Tortsetznng der Geminne à 19 Marl.
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Ner Gezugspreis beträgt nierteljährlich 4 M 50 3. j Alle Bost⸗-Anstalten nehmen Gestellung au;
. e, . Inferate nimmt an: die Königliche Expedition für Gerlin außer den PRost Anstalten auch die Expedition 8 87 . P
des Jeutschen Reichs- Anzeigers und Königlich Rreußischen Staats- Anzeigers Berlin 8X., Wilhelmstraße Nr. 32. C ·· . — —
1895.
8w., Wilhelmstraße Nr. 32. Sinzelne Anummern kosten 25 5. .
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266159 266207 266217 266287 266498 266526 266530 266618 266819 266944 266953
268970 269511 269784 269837 269854 269883 269997 270053 270136 270196 270269
270451
274086 * 274210 274140912 272169 27 274651 27757 274690 27
274790 277 274875 275055 275271 275286
275497
280816
280842 60 280981 163 281038
281084
22 351 175 155 3581189 159. 281263
236 2380483 2832. 239 280559: 23580694 283 8 230812 2837
283762 283907 283925 284039 284089 284145 284386 284137
286087
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286579 286589 286605 286712 286749 286803 286851 286977
Die Auszahlung der Gewinne erfolgt
bei den Banligeschäft Carl Heintze in Berlin WM bei de Jauptrollerte Carl gJgeintze in Jamburg.
Jedes Gewinnloos, welches bis zum 15. Juni 1895 nicht rorgezeigt oder geltend gemacht worden ist, verliert mit Ablauf dieser Frist sein
288821 288826 288936 288968 289066 289407 289483 289486 289712 289751 289939 289994
291396 291522 291568 291731 291737 291745 292047 292128
292250 292276 294447 202665 294448 292676
294137 296412 294163 296628 294188296869 294254 296906 294268 296934 2943361296965 2943651297124 294429 297327 294445297376
vom 15. Januar 1895 ab
bei der Rindt - ganpt-Kasse in schneidemühl,
300251 303162 300662 303198 300783 303212 300796 303326 300805 303371
300890 303810
300892303845 300984 303869
H0loss 30387 2907421 301089 303933 306883 309404 97523 301119304069 307285309583 2946 7 E20Nn577301162 304116 307301309588
Anrecht auf Erhebung des Gewinnes, welcher zur Verfügung des Magistrats verfällt. Schneidemühl, den 15. December 1893.
Der Magistrat der stadt Schneidemühl.
Wolff, Erster Bürgermeister.
306210 308674 306257 308951 306309 309064 306466 309087 306530 309102 306579 309115 306739 309193 306745309207 306789 309228
373956 336665 373990 326526 331229 325936 33 4554 326953 37 1432 3265954 371591 327066 3716 14 327233 3746 125327236 3234687377255 z2 1833 3237294 371576 3237171 3219406 327653
Grosse
Gewwimne baarr ohne jeden Abzug.
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siegenshurd.
gzichung am 12. Januar 1895
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und folgende Tage.
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on 1bzu] zahlbar in Berlin, Hamburg und Regensburg.
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Regensburger Geld- Lolierie 0 à 3 Hale .
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sind in allen durch Plakate kenntlichen
Handlungen zu haben. Verlag von Carl Hein ge, Berlin T. — Druck: Horn K* Du der, Bern vð m.
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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Legations-Rath Marschall von Biberstein, ständigem Hilfsarbeiter im Auswärtigen Amt, dem zur Zeit im Auswärtigen Amt beschäftigten Konsul Kriege, dem Pastor em. Schwechten zu Bendelin im Kreise Westprignitz und dem Gerichtsschreiber, Kanzlei Rath Donner bei dem Amts⸗ et zu Königsberg i. 6 den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,
dem Bürgermeister, Unter⸗Staatssekretär z. D. Back zu Straßburg i. E. den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern, .
dem Regierungs⸗Arzt Dr. Plehn zu Kamerun den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse mit Schwertern, sowie
dem pensionierten berittenen Gendarmen Feisthauer zu Eckersdorf im Kreise Neurode, dem at gfstl Joseph Weber zu , im Kreise Molsheim und dem Straßenwärter a. D. Peter Batlo zu Ruß, desselben Kreises, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kirchenältesten, Kaufmann Karl Claus, dem Rentier Karl Albert Tischmeyer und dem Gärtnerei⸗ besitzer Richard Otto Neumann, sämmtlich zu Schöne⸗ a bei Berlin, den Königlichen Kronen⸗-Orden vierter Klasse, owie dem Küster Gustav Böttcher und dem Maurerpolier . Götsch, beide gleichfalls zu Schöneberg, das gemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht:
den vortragenden Rath in der Reichskanzlei, Wirklichen Geheimen * Goering unter Verleihung des Kronen⸗ Ordens erster Klasse seinem Antrage gemäß in den Ruhestand zu versetzen, und den vortragenden Rath im Ministerium für Landwirth⸗ schaft, Domänen und Forsten, Geheimen Ober⸗Regierungs⸗ Rath Freiherrn von Wilmowski zum Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath und vortragenden Rath in der Reichs⸗ kanzlei zu ernennen.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Aristoteles Stamatiadis zum Vize⸗Konsul für Samos zu ernennen geruht.
