1895 / 27 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Jan 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Deutsch⸗Krone (Warthe) 23, Landaberg (Wart 7, Stettin 13, . (Ihna) 16, Prenzlau (Uecker) . (Peene) n

Kleine Flüsse zwischen Oder und Elbe.

Putbus 29, Rosteck(Warnom) 27, Kirchdorf auf Poel 20. Sege⸗ 6 a, * . 9 11, 96 ö. . ö 5 ei) 17, Flensbur Gramm au ö t d vlt h, Wyk auf . 5, Husum 20, Meldorf 22.

Elbe. Torgau 15. Dessau (Mulde) 8, Rudolstadt (Saale) —, Jena Saale) 5, Stadtilm 93 20, Dingelstãͤdt (Saale) 23 rfurt (Saale) 8, Sondershausen (Saale) 15, Nordhausen 8 16, alle (Saale) 6, Klostermansfeld (Saale) 16, ernburg (Saale) 10, , (Saale) Harzgerode (Saale) Magdeburg 3. Neustrelitz (Davel) 23, FRottkuß (Havel) 4, Dahme (Dave 7, Berlin (Havel) 8, Blankenburg bei Berlin (Hapel) 11, pandau (Havel) 13, Heinersdorf, Kr. Teltow (Havel) 8, Potsdam ö 16, Brandenburg (Havel) 8, Kyritz (Havel) 12, Gardelegen land) 1e mn 6 r ar ; (Elde) 26, werin e Nelzen menau) 20, Lüneburg ( 22, Neumünster (Stör) 16, Bremervörde (Oste) 23. V—ö Weser. Meiningen (Werra) 24, Liebenstein (Werra) 29, Ida (Fulda) 18, Schwarzenborn (Fulda) g, Cassel ö ) Uslar 17, Herford (Werre) 27, Scharfenstein (Aller) 79, Ilsenburg (Aller) 35, Braunschweig (Aller) 198. Celle (Aller) 16, Or sen r 19 a, n 6 l, esen (Aller) 18, Hannover (Alle ‚. 18, dul o. Glzkerh ; . .

Kleine Flüfse zwischen Weser und Ems. Jever 9. Em s. Gütersloh (Dalke) 13, Münster i. W. 14, Lingen 5, Osnabrit (Haase) —, Löningen (Haase) 5, Aurich 9, Emden 7. ö 6

Rhein.

Darmstadt 6, Coburg . 29, Frankenbeim (Main) —, rankfurt (Main) 8. Wiesbaden 4 Geisenheim 2. Birkenfeld abe) 18, Schweins berg (Lahn) 6. Rauschenberg . 10, Mar⸗ urg Cabn) 16, Weilburg (abn) 2. Schneifel⸗Forsthaus (Moselz —,

Bitburg (Moseh 16. don der Heydt Grube (Moseh 16, Trier Mosel) 6, Neuwied 6, Siegen (Sieg Hachenburg (Sieg) —, öln 2, Krefeld 2, Arnsberg (Ruhr) 18. Brilon Sei 15, Lüdenscheid (Rubr) 39, Alt Astenberg (Ruhr) 67, Mülheim (Ruhr) 11, Kleve —, Ellewiek (Issel) 9, Aachen (Maas) 14.

Der Höbe von 1 em Schneedecke entsprachen: am Januar 1895 in Czerwonken mm Schmelz Marggrabowa weg wasser.

2

Neidenburg Altstadt Schivelbein deobschũtz Wang Ostrswo Samter ö, Nordhausen Potẽ dam Elbe) Brandenburg Liebenstein

Tulda .

29 K. orn Weser Celle

Klausthal

v. d. deydt · Grube Neuwied Brilon

(Rega) (Oder)

2 887 O do 0 &, OS is

* 8 m n n m 9 n g m n m n m m

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Ken

Etatistik und Volkswirthschaft.

Statistik der Kranken- und Siechenhäuser des Johanniter⸗Ordens im Jahre 1894.

In den 44 Kranken⸗ und Siechenhäusern des Johanniter⸗Ordens . dem „Wochenblatt der Johanniter ⸗Ordens⸗Balley Branden urg“, im Jahre 1894 7362 Männer, 3121 Frauen und 1234 Kinder, n 11717 Personen, an 476 775 Tagen verpflegt worden. ährend im Jahre 1893 die Gesammtzahl der in diesen Anstalten verpflegten Personen 12197 betrug, mit 464 269 Verpflegungstagen, stellt sich demnach für 1894 die Zahl der Kranken und Siechen auf 390 weniger, dagegen die Zahl der Verpflegungstage auf 2506 mehr beraus. (1890 wurden 9963, 1891: 108560, 1892: 10 945 Per⸗ sonen verpflegt.) Als geheilt 6urden von den oben ge— nannten 11 717 Personen 8572 e nen, als ungeheilt oder nur gebessert 1210, während 724 westorben und am 31. Dezember 1894 in der Pflege verblieben sind 1211 (I68 Männer, 333 Frauen und 110 Kinder). Von den gesammten 476 775 Vervflegungstagen fallen auf die Monate Oktober 35 137, November 36 099, April 36 271, Februar 37 269. Dezember 37 752, September 39 209, März 39 991. Mai 41 109. Januar 41 651, August 43 440, Juni 44 202 und Juli 44 654 Krankentage. Diese hier aufgeführte Reihen—⸗ folge der Monate, die mit der niedrigsten Zahl, der Kranken verpflegungstage beginnt und mit der höchsten aufhört, zeigt sich immer mehr als keine bloß zufällige, sondern ist bei den Ordens— anstalten seit Jahren eine regelmäßig wiederkehrende. Am Schluß des Jahres 1893 waren vorhanden 43 Kranken- und Siechenhäuser des Johanniter Ordens, denen am 1. Februar 1894 das Krankenhaus zu Königsberg in der Neumark mit 55 Betten hinzugetreten ist, sodaß Ende 1894 vorhanden waren: 44 Anstalten mit zusammen 2006 Krankenbetten, demnach gegen Ende 1893, wo nur 1927 Betten vor⸗ handen waren, 79 Betten mehr.

