Nichtamtliche Kurse. Fonds und Pfandbriefe.
3f. S⸗Tm. Stude zu *ñ
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n⸗Obligationen.
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Eisenbahn⸗Stamm⸗ und Stamm⸗Prior.⸗Aktien. Dividende pro 1898 1894 35. 3⸗T. Stüde zuö!
Brölthal⸗Eifenb. Gaisbergbahn 14 Paul. Neu⸗Rupp. 5 — 4 1.4 500
Bank⸗Aktien.
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Industrie⸗Aktien.
(Dwidende ist event. für 189394 resp. ftir 1894.95 angegeben.)
Dividende pro 1898 1894 35 8⸗T. St zuck
Aach. Kleinbahn. Alfeld Gronau. 39 Allg. Hãuserbau. 3 Anhalt Kohlenw. 0 Annener Gßst. kv. 1 Ascan., Chem. kv. Sh Bauges. City SP 0 do. f. Mittelw. — Bauges. Ostend . 0 Berl. Aquarium 1 do. Zementbau l2 do. Zichorienf. 8 do. Wkz. Enk. V z 6 Birkenw. Baum. 21 BraunschwPfrdb öh Brel. Br. Wies. k. — Brodfabrik !. 3 Carol. Brk. Offl. 6 Cartonnage Ind. 20 Centr. Baz f. F. Chemnitz. Baug. do. Färb. Körn. Concord. Spinn. Contin.⸗Pferdeb. Cröllwtz. Pap. kv. Dessau Waldschl. Deutsche Asphalt do. Ind. A. St⸗ . do. Ver. Petrol. do. St.⸗Pr. Eilenbrg. Kattun Eppendorf. Ind. . chm. St⸗ P.
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Versicherungs⸗Gesellschaften.
Kurz und Dividende — M pr. Std. Dividende pro 1893 1894 Aa w — Aach Ruck er. & 260 ob. 160M, 75 Berl. Lnd.⸗ u. Wssv. M / ov. 500 Qινυ! 1209 Berl. Feuerv . G. Mio v. 1000s 144 Berl. Sagel A. G. 20 06. 100020 25 Berl. Lebens p. G. 2M v. 10002νn 1875 Colonia, Feuerv. M/ v. 100027RMαν 3090 Concordid, Lebv. 2Mυ! v. 1000Mυ,. 48 Dt. Feuerv. Berl. M /o v. 1000 Mιυ 1099 Dt. Lloyd Berlin 2069 v. 10002ν- 9 Deutscher Phönix 2M /o v. 10909fl. 1090 Dtsch. Trnsp. V. 26 0/0 v. 2400 ½ 80 res b Allg Trey 10 / ov. loo di 360 Düsseld Transp. 100 ν . 1I0002α 255 Elberf. Feuervers. 2M /o. 1000 Mn 189 Fortuna, Allg. V. 2M½ο v. 10002 2090
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Westdtsch. Vs. B. 20M v. 100032ν. 24 Wilhelma, Magdeb. Allg. 100M, 33
Fonds⸗ und Aktien ⸗Börse.
Berlin, 7. Januar. Die heutige Börse er⸗ öffnete in fester Haltung und mit zum theil etwas höheren Kursen auf spekulativem Gebiet.
Die von den fremden Börsenplätzen, besonders aus Wien vorliegenden Tendenzmeldungen lauteten gleichfalls günstig, boten aber geschäftliche Anregung nicht dar. ;
Hier entwickelte sich das Geschäft im allgemeinen ruhig, gewann aber anfangs in einigen Ultimo werthen größeren Belang.
Im weiteren Verlaufe des Verkebrs machte sich infolge von Realisierungen eine leichte Abschwächung bemerklich, doch trat bald wieder ziemlich allgemein eine Befestigung der Haltung hervor.
Der Kapitalsmarkt bewahrte feste Gesammthaltung für heimische solide Anlagen bei mäßigen Umsätzen; Deutsche Reichs und preußische konsol. Anleihen fest, nur 35 9½ Konsols unbedeutend abgeschwächt.
Fremde festen Zins tragende Papiere waren zumeist behauptet und ruhig; Italiener abgeschwächt, russische 40m0 Staatsrente und ungarische Goldrente schwach, Kronenrente fester, Mexikaner nach schwachem Beginn befestigt. .
Ver Privatdiskont wurde mit 19 9½ notiert.
Auf internationalem Gebiet setzten Desterr. Kreditaktien etwas höher ein und schlossen nach einer Abschwächung wieder fest; Franzosen und italienische Bahnen abgeschwächt; Gotthardbahn und andere schweizerische Bahnen nach festerem Beginn schwächer.
Von inländischen Eisenbahnaktien erschienen Lübeck Büchener schwächer, Dortmund⸗Gronauffest, Marien⸗ burg ⸗Mlawka und Ostpreußische Südbahn anfangs fest, dann schwächer. . ;
Bankaktien in den Kassawerthen fest und ruhig; die spekulativen Devisen anfangs fester und lebhafter, später schwankend oder schwächer und schließlich wieder befestigt. .
Industriepapiere zumeist fest, aber nur vereinzelt lebhafter; Schiffahrtsaktien fester, Kohlenaktien nach festem Beginn abgeschwächt, aber schließlich wieder befestigt, Cisen⸗ und Hüttenaktien schwächer.
