r,. sein Gut unter den ä,, kommt, schon hart genu leidet. ter halte ich unsere Wechselfreiheit für eine der bedenk lichsten Freibeiten. Es ist das nur eine Freiheit für den Kapitalisten, den Gläubiger, und ich möchte diese Freiheit auf den kaufmännischen Sand beschränkt wissen. Wer sich bloß durch Wechsel hilft, bricht doch über kurz oder lang zusammen; ibm zu Liebe darf man nicht bessere Existenzen gefährden.
Justiz⸗Minister Schönstedt:
Meine Herren! Ueber unzeitige Zwangsversteigerungen, namentlich zur Winterszeit, ist eine Klage auch unmittelbar an mich heran— getreten, aus der ich Veranlassung genommen habe, mich mit dem Herrn Landwirthschafts⸗Minister in Verbindung zu setzen und dessen gutachtliche Aeußerung darüber zu erbitten, wie derartige Ver⸗ steigerungen zur Unzeit, die ja zweifellos höchst nachtheilig für alle Betheiligten wirken können, zu vermeiden sind. Ich will bemerken, daß die Bestimmung der Zwangsversteigerungstermine nicht vollständig dem Ermessen der Richter überlassen ist, daß gesetzliche Maximalfristen gegeben sind, deren Ueberschreitung nur unter Zu⸗ stimmung aller Betheiligten möglich ist. Also nur innerhalb dieser gesetzlichen Grenzen würde von der Justizverwaltung möglicherweise eine Abhilfe geschaffen werden können.
Im übrigen habe ich nach dem Gang der Kommissionsberathungen zwar darauf gefaßt sein müssen, daß die heutigen Verhandlungen sich weniger mit dem beschäftigen werden, was im Etat steht, als mit dem, was nicht darin steht. Aber daß anch die allgemeine Wechselfähigkeit hier in Betracht gezogen werden würde, darauf war ich nicht gefaßt (Heiterkeit), sie steht nach meiner Auffassung weder mit dem Etat der Justiz- verwaltung im allgemeinen, noch mit dem Gehalt des Justiz⸗ Ministers speziell in einem so engen Zusammenhang, daß ich glauben dürfte, mich darauf weiter einlassen zu müssen. (Heiterkeit)
Abg. Wurm bach (nl) bittet, auf Gewährung von Alterszulagen für die Richter Bedacht zu nehmen.
Justiz⸗Minister Schönstedt:
Ich kann den Herrn Abgeordneten dahin beruhigen, daß ich in keiner Weise unsympathisch der Regelung der Richtergehälter nach Dienstaltersstufen gegenüberstehe. Ich stehe in dieser Frage auf demselben Standpunkte wie mein Herr Amtsvorgänger. Diesem war es nicht gelungen, eine geeignete Grundlage für die Herbeiführung eines bezüglichen Entwurfs mit dem Herrn Finanz⸗Minister zu vereinbaren. Die Verhandlungen, die in dieser Richtung gepflogen sind, haben zu keinem Ergebniß ge⸗ führt. Es wird jetzt im Justiz⸗Ministerium eine neue Vorlage aus⸗ gearbeitet, auf Grund deren ich mit dem Herrn Finanz⸗Minister in neue Verhandlungen eintreten werde. Ich hoffe, daß sie zu einem Resultat führen werden. Ich selbst bin der Ansicht, daß die Vorzüge des Alterszulagensystems für die richterlichen Beamten die damit ver⸗ bundenen Nachtheile überwiegen, und es ist mein ernstliches Be— streben, die vorhandenen Schwierigkeiten, die recht groß sind, zu überwinden. Weiteres zu sagen bin ich zu meinem Bedauern zur Zeit nicht in der Lage.
