1895 / 35 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Feb 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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zum Vortbeil ändert, dann ist gewiß sowohl mit Dem Herrn Finanz · aufsicht wäre unmweckmãhig und unökonomisch gewesen. Es wurden

Minifter wie mit mir zu reden.

Ich kann dem Herrn Abg. Broemel auch die Versicherung geben, daß wir nun injwischen die Hände nicht in den Schooß legen, sondern daß wir mit den Vorermittelungen, die nothwendig sind, um demnächst an eine Tarifreform heranzutreten, vollauf fortwährend beschäftigt sind und auch mit dem Herrn Finanz. Minister schon für den kommenden Fall uns fortlaufend benebmen. Diese Ermittelungen schon jetzt an= zuftellen, habe ich für meine Pflicht erachtet, weil, wie ich mir auch schon gestattete, in der Budgetkommission auszuführen, auf dem Gebiet des Gũtertarifwesens die allergrößte Vorsicht geboten ist, die aller- sorgfältigsten Ermittelungen über die Folgen einer Aenderung eintreten müssen. Dabei spielen die Ermittelungen auf dem finanziellen Gebiet noch nicht einmal die Hauptrolle; die lassen sich auch viel leichter überseben. Dagegen sind die Verschiebungen, die jede Tarifänderung, sei es nach oben oder nach unten, auf den wirthschaftlichen Gebieten bervorruft, von so weittragenden Folgen, daß der Minister, der die Verantwortung dafür übernehmen muß, wenn ein neuer Tarif ein- geführt wird, jedenfalls auf einer festen Grundlage in der Beziehung steben muß. Ich meine, meine Herren, die Erfahrungen, die wir alle zusammen in den letzten Jahren gemacht haben bezüglich der Ein⸗ führung und der Wiederaufhebung der Getreidestaffeltarife, sind dafür eine sehr ernste Mahnung.

Der Herr Abg. Broemel hat dann ferner darauf aufmerksam gemacht, daß das jetzige Eisenbahnfinanzspstem dahin geführt hat, auch diejenigen Bahnbauten, die im wirthschaftlichen Interesse für die verschiedenen Landestheile dringend nothwendig seien, mehr als gut, ja mehr als zulässig zu beschränken. Daß wir in dieser Beziehung zurũck⸗ gegangen sind, will ich durchaus nicht leugnen; es hängt das ja unzweifelhaft, wie offen vom Herrn Finanz⸗Minister hier ausgesprochen worden ist, auch mit unserer gegenwärtigen Finanzlage zusammen. Allein, meine Herren, ich bitte doch, wenn jemand sich die Zahlen ver⸗ gegenwärtigt, dabei nicht außer Acht zu lassen, welche bedeutenden Summen früher in den Anleibegesetzen mit figurierten, die nicht für neue Bahnbauten ausgegeben werden sollten, sondern zur Ergãnzung des alten Bahngebietes zu dienen bestimmt waren. Bis jetzt ist das sogenannte Sekundãrbabnengesetz wie das Mädchen aus der Fremde um das Bild abermals zu gebrauchen noch jedes Jahr ge— kommen. Meine Herren, ich boffe, daß das Mädchen auch noch ferner dem Hause sein holdes Antlitz zeigen wird. (Heiterkeit) .

Der Herr Abg. Broemel hat dann alt eine weitere nachtheilige Folge des jetzigen Systems hingestellt, daß eine nach seiner Auffassung unzulãssige Sparsamkeit in der Regelung der Beamtengehälter ein. getreten sei. Meine Herren, von Jahr zu Jahr haben Sie im Etat größere Summen auf unseren Antrag für die Beamtengehälter be⸗ willigt; es ist noch kein Jahr vergangen, wo wir nicht für die Ver= befserung der Lage der Beamten sehr erhebliche Beträge aufgewendet bätten. Der Petitionen sind ja nicht weniger dadurch geworden; im Gegentheil, sie haben sich leider jedes Jahr vermehrt.

Meine Herren, ich bin der letzte, der nicht mit vollem Herzen den mir unterstellten Beamten, den höberen sowobl wie allen anderen, eine Besserung ihrer Lage gönnte und dazu nach Kräften mitzuwirken bereit ist. Andererseits muß ich mir aber doch auch sagen, daß in dieser Zeit der finanziellen Ebbe des Staats und der allgemeinen wirthschaftlichen Deyression der Beamte auch einige Geduld üben muß, und er kann sie meines Dafürbaltens um so eher ausüben, wenn er sich vergegenwärtigt, daß was von den produzierenden Kreisen unseres Landes ja lebhaft bedauert wird und zu den lautesten Klagen in der Presse, im Reichstag, im Landtag Veranlassung gegeben bat daß die Kaufkraft des Goldes von Jahr zu Jahr steigt (sehr richtigh, d. b. alle Lebensbedürfnisse im DYreise gesunken sind. (Sehr richtig! rechts) Davon bat der Beamte mit seinem festen Gehalt jedenfalls einen nicht gering zu veranschlagenden Vortheil. (Sehr richtig! rechts.) Das mag ja für einen einzelnen Ort und für einzelne Lebens bedũrfnisse nicht oder nur in geringem Maße zutreffen, im allgemeinen ist es aber unbestreitbar.

Der Hert Abg. Broemel hat ein Beispiel angeführt, und zwar das Beispiel der Werkmeister. Man habe sich nicht darauf beschrãnkt, denselben wenigstens das bisherige Gehalt ungeschmälert zu lassen, senderm man babe sogar ihr Aanfangsgehalt vermindert. Meine Derren, das letztere ist richtig. Die Werkmeister hatten früher ein Maximalgebalt von 2400 Æ, dieses ist auf 200 erhöht worden,

gegen ist das Mindestgehalt von 1850 A auf 1800 M ermäßigt,

er der bentige Etat ist daran aanz unschuldig; das ist vor 2 Jahren escheben. Jm allgemeinen hat sich noch immerhin eine geringe Er⸗ bẽ bang berausgestellt und jwar um 11 0ͤ0.. Die Herabsetzung der Minimalgebälter ist bier wie in anderen Klassen aus dem Grunde erfelgt, na einmal den Anschlu5 an die parallelen Klassen in anderen Zæeigen der Verwaltang berbeizufuühren, und weil zweitens die Be⸗ amten in frũberem Lebens⸗ und Dienstalter in die Werkmeisterstellung gelangten. Gs war daher an und fũr sich nicht ungerechtfertigt, das frãbere Aafangagebalt, welches aaf ältere Leate berechnet war, zu vermmdern-

