wahrlost sind, die in Werkstätten, in Fabriken und auf Arbeitsplätzen eine Masse verworrenes Zeug gehört und in sich aufgenommen haben. Die wollen wir zu guten Soldaten machen, und das gelingt uns auch zum theil. Wenn sich aber] permanent von außen ein Gegengewicht gegen die erziehliche Einwirkung des militärischen Dienstes geltend macht, was soll dann werden aus den Leuten! Es handelt sich nicht bloß darum, die Disziplin aufrecht zu erhalten; es handelt sich bei uns auch darum, daß wir sorgen für das Wohl und Wehe der uns anvertrauten Mannschaft — und nun frage ich Sie: was ist denn das Schicksal eines bethörten, eidbrüchigen Soldaten? Im Frieden erleidet er schwere Strafe und die Anstifter gehen fast immer straflos aus, denen wird kein Haar gekrümmt. Im Krieg oder im Kriegszustande, und den können wir auf ver⸗ schiedene Arten haben, stellen wir ihn auf den Sandhaufen und lassen ihn schimpflich enden durch das Blei seiner Kameraden, so erfordert es Recht und Gesetz. (Zwischenrufe bei den Sozialdemo⸗ kraten — Recht und Gesetz fordern das, und mit den Herren An—⸗ stiftern machen wir dann allerdings auch wenig Federlesens. Deshalb erbitten wir von Ihnen, meine Herren, die Mittel, die es uns möglich machen, daß wir darauf verzichten können, derartige Exempel statuieren zu müssen. (Bravo! rechts.)
Bevollmächtigter zum Bundesrath, preußischer Justiz— Minister Schönstedt:
Meine Herren! Der Herr Abg. Munckel hat mit der ihm eigen⸗ thümlichen gewinnenden Beredsamkeit, die ihm zu jeder Zeit und an allen Orten die rhetorischen Erfolge sichert, sich der vorliegenden Gesetzesvorlage angenommen als eines unglücklichen Kindes, welches einer wohlwollenden Behandlung werth sei. Er hat erwähnt, daß ja die eigentlichen Eltern des Kindes zum theil nicht mehr vorhanden seien, daß es sich jetzt nur noch der Unterstützung von Pflege und Stiefeltern erfreue, von denen er nicht wisse, ob sie ihm die nöthige Pflege und Liebe entgegenbringen. Meine Herren, ich könnte mich auch zu den Stiefeltern rechnen; denn als ich in die preußische Staats⸗ regierung eintrat, habe ich den vorliegenden Gesetzentwurf fertig vor⸗ gefunden. Ich habe ihn auch einer sorgfältigen Prüfung unterzogen, bin aber nicht zu dem Resultat gekommen, daß er die Ablehnung verdiene, mit der zu meiner großen Ueberraschung der Herr Abg. Munckel geschlossen hat. Ich sage: zu meiner großen Ueberraschung. Denn bisher hat die Partei, der der Herr Abg. Munckel angehört, meines Wissens sich zwar immer dagegen verwahrt, daß auf dem Gebiete, auf dem der vorliegende Gesetzentwurf eine Kräftigung der Staats gewalt suchen will, Ausnahmegesetze zulässig seien; wohl aber hat die Partei sich, früher wenigstens, bereit erklärt, auf dem Boden des gemeinen Rechts die Staatsgewalt zu stärken. Meine Herren, vielleicht ist es nur diesem Umstande zuzuschreiben, daß es dem Herrn Abg. Munckel vorbehalten war, eine Entdeckung zu machen, die nicht einmal von dem Herrn Vertreter der sozialdemokratischen Partei gemacht worden ist, nämlich die, daß es sich in dem vorliegenden Fall um ein Ausnahmegesetz handele. Ich möchte glauben, daß er mit dieser Definition keinen Erfolg bei Ihnen haben wird; denn soweit ich die Stimmung des Hauses übersehe, meine ich, ist darüber eine Meinungs⸗ verschiedenheit nicht wohl vorhanden, daß das vorliegende Gesetz sich auf dem Boden des gemeinen Rechts bewegt. (Sehr richtig! rechts. Widerspruch links.)
Nun, meine Herren, vermißte der Herr Abg. Munckel den Nach⸗ weis eines Bedürfnisses für das Gesetz. Es genügt ihm nicht das, was in den Motiven steht; es genügt ihm nicht das, was bei der Einbringung des Gesetzes von dem Herrn Staatssekretär des Reichs⸗ Justizamts vorgetragen ist. Meine Herren, ich möchte fürchten, daß es das Haus ermüden würde, wenn all dasjenige Material, was den verbündeten Regierungen vorgelegen hat, bevor sie sich für die Ein⸗ bringung des Gesetzes schlüssig gemacht hatten, dem Haus selbst vor⸗ gebracht würde. In der Kommission wird es daran nicht fehlen, und es ist reichliches Material nach dieser Richtung vorhanden.
Aber ich möchte weiter gehen; ich möchte glauben, daß das Be⸗ dürfniß, wenn es dem Hause nicht nachgewiesen ist, wenigstens den weitesten Kreisen der Bevölkerung nachgewiesen ist. (Sehr richtig! rechts) Gehen Sie in Stadt und Land, und gehen Sie in die Kreise der Bevölkerung, unserer Bürger und Bauern, so werden Sie überall begegnen dem Staunen und der Verwunderung, daß Dinge, wie sie heute ungestraft bleiben in der Presse und in öffentlichen Versammlungen (sehr wahr! rechts; lebhafter Widerspruch links), daß solche Dinge, sage ich, ungestraft vorgetragen werden können.
Nun, meine Herren, ist ja das Gesetz in seinen einzelnen Bestim⸗ mungen einer großen Reihe von Anfechtungen und Angriffen unter⸗ zogen worden. Man hat behauptet, daß es in unzulässiger Weise die Freiheiten der Staatsbürger beschränken würde, und daß es sich nicht nur gegen anarchistische und sozialistische Richtungen wende, sondern daß alle Kreise der Gesellschaft und alle politischen Parteien davon betroffen werden können. Die Thatsache ist zweifellos zuzugeben, und dessen ist man sich bei der Einbringung des Gesetzes vollkommen be⸗ wußt gewesen; aber, meine Herren, wenn man auf dem Boden des gemeinen Rechts bleiben will, so geht es nicht anders, und wenn das Gesetz, falls es zu stande kommt, den Erfolg haben sollte, daß man in allen Parteien und Kreisen sich eine gewisse Zurückhaltung auferlegt, daß man weniger scharf ist in seinen Ausdrücken, weniger scharf in seinen Angriffen, so würde ich das für sehr förderlich für die Ge⸗ sundung unserer gesammten öffentlichen Verhältnisse halten. (Sehr richtig! rechts.)