Breslau, 5. Januar. (W. T. B. (Schluß⸗Kurse.) Neue 3 o½υ Reichs⸗Anl. 96,40, 39 0½ Landsch. Pfandbr. 101,70, Kons. Türken 25,65, Turk. Loose 112.75, 4 069 ung. Goldr. 101, 75, 40/0 do. Kron⸗Anl. 96, 40, Bresl. Diskontobank 107, 90, Bresl. Wechslbl. 194 00, Kreditakt. 246,50, Schles. Bankverein 115,75, Giesel Zement 96,50, Donnersmark 129 35, Kattowitzer 43,809, Oberschles. Eis. S2, 60, Oberschles. Portl.« Zem. 9875, Oppelner Zement 114,75, Kramsta 30, 00, Schles. Zement — — Schles. Zink 186,76, Laurahütte 126,75, Verein. Oelfabr. S4, 00, Oesterr. Banknoten 16440, Russ. Bankn. 219,90. Italiener S650, Bresl. eleltr. Straßenb. 166 75, Caro Hegen⸗ scheidt Aktien 88, 59, Deutsche Kleinbahnen — —, Breslauer Spritfabrik 123,25.
Fraukfurt a. M., 5. Januar. (W. T. B.) (Schluß⸗Kurse.) Londoner Wechsel 20,387, . Wechsel 81, 066, Wiener Wechsel 164,35, 3 0/0 Reichs⸗ Anl. 96,30, Unif. Egypter 103,50, Italiener 86,40, 30/3 port. Anl. 24 50, 5 o/ amt. Rum. 97, So, 40 / russ. Konsols 102,50, 40/9 Russ. 1894 65,50, 4 00 Spanier 74,00, Gotthardb. 184 00, Mainzer 120,40, Mittel meerbahn 95, 10, Lombarden 888, Franzosen 3301, Berliner Handelsgesellschaft 156,00, Darmstädter 152,80, Digskonto⸗ Kommandit 208,90. Dresdner Bank 155 56. Mitteld. Kredit 105 06. Def. Kredit⸗ aktien 3323, Oest. ung. Bank 850, 0, Reichsb. 158.50, Laurabütte 126 30, Westeregeln 159, 89, 6 0 / kons. Mex. 70,40, Privatdiskont 13.
Frankfurt a. M., 5. Januar. (W. T. B.) Effekten ⸗ Sozietät. (Schluß.) Desterr. Kreditakt. 3323, Franzosen 330, Lomb. 889, Gotthardb. 1843 40, Diskonto⸗Kommandit 208, 50, Bochumer Gußstahl 140,89, Portugiesen 24,50, Laurahütte 126,30,
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23806 665 zb
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Italien. Mittelmeerbahn 92. 90, Schweizer Nordoft⸗
bahn 131.20, Ital. Meridionaux 12470, Mexikaner Italiener S5 50, Nationalbank 131, 40, Schuckert Elektriiitãt 181,59.
Leipzig, 5. Januar. (Schluß Kurse) 3 oso sächsiche Rente Jö. 00. 33 0 do. Anleibe 102,26, Desterr. Banknoten 16435, Zeitzer Paraffin⸗ und Solarsl⸗Fabrik 70 00, Mansfelder Kuxe 25200, Leipziger Kreditanstalt Aktien 190.25, Kredit. und Sparbank zu Leipzig 17 009, Leipziger Bankaktien 1353,00, Saͤchsische Bankaktien 11975, Leipziger Kammgarn Spinnerei⸗Aktien ——. Kammgarn ⸗ spinnerei Stöhr u. Co. ——, Altenburger Aktien- Brauerei 136,00, Zuckerfabrik Glauzig⸗Aktien 96 50,
uckerraffinerie Halle⸗Aktien 137, 75, . Kette Deutsche Ilbschiffahrts⸗-Aftien 86, 00, Thüringische Gas. Gesell⸗ schaftẽ⸗Aktien 174 50.
Hamburg, 5. Januar. (W. T. B.) ( Schluß⸗ Kurse.) Deutsche Bank 173 50, Diskonto.⸗Komm. 208 50, Berl. Handels ges. 155,50, Dresdn Bank 158 40, Natb. f. Dtschl. 13125, H. Kommerzb. 110,90, Nordd. Bank 132 00, Lüb. Büch E. 148.00, Marb. Mlawka 80,20, Ostryr. Südb. 90,25, Laura⸗ bütte 125.70, Nordd. J. Sp. 115 00, A=-C. Guano W. 13200, Hmbg. Pktf. A. S3, 00, Dyn. Trust A. 142.00, Privatdiskont 13.
Samburg, 5. Januar. (W. T. B.) Abend: börfe. Desterr. Kredit. 332,70 bez., Packetfahrt 82. 65 bez. Fest.