Meine Herrea, aun komme ich ju dem letzten Punkt: den Ver⸗ a derangen, die in der Staatsanfsicht mit der Reorganisation der Gifenbabarerwaltung eintreten ollen. Meine Herren, in den Aus. färraagen des Herrn Abg. Broemel liegt unstreitig vom tbeoretischen Standrantt aus manches Wahre. Gs kann auf den ersten Blick be⸗ freraden, daß man die Aufficht über die Privatbahnen nicht einer selbstãstiger Bebẽrde, sondern der Staatsbahn verwaltung überträgt, die vielleicht Aastand nimmt, Mißstände n rügen und auf deren Sefer gag a drängen, die möglicherweise auch bei ihr selbst vor- kranken frad; dann auch ferner, daß die Staatebahn die Aufsicht äber die Peicatabaen führt, mit denen sie vielleicht in ein kon= kerrieren res Derkaltai treten kann oder sich befindet. Die Prufung diefer Frage Tem praktischen Standrunkte muß die Bedenken ver- cerca den lasfen. Die Staateanfficht war vor 1879, wo neben den Sartttakaen nech eiae Reihe berentender, im Verkehrswesen aächtiger, em teil ansschlaggebender PYridatbabaen existierte, so gerrkact. da verikiecdene Gisenkabatemmiffariate eingesetzt waren, die cia geniffen Sprengel batten, cder daß daneben in die Dir cktiea eimnelaer Yriaattakaen ein Staatebeamter als Mitglied delegirt ar, wie G in die tela⸗Miadener und die Thringijche Glcertabarmermaltang. cer das drittens der Staat die Verwaltung der YIreatataen inert eben batte, B. der Bergisch- AMärtfichen * der Derrichlefrschen Gijen kaka. Nach Durchfaährung ker regen Berftaatliheagz aktion blieben guμ! αποι ĩgThere Privat

kataen Eri, die Beikekaltang ber kinhberigea Ordaung der Staatgs-

daher sämmtliche übrig gebliebenen Privatbabnen dem Königlichen Eisenbahnkommissariat in Berlin übertragen, welches nicht mit der Zentralverwaltung verbunden war, sondern als selbstãndige Behörde unter der Zentralverwaltung fungierte. Es zeigte sich indessen schon bald, daß diese Behörde trotz aller Tüchtigkeit und allem Eifer ihrer Beamten daran hat es nie gefehlt doch durch die Natur der Verhältnisse immer mehr zu einem rein formalen bureau= kratischen Geschäft sich entwickelte. Es lag das in der Natur der Dinge; sie saßen hier in Berlin; die Privatbahn irgendwo in Hessen⸗ Nassau, in Westpreußen oder sonst in irgend einem Theil der Monarchie; und von der sahen sie nichts, als wenn gelegentlich einer der Herren auf Reisen ging und sich speziell die Sache ansah. So war jedenfalis die Staatsaufsicht bei ihrer Begründung nicht gemeint, sondern sie war so gedacht, daß ein lebendiger Verkehr, eine lebendige Aufsicht in fortlaufender Weise gehandhabt werden könne. Es fand sich aber auch sehr bald, daß mit der bloßen staatlichen Aufsicht, mit dem rein polizeilichen Theil dieser Aufgabe die Sache nur mangelhaft besorgt werden konnte. Sehr viel wichtiger ist namentlich für alle kleinen Bahnen die Kleinbahnen des Gesetzes von 1838 sowohl, als die Kleinbahnen ** eενν, die unter dem Kleinbahnengesetz entstanden sind daß sie sachverständigen Rath, sachverständige Hilfe und Unter⸗ stützung finden. Die können sie beim Eisenbahnkommissariat in Berlin der Natur der Sache nach niemals in ausreichendem Maße finden. Sie sind angewiesen auf diejenige Königliche Eisenbahndirektion, die mit ihnen in demselben Verkehrsbezirk ihre Geschäfte betreibt. Darum sind bisher schon die Eisenbahndirektions-Präsidenten in einzelnen Fällen, wo sich das als nothwendig ergeben hatte, auch von meinem Herrn Amtsvorgänger mit den Funktionen eines Staats- kommissars diesen Eisenbahnen gegenüber betraut worden. Ich will auf mich selbst exemplifizieren: ich bin als Präsident in Hannover Kommissar für verschiedene Privatbahnen gewesen, und ich glaube, wenn Herr Broemel zu einer von diesen Privatbahnen hingeht und Nachfrage hält, wird er nichts hören, was gegen diese Ordnung der Dinge irgend wie ungünstig wäre. Im Gegentheil, der Präsident der betreffenden Eisenbahndirektion wird sich jeder Zeit naturgemäß als Patron dieser kleinen Leute fühlen und ihnen mit Rath und That und auch mit materieller Unterstũtzung zur Seite stehen; und dies auf jede Art zu begünstigen, liegt im beiderseitigen und im Interesse des allgemeinen Verkehrs.

Nun ist die Sache noch ganz anders geworden durch das Klein⸗ bahnengesetz. Allmählich füllt sich das Land mit Kleinbahnen. Das Kleinbahnengesetz hat aber nicht bloß nach dieser Richtung hin den Anstoß gegeben, sondern es hat auch den Anstoß gegeben zu einer sehr lebhaften Entwicklung des Privatunternehmens in Gisenbahnen, die dem Gesetz vom 3. November 1835 unterliegen. Ich habe, soweit ich das irgendwie mit dem staatlichen Interesse für vereinbar erachtete, diesem Bestreben durchaus kein Hinderniß entgegen⸗ gestellt, sondern dasselbe gefördert, wo ich konnte. Denn ich habe mir sagen müssen: wo der Staat in absehbarer Zeit selbst nicht bauen kann, wäre es unrecht, zu verhindern, daß ein leistungsfähiger Unter⸗ nehmer den Bahnbau in die Hand nimmt es sei denn, daß ein wesentliches Staateinteresse dabei gefährdet würde. Es sind infolge⸗ dessen eine ganze Reihe von solchen Bahnen entstanden.

