1895 / 7 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 09 Jan 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Verdingungen im Auslande.

Rumänien.

1. . Bürgermeisteramt von Romanatzi: Bau eines Justizgebãudes. Kostenanschlag 154 451 Fr.

5. Februar. Präfektur von Rom nie⸗Sarat: Bau eines Regierungs⸗ und Justizgebäudes. Kostenanschlag 400 009 Fr.

13. Februar. Kriegs⸗Ministerium in Bukarest: Bau einer Infanterie⸗Kaserne in Tergu⸗Jin Kostenanschlag 139 309 Fr. Des⸗ gleichen in Slatina. Kostenanschlag 178 550 Fr.

Egyrten.

31. Januar. Hafen. und Leuchtfeuer Verwaltung Alexandrien: Lieferung folgender zur Ausrüstung eines Dampfbaggers erforderlichen Gegenstände: 1 Theodolith, 1 Planimeter, 1 Pentagraph, 3 Zentri⸗ fugalpumpen, 1 Taucher⸗Axparat, 100 Faden B. B. 5/8), 1090 Faden BB. 112) ungetheerter Kette, 80 glatte Kesselröhren, 34 Kesselröhren mit Schraubengewinde. Näheres beim Ober⸗Ingenieur.

2. Februar. Verwaltung der Postschiffahrtsgesellschaft Khedivieh in Alexandrien: Lieferung von S738 Eisenplatten, 590 Eisenkränzen (corniches), 159 QuintalÜ eiserne Nieten, 55 Quintal runde Eisen- stäbe, 20 Quintal eiserne Bolzen und Schraubenmuttern. Näheres an Ort und Stelle.

Theater und Musik.

Konzerte.

Der stets gern gehörte Pianist Herr Max Schwarz, Direktor des Raff⸗Konservatoriums in Frankfurt a. M., gab vorgestern im Saale der Sing ⸗Akademie einen Klavier⸗Abend, in welchem er nur Werke von Beethoven ausführte. Seine oft an dieser Stelle anerkannte technische Fertigkeit und seine verständnißvolle Vortragsweise kamen in der Es-dur⸗Sonate op. 27, in den an⸗ muthigen Variationen op. 34, und besonders in der großen Sonate op. 57 (FE-moll) und in der C-moll⸗Sonate op. 9 vortrefflich zur Geltung. Den Beschluß machten das Rondo op. 129 (G86-dur) und die Sonate op. 111 (C-moll). Der Konzertgeber wurde von dem Publikum mit wohlverdientem Beifall ausgezeichnet.

Die Königliche Kammersängerin Frau Lilli Lehmann gab am Montag in der Philharmonie einen populären Liederabend, den sie unter Mitwirkung des Fräuleins Olive Fremstadt mit drei Duetten von Rubinstein eröffnete. Am meisten gefiel von diesen Kompositionen Wanderers Nachtlied „Ueber allen Wipfeln ist Ruh“. Die Stimme der Altistin erwies sich als weich und wohlklingend, wenn auch eine mäßigere Anwendung des Tremolierens zu wünschen blieb. Die Konzertgeberin sang hierauf mit bezauberndem Vortrag zwei russische Lieder von Rubinstein sowie einige Lieder von Schumann und Schubert, unter denen Der Nußbaum‘ und „Das Waldesgespräch“ von Schumann auf Wunsch wiederholt wurden. Auch fühlte sich die unermüdliche Sängerin zum Dank für den gespendeten Beifall be⸗ wogen, noch Schubert's „Erlkönig zuzugeben. Die vortreffliche Klavierbegleitung des Herrn Professors Mannstädt verdient noch besonders lobend erwähnt zu werden.

Der dritte Kammer musik-⸗Abend der Herren Halir, Markees, Müller und Dechert, welcher gestern im Saal Bechstein stattfand, wurde mit einem neuen Streichquartett (op. 27) des Grafen Bolko von Hochberg eröffnet. Das Werk folgt dem Vorbilde Haydn's und ist in allen vier Sätzen reich an melodiösen Motiven, die klar und stilgerecht durchgefübrt sind. Die Wahl der barmonischen Verbindungen ist eine sehr einfache. Diesem mit allgemeinem Beifall aufgenommenen Werk folgte das öfter gehörte Klavierquintett (op. 34) von Brahms, das sich durch Gedankenreichthum auszeichnet und bis zum Finale den Hörer dauernd fesselt. Der Pianist Herr Robert Freund betheiligte sich an der Ausführung in sebr anerkennenswerther Weise. Den Beschluß des Abends machte Haydn's Quartett in D-dur (op. 76 Nr. 5), welches gleich den voraus gegangenen Werken mit großer Präzision des Zusammenspiels und mit feinsinniger Schattierungsweise vorgetragen wurde.

Im Königlichen Opernhause wird morgen Mozarts Don Juan“ unter Kapellmeister Dr. Muck's Leitung mit folgender Besetzung gegeben Don Juan: Herr Bulß, Donna Anna: Frau

ierson. Donna Elvira: Frau Herzog, Zerline: Fräulein Rothauser,

on Octavio: Herr Sommer, Leporello: 6. Krolop, Masetto: Herr Schmidt, Comthur: Herr Stammer. Richard Wagner s Ring des Nibelungen geht an folgenden Tagen in Scene: Montag, 14. Januar: Rheingold ; Hire ch, 16. Januar: Walküre“; Freitag, 18. Januar: Siegfried; Dienstag, 22. Januar: ‚Götter⸗ dämmerung“. Ihm Königlichen Schauspielhause geht morgen Shake⸗ speare's Was ihr wollt“ mit Frau Clara Mever als Viola in Scene. (Malvolio: Herr Grube, Olivia: Fräulein Lindner, Bleichen⸗ wang: Herr Vollmer).