Arbeiter⸗Wohlfahrts⸗Einrichtungen. Der Vorsitzende des Aufsichtsraths der Aktiengesellschaft Höchster 6 rbwerke, vormals Lueius, Meister und i ich d fe, at 100 000 M zur Erweiterung des dortigen Arbeiterheims durch Erbauung weiterer 20 Arbeiterhäuschen gespendet. Der Auf⸗ . derselben Gesellschaft beschloß , . das von ihr fabrizierte iphtberie⸗-Heilserum den Bedürftigen des Kreises Höchst umsonst zu verabfolgen, und stiftete weitere 10600 S zur Erbauung eines . en Betsaales in Sessenheim.

er Ausschuß der Alters. und Invaliditäts- Versicherungsanstalt Westfalen hat beschlossen, zur Errichtung von Arbeiterwobnungen an Kreisverbände der Provinz Westfalen Darlehen bis zur Höhe

von 300 000 MS zum Zinsfuß von 38 9 herzugeben.

Arbeitsnachweis.

In Qberlahn stein (Reg.-Bez. Wiesbaden) ist ein Bureau für Arbeitsnachweis eingerichtet worden. Die Anfragen der Arbeitnehmer werden kostenlos beantwortet, wogegen die Arbeitgeber für jeden An⸗ meldungsfall 10 3 zu entrichten haben.

Zur Arbeiterbewegung. Aus Solingen wird der „Köln. Ztg.“ geschrieben: Der Ta schen⸗ und Federmesserfabrikanten · Verein ist den aus. än digen Reidern (vgl. Nr. 4 und 14 d. BL.) abermals einen

ritt entgegengekom men, indem er, den jüngsten Beschluß abändernd, letzt bestimmt hat, mit den Reidern wegen des streitigen e

nisses in Unterhandlung zu treten, auch ohne daß die Reider vorber die w . au ö . ö. beric achen wird demselben att berichtet, daß ein in der

dortigen Weberei von F. u. M. Meyer . Aus⸗ stand durch gegenseitiges Entgegenkommen der Arbeitgeber und Ar⸗ beitnehmer beendigt worden ist.

Zum Ausstande der Straßenbahnbediensteten in Brooklyn meldet W. T. B.“: Die Unruhen dauern fort; die Lage hat sich aber gebessert und es fahren mehr Wagen.

Sandel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 29. d. M. gestellt 10 231, nicht rechtzeitig 2 . s ö ? * er esien sind am 28. d. M. gestellt 4224, nicht = zeitig gestellt keine Wagen. 9 . ö

Ligquidationskurse der Berliner Börse für Ende Januar 1895. 309 Deutsche Reichs Anleihe 98 00, 30 /o Preuß. Nonsols dd, 30 Desterreichische Kredit Aktien 251,50, Lombarden 43,56, Franzosen 16275, Berliner Handelsgesellschaft 154550, Darmstädter Bank-Aktien Mark- St. 152,25, Deutsche Bank⸗Aktien 172.75, Dis- konto⸗Kommandit,Antheile 206,25, Dresdner Bank 157,765, National. bank für Deutschland 130,75, Russische Bank für auswärtigen 5 11350, Wiener Bank Verein 16290, Aachen⸗

K 74,75, Dortmund ⸗Gronau 138,50, Lübeck-Büchener

43,50, Mainz - Ludwigshafener 12199, Marienburg⸗Mlawka 76350, Ostpreußische Südbahn 37, , Werrabahn 64325, Böhmische Nordbahn 200,990, Buschtehrader 26075, Kanada Pacifsie 52,60, Getthardbahn 184, .5, Italienische Meridional 12450, do. Mittelmeer 93, 99,6, Jura- Simplon (kon. Schwz. W. S450, Oesterr. Nordwestbahn 117,50, do. Elbethal 133,50, do. Lokal. bahn 105,90 Prince Henri 9825, Schweizer. Zentralbahn 137,265, do. Nordostbahn 139,5, do. Union 97,20, Warschau⸗ Vie ner. 262, 00, Egyptische Anleihe 4 , unifiz. 106,00, Italienische 209 Rente 87, 00, Mexikaner 60, Anleihe 75,00, do. v. 1890 75, 00, Oesterr. 1860er Toose 1565,75, Rußsische 400 Konsols 103,25. do. Ser Anl. 102,00, Russische 4 C60 Rente 65,76, Türken konv. 26,39. Türken -Loose 113,009 Türkische Taback 243,00, Ungarische 40,0 Gold- Rente 102, 6o, do. Kronen- Rente 96.50, Russische 3z C0 Gold 96, 30, Bechumer Gußstah! 137,00, Konsoli⸗ dation 167,59, Dannenbaum 92,75, Dortmunder Union 60 Stamm . 6l, 75, Gelsenkirchen 156,75, Guano 129,25, Hamburg. Packetfahrt-⸗Akt. 3225, Harpener 136,00, Hibernia 129 00, Königs— und Laurahũtte 122,25, Norddeutscher Lloyd 88,50, Trust Komp. 146.25, Russische Banknoten 219.00. Heutiger amtlicher Durchs 3 kurs für deutsche Fonds und Eisenbahn⸗Aktien. Amtlicher Durch- schnittskurs vom 30. d. M. für Oesterr. Noten, Wechsel pr. Wien und St. Petersburg. . Die Deutsche Grun dschuld⸗Bank in Berlin hat in⸗ folge stärkerer Hvpothekenrücksahlungen eine Verloosung ihrer Real⸗ Obligationen Serie J und L vorgenommen. (Vgl. Ins. d. heutigen Nummer 3 Bl.)

