1895 / 15 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 18 Jan 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Verkehrs ⸗Auftalten.

Bremen, 18. Januar. (W. T. B.) Norddeutscher Llovd. Der Reichs ⸗Postdampfer Prinz ⸗Regent Lu itvold. ift am 17. Januar Morgens in Antwerpen angekommen. Der Post⸗ dampfer Pfaljz' bat am 17. Januar Morgens Dover passiert. Der Schnelldampfer Labn“ bat am 17. Januar Vormittags die RNeise von Southampton nach New. Nork fortgesetzt. Der Reichs · Vostdampfer Gera“ bat am 17. Januar Vormittags die Reise von Singapore nach Colombo fortgesetzt. Der Reichs ⸗Postdampfer Sachsen hat am 17. Januar reg Vlissing en passiert.

Hamburg, 17. Januar. (W. T. B) Hamburg: Amerika nische Packet fahrt Aktien ⸗Gesellschaft. Der Schnelldampfer „»Augusta Victeria‘ ist heute Morgen in New Aork ein. getroffen. Der Postdampfer Herevn ia! ist heute in St. Tho mas eingetroffen. Der Postdampfer Slavonia!“ ist beute Mittag in New - York eingetroffen. . ; k ö , (W. T. B.) Der Union ⸗Dampfer „Goth ist auf der Ausreise gestern von Lissab on abgegangen. Der Union Dampfer Trojan ist auf der Heimreise gestern von Kapstadt abgegangen.

. Theater und Musik.

Konzerte.

Das zweite Abonnements-Konzert der Deren FleTzian Zajis und Heinrich Grünfeld, welches am Mittwoch im Saale der Singakademie stattfand, war gleich den rüberen hr zahlreich besucht. Es wurde mit dem dur: Quintett ven Ddorät eröffnet, an dessen Ausführung sich außer den Kenzertgebern die Herren A. Grünfeld, Kilian und Krelle reich betheiligten. Herr H. Grünfeld (Celle) trug Ferner Soli von Volkmann, Saint Saöns und Porwer ver Derr Alfred Grünfeld (Klavier) Stücke und Chopin, denen er einen Komposition hinzufügt. zum Vortrag spielte eine Fuge von F. W. Nust und eine Zwischen diesen mit großem Bernal m piscen sang Fräulein Matja von Niesse damit gleichfalls beifällige Anerkennung. bildeten die wenig gebörten Trig- Variation Lied: Ich bin der Schneider Kak

Geftern Abend fand im Abonnements -Kenzert des Verrn der Frau Amalie Joachim statt Kompositionen von Marx Bruch Dper durch weledid strumentation

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Im Königlichen Schauspielbause wird morgen das Lust⸗ viel Halali 9 rau Schramm, Fräulein Poppe, 2 von Map burg, Herren: Keßler, Grube) und der Schwan Die stille Woche (Verren: Hertzer, Dartmann, Keßler, Oberländer, Frauli von May burg) gegeben. Die erste e e d. des neuen Lustspiels Zum wobltbätigen Zweck von Schöntban - Kadelburg findet am Montag statt. In den Hauptrollen sind die Damen S ramm. Seebach, von Mavburg, und die Oerren Vollmer, Blencke, Keßler, Oberländer, Link beschäftigt. . ; .

ä 9 d9. Auffübrung der Weber“ im Deutschen Theater wird in einigen Hauptrollen , bringen. J Am nãchsten Donnerstag gelangt Grillparzer's Web' dem, der lügt“ neu ur Aufführung. .

; 6 nun aktige Schauspiel Böse Zungen“ von Heinrich Laube, das seit vielen Jabren von dem Spielplan der Berliner Bühnen ver schwunden ist, wird am Montag nach sorgfältigen Vorbereitungen im Berliner Tbeater zur ersten Aufführung kommen. Anna Daver; land wird bei dieser Gelegenbeit an dieser Bübne zum ersten Mal wieder auftreten. .

Im Tbeater Unter den Linden gelangt morgen nach der Mill ocker schen Operette Der Probekuß' ein grobes Wang hiver i sse, ment arrangiert vom Balletmeister Suis Gundlach, unter M wirkung der Prima Dallerina Fräulein Carolin Glig. de Prims Ballerind Derrn Poggiolesi des Solopersonals und des gesammten Corps de Ballet ur Aufführung. .

