1895 / 30 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Feb 1895 18:00:01 GMT) scan diff

1. Feld⸗Art. Regts. von Scharn . Ausscheiden aus dem Dienst mit 3⸗Rath verliehen.

Zahlmstr. von der Reitenden Abthei dorft (1. Hann.) Nr. 10, bei seinem Pension der Charakter als Rechnung Durch Verfügung des Kriegs-⸗Ministeriumg. 9. Ja⸗ Regierungs Baumeister und technischer Hilfsarbeiter bei der Fntend. des Garde ⸗Korps, Schmidt, R und technischer Hilfsarbeiter bei der Intend. des VII Armee-Korps beide vom J. Januar 1895 ab zu Garn. Bauinspektoren ernannt. 19. Fan ar. Littmann, Roßarzt vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 33, Regt. Nr. I5, zum Ober⸗Roßarzt, zum Roßarzt des Beurlaubten⸗

Izkunde. Forstliche Exkursionen. Garten ⸗Inspektor Lin de muth:

en schaften. a. Physik und ker e , fn 2

Meteorologie. Theil. Dioptrik.

Professor Dr. FlLeischer:

2 Naturwissens. rofessor Dr. Börnstein; draulik. Phystkalische Uebungen.

b. Chemie und Technologie. Die naturwissenschaftlichen Grundlagen der Moorkultur. einschaft mit dem Assistenten Dr. Kleines chemisches epetitorium der Chemie, der anorganischen Zuckerfabrikation. Privatdozent,

ayduck: Gährungs. Chemie. Privatdozent Dr.

Schmoeger. raktikum. rofessor Dr.

Uebungen in Gem Großes chemisches Dr. Schmoeger: Gruner:

unter Versetzung zum Hannov. Hus— Hildebrandt, unter ⸗Roßarzt der Res. standes, ernannt. 19. Januar. Depot Wittenbe Bũchsenmacherste der genannten Fabrik,

Grundzũge arckwald: Dom ning, Zeughaus. Büchsenmacher vom Art. t mit Wahrnehmung einer freien Ob ewehrfabrik Erfurt, unter Belassung bei zum Ober⸗Büchsenmacher ernannt. eyer, Zahlmstr. AspirE, zum Zahl mstr. beim XVII. Armee⸗Korps ernannt. Durch Verfügung der General Kommandos. ; ßt. Wohlen ber abtheil. der Feld Art. Schießschule, Be 4. Garde⸗Regts. zu Fuß, Beelitz vom 2. zum 3. pon Alvensleben (6. Brandenburg.) Nr. 2, Ku rtzhalß vom 3. zum 2. Bat. desselben Regts, Provinzki vom 2. Bat. Gren. Nollendorf (1. Westpreuß.) Nr. 6 zum 4. Nr. 50, Brüsen dor ff vom letzt / Bat. Gren. Regts. Graf Kleist die beiden Letzteren

Geologie und Geognosie. Die wichtigsten Bodenarten raktische Uebungen Werthschätzung von Bodenarten und lien. Kolloquium über Bodenkunde. Geognostische

Professor Dr. Botanisch⸗mikroskopischer

ineralogie, Dr. Grunęr: Geogngsie und Geologie. mit Berücksichtigung ihrer rat in der Bestimmu Muliorationsmateria Exkursionen

ionellsten Kultur.

gen vom 4. zum 2. Bat.

tanik und Pflanzenphysio Bat. Inf. Regts.

sgeschichte der Pflanzen. Entwickelungsge chichte tal⸗Physiolbgie der Pflanzen. ; Vorgeschrittene flanzenschutz—— G

Knyr Entwickelun Kursus, a. für

Arbeiten für

rofessor Dr. enphysiologisches ; tut für Pflanzenphysiologie und P s⸗Rath, Professor t befonderer Berücksichtigung der Nutz⸗ und Zier⸗ d Futterkräuter, nebst Uebungen im Bestimmen im Bonitieren des Bodens nach den Pflanzen. Botanisches Repetitorium Botanische Exkurstonen. Technische Botanik: Mikroskopie und Genußmittel mit besonderer Berücsichtigung der

Grundzüge der Bakterienkunde. Praktische Uebungen

Graf. Kleist von 3. Niederschles. genannten Truppentheil zum 2. von Nollendorf (1. Westpreuß.) Nr. 6, April 1895, Hoffmann vom 1. Bat. 3. Oberschles. Nr. 67 zum 3. Bat. 4. Niederschles. Inf. Rr. 51, Sch ub ert vom letztgenannten Bat. zum 1. schles. Inf. Regts. Nr. 62, 7 zum Kür. Regt. von

Vorgeschrittene Experimen

Praktikum. Inf. Negts.

Arbeiten für

tische Botanik, mi Inf. Regis pflanzen, Grãs f 9

der Pflanzen und Züchtung der Kulturpflanzen, dotanischen Abtheilung des t Dr. Carl Müller:

Pan koke vom Westfäl. Trgin⸗Bat. Driesen (Westfäl.) Nr. 4, Baesecke zum 3. Bat. Inf. Regts. von Manstein (Schleswig) Nr; 84; zugetheilt: Krüger der 2. Lehrabth. der Feld⸗ opiske dem 4. Bat. Inf. Regts. Nr. 141, Bat. Inf. Regts Nr. 97, Limpert dem 2. Bat. 8s, Neumann der Betriebsabth. der 2. Bat. Inf. Regts. Graf Bose egts. Nr. 140.

b. infolge Ernennun Art. Schießschule, Strauch dem 1. uß⸗Art. Regts. Nr. isenbahn, Steffen dem 4. Thüring.) Nr. 31, Neitzel dem 4. Bat. Inf.

XIII. (Cöniglich Württembergisches) Armee-Korps. Portepee⸗Fähnriche ꝛe.

Privatdozen der Nahrungs⸗ Verfälschungen. zur Bakterienkund

6. Zoologi oologie und Zoologische Uebungen. Dr. nützlichen und schädlich Bienenzucht und des S ionen, Ueberblick der gesammten Thierphysiologie. raktikum. Arbeiten im thierphysiologischen Laboratorium

fessor Dr. Dieckerboff: Sporadische

Professor Dr. Möller: austhiere. Geheimer Regierungs Rath, Professor mie der Hausthiere und De⸗

C und Thierphysiologie. Ptofessor Dr. Neh⸗ Geschlchte der Hausthiere. t

Rörig: Ueber die der Landwirthschaft ekten mit besonderer Berücksichtigung der

Thierpbysio-

Ueber Fischzucht.

