Pappritz, Pr. Lt. von der Res. des 1. Brandenburg. Drag. Regte. Rr. 2 (Frankfurt a. O.), zum Rittm, Wolff, Pr. Lt. von der nf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Frankfurt a. O, zum Hauptm., Schulz, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots des Lanw. Bezirks
rankfurt a. O, zum Pr. Lt., Liebe, Vije⸗Feldw. vom Landw. Bezirk
ankfurt . O., zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Alvens⸗
ben (6. Brandenburg.) Nr. 52, v. Stünzner, Vlze⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Ulan. Regts. Laiser Alexander Il. von Rußland (l. Brandenburg.) Nr. 3, Francke, Vize ⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Cüstrin, zum Sec. Lt. d. Res. des Gren. Regts. Prinz Carl von Preußen (z. Brandenburg) Nr. 12, Lingk, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Beürks Guben, Lleemann, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Kottbus, Dietrich. Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Prenzlau, Delb el, Pr. Lt. von der Res. des Inf. Regts. General Feldmarschall Prinz Friedrich Karl von Preußen (8. Branden⸗ kurg.). Nr. 64 J. Berlin), Balzer, Hansen, v. He ne, v. Kracht,
lorian, Frhr. v. Kleist, Pr. Lts. von der Inf. 1. Aufgebot des Landw. Bezirks JI. Berlin, — zu Hauptleuten, Hagemeister, Hennig, J, vom Landw. Bezirk J. Berlin, zu Sec. Lts. der R des Kolberg. Gren. Regts. Graf Gneisenau (2. Pomm.) Rr. J“, Franz, Vize Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Großherzog Friedrich Franz II. von Mecklenburg · Schwerin . Brandenburg. Nr. 24. Braun, Vize Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Infanterie Regiments Graf Kirchbach (. Niederschlel) Nr. 46, Bader, Vize⸗Feltw. von demselben Zan dw. Bezirk, zum Sec. t. der Ref. des 3. Niederschles. Inf. Regts. Nr. Ho, Froehl ich, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. t, der Res. des Int, Regts. Herzog Ferdinand von Braunschweig (8. Westfäl) Nr. 57, Kü ter, . von demselben Landw. Bezirk, zum Sec Lt. der Res. des Inf. Regts. General⸗Feldmarschall Prinz Friedrich Karl von Preußen S. Brandenburg.) Nr, 64. Otto, Pr. Ct. von der Res. des Gren. Regts. König Friedrich Wilhelm J. Z. Ostpreuß) Nr. 3 (II. Berlin), Maron, Pr. Tt. von der Ref. des Inf. Regts. Großherzog Friedrich Franz II. von Mecklenburg Schwerin (4. Brandenburg.) Nr. 24 (I. . — ju Hauptleuten, Schwensky, Sec. Lt. von der Ref. des Füs. Regts. Graf Roon (Ostpreuß.) Nr. 33 (II. Berlin), zum Pr. Lt., Stoeckel, Pr. Lt. von der eserve des 3. Magdeburgischen Infanterie; Regiments Nr. 66 (II. Berlin), Treichel, Pelckmann, Stöhr, Pr. Lts. von der Inf. 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks II. Berlin, — zu Hauptleuten, Sandow, Vize- Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec, Lt. der Res. des Inf. Regts. Herwarth von Bittenseld (1. Westfäl.) 9 Wawrzik, Vize Feldw. von demseiben Landw. Bezirk, zum Sec, Lt. der Res. des Inf. Regts, Keith (J. Oberschles.) Nr. 22, Rabbel, Vire⸗Feldw. von demfelben Landw. Bezirk. zum Sec. t. der Res. des 3. Niederschlef. Inf. Regts. Nr. 50, Nimbach, Vize- Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Landw. Inf. J. Aufgebots, Koch, Sec. Lt. von der Kar. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks IV. Berlin, zum Pr. Lt., — befördert. Wurl, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Frankfurt a. O. zum Sec. Lr. der Ref. des Brandenburg. Train⸗Bats. Nr. 3, Salomon, Vize Wachtm. vom Landw. Bezirk IV. Berli, zum Sec. Lt. der Ref. des Magdeburg. Train⸗Bats. Nr. 4. — befördert. Gravenstein, *. Tt. von der Referve des Inf. Regts. von Goeben 2. Rhein.) Rr. 28 (J. Berlin), als Ref. Offizier zum Kaiser Franz Garde ⸗Gren. Regt. Rr. 2 versetzt. Engelhardt J., Pr. Lt. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Magdeburg, zum Ritim., ö herdt, Vize Feldw. von demselben Landm. Bezirk zum Sec Lt. der Res. des Inf. Regtz. Pꝛinz Friedrich der Niederlande (2. Westfäl.) Nr. 15, Friesland, Pr. Lt. von der Inf. L Aufgebots des Landw. Bezirks Aschersleben, zum Hauptm., Gogte, Vizefel sw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des z. Magdeburg, Inf. Regts. Nr. 66, Hoe rn ing, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig (Ostfries.) Nr. I8, Füttner, Schraube, Pr. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Halberstadt, Kitzinger, . Lt. von der FKes. des Anhalt. Inf. Regt. Nr. 93 bf, Rosenthal, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Deffau, — zu Hauptleuten, Hallström, Pr. Lt. von der Kav. L Aufgebots des Landw. Bezirks Bernburg, zum Rittm., Saran, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Halle. zum Sec. Li. der Res. des Magdeburg. Füs. Regts. Nr. 36, Völlmer, Vize Feldm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 4. Thüring. Inf: Regts. Nr. 72, Dietze, Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Kür. Regts von Senydliz (Magde⸗ burg) Nr. 7. Mücke, Pr. Lt. von der Res, des 5. Thuͤring. Inf. Regts. Nr. 94 (Großherzog von Sachsen) (Bitterfeld), Scherer, *. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Bitterfeld, Roters, Pr. Lt., von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Mühlhausen i. Th.,, — zu Hauptleuten, Gnüchtel, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Altenburg, zum Pr. Lt., Koch, Vije⸗Wachtm. vom Landw. Brzirk Gera, zum Sec. Lt. der Res. des Thüring. Feldart. Regts. Nr. 18, Wendenburg, Sec. Lt. von der Res. des Thüring. Hus. Regts. Nr. 12 (Sangerhausen), zum Pt. Lt., Walther, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Erfurt, zum Sec. Lt. der Res. des Magdeburg. Train-⸗Bats. Nr. 4. Mea ß, Pr. Lt. von der Res. des Leib⸗Gren. Regts. König Friedrich Wilhelm III. (1. Brandenburg) Nr. 8, Sonntag, Pr. Lt. von der Inf. 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Glogau, — zu Hauptleuten, Keller, Pr. Et. von der Kav. J. Aufgebots des Landw. Bezirts Jauer, zum Rittm., Niegisch, Pr. Lt. von der Inf. L. Aufgebots des Landw. Bezirks Wegnitz, zum Hauptm., Krampf, Sec. Li. vom Train 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Liegnitz, zum Pr. Lt, Bu tschkow, Losch, Pr. Etz. von der Inf. J. Kufgebots des Landw. Bezirks J. Breslau, p. Bolten stern, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, — zu Hauptleuten, Gneist, Vize⸗Feldw. von demselben Laudw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Gren. Regts König Friedrich Wilhelm II. (1. Schles Nr. 10, Kahser, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 4. Oberschles. Inf. Regts. Nr. 63, v. Brackel, Pr. Lt. von der Feldart. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Glatz, Nitschke, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw Bezirks Schweidnitz, Jüngling, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks II. Breslau, — zu Hauptleuten, Jonas, Sec. Lr. von der Kav. 1. Auf⸗ ebots desselben Landw. Bezirks, zum Pr. Lt., Bran drup, Reiche,
r. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Oels, zu Hauptleuten, Scheffler, Vize Wachtm. von demselben Landw. Be— zirk, zum Sec. Lt. der. Res. des Feldart. Regts. von Podbielski Niederschles. Nr. 5. Pie szezek, Pr. Li. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Ratibor, zum Hauptm., Coates, Pr. Lt, von der Kav. 1. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, zum Rittm., Staroste, Zeplin, Pr. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Gleiwitz, zu Hauptleuten, Lischke, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Kattowitz, zum Ser. Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, v. Muschwitz, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks II. Mänster, zum Hauptm, Heilmann, Vize ⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Ser Lt. der Res. des Kolbergschen Gren. Regts. Graf Gneisenau (2. PsZNdᷓRNr. 9, Sommer, Vize— . von demselben Landw. Bezirk zum Sec. Lt. der Res. des
iederrhein. Füs. Regts. Nr. 39. Ost, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Recklinghausen, zum Sec Lt. der Res. des Inf. Regts. Prinz
riedrich der Niederlande (2. Westfäl.) Nr. 15, Kramer, Vize Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Freiherr von Sparr (3. Westfäl.) Nr. 16, Leonhard, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks J. Bochum, zum Dauptm.,, Wulff, Vize ⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Hagen, zum Sec. Et. der Res. des Inf. Regts, Prinz Friedrich der Niederlande 2. Westfäl.) Nr. 15, Gur th, Vize Feldw. von demselben Landw. Benrk zum Second Lieutenant. der Reserve des Infanterie⸗ Regiments Graf Kirchbach (1. Niederschles. Nr. 45, — befördert. Becker, Vize Felom. vom Landw. Bezirk Solingen, zum See. Lt. der Res. des 8. Rhein. Inf. Regts. Nr. 70, Lever kug, Vize⸗Wachtm, von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Hus. Regts.
König Wilhelm J. (1. Rhein) Nr. 7“, van Gember, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Geldern, jum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Herreg Ferdinand von Braunschweig (8. Weftf.) Nr. 57, Heye, Sec: t. von der Res. des Westf. Ulan. Regts Nr. 5 8 zum Pr. Lt, Killmeier, Flamm, Zander, Berenbrock, Wolf, Vie⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Duüsseldorf, zu Sec. Lts. der Res. des Niederrhein. Füs. se. Nr. 39, Thiel, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Krefeld, zum Sec. Lt. der Ref. des Inf. Regts. Graf Werder (4. Rhein.) Nr. 30, Clarenbach, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Lennep, Halbach, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Düsseldorf, — in Lts. der Res. des Westfäl. Train ⸗ Batz. Nr. 7, van Vloten, Sec. Lt. von der Res. des 1. 8 Inf. Regts. Nr. 74 (Montjoie), zum Pr. Lt., Herrm ann, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Montjoie, zum Hauptm., Langen⸗ berg, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec Lt der Ref. des 7. Rhein. Inf. Regts. Nr. 69, Groethuvysen, Sec. Lt. von der Res. des 1. Brandenburg. Drag. Regts. Nr. 2, (Erkelenz), zum Pr. Lt., de Haas, Vije⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Erkelenz, zum Sec, Lt. der Res. des Inf. Regts. Herzog Ferdinand von Braun⸗ schweig (6. Westfäl Nr. 5. Herrmann, Vize⸗Feldw. von dem⸗ selben Landw. Bezirk, zum Sec, Lt, der Res. des Inf. Regts. von Voigts. Rhetz (3. Hannov.) Nr. I9, Grgeff. Vize⸗Feldw. von dem⸗ selben Landw. Bezirk zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 135, Rott länder, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Siegburg, zum Ser. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Voigts⸗Rhetz (3. Hannov.) Nr. 79, Derichs weiler, Pr. Lt, von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Bonn, zum Hauptm. v. Kön kgslöw, Vize Feldw. von dem⸗ felben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res, des Inf. Regts. Frei— herr von Sparr (3. Westfäl.) Nr. 16, Kloubert, Vije⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Goeben 6. Rhein.) Nr. 28, Lütz eler, K von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 6. Rhein. Inf. Regts. Nr. 68, Feldmann, Pr. Lt. von der Inf. J. Aufgebots des Landw. Bezirks Köln, zum Hauptm. Frhr. von Oppenheim, vom Rath, Sec. Lts. von der Kav. 1. Aufgebots desselben Landw. Bezirks zu Pr. Lts, Engels, Strack, Rose, Vize⸗Feldw. von demfelben Landw. Bezick, zu See. Lts,. der Res. des Fü. Regts. Fürft Karl Anton von Hohenzollern (Hohenzollern) Vr. 40, Bank, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 5. Westfäl. Inf. Regts. Nr. 93, Knie sche, Vije⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Herzog Ferdinand von Braunschweig (68. Westfäl.) Nr. 57, Klein⸗ jung, Vize⸗Feldw, von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt der Res. des 5. Rbein. Inf. Regts. Nr. 65. Sugg, Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Rhein. Hus, Regts. Nr. 9, Cappel, Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Schleswig⸗Hoistein. Ulan. Regts. Nr. 15, Sieger, Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Feld⸗Art. Regts. von Holtzendorff (1. Rhein.) Nr. 8, Jagenberg, Sec. Lt. von der Ref. des 2. Bad. Drag. Regt. Nr. 21 Meuwied), zum . Kessel, Vizefeldw. vom Landw. Bezirk Andernach, zum Sec. Lt. der Res. des Füs. Regts. Fürst Karl Anton von Hohenzollern (Hohen— zollern) Nr. 40, Pot he, Vizefeldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 8 Rhein. Inf. Regts. Nr. 70, Schütz, Vije⸗Wachtm, vom Landw. Bezik Saarlouis, zum Sec. Lt. der Res. des Schleswig ⸗Holstein. Ulan. Regts. Nr. 165, Mecker, Vizefeldw. vom Landw. Bezirk II. Trier, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Horn (3. Rhein) Nr. 27. Sartorius. Sec. Lt, vom Train 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Deutz, zum Pr. Lt., Roehr, Pr. Lt. von der Res des 3. Posen. Inf. Regts. Nr. 58 (Hamburg), veoy old, Pr. Lt. von der Res. des Inf. Regts. von Manstein Schleswig.) Nr. 84 (Hamburg), Brandt L, Wil ms, Pr. Lis. von der Inf. J. Aufgebots des Landw. Bezirks Hamburg, zu Hauptleuten, Günther, V ze⸗Feldw. von demselben Landw Beziik, zum Sec. Et. der Res. des Inf. Regts. von Courbisre (2. Posen.) Nr. 19, Kelter, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Be irk, zum Sec. Et. der Res. des Inf. Jie Graf Bose (1. Thüring.) Nr. 31, Braband, Vize-Feldw. von demselben Landw. Bezirk zum Sec. Lt. der Res. des 4. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 51. Kabisch, Ru hle, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zu Sec. Lts. der Res. des 2. Hanseat. Inf. Regts. Nr. 76, Meyer, VizeFeldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Et. der Res. des Sldenburg. Inf. Regts. Nr. 91, Philippi, Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Holstein. Feldart. Regts. Nr. 24, befördert. Muus, Vize⸗Feldw. vom Landw. Benirk Lübeck, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Hess. Inf. Regts. Nr. 82, Stuhr, Peters, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Schwerin, ju Sec. Lts. der Res. des Großherzogl. Mecklenburg. Gren. Regts. Nr. 89, v. Ferber J., Pr. Lt. von der Nav. J. Aufgebots des Landw. Bezirks Waren, zum Rittm. Nolten ius, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks t Bremen zum Dauptm., Leb mann, Vize, Feldw. vom Landw. Bezirk II. Bremen, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Graf Dönhoff . Nr. 44, Harbeck, Meyer, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Schleswig, zu Sec. Lts. der Res. J. Dannoo. Inf. Regts. Nr. 4, Brünig, Pr. Lt. von der Res. des Inf. Regt. Herzog von Holstein (Holstein.) Nr. S5 (Flensburg), Bartel, Pr. Lt. von der Jnf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Flensburg, — zu Hauptleuten, Sach, Vize⸗Feldw,. vom Landw. Bezirk Flensburg, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Herzog von Holstein (Holstein. Nr. 85s, Bö h mcker, Vize Feldw. vom Landw. Bezirk Kiel, zum Sec. Lt. der Res. des Hess. Inf. Regts. Nr. 82, Zerbel, Vize Feldw. vom Landw. Bezirk J. Altona, zum Sec,. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Borcke (4. Pomm) Nr. 21, Heine, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Hanseat. Inf. Regts. Nr. 76, Ba hn, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf Regts. Herzog von Holstein (Holstein.) Nr. s, Hol tfreter, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Füs. Regts. Königin Schleswig-⸗Holstein Nr. S6, Lorenz, Pr. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Herzog von Holstein (Holstein Nr. S5 (II. Altona), zum Haupim, Janus, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk II. Altona, zum Sec. Lt. der Res. des nnov. Dus. Regts. Nr. 15, Hillmann, Sec. Lt. von der Reserve des Schleswig⸗Holstein. Train. Bats. Nr. 9 (Wismar) zum Premier-⸗Lieutenant, — befördert. Logsch, See, Lt. von der Res. des 3. Posen. Inf. Regts. Nr. 38 (Damburg als Res. Offizier zum 2. Hanseat. Inf. Regt. Nr. 76 versetzt. Koch, Vize Feldw. vom Landw. Bezirk Aurich, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Hess. Inf. Regts. Nr. 82, Nickisch, Pr. Lt. von der Inf. 1. Ausgebots des Landw. Bezirks Lingen, zum Hauptm, Dreßler, Vize- Feldw. vom Landw. Bezirk II. Oldenburg, zum Sec, Lt. der Res. des Inf. Regts. von der Goltz (.. Pomm.) Nr. 5t, Böhmcker, Vize: Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec Lt. der Res. des 2. Hess. Inf. Regts. Nr. 82, Zeidler, Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Hannov. Feldart. Regts. Nr. 25, Deetjen, Pr. Lt. von der Inf. 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Qsnabrück, zum Hauptm., Halberstadt, Sec. Lt. von der Res. des Füs. Regts. General -⸗Feldmarschall Prin; Albrecht vön Preußen (Hannob.) Nr. 73 (Hannover), zum Pr. Lt. Merx, Vize- Feldw. vom Landw. Bezirk Hannover, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Thüring. Inf. Regts. Nr. 32, Wann er, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, jum Sec. Lt. der Res. des 1. Hannov. In Regts. Nr. 74. Sch ee le, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw, Bezirks Hildesheim, zum Hauptm., Fischer, Vize ⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Wedem ey er, Vize Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Füs. Regts. General. Feldmarschall Prinz Albrecht von Preußen (Dannov,) Nr. 73, Gerxsten berg, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec, Lt. der Res. des Inf. Regts. von Voigts⸗Rhetz (3. Dannov.) Nr. 79, Plath ner, Dannhausen, Daubenspeck, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zu Sec. Lts. der Res. des d, , Inf. Regts. Nr. 92, Freyer, Vize⸗ Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Feldart. Regts. von Scharnhorst (I. Hannov.) Nr. 10, Niesch ke, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Göttingen,
jum Hauptm., Ferber, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Celle, zum
Sec. Lt. der Res. des Braunschweig. Inf. Regts. Nr. 92, . Vize. Wachtm. von demselben . — er en er,
des Feldart. Regts. von Scharnhorst (J. Hannov) Vr. 10, —
Vize⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Ser. Lt der des Hannov. Train⸗Bats. Nr. 10 Schweitzer, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Wiesbaden, zum Sec. Lt, der Res. des Drag. 6 von Wedel (Bomm. ) Nr. II, Faber, Vize. Wachtm. von den ff ; Landw. Bezitk, zum Sek. Lt. der Res. des 2. Bad. Feldart. Regt. Ne 5 Grau, Vize Wachtm. vom Landw. Bezirk Fuldg. zum Sec. Tr der def. deg Feld. Urt. Neg. Rr. s5, S ie seke, Pr. Lt. ven der he des 2. Hess. Inf. Regts. Nr. 82 (Frankfurt a M.), Blun en cel Pr. Lt. von der Inf. J. Aufgebots des Landw. Bezirks Frank furt a. M., — zu Hauptleuten, Eberhard, Sec. Lt. von der Inf J. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Beit, Sec. Lt. von der Nef des Drag. Regts. König Albert von Sachsen (Ostpreuß) Nr 5 Frankfurt a. M. Tilmann J. Sec. St. von der Nef. des Hu
egts. Kaiser Nikolaus II. von Rußland (1. Westfal.) Ne. 3 (Meschede., — zu Pr. Lt., — befördert. Cam mann, See. et von der Kay. J. Aufgebots des Landw. Bezirks Wetzlar, zum Pr. 9. Wis kemann, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Be zirks Limburg, zum Hauptm. Of fenberg, Ser. Lt. von der Inf 2. Aufgebots des Landw. Bezirks J. Cassel, zum Pr. Lt, Hine Vize-Feldw. vom Landw. Bezirk J. Cassel, zum Sec. Lt. der Re des Jaf. Regts. von Lützew (1. Rhein. Nr. 23, Adam, Knauff⸗ Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zu Sec. Lts. der Rey. des 2. Thüring. Inf. . Nr. 32, Srteinfeld, Vize Feldw. von dem⸗ felben Landw. Bezirk, zum Sec. Tt. der Res des Füs. Regts. von Bersdorff (Hess) Nr. 89, Renner, Vize⸗Feldw. von demfelben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 7. Bad. Inf. Regts. Nr. 147 Zinn. Vize Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Ser. X. der Res. des Magdeburg. Feldart. Regts Vr. 4. Ebert, Vize Wacht von demselben Landw. Bezirk, jum Sec. Lt. der Res. des Hef. Feldart. Regt. Rr. IL. De hnharzt, Vize⸗Feldw. vom Landw. Be⸗ zirk Hersfeld, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Hannop. Inf. Regtz Nr. 77, Wegener, Vize Feldw. vom Landw. Bezirk Essenach, zum Sec. Lt. der Res. des Füs. Regts. Prinz Heinrich von Preußen (Brandenburg) Nr. 35, Blankenhorn, Sec. Lt. von der 7 des 2 Bad. Drag. Regts. Nr. 21 (Görrach), zum Pr. St, Wittmer Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Donaueschingen Sutter, Pr. Lt, von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Ben rl — zu Hauptleuten, Gerher, Sec. Lt. von der Res. des 5. Weftfaͤ. Inf. Regts Nr. 53 (Stockach), zum Pr. Lt., — befördert. Bege— mann, Pr. Lt. 4. D. im Landw. Bezik Colmar, zuletzt von der Inf. 1. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, in der Armee, und zwar als Pr. Lt. mit einem Patent vom 2. Juni 1390 bei der Landw. Inf. J. Aufgebots wiederangestellt. Roese, Pr. Lt. von der Ref. dez 2. Heff. Inf. Regts. Nr. 82 (Saargemünd), zum Hauptmann, Mayer, Vize⸗Wachtmeister vom Landwehr Bezirk Straßburg, zum Second⸗Lieutenant der Reserve des Feldartillerie⸗ Regiments Nr. 15 FKutscher, Sꝑees. Lt. von der Res. des Hus. Negts, Fürst Blũcher von Wahlstatt (pomm.) Ne. 5 (Konitz, zum Pr. Lt. Deittert, Pr. Li. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Konitz, Wiese, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Thorn, Sinzingr, Pr. Lt. von der Res. des Füs. Regts. Fürst Karl Anton von Hohenzollern (Hohenzollern Nr. 40 (Danzig) Tiburtius, Pr. Et. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Benirks Danzig, — zu Hauptleuten, Pfützenreuter, Vize Feldw. vom Landw. Bezirk Küstrin, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Schles. Jäger= Bats. Nr. 3, v. Ba ssewitz,. Pr Lt., vom 1. Aufgebot der Garde⸗ Landw. Schützen (Woldenberg) zum Hauptm, Holtzinger, Vixe. Feldw. vom Landw. Bezirk JV. Berlin, zum Sec. Lt. der Res. det Brandenburg. Jäger⸗Bats. Nr. 3, Michaelis, Pr. Lt. von der Rel. des Pihmm. Jäger -⸗Batts. Nr. 2 (Göttingen) Kalk, Pr. Et. von den Jägern 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Wiesbaden, Zoch, Premier- Lieutenant vom 1. Aufgebot der Garde- Landwehr Schützen (Konitz v. Hof f, Pr. Lt. von den Jägern 1. Aufgebots des Landw. Bezittz Graudenz = zu Hauptleuten, Merkel, Vize Feldw. vom Landw. Bezirk Straßburg, zum Sec. Lt. der Res. des Rhein. Fußart. Regts. Nr. 8, Li st, Vize⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk zum Ser. Lt. der Ref. des Fußart. Bats. Nr. 13, Behrendt, Sec. Lt. von der Fußart. 1. Aufgebots des Landw. Bezirk Rastenburg, zum Pr. Lt, Eichap fel, 9 Lt. von den Pionieren 1. Aufgebots des Landw. Bezirks J. Cassel, zum Hauptm.,, Höfingho ff, Vize⸗Feldw. von Landw. Beziirt Hagen, zum Sec. Lt. der Res. des Bad Pion. Batt. Nr. 14, Ricklef s. Vlze⸗Feldw. vom Landw. Bezirk II. Oldenburg, zum Selk. Lt. der Res. des Hann. Pion. Bats. Nr. 19 Schwörer, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Gießen, zum Sec Lt. der Res. des 8 Pion. Bats. Nr. 11, Priygode, Vize ⸗Feldm. vom Landn. Bezirk III. Berlin, zum See. Lt. der Res. des EisenbahnRegte Nr. J, v. Hoven, Vize-Feldw. von demselben Landw. Bezirk, jum Sek. Lt. der Res. des Eisenbahn⸗Regts. Nr. 2, — befördert.
Handel und Gewerbe.
Zwangs -Versteigerungen.
; Beim Königlichen Amtsgericht J Berlin standen am 26. Januar die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: ö 52 und Oderbergerstraße, dem Bäcker. meister Cark eckert zu Magdeburg gehörig; Fläche 5, 20 a; Nutzungswerth 86560 Æ. für das Meistgebot von 171 000 46 wurde der Rittergutsbesitzer Wilh. Ehrlich Ersteher. — Col onie⸗ straße 103, dem Kaufmann Richard Bruck gehörig; Fläche 4622. Nutzungswerth 1140 ; für das Meistgebot von 120 0 4 wurde die Nord deutsche Grundkredit · Bank zu Berlin Ersteherin.
Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlia standen die nachbenannten Grundstücke zur Versteigerung: Das im Grundbuche von Weißensee Band 45 Blatt Nr. 1246 auf den Namen des Zimmerpoliers Ferdinand Leu zu Neu⸗Weißensee eingetragene, iu Neu⸗Weißenfee belegene Grundstück; Fläche 61 a; Nutzungk⸗ werth 5900 1; Mindestgebot 63 119 M Für das Meistgebot pon S3 120 ½ wurde der Kaufmann Julius Lange, Badstr. 10a Er⸗ steher. —Das im Grundbuche von Weißen see Band 8 Blatt Nr. 197 auf den Namen des Bäckers Carl Hoerstel zu Weißensee eingetragene, zu ieuJ⸗Weiß en see, Rölkestr 127, belegene Grundstũck Flaͤche 27 a; Nutzunggwerth 2574 *. Mindestg bot 7909 . für das Meistgebot von 42 000 44 wurde der Restaurateur Karl Merkel zu Berlin, Georgenstr. 33, Ersteher. — Das im Grund⸗ buche von Schöneberg Band 39 Blatt Nr. 1471 auf, den Namen des Bildhauers Menche zu Berlin eingetragene, zu Schont⸗ berg, Ecke der Kyff häuserstr. 13 und Barbarossastr. 8 belegene Grund⸗ stück; Fläche 6.785 a; Mindestgebot 10765 6; für das Meistgebot von
198 705 wurde der Rentier Johann Ebers zu Schöneberg,
Kyff häuserstr. 12, Ersteher. Magdeburg, 28s. Januar.
(W. T. B.) Zuckerbe richt. Kornzucker erkl, von se Fe —, neue 9. sSö= g 60. Kormzucker erss= S8 se Rendement d. 15 –— 9.35, neue 5. 2. = 5,35. Nachprodukte erkl, 75 oso Rendement 6,50 7620. Stetig. Brgtraffinade L 21.90. Brot / raffinade 2075. Gem. Raffinade mit Faß 20, 3 Al50. . Melis J mit Faß 2025. Fest. Robzucker J. Produkt Transtto f. a. B. Hamburg pr. Januar 922 Gd, 930 Br., pr. Februar
3 30 Br, Tr. Mär; üs Gd, d,; 3z0 Br., pr. April.
pr. Mai st rc,
Vierte Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
M 25.
Berlin, Montag, den 28. Januar
1895.
Erhebungs⸗Formulare zur Berufs⸗ und Gewerbe⸗Zählung Entwurf).
(Seite 1 u. 4 der Haushaltungs ⸗Liste.)
Berufs- und Gewerbezühlung vom 14. Juni. 1895.
Haushaltungs⸗Liste Nr. ——
Drucksache Nr. L.
Ortschaft oder Wohnplatz:
Staat:
— Haus ⸗ Nr.
Straße:
Bezirk:
Zählbezirk Nr.
Gemeinde:
schaftlichen Verhältni Reichsgesetz vom die mit e
stischen wissentli
Anleitung zur Ausfüllung der Saushaltungs⸗Liste.