Wien, 5. Januar. (W. T. B) (Schluß⸗Kurse.) Dest. 4 / zo / Papierr 100, 60, do. Silberr. 100,55, do. Goldr. 124 80 do. Kronenr. 1090, 15, Ungar. Goldr. 123.375, do. Kron. ⸗A. 98,70 Dest. 60 Loose 15750, Türk. Loose 72, 90, Anglo⸗Austr. 180,75, Länderbank 278,50, Oest. Kredit 406 50. Unionbank 3147765, Ung. Kreditb. 496,590 Wien Bk—-V. 154 75. Böhm. Westb. 413. 00, ds. Nordbahn 309,09, Buschtierader 544 50, Elbethalbahn 273 50, Ferd. Nordb. 3480,00, Dest. Staatsb. 397.35, Lemb. Czer. 293, 50, Lom . barden 106, 00, Nordwestb. 246 50. Pardubitzer 207,50, Alx. Montan. 100, 50, Taback⸗Akt. —— Amsterdam 102,55, Dtsch. Plätze 60, So, Lond. Wchs. 124,90. Pariser do. 49,30, Napoleons 9, 853, Marknoten 60.80, Russ. Bankn. 1,334, Bulgar. (1892) 124,50, Silberkup. 100,90. Kö
Wien, 7. Januar. (W. T. B. Kreditaktien steigend. Ung. Kreditaktien 499, 25, Oeft. do. 410, Franzosen 397.75, Lombarden 106,00, Elbethalbahn 273 0, Oest. Papierrente 1009, 0, 4 0½ ung. Goldrente 123,90, Oest. Kronen⸗Anleibe 100,10, Ung. Kronen⸗ Anleihe 98, 90, Marknoten 60.76, Napoleons 9, 85, Bankverein 156,50, Tabackaktien 232. 00, Länderbank 280,80, Buschtierader Litt. B. Aktien 545,50, Türk. Loose 73,25.
London, 5. Januar. (W. T. B.) (Schluß⸗Kurse,) Engl. 2460 Kons. 1033, Preuß. 4 00 Konsols — — Ital. 5 o/! Rente S843, Lombarden 91, 4609 1859 Russ. 2. S. 1024, K. Türken 251, 40½ Span. 738, 3 os0 Egvpt. 1001, 40,0 unifiz. do. 1025, 48 o Trib. Anl. 98, 6 0so kons. Mex. 705, Ottomanbank 164, Kanada Pacific
73, De Beers neue 191, Rio Tinto 15, 40so Rupees 55, 6 /o fund. argent. Anl. 69, 50g Arg. Goldanleihe 65g, 4 0½ äußere do. 403, 3 069 Reichs Anl. 95, Griech. ler Anl. 2334, do. S7 er Monopol Anl. 314, 40/9 Griech. Sder Anl. 25. Brasil. Sder Anl. 754, 5oso Western Min. 804, Platzdk. 3, Silber 27 / is. Anatolier 24 o Agio.
In die Bank flossen 785 000 Pfd. Sterl.
Paris, 5. Januar. (W. T. B.) Schluß⸗Kurse.) 3 o, amort. Rente ——, 3 0 Rente 101,92. Ital. 50 Rente 87,426, 4 0½ Ungarische Goldrente 102,55, 4 o/ Russen iss9 102, 0, 3 9ͤ)09 Russen, 1891 588,70, 40/9 unif. Egvpter 103 20, 40̃90 span. Anleihe 744, Banque ottomane 68100, Banque de Paris 765,00, De Beers 304 00, Crédit foncier 935, Huanchaca⸗Akt. 185, Meridional⸗Akt. H21, 00, Rio Tinto Akt. 379,30, Suezkanal ⸗Akt. 3110 00, Ersd. Lyonn. S453, 00. Banque de France 3669, Tab. Ottom. 76 00, Wechsel a. deutsche Plätze 1221, Lond. Wechsel kurz 26.14, Chequ. a. Lond. 25,1653, Wechsel Amsterd. kurz 206, 18, do. Wien kurz 200 62, do. Madrid kurz 445, 90, do. auf Italien 53. Robin. son⸗Aktien 199, 009, 5 υ Rumänier von 1892 u. 93 98,25, Portugiesen 24,43, Portug. Taback - Oblig. 428.00, 4 6 Russen 94 64 85. Priwatdiskont 28.
Paris, 5. Januar. (W. T. B.) Boulevard⸗ Verkehr. 3 710 Rente 101 37, 4 0,0 Ungar. Goldrente — —, Türken 25,85, Türkenloose — —, Spanier 74,31, Banque ottomane 680, Rio Tinto 37230.
Mailand, 5. Januar. (W. T. B.) Italien. 5 o/ Rente 90, 9243, Mittelmeer bahn 492, Meridigsnaur 649, Wechsel auf Paris 106,55, Wechsel auf Berlin 131550, Banca Generale 20, Banca d' Italia 761,00.
Amsterdam, 5. Januar. (W. T. B.) (Schluß⸗ Kurse.) g4r Rufs. (6. Em.) 7, 4 00 do. v. 1894 623, Konv. Türken —, 3 υ holl. Anl. 101, 5 0 gar. Transv. E. 106, 600 Transvaal —, Warsch. Wiener 1434, Marknoten 59, 15. Russ. Zollkuy. 1913.
New⸗ York, 5. Januar. (W. T. B) (Schluß⸗ Kurse.) Geld für Regierungs bonds Prozentsaß 1, Geld für andere Sicherheiten Prozentsatz 2, Wechsel auf London (60 Tage) 4,87, Cable Transfers 489, Wechsel auf Paris (60 Tage) 5,164, Wechsel auf Berlin (60 Tage) 95m is, Atchison Topeka & Santa
6 Aktien 47, Canadian Pacifie Aktien 55r, Zentral
acifie Aktien 133, Chicags Milwaukee & St. Paul Aktien 553, Dender C Rio Grande Preferred 3365, Illinois Zentral Aktien 814, Lake Shore Share I353, Loulsville & Nashville Aktien 525, New⸗York Lake Erie Shares 93, New-⸗York Zentralbahn NF, Northern Pacifie . 173, Norfolt and Western , 174, Philadelphia and Reading op J.
ne. Bds. 25t, Union Pacifie Aktien 1. Silver,
Commercial Bars 596. Tendenz für Geld: Leicht.