Ernennungen, Im aktiven Heere. und Kommandeur des Inf. Regts. Alt⸗Württemberg Nr. 121, unter Versetzung zu den Offizieren à suits der Armee, zum Gen. Major befördert und bis zur Verwendung als Brig. Kommandeur in das Kriegs- Ministerium kommgndiert. v. Schnürlen, Oberst und Abtheil. Chef im Kriegs ⸗Ministerium, deur des Inf. Regts. Alt⸗Württemberg Nr. 121 er⸗ kommandiert nach Preußen als Kom mandeur des Feld- Art. Regts. von Peucker (Schles.) Nr. 6, Bau⸗ mann, Oberst⸗Lt. à la suite des Ulan. Regts. König Karl Nr. 19, kom⸗ mandiert nach Preußen als Kommandant von Glogau, zu QYbersten be⸗ fördert. Muff, Major und Bats. Kommandeur im 8. Inf.. Regt. von Baden, unter Versetzung in das Gren. Regt. König Karl Rr. 123, mit den Funktionen des etatsmäß. Stabsoffiziers dieses Regts. beauftrag Major à la suite

Offiziere, Beförderungen und V 27. Januar.

eidenbaues. Exkursionen.

v. Fischer, Ober für Geübtere.

3) Veterinärkunde. Pro Krankheiten der Krankheiten der Müller: Repetitorium der Anatomie l monstrationen, mit befonderer Berücksichtigung der Knochen, Muskeln, des Nervensystemz und der Sinnesorgane. Sber⸗Roßarzt Küttner:

und Staatswissenschaft. Nationalökonomie. Staatswissenschaftliches Seminar. ulturtechnik und Baukunde. rath von Münsterm technischer Anlagen. konstruktionslehre. des Wasser⸗, Wege und Brückenbaues 6) Geodäsfle und Mathemg Ausgleichungsrechnung.

zum Komman Körber, Oberst-Lt.,

beschl Huf . Professor Dr.

Regierungs⸗ und B Nr. 126 Großherzog Friedrich

Entwerfen

Kulturtechnik. Meliorations. Bauinspektor Grantz: Bau⸗ Wasserbau. Entwerfen von Bauwerken

tik. Professor Dr. Vogler: Geodätische Rechen⸗

t. Frhr. Varnbüler v. u zu des Gren. Regts. Königin Olga Fnthebung von dem Kommando als Adjutant bei Königl. Württemberg.), als Bats. Kommandeur in das 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden versetzt. Frank, Major und Eskadr. Chef im Ulan. Regt. Köni Wilhelm J. Nr. 20, ein Patent seiner Charge verliehen. Schlegel, hefs im Gren. Rgt. König Karl Nr. 123. unter Be⸗ dem Regt, aggregiert. i zum Major befördert. Ruthardt, hef im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König 20, in das Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König Bokmayer, Hauptm. und K Preußen Nr. 125, nach Preußen behufs Ver⸗ bei der Kriegsschule in Hersfeld kommandiert. Regt. Kaiser Wilhelm, König von von Besserer⸗-Thalfingen,

Hemmingen, Nr. 119, unter der 27. Div. (2. Praktische Geometrie. eßübungen, gemeinsam mit Professor Hegemann. Geographische Ortsbestimmung. Zeichenübungen. Trigonometrie. Uebungen zur theil in zwei Gruppen. Glementarmathematik. Beginn des Sommer-⸗Semesters am 1 zwischen dem 17. und 23. April 1895. Sekretariat zu erhalten. Berlin, den 15. Januar 1895. ͤ Der Rektor der Königlichen Landwirthschaftlichen Hochschule.

Professor Hegemann:

im Ausgleichen. Hauptleute u. Komp. C

sörderung zu überzäbl. Majors, Hauptm. im Kriegs -⸗Mi Hauytm. und K

jen Rr. 125 versetzt. I Regt. Kaiser Friedrich, König von

che Geometrie und Schaefer, Mathematische Uebungen, zum

Uebungen zur analytischen Geometrie und

Analytische

7. April, der Vorlesungen Programme sind durch das Chef im Inf. unter Stellung à la suite des Regts.,

wendung als Lehrer

Preußen Nr. 120, Hauptleute im Gren. Regt. Köni . Stoll, Hauptm. im Inf. Regt. König Wilhelm J. g Karl Nr. 123

r. 12 Kaiser Ungarn, unter Versetzung Altmann, Sec. Lt. im er Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, zu t. Kaiser Wilhelm, t,, Dinkelmann, König von Preußen Nr. 126,

Nopper, zu Komp.

Chefs ernannt. Rr. 124, als Komp. Chef in das Gren. Regt. Köni Andersch, See. Lt. im 4. Inf. Regt.

Franz Joseph von Oesterreich, König von in das Gren. Regt. König Karl Nr. 123,

Forst⸗Akademie Eberswalde. Sommer⸗Semester 1895.

Ober⸗Forstmeister Dr. Dgn ckelmann: Forsteinrichtung. Repetitorium. Forstliche Exkursionen (u. a. Durchführung einer Forsteinrichtung im Walde). Forstmeister Runnebaum:; Waldwegebau. Uebungen im Feldmessen und Nivellieren. Forstlie Forstmeister Zeifing: Einleitung in die F orstwissenschaft. Waldwerthrechnung und forstliche Rentabilität lehre. Forstliche

chutz. Jagdkunde. Forst⸗ Forstliche Exkursionen.

Inf. Regt. Kais Pr. Lts, Schneider, Sec. Lt. König von Prenßen Nr. 12 Sec. Lt. im Inf. Regt. Kaiser Friedrich, unter Versetzung in das Inf. Regt. König Wilhelm J. Sec. Tt. im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, e, Rittm. und Eskadr. Chef im Drag. Regt. Adjutant zur 27. Div. (2. Königl. Würt⸗ Frhr. v. Groll, Rittm. und Egkadr. Chef i Wilhelm J. Nr. 20, Hofacker, Rittm. und Eskadr. Chef im Drag. Regt. Königin Olga Nr. 25, ein P ihrer Charge verliehen. v. Vischer⸗Ihingen, Pr. Lt. im Ulan. König Wilhelm J. Nr. 26, unter Versetzung in das Drag. Rittm. und Egkadr. Chef, Frhr. ; im, Ulanen⸗Regiment 20, zum überzähligen Pr. Lt., befördert. Schmahl, Hauptm. im Feld⸗Art. Regt. König Karl Nr. 13. zum Sec. Lt. in demselben Regt., Klotz, Sec. Lt. im 2. Feld Art. Regt. Nr. 29 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, Koch, Sec. Lt. im Feld⸗Art. Negt. König Karl Nr. 13, zu überzähl. Pr. Ltg. befördert. Zt. im Pion. Bat. Nr. 13, Heßloehl, Königl. preuß. S lben Bat. von dem Kommando nach Württemberg behufs Verwendung in der 3. Ingen. Insp. enthoben. Klipstein, Königl. bisher in der J. Ingen. Insp., kommand. nach Württemberg, igl. preuß. Sec. Ct., bisher im Hannov. Pion. Bat. Nr. 10, kom mand, nach Württemberg, in das Pion. Bat. Nr. 13 eingetheilt. Alt⸗Württemberg Rr. 171, mit einem Patent vom 9. Februar 18594, Ruoff in dem⸗ v. Marchtaler, Graf v. Normann-Ehrenfels egt. König Karl Nr. 13, Bader im P Württemberg Nr. 121,

im Inf. Re 20, zum überzähl. Pr.

lanzeichnen.

e Exkursionen. zu Pr.