Im übrigen ist nichts leichter, als ein Gesetz damit todt zu machen, daß man sich daran giebt, für jeden Paragraphen zu exemplifizieren. Es giebt keinen Paragraphen, fär den ich nicht irgend ein Beispiel Ihnen vorbringen kann, für welches seine Anwendung ganz absurd sein würde. Wenn solche Versuche hier gemacht worden sind, so glaube ich nicht, daß das von erheblicher Wirkung sein kann. Sie dürfen sich verlassen auf das gesunde Urtheil und, was ich hier mit voller Bestimmtheit ausspreche, auf die Unabhängigkeit der Gerichte, die dieses Gesetz anzuwenden haben werden, und ich meine, mich insbesondere auf den Herrn Abg. Munckel berufen zu können, dessen Zeugniß ich dafür anrufe, daß die Gerichte sich dieser Unab⸗
hängigkeit auch noch gegenwärtig erfreuen, und daß er nicht die großen Erfolge, die er erzielt hat, erzielt haben würde, wenn er nicht mit unabhängigen Gerichten zu thun hätte. (Sehr richtig! rechts.)
Meine Herren, dem Herrn Abg. Munckel möchte ich noch eins entgegenhalten. Er hat speziell bezüglich des 5 1372, und zwar des zweiten Absatzes, gesagt: wenn ein solcher Paragraph Gesetz sein würde, so würde die Nation, die bisher an der Spitze der Zivilisation zu marschieren glaubte, auf die unterste Stufe herabsinken.
Nun, meine Herren, es finder sich in der Begründung zu der Gesetzesvorlage ein bei der Berathung des sogenannten Sbzialisten⸗ gesetzes von 1878 gestellter Antrag erwähnt, der davon ausging, daß
man den sozialdemskratischen Ausschretkungen auf dem Boden des
gemeinen Rechts beikommen müsse, und der gegen den Gtlaß des da⸗ mals beantragten Ausnahmegesetzes gerichtet war. Dieser Antrag lautete dahin: wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise oder durch beschimpfende Aeußerungen über die religiösen Ueber⸗ zeugungen Anderer oder über die Einrichtungen der Ehe, der Familie, des Staats oder über die Ordnung des Privateigenthums die Ange⸗ hörigen des Staats zu feindseligen Parteiungen gegen einander öffent⸗ lich auffordert oder aufreizt, der wird so und so bestraft. Und wer hatte diesen Antrag gestellt? Der Antrag trägt den Namen Hänel, eines hervorragenden Mitglieds der Partei, der der Herr Abg. Munckel angehört (hört, hört! rechts), der also doch noch damals der An⸗ sicht gewesen sein muß, daß solche Bestimmungen, wie sie in anderen Gesetzgebungen zu Recht bestehen, ohne daß sich daraus Folgerungen ergeben haben, wie sie hier befürchtet werden, das Ansehen des Deutschen Reichs herabzudrücken nicht geeignet sind. (Sehr gut! rechts.)
Nun, meine Herren, es ändern sich im Lauf der Zeit die An— sichten. Aber, wenn die Herren dann, wenn ein Ausnahmegesetz vorgelegt wird, sagen: das nehmen wir nicht an, wir müssen auf dem Boden des gemeinen Rechts vorgehen, — dann müssen sie kon sequenter Weise, wenn ihnen ein Vorgehen auf dem Boden des ge⸗ meinen Rechts angesonnen wird, sich nicht absolut ablehnend ver⸗ halten; dann mögen sie die bessernde Hand anlegen da, wo ihnen die Paragraphen zu elastisch erscheinen, sie schärfer fassen, aber nicht pure ablehnen, was ihnen geboten wird. (Lebhafte Zustimmung rechts.)
Es ist richtig, meine Herren, die Findung eines gerichtlichen Urtheils ist nicht die Lösung einer mathematischen Aufgabe, wo man nicht nach rechts oder nach links abweichen kann; es gehört dazu eine feine Be— urtheilung und Kenntniß der Lebensverhältnisse, es gehört dazu unab⸗ hängige Gesinnung und gesundes Urtheil. Wenn Sie nicht das Ver— trauen haben, daß Sie solche Voraussetzungen bei den deutschen Ge⸗ richten, die dies Gesetz anzuwenden haben werden, finden, dann mögen Sie dieses Gesetz ablehnen; wenn nicht, dann mögen Sie es verbessern nach Kräften, und die Regierung wird Ihnen dankbar sein, wenn Sie eine Verbesserung in dem Sinne, in dem das Gesetz gemeint ist, und ohne daß der Zweck, den das Gesetz verfolgt, dadurch vereitelt wird, eintreten lassen. (Lebhaftes Bravo rechts.)
