1895 / 16 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Jan 1895 18:00:01 GMT) scan diff

stellungen. Das Schwurgericht kommt dann trotzdem zu einer Frei⸗ sprechung. In der vorher erwähnten . wurde das Urtheil gegen den angeblichen Anstifter aufgeboben und dieser freigesprochen, weil sein Belastungszeuge . ausgesagt hatte. Trotzdem itzt der angeblich Meineidige, wie i glauße noch beute im Zucht. . Mit der Erweiterung des Kontumazialverfahrens bin ich ein. verstanden. Es entspricht den Wuünschen vieler Angeklagten, vor dem Richter nicht erscheinen zu müssen. Ebenso bin ich damit einver— standen, daß der Nacheid dem Voreid vorzuziehen fei. Was endlich das forum deprehensionis anlangt, so muß entschieden der Uebel stand beseitigt werden, daß Preßdelikte an allen Srten verfolgt werden dürfen. Zullãndia darf nur der Ursprungsort des in Frage kommen—« den Preßerzeugnisses sein. Wir erblicken in der Vorlage einen guten Ansaß zur Verbesserung der Justizpflege und boffen. daß ein guter Schritt vorwärts gethan wird, wenn die verbesserungs bedürftigen Punkte bei der Kommissionsberatbung berücksichtigt werden.

Bevollmächtigter zum Bundesrath, preußischer Justiz⸗ Minister Schönstedt:

Meine Herren! Die verbündeten Regierungen können mit dem bisherigen Verlauf der Verhandlungen ja in soweit durchaus zufrieden sein, als diejenigen Herren Redner, die bisher zu Wort gekommen sind, der Vorlage gegenüber eine durchaus nicht ablehnende Daltung eingenommen, die Vorlage vielmebr in vielen Punkten wohlwollend beurtbeilt haben. Ich kann das mit voller Befriedigung anerkennen und auch dem letzten Herrn Redner gegenüber meine Genugthuung aussprechen, weil er vom Standpunkt eines erfahrenen Praktiker aus eine Reihe derjenigen Bedenken, die in der Presse und in der Literatur insbesondere in kritischen Aeußerungen von Rechtslehrern einen breiten Raum eingenommen haben, auf ihren wahren Werth oder Unwerth zurückgefübrt hat. Es ist mir die Rede des Herrn Abg. Lenzmann besonders deshalb von Werth gewesen, weil aus seinen Ausführungen in der That das Resultat reicher praktischer Erfahrungen zu entnehmen ist.

Der Herr Abg. Lenzmann hat gewissermaßen als allgemeinen Theil seiner Rede eine Reihe von Vorwürfen gegen die preußische Justiz verwaltung vorgebracht, die nicht unmittelbar mit der vorliegenden Gesetzesvorlage im Zusammenhang stehen und die wohl nur dazu haben dienen sollen, seinen späteren Ausführungen eine allgemeine Richtung zu geben. Ich kann selbstverständlich diese Anführungen nicht im einzelnen nachprüfen, sie entziehen sich meiner Kontrole. Ich babe nicht den geringsten Zweifel, daß Verr Abg. Lenzmann diese Dinge nach bestem Wissen und Gewissen vorgebracht hat. Ich kann mich darüber im allgemeinen nie . nur in einigen Punkten möchte ich mir erlauben, eine R

Es ist gesagt r Bankprozeß zwei Unter suchungsrichter

f annehmen, daß es sich hi

ndelt und daß Herr Len zmann dem Vorverfa Gesetz und auch nach dem E f statthaft beanstandet werden wird.

Der Herr Abg. Lenzmann hat ferner Bezug auf die Mittheilung der Anklageschrift an den Ange ĩ so weit, in Preußen wenigstens, sich Uebelstände ergeben hätten. als dem verhafteten Angeklagten zwar die Anklageschrift zum Durchlesen ausgehändigt, aber wieder abgenommen und dem Ge— fängniß⸗Inspektor gegeben werde, von dem sie der Vertheidiger nur mit Schwierigkeit erlangen könne. Der erste Theil der Anführung ist richtig, die Anklageschrift wird dem verhafteter Angeklagten nur zum Durchlesen gegeben; es entspricht der Gefängnißordnung nicht. daß er dauernd im Besitz derselben bleibt. Die Anklageschrift wird deshalb von dem Gefängniß ⸗Inspektor in Aufbewahrung Dem aber muß ich entschieden widersprechen. daß jemals Gefãngniß · ) die Aushãndigung daber ohne

Ir derr der wo rd en, .

21 erwahnt,

gewesen ist;

rr hr 6

Abhilfe schaffen zu können.

Ein dritter Punkt betraf die Qualifikation einzelner Strafkammer Vorsitzenden. Der Herr Vorredner hat erwähnt, es sei ihm aus seiner Praxis der Fall bekannt, daß ein Strafkammer . Vorsitzender fast voll. ständig taub sei, sodaß er den Verhandlungen nicht zu folgen vermöge und deshalb eigentlich seiner Stellung nicht mehr gewachsen sei. Ich gebe selbstverständlich zu, daß diese Mittheilung thatsächliche lagen haben wird. Ebenso selbstverständlich kann aber dieser kammer Vorsitzende nur vom Präsidium zu seiner Funktion b sein und würde vielleicht, wenn die Justizverwaltung d scheiden gehabt hätte, an die Spitze einer Zivilkammer sein, in welcher Stellung seine Schwerhörigkeit würde.

