die Königliche Krone zum Rothen Adler⸗-Drden dritter Klasse mit der Schleife:
Oberst und Flügel⸗Adjutant von Kessel, Kommandeur des 1. Garde⸗Regiments z F.,
Geheimer expedierender Sekretär, Geheimer Hofrath Mielenz vom Kriegs⸗Ministerium, beschäftigt im Militärkabinet;
den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife und der Königlichen Krone:
Oberst⸗Lieutenant und Flügel⸗Adjutant von Kalckstein, Oberst Lieutenant und Flügel⸗Adjutant von Moltke, Oberst⸗Lieutenant und Flügel-⸗Adjutant Graf von Hülsen⸗ 6 eler, kommandiert bei der Botschaft in Wien, Oberst⸗Lieutenant und Flügel⸗Adjutant Freiherr von Secken⸗ dorff, kommandiert bei der Gesandtschaft in Bern;
den Rothen Adler⸗-Orden dritter Klasse mit der Schleife:
General⸗Arzt zweiter Klasse Dr. Zunker, à la suite des Sanitäts-⸗Korps und Leibarzt Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin;
den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse mit der Königlichen Krone:
Major von Hartung vom Militärkabinet, à la Suite des , Herzog von Holstein (Holsteinsches) Nr. 85;
den Rothen Adler-Orden vierter Klasse:
Geheimer expedierender Sekretär Hintze vom Kriegs⸗-⸗Mini⸗ sterium, beschäftigt im Militärkabinet; .
Geheimer Registrator Habel vom Kriegs⸗Ministerium, be⸗ schäftigt im Militärkabinet;
den Königlichen Kronen-Orden erster Klasse mit Schwertern am Ringe: General der Infanterie z D. von Gélieu, à la suite des Garde⸗Schützen⸗Bataillons, . General⸗Lieutenant und General⸗Adjutant Graf von Wedel, früher Gesandter in Stockholm;
den Stern zum , Kronen-Orden zweiter Klasse:
General⸗Arzt erster Klasse und Korps⸗-Arzt Dr. Leuthold vom Garde⸗Korps, Leibarzt Seiner Majestät des Kaisers und Königs;
den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse:
Oberst und Flügel⸗Adjutant von Bülow, Chef des General⸗
stabs des IV. Armee⸗Korps:
den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse:
Major und Flügel⸗Adjutant von Jacobi,
Major von Graffen vom Militärkabinet, à la suite des Feld⸗Artillerie⸗Regiments General⸗Feldzeugmeister (1. Bran⸗ denburgisches) Nr. 3;
den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse:
Geheimer Kanzlei⸗Sekretär Streit vom Kriegs⸗Ministerium, beschäftigt im Militärkabinet;
das Kreuz der Ritter des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern:
Oberst⸗Lieutenant und Flügel⸗Adjutant von Arnim;
das Kreuz der Inhaber des Königlichen Haus⸗ Ordens von Hohenzollern:
Geheimer Kanzleidiener Krüger vom Kriegs-Ministerium, be⸗ schäftigt im Militärkabinet;
den Charakter als Geheimer Hofrath:
Geheimer expedierender Sekretär, Geheimer Rechnungs⸗Rath . . vom Kriegs⸗Ministerium, beschäftigt im Militär⸗ abinet,
Geheimer . Geheimer Kanzlei⸗RNath Herold vom Kriegs⸗Ministerium, beschäftigt im Militärkabinet.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihrem vortragenden General⸗ Adjutanten, General der Infanterie von Hahnke Allerhöchst⸗ ihre Büste in Marmor zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: aus Anlaß Allerhöchstihres heutigen Geburtstags dem ordentlichen Professor in der juristischen Fakultät der Univer⸗ sität zu Berlin, Ober⸗Verwaltungsgerichts-Rath und Mitglied des Staatsraths, Wirklichen Geheimen Ober⸗-Justiz-Rath Dr. von Gneist den Charakter als Wirklicher Geheimer Rath mit dem Prädikat „Excellenz“, und dem früheren Direktor des Friedrichs ⸗Gymnasiums zu Cassel Dr. Vogt den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath zu verleihen.
