w Beilage zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
M 40. Berlin. Donnerstag, den 14. Februar 1895.
Berechnung
Gegenstand der Besteuerung der
Gegenstand der Besteuerung Stempelabgabe .
Laufende Nr. Laufende Nr.
— oder Bescheinigungen nicht öffentlicher Sparkassen Versicherungsvertrãge, auf Grund welcher eine stempelpflichtige Stempelfreiheit bewilligt werden, wenn sie gemeinnützige Zwecke Police nicht ausgestellt wird, sind in Betreff der Stempelpflichtigkeit
verfolgen; wie Policen zu behandeln. . für Kommunalverbände, Kommunen oder Korporationen Vertrãge, . ö . ländlicher oder städtischer Grundbesitzer oder Grundkredit⸗ und Hy⸗ 1 durch welche ein früherer Vertrag lediglich aufgehoben wird Wenn jedoch die Verabredung über die Aufhebung oder
thekenbanken ausgestellte Schuldverschreibungen, auf Grund deren K . Beseitigung des früheren Vertrags sich als eine in diesem Tarif 11
reichsstempelpflichtige Re nten und Schuldverschreibungen demnächst Ta ausgereicht werden. der einzutragenden hbesonders aufgeführte Verhandlung darfstellt, so kommt derjenige . 2 .
II. Der Antrag auf Eintragung einer Hypothek oder Grund⸗ Summe oder des Steuersaz zur Anwendung, welchem die Verabredung nach den über den gegenwärtigen Kapitalwerth einer Rente oder Nutzung im Werthe von 1 A4. auf eine bestimmte Anzahl von Jahren bebufs Berechnung der davon zu entrichtenden Stempelsteuer. Verschriften dieses Tarifs unterliegt. ; Gu 8 6 des Gesezet)
schuld oder einer wiederkehrenden k im Grundbuche oder r,, .
einem für solche Eintragungen bestimmten öffentlichen Buch ... — der . n in ꝛĩ der Summe, fur richtenden Werthstempel aus Billigkeitsrücksichten bis auf....
— * 8 welche die Post ermãßigen; n ; ; . . verpfaͤndet wird, 2) über sonstige vermögensrechtliche Gegenstände, wenn eine Kapitalwerth FRapitalwerth Kaxitalwerth Kapitalwerth Kapitalwerth wenn diese Gegenleistung verabredet ist und keine andere Tarifstelle zur An⸗ 1 . Summe gerin⸗ wendung kommt . ger ist, als die ist eine Gegenleistung nicht verabredet Summe oder Ein auf unbestimmte Zeit oder auf Kündigung abgeschlossener 15 der Kapital Vertrag gilt in Betreff der Stempelpflichtigkeit als ein auf ein . 36 35 3 16 — 4569 o
werth der ver⸗ Jahr abgeschlossener. h 16 ꝛ ; 3 8 32 (
(Schluß aus der Ersten Beilage)
Idleistung; Der Finanz⸗Minister kann in besonderen Fällen den zu ent- . 8 . . Kapitalwert ¶ Ahnabl.¶ gapitalwerth
Kapitalwerth I 1 — Jahre
54,9 10,9 78 72, 0 22,0 79
pfändeten Post; Befreiungen:
sonst der letz⸗ a. Lehrvertrãge, ; ; . 17
sowie der Antrag auf Eintragung der Verpfändung einer Hypothek teren Summe b. Verträge, durch welche. Arbeits! und Dienstleistungen auf 1 62.4 33
oder Grundschuld oder einer wiederkehrenden Geldleistung durch den oder des Kapi⸗ bestimmte oder unbestimmte Zeit gegen zu gewissen Zeiten wieder 7. 71,5 3.
eingetragenen Gläubiger in Büchern der bezeichneten Art. talwerthe. kehrendes Entgelt (Lohn, Gehalt und dergleichen) versprochen werden, z 803 und mehr. Die Vorschriften der Tarifstelle Abtretung von Rechten“ fünfter wenn der Jahresbetrag der Gegenleistung 1509 nicht übersteigt. 1 5
bis einschließlich siebenter Absatz finden sinngemäße , , - Vokationen der Geistlichen und Schullehrer, wie Bestallungen; s. diefe.