Abg. Nadbyl (entr.) giebt dem Abg. Klasing Recht, daß nicht die Anwalte, sondern die Dispositionen der Justizverwaltung an den häufigen Vertagungen der Termine, namentlich bei den Berliner Gerichten, Schuld seien. Wolle man eine engere Auswabl unter den Kandidaten des Richterstandes treffen, so würde man bestimmte Vorschriften über Vermögen, Familienangehsrigkeit und Religion aufstellen müssen. Der Redner bringt ferner zur Sprache, daß bei verschiedenen Landgerichten über die Assessoren von den Gerichts-Präsidenten förmliche Zeugnisse ausgestellt würden, was wenig mit der Unabhängigkeit und Selbst⸗ ständigkeit der Beamten in Einklang stehe. Ferner bemängelt Redner, daß man im Richterstande häufig Versetzungen vornehme, bei denen die Angehörigen der einzelnen Landestheile bunt durch einander ge— worfen und ein Verständniß mit dem Publikum erschwert würde.
Abg. Kircher (Zentr weist darauf hin, daß in Fulda nach altem Recht zur Gültigkeit der Uebernahme einer Bürgschaft die ge— richtliche Einwilligung der Frau des Bürgen nöthig sei. Dies führe zu mancherlei Unzuträglichkeiten; er bitte daher um gesetzliche Auf— bebung dieser Bestimmung.
Justiz⸗Minister Schönstedt:
Meine Herren! Ich würde in der That kein großes Bedenken tragen, eine Vorlage in dem vorgeschlagenen Sinne vor den Landtag zu bringen, wenn ein erhebliches Bedürfniß dafür vorläge. Aber gerade die Bedürfnißfrage ist bei den früheren Erwägungen verneint worden.
Das Gesetz, das sich noch in der Fuldaer Gegend in Kraft be— findet, hat einen doppelten Inhalt. Es verlangt für die Rechtsperbindlichkeit der Bürgschaft des Ehemanns in der dort herrschenden allgemeinen Gütergemeinschaft einmal die Zustimmung der Ehefrau, und ijweitens, daß diese Zu⸗ stimmung in gerichtlicher Form erklärt werde. Formell steht das Gesetz noch in seinem ganzen Umfange in Kraft; es hat aher an Be— deutung wesentlich verloren durch die Bestimmungen des Handels— gesetzbuchs insoweit, als letzteres zur Anwendung kommt, und das wird, wie ich glaube, von den Genossenschaften nicht genügend berück⸗ sichtigt, wenn sie über die Bestimmungen dieses Gesetzes sich be—⸗ schweren. Es steht in Theorie und Praxis unstreitig fest, daß die zu Gunsten eines Kaufmanns in dessen Handelsgewerbe übernommene Bürg⸗ schaft den Bestimmungen über Handelsgeschäfte und daher nur den Form⸗ vorschriften des Handelsgesetzbuchs unterliegt, nicht aber den etwa ab⸗ weichenden Bestimmungen des Zivilrechts. Genossenschaften aller Art — d. h. eingetragene Genossenschaften — gehören aber zu den Kauf⸗ leuten im Sinne des Handelsgesetzbuchs, für eine ihnen gegenüber übernommene Bürgschaft bedarf es daher einer gerichtlichen Zustim— mung feitens der Ehefrau nicht. Es ist richtig, daß einmal in einem solchen Fall vom Ober · Landesgericht in Cassel — ich glaube im Jahre 1355 — eine Bürgschaft wegen fehlender gerichtlicher Zustimmung der Ehe⸗
frau für ungültig erklärt worden ist. Die Einsicht der Akten hat aber ergeben, daß in diesem Falle die Frage von der Einwirkung des Handelsrechts gar nicht angeregt und zur Erörterung gekommen ist, sodaß angenommen werden muß, es habe sich dabei lediglich um ein Versehen gehandelt. Gegen dieses Urtheil ist Revision nicht ein⸗ gelegt, und ich glaube mit Bestimmtheit sagen zu können, daß, wenn sie eingelegt worden wäre, das Urtheil aufgehoben sein würde. Es ist eben von dem Herrn Abg. Kircher ein anderes Urtheil angeführt worden, in dem ganz ausdrücklich ausgesprochen sein soll — und zwar im Jahre 1857, daß es für die Zustimmung der Ghefrau zur Bürgschaft ihres Mannes der gerichtlichen Form noch immer bedarf. Die Sache selbst ist mir nicht bekannt, aber ich möchte annehmen, daß es sich hier um die Bürgschaft zu Gunsten eines Nicht⸗ kaufmanns gehandelt habe; in diesem Falle würden die Genossenschaften dabei garnicht interessiert sein. Vielleicht ist der Herr Abg. Kircher
Ich bedauere, daß Herr Freiherr von Heereman sich aus den Zeiten des Kulturkampfes ein so herbes Urtheil bewahrt hat. Wohl hatten
in der Lage, aus dem Urtbeil diesen Zweifelspunkt aufzuklären. Anders liegt ja die Sache gegenüber den Nichtkaufleuten, insbesondere auch gegenüber den Sparkassen — und, wie ich soeben höre, soll auch seitens der Forstverwaltungen bei den Holzverkäufen auf diese Be⸗ stimmung neuerdings Werth gelegt sein; ich gebe zu, daß daraus gewisse Erschwerungen entstehen können, über deren Umfang man ver⸗ schiedener Meinung sein kann.
