1895 / 39 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Feb 1895 18:00:01 GMT) scan diff

stellung im u Tragen der Uniform der Abschied bewilligt. Im Sanitäts Korps. : im 1. Fuß-Art. Regt. vakant Bothmer, Dr. Schu ster, Unterarzt vom 3. Chev. Regt. vakant Herzog Maximilian, im 5. Chev. Regt. Erzherzog Albrecht von Oesterreich, zu Assist. Aerzten 2. Kl., Dr. Niedermair (II München), Assist. Arzt 1. Kl. in der R zum Stabsarzt, Dr. Zais, Br. Sch bnbrod München) n, der Res., zu Assist. Aerzten 2. ql. befõör Beamte der Militär⸗Verwaltung. . 6. Februar. Gleifenstein (Landshut), Dümlein (I München), Unter⸗Apotheker der Ref, zu Ober⸗Apothekern der Ref.

befördert. 8. Februat. Dorner, Intend. Rath von der Intend. el lmuth, Intend.

II. Armee-Korps, zu jener J. Armee Korps, 5 ut Rath von der Intend. J. Armee-Korps, zum Kriegs. Ministerium, versetzt. Neißen dor fer, charakteris. Intend. Rath und Vorstand der uten der 2. Div., Scholler fe gr bei der Intend. II. Armee-Korps, zu Infend. Rätben befördert. Städtler, Pr. Lt. vom 9. Inf. Regt. Wrede, bisher kommandiert zur Intend. II. Armee-Korps, unter Bewilligung des Abschieds mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform zum Assessor vorgenannter Intend, Wagner, Bureaudiätar für den Registraturdienst von der Intend. II. Armee⸗ Korps, zum Kassen-Assistenten bei der Zahlungsstelle II. Armee-Korps, ernannt.

Durch Verfügung des General- Kommandos L. Armee ⸗Korps. chwaiger, Zahlmstr. vom 10. Inf. Regt. zum 1. Inf. Regt. versetzt. .

XIII. (Röniglich Württembergisches) Armee⸗Korps.

Im Sanitäts⸗-Korps. 8. Februar. Dr. Bon zelins Unterarzt im 8. Inf. Regt. Nr. 126 e, , Friedrich von Baden, zum Assist. Arzt 2. Kl. befördert. Dr. Beck, Stabsarzt im Drag. Regt. König Nr. 26, zum Bats. Arzt des 2. Bats. Inf. Regts. Kaiser Wilbelm, König von Preußen Nr. 129 ernannt. Dr. Roman, Stabs⸗ und Bats. Arzt im Inf. Regt. Kaiser Wilbelm, König von Preußen Nr. 120, mit Pension und der Erlaubniß jum Tragen der bisherigen Uniform der Abschied bewilligt.

Durch Verfügung des Korps-General-Arztes. 29. Ja nuar. Dr. Hochstetter, Oesterlen, Studierende der militär⸗ ärztlichen Bildungsanstalten zu Berlin, werden vom 15. Februar d. J. ab zu Unteraärzten des aktiven Dienststandes ernannt und ersterer beim Inf. Regt. Alt⸗Württemberg Nr. 121, letzterer beim Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125 angestellt.

der

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 13. Februar.

Seine Majestät der Kaiser und König haben, wie „W. T. B. meldet, Allerhöchstihre Absicht, schon gestern Abend nach Berlin zurückzukehren, aufgegeben und werden a. bis heute Nachmittag auf Jagdschloß Hubertusstock ver⸗ weilen.

Das Staats⸗-Ministerium trat heute Nachmittag 3 Uhr unter dem Vorsitz des Minister⸗Präfidenten, Fürsten zu Hohenlohe im Reichstagsgebäude zu einer Eitzung zusammen.

Nach der im Reichs⸗Eisenbahnamt aufgestellten Nach⸗ weisung der auf deutschen Eisenbahnen aus⸗ schließlich Bayerns im Monat Dez em ber v. J. beim Eisenbahnbetriebe (mit Ausschluß der Werkstätten) vor⸗ eko]mmenen Unfälle waren im ganzen zu verzeichnen: 3 Entgleisungen und 5 Zusammenstöße 9 freier Bahn, 2 Enigleisungen und 17 Zusammenstöße in Stationen und 2X sonstige, meist geringere Unfälle. Dabei sind im ganzen, und zwar größtentheils durch eigenes e 240 Personen zu Schaden gekommen, sowie 73 Eisenbahnfahrzeuge erheblich und 1094 unerheblich beschädigt worden. Von den beförderten Reisenden wurden 5 getödtet und 11 verletzt, und zwar ent— fallen. 2 Tödtungen auf die Königlich württembergischen Staatzeisenbahnen, je 1 Tödtung auf die Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahn⸗-Direktionen in Berlin, in Breslau und auf die Großherzoglich badischen Staatseisenbahnen, 6 Verletzungen auf den r,, , , e. der Königlichen Eisenbahn⸗Diretktion in Berlin, je 1 Verletzung auf die Reichs⸗ Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen, auf die Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahn⸗-Direftionen in Altona, in Erfurt, in Hannover und auf die Königlich württembergischen Staats⸗ eisendahnen. Von Bahnbeamten und Arbeitern im Dienst wurden beim eigentlichen Eisenbahnbetriebe 2 getödtet und 143 verletzt, von Steuer⸗ u. s. w. Beamten 2 getõdtet und 2 verletzt, von fremden Personen leinschließlich der nicht im Dienst befindlichen Bahnbeamten und Arbeiter) 32 getödtet und 16 verletzt. Außerdem wurden bei Nebenbeschäftigungen 1 Bahnarbeiter getõdtet und 33 Bahnbeamte und Bahnarbeiter verletzt. Von den sämmtlichen Unfällen beim Eisenbahnbetrieb entfallen auf: A Staatsbahnen und unter Staats—⸗ verwaltung stehende Bahnen (bei zusammen 25 616, 38km Betriebs länge und 967 485791 geförderten Achskilometern) B56 Fälle, davon find verhältnißmäßig, d. h. unter Be⸗ rũcksichtigung der geforderten Achskilometer und der im Be⸗ triebe gewesenen Längen, auf der Main⸗Neckar⸗Eisenbahn, in dem Verwaltungsbhezirke der Königlichen Eisenbahn-⸗Direftion srechtsrheinische) in Köln und auf den Großherzoglich badischen Staatseisenbahnen die meisten Unfälle vorgekommen; B. Privat⸗ bahnen (bei zusammen 2301,37 km Betriebslänge und 31 20 853 geforderten . 16 Fälle, davon sind verhältniß⸗ mäßig auf der Alt⸗Damm-⸗Rolberger Eisenbahn, auf der Beimar⸗Gerger und auf der Hessischen Ludwigs⸗Cisenbahn die meisten Unfälle vorgekommen.