Abg. Dr. von Bennigsen (nl. ):. Wir befinden uns in einer sehr ernsthaften Lage, in dem großen Kampfe der bürgerlichen Gesell⸗ schaft mit den revolutionären Parteien, den Sozialdemokraten und Anarchisten. Ich hoffe, daß die Vertreter der verschiedenen Parteien im Reichstage sich trotz ihrer vielfachen Gegensätze verständigen und mit den verbündeten Regierungen den Weg finden werden, auf welchem der Kampf mit den Revolutionären besser und wirksamer geführt werden kann, als es bisher der Fall war. Man muß sich fragen: Wo ist denn in Deutschland die Autorität, wo sind die Gesetze? Ist es denn nothwendig und nicht zu vermeiden, daß eine solche Agitation un⸗
estört und ungestraft weiter geführt werde, bis jene revo⸗ utionären Mächte den Augenblick gekommen glauben, wo sie zuschla—2 en und an die Stelle der alten Gesellschaftsordnung ihren herrlichen Fitne sar setzen können? Der Abg. Munckel hat es leider fertig gebracht, einen so ernsthaften Gegenstand mit Scherzen zu behandeln. Ich erinnere ihn an den Antrag seines Fraktionsgenossen Hänel, der bei Berathung des Sozialistengesetzes im Jahre 1878 ebenfalls einen ul zu dem 5 136 des Strafgesetzbuchs forderte, wonach beschimpfende Aeußerungen gegen Ehe, Familie, Privateigenthum, gegen bürgerliche und staatliche Ordnung mit Geld⸗ oder Gefängnißstrafe belegt werden sollten. Also auch er erkannte das Bedürfniß an, diese Güter besser als bisher zu schützen. Jetzt soll dieses Bedürfniß nicht vorhanden sein! Haben denn die Herren vergessen, daß, als das Sozialistengesetz fortfiel, sofort auf Seiten der Parteien und der Re— gierung die Nothwendigkeit anerkannt wurde, an Stelle eines Aus⸗ nahmegesetzes Aenderungen und Verschärfungen des gemeinen Rechts treten zu lassen? Haben Sie denn ver fen. daß eine Reihe anderer Staaten angesichts der anarchistischen Thaten weit schärfere Bestim⸗ mungen getroffen haben? Und da wundern sich die Herren, daß auch wir in Deutschland nach besseren Schutzwehren gegen die revolutionäre Unterwühlung uns umsehen? Nur die Langmuth ist verwunderlich, mit der man bisher die Dinge in Deutschland hat gehen lassen. Nach den Aeußerungen des Abg., Gröber habe ich die Hoffnung, daß es gelingen wird, mit dem Zentrum über die Grundlagen zu einer Verständigung zu gelangen. Er hat hervorgehoben, daß es für seine Partei ganz besonders schwer sei, sich nach den früheren Er⸗ fahrungen für solche Strafbestimmungen zu erwärmen, und er hat dann allerlei Schmerzen aus dem Kulturkampf geäußert. Die Auf⸗ hebung des Jesuitengesetzes ist doch vom Hause verlangt worden. Das ist das Unglück in diesem großen politischen Kampf, daß alle bürger⸗ lichen Parteien ihre besonderen Forderungen, ihr besonderes politisches Programm haben, und daß es deshalb sehr schwierig ist, sich unter⸗ einander und mit der Regierung zu verständigen. Das wird nicht eher anders werden, als bis alle bürgerlichen Parteien einsehen, daß die Parteifragen von verschwindender Bedeutung sind gegenüber dem roßen Kampfe, den wir alle gemeinschaftlich gegen die revolutionären . zu führen haben. (Beifall. Die Beschwerden, welche das Zentrum vorbringt, sind doch nicht so groß, daß sie die Partei an der Mitarbeit bei der Sicherung unserer ganzen staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung hindern mußten. Von Jahr zu Jahr wird es Ihnen bei den parlamentarischen Verhandlungen schwerer, eine halbwegs anständige Liste von Beschwerden aufzustellen. Ich, kann aus eigener Erfahrung, aus meiner sechsjährigen Thätigkeit an der Spitze der Verwaltung einer großen Provinz sagen, daß etwas Ernsthaftes an Beschwerden von katholischer Seite kaum noch vorgebracht wird. Ich glaube, auch den Abg. Gröber richtig dahin verstanden zu haben, daß die Erinnerung an vergangene Dinge ihn und seine Partei nicht abhalten wird, gemeinsam mit anderen Parteien gegen die Umsturzbestrebungen vorzugehen, daß er die Erfüllung von allerlei Wünschen nicht als Vorbedingung für dieses Zusammengehen hinstellt. Die Herren vom Zentrum sind ja nicht die Einzigen, welche Wünsche hegen und Forderungen an die ver⸗ bündeten Regierungen stellen; ich glaube aber, man könnte die kon serpative Partei z. B. nicht schlimmer beleidigen, als wenn man annähme, sie bestehe auf Erfüllung ihrer Forderungen und Wünsche, bevor sie die Regierung im Kampfe gegen, den Umsturz unterstütze. Einzelheiten der Vorlage lassen sich besser in einer Kom⸗ mission als in einer so großen Versammlung, wie diese, erledigen. Dies und jenes wird vielleicht noch verändert werden, aber im all ge⸗ meinen muß ich doch sagen, daß in der Vorlage etwas so Ungeheuer⸗ liches, wie sie — mehr nach dem Abg. Munckel als nach dem Abg. Auer — enthalten sollte, nicht zu finden ist, angesichts folcher Vorgänge, wie wir sie täglich vor Augen haben. Wenn der Abg. Auer es besonders scharf tadelte, daß man auch die Absicht zur Vorbereitung des Umsturzes unter Strafe stelle, und gefragt hat, wie man diese Absicht fest⸗ stellen wolle, so antworte ich darauf: wenn man unsere Richter nicht für vernünftig und fähig genug hält, diese Bestimmung sach⸗ gemäß anzuwenden, so kann man das ganze Strafgesetz umstoßen. Ueber die militärischen Dinge hat der Kriegs. Minister mit der ge— wohnten Deutlichkeit schon das Nöthige gejagt. Bislang ist nur ein sehr kleiner Theil unseres Heeres durch die sozialdemokratische
Propaganda verseucht, die Agitation wird aber unablässig fortgesetzt.
die Sozialdemokratie
Und das ist gewaltsamen
ohne einen
wenn
natürlich; denn Heere den
großen Anhang im
land bestehenden
Sozialdemokraten
Die
Umsturz versuchen wollte, so wäre das einfach Wahn sinn. Revolutionäre Bewegungen sind nur dann siegreich gewesen, wenn das Militär nicht mehr zuverlässig genug war, daß man es zu einem energischen Vorgehen verwenden konnte, oder es bereits mit den Revolutionären fraternisierte. Was den vom
Abg. Munckel so sehr bekämpften Absatz 2 des § 131 betrifft, so
enthält derselbe den Versuch, die Grundlagen unserer staatlichen und