Es ift richtig, wenn der Herr Abg. Kircher die Erwartung aus⸗ gesprochen hat, daß in dem künftigen Bürgerlichen Gesetzbuch diese nur noch ganz vereinzelt vorkommenden Bestimmungen ihre Beseitigung finden werden. Eine lange Frist kann ja bis dahin nicht vergehen, und ich möchte glauben, daß deshalb auch das Interesse an der sofortigen Aufhebung dieser Bestimmungen nicht so groß ist, da nach der eigenen Auffassung des Herrn Abg. Kircher nicht beab⸗ sichtigt wird, in das materielle Güterrecht der bereits bestehenden Ehen einzugreifen. Es würde daher, auch wenn dem Antrage Kircher Folge gegeben würde, doch immer dabei bleiben, daß die Ehefrau in den bereits bestehenden Ehen auch fernerhin ihre Zustimmung zu den Bürgschaften ihres Ehemannes zu erklären hat, und nur die gericht⸗ liche Form fiele weg, die, wie ich eben ausführte, gegenüber Kauf— leuten und Genossenschaften schon jetzt nicht mehr erfordert wird.
Möchte trotz alledem großer Werth darauf gelegt werden, daß sofort an die Aufhebung dieses Gesetzes heranzutreten sei, so würden, wie gesagt, vom Standpunkt des Justiz⸗Ressorts aus irgendwelche Bedenken dagegen nicht zu erheben sein. Auffallend ist es mir, daß der Provinzial ⸗ Landtag niemals bisher eine An⸗ regung dazu gegeben hat, der nach den bestehenden Vorschriften über diese Frage, da es sich um ein provinzielles Gesetz handelt, zunächst gehört werden müßte; dadurch würde von vornherein die Sache bis zum nächsten Jahre verschoben.
Also ich möchte dem Herrn Abg. Kircher nochmals zu erwägen geben, ob nicht nach der Aufklärung, die ich gegeben habe, die Sache für ihn und seine Auftraggeber an Interesse so wesentlich verliert,
daß er nicht auf seinem Antrag besteht.
Abg. Brandenburg Gentr:):; Was die Vakanzen im Richter— stand anlange, so hoffe er, daß dieselben bald besetzt werden würden. Die Einführung der Gehaltserhöhung nach Dienstaltersstufen in der Justizverwaltung halte er nicht für fraglich; wohl aber sei es nicht klar, wie es während der Uebergangszeit mit der unvermeidlichen Mehrausgabe werden würde. Er hoffe, daß diese vorübergehende Mehrausgabe nicht auf die spätere, Gestaltung der Gehälter nach— wirken werde. - . .
Abg. Wet ekamp (fr. Volksp.) bemängelt die Dienststunden für die Breslauer Gerichtsbeamten, die auf die Stunden von 8— 1 und von 3— 6 Uhr gelegt seien. Er wünscht, daß die Tischzeit ausfalle und der Schluß fruher eintrete, da die Entfernungen in Breslau so große seien, daß eine Tischzeit von zwei Stunden kaum genüge.
Justiz⸗Minister Schönstedt erwidert, daß die Regelung der Dienststunden am Ober⸗Landesgericht dem Ober⸗Landesgerichts. Prä⸗ sidenten zustehe. . .