Lts., befördert. Krau Königin Olga Nr. 25, a temberg. kommandiert. im Ulan. Regt. König

Exkursionen.

Forstmeister Dr. Kienitz: Forsts liche Exkursionen.

orstmeister, Professor Dr. Schwappach:

rivatdozent Dr. Schubert: Mathematische Grundlagen der orstwissenschaft (Geodäsie). Geodäsie (Instrumentenkunde). ebungen im Feldmessen und Nivellieren.

Professor Pr. Schwarz: Systematische Bo

Regt, Königin Olga Nr. 25, zum v. Tessin

tanik. Botanische Wilhelm 1. Nr.

ofessor Dr. Al tum: Wirbellose

rasitenkunde. rofessor Pr. Remels: Minera⸗

hemie. Standorts⸗

Exkursionen. Geheimer Regierungs Rath, Pr Thiere. Zoologlsche Exkursionen. ivatdozent Dr. Eck stein: eheimer Regierung. Rath, logie und Geognoste. Geognostische essor Pr. Ramann: ndliche Ex

Battr. Chef ernannt.

Mackel dey, Königl. preuß.

Organische lehre. gn Mer ern rt tel. Hzhyfi rofessor Dr. Mütt rich: Experimental ⸗Physik.

Dickel: Zivilrecht (allgemeiner Theil und

. Montag, den 22. April, und

preuß. Pr. Lt

mtsrichter Dr. ( Rose, Kön

tionenrecht).

as Sommer⸗Semester b

endet Sonnabend, den 17. Augus Meldungen sind baldmö

über Schulbildun

Die Port. im Inf. Regt.

ichst, unter Beifügung der ehrzeit, Führung, über den ; sowie unter Angabe des es an den Unterzeichneten zu richten.

Der Direktor der Forst⸗Akademie. Danckelmann.

selben Regt. im Feld · At. R ; Rr. 13, Eisenmenger im Inf. Regt. Alt. Günther im Inf. Regt. König Wilhelm L. Nr. 124, Ellrichshausen

Graeter im Inf.

3 ! gr n in r ers hrel⸗ egt. Kaiser edrich, nig von Preußen Inf. Regt. Nr. von Baden, Moschner im 4. Infanterie Regiment ranz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, egt. Alt Württemberg Nr. 121, egt. Königin Olga Nr. 119,

Kamm im 126 Großherzog

tr. 122 Kaiser Bernhold im Inf. R Gültlingen im Gren. Specht im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog außer im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, egt. Kaiser Wilhelm, König von Pre Lts.; die Unteroffiziere: Hei

Per son al⸗Veränderungen.

Königlich Prensßische Armee.

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche x. Beförderungen und Berlin, 29. Januar.

tiedrich von Baden, uthardt im Inf. ußen Nr. 120, zu Sec. Inf. Regt. Kaiser Preußen Nr. Jz5, Rosenstock v. Rhöneck im Regt. König Karl. Nr. 13, v. Greiff im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, Zimmermann im Königin Olga Nr. 119, v. Graeveni Olga Rr. 26, zu Port. Fähnrs., befördert.

Im Beurlaubtenstande. Dörterhach J. von de⸗r

Ernennungen“ Im aktiven Heere. Geber, Pr. Lt. vom Inf, Regt. Herwarth von Bittenfeld (. Westfäl.) Nr. 153, zur Dienstleistung bei der Ar⸗ beiterabtheil. in Magdeburg kommandiert. zuletzt Bat, Kommandeur vom Inf. Regt. Freiherr Hiller bon Gaer⸗ tringen (4. Posen.) Nr. 59, kommandiert zur Dienstleistung bei dem Bekleidungdamt des XIV. Armee⸗Korps, unter Ertheilung der Er laubniß zum ferneren Tragen der Uniform des Braunschwel Regts. Nr. 92, zum Vorstand des Bekleidungsamts des 1X. Korps ernannt.

Beamte der Militär⸗Verwaltung. ; .

Durch Allerhöchsten Abschied. 17. Januar. Degne /

Versetzungen. eigelin im König von Major z. D.,

im Drag. Regt. Königin

Die See. Lts.: Re. des Ulan. Regtz. König Karl Nr. 10, v. Wischer⸗Jhinren von ler Kav. 1. Aufgebots vom Landw. Bez. Lem pp von der Ref. des Drag. Regts. Königin Olga Gibel, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk

N. Januar.

Nr. 25, zu Pr. Lts.

Ellwangen, zum Sec. Lt. der Res. des Gren. König Karl Rr. 133, Faber, Vize⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Eflingen, 83 r. der Referve des Feld⸗Art. Regts. König Karl Nr. 13, beför

Kaiserliche Marine.

Offiziere ꝛc. Ernennungen, Beförderungen, Ver setzungen ꝛc. Berlin, 28. Januar. Ascher. Korv, Kapitän, mit dem J. Juni d. J. von dem Kommando zur Dienstleistung beim ReichsMarineamt entbunden. Vüllers, Korv. Kapitän, mit dem

1. ärz d. J., unter . von dem Kommando zur ei

Werft in Kiel, zur Dienstleistung m Reichs⸗Marineamt kom⸗ mandiert. Bguer,. Kapitän Lt., mit dem 1. April d. J. von der Stellung als Referent beim Torpedo. Versuchs Kommando entbunden. Recke, Kapitän Lt, mit dem J. April d. J. zum Referentes beim Torpedo. Verfuchs . Kommando, v. Gehrmann, Rory. Kapitän z. De; unter Entbindung von der 8 als Afsiit. des Ausrüstungs⸗ Direktors der Werft zu Kiel, zum Direktor der Marine⸗Telegraphen⸗ schule in Lehe, ernannt.

Im Sanitäts- Korps. Berlin, 28. Januar. Dr. Braune, Marlne⸗Ober⸗Stabsarzt 1. Kl., unter Enthindung von der Stellung als Garn. Arzt zu Wilhelmshaven, zum Stationsarzt der Marine

station der Nordsee, Dr. Groppe, Marine⸗Ober-⸗Stabsarzt 1. 2

zum Garn. Arzt zu Wilhelmsl avenßp = ernannt. Dr. Gudden, Marine ⸗Assisten z Arzt J. Klasse, zum überzähligen Marine⸗Stabz arzt

befördert, Ur. Hildebrandt. Dr. Harm sen, Marine ⸗Assisten;;;⸗⸗ Aerzte 1*KRI., Patente ihrer Charge erhalten. Dr Weber, Pre-

Beß lter, Br. Fischer, Assist. Aerzte 2. Tl. der Marine⸗Res. im Tanbw. Bezirk 7 München bezw. Halle und Hamburg: zu Assist. Aerzten 1. Kl. der Marine⸗Ref. befoͤrdert. Die nach Vorstehendem beförderten bezw. zu patentierenden Marine Aerzte erhalten ein Patent von dem Tage, an welchem die Beförderung ihrer Altersgenossen in der Armee ausgesprochen wird.