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Sicherstellung von Rechten, Beurkundungen darüber, wenn der Vollmachten, Ermächtigungen und Aufträge: 3 3 . zur Vornahme von Geschäften rechtlicher Natur für den Vollmacht⸗
600 * nicht übersteigt geber, wenn der Werth des Gegenstandes der Vollmacht . ö . ö n nicht übersteigt * Ml ö
, . bei einem höheren Betrage 3 000 6. 6 000 6,
ist der Werth d stellten Rechte nicht schätzbar . 5 ist der Werth der sichergestellten Rechte nicht schätzbar .
96,9
59,0 18 04,7
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sie sind das moralisch höhere Element. Ich bin überzeugt, daß die daß ich durch das Vertrauen von Fürst und Volk hierhergesandt bin,
36. Sitzung vom Mittwoch, 13. Februar. Zulassung der Frauen zum öffentlichen Leben geradezu woblthuend daß ich die Angriffe widerlegen kann, die hier gegen die Zuftäͤnde in th d . . ; ; wirken wird; wir würden uns die Verschärfung der Geschäftsordnung Mecklenburg erhoben wurden.
Befreit find: . . ö. Ueber den Beginn der . ist gestern berichtet worden. ersparen können. Je mehr Sie nach rückwärts drängen, desto mehr Abg. von Frege (kons): Mit der Verhandlung über die vor⸗
a. Urkunden über Dienstkautionen der Beamten öffentlicher ö 000 16 Bet Zweiter Gegenstand der Tagesordnung ist die Fortsetzung drängen wir nach vorwärts. Eine gewaltsame Ünterdrückung wird liegenden Anträge ist nur dem Abg. Bebel ein Dienst geleistet worden.
Behoͤrden; . kö ö . e . J wisser Gati der ersten Berathung des Antrags Pachnicke, in jedem mit Nethwendigkeit die Opposition aus dem Volke heraus 2 Wir haben uns hier ohne jeden praktischen Nutzen Über die Frage der
. k JJ aun ,,,
k r ; . ö n ñ 5 sʒ ; ; 3 e Verfassung halte i ir wichtigere Dinge zu erledigen hätten. Wir wünschen, daß sich die
C. Urkunden über Sicherstellungen der Vormünder (5 58 der n ,,, . er . gangene Vertretung einzuführen, deren Zustimmüng zu in manchen Punkten für reformbedürftig. So bin ich auch für die Verhältniffe in Mecklenburg g b meg und organisch weiter ent-
Dentscher Reichstag.
1 2
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11 M1 21 — *
Vormundschaftsordnung vom 5. Juli 1875, Gesetzsamml. S. 431). Standeserhöhungen und Gnadenerweise, landesherrliche. s. Standes erhöhungen für die Verleihung der Herzogswürde ürstenwürde rafenwũrde
für einen Kammerjunker Kammerherrn
sofern letzterer vorher Kammerjunker war e. für die Verleihung von Titeln an Privatpersonen ... Statuten von Gesellschaften, Vereinen u. s. w., s. Gesellschaftsverträge, Buchstaben f. Strafbescheide der Finanz. und Polizeibehörden, sofern die Strafe einschließlich des Werths der eingezogenen Gegenstände 15 4 oder eine drertãgige Haft übersteigt Tauschvertrãge s. RKaufvertrãge. . Taxen von Grundstücken, insofern sie wegen eines Privatinteresses unter Aufsicht einer öffentlichen Behörde aufgenommen werden.. Testamente f. Verfügungen von Todeswegen. ; Verfügungen von Todeswegen aller Art, auch in Form von Verträgen Vergleiche Ist jedoch durch den Vergleich ein unter den Parteien bisher nicht in stempelpflichtiger Form zu stande gekommenes Rechtsgeschäft anerkannt oder im wesentlichen aufrecht erhalten oder ein ander⸗ weites Rechtsgeschäft neu begründet worden, so ist zu dem Ver⸗
Schriftstücke, in welchen jemand einem Dritten gegenüber erklärt, daß er einem anderen die Vornahme einer Angelegenheit rechtlicher Natur aufgetragen habe, sind wie Vollmachten zu versteuern.