Buenos Aires, 5. Januar. (W. T. B.) Gold⸗ agio 2658.
Rio de Janeiro, 5. Januar. (W. T. B.) Wechsel auf London 10).
Produkten⸗ und Waaren⸗Börse.
Berlin, 7. Januar. (Amtliche Preis fest⸗ stellung von Getreide, Mehl, Del, Pe troleum und Spiritus.) z
Weizen (mit Ausschluß von Rauhweizen] ver 1000 kg. Loko still. Termine weiter gestiegen. Gek. — t. Kündigungsvreis — Loko 1165 — 140 4 nach Qualität. Lieferungsqualitãt 136 A, per diesen Menat — ver Mai 14,25 = 142 ben, per Juni 142 — 142375 bez, per Juli 142,75 bis 143. be. .
Roggen per 1000 Kg. Loko unbelebt. Termine höher. Gek. 50 t. Kündigungspr. 115 4 Loko 110 — 1II6 4 n. Q. Lieferungsqual. 1143 M, inländ.
uttergerste 2 – 175 1 n. O. s Hafer per 10900 kg. Loko kaum behauptet. Termine fest. ek. t. Kündigungspr. — “ Lokolo7? 142 M nach Qualitãt. Lieferungsqual. 116 M6, pommerscher mittel bis guter 113 = 1532 bez. feiner 125 135 ben., eringer 168 — 112 bez, preußischer mittel bis guter * 122 bez, feiner 1235 = 128 bez., geringer 106—- 112 bez, schlesischer mittel bis guter 12 = 124 ber., feiner 126 - 130 bez, russischer — per diesen Monat — per Mai 116 bez., per Juni 117 —- 117,25 bez. Mais per 1000 Kg. Loko unverändert. Termine still. Ger. 50 t. Kündigungspr. 109 Æ Loko 111 — 131 4 nach Qual., runder 111-114, ameril. 125 - 411 6 Wagen bez, per diesen Monat — ver Mai O08 bez. . Erbsen per 1000 kg. Kochwaare 146— 170 nach Qual., Viktoria ⸗Erbsen 145 -= 185 „, Futter⸗ waare 115— 130 4 nach Qual. ; Roggenmehl Nr. 0 u. 1 per 100 Eg brutto inkl. Sack. Termine fest. Gek. — Sack. Kündigungepr. — *, ver diesen Monat 15,85 bez., per Februar 6 bez, per März —, per Mai 16,15 bez., per uni Rüböl per 109 kg mit Faß. Termine behauptet. Gek. — * Kündigungs pr. — M Loko mit Faß — ohne Faß —, per diesen Monat 43,4 , per Mai 44 — 43.9 bez. — Petroleum. (Raffiniertes Standard white) per 1065 kg mit Faß in Posten von 190 Ztr. Termine —. Gekündlgt — kg. Kündigungspreis — Loko —, per diesen Monat —. Spiritus mit 50 S Verbrauchsabgabe per 1060 1 à 100 ½υ — 10000 0½ nach Tralles. Gekünd. — . , . — ꝗ́J Loko ohne Faß 51,4 — 51,3 —51 4 bez. Spiritus mit 70 46 Verbrauchsabgabe ver 1001 à 10009 — 10000 ½ nach Tralles. Gefündigt — I. Kündigungspreis — M Loko obne Faß 31,7 bez, per diesen Monat — 60 Spiritus mit 50 „ Verbrauchsabgabe per 1601 2 1600 — 10000 ½ nach Tralles. Gekündigt — J. Kündigungspreis — „ Loko mit Faß —. Spiritus mit 70 S6 Verbrauchsabgabe. Loko matter. Gek. — 1. Kündigungspreis — S Loko mit Faß — per diesen Monat 3862 bez., ver Februar — ver März —, per April 37.3 bez., per Mai 37,6 — 374 — 37,5 bez., ver Juni 37,9 — 37,8 bez., ver Juli 38,2— 38.1 bez., ver August 38,5 — 38,4 bez., per Seytember 38,8 — 38,97 bez.
Weizenmehl Nr. 00 19,00 - 17,00 bez., Nr. 0 1675 — 15,265 bez. Feine Marken über Notiz bezahlt.
Roggenmehl Nr. O u. 1 16,90 — 15,50 bez., do. feine Marken Nr. O u. 1 16,B,75 — 16,00 bez., Nr. O0 1,5 4 böher als Nr. O u. 1 vr. 100 Eg br. inkl. Sad.
Bericht der ständigen Deputation für den Eier⸗ handel von Berlin. gtermal⸗ Eier je nach Qualität von 350-3575 46 per Schock, extra große über Notiz bezahlt. Aussortierte kleine Waare ie nach Qualitãt — ver Schock. Kalkeier je nach Qualität von 3,35 — 3,45 Mn per Schock. Sehr fest. Berlin, 5. Januar. Marktyreise nach Ermitte⸗ lung des Königlichen Polizei⸗Präsidiums. Vöchste ö
Per 100 kg für:
Richtstroh dd rbsen, gelbe, zum Kochen Speisebohnen, weiße . w Kartoffeln. Rindfleisch von der Keule 1 g. Bauchfleisch 1 Eg. Schweinefleisch 1 Eg Kalbfleisch 1 Kg.. — . wd, Eier 60 Stück Karpfen 1 kg. Aale .
