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auf dem
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geen ablehnt, befürwortet sie die obligatorische gachaich h der
ewichte, die nicht nur innerhalb des Reichsgebiets bereits seit längerer Zeit in Bayern und Elsaßz⸗Lothringen besteht und vor kurzem im Königreich Sachsen eingeführt ist, sondern auch in den übrigen , Stagten, die Regel zu sein scheint. Von Oesterreich, Frankreich, Italien und Belgien ist
der Normal⸗Aichungs⸗Kommission bekannt, daß sie die e g ge Nachaichung haben. Ueber die Vortheile der periodischen Nach⸗ aichung gegenüber dem bestehenden Systeme der Revisionen der im Verkehr befindlichen Maße ꝛc. äußert sich die Normal⸗ Aichungs-Kommission in folgender Weise. Nachdem sie aus⸗ . daß die Maß⸗ und Gewichtsrevisionen in dem Um⸗
ange, den sie gegenwärtig in ö haben, unzulänglich eien und deshalb zur Herbeiführung eines berechtigten An⸗ orderungen genügenden Zastands im Maß⸗und Gewichtswesen bedeutend erweitert werden müßten, fährt sie fort: . „Aber auch eine solche Erweiterung der . technischen Nachprüfungen würde nicht alle Vortheile der periodischen aichamtlichen Nachaichungen haben, wohl aber manche Unzuträglichkeiten der polizeilichen Kontrolen be⸗ halten und ungemein umständlich und kostspielig sein. Die Normal⸗Aichungs Kommission kann deshalb diesen Weg nicht empfehlen.
af h periodische Nachaichung bedingt demgegenüber nur
eine Prüfung, eben die . und erreicht den Zwang dazu lediglich durch die damit verbundene, das Jahr der erfolgten Nachprüfung kennzeichnende Stempelung. Sie setzt also bloß noch eine polizeiliche Revision dahin voraus, ob nach Ausweis der Jahreszahl der Stempelung die Nachprüfung rechtzeitig stattgefunden hat; regelmäßige poli⸗ zeiliche Nachprüfungen wären überflüssig.
Die periodische Nachaichung hat ferner den Vortheil, daß sie die Frist der Nachprüfungen nicht, wie bis zu einer gewissen Grenze bisher, in das Belieben des Publikums stellt, sondern selbst eine angemessen beschränkte Gültigkeits⸗ dauer der Stempelung festsetzt. Ohne eine solche beschränkte Dauer würde sie auch kaum zum Ziel führen. Das Publikum hat die Neigung, die Messungsmittel so lange als vorschriftsmäßig anzusehen, als die Stempel auf ihnen noch sichtbar sind. Ist nun für diese Stempel eine be⸗ schränkte Gültigkeitsdauer nicht festgesetzt, so findet es keinen Anlaß, diese Messungsmittel freiwillig einer zeitweisen Nachprüfung unterziehen zu lassen. Bei den Gewichten führt dieses um so eher zu Unzuträglichkeiten, als diese nach der Aichung vielfach Jahre lang noch in den Magazinen der Händler lagern, woselbst sie oft allen Unbilden der Witterung und schlechter Behandlung unterliegen, da die Händler nach erfolgter Aichung gar kein Intereffe mehr an der Richtighaltung haben. Die Gewichte kommen infolge⸗ dessen oft schon unrichtig in die ö des Publikums, oder bereits mit so großen Fehlern behaftet, daß sie nach kurzer i falsch werden. Die ,,, in diesem Falle den chuldlosen Besitzer, da dieser kein Mittel hat, zu entscheiden, wie viel Zeit seit der Aichung bereits verflossen ist. Diefen Uebelständen kann nur dadurch abgeholfen werden, daß das Publikum in Kenntniß davon gesetzt wird, daß die Dauer der Stempelung seiner Maße, Gewichte und Waagen eine beschränkte ist, und daß nach Ablauf dieser Dauer eine erneute Aichung erforderlich ist. Es wird dann ingbesondere beim Einkauf von Gewichten darauf achten, daß diese nicht nur vor Ablauf der Vachaichungsfrist, sondern überhaupt vor nicht zu langer Frist geaicht sind, was den Erfolg haben wird, daß die Händler von der Aufspeicherung geaichter Gewichte Abstand nehmen werden, und daß ein großer Theil der Bestrafungen wegen Benutzung unrichtiger Gewichte in Fortfall kommt.“
Die Normal⸗Aichungs⸗KPommission kommt hiernach zu dem Ergebniß, daß die Einführung der periodischen Nachaichung das . Mittel sei, um einerseits den Mengenbestimmungen im Verkehr die nöthige Sicherheit zu verleihen und anderer— seits Vexationen und Schädigungen des Publikums ein Ende zu bereiten.
Die Kosten, die den Gewerbetreibenden durch Einführung der obligatorischen Nachaichung erwachsen würden, werden nicht erheblich sein. Die Normal⸗Aichungs⸗Kommission deutet in dieser Hinsicht an, daß es möglich sein werde, die Aich⸗ gebühren erheblich herabzusetzen.
Mit Rücksicht darauf, daß in letzterer Zeit von Handels⸗ kammern mehrfach über die Belästigungen der Maß⸗ und Gewichtsrevisionen geklagt und eine Erweiterung der Verkehrs⸗ fehlergrenzen angeregt worden ist, habe ich nicht unterlassen wollen, den berufenen Vertretungen des Handels und der Industrie von den vorerwähnten Verhandlungen Kenntniß zu geben. Ich stelle zugleich anheim, zu dem von der Rormal— Aichungs⸗Kommission befürworteten Vorschlage der Einführung der obligatorischen Nachaichung sei es allgemein, sei es zur Zeit wenigstens für Gewichte Stellung zu nehmen und eine 6 Aeußerung vor dem 15. April d. 3 an mich gelangen zu lassen.