Zu Vollmachten, in denen mehrere, nicht in einer Erb- oder sonstigen Rechtsgemeinschaft stehende Personen einen Bevoll⸗ mächtigten bestellen oder eine Person mehrere, nicht zu gemein—⸗ schaftlicher Vertretung berufene Bevollmächtigte bestellt, ist der Vollmachtstempel so oft zu verwenden, als auf Seiten der Voll⸗ 1 oder der Bevollmächtigten Personen vorhanden sind.
enn bei einer gerichtlichen oder notariellen Versteigerung durch die Kaufbedingungen oder durch besondere Erklärungen be—⸗ stimmte Personen bevollmächtigt werden, nach erfolgtem Zuschlage für die Versteiglasser oder für die Ansteigerer die Auflassungs⸗ erklärung abzugeben und für die Ansteigerer die Eintragung der Steigpreise zu bewirken, so ist der Vollmachtsstempel ohne Rück⸗ sicht auf die Anzahl der Betheiligten und der abzugebenden Er— klärungen nur einmal in Anfatz zu bringen, sofern nach Inhalt des . olls die Vollmacht auf einen Zeitraum von längstens drei agen nach Ablauf des Tages, an welchem der Zuschlag erfolgt, beschränkt wird.
Substitutionen bei Prozeßvollmachten sind stemvelfrei, sofern über die ursprüngliche Vollmacht eine vorschriftsmäßig versteuerte Vollmachtsurkunde vorhanden und dies auf der Substitutions⸗ vollmacht vermerkt ist, sie auch nicht in einer nach diesem Tarif einem besonderen Stempel unterliegenden Verhandlung ausgestellt sind. Vorrechtseinräumungen (Prioritätszessionen)
Werkverdingungsverträge, inhalts deren der Uebernehmer auch das Material für das übernommene Werk ganz oder theilweise an⸗
Sachen besteht, wie n für das Werk bedungenen Gefammtpreises zu versteuern. Handelt es sich bei dem verdungenen Werk um eine nicht be⸗
leistung ein dem Steuersatz der g unterworfener Arbeitsvertrag abgeschlossen wäre.
nicht vorgenommen ist, der höchste Steuersatz zu entrichten ist. Wiederaufhebung von Verträgen, s. Verträge Ziffer 1.
welche die Zeugnisse ertheilen, versehen sind
legungsordnung vom 14. März 1879 (GesetzSamml. S. 248) .. Befreit sind:
zuschaffen hat, sind, ö letzteres in der Herstellung beweglicher ieferungs verträge unter Zugrundelegung des
wegliche Sache, so ist der Werkverdingungsvertrag so zu versteuern, als wenn über die zu dem Werk erforderlichen, von dem Unternehmer anzuschaffenden beweglichen Gegenstände in demjenigen Zustande, in welchem sie mit dem Grund und Boden in dauernde Verbindung gebracht werden sollen, ein dem Steuersatz der Tarifstelle Kauf⸗ und Tauschverträge Buchstabe C oder der Ziffer 3 der „Ermäßi⸗ gungen nnd Befreiungen dieser Tarifsstelle unterliegender Lieferungsvertrag und außerdem k des Werthes der Arbeits⸗
arifstelle ‚Verträge“ Ziffer 2
Die Vorschrift des 5 15 dieses Gesetzes findet entsprechende An- wendung dergestalt, daß, insoweit eine Trennung des Gesammtpreises Zeugnisse, amtliche in Privatsachen, auch nicht unterschriebene, sofern
sie nur mit der amtlichen Firma der Behörden oder Beamten,
Beurkundungen der Gerichtsvollzieher nach § 17 der Hinter⸗
n Landes gesetz und zur, Feststelung des Staatshaus= Beseitigung der Virilstimmen der Ritterschaft. Aber wir wollen keine wickeln. Die AÄusfaffungen des Abg. Richter sind bereits durch den Abg.
alts erforderlich ist. Die Abgg. Ancker u. Gen. wollen für die Wahlen das allgemeine, gleiche und direkte Stimmrecht mit geheimer Abstimmung wvorschreiben, und die Abgg. Auer u. Gen. beantragen die fernere Er⸗ weiterung, daß das Wahlrecht mit dem vollendeten 26. Lebens⸗ jahre beginnen und auch den Frau en zustehen soll. — Abg. Dr. von Frege (kons) beantragt, über saͤmmtliche drei Anträge zur einfachen Tagesordnung überzugehen. Dieser An—⸗ frag ift vorläufig zurückgezogen.
