1895 / 4 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Jan 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Stellung à la suite dieses Truppentheils, mit der Wirksamkeit vom 1. Januar 1895 zum persönlichen Adjutanten Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs Ludwig in Bayern ernannt.

25. Dezember. Weber, Pr. Lt. vom 1. Feld ⸗Art. Regt. 1 Luitpold, bisher kommandiert zum Traindepot II. Armee-

korps, zum zweiten Traindepot-Offizier bei diesem Traindepot ernannt.

di Bello, Sec. Lt. vom 3. Inf. Regt. Prinz Karl von Bayern, zum 8. Inf. . vakant Pranckh versetzt.

Abschiedsbewilligungen. Ii Beurlaubtenstande. 28. Dejember. Süß- Schü lein, Pr. Lt. von der Landw. Inf. 2. Aufgebets (Ingolstadt), der Abschied bewilligt.

Beamte der Militärverwaltung. .

25. Dezem ber. Stengel, Kupferstecher alter Norm beim Topographischen Bureau des Generalstabe, zum Kupferstecher mit der Eigenschaft eines oberen Zivilbeamten der Militärverwaltung ernannt.

27. Dezember. Weigl, Mußikmeister des 2. Jäger Bats, der Titel eines Töniglichen Militär. Musikdirigenten Mülter, Intend. Rath bei der Intend. II. Armee-Korps, der Titel und Rang eines Geheimen Kriegsratht; Laur, Spabn, Geheime exrpedierende Sefretãre im iegs⸗Ministerium, Schwalb. rr m, in Germersheim, Volkmann, Lazareth⸗Ober. Insp. in Neu-Ulm, Kremer, Administrator des Remonte Depots Schwaiganger, Aug ustin, Fortifikations⸗ Sekretär a. D., der Titel eines Rechnungs Raths, Breitenbach, Geheimer Kanzlei⸗Sekretär a. D., der Titel eines Kanzlei Raths, verliehen.

XII. (Königlich Sächsisches) Armee⸗Korys.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche C Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Dee re. 31. Dezember. v. Wi ls dorf, Oberst und Flügel⸗Adijutant Seiner Majestãät des Königs, zum Kommandeur des J. Feld-⸗Art. Regts. Nr. 12. v. Lari sch, Hauptm. und Battr. Chef vom 1. Feld ⸗Art. Regt. Nr. 12, zum Flügel Adjutanten Seiner Majestät des Königs, ernannt. Ludewig, Hauptm. und Battr. Chef vom 3. Feld⸗ Art. Regt. Nr. 32, in gleicher Eigenschaft in das 1. Feld Art. Regt. Nr. 12 versetzt. Dam mmüller, Pr. Lt. vom 3. Feld⸗Art. Regt. Nr. 32, zum Hauptme und Battr. Chef, vorläufig ohne Patent, befördert. Die Unteroffiziere: Frhr. v. Marschalck, v. Ein siedel, Graf Vitzthum v. Eckstã dt, v. Zanthier vom 1. Keib⸗) Gren. Regt. Nr. 100,6 Seeck vom 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz ⸗Regent Luitpold von Bavern, Kahmann vom . Inf. Regt. Prinz Georg Nr. 106, v. Plate vom 1. Ulan. Regt. Nr. 1 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, Möckel, Schroeder, Ha ber—

korn, Swoboda vom 1. Feld⸗Art. Regt. Nr. 12, zu Port.

Fähnrs. ernannt. . Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 31. De—⸗ zember. Teichmann, QOberst und Kommandeur des 1. Feld- Art. Regta. Nr. 12. Netto, Major à la suite des 1. (Leib ⸗) Gren. Regts. Nr. 100, in Genehmigung ihrer Abschiedsgesuche mit Pension und der Erlaubniß zum Forttragen der bisherigen Uniform mit den vorgeschriebenen Abzeichen zur Disp, gestellt. Meinhold, Sec. Lt. vom 10. Inf. Regt. Nr. 134, der Abschied bewilligt. Beamte der Militär⸗Verwaltung. Durch Allerhöchsten Beschluß. 24 Deijem ber. Göllnitz, Rechnungs Rath und Kriegs⸗Zahlmstr,, anläßlich dessen Versetzung in den Ruhestand der Charakter als Kriegsrath verliehen. Durch Verfügung des Kriegs-⸗Meinisteriums. 17 De— zember. Göllnitz, Rechnungs⸗Rath und Kriegs-Zablmstr, Gräf, Rechnungs⸗Rath im Kriegs-⸗Ministerium, auf ihren Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt. ö ö . 24. Dezember. Neumann, Zahlmstr. vom 1. Bat. 7. Inf. Regts. Prin Georg Nr. 108, zum 1. Jäger ⸗Bat. Ne. 12 kom- mandierf. Henneberg, Zahlmstr. vom 3. Bat. 6. Inf. Regts. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg, zum 3. Bat. 9. Inf. Regts. Nr. 133 versetzt.

Aichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 5. Januar. Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute im Neuen Palais die Vorträge des Chefs des General⸗

stabs und des Chefs des Militärkabinets entgegen und wohnten Nachmittags einer Felddienstübung der Garnison Potsdam bei.

In der gestrigen Berathung des durch Zuziehung des General⸗Synodalvorstandes erweiterten Kollegiums des Ev an⸗ gelischen Ober-Kirchenraths über die infolge der Vor⸗ gänge bei dem im Herbst v. J. in Bonn abgehaltenen Ferien⸗ kursus in kirchlichen Kreisen entstandene Beunruhigung gelangte man zu dem Schlusse, daß zuvörderst noch die zur Beurtheilung erforderlichen thatsächlichen Unterlagen der Vervollständigung bedürfen.

Der bisher beim Polizei⸗Präsidium in Frankfurt a. M. beschäftigte Regierungs⸗Rath Steffens ist mit der kom⸗ missarischen Verwaltung des Landrathsamts im Kreise Fulda, Regierungsbezirks Cassel, beauftragt worden.

Der Regierungs⸗Assessor Serlo zu Charlottenburg ist der Königlichen Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern zu Berlin zur dienstlichen Verwendung überwiesen worden.

Der neuernannte Regierungs⸗Assessor Schilling ist der Königlichen Regierung zu Bromberg zur dienstlichen Ver⸗ wendung überwiesen worden.

Hannover, 5. Januar. Seine Königliche Hoheit der Prin Albrecht von Preußen, Regent des Herzogthums aunschweig, ist, wie der „Hann. Kur.“ meldet, mit Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Albrecht gestern Nach⸗ mittag, von Braunschweig kommend, zu mehrtägigem Aufent⸗ halt hier eingetroffen.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Der Landtag ist auf den 27. d. M. einberufen worden.

