hören der Autfuhr von Spiegelglas nach den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika, die Erschwerung des Exports mancher Artikel der Farben⸗ und Gummi⸗Tndustrie nach Indlen und China, von Seilerwaaren und Leder nach allen Silberlandern der Silber— entwerthung zur Last gelegt, während andererseits diejenigen Zweige des Handels und der nduftrie, die Rohstoffe aus Silberländern be⸗ ziehen oder Silber als Rohstoff verbrauchen, aus den niedrigen . des Silbers nennenswerthe Vortheile zogen. Nicht zu ver⸗

ennen ist, daß im Jahre 1894 manche Momente zur Geltung gekommen sind, die auf das Gesammtergebniß der wirthschaftlichen Thätigkeit einen günstigen Einfluß ausüben mußten. In erster Linie ist hier die Fortsetzung der Handelsvertragspolitik im . des Handels⸗ vertrags mit Rußland zu nennen, der mit der Wiedereröffnung des russischen Markts vielen Zweigen des Handels- und Großgewerbes auch in dem Handelskammer ⸗Bezirk Mannheim Vortheile gebracht und nur an wenigen Stellen begründete Hoffnungen getäuscht hat. In Gemeinschaft mit der Aufhebung des Identstätsnachweifes und der Staffeltarife hat der Vertragsabschluß dem Getreidehandel und der Mühlenindustrie die Befreiung von der durch die differentielle Zollbehandlung russischer Waare bedingten Beschränkung in der Bewegung, und von dem Wettbewerb des für unsere Gegenden wenig geeigneten norddeutschen Getreides und Mehls gebracht. Theils mittelbar, theils unmittelbar sind Fisen— handel und Maschinenindustrie an den Vortheilen betheiligt: mittelbar der Eisenhandel, indem der Druck der ostdeutschen Pro⸗ duktion vom Markte genommen ist, unmittelbar durch die Ermöglichung der Ausfuhr z. B. die Fabrikation von landwirthschaftlichen Maschinen, Zerkleinerungsmaschinen und hydraulischen Pressen fowie Brauerei? apparaten und Maschinen. Hopfen und Gewürze, zahlreiche Er⸗ zeugnisse der chemischen Industrie, insbesondere Änilinfarben und Theerprodukte, Zellstoff, schwarzes und braunes Kalbleder, die Er⸗ zeugnisse unserer Dampfseilereien, Celluloid und Waaren daraug fanden wieder Absatz in Rußland. Der Handel mit Fäffern sah sich durch die Mehreinfuhr russischer Mineralöle gefördert, die Holzsäge⸗ und Hobelwerke konnten wieder russische Weißhölzer einführen u,. a. m. Nirgends hat der Vertrag nachweisbar schaäͤdlich gewirkt. Aehnliche, wenn auch nicht in gleichem Maße vortheilhafte Wirkungen haben die Verträge mit Serbien und Rumänien erkennen lassen. Hier haben die Erzeugnisse der Fabriken landwirthschaftlicher Maschinen und der Schiffs- und Maschinenbau ⸗Anstalt, Anilinfarben und Fabrikate einer Korsetfabrik Eingang gefunden, während andere Erzeugnisse, wie Seilerwaaren, Leder u. . nur durch den ungünstigen Erntegusfall und die wenig Vertrauen erweckende wirthschaftliche Lage der beiden Länder n, m werden. Alles in allem zeigte das abgelaufene Jahr, wenn es auch weit entfernt ist, mit feinen Ergeb⸗ nissen alle berechtigten Wünsche zu erfüllen, doch einen Ansatz zur Besserung in der Lage der Industrie. Im Handel dagegen lassen die

Berichte im allgemeinen von einer Besserung der ungünstigen Gesammt⸗

lage nichts erkennen.

Statistische Nachrichten über die evangelische Kirche im Großherzogthum Hessen im Jahre 1892.