Im Deutschen Theater findet, wie schon mitgetheilt, am Sonnabend die erste Aufführnng von Ibsen's „Klein Eyolf' statt. Die Besetzung ist folgende: Alfred Allmers: Emanuel Reicher, Rita Allmers: Agnes Sorma, Klein Eyolf: Hans Pauli. Asta Allmers: Martha Hachmann-Zipser, Ingenieur Borgheim: Rudolf Rittner. In der Rolle der Rattenmamsell' wird Frau Auguste Wilbrandt⸗ Bau dius ihr Engagement antreten.

In dem Schwank Der Raub der Sabinerinnen“, den das Berliner Theater am Donnerstag in seinen Spielplan auf⸗ nimmt, wird Franz Guthery den Striese spielen; derselbe leitet auch die Inscenierung. Die erste Aufführung von Ernst Wichert's Schauspiel Marienburg“ ist für Ende dieses Monats in Aussicht genommen.

Im Lessing⸗Theater werden in dem dreiaktigen Schauspiel Nach dem Manöver“ von Georg Freiherrn von Ompteda, das am Freitag zur ersten Aufführung kommt, die Hauptrollen von Teresina Geßner, Arthur Wehrlin und Otto Sommerstorff dargestellt werden. In dem dreiaktigen Lustspiel Ein goldenes Herz! von Labiche sind die beiden komischen Hauptcharaktere den Herren Carl Waldow und Ernst Horn anvertraut. Der Novitätenabend wird, obwohl er sechs Akte umfaßt, die normale Dauer von drei Stunden nicht überschreiten, da jedes der beiden Werke ohne Pausen in einem Zuge gespielt wird.

Der Philharmonische Chor wird am Freitag unter Leitung seines Dirigenten, Herrn Siegfried Ochs, in der Philharmonie die Berlioz sche Todtenmesse. (Requiem) zur Auf— führung bringen, die seit ihrer einzigen durch Taver Scharwenka hier veranstalteten Aufführung infolge der großen Schwierigkeiten ihrer Wiedergabe nicht wieder auf den Konzert⸗ programmen erschienen ist. Abgesehen von dem umfang⸗ reichen Vokalpart, sind fünf Drchester erforderlich, von denen vier außerhalb des Podiums, im Saale selbst, Platz finden. Die Hauptorchestermasse besteht diesmal aus der durch eine große Zahl von Streichern, Bläsern und u. a. sechzehn Paukern bis auf 107 Mitglieder verstärkten Philbarmonischen Kapelle, während die vier Nebenorchester aus Mitgliedern anderer Justrumental⸗ Vereinigungen zusammengesetzt sind. Insgesammt werden bei der Auffübrung fünfhundert Musiker mit wirken, darunter der Philharmonische Chor mit 350 singenden Mit- gliedern. Das Tenorsolo singt Herr Paul Kalisch. Das Programm des Klavierabends, welchen der Herzoglich sächsische Hofpianist Herr Georg Liebling morgen in der Sing⸗ Akademie veranstaltet, wird durch Beethoven's fünfzehn Variationen mit Fuge op. 35 eingeleitet, bringt sodann Schumann's Phantasiestücke op. 12 sowie drei Werke von Chopin und schließt mit Liszt's Don- Juan⸗Phantasie. Der Pianist Moritz Maver Mahr, Lehrer am Klindworth⸗ Scharwenka⸗Konservatorium, veranstaltet an demselben Abend im Saal Bechstein ein Konzert, für welches Frau Marianne Schar⸗ wenka Stresow (Violine) und Herr Heinrich Grahl (Tenor) ihre Mitwirkung zugesagt haben.

Mannigfaltiges.

Dem Magistrat von Berlin ist von Seiner Majestät dem Kaiser und König nachstehende Allerhöchstes Dankschreiben zugegangen:

Der Magisttat Meiner Haupt, und Residenzstadt Berlin hat Mir zum Jahreswechsel wiederum freundliche Glück. und Segens« wünsche dargebracht. Ich vertraue, daß die sie begleitenden Worte treuer Liebe und Anhänglichkeit sich auch in der That bewähren werden, und gebe dem Magistrat für diese Kundgebung gern Meinen wärmsten Dank zu erkennen. Möge Gottes Gnade auch im neuen Jahre auf der Reichshauptstadt ruhen, auf daß die Arbeiten der städtischen Behörden zum wahren Wohle der Bürgerschaft in leiblicher wie geistiger Hinsicht gereichen.

Neues Palais, den 7. Januar 1895.

An den Magistrat zu Berlin.

In der biesigen Militärischen Gesellschaft fällt auf Allerhöchsten Befehl Seiner Majestät des Kaisers und Königs der für morgen angekündigte Vortrag des Generals Freiherrn von Bissing aus und findet erst im Februar statt. General Freiherr von Falken⸗ hausen ist dienstlich verhindert, seinen Vortrag zu halten.