Frankreich.

Der Marine⸗-Minister Felix Faure, dem von mehreren Deputirten die Kandidatur für die Kammer-Präsident⸗ schaft angetragen worden war, deren Annahme seine Demission als Minister herbeiführen müßte, konferierte gestern Nachmittag lange Zeit mit den übrigen Ministern. Das Er⸗ gebniß dieser Besprechungen war, wie ‚W. T. B.“ berichtet, daß . die Kandidatur für die Kammer-Präsidentschaft ab⸗ gelehnt hat.

Heute Vormittag um 9 Uhr erfolgte in der Ecole Militaire die Fee fen des Hauptmanns Dreyfus. In dem Augenblick, als der Adjutant sich Dreyfus näherte, um die Degradation vorzunehmen, rief Dreyfus: Ich schwõre daß ich unschuldig bin. Es lebe Frankreich!“ Die außerhalb der Ecole stehende Menge, welche vernahm, daß Dreyfus seine Unschuld betheuerte, schrie: „Tod dem Verräther!“ und von allen Seiten ertönte Pfeifen. Darauf vollzog der Adjutant die Degradation. Als er den Degen zerbrach und die Stücke zu Boden warf, rief Dreyfus von neuem: Ich bin unschuldig! Es lebe Frankreich!“ Nach erfolgter Degradation mußte Dreyfus vor der Front der Truppen vorbeischreiten. Als er bei einer Gruppe von Journalisten vorbeikam, rief er-! „Sagen Sie dem ganzen Frankreich, daß ich unschuldig bin!“ Einige Reserve⸗Offiziere erwiderten „Nieder mit dem Judas! Schweig', Verräther!“ Bei diesen Worten wandte sich Dreyfus aufbrausend mit drohender Miene nach den Rufern um. Die Artilleristen, die ihn begleiteten, zogen ihn jedoch fort, und ohne ferneren Zwischenfall war um R/ Uhr die Handlung

beendet. Rußland.

Die Kaiserin⸗Wittwe beabsichtigt, wie W. T. B.“ aus St. Petersburg meldet, sich am 21. d. M. nach Abbas⸗ Tu man zu begeben, dort einige Zeit zu verweilen und dann mit dem gn, nach Mentone zu reisen.

Am 20. Dezember a. St. hat das Gutachten des Reichsraths, betreffend die Bestätigung der Statuten der Nüchternheitskuratorien in den Gouvernements Samara, Ufa, Orenburg und Perm, in denen vom 1. Ja⸗ nuar ab der staatliche Branntweinverkauf in Kraft tritt, die Kaiserliche Bestätigung erhalten. Die Kura⸗ torien bestehen aus geistlichen und weltlichen Mitgliedern und den hervorragendsten Vertretern aller Volksklassen. Ihr Zweck ist, im Einklang mit den neuen Bestimmungen über den Ver⸗ kauf von Branntwein, der Trunksucht zu steuern.

Italien.

Die Einnahmen in der ersten Hälfte des Betriebsjahres 1894/95 an Octroi sowie Fabrikations- und Ver⸗ kaufssteuern lassen voraussehen, daß die Einnahmen des ganzen Betriebsjahres die Voranschläge um etwa 4 Millionen übersteigen werden.

Spanien.

Der Marschall Pavia ist nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Madrid gestorben. Die Beisetzung findet heute statt.

Belgien.

Die Rechte der Kammer hat vorgestern über die Frage der Annektierung des Congostaats durch Belgien berathen. Der Minister-Präfident legte dar, daß die . welche der Annexion entgegengestanden hätten, nicht mehr beständen, und betonte, daß die Mächte keine Einwendungen erheben würden. Die Angelegenheit wird die Kammern im Februar beschäftigen.

Serbien.

Der General Pantelic ist seiner Stellung als Direktor der Kriegs⸗Akademie enthoben worden. Dem W. T. B.“ ele verlaute in Belgrad, derselbe sei zum Gesandten in

erlin ausersehen. Bulgarien.

Wie die „Agence Balcanique“ meldet, im Prozeß gegen Georgjiew, der zur Zeit der Minister⸗Präsidentschaft Stambulow's wegen angeblicher Mitschuld an der Ermordung Beltschew's verurtheilt und später von dem Appellgericht frei⸗ gesprochen wurde, sei der Untersuchungsrichter zu der Schlußfolgerung gelangt, daß Stambulow an der Er⸗ mordung Beltschew's betheiligt gewesen sei: damit sei die Aufgabe des Untersuchungsrichters beendigt gewesen. Derselbe habe am 2. d. M. die betreffenden Akten⸗ stücke an den Platzkommandanten abgegeben, der sie dem Kriegs⸗-Minister übermittelt habe. Der Kriegs⸗Minister werde die Akten untersuchen lassen. Wenn die Anzeichen der Schuld für Stambulow sich als gravierend erweisen sollten, werde die Angelegenheit dem Untersuchungsrichter des Geschworenen⸗ gerichts überwiesen werden. Die Meldung, daß man Stam⸗ bulow gegenwärtig verhaften wolle, wird von der „Agence Balcanique“ als unbegründet bezeichnet. Die Verhaftung könne ausschließlich das Zivilgericht veranlassen. .

Zankow wurde gestern nach seiner Ankunft in Sofia von der Volksmenge nach der Kirche geleitet, in welcher anläßlich der Befreiung von Sofia ein Gottesdienst abgehalten wurde. Hierauf begab sich die Menge zum Wohnhause Karawelow's, der sich bereits auf freiem Fuß befand.

Montenegro.

Der Papst hat dem Fürsten von Montenegro für das Telegramm, worin dieser von der Zelebrierung der ersten römisch⸗katholischen Liturgie in slavischer Sprache in Monte⸗ negro Mittheilung machte, seinen Dank für den Schutz der katholischen Kirche im Fürstenthum ausgesprochen.

Schweden und Norwegen.

Die Mehrheit des Zollausschusses des Storthings stellt es, wie ‚W. T. B.“ aus Christiania berichtet, anheim, die Abgaben der direkten Schiffahrt zwischen Nor⸗ wegen und Schweden, die jetzt nur 30 Oere per Tonne für ein⸗ und ausgehende Schiffe betragen, auf die für die andere ausländische Schiffahrt geltende Taxe zu erhöhen; jedoch sollen diese Abgaben aufgehoben oder herabgesetzt werden, sobald Schweden entsprechende Maßnahmen in Ueber⸗ einstimmung mit dem schwedisch⸗norwegischen Handelsvertrag ergreife.