Dentscher Reichstag.

28. Sitzung vom Freitag, 1. Februar.

Der ö. wohnen der Staatssekretär Staats⸗Minister Dr. von Boekticher und der Staats-Minister Freiherr

von Berlepsch bei. .

Die erste Berathung des Gesetzes, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung (Wandergewerbe), wird fortgesetzt, in Verbindung mit der ersten Bera hung des in 3c desselben Gegenstandes von den Abgg. Gröber, Hitze und Genossen (Zentr) eingebrachten green,

Das Wort nimmt

Abg. von Strombeck (Zentr.): Ich habe seitens einer Mino⸗ rität meiner Partei den Auftrag, mich gegen den Antrag der Abgg. Gröber und Genossen zu erklären. So sehr wir mit der Regierungs⸗ vorlage einverstanden sind, so wenig können wir den Bestimmungen des Antrags Gröber zustimmen; denn durch sie würden die 26 000 Haufierer, die es in Deutschland giebt, empfindlich geschüdigt werden, ohne daß der Zweck, dem seßhaften Kleingewerbe zu nützen, erreicht würde. Der Wortlaut des Gröber'schen Antrages würde in vielen Städten der Willkür der Behörden einen großen Spielraum geben und viele Personen, die sich jetzt ehrlich ernähren, an den Bettel⸗ flab bringen. Das Hauptmotiv des Antrags Gröber ist die Fern⸗ haltung der unbequemen Konkurrenz; die weitgehende Beschränkung, die er empfiehlt, wäre ein unberechtigter Eingriff in die persönliche Freiheit. Ich erkenne die Absicht, dem Kleingewerbe zu helfen, durch⸗ auß an, aber das vorgeschlagene Mittel kann ich nicht billigen; denn das heißt den Schwachen auf Kosten des noch Schwächeren stützen. Die Klagen über den Hausierhandel kommen zumeist aus dem Süden; man kann doch nicht verlangen, daß auch die nördlichen Landestheile in Mitleidenschaft gezogen werden. Wenn man durch die Beschränkung eines einzelnen Gewerbes die Konkurrenz. einschränkt, fo führt man ein ganz neues Prinzip in unser Wirthschaftsleben ein. Ich hoffe, daß die Kommission dem Antrage der Abgg. Gröber und Benosfen die Zustimmung versagen wird. Wenn der eichstag diesen Antrag annehmen sollte, so hätten die verbündeten Regierungen die Pflicht, ihr Veto einzulegen, .

Abg. Haffe (ul.): Die Gegensätze zwischen dem seßhgften Gewerbe und dem Gewerbebetrieb im Umherziehen sind uralt. Auch das, was hier über den Hausterhandel gesagt worden ist, ist keines- wegs neu. Alles das hat schon vor 120 Jahren Justus Möser in seinen „Patriotischen Phantasieen⸗ gesagt. Die Hausiererfrage ist nicht generell zu behandeln, und ich erkenne an, daß die Regierungs⸗ vorlage die Verhältnisse im allgemeinen richtig beurtheilt, wenn sie bei der Behandlung der Frage nach, Person, Ort und Waare unterscheidet. In unsern. gewerblichen Kreisen herrscht keineswegs Uebereinstimmung über die Frage, das zeigen die verschie⸗ denen Gutachten der Handelskammern. Wenn wir nun im großen und ganzen an der Regierungsvorlage festhalten und nicht darüber hinausgehen wollen, namentlich nicht in der Richtung des Antrags Gröber, fo möchte ich für meine Person eine Amendierung des §8 69 der Reichs. Gewerbeordnung empfehlen. Seit mehreren Jahren haben

roße und mittlere Städte zum theil mit erheblichen een Markthallen geschaffen. Das finanzielle Gelingen diefer Unternehmungen ist aber von dem. sogenannten Markt⸗ hallenzwang bedingt. Wenn nun in der Nähe solcher Markthallen sich ein lebhafter Verkehr mit Waaren, die in der Markthalle feil⸗ geboten werden, entwickelt, so erwächst daraus den Markthallen eine fehr schlimme Konkurrez. Ich möchte daher zur Reichs, Gewerbe⸗ ordnung einen ir, empfehlen, welcher den Ortspolizeibehörden ge⸗ stattet, im Einverständniß mit den städtischen Behörden das Feil⸗ bieten von Gegenständen des Wochenmarkts in der Nähe von Markthallen zu verbieten. Ferner müssen uns Lie fortgesetzten Angriffe gegen den Kolportagebuchhandel bedenklich machen, ob⸗ leich die Kerle ihn nicht ausdrücklich nennt. Dieser Buch⸗ andel ist schon durch das vorgeschriebene Bücherverzeichniß sehr ein⸗ eengt, weil jede Verwaltungsbehörde über die Zulässigkeit der einzelnen

ruckschriften ihre besondere Ansicht hat. Erträglich ist der Zustand nur dadurch, daß es dem Kolportagebuchhandel gelungen ist, den Grund⸗ fatz zur Geltung zu bringen, daß er als ständiger Gewerbetrieb zu . ist. Das will der Antrag Gröber ändern. Es sind nicht

etwa . Persönlichkeiten, die davon betroffen worden; 1

vielfach befinden sich darunter beispielsweise verabschiedete Offiziere. In steigendem Maße ist der deutsche Verlagsbuchhandel darauf an⸗ ewiesen, seine Erzeugnifse den Konsumenten unmittelbar nahe zu ringen. Viele . erische Unternehmungen, und zwar 6 die vornehmsten Erscheinungen des Büchermarkts, wissenschaftliche und künstlerische Publikationen, sind ohne dies garnicht denkbar. ch erinnere nur an die Konpersationslexika unp an die Unternehmungen der Firma Velhagen und Clasing. Höchstens ein Prozent der ge, sammten Bücherproduktion ist zu verurtheilen; soll um eines Fingers willen der ganze Arm abgeschnitten werden? Sie wollen ja allerdings dem Bundezrath die Befugniß geben, Ausnahmen zu gestatten; aber der Buchhandel darf nicht won der Gunst des Bundegraths abhängig emacht werden, er hat den Anspruch, im Gesetz nach Billigkeit be⸗ andelt zu werden. ;