gesellschaftlichen Ordnung zu schützen vor beschimpfenden Aeuße⸗ rungen, die öffentlich und in einer den öffentlichen Frieden ge⸗ fährdenden Weise geschehen. Die Kritik der in diesem Absatz aufgeführten Institute der Ehe, der Familie, der Monarchie und des Eigenthums soll nicht im mindesten eingeschränkt werden; das Gesetz richtet sich nur gegen Beschimpfungen. Wenn die Monarchie dabei . ist, und demgegenüber auf die in Dentsch⸗ epubliken hingewiesen wird, so ist dagegen zu be⸗
merken, daß in dem Gesetz das Charakteristische der heutigen Staats⸗ form in Deutschland aufgeführt werden mußte, und das sind nicht die kleinen Stadt⸗Republiken, sondern das ist die Monarchie. Die Sozial⸗ demokratie hat sich für die Republik erklärt. Es ist ihr das unver⸗ wehrt; sie soll in der Propaganda für die Republik nicht gehindert sein, sie soll nur nicht die Monarchie beschimpfen. Wir haben jetzt mehr Ursache als früher, die Monarchie zu schützen. Der Grund dafür ist, daß die früheren Zeiten der Monarchie gunstiger waren als die heutigen. In Amerika ist die Monarchie vollständig verschwunden; in Frankreich herrscht die Republik und in den romanischen Ländern steht im allgemeinen die Monarchie auf schwachen Füßen. In Deutsch⸗ land allein sind die Wurzeln der Monarchie noch so fest, daß es sich für die Revolutionäre der Mühe verlohnte, den Versuch zu machen, dieselben zu untergraben. In Deutschland muß es sich entscheiden, ob die Staatsform der Monarchie noch weiter dauern soll; hier muß der Kampf ausgetragen werden, der aller Orten gegen die Monarchie entbrannt ist. In Deutschland hat die Monarchie ihre tiefen Wurzeln, weil wir das wahre Volksfürstenthum haben. Bei uns hat sich das Fürstenthum in den Dienst des Volkes gestellt. Der Ausspruch Friedrich's des Großen ist bekannt, und nach diesem Spruch, daß der König der erste Diener des Staats sei, haben auch andere Fürsten gehandelt. Darin liegt der Grund für die Verehrung der Fürsten in Deutschland bis in die neueste Zeit, und dieses große, köstliche Gut wollen wir uns bewahren! (Bravo!) Der Abg. Freiherr von Stumm hat es verstanden, in seiner Fabrik portte fich Wohlfahrtseinrichtungen einzuführen. Daß er nur solche Arbeiter engagiert, die ihm genehm sind, und ausschließst, wird ihm niemand verdenken können. Jeder Fabrikherr hat das Recht, seine Arbeiter sich zu wählen. Aber ich glaube, der Abg. Freiherr von Stumm hätte besser gethan, mit dem Vorschlag zurückzuhalten, das allgemeine Wahlrecht aufzuheben und die sozialdemokratischen Führer und Agitatoren auszuweisen. Die Führer sind doch immerhin Personen, die mit den Jahren und Erfahrungen etwas ruhiger geworden sind als die Elemente, die sich nach der Ausweisung Jener an die Spitze drängen würden. Durch die schönen Bilder, welche dem Volke von den Sozialdemokraten vorgegaukelt werden, werden dieser Partei doch immer neue Anhänger zugeführt werden. Eine i. Masse der Arbeiter ist allerdings von der Sozialdemokratie organisiert worden, doch die Sozialdemokratie und die Arbeiterbewegung sind, besonders auf dem Gebiete der Industrie, nicht identisch. Erst in der Mitte des 16. Jahrhunderts erscheinen die Arbeiter auf der Weltbühne, bis dahin hatten sie sich völlig passiv verhalten. Sie haben danach ge⸗ rungen, sich Antheil an den Gütern der Kultur zu verschaffen. Die wirklich berechtigten Forderungen dieser Arbeiter werden auf die Dauer selbst mit Anwendung der stärksten Gewalt nicht zurück— gewiesen werden können. Der ganze Kampf, der sich ins nächste Jahrhundert ausdehnen wird, wird zeigen, ob diejenigen Recht haben, welche glauben, daß man sich auf dem Wege der Reform mit der Arbeiterklasse verständigen könne, oder diejenigen, welche be⸗ haupten, daß auf dem Boden der jetzigen Ordnung eine gedeihliche Entwicklung des Arbeiterstandes nicht möglich sei. Die Parteien und die Regierung haben die Aufgabe, der Sozialdemokratie das Wasser abzugraben, und zwar dadurch, daß sie zeigen, daß es auch unter dem heutigen Gesellschaftsverhältniß dem Arbeiter möglich ist, ein menschenwürdiges Dasein zu führen. Der Abg. Gröber hat hier gewisse Professoren — er hat wohl hauptsächlich solche der Philosophie und der Naturwissenschaften gemeint — an⸗ gegriffen. Nun, wenn sich diese ore , gegen die Gesetzesbestim⸗ mungen vergehen, so werden sie bestraft wie jeder andere. Die deutsche Wissenschaft ist vollständig voraussetzungslos in der Erfor⸗ schung der Wahrheit, und wir werden jeden Eingriff in ihre Thätig⸗ keit abschlagen. Die deutsche Wissenschaft kann sich mit derjenigen jedes anderen Landes messen; ja, es gab eine Zeit, wo Kunst und Wissenschaft das Einzige waren, worauf der Deutsche stolz sein konnte, wo wir als Volk der Denker verspottet wurden; nicht wegen des Denkens, sondern weil wir diese Thätigkeit nicht auch, wie die übrigen Nationen, zur Erwerbung anderer Güter ver⸗ wandten. Ich verstehe nicht, wie man den ehrenwerthen Stand der Professoren nun hier bei dieser Gelegenheit anführen kann. Bei dieser Vorlage wird es sich zeigen, ob die deutschen Volksvertreter im stande find, vergangene Dinge zu bergessen und im Einverständniß mit der Regierung der Unterwühlung und der fortgesetzten Minierarbeit gegen die Staatsordnung ein Ziel zu setzen. Wenn wir hierin einig sind, so haben wir das gethan, was die Nation von ihrer Vertretung verlangt. Der Reichstag hat kleine Streitigkeiten zu vergessen; dem Baterland zu dienen ist seine erste Aufgabe. (Beifall.) ; Abg. Pr. Barth (fr. Ver): Ich erinnere zunächst daran, daß