. as Kuratorium der Pommerschen Hypotheken Aktien⸗Bank Berlin hat heute den dg. Abschluß für 1894 genehmigt. Die Bank hat im abgelaufenen Jahre ibren Pfand⸗ brief Imlauf auf go 816 250 C (4 30241 600 0) erhöht. Der Nettogewinn beträgt 616 077 6 (1893: 472 657 6). Der außerdem erzielte außerordentliche Gewinn an Pfandbrief - Agio (abzüglich aller Stempel/ Anfertigungs⸗ und Vertriebskosten: 472 274 ) ist sogleich auf den Spezial⸗Reservefonds übertragen worden. Der Generalpersammlung wird die Vertheilung einer Di⸗ vidende von 60½ (wie in den Vorjahren), die Dotierung des Beamten⸗ Pensions. und Unterstützungs Fonds um weitere 70 500 S (1393: 30 000 6) und die Uebertragung des Gewinnrestes von 110 924 4 l B93; 63 394 M6 auf den Spezial ⸗Reservefonds vorgeschlagen werden. Die Verwaltung wird ferner die Erböhung des Attienkapitals bis auf 102 Millionen Mark beantragen. Die liquiden Mittel der Bank betragen 19 086 639 66, die Anlage im Hypothekengeschäft 24 9530 872 M (1893; 63 897 995 ), die gesammten Reserven nach den nen, 2 . 528 6

Der Aufsichtsrath der Baverischen Hypotheken und Wechse l ban k Ii beschlossen, der Generalversammlung für das . . 3 123367 00 Gewinn vorzuschlagen,

das für die Aktien über 500 Fl. 106 66 und für die Aktien üb 1000 . 133 or , augmackt. . . sch se 24 i,, ben,, , n d,, . bat be⸗

ossen, für das Geschäftsjabr 189 60 Gewinn (gegen 790 i 1893) an die Aktionäre zu vertheilen. ö .

Die Königlich sächsischen Staats ⸗Eisenbahnen hatten im September 1894 eine Gesammteinnahme von 8 094151 ( 320 644) 6 und bis Ende September des Betriebs jahrs über= haupt 6b oh 64 ( 224073) Die Zittau⸗Reichen⸗ ö Eisenb ahn vereinnahmte im Seytember 1894 im ganzen 73 2365 (4 1964) und bis Ende September überhaupt 585 925 Ch 11968) 9 Bei der Altenburg-⸗Zeitzer Gisen bahn betrugen die Einnahmen im September 154 81 475 ( A835) 4 und bis Ende September überhaupt 697 7098 (4 664) Æ Bei der 3Zittau⸗Oybin⸗Jonsdorfer Ei sen bahn betrugen die Fin= nahmen im September 1894 7564 ( 788 Æ und bis Ende Sey⸗ tember überhaupt 75 192 —– 3461) 4

Die Großherzoglich hessische Regierung bat, wie der Darmst. 5g mitgetheilt wird, an den Verwaltungzrath der zessischen Ludwigsbahn die Einladung n komwmiffartschen Ver⸗ handlungen über die Verstaatlichung dieses Gisenbaha⸗Unternehmens ergehen lassen.

Königsberg, 29. Januar. (GS. T S) Getreidemarkt. Weizen behauptet. Roggen unverändert, do. vr. 200 Pfd. Zoll- gewicht 194. Gerste unverändert. Hafer unverändert, do. Ioko pr. 2009 Pfd. Zollgewicht 10150. Weiße Erben vr. 200 Pp. erg , 106 90. Spiritus pr. 100 1 IO οο loko 306 Gd., pr.

rübjahr 326 (Gd.

Danzig, 29. Januar. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loko unverändert, Umsatz 159 t, do inland. hochbunt und weiß 235 Isö82, do. inländ. hellbunt 125 127, do. Transit hochbunt und weiß 27 -= 98, do. bellbunt 99-965, do. Termin ju freiem Verkehr, ver April Mai 132,25, do. Transit ver Arril Mai 93 - 985 50. Re⸗ gulierungspreis zu freiem Verkebr 12900. Roggen Iko underändert, do. inländ. 105, do, russtscher und polnische- zum Transit 71 2 do. Termin pr. April. Mai 110 50, do. Termin Transit pr. Anril. Mai 76 76,50, do. Regulierungspreis zum freien Verkehr 1065. Gerste roße (66d -= 700 g) 113. Gerfste kleine 862 860 g) 90 900. Hafer nlaͤndischer 96— 95. Erbsen inländische 1009. Sir tus Ioko fontin- gentiert 50, 00, nicht kontingentiert 30 50.

Magdeburg, 29. Januar. (B. T. S) Zu cerbericht. Kornzucker exkl., von 92 5, —, neue 890 19, 10. er . s88 O Rendement 8 30-9350, nene 9 46 9 55. Nachprodukte erkl. oso Rendement 6 60-25. FJest. Begtraffiadẽe T zi 39. Brot- . II 21,25. Gem. Rafflnade mit Faß 2123 21.75. Gem.

eliz J mit Faß XVI5. Fest. Ro 1. Produ Tranfito f. 4. B. Hamb pr. Januar 9 45 Gd., 9, 521 pr. Februar 36 Gd., 950 Br., pr. März 421 Gd, 945 Br., pr. April-

Gm den. Die Emder Heringsfischerei⸗Aktien⸗ 3 schaft bat mit ihren 22 2 ern, von denen einer 24 l I. gemacht bat, im Jahre 18854 ein glänzendes Resultat ernelt: nämlich 28 085 t mit einem Erlöse von 653 450 M Die Gefell

schaft wird also voraussichtlich eine noch größere Dividende ver⸗

theilen können als für das Vorjahr. Außerdem gedenkt sie, die n

nicht begebenen Aktien an den Markt zu n,. 2 die en zu 6. größern. Die nunmehr erfolgte Uebersiedelung einer der bedeuten⸗ deren holländischen Heringssscherei Gesellschaften von Maassluis nach Emden hat eine freudige Bewegung unter der Einwohnerschaft hiesiger Stadt hervorgerufen. Die Gesellschaft ist vorlaufig mit 14 Loggern und einem Grundkapital von 400 000 unter der ginn Fischer ei, Aktiengesellschaft Neptun“ errichtet worden. Das neue Etablissement derselben, am Emder Binnenfahrwasser, ist recht. zeitig fertiggestellt. 4 der Betrieb im Frühjahr eröffnet werden kann. Später sollen auch die übrigen 9 Logger nach Emden übersiedeln, sobald die Gesellschaft ihr Unternehmen in Maasfluis liguidiert haben wird. Die Gesellschaft beabsichtigt, selbst oder durch Emder Bauunternehmer Arbeiterwohnungen, vor ⸗= läufig 10 Doppelwohnungen, für einen Stamm von Schiffern und Steuerleuten zu errichten. Hervorzuheben ist, daß der Gesellschaft von allen betheiligten Kreisen, insbesondere auch von der Emder , großes Entgegenkommen bewiesen