Hannover, 13. Februar. Der Provinzial⸗Landtag trat in seiner gestrigen Sitzung in die Berathung der Vorlage wegen Er richtun einer Landwirthschafts kammer ein. Die Kommission, der die Vorlage zur Vorberathung äberwiesen war, beantragte: Der Provinzial ⸗Landtag wolle beschließen: die Errichtung einer a n en . r die Provinz Hannover abzulehnen“. Von dem Abg. Für⸗ bringer war folgender Antrag eingebracht worden:

ie vorliegenden Satzungen der Landwirthschaft' kammer für die PYProrinz Hanncver en blos anzunehmen, jedoch die Erwartung aut⸗=

ixildienst, mit Penflon und mit der Erlaubniß zum 6. Februar. . Unterart

Im Verlauf der Generaldebatte beantragte sodann der Abg. Strenge, den 4 der e ngen dahin zu ändern, daß statt der dort vorgesehenen 27 Mitglieber zur konstituierenden Versammlung aus jedem Kreise ein Mitglied gewählt werde. In der Spezialberathung wurden die S5 1, 2 und 3 ohne Debatte angenommen und die weitere Berathung sodann auf heute vertagt.

Sachsen. Der Finanz⸗Minister von Thümmel wurde am Montag vom Schlage getroffen und verbrachte die Nacht zu gestern bewußtlos. Die Bewußtlosigkeit, zu der eine Lähmung der linken Körperseite hinzutrat, hielt auch gestern an, bis Nach⸗ mittags 3 Uhr der Tod erfolgte.

Schwarzburg⸗Rudolstadt. Der Landtag ist gestern durch den Staats⸗Minister von Starck eröffnet worden. Demselben ist zunächst ein mit der preußischen Staatsregierung vereinbarter Vertrag über Herstellung einer normalspurigen Eisenbahn von Ober⸗ rottenbach nach Katzhütte mit Abzweigung nach Königsee zur Genehmigung vorgelegt worben.

Oesterreich⸗ Ungarn.

Der Kaiser ist, wie W. T. B.“ berichtet, gestern Vor⸗ mittag gegen 11 Uhr in Mentone eingetroffen und hat sich sofort mit der Kaiserin nach Kap St. Martin begeben. Am Bahnhof waren die Behörden und eine zahlreiche Menschen⸗ menge zugegen. Sofort nach Empfang der Nachricht von der Ankunft des Kaisers auf französischem Gebiet sandte der Präsident der Republik Felix Faure folgendes Telegramm an Allerhöchstdenselben ab

Ich beeile mich, Eure Majestät bei der Ankunft auf französischem Gebiet willkommen zu heißen und der Hoffnung Ausdruck zu geben, daß der neue Aufenthalt am Kap St. Martin Eurer Majestät angenehm sein wird. Ich lege Ihrer Majestät der Kaiserin meine ehrerbietigen Huldigungen zu Füßen und bitte Eure Majestät, von meinen auf— richtigen, freundschaftlichen Gefühlen überzeugt zu sein.“

Der Kaiser dankte dem Präsidenten telegraphisch für die Bewillkommnung. In der Depesche heißt es: Die Kaiserin und er, der Kaiser, nähmen wieder mit großem Vergnügen Aufenthalt in dem schönen Lande. Das Telegramm schließt mit dem Ausdruck der Hochachtung und aufrichtigen Freund⸗ schaft für den Präsidenten.

Nach einer Meldung aus Arco dauert die Besserung in dem Befinden des Erzherzogs Albrecht fort.

Der steierische Großgrundbesitz hat den Landes⸗ hauptmann Grafen Attems zum Reichsraths-⸗Abgeord⸗ neten gewählt.

Der niederösterreichische Landtag begann gestern die Berathung über die Aenderung der Landesordnung und der Landtagswahlordnung.

Der böhmische Landtag trat gestern in die Budget⸗ berathung ein. Die Abgg. Czernohorsky, Gregr und Graf Kaunitz traten für ein böhmisches Staatsrecht ein und griffen den deutschen Groß—

rundbesitz, die Regierung und den Statthalter auf das f ste an. Gregr und Graf Kaunitz wurden wegen der * uf auf den Statthalter zur Ordnung gerufen. Der Abg. Schlesinger erklärte die Forderung eines Staatsrechts für absolut unannehmbar, den übrigen Beschwerden werde sicherlich Rechnung getragen werden. Der Abg. Graf Palffy ermahnte die Jungczechen zum Frieden und zur Einkehr. Die Debatte wird heute fortgesetzt werden.

Im ungarischen Unterhause entwickelte gestern bei der weiteren Berathung des Budgets der Finanz-Minister von Lukacs sein Programm. Dasselbe solle nicht von der bisherigen so erfolgreichen Finanzpolitik abweichen. Eine direkte Reform werde auf Grund der Vorarbeiten seines Vorgängers angestrebt werden. Das Monopol für den Verkauf von Spiritus bedeute nur für Oesterreich eine Steuererhöhung, werde in Ungarn aber den Fabriken den Absatz sichern. Die Operation zur Valuta⸗Regulierung würde . Stocken fortgesetzt werden. Die Einziehung der Staatsnoten dürfte bereits in der Mitte des Jahres 1896 beendigt sein. Ungarn besitze mehr Gold, als zur Aufnahme der Baarzahlungen nothwendig sei. Oesterreich habe soeben den noch erforderlichen Bedarf beschafft, von einer Ver— ögerung der Aktion sei daher keine Rede. Das Haus nahm ie Erklärungen des Ministers sehr freundlich auf.