Berlin, den 28. Januar 1895.
Der Minister für Handel und Gewerbe. Freiherr von Berlepsch.
An die Handelskammern und kaufmännischen Kor— porationen.“
Die Nr. 2 der „Amtlichen Nachrichten des Reich s⸗ Versicherungsamts“ vom 1 Februar 1895 enthäl außer den von dem genannten Amt genehmigten Unfall , verhütungsvorschriften für die weimarische land- wirthschaftliche Berufsgenossenschaft folgende Re⸗ kursentscheidungen:
Die Abästelung der Baumstämme, sowie deren Herrichtung zu Grubenholz im Walde gehört an sich noch . a wem ch af rn Betriebe.
ie Holzbearbeitung, welche im Walde zu ge— werblichen Zwecken vorgenommen wird, kann dem forstwirthschaftlichen Betrieb dann noch zugerechnet werden, wenn sie im Verhältniß zu den Verrichtungen rein forstwirth⸗ schaftlicher Natur (wie Fällung und Bewaldrechtung der Stämme) nur eine untergeordnete und nebensächliche Be⸗ deutung hat, auch mit diesen in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang steht, sodaß sie aus dem einheitlichen Ganzen in versicherungsrechtlicher Beziehung nicht ausgeschieden werden kann.
Das Entrinden (Schälen) der Grubenhölzer im Walde gehört an sich noch um forstwirthschaftlichen Betriebe.
Das Behauen und Aufladen gefällter Bäume landwirthschaftlichen Gru ndstücke, auf
welchem die Bäume standen, ist dem landwirthschaftlichen Be⸗ triebe des Grundbesitzers zuzurechnen; und zwar selb dann, wenn die Bäume nicht geschlossen auf einem Waldgrundstück, sondern zerstreut gestanden haben. ; .
Die ,,, roher 3 im Walde ist in der Regel nicht mehr Ausfluß des forstwirthschaftlichen Be⸗ triebs, wobei es unerheblich ist, ob etwa der Waldbesitzer einen Theil der Holzabfälle für seinen Betrieb gebraucht.
Die Versicherung der Abästelung von Linden⸗ bäumen, die auf dem Hofe eines Fabrik⸗
rundstücks standen, ist derjenigen Berufsgenossen⸗ 6. überwiesen worden, welcher der Fabrikbetrieb angehört, weil es sich nur um eine Nebenverrichtung handelte, auch das gewonnene Holz zum größten Theil im Fabrikbetriebe ver⸗ wendet worden ist, und weil eine Versicherung der Arbeit durch die land⸗ und forstwirthschaftliche Berufsgenossenschaft , war, da die Pflege einzelner, nicht zum Zwecke der Holzgewinnung gepflanzter Bäume als ein eigener land— oder forstwirthschaftlicher Betrieb nicht gelten kann.
Ein Holzfäller hatte einen Unfall erlitten, als er im Auftrage eines Zimmermeisters mit dem Fällen von Bäumen beschäftigt war, welche auf einem dem Fifenbahnfiskus ge⸗ hörenden, zu dem Bahnverkehr nicht mehr . alten Eisenbahndamm standen; die Entschädigungsp licht für diesen Unfall ist dem Fiskus auferlegt worden, da that⸗ sächlich auf dem Damm eine, wenn auch ag umfangreiche Holz- kultur stattfand, deren Erzeugnisse von dem Eisenbahnfiskus verwerthet worden sind, und hiernach die Holzfällungs⸗ arbeiten als Theil des auf dem Bahndamm sich voliziehenden Betriebs des Fiskus zu gelten hatten, welcher von der Versicherung nach § 1 Ziff. I des Aus— dehnungsgesetzes mit umfaßt wird.
Das Einsammeln von Waldstreu gehört, gleichviel b eine Gebühr für die Ertheilung des Erlaubnißscheins zum Einsammeln erhoben wird oder nicht, nicht zum forstwirth⸗ schaftlichen Betriebe, weil die Waldstreu im wesentlichen zur Düngung des Waldbodens dient, aber nicht als ein im Wald—
wirthschaftsbetriebe zum Zwecke der Verwerthung durch Ver⸗
äußerung gewonnenes Nutzungserzeugniß gilt; zudem in dem Einzelfalle festgestellt worden war, daß die Abgabe derselben offenbar im Interesse der Abnehmer aus Rücksichten für das Gemeinwohl zur Steuerung der allgemeinen Futternoth erfolgt war.
Aus ähnlichen Gesichtspunkten kann die Gewinnung von Gras im Walde in der Regel nicht mehr dem forstwirthschaftlichen Betriebe zugerechnet werden, weil die Waldwirthschaft nicht immer planmäßig auf die Er⸗ zeugung und Gewinnung derartiger Graskulturen abzielt, auch eine Nutzung oft nur gelegentlich geschieht und dann nicht eine Aberntung in dem Sinne darstellt, daß sie zum ordnungs⸗ mäßigen Abschluß der Forstwirthschaft erforderlich wäre.
Das Zurichten, Bündeln und Abfahren von Reisig ist als zum forstwirthschaftlichen Betrieb gehörig anzusehen.