Amerika.

Der „Times“ wird aus Buenos Aires von gestern gemeldet, der Kongreß habe in geheimer Sitzung zwei Millionen Dollars für Kriegsmaterial bewilligt. 2 seien 300 000 Doll. zu sofortigen Ausgaben für Bewaffnungen bestimmt; der Rest stehe zur Verfügung der Regierung für den Fall, daß sie mit Rücksicht auf die möglicherweise mit Chile in der Grenzfrage eintretenden Schwierigkeiten Geld nöthig haben sollte.

Nach einer in Paris eingetroffenen Depesche aus Santiago de Chile hat im dortigen Senat der Minister des Auswärtigen die Gerüchte von einer Verschlechterung der Beziehungen gn Chile und Argentinien als unbegründet er—⸗

art.

Afrika.

Wie der „Kölnischen Zeitung“ aus Tanger gemeldet wird, ist Abd El kadar, einer von den drei Mördern des deutschen Kaufmanns Franz Neumann, am 31. Dezember v. J. in Casablanca in Gegenwart des deutschen Vize⸗Konsuls und zweier Zeugen hingerichtet worden.

a einer Meldung der Agenzia Stefani“ aus Massowah von gestern ist der General Baratieri mit seinen Truppen nach Adingri zurückgekehrt. Es herrscht überall Ruhe. Die Derwische sollen sich noch immer zwischen El⸗Fascher und Osobri befinden.

Parlamentarische Nachrichten.

Für die am nächsten Dienstag, Nachmittags 2 Uhr, stattfindende 7. Plenarsitzung des Reichstags ist die erste Berathung des Ge⸗ setzentwurfs, betreffend Aenderung und Ergänzungen des Strafgesetzbuchs, des Milität-Strafgesetzbuchs und des Gesetzes über die Presse, auf die Tagesordnung gesetzt.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Die gewerbsmäßige Vermittelung von Grundstücks⸗ An⸗ und Verkäufen ift, nach einem e en des Reichsgerichts, L. Strafsenats, vom 1. Juni 1894, an sich kein Handels⸗ geschäft. Der Vermittler erlangt durch diesen Gewerbebetrieb nicht die Eigenschaft eines Kaufmanns, und er ist wenn er nicht durch seinen sonstigen Geschäftsbetrieb Kaufmann ist gesetzlich nicht zur Führung kaufmännischer Bücher und Ziehung von Bilanzen ver⸗ pflichtet. Daß die Vermittelung von Verträgen über unbeweg⸗ liche Sachen, auch wenn sie gewerbsmäßig betrieben, an sich kein Handelsgeschäft ist, darüber herrscht kein Streit; es ergiebt sich dies aus der Vorschrift des Art. 2727 Ziff. 4 H.-G.-B. in Verbindung mit Art. 275 a. a. O., nach welcher nur die gewerbsmäßig betriebene Vermittelung von Handels geschäften für andere Personen unter den Begriff der Handelsgeschäfte fällt, Verträge über unbewegliche Sachen aber nach Art. 275 4. a. D. keine Handelsgeschäfte sind. Streit: dagegen ist in der Literatur wie in der Judikatur die Frage, ob au die von einem Kaufmann innerhalb seines Handelsbetriebes aus—⸗ . Geschäfte, betreffend die Vermittelung von Verträgen über

rundstücke, der Att. 274 a. a. O. anwendbar sei und diese dem⸗ gemäß als zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehörig, als . ab⸗ geleitete Handelsgeschäfte anzusehen seien eine Frage, die insbeson⸗ dere vom früheren preußischen Ober⸗Tribunal verneint, vom Reichs⸗ Ober- Handelsgericht aber und auch vom Reichsgericht bejaht worden ist. Welcher dieser Rechtsansichten beizutreten sei, kann unerörtert bleiben, da der vorliegende Fall zu dieser Erörterung keinen Anlaß bietet. Denn auch nach der letzteren, die Frage bejahenden Rechts⸗ ansicht ist die Qualität des auf Verträge über Grundstücke sich be- ziehenden Vermittelungsgeschäfts als eines abgeleiteten Handelsgeschäfts dadurch bedingt, daß der Vermitteler und zwar an sich und ganz abgesehen von dem Vermittelungegeschäft die Eigenschaft eines Kaufmanns hat. Es vermag dagegen ein solcher gewerbsmäßiger Be⸗ trieb, wenn er von einem Nichtkaufmann ausgeht, diesem an⸗ gesichts des Art. 4 H.⸗G.-B. die Qualität eines Kaufmanns nicht zu verschaffen. 280/94.)

Alle Verträge, welche Haus kinder nach erlangter Greß⸗ jährigkeit in Ansehung ihres freien Vermögens schließen, sind nach § 165 112 des Preußischen Allgemeinen Landrechts auch ohne Beitritt des Vaters gültig. Hierauf folgt in § 166 die Be⸗ stimmung:

„Doch muß der, welcher einem noch unter väterlicher Gewalt stebenden, obwohl großjährigen Kinde auf sein freies Vermögen Kredit geben will, sich dasselbe durch Eintragung in das Hypo⸗ thekenbuch oder durch Uebergabe des Obligationsinstruments oder der verpfändeten beweglichen Sache besonders versichern lassen.“

Diese Bestimmung umfaßt, nach einem Urtheil des Reichsgerichts LV. Zivilsenats, vom 22. Oktober 1894, alle Verträge mit Haus⸗ kindern, welche von letzteren nicht sofort erfüllt werden, und die Nicht⸗ beobachtung der Bestimm ing des 5 166 hat die Un gültigkeit des Vertrags zur Folge. „Zunächst erscheint es unbedenklich, daß die Worte „Kredit geben! in z 166 nicht im engeren Sinne zu 8 sind, sondern alle Verträge mit Hauskindern umfassen, die von letzteren nicht sofort erfüllt werden. Streitig ist es aber in der Rechtsprechung und Literatur, ob und in welchem Umfang die Gültigkeit des Ver⸗ trags von der Beobachtung der Vorschrift des § 1866 a. a. O. ab- hängt. ... Es kann indessen nicht für statthaft erachtet werden, auf Grund der Vorschrift des § 319 des A. L.⸗R. I 1 zu einer anderen Auslegung des § 168 II 2 a. a. O. zu gelangen, als derjenigen, welche dem sinngemäßen, aus dem klaren Wortlaut des Gesetzes in Verbindung mit den in Betracht kommenden sonftigen Vorschriften über das eigenthümliche Vermögen der Kinder zu enthehmenden Ver ständniß entspricht. Diese Erwägung führt aber zu dem von dem Ober⸗Tribunal in dem Erkenntniß vom 30. April 18638 ausgesprochenen Rechtssatz, daß großjährige Hauskinder aus lästigen Verträgen bei fehlendem Kensense des Vaters nur unter der Voraussetzung, daß die Verträge sich auf das freie Vermögen beziehen und nur mit dem- jenigen Gegenstande und Betrage des letzteren haften, in Betreff dessen sie dem Gläubiger gemäß § 166 Sicherheit bestellt haben. Diese Auslegung entspricht der bedingungslosen und zwingenden Fassung des S 166 und dem Zusammenhange dieser Vorschrift mit der des § 165 und ihrer Beziehung zu den allgemeinen Bestimmungen der 125 und 131 a. a. O.“ (I10, 94.)