Wilhelm R.“

London, 9. Januar. Nach einer Llovyd⸗Depesche gus Calais ist der en glische Postdampfer . Empreß“ (ergl. Nr. 4 d. Bl.) wieder flott gemacht und steuerte dem Hafen zu.

Paris, 8. Januar. Nach Meldungen aus Foix ist dort aufs neue Schneefall eingetreten; die Nachrichten aus jener Gegend lauten noch immer sehr ungünstig.

Toulouse, 8. Januar. Das kalte Wetter hält an; das Thermometer ist bis 17 Grad unter Null gefallen. Einige Personen sind erfroren.

Turin, 8. Januar. Bei Uebungen der Artillerie in der ehe⸗ maligen Zitadelle platzte, wie W. T. B. meldet, eine Granate, wodurch zwei Soldaten getödtet und zwei verletzt wurden.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depesch en.

Budapest, 9. Januar. (W. T. B.) Im Unterhause theilte heute Or. Wekerle mit, daß bisher die Bildung eines neuen Kabinets noch nicht beendet sei, worauf das Haus beschloß, sich bis nach vollendeter Kabinetsbildung zu vertagen. Die äußerste Linke stellte für die Sitzung, in welcher das neue Kabinet sich vorstellen werde, eine Kritik des ganzen Verlaufs der Krisis in Aussicht, die mit den kon⸗ . Begriffen der Volksvertretung im Widerspruch stehe.

Hiroshima, 8. Januar. (R. T. B.) Der japa nische Landtag ist heute wieder zusammengetreten. Der Minister⸗ Präsident Graf Ito hob die wiederholten Erfolge der japa⸗ nischen Waffen hervor und betonte die Nothwendigkeit der Einmüthigkeit der Nation. Nur dringende Vorlagen würden eingebracht werden; er fordere daher das Haus auf, die Re⸗ gierung in dem Entschluß zu unterstützen, alle Vorlagen, die nicht eine sofortige Erledigung verlangen, zu verschieben.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

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Wetterbericht vom 9. Fanuar, 8 Uhr Morgens.

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1) Abends und Nachts a, Bis 6 Uhr Abends Schnee. 3) Seit Nachts Schnee. 9 Gestern .* * Vormittag etwas Schnee. ) Nachts Schnee Anfang 7 Uhr. ) Nachts Schnee.

Uebersicht der Witterung.

Ein Hochdruckgebiet erstreckt sich von Nordskandi von E. Labiche. napien südwestwärts nach der Kanalgegend hin, während eine tiefe Deyression jenseits der Alpen liegt, welche wahrscheinlich nordoestwärts nach dem g e bin sich fortyflanzen wird in welchem Fall weitere Scheeefälle für Oesterreich und Ostdeutschland Y zu erwarten sind. Ueber Nordwest⸗Europa ist der 66. Male:

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dauernd kalt und trübe mit n Neufahrmwasser 23, 73 Uhr.

Schneehöhe zu Hamburg 13,

Gewitter statt. il Sonntag:

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Fevdeau.

Deutsche Seewarte.

Theater ⸗Nnzeigen. Königliche Schauspiele. Donnerstag: Dpern—

haus. 9. Vorstellung. Don Juan. Oper in 2 Akten mit Tanz von Wolfgang Amadeus Mozart. Tert von Lorenzo Daponte. Dirigent: Kavellmeifter Dr. Muck. Anfang 73 Ubr.

Schauspielhaus. Lustspiel Shakespeare. Nach August Wilhelm von Schlegels Uebersetzung, mit Benutzung der Text⸗-Einrichtung von Wilhelm Oechelhäuser. In Seene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 77 Uhr.

Freitag: Opernhaus. Märchenspiel in 3 Bildern von Engelbert Humperdinck. Text von Adelheid Wette. Die Puppenfee. von Haßreiter und Gaul. von Josef Baver. k ö 53 ungen. in deutsches Trauerspiel in 3 Abtheilungen wolkig n,, 5. Erster Abend. Erste 5 Direktion: Julius Fritzsche. Donnerstag: Neu theilung: Der gehörnte Siegfried. Zweite Ab— einstudiert: theilung: Siegfrieds Tod. Anfang 77 Uhr.

Berliner Thenler Donnerstag: Zum ersten J . 130. Male: tale: Der Raub der Sabinerinnen. 62 .

Lessing Theater. Donnerstag: Ghismonda.

Freitag: Zum ersten Male: Nach dem Manöver.

Sonnabend: Ghismonda.

Nesidenz · Theater. Direktion: Sigmund Lautenburg. Donnerstag: Zum Der Unterpräse kt. gonzert

Luftdruck wieter in Äbnahme begriffen. In Deutsch⸗ Atten von Leon Gaudillot. Deutsch von Mar diebisch? Effter“

land ist bei schwacher en n , daz Wester an Schönau. 6 6 erer; dust ; Phantasie a. on io Jacobson.

Neues Theater. in 4 Akten von C. Karlweis.

Freitag: Andrea. Komoͤdie Victorien Sardou.

16. Vorstellung. in 4 Aufzügen von William von Victor Jaunet.

10. Vorstellung. Hänsel

stattung. Neue Bearbeitung:

Musik Die Nibe⸗

Freitag: Orpheus.