ö 82 des Konzerts, welches die Nlavierdirtuosen Ge⸗ ider Willy Louis Tbern aus Wien am Montag im 1 Bechstein veranstalten, briagt u. a. Mezart's Sonate in

St. Sans Variationen über ein Beetboben'sches Thema,

und Weber's Introduktion und . sämmtlich Kem-. inen für zwei Klaviere. Fräulein Adelina Derms übernimmt gesangliche Mitwirkung it Liedern von C. C.- Taubert. A. Rubinftein, C. Löwe und einer Reihe von Gesanqs ⸗Kompositionen Dans Dermann's, welche letzteren bei dieser Gelegenheit erstmalig zum

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Daz far * angekündigte Konzert der Altistin Fräulein Ida zunkers kann infolge plötzlicher Erkrankung der Künstlerin erst an nem sväteren Termin stattfinden. Bereits gelöste Karten behalten ibre Gültigkeit.

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Geflügel aller Art bewilligt.

In der gestrigen Sitzung der em Bericht der Nat. -Itg.“ dem Ibrer Königlichen Qobeit der Verein der Geflügelfreunde in städtische Preise für die ven 4. Februar in dem Qause An große Jubiläums · (25.) Ausstellung von

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Medaille dem bekannten Züchter Gustav Barthel, Lindenstraße 10 für eine Kollektion von Kanarien zuerkannt, welche erst vor wenigen Tagen in Dresden gleichfalls mit der goldenen Medaille ane gehe cher worden ist. Außerdem wurden eine ganze Reibe e,. und bronzener Medaillen und Diplome vertheilt. Die Ausste 3 im a mit 335 Thieren beschickt ist, wird bis zum 22. 8. M. geöffnet bleiben.

Köln, 17. Januar. Wie der . Köln. Itg.“ aus Dortmund gemeldet wird, verurtbeilte das dortige Schwurgericht den Berg. mann Robert Wecker aus Unna wegen Dynamitverbrechens zu zehn Jahren Zuchthaus.

Köln, 17. Januar. Der Vost. Ztg. wird gemeldet: Bei fort. dauerndem starken Steigen ist die Mosel bereits Mittags aus den Ufern getreten und bat weite Strecken überschwemmt. Dabei ist heftiger Eisgang eingetreten, sodaß verschiedene Flecken in großer Gefabr schweben. Die Saar richtet gleichfalls große Ueber. schwemmungen an. Das Rheineis bat sich bei St. Gear gestellt. Auch von der Nahe wird bei starkem Eisgang schnell steigender Wasserstand gemeldet.

Leipzig. 17. Januar.

Die Fachaus stel lu a6 welche der Mittel deut sche Papier · Verein alljäbrlich in An

ebnung an die

Ostermesse veranstaltet, findet auch in diesem Jahre und zwar in der

ersten Woche der Vormesse, an den Tagen vom 5. bis . Mär, in den Räumen des Kaufmännischen Vereinsbauses hierselbst statt Die Ausstellung wird, wie bisber, Erjeugnisse des Papier und Schreib— wagrenfachs, ferner Papiere feder Art, Luxuspapiere (Schachtel Packungen). Pappen. Briefumschläge u. I we, einschlägige graphische Erzeugnisse und Maschinen umfassen. Sie bezweckt in erster Linie eine Erleichterung des geschäftlichen Verkebrs der meßbesuchenden Ein und Verkäufer genannter Berufözweige. Anmeldeformulare, Aus-= stellungsprogramme und kostenfreie Eintrittskarten versendet der Vereinsvorsitzende Bruno Nestmann in Leipzig.

Während der beutigen Sitzung des Land tags durchbrachen, wie W. T. B. meldet. Schneemassen das Glasdach über den Couloirs und fielen auf eine Gruppe von Ab geordneten berab. Der Abg. Fournier wurde dadurch leicht verletzt. Die Sitzung wurde nicht unterbrochen.

Prag. 17. Januar.