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Hat jemand zwei Wohnsitze in zwei Gemeinden, und wird diejenige Gemeinde, in welcher er den zweiten n, hat, einer dritten Gemeinde einverleibt, so tritt, nach einem Urtheil des Ober ⸗Verwaltungsgerichts, II. Senats, vom 20. Juni 1894, regel⸗ mäßig die so vereinigte Gesammtgemeinde hinsichtlich der Kommunal- Ginkommenbesteuerung vollständig an die Stelle der einver- leibten Gemeinde, sie ist als die zweite Wohnsitzgemeinde zu erachten, in welcher der Abgabenpflichtige im Laufe des Vorjahres länger als drei Monate sich aufgehalten hat, wenn er 6 im Vorjahr in der erst später einverleibten Gemeinde thatsächlich länger als drei Monate aufgehalten bat. Eine Dame hatte zwei Wohnsitze, den einen in M., den anderen in S., woselbst ⸗sie eine Villa besaß, in der sie sich regelmäßig während der Sommermenate aufhielt. S. (in der Provinz Schleswig ⸗Holstein) wurde am 1. April 18983 mit dem Flecken Gl. vereinigt und ging in diese letztere Ge⸗ meinde auf. Die Dame hatte nunmehr ihren zweiten Wohnsitz in Gl., und der Gemeindevorstand zu Gl. veranlagte sie für das Steuerjahr 1893194 in Höhe von 720 4s zur Kommunal -⸗Einkommensteuer. Die Veranlagte erhob Einspruch, indem ir geltend machte, daß ihr Aufenthalt zu Gl. im laufenden Steuerjahre 1895/94 nicht von derjenigen Dauer llänger

als drei Monate) 3. wesen wäre, welche 5 8 des Freirügigkeitsgesetzes vom 1. No⸗

vember 1867 erfordert. Der Gemeindevorstand beschied sie ablehnend, indem er behauptete, daß Zensitin im Jahre 1893, als S. noch nicht in Gl. einverleibt war, in ihrer Villa in S. sich länger als drei Monate aufgehalten hatte, und demnach gemäß § 11 des Kommunalabgabegesetzes vom 27. Juli 1887 für das Jahr 1893 94 jedenfalls zur Cinkommensteuer in S. veranlagt werden konnte, welche Befugniß durch die Einverleibung auf die Gemeinde Gl. übergegangen wäre. Auf die Klage der Zensitin gegen den Gemeindevorstand Gl., wurde vom Bezirkeausschuß die Klägerin von der ö, Steuer freigestellt, aber auf die Revision des Ortsvorstands hob das Ober⸗

Verwaltungsgericht die Vorentscheidung auf, indem es begrũndend aus fũhrte: . sich nicht sagen, e , n, kõnne sich in dem der Be⸗ steuerung füt 1893/34 vorangegangenen Jahre 1892/93 um deshalb nicht in Gl. aufgehalten haben, weil sie in S. aufhaltsam gewesen, diese Ge⸗= meinde damals aber noch nicht ein Bestandtheil von Gl. gewesen sei, die Vereinigung vielmehr erst mit Beginn des Steuerjahres 1893,94 stattgefun den habe. Höchstens läßt sich sagen daß sich die Klägerin im Laufe des Vorjahres in demjenigen Theile des heutigen Gl. auf- 6 habe, der damals noch eine selbständige kommunale Existenz

saß. Nachdem aber dieser Zustand aufgehört hat und S. ein Be⸗ standtheil von Gl. geworden ist, und da andererseits ein Streit nur darüber obwaltet, wie lange sich die Klägerin im Vorjahre zu S. aufgehalten bat, besitzt die Gemeinde Gl. einen wohlbegründeten An⸗ spruch nicht allein darauf, daß sie der Klägerin gegenüber als Wohnsitz gemeinde in Betiacht kommt, sonderg auch, daß sie als Wohnsiß⸗ gemeinde angesehen wird, in der die Kl. im Vorjahre Aufenthalt ge⸗ habt hat. JÜII. 902.)

Statistik und Volkswirthschaft.

. Das Wirthschaftsjahr 1894.