6 chte Barsche
Schleie Bleie . Krebse 60 Stück. ö 2.
Stettin, 5. Januar. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen loko unv., neuer 120 — 134, per Axril Mai 139,00, pr. Mai⸗Juni 14009. Roggen loko unv., 111— 114, pr. April Mai 118, pr. Mai Juni 119.00. Pommerscher Hafer loko 104-110. Rüböl loko still, pr. Jan. 43,00, pr. April⸗ Mai 43,50. Spiritus loko fester, mit 70 4A Konsumsteuer 30,80. Petroleum loko 9, 85.
Posen, 5. Januar. (W. T. B.) Spiritus loko ohne Faß (H0er) 48,70, do. loko ohne Faß (roer) V 2d. FZest. .
stõlu, 5. Januar. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen 12,50, fremder loko 1400. Roggen hiesiger loko 11,50, fremder loko 13,00. Hafer hiesiger loko 13,00,ů fremder 13,50. Rüͤböl loko 48,06. vr. Mai 46,10 Br.
Hamburg, 5. Januar. (W. T. B. Getreide⸗ markt. Weizen loko fest, holsteinischer loko neuer 124— 134. Roggen loko ruhig, mecklenburg. loko neuer 124 — 1285, russischer loko fest, loko neuer 78 .- 80. Hafer ruhig. Gerste ruhig. Rüböl (unv.) ruhig, loko 45. Spiritus ruhig, pr. Jan. Febr. 183 Br., pr. Febr. März 195 Br., pr. Wril- Mai 195 Br., Dr. Mai⸗Juni 195 Br. Kaffee fest. Umsatz 2500 Sack. Petroleum loko ruhig, Standard wbite loko 5,35 Br, .
Wien, 5. Januar. (W. T. B.) Getreide markt. Weizen pr. Frühjahr 6,75 Gd, 6,77 Br. pr. Mai⸗Juni 685 Gd. 6,87 Br. 23 pr. Frühjahr 5,70 Gd., 57? Br., Per ai⸗Juni 5,81 Gd., 5,33 Br. Maig pr. Mai⸗Juni 6,44 Gd., 646 Br. Hafer pr. Frübjahr 6,18 Gd., 6.20 Br.
Liverpool, 5. Januar. (W. T. B. Baum⸗ wolle. Umsatz 800 B., davon für Spekulation und Export bö0 B. Stetig. Middl. amerikan. Lieferungen: Januar⸗Februar 23g. Käuferpreis, Februar⸗ Mär 2634 do, März ⸗ April Jie. Ver fäuferpreis, April Mai 3isa2 Käuferpreis, Mai⸗Juni R/ c do Juni-⸗Juli 35er do. Juli August J / a do. August⸗September 37 d. Verkãuferpreis.
Amsterdam, 3. Januar. (W. T. B.). Ge⸗ treidemarkt. Weijen auf Termine geschäftslos, pr. März —, pr. Mai —. Roggen loko — do
88831 ISI S38338
* S R - — & N vᷓᷣ — — — —-
guter 14 - 11455 ab Bahn bez, per diesen Monat —, per April —, per Mai 1935 - 19 — 119,25 bez.
auf Termine fest, pr. März ö, 00, pr. Mai zs do. Näböl loko — pr. Mai —, pr. Herbst —.
Gerste per looo Kg. Rubig. Große, kleine und
Gewicht fallendes Erträgniß mit Sicherheit erwarten lassen,
Dentscher
und
Reichs⸗Anzeiger
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
Jer Bemgspreis beträgt vierteljahrlich 4 530 3. Alle Nost-Anstalten nehmen Kestellung an; für Gerlin außer den Nost⸗Anstalten auch die Expedition
8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sinzelne Anmmern kosten 25 5.
— 88
W 6.
ends.
. 2 Kw 2 Insertionspreis für den Raum einer Aruckzeilt 30 3. Inserate nimmt an:
*
die Königliche Exvedition des Jeutschen Rrichs Anzeigers und Königlich Rreußischen Staats;-Anzeigers Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Landgerichts⸗Rath a. D. Nebelung zu Halberstadt und dem Amtsgerichts-⸗Rath a. D. Dr. von Welling zu Frankfurt a. M. den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Direkter der Universitäts⸗-Bibliothek in Greifswald, Professor Dr. Gilbert, dem Gymnasial-Oberlehrer a. D. Gsell zu Hagenau, dem Landmesser a. D. Sembritzki zu Weimar, bisher zu Merseburg, und dem Steuer⸗-Einnehmer erster Klasse a. D. Oertel zu Senftenberg im Kreise Kalau den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Stadtrath. und Kämmerer Malsch zu Spandau und dem Polizei⸗Inspektor Böttcher zu Bochum den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, den evangelischen Lehrern und Kantoren Sührer zu Wahlershausen im Landkreise Cassel, Schlitzberger zu Gottsbüren im Kreise Hofgeismar und Dittmar zu Ober— rieden im Kreise Witzenhausen den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗-Ordens von Hohenzollern, sowie dem Grenz⸗Aufseher a. D. Sabrowsky zu Danzig, dem Gerichtsvollzieher a. D. Habricht zu Breslau, dem Arbeiter Wilhelm Schwabe zu Berlin und dem Nachtwächter a. D. Erdmann Thiele zu Brädickow im Kreise Westhavelland das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
—
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem General-Lieutenant Wernher, General⸗Adjutanten Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Hessen und bei Rhein, und dem Major von Wedderkop, Flügel— Adjutanten Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs bon Oldenburg, die Erlaubniß zur Anlegung der von des Kaisers von Rußland Majestät ihnen verliehenen Insignien zu er⸗ theilen, und zwar ersterem: des Weißen Adler⸗Ordens, ö des St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse mit dem Stern.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität Bonn Dr. Johann Justus Rein den Charakter als Geheimer Regierungs-Rath, dem Vorsteher der Geheimen Kalkulatur im Justiz— Ministerium, Nechnungs-Rath Müller den Charakter als Geheimer Rechnungs⸗Rath, und dem Geheimen Kanzlei⸗Direktor, Kanzlei⸗Rath Sommer daselbst den Charakter als Geheimer Kanzlei⸗Rath zu verleihen.