Dagegen kann das vom Waldbesitzer Bedürftigen gegen eine geringfügige Gebühr gestattete Einsammeln von Raff- und 3 im Wald regelmäßig nicht zum forstwirthschafttichen Betrieb gerechnet werden, weil die Einräumung des Leserechts nicht als eine innerhalb des Betriebszwecks der Forstverwaltung liegende Cinnahme— quelle, sondern überwiegend als eine herkömmliche Begünstigung und Unterstützung der minder wohlhabenden Klassen der Be⸗ völkerung seitens der Forstverwaltung erscheint.
Dagegen ist das Sammeln von dürrem Holz im Walde als Ausfluß des forstwirthschaftl ichen Be⸗ triebs unter den besonderen Voraussetzungen eines Falls angesehen worden, in welchein der Kläger das Holz in Aus⸗ übung seines Rechts als Mitglied einer Märker— hen affen e, im Märkerwalde eingesammelt hatte, weil dessen Thätigkeit eine der Formen war, in denen sich die Einerntung der Waldprodukte durch den Betriebsunternehmer, die Märkerschaft, zu Gunsten ihrer Mitglieder vollzog.
Der General-⸗Lieutenant Freiherr d' Orville don Löwen clau, Kommandeur der 33. Division, ist hier ein⸗ getroffen.
Bayern.
Seine Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent hat wegen des Ablebens Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Wolfgang eine Ho ftrauer von vierzehn Tagen angeordnet. Die Leiche des verstorbenen Prinzen wurde im Parterre des Wittelsbacher⸗Palais (im bisherigen Wohnzimmer des Prinzen) aufgebahrt. Gestern Abend 6 Uhr fand bie Beisetz ung statt.
Um das Andenken des vor einigen Tagen in Würzburg verstorbenen früheren kommandierenden? Generals des II. Bayerischen Armee⸗Korps, Generals der Infanterie z. D. von Orff zu ehren, hat Seine Königliche Hoheit der Prinz—⸗ Regent angeordnet, daß vom Tage der Beerdigung an die Offiziere des II. Armee⸗Korps 3 Tage, die Offiziere des 1I7. Infanterie⸗ Regiments, dessen Inhaber der Verstorbene war, und jene des 6. Infanterie Regiments, à ja suite dessen General von Orff stand, 7 Tage Trauer anlegen.
Württemberg.
Das Nesultat der Neuwahlen zum Landtag ist nach dem „St⸗A. f. W.“ das folgende: Es haben sich 44 definitive Wahlen ergeben, in 26 Bezirken sind Stichwahlen nöthig. Definitiv gewählt sind 7 Kandidaten der Deutschen Partei, 1 Mitglied der bisherigen Landespartei, 17 Mitglieder der Volkspartei, 16 Mitglieder des Zentrums und 3 zu keiner Partei gehörende Kandidaten. Von den sozialdemokratischen Kandidaten ist im ersten Wahlgang keiner gewählt. An den Stich⸗ wahlen sind 12 Kandidaten der deutschen Partei, 4 von der bisherigen Landespartei, 1 Konservativer, 1 von der land⸗ wirthschaftlichen Partei und 4 Parteilose betheiligt, zu⸗ sammen 22 der Opposition nicht zuzurechnende Kandidaten. Von der Volkspartei sind an den Stichwahlen be⸗ theiligt 18 Kandidaten, von der Linken 1, vom Zentrum 6. Von den Sozialdemokraten kommen 5. in bie Stichwahl, und zwar haben die sozialdemokratischen Kandidaten in Stuttgart Stadt, Stuttgart Amt und Cannstatt die relativ höchste Stimmenzahl auf sich vereinigt.
Braunschweig.
Bei Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin Albrecht von Preußen fand am Sonnabend im
Fee ichn e w s, ener en gaöban fan, ine
Durch⸗
fi em ca. 380 Einladungen ergangen waren. gucht, der Fürst von Wal deck und Pyrmont und Ihre Durchlauchten der Prinz und die in s ün riedrich von Sachsen-Meiningen waren Gaͤste Ihrer Königlichen Hoheiten und nahmen an dem Hofball theil.
In der vorgestrigen Sitzung des Landtags gat der Staats⸗Minister Otto der Hoffnung Ausdruck, aß der Reichstag die Tabacksteuervorlage annehmen und dadurch der . die das jetzige finanzielle Verhältniß zwischen Reich und Einzelstagten fuͤr das Finanzwesen der letzteren mit sich bringe, ein Ende machen werde. Diese Unsicherheit habe bisher den Ersatz der braunschweigischen Personalsteuer durch eine Einkommensteuer verhindert.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.
Der Landtagsausschuß ist behufs Prüfung der Zu⸗ ständigkeitsinstruktion für das Ministerium in Co urg zu⸗ sammengetreten.
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Frankreich.
Das Leichen begängniß des Marschalls Canrobert fand 3 Mittag unter sehr zahlreicher Betheiligung statt. Der Trauerzug verließ, wie W. T. B.“ berichtet, das Sterbehaus um 1116 Uhr Vormittags. Die Garnison von Paris bildete Spalier. Die offiziellen Persõnlichkeiten hatten sich direkt nach dem Invalidendom begeben. Unter den Kränzen wurden besonders diejenigen der auslän— dischen Souveräne, der italienischen Kolonie und des russischen Heeres bemerkt. Während der Zug bie Straßen passierte, entblößte die dicht gedrängte Menge ehrfurchtsvoll das Haupt. Nach der Ankunft des Zuges mit der Leiche des Marschalls Canrobert in der Invalidenkirche fand ein feierlicher Gottesdienst statt, dem die Angehörigen des verstorbenen Mar— schalls, die Minister und Generale, das diplomatische Korps, der Erzbischof von Paris und die Spitzen der Behörden beiwohnten. Der Sarg wurde sodann in den Ehrenhof gebracht, wo der Kriegs⸗ D fer General Zurlinden die Gedächtnißrede hielt. Der Mannister schilderte die Laufbahn des verstorbenen Marschalls, feierte dessen Thaten im Krimkriege und im Feldzuge von 1870/71 und dankte dem diplomatischen Korps für die glänzenden aus dem Auslande eingegangenen Ehrenbezeugungen. Nach der Rede des Kriegs⸗Ministers defilierten die Truppen vor dem Sarge; dann wurde dieser in die Gruft versenkt. Das Leichen⸗ begängniß vollzog sich in vollkommen feierlicher Ruhe.