Se ine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: die Postinspektoren Poetter in Metz, Palm in Konstanz, Buchholz in Minden (Westfalen), den Geheimen expedierenden Sekretär Hielscher in Oldenburg (Großherzogthum), den 8 Sack in Gumbinnen, den Geheimen expedierenden ekretär von Borries in Erfurt und den Postinspektor Jaedel in Oppeln zu Posträthen zu ernennen.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnaͤdigst geruht:
den Regierungs- und Bauräthen Wendel in Straßburg
89 K in Colmar den Charakter als Geheimer aurath,
dem Kreisarzt Dr. Dietrich in Diedenhofen und dem Vorsteher der Landes-Impfanstalt Dr. Eninger in Straß— burg den Charakter als Sanitäts⸗Rath, sowie
dem Regierungs⸗ Sekretär Fourman in Straßburg den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.
Der Kaiserliche Konsul Klum pp in New⸗Orleans ist ge⸗ storben.
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Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Hofrath im mi er mn des Königlichen Hauses Wang erin den Charakler als Geheimer Hofrath, und
. heimen expedierenden Sekretär und Kalkulator in
em demselben Ministeri ᷣ . . nisterium . den Charakter als Hofrath zu
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Memel getroffenen . den Stadtkämmerer und Stadtrath Karl Buhrow daselbst als unbesoldeten Beigeordneten dieser Stadt für die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen
Auf den Bericht vom 6. November d. J. will Ich der Gemeinde Benndorf, im Mansfelder Seckreise, auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Ges⸗S. S. 221) hiermit das Recht verleihen, zur Herstellung der geplanten Röhrenleitung für die Ableitung ihrer Abwässer den dazu er⸗ forderlichen Theil des der Wittwe Henriette Teutsch und ihrem Sohne Franz Teutsch gehörigen Grundstücks Nr. 162, Blatt 3, Parzelle 273 44, 274/44 und 27544 der Gemarkungskarte im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreichend ist, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Der ein⸗ gereichte Plan folgt zurück. .
Neues Palais, den 9. November 1894.
Wilhelm R. Zugleich für den Minister des Innern: von Heyden. Thielen. Bosse.
An die Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, der öffentlichen Arbeiten, der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗-Angelegenheiten und des Innern.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der praktische Arzt Dr. von Mach in — O.⸗Pr. ist zum Kreis⸗Wundarzt des Kreises Friedland O⸗Pr. und der praktische Arzt Dr. Jaeckel in Schokken unter Be⸗ lassung in seinem Wohnsitz zum Kreis-Wundarzt des Kreises Wongrowitz ernannt worden. Dem Schriftsteller Ludwig Pietsch zu Berlin ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung.
Bei der heute öffentlich in Gegenwart eines Notars bewirkten Verloosung der Aktien der Magdeburg⸗ Wittenbergeschen Eisenbahn, jetzt Magdeburg-Halber⸗ städter 3 prozentigen Rentenpapiere, sind folgende Nummern gezogen worden:
141 bis 143, 145, 147 bis 154, 156 bis 158, 160 bis 164, 167 bis 171, 173 bis 191, 193 bis 208, 20 bis 219, 21 bis 228, 230, 232 bis 244, 247 bis 258, 261 bis 267, 270,
zusammen 112 Stück über je 200 Thlr. — 22400 Thlr. . oder 67 200 46
Dieselben werden den Besitzern zum 1. Juli 1895 mit , , gekündigt, die in den ausge loosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge nebst den Stückzinsen für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1895 gegen Quittung und Rückgabe der Aktien und der nach dem Kündigungstermine ire werdenden Zinsscheine Reihe II Nr. 7 bis 10 nebst Anweisungen für die nächste Reihe vom 1. Juli 1895 ab bei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse in Berlin, Taubenstraße 29, zu erheben. Die Zahlung er⸗ folgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage und der letzten drei Ge⸗ schäftstage jeden Monats.
Die Einlösung geschieht auch bei den Re , kassen und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse. Zu diesem Zwecke können die Effekten einer dieser Kassen schon vom 1. Juni 1895 ab eingereicht werden, welche sie der Staats⸗ . zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 1. Juli 1895 ab bewirkt. ;
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital zurückbehalten. . .
Vom 1. Juli 1895 ab hört die Verzinsung der verloosten Aktien auf.
Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, noch rück—⸗ ständigen Aktien:
Aus der Kündigung zum 1. Juli 1890.