Anfang 79 Uhr. II. Vorstellung.

Freitag: Der Vogelhändler.

Thomas a. G. Anna Bäckers.

Freitag: O, diese Berliner!

Freitag: Dieselbe Vorftellung.

Schiffbauerdamm 42. / 5. Donnerstag: Der kleine Mann. Wiener Schwank Anfang 8 Uhr: Konzert von Moritz Maner— in . 5. In Scene gesetzt von Mahr, unt. gütig. Mitw. der Frau Marianne Sigmund Lautenburg. Anfang 735 Uhr.

Sonnabend: Zum ersten Male; Die geschiedene Was ihr Frau. (Marisge d' hier.) Schauspiel in 4 Akten turrenz-Gala-Vorstellung.

Auẽstattungscperette in 4 Akten (l2 Bildern) von Panfomimisches Ballet! Jacques Offenbach. Anfang 76 Uhr.

Der Vogelhändler. . w. 2 3 Akten nach einer Idee des Bieville Soön . Held des Fünften, Esterbazv, 1 z und M. West. Mußik von Earl Jeller. Regie: Werren Vasilesku und Banola am zreifachen Reck er 96 ; Herr Ober⸗Regisseur Julius Epstein. Nebel Deutsches Theater. Donnerstag: Blau. Hert Kapellaieifter Baldreich. Anfang 73 Ühr. . Ciyprienne. Anfang 76 Uhr. Freitag (außer Abonnement? Die Weber. Sennabend: Zum ersten Male: Klein Eyolf. ; 9 fʒzũge vo * e i ISbse ö 8 2 2 4 d 3 Aufzügen von Henrik Ibsen Zentral Theater. Alte Jakobftraße Nr. 30. unt Abends . Uhr Direktion: Richard Schult; Donnerstag: Emil ———

Schwank 9 O, 666 , , . reh . . Ich wan e mit Gesang und Tanz in ildern (nach in 4 Akten von Paul und Franz von Schönthan. 2 66 durch Beisn*) von Tan ö . U Freund. Mustk ron Julius Einödshbofer. Anfan Freitag (18. Abonnements⸗Vorstellung) Der nd ki . ö z Raub der Sabinerinnen. Sonnabend: Der Kompagnon. ö Adolph Ernst Theater. Donnerstag: Auf⸗ treten der Grotesktänzerin Miß Rose Batchelor vom Prince of Wales⸗Theater in London. Zum 17. Male: Ein fideles Corps. Große Gesangẽ⸗ Schaum pie in' 3 Atten von Georg von Smpteda.« posse, mit Tanz. Nach dem englischen A Gaiety Fierauf: Ein goldenes Herz. Lustspiel in 3 Atten Girl, von Jonas Sidnev frei bearbeitet von Eduard ; ) Jacobson und Jean Kren. Anfang 77 Uhr

Saal Bechstein. Linkstraße 42. Donnerstag,

Scharwenka⸗Stresow (Viol) und des Herrn 5 Akten von Heinrich Grahl (Ten. ).

Zirkus Renz (Keaärlstratze. Donnerstag: Kon—⸗ Jede Nummer doppelt U. A.: Grand double Pas de deu

besetzt. sérieux zu Pferde von Miß Rose u. Mr. Frankoni

Friedrich Wilhelmstädtisches Theater. . Mlle, Mathilde Ren; u. Mr. Fafsio. Dopyel.

Gbauneestraße 25/26. 24 rde gn . Donnersstag: In durchaus neuer glänzender Aus⸗ Alfred. Doppel ⸗Voltigeure Hrn. Fassio u. Gustar. Srvhens. Große Konkurrenz⸗Schule, geritten von den Damen Frl.

Jonglerie zu Pferde von Miß Agnes und Me.

Wally Renz und Frau Renz⸗Stark in Husaren⸗ Uniform mit den Schulpferden Cromwell u. Masstoso und den Steigern Alep u. Solon. 6 trakehner Rappbengste, vorgeführt von Herrn R. Renz. Zweites Auftreten des Herrn Gustav Hüttemann

Theater Unter den Linden. Bebrenstr. 65/57. als Gast) mit seinem ven ibm selbst in allen

Gangarten der hohen Schule dressierten englischen Dperette in Vollklut Fuchs wallach Cincinatus, aus dem Gestũt Zweites Auftreten der

Dirigent: Die gxcentrischen Comns Gebrüder Villaud, Alfons ö und Estio. Zum Schluß: Ti Ni En. (Beim Jahreswechsel in Peking) Neue Musikeinlagen. Neue überraschende Lichteffekte. Anfang 73 Uhr. Freitag und folgende Tage: Ti i En. Senntag: Zwei Vorstellungen. Nachmittags 4 Ubr

Josefine Dora. gi. ** ö Familien⸗Nachrichten.

Juli Verlobt: Frl. Lisa Dobert mit Hrn. Dr. phil.

i . Ernst . (Berlin Charlottenburg]. Frl. Hertha von Bäckmann mit Hrn. Lieut. Rudolf Reinecke (Argenau —Schneidemühl). Frl. Ida von Meien mit Hrn. Rittergutsbesitzer Alfred Tenge (Detmold Heinzebortschen bei Guhrau).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hans von Stuckrad (Charlottenburg). Hrn. Oberlehrer Dr. Gercken (Perleberg). Hrn. Oberförster Lutter Katto⸗ witz O. S.). Hrn. Amtsrichter Kunze (Beer⸗ berg bei Marklissa) . Hrn. Pastor Paul Mücke (Pfarrhaus Schönau, Kr. Glogau). Eine Tochter: Hrn. Regierungs⸗Rath Bechmeier (Frankfurt a. O.).