Am J. Dezember 1890 betrug die evangelische Bevölkerung des ., Hessen 658 345 Seelen, einschließlich der Alt= lutheraner, welche bei der Volkszählung nicht besonders ausgeschieden wurden und sich auf rund 1100 Köpfe belaufen haben dürften. Außerdem wurden noch 64 Dissidenten, 864 Mennoniten, Baptisten c., 77 Me⸗ thodisten und 3261 Freiprotestanten, zusammen also 4246 von der evange⸗ lischen Landeskirche Getrennte ermittelt. Im Laufe des Jahres 1892 traten 127 Personen (gegen 145 im Vorjahre) zur evangelischen Landeskirche über, nämlich 59 von der katholischen Kirche, 48 von anderen christlichen Konfessionen und 20 Andersgläubige; dagegen traten 36 (1891: 21) aus der Landeskirche aus, und zwar 13 zur katholischen Kirche, 17 zu anderen christlichen Konfessionen und 7, ohne zu einem anderen Bekenntniß überzutreten.

. Die Zahl der Komm unikanten war im öffentlichen Gottes— dienst 367 398, privatim 9144, zusammen 376 54 oder 57,2 auf 100 evangelische Einwohner (gegen 55,4 im Jahre 1891); die Zahl der privaten Kommunikanten hat dabei besonders erheblich zuge⸗ nommen. Würde man der 3 der Prozente die Zahl der Erwachsenen zu Grunde legen, fo erhöhten sich, da nach den Ergeb⸗ nissen der Volkszählung von 1890 die Bevölkerung auß etwa 33 Ho Kindern unter 14 a . und 68 Erwachsenen (pon 14 Jahren und darüber) bestand, die angegebenen Verhältnißzahlen der Kom⸗ munikanten beiläufig um die n,

Die Zahl der bürgerlichen. Eheschließungen zwischen rein epangelischen Paaren oder Mischpaaren belief sich 1893 auf 6083 die Zahl der kirchlichen Trauungen durch ebangelische Geistliche betrug 5439. Auf 106 bürgerliche Eheschließungen der gedachten Art kamen mithin 89,4 kirchlich Trauungen (is9: 88,?). Bei den rein evangelischen Ehen (4966) war der Prozentsatz naturlich viel größer, nämlich hy. O

Ein ähnliches Verhältniß wie zwischen den Eheschließungen und Trauungen besteht zwischen den aus rein evangelischen Ehen bezw. evangelischen Mischehen oder von evangelischen Müttern unehelich Geborenen und den von e, d, e Geistlichen Getauften. Denn 22334 betreffenden Lebendgeborenen des Jahres 1552 ang. 19911 Getaufte gegenüber; auf 100 Lebendgeborene kamen also 89, i Vorjahre 89,6) von evangelischen Geistlichen Getaufte; bei den

indern aus rein ebangelischen Ehen stieg der Antheil der Getauften auf 98,0 Co. Die allgemeine Taufziffer würde höher sein, wenn die in den ersten Wochen nach der Geburt ungetauft gestorbenen Kinder außer Berechnung gelassen werden könnten.

Konfirmiert wurden im Berichtsjahre 14 632 Kinder (1891: 14594), davon 13796 aus rein evangelischen Ehen und 836 aus Mischehen.

Die Zahl der verstorbenen Evangelischen betrug 14 342, und jwar waren darunter 5299 Kinder unter 6 Jahren und 9043 ältere Personen. Von ersteren wurden 2767 oder 52,2 , von letzteren o738z oder 96,6 Co, insgesammt 11 503 oder S0,2 o unter Mit⸗ wirkung evangelischer Geistlichen beerdigt. Die nicht kirchlichen Beerdigungen betreffen demnach überwiegend Kinder unter 6 Jahren,

ch e 1 sehr vielen Gemeinden eine kirchliche Begräbnißfeier ni e ist.

Fhescheidungen rein evangelischer Paare bezw. evangelis. Mischpaare kamen 62 vor (gegen 4 im Vorjahreh, und zwar bei ersteren 44, bei letzteren 18.

ur Arbeiterbewegung.