Großbritannien und Irland.

In der gestrigen Sitzung des Unterhauses erklärte der Schatzkanzler Sir W. Harcourt, die Regierung sei im all⸗ gemeinen unterrichtet von den in Deutschland und den Ver⸗ einigten Staaten von Amerika stattfindenden Untersuchungen über die Noth der Landwirthschaft. Die Regierung wisse auch, daß dem amerikanischen Staat eine Bill vorliegt, wonach das Boͤrsenspiel in landwirthschaftlichen Erzeugnissen verboten werden solle, sie habe aber keine Mittheilungen darüber empfangen und auch keine Unterhandlungen darüber mit anderen Staaten angeknüpft. Er glaube, daß die Zeit noch nicht gekommen sei, wo ein solches Börsenspiel mittels eines internationalen Abkommens unterdrückt werden könne. Hierauf wurde die Adreßdebatte fortgesetzt. Hierbei beantragte Naorodji ein Amendement, das sich dafür austz⸗ spricht, daß K einen billigen und ausreichenden Theil der Zivil⸗ und Militärverwaltungskosten Ostindiens trage. Der Staatssekretär für Indien . räumte ein, daß zwischen dem Schatzamt des Gesammtreichs und dem indischen Schatzamt ernste Schwierigkeiten betreffs der Vertheilung der Einkünfte entstanden seien, und erklärte, daß eine Untersuchung hierüber stattfinden werde; doch könne er das Amendement Naorodji's nicht annehmen. Dieser zog hierauf seinen An⸗ trag zurück. Der Oberst Nolan beantragte ein Amendement, worin das Bedauern darüber ausgesprochen wird, daß der Nothstand in Irland in der Thronrede unerwähnt gelassen worden sei. Der Chefsekretär für Irland Morlen erklärte, er habe sich seit dem Herbst mit der 3 beschäftigt. Als im Januar Berichte eingelaufen seien, daß in fünfzig nch spielen Noth herrschen werde, habe die Regierung, obwohl

; .

fürchten gewesen sei, Straßenbauten angeordnet, bei denen viele Arbeiter b 95 werden könnten. Hierdurch werde die e . twandt. daß infolge der Noth Menschenleben Gründe gingen. Die Lokalbehörden seien ebenfalls angem

worden, 91 e 66 ewähren. Es müsse für ungefähr S605

milien Arbeit chen werden; er werde daher vorläufig bei dem Hause einen Kredit von 80 000 Pfd. Sterl. Das Amendement Nolan's wurde hierauf mit

13 Stimmen abgelehnt. ͤ Frankreich.

Der Deputirte Pelletan hat sich, wie W. T. B“

beantragen Wo gegen

berichtet geweigert, vor der Kommission, welche die

Untersuchung gegen Raynagl führt, auszusagen, weil sich mit der Kommission über den Modus der liner uhu nicht in Uebereinstimmung befinde.

Aus Algier wird berichtet, Brazza . in einem

nterview erklärt, der e, de,, , che Vertrag chere Frankreich den Zugang zu dem Nil⸗Thal und den ukünftigen Besitz des Gebiets des Bahrel Gha zal; er . es für leicht, das Congogebiet mit dem Sudan zu ver— binden und , muselmanischem Bekehrungsein lu unterworfene Bevölkerung von Darfur, die sein Vorrücken gern gesehen habe, zu Frankreich herüberzuziehen.

Italien.

Auf Anordnung der Kongregation der Propaganda werden dem W. T. B.“ ö. e die en e i eh barmherzigen Schwestern aus Erythräa abberufen und durch italienische St. Anna⸗Schwestern 1

Die Bedeutung der Niederlage der Radikalen und Sozialdemokraten bei den Munizipalwahlen in Mailand wird in den in Rom erscheinenden Blaͤttern sehr hervorgehoben.

In Acera ist die Ruhe wieder hergestellt. Aus Anlaß der dortigen Unruhen wurden zwölf Personen verhaftet. 3 . funktioniert unter Zuhilfenahme der Truppen regelmäßig.

Belgien.

In der Repräsentantenkamm er brachte gestern der Minister des Aeußeren Graf Merode die Vorlage, betreffend die Genehmigung des am 9. Januar abgeschloffenen Ueber⸗ einkommens über die . des Congo⸗ staats an Belgien, ein. Die Vorlage wurde ener Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen, von denen 7 der Linken angehören. Der ö,, de Smet de Nahen brachte eine Gesetzesvorlage, betreffend die Kon— version der Z3Zi , . belgischen Anleihe in eine 3 prozentige, ein. uf Antrag des Ministers genehmigte die Kammer für diese Vorlage die Dringlichkeit.

Bulgarien. Wie die „Politische Korrespondenz“ aus Sofia meldet, osterreichisch⸗ungarischen Forderungen in der Accise⸗ frage zu acceptieren. .

Montenegro.

Die Mutter des Fürsten ist, nach einer Meldung des „W. T. B.“, in der Nacht zu gestern in Venedig gestorben.

Schweden und Norwegen.

