Staat:
Gemeinde:
Berufs- und Gewerbezählung vom 14. Juni 1895.
Bezirk:
(Seite 1 und 2 des Gewerbebogens.)
Durch die Gewerbebogen sollen die Grundlagen für eine Statistik der gewerblichen Betriebe nach Personenzahl, An ⸗ wendung von Motoren und Maschinen gewonnen werden. Die Gewerbetreibenden sind nach dem Reichsgesetz vom verpflichtet, die zur Ausfüllung der Gewerbebogen erforderliche Auskunft zu ertheilen.
Anleitung zur Ausfüllung des Gewerbebogens.
Gewerbebogen werden angewandt für Handwers=, Industrie⸗ Bau-, Handels., Gast⸗ und Schankwirthschafts⸗ und Verkehrsgewerbe und sind für alle diejenigen Gewerbebetriebe aufjustellen, in denen mehr als eine Person beschäftigt ist oder elementare Kraft für Um. triebsmaschinen Motoren) oder Dampfkessel., Dampffässer verwendet werden. Auch für zeitwellig ruhende (unterbrochene) Gewerbebetriebe (Kampagne, Saifonbetriebe) ist ein Gewerbebogen aufzustellen (vergl. die Erlauterungen zu Spalte 13 und 14 der Haushaltungès, Liste).
In den meisten Fällen ist über jeden solchen Betrieb ein Ge⸗ werbebogen auszufüllen. ᷣ
Sind aber verschiedenartige Gewerbe zu einem Betriebe ver⸗ einigt, d. h. stehen sie unter gemeinsamer Leitung und findet für sie eine gemeinsame Buchführung statt, so sind zunächst für die ver⸗ schiedenen Zweige getrennte Angaben zu machen, und zwar dergestalt, daß für jeden Betriebszweig ein besonderer Gewerbebogen aufgestellt wird, fo 3. B. für Getreidemühle und Sägemühle; Baumwoll und Woll⸗Spinnerei; Leinen⸗Spinnerei, Weberei und Fãär⸗ berei; Stahlwerk, Eisenwalzwerk, Eisengießerei und Maschinen, fabrik; Buchhandel und Buchdruckerei — weil die Gewerhestatistik den Zustand der einzelnen Gewerbezweige zeigen soll. Das Geschãäfts⸗ personal ist in solchen Fällen bei Frage 10 zu theilen. Dies muß so geschehen, daß jede Person nur auf ei nem Gewerbebogen vorkommt, und zwar bei dem Gewerbszweige, wo sie allein oder haupt ãchlich beschäftigt wird. Dem sachgemäßen Ermessen des Geschãftsleiters muß es Überlassen werden, obiger Regel bestens nachzukommen und auch in schwierigen Fällen die der Wirklichkeit am meisten ent⸗ sprechende Vertheilung des Personals vorzunehmen. Gleiches gilt für die Vertheilung der motorischen Kraft bei Frage 12; die bei den einzelnen Gewerbszweigen verzeichneten Pferdekräfte müssen zusammen die Summe der im Geschäft wirklich verwendeten Pferdekräfte er= geben. — Ueber das Gesammtgeschäft sind dann Angaben bei Frage lä, die auf dem Gewerbebogen des hauptsächlichsten Gewerbszweiges zu beantworten ist, zu machen. . ö .
Ueber jeden Gewerbebetrieb oder Betriebszweig ist nur ein Gewerbe⸗ bogen, und zwar am Sitze des Gewerbebetriebs, auszufüllen. Filialen (Zweiggeschaͤfte) sind als selbständige Betriebe zu betrachten.
1) Name des Gewerbetreibenden oder des Geschäftsleiters:
Etwaige davon verschiedene Firma (oder Name des Unter nehmens): 3. 2) Wohnung des Gewerbetreibenden: Gemeinde (Ortschaft): Straße: ——— Days · Nr. 4. ö für Landorte: Poststation: — = 2 Sitz . Gewerbebetriebs ( Geschäfts): Straße und Daus⸗Nr. — el in einer anderen Gemeinde oder Ortschaft, ist diese hier nebst Bezirk zu nennen) Gemeinde (Ortschaft): ; . J ezir
für Landorte: Poststation: Kreis, Bezirksaint z.): — — — — Für Zweiggeschäfte (Filialen) ist hier auch der Sitz des Haupt⸗ geschäsls anzugeben: Gemeinde (Ortschaft): — ; Wenn Wohnung und Sitz des Geschäfts (Betriebsstätte) von einander entfernt sind, so ist der Gewerbebogen nur am ö. des Betriebes auszufüllen, in der Wohnung des Gewerb⸗ treibenden nur dann, wenn der Betrieb gerade ruht. ) Genaue Angabe der Art des Gewerbes; Genügt die übliche Bezeichnung des Geschäfts nicht, um die besondere Art (Spezialität) des Gewerbes ersichtlich zu mgchen, so ist dieselbe durch Nennung der hauptsächlichen Gegenstände der Bearbeitung oder der Erzeugung oder des Handels oder sonst näher zu bestimmen, z. B. Seidenspuler, Seidenbandweberei, Weberei für Konfektionsstoffe, Seidengarnfärberei, Baum⸗ woll zeug druckerei, Appretur leinener Gewebe, Lokomotivfabrik, k Fabrik landwirthschaftlicher Maschinen u. s. w. Wenn das Gewerbe nicht während des ganzen Jahres in gfeichmäßigem Betrieb ist, wollen Sie die Monate des vollen Betriebs angeben:
Zur Haushaltungs⸗Liste Nr. l Zu derselben Hausbaltungs ⸗ Liste sind von demselben Gewerbetreibenden außer dieser noch (wieviel?)