Seine Majestät der König haben
men Ober⸗Regierungs⸗Rath und .
dem Gehei Rath im Staats⸗Ministerium von Kurowsky den Charakter als Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath mit dem Ran eines Raths erster Klasse zu verleihen. ge
Seine Majestät der König . aus Anlaß Aller⸗ 1 heutigen Geburtstags Allergnädigst zu verleihen geruht:
die Kammerherrnwürde:
dem bisherigen Kammerjunker, Landrath des Kreises Du Maximilian von Breu ning zu Düren; i .
die Kammerjun kerwürde:
dem Freiherrn Franz von Rigal-Grunland auf G 3 im Kreise Mörs und zu Godesberg a. . .
Dem Leib⸗Stallmeister Seiner Majeftãt des Kaisers und Königs e, .. ist der Rang der Räthe vierter Klaste Allerhöchst verliehen worden.
Per sonal⸗Veränderungen zx. in der Kaiserlichen Marine.
Berlin, den 27. Januar 1895.
Beförderungen:
Karcher, Kontre⸗Admiral, Direktor des Marine⸗Departements des Reichs Marineg mis zum überzähligen Vize⸗Admiral,
Bendemann, Kapitän zur See, Feige, des Tor pedo⸗ wesens, zum Kontre⸗Admiral,
Freiherr von Lyncker, Korvetten⸗Kapitän, Ausrüstungs—⸗ Direktor der Werft 4 Wilhelmshaven zum Kapitän zur See,
Brussatis, Kapitän⸗-Lieutenant von S* N. Yacht „Hohen⸗ zollern“, zum Korvetten⸗Kapitän — befördert.
Freiherr von Seckendorff, Kapitän zur See z. D., den Charakter als Kontre⸗Admiral unter Belassung in seiner Stellung à la suite der Marine verliehen erhalten.
Ordensverleihung:
den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse:
e,. Inspektor des Norddeutschen Lloyd in Bremer⸗ haven.
Berlin. Redakteur: J. V.: Siemenroth.
Verlag der Expedition (Scholz).
Dru k der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin 8wW., Wilhelmstraße 32.
der
Deutscl
und
Königlich Preußischer Staats ⸗Anzeiger.
er Neichs⸗Anzeiger
Ber Bezugspreis beträgt vierteljãhrlich 4 M 50 5.
Alle Rost⸗-Anstalten nehmen Bestellung an;
für Berlin außer den Host⸗Anstalten auch die Expedition
8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sinzelne Aummern kosten 25 5.
Juserate nimmt an: die Königliche Expedition
3. 1 . w J 8 ; Insertionzpreis für den Raum einer Aruckzeile 30 3.
des Neutschen Reichs Anzeigers und Königlich Rrenßischen Ktaats- Anzeigers Berlin 8Jg., Wilhelmstraße Nr. 32.
25 —
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2 25.