Wie „W. T. B.“ aus Christiania meldet, hat der König an den Präsidenten des Storthing Sievert Nielsen ein k gesandt, worin es heißt:

ie Voraussetzungen für die Bildung des neuen Kabinets, welche ich Ihnen mündlich hervorgehoben habe, bringe ich hiermit, um jedem Mißverständniß e n, schriftlich zur Kenntniß. * habe gesagt: „Ohne ein beiderseitiges Entgegenkommen i die Sicherung einer dauernden Vereinigung der beiden felbst—= ständigen Reiche unmöglich. Die Verschiedenheiten in den Auffassungen müssen durch eine Uebereinkunft beseitigt werden. Die Majorität des Storthing darf mithin nicht den Weg der Verhandlungen abweisen, wenn es Veränderungen in den gemeinsamen Verhältnissen, die seit 1814 bestanden haben, gilt, falls meine Absicht, konstitutionelle Rath⸗

ausgeführt werden soll. ist, mein aufrichtiger Wunsch, daß jede Veranlassung zu Streitigkeiten zwischen den beiden Brudervölkern beseitigt werde. Falls mit diesem Endzweck vor Augen Reformen der obengenannten Art vorgeschlagen werden sollen, muß ich die Sicherheit haben, daß in Uebereinstimmung mit der Reichsakte eingeleitete Unionzverhandlungen jeder Entscheidung vorausgehen müssen, die sich auf Veränderungen in der Ordnung dei Konsulatswesens und der äußeren Verwaltung bezieht. Ich bitte Sie um schriftliche Beantwortung dieses Schreibens, fobald Sie Gelegen⸗ heit gehabt haben, mit Ihren Meinungsgenossen zu konferieren.“

Die Vereinigung der Linken des Storthing beschloß gestern Nachmittag, das Königliche Handschreiben folgender— maßen zu beantworten:

Indem die Linke des Storthing auf die in der e, ,,. gebene, vom Storthing wiederholt betonte Grundlage des Verhilt⸗ nisses zwischen den beiden vereinigten Ländern, nämlich Souveränität jedes Reichs in allen nicht von der Reichsakte als unionell bezeich⸗ neten Angelegenheiten hinweist, spricht sie aus, daß sie solche Verhand lungen zwischen den beiden Ländern, die mit dem Priunzin vereinbar sind, nicht abweisen wird. Bezüglich der Ausführung der in dem Königlichen Handschreiben erwähnten Absicht wird nach all— gemeinen konstitutionellen und parlamentarischen Grundsaäͤtzen ange— nommen, daß die Verhandlungen mit dem Manne, welchem der König die Bildung einer mit der Storthingsmehrheit zusammenwirkenden Regierung anvertraue, eröffnet werden müssen.

Die Antwort sollte dem König gestern Abend überbracht

werden. Amerika.

Der Schatzsekretär Carlisle begab sich, wie der Times“ aus Philadelphia gemeldet wird, in die Kommission für Mittel und Wege, die in geheimer Sitzung den Vertrag mit dem Syndikat, das dem 83 Gold gegen Obligationen beschaffen soll, . Die repub i⸗ kanischen Mitglieder der Kommission erklärten fich bereit, dem Repräsentantenhause eine Bill wegen der Ausgabe von drei⸗ prozentigen Obligationen vorzulegen.

Afrika.

Das „Reuter sche Bureau“ meldet aus Pret ori a, bei

der gestrigen Eröffnung des Volks raads habe der Präfident

Krüger erklärt, es sei Pflicht der Regierung, unnerzüglich die

letzt Swazi⸗Konvention dem Volksraad zu unterbreiten. Die

Regierung werde die nimm, zur Abänderung des

Kommandogesetzes im Sinne des Abkommens mit Sir Henry Loch beantragen. ;

Hasprechen: 1) daß die Staatsrehern ng bei der weiteren Behandlung der Angelegenkeit im Wesen der Sache die Erhaltung der gegenwartigen

unmittelbarer Mangel nur in dreizehn Kirchspielen zu be⸗

wäre die iin che Regierung geneigt, im Prinzip die

geber unter den ,, der Majgrität zu wählen, 8

PVarlamentarische Nachrichten.

Die lußberichte über die gestrigen Sitzungen des , des Hauses der , . efinden sich in der Ersten Beilage.

Der Reichstag berieth in seiner heutigen (365) Sitzung, welcher der Reichskanzler Fürst zu 8 ohe, der Staatssekretär, Staats-Minister Dr. von Boetticher und die Staats⸗Minister Bronsart von Schellen dorff und von Köller beiwohnten, über Initiativanträge aus der Mitte des Hauses. ur zweiten Berathung der von den Abgg. Auer u. Gen. (Soz) und den Abgg Colhus u. Gen. (Els⸗Lothr.) eingebrachten Anträge auf Aufhebung der dem Statt fler von Elsaß-Lothringen übertragenen außer— ordentlichen Gewalten nahm das Wort

Abg. Bueb (Soz.). Derselbe suchte aus den Protokollen des Landesausschusses von Elsaß⸗Lothringen den Nachweis zu führen, daß der Staatssekretär von Puttkamer im Landesausschuß die Angelegen⸗ heit des Diktaturpgragraphen vor den Reichstag verwiesen habe, während er fie im Reichstag für eine Landes sache erkläre.

Abg. Küchly (Eis. Loth) tadelte die Vernachlässigung der französischen Sprache in den Schulen Elsaß-Lothringens und erging sich dann in einer Kritik der dortigen Verhbältnisse, wobei er vom Präsidenten unter Verweisung auf den Gegenstand der Berathung unterbrochen wurde.

Die Anträge wurden mit nicht erheblicher Mehrheit an—⸗

enommen. Dagegen stimmten die Parteien der Rechten und die nationalliberale Partei.

. setzte das Haus die erste Berathung der von den Abgg. Dr. Pachnicke (fr. Vg), Ancker u. Gen. (fr. Volksp.) und Auer u. Gen. (Soz.) eingebrachten Anträge, die Volks⸗ vertretung in den Bundesstaaten betreffend, fort. Der Antrag des Abg. von Frege (kons), über diese Antrãge zur Tagesordnung üuͤberzugehen, war vorläufig zurückgezogen worden.

Das Wort . zuerst der Abg. Richter (fr. Volksp..