Der General Mercier ist an Stelle des Generals Zurlinden zum Kommandeur des IV. Armee-Korps er— nannt worden.
In der vorgestrigen Sitzung der Deputirtenkammer richtete der Deputirte Breton die Anfrage an die Regierung, ob es wahr sei, daß die Beförderung eines Theils des Kriegs⸗ materials nach Madagaskar einer englischen Gesellschaft an⸗ vertraut worden sei. Der Kriegs-Minister General Zur⸗ linden erwiderte, die Regierung habe sich wegen des Trans⸗ ports der Kanonenboote an englische Häuser gewandt, weil keine französische Gesellschaft Vorkehrungen für ac Zwecke habe. Der Deputirte Demalvilain verlangte, daß das be⸗ treffende Abkommen rückgängig gemacht werde. Die Deputirten Bazille und de Mahh unterstützten die Rückgängigmachung und sprachen gegen die in England nachgesuchte Mithilfe. Der Minister⸗Präsident Ribot machte dagegen geltend, eine Wiederaufhebung der Abmachung würde eine Verzögerung und eine Vermehrung der Ausgaben zur Folge haben. Die Regierung müsse der Kammer die Verantwortung für solche Verzögerung überlassen. Der Kriegs- Minister., General Zurlinden erklärte ferner, er habe sich wegen des Transports der Kanonenboote zuerst an Tas Marine⸗Ministerium gewandt, aber dieses habe sich ablehnend verhalten. (Zwischenrufe). Wenn man die Fahrt der Kanonenboote aufhalte, so würden diefe zu P spaͤt eintreffen. (Bewegung auf verschiedenen Wen] Der Deputirte Le Myre de Vilers hob hervor, die Rückgängig⸗ machung des Abkommens würde das Schicksal der Expedition aufs Spiel setzen. Die Kammer hob die Sitzung auf, um die Ankunft des Marine-Ministers zu er⸗ warten. Nach Wiederaufnahme der Sitzung erklärte der Marine-Minister, Admiral Bes nard, um Kanonen— boote nach Madagaskar zu befördern, würde man die Schotten der großen Transportschiffe haben zerstören müssen, deshalb habe man sich an eine Prinat-Schiffahrtsgesellschaft gewendet. Wenn die Kammer es verlange, daß der Transport seitens der Marine ausgeführt werde, so könne er, der Minister, sich nicht verpflichten, zu der in Aussicht genommenen Stunde bereit zu sein. Die Berathung wurde hierauf geschlossen. Der Deputirte Lockroy erklärte, er habe Vertrauen zu dem Pa⸗ triotismus des Marine⸗Ministers. Das Zentrum beantragte hierauf die einfache Tagesordnung, die der Minister⸗ Präsident annehmen zu wollen erklärte. Diese wurde sodann durch Aufheben der Hände genehmigt. Die Kammer nahm hierauf die Berathung des Budgets wieder auf. Bei der 3 des Budgets des Ackerbau⸗Ministeriums erklärle, der Minister⸗Präsident Ribot auf eine nich wegen der Münzkrisis: das Aufgeben der Silberprägung sei bedauer⸗ lich, aber nur das Einvernehmen der Mächte könne diese Frage lösen. Die Bewegung zu Gunsten des Bimetallismus 3 von England ausgegangen. Er werde sich bemühen, den Widerstand zu beseiligen, und hoffe, daß man zu dem System des Bimetallismus zurückkommen werde.
Auf einem gestern in Lyon abgehaltenen Bankett hielt der Deputirte Waldeck-Rosse au eine Rede, worin er auf die schlimme Lage im Lande hinwies; der Grund derselben liege in dem. Mangel eines Budgets und in den Angriffen auf den Präsidenten der Republik. Der Redner schloß in folgender Weise: „Wir bedürfen einer Regierung, welche regiert und den Namen einer „gemäßigten“ nicht scheut; denn Gambetta, dessen Schüler wir sind, würde ein „Gemäßigter“ sein, wenn er jetzt lebte, und nach ihm braucht man vor der Befolgung einer derartigen Politik nicht zurückzuschrecken.“ .
Rochefort traf am Sonnabend von London in Calais ein. Gegen 4000 Neugierige erwarteten ihn am Quai und empfingen ihn mit Hochrufen. Es wurden einige An⸗ sprachen gehalten, auf die Rochefort sehr bewegt einige Worte erwiderte. Gestern Nachmittag erfolgte Rochefort, Ankunft in Paris. Er wurde auf dem Nordbahnhof von den Führern der Sozialisten und mehreren Deputationen empfangen und fuhr sodann nach dem Bureau des »Intransigeant“. Am Bahnhof und auf dem Wege . „Intransigeant“ wurde
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Rochefort von der zahlreich verfammesten Vo ksmenge mit
eisterten Hochrufen begrüßt. Die Mens chenmenge stand pen so di a gn, daß der Verkehr an mehreren Stellen vorübergehend völlig unterbrochen war. Ein Zwischenfall ereignete sich nicht. Rußland.