Gewerbebogen. Zãhlbezirk Nr.
6) Sind außer Ihnen noch andere Geschäftsleiter (Mitinhaber, ö Mitdirekloren ꝛc.) beim Betrieb dieses Gewerbes betheiligt? (Ja oder Nein; —— ;
Wenn mehrere Geschäftsleiter für einen Betrieb vorhanden sind, wollen diefe sich darüber verständigen, wer von ihnen den Gewerbebogen auszufüllen hat; hier wolle man Namen und Wohnung desjenigen angeben, der die Ausfüllung übernommen at:
Wird das Gewerbe betrieben von einer einzelnen Person oder mehreren Gesellschaftern, einem Verein oder einer Kom- mandit · Aktiengefellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien oder einer eingetragenen Genoffenschaft, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Innung, einer Gewerk⸗ schaft, oder einer anderen wirthschaftlichen Korporation, oder der Gemeinde, oder einer anderen kommunalen Kor- poration, oder dem Staat, oder dem Reich! t — * (Von den fett gedruckten Wörtern ist das Zutreffende zu unterstreichen.) ͤ .
8) Sind Sie Inhaber, Päch ter oder sonstiger Geschäãfts⸗ leiter (rektor, Abministrator .) des Gewerbebetriebes? (Das zutreffende Wort ist zu unterstreichen.) Arbeiten Sie in Ihrer eigenen Wohnung Geschäft, für einen Unternehmer, Fabrikanten, Verleger, Kaufmann, für ein Magazin, ein Kenfektions⸗, Kleider, Wäsche⸗ ꝛc. Geschäft (zu 6 für fremde Rechnung)? Ja oder 5 — . . ö. ö.
Arbeiten Sie ausschließlich mit Familienangehörigen? (Ga
oder Nein — . ,, ,n
9) Bildet die Ausübung dieses Gewerbes Ihren Hauptberuf oder ist dieselbe für Sie nur eine Nebenbeschãftigung? (Das zutreffende Wort ist zu unterstreichen)
10) A. . der Betriebsstätten des Geschäfts, d. h. in den Werkstätten, Fabrik⸗, Bau⸗ und Arbeitsräumen und Plätzen, Speichern, Niederlagen, Geschäfts, und Schreibstuben (Komtors und Bureaux), auf den Schiffen und anderen Fahrzeugen ꝛc. sind in dem bei 4 genannten Gewerbe beschäftigt. Am 14. Juni
(Durch Eintrag in die folgenden Spalten zu 1855 beantworten. Der Inhaber oder sonstige Ge⸗ J. . schäftsleiter führt sich unter a auf, wenn männ⸗ weib⸗ die Ausübung diefes Gewerbes seine haupt⸗ liche liche sächliche Thätigkeit ausmacht; im anderen 3 — wenn er also ein anderes Gewerbe oder andwirthschaft als Hauptberuf ausübt — bringt er sich für seine Person hier nicht in Ansatz; ebenso ist es mit den etwaigen Mit— inhabern und Mitdirektoren zu halten): a. thätige Inhaber, Mitinhaber, Pächter, Geschäftsleiter . ö b. Verwaltungs⸗, Kom tor⸗ u. Bureau⸗ person al (Prokuristen, Disponenten, Buch⸗ halter, Rechnungsführer, Schreiber, Lehr⸗ linge ꝛc., auch Handlungsreisende) . ⸗ darunter Lehrlinge: männliche, weibliche · technisches Aufsichtspersonal und höhere Techniker (Ingenieure, Chemiker, Werkführer und sonstige Betriebs beamte)ryr;⸗= anderes Personal (Gehilfen), mit Einschluß der gewerbsmäßig und regelmäßig als Gehilfen, Gesellen, Lehr⸗ linge im Betriebe beschäftigten Familien nnn Für dieses Personal ist die thatsächliche Beschäftigung auf nebenstehender Seite an⸗ zugeben. (Unten, Seite 3)
männ- weib⸗
liche liche
für ein fremdes
Von dem Personal unter 4 sind I) unter 16 Johre alt
16 Jahre alt und darüber. Lehrlingen. JJ von ihnen wohnen im Haus⸗ halte des Betriebsunter—⸗ neh, weibliche Personen verheirathet
Summe a bis 4
(Seite 3 des Gewerbebogens.)
Genaue Bezeichnung der thatsächlichen Beschäftigung der unter Nr. 10. A. d. aufgeführten Personen.