(Schluß des Blattes)

In der heutigen (19) Sitzung des Hauses der Ab⸗ eordneten, welcher der Justiz⸗Minister Schönstedt iwohnte, stäand der Etat der Justizverwaltung zur

Berathung. . .

Zum Einnahme⸗Titel: Arbeitsverdienst der Ge— fan genen“ der mit 1 877 000 ½ eingestellt ist, bemerkte der

Berichterstatter Abg. Im Walle (Zentr.): Rach einer Kabinets⸗ ordre des Jahres 1859 wurde den Gefangenen ein Drittel ihres Arbeits verdienstes gegeben, das zweite Drittel erhielt die Staatskasse, das dritte wurde zur Hälfte zur Remunergtion der Gefängnißbeamten verwendet, zur Hälfte dem Provinzial-⸗Waisenfonds zugeführt. Seit dem Etatsiahre 1892.93 ist das dem Waisenfonds zufallende Sechstel den anderen Theilen zugeschrieben worden. Seit zwei Jahren nun ist im Plenum wie in der Budgetkommission angeregt worden, den der Staatskasse zufallenden Antheil für die , der Ge⸗ fangenen zu verwenden, oder den Vereinen zur Besserung der ent lassenen Strafgefangenen zu überweisen. Die Justizverwaltung trat mit dem Fingnz.Ministerium deshalb in Verbindung, doch ist bis heute kein Bescheid ertheilt worden.

Abg. Brandenburg (Sentr): Wenn auch die Gefangenen keinen Anspruch auf ihren Verdienst machen können, da sie der Justiz⸗ verwaltung mehr kosten, als sie ihr einbringen, so dürfte es angebracht sein, den der Staatskasse zufallenden Theil für die Familien der Gefan⸗ genen zu verwenden. Zur Zeit müssen die Gemeinden für diese Familien sergen. Nun ist im Reichstag ein Gesetz eingebracht worden, wonach der Staat seine ,,, für unschuldig Verurtheilte anerkennt. Die Familien der Gefangenen leiden auch unschuldig. Andererseits würde bei Abmessung der Strafen nicht mehr, wie es bei den Schoͤffen— gerichten oͤfter geschieht, auf die Familien der zu Verurtheilenden Rücksicht genommen werden, wenn der Staat für sie eintritt.

Justiz⸗Minister Schönstedt: Der an n des Vorredners Folge zu leisten, würde nur im Wege eines Gesetzes möglich sein; denn die Verwendung des Arbeitsverdienstes ist durch die Kabinets⸗ ordre von 1859 in einer für die Justizverwaltung bindenden Veise geregelt worden. Ich möchte dem Vorredner gegen⸗ iber die Verwahrung aussprechen, daß eine Verpflichtung des Staats, für die nothleidende Familie eines Verurtheilten zu sorgen, nicht vorliegt. Das würde so aussehen, al wenn die Gerichte eine Schuld für die Noth träfe, in die diese Familie durch die Ver⸗ urtheilung ihres Ernährers geräth. Es ist gewiß ein Unglück, wenn den Familienangehßörigen der Ernährer entzogen wird, aber es ist nicht anders, als wenn bei Unfällen andere mitgetroffen werden. Die . e für die Nothleidenden müssen wir den Armenverbänden iberlassen.

ie Einnahmen wurden genehmigt und die Verhand— lung wandte sich dann dem Aus gaben-Etat zu.

Abg. Rin telen (Zentr.) rügte einige Mißstände am Kammer⸗ gericht. Dadurch, daß die Verhandlungen oft 6 bis 8 Stunden währten, werde nicht nur die r n , der Richter vorzeitig auf⸗ g sondern eg leide darunt er auch die Behandlung der Sachen.

ine fünfstündige Sitzung gen üge, um die geistige Spannkraft des Richters ju erschöpfen. Von einer Unmittelbarkeit der Verhandlung könne im Kammergericht keine Rede sein. Eine bloße Vermehrung der Richterstellen schaffe keine Abhilfe; es bedürfe einer Revision der wwilprozeßordnung auf der Grundlage einer neuen Auffaffung. Der ormglismus müsse aus der Zivilprozeßordnung herausgeschafft werden; vor allem müsse die Prozeßleitung wieder mehr in die . des Ge⸗ 1g gelegt werden. Redner tadelte ferner die jetzige Ausbildung der Assessoren und regte die Einführung eines juristischen Zwischenexamenz an.

(Schluß des Blattes.)

Nach dem amtlichen Wahlresultat wurde bei der am 2. d. M im 7 Wahlkreise des Re ierungsbezirks Düssel⸗ dorf (Mörs⸗Rees) statt ehabten , um Reichs⸗ tag der Amtsgerichts⸗Rath , n mit 12 687 Stimmen gewählt; der Landrath Pr. Fa niel ffr. kons) er— hielt 19 66 Stimmen, Hofrichter 156 Stimmen, Baum- bach 34 Stimmen, Liebermann von Sonnenberg 31 Stimmen; 31 Stimmen waren zersplittert.

—— Dem Hause der Abgeordneten ist der Nachweis über die V rwendung der durch das Gesetz vom 14. Juli 1893 zu eihil fen an unvermögende Schulgemeinden X. zu Volks— ulbguten für das ke g, n, 1894/95 bereit gestellten

O00 M zugegangen.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Nach 5 16 des Reichs. Preßgesetzes sind öffentliche Auf⸗ sorde rungen mittels der Preff ee, der wegen einer ren Handlung erkannten Geldstrafen und Kosten ver—

In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht fsenat, durch Ürtheil vom J. Oktober 16534 ausgesprochen, daß erbot sich nur auf die erkannten Geldftrafen' und bie er? ann ten Koesten, nicht aber auf andere, dem Verurtheilten er⸗ Auslagen und Nachtheile erstreckl. Das Gesetz verbietet

im nur öffentliche Aufforderungen mittels der Presse Aufbringung der wegen einer slrafbaren Handlung e!“