Gestern Nachmittag wurden, wie „W. T. B.“ berichtet, der Kaiserin Alexandra Feodorswna im Konzertsaale des Winterpalais die Kaiserlichen und Großfürstlichen Hof⸗ damen, sowie die Gemahlinnen und großjährigen Töchter der Militär- und Zivilwürdenträger vorgestellt. Der Empfang war außerordentlich glänzend.
Dem „Journal de St. Pétersbourg“ zufolge hatte der
deutsche Botschafter General von Werder den besonderen Auftrag, Seine Majestät den deutschen Kaiser bei der gi fe. für den Minister von Giers zu vertreten und einen prachtvollen Kranz am Sarge des Verstorbenen nieder⸗ ulegen. 1 9 Gemäßheit des Preßgesetzes haben die vier kompetenten Minister, die als besonderes Comité zusammengetreten waren, beschlossen, das Erscheinen des täglichen Journals „Rusfkaig Jisn“ (Russisches Leben) vollständig zu verbieten.
Italien.
Dem „Giornale“ zufolge ist der bisherige Botschafter in London Graf Tornielli zum Botschafter in Paris, der bisherige Gesandte in Bukarest Curtopassi zum Botschafter in St. Petersburg und der bisherige ,, in Belgrad Baron Avarna zum Gesandten in Bukarest ernannt worden.
Die „Opinione“ will wissen, in die ö gegen die bei der Entwendung von Dokumenten der Banca Romana betheiligten Beamten habe der Staatsanwalt Giolitti nicht einbezogen, weil nach Artikel 47 der Ver⸗ fassung Givlitti als damaliger Minister nur auf Grund einer Anklageerhebung durch die Deputirtenkammer vor dem in diesem Fall als oberster Gerichtshof konstituierten Senat zur Verantwortung gezogen werden könne. U
Infolge einer am Sonnabend bei den Anarch i sten Rayaglia und Capelli in Rom vorgenommenen Haus— suchung wurden, wie W. T. B.“ berichtet, beide verhaftet, da Embleme mit anarchistischen Inschriften, Mordwerkzeuge und drei Bomben bei ihnen gefunden wurden. Ravaglia räumte ein, er habe diese Bomben verfertigt und habe auch die Bomben am Tage der Verhaftung Paul Lega's und am Abend des 20. September v. J. geworfen. Er fügte hinzu, er habe sich . am Sonnabend vorgenommen gehabt, nächstens eine
er in seiner Wohnung beschlagnahmten Bomben zu werfen. 6 den Genannten wurden noch zwei Mitschuldige ver—⸗ aftet.
Spanien.
Die Mitglieder der marokkanischen außerordent— lichen Gesandtschaft statteten gestern der Infantin Eulalia, Canovas, Sagasta sowie dem Mnister des Auswärtigen Groizard Besuche ab und folgten später einer I, dung des Königs und der Königin-Regentin zum
ee.
Die Untersuchung in der Angelegenheit Fuentes dauert fort. Man glaubt, Fuentes werde einer Beobachtung auf seinen Geisteszustand unterzogen werden.
Schweiz.
In der gestrigen Volksabstimmung wurde das von konservativer und demokratischer Seite ,, Bundes⸗ gesetz über die diplomatische und koönsularische Ver— tretung der Schweiz im Auslande mit 171732 gegen 122 396 Stimmen abgelehnt.
Türkei. Der Metropolit Anthymos von Leros und Kalymnos ist dem W. T. B.“ zufolge zum ökumenischen Patriarchen gewählt worden.
Serbien.
Das Amtsblatt veröffentlicht die Königlichen Ukase, zurch welche Mijatowic zum Gesandten in London, der General Pantelic zum Gesandten in Berlin uud Co st a Christi e zum Gesandten in Bukarest ernannt werden.
. Der. „Köln. Itg.“ wird aus Belgrad gemeldet, die Re⸗ gierung bereite einen Gesetzentwurf vor, wonach dem König Milan eine jährliche Apanage von So 0060 Fr. bewilligt werden solle.
Bulgarien.
Der diplomatische Agent Bulgariens in Wien Min cewic, der bei der letzten Rekonstruttion des Kabincks mit dem Justiz⸗ Portefeuille betraut wurde, hat nunmehr die Geschäfte des Just e esorte übernommen.
ei den ,, 20 Nachwahlen zur Sobranje wurden 18 Gouvernementale und 2 Oppositionelle, darunter Karawelow, gewählt. Tontschew, Stambulow, anköw, Ludskanow, Grekow, General Nikola ew, Major Popow und Salabaschew sind unterlegen. Die Anhänger Stambulow's, Radoslawow's, Karawekowis und Zankow's wählten an mehreren Orten gemeinsam. Die Wahlen vollzogen sich ohne ernstlichere Zwischenfälle ;
Schweden und Norwegen.
Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Christiania heschied der König am Sonnabend die Präsidenten des Storthings Siverk und Nielsen und heute die ö. der radikalen Linken sowie den ehemgligen Staats⸗Minister Steen zu sich zum Vortrag über die Ministerkrisis.
. — - Dänemark. Die Prinzessin von Wales ist gestern Abend i Uhr mittels Sonderzugs von Ko penh ag en abgereist.
Amerika.