Im übrigen muß ich für derartige sprechen, daß sie von denienigen, die Kenntniß der Justijwverwaltung gebracht n. der Zentralstelle können selbstverständli ? sein. Auf eine Mittheilung hin aber würde ich ein Sinschreiten eine Prüfung im Aufsichtswege herbeiführen.

ne

bericht genden oder

wenigstens auftlärenden Bemerkung veranlaßt, ift der jweimal in

dem Vortrage des Derrn Abg. Lenzmann erwähnte Fall, wo ein schwur⸗

gerichtliches Urtheil wegen Mein jum Meineide ;

ist

a Anstifters aufgehoben sei wegen unjulässiger

Beschränkung der Vertheidigung To dumnächst

1 elke

der Anstifter frei sei und zu Grund daß es objettiven t Abg. Lenzmann hat daran emerkung geknüpft, des wegen Meineide Verurti zur Vollstreckung gelangt sei, un daß dieser Verurteilte sich noch gegenwärtig im Zuchthau fe br fände. obgleich in der zweiten Verhandlung der Ungrund der Anklage in objektiver Beziehung fest gestellt fei Auch da würde es mich intereffieren. und ich aecrptire dankbar das Anerbieten des Serrr Lenzmann, r ie Sache zugänglich zu machen. einzusehen; i aber gestehen, daß ich gewiffe Zweifel

auch darin ihre Begrundung finden, daß der Abg. Lenzmann selbst gefagt hat, er glaube annehmen zu dürfen, daß der Mann sich noch im Zachthause befinde. Gz wäre dies, wenn auch nicht ein Fall des Wiederaufnahm everfahreng, zu dem eder Verurtheilte selbst JInitiatine zu erg hätte, aßer mindesteng ein Fall gewesen eine Prüfung in der Gnadeninstan; zur Folge gehaßt haben würde.

89 . 2 g ö 22 z h ö Das sind dir thatfächlichen Bemerkungen, die ich zu einzelnen

Anfübrungen des Vorredners zu machen hätte. Im übrigen haben mich einzelne einleitende Bemerkungen des Herrn Abg. Lenzmann sehr svmpatbisch berührt; insbesondere gilt das von denen über die Stellung der Justiz im allgemeinen. Ich bedauere mit ihm, daß das Ansehen der Justiz in weiten Kreisen nicht mehr dasselbe ist wie früher, und soweit ich dazu beitragen kann, das Anseben der Justiz zu beben, und auch den einzelnen Beamten der Justiz eine angesebenere Stellung wieder zu geben, wird es an mir nicht feblen. (Bravo) Ich will aber bemerken, daß die Justizverwaltung auf diesem Gebiet nicht übermäßig viel leisten kann, daß es insbesondere von der Valtung der Justizbeamten selbst abhängen wird, ob sie die ibnen gebührende Stellung einnebmen nach außen hin, in der Gesellschaft und gegenüber anderen Beamtenkategorien, mit denen sie sich gern vergleichen.

Ich könnte da eine allgemeine Bemerkung anknüpfen und möchte bitten, daß Sie sich in Ihrer Kritik über die Urtheile der Gerichte eine gewisse Zurückhaltung auferlegen. Ich kann wehl sagen: die Justiz befindet sich in einer exponierten Stellung; sie verhandelt bei offenen Thüren, jeder kann zuhören was da geschieht. Die Urtheile werden in umfassender Weise von mehr oder weniger be⸗ rufenen Korrespondenten zum Gegenstand von vielfach sensationell zurechtgestutzten Zeitungsberichten gemacht. Auf eine solche Mit- theilung stützt sich vielfach ein absprechendes Urtheil über das, was seitens der Gerichte geschieht, und diese sind eben in der ungunstigen Lage, daß da, wo einmal ein Fehler gemacht worden ist, dies in vollster Oeffentlichkeit geschieht und deshalb der allgemeinen Kritik verfällt. Andere Behörden stehen in dieser Beziehung besser, und ich möchte diesen Unterschied zu berücksichtigen bitten, in Ihrem Urtheil über die Gerichte im allgemeinen und auch nach dieser Richtung hin nicht jeden kleinen Fall aufzubauschen und daraus allgemeine Schlüsse zu ziehen auf ein Zurückgehen der Justiz und unserer

ja nicht unmittelbar zur Sache. Ich gegenwärtigen Stadium der Diskussion die ja gestern eingebend durch den Herrn tijamts begründet worden ist, einzugehen; ser einzugeben auf die Vorlage, als

Dört, bört!

Anlaß .

itifizieren vermag.

g übernommen, sie war selbstverstãndlich daß bei verschiedenartigen Be- inungsverschieden ˖

in den weitesten Kreisen der

ieder dasjenige nnterschreiben und sich zänger für das Richtige geha Ci

ire Tribe; dige Freider

ohnehin ni . ja nichts Unabänderliches können, und

lassen, da,

* *

kr irren rer In fro Ihre Prüfung eintreten ngen werden sich überall geneigt

. 3 r * ee Mor 5 eres vorzuschlagen auf diese Vorschläge

8 3 6

haben.

err nr ind Sd. 1.

8 1 nd ber 1 e Tender

, Re

a, n Gs ift einm? 88 n enn

. ; 2 rr derer reer were rr =- - egen Staatksgregkerun

* rs mrs rr, erm, ,, re,, = ——

1e denen en, nn, Teal mn, nnn,

* 2 Dore rer , Tone, denn

2X 28 Widerspruch

12

* = xchdem Ir r,.