3 Si das M

kannten Geh'östrasen und Kosten. Sind dem Verurtheilten noch andere Nachtheil, erwachfen, ift ihm J. B. die Jablung einer Buße auferlegt, so kann biernach, obne gegen das Gesetz zu berftohen, zu einer Sammlung der hierzu erforderkichen Mittel auch durch die Presse aufgefordert werden. Bie Entstebungageschichte des eßgesetzes ergiebt auch, daß der Gesetzgeber mit dem ir . er⸗ annte eldstrafen und Kosten? einen Über den Wortlaut binaus⸗ gehenden Sinn nicht hat verbinden wollen Es ist hiernach rechtsirrthümlich, wenn das Gericht zu den wegen einer ftrafbaren mdlung erkannten Kosten im Sinne des ;. 16 die Mittel zur Ent⸗ chãdigung eines vom Angeklagten unmittelbar geladenen Zeugen des⸗ lb rechnet, weil diese zu den pekuniären Folgen der Verurt heilung 66 Sie fallen unter den 5 16 vielmehr nur dann, wenn es osten sind, über welche erkannt worden ist.“ (2238 / 94.)

Die von einem ö ee, n g geübte Aus⸗ kunftertheilung (in einem sog. Auskunftbureau ff, nach einem Urtheil des Reichsgerichts VI. Zivilsenats, vom 5. November 1854, als ein Handelsge schäft anzusehen, und der Inhaber des Auskunft bureaus ist bei seiner Auskunftertheilung zur Sorgfalt eines ardentlichen Kaufmanns verpflichtet... Bolle Sicherheit können die Auskunftbureaux zwar nicht gewähren, jedenfalls sind sie aber nicht dazu bestimmt, Anfragende durch Unwahrheiten, sei es bös— willig oder in unverantwortlicher Leichtfertigkeit, irre zu führen. Die . der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns weist auch diesen Anstalten den richtigen Weg Gewissenhaftigkeit in der Erforschung und , , . in der Mittheilung. Die Benutzung von Hllfskräften ktann selbstverständlich nicht ent⸗ behrt werden. Der sorgfältige Kaufmann wird auch die , . der Quelle . und unsichere Ergebnisse nach ihrem Verthe und nicht als sichere Thatfachen berichten. Auf Erfüllung dieser Pflicht kann und muß der Anfragende rechnen. Verläßt er sich hierauf und richtet er hiernach seine Schritte ein, so begeht er keine deichtfertigkeit. Die . einer Täuschung fallen demgemäß dem Auskunftertheilenden zur Last, der seine Pflicht gröblich verletzt hat. Mit den aus der Verpflichtung zur Sorgfalt eines ordentlichen Kauf⸗ manns sich ergebenden Anforderungen wird von den Auskunftanstalten nichts Unmögliches verlangt. Die sich hiernach bemessende Aufgabe derselben führt keineswegs zu der Nothwendigkeit der Gestattung des Ausschlusses der Haftung für grobe 6 Die Gestaftung würde vielmehr gerade den Zweck vereiteln, den Der Anfragende verfolgt. (l g0 / g]

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltuugsgerichts.

Die Zurücknghme der Genehmigung zum Betriebe der Schankwirthschaft kann, nach einem Urtheil des Ober⸗ Verwaltungsgerichts, III. Senats, vom 19. November 1894, wegen wiederholter Ueberschreitung der .. erfolgen, gleichviel ob dabei eine ,, der Gäste stattgefunden hat oder nicht. Der Restaurateur R. zu Stettin hatte in der Zeit vom Sommer 1892 bis dahin 1893 die auf 10 Üühr Abends festgesetzte Polizeistunde elfmal überschritten. ohne sich durch die in⸗ zwischen eingetretenen zahlreichen Bestrafungen aus 8

⸗B. von weiteren Verfehlungen abhalten zu lassen. Im übrigen batte R. sowohl in wie außerhalb seines Gewerbebetriebes zu Aus⸗ ftellungen keine Veranlassung gegeben, auch waren ihm einzelne Fälle der Ueberschreitung der Polizeistunde wegen der Veranlasfung dazu nicht sehr schwer anzurechnen. Auf die Klage der Polizei⸗Direktion zu Stettin erkannte der Bezirkgausschuß zu Stettin auf Zurücknahme der Schankkonzession des R, indem er feststelste, daß aus den von dem Beklagten begangenen zahlreichen Ueberschreitungen der Polizeiftunde zu erkennen sei, er werde auch künftig sein Gewerbe zur Förderung der Völlerei mißbrguchen (§5§ 33. 53 der Reichs Gewerbeordnung). Auf die Berufung des Beklagten bestätigte das Ober⸗Verwaltungsgericht die Entscheidung des Bezirksausschusses, indem es begründend ausflhrte: Der Gerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, daß die Völlerei nicht nur derjenige fördert, welcher der Unmäßigkeit im Genuß geiftiger Getränke Vorschub leistet, sondern auch der, welcher die von dem Gesetz dem Genuß geistiger Getränke gezogene Grenze überschreitet. Eine solche Grenze zieht der S 365 Abs. ? des Strafgesetzbuchs, indem er verbietet, daß ein Wirth das Verweilen seiner Gäste über die ge⸗ botene Polizeistunde, d. h. die von der Polizei vorgeschriebene Stunde dulde, Das Dulden von Gästen über die Polizeiftunde stel lt da her ,, der Völlerei im Sinne des S5 33 der Reichs⸗ Fewerbeordnung dar, gleichgültig, ob dabei eine Unmäßigkeit der Gäste stattgefunden hat oder nicht. (III. 1277.)