Abg. Dr. Freiherr von Heereman (Zentr.): Eine beliebige Aus⸗ wahl unter den zum Richterstand qualifizerten Personen zu treffen, würde ich für falsch und unzulässig halten. Will man bestimmten Personen nicht das Vertrauen schenken, so müssen die Bedingungen dafür gesetz⸗ lich festgelegt werden. Der Minister kann auch selbst gar nicht wünschen, eine solche Freiheit zu haben. Wenn das Ansehen der Richter abgenommen hat, so liegt das zum großen Theil daran, daß die Richter den Bewegungen der Zeit sehr stark nachgegeben haben; sie haben das, wie ich zugebe, bons idé gethan. Will man gewisse Elemente, denen man die zum Richteramt nöthigen geistigen und Charakter⸗ eigenschaften nicht zutraut, vom Richteramt ausschließen; so muß das am Anfang der Carrière und auf Grund bestimmter Thatsachen ge— schehen. Eine willkürliche Einsetzung in den richterlichen Stand würde mit der Selbständigkeit und Unabsetzbarkeit desselben nicht vereinbar sein. Der König, dessen Ernennungsrecht ich anerkenne, hat 3 in diesem Recht selbst gebunden, indem er das Examen als einzige Vor⸗ bedingung anerkannt hat. .
Abg. Graf zu Limburg-⸗Stirum (kons.): Das Bestehen des Examens ist doch nicht die einzige Vorbedingung für die Ernennung zum Richter: es ist nur eine Vorbedingung. Die Prüfung, ob der Kandidat zum Richter paßt, ist vorbehalten und nothwendig, um eine verständige und gute Verwaltung zu führen. Wenn der Richter unabsetzbar sein soll, so muß die Verwaltung darauf achten, daß nur brauchbare und ordentliche Elemente hineinkommen. Es geschieht den Herren gar kein Unrecht, wenn sie vorher darauf achten müssen, daß sie nicht mit Sicherheit auf eine Anstellung rechnen dürfen. Die Abwägungen über den Charakter eines Menschen gesetzlich festzulegen, ist einfach unmöglich. Bequemer ist es ja für die Verwaltung, eine gesetzliche Richtschnur zu haben und als solche das Examen allein gelten zu lassen; sie wird sich aber der Prüfung der Imponderabilien nicht entziehen können, und je tüchtiger die Verwaltung ist, desto weniger Fehler werden dabei vorkommen. Wir haben jwei Möglichkeiten, erstens: es wird jeder Ge— prüfte angestellt, oder es wird einmal ein Fehler bei der Aus- wahl gemacht. Sie sprechen von der Tüchtigkeit des Richterstandes; nun, im Ministerium sitzen doch auch Richter, haben Sie doch zu denen Vertrauen. Eine schablonenhafte Behandlung der Frage ist unmöglich.
die Herren damals zu Klagen Anlaß, aber sie mögen doch bedenken, daß es sich um Ausnahmegesetze handelte, deren Bestimmungen auf heutige normale Verhältnisse nicht zutreffen
Abg. Dr. Freiherr von Heereman (gentr.): Wenn man den Kultur⸗ lampf mitgemacht bat, so ist man vorsichtig geworden. Wir haben auch jetzt noch viele gesetzliche Bestimmungen aus der Kulturkampf⸗ zeit, und wir werden beim Kultus-⸗Etat den Herrn Grafen bitten, an deren Aufhebung mitzuwirken. Wir sind gebrannt und scheuen uns, auf das Gebiet des Vertrauens zu treten, nachdem wir erlebt haben, daß gerechte und ungerechte Maßregeln gegen uns ergriffen worden sind.
Justiz⸗Minister Schönstedt:
Als einziges anwesendes Mitglied der Staatsregierung kann ich die letzte Bemerkung des Herrn Abg. von Heereman, daß die Staats regierung durch ungesetzliche Maßregeln seine Partei ehemals gedrückt habe, doch nicht unwidersprochen lassen und muß in dieser Be⸗ ziehung namens der Staatsregierung Verwahrung einlegen.
Der Titel „Ministergehalt“ wird hierauf bewilligt und gegen 5 Uhr die Weiterberathung auf Donnerstag 11 Uhr vertagt.
