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Bekanntmachung.
Bei dem am 13 Februar d. J. im Königlichen Opern hau se stattfindenden Subseriptionsball ist, wie bisher,
I) die Anfahrt der Wagen nur von den Linden aus gestattet, und jwar:
am Haupteingang (Thür Nr. I), der Universitãt gegenüber, und an der Thür Nr. 3 (am Opernplatz).
2) Die Abfahrt findet statt:
a. vom Haupteingang Nr. 1 nach der Schloßbrücke und nach den Linden zu Die Wagen haben sich vor dem Opernhause, Front nach demselben, aufzustellen),
b. von der Thür Nr. 3 nach den Linden zu die Wagen haben sich auf dem gepflasterten Theil des Dpernplatzes bis zur Behrenstraße hin aufzustellem. ‚ .
Die Eröffnung des Hauses erfolgt um 75 Uhr; ein früheres An⸗
fahren der Wagen würde zwecklos sein. ;
Die Wageninhaber werden ersucht, die Anweisung wegen des Wiederabholeng ze. ihren Kutschern schon vor der Anfahrt zu geben, damit die Vorfahrt der folgenden Wagen dadurch nicht behindert und aufgehalten wird.
Der Verkehr der Pferdebahn über den Platz am Dpernhause wird während der An und Abfahrt zum Ball — soweit als nöthig — ausgesetzt werden.
Berlin, den 8. Februar 1895.
Der Polizei ⸗Präsident. Freiherr von Richthofen.
Forst⸗Akademie Münden.
Beginn des Sommer -Semesters Montag, den 22. April 1895. Schluß den 20. August 1895.
Ober ⸗Forstmeister Weise: Ertragsregelung, forstliche Erkursionen.
Forstmeister Sel lheim: Jagdkunde, Wegenetzlegung und Wege⸗ bau, forstliche Exkursionen. .
k Dr. Jentsch: Forstschutz, forstliche Exkursionen.
Forstmeister Michaelis: Waldwerthberechnung, preuß. Taxa—⸗ tions ⸗ Verfahren, Durchführung eines Taxation beispiels, forstliche Erkursionen. .
Forst⸗Assessor Dr. Metz ger; Einleitung in die Forstwissenschaft.
Professor Dr. Müller: Systematische Botanik, botanisches Praktikum, botanische Exkursionen. ;
Professor Dr. Metzger: Zoologie, Fischerei, zoologische Uebungen und Exkursionen. ;
Forst ⸗Assessor Dr. Milani- Zoologisches Repetitor.
Professor Dr. Couneler: Organische Chemie, Mineralogie und Geologie, geognostische Uebungen und Exkursionen.
Professor Dr. Hornberger: Physik, Bodenkunde, bodenkund⸗ liche Exkursionen.
Professor Dr. Baule: Geodäsie, Planzeichnen, Vermessungs instruktion, geodätische Uebungen und Exkursionen.
Geheimer Justiz⸗Rath, Professor Dr. Ziebarth: Zivilrecht J.
Anmeldungen sind an den Unterzeichneten zu richten, und zwar unter Beifügung der Zeugnisse über Schulbildung, forstliche Vor⸗ bereitung, Führung sowie eines Nachweises über die erforderlichen Mittel und unter Angabe des Militärverhältnisses.
Der ö Forst · Akademie. eise.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 9. Februar.
Seine Majestät der Kaiser und König hielten gestern Abend in der FKriegs-Akademie einen Vortrag über das Thema Die Nothwendigkeit des Zusammenwirkens von Flotte und Heer unter besonderer Berücksichtigung des japanisch⸗ . Krieges“ Zu dem Vortrag waren die Berliner Generalität sowie Deputationen der Kommandostäbe und Regimenter der Berliner Garnison befohlen.
Heute Morgen hörten Seine Majestät den Vortrag des Chefs des Militärkabinets, General-Adjutanten und Generals der Infanterie von Hahnke.
In der am 7. 8d M. unter dem Vorsitz des Vize⸗ Prãäsidenten des Staats⸗Ministeriums, Staatssekretärs des Innern Dr. von Boetticher abgehaltenen Plenarsitzung des Bun des⸗ raths wurbe den in der Vorlage vom 4. v. Y) enthaltenen Anträgen, betreffend den Entwurf einer neuen deutsch⸗öster— reichisch⸗ ungarischen Vereinbarung für den wechselseitigen Eisenbahnverkehr, und betreffend den Entwurf einer neuen Jassung der Anlage B zur Eisenbahn⸗Verkehrsordnung, die Zustimmung ertheilt. Außerdem wurde von der Uebersicht der Geschäfte des Reichsgerichts im Jahre 1894 Kenntniß genommen und über eine größere Anzahl von Eingaben Beschluß gefaßt.
Heute hielten die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für das Seewesen und für Handel und Verkehr eine Sitzung.
Das Staats⸗Ministerium trat heute Nachmittag 2 Uhr unter dem Vorsitz des Minister⸗Präsidenten Fürsten zu Hohenlohe im NReichstagsgebäude zu einer Sitzung zusammen.
Die Kommission für die zweite Lesung des Ent⸗ wurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich erledigte in den Sißungen vom 4 bis . Februar zunächft den Rst der Vorschriften über den Erbichein (863 2665 bis 2079.