Abg. Dr. Hitze (Zentr.): Unser Entwurf deckt sich mit den Be⸗ schlüffen der Kommission vom Jahre 1893; gegen. diese also richtet die Kritik des Abg. von Strombeck. Wir gehen von der prinzipiellen Auffassung aus, daß der Hausterhandel nicht gleich. berechtigt ift mit dem, stehenden Gewerbe. Die ganze Stellung des ansäffigen Kaufmanns in der Gemeinde und gegenüber seinen Kunden ist eine wesentlich andere, als die des Hausierers. Wir hahen es nicht mehr mit dem von Dorf zu . ehenden Hausierer mit fester Kund⸗ schaft zu thun; die Verhältnisse haben sich durch die Entwickelung der Verkehrsmittel vollkommen umgestaltet. Wir wollen armen Gegenden dab Hausiergeschäft nicht erschweren; wir haben vielmehr im Abf. P des

acht, solchen Gegenden entgegen zu ·

2 im allgemeinen

ommen. Die angenommen w mann wird mehr Ueber handnahme will hier dadur leichgestellt wir

ilfe kann n nehen, sowo

Staats-Minister Freiherr von Berlepsch: Meine Herren! Ich habe nur die Absicht, über zw rte zu sagen, und zwar über diejenigen Theile des die meiner Auffassung nach als die bedeutsamsten anzusehen sind: die Frage, ob es gerathen ist, durch Einführung der Erörterung des Bedürfnisses die Hausiererzahl zu beschränken, und die andere, ob durch die Einschränkung des Waarenkreises, der den Hausierern zu überlassen ist, dem Hausierhandel Einhalt gethan werden kann. Man muß ohne weiteres zugeben, daß das die beiden Mittel sind, mit denen man, wenn man will, den Hausierhandel nicht nur einschränken, sondern sehr leicht todt machen kann, und deshalb, glaube ich, ist es gerathen, den Standpunkt der verbündeten Regierungen diesen Fragen gegenüber mit einigen Worten darzulegen. Die preußische Regierung hat über die Frage, ob es möglich ist, das Bedürfniß nach dem Hausierhandel für einen bestimmten Beꝛirk ferKoustellen, ihre Behörden gefragt und sie hat die fast übereinstim⸗ unerfüllbare muthung sei, mit einigem Anspruch auf Gerechtigkeit und Richtig keit diese Bedürfnißfrage richtig zu behandeln. (Sehr richtig!) Die Behörden wehren sich mit Hand und Fuß dagegen, daß ihnen eine derartige Zumuthung gestellt wird, und ich meine, wenn man mit einiger Objektivität diese Frage ansieht, so muß man ihnen Recht geben. Welch eingehende Kenntniß aller, auch der kleinsten Verhält⸗ nisse eines Bezirks würde dazu gehören, um richtig festzustellen, wie viel Hausierwaaren verschiedener Art in diesen Bezirk hereingelassen werden müssen, um die Bedürfnisse der Bevölkerung zu befriedigen. (Sehrrichtig!) Und wenn das nun wirklich gelungen wäre und man sich solch ein Bild gemacht hätte, so würde man immer noch keinen Maßstab für die Zahl der auszugebenden Hausiergewerbescheine haben, denn der eine Hausierer vertreibt sehr viel, der andere sehr wenig. (Sehr richtig! Also, wenn eine bestimmte Zahl von Hausierscheinen ausgestellt wird, so weiß man noch nicht, welches Quantum an Waaren in den Bezirk kommt; dem gewissenhaften Beamten, der wirklich dem Bedürfniß entsprechend verfahren will, bleibt nichts Weiteres übrig, als sich zu fragen, wie⸗ viel Meter Leinwand, wieviel Meter Wollenwaaren muß dieser Bezirk im Wege des Hausierhandels beziehen? Ich frage: ist es wirklich denkbar, daß derartige Erörterungen auch nur annähernd zu einem Refultat führen können? Es ist meines Erachtens die ganz unerläßlich Folge dieser Bestimmung, daß willkürlich gegriffen wird. (Sehr richtig!) Wenn das aber nun geschieht, so wird meines Erachtens die Unbilligkeit, die darin liegt, daß in dem einen Bezirk Hausierer zugelassen werden, in dem andern nicht, noch sehr viel größer. Nun denken Sie sich den Fall, es wird für jeden Bezirk das Bedürfniß festgestellt; in dem einen sagt der betreffende Verwaltungschef, hier lasse ich so und so viel ich lasse nur der nächste

en ist größ ch der kleinere und m hr zur Auffuchung von Kunds . affen, daß der ö Daß würde eher schaden als die Einschränkun hl bezüglich der Person

I der Le ufer. 1d; denn au

ie Regierun eisende dem Hau

triebs im Umher⸗ en, als der feilgebotenen Waaren

des Gewerbebe

ei Punkte

Ihnen einige Wo Antrags Gröber,

bekommen,

der Nachbar die Hälfte zu und der dritte Nachbar, lasse überhaupt gar keinen zu, in diesem Artikel ist kein Bedürfniß. Nun kommt der Hausierer mit seinem Pack auf dem Rücken, in den ersten Bezirk, da darf er hausieren, in dem zweiten wird er be⸗ reits angehalten, es wird ihm gesagt: nein, hier darfst du nicht hin, hier sind bereits so und so viel Hausierscheine ausgegeben, weiter

auf, also er muß sich auf die Eisenbahn setzen, bis er nach so und soviel Mellen wieder in einen Bezirk kommt, wo er einen Schein bekommt. Die Folge ist die, daß gerade den kleinen Hausierern, die ihre Waaren mit sich herumtragen, die Cxistenz vernich tet wird durch diese Bestimmung. (Sehr richtig Sie können diese Opfer nicht ertragen, sie sind darauf angewiesen, daß sie bei dauerndem Wandern ihre Waaren absetzen und sobald sie den Verkauf bewirkt haben, kehren sie zurück und holen sich frische, dann wandern sie weiter aber große Bezirke aussperren von ihrer Thätigkeit bedeutet meines Erachtens, wie gesagt, diesen Hausierhandel der Kleingewerbtreibenden aufhören machen. Ganz anders liegt das selbstverständlich für die größeren und Detailreisenden. überspringen suchen die Orte auf, wo sie die Waaren am besten los werden. Ja, die Folgen dieser Bestimmungen würden die sein, daß sie zwar den kleinen Hausierhandel treffen, aber dem Detailreisenden und dem größeren Hausterer würden Sie mit dieser Bestimmung wenig Schaden bringen und so würde das Gegentheil von dem eintreten, was die Herren Antragsteller, die immer den Schutz der Schwachen betonen, wollen. Etwas anders das muß ich zugeben liegt es mit der Aus— Auch in dieser Frage sind die preußischen Das Urtheil darüber,

namentlich

Eisenbabn, betreffenden

schließung von Waaren. Behörden gehört worden. weise vom Hausierhandel ausgeschlossen werden soll, ist ein außer ordentlich verschiedenes. Der eine sagt: ja, die Tuchwaaren und die Wollwaaren können zwar ausgeschlossen werden, aber die Wollwaaren, die in meinem Bezirk hergestellt werden, dürfen natürlich nicht aus— Ganz dieselbe Sache ist es mit der Lein⸗ wand, wie mit einer Reihe von anderen Waaren auch. Kurz, die Anschauungen darüber, was vom Hausierhandel ausgeschlossen werden im großen“ und ganzen die Neigung, den so außerordentlich ver⸗ entschließen

was zweckmäßiger⸗

geschlossen werden.