Leipzig, 29. Januar. (W. T. B.) Kam mzug-⸗Term in—⸗ handel, La Plata. Grundmuster B. 436 e, . S6, pr. März 265 t, pr, April 2.65 c, 9 at 2,674 M, pr. Juri 2,0 M, pr. Juli 2723 6, pr. August 2,5 (, pr. September 2,75 M, pr. Oktober 2,7 , pr. November 2775 M, pr. Dezember 2, 80 ö. pr. ö . 26 89 g 6

rem en,. 29. Januar. TX. B. oͤrsen⸗Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung . ie. Petroleum Börse. Ruhig. Loko b,. 35 Br. Baumwolle. Matt. Upland middl. loko 28h 3. Schmal. Fest. Wilcor 36 , Armour shield 358 , Cudahy 366 . Fairbanks 29 3. Speck. Fest. Short elear middling loko 321, Dane, . Wolle. Umsatz 227 Ballen. Taback. Umsatz 165 . 9er. 9 Hamburg, 29. Januar. (W. T. B). Kaffee (Nachmittags bericht. Good average Santos pr. März 784, pr. Mai är cn 53 tember 774, pr. Dezember 75. Schleppend.

Zuckermarkt. (Schlußbericht, Rüben ⸗Rohzucker J. Produkt Basis 88 . Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. Januar 50, pr. März 9, 424, pr. Nai 9574, pr. August 9, 773. . K 29. J W

ondon, 29. Januar. (W. T. B.) Wollauktion. ĩ ,, ö fen ; ö

so Javazucker loko ruhig, Rüben⸗Rohzucker loko 95 fest. Chile Kupfer 4G / is, pr. 3 Monat 6 . Manch ester, 29. Januar. (W. T. B.) 121 Water Taylor 48, 30r Water Taylor 6, 20r Water Leigh 54, 30 r Water Clayton 5t, 32 Mock Brooke 5s, 40r Mavoll 68, 40r Medio Wilkinson 63, zar Warpcops Lees of, 36r Warpcops Rowland 3, 36 r Warpeops Wellington 63, 40r Double Weston 6t, 60r Double courante Qua- 63 3 ö 116 vards 1616 grey Printers aus 32r/46r

Rubig.

London, 29. Januar. (W. T. B.) Die Pall Mall Gazette“ hört aus authentischer Quelle, daß der starke 2 der C , Pacifie? mit dem im wesentlichen begründeten Gerücht von in London schwebenden Verhandlungen über eine neue Emission von Aktien zusammenhänge, die unter Zinsengarantie der kanadischen Regie⸗ rung zum Bau neuer mit einem großen Theil der , .

Eisenbahn parallel laufender Linien bestimmt sei. Es beißt, der Betrag der neuen Emission belaufe sich auf 20 Millionen Dollars. St. Petersburg, 29. Januar. (W. T. B.) Produkten markt. Talg loko 52,09, pr. August —. Weizen loko 8, 00. eg . b, 40. Hafer loko 3, 0. Hanf loko 44,00. Leinfaat

ko 11,00.

Bern, 28. Januar. (W. T. B. Der Ver kauf der Schy⸗ K an die Berner Oberlandbahnen ist perfekt ge—⸗ vorden.

Amsterda m, 29. Januar. (W. T. B. a va Kaffee good ordinary 545. Bancgzinn 361. . ft Die heute hier durch die Niederländische Handelsgesell⸗ schaft abgehaltene Auktion über 30 263 Ballen Java-, 144 Kisten 15 Ballen Padang und 298 Ballen Surinam -Ka ffee ist, wie folgt, abgelaufen. Es wurden angeboten: 144 Kist. Padang W. J. 3 Tare 68 à 71 C., Ablauf 2 3 723 C.. 2854 Ball. Java W. J. B., Taxe 51 à 63 C., Ablauf 535 à 65 C., 2905 Ball. do. Preanger blanc gelbl, Tare 585 3 50 C., Ablauf 6090 62 C., 558 Ball. do. grünlich, Tare 55 à 54 C., Ablauf 55 t à 565 C., 19840 Ball. do. Tagal, Tare 56 à 57 C., Ablauf 8E à 585 C., 14915 Ball. do. Malang. Tare 526 A 535 C., Ablauf 546 à 55d C., 3852 de, blaß grünlich, Tare ol d 53 C., Ablauf 52 àz 554 C., 891 Ball. do. Liberia, Tare 35 à 53 C., Ablauf 43 br C., k . u. 6 Taxe . à 51 833 404 A 54 C.,

2 Ball. do. B. S. und Diverse, Taxe —, auf —, zus 30 576 Ballen und 144 Kisten. . ; t y New⸗JPork, 29. Januar. (W. T. B.) Die Bzrse eröffnete schwach und mit niedrigeren Kursen; im weiteren Verlauf wurde die Haltung unregelmäßig, und der Schluß war lustlos bei recht festen Kursen. Der Uwsatz der Aktien betrug 212 0900 Stück.

Heute wurden dem Schatzamt für 3 000 00 Dell. Gold ent⸗ nommen. 3562909 Doll. werden mit dem Dampfer Latin“ ver⸗ schifft werden, 2 3000090 sind zur Verschiffung durch den Dampfer Majestie bestimmt.