bei der Berathung der Justizgesetze 150 Nationalliberale, an ihrer Spitze Lasker, gegen ähnliche Bestimmungen zu S§ 139 und 131, wie sie jetzt vorgeschlagen sind, energisch protestlerten und sie nicht einmal zur Kommissionsberathung zulleßen. Auch Herr Hänel hat seinen vom Vorredner angeführten Antrag, wie er selbst sagte, nur gestellt „zur gründlichen Erörterung und grundsätzlichen Ent⸗ scheidung dieser Frage“; er selbst hat in späterer Zeit sehr häufig ausgesprochen, daß er von der Unmöglichkeit solcher Bestimmungen überzeugt sei. Mit derartigen Zitaten aus vergangener Zeit ist außerordentlich wenig bewiesen. Der Sozialismus hat als Grund. lage den Glauben an die Stagtsomnipotenz, und dieser Glaube ist gerade in der Neuzeit besonders stark genährt worden, besonders durch die Zwangsversicherung. Es wurde den Arbeitern alles Mögliche ge⸗ boten und bei ihnen der Glaube erweckt, daß man nur vom Staat zu fordern brauche, um befriedigt zu werden. Nun sagt man: Wir haben schon so viel für die Arbeiter gethan und sie sind immer noch nicht zuftieden; nun reißt uns die Geduld und wir greifen zum Schwert der Gewalt und schlagen dazwischen. In dieser Beziehung müssen uns die Ausführungen des Abg. Freiherrn von Stumm besonders bedenklich machen; er hat den Gewasltgedanken so schroff ausgesprochen, wie es sich nur denken läßt. Kautelen gegen den Bruch der Rechtsordnung wollen wir alle, auch die Sozialdemokraten; es hat doch aber auch eine Reihe ganz berech- tigter Revolutionen gegeben, die immer dann eintraten, wenn die achthaber den Völkern nicht das Quantum von Freiheit ließen, das
zu ihrer Entwickelung erforderlich war. Grundsätzlich verschließe ich mich der Prüfung der Vorschläge nicht; mein prinzipieller Wider⸗ spruch beginnt erst da, wo, wie in den S5 130 und 151, die Vorlage in das Gebiet des Unbestimmten übergeht und die Diskufstonsfreiheit verletzt. Diese Paragraphen sind für mich un annehmbar. Aber auch die übrigen Bestimmungen halte ich in der Fassung, in der sie vorliegen, für bedenklich. Die Bestimmung des Absatzes 2 im S 159 macht jede Kritit unmöglich; denn jede Kritik kann als gefährlich für den öffentlichen Frieden charakterisiert werden. Freiheit der Forschung wird dadurch gefährdet, die Wirkung des Gesetzes auf die Sozialdemokratie aber nur gleich Rull fein. Die Führer erkennen recht wohl, daß die Sozial⸗ demokratie nur dann sich ausbreiten kann, wenn sie den Weg der Gewalt vermeidet. Für die Sozialdemokratie handelt es sich gar nicht . solche vi — in ihrem Sinne — wie die Frage, ob Monarchie, ob Republik. Mit dem sozialen Staat hat es noch gute Weile, wenn die bürgerliche Gesellschaft kalt=
bluütig genug ist, die Entwickelung der Dinge abzuwarten. Lassen Sie die Sozialdemokratie doch in Ruhe, lassen Sie die Herren doch ungestört sagen, was sie eigentlich wollen; es wird sich dann innerhalb der Sozialdemokratie selbst Widerstand genug erheben. Sie unterbrechen nur den Gesundungsprozeß, wenn Sie zu Polizeimaßregeln greifen. Ich lehne gerade als überzeugter Ver⸗ treter der jetzigen bürgerlichen Gesellschaftsform dieses Gesetz in seinen Kernpunkten von vornherein ab. Für den Rest behalte ich mir die ernsteste Prüfung vor; ich vermuthe, daß auch nicht ein einziger Vor⸗ schlag für mich acceptabel sein wird.
Abg. Colbus (b. k. F): Der Zweck der Vorlage scheint mir ziemlich dunkel zu sein. Will die Regierung im Ernst die wahren Umsturzparteien bekämpfen, so gebe ich ihr Recht; aber es ist nirgends
esagt, was sie unter Umsturzparteien versteht. Man kann mit der 866 auch diejenigen treffen, die nicht immer zufrieden sind und nicht zu allem Ja und Amen sagen, z. B. die Katholiken, die Polen, die Elsaß Lothringer. Ich muß deshalb die Vorlage ablehnen. Ueberdies sind die angegebenen Mittel gar nicht geeignet, den Zweck zu er— reichen. Mit den vorgeschlagenen Mitteln wird die Religion nichts gewinnen, die Sitte wird sich nicht bessern. Will die Regie⸗ rung die wahren Umsturzparteien bekämpfen, so muß sie zuerst der Kirche ihre vollkommene und nothwendige Freiheit geben, so muß sie den Kanzelparagraphen abschaffen, den Jesuiten erlauben, ins Vater— land zurückzukommen. Ein einziger Jesuit wird mehr gegen die Um⸗ sturzparteien für Ordnung und Sitte wirken, als ein ganzes
des Reichstags ist eine Gruppe angebracht, in welcher man eine Kugel erblickt, auf welche ein Löwe seine Klaue gelegt hat. Auf der Kugel stehen die Worte; Elsaß⸗ Lothringen. Der Löwe bedeutet die Diktatur, die auf den Reichslanden ruht. Man könnte aber, wenn man die Vorlage annähme, ruhig auf die Kugel: „Deutschland“ schreiben, denn ganz Deutschland käme unter die Diktatur. Fort also mit allen Ausnahmegesetzen!
Nach Hi Uhr wird die weitere Berathung auf Freitag 1 Uhr vertagt.
Handel und Gewerbe.
London, 10. Januar. (W. T. B.) An der Küste 1 Weizen⸗ ladung angeboten.
960“ Javazucker loko 117 ruhig, Rüben-Rohzucker loko 85 ruhig. — Chile⸗Kupfer 403, pr. 3 Monat 40.
Liverpool, 10. Januar. (W. T. B.) Offizielle Notie⸗ rungen. American good ordin. As / is, do. low middling 2i6/1s, do. middling 33 z, do. good middling 34, do. middling fair 3u /s, Pernam fair 38, do. good fair 313/is, Ceara fair 35, do. good fair Fis / is, Egyptian brown fair 3i3 / is, do. do. good fair 4, do. do. good 45,16, Peru rough good fair 5, do. do. good 53, do. do. fine 5z, do. moder. rough fair 4. do. do. good fair 43, do. do. good 416 / 18. do. smooth fair 3Yig, do. do. good fair 37/16, M. G. Broach good 2ls / is
Schmalz West. steam
*
Amsterdam, 19. Januar. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 52. — Bancazinn 361.
New⸗ York, 10. Januar. (W. T. B.) Die Börse eröffnete
bei weichender Tendenz, die Kurse gaben etwas nach; im weiteren Verlauf trat eine allgemeine Besserung ein, und der Schluß war recht fest. Der Umsatz der Aktien betrug 121 000 Stäck. Weizen eröffnete fest, stieg dann einige Zeit nach Eröffnung infolge schlechter Ernteberichte, später trat auf Realisation Ab⸗ schwaͤchung ein, dann abermalige Aufwärtsbewegung infolge bedeutender Exporte. Schluß sehr fest. — Mais allgemein fest während des ganzen Börsenverlaufs auf Abnahme der erwarteten Ankünfte. Schluß fest.
Waarenbericht. Baumwolle. New⸗dJork 5, do. New⸗ Orleans 54, Petroleum bebauptet, do. New⸗JYork 5, 8, do. Philadelphia d.75, do. rohes 6,50 nom.. do. Pipe line cert. p. Febr. 93, ? 7,20, do. Rohe & Brothers 7,40, Mais fest, do. p. Januar 523, do. p. Februar 523, do. p. Mai 513, Weizen fest, rother Winterweizen 63, do. Weizen p. Ja⸗ nuar 613, do. p. Februar 623, do. p. März 628, do. p. Mai 631, Getreidefracht nach Liverpool 14, Kaffee fair Rio Nr. 7 158, do. Rio Nr. 7 p. Februar 13,95, do. do. p. April 13,75, Mehl, Spring elears 2,55, Zucker 23, Kupfer 10.