soll, sind, Hausierhandel einzuschränken, vorherrscht, daß die verbündeten Regierungen sich nicht

an sich erlaubtes Geschäft ohne nachgewiesenes Bedürfniß zu ver— hindern oder ein vorhandenes Bedürfniß zu beschränken und außerdem die Existenz einer großen Menge kleiner Gewerbtreibenden zu unter⸗ graben, die auf den Hausierhandel angewiesen sind, und man kann ja sagen seit Jahrhunderten im Hausierhandel ihren legitimen Lebens unterhalt gefunden haben.

Ich kann die Stellungnahme des Herrn Abg. Hitze nicht theilen, der davon ausgeht, daß der seßhafte Kaufmann seiner ganzen sozialen und sonstigen Position nach einen derartigen Vorzug vor dem Hausierer verdiene, daß die Gesetzgebung Hausierer die Konkurrenz

einschreiten und dem seßhaften Kaufmann gegenüber unmöglich machen müßte. Das halte ich nicht für gerechtfertigt. An sich ist der Hausterhandel nach meiner Ueberzeugung geradeso legitim, wie der seßhafte Handel, d. h. wo er ein Bedürfniß ist; wo kein Be⸗

schieht, da ergeben sich allerdings leicht die Auswüchse, die uns allen bekannt sind, denen entgegenzutreten ja auch die Regierungs⸗ vorlage durchaus bereit ist. Ich meine, ein Hausierer, der sein Geschäft solid betreibt, hat dieselbe Existenzberechtigung wie ein seßhafter Kaufmann. Die großen sozialpolitischen Aufgaben, die Herr Hitze dem seßhaften Kaufmann zuschreibt er sprach sogar von einer Vermittlung der Gegensätze zwischen Ar⸗ beitgebern und Arbeitnehmern sind doch nicht vorzugsweise diesem Berufsstande gestellt. Im Laden besorgen beide ihre Einkäufe; darin liegt doch aber nicht ein besonders günstiges Moment zur Versöhnung wirthschaftlicher Gegensätze. Der Hausierer, der viel auf Reisen ist, kann zwar innerhalb der Gemeinde nicht das leisten, was der seßhafte Mann leisten kann, indessen in dieser Be⸗ ziehung konkurriert er mit vielen anderen Erwerbsarten. Der Arzt der kleinen Stadt, der eine große Landpraxis hat, ist auch oft den ganzen Tag nicht zu Hause. Ich will damit nicht etwa den Arzt mit dem Hausierer auf denselben Standpunkt stellen, es sind ja zwei sehr verschiedene Berufẽ⸗ ärten; ich will nur sagen, aus dem Moment, daß das Mitglied einer Ge⸗ meinde sich zu seinem Erwerb häufig auf Reisen befindet, kann man meines Erachtens eine soziale Unterwerthigkeit an sich nicht schließen. Ich meine, der ordentliche und solide Hausierer ist gerade

.

der unordentliche und unsolide Hausierer sst gerade so wenig werth als der unordentliche und unsolide Kaufmann. (Sehr richtig!) Dieser Satz ist richtig, und wir brauchen uns nicht in Untersuchungen einzulassen, was die Geschichte uns erzählt: ob das seßhafte Gewerbe das ältere ist oder das umherziehende; ich meine, das kann sehr zweifelhaft sein; vielleicht ließe es sich nachweisen, daß das umherziehende Gewerbe das ältere sei. Aber, wie gesagt, das ist zur Beurtheilung dieser Frage ganz gleichgültig; die Gegenwart mit ihren Bedürfnissen hat über solche Fragen zu entscheiden und nicht die Vergangenheit.

Nun, meine Herren, habe ich mich noch dagegen zu verwahren, daß der Herr Abg. Schaedler leider ist er nicht anwesend ausgesprochen hat, daß man aus der Vorlage der Regierung erkennen könne, wie schwer die verbündeten Regierungen in Bewegung zu setzen seien so ungefähr hat er gesagt wenn es sich um die Beseitigung sozialer Mißstände handle. Ja, meine Herren, da ist eben die Vor- aussetzung, daß der Herr Abg. Schaedler mit seiner Behauptung Recht hat, daß hier ein sozialer Mißstand in dem von ihm behaupteten Umfange vorliegt. Ueber die Ausdehnung dieses sozialen Miß— standes und die anzuwendenden Mittel sind eben die verbündeten Regierungen anderer Meinung. Der Herr Abg. Schaedler hätte nur sagen können: man sieht hieraus, wie schwer die Regierung zu bestimmen ist, einen Antrag des Herrn Abg. Schaedler zu acceptieren. Gegen seine Bemerkung muß ich mich also verwahren, ebenso wie sich ja auch sein Fraktionsgenosse Herr Abg. von Strombeck dagegen verwahrt hat, der mit der Regierung auf demselben Standpunkt steht. Im übrigen wird die Regierung ja bereit sein, in der Kommission über die Einzelheiten, auch über die Anträge der Herren Abgg. Gröber und Genossen, zu verhandeln, und sie hat denselben guten Willen, den der Herr Abg. Hitze gegenüber dem Hausiererstand für sich in Anspruch genommen bat, sowohl für den Hausierer, wie für den seßhaften Kaufmann.

Abg. Schmidt Berlin (Soz.): Auch diese Vorlage wird es nicht fertig bringen, den Mittelstand zu stärken. Ich hätte gewünscht, daß sie in mancher Richtung weiter ginge, als es der Fall ist. So wäre es durchaus gerechtfertigt gewesen, durch die Bestimmungen über Schauspielunternehmungen die Schauspieler vor der schmählichen Aus⸗ beutung zu schützen, die jetzt betrieben wird und welche geradezu Wucher ilt. Der Abg. Schädler hat gemeint, man solle mehr auf die sittliche Seite bei den Theaterkonzessionen . die Verletzung der Sittlichkeit ist aber am ärgsten bei der Art und Weise, wie heute die Theaterunternehmungen betrieben werden. Der Schauspieler ist an eine bestimmte Kündigungsfrist gebunden, während der Theaterunter⸗ nehmer zu jeder beliebigen Zeit kündigen darf. Ein Kontrakt, der von deutschen Bühnenvereinen ausging, enthält die Bestimmung, daß die erste Liebhaberin nicht verheirathet sein dürfe. Der Antrag des Zentrums wird die Vernichtung des Kleinhausierhandels herbeiführen und die Zahl der Arbeitslosen vermehren; denn durch die Beschränkung des Hausterhandels und der Detailreisenden wird nicht der Großkauf— mann getroffen, sondern die von den Unternehmern abhängigen Personen. Diese meist mittellosen ⸗Personen werden aus ihrem Berufe

erissen werden und werden meist nicht im stande sein, einen anderen

eruf zu ergreifen. Einem Gesetzentwurf, der Tausende von Existenzen untergräbt, können wir nicht zustimmen.