Der 5 Mö, wonach das Nachlaßgericht für gew sse Fälle dem eingesetzten Erben zur Erganzung des Nachweises seines auf der Verfügung von Todeswegen beruhenden Erb⸗ rechts ein zeugniß zu ertheilen hat, wurde mit Rücksicht auf die zu Mäss beschlossene Ausdehnung des Erbscheins auf ein⸗ gesetzte Erben gestrichen. Andererseits wurde beschlossen, den Entwurf durch folgende Vorschriften zu ergänzen:
Einem Ten amentsvollstrecker kann auf seinen An⸗ trag ein Zeugniß über je in Recht ertheilt werden. Sind mehrere Testamentsvollstrecker ernannt, so kann ein jeder von ihnen den Antrag auf Ertheilung des Zeugnisses stellen.
Ist die Ernennung eines Testamentsvollstreckers nicht in einer öffentlichen Urkunde enthalten, so sind vor der Er⸗ theilung des Zeugnisses die Erben über die Gültigkeit der Er⸗ nennung zu hören. Die Anhörung ist nicht erforderlich, wenn sie unthunlich ist
Ist der Testamentsvollstrecker in der Verwaltung beschränkt oder ist er unbeschränkt ermächtigt, Verbindlichkeiten für den a gab einzugehen, so soll dies in dem Zeugnisse angegeben werden. . Die Vorschriften über den Erbschein finden entsprechende Anwendung.“
Nach dem 8 2079 soll die mit dem Erbscheine verbundene Erleichterung in Betreff der Nachweisung des Erbrechts dem Erben auch dann zu theil werden, wenn ein Erbschein nach Maßgabe der 88 2068 ff. nicht zu erlangen ist, weil es an einem zuständigen deutschen Naächlaß—
erichte fehlt. Jedoch ist in einem solchen Falle ie Ertheilung des Erbscheins davon abhängig gemacht, daß zu der Erbschaft ein inländisches * n oder ein Recht an einem inländischen Grundstück oder ein anderes Recht gehört, über welches zum Zweck der Eintragung von Veränderungen in der ö des Berechtigten bei einer deutschen Behörde ein Buch oder ein Register geführt wird, oder daß sich ein zu der Erbschaft gehörender Gegenstand in der Verwahrung einer deutschen Behoͤrde befindet; auch erstreckt sich die Wirksamkeit des Erbscheins nur auf die bezeichneten Gegenstände. Man verständigte sich dahin, den 8 2079 in folgender erweiterten Fassung aufzunehmen:
Ist ein deutsches Nachlaßgericht zur Ertheilung eines Erbscheins für die Erbschaft im ganzen nicht zuständig, so kann in Ansehung der im Inlande befindlichen Gegenstände die Ertheilung eines Erbscheins verlangt werden.
Ein Gegenstand, für welchen von einer deutschen Behörde ein zur Eintragung des Berechtigten bestimmtes Buch oder iu gif t geführt wird, gilt als im Inlande befindlich. Ansprüche gelten als im Inlande befindlich, wenn für die Klage aus dem Anspruch ein deutsches Gericht zuständig ist.“
Die im Sz 29 enthaltenen Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit des Nachlaßgerichts wurden in das in Aussicht genommene Gesetz, betreffend die Angelegenheiten der frei⸗ willigen Gerichtsbarkeit, verwiesen.
Die Berathung wandte sich sodann den Vorschriften über den Erbschaftsanspruch 55 2080 bis 2091) zu.
Der Entwurf hat den Erbschaftsanspruch als einen von den Einzelansprüchen zu unterscheidenden Gesammtanspru auf Herausgabe der Erbschaft gestaltet. Nach dem § 208 steht aber dem Erben der Erbschaftsanspruch nur gegen den— jenigen zu, welcher auf Grund eines von ihm in An— spruch genommenen Erbrechts dem Erben einen Erbschaftsgegenstand vorenthält. Demgegenüber war ba⸗ antragt, den Erbschaftsanspruch auch gegen den⸗ jenigen zu gewähren, der, ohne sich selbst das Erbrecht zuzuschreiben, die Erbschaft als solche dem Erben vorenthält oder sich vor der Besitzergreifung seitens des Erben durch verbotene Eigenmacht in den Besitz von Nachlaßsachen gesetzt hat. Die Mehrheit entschied sich jedoch unter Ablehnung des Antrags sachlich für den Standpunkt des Entwurfs. Ab⸗ gelehnt wurde auch ein Antrag, den Erbschaftsanspruch gegen denjenigen zuzulassen, welcher als Nachlaßpfleger oder Testamentsvollstr ecker die Erbschaft besitzt.