Eine Haushaltungs⸗Liste wird in je de Haushaltung gegeben; falls mehr als 15 Perfonen zu verzeichnen sind, wird der Zähler Ergãänzungt⸗ listen verabfolgen. — ö
Unter Haushaltung sind die zu einer Wohn, und hauswirthschaft⸗ lichen Gemeinschaft vereinigten Personen zu verstehen. Einer Haus⸗ haltung gleich geachtet werden einzeln lebende Personen, die eine be⸗ sondere . smnnehaben und eine eigene Hauswirthschaft führen. Andere alleinftehende Personen, z. B. Zimmerabmiether ohne eigene Sauswirthschaft, Schlafgänger u. s. w., gehören zu der aushaltung, dei welcher fie wohnen und welche für sie die Hauswirthschaft führt, auch wenn sie in derselben keine Beköstigung empfangen.
Die Gaͤste in Gasthäufern und Herbergen, sowie die In- sassen von An stalten aller Art (Kasernen, Klöstern, Erziehungs- Versorgungs⸗“, Armen, Kranken, Strafanstalten, Gefängnissen u. j. w.] sind unter einer entfprechenden Ueberschrift entweder in
efonderen Haushaltungs-⸗Listen oder zusammen mit der HSaushaltung des Gastgebers oder Vorstehers (Verwalters, Aufsehers u. s. w.) der Anstalt, jedoch deutlich von dieser getrennt, zu verzeichnen. .
Dle Haushaltungs⸗Liste ist am 14. Juni Vormittags auszufüllen. In das Verzeichniß A. der Anwesenden sind alle Personen Anzutragen, die vom 13. auf den 14. Juni in der Wohnung des Haushaltungsvorstandes und den zugehörigen Räumlichkeiten über⸗ nachtet haben, gleichviel ob sie ständig oder vorübergehend anwesend, Inländer oder Ausländer, Militär- oder Zivilpersonen sind. Für eine Perfon, die sich in der Zählungsnacht in verschie denen Wohnungen aufgehalten hat, gilt als Nachtquartier die eigene Wohnung, oder wenn sie nur in fremden Wohnungen war, diejenigs, in der sie sich zuletzt aufgehalten hat. Personen, die in der Zählungenacht in keiner Wohnung übernachtet haben ssolche, welche die Nacht hindurch auf Reifen waren, insbesondere auch Eisenbahn= und Postbedienstete, Ärbeiter, Wächter u. s. w., die in der Nacht außerhalb ihrer Woh⸗ nung befchäftigt waren), werden in der Liste derjenigen Haus haltung verzeichnet, in der sie am Vormittag des 14. Juni ankommen.
Für die Aufzeichnung der in; der Nacht vom 13, zum 14. Juni Geborenen und Gestorbenen ist entscheidend, ob sie die Mitternacht⸗ stunde erlebt haben. Mithin sind die vor Mitternacht Geborenen und die nach Mitternacht Gestorbenen einzutragen. .
Vorübergehend Abwesende sind im Verzeichniß B. aufzu⸗ führen. Insbesondere ist auch der Haushaltungsvorstand, wenn er aus porübergehendem Anlaß abwesend ist, hier mit Angabe seines Berufs
zu verzeichnen.
Erläuterungen zu einzelnen Spalten der Haushaltungs⸗Liste. Zu Spalte 8. Hauptberuf. — oder für Personen, die nur
einen Beruf haben, alleiniger Beruf — ist derjenige, auf dem haupt⸗
fachlich die Lebensstellung beruht und von dem der Erwerb oder dessen größter Theil herrührt. Er ist so genau wie möglich anzugeben, damit die Gintheilung der Bevölkerung nach Berufsarten richtig und eingehend geschehen kann. Ausdrücke wie Fabrikant, Kaufmann, Arbeiter sind hierfür unzureichend; es muß vielmehr der besondere Zweig der Fabrikation, des Handwerks, Handels oder sonstigen Berufs, in welchem der (oder die) Betreffende thätig ist, angegeben werden, alfo z. B. Strumpfwaarenfabrik, ,,, tärke˖ abrik, Torfgräberel, Materialwaarenhand lung u s.:w.m ebenso für ersonen, welche land. oder forstwirthschaftlich thätig sind, Land- wirth schaft oder Forstwirthschaft, ferner für Schiffer und Jil her ob auf See oder in Binnengewässern. Insbesondere sollen rberter und Tagelöhner stets den Arbeits⸗ oder Geschãftszweig angeben, in dem sie ständig oder meistens arbeiten ob in Landwirth⸗ schaft, bei Garten⸗, Forst⸗ Bau⸗, Eisenbahn. hausseer/ 86 Kanalarbeiten u. s. w, Dienst boten: ob für häusliche ienste, personliche Bedienung. oder aber ob für Landwirthschaft, Handel, Bastwirthschaft oder für welches andere Gewerbe. Bei aktiven Militärperfonen ist das Wort aktiv der Berufsbezeichnung beizufügen. Für Perfonen, welche keinen erwerbend en Beruf ausüben, aber aus dem Ertrage ihres landwirthschaftlichen, gewerblichen oder 6 oder fonst von eigenem Vermögen, von Renten, enstonen oder Unterftützung leben, fit eine Bezeichnung zu wählen, welche ersichtlich macht, daß sie nicht berufs, oder erwer sthätig sind, 3. B. Gutsbesitzer nicht in Landwirthschaft thätig, vormaliger Kaufmann, Rentner, Privatier, Pfründner, Auszügler, Leibgedinger, Altentheiler, Unterftũßunggempfanger. Verabschiedete Militär⸗ vPerfonen und Beamte machen dies durch den Zusatz a. D., 3. D. oder pens. kenntlich.
Für Ehefrauen, sonstige weibliche Familienangehörige und Kinder ist immer dann in Sp. 8 ein . zu machen, wenn Fie selbst regelmäßig eine Erwerbsthätigkeit ausüben und wenn diese Thätigkeit nicht bloß eine nebensächliche ist (letzteren Falls erfolgt die Angabe in Spalte Jo und 19). Die Besorgung des Sauswesens ist als Erwerbs⸗ thätigkeit nicht anzusehen. .
Schüler und Studierende sind als solche zu bezeichnen.