Literatur.
Rechts und Staatswissenschaft.
Er. Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts, in besonderer Beziehung auf das preußische Recht mit Einschluß des Handels. und Wechselrechts (. Gruchot's Beiträge.) . Heraus- gegeben von Ra ssow, Reichsgerichts Rath, Dr. Küntzel, Wirk- .. Geheimer Ober ⸗Justiz Rath, Dr. Ecci us, Ober⸗Landesgerichts⸗ Präsident. Berlin, 1395, Franz Vahlen. — Von dem 39. Band der ganzen Reihe, der 5. Folge 4. Jahrgangs, erschien soeben Heft 1 mit folgenden Abhandlungen: Uebertragung der Ausübung eines Patent- rechts von Reichsgerichts Rath Dr. Bolze; Zur Behandlung des Irr⸗
. . 1 . Lesung Forts
es bürger u zweite ö. hi ere ihn me, Gg z abschic 6. wahl anderweit nicht veröffentlichter . des Reichsgerichtʒ
richter Burchardt · Berlin; traditio breri mann und constitutum
1 8 ,,,, r garn e, 7 er so en e ein m m, ,, K ee e ichn,
eil, Den ie m
— Es ist die einzige Zeitschrift, welche im iet des Allgemeinen
preußischen Landrechtü von Dauer war. Wenn dies der festen Haltun
des Begründers in seiner redaktionellen Thätigkeit zu verdanken so erscheint in der jetzigen vorsichtigen Redaktion der Fortbestgnd ge. 3 wie das der He der Abhandlungen und die Namen der mit. erfasser, welche guf eine praktische Erfahrung zurückblicken können, und nicht einen Erstlingsversuch in die Oeffentlichkeit senden, beweisen. Um diese Zeitschrift noch in erhöhtem Maße nu mn, zů machen, sei angeregt, daß dieselbe in allen preußischen Gerichts höfen unter den Richtern in Umlauf gesetzt werden möchte. Wird auch im amtlichen Geschäftsdrange nicht alles gelesen, so ist schon die Kenntniß von dem Vorhandensein einer Untersuchung eine Förderung.
Er. Die stagtsrechtliche Natur und Stellung dez Bun degraths. Von Dr. jur. Ernst Kliem ke. Berlin, 1894, Julius Springer. 8. S. 66. 1,80 M — Der Verfasser, welcher mit Sorgfalt das reiche Material angesammelt hat, stellt die mannigfaltigen Ansichten einander gegenüber und vertritt selbst die Ansicht, daß der Bundesrath ein aus abhängigen Organen der Einzelstaaten zusammen. gesetztes (unter Leitung des Reichskanzlers stehendes) unabhängiges Reichs. organ (S. 40 und zwar das oberste Organ (S. 46 sei. Als die höchsten Glieder des Reichs werden — im Gegensatz zu Gierke — die Einzeln⸗ staaten bezeichnet (S. 29). Die rerschiedenen in Gegensatz stehenden Ansichten werden unausgeglichen bleiben, denn beweisend können schließlich nur die Thatsachen werden. Das Operieren mit dem Wort Organ ⸗ oder die Beweisführung durch Bilder (S. 14, Anm. 3) mag anregend sein, aber eine Ueberzeugung kann damit nicht abgewonnen werden. Der Verfasser, welcher seine Ansicht scharf ausspricht, hat mit der Schrift einen immerhin beachtenswerthen Beitrag für das deutsche Staatsrecht geliefert. . . .
— Gefetz vom 21. Juli 1862, betreffend die Dienstvergehen der nichtrichterlichen Beamten, die Versetzung derselben auf eine andere Stelle oder in den Rubestand und seine Ergänzungen, erläutert von F. Seydel, Geheimer Regierungs-Rath und 1 Nath im Ministerium der öffentlichen Arbeiten. 2. Auflg. Berlin, 1899, Carl Heymann's Verlag. 8, 375 S. 7 6 — Der vor etwa zehn Jahren erschienenen ersten Auflage ist eĩwünscht diese zweite Auflage gefolgt, welche erweiternd die neuere Gesetzgebung sowie die Entscheidungen der obersten Gerichtshöfe und der Verwaltungsbehörden aufgenommen hat. Es kann nicht Aufgabe eines solchen Werks sein, selbständig Ansichten zu entwickeln: vollständig und zuverlässig soll berichtet werden, das gesammte Material soll zur Hand liegen. In dieser Beziehung wird bis zum Schluß des Jahres 1893 alles geboten, in mustergültiger An. ordnung. Ein chronologisches und ein alphabetisches Register weisen sicher das Gesuchte nach.