Mailand, 17. Januar. W. T. B.‘ meldet: Oeute Nach. mittaz um 14 Ubr wurde der General Staats anwa It des biesigen Arvellhofes Celli in seinem Kabinet durch ein Individuum uin grdet, das ihn unter falschem Namen zu sprechen verlangte. Der Mörder faßte Celli an der Keble und durchschnitt ibm die Schlagader. Gelli starb nach einigen. Augenblicken. Der Mörder wurde alsbald verhaftet; er nennt sich Attilius Bellochio, stellt fich irrsinnig und antwortet nicht auf die an ibn gerichteten Fragen. Nach einer späteren Meldung desselden Bureaus beißt der Mörder Anton Reaglini. Derselbe verbrachte seit 1873 infolge den vierzehn Verurtheilungen achtzebn Jahre im Gefängniß. Am 8. d. M. batte er eine wegen Diebstabls nd Sittlichkeitsderbrechenz verhängte vierjährige Gefängnißstrase ver

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(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

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zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußi

Deutscher Reichstag. 17. Sitzung vom Donnerstag, 17. Januar, 1 Uhr. Ueber den Beginn der Sitzung ist bereits in der gestrigen

Nummer berichtet worden.

Nach Erledigung der zweiten Lesung des Antrags der Abgg. Graf von Hompesch und Genossen 8g auf Auf⸗ hebung des Gesetzes über den Orden der Gesellschaft Jesu vom 4. Juli 1872 folgt die erste Berathung des Geseß⸗ entwurfs, betreffend Aenderungen und Ergänzungen des er ch ab ref gffüin gn, und der Straf⸗ prozeßordnung. Es nimmt dazu das Wort der

Staatssekretär des Reichs-Justizamts Nieberding:

Meine Herren! Der Versuch, welcher durch die gegenwärtige Vorlage unternommen werden soll, die Strasprozeßordnung und die darauf Bezug babenden Theile des Gerichtsverfassungsgesetzes einer Revision zu unterziehen, welche den Bedürfnissen des praktischen Lebens mehr entgegenkommt, als das gegenwärtige Gesetz dies thut, ist nicht der erste Versuch dieser Art. Bereits im Jahre 1884 hatte die preußische Regierung die Inltiative ergriffen, um eine solche Revision herbeizuführen. Sie scheiterte damals; sie scheiterte bereit? im Bundesrathe, als die Mehrzahl der Bundes« regierungen sich nicht bereit zeigte, dem Vorschlage Preußens wegen Einführung der Berufung gegen die Urtheile der Straf— kammern zuzustimmen; sie scheiterte aber auch hier im Reichs— tag, als demnächst der Entwurf eingebracht wurde ohne Bestimmungen über die Berufung; der Entwurf kam hier nicht einmal zu Lesung.

Nun, meine Herren, seit jener Zeit sind zehn Jahre verflossen, die Strasprozeßordnung ist seit 15 Jahren in praktischer Anwendung; in Theorie und Praxis hat man ihre Vorzüge und ihre Schatten⸗ seiten kennen und würdigen gelernt. Die öffentliche Meinung und bier der Reichstag haben verschiedentlich Wünsche zum Ausdruck ge⸗ bracht, welche auf eine Ergänzung, theils auch auf eine Abänderung des geltenden Rechts hingehen, und die Justizverwaltungen der einzelen Bundesstaaten sind ebenfalls in der Lage gewesen, Wahrnehmungen zu sammeln, welche eine Aenderung mancher Bestimmungen dringend er⸗ wünscht erscheinen lassen. Unter dem Eindruck dieser Verhältnisse hat die preußische Regierung abermals die Initiative ergriffen, um eine Revision herbeizuführen; sie ist mit ihren Vorschlägen dem Bundes rath gegenüber diesmal glücklicher gewesen, und das Ergebniß der Verständigung zwischen den verbündeten Regierungen ist der Ihnen dorliegende Entwurf.