Ueber die allgemeine Lage von Handel und Industrie äußert sich die Handelskammer zu Koblenz in ihrem Jahresbericht für 1894 folgendermaßen: Das Jahr 1894 hat nur einen sebr kleinen Theil der Hoffnungen in Erfüllung gehen lassen, die Handel und Ge⸗ werbe auf eine endliche Wendung jum Bessern geh hatten. Man kann nicht sagen, daß es häufig an Arbeit, an Um- und Absatz gefehlt habe; der Verkehr in vielen Ar— tikeln, wie namentlich in Kohlen, Erzen, Roheisen und Eisenfabrikaten, sowie in zahlreichen Artikeln des Web⸗ waarengewerbes war vielmehr zeitweise recht lebhaft, aber der entfalteten Thätigkeit und Anstrengung entsprach nicht der Lohn. Die Arbeit blieb mehr oder weniger unfruchtbar, weil fast überall das Angebot noch über die Nachfrage hinausging. Dies gilt sowohl für das inländische Geschäft als für die Ausfuhr. Die deutsche Land⸗ wirthschatt und die von ihr unmittelbar abhängigen Gewerbe in kleinen Stäßten und Landorten leiden unbestritten unter dem an- dauernden Tiefstaaod der Getreidepreise. Das ist im Osten vielleicht in noch böherem Maße der Fall; immerhin macht sich aber auch hier im Westen die rückgängige Kaufkraft der Landwirthe deutlich genug wahrnehmbar. Der Ausfuhr kam die Herstellung vertragsmäßiger fester Handelsbeziehungen mit verschiedenen Staaten, namentlich mit Rußland, und später die Mil⸗ derung verschiedener Positionen des Einfuhrzolltarifs der Vereinigten Staaten zu statten, doch reichte der günstige Einfluß dieser Ereignisse nicht hin, um der 2 eine allgemein befriedigende Wendung zu geben. Die bedeutenden Bezüge Rußlands nach dem 20. März, unter anderen auch in Eisen und Eisenfabrikaten, gaben dem Markte für längere Zeit Festigkeit und befreiten den Westen erheblich von dem Mitbewerb Schlesiens auf Gebieten. nach denen von dort aus früher nicht oder doch nicht beträchtlich geliefert worden war. Manche Fabriken im Westen konnten auch wieder nutzenbringende Verbindungen mit Rußland anknüpfen; aber was nach dieser Seite gewonnen wurde, ging nach anderen Richtungen hin wieder verloren. er Handel war im allgemeinen wenig einträglich, weil die Preisbildung bei den meifsten Artikeln eine weichende Richtung verfolgte und die dem Zwischenhandel ungünstige Strömung fortdauerte. Die ungünstige ß konnte auch nicht ohne Einfluß auf den Verdienst der Arbeiter bleiben. Eine allgemeine Herabsetzung der Löhne hat zwar nicht stattgefunden, und in den meisten der sonst gutgeftellten Unternehmungen ist eine Veränderung der Lohnsätze überhaupt nicht eingetreten; aber in manchen Betrieben mußte entweder die Arbeiterzahl verringert oder eine Verkürzung des Verdienstes herbeigeführt werden, um die Aus—⸗ 8 für Arbeitslohn einigermaßen in Uebereinstimmung mit dem

rtrag des Unternehmens zu bringen. Dies war weniger der Fall

bei den großen als bei manchen kleineren Betrieben in Gewerben, die ihrer Natur nach von dem allgemeinen Geschäftsgang stark beeinflußt werden.

. . Zur Arbeiterbewegung.

In Solingen soll nach einer Mittheilung des Vorwärts“ jwischen den Federmesserreidern und ihren Arbeitgebern ein Lohnstreit ausgebrochen sein.

Aus Bu dapest meldet . W. T. B.“: Gestern Mittag durch⸗ zogen arbeitslose Tischlergehilfen, verstärkt durch andere Arbeiter und Arbeitslose, demonstrativ unter Hochrufen auf die inter⸗ nationale Sozialdemokratie und unter Absingung der Marseillaise einige Straßen der Stadt. Nach 123 Uhr zerstreuten sie sich, ohne eine Ruhestörung zu veranlassen.

Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin sind bei den ien fen Standesämtern in der Woche vom 23. Dezember bis inkl. 28. Dezember er. zur Anmeldung gekommen: ne,. ,, . „360 Eheschließungen, 33 Todtgeborene, 626

erbefãlle.

Kunst und Wissenschaft.

Der Verein für deutsches Kunstgewer be veranstaltete am Donnerstag einen lehrreichen Fach⸗Abend für Korbflechterei, an welchem Herr hee n fer Dr. Brinck mann, Direktor des Museums für Kunst und Gewerbe in Hamburg, einen Vortrag über Korb⸗ flechterei hielt. Die Korbflechterei, so etwa führte der Redner aus, gelte mit Unrecht als das Aschenbrödel unter den Kunstgewerben. Die Mehrzahl der heutigen Arbeiten und Vorlagen zeige, daß die Stil⸗ gesetze dieser Kunst, die sich aus dem Material und der Technik ergeben, meist völlig verkannt werden. Die Korbflechterei sei vielfach bestrebt, in falscher Prunksucht die Formen anderer Techniken nachzuahmen; sie vergesse darüber, daß die mannigfachen Stoffe, welche beim Flechten verwendet werden können, und die verschiedenen Techniken die reizbollsten Wir⸗ kungen aus sich selbst heraus ermöglichen und die Gebilde dauerhaft machen. So müßten die Handhaben und Henkel nicht angenagelt, sondern in den übrigen Körper verflochten werden. Unter den Möbeln machten auch die amerikanischen Korbstühle oft den . zuviel i, , , zu verwenden. Als vortreffliche Vorbilder der

orbflechterei könnten die japanischen Körbe dienen, welche dort früher und noch heute echt handwerklich gestaltet würden. Es wäre zu wünschen, daß auch die Korbflechter und namentlich das Publikum den Lehren, welche diese Vorbilder geben, Rechnung tragen. Daß X wohl mözlich ist, in diesem Sinne auch heute gute Arbeiten zu schaffen und zu verkaufen, bewiefen z. B. die Arbeiten von Henning Ahreng in Hamburg, welcher auf Grund und im Anschluß an jabanische Vorbilder eine Relhe vortrefflicher Arbeiten bergestellt und zur Aus- stellung gebracht batte. Auch die Berliner Firmen: Aneion u. Co., Blume und Schultze u. Reichel hatten eine ansehnliche Zahl guter rbeiten beigesteuert. i ga. Die Humboldt⸗Aka demie eröffnet am Montag in beiden e rstatten ihr Lehrquartal Januar März mit 49 populärwissenschaft⸗ . Vortragscyelen und Ünterrichtskurfen aus allen Wissensgebieten, 8. che in den' Abendstunden von namhaften Dozenten vor Herren und Amen gehalten werden; der erste Vortrag jedes Cyclus ist auch ohne borerkarte zugänglich. Es beginnen in NW., Georgenstraße 3031 nahe Bah ): Montag sr bis 7 Uhr Br. A. Chr. Kalischer, Dr. 2. T

ö .

Dr. M. Klein, philosophische Uebungen; Dr. P. DOestmann, Handels

und Wechselrecht In W., Lützowstraße 84g. (nahe Potsdamer straße) beginnen; Montag 7 bis 8 Uhr Dr. H. Grahelius, Einleitung in die Himmelskunde; This 87 Uhr Dojent G. Sacerdoti, italie- nische Grammatik; 8 bis 9 Ubr Dr. E. Friedemann, neueste Geschichte 1850 bis 1866. Dienstag 6 bis 7 Uhr Dr. L. Selb, Philo= sovhie der Sitten; 7 bis 8 Uhr derselbe, Grundzüge der Ethik. (Die anderen 3 Cyelen dieses Abends beginnen in W. erst am 15. Ja- nuar.) Alles Nähere enthalten die ausführlichen Programme, welche in bekannten Buchhandlungen, im Invalidendank“ und in den Bureaus der Akademie, Zentralbuchhandlung (Zentralhotel Laden 14) und Buchhandlung Haase u. Mues (Potsdamerstraße 116 2.) unentgeltlich ausgegeben werden. . =

Julius Payer, der Leiter der ersten österreichischen Nordpol⸗ Expedition, wird, laut einer Wiener Meldung des W. T. B.“, im Juni 1896 mit einem österreichischen Schiff von Bremerhaven aus eine Fahrt nach Nordost⸗Grönland für künstlerische Zwecke antreten. Die Dauer der Expedition wird auf ein bis zwei Fahre

angenommen. Land⸗ und Forstwirthschaft.