Aus Barmbeck wird dem Vorwärts = 1 daß die

,, . der dortigen Goldleistenfabrik von Kehr erg u. Tempel die Arbeit niedergelegt haben, weil das Zwischen‚ meister⸗System wieder eingeführt werden soll.

Aus Lüttich berichtet man dem H. T. B.“, daß der Ausstand in der Waffenfabrik beendet sei (vgl. Nr. 1 d. BI). Innerhalb einiger Tage soll ein Mindestlohn festgesetzt werden; Lohnabzũge werden 3 vorgenommen. Die Vertheilung der Arbeit unter den Arbeitern soll geregelt werden.

In Braddock (Pennsylvanien) sind, wie dem W. T. B. aus New- Jork gemeldet wird, sechshundert Arbeiter auf den Carnegie⸗ Stahlwerken wegen einer Lohnherabsetzung in den Ausstand ein-

etreten. Die Werke werden polizeilich bewacht. Man befürchtet eine usdehnung des Ausstands auf die Arbeiter der Carnegie⸗Werke in Homestead.

Land und Zorstwirthschaft.

. in On tario. Dem von dem landwirthschaftlichen Departement in Toronto unter dem 20. November v. J. veröffentlichten Bericht über das ,, . in der Provinz Ontario entnehmen wir folgende ngaben: Gesammtergebniß Ertrag in Bushel per Acker Winterweizen. . 1894 165121606 21,2 1893 17 545 248 19, Sommerweizen. . 1894 3 367 854 14,6 1893 4186063 11,7 1554 160 986 464 26 1893 9 806 088 21,0 1894 69 867 716 30,0 1893 58 584 529 30,3 1894 1386 606 15,4 1893 994771 1455.

Verdingungen im Auslande.

Niederlande.

7. Januar, 10 Uhr. Het bestuur der Dorpsv. „Eendracht bindt‘ in Nienwerkerk op D.: Lieferung von mindestens 114 700 Eg Superphosphat, S700 Kg Peruguano und 16200 kg Chilesalpeter. Bedingungen bei dem Sekretär D. Koopman Pz. erhältlich.

9. Januar, 1 Uhr. Departement van Kolonien in einem der Lokale der Maatschappy tot Nut van 't Algemsen in AÄmster⸗ dam, N. Z. Vorburgwal Nr. 212: Lieferung von Gußeisen, guß2— eisernen Röhren, Eisen. und Stahldraht, Zink, Gasröhren, Nägeln u.. s. w. in 58 Abtheilungen. Bedingungen für O20 Fl. per Loos bei Gebr. van Cleef im Haag, Spui 23 a, erhältlich.

15. Januar. De Goöperatie der Stoomzuivelfabriek in Ried: Lieferung von ungefähr 30 500 kg Peruguano, 13 300 Kg Super— phosphat und 7660 Ammoniak- Superphosphat. Bedingungen bei dem Landwirth Renze Brems in Minnertsga erhältlich.

15. Januar, ebenda: Lieferung von ungefähr 27 650 kg Peru⸗ guane, 11 590 kg Superphosphat und 5706 kg Ammoniak⸗Super⸗ phosphat. Bedingungen ebenda.

Verkehrs⸗Anstalten.

Bremen, 3. Januar. (W. T. B. Nord deutscher Lloyd. Der Schnelldampfer Kaiser Wilhelm II.“ und der Postdampfer .Dohenzollern? sind am 31. Dezember Abends in Rew-⸗JYork angekommen. Der Postdampfer Graf Bismarck ist am 317 De⸗ zember Nachts auf der Weser angekommen. Der Postdampfer Pfalz, ist am 1. Januar Morgens in Antwerpen angekommen. Der Postdampfer Roland“ ist am 31. Dezember Nachmittags in Antwerpen angekommen. Der Reichs- Postdampfer Hohen⸗ st au fen, hat am 31. Dezember Nachmittags die Reise von Senua nach Neapel fortgesetzt. Der Reichs- Postdampfer Sachsen“ hat am 1. Januar Morgens die Reise von Port Said nach Neapel fortgesetzt. Der Schnelldampfer Elbe“ hat am 2. Januar Vor⸗ mittags Dover passiert.