Finanz⸗Ministerium.
Unter Bezugnahme auf unseren Runderlaß vom 20. d. M.
LB 9409 M. d. J. kö ; ii r or if iss 5 M betreffend die Uebertragung der uns nach S 77 Abs. 3 Litt., a— c K. A. G. zustehenden Zustimmungsertheilung zur Genehmigung von Gemeinde— beschlüssen, senden wir Euer Hochwohlgeboren die Anlagen des gefälligen Berichts vom 17. v. M — 1 34a 5067 und I — zur weiteren Verfügung anbei zurück. Dieselben geben uns indessen zu folgenden Bemerkungen Anlaß: .
IT. Der von dem Kreisausschuß des Kreises Neuwied er⸗ theilten Genehmigung von Steuerordnungen, betreffend eine Besteuerung von Klavieren und anderen Musikinstrumenten, Fahrrädern, Wagen, Pferden und Automaten in den Gemeinden Dierdorf, Erpel und Unkel, ist die Zustimmung schon um des— willen zu versagen, weil es sich um kleine Gemeinden handelt, in denen derartige Steuern nur eine sehr geringe Anzahl von Personen treffen und daher den Charakter einer unzulässigen Sonderbesteuerung einzelner individuell bestimmter Personen an⸗ nehmen ; auch, wenn sie nicht bis zu einer unverhältnißmäßigen Höhe der k gehen sollen, nur geringfügige Erträge bringen, die zu den Belästigungen in keinem Verhaltniß stehen und noch dazu wegen der nicht außer Acht zu lassenden Möglichkeit des Wegzuges der wenigen Steuerträger bezw. der Abschaffung der besteuerten Gegenstände äußerst unsichere sind. — Aus diesen Gründen werden diese und h Luxussteuern, wenn überhaupt, höchstens für große Gemeinden in, Frage kommen können. Im allge— meinen darf bei Beurtheilung der Luxussteuern nicht über— sehen werden, daß sie ihre Berechtigung als Sonderbesteuerung der wohlhaben deren Klassen gegenüber einer theils degressiven theils progressiven Einkommensteuer mit Deklarationspflicht in Staat ünd Gemeinde mehr oder weniger verloren haben. Daher werden auch für große Gemeinden nur ausnahmsweise und aus besonderen Gründen, z B. gegenüber einer Gemeinde⸗ Einkommensteuer, welche die i, , der Staatssteuer auf⸗ gegeben oder abgeschwächt hat, technisch genügend ausgestaltete uxussteuern, welche auch ein für den Gemeindehaushalt ins
ãhnliche
Bei einer Besteuerung der Klaviere, Harmomlums, Fahr⸗ räder und Automaten in dem Umfang, wie sie die vor— liegenden Steuerordnungen wollen, kann aber überhaupt von einer wirklichen Luxussteuer, d. h. einer die wohlhabenden Klassen ihrer größeren Leistungsfähigkeit angemessen treffenden Besteuerung entbehrlichen Aufwandes, nur sehr beschränkt die Rede sein. Denn Klaviere und Harmoniums werden bekanntlich sehr vielfach durchaus nicht als Luxus, sondern des Erwerbes wegen oder zur Ausbildung im Berufe gehalten, und auch das Fahrrad findet in steigendem Maße fur Berufsgeschäfte Anwendung. Die Aufstellung von Wiege⸗ und Verkaufsautomaten charakterisiert sich fast immer, sei es als selbständiger Gewerbebetrieb, sei es als Theil eines solchen., Aehnliches gilt von einer Steuer, die sich, wie in Dierdorf, auf „jeden zur Personenbeförderung eingerichteten Wagen, welcher auf Federn ruht“, erstrecken soll! Aber auch eine Unterscheidung, wie sie sich in den Steuerordnungen von Erpel und Unkel findet, zwischen Wagen und Pferden, die zum Er— werb, und solchen, die zum Vergnügen dienen, würde schon im Hinblick auf die zahlreichen, z. B. bei Landwirthen und Gewerbtreibenden vorkommenden Fälle, in denen das Fuhr⸗ wert sowohl dem Betriebe als auch dem Vergnügen dient, erfahrungsmäßig zu unhaltbaren Zuständen führen. . Auch in andern Beziehungen weisen die in Rede stehenden Steuerordnungen Mängel auf, welche schon von dem Kreis⸗ ausschuß hätten gerügt werden sollen, wie z. B. die Aus— dehnung der Steuerpflicht auf das „leihweise“ Halten eines Klaviers 2c, in der Steuerordnung von Dierdorf u. a. m. Da, wie oben ausgeführt, von einer Zustimmung zu diesen Steuerordnungen schon aus allgemeinen Gründen nicht die Rede sein kann, braucht auf die durchgehende Mangelhaftigkeit und Ungenügendheit derselben im einzeinen hier nicht weiter eingegangen zu werden. .