Die Vorschriften des 2081 unter Nr. 1,2 bringen zum Ausdruck, daß als Erbschaftsgegenstände im Sinne des 3 2080 auch die Sachen gelten, welche zur Zeit des Todes des Erblassers sich in dessen Besitz befunden haben, sowie die Gegenstände, welche auf Grund eines zur Erbschaft gehörenden Rechts als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Ent⸗ ziehung eines Erbschaftsgegenstands dem Erben erworben sind. Die Mehrheit hielt diese Vorschriften für selbst— verständlich und entschied sich deshalb für deren Streichung. Nach der Nr. 3 des 5 2081 sollen ferner als Erbschaftsgegenstände im Sinne des 8 2080 die Gegen⸗ stände gelten, welche der Erbschaftsbesitzer durch ein auf die 3 oder einen Erbschaftsgegenstand sich beziehendes Rechts⸗ geschäft, insbesondere durch Annahme einer Leistung, erworben 6 sofern das Rechtsgeschäft gegenüber dem Erben wirksam ist oder von ihm genehmigt wird, jedoch mit Ausnahme solcher Gegenstände, welche durch ein auf verbrauchbare, zur Erbschaft gehörende Sachen sich beziehendes Rechtsgeschäft erworben sind. Nach einer eingehenden Erörterung wurde beschlossen, die Nr. 3 des 5 2080 durch folgende Vorschrift zu ersetzen ;
Zu der Erbschaft gehört, was der Erbschaftsbesitzer mit den Mteln der Erbschaft erworben hat.“
Während nach dem Entwurf der Erbe dem Erbschafts— besitzer gegenüber nur einen Anspruch auf Uebertragung der Ersatzstuͤcke hat, sollen diese nach dem Beschluß unmittelbar mit dem Erwerbe kraft des Gesetzes Eigenthum des Erben und Bestandtheil der Erbschaft werden.
Die Nr. 4 des 5 20681, derzufolge auch die Nutzungen der Erbschaftsgegenstaͤnde zu den Erbschaftsgegenständen im Sinne des 5 2089 gehören, gelangte sachlich nach dem Ent—⸗ wurf mit der Maßgabe zur Annahme, daß, soweit der Erb⸗ schaftsbesitzer zur Herausgabe der gezogenen Nutzungen außer stande ist, er den Werth nach den Vorschriften über die Her— ausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zu ersetzen hat.
Nach dem S 2082 ist der Erbschaftsbesitzer verpflichtet, dem Erben über die zur Erbschaft gehörenden Gegenstände und deren Verbleib Auskunft zu ertheilen. Diese Vorschrift wurde mit dem ch herihigt, daß die gleiche Verpflichtung demjenigen obliegen soll, welcher eine Sache, die sich zur Zeit des Erbfalls im Besitz des Erblassers befand, vor der Er— greifung des Besitzes durch den Erben aus dem Nachlaß in Besitz genommen hat, auch wenn er nicht Erbschaftsbesitzer ist. Ferner soll dem 5 2082 der nachstehende Absatz 2 hinzugefügt werden:
„Wer sich zur Zeit des Erbfalls in häuslicher Gemeinschaft mit dem Erblasser befunden hat, ist verpflichtet, dem Erblasser auf Verlangen Auskunft daruber zu ertheilen, welche erbschaft— lichen Geschäfte er geführt hat und was ihm über den Ver— bleib von Nachlaßgegenständen bekannt ist. Besteht Grund zu der Annahme, daß die Auskunft nicht mit der erforderlichen Sorgfalt ertheilt ist, so finden die Vorschriften des 3 698 Abs. 2, 3 (des Entwurfs II) über die Verpflichtung zur Leistung des Offenbarungseides entsprechende Anwendung.“
Die Vorschriften der 85 2083 bis 2065 über die Herausgabepflicht des Erbschaftsbesitzers und über den Ersatz der Verwendungen gelangten sachlich in der Hauptsache nach dem Entwurf zur Annahme. Hinzugefügt wurde die Bestimmung, daß der Erbschaftsbesitzer, wenn ihm bei dem Erwerb des Erbschaftsbesitzes der Mangel des Erb⸗ rechts infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, in gleicher Weise haften soll, wie wenn der Mangel ihm bekannt wäre. Außerdem soll der 5 2084 Abs. 1, wonach der Erbschafts⸗ besitz'r zur Herausgabe nur gegen Ersatz aller Verwendungen verpflichtet ist, den Zusatz erhalten, daß die für den 9. von Verwendungen bei dem Eigenthumsanspruch geltenden
Vorschriften der s§ 913, 914 entsprechende Anwendung
auf einzelne Nachlaßsachen gemacht sind, nach den allgemei Lesih ffrnr zustehender Ersatzanspruch jedoch . fn
Der Wirkliche. Geheime Ober⸗Regierungs⸗-Rath Dr. Sch neider im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ unz Medizinal⸗Angelegenheiten ist von Düsseldorf zurückgekehrt.
Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Königlich württem— bergischer Kriegs⸗Minister, General⸗Lieutenant Freiherr Schott von Schottenstein und Königlich württembergischer Wirklicher Geheimer Kriegsrath von Horion sind hier angekommen.
Laut telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. S. Ern , Kommandant Kapitän ur See von Schuckmann (hu go) am T Februar in
ermuda eingetroffen und beabsichtigt am 14. Februar nach Plymouth in See zu gehen. .
Hannover, 8. Februar. Der Provin ial- Landtag nahm in seiner heutigen Sitzung den Antrag des Provinziah Ausschusses auf Vergrößerung der Provinzialforst Oerrel-Lintzel durch Ankauf und Auf orstung zweier angrenzenden Höfe in Oerrel nahezu einstimmig an.
Die zur Prüfung der Vorlage wegen Errichtung einer Landwirthschaftskammer in der Provinz Hannover niedergesetzte Kommission hat mit allen gegen einẽ Stimme R dem Provinzial-Landtag die Ablehnung zu empfehlen.