1895.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: aus Anlaß Allerhöchstihres Geburtstags Allerhöchstihrem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei den Großherzoglich mecklenburgischen Höfen und den Hanse⸗ stãdten, Geheimen Legations⸗Rath von Kiderlen⸗Waechter den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub und der Königlichen Krone, sowie Allerhöchstihrem außerordentlichen Gesandten und bevoll⸗ mächtigten Minister für Marokko, Legations-Rath Grafen von Tattenbach den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Sanitäts⸗Offizieren und Qber⸗Lazareth⸗ ehilfen aus Anlaß ihrer Thätigkeit bei Bekämpfung der holeragefahr im Stromgebiet der Weichsel folgende Orden und Ehrenzeichen zu verleihen, und zwar:
den Rothen Adler-Orden vierter Klasse mit der Königlichen Krone: dem Stabs- und Bataillons⸗Arzt Dr. Friedheim vom Infanterie⸗Regiment Graf Kirchbach (1. Niederschlesisches) 3 46 zu Posen, dem Stabs- und Bataillons⸗Arzt Dr. Kim mle vom Gisenbahn⸗Regiment Nr. 3 zu Berlin, . dem Stabs⸗ und Bataillons⸗Arzt Dr. Ipscher vom Infanterie⸗Regiment Graf Schwerin (3. Pommersches) Nr. 14 zu Graudenz und dem Stabs⸗ und Bataillons⸗Arzt Dr. Rieder vom Infanterie⸗Negiment von Stülpnagel (5. Brandenburgisches) Nr. 48 zu Küstrin; den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse: dem Assistenz⸗Arzt erster Klasse Dr. Slawyk vom 1. Garde⸗Dragoner⸗Regiment Königin von Großbritannien und Irland zu Berlin und ; dem AssistenzArzt erster Klasse Dr. Hinze vom Nieder⸗ schlesischen Fuß⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 5 zu Posen; sowie das Allgemeine Ehrenzeichen: dem Ober⸗Lazarethgehilfen Sewelies vom Infanterie⸗ Regiment Nr. 128 zu Danzig und dem Qber⸗-Lazarethgehilfen Kuge vom Infanterie⸗Regi⸗ ment von Winterfeldt (2. Oberschlefisches) Nr. 23 zu Neisse.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Ersten Staatsanwalt Nentwig zu Beuthen O⸗S. die Erlaubniß zur Anlegung des von Seiner Majestät dem Kaiser von Oesterreich, König von Ungarn, ihm verliehenen Ordens der Eisernen Krone dritter Klasse zu ertheilen.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung.
Am 1 Februar d. J wird im Bezirk der Königlichen Sisenbahn⸗Direktion in Elberfeld an der Strecke Sümme — Karlshafen der Haltepunkt Stammen für den Personenverkehr eröffnet werden.
Berlin, den 26. Januar 1895.
Der Präsident des Reichs⸗Eisenbahnamts. Schulz.
Bekanntmachung
des württembergischen Ministeriums des Innern, betreffend die Einfuhr von Schlacht vieh aus Italien.
Die Zulassung der Einfuhr von Rindvieh aus Italien in die Schlachthöfe der Städte Stuttgart, Ulm und Heilbronn u vergl. Bekanntmachung vom 29. September 1854. Reg. Bl. S. 304) ist, insoweit der Transport durch die Schweiz stattfindet, auf Ochsen und Schlachtkälber beschränkt worden.
Stuttgart, den 24. Januar 1895. Pischek.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: infolge der von der Stadtverordneten⸗VLersammlung zu lheim am Nhein getroffenen Wahl den bisherigen Gerichts⸗ . Rudolf Geller daselbst als besoldeten Beigeordneten
tadt Mülheim am Rhein für die gesetzliche Amtsdauer don zwölf Jahren zu bestätigen.
Verordnung.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen auf Grund des 5 1 Abs. 2 der Städteordnung für den Regierungsbezirk Wiesbaden vom 8. Juni 1891
(Ges⸗S. S. 107) was folgt: Einziger Paragraph.
In den Stadtgemeinden Braubach, Kronberg, Friedrichs⸗ dorf, Geisenheim, Haiger, Hofheim, Königstein, Nassau und Usingen wird die Städteordnung für den Regierungsbezirk Wiesbaden vom 8. Juni 1891 (Ges⸗S. S. 107) mit dem 1. April 1895 eingeführt.
Urkundlich unter Unserer . Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß, den 14. Januar 1895.
Wilhelm R. von Köller.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegen heiten.
Der praktische Arzt Dr. Hegemann in Werne ist, unter Belassung in seinem Wohnsitz, zum Kreis⸗-Wundarzt des Kreises Lüdinghausen, und
der praktische Arzt Dr. Heinrichs in Randerath, unter Belassung in seinem Wohnsitz, zum Kreis-Wundarzt des Kreises Geilenkirchen ernannt worden.
Am Schullehrer⸗Seminar zu Oels ist der bisherige Prä⸗ parandenanstalts⸗ Hilfslehrer Gödecke aus Schweidnitz als Seminar⸗Hilfslehrer, und
am Schullehrer⸗Seminar zu Usingen der Lehrer Bartscher aus Möhrendorf als Hilfslehrer angestellt worden.