Nun denken Sie sich, wenn das gegenwärtige System der Staatsaufsicht beibehalten werden sollte, wie dann die Dinge sich entwickeln würden. In allen praktischen und thatsãchlichen Fragen und Dingen müssen sie verhandeln mit der betreffenden König⸗ lichen Eisenbahndirektion. Nur da können die Fragen sachgemãß gelöst werden. Das CGisenbahnkommissariat muß immer darauf zurückgeben, und den Leuten den Rath geben: geht zunächst an die Königliche Eisenbahndirektion, ob die nicht den Anschluß günstiger gestaltet, ob sie das Grundstäck nicht umsonst zur Benutzung überlassen will, ob die Eisenbahn ˖ Direktion nicht die halbe Expeditions; gebühr in diesem oder jenem Verkehr freigeben würde. Es würde das Schreibwerk in der Weise vermehrt werden, und jedenfalls würde dem Bureaukratis mus, dessen Feind der Herr Abg. Broemel mit mir ist, der größte Vorschub geleistet. Darum ist es unter Zustimmung aller Provinzialbehörden so geordnet, wie es im gegenwärtigen Etat ge⸗ schehen. Meine Herren, ich habe auch die Privatbahnen gebört und bin mit dem Vorstand der deutschen Privatbahnen in Berathung ge⸗ treten; die Herren hatten zunächst auch Bedenken, die zum theil auf demselben Felde liegen, welche der Herr Abg. Broemel bezeichnet hat. Ich habe die Ueberzeugung, daß die Verhandlungen, die in meinem Ministerium statt gefunden haben, die Herren über einen großen Theil dieser Bedenken weggebracht haben. Einem anderen Theil dieser Be⸗ denken, der im gegebenen Falle gerechtfertigt sein kann, entgegenzutreten, bietet die Anordnung, wie sie in den allgemeinen Bemerkungen zum Etat nãher erlãutert ist, die nothige Handhabe. Wo eine Konkurrenz besteht, wo irgend ein Mißverhältniß besteht, soll nicht der betreffende Prãsident des Benirks, sondern ein anderer neutraler Beamter oder, wenn die Verhãltnisse dies zweckmäßig erscheinen lassen, auch ein Kommissar aus der Zentral⸗ verwaltung direkt bestellt werden. Ich bin der festen Ueberzeugung, daß in den allerseltensten Fällen hiervon Gebrauch gemacht werden wird.

Der gegenwärtige Zustand ist ungefähr der, daß dem Eisenbahn⸗ kommissariat in Berlin einige 60 Privatbahnen mit etwa 2100 Km unterstellt sind. Von diesen 60 baben nur zehn 70 Km und darüber, alle übrigen sind ganz kleine Bahnen, bei denen in vollstem Maße das zutrifft, was ich mir vorhin erlaubt habe auszuführen. Sie be—⸗ därfen viel weniger des Gendarmen, der sie revidiert, als der freund⸗ lichen und wohlwollenden Hilfe seitens der Staatseisenbahn⸗ Verwaltung; sonst kommen sie nimmermehr auf einen grunen Zweig. Daß meinerseits und auch umweifelhaft von allen meinen Nach⸗ folgern dafür gesorgt werden wird, daß nicht staatsfinanzielle Be—⸗ denken ungerechtfertigter Art oder bureaukratische Alluren sich hier ein⸗ schleichen, ich glaube, davon können Sie überzeugt sein, meine Herren. Giebt es denn überhaupt wohl irgend etwas in unserem Staat, irgend welche Ginrichtung, irgend welche staatliche Verwaltung, die so sehr unter Aufsicht fteht, wie die Gisenbahnen. Jeder Mensch im Staat äbt an seinem Theil Aufsichtsfunktionen aus und weiß sie sehr gut geltend zu machen, wenn ihm auch nur das Geringste zugemuthet wird, was ihm nicht paßt und, meine Herren, den Landtag der Monarchie nicht zu vergessen. Ich bin Ihnen dankbar füt alles, was hier vorge⸗ bracht wird, auch dann, wenn Sie an meiner Verwaltung etwas aug⸗ zusetzen haben, weil mir dadurch Gelegenheit gegeben wird, diese Aus⸗ stellungen entweder zu berichtigen oder aber dasjenige, was als gerecht⸗ fertigt sich reigt, abꝛustellen.

Meine Herren, daneben besteht auch noch das Reichs. Eisenbahn.· amt, welches seine durch das Reichsgesetz geordnete Aufsicht in durchaus strenger Weise führt und führen muß. Also ich glaube kaum, daß sich innerhalb der Staatseisenbahn Vnecrwaltung und insbesondere auch auf dem Gebiete der Staatzaufsicht dunkle Mißstände einschleichen könnten, von denen die Leute da draußen oder der Landtag der Mon. archie keine Ahnung bãtten. Sollte wirklich eine Privatbahn ohne Grund unsanft angefaßt oder ungerecht behandelt werden und bei dem Minsster keine Hilfe finden, so schreit sie ganz gewiß und wird, wenn sie im Recht ist, zu ihrem Rechte kommen. Also, meine Herren, Sie dürfen daß die Sache sich vollziehen wird, ohne daß daraus irgend welche Benachtheiligung des privaten Unternehmergeistes sich heraus stellen wird. Soellte der Versuch wider Erwarten nicht gelingen, zu schweren Unzuträglichkeiten Anlaß geben, dann, meine Herren, ift keine große Schwierigkeit vorhanden, daß wir mit einander in Verbindung treten und andere Wege suchen, die uns besser zum Ziele führen. Zunãchst aber möchte ich mit der Budgetkommission dringend bitten, es bei den geplanten Einrichtungen zu belassen, für die keineswegs die materielle Ersparniß ausschlaggebend gewesen ist. (Bravo h .