Gestern Abend veranstalteten die Mitglieder des Provinzial-Landtags zu Ehren des Ministers für Land— wirthschaft Freiherrn von Hamm erstein ein Abschiedsmahl. Der Ober-Präsident Dr., von Bennigsen brachte den Toast auf Seine Majestät den Kaiser und König aus. Graf zu Inn⸗ und Knyphausen feierte den Minister Frei— herrn von Hammerstein, der in ö, neuen, gleichwie in der früheren Stellung von dem Vertrauen seiner Lands— leute getragen werde. Redner hob die Mitarbeiterschaft zahl— reicher Niedersachsen an hervorragenden Stellen hervor und theilte mit, daß dem Minister seitens der Provinzialstände und der Beamten der Provinzialverwaltung ein Ehrengeschenk werde überreicht werden. Der Minister Freiherr von Hammerstein sprach in der Erwiderung seinen Dank aus und bat, es ihn nicht entgelten zu lassen, wenn nicht alle auf seine Thätigkeit gesetzten Hoffnungen sich verwirklichten. Er wisse, daß seine Heimathprovinz ihn nicht verketzern werde, wenn bei allem guten Willen die Möglichkeit des Vollbringens fehlen sollte Später nahm der Minister nochmals das Wort und brachte auf den neuen Landes-Direktor Müller ein Hoch aus. Dieser feierte den, Ober⸗Präsidenten Dr. von Bennigsen in einer Rede, worin er das gute Verhältniß zwischen der Staatsregierung und der ö verwaltung betonte. In seiner Dankesrede hob der Ober-Präsident Dr. von Bennigfen hervor, daß ah den. Selbstverwaltung, deren Einführung als Ersatz der rüheren Selbständigkeit dem Fürsten Bismarck zu danken sei, als ein Muster dienen könne, und schloß mit dem Wunsche, daß dies allezeit so bleiben möge.
Sigmaringen, 8. Februar. Der Fürstliche Hof ist zum Winteraufenthalt nach San Remo Übergesiedelt.
Braunschweig.
Seine Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen, Regent des Herzogthums Braunschweig, und Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Albrecht, Höchstwelche am 4. d. M. nach Altenburg gereist waren, um den Hochzeits fer e beizuwohnen, sind gestern Nachmittag in Braun⸗ chweig wieder eingetroffen.
Anhalt.
Ihre Hoheiten der Herzog, die Herzogin, der Erb— prinz und die Erbprünzesfin, sowie Ihre Durchlauchten die Prinzessin Aribert und die Prinzessin Alexandra sind vorgestern aus Altenburg nach Dessau zurückgekehrt.
Oe sterreich⸗Ungarn.
Der ungarische Minister⸗Präsident Baron Banffy ist in Wien eingetroffen und heute Vormittag vom Kaiser empfangen . um über die politische Lage in Ungarn Bericht zu erstatten.
Der böhmische Landtag setzte gestern die Verhandlung über die Anträge auf Errichtung einer zweiten Bezirks— vertretung in Weckelsdorf fort. Der Statthalter Graf Thun führte aus, die Regierung habe die Pflicht, die Vorlage ein— zubrin gen, um das Unrecht zu verhüten, daß die Bevölkerung eines Bezirksgerichtssprengels ihr verfassungsmäßiges Wahl— recht nicht ausüben könne. Der Statthalter wandte sich gegen die Minoritätsanträge und berief sich auf die durch Depu— tationen kundgegehenen Wünsche der Bevölkerung auf Er— ö selbständigen Bezirks Weckelsdorf, welche noth— wendig sei.
Der oberösterreichische Landtag hat gestern mit 2 gegen 290 Stimmen den Beitrag für die Errichtung einer zweiten Donaubrücke bei Linz abgelehnt.
Im mähxrischen Landtag wurde gestern der Antrag des , auf Uebernahme der mährischen Landes⸗ Realschulen in die Staatsverwaltung, wofür ein Aufwand von 270 000 Gulden erforderlich ist, mit allen Stimmen gegen diejenigen der Czechen angenommen. .
Bei Beginn der gestrigen Sitzung des steierischen Landtags erklärte der Abg. Radey namens seiner sloveni— schen Parteigenossen: die Slovenen würden sich mit Rücksicht auf den Tags zuvor eingebrachten, auch vom Landeshaupt— mann unterzeichneten Antrag Kinzl's, der gegen das Geseß verstoße, die Slovenen für rechtlos erkläre und die nationale Ueberhebung und Unduldsamkeit zum Ausdruck bringe, an diesem Landtag nicht weiter betheiligen. Hierauf . die Slovenen den ,, Jö
Der triestiner Landtag hat einstimmig eine Resolution angenommen, worin der Landesausschuß , . wird, mit allen gesetzlichen Mitteln dafür zu sorgen, daß die bei der Kirche und dem Klerus beklagten Uebelstände bezüglich der Haltung der bischöflichen Kurie gegenüber der ltalienischen
finden, ein dem Erbschaftsbesitzer für Aufwendungen, die nich
ürgerschaft durch die Befriedigung der legitimen nationalen 1 ee slscher Ansprüche des Volkes abgestellt würden. Der Landtag wurde dann unter begeisterten Hochrufen auf den
Kaiser geschlossen.
Großbritannien und Irland.