Chicago, 10. Januar. (W. T. B. Weizen anfangs sehr fest und einige Zeit steigend infolge Zunahme der Nachfrage für den Export und Deckungen der Baissiers, dann trat auf Realisierungen
Regiment von Polizeidienern. eine Million gekostet, aber keine dort zu finden. Wenn man dem Volke selben Weise den Religionsunterricht vorenthält,
Die Universität in Straßburg hat Spur von
über dem Portal 2
Religion ist weiter in der⸗ so werden wir
Oomra good 28, . fair 2. do. good 24, Bengal Bradford, 10. Januar.
do. fine 33 / iz, Dhollerah good 25, do. fully good 24, do. fine As / is, do. fully . 2t, do. fine 21516, Seinde good ully good Asis, do. fine Au / 1c.
holung. der Baissiers. (W. T. B.)
Wolle stramm,
Weizen pr. Januar 545, pr. Mai b83.
Reaktion ein, später auf ungünstige Ernteberichte abermalige Er—= Schluß fest. — Mais durchweg fest auf reichliche Deckungen
Mais pr. Januar
zum Paganismus zurückkommen. Meine Herren,
71
aber ruhig, Export garne ruhig, Mohairgarne thätiger. 453.
Speck short elear nomin. Pork pr. Januar 11,55.
ANntersuchungs⸗Sachen. 2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ 2c. Versicherung. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. Verloosung ꝛe. von Werthpapieren.
—
* —— * ** C ? 3 ) Untersuchungs⸗Sachen. 60354 Bekanntmachung. ; Erledigt ist der unterm 24. März 1888 erlassene Steckbrief gegen den Unbekannten, welcher sich August Weber aus Mariaweimar, ein anderes Mal Monteur Carl Richter genannt hat. Göttingen, den 5. Januar 1895. Der Erste Staatsanwalt. Bernhard.
60355
Möller, Johann Carl Ferdinand, Arbeiter aus Malchin, Sohn des zu Vietgest verstorbenen Ar— beiters Möller und dessen noch lebender Wittwe, 49 Jahr alt, mittlerer Statur, mit schwarzem Haar und Bart und Tätowierungen auf beiden Händen (Anker M. R. und E. M..
Gegen denselben ist der Haftbefehl wegen Betrugs erlassen, ich bitte um Festnahme und Benach⸗ richtigung.
Dargun, 8. Januar 1895.
Der Amtsanwalt. 60356
Das hinter den Schuhmachergesellen Wilhelm Niepagen, zuletzt in Jeggeleben, geboren zu Vahr⸗ holz am 4. Juli 1863, unterm I9. Oktober 1893 erlassene offene Strafvollstreckungsersuchen ist er⸗ ledigt. D. 27 / 87.
Gr. Salze, den 8. Januar 1895.
Königliches Amtsgericht. dbb o]
Der gegen den Restaurateur Johann Friedrich Wilhelm Kersten, geboren am 8. Juli 1838 zu Wittstock, von dem Königlichen Kreisgericht, J. (Krim.“) Abtheilung, zu Berlin am 21. Juni 1879 erlassene Steckbrief wird hiermit zurückgenommen.
Zweite Beilage (Oeffentlicher Anzeiger) des Deut⸗ schen Reichs-⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger vom 23. Juni 1879 Nr. 144 Spalte 1 (erster Steckbrief).
Berlin, den 27. Dezember 1894.
Königliche Staatsanwaltschaft II.
60352] Ladung.
Die Topfbinderin Anna Pilkowski, geborene Schernitzki, 48 Jahre alt, zuletzt in Potsdam wohn⸗ haft, deren Aufenthalt unbekannt ist und welcher zur Last gelegt wird, in Alt Geltow am 4. Mai 1891 ohne einen Gewerbeschein eingelöst zu haben, ein der Steuer vom Gewerbebetriebe im Umherziehen unter— worfenes Gewerbe, das Topfbinden, betrieben zu haben — Uebertretung gegen z 18 des Preuß. Ges. v. 3. Juli 1876 — wird auf Anordnung des König⸗ lichen Amtsgerichts hierselbst auf den 2. April 1895, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Potsdam, Lindenstr. 54, Zimmer Nr. 1, zur Hauptverhandlung geladen. Auch bei unentschuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhand⸗ lung geschritten werden.
Potsdam, den 3. Januar 1895.
(L. S.) Balke, Gerichtsschreiber
des Königlichen Amtsgerichts. Abtheilung V.
60360 Ladung.
Der Bürstenmacher e g. Krüger, 44 Jahre alt, zuletzt in Spandau wohnhaft, dessen Aufenthalt unbekannt ist, und welchem zur Last gelegt wird, am 25. Juli 1891 zu Nowawes ohne einen Gewerbe— schein eingelöst zu haben, ein der Steuer vom Ge— werbebetriebe im Umherziehen unterworfenes Ge— werbe, den Handel mit Bürsten, betrieben zu haben, Uebertretung gegen 5 18 des Preuß. Ges. vom 3. Juli 1876, wird auf Anordnung des Königlichen Umttgerichts hierselbst auf den 2. April 1895, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffen⸗ gericht zu Potsdam, Lindenstr. 54, Zimmer Nr. , zur Hauptverhandlung geladen. Auch bei unent⸗ schuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden.
Potsdam, den 4. Januar 18965.
(L S), Balke, Gerichtsschreiber
des Königlichen Amtsgerichts. Abtheilung V.
bos 49] Ladung. .
Der Drehorgelspieler Wilhelm Eduard Kalz—, 31 Jahre alt, zuletzt in Luckau wohnhaft, dessen Aufenthalt unbekannt ist, und welchem zur Last gelegt wird, zu Bornim im Mai 1896, ohne einen Gewerbeschein eingelbft zu, haben, ein der Steuer
vom Gewerbebetriebe im Üümherziehen unterworfenes
Gewerbe, das Topfbinden, betrieben zu haben — Uebertretung gegen 518 des Preuß. Ges. vom 3. Juli 185665 — wird auf Anordnung des König⸗
Deffentlicher Anzeiger.
lichen Amtsgerichts hierselbst auf den 2. April 1895, Vormittags 94 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Potsdam, Lindenstr. 54, Zimmer Nr. 1, zur Hauptverhandlung geladen. Auch bei un⸗ entschuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden.