WVeizen schwächte sich nach Eröffnung etwas ab auf Bradstreets-⸗ berichte, später erholt auf reichliche Käufe der Exporteure. Schluß stetig. Mais schwächte sich auf Realisierungen und matte Kabel⸗ meldungen nach der Fröffnung etwas ab, erholte sich später infolge von Deckungen und schloß stetig.

Beizen - Verschiffungen der letzten Woche von den atlantischen Häfen der Vereinigten Staaten nach Groß⸗ britannien 102 000, do. nach Frankreich do. nach anderen Däfen des Kontinents 379000, do. von Kalifornien und Oregon nach . 21 00), do. nach anderen Häfen des Kontinents

Waarenbericht. Baumwolle, New⸗Jork 55, do. New⸗ Orleans i /s. Petroleum matt, do. New-⸗Jort 5, So, do. Philadelphia . do. rohes 650 nom., do. Pipe line cert. p. Februar 100, Schmal. West. steam 6,65, do. Rohe & Brothers 7, 99, Mais stetig, do. v. Januar 47, do. p. Februar 4, do, p. Mai t, Deijen stetig, rother Winterweizen 577, do. Weizen p. Januar o6t, do. 7. Februar 564, do. p. März t, do. p. Mat 57, Getreidefracht nach Liverpool 14. Kaffee fair Rio Nr. 7 16, de. Rio Nr. 7 v. Februar 1475, do. do. v. April 14,70, Mehl,

Chicago, 29. Januar. (B. l 3 . hervorgerufen wurde,

. l ; d ,, . . au eee, . , .

worden sind oder nicht.

zum Deusschen Reicht⸗ Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M 27.

Dritte Beilage

Berlin, Mittwoch, den 30. Januar

1895.

—— * 5

Parlamentarische Nachrichten.

Der dem Reichstag zugegangene Entwurf eines

Tabacksteuer gesetz es lautet: Er ster .

Zoll. Gegenstand ö des Zolls.

An Zoll ist zu erheben von 160 kg 1) Tabackblätter, unbearbeitete und Stengel auch k ) fabrizierter Taback 3. n nm inen Senn kJ .. Der Bundesrath ist ermächtigt, Brasil⸗Karotten zur Herstellung von Schnupftaback unter Kontrole der Verwendung zum Zollsatz von 180 M für 100 kg zuzulassen. Stundung.

5.2.

Der Zoll für Rohtabeck (unbearbeitete Tabackblätter und Stengel) kann bis zu neun Monaten gestundet werden.

Vergütung des 3g bei der Ausfuhr.

Nach näherer ,, des Bundesraths ist für Halb⸗ und Ganzfabrikate, welche im Zo gebiet ganz oder zum theil aus aus⸗ ländischem Taback hergestellt sind, bei der Ausfuhr der dafür ent⸗ richtete Zoll e n,.

Zweiter Theil. Steuer. Erster Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen. Gegenstand und 1 der Steuer.

Die im . ebiet hergestellten Tabackfabrikate unterliegen einer Steuer nach n dieses Gesetzes. Dieselbe wird ohne Rücksicht darauf erhoben, ob zur Herstellung Surrogate und Hilfsstoffe verwendet

40 ,

5 Die Steuer G H beträgt i Zigarren und Zigaretten... Rauch, Schnupf und Kautaback . ö des Fabrilpreises, d. h. des Preises, zu welchem diese Fabrikate aus⸗ schließlich der Steuer vom dem Fabrikanten verkauft werden.

Für Fabrikate, welche der Fabrikant selbst verbraucht oder un⸗ entgeltlich abgiebt, ist die Steuer nach dem Fabrikpreise, zu welchem gleichartige Fabrikate von dem Fabrikanten verkauft zu werden pflegen, oder nach ihrem Fabrik-⸗Verkaufswerthe zu berechnen.

Für Fabrikate, welche der Fabrikant im Kleinhandel (5 13 Absatz 3) in einer besonderen, von der Fabrik getrennten offenen Ver⸗ kaufsstelle absetzt, ist die Steuer ebenfalls nach ihrem Fabrikpreise oder Fabrik⸗Verkausswerthe zu berechnen; indeß können für diese Fabrikate nach näherer Bestimmung des Bundesraths auch die Kleinverkaufs⸗ (CTLaden⸗JPreise mit der Maßgabe der Versteuerung zu Grunde gelegt werden, daß davon ein Prozentsatz in Abzug kommt, een Höhe von der Steuerbehörde für den einzelnen Fabrikanten beziehungsweise die einzelne Verkaufsstelle besonders festgesetzt wird.

Eintritt der .

Die Steuerpflicht tritt ein, find die Fabrikate in fertigem Zu⸗

stande die angemeldeten Räume der Fabrik verlassen. k Personen.

Zur Entrichtung der Steuer ist der Fabrikant verpflichtet. Haftung des Tabacks. 8

Der Taback haftet ohne Rücksicht auf die Rechte Dritter für den Betrag der darauf ruhenden Abgabe und kann, so lange deren Ent⸗ richtung nicht erfolgt ist, von der Steuerbehörde mit Beschlag belegt oder zurückgehalten werden.

Stundung 3 Steuer.

25 Prozent, 40

Die Steuer kann auf sechs Monate gestundet werden. Verjährung.

Forderungen und Nachforderungen von Steuer, sowie Ansprüche auf Erstattung zuviel oder zu Unrecht erhobener Steuer verjähren binnen Jahresfrist, vom Tage des Eintritts der Zahlungsverpflichtung beziehungsweise der Zahlung an gerechnet. Der Anspruch auf Nach— zahlung hinterzogener Steuer verjährt in drei Jahren.

Auf den Ersatzanspruch des Staates gegen die Steuerbeamten

finden diese ö keine Anwendung. Befreiung von der Steuer oder der Kontrole.

Fabrikate, welche unter Kontrole ausgeführt, denaturiert oder ver⸗ nichtet werden, bleiben von der Steuer frei. ;

Rohtaback und Halbfabrikate, sowie Tabackabfälle aller Art sind von dem der Kontrole unterliegenden Bestande in Abgang zu stellen, wenn sie unter Kontrole ausgeführt, denaturiert oder vernichtet werden.