In Bezug 4. § 12 des Baufluchtengesetzes vom 2. Juli 1875: Durch Srtzstatut kann festgestellt werden, daß an Straßen oder Straßentheilen, welche . nicht gemäß der b aupolizei⸗ lichen Bestim mungen des Orts für den öffentlichen Verkehr und den Anbau fertig hergestellt sind, Wohngebäude, die nach diesen Straßen einen Ausgang haben, nicht errichtet werden dürfen = hat das Ober-Verwaltungögericht, IV. Senat, durch Ürtheil vom 1. Dezember 1894 folgende Sätze ausgesprochen: 1 Diese Bestimmung findet kesne Anwendung auf Fabrik e . selbst wenn sich darin ständig, auch in der Nacht, ein eaufsichtigender Wächter befindet. ‚Zwar geht auch der Bezirkz⸗ ausschuß von dem richtigen Satz aus, daß . das Bauverbot nur auf Wohngebäude bezieht; er meint jedoch, daß auch das Fabrikgebäude ein Wohnhaus darstelle, da doch mindesteng ständig ein Meister in demselben nächtigen würde. Dem ist nicht zuzuftimmen. Es kommt darauf an, ob das Gebäude, wenn auch nur bezl. eines kleinen Theils, zum Wohnen bestimmt ist. Das ist nach den vorgelegten Plänen nicht der Fall und nicht ersichtlich, worauf die Annahme des Bezirksausschusses, daß ein Meister dort wohnen würde, beruht. Meint aber der Bezirksausschuß, daß etwa der ständige Aufenthalt einer n ,, Nachtwache das Gebäude zu einem Wohnhause mache, so irrt er. Die Errichtung des geplanten ir n n wird also von dem Bauverbot aus F 12 a. a. O. n eruhrt.“

2) „Unter den Begriff „baupolizeiliche Bestimmungen“ fallen alle allgemeinen polizeilichen Maßnahmen, mögen fie in Gestalt von Verordnungen, Bekanntmachungen, Regle— ments oder Anordnungen im weitesten Sinne 6 f. werden. Dafür, daß die r gen Bestimmungen über die Anforderungen an fertig hergestellte Straßen, welche im F 12 des Gesetzes vom 2. Juli 1575 erwähnt sind, nur in Form eines Gese zes erlassen i mm, findet sich nirgend,s auch nur eine Andeutung.“ ö. ö

Kunst und Wissenschaft.

Die Anthropologische Gesellschaft in Wien feierte estern ihr nd, n, , ,. Jubiläum durch ein estmahl. Wie . W. T. B.“ chtet, nahmen an dem Mahle theil: der 6e Wilhelm von Württemberg, der Minister⸗Präsident Fürst Win dischgrätz, die Professoren Virchow, Waldeyer, Vcß und Bartels aus Berlin, von Ranke aus München und zahlreiche andere inländische und ausländische Vertreter der Wissenschaft und Kunst. Der Prä⸗ sident der Gesellschaft Freiherr von Andrian begrüßte die Gãste, . alsdann der Unterstützung seitens der Regierung und sprach die Ce arkeit der Gesellschaft für Seine Majestät den Kaiser Franz Joseph Professor n f. beglückwünschte die Gesellschaft namens der

esellschaft. Hierauf übermittelte . begrüßt, die Glückwünsche der Berliner anthropologischen Gesellschaft und wies auf die Zwecke der Gesell—⸗ ften hin. Professor von Nanke überreichte eine Adresse namen

aus. Deutschen anthropologischen fessor Virchow, stürmis

Münchener Gesellschaft. Aus fast allen Hauptstädten Guropag waren 5 unschtelegramme eingetroffen.

Land · und Forstwirthschaft.

Saatenstand in Rumänien. . Das ungewöhnlich milde Wetter bat in faft ganz Rumänien, wie im Dezember, so auch während des Monats Januar an ehalten. Erft in den letzten Tagen des Januars fiel üßerall ö Schnee, mancher. Orten jedoch untermischz mit Regen, welcher an der Sber⸗ flãche Eiskrusten bildete, die allgemein als schädlich angesehen werden, wenn sie längere Zeit anhalten sollten. Die milde Witterung hat es ermöglicht, daß vielfach das Land bereits jetzt geackert und der Früh⸗ jabrsanbau, für welchen größere Flächen als im Vorjahr reserviert 6 vorbereitet worden ist. Auch hat dieselbe die Biebüberwinterun besonders bei dem im östlichen Rumänien herrschenden Futtermange in jeder Beziehung erleichtert, insofern als z. B. in der 3 ö. 9. die Weide getrieben werden konnte und daselbft genũgend

utter fand.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

. Preußen.

Regierungsbezirk Oppeln. Amtlicher Mittheilung zufolge sind die Sperrmaßregeln bezüglich der Grenzübergänge sämmtlich aufge⸗ hoben worden. Zuletzt war dies bei dem Grenzuͤbergange Baingow— Cieladz im Kreise Kattowitz der Fall, dessen Deffnung durch Ver⸗ fügung vom 12. November 1594 angeordnet worden sst ferner ist das Ver⸗ bot der Ertheilung von Grenzlegitimationsscheinen zum Verkehr innerhalb des dreimeiligen mkreises jenseits der Grenze mittels Rundverfügung des Regierungs-⸗Präsidenten vom 2. November 1894 mit der Maßgabe n,, worden, daß notorischen Schmugglern und liederlichen Ver⸗ sonen au fernerhin derartige Scheine nicht ertheilt werden dürfen; endlich ist die durch Verfügung vom 25. Jult 1591 angeordnete Kon⸗ trole der auf, der Przemsa verkehrenden Galeerenschiffer in Brzezinka mittelst Verfügung vom 19. November 1894 außer Kraft gesetzt worden.

Türkei.

Zufolge Beschlusses des internatioualen Gesundheitsraths in Konstantinopel unterliegen Pilgerschiffe, welche sich von Konstantinopel nach dem Hedjaz begeben, einer zehntägigen Quarantäne im Lazareth von Clajomene. Die Pilger werden gelandet und ihre getragenen Sachen und Effekten einer strengen Desinfektion unterzogen. Kranke werden ins Lajareth gebracht. Die Schiffe werden desinfiziert, das Kielwasser wird . und neues . an Bord genommen. ie Effekten und hmutzige Wäsche der Schiffsmannschaft werden einer Dampfdes infektion unterzogen.