* aelie ĩ Mern wer wer deo Fe r rm mr - nr. = Wenn wir don diesem Gefichtz punkt aus

me R nir dech an⸗ . 4 or Mew = r rr den Derhand engen da-

h . s. 2 = ö 8 u .

e anrmesenden Herren würden r rf e 3 2 ** or- rr = 7 w Hnerfebhen . 2 TR 3

me ich muß

= ,

. 8 MerherrhIwwr * r glieder, der Verhandlung nicht mm

4 ,, ssinßb mii Her Hm m. me mir der Begründnng rr d Scherr wine

durch den (Schr richtig

Daran

menn zie

ang dach dalten. Was würden Bundegregierungen chre ableßnende Haltung gegenüber einem Reich sz⸗ tagsbeschluffa damit begründen wollten, daß er don ernem schlerßzt be aft fei? Die Bundegzregierun gen Bakben besetz tes Haus zu fargem. 8 Haus oft so Zuruf ints] nnd daß

a * . . 8 mm 4 erthen Jnaterefe ehrt

nicht

86 6 Se bedauern es

letzten Haufe Mittel, für ein gut

2

Beschluß

Alfa am den gefrrßten luß mitffem wir ung Salten, nah ich müchte es für angezeigt Falten, daß auch der Reichstug selbst sich an seinen Beschluß himlte und nicht welter dare inaus ginge Ich kanm mir fer wußl die Bemerkung gestatten daß 3 Sesonders aun denjenigen Parteten, die ein leßssaftes Jateress Fir die Mie dar einfũßrung der sesetz liche Regelung der (Git schädisung unschuldig Ver nicht volstisc. ung ge⸗ handelt sein würde ie den He roettent ur zur g m ef ehen ha enderungsnorschlage nunistzteren ihn mit u nel Ballast e chere, und ühker das wag 356 teferungen vhll n zu weit wollten Es lane Vorlage zu Fall ine ner Ihrem Wounsch⸗

Vorschein gelangte

Berufung und zie urthet ster hesttzen venn

ina nde hen

könnte dag sehr icht hang Frgehn fi aßen za din

ind eg würde unge sein wann se n

rt pre Herbe derbßesserten Resth lt bieder, n

Deshalb möchte ich mich auch gegen die Befürchtung, die gestern von dem Herrn Abg. Rintelen ausgesprochen wurde, yer. wahren, daß die Verhandlungen in der Kommission, der das Gese überwiesen werden wird, eine so lange Zeitdauer annehmen könnten, wie er sie aus der Erfahrung bei der Berathung der lex dein e entnehmen zu müssen geglaubt bat. Meine Herren, ich möchte eg für ausgeschlossen halten, daß über Fragen, die so gründlich nach allen Richtungen durchgesprochen sind, und seit Jahrzehnten, möchte ich sagen, so vielseitig erörtert sind, daß es da Aufgabe der Kommission sein sollte, diese prinzipiellen Fragen noch einmal zum Gegenstand einer Erörterung ab ovo zu machen. Wer ernstlich gewillt sst bier etwas zu stande zu bringen, der muß, glaube ich, sich auch mit seinen Anforderungen bescheiden; er muß nicht zu viele Zweifel anregen, und ich hoffe in dieser Richtung, daß die Kommission nicht bloß aus Juristen zusammengesetzt sein wird, sondern das auch einige andere Glemente hineinkommen. Die Juristen werden von ihren juristischen Bedenken, an denen ja bei keinem zu zweiseln sein wird, nicht gar zu viele laut werden lassen dürfen. Dann würde ich es bei der Materie, um die es sich hier handelt, sebr wohl für denkbar halten, daß vielleicht in 15 bis 20 Sitzungen das sst schon recht hoch gegriffen, wenn ich der Auffassung des Herrn Abg. Lenzmann folge, das, was brauchbar erscheint, auch in brauchbarer Form gewonnen sein würde. Mit der Einführung der Berufung und mit der gesetzlichen Regelung der Entschädigung unschuldig Verur⸗ tbeilter wird ja der Reichstag auf demselben Standpunkt stehen wie früher, und also biermit im wesentlichen einverstanden sein. Es fragt sich nur, welche Opser, wenn ich mich so aus- drücken darf, der Reichstag dasür zu bringen geneigt sein möchte, und das führt mich zu der Frage der Aufhebung der sogenannten Ga— rantien des Verfahrens. Ich habe schon bemerkt. daß der Verr Abg. Lenzmann zu meiner Genugthuung den Werth einzelner dieser sogenannten Garantien auf Grund praktischer Erfahrungen richtig beleuchtet bat. Es sind das Garantien, die etwa zweischneidiger Art sind. Dies gilt 3. B. von der Frage dez Kontumazialverfahrens, und jeder Praktiker wird zahlreiche Falle anfübren können, wo die zu große Beschränkung des Kontumazlal. verfahrens im bestehenden Rechte zu der schwerften Benach⸗ theiligung und Belästigungen des Angeklagten geführt hat, dem es nicht gestattet ist, nach den Bestimmungen des Gesetzes, statt aus der vielleicht entfernt gelegenen Veimath sich vor den erkennenden Straf. richter zu stellen, einen Vertbeidiger zu bevollmächtigen; dem es aber auch an Mitteln fehlt, die lange Reise zu machen, und der ez sich deshalb gefallen lassen muß, wangsweise dem Strafrichter vor— geführt zu werden. Eine ähnliche Bewandtniß hat es auch mit den kurzen Daftfristen im Vorverfahren, deren

Entwurf beantragt. Auch hier wird ieder

sagen, daß in sehr zahlreichen Fällen die Angeklagten

ädigt und benachtheiligt werden. Die erste Frist beträgt, wenn

nicht irre, eine Woche; dann soll der Angeschuldigte entlassen

nicht eine Verlängerung auf Antrag der Staats.