Königliche Akademie der Künste.
Der Schluß der Kunst⸗Ausstellung von graphischen Werken der jetzt lebenden Mitglieder der Königlichen Akademie der Künste im Aka demiegebäude, Unter den Linden Zs, erfolgt am 3. Februar d. J., Nachmittags 3 Uhr.
Berlin, den N. Januar 1895.
ö Sektion für die bildenden Künste. Becker.
Die Nummer 3 der Gesetz⸗ Sammlung, welche von heute ab 39 Ausgabe gelangt, enthält unter
Nr. 9711 den Allerhöchsten Erlaß vom 14 Januar 1895, betreffend die Errichtung einer Abtheilung Berlin im Kon— sistorium der Provinz Brandenburg.
Berlin W., den 28. Januar 1895.
Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt. Weberstedt.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, Ww. Januar.
Seine Majestät der Kaiser und König wohnten gestern dem Gottesdienst zur Feier des Allerhöchsten Geburts⸗ tages in der Schloßkapelle bei und nahmen sodann im Weißen Saale die Gratulationscour ab. Um 121½ Uhr wohnten Seine Majestät der Parole⸗Ausgabe im Zeughause bei.
Heute Vormittag hörten Seine Majestät die Vorträge des Chefs des Zivilkablnets, des Staatssekretärs des Reichs—⸗ Marineamts und des Chefs des Marinekabinets.
Seine Majestät der König von Württemberg, Allerhöchstwelcher am Sonnabend Abend zur Feier des Geburts⸗ tags Seiner Majestät des Kaisers hier eingetroffen war, ist heute früh 8 Uhr 20 Minuten nach Stuttgart zurückgereist.
Das „Armee⸗Verordnungs⸗Blatt“ veröffentlicht in einer gestern erschienenen Extra⸗Nummer folgenden Allerhöch sten Armeebe fehl, welcher bei der gestrigen Parole⸗Ausgabe im Lichthof des 9 es bekannt gegeben wurde:
An Mein Heer!
Zum fünfundzwanzigsten Male kehren die Gedenktage des großen Krieges wieder, der, dem Vaterlande aufgedrungen und nach einem Siegeszuge ohne Gleichen zum ruhmreichen Ende geführt, Deutschlands Sehnen erfüllt und — als herrlichsten
Lohn für seine Hingabe — in dem Bunde seiner Fürsten und Stämme die unerschütterliche Grundlage für seine Größe und Wohlfahrt geschaffen hat.
Mit bewegtem Herzen preise Ich die Gnade des Allmäch⸗ tigen, daß er unsere Waffen in solchem Maße gesegnet hat.
Theilnahmvoll gedenke Ich Derer, welche in dem opfer⸗ reichen Streite für Deutschlands Ehre und Selbständigkeit freudig ihr Leben dahingegeben haben, und sage erneut allen Denen Dank, welche zur Erreichung dieses Zieles mitgewirkt haben.
Besonders richtet sich aber Mein Dank an Mein Heer, welches mit den Truppen Meiner erhabenen Bundesgenossen in heldenmüthiger Tapferkeit gewetteifert hat; unauslöschlich glänzen seine Thaten in den Büchern der Geschichte, unver⸗ welklich ist der Ruhmeskranz, den es um seine Fahnen ge⸗ wunden hat.
Ihm gebührt darum vor Allen die Pflicht, das Gedächt⸗ niß auch in den Geschlechtern heilig zu halten, welche die Früchte seiner Siege genießen.
Ich bestimme deshalb, um zugleich den Truppen ein wahrnehmbares Zeichen ihrer stolzen Erinnerungen zu gewähren, daß, so oft in der Zeit vom 15. Juli dieses Jahres bis zum 10. Mai des kommenden Jahres die Fahnen entfaltet werden, sämmtliche Fahnen und Standarten, denen Mein Herr Groß⸗ vater, des großen Kaisers und Königs Wilhelm J. Majestät, für die Theilnahme an diesem Krieg eine Auszeichnung ver⸗ liehen hat, mit Eichenlaub geschmückt werden und die ersten Geschütze derjenigen Batterien, welche in ihm gefochten haben, Eichenkränze tragen.