Meine Herren, wenn ich mir erlaube, die wichtigsten Grundsãätze dieses Entwurfs mit einigen Worten bei Ihnen einzuführen, so werde ich alle diejenigen Punkte bei Seite lassen, die nach Auffassung der verbündeten Regierungen nur Fragen weiter Ordnung einschließen. Dahin gehören die Bestimmungen über die Vereinfachung des Verfahrens, vor allem durch eine veränderte Bebandlung der Kontumaz, die Bestimmungen über die Beschleunigung des Verfahrens namentlich in den Fällen, wo der Thäter auf der That ergriffen wird; ferner die Bestimmungen über die veränderte Abnahme der Eide, endlich die Bestimmungen, welche den Zweck baben, die jährliche Zusammensetzung und Geschäfts⸗ dertheilung der Kammern und der Senate bei den Gerichts⸗ böfen zu regeln. Diese letzteren Bestimmungen, betreffs einer Frage, die gewöhnlich mit der Frage des Präsidiums bezeichnet wird, haben allerdings einen weiten Raum in der öffentlichen Dis⸗ kussion eingenommen, mehr als die Frage verdient. Man hat in den diesbezüglichen Vorschlägen, die auf die Abschaffung des Präsidiums in seiner erheblichsten Bedeutung hinausgehen, eine capitis dimi- nutio der Gerichtshöfe erblickt; man hat die Gelegenheit ergriffen, um Rückblicke zu werfen auf manche Dis- positionen früherer Zeit seitens der Justizverwaltungen in einzelnen Bundesstaaten, die unter erregten politischen Verhältnissen stattfanden und auf die Entscheidungen der Gerichte eine Einwirkung auszuüben bezweckten eine Praxis, die wir, wie man sie im übrigen auch beurtheilen mag, vom politischen Standpunkt der Jetztzeit be⸗ klagen müssen, weil wir nachträglich die Mißstimmung, das Miß⸗ trauen und die Verbitterung zu fühlen haben, die aus jenen Ereignissen bervorgegangen ist. Man hat an jenen Rückweg in eine Vergangen⸗ heit, die nach meiner Meinung niemals in solcher Art wiederkehren kann, Besorgnisse für die Zukunft geknüpft, dahin gehend, daß, wenn die Vor⸗ schläge der verbündeten Regierungen in diesem Punkt Rechtens werden sollten, die Justizverwaltungen wiederum verleitet sein könnten, gelegentlich in unzulässiger Weise Einfluß auf die Besetzung der Ge—⸗ richte zu üben. Die verbündeten Regierungen können es nur bedauern, daß an eine Frage, die für sie nur eine Frage rein geschäftlicher Ordnung ist, derartige politische Betrachtungen geknüpft wurden; sie wollen in diesem Punkt nichttz Anderes alg Mißstände beseitigen, die weifellos für jeden Kenner, bei der Personal⸗ und Geschãftsvertheilung in manchen Gerichten aufgetreten sind, und die, wenn sie andauern, wohl geelqnet sind, die Gefahr hervorzurufen, daß die Rechtsfindung erschwert werde und die Uutorstät der Gerichts höͤfe selber leide.

Ob nun diese

Uchelstände auf dem Wege beseitigt werden, welchen die verbündeten Menlerungen Ihnen vor— schlagen, oder oh sich dash werden Wege finden, sst für sie elne Fraqe untergeordneter Vedentund. Wenn der Meiche« lag der Meinung sst, daß das Meisttraüen eden die Justiiwerwaltung der Jetztzeit oder der Jufunst nech so roll ist und daß das Vertrauen n die Ehrenhastlgkelt und Unabhängigkeit der Wöichter so gering ist, daß man eg nicht walken bars, bie Worschläde der verbündeten Me- Rlerungen in diesem Pünkt, nn Gesche m erheben, dann, meine

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Erste Beilage

Berlin, Freitag, den 18. Januar

Meine Herren, unter den Fragen, die hiernach für mich zu be⸗ handeln bleiben, spielen vier die Hauptrolle. Das ist die Einführung der Berufung gegen die Urtheile der Strafkammern; das ist zweitens die Beseitigung gewisser prozessualischer Formen, die man gemeiniglich unter dem Namen „Garantien des Verfahrens“ zusammenzufassen pflegt, obwobl die Praxis sie als Garantien eigentlich nicht hat be⸗ währen lassen; das ist drittens eine Einschränkung des jetzigen Wieder⸗ aufnahmeverfahrens gegenüber rechtskräftig Verurtheilten; und endlich die Frage der Entschädigung solcher Personen, die in diesem Wieder⸗ aufnahmeverfahren freigesprochen sind, nachdem sie vorher rechtskräftig verurtheilt worden waren.