,,,, mit Zinsscheinen Reihe II Nr. 2 bis 10 46 . zur Abhebung der Reihe IV.
Aus der Kündigung zum 1. Juli 1893.
Abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe II Nrr 5 bis 10
und Anweisungen zur r, ü,, der Reihe L
unter Vergütung der , . für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1893.
Nr. 5274, 5284, 5328, 5351.
Aus der Kündigung zum 1. Juli 1894. Abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe M Nr. 6 bis 10 und Anweisungen zur Abhebung der Reihe IV unter Vergütung der Stückzinsen für die Zeit vom
1. Januar bis 306 Juni 1894.
Nr. 18 950, 18 954, 18 975, 19018, 19 082 bis 19084 wiederholt aufgerufen.
Die Staatsschulden⸗Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Aktien über die Zahlungs⸗ leistung nicht einlassen.
Formulare zu den Quittungen werden von den oben be⸗ zeichneten Kassen unentgeltlich verabfolgt.
Berlin, den 2. Januar 1895.
Hauptverwaltung der Staatsschulden. von ö
Angekommen:
Seine Excellenz der Staats-Minister und Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen, von Helgoland;
der Präsident des Reichs⸗Eisenbahnamts Dr. Schulz, aus Braunschweig.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 7. Januar.
Seine Majestät der Kaiser und König nahmen im Neuen Palais heute den Vortrag des Chefs des Zivil⸗ kabinets entgegen und empfingen dabei eine aus Helgoland eingetroffene Deputation von fünf Herren. Nächstdem hörten Seine Majestät die Vorträge des kommandierenden Admirals, des Staatssekretärs des Reichs-⸗Marineamts und des Chefs des Marinekabinets.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen, für Justizwesen und für Rechnungswesen hielten heute eine Sitzung.
Die in der deutschen Presse schon mehrfach laut gewordenen Klagen deutscher Kolonisten in Syrien über angebliche Vergewaltigung von seiten der türkischen Behörden haben neuerdings einem hiesigen Blatt Anlaß zu Angriffen auf das Auswärtige Amt gegeben, das angeblich auch in dieser Ange⸗ legenheit die Interessen der im Auslande lebenden Reichs⸗ angehörigen nicht genügend wahrgenommen haben soll.
Wir sind in den Stand gesetzt, über den Sachverhalt Folgendes mitzutheilen:
Vor mehreren Jahrzehnten hatte sich bei Ordnung der Grundbesitzderhältnisse in Syrien herausgestellt, daß eine Reihe von Grundstücken theils mit, theils ohne Besitztitel als freies Privateigenthum (Mülk) besessen und von den Besitzern be⸗ handelt wurden, obwohl sie ursprünglich dem Fiskus
ehörten und eigentlich diesem oder einer frommen Stiftung einen Ertragstheil (Ü 10 bis 510) zu entrichten hatten. Durch einen Großherrlichen Befehl vom Jahre 1861 wurde daher die künftige Behandlung des nur fälschlich so besessenen Landes als Stgatsland (Mirieh) angeordnet. Die Durch⸗ führung dieser Anordnung, deren praktische Folge namentlich die gewesen sein würde, daß die betroffenen Grundstücksbesitzer statt der bisherigen Grundsteuer nunmehr den Zehnten hätten zahlen müssen und zu Bauten einer Genehmigung der Behörde bedurft hätten, unterblieb indessen einstweilen.
Als dann im Jahre 1875 auf Grund eines neuen türkischen Desetzes Besitztitel für Mülk⸗Eigenthum ausgegeben wurden, scheint es vorgekommen zu sein, daß solche auch für Grundstücke er⸗ theilt wurden, die eigentlich Staatsland waren und deshalb den , des Befehls von 1861 unterliegen mußten, von den Besitzern aber als Mülk betrachtet wurden. Auch mögen bei diesem Anlaß einzelne Grundbesitzer im Bewußtsein der Zweifelhaftig⸗ keit der Freiheit ihres Eigenthums die sichernden neuen Befsitz⸗ titel auf Mülk zu erwirken gewußt haben.
Jedenfalls kamen derartige Verhältnisse im Jahre 1891 bei Gelegenheit eines Besitzprozesses in Jaffa zur Sprache und führten zum Erlaß einer Verordnung, die den Zweck und Inhalt hatte, die bisher auf dem Papier stehen gebliebenen Bestimmungen des Befehls von 1861 nunmehr zur Ausführung zu bringen. Diese Ver⸗ ordnung, gegen die sich die Beschwerden der deutschen Kolonisten richten, stelli sich somit keineswegs, wie jene anzunehmen
scheinen, an sich als ein , , Eingriff in das Privat⸗ eigenthum dar, durch den etwa willkürlich 1 Grund⸗ besitz für Staatseigenthum erklärt worden wäre. Sie würde