Geschichte.
Herausgegeben von dem Historischen Vereine von Oberbayern, 18. Band. München 1893/94, Wolf. — Der Band wird eröffnet durch eine Studie des Grafen Rambaldi über das oberbayexische Schloß Eurasburg und selne Besitzer. Seit dem frühen Mittelalter im Besitz eines Geschlechts Iring, ging das Schloß im 14. Jahr hundert an die Familie vom Thor über, die es kurz vor dem dreißig. jährigen Krieg an den Herzog von Bayern abtrat. Nach einigen Menschenaltern kam es wieder in andere Hände und wechselte seitdem feine Besitzer sehr häufig. Die Ausführungen des Verfassers beruhen zum großen Theil auf urkundlicher, also zuverlässiger Grundlage, nur theilt er uns zu wenig über die politische und soziale Bedeutung der älteren Schloßherren mit; der Stammbaum der Familie Thor, den er beifügt, würde an Interesse bedeutend gewinnen, wenn man mehr von den einzelnen Personen wüßte. — In einer Untersuchung des älteren Volksschulwesens der Stadt Landsberg am Lech belehrt uns sodann Hans Krallinger, daß es dort bereits im 15. Jahrhundert Privatschulen unter obrigkeitlicher Aufsicht gab, von denen freilich erst in späterer Zeit nähere Nachrichten vorliegen. Ein regelmäßiger Unterricht, von gebildeten Pädagogen ertheilt, existierte allerdings noch nicht; die Lehrer waren mitunter Handwerker, die oft genug ihre Hauptaufgabe in der strengen Aufrechterhaltung der Schuldisziplin sahen und hierzu, wie manche ernste und scherzende Ueberlieferung beweist, den Stock nicht schonten. Die Einführung des Schulzwangz im 18. Jahrhundert gestaltete dann das Schulwesen gründlich um es wurden öffentliche Schulen mit staatlich besoldeten Lehrern begründet, die die Privatschulen überflüssig machen sollten. Anfangs wollte dies nicht fogleich gelingen; wir hören noch manche Klage, daß die Winkel— schulen den staatlichen Volksschulen Konkurrenz machen. Immerhin vermehrte der Schulzwang die Schülerzahl so beträchtlich, daß die Lehrer sich gelegentlich nach Hilfskräften umsehen mußten, um den Unterricht bewältigen zu können. — Ferner bringt der Band zwei interessante kunstgeschichtliche Studien von Dr. Hager über die Hur und Kunstdenkmäler des Klosters Weingaden und über die Bu thätigkeit im Kloster Wessobrunn. Vornehmlich der zweite ist wert voll. Wessobrunn, im 8. Jahrhundert gegründet, trat kunstgeschichtlit zweimal hervor: im 13. Jahrhundert und in der Periode des Barock und Rokoko; in der zweiten Epoche waren insbesondere die Wess brunner Stuckatoren der Mittelpunkt der Stuckaturkunst Deutsch lands. — Dem Band liegt bei die Monatsschrift des Vereins die Berichte über die auf den Vereinsversammlungen gehaltenen Vor ⸗ fraͤge und Mittheilungen aus dem inneren Leben des Vereins enthält.