Meine Herren, diese vier Fragen stehen im Sinne der verbün— deten Regierungen nicht etwa unabhängig und zerstückelt neben ein— ander, sondern sie bilden ein Ganzes, dessen engen Zusammenhang bei der Berathung zu würdigen die Regierungen auch von Ihnen be⸗ sonders wünschen müssen. Wenn von seiten der verbündeten Regie⸗ rungen zugegeben wird, daß die Einführung der Berufung nicht länger vermieden werden kann, so dürfen sie auf der anderen Seite doch der Erkenntniß sich nicht verschließen, daß sich an dieses neue Rechtsmittel eine Belastung des Prozesses knüpft, die in Anbetracht der Schwerfãälligkeit und Langsamkeit, die unserem Prozeßverfahren hetzt schon eigen ist, schwer in das Gewicht fällt. Die verbündeten Regierungen haben deshalb nach Mitteln suchen müssen, die in dieser Beziehung einen Ausgleich bieten; und sie haben diesen Ausgleich gefunden einmal in der Be- seitigung der sogenannten Prozeßgarantien, die eingeführt worden sind als ein Ersatz für die nicht eingeführte Berufung, und zweitens in einer Einschränkung des Wiederaufnahmeverfahrens gegenüber rechts⸗ kräftig Verurtheilten, dessen Zulässigkeit im Jahre 1876 so weit ge— griffen wurde, weil man auf die Berufung verzichten mußte. Diese Beschränkung des Wiederaufnahmeverfahrens ist auf der anderen Seite auch deshalb geboten, weil wir übergehen wollen zu einer gesetzlichen Regelung des Anspruchs auf Entschädigung im Falle einer Frei—⸗ sprechung im Wiederaufnahmeverfahren.

So, meine Herren, hängen die Fragen zusammen. Wir können zu einer befriedigenden Regelung der Entschädigung unschuldig Ver⸗ urtheilter nicht gelangen ohne eine Einschränkung des Wiederaufnahme verfahrens; wir können nicht daran denken, eine Eins chränkung des Wieder aufnahmeverfahrens vorzusehen, ohne gleichzeitig die Berufung einzuführen; und wir können die Berufung nicht einführen, ohne zum Ausgleich der dadurch für die Gerichte und den Prozeß erwachsenen Belastungen eine Vereinfachung anderer prozessualischer Formen vorzunehmen.

Meine Herren, was die Berufung selbst betrifft, so glaube ich mich nicht zu täuschen, wenn ich annehme, daß sie in diesem Hause die Mehrheit für sich hat. Der Reichstag hat bereits bei der Be— rathung der Strafprozeßordnung nur unter dem Druck der besonderen Verhältnisse dem Standpunkt der Regierungen nachgegeben und auf die Berufung verzichtet. Die öffentliche Meinung hat sich mit diesem Verzicht nie völlig zufriedenstellen können.

Aber, meine Herren, wenn die verbündeten Regierungen Ihnen die Einführung der Berufung in den Prozeß vor den Strafkammern vorschlagen, so verkennen sie dabei nicht die schweren Bedenken, die daran sich knüpfen Bedenken, die die Regierungen bisher eben ab- gehalten haben, diesen Weg zu beschreiten. Es ist zweifellos richtig, daß die Einführung der Berufung gegen die Urtheile der Strat kammer, also gegen das Gros unserer Strafprozesse, nicht leicht ju vereinbaren ist mit den Grundsätzen der mündlichen Verhandlung, die unser Prozeß in erster Reihe statuiert. Es ist auch sicher, daß infolge der Einführung der Berufung in der Organisation sehr schwierige Auf- gaben der Justizverwaltung gestellt werden, namentlich in denjenigen Staaten gestellt werden, in welchen die Bezirke der Ober. Landesgerichte sehr groß sind, an welche die Berufung gehen soll. Und endlich, meine Herren, müssen wir uns sagen, daß es nicht erwünscht ift, in unseren schwer arbeitenden, langsam vorwärteschreitenden Prozeß eine neue Instanz überhaupt einzuführen. Meine Herren, die Regierungen thun es gleichwohl, weil sie anerkennen, daß die Strömung der öffent. lichen Meinung, die gerade auf dem Gebiet des Strafprozesses, um die Autorität des Strafgesetzes und der Strafgerichte zu sichern, bessndere Beachtung verdient, beharrlich in dieser Richtung geht. Sie haben aber außerdem eine Thatsache nicht außer Acht lassen können, die praktisch schwer ins Gewicht fällt, und das ist die Wahrnehmung, daß unter dem jetzigen Prozeß Lie Zahl der Revisionen in Strafsachen beim Reichsgericht in einer Weise sich vermehrt, und diesen höchsten Gerichtshof des Reichs in einem Um— fange belastet, daß daraus ernste Besorgnisse für die Zukunft geschöpft werden müssen. Angesichts einer Entwickelung, welche dahin führt, daß der höchste Gerichtshof nur mit Mühe im stande ist, die Re— visionsfälle in Strafsachen gründlich zu erledigen, die dahin führt, daß er mit dieser Erledigung immer mehr in Rückstand kommt, sieht sich die Reichs Justizverwaltung vor die Nothwendigkeit gestellt, nach Mitteln zu suchen, um den Gerichtshof zu entlasten, und eine solche Entlastung würde sie allerdings erhoffen von der Einführung der Berufung.