Von dem unter 10. X. d. aufgeführten Person al waren am
14. Juni 1895 thatsächlich beschäftigt als (anzugeben die
thatsächliche Beschäftigung, die sie in diesem Betriebe ausüben, z. B. Maurer, Schlosser, Schreiner Tischlerl, Spinner, Weber,
Färber, Verkäufer, Kommis, Kellner, Köchin, Handlanger, Speicherarbeiter u. s. w.):
Fuhrmann Kutscher), Hausknecht,
Zimmermädchen in Gastwirthschaften,
gelernte Arbeiter und Lehrlinge (gelernte Arbeiter sind solche, die in der nebenbezeichneten Beschäftigung eine Lehrzeit durchgemacht haben)
mãnnlich weiblich
Bezeichnung der thatsächlichen Beschäftigung
lich
11
ungelernte
Arbeiter
mãnn⸗ weib ⸗·
iich
gelernte Arbeiter und Lehrlinge (gelernte Arbeiter sind solche, die in der nebenbezeichneten Beschäftigung eine Lehrzeit durchgemacht haben)
weiblich
Bezeichnung ungelernte
der thatsächlichen Beschäftigung
Arbeiter
männ weib⸗
lich lich
männlich
Schlãchterei (Metzgerei): Schlächtergehilfen
Schlãächterlehrling
Spinnerei: Spinner .
¶Naschin en chlosser .
Sansdiener und Kutscher
Heizer 4 . —
Verkaãuferin
pdhsog;
KRutscher, Fuhrleute — . 2
Beispiel
Dien stmädchen für das Geschäft
Arbeiter für wechselnde . Arbeit . 2
Uebertrag.
s
Uebertrag.
zusammen
Die wahrheitsgemäße Ausfüllung dieses Gewerbebogens bescheinigt;
(Unterschrift)
(Seite 1 und 2 des Gewerbebogens.)
Gewerbebogen aufgestellt.
8. Für das unter bezeichnete Personal ist in einer Summe auch noch anzugeben, wie viel in der Regel, im Ighres durch-
schnitt oder in der Betriebszeit“) beschäftigt sind:
männliche, weibliche f. Familienan ehörige, die im gare er fh in oder in der Betriebszeit) zwar regel⸗ mäßig (nicht bloß gelegentlich) im Geschäft mitarbeiten, aber nicht als eigentliche Gehilfen, Gesellen, Lehrlinge bei a bis d
aufgeführt sind
unter 16 Jahre alt: männliche, — weibliche
16 Jahre alt u. darüber: männliche, — weibliche.
In der Regel
Am 14. Juni
1855 schnitt des
Jabres oder der Betriebszeit) männ⸗ weib⸗
liche liche
E. Außerhalb der Betriebs stätten, aber für Rechnung des Geschäfts werden in dem bei 4 genannten Gewerbe be⸗ schäftigt: ;
a. Personen in deren eigener Woh⸗ nung (Hausindustrielle, Heim
arbelter, Platzgesellen u. J. w.) Gehilfen oder Mitarbeiter derselben (wenn nöthig nach Schätzung anzugeben
b. im Umherziehen thätige Per⸗ sonen (Hausiererꝝ) ..
c. Personen in Straf und Besse
rungsanstalten⸗ ß)
Benutzen Sie in dem bei 4 genannten Gewerbe eine Umtriebs⸗
oder Kraftmaschine, welche durch elementare Kraft, nämlich Wind,
Waffer, Dampf, Gas, Petroleum, Benzin, Aether, Heis⸗=
luft, Druckluft, Elektrizität bewegt wird, oder einen Dampf⸗
f. . ef rte ung, . oder ein Dampf⸗
schiff, Segelschi a oder Nein; ——— ‚.
Im Bejahungsfalle wollen Sie von den fett gedruckten Wörtern das zutreffende oder die zutreffenden unterstreichen.
Kraftleistung bei regelmäßigem Betriebe der benutzten Dampf⸗
maschinen —— Pferdekräfte, Gasmaschinen ——
Pferdekräfte, Petroleummaschinen == VPferdekräfte, Benzin
oder Aethermaschinen — Pferdekräfte, Heißluftmaschinen
. Pferdekräfte, Drucklufkmaschinen — — Pferde⸗
räfte. ; . (Anzugeben für das bei 4 genannte Gewerbe. Für Triebwerke, die durch Wind, Wasser oder Elektrizität bewegt werden, findet
eine Angabe der Pferdekräfte nicht statt.) .
Wenn in dem bei 4 bezeichneten Gewerbebetriebe Arbeits⸗
maschinen, Oefen u. s. w. der im Verzeichniß auf der letzten
Seite genannten Art verwendet werden, so wollen Sie an der
betreffenden Stelle deren Zahl angeben. .
Wenn Sie Gewerbebogen Über verschieden⸗ Gewerbszweige aus—
füllen, so wollen Sie angeben, ob diese Gewerbszweige sämmt.
lich oder ob mehrere dersfelben einen Gesammtbetrieb bilden?
(Ja oder Nein; wenn Ja, sind die Gewerbszweige, die den Ge⸗
sammtbetrieb ausmachen, hier zu nennen.)
Im Bejahungsfalle geben Sie auf dem Bogen des hauptsäch⸗ sichsten Betrlebezweiges die gewerbliche Bezeichnung des Ge⸗ sammtbetriebs, fowie die Gesammtzahl der darin beschäftigten Personen und die Gesammtkraft der Dampf ꝛx. Maschinen an: Bezeichnung des Gesammtbetriebs: Gesammte Personenzahl ———— Gesammtzahl der Pferde⸗ kräfte der Dampf⸗, Gas⸗, Petroleum⸗, Aether und Heißluft⸗ maschinen: — . ) Bei Gewerben, die nur während einer gewissen Zeit des Jahres betrieben werden, wie z. B. bei den Baugewerben, sollen sich die Angaben auf diese Betriebszeit (,Saison, Kampagne) beziehen. ) Seitens der Straf⸗ und Besserungsanstalten selbst ist hier kein Eintrag zu machen, sondern, sofern sie Arbeiten für eigene Rechnung ausführen lassen, bei A a bis d.
weib⸗
liche
männ⸗
liche
(Seite 4 des Gewerbebogens.)