Im Übrigen erhalten Haushaltungsangehörige ohne Berufsaus⸗ übung und ohne eigenes Einkommen hier keine Bezeichnung.
Zu Spalte 9. Die Berufs stellung (das Arbeits⸗ und Dienst⸗ verhältniß) ist so deutlich anzugeben, daß man genau erkennen kann, ob der (oder die) Betreffende selbständig, Geschäftsleiter (als Eigen⸗ thümer, Pächter, Meister, Direktor, Administrator) ist,
oder zum geschäftlichen Bureau⸗ und Aufsichtspersonal gehört (als Verwalter, Inspektor, Prokurist, Buchhalter, Rechnungsführer, Werkführer oder sonstiger Betriebsbeamte),
oder in einem anderen Arbeitsverhältniß steht lals Geselle, Ge⸗ hilfe, Lehrling. Fabrikarbeiter, Knappe, Ladendiener, Verkäufer, Kellner, Tagelöhner, Scharwerker, Hefgänger, Austräger, Kutscher, Fuhrknecht, Knecht, Hausknecht, Magd, Köchin, Zimmermädchen u. .
Ber aktiven Militärpersonen ist hier die Charge anzugeben.
Für Personen, die im Gewerbe des Haushaltungs vorstandes regelmäßig als Hilfspersonen thätig sind, ohne eigentliche Gewerbs⸗ gehilfen zu sein, ist hilft‘ zu schreiben lund das betreffende Ge⸗ werbe in Spalte 8 zu nennen. Einzelne Handleistungen und nur ausnahmsweife erfolgende Hilfsleistungen kommen nicht in Betracht.
Zu Spalte 10 und 11. Als Nebenberuf (Nebenerwerb) gilt jede erwerbende Thätigkeit, die neben einem Hauptberuf, sei es zur Zeit der Zählung oder zu einer anderen Jahreszeit, ausgeübt wird und einen wesentlichen Theil des Gesammteinkommens aus erwerbender Thätigkeit bringt. Auch die nebensaͤchliche Erwerbsthätigkeit von solchen, die in der Hauptsache nicht erwerbend thätig sind, sondern aus anderen Quellen leben (wie Hausfrauen oder anderen Familien angehörigen, Rentnern, Pensionären) ist anzugeben. Die Bezeichnung des Berufszweigs und der Berufsstellung muß ebenso genau erfolgen
wie für den Hauptberuf.
Zu Spalte 12. Einträge sind zu machen:
B von selbständigen Geschäftsleuten (Gewerbe⸗ und Handel⸗ treibenden), die ihren Betrieb nicht in einer festen Werkstatt ꝛc. oder einem Laden, fondern im Amherziehen, als Hausierer ausüben; dabei haben sich als Hausierer nur diejenigen Personen anzugeben, die selbst ihre Thätigkeit im Umherziehen ausüben, z. B. als Topf⸗ SHafen⸗iJbinder, Scherenschleifer, Hausierer mit Kurzwaaren, nicht diejenigen, welche Waaren durch Hausierer (j. B. Gipsfigurenhändler) absetzen; ebenso haben sich nicht als Hausierer anzugeben Näherinnen, Sattler 2c, die im Haufe der Kunden für Lohn arbeiten;
2 von felbständigen Gewerbetreibenden, die in der eigenen Woh⸗ nung für einen Unternehmer, Fabrikanten, Verleger, Kaufmann, für ein Magazin, ein Kleider, Wäsche,, Kurzwagren⸗ oder anderes Ge— schäft u. s. w. — zu Haus für fremde Rechnung — arbeiten. In folchen Fällen ist einzutragen: z. H. f. fr. R.; und zwar auch von folchen, die zwar theilweise auf eigene Rechnung (unmittelbar für Kunden), vorwiegend aber für fremde Rechnung arbeiten. Falls mehrere Gewerbe nebeneinander betrieben werden, ist durch Hinweis auf die betreffende Spalte anzudeuten, welches Gewerbe hausindustriell betrieben wird. . .
Andere Selbständige lassen diese Spalte unausgefüllt.
Zu Spalte 13 und 14. Wer selbständig (als Eigen thümer, Pächter, Meister, Direktor, Administrator oder sonstiger Ge⸗ schäftsleiter, Hausierer, Hausindustrieller, Heimarbeiter) ein ewerbe nachbezeichneter Art, wenn auch in kleinem Umfange, oder nur als land⸗ oder forstwirthschaftliches Nebengewerbe oder neben sonstigem Haupterwerb betreibt, nämlich:
andwerks⸗, Industrie⸗ und Fabrikationsgewerbe irgend welcher
rt (auch Näherei, Putzmacherei, Wäscherei und dergl.), ferner
Bau⸗, kunstlerisches und Kunstgewerbe, Bergbau, Hütten und
Salinen, Kunst, und Handelsgärtnexei, Fischerei, gewerbsmãßige
Zucht von Bienen, Seidenrgupen, Fischen, Singvögeln, Hunden
ü. dergl. Thieren, sodann Bankgeschäft, Handel und Handels-
vermittelung, Versicherung, J Ver⸗
miethung (auch Dampf ⸗ und Dreschmaschinen⸗ Vermiethung),
Stellenvermittelung, BDienstmannsunternehmen, Leichen bestattung,
Fracht · und Le hene, einschließlich Posthalterei und Straßen
bahnbetrieb, Schiffahrt als Rheder oder Schiffsinhaber, Flößerei
und . gen: und Lootsendienst und andere
Verkehrsgewerbe sowie Beherbergungs⸗, Beköstigungs⸗ und
Schankgewerbe, ;. ;
hat die Spalten 13 und 14 nach Maßgabe der Spaltenüberschrift mit Ja oder Nein zu beantworten. .
Dasselbe gilt von Personen, welche als Beamte ein staatliches, kommunales, Gesel haf . ö dieser Art leiten, z. B. als Baubeamte, Vorsteher einer Eisenbahn⸗ oder Telegraphenwerk· stãtte. Ebenso haben Direktoren (oder Betriebs porsteher) einer Straf⸗ oder Besserungsanstalt Ja zu schreiben, wenn in der Anstalt zum Verkauf oder * fremde Rechnung gearbeitet wird.