Abg. Gräfe (Refermp): Das alte Sprichwort. Wag lange währt, wird gut“ trifft bei diesem Gesetzentwurf nicht zu. Er giebt den Betheiligten Steine statt Brot. Ich hätte gewünscht, daß den Droguisten größere Freiheit gewährt würde. Mit der Beschränkung der r eff ech, der Konsumvereine für den Bier⸗ und Branntweinverkauf bin ich einverstanden, schon weil ich in diesen Vereinen eines der wirksamsten Agitatigns⸗ und Drga⸗ nifationsmittel der Sozialdemokratie erblicke. Auf dem Boden des Sonntagsruhegesetzes stehen auch wir; man hätte aber für das—⸗ felbe erst die Vorbedingungen schaffen müssen, d. h. man hätte ver⸗ hüten sollen, daß den kleinen Kaufleuten in den Landstädten, die ihre Wäden Sonntags nur einige Stunden öffnen dürfen, durch den Hausier⸗ handel das Geschäft aus der Hand genommen wird. So wie die Dinge jetzt liegen, züchtet man durch diese Maßregel, geradezu den Hausierhandel, und es wäre dringend zu wünschen, daß in den kleinen

täbten die Einschränkungen möglichst gemildert oder ganz aufgehoben würden. Wanderlager und große Kaufbazare müßten mit einer Umsatz⸗ steuer belegt, Filialgeschäfte in mehreren Städten ganz verboten und die Detailreisenden den Hausierern gleich gestellt werden. Will die Regierung das Handwerk retten, so ist es die höchste Zeit dazu; zu diefem Zweck würden aber die Anträge des Zentrums das mindeste fein, was wir verlangen müßten; halbe . wären nur schädlich, weil sie eine gründliche Reform hingusschieben würden.

Abg. Dr. Mey er⸗Halle (fr. Vg. :. Mir gefällt in der Vor⸗ lage hauptsächlich die Bestimmung nicht, daß nicht die Gemeinde⸗ r ne die doch die lokalen Bedürfnisse am besten kennt, sondern die Verwaltungsbehörde Erlaubnißscheine für das Wandergewerbe zu ertheilen haben soll, während gerade der ö sich zumeist nach den örtlichen Bedürfnissen richtet. odann will man zu dem Droguenhandel eine veränderte Stellung nehmen. Ich habe in mehreren deutschen Wörterbüchern nach der Bedeutung des Wortes Drogue! efucht., ohne genügende Aufklärung zu finden; dann habe ich zu einer ranzbsischen Eneyklopädie gegriffen und darin gefunden, daß Drogue ein Bedarfsartikel für die Kunst, Industrie, die Ernährung und die Arzneikunst“ ist, und nun war mir wieder etwas unklar: was ist denn feine Drogue? Wir schaffen, wenn wir dem Richter in solchen Fällen die Definition überlassen, eine ganz unerträgliche Rechtsunsicherheit. Der Zentrumzantrag richtet sich auch geen den Kolportage⸗ buchhandel. Die schlechte Kolportage⸗ Literatur ist doch jetzt in starkem ückgang begriffen; die Buchhandlungen vertreiben jetzt eine Reihe guter Werke, von denen zu wünschen ist, daß sie in recht welten Kreisen der Bevölkerung Eingang finden. Der Handel ist von jeher seiner Natur nach ein reisendes Gewerbe ewesen und wird es auch bleiben; welche Wege der Handel a,. . kann man ihm nicht vorschreiben. In diesen ir rer g gen =

dürfniß vorhanden ist, tritt er von selbst zurück. Wo das nicht ge⸗

3 der Erschwerung des Hausierhandels ö. ich kein Heil. Auch

diefe neueste Novelle hat ihren Beruf verfehlt.

so viel werth als der ordenfliche und solide Kaufmann, und

Die Diskussion wird geschlossen.

Nach einem Schlußwort des Abg. Schwarze gentr) für den Antrag Gröber beschließt das Haus, die Regie⸗ rungsvorlageé und den Antrag Gröber an eine Kom⸗ misfion von 21 Mitgliedern zu überweisen.

Schluß 512 Uhr. ;

Nächste Sitzung Dienstag 1 Uhr.

Preußzischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

10. Sitzung vom Freitag, 1. Februar.

In der fortgesetzten zweiten Berathung ses Etats der landwirthfchaftllchen Verwaltung (s. den Anfangs⸗ bericht in der gestrigen Nummer d. . nimmt nach dem Geheimen Regierungs-Rath Sachs das Wort der

Abg. Dr. Paasche nl.) und bittet um Aufbesserung der Gehaltsver⸗ hältniffe der Bureau - Assistenten bei den General- Kommissionen und der Sekretäre bei den Sperjalkommissionen.

Deheimer Ober Finanz-Rath Lebnert erwidert, daß man diese Beamtenklassen nicht herausgreifen und höher besolden könne, wenn man nicht in nerten Kreisen anderer- Beamtenkategoriqgn Unzufrieden⸗ heit hervorrufen wolle. Die Regierung werde bestrebt sein, der Ge⸗

zaltsaufbefferung der Unterbeamten auch eine solche der mittleren

Beamten folgen zu lassen. Es werde gegenwärtig erwogen, Assistenten und Sekretäre in eine Klasse zu setzens und dadurch eine Besserung herbeizuführen. 9

Abg. Pa risius (fr. Volksp.) nimmt dem Abg. von Brockhausen gegenüber die „Güterschlächter! in Hinterpommern in Schutz, von denen namentlich zwei besonders segensreich gewirkt hätten; der eine von ihnen sei allerdings ein jädischer Mann, der andere aber ein konservativer Rentner gewesen.

Abg. Rickert (freis. Vgg.): Der Regierungskommissar hat selbst die Thätigkeit des einen Güterschlächters gelobt. Die Regierung kann fich gratulieren, daß sie so geschickte Agenten hat. Was soll es nun heißen, wenn man die jüdischen Güterschlächter hier denunziert? Die Bauern können froh sein, wenn sie reelle Güterschlächter finden, die thun dem Vaterlande und dem Bauernstande einen Dienst. Ich bedauere, daß Sie (zur Rechten) hier das Geschäft der Antisemiten betreiben. Das öffentliche Vertrauen zu den Güterschlächtern wird durch solche Denunziationen erschüttert, aber Sie brauchen ja für Ihre Agitation Aufregung und Unzufriedenheit.