Abg. Bu eck (ul.): Die Ueberschüsse aus den Eisenbahnen geben dech zu gewissen Bedenken Anlaß, da andere Zeichen auf einen wirth- schaftlichen Niedergang schließen lassen. Ueber den Herrn Minister der öffentlichen Arbeien herrscht in weiten gewerblichen Kreisen die Ansicht, daß er ein außerordentliches Verständniß und ein warme Herz für die Bedürfnisse des Verkehrs hat. Er ist nur das Opfer eines falschen Systems in der Vertheilung der Ueberschüsse. Leider sind die Trans ortverhältnisse in Veutschland nicht so Einig wie in anderen Ländern, und darunter leiden Industrie und

andwirthschaft in gleicher Weise. Sobald wirthschaffliche Fragen hier gestreift wurden, wies man darauf hin, daß eine Verminderung der Produltiongkosten zur Hebung der wirthschaftlichen Lage eintreten mußte. Eine Verminderung der Löhne ist nicht angebracht, es bleibt nur Herabsetzung der Transportkoften, und hier versagt die staatliche Hilfe. Alle derartigen Bestrebungen scheitern an dem Widerspruch der Staats finanzverwaltung. Auf Kosten der allgemeinen Steuerzahler darf keine Tarifermäßigung stattfinden, aber jetzt werden im Gegentheil allgemeine Bedürfnisse aus den Einnahmen der Bahnen bestritten, daher das Wort Verkehrssteuer . Ich glaube, der Hert Finanz ⸗Minister hätte keine Veranlaffung, aus Den Eisenbabnen die letzten Einnahmen mit Beschlag zu belegen, damit unfere Finanzlage besser erscheint. Fürst Bismarck hat eg ausgefprochen: die Gisen. bahnen sollten vielmehr dem Dienst des Verkehrs gewidmet sein, nicht dem Dienst der Finanzen.

Abg. Dr. IV mer (kons.): Die Ausstellungen des Herrn Abg. Gothein sind, wie ich meine, Punkt für Punkt durch den Herrn Minister widerlegt worden. Herr Gothein bemängelt die Ver taatlichung der Bahnen immer wieder; darüber sind doch die Akten geschloffen. Daß Verbesserungen im Eisenbahnwesen möglich sind, leugnen auch wir nicht. Wenn die Privatbahnen noch beständen, dürften noch Höherr Ueberschüsse für die Aktionäre sich herausstellen, als der Rein. i des Staats beträgt. Ich gebe zu, die Cifenbahnen ollten keine Finanzquelle sein; allseitig wird jedoch zugestan⸗

daß wir, zur Zeit nicht auf diese . verzichten

n. Bei einer Eisenbahntarifleform liegt aber die Gefahr nahe, daß die Ueberschüsse sich verringern, unser Defizit alfo größer wird. Eine reinliche Scheidung des Eisenbabn-Etats vom Staatshaushalt Etat würde uns zur Zeit nichts nützen, da die Ueberschüffe als Ein- nahmen im Staatshaushalts⸗Etat erscheinen müßten. Eine noch größere Klar legung der Finanzverhältnisse in Preußen würde auf den. Reichstag doch keinen Eindruck machen. Auf die Tariffrage will ich nur insoweit eingehen, als ich vor einer zu großen Verbilligung der Tarife warnen möchte. Hierin liegt eine schwere soßiale und wirthschaftliche Gefahr. Sie beförbern in gewissem Sinne das Vagabondenthum, wie es die billigen Vororts⸗ tarife in Berlin thun, wenn ich auch deren Abschaffung nicht befürworten wollte. Jedenfalls aber möchte ich vor einer Uebertragung dieser Tarife auf alle Staatsbahnen warnen, zumal die Personen tarife keine außerordentliche Höhe haben. Ob die jetzigen Ueberschüsse von 174 Millionen diefe Höhe behalten werden, ist sehr fraglich; wir können nicht wissen, ob nicht in wenigen Jahren unser Lokomotiven. vorrath, nur altes Eisen ist. Bei einer Reform des EGisenbahn« Garantiegesetzes werden wir daher gezwungen sein, eine stäͤrkere Til= ung der Eisenbahnschulden vorzusehen. Ich würde es für einen . an der Nation halten, wenn in jetziger Zeit Regierung und andtag in Bezug auf die Staatseisenbahnen zu Experimenten greifen würden, welche mit finanziellen Schädigungen verbunden fein könnten.

Abg. von Eynern (nl); Der Abgeordnete Irmer sprach sich entschieden gegen jede Tarifreform aus. Er steht damit im Wider spruch mit seinen Freunden, die zu Gunsten der Landwirthschaft Tarif⸗ reformen fordern. Eine Tarifreform ist nicht immer mit einer Min⸗ dereinnahme verbunden. Ich glaube, der Herr Verkehrs. Minister stimmt mir hierin zu. Eine Tarifreform bedeutet in den meisten Fällen eine Mehreinnahme. Herr Irmer meint, der Reichstag mache sich nichts aus dem, was wir hier sagen; ja, meine Herren, wenn alle Wünsche der Ginzelvertretungen am Reichstage abprallten, müßten wir abwarten, weschen Einfluß das Anziehen der Steuerschraube bei 30 Millionen Preußen auf die Wahlen haken würde. Dann würde der Reichstag recht bald anderg zusammengesetzt sein. Wenn gen die Erhöhung der Beamtengebälter angeführt wird, die Lebensmittel seien billiger geworden, fo ist das nicht der Fall, , de, im Westen nicht. Was die technische Ver⸗ waltung der Eisenbahnen anbetrifft, so erkenne ich die Vorzüg— lichkeit derselben an. Für den Bau neuer Eifenbahnen aufgewendete Mittel sind gut angelegt, sie eben in kurzer Zeit dem Staat gute Renten. Ich hoffe, daß hier keine zu große Sparfamkeit angewendet werden wird, wie sie leider aus dem vorliegenden Etat hervortritt, und wohl auch aus der Sekundärbahn ⸗Vorlage hervorleuchten wird.

Die Generaldiskussion wird hiermit geschlossen und die Weiterberathung des Eisenbahn⸗Etats gegen 4 Uhr auf Freitag 11 Uhr vertagt.

Handel und Gewerbe.

New-⸗Jork, 7. Februar. (W. T. B.) Die Börse eröffnete in ruhiger Haltung, wurde im weiteren Verlauf durchweg träge und schloß ruhig. Der Umsatz der Aktien betrug 64 000 Stäck.

Weizen eröffnete in fester Haltung, stieg dann infolge besserer Kabelberichte und Abnahme der Ankünfte, sowie infolge schlechten Wetters im Westen und ausländischer Käufe. Später trat infoige Realisation Abschwãächung ein. Schluß schwach. Mais steigend nach Eröffnung infolge g. Käufe und Deckungen, sowie infolge geringer Ankünfte; später Reaktion und Abschwächung. luß willig.