Zu rage 13. Verzeichniß der zur Verwendung
hommenden Arbeits maschinen, Apparate, Oefen n. s. w.,
welche bei dieser Aufnahme berücksichtigt werden sollen.
(Nachstehendes Verzeichniß wird, falls die Frage nach den Arbeits“
maschinen so wie hier bei Nr. 13 vorgesehen, gestellt werden soll einer nochmaligen Prüfung unterworfen werden.)
I. Industrie der Steine und Erden. .
Ziegelpressen: ; Röhrenpressen: — ; Ringöfen für
Ziegel: — ö .
Glashüttenbetrieb mit Hafen? — — mit Wanne? ——
(Ja oder Nein!) Glassirecköfen: ; II. Nahrungsmittel⸗Industrie.
Mahlgänge (Steingänge ); ——— Walzenstühle
gänge) — —. ; III. Holzindustrie.
Sãagegattertr —— mit — Sägen;
agen: — : Holz, Hobel und Fräsmaschinen ! -⸗— —
Holzwollmaschinen: . z Zinkenschneid⸗ und Stemm⸗
mafchinen . . LIV. Textilindustrie. Feinspindeln (Mule, und Waterspindelm): k
(Walzen⸗
Kreis- und Band⸗
— Spulen fůr
mit Kraft ⸗ mit Hand⸗ betrieb betrieb
Jacquard ⸗ Stühle Stühle ohne Jaequard-Vorrichtung. Spinnmühlen für leonische Waaren mi Zwirnmaschinen Klöppel ⸗ und Flechtmaschinen. Bobbinetmaschinen ö Stickmaschinen Mehrnadel Stickmaschinen (Heilmannsche) Strumpfstühle . ö , J Englische Rundwirkstühle;: ——— Zahl der Köpfe: . Rundwirkstũhle ——— Walkmaschinen —— Walzendruckmaschinen:
V. Metall⸗ und Maschinenindnfstrie. J Hochöfen: Schweißöfen: Puddelõfen: = — 3 Kupon öfen: — ; Flammöfen für Eisenguß: —; r e de. für Gußstahl i ——; Converters far Bessemerstahl: Thomasöfen: Iinköfen: ——— ; Walzenstraßen: Dampfhämmer: —; Schmiedeyressen: —“ Scheren und Tochmaschinen: — ; Fräsmaschinen: — : u. s. w. J 2
w
oder im Durch.
hielt und am 18. November 1858
zum Deutschen Reichs⸗A
M 25.
Fünfte Beilage nzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Montag, den 28. Januar
1895.
Kommandit⸗Gesells. Erwerbs und
Deffentlicher Anzeiger.
en auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. irthschafts⸗Genossenschaften.
8. Niederlassung 24. von Rechtsanwälten. 9. Bank⸗Ausweise. 10. Verschiedene
ekanntmachungen.
dergl.
64267]! Oeffentliche Aufforderung.
Alle die, welche Ansprüche irgend welcher Art an die auf dem Namen Johannes Kneipp. III. von Ober⸗Seemen stehenden, in der Gemarkung Mittel⸗ Seemen gelegenen Grundstücke Fl. I7 Nr. 262 und 264 zu bilden haben, werden aufgefordert, diese Ansprüche so gewiß binnen 6 Wochen vom ersten Erscheinen dieser Aufforderung ab bei unterzeichnetem Gericht geltend zu machen, widrigenfalls die Grund⸗ stücke Fl. IV Nr. 262 und 264 den derzeitigen Be—⸗ sitzern auf deren Antrag mit dem Erwerbstitel „Ersitzung“ im Grundhuch werden zugeschrieben werden.
Ortenberg, 18. Januar 1895.
Großh. Hess. Amtsgericht. Roemhild. 64265 Aufgebot. Der Ober⸗Regierunms s Rath Max von Wehren in
Magdeburg hat das Aufgebot des als ehelicher Sohn
de Majors Anton Friedrich von Kerssenbrock und dessen Ehefrau Josepha Rosalie, gebor. von Wehren, in Erfurt am 14. Oktober 1835 geborenen Georg Franz Ferdinand von Kerssenbrock, welcher angeblich im Jahre 1851 in Seedienst getreten und nach Australien ausgewandert ist, und von welchem seit dem Jahre 1878 keine weitere Nachricht eingegangen ist, beantragt. Infolge dessen wird der Georg Franz Ferdinand von Kerssenbrock hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. November 1893, Vormittags II Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 58, anberaumten Aufgebots—⸗ termine sich zu melden, widrigenfalls seine Todes erklärung erfolgen wird.
Erfurt, den 20. Januar 1895.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung VIII. 64253 Aufgebot.
Auf den Antrag des Stellenbesitzers August Wiegner zu Heidewilxen, als Vormundes, und des Stellenbesitzers Carl Schönfeld zu Striese, als Gegen⸗ vormundes, wird der Drechslergesell Georg Maximi⸗ lian Wilhelm Mai, der zuletzt in Striese sich auf⸗ zu Breslau geboren ist als Sohn des Müllergesellen Wilhelm Mai und seiner Ehefrau Rosina, geb. Schönfeld, aufgefordert, nachdem er seit dem Jahre 1880 ver⸗ schollen ist, sich spätestens im Aufgebotstermine am 6. Januar 18986, Mittags LE Uhr, Zimmer Nr. 1, bei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird.