II. Ist schon aus dem zu 1 Ausgeführten eine Steuer auf das „Halten“ von Klavieren oder Fahrrädern nicht zu⸗ zulassen, so erscheint es vollends verfehlt, dieselbe, wie dles seitens der Gemeinden Hönningen, Niederhammerstein, Ober— hammerstein und Rheinbrohl geschehen ist, in den Rahmen der Lustbarkeitssteuer zu bringen, da das Halten von Klavieren und Fahrrädern nicht unter den in dem K. A. G. und in dem Muster einer Lustbarkeitssteuer-Ordnung ins Auge ge— faßten Begriff der Lustbarkeit“ fällt und in den Rahmen der Steuerordnung überhaupt nicht paßt.
Wegen der Unzulässigkeit der Ausdehnung der Lustbarkeits— steuern auf die Veranstaltung von Straßenmusik durch Dreh— orgelspieler 2ꝛc,, wie sie sich in einzelnen Steuerordnungen findet, wird auf unsern Runderlaß vom 23. Dezember 1880 J 1B Sonn;
Wenn ferner in einzelnen Lustbarkeitssteuer⸗Ordnungen eine Befreiung der Kriegervereine vorgesehen ist, so erscheint eine derartige Begünstigung eines bestimmten Vereins zu Miß— bräuchen, andererseits aber auch zu Mißstimmung zu führen geeignet und daher die Beseitigung dieser Bestimmung an— gezeigt. Dagegen steht nichts im Wege, Befreiungen oder Er— mäßigungen allgemein oder in beschränktem Umfang für die an bestimmten Tagen, namentlich bei patriotischen Feiern stattfindenden Lustbarkeiten zuzulassen. ;
. Des weitern wird in Steuerordnungen, welche eine ver— schiedene Abstufung der Steuer nach der Dauer der Lustbarkeit enthalten, wie sie unter Nr. 1 und Nr. 5 des 1 des mit der Ausführungsanweisung zum K. A. G. mitgetheilten Musters vorgesehen ist, eine dem Absatz 1 des 5 2 des Musters ent— sprechende Vorschrift aufzunehmen sein.
ö III. Was die Hundesteuern anlangt, so muß an der Freilassung der zur Bewachung oder zum Gewerbe unentbehr— lichen Hunde festgehalten und die Zustimmung zu Steuer— ordnungen von der Aufnahme einer dem ersten Absatz des S5 des mitgetheilten Musters entsprechenden Bestimmung abhängig gemacht werden. Dagegen steht nichts im Wege, daß die Steuerordnungen sich auf eine solche beschränken, eine dem Absatz 2 4. a. O. enisprechende Vorschrift hingegen weg— lassen, wodurch die Frage, welche Hunde als zur Be— wachung oder zum Gewerbe unentbehrlich zu erachten sind, der praktischen Ausführung bezw. der Entschei⸗ dung der Veranlagungsorgane und gegebenenfalls der Rechts⸗ mittelinstanzen vorbehalten wird. Wird aber auch eine dem Abs. 2 a. a. O. entsprechende Bestim mung beliebt, so darf sie jedenfalls den Kreis der steuerfreien Hunde nicht weiter als dieser einschränken.
IV. Die vorgelegten Ordnungen, betreffend die Be⸗ steuerung des Bieres, beschränken sich zumeist auf eine solche des eingeführten Bieres, enthalten dagegen keine Vor⸗ schriften über die Besteuerung des in der Gemeinde gebrauten Bieres, und Euer Hochwohlgeboren erklären dies damit, daß in diesen Gemeinden sich Brauereien nicht befinden, auch die Errichtung von solchen nicht zu erwarten ist. Nichts desto⸗ weniger muß grundsätzlich daran festgehalten werden, daß auch in solchen Fallen durch die Steuerordnung Bestimmungen über die Besteuerung des in der Gemeinde gebrauten Bieres getroffen werden, da immerhin nicht ausgeschlossen
in Betracht kommen.
Steuerordnung in der Gemeinde eine Brauerei entsteht und ein begründeter Anlaß für die Gemeinden, auf die Besteuerung in der Gemeinde gebrauten Bieres bezügliche Bestimmungen in die Steuerordnungen nicht aufzunehmen, nicht vorliegt. .