Im Unterhause theilte gestern der Präsident des Handelsamts Bryce mit, der Verlust an Menschenleben an oder in der Nähe der britischen Küste infolge von Schiffs— unfällen vom 20. Dezember v. J bis 17. Januar d. J. betrage, soweit die Berichte jetzt vorlägen 400, gerettet seien 586 Personen. Die revidierten Reglements zur Verhinderung von Zusammenstößen im Meere seien aus einem internationalen Abkommen zwischen den Seemächten hervorgegangen und seien von allen Mächten angenommen worden; nur die deutsche Regierung wünsche einen Zusatz zu Reglement 26, betreffend die Fischerfahrzeuge. Sodann setzte das Haus die Adreßdebatte fort. Goschen unterstützte das Am endement Jeffrey's, betreffend den Noth⸗ stand der Landwirthschaft und Industrie, und erklärte, das legis⸗ lative Programm der Regierung zeige, daß sie den Ernst der land⸗ wirthschaftlichen Nothlage nicht anerkenne. Eine Rekonstruktion des lokalen Finanzwesens sei erforderlich. Statt die Lasten der Landwirthschaft zu erleichtern, würden dieselben fort— während erhöht. Er, Goschen, habe seiner Zeit durch die Konversion der Konsols das Kapital billiger gemacht, Sir W. Harcourt aber habe durch seine Finanzpolitik das Kapital beunruhigt. Die in der Bank von England unbenutzt liegenden Millionen seien ein Beweis für die Zaghaftigkeit des Kapitals. Statt die Walliser Kirchenvorlage einzubringen, sollte die Regierung die Lösung der außerordentlich wichtigen Agrar— frage herbeiführen. Alle Schritte seien nutzlos, wenn das öffentliche Vertrauen fehle. Das Einvernehmen zwischen Kapital und Arbeit sowie freundliche Beziehungen zwischen den Brotherren und den Angestellten seien die unerläßlichen Be— dingungen der nationalen Wohlfahrt. Balfour er— klärte, er sei kein Schutzzöllner und er erkenne die Argumente zu Gunsten des Freihandels an. Wenn aber infolge des Fallens der Preise das Land brach liege und die landwirthschaftlichen Arbeiter in die Stadt gedrängt würden, so sei man gezwungen, andere als rein ökono— mische Rücksichten in Erwägung zu zichen. Er glaube, Eng— land stehe vor einer n h ahi n und kommerziellen Krisis, die verlange, daß alle Verhältnisse, die den sozialen ee, berührten, in Betracht gezogen würden. Das
mendement Jeffrey wurde darauf mit 273 gegen 2651 Stimmen verworfen.
Frankreich.
In der De putirtenkammer beantragte gestern der Deputirte Mesureur, Vorsitzender der Arbeitskommission, für diese Kommission die Genehmigung zur Veranstaltung einer allge— meinen Untersuchung über die Lage der Arbeiter in den Bergwerken. Nachdem der Minister-Präsident Ribot sich dafür ausgesprochen hatte, daß die Kommission eine legislative Untersuchung veranstalte, wurde der Antrag angenommen. Der Minister-Präsident Ribot be— antragte hierauf die Bewilligung eines Kredits von 30000 Fr. zur Unterstützung der Hinterbliebenen der bei dem Gruben— unglück in Montceau⸗les⸗Mines Verunglückten. Der Kredit wurde einstimmig genehmigt und darauf die Berathung des Budgets wieder aufgenommen.
Spanien.
Der Senat genehmigte die Vorlage, durch welche die Regierung ermächtigt wird, den Ausfuhrzoll auf silberhaltiges Blei aufzuheben. — Die Kommission des Senats für Prüfung der Vorlage über das ausländische Getreide hat sich zu Gunsten der Vorlage ausgesprochen. Der Senat hat für die Vorlage die Dringlichkeit angenommen.
Belgien.
In der gestrigen Sitzung der Repräsentantenkammer stand die Interpellation des Abg. Lorand über die CLongo⸗Angelegenheit zur Berathüng. Der Minister des Auswärtigen rn von Merode erklärte unter großer Auf— merksamkeit des Hauses, er könne mittheilen, daß er dem— nächst eine Gesetzes vorlage in der Kammer einbringen werde, betreffend die Genehmigung des am 9. Januar zwischen Belgien und dem Congostäat abgeschlossenen Vertrags Über die Bedingungen der Uebernahme des Territoriums des Congostaats. Der Vorlage werde ein Motivenbericht in drei Kapiteln beigefügt werden. Der Bericht werde die Lage des Congostaats vom internationalen Gesichtspunkt aus behandeln, ferner dessen Hilfsquellen aufführen und die Finanzlage auseinandersetzen. Die zur Informa— tion der Kammer dienenden Akten und Schriftstücke würden gleichfalls vorgelegt werden. Der Minister meinte, es sei unmöglich, sofort in die Ver— handlung über die Frage einzutreten, und schlug vor, abzu⸗ warten, bis die angekündigten Schriftstücke eingebracht sein würden. Der Abg. Lor and bestand auf der sofortigen Verhandlung über seine Interpellatiön und warf der Regierung vor, sie gebe ihre Erklärungen in geheimen k der Rechten ab. Lorand fragte, warum die Regierung die Uebernahme des Congostaats vor dem Jahre 1900 n Vorschlag bringe, und erinnerte die Regierung an die Verpflichtungen, die sie in dieser d, , übernommen habe. Der Kammer seien keinerlei Auf— lärungen gegeben worden. Redner erinnerte an die bereits gebrachten Opfer. Belgien unterhalte Offiziere und Diplomaten für Rechnung des Congostaats. Lorand warf schsließlich der Regierung vor, sie täusche das Land und entziehe sich der Er— orterung im Parlament. Der Minister⸗Präsident de Burlet warf Lorand die erregte Art vor, mit der er die Angelegenheit behandle. Die Regierung werde die erwähnte Vorlage ein— bringen und die Kammer werde sie in aller Freiheit berathen. Der Kammer würden alle nöthigen Schriftstücke zugehen und edermann werde an der Debatte theilnehmen können. Die
egierung sehe mit Vertrauen der Verhandlung entgegen, sobald die Vorlage eingebracht sein werde. Hiermit war der Zwischenfall erledigt. Rumänien. Die Oppositionsblätter kündigen den Austritt der
Opposition aus dem Parlament an; vderselbe erfolge wegen des Berggesetzes.