Trebnitz, den 21 Januar 1895.
Königliches Amtsgericht.
64257] Aufgebot.
Auf den Antrag der verwittweten Ziegelmeister Johanna Fleischer, geb. Gans, zu Herdain, Kreis Breslau, werden die Nachlaßgläubiger und Ver⸗ mächtnißnehmer des am 5. Juni 1894 zu Herdain, Kreis Breslau, seinem Wohnorte, verstorbenen Ziegel⸗ meisters Gottfried Fleischer aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am L. April 1895, Vor⸗ mittags IO Uhr, ihre Ansprüche und Rechte gegen den Nachlaß unter Angabe des Grundes mit Ein—« reichung etwaiger urkundlicher Beweisstücke oder deren Abschrift bei dem unterzeichneten Gerichte, am Schweidnitzer Stadtgraben Nr. 4, Zimmer Nr. 89 des 2. Stockwerkes anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Benefizialerbin ihre Ansprüche nur noch soweit werden geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird.
Breslau, den 18. Januar 1895.
Königliches Amtsgericht. 64303 Bekanntmachung.
Etwaige unbekannte Erben des dahier am 27. April 1893 versterbenen Taglöhners Johannes Schmidt, eboren dahier am J. August 1814, Sohnes der Margarethe Schmidt von Hanau, werden auf Antrag des auf Grund des § 89 der Vormundschaftsordnung vom 5. Juli 1875 bestellten Nachlaßpflegers auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche am Nachlaß des geha n Schmidt bis zum 1. Juli d. J. beim unterzeich⸗ neten Gericht anzumelden und zu begründen, widri⸗ genfalls anderweit über den Nachlaß des Schmidt verfügt werden wird.
Hanau, am 21. Januar 1895.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.
(64348 Der ledige großjährige Student Alois Pfister bon hier wurde mit Beschluß des K. Amtsgerichts München 1, Abth. A. f. Zip. Sachen, vom 21. De⸗ zember 1894 wegen Verschwendung entmündigt und wurde für denselben der Rechtsanwalt Freiherr Her⸗ mann von Stengel hier als Kurator bestellt. München, 24. Januar 1895. er K. Amtsrichter: v. Gruben.
loczoh Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen mtsgerichts vom 24. Januar 1895 ist der Schuh⸗ macher Josef Ullrich aus Hüttenguth für todt erklärt. Reinerz, den 24. Januar 1855. Königliches Amtsgericht.
lõtz 10 Nr. M88. Das Großh. Amtsgericht dahier hat unterm 2 Endbescheid“ dahin erlassen, daß der am 33. Wuqust 1859 zu Külsheim geborene und . t in Seranton, Nord-Amerika, als Küfer be⸗ aftigte und wohnhafte Aloys Senbert, nachdem
durch die angestellten Ermittelungen dessen Leben oder Tod nicht festgestellt werden konnte, unter Ver fällung desselben in die Kosten des Verfahrens für verschollen erklärt werde. Wertheim, den 19. Januar 1895. Gerichtsschreiberei Großh. Amtsgerichts: (L. 8. Keller.
64341] Bekanntmachung.
Das K. Amtsgericht Marktheidenfeld hat am 9. 8. M. folgendes Aueschlußurtheil erlassen:
I. Johanne Philipp Breunig, lediger Dienst⸗ knecht, geb. am 27. Juli 1849 zu Röttbach, K. Be⸗ zirksamts Marktheidenfeld, und zuletzt daselbst wohn= haft, Sohn der verlebten Schäferseheleute Valentin und Christine Breunig, letztere eine geborene Albert von da, seit Dezember 1881 verschollen, wird für todt erklärt.
1. Als Todestag hat der 9. Januar 1895 zu gelten.
III. Die Kosten des Verfahrens sind aus dem Vermögen des für todt erklärten Johann Philipp Breunig zu ersetzen.
Marktheidenfeld, 24. Januar 1895. Gerichtsschreiherei des CK. Amte gerichts. Hericher, K. Sekretär.
63794
Auf den Antrag der Wittwe Therese Adlung, geb. Tantz, und des Gottwin Heinemann, sowie unter Zustinnmung des Abwesenheitsvormundes Friedrich August Grün, sämmtlich in Ingersleben, erkennt das Herzogliche Amtsgericht zu Gotha durch den Amts⸗ gerichtsrath Fleischhauer für Recht:
Der Schmied Ludwig Carl Fürchtegott Albin Tautz, geboren am 25 Januar 1839 als Sohn des Ackermanns Johann Christoph Tantz und der Do— rothea Marie, geb. Böttner, in Ingersleben, wird für todt erklärt und es ist sein Vermögen an die Wittwe Therese Adlung, geb. Tantz, und Gottwin Heinemann, beide in Ingersleben wohnhaft, welche sich als legitime Erben ausgewiesen haben, abzu⸗ gewähren. Diejenigen erbberechtigten Personen, welche sich nicht gemeldet haben, werden mit ihren Erb— ansprüchen ausgeschlossen. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen dieses Urtheil findet
nicht statt. Fleischhauer.
643131 Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil vom 22. Januar 1896 ist das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Schweidnitz Nr. 3508 über 57,43 „, ausgefertigt für Anna Hanisch, für kraftlos erklärt.