Potsdam, den 4. Januar 1895.
C. S.). Bal ke, Gerichtsschreiber des Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.
60351 Ladung.
Der Gipsfigurenhändler Luigi Gonella, 58 Jahre alt, zuletzt in Stettin wohnhaft, dessen Aufenthalt unbekannt ist und welchem zur Last gelegt wird, zu Nowawes im April 1893, ohne einen Gewerbeschein eingelöst zu haben, ein der Steuer vom Gewerbe⸗ betriebe im Umherziehen unterworfenes Gewerbe, den Handel mit Goldfischen, betrieben zu haben, Ueber⸗ tretung gegen F 18 des Preuß. Ges. v. 3. Juli 1876, wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf den 2. April 1895, Vormittags 9 Uhr, vor das Koͤnigliche Schöffengericht zu Potsdam, Lindenstr. 54, Zimmer Nr. 1, zur Haupt— verhandlung geladen. Auch bei unentschuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden.
Potsdam, den 4. Januar 1895.
(L. 8) Bal ke, Gerichtsschreiber Abtheilung V.
des Königlichen Amtsgerichts.
Y Aufgebote. Justellmngen und dergl. 60400ĩ
In Sachen des Fabrikbesitzers Fr. Ed. Meyer hieselbst, Klägers, wider den Materialwaarenhändler Wiegel hieselbst, Beklagten, wegen Hypothekzinsen, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlag⸗ nahme des dem Beklagten gehörigen Grundstücks Nr. 92h Blatt J des Feldrisses Altewiek an der Rosen⸗ straße zu Braunschweig belegenen Grundstücks zu 5a 17 4m sammt Wohnhaus Nr. 6200 zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 14. Dezember 1894 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 15. Dezember 1894 erfolgt ist, Ter⸗ min zur Zwangsversteigerung auf den 23. April E895, Morgens 10 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Braunschweig, Auguststraße 6, Zimmer Nr. 39, angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben.
Braunschweig, den 19. Dezember 1894.
Herzogliches Amtsgericht. IX. Rabe.
569249 . .
In Sachen der Herzsglichen Kreiskasse in Blanken— burg, Gläubigerin, wider den Schuhmachermeister Alb. Melzer in Halberstadt, Schuldner, wegen Ver⸗ änderungssteuer, wird, nachdem auf Antrag der Gläubigerin die Beschlagnahme der dem Beklagten gehörigen Grundstücke, als: ;
I) des Wohnhauses No. ass. 45 in Wienrode nebst Zubehör,
7 43 Rthe. im Dorfe die N. 66 ab d. K.,
3) 56 Rthe. im Dorfe von N. 14 d. K.,
4) 1,82 Rthe. daselbst von N. 65 d. K., zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 14. Dezember 1894 verfügt, auch die Eintra—⸗ gung dieses Beschlusses im Grundbuch am 14. De— zember 1894 erfolgt ist, Termin zur Zwangsverstei⸗ gerung auf den 24. April 1895, Nachmittags 3 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte in der Graßhoff'schen Gastwirthschaft in Wienrode angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypotheken briefe zu überreichen haben.
Blankenburg, den 29. Dezember 1894.
Herzogliches Amtsgericht. Sommer.
Kommiswiese
60408 Bekanntmachung. t
Das Verfahren der a , , gerung des im Grundbuche von Berlins Louisenstadt Band 21 Nr. 1248 auf den Namen der Wittwe Mayer, Auguste Karoline Eleonore, geborenen Merschky, ein⸗ getragenen Grundstücks am Engelufer Nr. 14. 12 und 1b und die Termine am 15. und 18. dieses Monats werden aufgehoben.
Berlin, den 6. Januar 1895.
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 88.
60409 ; lie, . Zwangs vollstreckungssache der Wittwe
W. L. Reinicke zu Blankenburg, ferner der Herzog⸗
Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.
lichen Kreiskasse daselbst, Kläger, wider den Maler Gustav Link daselbst, Beklagten, wegen Forderungen, werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen unter Angabe des Betrages an Kapital, Zinsen, Kosten und Nebenforderungen binnen zwei Wochen bei Ver⸗ meidung des Ausschlusses hier anzumelden. Zur Erklärung über den Vertheilungsplan, sowie zur Vertheilung der Kaufgelder wird Termin auf Dienstag, den 5. Februar 1895, Morgens 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte an⸗ beraumt, wozu die Betheiligten und der Ersteher hiermit vorgeladen werden. Blankenburg, den 7. Januar 1895. Herzogliches Amtsgericht. H. Sommer.
60568
In dem Verfahren, betreffend die Zwangsver— steigerung des dem Müller Johann Christian Erd— mann Boldt zu Rostock früher gehörigen, allhier an der Karlstraße sub Nr. 1937 belegenen Hauses und Gartens Nr. 1084 ist zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Vertheilung ein Termin auf Sonnabend, den 19. Jannar 1895, Vormittags 11 Uhr, im Amtsgerichts⸗ gebäude Zimmer Nr. 1 hierselbst anberaumt, und werden die bei der Zwangsversteigerung Betheiligten dazu mit dem Bemerken geladen, daß der Theilungs⸗ plan zu ihrer Einsicht auf der Gerichtsschreiberei niedergelegt ist.
Rostock, den 5. Januar 1895.
Großherzogliches Amtsgericht. Piper. 60569
In dem Verfahren, betreffend die Zwangsver— steigerung des dem Kaufmann Rudolf Johannsen zu Rostock früher gehörigen, allhier an der Doberaner— straße sub Nr. 1255 1V belegenen Grundstücks mit den darauf befindlichen Gebäuden ist zur Abnahme der Rechnung des Sequesters, zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Ver— theilfng ein Termin auf Dienstag, den 22. Januar 1895, Vormittags 11 Ühr, im Amtsgerichtsgebäude Zimmer Nr. 1 hierselbst an— beraumt, und werden die bei der Zwangsversteigerung Betheiligten dazu mit dem Bemerken geladen, daß der Theilungsplan zu ihrer Einsicht auf der Gerichts⸗ schreiberei niedergelegt ist.
Rostock, den 7. Januar 18935.
Großherzogliches Amtsgericht. Piper. 48421 Aufgebot.