Schweden und Norwegen.
Die Wahlkommission des Storthings erklärte einer Meldung des W. T. B.“ aus Christiania zufolge das Resultat der Wahlm änunerwahlen in Bus kerud und somit auch die Storthingwahlen in demselben Bezirke für ungültig.
Der Präsident der Vereinigten Staaten Cleveland hat an den Kongreß eine weitere Botschaft gerichtet, welche besagt: Angesichts der fortwährend die Geschäftswelt stõrenden Beunruhigung habe die Exekutivgewalt, innerhalb der Grenzen ihrer Befugnisse handelnd, dringende Maßregeln er— griffen, um eine genügende Goldreserve des Schatzes aufrecht⸗ zuhalten. Die Regierung habe gestern mit angesehenen Häusern den Ankauf von etwas über 65 Millionen Dollars mittels Ausgabe von ungefähr 62400 000 Doll. 4proz, in Metallgeld rückzahlbarer Obligationen vereinbart. Diese Bonds würden von dreißigjähriger Laufzeit sein. Selbst⸗ verständlich würden die Bonds in Gold zurück⸗ gekauft werden. Die Regierung behalte si das Recht vor, wenn der Kongreß es gestatte, andere, in Gold zahlbare dreiprozentige Bonds in einer Frist von zehn Tagen zum Parikurse an deren Stelle zu setzen. Wenn diese letztere Emission genehmigt werden sollte, werde die Re— Jierung einen Gewinn von 53 915 Doll. haben, in dreißig Jahren also 16174770 Doll. Das neue Arrangement ver spreche bessere Ergebnisse als die bisherigen Verkäufe von Bonds, um die Goldreserve aufrecht zu erhalten; dasselbe sei bestrebt, die Parität zwischen Gold- und Silberstücken aufrecht zu er— halten, den Werth der Dollars in allen Transaktionen gleich zu machen, und endlich sei es innerhalb der Grenzen, welche die gegenwärtigen Umstände zuließen, dem Gesetz entsprechend, durch welches die Ankäufe von Silber aufgehoben würden.
Aus Philadelphia wird der „Times“ gemeldet, daß die Botschaft an die Finanzkommission des Senats und des Repräsentantenhauses verwiesen worden sei, die heute darüber berathen würden. In Washington glaube man, k Kongreß in der festgesetzten Frist nichts unternehmen werde.
Asien.
Aus Chefoo wird berichtet, einige ja panische Kriegs— schiffe hätten gestern Chefos in voller Jagd auf zwei chine— sische Torpedobdote, die vermuthlich die aus Wei-Hai⸗-Wei entflohenen Admirale Ting und Mac Lure an Bord hätten, passiert; wie es heiße, seien die Torpedoboote im Norden von Chefoo eingeholt und zum Sinken gebracht worden.
Aus Wei⸗Hai-⸗Wei wird gemeldet, das chinesische Panzerschiff „Tingyuen“ sei aufgefahren und das Kriegsschiff Chenyuen“ gesunken. Die Chinesen verließen Chefoo zu Tausenden. Die japanischen Schiffe, die vor Chefoo gekreuzt und auf die Forts gefeuert hätten, seien abgesegelt. Das Feuer habe keinen Schaden angerichtet.
Nach einer in Hiroshima eingetroffenen amtlichen Depesche seien die Kriegsschiffe „Tingyuen“ und „Chenyuen“ und der Kreuzer „Chinyuen“ oder „Laiyuen“ — es stehe noch nicht fest, welcher der beiden letzteren — von den japanischen Torpedobooten zum Sinken gebracht worden. Zwei Dampf— schaluppen seien aus dem Hafen von Wei⸗Hai⸗Wei entkommen, jedoch von der japanischen Flotte verfolgt und bei Chefoo dienst— unfähig gemacht worden.
Aus Philadelphia meldet „W. T. B.“, eine Depesche des Konsuls der Vereinigten Staaten in Tschin⸗ kiang bezeichne die Meldung eines Nachrichtenbureaus von der Gefangennahme amerikanischer Seeoffiziere des Kriegsschiffes „Concord“ durch die Chinesen und von der Landung von Marinesoldaten behufs der Befreiung der Ge— fangenen als durchaus unwahr.
Wie die „Times“ aus Yokohama von gestern erfährt, habe die chinesische Regierung erklärt, sie beabsichtige, ihren Gesandten in Shanghai berichtigte In struktionen zu telegraphieren. Die nöthigen Dokumente würden bald folgen. Die Friedensverhandlungen würden wahrscheinlich im März wieder aufgenommen werden.
Australien.