Schweidnitz, den 23. Januar 1895.
Königliches Amtsgericht. Abth. TV.
64311 Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Wormditt vom 15. Januar 1895 ist das Dypothekeninstrument vom 5. November 1883 über vie Elternerbtheilsforderung der Geschwister Bern⸗ dard, Auguste und Anton Schröter von noch 900 4, eingetragen im Grundbuch von Kaschaunen Nr. 76 in Abth. III Nr. 5, mitübertragen auf Kaschaunen Nr. 36 (eingetragen daselbst in Abth. III Nr. 5) und auf Kaschaunen Nr. 119 (eingetragen daselbst in Abth. 1II Nr. I) für kraftlos erklärt worden.
Wormditt, den 20. Januar 1895.
Königliches Amtsgericht.
ö . 643038
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts Abtheilung J in Schleswig vom 16. Januar 1895 sind die im Grundbuch von Brekling Band 1 Blatt 8 in der III. Abtheilung unter Nr. 1 ein⸗ getragenen Urkunden, als:
I) die Obligation des Hufners Claus Otzen in Brekling vom 1. November 1857 über eine Schuld von 1690 Thalern dänisch an den Hufner Hans . in Brekling, protokolliert am 24. November 2) die Zessionsakte des Hufners Hans Fintzen über die unter Nr. 1 bezeichnete Forderung an den Hufner Johann Jacob Johannsen in Brekling vom 233. No⸗ vember 1867,
3) die Zessionsakte des Hufners J. J. Johannsen über die unter Nr. 1 und 2 bezeichnete Forderung . Antragsteller Johannes Otzen vom 15. Junt
für kraftlos erklärt worden.
Schleswig, den 16. Januar 1895.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung J. 64307 Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil vom 19. Januar 1896 ist die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von , Band III Blatt 105 in Abtheilung III
r. 2 eingetragene Forderung von 600 S für kraftlos erklärt.
Stade, den 23. Januar 1895.
Königliches Amtsgericht.
64312 n,, ,
Auf den . 1) der ittwe Christine ,, eb. Wohler, 2) der minderjährigen
eschwister Marie und Wilhelmine Puschaddel in Giebitten, vertreten durch ihren Vormund, Besitzer Johann Lerbs in Schönborn, vertreten durch den Rechtsanwalt Passarge in Pr. Holland, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Mühlhausen Ostpr. durch den Amtsrichter Lentz . Recht:
Die Hypothekenurkunde über 300 M Pflegekapital und ein Ausgedinge, eingetragen aus dem Kaufvertrage bom 26. Juli 1851 am 29. September 1856 für die Wittwe Christine Marquardt, geb. Grunwald, in Abtheilung III Nr. 2 bez. Abtheilung 11 Nr. 2 des der Besitzerwittwe Ehe tin Puschaddel, gehörigen
Grundstücks Giebitten Nr. 56, gebildet aus einer Ausfertigung des gerichtlichen Kaufvertrages d. d. Pr. Holland, den 26. Juli 1851 nebst Hypotheken⸗ auszug und darauf gesetzten Eintragungsvermerk wird für kraftlos erklärt. Die Kosten fallen den Antragstellern zur Last.
Königliches Amtsgericht.
63553
Der Hypothekenbrief über 100 Thaler Darlehn,
eingetragen in Abtheilung III Nr. 1 des dem Stellenbesitzer Thomas Dylla gehörigen Grundstücks Nr. 16 Peiershof für die drei Geschwister Thekla, Josef und Franz Gansera in Skrzidlowitz, gebildet
aus dem Hypothekenbuchsauszuge vom 7. März 1862
und der Verhandlung vom 4. März 1862, ist für kraftlos erklärt. Gnttentag, den 19. Januar 1895. Königliches Amtsgericht.
64253 Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Sagan vom 16. Januar 1895 sind:
J. Folgende Hypothekenurkunden:
1) das Hyppothekendokument vom 21. /27. Juni 1865 über die auf dem Bauergute Nr. 21 Kottwitz Abth. III Nr. 2 für den Gärtner Gottfried Vortisch zu Kunzendorf eingetragenen 200 Thlr. Darlehn nebst 40/0 Zinsen,
TX) z 15. Juli 185
2) a. das Hauptdokument vom zi. Ser tember 2
und 25. November 1859 über die auf dem Grund⸗
stücke Nr. 22
Loos Abth. II Nr. 3 eingetragenen 320 Thlr.