Far ren bericht. Baumwolle, New⸗Jort 53, do. New Drleans Hils, Petroleum schwächer, do. New Jork 5, 95, do. Philadelphia 390, do. rohes 6,8090, do. Pipe line cert. p. * ruar 1053, Schmalz West. steam i900, do. Rohe & Brothers 735, Mais willig, do. p. Februar 484, do. p. März —, do. p. Mai 49, Weijen willig, rother Winterweizen 584, do. Weizen p. Februar 37, do. p. März 375, do. p. April do. p. Mal 583, Getreidefracht nach Liverpool 14, Kaffee fair Rio Nr. 7 16,

do. Rio Nr. 7 p. März 14.50, do. do. p. Mai 14,40, Mehl,

Spring clearg 2,49, Zucker An /ig, Kupfer 10. . . 7. Febrrar. (W. T. B.) Weizen einige Zeit steigend nach Eröffnung infolge besserer Kabelmeldungen und Abna me der Eingänge; später trat auf Realisierungen schwächung ein. luß träge. Mais anfangs steigend und lebhaft bewegt 2 rei 1 er . der Baissiers, spaͤter Reaktion und 6. ng. willig. eizen pr. Februar 50f, pr. Mai 538. Mais . Februar 424. Speck short clear nomin. Pork pr. Februar 10,15.

zum Deutschen Reichs⸗A

3 35.

Die prensische Hauptverwaltung der Staatsschulden. *)

II

Gleichzeitig mit der Berufung des Vereinigten Landtags waren durch drei Verordnungen vom 3. Februar 1847 die durch die Ver⸗ ordnung vom 17. Januar 1820 den Reichsstãnden vorbehaltenen Funktionen in Bezug auf das Staateschuldenwesen, nämlich die Mit⸗ wirkung bei gewissen Akten der Verwaltung, das Prãsentationsrecht fũr ndr Stellen und, die Prüfung der Rechnungen über die Staateschuldenverwaltung theils dem Vereinigten Landtag selbst, tbeils einem aus seiner Mitte gebildeten ständischen Ausschuß und einer cbensg gebildeten ständischen Deputation übertragen worden. Mit dem Vereinigten Landtag selbst kamen auch diese Organe schon im Frühjahr 1848 wieder in Wegfall, ohne daß die aufgehobenen Be⸗ stimmungen des Gesetzes vom 17. Januar 1820 wieder in Kraft ge⸗ setzt wurden; es entstand so für das Staatsschuldenwesen eine Lücke in der Gesetzgebung. Am 14. April 1848 wurde der Staats⸗Minister von Rother von seinem Amt als Präsident der Haupt verwaltung der Staatsschulden entbunden und der Geheime Ober⸗ Finanz ⸗Rath Natan mit der einstweiligen Verwaltung der Prãsidenten⸗ stelle beauftragt; am 27. Mai 1848 starb das erste Mitglied. der Wirkliche Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath von Berger, sodaß die Behörde auf einen Bestand von drei Mitgliedern zusammengeschmolzen war. Die Hauptverwaltung der Staateschulden brachte aus allen diesen Gründen bei der Regierung in Antrag, daß ein Gesetzentwurf über die künftige Organisation der Behörde ausgearbeitet und den Kammern vorgelegt werde. Zu dieser Vorlage kam es aber nicht, so lange die Verhandlungen über den Erlaß einer Verfassungsurkunde schwebten. Die endgültig am 31. Januar 1850 als Staatsgrundgesetz publizierte Verfassungsurkunde enthielt in den Artikeln 105 und 164 nur fol- gende Bestimmungen über das Staatsschuldenwesen: die Aufnahme don Anleihen für die Staatekasse und die Uebernahme von Garan— tien zu Lasten des Staats findet nur auf Grund eines Gesetzes statt. Die allgemeine Rechnung über den Staatshaushalt jeden Jahres einschließlich einer Uebersicht der Staatsschulden wird mit den Bemerkungen der Ober⸗Rechnungskammer zur Entlastung der Staatsregierung den Kammern vorgelegt. Aber schon in der Sitzung der Ersten Kammer vom 26. Januar 1850 wurde ein dringender Antrag, betreffend das Staatsschuldenwesen, gestellt, der im wesent⸗ lichen die Einsetzung einer Kommission mit dem Auftrage verlangte, daß sie eine der konstitutionellen Regierungsform angemessene Orzani⸗ sation der Staatsschulden · Verwaltungs behßrde in Erwägung zu ziehen und Vorschläge zu machen habe über die Wiederbesetzung der erledigten Stellen des Praäͤsidenten und eines Mitglieds der Hauptverwaltung

) Nach der von dem Prãäͤsidenten von Hoff mann verfaßten Gedenk⸗ schrift: Die preußische Hauptverwaltung der Staats schulden vom Jahre 1820 bis 18955 (vergl. die gestrige Nummer d. Bl., Erste Beilage).

1. Untersuchun gs⸗Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

3. Unfall- und Invaliditäts⸗ 26. Versicherung. 4. . Verpachtungen, Verdingungen ꝛe. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Zweite Beilage

nzeiger und Käniglich Preußischen Stants⸗Anzeiger.

Berlin, Freitag, den 8. Fehruar

der Staatsschulden. Dieser Antrag wurde einer Kommission über— wiesen, die seine Annahme empfahl und ferner beantragte, das Staats- Ministerium zu ersuchen, die verheißene Gesetzworlage im Sinne des Antrags in möglichst kurzer Frist zu machen. Diese Kommissions— anträge wurden von der Ersten Kammer am 4. Februar 1850 an— genommen. Ein Antrag gleicher Art war am 1. Februar auch in der Zweiten Kammer gestellt worden. Der verlangte Gesetz⸗ entwurf wurde auf Grund Allerhöchster Ermächtigung dom 5. Fe— bruar 1850 zunächst der Zweiten Kammer vorgelegt und bereits am 24 Februar 18350 wurde das neue Gesetz betreffend die Verwaltung des Staatsschuldenwesens und die Bildung einer Staatsschulden kommission veröffentlicht. Das Gesetz bestimmt in den beiden ersten Paragraphen: Die Hauptverwaltung der Staatsschulden ist eine von der allgemeinen Finanzverwaltung abgesonderte selbständige Behörde, die jedoch der obern Leitung des Finanz- Ministers insoweit unterliegt, als dies mit der ihr nach F 6 des Gesetzes beigelegten Unabhängigkeit ver⸗ einbar ist; sie ist unter die fortlaufende Aufsicht einer besonderen Staatsschuldenkommission gestellt. Die Hauptverwaltung der Staatz⸗ schulden soll fortan aus einem Direktor und drei Mit- gliedern bestehen, die vom König ernannt werden. Der Direktor darf nicht zugleich Minister sein. In dem 565 wird dann festgesetzt, daß die Hauptverwaltung der Staats