Aus Washington wird gemeldet, zwei Amerikaner und ein Engländer seien wegen Theilnahme an dem royalistischen Aufstande auf Hawaii zum Tode verurtheilt worden.
PVBarlamentarische Nachrichten.
Die Schlußberichte über die gestrigen Sitzungen des Reichstags und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (33) Sitzung des Reichstags, welcher der Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe und die Staatssekretäre, Staats⸗Minister Dr. von Böetticher und Frei⸗ herr von Marschall beiwohnten, kam die Interpellation der Abgg. Freiherr von Stumm-Halberg (Rp.) und Freiherr von Manteuffel (kons.), betreffend die Ver— hütung des Verlustes von Menschenleben bei See— gefahr, zur Verhandlung.
Der Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe erklärte sich bereit, die Interpellation zu beantworten. Jur Begründung derselben nahm das Wort der Abg. Freiherr von Stumm Halberg (Rp). .
(Schluß des Blattes.)
— In der heutigen (16. Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten, welcher der Finanz-Minister Dr. Miquel und der Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen bei— wohnten, wurde die Berathung des Etats der Eisenbahn— Verwaltung bei den Einnahmen aus dem Güter— verkehr fortgesetzt.
Der Berichterstatter der Budgetfkommission Abg. Dr. Sattler (nl) bemerkte, in der Kommission sei Klage darüber geführt worden, daß bei Wagenbestellungen den Bestellern nicht mitgetheilt werde, welchen Ladeinhalt die ihnen gestellten Wagen hätten. Vom Re⸗ gierungskommissar sei zugesagt worden, daß in Zukunft den Verladern mitgetheilt werden solle, ob ihnen Wagen von 10 oder 15 t zur Verfügung gestellt würden. Außerdem sei auf eine Anfrage fest⸗ gestellt worden, daß sich der Zuckerrübentransport in den Monaten September bis Dezember 1894 gegen die gleiche Zeit im Jahre 1893 um 370, gesteigert habe. Betreffs der Ausnahmetarife für Puddel⸗ kohle nach dem Siegerland sollten weitere Erhebungen angestellt werden. Eine Steigerung der Getreidetransporte infolge der Handels⸗ verträge habe sich nur in der Umgebung von Danzig und Königsberg auf eine Entfernung von etwa 13 km gezeigt. r.
Abg. Dr. Beumer (nl): Die niederrheinisch⸗westfälische Eisen« industrie bemüht sich seit Jahren vergeblich um Herabsetzung der Tarife für die Erze, die aus Lothringen und Luxemburg zu uns kommen. Nun hat sie Kenntniß von einem internationalen Vertrag erhalten, der unsere auswärtigen Konkurrenten, namentlich England begünstigt. Die Berwaltung der reichsländischen Bahnen hat
mit den belgischen Bahnen und der Prinz Henri Bahn einen Vertrag geschlossen, wonach Minette⸗Erze aus Luxemburg nach Antwerpen zu einem Preise von 1,7 Cts, alfo unter ] A für das Tonnen Kilometer, verfrachtet werden, während die preußische Staatsbahn für den Trantyort nach dem Niederrhein und der Ruhr 2,2 3, bei. größeren Entfernungen 1,5 d und außerdem 7 M Expeditionsgebühr für jede Sendung be⸗ rechnet. Die genannte K auf reichslãndischen und belgischen Bahnen gilt aber nur für die Erze, welche über Ant= werpen nach England gehen, aber nicht für Erztransporte, die in Antwerpen umgeschlagen und auf dem Rhein nach den' nieder⸗ rheinischen Hüttenwerken geführt werden, weil die reichs lãndische Eisenbahnverwaltung die preußische mit ihren Tarifen nicht unter⸗ bieten und die Transporte von der deutschen Route ablenken will. Es wird hier alsg der ausländische Wettbewerb, der sich ohnehin schon auf dem Schienenmarkte besonders gefährlich zeigt, durch wi n g Tarifmaßregeln noch 66 An solchen Maß⸗ regeln dürfte sich doch eine deutsche Eisenbahn Verwaltung auch nicht mit einem Kilometer betheiligen. Die niederrheinischen Werke sind gezwungen, sich spanischer oder schwedischer Erze zu bedienen, wodurch der Staatsbahn eine große Einnahme verloren geht; diefer Verlust würde bei einer Tarifherabsetzung reichlich durch die Zunahme der Erztransporte gedeckt werden. Erhält man die niederrheinische Roheifenindustrie nicht konkurrenzfähig, pflegt man nicht die Henne, die die . Eier legt, so wird auch der Finanz- Minister diese Wirkung bald an den Steuerausfällen merken. Also auch finanzpolitische Rücksichten drängen auf eine baldige Reform dieser Gũtertarife.
Bei Schluß des Blattes nimmt der Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten Thielen das Wort.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Weizenernte in der Kolonie Neu Süd-Wales e im Jahre 1894/95.
Die zur Ernte gekommene Fläche wird auf 653 753 Acker ver— anschlagt, d. h. um 59 g25 Acker höher als im Vorjahr und um 297 069 Acker höher als in dem Erntejahr 18913592.
Das Gesammtergebniß wird auf 7817476 Bufhel geschãtzt, d. h. auf 1314761 Bushel mehr als im Vorjahr.
Der angenommene Durchschnittsertrag von 11,96 Bushel per Acker bleibt gegen den Durchschnitt der letzten zehn Jahre um 0,54 Bushel zurück.