Abg. Richter (fr. Volksp.): Der mecklenburgische Bevollmächtigte schien in der früheren Berathung der vorliegenden Anträge die Kom— vetenz des Reichs zur Einwirkung auf Mecklenburg behufs Einführun einer Volksvertretung bestreiten zu wollen. Thatsaͤchlich hat das ö aber gerade mit Rücksicht auf Mecklenburg schon wiederholt seine Kompetenz erweitert, so beim Wahlgesetz und bei der Anerkennung der Gleichberechtigung der. Konfessionen. Wenn man gegen den Antrag Pachnicke einwendet, derselbe bestimme nicht, welches Wahlrecht in den Bundesstaaten, also auch in Mecklen⸗ kurz gelten solle, so hilft der Antrag Ancker und Genossen diesen Mangel dadurch ab, daß er die Einführung des Reichswahl⸗ rechts verlangt. Wir beschränken uns nämlich nicht auf Mecklenburg nit unserem Antrage, sondern fassen auch Preußen ins Auge. Der Abg. von Buchka hat sich auf die Erbweisheit berufen, die in der setzgen mecklenburgischen Verfassung sich darstelle. Die jetzige Ver sasung in DVłeck len burg ist nichts weiter als eine Zwangsjacke, die dn mecklenburgischen Volke durch Reichsgewalt aufgezwungen worden it. Im Jahre 1848 setzte König Friedrich Wilhelm IV. von hteußen es gegen den illen des Großherzogs von Mecklen— bug durch, daß die von diesem geplante Verfassung mit Volks— denretung nicht eingeführt wurde. Durch eine Einwirkung von äen, die der Finanz-Minister Dr. Miquel einmal als eine brutale Vegewaltigung bezeichnete, ist die Herstellung einer Volksvertretung in Mecklenburg verhindert worden, ahnlich wie im Anfang des Jahr⸗ äunderts das Kammergericht in Wetzlar die Ansprüche der mecklen⸗ kütischen Junker gegen das Volk wahrnahm. Nachdem so zweimal die Einführung einer Volksvertretung in Mecklenburg derbindert worden ist, wäre es wohl an der Zeit, einnal den Einfluß des Reichs zu Gunsten einer wirklichen Verfassung in Mecklenburg geltend zu machen. Der mecklenburgische Bevollmächtigte meinte, man folle es den Mecklenburgern überläffen, wann und wie sie ihre Verfassung ändern wollten. Ich bestreite, daß der Herr Bevollmächtigte hier als Vertrauensmann des mecklenburgi⸗ schen Volks auftreten kann; er ist nur der Vertrauensmann der mecklenburgischen Regierung. Nach der Reichsstatistik sind zwei Drittel der mecklenburgischen Bevölkerung für unsern Antrag. Der Abg. von Buchka meinte, der Parlamentarismus sei im Niedergang. Was ist
dann im Aufgang begriffen? Etwa der Feudalismus oder der Abso⸗
lutismus ? ollen Sie russische Zustände als erstrebenswerth
binstellen? Der Herr Bundesbevollmächtigte hat mit besonderem
Selbstbewußtfein erklärt, in Mecklenburg bleibe der Kurs ber alte. Dieses Selbstbewußtfein ist hiftorisch auch nicht begründet. Im März
Einmischung des Reichs; was geschehen muß, wollen wir allein ma
Rettich widerlegt worden. Was die Ausführungen des Abg. Bebel
en. Das hat auch schon der Großherzog Friedrich Franz II. 1, über die Frauenfrage betrifft, so stehen wir diesen Bestrebungen
der gleichfalls für eine Aenderung der Verfassung war. Welche Un—⸗ , entstehen würden, wenn das Reich eine Aenderung erbeiführen wollte, hat schon der Abg. von Buchka aus— geführt. Mag der Antrag des Abg. Pachnicke angenommen werden oder nicht — die Reform der Verfassung muß doch im Lande selbst gemacht werden. Wenn darauf hingewiesen wurde, daß der Ratzeburger Landtag nicht beschlußfähig gewesen sei, so lag das daran, daß die betreffenden Abgeordneten die Beschlußunfähigkeit herbeiführten. Sie sagten sich: wenn wir den Landtag beschlußfähig machen, so werden Steuervorlagen eingebracht werden, jetzt aber be⸗ zahlen wir so gut wie keine Steuern, der , . zahlt fast alles. Der Freienwalder Schiedsspruch ist fo ausgefallen, weil von den drei Bedingungen, die gestellt wurden, keine einzige erfüllt wurde. Der Abg. Richter bestreitet, daß der Herr Bundesbevollmächtigte Ver—⸗ trauensmann der Mecklenburger sei. Hält er oder der Abg. Pachnicke sic etwa für Vertrauensmänner der Mecklenburger? Wenn in Mecklen— urg der Bauernstand leidet, so liege das nicht an der Erbpacht, son⸗ dern an der allgemeinen mißlichen dag der Landwirthschaft. Ueber die falsche Darstellung, welche der Abg. Pachnicke von den Ver— hältnissen in Mecklenburg gegeben hat, wundere ich mich nicht; er ist ein Fremdling im Lande Wenn der Abg. Pachnicke die Sache so darstellt, als habe die Ritterschaft die Einführung einer Verfassung mit Volksvertretung verhindert, so ist das unrichtig; im Jahre 1874 war es nicht die Ritterschaft, sondern die Landschaft, welche die Ver⸗ fassungsvorlage ablehnte. Der Abg. Pachnicke irrt, wenn er meint, die mecklenburgische Bevölkerung sei über die bestehenden Zustände erbittert; wenn eine Erbitterung besteht, so besteht sie nicht über die Verfassung, sondern über die Finanzwirthschaft im Reich, darüber, ech 3. Reich es nicht fertig bringt, seine Finanzen in Ordnung zu halten.