Ernteergebniß in Großbritannien.

Einer unter dem 15. v. M. von dem Board of Agriculture“ in London veröffentlichten vorläufigen Uebersicht über den Letta der Weizen⸗, Gerste⸗ und Haferernte in England und Schottland im Jahre 1894 entnehmen wir folgende Angaben:

Geschãtzter Durchschnitts⸗ ertrag fũr Acker in Busheln; 130 1893 39 1394 1893

Geschãtztes Gesammtergebniß in Busheln

Anbauflãche

Weizen. 9 170 Sol 49247 297 1 827 962 1 897 524 3063 25.85 Serste 3 255 666 35 535 7 712 055 771 7 34356 23659 Safer I65 a6 963 I 117 S857 375 3 2353 451 3 171 75 4156 3555

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

. . Nachweissung ; über den Stand von Thierseuchen im Deutschen Reich am 31. Dezember 1894.

(Nach den Berichten der beamteten Thierärzte zusammengestellt im Kaiserlichen Gesundheitsamt.)

Nachstehend sind die Namen derjenigen Kreise (Amts- 2c. Bezir ke) verzeichnet, in welchen Rotz, Maul und Klauenseuche oder Lungen⸗ seuche am 31. Dezember herrschten. Die Zahl der betroffenen Ge⸗ meinden und Gehöfte sind letztere in Klammern bei jedem Kreise vermerkt.

A. Rotz (Wurm).

Preußen. Reg.⸗Bej. Königsberg: Heiligenbeil 1 (1). Reg. Bez. Marien werder: Löoöbau 4 (4). Stadtkreis Berlin 1 (63). Reg.⸗Bez. Pots dam: Stadtkreis Charlottenburg 1 (1), Teltow 2 (3, Niederbarnim 2 (2). Reg.-Bez. Frankfurt: Stadtkreis Kottbus 11). Reg.! Bez. Stettin: Ueckermünde 1 (1), Pyritz 1 (I, NVaugard 1 (I). Reg.⸗Bez. Köslin: Belgard 2 (23. Reg.⸗Bez. Posen; Posen Ost 1 (L, Samter 1 (1), Meseritz 1 (U), Rawitsch 1 (2, Koschmin 1 (1). Krotoschin 1 (IJ. Reg.⸗ Bez. Bromberg: Znin 1 (1), Witkowo 2 (2). Reg. Bez. Breslau: Neumarkt 3 (3), NVeurode 1 (2). Reg.-Bez. Liegnitz: Grünberg 2 (2), Schönau 1 (1. Reg.-Bez. Oppeln: Rybnik 1 (), Falkenberg 1 (15, Grottkau 1 (65. Reg.-Bez. Erfurt: Langensalza 1 1). Reg.⸗Bej. HilLdesheim: 66 1 (1. Reg.-Bez. Arnsberg: Iserlohn 1 (I). Reg. Bez. Trier: Prüm J (I). Reg.⸗Bez. Aachen: Stadtkreis Aachen 10), Landkreis Aachen 1 (7. ĩ Gammertingen 1 (I). Bayern. Stadtbezirk München 1 (1), Landbezirk Landsberg 1 (), Landbezirk Traunstein 1 (IJ. Reg.⸗ Bez. Niederbayern: Landbezirk Deggendorf 2 (2), Grafenau 2 (2). Reg.⸗Bez. Schwaben: Landbezirk Augsburg 1 (1. Sachsen. Kreishauptm. Leipzig: Rochlitz? (2). Sessen. Provinz Oberhessen: Friedberg 2 (5. Elsaß Lothringen. Ober Elsa ß Mülhausen 1 (IJ. Lo- thringen: Stadtkreis Metz 1 (I). Zusammen 57 Gemeinden ꝛc. und 60 Gehöfte.

Reg Bez. Sigmaringen: Reg.“ Bez. Oberbayern:

KER. Manl⸗ und Klauensenche. Prenten. Reg.-Bez. Königsberg: Osterode 12 (15). Stadtkreis Berlin: 1 (. n, Potsdam: Teltow 1 (1), Niederbarnim 2 3), Jüterbog ⸗Luckenwalde 1 (1), Osthavelland 1 (1, Westhavelland 1 (1). Reg.-Bez. Stettin: Ueckermünde 1 (. Reg. Bez. Posen: Schildberg 1 (1), Kempen 1 (I). Reg.-Bez. Breslau: Trebnitz? (2, Militsch 1 (14. Strehlen 1 (1). Franken stein 3 63), Waldenburg 1 (2). Reg. Bez. Liegnitz: Bolkenhain 1 (1M), Rothenburg i. d. O.. 2 (27). Reg - Bez. Op peln: Rosen⸗ berg i. O. S. 1 (IM), Tarnowitz 1 (1), Leobschütz2 (3), Ryͤbnik 1 è (2), Grottkau 5 (7). Reg.-Bez. Magdeburg: Jerichow 1 2 (2), Kalbe LC), Wanzleben 2 (2), Wolmirstedt 1 (1), Neuhaldensleben 5 (8), Aschersleben 1 (1), Aschersleben 1 ). Reg⸗Bez. Merseburg: Bitterfeld 2 (12), Querfurt 1 (2), Merseburg 11 177, Weißenfels 1 (I). Reg. Bej. Erfurt: Heiligenstadt 1 (1). Reg.-Bez. Lüne⸗ burg; Gifhorn 2 G8). Reg Bez. Münster: Borken 1 (h. Reg Bez. Cassel: Gersfeld 1 61. Reg. Bez. Wies baden: Wester⸗ burg 1 (1), Obertaunuskreis 1 (27), Landkreis Frankfurt a. M. 1 (7. Reg.-Bez. Koblenz: St. Goar 1 (3. Reg.⸗Bez. Düsseldorf: Lleve 16(1), Landkreis Krefeld 2 (), Geldern 1 (1), Neuß 1 (65. Reg. Bez. Trier:; Saarbrücken 1 (1). Reg.-Bez. Sigmaringen: Gammertingen 1 (4), Hechingen 6 (17), Haigerloch 8 el Bayern. Reg. Bez. Pfalz: Bergzabern 1 (1), Kusel 1 (3), Landau 1 (22), Ludwigshafen a. Rh. 1 (3), Reg ⸗Bej. Oberfran ken: Naila 26 Reg. Bez. Mittelfranken: Landbezirk Ansbach 2 (2), Landbezirk Fürth 1 (1), Lilpoltstein 1 (1). Neustadt 4. A. 2 (2, Landbezirk Rothenburg a. T. 2 (Y. Scheinfeld 1 6), Uffenheim 16 (G35), Land. bezirk Weißenburg 1 (6); Reg.-Bez. Unterfranken: Landbezirk Aschaffenburg 3 (109), Geroljhofen 5 (5), Hammelburg 1 (1), Karl⸗ stadt 1 (3), Marktheidenfeld 3 (6), Miltenberg 2 (6), Neustadt a. S. 3 (3), Obernburg? G), Ochsenfurt 1 (9, Landbezirk Schweinfurt (6), Landbezirk Würzburg 463). Sachsen. Kreis bauptm. Dres den: Stadtbezirk Dresden 1 (13 Meißen 8 (x. Kreis bauptm. Leipzig: Landbezirk Leipzig 1 (I), Grimma 1 (1), Döbeln 1 (1), Rochlitz 1 (0), Kreishauptm. Zwickau: Zwickau 16(17. Württemberg. Neckar kreis: Backnang 4 (18), Böblingen 2 (3), Cannstatt 1 (1), Eßlingen 2 (2), Heilbronn 1 (7; Schwarzwaldkreis: Balingen 2 (C, Calw 6 (36), Freudenstadt 5 (20). Herrenberg 4 (), ee. 4 (20, Nagold 7 (235), Nürtingen 2 (11), Oberndorf 1 (2), Reutlingen 3 (12), Rottenburg 1 (l), Rottweil 5 (20), Spaichingen 2 (6), Sul; 1 (6, Tübingen 8 (20), Tuttlingen 1 (3), Urach 1 (6); Jagstkreis: Crailsheim 1 (3), Gerabronn 4 (10), Künzelsau 3 (15. Mergent - heim 6 (55), Welzheim? (9; Donaukreis: Biberach (14), Blau⸗ beuren 2 (7), Ehingen 1 (1). Geislingen 1 (1), Göppingen 1 (1), Kirchheim 3 (24), Leutkirch 1 (1). Baden. Landestommiss. Lon stanz: Donaueschingen 2 (4), Triberg 1 (1); Landeskommiss. GBreisach): 1 A1), Emmendingen 3 (4, Ettenheim 1 (1, ahr 1 (157, Wolfach 1 (1); Landeskommiss. Mannheim: Wein⸗ beim 1 (4, Heidelberg 4 (26), Buchen 1 (2. Mosbach 1 (3) Tauber⸗- bischofsheim 8 (15) ertheim 2 (35). Hefsen. Prodinz Starken burg: Darmstadt 5 (ü). Bensheim 2 (), Dieburg 11 G69) Erbach 7 GI), Groß ⸗Gerau 11 (2), Heppenbeim 2 (3). Provinz Rhein⸗ hessen: Mainz 2 (3), Alzey 3 (6). Worms 6 (6). Sachsen⸗ Weimar. Neustadt . O. 2 (3). Braunschweig. Braunschweig 102, Wolfenbüttel 3 (3), Helmstedt 2 (3). Sachsen⸗Meiningen.

Sonneberg 1 I). Sachsen. Coburg ⸗Gotha. Herzogthum Coburg: Landbezirk Co 5 1ẽ0417). Anhalt: Cöthen 1 (1), Bernburg 2 (5. Ren älterer nie: 1 I). Elsaß⸗Lothringen. Unter ⸗Elsaß: Stadtkreis Straßburg 1 (1), Landkreis Straßburg 3 (9, Erstein 1 (h. Molsheim 2 (3. Weißenburg 3 35). Ober- Elsaß: Rappolts⸗ weiler 1 (I). Zusammen 456 Gemeinden ꝛc. und 1042 Gehöfte. C. Lungenseuche. Preußen. Reg Bez. Pofen: Bomst 1 (I). Reg.-Bez. Magdeburg: Kalbe 1 (1), Wanzleben 2 (9, Wolmirstedt 3 6), Neuhaldens leben 3 (3). Reg - Bez Hildesheim: Duderstadt 1 (65, Landkreis Göttingen 1 (1), Einbeck 1 (1). Reg.-Bez. Köln: Tand⸗ kreis Köln 1 1). Batzern. Reg. Bez. Qber fran ken: Rehau 2 (3. Sachsen. Kreishauptm. Leipzig: Borna 1 (3), Kreishauptm. wickau: Schwarzenberg 1 (1), Delsnitz ? (23). Anhalt: öthen 2 (). Zusammen 22 Gemeinden ꝛc. und 30 Gehöfte.

Sandel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Rubr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 4. d. M. gestellt 10 679, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 3. d. M. gestellt 757, nicht recht- zeitig gestellt keine Wagen.

. Zwangs-Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlia standen am 3. Januar die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Keith⸗ straße 18, dem Fabrikanten Hugo Winther zu Stettin gehörig; Nutzungswerth 17 6560 „3 für das Meistgebot von 285 400 wurde der Direktor Bendix Meyer zu Gleiwitz Ersteher. Eichen“ dorffstraße 17 und Schlegelstraße ll, dem Kaufmann H. F. W. Kühne und der Frau Regi rator Emmy Eckstein, geb. Franzke, gehörig; Nutzungswerth (2 360 16; für das Meistgebot von 199 005 M wurde der Restaurateur Ad. Möller zu Bonn Etrsteher. An tonstraße 2728, dem Kaufmann Herm. Jahrsetz gehörig; Nutzungswerth 8800 6; fär das Meistgebot von 107 530 M wurde die Frau Dombaumeister Alma Schwartzkopff zu Berlin Er⸗ steherin.

Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin standen am 4. Ja⸗ nuar die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Stettiner⸗ straße 56a, dem Kaufmann Max Pauls und Frau gehörig; Nutzungswerth 13 210 ; mit dem Gebot von 211 306 6 btieb der Pr. Sally Alexander, Fehrbellinerstr. 86, Meistbietender. Thurmstr. 43 und Straße 5, dem Fuhrherrn Waldemar Schüler gehörig; Nutzungswerth 33 470 6; für das Meistgebot von 391 0090 M wurde der Rittmeister George Detring zu Zehlen⸗ dorf Ersteher.