schulden auch kuͤnftighin unbedingt verantwortlich bleibt

a, in Bezug auf die An⸗ und Ausfertigung und Aus—˖ reichung der verzinslichen und unverzinslichen Staatoschulden⸗Doku—= mente ꝛc. b. für die Feststellung noch nicht anerkannter oder noch illiguider Provinzial⸗Staatsschulden ꝛc. . für die regelmäßige Ver—⸗ zinsung der ihr überwiesenen Staateschulden und für die unverkürzte Verwendung der der Staatsschulden. Tilgungskasse zur Tilgung über⸗ wiesenen Fonds ze. insbesondere d. für die unverkürzte Verwendung der Domänen Veräußerungs . und Ablösungsgelder zur Schulden tilgung; 8. für die Löschung, Kassation und Aufbewahrung der ein⸗ . verzinslichen und unverzinslichen Staats schulden · Vokumente niis zu ihrer gänzlichen Vernichtung. Ueber die Staatsschulden— kommission bestimmt der § 10, daß sie die fortlaufende Kontrole über alle der Hauptverwaltung der Staatsschulden unter eigener Verant- wortlichkeit übertragenen Geschäfte übt; sie besteht aus je drei Ab⸗ geordneten der Ersten und der Zweiten Kammer und aus dem Präsidenten der Ober ⸗Rechnungskammer. Unter dem 22. März 1850 wurde der bisherige interimistische Leiter der Hauptverwaltung der Staatsschulden Vatan zum Direktor und der Geheime Finanz⸗Rath Rolcke zum Dritten Mitgliede ernannt. Um diese Zeit wurde auch die unber— zinsliche Schuld des Staats, das Staats ⸗Papiergeld, Gegenstand gesetzgeberischer Verhandlung. Das Staatsschuldengesetz vom 17. Ja- nuar 1820 führte die unverzinslichen Schulden mit 11242 347 Thlr. im Etat auf. Obwohl nun in dieser Verordnung bestimmt war, daß über die in dem zugehörigen Staatsschulden-Etat angegebene Summe hinaus kein Staatsschuldschein oder anderes Staatsschuldendokument ausgestellt werden dürfe, hatte eine Allerhöchste Kabinetsordre vom

Deffentlicher Anzeiger.

. * 2 des Wohngrundsticks . p. Nr. 100 daselbst

h Untersuchungs⸗Sachen. Termine:

gein? I) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ Brüel, den 29. Januar 1895. inn. lierung der Verkaufs⸗Bedingungen am Sonnabend,

den 9. Mär

2 Aufgebote, Zustellungen und dergl.

66915 hiesi 9 ; ʒ Aus Ver⸗ ; ; ; gen Amtsgerichtsgebäude statt. Auslage der Ver

. Sachen ö. . enn, , kaufsbedingungen vom 23. Februar 1895 an auf der ztheilung, für Leihhaussachen hierselbst, Klägers, Gerichtsschreiberei. Der Konkursverwalter Rechts⸗ Vertheil e , = wider den Maurer August Vollroth und dessen Ehe⸗ anwalt Bürgermeister Dr. Stegemann in Neukalen Vertheilung ein Termin auf

frau Anna, geb. Jürgens, hier, Beklagte, wegen

die Beschlagnahme der dem Beklagten Ehemann statten.

Vollroth gehörigen ideellen Hälfte des Nr. 21701 Neukalen, den 25. Januar 1895.

t am Sonnabend, den 30. März 1895, Vormittags 10 Uhr, ö.

3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an die losgos] Grundstücke und an die zur Immobiliarmasse der⸗

2) zum Ueber

9. März 1895, Vormittags 10 Uhr, im Ro

1 ; ö wird Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung Hypothekzinsen, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Besichtigung der Grundstücke nit guet ore,

18955.

22. April 1827 die Vermehrung der Kassenanweisungen um 6 00000 Thlr. gegen Einziehung eines gleichen Betrags außer Kurs zu setzender Staatsschuldscheine oder Domänen Pfandbriefe angeordnet. leich⸗ zeitig wurde angeordnet, daß die Zinsen der außer Kurs gesetzten Staatspapiere fortan dem Staatsschatz zufließen und als ein besonderer Jonds aufgesammelt werden sollten, um bei einem etwaigen starken Andrange zur Realisation der Kassenanweisungen benutzt zu werden. Ferner erging am 5. Dezember 1836 eine ö Kabinetsordre über die Einziehung der Bank- und Seehandlungs Kassenscheine, fowie der Pommerschen Bankscheine zu 5 Thlr. und ihr Ersatz durch Kassen⸗ anweisungen zu 5, 100 und 500 Rthlr. Es handelte sich hierbei im ganjen um 5500 009 Thlr. Wiederum wurden für diese Kassenscheine entsprechende Beträge von Staatsschuldscheinen bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden deponiert. End lich wurde am 9. Mai 1837 eine Vermehrung der Kassen⸗ anweisungen um 3 900 900 Thlr. gegen Hinterlegung des gleichen Betrags in Staatsschuldscheinen oder Obligationen der Anleihe von 1830 angeordnet. Die Hauptverwaltung der Staatsschulden hat in allen drei . die angeordneten Maßregeln anstandslos zur Aus⸗ führung gebracht; hingegen erboben sich bei der Behörde Bedenken, als durch die Allerhöchste Kabinetsordre vom 11. April 1846 über die Ausgabe von Banknoten der Preußischen Bank die Hauptverwaltung der Staatsschulden mit der Kontrole über die Anfertigung der Banknoten und insbesondere darüber betraut wurde, daß der auf 10000000 Thlr,. festgesetzte Gesammtbetrag der auszugebenden Bank noten niemals überschritten werde. Es wurde deshalb eine besondere Immediatkommission mit dieser Kontrole beauftragt. Ein Monitum, das die ständische Deputation des Vereinigten Landtags wegen der Ausgabe der 145090 9000 Thlr. Kassenanweisungen gegen Hinterlegung von Staatsschuldscheinen aufstellte, gelangte im Vereinigten Landtag nicht mehr zur Erledigung. Auch in den Kammern ist das Monitum nicht Gegenstand einer Beschlußfassung geworden; aber in Verbindung mit der Berathung eines neuen Gefsetzes über die unvderzinsliche Staatsschuld, das nach seiner Genehmigung durch die Kammern am 7. März 1850 publiziert wurde, gelangten die dem Monitum zu Grunde liegenden Verhaäͤltnisse in den Kammern zur Erörterung und fanden . dieses Gesetz ihre endgültige Erledigung. Der 51 diese, Gesetzes bestimmte nämlich, daß die wunverzinslsche Staatsschuld fortan aus den im Staatsschulden - Etat vom 17. Januar 1820 aufgeführten 11 242 347 Thlr., ferner aus den in Gemäßheit der Kabinets⸗Ordre vom 22. April 1827 in Umlauf gesetzten Kassenanweisungen im Betrage von 6 000 000 Thlr., aus den gemäß der Kabinets-Ordre vom 5. Dezember 1836 ausgefertigten Kassenanweisungen von 2509 000 Thlr. und aus den von der Preu— hischen Bank nach der Bankordnung vom 5. Oktober 18465 noch mit 1. 100 090 Thlr. abzuliefernden Kassenanweisungen bestehe und fomit einen Gesammtbetrag von 20 842 347 Thlr. habe. Im § 2 wird dann über die bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden hinter— legten Staatsschuldscheine Verfügung getroffen.