Abg. Dr. Lieber (Zentr.): Namens meiner politischen Freunde habe ich zu erklären, daß wir dem Antrage Pachnicke gegenuber auf dem gleichen ablehnenden Standpunkte stehen, den früher der ver⸗ storbene Abg. Windthorst dargelegt hat. Jedenfalls müßte, um eine Kompetenzerweiterung für das Reich eintreten zu lassen, zunächst ein vorbereitendes Gesetz erlassen werden, welches den Art. 4 der Ver⸗ fassung ausdehnt. Zur Zeit ist das Reich aber nicht für eine Ein wirkung betreffs der Verfassungen in den Einzelstaaten zuständig. Wenn man so dem Antrage Pachnicke gegenübersteht, so muß man um so mehr Anstand nehmen, die Zuständigkeit des Reichs in der Richtung der Anträge Ancker und Auer zuzugestehen. Der Abg. Richter meint, in den Bundesstaaten müsse eine möglichst große Gleichmäßigkeit bestehen. Ich weiß nicht, ob der Abg. Richter sich mit dem unheilschwangeren Gedanken trägt, in den Hansestädten die konstitutionelle Monarchie einzuführen, aber weiter links stehende Herren könnten wohl einmal beantragen, die republikanische Ver— fassung der drei Hansestädte in den . Bundesstaaten einzuführen, um eine größere Gleichartigkeit der Staatsverfassungen im Reiche herzustellen. Diese Brücke will ich nicht betreten. Wir halten den föderativen Standpunkt fest; um so fester, je weiter die Versuche
garnicht so ablehnend 6 nur glauben wir nicht, daß die ec gerade bei den Genossen des Herrn Bebel finden werden, was ie suchen. Besonders die deutschen Fürstinnen haben es verstanden, den Werth der Frauenthätigkeit zu erhöhen. Wir sind auf dieser Seite des Hauses der Meinung, daß die Frauen selbständiger gestellt werden müssen, insbesondere die älteren unverheiratheten Frauen. Aber das braucht keineswegs auf dem Gebiet des Wahlrechts zu ge— schehen. Der Antrag des Abg. Bebel hat auch nur den Grund gehabt, den Einfluß der r zu benutzen, damit ihm bei den nächsten Wahlen noch mehr Stimmen zugeführt werden. Wenn der Abg. von Marquardsen sagt, jeder Staat solle sein Haus be⸗ stellen, so möchte ich darauf hinweisen, daß der Reichstag seit einer Reihe von Jahren sich nicht im stande gezeigt hat, die Harmonie zwischen Ausgaben und Einnahmen in den Einzelstaaten herzustellen. Das kann nicht dazu führen, das Ansehen des Parlamentarismus zu heben. Wir stehen fest auf der Verfassung, wie sie nicht etwa nur von der Nation, sondern von den Fürsten beschlossen ist, und es wird kein Atom von dieser Verfassung angegriffen werden können, ohne daß wir den entschiedensten Protest erheben. Ich weise es mit Entrüstung zurück, daß der Abg. Richter den Fürsten Bismarck einen Kanzler⸗Auto- kraten genannt hat. Wir danken Gott, daß Fürst Bismarck so lange an der Spitze der Geschäfte gestanden hat. Das Parlament geht immer mehr zurück, es herrscht in ihm nicht mehr die an, Schaffensfreudigkeit. Das Sinken des Parlamentarismus hat nie— mand mehr gefördert als der Abg. Richter und seine Freunde. Wenn wir jetzt eine Kompetenzerweiterung unterstützen wollten, wie sie hier angeregt wird, so würde man uns mit Recht sagen: Es wäre eure Pflicht, für eine dauernde Gesundung der finanziellen Verhältnisse zu sorgen, statt euch in staatsrechtliche Spitzfindigkeiten einzulassen. Fürst Bismarck hat hier im Reichstag ausgesprochen, daß der einzige Irr- thum seines Lebens der gewesen sei, in den verbündeten Fürsten ein Hinderniß für die deutsche Reichseinheit und im Reichstage den Schwerpunkt dafür zu sehen. Der umgekehrte Fall sei eingetreten; die Loyalität sämmtlicher deutscher Fürsten biete ein Gewähr für den . des Deutschen Reichs. Sache des Reichstags ist es, es ihnen nachzuthun.