Aus St. Johns (Neufundland) vom 31. v. M. meldet das „Reuter sche Bureau“, daß in der ganzen Stadt Mauer— anschlage angeheftet worden seien, worin die Einverleibung Neu fundlands in die Vereinigten Staaten verlangt werde. Es gähre unter den Einwohnern der Stadt. Die in St. Johns garnisonierenden britischen Offiziere betrachteten die Anschlãge als Beleidigung der Königin und Großbritanniens. Die Weigerung der canadischen Regierung, die Delegirten Neu⸗ fundlands zu empfangen, bestätige sich“ Die Delegirten hätten einen Anschluß an Canada beireiben wollen * Nach einer
weiteren Meldung vom 1. d. M. hat der Premier⸗Minister Green seine Demission gegeben. Der Gouverneur hat Sir William Whitewam zu sich berufen und ihn beauf⸗ tragt, ein neues Ministerium zu bilden.
Aus Washington erfährt W. T. B.“, man halte es in unterrichteten Kreisen für zweifellos, daß die Unterhand⸗ lungen wegen Ausgabe von vierprozentigen, in dreißig Jahren rückzahlbaren Obligationen im Betrage von 100 Millisnen Dollars zum Abschluß gebracht werden würden. Eine Um— frage habe ergeben, daß 49 Senatoren für freie Silber⸗ prägung, und 39 dagegen seien.
Einer in , eingetroffenen Depesche aus Panama zufolge wären die Aufständischen in Columbien in Tolime geschlagen worden. Die Regierungstruppen hätten. drei⸗ hundert Gefangene gemacht.
Der „Agenzia Stefani“ wird aus Caracas vom Sonn— abend gemeldet, der dortige italienische Gesandte habe von der Regierung in Venezuela eine prompte Antwort auf die seitens der italienischen Besitzer von Titres der inneren Nationalschuld erhobenen, ihnen zukommenden Ansprüche er⸗ halten. Die den italienischen Reklamanten zugestandene Ge⸗ sammtsumme belaufe sich auf 250 000 Bolivares.
Nach einem dem Konsul von Ecuador in Berlin von seiner Regierung zugegangenen Telegramm hätte die Regie⸗ rung von Ecuador den Kreuzer „Esmerald en e Chile nicht gekauft. Die n von Ecuador sei von dem Dampfer in Valparaiso unberechtigter Weise ge⸗ hißt worden.
Asien.
Aus Hiroshima von gestern meldet das „Reuter sche Bureau“, es sei einer amtlichen Mittheilung zufolge bei dem Austausch der Beglaubigungsschreiben der Delegirten zu den Friedensunterhandlungen festgestellt worden, daß die Voll—⸗ machten der chinesischen Abgesandten diese nicht er— mächtigten, einen Friedensvertrag zu unterzeichnen. Sie seien vielmehr dahin instruierl, die Einwilligung Japans dazu zu erbitten, daß alle Bedingungen der Regierung in Peking unterbreitet würden; hieraus gehe hervor, daß China kein Verlangen nach Frieden trage. Die japanischen Behörden hätten es deshalb abgelehnt, in Verhandlungen ein⸗ zutreten. Es werde indessen versichert, daß Japan bereit sei, die Verhandlungen mit einer genügende Vollmachten besitzenden Gesandtschaft wieder aufzunehmen. — Die chinesischen Ab⸗ gesandten begeben sich heute unter dem Schutz der japanischen Behörden nach Nagasaki.
In Shanghat verlautete am Sonnabend, die Ge— sandten Großbritanniens, Frankreichs und Ruß— lands in Tokio und Peking hätten von ihren Regierungen die Instruktion erhalten, China und Japan anzurathen, Friedens⸗ bedingungen zu vereinbaren.
Nach den in Hiroshima eingetroffenen amtlichen De— peschen über die Einnahme der Forts von Wei⸗Hai⸗Wei wäre der Erfolg dem geschickten Zusammenwirken der japani⸗ schen Land- und Seemacht zuzuschreiben. Der Widerstand sei, wenn man die Stärke des Platzes berücksichtige, gering gewesen. Die Hauptforts seien nach einigen Stunden genommen worden; nur einige Forts seien hartnäckig ver— theidigt worden. Beide kämpfenden Theile hätten schwere Verluste erlitten. Die Truppen der 6. japanischen Division hätten sich um 2 Uhr unter Waffen befunden und seien sogleich vorgerückt. Bei Tagesanbruch habe der Ansturm auf die feindliche Vertheidigungslinie begonnen. Um J Ühr seien die Außenbatterien und die Verschanzungen in den Händen der Japaner gewesen. Unterdessen habe das II. Armee⸗Korps den Angriff auf, die südwestlichen Forts der Linie von Pai⸗tschi⸗hjai⸗so, eine starke Stellung mit steilen, 100 Fuß hohen Abhängen, gerichtet. Der Angriff sei unter gleich⸗ zeitiger heftiger Beschießung von den japanischen Schiffen aus erfolgt. Nachdem der Kampf auf dieser Seite, wo der Hauptwiderstand geleistet worden sei, einige Zeit ge⸗ dauert habe, habe die 6. Division eine Umgehung des Feindes ausgeführt und sei hinter die Berge zum Angriff auf die Forts von Pai⸗schi⸗hjai⸗so vorgerückt worden. Um Il Uhr seien diese Forts genominen gewesen. Auf ein gegebenes Signal habe nunmehr die japanische Flotte den östlichen Hafeneingang besetzt. Um A s Uhr Nachmittags seien sämmtliche Forts von 9 schi⸗hjai⸗so nach Südwesten zu ge⸗ nommen gewesen. Die Chinesen hätten sich nach Fung⸗liu⸗ tschu zurückgezogen. Um 41 Uhr habe die Schlacht noch nicht ihr Ende gefunden. Die chinesischen Schiffe bei der Insel Liu⸗ kung⸗tau, die . Yatao, Tsamasg und Wang⸗tao fowie die
ut armierten Batterien auf der Insel hätten noch ein heftiges eschützfeuer gegen die Schiffe und die Lan truppen der Japaner unterhalten. Die . Schiffe hätten zu dem wecke manöyciert, den östlichen und westlichen Eingang des afens von Wei⸗Hai⸗Wei zu versperren.