Gestorben: Hr. Major 4. D. Ernst von Claer

Konzerte.

Blumenstraße Nr. 9. Schwank in Rossini. Anfang

Kreutzer. (Herr Carnier).

3 Akten von Georges

Konzert ⸗HGaus. Donnerstag: Karl Mender⸗ Fest Oup. v. Volkmann. ODuv. Die Zampa“, Das Nachtlager in Granada“ v. Air ö 363 6 v. Vieurtemps ff J , . zreitag und Sonnabend: ? fert. 1 An der Weser“ Gaßsel 18 em. An der Adria fanden stellenweise a,, , ,,, Der Unterpräfetkt. Pee ffel (Herr Werner). Zum ersten Male; Fernand's Ehe⸗ z ö. 2 . Schwank in ? 3 Sing · Ahademie. Donnerstag, Anfang 75 Uhr: Klavier ⸗Abend von Georg Liebling.

(Bonn). Hr. Geb. Regierungs⸗ Rath Rang (Köln). Verw. Fr. Professor Mathilde Dill⸗ mann, geb. Leo (Berlin).

Derold. Verantwortlicher Redakteur:

J. V.: Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholy in Berl ia Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlag⸗⸗ Anstalt, Berlin 8SwW., Wilbelmstraße Nr. 3X. Sechs Beilagen leinschließlich Börsen⸗Beilage).

f. Piston v.

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

6 7.

Aichtamtliches.

Preußen. Berlin, 9. Januar.

Der Minister für Handel und Gewerbe hat die Handelskammern und die kaufmännischen Korporationen sowie Fie höheren Verwaltungsbehörden mit der Begutachtung der Frage der Neuordnung der preußischen Handels⸗ kammern und der dabei in Betracht kommenden Gesichtspunkte beauftragt. Die bezüglichen, vom 1. Januar d. J. datierten

Erlasse des Ministers lauten:

Nach dem Gesetz über die Handelskammern vom 24. Fe⸗ bruar 1870 (Ges⸗Samml. S. 134) ist die Bildung von Handelskammern in Preußen der Initigtive der Handels- und Hewerbetreibenden überlassen und die Einwirkung der Staats⸗ verwaltung darauf beschränkt, daß die Errichtung einer Handelskammer der Genehmigung des Handels-Ministers unterliegt (8 2 a. a. O.). Das Gleiche gilt für Aenderungen der Bezirksgrenzen einer Handelskammer.

Danach haben sich die preußischen Handelskammern sehr ungleichmäßig entwickelt, indem einerseits für weite Landes⸗ theile Handelskammern überhaupt nicht errichtet worden sind, andererseits die bestehenden Handelskammern in ihrer Aus⸗ dehnung und wirthschaftlichen Bedeutung die größten Ver— schiedenheiten aufweisen.

Die Entwicklung der Handelskammern ist ferner dadurch gehemmt worden, daß das Gesetz (535) die durch besondere Ver⸗ ordnungen organisierten kaufmännischen Korporationen aufrecht erhalten hat, die im allgemeinen die gleichen Aufgaben wie die Handelskammern zu erfüllen haben, sich von diesen jedoch wesentlich dadurch unterscheiden, daß der Beitritt zu ihnen auf Frei⸗ willigkeit beruht, während die Handelskammern Zwangskörper⸗ schaften sind. ; ö

Die beiliegende Nachweisung des Bestands der Handels⸗ kammern und der kaufmännischen Korporationen am 1. Juli 1894 giebt ein Bild von der Ungleichmäßigkeit der Entwicklung, die die Handelskammern in den einzelnen Theilen der Monarchie genommen haben. Danach ist allein die Provinz Hanngver voll⸗ ständig in Handelskammerbezirke gegliedert. Der Osten der Monarchie hat eine Vertretung in Handelskammern nur in geringem Umfange gefunden. In den Provinzen Ost- und Westpreußen sind neben den meist auf das Gebiet einer Stadt beschränkten kaufmännischen Korporationen Handels— kammern nur für die Stadt Braunsberg und die Kreise Inster⸗ burg und Thorn errichtet worden. In der Provinz Posen sind nur die Städte Posen und Bromberg, in der Provinz Pommern, in der für Stettin eine kaufmännische Kor⸗ poration besteht, nur die Städte Swinemünde und Stral— fund als Handelskammern organisiert. In Brandenburg steht der Regierungsbezirk Potsdam und etwa die Hälfte des Frankfurter Bezirks außerhalb der Handels— kammerorganisation, während die Vertretung von Handel und Industrie in Berlin einer kaufmännischen Korporation obliegt.

In der Provinz Schleswig-Holstein bestehen neben dem Fommerz-Kollegium in Altona Handelskammern nur für die Städte Flensburg und Kiel. In den übrigen Provinzen hat die Entwicklung der Handelskammern zwar einen größeren Umfang erreicht, sich jedoch meist in der Weise vollzogen, daß

die Handelskammern, auf den Bezirk einer Stadt und etwa

noch deren unmittelbare Umgebung beschränkt, Vertretungen rein lokaler Interessen bilden.