Unter Steuerkontrole . Gewerbetreibende.

Im Sinne dieses Gesetzes sind zu verstehen:

I unter Pflanzern die Inhaber der mit Taback bepflanzten Grundstücke, auch wenn sie den Taback gegen einen bestimmten An⸗ theil ober unter fonstigen Bedingungen durch andere anpflanzen oder behandeln lassen; - . .

Y unter Rohtabackhändlern diejenigen, die gewerbsmäßig Rohtaback, entrippte Blätter oder Tabackahfälle kaufen und verkaufen, auch wenn sie diefes Geschäft als Kommissionäre betreiben oder wenn sie den Taback, während er bei ihnen lagert, trocknen, fermentieren, sortieren, umpacken, auslaugen, streichen oder entrippen ;

3) unter Fabrikanten diejenigen, die für eigene Rechnung 6 ate jum Verkauf herstellen oder herstellen lassen. Als

erstellung von Fabrikaten wird jede über die Befugnisse des Roh⸗ tabackhändlers hingusgehende Bearbeitung von Taback, desgleichen das Sortieren, Bündeln, und fabrikmäßige Packen von Fabrikaten

verstanden. k

Wer Rohtabackhandel oder el itatin betreiben will, hat dies der Steuerbehörde ., . spätestens am dritten Tage vor Er= sfun des Betriebes schriftlich anjumelden und erhält von ihr über dle erfolgte Anmeldung eine Bescheinigung, vor deren SGrtheilung der Betrieb nicht begonnen werden darf. Befinden sich die Geschäfts räume 4 . sedenen Brten, so ist für jeden Ort eine besondere Anmeldung einzureichen.

Korporationen und Gesellschaften, welche Rohtabakhandel, oder . on betreiben, sowie andere den Betrieb nicht selbst leitende

nhaber solcher Gescha te haben der Steuerbehörde diejenigen Personen k beseichnen, welche als Betriebsleiter in ihrem Auftrage und Namen

andeln. . abrilant, welcher . mit Fabrikaten in einer

polizeibehörde vorgenommen werden.

spätestens bis zum 31. Mai des auf das Erntejahr folgenden Jahres

die einzelnen Verkaufsstellen dabei anzugeben, auch für jede derselben eine dritte Person zu bezeichnen, welche der Steuerbehörde als Geschäftsführer verantwortlich ist. Unter Kleinhandel wird jeder ,,, Absatz an andere Personen als Wiederverkäufer ver⸗

tanden. Abmeldepflicht.

14. Von der Einstellung des Iellebes (G 13) baben die Gewerbe⸗ treibenden der Steuerbehörde sofort Anzeige zu machen. Aufsicht . ion.

Die Tabackpflanzungen sowie die Tabackvorräthe der Pflanzer, Rohtabackhändler und Fabrikanten stehen unter amtlicher Aufsicht und unterliegen der Revision der Steuerbeamten.

Die Inhaber der Tabackvorräthe, bei denen eine amtliche Re⸗ vision oder Bestandsaufnahme stattfindet, haben den Steuerbeamten ihre Vorräthe vorzuzeigen, jede von den Beamten verlangte Auskunft wahrheitsgemäß zu ertheilen und die erforderlichen Hilfsdienste zu leisten oder leisten zu lassen . .

Den Steuerbeamten steht beim Pflanzer und Fabrikanten der Eintritt in die Räume, in denen Taback aufbewahrt oder behandelt wird, solange dieselben dem Verkehr geöffnet sind oder darin gearbeitet wird, jedenfalls aber von Morgens 7 bis Abends 7 Uhr frei. Außer— dem kann von ihnen eine Revision nur unter Zuziehung der Orts

Zweiter Abschnitt. Kontrole der Pflanzer. Anmeldung der . und Trockenräume.

Die Pflanzer sind verpflichtet, der Steuerbehörde des Bezirks bis zum Ablauf des 15. Juli die von ihnen mit Taback bepflanzten Grundstuücke einzeln nach ihrer Lage und Größe schriftlich anzumelden. Die Anmeldung der erst nach dem 15. Juli bepflanzten Grund⸗ stücke muß spätestens am dritten Tage nach der Beendigung der Be⸗ pflanzung geschehen.

Bei der Anmeldung der Grundstücke ist zugleich anzugeben, wo der Taback getrocknet werden soll. Sollen hierin Aenderungen ein treten, so sind dieselben vorher anzuzeigen.

Haftung des Pflanzers für Vorführung des Tabacks zur Verwiegung und für dessen . Räumung.

Der Pflanzer haftet für die Gestellung des Tabacks zur Ver— wiegung und für dessen rechtzeitige Räumung. Diese Verpflichtung geht, wenn nach der Anmeldung und vor vollendeter Ernte ein Wechsel in der Person des Inhabers des Grundstücks eintritt, auf den neuen Inhaber über, falls nicht mit Genehmigung der Steuerbehörde und unker den von ihr festzusetzenden Sicherungsmaßregeln bestimmt wird, daß die Verpflichtung noch von dem bisherigen 6 zu er⸗ füllen sei. Von jeder Veränderung in der Person des Inhabers des Grundftückes ist der Steuerbehörde binnen drei Tagen nach dem Ein— tritt eine schriftliche von dem neuen Inhaber und im Falle der frei⸗ willigen Veräußerung auch von dem bisherigen Inhaber zu unter zeichnende Anzeige zu machen.

Mit Genehmigung der Steuerbehörde kann der Pflanzer die ihm obliegenden Verpflichtungen auf einen Rohtabackhändler, Fabrikanten oder anderen Pflanzer übertragen. Ohne Genehmigung der Steuer⸗ behörde darf der Pflanzer vor der Verwiegung sich des Tabacks nicht entäußern. . z

Bei der Veräußerung von gepfändetem oder zu einer Erb oder Konkurßmasse gehörigem Taback gehen die Verpflichtungen des . ohne Weiteres auf den Erwerber über. Dieser ist der Steuerbehörde von demjenigen, der die Veräußerung vorgenommen hat, unverzüglich namhaft zu machen.