Das „Reuter'sche Bureau“ meldet aus Chefoo: Die Westforts von Wei-Hai⸗Wei seien am 30. Januar einge⸗ nommen, worden. Sechs davon hätten, obwohl sie auf der Landseite von einer starken Truppenmacht und auf der Seeseite von den japanischen Kanonen⸗ booten angegriffen worden seien, kräftig Widerstand geleistet. Ein japanisches Kanonenboot sei zum Sinken gebracht worden. Infolge Platzens einer Granate sei ein Pulver⸗ magazin in die Luft geflogen; man glaube, daß dabei viele Menschen umgekommen seien. Die Osfforts seien stundenlang von den japanischen Kreuzern „Naniva“, „Akitfushima“ und „Katsura“ beschossen worden. Weder eines dieser Forts noch die Stadt Wei⸗Hai⸗Wei selbst sei am 31. v. M. von den Japanern besetzt worden, auch die Insel und die Flotte seien noch in den Händen der Chinesen , n — Die chinesischen Behörden in Chefoo ließen die Soldaten enthaupten, die aus Wei⸗Hai⸗Wei fliehend in Chefoo einträfen. Das Wetter hindere weitere militärische Operationen in Wei⸗Hai⸗Wei.
Nach einem dem „Reuter'schen Bureau“ aus Yokohama von gestern zugegangenen Telegramm meldeten japanische Blätter, daß in . 10 Kriegsschiffe und einige Torpedoboote der Chinesen eroberk worden seien. Nach einem weiteren Gerücht wären zwei japanische Schiffe zum Sinken gebracht und ein drittes stark beschädigt worden.
Aus Haitscheng vom 31. Januar wird berichtet, die Chinesen sammelten sich in großer Stärke bei Niutschwang; man ermarte, daß sie etwa am 4. Februar einen neuerlichen Angriff bei Haitscheng unternehmen würden.
Afrika.
Nach einer Meldung des „Reuter'schen Bureaus“ aus Sansibar von vorgestern hätten die Hovas am 23. v. M.
einen vergeblichen Versuch gemacht, Tam atave zu beschießen;
ihr Feuer sei durch den Aviso Pa pin“ und eine Landbatterie bald zum weiligen gebracht worden. Der Gesundheitszustand der französischen Truppen sei ziemlich gut.
Aus Ma junga (Madagaskar) vom B. v. M. wird gemeldet, die dortigen von Waffen entblößten Forts seien am 14. Januar bomhardiert worden. Die Hovas hätten keinen Widerstand geleistet und sich ohne Verlust zurückgezogen. 450 Mann französische Marine⸗Infanterie hätten am 15 Januar die Stadt besetzt, über die der Belagerungszustand verhängt worden sei. Die Geschäfte stockten. Das französische Geschwader habe die Forts auf dem Flusse Ikopa bombardiert.
Der Vize Kraͤst ben der Nigergesellschaft theilt zu
den Gerüchten über einen Aufstand in den Gebieten der Ge—
sellschft dem „Reuter schen Bureau“ mit, daß innerhalb dieser Gebiete kein Aufstand erfolgt sel. Der Umlade— hafen der Gesellschaft Akassa sei jedoch zur Nacht⸗ zeit von einer großen Anzahl einheimischer Kriegsbgote aus der Stadt Braß angegriffen worden. Die Braßleute seien der Erschließung des Handels mit dem Innern des Landes und dem hohen Spirituszoll stets feindlich gewesen. Infolge der Zerstörung von Akassa sei der Gesellschaft die Möglichkeit telegraphischer Korrespondenz abgeschnitten, da das Kabel nur bis Braß gehe und die Binnengewässer zwischen Braß und Akassa mit bewaffneten Vooten angefüllt seien.
An stralien.
Das „Reuter 'sche Bureau“ meldet aus Hobartto wn, die Konferenz der australischen Premier⸗Minister habe das folgende Programm zur Gründung eines australischen Bundes angenommen: „I) Die Föderation ist die große und dringende ö. der australischen Politik. 2) Fine aus ehn Vertretern jeder Kolonie bestehende Konvention solle ert von den Wählern direkt gewählt werden. Diese habe die Aufgabe, eine Bundesverfassung zu entwerfen. 3) Die so entworfene Verfassung werde den Wählern zur Annahme oder Verwerfung mittels direkter Abstimmung unter⸗ breitet werden. 4 Wenn diese Verfassung von drei oder mehr Kolonien angenommen werde, solle 1. der Königin vorgelegt werden mittels einer Adresse der Parlamente der Kolonien, worin diese um gesetzliche Anerkennung bitten. ö. Eine Bill werde dem Parlament jeder einzelnen Kolonie vorgelegt werden, um den vorstehenden Beschlüssen Wirkung zu verleihen.“
Dasselbe Bureau meldet aus Honolulu vom 19 v. M.: Sämmtliche Anführer des letzten mißglückten Aufstandes seien verhaftet und vor ein K riegsgericht gestellt worden. Drei hätten sich des Hochverraths schuldig erklärt. Die Königin Liliuokalani sei der Mitschuld am Aufstande angeklagt und verhaftet worden. Das Kriegsrecht werde von der Regierung streng aufrechterhalten.