Diese der Einheitlichkeit entbehrende Entwicklung der Handels— kammern hat nicht zu einer befriedigenden Vertretung der in— dustriellen und Handelsinteressen geführt. Das ist in den be—⸗ theiligten Kreisen wiederholt empfunden und die Einrichtung obligatorischer, wie ein Netz das ganze Staatsgebiet umspan⸗ nender Handelskammern von gleichmäßigerer Leistungsfähigkeit angeregt worden. So auch in den Verhandlungen der Dele⸗ girtenversammlung des Zentralverbands deutscher Industrieller über die Frage der Organisation der wirthschaftlichen Inter—⸗ essenvertretung aus dem Jahre 1882, als deren Ergebniß die reichsgesetzliche Einrichtung obligatorischer Vertretungskörper für Handel, Industrie und Gewerbe, die in der Regel den Bezirk einer höheren Verwaltungsbehörde umfassen sollten, empfohlen wurde.

Nachdem nunmehr durch das Gesetz über die Landwirth— schaftskammern die Grundlagen für eine korporative Or— ganisation des Berufsstands der Landwirthe in Preußen geschaffen worden sind, ist die Frage einer Reform der Handels⸗ kammern dringlich geworden. Da anzunehmen ist, daß die Interessen der Landwirthschaft in den auf Grund jenes Ge— setzes zu errichtenden Landwirithschaftskammern eine ebenso kraftvolle wie leistungsfähige Vertretung finden werden, so wird das Bestreben von Handel und Industrie darauf gerichtet sein müssen, ihre wirthschaftlichen Vertretungen so zu organi⸗ sieren, daß sie in ihrer Wirksamkeit und Leistungsfähigkeit hinter den Landwirthschaftskammern nicht zurückbleiben eine Anforderung, der die Handelskammern in ihrer gegenwärtigen Zersplitterung und durchschnittlich nur geringen Leistungs— fähigkeit nicht entsprechen. . —ͤ

Noch nach einer anderen Richtung hat sich die Einrich⸗ tung der Handelskammern nach dem Gesetz vom 24. Februar 1876 als reformbedürftig erwiesen. Die Bestimmung dieses Gesetzes, die die Handelskammern auf Grund allgemeinen gleichen Wahlrechts aller Wahlberechtigten entstehen läßt, giebt dem Kleinbetriebe ein Uebergewicht über Groß⸗ handel und Großindustrie, das an Bedeutung ge⸗ wonnen hat, seit infolge des Inkrafttretens des Ge⸗ werbesteuergesetzes vom 24. Juni 1891 die von den größeren Betrieben für die Handelskammern aufzubringenden Beiträge eine sehr erhebliche Steigerung erfahren haben. Wenn diesem Uebergewicht auch in gewissem Umfange dadurch entgegen⸗ getreten werden konnte, daß für viele Handelskammern das Wahlrecht gemäß 8 3 Abs. 2 des Gesetzes von der Veranlagung in einer bestimmten Klasse oder zu einem bestimmten Satze der Gewerbesteuer abhängig gemacht worden ist (vergl. die bei⸗ . Nachweisungj, so kann dieser Ausweg doch deshalb nicht für erwünscht erachtet werden, weil er dem Kleinhandel

Berlin, Mittwoch, den 9. Januar

Ausschluß aus den

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und der Kleinindustrie durch ihren

Handelskammern jede Vertretung ihrer wirthschaftlichen Inter— essen entzieht.

Nach alledem wird die Reformbedürftigkeit des Handels- kammergesetzes vom 24. Februar 1870 anerkannt werden müssen. Die Delegirtenversammlung des Zentralverbands deutscher Industrieller hat es bei ihren obenerwähnten Verhandlungen im Jahre 1882 für erwunscht erklärt, daß die Frage der

wirthschaftlichen Vertretungskörper einheitlich für das Deutsche Reich durch Reichsgesetz geregelt werd.

So beachtenswerth diese Anregung ist, so sspricht gegen sie doch die Erwägung, daß bei den Schwierigkeiten, die die Ver— schiedenartigkeit in der Entwicklung der wirthschaftlichen Vertretungskörper in den einzelnen Staaten Deutschlands einer einheitlichen Regelung entgegenstellt, ein entsprechendes Reichs⸗ gesetz, wenn überhaupt, so nur nach langwierigen Verhand— lungen zu stande gebracht werden könnte, insbesondere wenn es sich darum handelt, den Handelskammern weitere, auch auf dem Gebiete der Verwaltung liegende Aufgaben zuzuweisen. Auch der Umstand, daß die Organisation der Landwirthschaft in Preußen durch Landesgesetz erfolgt ist, spricht dafür, bis auf weiteres an der landesgesetzlichen Regelung der Handels⸗ kammern festzuhalten. .

Um die für eine Neuordnung der preußischen Handels— kammern erforderlichen Unterlagen zu gewinnen, sind im Folgenden diejenigen Gesichtspunkte zusammengestellt, die dabei von ausschlaggebender Bedeutung sein werden.

J Sind obligatorische Handelskammern über das ganze Staatsgebiet einzurichten, und wie sind deren

Bezirke abzugrenzen?