Verwiegung. 18.

Die Verwiegung des Tabacks, einschließlich der Grumpen, des Bruchs und sonstiger Abfälle geschieht nach der Trocknung und vor Beginn der Fermentation, spätestens am 31. März des auf das Ernte- jahr folgenden Jahres bei der Steuerstelle des Bezirks oder der nach Bedürfniß eingerichteten besonderen Verwiegungsstelle.

Die . Landesfinanzbehörden sind ermächtigt, ausnahms— weise zu gestatten, daß die Verwiegung erst nach dem 31. März, jedoch

geschehe. . Die Steuerbehörde hat nach Anhörung der Gemeindebehörde die

Zeit, wann oder die Frist, bis zu deren Ablauf die Vorführung zur Verwiegung geschehen muß zu bestimmen und durch die Gemeinde⸗ behörden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen. Wo das Bedürfniß vorliegt, die Verwiegung der Grumpen und, Sandblätier früher als diejenige des Qberguts zu veranlassen, hat die Gemeinde⸗ behörde einen besonderen Termin für die Verwiegung der Grumpen sowie der Sandblätter zu beantragen.

Der zur . zu stellende Taback ist der Verwiegungsstelle schriftlich anzumelden. Die bei der Verwiegung nöthigen Handdienste hat der Inhaber des Tabacks zu verrichten oder auf seine Kosten ver richten zu lassen. Ueber das Ergebniß der Verwiegung wird ihm auf Verlangen eine Bescheinigung ertheilt.

ö

Bis zum 1. August des auf das Erntejahr folgenden Jahres hat der Pflanzer den geernteten Taback entweder an einen Rohtabackhändler oder Fabrikanten abzuliefern oder auf eine öffentliche Niederlage oder ein unter amtlichem Mitverschluß stehendes Privatlager oder in das

Ausland zu bringen. . ; . Von der Skeuerbehörde ist eine angemessene Verlängerung dieser

Frist zu bewilligen, wenn das Bedürfniß hierzu nachgewiesen wird und eine Steuergefährdung nicht zu befürchten ist. . ö Taback, der nicht rechtzeitig ůe, die angegebene Weise geräumt wird, ist auf Anordnung der Steuerbehörde , Kosten des saͤumigen Pflanzers in die nächstgelegene 6 Niederlage zu bringen.

Der Pflanzer muß sich von den inländischen Käufern seines Tabacks über dessen Verkauf und Uebergabe, soweit diese nicht vor der Steuerbehörde geschehen, eine Bescheinigung ausstellen lassen. Die Bescheinigung muß enthalten: den Namen und Wohnort des Ver⸗ käufers und des Käufers, den Tag der Uebergabe des Tabacks, den Ort seiner Bestimmung, sein Gewicht und seine Beschaffenheit (ob fermentiert oder unfermentiert), den Ort und die Zeit der Ausstellung. Die Unterschrift unter der Bescheinigung ist durch einen zur Führung eines amtlichen Siegels berechtigten Beamten zu beglaubigen.

Die Versendung des Tabags nach öffentlichen Niederlagen oder unter amtlichem Mitverschluß stehenden Privatlagern oder nach dem Auslande ist der Steuerbehörde ö

§ 21. Bis zum 10. August des auf dag err ggg folgenden Jahres oder im Falle des 5 19 6 2Winnerhalb zehn Tagen nach Ablauf der Frist hat der Pflanzer der Steuerbehörde die Räumung der bei der Verwiegung festgestellten Tabackmenge durch Einreichung der Be⸗ scheinigungen 9 26) nachzuweisen, falls dieser Nachweis nicht schon vorher erbracht ist. . ;

Dabei ist für den nach der Verwiegung in Folge der Lagerung und Fermentation eingetretenen Gewichtsverlust ein angemessener Ab⸗

licher Aufficht vernichtete oder denaturierte, sowie der durch fälle zu Grunde gegangene Taback. Wegen der bei Unglücksfällen zu machenden Anzeige und des bei der Schadensermittelung einzu⸗ haltenden Verfahrens sind die vom Bundesrath zu erlassenden An⸗ ordnungen zu beobachten.

Außerdem kommt in Abzug der nach der Verwiegung unter amt⸗ Unglũcks⸗

Bewirkt der Pflanzer vor der Räumung eine Entrippung des

Tabacks, so kann neben dem Abzug für etwa zur e n nnz oder

Vernichtung vorgeführte Stengel und sonstige Abfälle (6 11) noch für den durch Entrippung herbeigeführten anderweiten Gewichts verlust (Abstäuben u. s. w.) ein Abzug gewährt werden.

; , Fehlmengen.

Für diejenigen Tabackmengen, welche entweder der Verwiegung

entjogen werden oder deren e,. nicht nachgewiesen wird, hat der Hine eine Steuer von 70 MS für 100 kg baar zu entrichten.

Behandlung der K

In Betreff der Behandlung der Pflanzungen sind die folgenden Vorschriften zu beobachten: . ; . II Alle vor der Ernte entstehenden Abfälle (Spindeln, Geize, miß⸗ rathene Pflanzen u. f. w.) sind auf dem Felde sofort zu vernichten. 2) Will der Pflanzer den angepflanzten Taback vor der Ernte umpflügen, oder auf sonstige Weise vernichten, so ist hiervon der Steuerbehörde vorher Anzeige zu machen.

3) Spätestens am zehnten Tage nach dem Abblatten, müssen, soweit die Steuerbehörde nicht eine längere Frist gestattet hat, die Pflanzen abgehauen oder in anderer Art besestigt werden. Die Er⸗ zielung einer Rachernte (das Geizenziehen) ist der Steuerbehörde vorher

anzumelden. Taback zum eigenen . des Pflanzers.