Kein Eintrag ist in Spalte 13 und 14 zu machen bei
Land⸗ und Forstwirthschaft, Jagd, Zucht landwirthschaftlicher
Nutzthiere, Musik⸗, Theater⸗ und Schaustellungsgewerben;
ebenfowenig bei Aerzten und Geburtshelfern, Heil⸗ Kranken⸗,
Erziehungs. und Unterrichtsanstalten und beim Eisenbahn-,
35 und Telegraphenbetrieb (wohl aber bei Eisenbahn⸗ und . Posthalterei und Straßenbahnbetrieb
— s. oben).
Für die Angabe in Spalte 13 ist zu beachten, daß als Gehilfen auch die im Gewerbebetriebe beschäftigten Arbeiter, Fuhrleute, Schiffer u. s. w., auch die regelmäßig im Gewerbebetriebe thätigen Familienangehörigen und Dienstboten, sowie die außerhalb der Be— friebsstätten des Unternehmers (also in ihrer eigenen Wohnung oder als Hausierer oder in Straf⸗ und Besserungsanstalten) für Rechnung des Geschäfts arbeitenden Personen in Betracht kommen.
Mit Ja ist auch dann zu antworten, wenn zwar nicht am 14. Juni 1895, wohl aber sonst in der Regel Gehilfen beschäftigt werden.
Zu Spalte 15. Diese Frage ist für jede männliche und weib⸗ liche Person zu beantworten, die in den Spalten 8 und 9 mit einem k und in diesem als Arbeitnehmer — nämlich als
rbeiter oder Tagelöhner in einem bestimmten Erwerbszweig oder wechselndem Erwerbszweig, als Geselle, Gehilfe, Dienstbote oder als Angestellter irgend einer Art eingetragen ist.
Kein Eintrag ist zu machen; 15 für Ehefrauen ohne eigenen auptberuf, 2) für Zivil! und Militärpersonen, welche aus Reichs, taats oder Kommünalkassen Pen sion beziehen, und für Wittwen
von solchen, 3) für Empfänger von Invaliden⸗-Rente, 4) für Em⸗ pfänger von Ünfallrente, sofern diese wegen dauernder völliger Erwerbsunfähigkeit gewährt wird. In Arbeit und Stellung sind alle in Lohn und Arbeit Be⸗ schäftigten, solange das Lohnverhaͤltniß dauert.
Zu Spalte 17. Hier ist insbesondere bei Beschãftigungslosig⸗ keit infolge von Krankheit mit Ja zu antworten.
Zu Spalte 18. Für Arbeitnehmer aller Art (auch für weib⸗ liche und für Dienstboten, sowie in der Landwirthschaft oder sonst im Geschäft thätige Familienangehörige), welche Baarlohn beziehen, ist Ja zu schreiben. Dagegen ist Nein zu schreiben für solche, z. B. Baussöhne, Töchter, Lehrlinge, welche lediglich gegen freien Unterhalt beschäftigt werden. Kleinere Geldzuwendungen, die neben dem freien Unterhalt zur Befriedigung geringfügiger Lebensbedürfnisse gewährt werden (sogen. Taschengeld), gelten nicht als Baarlohn.
Zu Spalte 19. Eine auf Grund des Invaliditäts. und Alterdversicherungsgesetzes ausgestellte Quittungskarte ist als in Ge⸗ brauch befindlich auch dann ju betrachten, wenn das Versicherungs⸗ verhältniß durch Kränkheit, Militärdienst oder vorübergehende Be⸗ schäftigungslosigkeit (I. B. bei Saisonarbeit) unterbrochen ist, also zur Zeit aus diesem Grunde keine Marken verwendet werden.
Besondere Frage betreffend Landwirthschaftsbetrieb oder Forstwirthschaftsbetrieb.
Wird von einem oder mehreren Mitgliedern der Haushaltung Landwirthschaft oder Forstwirthschaft betrieben, d. h, eine Bodenfläche, wenn auch vom kleinsten Umfange, landwirthschaftlich oder forstwirth⸗ schaftlich — als Acker, Gartenland, Wiese, Weide, zum Wein⸗, Obst⸗, Gemüse⸗, Taback⸗ ꝛc. Bau, als Wald⸗ oder Holzland — bewirth⸗ r ft oder werden Kühe zu Molkereizwecken gehalten? (Ja oder
,
, auch solche, in denen nebenher ein unbedeutender Anbau von Nutzpflanzen stattfindet, kommen nicht in Betracht.
Wird die Frage bejaht, so ist eine er nenn, ,, , . welche der Zähler aushändigt, nach der darauf gedruckten Anleitung aufzustellen.
Die Aufstellung von Gewerbebogen betreffend.
Wer die Frage in Spalte 13 oder 14 der Haushaltungs . Liste oder in beiden mit Ja beantworten mußte, hat einen oder mehrere Gewerbebogen, wesche der Zäbler in der erforderlichen Zahl aus⸗ händigt, nach der darauf abgedruckten Anleitung ,. 1 für vorübergehend Abwesende er meichiiß B), die ein ewerbe mi Mitinhabern, Gehilfen oder Motoren selbständig betreiben, hat dies zu geschehen, dagegen nicht für vorübergehend Anwesende.
Hler ist anzugeben, ob ein oder mehrere Gewerbebogen ausgefüllt sind (Ja oder Nein) Wenn Ja, wieviele? .
Wenn mehrere Mitinhaber oder sonstige Geschäftsleiter vorhanden sind, ist hier Name und Wohnung desjenigen anzugeben, der die füllung übernommen hat: —
Falls die Ausfüllung des Gewerbebogens nicht in der Wohnung, sondern an der davon entfernten Betriebsstätte erfolgt, ist letztere
anzugeben
Bescheinigung. Daß die Angaben in dieser Haushaltungs ⸗-Liste il fr, und der Wahrheit n gemacht worden sind, bescheinigt . (Haushaltungsvorstand oder für denselben ——— .