anwaltschatt beschlossen wird. Wohin führt das, wenn der Staate. anwalt, der die Sache bearbeitet, an dem

82 werden, wenn

Amtsrichter muß doch der Grund nachgewiesen werden für die Verlängerung der Haft. Es muß daher das Vor— derfahren unterbrechen werden, es werden die Akten der Staats. nwaltschaft dem Amtsgericht geschickt, damit der Amtsrichter prüfen

b genügende Gründe vorliegen, die Haft zu verlängern. ergehen unter Umständen drei bis vier Tage, und in— igte, wenn der Amtsrichter, wie es

sei, ohne allen Grund und Zweck, und

Verfahren verlängert sich. Also, meine Herren, auch

den den sogenannten Garantien, wo meines Er—⸗

Gatwurf nicht der Vorwurf gemacht werden kann, daß

des Angeschuldigten genügend ins Auge

bei den Garantien ist aber die Frage des

ich kann dersichern, daß für den Vorschlag des Ent

j sachliche Gründe maßgebend gewesen

i stizverwaltung vielfach ein höchst

Gesetzgebung gewesen, daß sie

der Richterkräfte in den

önnte einzelne Beispiele

Landgericht in den

den, um alle Richter möglichft

en größten Theil der Richter den Straf⸗

itig in Zwil⸗ und Strafkammern zu

5 man eine Strafkammer mit neur

und noch acht Mitgliedern,

iches Tableau aufgestellt hat, wie die

Verhandlangen in den einzelnen Sitzungen

: der Vorsitzende alle vier ier Wochen dreimal u. s. w,

und die durch eine

gleichmäßige Beurtheilun]

Hintergrund tritt,. Eg ist das eime

Geschäftzsgertheilmig, kie dem Geft und Zweck der Bestimmunger

tod er spricht

üer, na es ft nicht gelaagen, darch den Ginfluß beg Ober⸗gandez—

*

ö r folgender W 5

14

2 2 e. gin 2 * 2 2 R —— 72 1 * 53 2 6 zes Gerichtsnerfassungegeseges zweifellos

2

zerichts⸗Prästeenten na des San gerichtz⸗ Präsmenten ene Aenberun] Y . im bhIlenr s fz 2 z '! , m, r

16 rech ; ü 9 würden fich fe⸗ gleschm

; 11 94 Da lebt alss beirn Alten

a5 , , , n . . * 6 refer Geschaftsherthetlung hren, Da

1 u e , m , ,

Fin 365m ehe . l 59 (gen 807 Ye, nr, ,, ch .

en Strafen mee, gebilzet Ver ßer -den sse richts / Mrästhemt

( 86 34 94 g Aa icht, daß nach den ge sch f fsiche r

var Fer Yes , nf, ems Aasorzer regen, pas Fe nsseg genen * * 2 8 424 ö * Her. Ne fs eg, 11

5e inn, dnn

Straftanm mer oll standtg den eim und dagnmech ene, Feen, nag erretckem fein wöilege, Ge fen, egg 7, . . .

, en

Anstnnen, nie eine Kanne, p, Fig

M, den k. Nn Haff, ar

richts Pra s 1 ch . 6, Fg ö 7 . w . 5 1. . 33 466 83 109, * 0, 2

.

das die n, wün g gar ahl San, Gn, . ru, S, fr ffn mg

6 1, , Fin

nichr dag ora

ar n fing, pr siösnnmnß if, mm, Fe

Rahmens f uf ge, Fes ages, 5688 sirßste The . Sören, Fa, , r , , m, , mn, m,, 6. . wren . wh 16

. 141 * 06 . . * mer. ö 1.

9 * 3 1 8 ö * 5 98 r gern ,. . vr, Gs n n n. i,. . 1 . z rer) 4

ö e . Fröskinnt . re

wir bilden wiederum jwei Spruchkammern, wie wir es bisher gethan haben; die Bildung von zwei Kammern hat der Ober · Landesgericht; Präsldent bestimmt, wie dies in seiner Befugniß liegt, aber die Geschästszuweisung an diese beiden Kammern geht ihn nichts an. Wir richten also nach wie vor zwei Spruchkammern ein. So ist es auch geblieben.

In einem weiteren Falle ist was leicht hätte vermieden werden konnen es bei einem großen Gericht vorgekommen, daß eine Straflammer aus einem Richter und vier Gerichts ⸗Assessoren gebildet worden ist. In diesem Falle war also der Grundsatz, daß zur Garantie für die Rechtsprechung die erkennenden Gerichte in der Regel, oder doch wenigstens der Mehrjahl der Beisttzer nach, mit sestangestellten Richtern besetzt sein sollen, nicht gehörig beachtet worden. Ein von der so gebildeten Kammer erlassenes Urtheil ist mit der Revision angesochten worden. Das Reichsgericht hat diese Bildung der Kammer in hohem Maße gemißbilligt, einen Revyisiong⸗ grund darin aber nicht gesunden. Die Zusammensetzung des Gerichtg sst aber dieselbe geblieben, bla bei einem Wechsel in der Besetzung des Gerichts das Präsidium selbst sich zu einer Aenderung veranlaßt gesehen bat.