rückständige Kaufgelder, von
Borisch zu Loos gehören und 209 Thaler, verzinslich zu 4069, dem Weber Johann August Borisch zu Loos überwiesen sind,
15. Juli
b. das Zweigdokument vom 3 S , 186 Zweigdokument vom . September 1856,
25. November 1859, 23. Februar 1872 und 11/14. Juni
1872 über die auf dem Grundstücke Nr. 22 Loos Abth. III Nr. 3 für Emil Borisch zu Tschirndorf eingetragene, an denselben abgetretene Restforderung des Johann August Borisch bon 100 Thalern nebst
Zinsen, 8. Dezem! 3) das Hypothekendokument vom) 2
über die auf dem Grundstücke Nr. 696 Sagan Stadt
Abth. UI Nr. 5 für die Geschwister Hermann und
Bertha Lange in Sagan eingetragenen 498 Thaler rückständige Kaufgelder nebst 5 υο Zinsen, 22 März
4) das Hypothekendokument vom 35 Ma 1864 über die auf dem Grundstücke Nr. 12 Loos Abth. III Nr. 1 für den Häusler Karl Fuchs in Loos einge— tragenen 290 Thaler Darlehn nebst 5 Go Zinsen,
5) das Hypothekendokument vom 8. Juli 1871, 24. September 1872 und 14. Oktober 1872 über die auf der Häuslernahrung Nr. 6 Loos Abth. 1I1 Nr. 10 für Emilie Anna Ida Lemsky in Loos ein⸗ getragenen 70 Thaler nebst Zinsen,
6) das Hypothekendokument vom 11., 19. und 27. März 1856 über die auf dem Grundstücke Nr. 30 Kosel Abth. UI N. 5 für Johanne Juliane Auguste, Johanne Rosine, Johanne Juliane Henriette, Karl Friedrich und Friedrich Wil helm, Geschwister Hell⸗ wig, eingetragenen 264 Thaler 13 Sgr. 8 Pfennig Darlehn nebst 40,0 Zinsen,
7) die Hypothekenbriefe vom 18.26. Oktober 1867 und 18. September 1876, vom 26.29. Juni 1869
8 10. Juli 2 . und vom . 1873 über die auf dem Grund⸗
6. August stücke Nr. 204 Sagan Abth. III Nr. 9, 10 und 12 für die Handlung A. Beisert zu Sprottau einge⸗ tragenen resp. 300 Thaler nebst 50/0 Zinsen Zessionsvaluta für eine Wechselforderung und Dar⸗ lehn, 800 Thaler nebst 56 Zinsen Waarenkauf⸗ forderung und Darlehn und 560 Thaler Waaren—⸗ kaufforderung nebst 5 Yo Zinsen, für kraftlos erklärt worden.
II. Hinsichtlich folgender Hypothekenposten werden: . x
1) a. die Kinder erster Ehe des Besitzers Johann Heinrich Voland, bezw. deren Rechtsnachfolger, mit ihren Ansprüchen auf die für erstere auf dem Bauer⸗ gute Nr. 26 Eckersdorf städt. Abth. III Nr. 2 auf Grund der Erbtheilung vom 19. März 1800 und der Erklärung vom 2. Mai 1805 zufolge Verfügung vom 4. Februar 1898 eingetragene, und nach Löschung von 60 Thaler 17 Sgr. 2 Pf. noch in Höhe von 22 Thaler 12 Sgr. 10 Pf. validierende Post von 833 Thaler Muttergut,
b. die sechs Geschwister Raethel Namens Johanne Karoline Ernestine Wilhelmine, Johanne Christiane Ernestine Florentine, Karl Friedrich Wilhelm, Karl Adolf Eduard, Christiane Karoline Mathilde Bertha und Karl Friedrich Hermann bezw. deren Rechts⸗ folger, mit ihren Ansprüchen auf die auf dem Grundstück zu 1a. Abth. . . der
; ; ober 183 j
or
Schuldverschreibung vom z. Jun ĩs3i ursprüng lich für die Johanne Eleonore Rothe eingetragen ewesene, nach Löschung von 350 Thlr. nur noch in öhe von 350 Thlr. balidierende Illatenforderung,
welche nach dem Tode der Gläubigerin auf Grund der gerichtlichen Verhandlungen vom 2. November und 13. Dezember 1849 den vorgenannten sechs Kindern derselben als mütterliches Erbtheil gleich antheilig überwiesen und für dieselben nebst 40,0 3 von der erlangten Großjährigkeit an zufolge Verfügung vom 165. , . 1850 umgeschrieben f
c. der Fleischhauer Karl Herrmann in Sagan, bezw. dessen Rechtsnachfolger, mit ihren Ansprüchen auf die auf dem Grundstück zu 12. Abth. III Nr. 4 auf Grund der Schuldverschreibung vom 18. März
denen 120 Thaler ohne Zinsen dem Johann Christoph
1835 zufolge Verfügung vom 18. März 1835 für den Einwohner Johann Christoph Borisch in Ober= Küpper eingetragene, laut Zession vom 1. April 1348 zufolge Verfügung von demselben Tage für Karl Herrmann umgeschriebene Post von 400 Thlr. Dar⸗
lehn nebst 4 0½ Zinsen,
2) das Seminarium St. Josephi zu Sagan, bezw.