In der Regelung, die die Errichtung der Handelskammern dem Belieben der Betheiligten überläßt, steht Preußen vereinzelt da. In anderen Ländern, die organisierte Vertretungen von Handel und Gewerbe kennen, sind diese entweder unmittelbar durch Gesetz für das ganze Staatsgebiet im Anschluß an dessen politische Eintheilung errichtet (Bayern und Oesterreich), oder ihre Er— richtung und Abgrenzung ist der Bestimmung einer staatlichen Instanz (Ministerium Staatsoberhaupt) zugewiesen und dann meist in der Weise erfolgt, daß gleichartige Vertretungs⸗ körper für das ganze Staatsgebiet eingerichtet sind (Württem—

berg, Baden, Königreich Sachsen, Frankreich, Italien, Ungarn).

Bei der oben geschilderten Entwicklung der preußischen Handelskammern wird der hauptsächlichste Zweck dieser Ver— tretungen, die Beziehungen zwischen Handel und Industrie einerseits und den Staatsbehörden andererseits zu vermitteln, nur unvollkommen erreicht. Wenn etwa die Hälfte des Staats— gebiets der organisierten Vertretung von Handel und Industrie entbehrt, so entspricht dieser Zustand ebensowenig dem Inter— esse der nicht vertretenen Landestheile wie dem des Staats, dem daran liegen muß, über die Lage und die Bedürfnisse von Handel und Industrie in seinem ganzen Gebiet gleichmäßig unterrichtet zu werden. Auch ist eine nach verschiedenen Richtungen hin wünschenswerthe Ausdehnung der Verwaltungsaufgaben der

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Handelskammern (s. unter Ziffer 7) durch eine Organisation derselben bedingt, die das ganze Staatsgebiet umfaßt.

Die gleichen Erwägungen, die für die Errichtung obliga— torischer, das ganze Land umspannender Handelskammern sprechen, führen zu der Forderung der Einrichtung von Handels— kammern von annähernd gleichmäßiger Leistungsfähigkeit. In

dieser Hinsicht hat die mehrerwähnte Delegirtenversammlung

des Zentralverbands deutscher Industrieller Vertretungs⸗ körper, die in der Regel den Bezirk einer höheren Verwaltungs⸗ behörde umfassen sollen, mit der Maßgabe empfohlen, daß es der Regierung überlassen bleiben müsse, mehrere höhere Ver— waltungsbezirke zu einem Kammerbezirk zu vereinigen oder in dem Bezirk einer höheren Verwaltungsbehörde mehrere Kammern zu errichten oder auch einzelne Theile eines solchen Bezirks der Kammer eines benachbarten Verwaltungs— bezirks zuzutheilen. Es fragt sich, ob dieser Vorschlag nicht dahin einzuschränken oder zu erläutern sein wird, daß bei der Abgrenzung der Handelskammern in erster Linie die wirth⸗ schaftliche Zusammengehörigkeit berücksichtigt wird, und wo diese mit der politischen Eintheilung nicht übereinstimmt, letztere zu verlassen ist.

II. In welchem Umfange sollen Handel und Gewerbe in den Handelskammern vertreten sein«

Soll insbesondere Wahlrecht und Beitrags— pflicht begründet werden

a. für alle Gewerbetreibenden, oder

b. für die gewerbesteuerpflichtigen treibenden, oder

c. für die als Firmeninhaber in die Handels egister eingetragenen Kaufleute und Gesell chaften, oder .

d. für die unter c aufgeführten Kaufleute und Gesellschaften unter der ferneren Einschrän kung, daß sie gewerbesteuerpflichtig sind, oder

e. für die unter aufgeführten Kaufleute und Gesellschaften unter der weiteren Einschränkung, daß sie zu einem bestimmten, nicht zu niedrig zu bemessenden Mindestsatz der Gewerbesteuer ver⸗ anlagt sind? . .

Nach dem Handelskammergesetz vom 24 Februgr 1870 ist die Wahlberechtigung und damit korrespondierend die Bei⸗ tragspflicht zu den Handelskammern grundsätzlich für die als Firmeninhaber in die Handelsregister eingetragenen Kaufleute und Gesellschaften begründet. Die Handelskammern vertreten darnach den Handel mit Ausnahme desjenigen der sogenannten Minderkaufleute (Höker, Trödler, Hausierer und dergleichen Handelsleute) und das die Fabrikation betreibende Gewerbe, soweit es über den Umfang des Handwerksbetriebs hinausgeht (vergl. Art. 10 des Handelsgesetzbuchs). .

Das Handwerk hat gegenüber Handel und Industrie stets eine selbständige Stellung eingenommen und für die Vertretung seiner Interessen eigene Organe besessen. Neuerdings noch sind Verhandlungen eingeleitet worden, um dem Handwerk in der

Gewerbe⸗

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1885.

Errichtung obligatorischer Handwerkerkammern eine eigene leistungsfähige Organisation zu verschaffen.