Also, meine Herren, es sind nicht wesentlich politische Gesichts⸗ punkte, die für die Vorschläge des Entwurfs maßgebend gewesen sind, sondern sachliche. Zu diesen rein sachlichen Gesichtspunkten gehört auch derjenige, der mit der Zusammensetzung der Kammern in nahem und unmittelbarem Zusammenhang steht, nämlich die Frage des stellvertretenden Vorsitzenden, mit welcher Funktion nach der bisherigen Bestimmung immer daß älteste Mitglied der Kammer betraut ist. Diese Bestimmung ist gestern schon von dem Herrn Abg. Rintelen angezogen worden, und er schlen beinahe geneigt, in dieser Richtung einer Aenderung der bestehenden gesetzlichen Bestimmung zuzustimmen. Er meinte aber, das Be⸗ dürfniß werde nicht vorhanden sein; dag Präsidium habe eg ja in der Hand, das ungeeignete Mitglied anderswo zu verwenden, wo eg nicht schüdlich sei und wo es voraussichtlich nicht berufen sein werde, die Vertretung des Vorsitzenden zu übernehmen. Ja, meine Herren, dieser Fall ist vollständig ausgeschlossen, wo es sich um das ilteste richterliche Mitglied in irgend einer Kammer handelt. Er ist immer der älteste Herr, ob man ihn in eine Zivil, oder Straf— kammer hineinsetzt, und niemals wird es das Präsidium in der Hand haben, über den Herrn in einer Weise zu verfügen, wo er nicht an erster Stelle berufen ist, den Voesitzenden zu vertreten. Das kann nur im Wege der Aufsicht durch die Justizverwaltung geschehen. Das hängt, wie ich gesagt habe, auch mit der Frage der Bestimmung der Geschäftsvertheilung durch das Präsidium zusammen und ist ein Punkt, den ich Ihrer Aufmerksamkeit besonders empfehlen möchte,

Uebrigens ist gestern schon von dem Herrn Staattzsekretär des Reichs. Justizamts bemerkt worden, daß auch dieser Vorschlag nicht als ein unabänderlicher betrachtet wird, daß es auch hier möglicher⸗ weise andere Mittel und Wege giebt, und daß es der Kommission und dem Reichstag nicht verschränkt werden solle, andere Mittel jur Besserung des Zustandetz in Vorschlag zu bringen. Daß aber etwas geschehen muß, um hier eine Aenderung herbeizuführen, werden Sie, meine Herren, glaube ich, in Ihrer Mehrheit anerkennen.

Meine Herren, auf eine Reihe von anderen Einzelheiten glaube ich im gegenwärtigen Stadium der Berathung nicht eingehen zu sollen; sie gehören mehr in die Kommissionsberathung und vielleicht in die spätere Verhandlung im Plenum. Etz sind dag auch meist Fragen, über die nichts Neues zu sagen ist, bei denen es sich im wesentlichen nur um eine Wiederholung dessen handelt, was schon seit Jahren pro und contra gesagt worden ist.

Auf die Zuständigkeitsfragen möchte ich mich nicht einlassen und nur dem Abg. Lenzmann gegenüber noch einmal betonen, daß für die Beschränkung der Zuständigkeit der Schwurgerichte politische Gesichtspunkte in keiner Weise maßgebend gewesen sind, und daß die sämmtlichen Beispiele, die der Herr Abg. Lenzmann vorgeführt hat und aus denen er das Bestreben einer allmählichen Abbröckelung des Schwurgerichts folgern wollte, doch eigentlich jedes politischen Hintergrundes entbehren. Höchstens könnte dies gelten von einer einzigen Bestimmung des Gesetzentwurfs, die aber vom Herrn Abg. Lenzmann nicht einmal erwähnt worden ist, das ist die Verweisung des sogenannten schweren Widerstands, der mit Zuchthaus bestraft wird, an die Strafkammer. Aber auch das, meine Herren, ist in der Regel doch eine Sache, für deren bessere Beurtheilung die Schwurgerichte einen be⸗ sonderen Beruf wohl nicht gerade in Anspruch nehmen können. Daß dagegen für Amtsverbrechen, wo es sich ja vielfach um die Aerverwickeltsten rechnungsmäßigen Untersuchungen und Darlegungen zandelt, namentlich, wenn Kassenverbrechen in Frage stehen, für Amts aterschlagungen; ferner für betrügerische Bankerottfälle, die ja viel⸗ ech, namentlich, wenn es sich um ländliche Geschworene handelt, n deren Urtheilsfähigkeit hohe Anforderungen stellen, denen sie nicht Rwachsen sind, daß da die Strafkammern besser geeignet snd als die Schwurgerichte, wird von dem unbefangenen Beurtheiler nit in Abrede gestellt werden. Ich denke deshalb, daß dieser Punkt ne Gesetzetz zu ernsten Schwierigkeiten in der Behandlung der Sache mat führen wird.

Im übrigen kann man es wohl nicht als Degradation der Etraftammer hezeichnen, wie eg von anderer Seite allerdings, lu de ich, nur in einem Jeltungsartikel geschehen ist, daß die zuftündigkelt der Strafkammme zu einem nicht unbeträchtlichen Theile nu die Schoösfenggerlchte sberttagen wird; was hierdurch die Straf⸗ mmern unten verleren, wird shüen oben zugesetzt; hierin liegt nur im abnendes Ver tranen gegen die Strastarmmern, das durch das Gesetz lun Ausdruck gefonsmen ist

Meine Herren, ich Habe wer bös ech mancherlei Notizen gemacht, ern ich will Ihre Zeit acht nager n Wrsprnch nebmen. Das Wuimmtliche glanbe Ch

. z . .

gesdght zn Herren, bak, Wenn See pn Rom meien beratung

ton ö 8 4 4 . 1 * . mmm, S Je 1. . D 0 w Rhe f d U ee R He 2 9

Ich Wöederhole nur die e, mern

va wm ernsteg Mmestrebeß Köken feen un mel lha z ö ü Mön Ilun * n dine , wr da Gn fte ern ä, wan hic en di unngilhn ke Gch bes Gehe, wa, we, i, der, h . ad lt ö. eg 6 * ng 9 * 144.4 n . Gun nigung 1. nden tn n re, Hin, eln. 9m

2 11 5 rern 3

. Rh vn * * * J 9 (don ) Y Mass e bt ngen,

7 2 91 * x * 9 . . ; . 8

h 8

e, . V 7 ?

do chem . ( J

.