Unter allen Umständen muß ferner das aus 8§8 1 und 5 des Musters sich ergebende Verhältniß zwischen dem Steuer— satze für das in der Gemeinde gebraute zu demjenigen für das eingeführte Bier innegehalten werden, was nicht geschieht, wenn z. B. die Gemeinde Dierdorf von dem ersteren 40 Proz. der Brausteuer, von dem letzteren 50 5 pro Hektoliter er— heben will. — ö
Im übrigen wird hinsichtlich der 3Zustimmung zur Ge—
nehmigung von Biersteuerordnungen auf unsern eingangs er— wähnten Runderlaß verwiesen. V. Mehrere Gemeindebeschlüsse erstrecken sich auch auf eine als ‚Wassersteu er“ bezeichnete Abgabe, ohne daß aus— reichend zu ersehen wäre, wofür dieselbe zu entrichten ist. Soweit dieselbe, wie nach dem Beschlusse der Gemeinderäthe zu Bonefeld und Ehlscheid, lediglich von denjenigen zu ent— richten ist, „die sich im Genusse der Wasserleitung befinden“ trägt fie den Charakter einer Gebühr und ist auch hinsichtlich der Genehmigung dementsprechend zu behandeln. Es ist aber offensichtlich, daß Bestimmungen, wie diejenigen in dem er— wähnten Gemeindebeschlusse, wohl die Grundsätze für eine Gebührenordnung enthalten, dagegen keineswegs selbst schon als eine ausreichende Gebührenordnung angesehen werden können. .
In andern Gemeinden, wie in Rheinbreitbach, Scheuren
u. a. m., soll die „Wassersteuer“ als ein besonderer Zuschlag . Theil zur Gebäudesteuer, zum andern Theil zu allen irekten Staatssteuern erhoben werden. Nachdem jedoch das K. A. G. gerade zur Deckung derartiger Kosten, wie für Wasser— leitungen, den Weg der Gebühren und unter Umständen der Beiträge gezeigt und geebnet hat, erscheint es nicht angezeigt, statt dessen die Kosten durch besondere Zwecksteuern aufzubringen, zumal diese geeignet sind, das Verhältniß der Steuerarten zu inander (3 54 K. A. G.) zu verschleiern und zu entstellen. Es wird daher darauf hinzuwirken sein, daß, soweit überhaupt besondere Abgaben für derartige Ausgabezwecke entrichtet werden sollen, die Form der Gebühren, gegebenenfalls in Ver— bindung mit Beiträgen, gewählt wird.“ VII. . Unzutreffend erscheint die dortseitige Auffassung, daß, sofern die Land⸗-Bürgermeisterei von der ihr nach § 65 K. A. G. zustehenden Befugniß, für die Genehmigung und Beaufsichtigung von Bau ten ꝛc. Gebühren zu erheben, keinen Gebrauch mache, die einzelnen Gemeinden der Land— Bürgermeisterei zur Erhebung solcher Gebühren befugt seien.
Aus der Begründung zu 36 des K. A. G., wie namentlich aus Art. 6 Abs. 2 der Ausführungs⸗Anweisung vom 10. Mai d. J, ergiebt sich vielmehr, daß die Berechtigung der Amts⸗ bezirke, Aemter und Land⸗-Buͤrgermeistereien zur Gebühren— erhebung die Erhebung von Gebühren seitens der Gemeinden ausschließt, ohne Rücksicht darauf, ob der Amtsbezirk 2c. von seiner Berechtigung thatsächlichen Gebrauch macht. Die Er— hebung solcher Gebühren durch eine einzelne Gemeinde für Geschaͤfte einer für mehrere Gemeinden zuständigen Polizei behörde würde auch, selbst wenn jene die Kosten der Polizeiverwaltung zu tragen hat, dem Charakter der Verwaltungsgebühren nicht entsprechen und zu Unzuträglichkeiten führen. Euer Hochwohlgeboren wollen daher dafür Sorge tragen, daß derartige Gebühren seitens der einzelnen Gemeinden, an n,. nicht eine Land- Bürgermeisterei für sich bilden, nicht erhoben werden. Euer Hochwohlgeboren Aufmerksamkeit wollen wir auch darauf lenken, daß eine Gemeinde (Unkel) die Aufhebung der bisher erhobenen Marktstandsgelder beschlossen hat, was im allgemeinen den Intentionen des K. A. G. nicht entspricht. Daß endlich Gemeindebeschlüsse über die Vertheilung des Steuerbedarfs, wie sie im Kreise Neuwied vielfach gefaßt sind, dahin gehend, von der Grund- Gebäude- und Gewerbe⸗ steuer den gleichen Prozentsatz zu erheben „und von der Einkommensteuer, wie es gesetzlich zulässig ist,“ gegen⸗ über den Bestimmungen des § 51 K. A. G. zu unbestimmt sind, dürfte Euer Hochwohlgeboren nicht entgangen sein. Indem wir Euer Hochwohlgeboren um Beachtung der vorstehend erörterten Gesichtspunkte bei Entscheidung über die Ihnen übertragene Zustimmung zur Genehmigung von Ge⸗ meindebeschlüssen in den vorliegenden wie in andern gleichartigen Fällen ergebenst ersuchen, bemerken wir noch, daß in Berichten, betreffend die Nachsuchung der Zustimmung zu besonderen direkten oder indirekten Steuern, Angaben über das voraussichtliche finanzielle Erträgniß der—⸗ selben und dessen Bedeutung im Haushalt der einzelnen Ge⸗ meinde im allgemeinen wie im Verhältniß zu den Erträgnissen der andern Steuern nicht entbehrt werden können.
Berlin, den 22. Dezember 1894. Der Finanz⸗Minister. Der Minister des Innern.
Miquel. In Vertretung:
Braunbehrens.
An den Königlichen Regierungs⸗Präsidenten Herrn von
ist, daß während der Gültigkeitsdauer der betreffenden
Itzenplitz, Hochwohlgeboren, Koblenz.