. . Bulgarien.

Zufolge Beschlusses des bulgarischen Gesundheitsraths unterliegen Reisende, welche direkt aus Konstantinopel in Bulgarien eintreffen, einer einfachen ärztlichen Untersuchung ohne Dezinfektion en Gepäcks und ihrer Kleidungsgegenstände. Außerdem aber haben sich solche Reisenden an ihrem Bestimmungsort noch einer 3 Beobachtung von 5 Tagen zu unterziehen.

Der Gesundheitsstand in Berlin war auch in der Woche von 27. Januar bis 2. . ein ö. und die Sterblichkeit eine niedrige, wenn auch eine etwas höhere als in der vorhergegangenen Woche (von je 1006 Einwohnern starben, aufs Jahr berechnet, 15,5). Väufiger als in der Vorwoche kamen infolge der anhaltend kälteren Temperatur der Luft akute Entzündungen der Athmungs-⸗ organe zum Vorschein, doch blieb der Verlauf im allgemeinen ein milder und die Zahl der durch sie bedingten Sterbefälle eine beschränkte. Erkrankungen an Grippe haben etwas abgenommen, doch wurden immer noch 4 durch dieselben veranlaßte Todesfälle bekannt. Er= krankungen an akuten Darmkrankheiten zeigten fich gleichfalls etwas häufiger, als in der Vorwoche als Todesursachen. Die Theil⸗ nahme des en , an der Sterblichkeit blieb eine kleine; von je 10 000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, 42 Säuglinge. Von den Infektionskrankheiten kamen Erkrankungen an Unterleibstyphus nur in wenigen Fällen, Erkrankungen an Scharlach in gesteigerter, an Masern und Diphtherie in etwas verminderter Zahl . Anzeige, und zwar kamen Erkrankungen an Masern aus der Schöneberger Vorstadt und aus dem Wedding, an Scharlach aus Luisenstadt, an Diphtherie aus der jenseitigen Luisenstadt, dem Spandauer Viertel, der Rosen⸗ thaler Vorstadt und aus Moabit am zahlreichsten zur Mel— dung. Erkrankungen an Kindbettfieber wurde nur J bekannt. Rosenartige Entzündungen des Zellgewebes der ut wurden etwas häufiger beobachtet; auch Erkrankungen an Keuchhusten waren etwas zahlreicher, doch behielten sie überwiegend ihren milden Verlauf. Rheumatische Beschwerden der Muskeln traten en n. zu Tage, während akute Gelenkrheumatismen im Vergleich zur orwoche keine wesentliche Veränderung in ihrem Vorkommen aufwiesen.

Verkehrs⸗Anstalten.

Die Geschäftsräume der Königlichen Eisen bahn-Direktion Berlin befinden sich vom 20. Februar d. J. ab nicht mehr. König⸗ Hirte 132, sondern in dem neuerbauten Verwaltungsgebäude Berlin W., Schöneberger⸗Ufer 1— 4.

der jenseitigen

Die mittels des Reichs⸗Postdampfers Habsburg“ beförderte Post aus Australien (Abgang aus Adelalde am 9. 34 ist in e en. eingetroffen und sollte in Berlin heute Abend zur Ausgabe gelangen.

Ueber Verkehrsstörungen, die durch die Witterungsverhält⸗ nisse verursacht wurden bezw. deren Beseitigung liegen heute folgende Meldungen des W. T. B.“ vor:

Die regelmäßigen Post⸗Dampfschiffahrten auf den Linien Kiel Korsör und arnemünde Gjedser sind eingetretener Eig— hindernisse wegen eingestellt worden. Auf der Linie Warnemünde⸗ Gjedser wird eine täglich einmalige Verbindung durch den Eisbrechdampfer Rügen in folgender Weise aufrecht erhalten: Abfahrt aus Warnemünde 1 Uhr 16 Min. Nachm. nach Ankunft des Schnellzuges aus Berlin (in Warnemünde 1 Ühr 1 Minute Nach= mittags) zum Anschluß an den Schnellzug nach Kopenhagen (aus Giedser 3 Ubr 42 Minuten Nachmittags); Abfahrt aus Giedser bei Tagesanbruch anschließend an den Schnellzug aus Kopenhagen 7 Uhr 15 Minuten Abends, zum Anschluß an den Zug nach Berlin, aus Warnemünde 10 Uhr 42 Minuten Vormittags.

Die am 11. d. M. als gesperrt gemeldeten Strecken Wismar— Doberan =-Rostock und Wismar Karow sind wieder für den Verkehr offen.

Neustrelitz, 19. Februar. Das Eisenbahn⸗Betriebsamt macht bekannt: Der Betrieb auf der Strecke Blan ken see— Woldegk ⸗— Strasburg (Uckermark) ist wieder aufgenommen.

Flensburg, 12. Februar. Das Eisenbahn-Betriebsamt macht bekannt: Die Züge werden wieder bis Frederikshavn hh,

, , 12. Februar. Das 6 gt ist für kräftige Dampfer vom Norden aus bis Göteborg passierbar, weiter südwärtz ist die Fahrt nicht ohne Gefahr.

Laut r m aus Köln (Rhein) hat die zweite

englische Post über Ostende vom 12. Februar in Köln den Anschluß an Zug 31 nach Berlin nicht erreicht. Grund: Abwarten des verspäket eingetroffenen Anschlußzugs von Paris in Herbesthal.

Ham burg, 12. Februar. (W. T. B.) Hamburg⸗Amerika⸗ nische Packetfahrt Aktien Gefellschaft. Der Postdampfer „Persia? hat gestern Nachmittag Scilly passiert. Der Post= dampfer Dalmatia ! ist heute in St. Thomas angekommen. ondon, 12. Februar. (W. T. B.) Der Castle⸗Dampfer »Tantalon Castle“ ist auf der Augreise heute in Kapstadt

angekommen.