1

9

1 rr ert rar n ten, ,,,

*

Bedürfniß andere Forderungen stellt. Dies kann ich allerdings nicht anerkennen. Bei dem Revisionsverfahren zeigt die Sache oft ein ganz anderes Bild als beim erften Verfahren; die Zeugenaus⸗ sagen ändern sich oft, nachdem die enen die Plaidoyers und den Urtheilsspruch der ersten Janstanz gehört haben, und das macht sich bei der zweiten Verhandlung sehr nachtheilig geltend. Häufig ist es auch unmöglich, in zweiter Infstanz alle die Zeugen zu vernehmen, die man bei der ersten Verbandlung vernommen bak, und man muß sich dann auf die Protokolle Ter ersten Verhandlung verlassen; dadurch wird das Verfahren ein theils mündliches, theils schrift. licheß. Dann ist auch, ju erwägen, daß der Richter auf seinen Urtbeilsspruch ganz defondere Sorgfalt ver⸗ wenden wird, wenn er keine Instanz über sich hat; er wird sich dann gewiß schwer zu einer Verurtheilung in zweifelhaften Fällen entschließen. Wohl weiß ich aber, daß im Volksbewußtsein Zweifel bestehen, warum man in kleinen Straf. und Zivilsa hen die Berufung zuläßt und in großen Prozessen, wo es sich um Freiheit und Leben handelt, nicht. Der Tragweite dieser Anschauung sind wir uns wohl bewußt und werden ihr bei der welteren Berathung Rechnung tragen. Wag die vorgeschlagene Besetzung der Straflammer mit drei Richkern betrifft, so haben wir nichts dagegen; denn wenn die Berufung ein eführt wird, so haben wir ja noch die fünf Richter der zweiten In. an, Jedenfalls wird das Gefühl der Verantwortlichkeit auch hier, bei einem Drei ⸗Richterkollegium, lebendiger sein. Gegen die Beschrãnkung der Zuständigkelt der Schwurgerichte habe ich nichts, jedenfalls bin ich gegen eine Erweiterung ihrer Zuständigkeit, wie sie von dem Abg. Lenzmann gefordert wird. Der Geschäftsvertheilung durch die Landes Justizverwaltung werden wir uns nur ungern aubequemen. Dagegen halten wir eine beschränkende Bestimmung in Bezug auf die Ableb— nung von Richtern für vollständig gerechtfertigt. Gegenwärtig genügt leder offenbar nichtige Grund für die Ablehnung; so ist es vor— gekommen, daß ein Angeklagter die Richter des Landgerichts und später auch die des Reichsgerichts, soweit sie Mecklenburger waren, sämmtlich mit rfęg ablehnte, lediglich zu dem Zweck, die Sache hinzuziehen. Mit dem Nacheid sind wir ebenfalls einverstanden, weil durch ihn die Bedeutung der Vereidigung gehoben wird. Der Angeklagte wird hierbei in der Lage sein, dem Jeugen Vorhaltungen zu machen, auf Grund deren dieser nachträglich seine Aussage ändern kann. Ich bin kein Freund der Schwurgerichte; aber so, wie wir sie haben, sind sie mir lieber, als wie sie durch die Vorlage sestaltet werden sollen. Namentlich bin ich mit der Cin führung des thatsäͤchlichen Refums des Präsidenten nicht ein— verstanden, weil dadurch das Volkazurtheil beeinflußt werden ann. Richter und Laien sollen zusammenwirken, ihre Ansichten autztauschen. Darum steht für mich die Form der Schöffengerichte weit über der Form der Schwurgerichte. Di Geschworenen sind in vielen Fällen gar nicht in der Tage, sich aus dem komplizierten Material, aus den verschiedenen Plaidovers ein Urtheil zu bilden. Der Geschworene ist souberäner Herr, er kann doch thun, was er will, er braucht keine Gründe für sein Urtheil anzugeben. Das Reichs- gericht ist nicht in der Lage, an diesem Urtheil zu rütteln. Meine politischen Freunde beantragen die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern.

Abg. Schroeder (fr. Vg): Das Schicksal der Vorlage hängt davon ab, ob es gelingen wird, dasjenige, worüber Uebereinstimmung herrscht, von dem zu sondern, was bedenklich erscheint. So großes Gewicht ich auf die Einführung der Berufung lege, so wenig kann ich die in der Vorlage porgeschriebene Form als richtig anerkennen, namentlich, wegen der Beschränkungen, die damit verbunden werden sollen. Die Ausdehnung det Kontumazialverfahrens ist für uns unan— nehmbar. Die Erweiterung der Kompetenz der Schöffengerichte scheint unt von nicht so großer Bedeutung, da ja schon jetzt die überwiegende Zahl der Straffälle den Schöffengerichten überwiesen wird. Vie heutige Abgrenzung der Zuständigkeit der einzelnen Strafgerichte ist ganz prinziplos, fie muß auf eine sest bestimmte Grundlage gestellt werden. Man will die Zuständigkeit der Geschworenengerichte, die ja so schon beschränkt ist, noch verringern. Ich glaube im Gegentheil das Laienelement müßte im Strasprozeß noch verstärkt werben. Ich bin ein Freund der Berufung; aber in ber vorgeschlagenen Form kann ich sie nicht billigen, sie würde den festen Organismutz unseretz Straf⸗ prozesses lockern.