Meine Herren, ich komme nunmehr zu der Frage der Prozeß— garantien. Ich verstehe darunter namentlich drei Kautelen unseres Gesetzes: dasz ist die Besetzung der Strafkammern mit fünf statt mit drei Richtern, das ist zweltens die Vorschrift der Strafprozeßordnung, wonach die Eröffnung des Hauptverfahrens vor den Strafkammern nicht geschehen darf, bevor dem Angeklagten eine besondere Frist gegeben ist, um seine Anträge und Ginwendungen zum Vortrag zu bringen. Und dag ist endlich die Bestimmung, welche es dem Richter verschließt, auf den Umsang der Beweiserhebung einen Einfluß zu üben, die ihn verpflichtet, den Anträgen des Angeklagten bezüglich der Beweigtzerhebung unbedinglich zu folgen.

Ich glaube, man darf sagen, daß bei der Berathung der Straf⸗ prozessordnung, als man diese Garantien in das Verfahren einführte, und jwar augdrücklich alg Ersatzmittel für die Berufung, man sich ber die Bedeutung ibrer praktischen Wirksamkeit getäuscht bat.

Grfahrene Männer haben das damalg bereitßz vorausgeseben; Rin Geringerer ald der Abg. Windtborst war eg, der bei der

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Berathung der Prozeßordnung in dritter Lesung die Bemerkung machte, daß diese Prozeßgarantien von ganz untergeordneter Bedeutung seien gegenüber der Wichtigkeit der Berufung. Und als im Jahre 1884 die Revision der Prozeßordnung im Reichstag zur Diskussion stand, da erörterte der Herr Abg. Munckel, zweifellos eine Autorität auf diesem Gebiet vermöge seiner großen praktischen Erfahrungen, ebenfalls den Werth dieser Prozeß⸗ garantien gegenüber der Berufung, und auch er kam zu dem Schluß, daß unsere, wie er sich ausdrückte, von Prozeßgarantien NUnstarrte Prozeßordnung, so lange keinen genügenden Schutz dem Angeklagten gewähre, als die Berufung nicht da sei. Er hat durch seine Worte zwar die Beseitigung der Garantien nicht befürworten wollen; sie werfen aber ein bezeichnendes Licht auf die Bedeutung, die in der Praxis die Garantien behaupten. Ebenso sind auch hervor— ragende juristische Schriftsteller einstimmig darin, daß diese Garantien die praktische Bedeutung in der That nicht gewonnen haben, die man früber von ihnen erhofft hatte.

Was die Einzelheiten der prozessualischen Kautelen betrifft, so brauche ich mich wohl in diesem Moment nicht weiter auszulassen. Ich glaube, niemand im Hause wird darüber zweifelhaft sein, daß, wenn wir die Berufung einführen, also Berufungssenate, die doch nur mit fünf Richtern besetzt sein können, herstellen, wir die erste Instanz nur mit drei Richtern besetzen können. Das ist übrigens früher im Reichstag bereits anerkannt worden. Ich glaube auch, ich werde keinem großen Widerstand begegnen, wenn ich behaupte, daß das sogenannte Zwischen verfahren, welches vor Eröffnung des Hauptverfahrens zu Gunsten des Angeklagten Platz greifen muß, wegfallen darf, ohne den Angeklagten thatsächlich zu schädigen. Es wird von dem Recht des Angeklagten, im Laufe dieses Zwischenverfahrens Anträge zu stellen, wirklich nur in einem sehr geringen Maße wirksam Gebrauch gemacht, und so bat denn auch schon im Jahre 1885 der Abgeordnete Reichensperger kein Bedenken getragen, auf diese Kantel zu verzichten.