Parlamentarische Nachrichten.
In der heutigen (11) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten, welcher der Minister für Landwirthschaft 2c. Dreher von Hamm'erstein beiwohnte, gelangte zunächst im Anschluß an das Ordinarium des Etats der land wirth⸗ schaftlichen Verwaltung die Petition zur Verhandlung, welche der Direktor der Bio logischen Station in Plön wegen Einstellung der Unterhaltungs kosten dieser Station in den Staatshaushalts⸗-CEtat an das Haus gerichtet hat.
Die Budgetkommission beantragt, diese Petition der Regierung als Material zu überweisen.
Berichterstatter der Budgetkommission Freiherr von Erffa kons): Der Vorsteher der Biologischen Station in Plön bittet um Gewährung eines Staatszuschusses von 8050 60 Die Station besteht seit dem Oktober 1891 und hat sich während dieser Zeit auf dem Gebiet der Erforschung des Thier. und Pflanzenlebens in den binnenländischen Gewässern wesentlich é Verdienste er⸗ worben. Die Gründung erfolgte seinerzeit aus dem Er⸗ gebniß einer Sammlung von 10 500 6, nachdem die Stadt Plön ein villengrtiges Gebäude auf drei Jahre miethsfrei zur Ver⸗ fügung gestellt hatte. Auch der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegen⸗ heiten und der Minister für Landwirthschaft warfen aus ihren Dispositionsfonds je 1500 M für die Anstalt auf drei Jahre aus, sodaß diese bis zum vorigen Jahre gesichert war. Jetzt aber haben beide Minister ihre Unterftützungen zurückgezogen, und es ist damit das Weiterbestehen der Station in Frage gestellt. Der Deutsche
ischereiverein hat sich zwar bereit erklärt, die Anstalt aus einen Mitteln zu unterstützen unter der Bedingung, daß sie unter die Leitung seines General⸗Sekretärs gestellt werde; damit hat sich jedoch der Gründer und Leiter Dr. Zacharias nicht einverstanden erklärt, da die Freiheit seiner Initiative gehemmt werden würde und auch mannigfache Meinungsverschiedenheiten vorhanden seien. Deshalb erbittet Dr. Zacharias jetzt die Staatsunterstützung. Der Vertreter der Regierung erklärte in der Kommission, daß die erstere nicht damit einverstanden sei, die Anstalt stationär zu machen, sondern es für zweckmäßiger halte, sie zur Erforschung auch anderer Binnengewässer gleichfam wandern zu lassen. Wenn indeß die Kommission auch der Meinung war, daß Dr. Zacha— rias gegenüber dem Fischereiverein wohl etwas nachgiebiger hätte sein können, so konnte sie sich doch nicht entschließen, seine Bitte abzu⸗ lehnen, sondern beantragt, die Petition der Regierung als Material für die Frage der Erforschung der Süßwasser zu empfehlen
Abg. Kasch (kons.): Ich beantrage, die Petition der Regierung zur Berücksichtigung zu überwelsen. Gerade die fortgesetzte Forschung über das Leben der Fische auf einer festliegenden Statson ist auch im Interesse der Fischerei geboten. Man hätte zunächst die eine festliegende Station sichern und später vielleicht auch Wander⸗ stationen anlegen sollen. Die Zwecke der Anstalt gehen über die Be— strebungen des Fischereivereins weit hinaus, und die Summe von 3000 ist doch verschwindend klein gegen die reichen Mittel, die das k. die biologischen Stationen in Neapel und Rovigno auf⸗ wendet.
Abg. Dr. Virch ow (fr. Volksp.): Der Gründer der Anstalt hat seine Aufgabe mit ungemeinem Erfolg durchgeführt, die Bedeutung dieses Erfolges scheint aber von der Regierung unterschätzt zu werden, sonst würde sie die Zuschüsse nicht zurückgezogen haben. Unsere wissenschaftlichen Forschungen haben ja“ unter der gegen⸗ wärtigen Finanzlage allgemein zu leiden, und der Finanz⸗ Minister drückt seine Kollegen in diesen Fragen aufs äußerste. Ich kenne sehr wenige Forschungen, die so nützlich, sind wie die vorliegende, die ja auch die allgemeine Bedeutung hat, daß sie die Wechselwirkung zwischen Thier. und Pflanzenwelt auf⸗ klärt und so eins der —ᷣ Probleme des Darwinismus einer Probe unterwirft. Während man die Lebewesen des Meeres auf den stalienischen Stationen eingehend untersuchte, war die Durch forschung unserer Binnenseen bisher in un llaublicher Weise vernach⸗ sässigt, und. doch, giebt gerade die Hen e g eng dieser einen lehrreichen Einblick in die Gesetze der Fortentwicklung und Anpassung. Dr. Zacharias hat die Befähigung für feine Aufga e glänzend 3 gewiesen, und auch ich meine, daß gerade eine statlonäre Anstalt dem Zweck am besten entspricht, denn es handelt sich nicht in erster Linie um die Interessen der Fischerei, sondern um eine genaue Kenntniß des e n, in einem bestimmten Gebiet und dessen echse lbe ziehung zur
hierwelt. Deshalb wäre es auch nicht rathsam, die Anstalt dem