Möge Mein Heer stets eingedenk bleiben, daß nur Gottes⸗ furcht, Treue und Gehorsam zu Thaten befähigen, wie die waren, welche seine und des Vaterlandes Größe schufen!
Berlin, den . Januar 1895.
Wilhelm.
In der ebenfalls am gestrigen Tage erschienenen Nr. 2 des Armee⸗Verordnungs⸗Blatts“ werden nachstehende Al ler⸗
hõchste Ordres vom 2. Januar, betreffend Auszeich⸗ nungen der im Schießen besten Kompagnien bz. Baiterien der Infanterie, Feld⸗ und Fuß⸗Artillerie, sowie betreffend die militärische Ausbildung der Volksschullehrer und Kandidaten des Volksschulamts veröffentlicht:
Zum weiteren Ansporn für die Förderung des Schießdienstes be⸗ stimme Ich unter Bezugnahme auf Meine Ordre vom 277. Januar 1894 Folgendes: .
Von der Infanterie jeden Armee-Korps — ausschließlich Jäger
und Schützen — von sämmtlichen Jäger ⸗ und Schützen . Bataillonen, von der gesammten . von der gesammten Fuß⸗AUrtillerie .
erhält alljährlich diejenige Kompagnie beziehungsweise Batterie, welche in ihrer Gesammtleistung im Schießen, bei der Artillerie mit Ge⸗ schützen, als die befte befunden wird, ein auf dem rechten Oberarm von sämmtlichen Mannschaften der Kompagnie beziehungsweise Batterie zu tragendes Kaiserabzeichen nach den beifolgenden Proben.
Ferner will Ich der betreffenden Kompagnie beziehungsweise Batterie einen dauernd in ihren Besitz übergehenden Kaiserpreis, sowie auch dem Kompagnie beziehungsweise Batteriechef ein bleibendes Erinnerungszeichen verleihen. Meine Ordre vom 22. Dejember 1891 wird hierdurch nicht berührt.
Das Kriegs ˖Ministerium bat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 27. Januar 1895.
Wilbelm.
2 ö Bronsart von Schellendorff. An das Kriegs⸗Ministerium.
Die militärische Ausbildung der Volksschullehrer und Kandidaten des Volksschulamts. welche ihre Befähigung für das Schulamt in vorschriftsmäßiger Prüfung nachgewiesen haben, erachte Ich durch die seitherige Heranziehung zu einer nur zehnwöchigen aktiven Dienstzeit für nicht ausreichend gewährleistet, auch sind die Genannten hierdurch von späterer nutzbringender Verwendung als Unteroffiziere des Be⸗ urlaubtenstandes zur Zeit gänzlich ausgeschlossen. Es ist daher Mein Wille, daß die Einübung mit den Waffen auf einen vollen Jahres⸗ kursus ausgedehnt und so gestaltet werde, daß die Heranbildung der Volksschullehrer und Kandidaten des Volksschulamts soweit als thunlich zu brauchbaren Unteroffizieren erfolgt. Ich beauftrage Sie, Mir in dieser Hinsicht Vorschläge zu unterbreiten.
Berlin, den 27. Januar 1895.
Wilhelm.
An den Kriegs⸗Minister.
Unter dem 17. Januar d. J. haben Seine Majestät, wie aus derselben Nummer des „A⸗V.⸗Bl.“ ersichtlich, weitere Ordres über die größeren Truppe nü bungen im Jahre 1895 sowie über die Uebungen des Beurlaubtenstandes im Etatsjahre 1895/96 Bestimmungen erlassen. Nach der ersteren Ordre finden im laufenden Jahre Manöver des Garde⸗Korps und des II. Armee⸗Korps, sowie ferner beim II, VI. und VII. Armee⸗Korps besondere Kavallerie⸗Uebungen vor Seiner Majestãät statt.