Abg. Dr. Pachnicke betont in seinem Schlußwort, daß gerade der Verlauf der Debatte gezeigt habe, wie nothwendig die Stellung seines Antrags sei, da die mecklenburgische Regierung sich auf ihre Erbweisheit berufe. Sie will das Volk eben nicht mitregieren lassen. Das jetzige Auftreten des Gesandten von Oertzen sei die schneidendste Kritik eines Beschlusses des Bundesraths, ja ein direkter Angriff auf den Bundesrath. :
Seitens der übrigen Antragsteller wird das Schlußwort nicht verlangt. Eine Kommissionsberathung ist nicht bean⸗ tragt worden; die zweite Lesung wird daher ohne eine solche im Plenum stattfinden.
In der Abstimmung über den Antrag Ancker, be⸗ treffend die Abgrenzung der Wahlkreise, wird derselbe gegen die Stimmen der Freisinnigen und Sozialdemokraten
1848 verbot die Regierung den Behörden, Petitionen zu Gunsten schon gediehen sind zur Einschränkung der Rechte der Bundes staaten. einer Verfassung anzunehmen, acht Jahre spaͤter stellte sie sich selbst Abg. von. Marquardsen (al): Der Antrag Pachnicke füllt abgelehnt. ; an die Spitze der Bewegung aus Furcht, sonst von den Wellen über eine Lücke aus, indem er eine Volksvertretung in dem einzigen Bundes⸗ Darauf vertagt sich das Haus. Bord gespült zu werden. Aus eigener Kraft ist niemals die mecklen., staat anstrebt, der eine solche noch entbehrt. Wir werden für diesen Schluß 5i Ühr. burgische Verfaffung aufrecht erhalten worden, fondern man hat immer Antrag eintreten. Dagegen lehnen wir den Antrag. Auer ab und an die Reichsgewalt appelliert. Deshalb haben wir ein historisches ebenso den Antrag Ancker, und ich erkläre, daß wir für die Aus⸗ Recht, auch heute an die Reichsgewalt zu appellieren, um das früher dehnung des Wahlrechts nach der Schablone des Reichstagswahlrechts egangene Unrecht wieder gut zu machen. auf die Einzelstaaten nicht zu haben sind. Der Antrag Pachnicke ist Abg. Bebel (Scz): Unser Antrag unterscheidet sich von dem für uns ein alter Bekannter; denn es waren . n
der Freisinnigen Vostspartei durch die Forderung der Herabsetzung des meine politischen Freunde, die ihn früher vertreten haben. ; ; vablberechtigten Alters auf 21 Jahre und des . Einzelbestimmungen lassen wir uns nicht ein, da wir die Ausführung 19. Sitzung vom Mittwoch, 13. Februar.