dessen Rechte nachfolger, mit Ihren Anspruchen auf die
auf der Bauernahrung Nr. 4 Ober⸗Küpper Königl. Abtb. IL Nr. 4 eingetragene Post:
dem Seminario St. Josephi zu Sagan 1 Scheffel 1 Viertel Korn, 1 Scheffel 1 Viertel Gerste, 1 Scheffel 1Viertel Hafer alt Sagan'sches Maß und 24 Silber⸗ groschen an Gelde,
3) die verwittwete Johanne Preß und deren Sohn, der Pfarrer Karl Preß zu Kosel, bezw. deren Rechts nachfolger, mit ihren Ansprüchen auf die auf dem Hausgrundstücke Nr. 541 Sagan Abth. III Nr. 5 auf Grund des Kaufvertrages bom 17. Oktober 1812, bestätigt den 21. Januar 1813, zufolge Verfügung vom 21. Januar 13513 eingetragene Post von J rückständige Kaufgelder nebst 5o/
insen,
A4 a. der Ausgedinger Anton Harmuth zu Schön⸗ brunn, bezw. dessen Rechtsnachfolger, mit ihren An—=
sprüchen auf die auf der Häuslernahrung Nr. 68
Schönbrunn Abth. U! Nr. 4 aus der Schuldver⸗
schreibung vom 31. Oktober 1851 zufolge Verfügung vom 8. November 1851 für den Schuhmachermeister Heinrich Wiesner zu Sagan eingetragene, und dem⸗
6 nächst auf Grund der Zession vom 25. Dezember
1859 zufolge Verfügung vom 8 September 1834 auf Anton Harmuth umgeschriebene Post von 100 Thlrn. Darlehn nebst 5 o/ Zinsen, b. der Häusler Anton Harmuth zu Schönbrunn, bezw. dessen Rechtsnachfolger, mit ihren Ansprüchen auf die für ersteren auf dem Grundstücke zu 42. Abth. III Nra 6 auf Grund der Urkunde vom 29. Dezember 1859 zufolge Verfügung vom 8. Fe⸗ bruar 1860 eingetragene Post von 106 Thlrn. Dar⸗ lehn nebst 5 0υ Zinsen, 5) der Friedrich Wilhelm Hellwig, bezw. dessen Rechtsnachfolger, mit ihren Ansprüchen auf den dem ersteren zustehenden Antheil an den auf dem Bauer⸗ gute Nr. 30 Kosel Abth. III Nr. 5 auf Grund der gerichtlichen Verhandlung vom 11. März 1855 zu⸗ folge Verfügung vom 195. März 18656 für ersteren und seine vier Geschwister eingetragene Post von 254 Thalern 13 Sgr. 8 Pf. Darlehn nebst 4 0 Zinsen, 6) das Seminarium St. Josephi zu Sagan, bezw. dessen Rechtsnachfolger, mit ihren Ansprüchen auf die auf der Bauernahrung Nr. 2 Küpper Königl. Abth. II. Nr. 2 eingetragene Post: Zinset dem Seminarig St. Josephi in Sagan an Gelde jähr⸗ lich 20 Silbergroschen, an Getreide 16 Scheffel Korn, 1 Scheffel Gerste, 1 Scheffel Hafer, alt Maß,
7) der Johann Josef Klamt, bezw. dessen Rechts= nachfolger, mit ihren Ansprüchen auf die für ersteren auf der Freikutschnernahrung Nr. 31 Ober⸗Hirsch⸗ feldau Abth. III Nr. 3 auf Grund des gerichtlichen Kaufvertrags vom 27. November 1855 zufolge Ver⸗ fügung vom 21. Januar 1856 eingetragene, noch in Höhe von 40 Thlrn. nebst 4 ! Zinsen validie⸗ rende Post
ausgeschlossen. Die Kosten des Verfahrens fallen den Antragstellern zur Last.
Sagan, den 16. Januar 1895.
; Knetsch, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
64306 Bekanntmachung.
In der Aufgebotssache F. 93 ist auf Antrag des Kaufmanns Okto Bartsch in Reichenbach durch Aus— schlußurtheil vom 23. Januar 1895 für Recht erkannt:
1). Alle unbekannten Realberechtigten werden nicht berücksichtigt werden mit ihren Ansprüchen bei An⸗ legung des Grundbuchblatts für das im Gemeinde⸗ bezirk Reichenbach an der Pforte belegene, unter Art. 848 Kartenblatt 5 Parzellen Nr. 460,39,
464. 465 . ; I 463/45 der Gemarkung Reichenbach ver⸗
zeichnete Zwingergrundstück, welches einen Flächen⸗ raum von 15 a g3 4m, einen Nutzungswerth von 2 66 und einen Grundsteuer⸗Reinertrag von 2I0 Rthlr. hat — einschließlich der auf diesen Parzellen stehenden Gebäude, jedoch ausschließlich der Stadtmauern und des auf Parzelle 464,144 stehenden Mauerthurmes des sogenannten St. Georgs⸗ thurmes.
) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens hat Antrag- steller zu tragen.
Reichenbach n. Eule, den 23. Januar 1895.
Königliches Amtsgericht.
64309 Bekanntmachung. *
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge- 6 vom heutigen Tage sind die Inhaber der nach⸗ stehend bezeichneten Hypothekenpost:
57 Thlr. 15 Sgr. 3 Pf. = 172,52 10) Vatererbtheil, verzinslich zu 5 vom Hundert, eingetragen für den Anton Morawski auf Grund des obervormundschaft⸗
⸗ ö. 12. Dezember 1864 lich bestätigten Erbrezesses vom Ii. Februar IS55
in Abtheilung III Nr. 3 des Grundbuchs von Chytrowo Nr. 24 zufolge Verfügung vom 8. Mai 1865, von diesem Grundstücke übertragen mit einer Parzelle nach Chytrowo Nr. 59 und nach Zuschrei= bung dieser Parzelle zum Rittergute Chytrowo auf dasselbe übertragen nach Abtheilung III Nr. 58 zu⸗= folge 6 vom 25. April 1868 und von dem Rittergute Chytrowo übertragen mit einem Trenn- stück nach Chytrowo Nr. 112 Abtheilung LIE ö h . . 0. . . 18389 mit ihren Ansprächen auf diese Post ausgeschlossen. Schrimm, den 23. Januar 1895. eschlo
Königliches Amtsgericht.