Berlin, 4. Januar. Amtliche Preisfeststellung für Butter, Käse und Schmal. Butter: (Preise im Berliner Großhandel zum Wochendurchschnitt per komptant) per 50 g. Hof⸗ und Genossenschafts⸗ Butter Ia. 95 4M, Ii a. S5 ν, IIIa. do. abfallende 75 S6. Land⸗, Preußische —— 4, Netzbrũücher —— 1M, Pommersche 46, Polnische 4, Baherische Sennbutter 606, do. Landbutter —— 4, Schlesische— . Galizische —— , Margarine 33— 68 * Käse: Schweizer, Emmenthaler S5 90 S6, Bayerischer 0 68 66, Ost⸗ und Westpreußischer La. 60 —70 M. do. La. 43 s5 6, Holländer 78 - 85 0, Limburger 37-40 66. Quadrat. Mager⸗ kãse La. 18-23 Æ, do. IIa. S- 12 M Schmalz˖. Prima Western 17 9 Tara 42 50 - 453, 00 , reines, in Deutschland raffiniert 44 45 66, Berliner Bratenschmalz 46— 7 1 Fett, in Amerika raffiniert 36 , in Deutschland raffiniert 3 6 Tendenz: Butter: matt. Schmalz: etwas lebhafter.

Vom Berliner Pfandbrief Institut sind bis zum 20. Dezember 1894 18766 8090 M 3 oũο,, 21 545 400 M 4 o/o 45 675 609 1 4 0,9, 9 706 500 6 5 oo, zusammen 95 694 300 A* Pfandbriefe aue gegeben worden, wovon noch 16 656 900 M JZ Co, 13 044 600 16 400, 13 485 009 6 4 υίύ4Fᷣ und 2330 100 S 3 C, zusammen 45 516 600 M Pfandbriefe von den Grundbesitzern zu ver⸗ zinsen sind. Angemeldet zur Beleihung in Neuen Berliner Pfand— briefen sind 24 Grundstücke mit einem Feuerversicherungswerthe von 44747090 Zugesichert aber noch nicht abgehoben sind 49583 200

Aus Frankfurt a. M. meldet W. T. B.“, daß Wilhelm Meister, der Begründer der Höchster Farbwerke . Meister, LuciLus und Brüning“ gestorben ist.

Aus Bern wird der „Frkf. Ztg.“ gemeldet: Die Gott⸗ hardbahn bat den schweizerischen Bundesrath um die Genehmigung ersucht, ihr gesammtes Netz sammt dem Betriebsmaterial und Zubehör zur Sicherstellung der neuen Anleihe von 125. Millionen Franck an erster Stelle verpfänden zu dürfen. Die neue Anleihe soll zur Rückzahlung der vier⸗ prozentigen Anleihe im Betrage von 160 Millionen und zur Deckung verschiedener Bauten verwendet werden. Bis zu ihrer bevorstebenden Löschung im Pfandbuch werden die restierenden Titel der sämmtlichen zur Rückzahlung gekündigten älteren Anleihen den neuen Obligationen im Range einstweilen vorgehen.

Magdebur, 4. Januar. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker exkl. von 92 50 —, neue 900 9, 19. Rornzucker erkl., S8 d Rendement S, 50 8, 60. neue 8,50 8, 65. Nachprodukte exkl., 75 0 Rendem. 5, 75 6.45. Schwach. Brotraffinade 1 21.00. Brot raffinade II 2075. Gem. Raffinade mit Faß 20 25 21,50, Gem. Melis 1 mit Faß 19,50. Ruhig. Robzucker J. Produkt Transito f. 4. B. Hamburg pr. Januar 8,55 Gd., 860 Br., pr. Februar S, 60 Gd., 3.65 Br., pr. März 8,70 bez. und Br., pr. April ⸗Mai S. I5 Gd. 8,0 Br. Flau. Wochenumsatz im Rohzuckergeschäft zg Cos Ztr. .

Leipzig, 4 Januar. (W. T. T) Kammzug-Termin⸗ gande l. La Plata. Grundmuster B. pr. Januar 2,82 S, pr. Februar 2,823 66, pr. März 2,82 6, pr. April 2.85 SS, pr. Mai 2,85 S6, pr. Juni 2,874 , pr. Juli 2.90 , pr. August 2, 92 4, pr. September 2, 95 , pr. Oktober 2, 97 4.

Brem en, 4. Januar. (W. T. B.) (Börsen⸗Schlußbericht.) Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum ⸗Börse. Ruhig. Loko 25 Br. Baum wolle. Stetig. Upland middl. loko 23 3. Schmalz. Fester. Wilcor 3 *, Armour shield 36t , Cudahy 3746 3, Fairbanks 30 J. Wolle. Umsatz 203 Ballen. Speck. Fest. Short clear middling loko 357, Dezember⸗anuar Abladung 33.

Ham burg, 4. Januar. (W. T. B.) Kaffee (Nachmittags⸗ bericht.) Good average Santos pr. März 714, pr. Mai 70, pr. Sep- tember 704, pr. Dezember 69. Fest.

Zuckermarkt. (Schlußbericht Rüben. Rohzucker J. Produkt Basis 88 0/0 Rendement neue Usance, frei Bord Hamburg dvr. Ja⸗ nuar 8,55, pr. März 8,70, pr. Mai 8, So, pr. August 9, 028. Matt.

Verkehrs⸗Anstalten. Die Taxe für Postpackete bis 5 kg nach Serbien ist von jeßt ab von 1 40 3 auf 1 20 3 für jedes Packet berabgesetzt. ae. daß in den sonfligen Versendungsbedingungen Aenderungen ein⸗ eten.

Laut Telegramm aus Herbesthal sind die erste und , . englische Post uber Ostende vom 4 Januar aus⸗ geblieben. Grund: Sturm auf See. Auch die dritte englische Post über Ostende vom 4. Januar ist aus⸗ geblieben; Grund: Stürmisches Wetter.

Der PVostdampfer Schiedam der Niederländisch⸗ Amerikanischen Dampfschiffahrts⸗Gesellschaft ist am 3. Januar in New⸗JYorkt angekommen.

Bremen, 5. Januar. (W. T. B.) Nord deutscher Lloyd. Der Postdampfer Roland hat am 3. Januar Nachmittags die