Man erwartet, daß die Qualität der Ernte allen Anforderungen . wird. Es hat sich wenig rother Rost und Mehltau gezeigt.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Spanien.
Zufolge Königlicher Verordnung vom 4. d. M. unterliegen Her⸗ künfte von Konstantinopel einer Quarantäne. Gleichzeitig find alle Häfen, welche von dem genannten Ort nicht weiter als 155 Em, ent. fernt sind, für choleraverdächtig erklärt worden.
Konstantinopel, 8. Februar. In der Zeit vom 14. No— pember bie h. Februar sind, wie W. T. B. meldet, hier 71 Per= sonen an Cholera erkrankt und ß gestorben. In Pera selbst ist keine Erkrankung vorgekommen. .
Verdingungen im Auslande.
Niederlande.
14. Februgr, 2 Uhr. Burgemeester en Wethouders von Schiedam im Raadhuis: Lieferung von Pflastersteinen, Granit und anderen Steinsorten, Holz! und Eisenwaaren für die Gemeinde- Arbeiten in 12 Abtheilungen. Bedingungen sind für 25 Zents und Zeichnungen für 30 Zents bei der Gemeente⸗-Secretarie in Schiedam zu beziehen.
Verkehrs⸗Anstalten.
Das Königliche Eisenbahn⸗Betriebs amt Berlin -Halle theilt mit, daß vom 15. d. M. ab der Personenzug Nr. 45, welcher 7 Übr 35 Minuten Vormittags in Südende ⸗Lankwitz eintrifft, daselbft einen Augenblick Halt machen wird, damit Schulkinder, welche Berliner Schulen besuchen, einsteigen können.
Ueber Verkehrsstörungen durch die Witterungsverhältnisse liegen heute folgende Meldungen des . W. T. B.“ vor:
Der Betrieb der Strecke Bergen — Krampas sollte heute mit Zug Nr. 9651 wieder aufgenommen werden.
Aus Kopenhagen wird gemeldet: Der Dampferverkehr bon und nach Kopenhagen wird durch Eisbrecher aufrecht erhalten. Der große Belt ist mit Eis gefüllt. Die gestrige Mittagsfähre von Nyborg ist nicht abgegangen. Der Betrieb der Dan ff Nyborg⸗ Korsör wurde des Eises halber gestern Abend eingestellt. Bei Gjedser war gestern Vormittag starkes Eis.
Aus Budapest wird unter dem 8. d. M. gemeldet: Infolge eines neuen Schneefalls ist der Verkehr auf mehreren Südbahn— strecken eingestellt. Die Verkehrsstörung in dem Fiumaner Küsten« gebiet dauert fo6rt. In Mohaes trat ein Schneefall ein, wie er seit Jahren nicht beobachtet wurde. In Preßburg herrscht seit gestern Abend ein orkanartiger Sturm, der beträchtlichen Schaden an Gebäuden und in den Forsten angerichtet hat. — Vom heutigen Tage liegt folgende telegraphisch‘ Mittheilung vor: Die Verkehrsstörungen in , nnn dauern fort. In Kaschau herischt seit gestern ein heftiger Nordsturm mit Schneegestöber. Die Verbindung mit zahlreichen Ortschaften ist fast unmöglich. In Fünf⸗— kirchen fällt seit 39 Stunden ununterbrochen Schnee.
Bremen, 9. Februar. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer „Lahn ist am 8. Februar Vormittags auf der Weser angekommen. Der Reichs, Postdampfer „Bayern hat am 8. Februar Morgens Gibraltar passiert. Der Reichs⸗Postdampfer „Gera. hat am 8. Februar Abends die Reise von Neapel nach Genua fortgesetzt. .
London, 8. Februar. (W. T. B.) Der Castle⸗Dampfer »Norham Castle“ ist heute auf der Ausreise in Durban (Natal) angekommen.
Baltischport, 8. Februar. Die Rhede und das weitere Fahrwasser sind, wie . W. T. B.“ meldet, eisfrei. Der Fracht- dampfer Newa“ ist in See gegangen.
Theater und Musik.
Konzerte.
Der mit Spannung erwartete „Französische Lieder⸗Abend“ der Konzertsängerin Blanche Marchesi, welcher gestern im Saal Bechst ein stattfand, brachte viele hier meist unbekannte Gesänge von Lully, Wekerlin, Lefebvre, Chaminade, Holmoòs und Massenet. Die zum ersten Mal in Berlin erscheinende Sängerin, eine Tochter der berühmten Gesangslehrerin Mathilde Graumann. Marchesi, besitzt eine wohlklingende Mezzosopranstimme, die zwar nicht sehr kräftig ist, jedoch eine sorgfältige Schule erkennen läßt. Im Vortrag gelangen ihr besonders zwei Lieder von Chaminade „L'ann eau diargent? und ein Madrigal; auch die Lieder „Séparation“ und „Ouvrèe tes Feux bleus“ von Massenet erweckten so lebhaften Beifall, daß die Sängerin sich entschloß, Mozart's Schlummerlied: „Schlaf, mein Prinzchen“ (in deutscher Sprache) hinzuzufügen. Der stets gern ge hörte Pignist Felix Dreyschock unterstützte das Konzert durch einige KLlavierstücke von Bizet, St. Saäns und Godard, die gleichfalls bei⸗ fällig aufgenommen wurden.