ie hi i lã n derselbe Stempel zu ent⸗ . ; ; . 2 r Dt ein, da Ne Aus su ( ᷣ , , ; 3 r n er . . pel Kosten und Geldern als Rechnungsbeläge bei öffentlichen oder pri⸗ Unser Antrag hat aber nicht nur Mecklenburg im Sinn, sondern auch den Mecklenburgern überlassen. Irgend ein Hinderniß für die Er⸗ Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Verleibungen des Bergwerkseigenthums, Urkunden darüber (55 2 fg. vaten Kassen und Anstalten eingereicht werden müssen; e übrigen Bundesstaaten, insbesondere Preußen, dessen elendes? weiterung der Neichsverfassung besteht nicht; der Art. 7 sieht eine Nummer d. Bl. berichtet worden. . des Allgemeinen Berggesetzes für die preußischen Staaten vom 4. Führungszeugnisse, insoweit sie nicht zur Erlangung der in Fable Lurch die Steuerzefotm. nach' schlechter zentren Venderknng Per Verfaffung zuß dem Wege der Ghsezge bung ausdeichich Die bei der zweiten Berathung des Etats der Justiz⸗ 24. Jun 1366. Gez. Samml. S. 766) den Tarifstellen Erlaubnißertheilungen! und Lustbarkeiten auf ist. Die Zentrumspartei zeigt für das allgemeine Wahl, vor. Die Rede dez Abg. Bebel war eine deutlich Mahnung, daß es verwaltung, speziell des Einnahime⸗Titels „Arbeits derdienst Very fsschtun gesche ine, kaufmännische. f. Schuidtzerschreibungen, Er— geführten Genehmigungen u. s. w. erforderlich sind. techt eine platonische Neigung? in Bayern hat vom Zentrum an der Zeit ist, daß jeder Staat sein Haus bestelle. Der einzige der Gefangenen!“ von dem Justiz⸗Minister hach dem Abg. mihigungen Bachstaben b. . Den Führungszeugnissen stehen gleiche Zeugnisse über geleistete , . der Abg. Schädler für unseren Antrag gestimmt, Staat in Deutschland, der noch keine Volksvertretung besitzt, sollte Brandenburg (Zenir. gehaltene, im Anfangsbericht nur aus— Verficherun gs bolicen, einschließlich der Policen über Versicherungen Arbeiten in Anstalten, welche von unmittelbaren oder mittelbaren *. einzige, der auch bei anderen Gelegenheiten gezeigt bat, daß er sich beeilen, seine Verfassung dahin abzuändern, daß die berechtigten * sᷣ it A Rite h hatte fol enden Wortlaut? auf den Lebensgfall oder Ten Fall der Verheirathung, wenn der Staatsbehörden betrieben werden; . ö emokrat ist. Die badischen Nationalliberalen haben sich äußerst freiheitlichen Wünsche des Volks erfüllt sind. züglich mi gethei . 9 Werth der auf Grund der Policen zu zahlenden Prämie 8. Beglaubigungen von Anträgen und Verhandlungen die nach gtrekt in dieser Frage verhalten; fie haben sich nicht nur für das Abg. Nauck (Oosp. d. Rp.): Als Vertreter von Mecklenburg- Justiz⸗Minister Schönstedt: 20 M nicht äbersteigt ö ihrem Inhalt ausschließlich zu einer Eintragung oder Löschung in allgemeine gleiche und direlte Wahlre t, sondern auch für das pro— 2 erhebe ich Widerspruch gegen die Ausführungen, welche einen Meine Herren! Der Herr Abg. Brandenburg hat am Schlusse 105 * öfffntlichen, das Eigenthum und die Belastung von Grundstücken und portionale Wahlverfahren erklärt. ie . des Frauen Gegensatz zwischen Ritterschaft und Bauernschaft in Mecklenburg auf- seines Vortrags bemerkt, daß er einen Antrag nicht stellen, fondern . 2 ; selbständigen Gerechtigkeiten feststellenden Büchern erforderlich sind; wahlrechts tritt in unferem Antrage zum ersten Mah vor das Haus, richten möchten. Die Interessen der Bauernschaft in Mecklenburg seines Vortrag . ĩ . des Werthes der f. Beglaubigungen von Unterschriften der Gesuche um Aus⸗ . es wird bekämpft, wie jedes neue große Wie Die Forderung sind identisch mit den Interessen der anderen Staͤnde und auf Wohl nur eine Anregung habe geben wollen. Dieser Anregung Folge zu zu jahlenden zahlung hinterlegter Gelder nach § 25 Abs. 2 der Hinterlegungs⸗ Emmt aber sicher nicht zum letzten Mal. Wie die Stimmung in und Wehe mit ihnen verknüpft. Bei uns überwiegen über. leisten, würde nur im Wege einer Abänderung der maßgebenden Aller— ämie in Ab⸗ ordnung vom 14. März 1879 (GesetzSamml. S. 249). hen auf die Julassung der Frauen zum Studium sich geändert hat, haupt die landwirthschaftlichen , Wir haben keine höchsten Ordre möglich sein, denn die Verwendung des Arbeitsver- „wird es auch in dieser Frage geschehen. Millionen bon Frauen, Kohle und kein Erz, und die Industrie steht erst in ienstes der Gefangenen ist durch die Kablnetz. Ordre vom 29. Oltober
kufungen von je In den unter a und e bezeichneten Fällen tritt die Stempel . nd, : en W ĩ t Daher ist die Auswanderung aus Mecklen⸗ . d h ; ehen nicht als Arme fort 1859 in einer für die Justizwerwaltung bindenden Weise geregelt.