6. Kommandit Ge n , VD, u. Aktien Gesellich . Erwerbs. und Wirthschafts⸗Genossenschaften.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

heute an zur Einsicht der Betheiligten auf der über 1500 , zahlbar nach dem Tode des Antrag⸗ Gerichtsschreiberei niedergelegt sein.

stellers an dessen Erben, zu 2 der Nummer 33 689 vom 9. März 1876 über 3000 M, zahlbar wie zu 1, zur Zeit nur noch

Freyer, . 1895, Vormittags 10 Uhr, Gerichtsschreiber des Großherzogl. Mecklenburg- ür 1500 M in Kraft,

Platt. des Feldrisses Hagen an der Hagen, und Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht. schrelberei nicbergelegt ist

Wiesenstraße zu Braunschweig belegenen Grundstücks

Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am

Beschreibung der Grundstücke:

um wel e Fm wéhehense rg 3 Die mit endkige hte Rte bh, s, dorz, 6 der ,, ,, , ö. ö5os A im Salemer Schlage zu einem Kompler( Gesammt⸗ Kluß vom 11. Ihn , 103 Muthen) vereinigte fogenannte Hollandische 14. Januar 1895 erfolgt ist, Termin zur Zwangsver⸗ ö, le, , Gänge, Linen

Piper.

sowie eine Korn [29261 Aufgebot.

Schwerinschen Amtsgerichts.

Roftock, den 31. Januar 1895. Großherzogliches Amtegericht.

zu 3 der Nummer 12 857 vom 6. April 1872 über 100 Thaler, zahlbar nach dem Tode des Tischler⸗ meisters Karl Ludwig Jahnke in Neukirch an dessen Ehegattin eventl. an seine Kinder,

ö ö In dem Verfahren, betreffend die Zwangsver— ; selben gehörenden Gegenstände am Sonnabend, den 5 * . ; zu 4 der Nummer 47 4532 vom 16. Oktober 1879 g 9 heir enn des dem Bäcker Wilhelm Meyer zu über Lob 4, zahlbar nach derm Tode bez ö

tock früher gehörigen, allhier am Burgwall sub ( ). ; ) ö Nr. 1378 belegenen Hausgrundstücks ist zur Erklärung stellers an defsen Ehefrau Minna, geb. Nieho über den Theilungeplan, sowie 6. Vornahme der spätestens in dem auf den 4. Nouember 1895, 16. Februar 1895 wr, ,, , 3 Vormittags EO Uhr, vor dem unterzeichneten

* * = . * h N . z . * d, ,, ,, ö . 1 . an⸗ i it ,,. Fäsöb, Zimmer 10 3. Vorder eraumt, und werden die bei der Zwangsversteigerung , , ; ; Betheiligten dazu mit dem Bemerken geladen, daß , der Theilungsplan zu ihrer Einsicht auf der Gerichts⸗ i, . erfolgen 6.

Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, och anberaumten Aufgebots⸗

Potsdam, den 2. Februar 1895. Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.

66906 Aufgebot. Auf den Antrag des Landwirths Arthur Ertmann zu Kellaren und der Frau Leokadia Ertmann, geb.

steigerung auf den 24, Mai 1895, Morgens walje. Die noch neue Mühle hefe sich in vor. Nachdem 1) der Gemeindevorstand zu Kundert den v. Saß Jaworska, ebendafelbst, als Rechtsnachfolger

10 Uhr. vor Herzoglichem Amtsgerichte Braun⸗

schweig, Auguststraße 6. Zimmer Nr. 37, angesetzt, ; 36 in welchem die Hhpothefgläubiger die Hypotheken. . , Wohnhaus, desgleichen Stall und brigfe z überreichen haben. k und befinden sich in vorzüglichem bau— tande. Rö! bare Stuben, 2 Kammern, Küche, Speisekammer, olte. Keller, Räucherkammer und Kornboden; der Stall: . einen geräumigen Schweinestall, große Waschküche und eine Kammer; die Scheune: einen Pferdestall,

In Sachen des Sanitäts-⸗Raths Dr. med. Franz einen Kuhstall und eine Häckselkammer.