Schwieriger, meine Herren, ist die Stellung bezüglich der dritten Garantie, das ist die Frage, in welchem Umfange dem Angeklagten das Recht zustehen soll, Beweise erheben zu lassen. Das jetzige Recht verlangt vom Richter, daß er den Anträgen des Angeklagten unbedingt entspreche. Wenn in allen Fällen der Angeklagte so objektiv wäre, um nur in dem Umfange von diesem Recht Gebrauch zu machen, wie es die Sache erforderte, dann würden wir diese Garantie sicher bestehen lassen können. Wir würden berechtigt sein, zu sagen: das ist in der That ein vollkommener Zustand. Aber leider, meine Herren, liegen die Dinge nicht derart in der Wirklichkeit, sondern ganz anders. Wenn man die sensationellen Prozesse der letzten Jahre sich wieder in die Erinnerung zurückruft, wenn man sich der Art erinnert, wie Angeklagte durch Benennung von Zeugen, die schwer oder garnicht zur Gerichtastelle zu schaffen waren, Prozesse ins Endlose zu verschleypen suchten; wenn man sich derjenigen Fälle erinnert in denen der Angellagte die gesetzlich ibm gebotene Gelegenheit benutzte. an in Gegenzart des Gerichts ore ja durch seine Vermittelung an die Zeugen ihre staats brgerliche icht a erfeden Umstãnden angeneb mn ift, an die die wohl geeignet waren, auf das rveinlichfte das sittliche Emy findung dieser anbetheiligten Perfanen ; es zuweilen dahin gekommen war ihnen die ẽffentliche Meinung die Frage haben au denn in diesem Prozeß der Angeklagte sei: derjenige, der auf der Au klagebank faß., oder die Persenen, die als Zeugen anmefend waren wenn man sich dieser Dinge erinnert, meine Herren, o wird wan jn geben mũsfen, daß in solchen Zustẽnden. die ausarten können, im Interefse der Gerechtigkeit der Autoritãt der Gerichte und der Drdanng dor geschaffen werden muß.

Ich glaube, Sie werden, nachdem die Motide za der Yrejerß⸗ ordnung ausdrũcklich bervorgehoben batten, das diese Fantelen Geient-; lich dazu dienen sollten, einen Ersaßz fr die Bexufung ju bilden nachdem der Bericht der Kommission des Reichetags zar Prozes- oronung diese Auffassung bestätigt hatte, jetzt, wenn Sie konsequent sind, mit der Einführung der Bernfung auch genõthigt sein, die Garantien fallen zu lassen.

Was den dritten Punkt meines Vortrags betrifft, die Wieder⸗ aufnahme des Verfahrens, so bewegen sich die Vorschläge der ver⸗ bündeten Regierungen im großen und ganzen auf dem Boden, auf dem die Anträge gestanden haben, die hier im Hause verschiedene Male bereits zur Verhandlung gekommen sind, und ich glaube, ich darf Gleiches auch sagen von den Vorschlägen der verbündeten Regie rungen bezüglich der Entschädigung unschuldig Verurtheilter. Der Entwurf hat die Absicht, die Entschädigung einzuführen für jeden, der im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wird. Wenn wir nun verhindern wollen, daß nicht auch solche Personen zu einer Entschädigung gelangen, bei denen sie ein Hohn gegenüber dem wahren Rechte darstellen würde, also Personen, die in der That nur freigesprochen worden sind, weil ihre Schuld nicht nachgewiesen war, auf denen aber immerhin ein starker Verdacht ruhen bleibt, so wird es nöthig, das Wiederaufnahmeverfahren in einer Weise zu beschränken, daß nur solche Verurtheilte freigesprochen werden können, deren Un= schuld als dargethan gelten darf. Das ist der Standpunkt, auf dem früher auch der Reichstag stand, und der Entwurf hat ihn acceptiert.

Meine Herren, die Vorschläge über die Entschädigung unschuldig Verurtheilter sind von den Regierungen nur ungern gemacht worden, und zwar aus den Motiven heraus, die die Regierungen in früheren Jahren ihnen gegenüber entwickelt haben, als sie sich in der Lage saben, Anträgen des Reichstags, die auf die gesetzliche Regelung der Materie gingen, nicht juzustimmen. Sehr leicht kann aus einem Vor—⸗ schlag, welcher eine gesetzliche Regelung der Entschädigung herbeiführen

will, die Folgerung und der Vorwurf hergeleitet werden, als sei big dahin in Deutschland den früher Verurtheilten und dann Frei gesprochenen gegenüber nicht mit der ihrem Unglück gebührenden Rück sicht verfahren worden.

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