300 *. 21 . 2. 2 **
von dem höheren Betrage freiheit nur dann ein, wenn der dieselbe begründende Zweck aus der e. Urkunde heworgeht. Wird von den Attesten zu anderen Zwecken erer Sonialgesetztebung, an der Steuergefetzhebung genau burg stark. Aber die, welche fortgehen
nnn 2 = 6 interessiert . 6. ; Mindestens müßten . Einfluß und sind überall willkommen. Einen Yerlmnb ehr, der bettelte, Wie bisher gegenüber der schon bor mehreren Jahren gegebenen
Befreit sind Tranevortversicherungẽpolicen. de nachträglich Gebra emacht, so ist der Stempel nachzuverwenden. J t ᷣ ᷣ chtr — ch uch gemacht, s p ch * die Bildung derjenigen Organe erhalten, welche die Erziehung der kannte man früher 2 nicht. Im allgemeinen kann ich ö. Anregung die Staatsregierung sich verhalten hat, ist durch den Herrn
leiche, wenn diese Geschäfte nach dem gegenwärtigen Tarif einem el ; ; R 2 als dem für Vergleiche verordneten Stempel unterworfen a. Zeugnisse, auf Grund deren ein anderes amtliches Zeugniß sind, dieser höhere Stempel zu verwenden. oder ein Paß (Reise⸗ oder Leichenpaß; Paßkarte) ausgestellt
Befreit sind die von Schiedsmännern und Gewerbegerichten auf⸗ werden soll; . . genommenen Vergleiche, sofern nicht die Voraussetzungen des vorher⸗ P., Zeugnisse aller Art, welche von Zeistlichen in Bezug auf gehenden Abfatzes Anwendung finden. kirchliche Handlungen ertheilt werden, insbesondere Geburts-, Tauf⸗,
Verlängerungen; Beurkundungen über Verlängerungen der Rechts. Aufgebots,, Ehe, Trau, Todten⸗ und Beerdigungsscheine; geschaͤfte sind wie Beurkundungen neuer Rechtsgeschäfte zu ver⸗ (c. Zeugnisse, welche zum Nachweise der Berechtigung zum Ge— euern. nusse von Wohlthaten, Stiftungen und anderen Bezügen für
Wenn in einer Urkunde bestimmt ist, daß ein Rechtsverhältniß — ,, 6. . 3 i en 3 e lun ewisse aussetzungen als verlängert gelten soll, so ist für don Wartegeldern, Pensionen, Unterstützungsgeldern, Krantengeldern
, ger ef . Beerdigungskosten, Wittwen⸗ und Waisengeldern und ahnlichen
PreuszAischer Landtag. Haus der Abgeordneten.
—
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Bei Versicherungen auf bestimmte oder rn, . Dein oder z0 3nd e, , gie, . , . e , , ,, ; . . ? R d nden haben. Man darf die größere Hälfte der deutschen wünschen, daß Sie die Verhältnisse in Mecklenburg so lassen, wie sie Referenten vorhin mitgetheilt wotden. Der Hert Finan- Minister hat mungen des 5 6 dieses Gesetzes zu berechnen. Ist die Prämie unbe⸗ (Schluß in der Zweiten Beilage.) t derartig unterdrücken. Die Frauen haben weit mehr sind, gerade weil bei uns die Regierung unmittelbar wirkt und nicht ĩ h ; d ĩ zcht ab r so kommen die Regeln des 5 J diefes öcfetzes jur Anwendung. 6 die Männer, sie sind viel weniger korrumpiert, bom Parlamentarismus getrübt word wie anderswo. Ich freue mich, Nein Eingehen auf dieselbe abgelehnt, und auch ich möchte gegenüber
erechtigte niz gefůhl a