Um h Uhr wird hierauf die Berathung vertagt.

Statistik und Volkswirthschaft.

Statistik der preußischen Staats- Eisenbahnen im Betriebsjahr 1893/94.

Dem . Bericht über die Ergebnisse des Betriebs der , Staats⸗Eisenbahnen im Betriebssahre 1593/94. entnehmen wir folgende Angaben: Die im Betriebe befind— lichen, dem öffentlichen Verkehr dienenden preußischen Staatgtzeisen⸗ bahnen mit normaler Spurweite, einschließlich der Wilhelmshaven Aldenburger Eisenbahn und des preußischen Antheils an der Main Neckarbahn, hatten am Schluß des Betriebslahrs 1892/93 eine Gesammtlänge von 25 468,54 km, am Schluß des Jahres 1893/94 25 940,96 km. Den preußischen Eisenbahn⸗Dircktions- besirken ist eine Gesammtlänge der Bahnen für den öffentlichen Verkehr mit nocmaler Spurweite von 25 881,58 km unterstellt. Im Hesitz des preußischen Staats befand sich außerdem noch ein Netz von schmalspurigen, dem öffentlichen Güterverkehr dienenden Zweigbahnen im oberschlesischen Bergwerks. und Hütten⸗ bezirt mit einer Gesammtlänge bon j09, 25 km, sowie eine An— zahl von Bahnstrecken für nicht öffentlichen Verkehr, deren Gesammt⸗ länge sich auf 195,89 km beläuft. Von der Gesammtlänge der . für den öffentlichen Verkehr mit normaler Spurweite von 25 949,96 km entfallen auf Hauptbahnen 18 auf Bahnen untergeordneter Bedeutung oder 28,30 0/9. Gegenüber dem Hauptbahnen

9

11n

. Neckarbabn mit d 657 799 . für die normalspur Eisenbabnen ein Gesammt · Anlagekavita * e. Das Anlage ˖ kapital der im Betriebe dein Xrkebr dienenden normalspurigen Babnen erg länge Dod 7489 Gegen das Verj n 8 Gesanm. Nalagearital um 12 120527 LS So erdedt. wäkeend fd der Durch schanttz. betrag für L Rm Babalänge Ran 34 2 de deren dert bat Für die im Beize sischen Schmal Vurdadner Vorjahre, 10 437 & Die Betriebglänge de offentlichen Verkedre betrug Ende 1883 34 2 III, Rm oder 121 18 573 96 Rm 18 56109 Rm dienten WV 6 2 otro tts Ry Außerdem wurd

würden

* *. * e ven dnrn

* NSN GüGenbadn

. 2

höfe II. Klasse

o89 (1892/93 891). Bahnhöfe III. Klasse 999 (is 2 33 396),

; zusammen Bahnhöfe 2309 (1892/93 2221); Haltestellen 1225 (1892,93 1146); Haltepunkte 746 (1892.93 OY); Stationen Überhaupt II80 (1892/93 4074). Die Gesammteinnahmen sind von 920 949 231 6 im Jahre 1892,93 auf 961 323 757 1 in 1893/94, mithin um 40 374 526 M oder 4.4 0/9 gestiegen. Von diesen entfielen auf den Personenverkehr 247 888 107 oder 265,8 υ (4 15 056 529 oder 5b oo), auf den Güterverkehr Sö8 614 940 4 oder 68.5 ½ (4 26 109 318 oder 4.1 0οꝝ. Der Ge⸗ sammtbetrag der Verkehrseinnahmen betrug also 906 503 647 S oder 9d, 3 o/ 61. 39 165 847 ½ oder 4,5 0). Auf Vergütung für Ueberlassung von Bahnanlagen und für Leistungen zu Gunsten Dritter kamen 6 692 4h n oder 0,7 υ (4 238 412 α oder 3,7 Yo), auf Vergütung für Ueberlassung von Betriebsmitfeln 16 067 595 * oder 1, 0 0so (4 416 S60 881 oder g. 40,9), auf Erträge aus Veräußerungen 16 959 337 6 oder 1,8 6 / (= 604 524 M oder 3,4 0,9), auf ver⸗ schiedene sonstige Einnahmen 21 101 309 oder 2,2 (4 713 910 oder 3,5 9). Auf 1 km durchschnittlicher Betriebslänge zurück- geführt, sind die Einnahmen von 6 193 3 im Jahre 1892/93 auf 7299 M in 1893/94, mithin um 116 „6 oder 3, 1 ojg gestiegen. Die Gesammtausgaben haben sI 652 79 M im Jahre 1892/93 und 579 163 279 6 in 1893/94 betragen; sie sind demnach um 1 859 500. oder 9.3 0 gegen das Vorjahr zurückgeblieben. Von diesen entfielen auf Gehälter 121 341 3338 6 oder 2h. g o ( 5109960 6 oder 4.4 0½οꝝ); auf die versönlichen Ausgaben überhaupt 260 210 763 MS oder 4490, (4 1777 339 6 oder O7 Mo); auf die allgemeinen Kosten 32 092 801 0 oder h. 5 o (4 945 602 oder 3,90 0); auf die Unter haltung der Bahnanlagen 64 825 117 6 oder 11,2 9 (4 668 317 oder 1,0 0); auf die Kosten des Bahntransports 117 388 184 0 oder 033 υί,' (- 3 165 920 0 oder 25 io); auf die Kosten der Erneuerung bestimmter Gegenstände Sb zz 996 0 oder 14,8 o P 1056 469 6 oder 1I,2 /o) auf die Kosten erheblicher Ergänzungen, Erweiterungen und Ver—⸗ besserungen H 353 729 6 oder 1.1 00 ( ö sö8 Q265 S oder 37,2 0,9); auf die Kosten der Benutzung fremder Bahnanlagen und Beamten 3774791 66 oder 0, 7 ( 9IL9I8S M oder 2,5 o); auf die Kosten der Benutzung fremder Betriebsmittel 8655 958 S oder 1,5 υ ( 491700 0 oder 6, 1 00]. Haftpflicht Schutzverband deutscher Industrieller.