Gegenüber diesen Thassachen und der Sonderstellung, die as Handwerk durch sein Lehrlings- und Gesellenwesen und die besonders für ersteres bestehenden eigenthümlichen Aufgaben einnimmt, wird es nicht rathsam sein, das Handwerk auch in die Organisation der Handelskammern einzubeziehen. Dazu würde die Ausdehnung des Wahlrechts, sei es auf alle

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und istri Belriebe zu demgemäß auf die zu den ersten lagten gesetzlich zu beschränken (Frage e). Maßregel würde die Schaffung besonderer Vertretungskörper für die Gewerbetreibenden, die darnach weder in den Handelskammern noch in den Handwerkerkammern vertreten sein würden, also namentlich für den Kleinhandel erforderlich machen, da diesem Berufszweige eine Interessenvertretung billiger Weise nicht versagt werden kann, wenn eine solche dem Großgewerbe ind Großhandel, der Landwirthschaft und dem Handwerk gewährt wird. Gegen die Errichtung solcher besonderer Vertretungen den Kleinhandel und andere gewerbliche Kleinbetriebe neber

Handelskammern spricht die voraussichtlich geringe L 8 1

fähigkeit solcher Vertretungen und die Erwägung, daß in vielen Fällen die Interessen des Kleinbetriebs und des Großbetriebs, soweit ihre Wahrung durch örtliche Vertretungen in Frage steht, völlig gleichartige sind.

Weniger weit geht die Anregung, das Wahlrecht zu den Handelskammern auf diejenigen in die Handelsregister eingetragenen Firmeninhaber zu beschränken, die der Veranlagung zur Gewerbesteuer unterliegen (Frage d). Es wird sich fragen, ob gegen diese Einschränkung, die das Wahl⸗ recht und die Beitragspflicht nur solchen in die Handelsregister eingetragenen Kaufleuten versagen würde, deren jährlicher Ertrag aus ihrem Gewerbebetriebe hinter 1500 6 und deren Anlage- und Betriebskapital hinter 3000 6 zurückbleibt, die— selben Bedenken wie die vorstehend erwähnten obwalten.

III. Wie soll das Wahlrecht zu den Handels kammer! geregelt werden?

Es ist bereits darauf hingewiesen worden, daß die im zesetz vom 24. Februar 1870 vorgesehene Gewährung gleichen Wahlrechts an alle Wahlberechtigten den Kleinbetrieben bei er Zusammensetzung der Handelskammern ein Uebergewicht gewährt, das zu deren Leistungen für die Kammern, zumal seit der Neuregelung der Gewerbesteuer, in einem bedenklichen Mißverhältnisse steht. Ein Beispiel wird dies darthun. Eine Provinzialhauptstadt bildet mit ihrer Umgebung einen Wahlbezirk für die daselbst domizilierte Handelskammer. In diesem Wahlbezirke sind 1706 Firmen wahlberechtigt, die sich if die Gewerbesteuerklassen und die Handelskammerbeiträge in folgender Weise vertheilen:

31

1.

11

der Zahl in nach Prozenten

6 4.396

5 9,261

)

2 42,263 52 44,080 06 100

: h 1 7

J 17 756, 13 0

Während die zur Handelskammer Wahlberechtigte Klasse J und L hiernach in der Zahl 131½ Prozent sammtheit darstellen, haben sie 6g Prozent der Lasten Handelskammer aufzubringen.

Dieses Beispiel, das als typisch gelten kann, beweist, daß, wenn die Handelskammern Vertretungen des gesammten Han— dels und des nicht handwerksmäßig betriebenen Gewerbes sein sollen, bei allgemeinem gleichen Wahlrecht die Vertreter der mittleren und kleinen Firmen die Macht haben, Großhandel und Großindustrie von der Vertretung in der Kammer völlig auszuschließen, während deren Lasten vornehmlich auf diesen letzteren ruhen. Wenn dieses Ergebniß bisher im allgemeinen nicht eingetreten ist, und in vielen Handelskammern sogar der Großbetrieb zu über⸗ wiegen scheint, so wird das auf das geringe Interesse zurück zuführen sein, das die kleineren Gewerbetreibenden der Ein⸗ richtung bislang entgegenbrachten. Doch ist hierauf für die Zukunft nicht zu rechnen; vielmehr sprechen sichere Anzeichen dafür, daß auch der Kleinbetrieb die Vortheile einer organi⸗ sierten Vertretung zu schätzen lernen und seinen Interessen dienstbar zu machen versuchen wird.

Die Zusammensetzung der Handelskammern wird deshalb auf einer Grundlage erfolgen müssen, die Gewähr dafür bietet, daß Groß⸗ und Kleinbetrieb darin in gleicher Weise zu ihrem Recht gelangen. Im Anschluß an die Vorschrift im S9 des Gesetzes über die Landwirthschaftskammern, wo die Abstufung des Wahl⸗ rechts nach dem zugleich den Maßstab für die Umlage der Abgaben für die Landwirthschaftskammern bildenden 8 18 a. a. O.) Grundsteuerreinertrage vorgesehen ist, könnte daran gedacht werden, auch das Wahlrecht zu den Handels⸗ kammern konform der Abgabenpflicht der Wahlberechtigten zu regeln: sei es so, daß jeder Wahlberechtigte ein seinem Handelskammerbeitrag entsprechendes Stimmrecht erhielte, oder so, daß auf eine bestimmte Beitragssumme stets eine Stimme entfiele und dadurch den höher Besteuerten eine mit dem zu⸗ nehmenden Abgabensatz sich steigernde Zahl von Stimmen ein⸗ geräumt würde.