Abg. von Pappenheim (ton): Im Regierungs- Bezirk Cassel hat sich das Bedürfniß herausgestellt, eine landwirthschaftliche Mittelschule zu errichten. Ich ersuche die Königliche Staatsregierung, diefes Bedürfniß anzuerkennen und mit der Bezirksverwaltung wegen der Einrichtung einer solchen Schule in Verhandlung zu treten. Die Stadt Marburg würde sich wohl am besten dafür eignen.

Abg. Barthold (fr. kons.): Es ist allgemein mit Freuden be⸗ grüßt worden, als im Jahre 1875 von der Regierung anerkannt wurde, den jungen Leuten, die sich der Landwirthschast widmen wollen, durch Errichtung von landwirthschaftlichen Mittelschulen Gelegenheit zur Vorbereitung und Ausbildung für ihren. Beruf zu geben. Die Einrichtungen dieser landwirthschaftlichen Mittelschulen kranken in⸗ deffen an mannigfachen Uebelständen. Erstens ist es ein Uebelstand, daß der Normalbesoldungs⸗Etat der Lehrer nur mit Hilfe freiwilliger Beiträge durchgeführt werden kann. Freiwillige Beiträge aber ge⸗ währen“ für die Zukunft keine Sicherheit. Auch ist der Normal⸗ befoldungs⸗Etat nicht an allen Schulen durchgeführt. Zweitens ist es ein Fehler, daß die Lehrer außerhalb der be,, , ,. stehen. Die im Etat angesetzten 12 9000 * zur Versorgung der ittwen und Hinterbliebenen sind eine viel zu geringe Summe, wo wir 16 land⸗ wirthschaftliche Mittelschulen mit durchschnittlich je acht Lehrern haben. Ein weiterer Mißstand ist es, daß die Stellung der Lehrer, die ihnen gebührt, nicht anerkannt wird. Wenn einmal eine gewisse Rang— ordnung bei den Lehrern eingeführt ist, muß man sie auch allen den⸗ jenigen, die darauf Anspruch zu machen haben, zuwenden. Die Lehrer an den landwirthschaftlichen Mittelschulen werden danach streben, eine andere Anstellung zu bekommen, wo ihnen alles das geboten wird, was sie hier vorläufig entbehren. Man muß bestrebt sein, die einmal angestellten Lehrer, wenn sie brauchbar und 9 sind, der Anstalt zu erhalten. Denn es ist schwer, sich ein gutes ehrerpersongl zu verschaffen. Um der Noth der Landwirthschaft zu steuern, müssen die Hebel von unten angesetzt werden. Man muß küchtige Landwirthe heranbilden. Es sind nicht genügende Mittel für die landwirthschaftlichen Schulen in den Etat eingestellt. Man sagt, der Finanz⸗Minister wolle nicht mehr geben. Aber da er selbst die Noth der Landwirthschaft anerkennt, hoffe ich, wird er auch auf diesem Gebiet uns wohlwollend entgegenkommen.

Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Thiel: Es ist das Bestreben er landwirthschaftlichen Verwaltung, den Normalbesoldungs⸗Etat der anderen höheren Schulen in den landwirthschaftlichen Mittelschulen durchzuführen. Dies konnte aber nicht ausschließlich auf Kosten des Staats geschehen, auch die Schulunternehmer ihrerseits mußten sich an den Lehrkosten betheiligen. Diese Bestrebungen sind von Erfolg be⸗ gleitet: in dreizehn Mittelschulen ist der Normal Etat eingeführt worden, wobei die Schulunternehmer die feste Verpflichtung über⸗ nahmen, ihre Beiträge zum Normal Etat auch in Zukunft zu liefern. Mit den drei übrigen landwirthschaftlichen Mittelschulen stehen wir noch in Verhandlung. Bei dieser Gelegenheit ist auch da⸗ für geforgt worden, die Pensionsberechtigung derjenigen Lehrer zu regulieren, die bis dahin noch nicht pensionsberechtigt waren. Auch ind wir bestrebt, ihnen eine Wittwenversorgung zu sichern, ohne daß sie selbst Beiträge zu leisten hätten. Freilich müßten auch hierbei die Schulunternehmer einen Theil der Kosten tragen. Die landwirth⸗ schaftliche Verwaltung ist mit dem Vorredner der. Meinung, daß in Bezug auf Rang und Stellung der Lehrer Parität in den Schulen herrschen muß. Die Anträge auf Verleihung der entsprechenden Titel wären auch erfolgreich gewesen, wenn man nicht die Erledigung diefer Frage mit Recht verschoben hätte, bis die Gehaltsfrage erledigt fei. Ba der Normal⸗-Ctat jetzt schon fast überall, eingeführt t wird die Verwaltung die Frage der Rangverhältnisse wieder aufnehmen.

Abg. Dr. Glattfelter (3entr.: Es wäre wünschenswerth, den ländlichen Fortbildungsschulen mehr den Charakter von landwirth⸗ schaftlichen Fach⸗Fortbildungsschulen zu geben. Die ländlichen Fort⸗ bildungsschulen werden zu wenig für die Landwirthschaft nutzbar ge⸗ macht. Würden die Bauernsöhne in diesen Schulen an Ort und Stelle die neuen Errungenschaften der Landwirthschaft und ihre sinstigen Wirkungen kennen lernen, so. würden die Bauern für Reuerungen leichter zugänglich sein als jetzt. Es fehlt den Bauern meistens an Geld, ihre Söhne nach außerhalb in die landwirthschaft⸗ lichen Schulen zu schicken. Auch wollen sie nicht gern ihre Kinder fern vom heimischen Boden und von der Zucht und Ordnung des Hauses wissen. Als Lehrer müßte man die Elementarlehrer verwenden.

Geheimer Ober Regierungs- Rath Dr. Thiel: Die landwirthschaft⸗ schaftliche Verwaltung steht der Anregung des Vorredners sympathisch . enüber. Die Schwierigkeit liegt in der Beschaffung geeigneter ehrkräfte. Es ist bedenklich, die Schüler von Elementarlehrern in landwirthschaftlichen Dingen unterrichten zu lassen. Die fr wie man die Elementarlehrer dazu am besten qualifiziert, ist vielleicht dadurch zu erledigen, daß man in dem Lehrerseminar einen landwirth⸗ schaftlichen Kursus einrichtet. Aber das wird auf Schwierigkeiten stoßen. Im Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium wird über diese Angelegen heit verhandelt werden. .

Abg. Krawinkel (nl) bittet, die landwirthschaftlichen Fort- bildungsschulen nicht zu viel mit wissenschaftlichen n zu be⸗ Halti ft sondern den praktischen Bedürfnissen des kleinen Bauern anzupassen.

Abg. von Berg (kons.) beschwert sich über die Bestimmungen der Körordnung der Propinz Brandenburg, wonach die kaltblütigen,