London, 2. Januar. W. T. B.) Der Castle⸗ Dampfer Norham Castle? ist am Montag auf der Heimreife in Ton don angekommen.

Belgrad. 3. Januar. (W. T. B.) Die Orientzüge treffen wegen starker Schneefälle mit großen Verspätungen ein.

Theater und Musik.

Im Königlichen Opern hause gelangt morgen Otto Ni- Folai's Oper „Die lustigen Weiber von Windsor“ unter Kapellmeister Weingartner's Leitung zur Aufführung. (Falstaff: Herr Stammer, Fluth: Herr Betz, Frau Fluth: Frau Herzog.)

Im Königlichen Schauspielhaufer geht morgen als zweiter Abend von Friedrich Hebbel s deutschem Trauerspiel Die Nibelungen“ dessen dritte Abtheilung „Kriemhild's Rache“ zum ersten Mal mit folgender Besetzung in Scene. Gunther: Derr Arndt Hagen Tronle: Herr Molenar, Dankwart:

err Heine, Volker: Herr Keßler, Gifelher: Herr Hertzer, Gerenot: Lerr Purschian, Rumolt: Herr Siegrist, König Etzel: Herr Ludwig,

ietrich von Bern: Herr Nesper, Hildebrandt: Herr Kahle, Markgraf Rüdiger: Herr Klein. Jring: Herr Hartmann, Thüring: Herr von Hochenburger, Werbel: Herr Plaschke, Swemmch: Derr Link, Ute: Frau Kahle, Kriemhild: Fräulein Poppe, Goͤtelinde: 6. Stollberg, Gudrun: Frau Sauer Pilgrim: Herr Herrmann. In Scene gesetzt ist das Werk vom Ober⸗Regisseur Grube. Die dekorative Einrichtung rührt vom Ober- Inspektor Brandt her.

Die morgige 160. Aufführung des Talisman im Deutschen Theater weist folgende Besetzung auf: König ÄUstolf; Josef Kainz; Berengar; Hermann Müller; Diomed: Arthur Kraußneck; Panfilio: . Fischer; Ferrante: Max Marx; Maddalena: Paula Worm; Niccola: Emanuel Reicher; Stefano Ernst Pittschau der Bofkoch: Georges Stollberg; Omar: Josef Jarno; Habakuk: Paul Pauli; Rita Paula Eberty.

In dem Konzert der Sängerin Frau Friederike Reiff ing li, welches morgen, Abends 73 Uhr, im Saal Bech stein tattfindet, übernimmt der Violinvirtuose Herr Ofsip Schnirlin die Mitwirkung mit einer Legende von Wieniawsky, Intro—⸗ duktion und Rondo capriceloso von St. Sasns und einer von ihm selbst komponierten Mazurka. Fräulein Rofa Olitzka von der Royal Italian Dpera in London wird in ihrem übermorgen, Abends 8 Uhr, in der Sing Akademie stattfindenden Konzert Gounod's „Stanzen der Sappho“, Arien

von Gluck und Haendel sowie Gesänge von Schubert, u⸗ mann, Brahms, Graf Hochberg, Richard Strauß, Jultus a Seppisli und. Mackenzie zu Gehör bringen.

er jugendliche Violinvirtuose Boris Kamenski wird in seinem Konzert an demselben Tage um 7 Uhr Abends im Saal Bechstein Werke von Vieuxtemps und Wieniawsky, die, Airs hon- grois“ von Ernst sowie Stücke von Tschaikowsky und Svendsen vielen. Die gesangliche Mitwirkung übernimmt Fräulein Clara Schäffer aus Frankfurt a. M.

Mannigfaltiges.

Dem Bericht über die geschäftliche Lage der Kaiser Wilhelms-⸗Spend ee Allgemeinen Deutschen Stiftung für Alters⸗

Renten- und Kapital⸗Versicherung zu Berlin, wescher in' der fünften Generalversammlung am 19. Dejember 1894 erstattet worden ift,