Es ist das Aufgebot folgender angeblich verloren gegangener Schuldverschreibungen der konsolidierten 4 6060igen Preußischen Staatsanleihe:
1 von 1882 Litt. F.,. Nr. 194065, 203142 und 235736 und von 1883 Litt. F. Nr. 276487 über je 200 6,
von den Erben der zu Friesack verstorbenen un⸗ verehel. Wilhelmine Krieg,
2) von 1883 Litt. E. Nr. 722855 über 300 , von dem Bauern Wilhelm Kolberg zu Glinicke bei Zossen
beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. Mai 1895, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel B., part,, Saal 32, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Berlin, den 5. April 1894.
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 81. 604021 Aufgebot.
Es ist das Aufgebot folgender, angeblich abhanden gekommener Preußischer Staatsschuldverschreibungen beantragt worden:
I) der konsolidierten 40 igen Staatsanleibe:
a. von 1882 Litt. F. Nr. 212 685 über 200 A, b. von 1884 Litt. D. Nr. 638373 über 500 A0 und Litt. E. Nr. 799 426 über 300 MS, von dem Kaufmann Paul Rochwitz hier, ;
2) der konsolidierten 40½igen Staatsanleihe von 1884 Litt. E. Nr. S876 422 über 300 S, von Frau Johanna Reichenbach zu Oederan i. S., vertreten durch den Rechtsanwalt Reichenbach hier,
3) der konsolidierten 40/gigen Staatsanleihe von 1885 Litt. E. Nr. 1 102 910 über 300 6 von dem Geheimen Justiz-⸗Rath Stämmler zu . Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 17. Januar 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten
Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. Bank⸗Ausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
part., Saal 32, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird.
Berlin, den 3. Januar 1895.
Das Königliche Amtsgericht J. Abtheilung 82.
60401 Aufgebot.
Es ist das Aufgebot folgender, angeblich abhanden ö Sparkassenbücher der hiesigen städtischen Sparkasse:
a. Nr. 53 069 über 6,54 M, lautend auf die ver⸗ ehelichte Bäcker Schmieding, Bertha, geb. Paul, von der ꝛc. Schmieding,
b. Nr. 263 211 über 75,55 4, lautend auf die ver⸗ ehelichte Arbeiter Seeger, Adelheid, geb. Moechel, von der ꝛe. Seeger,
c. Nr. 18101 über 12,58 „, lautend auf den Seidenwirker August Schmidt, Nr. 22 441 über 8,50 S, lautend auf dessen Ehefrau Louise, geb. Lenz, Nr. 22 464 über 6,13 S6, lautend auf deren minderjährigen Sohn Ernst Schmidt von den Ehe⸗ leuten Schmidt,
d. Nr. 202 190 über 89, 22 SM, lautend auf die Köchin Anna Walther, von der z. Walther
beantragt worden. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. September 1895, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrich⸗ straße 13, Hof Flügel B., part. Saal 32, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird.
Berlin, den 4. Januar 1895. Das Königliche Amtsgericht J. Abtheilung 82.
(60566 Aufgebot.
Folgende Hypothekenurkunden werden aufgeboten:
I) Auf Antrag der Grundstückseigenthümer, der Jacob und Franziska, geb. Mitosch, Danetzki'schen Eheleute in Dziedzkowitz:
a. die Hypothekenurkunde über 3 Thlr. 1 Sgr. 6 Pfg. Judikatsforderung und 8 Sgr. Kosten, eingetragen für den Schänker Simon Hecht zu Heidowisna bei Mypslowitz auf Requisition des Prozeßrichters vom 2. zufolge Verfügung vom 12. Juni 1865 in Abth. III Nr. 8 des Grundstücks Blatt 82 Dziedzkowitz, be⸗ stehend aus dem Hypothekenbuch⸗Auszuge vom 12. Juni 1865, der Ausfertigung des Mandats vom 29. Dezember 1864 und des Ersuchens des Prozeß⸗ richters vom 2. Juni 1865;
b. die Hypothekenurkunde über 2 Thlr. 5 Sgr. 9 Pfg. Judikatsforderung nebst 6 Sgr. Kosten, eingetragen für den zu La. genannten Gläubiger in Abth. III Nr. Y desselben Grundstücks aus dem rechtskräftigen Mandate vom 1. Mai 1865 auf Requisition des Prozeßrichters vom 12. September am 20. Sep⸗ tember 1865, bestehend aus dem Hypothekenbuch⸗ Auszuge vom 20. September 1865, der Ausfertigung des Mandats vom 1. Mai und der Requisition des Prozeßrichters vom 12. September 1865.
2) Auf Antrag des Grundstückseigenthümers, Häus⸗ lers Martin Matzek in Brzezinka die Hypotheken⸗ urkunde über 100 S Kaution für den Kaufmann Marcus Centawer zu Myslowitz wegen der vom Besitzer eingegangenen Wechselveibindlichkeiten, ein⸗ getragen in Abth. III Nr. 6 des Grundstücks Blatt Nr. 476 Brzezinka auf Grund der Urkunde vom 27. August 1877 am 5. September 1877 und um⸗ geschrieben in eine Hypothek vom 27. November 1877 ab mit 6 Prozent, wovon fünf Prozent hier und das sechste Prozent unter Nr. 8 eingetragen sind, verzinslich für den genannten Gläubiger auf Grund des rechtskräftigen Mandats der Königl. Kreisgerichts⸗ Deputation zu Myslowitz vom 1. Dezember 1877 infolge Ersuchens des Prozeßrichters vom 1. Sep⸗ tember 1878 am 18. September 1878, gebildet aus dem , , , vom 18. September 1878, der notarie beglaubigten Schuldurkunde vom 27. August 1877, der Ausfertigung des rechtskräftigen Mandats vom 1. Dezember 1877, der Requisition des Prozeß⸗ richters vom 1. September 1878, dem Wechsel vom 27. August 1877 und dem Wechselprotest vom 27. No⸗ vember 1877.
3) Auf Antrag der Grundstücksmiteigenthümer von Blatt Nr. 313 Chelm, Wittwe Julie Skrzvs und Bahnarbeiter Thomas Skrzys in Groß⸗Chelm, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Mattersdorf in Myslowitz, die Hypothekenurkunde über 1307 60 Restkaufgeld, eingetragen aus der Schuldurkunde vom 28. Februar 1882 fi den Gastwirth Louis Miedzwinski zu Groß⸗Chelm in Abth. III Nr. 29 des dem Werk⸗ arbeiter Valentin Hübner zustehenden Miteigenthums. antheils an dem Grundstück Blatt Nr. 6 Chelm und übertragen und eingetragen in Abth. 11I Nr. 1* des den Antragstellern mitgehbrigen Grundstücks Blatt
Gerichte, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel B.,
Nr. 313 Chelm, gebildet aus dem Hypothekenbriefe