Braunschweig, den 22. Januar 1895. Herzogliches Amtsgericht. X. lichen Zu

66974

Wilhelm Prael bier, Klägers, wider den Kaufmann August Grove hier, Beklagten, wegen Hypothek zinsen, wird, nachdem auf Antrag des Klä ers die sõ6g913] Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen,

Zwangsversteigernng. ; 8 66 6 . 96 . 1306. Blatt III des Feldrisses Hagen am Grundbuche von Zacharzew Band 1 B1a Nr. Mittelwege hieselbst . Oe tis .! 6 a guf den Namen der Wirth Josef und Rosalie, geb. den 22. September 1899,

30 4m sammt Wohnhause Nr. 59g65 zum Zwecke der Walczak, Kempinski schen Eheleute ein getragene Grund · Zwangeversteigerung durch Beschluß vom 25. Ja. stück am 9. April 1895, Vormittags 9 Uhr,

Alle Gebäude sind neu, haben feste

üglichem baulichen Zustande. Das Wohngrundstück Erwerb und Verlust der Schuldverschreibung der der verstorbenen Wittwe Marie Ertmann, geb. hic . i ff Nassauischen Landesbank itt. Ka. Nr. 2273 über Trinkwitz, zu Kellaren, wird der Inhaber des an. 200 M und 2) der Gemeindevorstand zu Altendorf ;

Kreis Oberlahn) den Erwerb und Verlust der schaftlichen Darlehnskasse zu Königsberg vom 4. De⸗

geblich verloren gegangenen Depositalscheins der land⸗

Das Wohnhaus enthält: 6 heiz⸗ Schuldverschreibung der Nassauischen Landesbank zember 1882 über 3700 37 Yo ige Ostpreußische

Litt. L. b. Nr. 2840 über 500 M glaubhaft gemacht Pfandbriefe aufgefordert, seine Rechte auf diesen und Einleitung des Aufgebotsverfahrens und Kraft— ü

lozerklärung der betr. Schuldverschreibungen beantragt tember 1895, 11 uhr, bei dem unterzeichneten haben, so wird a. der Nassauischen Landesbank die Gericht, Zimmer Nr. 34, anzumelden und den Schein ,,, an den etwaigen , . dieser vorzulegen, widrigenfalls derselbe wird für kraftlos

chuldverschreibungen bis zum Austrage die

bei Vermeidung doppelter Zahlung untersagt und Königsberg, den 30. Januar 1895.

b. den etwaigen Inhabern dieser Schuldverschreibungen aufgegeben, dieselben binnen fünf Jahren bom Tage dieser Aufforderung an, spätestens aber in dem auf 66940 Aufgebot.

Schein spätestens im Aufgebotstermin 260. Sep⸗

er Sache erklärt werden. Königliches Amtsgericht. X.

Vormittags uf den Antrag des Herrn Präsidenten des König—

A0 Uhr; vor dem unterzeichneten Gerichte anbe. lichen Sberlandeßgerichts zu Marienwerder werden raumten Termine bei Vermeidung des Verlustes ihrer diejenigen unbekannten Gläubiger des früheren

mugr er. verfügt, auch die Cintragung dieses Be. vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle Rechte aus denselben und der Kraftloözerklärung diefer Gerichtsvollniehers Baumgart hierselbst, welchen schlusses im . am 26. . er. erfolgt versteigert werden. Das Grundftück ist mit 33, 90 Thlr. Schuldverschreibungen vorzulegen.

ist. Termin zur Zwangsversteigerung auf den Reinertrag und einer Fläche von 9, 52/40 ha zur I. Mai A895, Morgens 16 Uhr, vor Herzog Grundsteuer veranlagt. Das Urtheil über die Er—⸗ lichem Amtsgerichte Braunschweig, Auguststraße 6, theilung des Zuschlags wird am 19. April 189035.

Zimmer Nr. 37, angesetzt, in welchem die Fypo⸗ Vormittags 16 Üühr, an Gerichtsstelle verkündet 66909 Aufgebot.

thekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen werden.

haben. Ostromo, den 5. 2 1895. Braunschweig, den 30. Januar 1895. Königli

Herzogliches Amtsgericht. X. Nolte. .

6671

dur Anschlag an bekannt gemachtem

ie Gerichtstafe onkursmasse des

Neukalen ehörigen Grundstücke: ir g.

kalen,

In Sachen, betreffend die Se ger feiern, des dem Kaufmann Hermann

6 Na sei lt örigen Wohnhauses Nr. 45 zu Brüel hat das r Ila s ng n. er, . e ne l Amtsgericht zur Abnahme der Rech⸗

rotlam finden zur Zwangsversteigerung der zur nung des Sequesters, zur Erklärung über den Thei⸗ . I wie zur Vornahme der Vertheilung und Renten -⸗Versicherungs-Gesellschaft auf i . Ernst Schroeder zu . i e den 25. Februar i n! seitigkeit in Potsdam (jetzt genannt: Deutsche Lebens über 454 M 70 *, ausgestellt für den Ludwig h

r, bestimmt. Der Theilungs⸗ versicherung Potsdam) beantragt, nämlich:

ü ü ö 3 10 . 1. * n n, zu 1 der Nummer 59 4833 vom 22. Juli 1884] aufgefordert, spätestens in dem an hiesiger Gerichts

plan und die Rechnung des Sequesters werden von

es Amtsgericht. Jahnke zu Neukirch,

Wiesbaden, den 14. Juli 1894. Königliches Amtsgericht. IV.

4) der Arbeiter⸗Invalide Andreas Christian Karl Koch, genannt Obenauf, zu Sehn, .

ossenheim zu Berlin zu 1—4 vertreten durch den Justiz⸗Rat

und den Rechtsanwalt Averdunk zu

das Aufgebot der nachstehend bezei nen Policen der Deutschen Lebens⸗, y, wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen

Ansprüche aus solchen Rechtsgeschäften zustehen, für welche die von dem Genannten bestellte Amtskaution haftet, aufgefordert, diese Ansprüche spätestens im Aufgebotstermin am 9. April c., Vormittags EI Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer

ö 1) Der Restaurateur Andreas Kölbel zu J Nr. 1, anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren An⸗

2) der Gastwirth Theobald Sprotte zu brüche 3) die verwitwete Frau Tischlermeister Louife die Rückgabe der Kaution erfolgen ,

arte, sprüchen an die Kaution ausgeschlossen werden und

. Wpr., den 6. önigliches Amtsgericht.

Engels [54635 Aufgebot.

. haben Auf Antrag der Wittwe Ackerers Ludwig Homrig⸗

neten, verloren hausen, Marig, geb. Riedesel, zu Wunderthausen egen Sparkassenbuchs der hiesigen Kreis. Sparkasse Nr. 171

Homrighansen (Wetzels) zu Wunderthausen,

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