Der Haftpflicht. Schutzberband deutscher Industrieller hielt am 28. Dejeinber v. J. zu Düffeldorf seine Hauptversammlung ab in der der Geschäftsfüͤbrer Professor Dr. R. van der Bergbt⸗ Aachen den Geschaäͤftsbericht für das Jahr 1893/94 erstattete. Der Bericht ergiebt ein erfreuliches Anwachsen der Mitglieder- zabl des Verbandes und läßt seine rege und vielseitige Thätigkeit er kennen. Von den sonstigen Verhandlungsgegenständen ist die Erörte⸗ rung der Reform und Erweiterung der Unfalloersicherung hervor- zuheben, die Professor van der Borgbt mit einem Vortrag ein= leitete. Die Versammlung beschloß, eine Denkschrift im Sinne des Vortragenden vorzubereiten und dem Bundesrath zugeben zu lassen. sobald die Entwürfe an sie gelangt sein werden.

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Solingen wird der Köln. Ztg.“ über den Ausstand der Taschen⸗ und Federmesserreider geschrieben, daß am Mittwoch in einer auf Anregung des kommisfarischen Landraths Dönhoff einberufenen gemeinfamen Sitzung der Vorstände des Fabrikanten- und des Reider- Vereins ein Einigungsvorschlag zu stande kam, bei dessen Annahme im Fabrikanten und im gelder. Verein eine baldige gütliche Beilegung des Ausstandes zu erwarten ist. (Vgl. Nr. 14 d. Bl.)

In München ist, wie im Vorwärts“ mitgetheilt wird, zwischen den Müllern der Bäcker- Kunstmühle (worm. Bavaria) und ihrem Arbeitgeber ein Lohnstreit ausgebrochen.

Hier in Berlin haben gestern acht von den Sozialdemokraten einberufene Versammlungen von Arbeitslosen stattgefunden. In allen Persammlungen wurde, wie die Blätter berichten, eine gleichlautende Entschließung angenommen, in der u. a. die gesetzliche Einführung einegz a tstündigen Arbeltstageg für alle Staats, Gemeinde und Privathetriebe und ferner gefordert wird, daß durch Inangriffnahme öffentlicher Arbeiten den Beschäftigungelosen Arbeit und Verdienst verschafft werde. Ueber die Glacsleder Fabrik ben Max Krüger ist von den Lederarbeltern die Sperre ver— hängt worden; als Grund wird im „Vorwärts“ angeführt, daß der Arbeitgeber den alten Lohntarif abgelehnt habe.

Nach Mittheilung des Statistischen Amte der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standezämtern in der Woche hom tz. Januar bit un 12. Januar er. zur Anmeldung gekommen W2 Lebendgeborene, 200 Gheschließungen, 37 Todt geborene. 559 Sterbefaͤlle.

Land⸗ und Forstwirthschaft. Neue Pflanzenkrankheiten.

Im Klub der Landwirthe sprach am Dientztag Abend Pro- fessor Dr. Bernhard Frank, der Bertreter der Pflanzenphysiologie an der Königlichen Landwirthschaftlichen Hochschule, über Neue Hlanzeniee n er. Diese Krankheiten seien neu in wissenschaft licher Hinsicht neu insofern, alz man ihre Ursache erst erkannt hat, sodaß man sie wissenschaftlich unterscheiden und bezeichnen kann geschadet haben sie dem Ackerbau schon lange unerkannt. mit ähnlichen Erscheinungen, die aus ganz ankeren Ursachen ent Jetzt habe man die Ursachen der deckt. Für Deutschland sei der Krankheiten neu.

. 1 Ee genauer destimmt

. herpo-

n, jur. *

ie Halme fallen um, in gel oder

299

sich zu sich und der sein e Lo die Ver⸗

die ibre ̃ 96 15

Rogge

den Yi

; t . wren dur Pan auf, etwa 20 6g; auf dem bündigeren

md n, Teräner mr nckelt, 10 v. H. vielleicht. Dem Pflanzen, Dast seien 8353 Fälle gemeldet, durch

der Derde nnn den Krüger untersucht. Die Deutsche Dr dae ner fell chart babe diese Untersuchungen iert aus Bert eee em, Demmmnern, der Mark Brandenburg, aus Posen, chlesien Ee nem Le Da- ria berichtet. Der Vortragende glaubt,

; ĩ i: von Unterbayern sind solche Fälle

nikern war sie bisher unbekannt; die

osphagria schon in den achtziger Jahren

8 schon lange einheimisch fein, ohne Fradtenræickelung zu gelangen, auf abgestor⸗

R data en Setreidestorpeln. Professor Frank hat deren Jabre auch steril, ohne Frucht getroffen.

e Umß jetzt so entwickelt sein, um man die Sphaerella hasicola

auch an der Basis des Roggen

Dormar 2 2