Auf Tabackpflanzungen, deren Ertrag ausschließlich für den eigenen Verbrauch des Pflanzers und seiner Angehörigen bestimmt ist, finden die Bestimmungen der 5 5, 16 Absatz 3, 17 bis 23 dann keine An- wendung, wenn ihr Flaͤchenninhalt im ganzen 1 à nicht übersteigt und der Pflanzer in dem betreffenden Tab keine anderweiten Grund⸗ stücke mit Taback bepflanzt. Von diesen Pflanzungen ist bis zu dem von der obersten Landesfinanzbehörde innerhalb des Anbaujahres fest⸗ zusetzenden , eine Steuer von 4,5 3 für das Quadratmeter der mit Taback bepflanzten Fläche baar zu entrichten. Von der Er⸗ hebung dieser Steuer wird abgesehen, wenn der Pflanzer das Grund- stück vor der Ernte unter amtlicher Aufsicht umpflügt oder umgräbt. ; Dritter Abschnitt. Kontrole des Rohtabackhandels. Lagerung . Tabacks. O.

Wer Rohtabackhandel betre ber will, darf seine Vorräthe nur in einer öffentlichen Niederlage oder einem Privatlager unter amtlichem Mitverschluß lagern. Die näheren Bedingungen der Bewilligung und Benutzung von Privatlagern, sowie die besonderen Bestimmungen über die Abfertigung des in die Niederlagen gelangenden und aus denselben zu entnehmenden Tabacks werden vom Bundesrath vorgeschrieben.

Die Abfertigung und die Kontrole des Tabacks in den Privat⸗ lagern erfolgt in den vom Bundesrath zu bestimmenden Grenzen gebührenfrei.

Den Rohtabackhändlern kann von der Steuerbehörde gestattet werden, Rohtaback zum Zweck des Streichens, Entrippens und Aus⸗ laugens vorübergehend auf den Niederlageräumen zu entnehmen.

Bezug und 1 von Taback.

5 26. Die Rohtabackhändler dürfen Rohtaback, entrippte Blätter und Abfälle im Inlande nur von Pflanzern, anderen Rohtabackhändlern oder Fabrikanten beziehen und nur an andere Rohtackhändler oder an Fabrikanten absetzen; außerdem ist ihnen der Bezug aus und der Ab= satz nach dem Auslande gestattet. Die Versendung des Tabacks erfolgt unter amtlicher Kontrole. Der Bundesrath bestimmt, unter welchen Bedingungen Proben aus dem Lager entnommen werden können. Versteuerung heimlich in gebrachten Tabacks.

21.

Für Taback, welcher aus einer Niederlage heimlich entfernt oder sonst der Kontrole entzogen ist, ist die Steuer, wenn nachweislich nur inländischer Taback gelagert war, nach dem Satze von 70 M, im übrigen nach dem Satze von 120 6 für 100 kg baar zu entrichten.

Vierter Abschnitt. Kontrole der Tabackfabrikation. Nachweisung der Betriebsräume 1 Aufbewahrung des Tabacks.

§ 28.

Wer Fabrikation von Taback betreiben will, hat mit der Be⸗ trieb anmeldang (6 13) eine Nachweisung der Räume einzureichen, in denen Rohtaback, entrippte Blätter, Tabackabfälle, Surrogate, Saucen oder sonstige Hilfsstoffe gelagert, Tabackfabrikation betrieben oder die Fabrikate aufbewayrt werden sollden,

§ 29.

In anderen als den in, Räumen dürfen die im § 28

aufgeführten Stoffe und Fabrikate nicht aufbewahrt und Tabackfabri⸗ kation nicht betrieben werden. Doch kann dem Fabrikanten die Lage rung von Rohtaback, entrippten Blättern und Abfällen in einer öffentlichen e, oder in einem Privatlager unter amtlichem . nach Maßgabe der Bestimmungen im § 25 gestattet werden. Fabrikanten, welche Rohtabackhandel treiben, haben ihre Vor- räthe an Rohtaback, entrippten Blättern und. Abfällen, mit Aus. nahme der zur Fabrikation bestimmten Mengen in öffentlichen Nieder⸗ lagen oder in Privatlagern unter amtlichem Mitverschluß zu lagern. Der gelegentliche Verkauf einzelner Mengen begründet diese Ver pflichtung nicht. .

Der . darf zur Herstellung seiner Fabrikate Arbeiter außerhalb der Fabrik beschäftigen (Hausarbeiter) und ihnen zu diesem Zweck Taback verabfolgen. Die Steuerbehörde ist befugt, wo die von dem Fabrikanten zur Kontrole der Arbeiter getroffenen Einrichtungen nicht ausreichend erscheinen, besondere Kontrolmaßregeln anzuordnen.

Will der Fabrikant in Bezug auf die Fabrikräume Aenderungen vornehmen, so ist dies vorher der Steuerbehörde anzuzeigen. Beschränkungen für den Be ug ö den Absatz von Taback.

Der Fabrikant darf Rohtaback, Halbfabrikate und Abfälle nur von solchen Personen, welche nach 42 Absatz 1 zum Besitze berechtigt sind, Ganzfabrikate nur von Fabrikanten beziehen und Rohtabac, ent ripyte Blätter und Abfälle nur an Rohtabackhändler oder Fabrikanten, sonstige Halbfabrikate nur an Fabrikanten absetzen; außerdem ist ihm der Bezug aus und der Absatz nach dem Auslande gestattet.

Die Versendung erfolgt unter amtlicher Kontrole.

, .

Der Fabrikant hat über . Betrieb Bücher (Fabrikations- bücher) nach näherer Anordnung der Steuerbehörde zu führen, aus denen jederzeit

I) der Zugang von Rohtaback, entrixpten Blättern, Halb. und

Ganzfabrikaten. Abfällen, Surrogaten, Saucen und sonstigen

Dersenige oder 32 esonderen von der Fabrik getrennten offenen Verkauftz⸗

stellen betrelben will, hat diesen Betrieb in gleicher Weise anzumelden,

zug zu gewähren.

Hilfsstoffen,

D. 3 1 3

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