r. Zeitschrift' des Vereins für Hamburgische Ge— schichte. Br. X, 3. Heft. Hamburg, Lütcke und Wulff. 1894 Im ersten Aufsatz dieses Hefts behandelt C. Amsinck die Grünbum der ersten Hamburger Versicherungsgesellschaft für Seeschiff ahrt in Jahre 1720. Das erste Viertel des vorigen Jahrhunderts war eme
Zeit großer finanzieller Unternehmungen; in ganz West⸗Euxopa blühte
die Spekulation wie nie zuvor, aber wie unsolide zum theil die Unter nehmungen und Gründungen waren, zeigt der klägliche Zusammen iu der bekannten Law'schen Bank in Paris. Ohne unsolide Auswüch⸗
definitiv konstituiert war, wurden die Aktien an der Börse ,. gehandelt und zu schwindelhafter Höhe getrieben. Um die sem in cen zu steuern, löste der Senat die Gesellschaft auf, da er einen ö Ausgang wie in Paris befürchtete, und ließ vor, der Hand auch 6. neue Gründung zu. — Einen Beitrag zur Geschichte des Schu lwesenl in Hamburg bringt Otto Rüdiger. Er weist auf Grund nen ö. gefundener Ürkunden nach, daß im 18. Jahrhundert die. Schulhal h. d. h. die Eigenthümer der damals zahlreichen Privatschulen, uf Kirchengemeinde den merkwürdigen Versuch machten, sich zu einen . zusammenzuschließen. Die damalige Zeit drängte auf allen Gebie ö des öffentlichen Lebens zur 5 was keineswegs ,, Vortheil des betreffenden Gewerbes ausschlug; oft wurden da fe. solche Mißstände herbeigeführt, daß die Regierungen dagegen e 3 schritten. So scheint es auch in diesem Falle geschehen zu 2 läßt sich nicht feststellen, wie weit die Bestrebungen der n, , Erfolg hatten. — Ferner enthält das Heft eine Jusammenste lu zr Hamburger Studenten an deutschen und auslãndischen Universi ö von Max Heraeus. Mit Hilfe der Universitãts matrilel . ö. 2 Verzeichniß der Hamburger, die in der Zeit von 1299 bis 6c Dochschulen besuchten; die meisten finden wir im benachbarten ; . dann in Wittenberg, Leyden und Frankfurt a. O, einige zogen ff wal Krakau und Bologna. Ganz vollständig ist freilich das ö. , Verzeichniß nicht, da die Universitätsmatrikeln keineswegs . . geführt worden sind, sondern zum theil recht erhebliche eli weisen. — GCinen Beitrag zur Geschichte der vornehmen Ge a 9. amburgs bringt endlich F. 2 mit einer Geschi ne gn 5 Marstalls vom 14. Jahrhundert bis zur moderne
thums in der heutigen Praxis und im künftigen Recht von Amts—⸗
ff. Oberbayerisches Archivfürvaterländische Geschichte.
bS2bo] Steckbriefs ˖ Erledigun
Stegbrief ist erledigt.
l6z251]
war auch das Hamburger Unternehmen nicht; noch ehe die Gesellschaft r eine Strafe zu vollstrecken.
fall zu verhaften und Nachricht anher zu geben.
bo 8] Ladung.
eingelbst
wird a
. Dritte Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
m 40.
Berlin, Donnerstag, den 14 Februar
1895.
Deutsches Reich. Nach wei sung
der Einnahme an Wechselstempelsteuer im Deutschen Reich für die Zeit vom 1. April 1894
n ; — —
2. 3.
4.
bis zum Schluß des Monats Januar 1895.
Einnghme Hierzu Einnahme Ober. Postdireltions. Benlrke im Monat n den Januar Vormonaten
1606. 134 160. 14
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Einnahme in dem⸗ In 189495 selben Zeitraum des Vorjahres
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‚. . Reichs ⸗Postgebiet. J i 3 ö J 9 93 ' * e 8737 76 235 h . DJ i 108 404 Slb6 324 ö 3 809 35 987 9 1 JJ 6 951 81 981 e 7777 3 309 Fin. J 1678 16 853 9 o ö. J 5190 43 361 1 1 4 951 38 512 i 147960 ö 137 579 ö 6 JJ /,) 9344 83 908 J ö 16) ö, e a 9101 1; 49 9 . , * . 105 444 , u; al r 233 3 476 1 3514 29 006 1 20h ge 389 9 ref gern e , 141 900 i 7374 7k 3 . J . 736 6 JJ 499 145 074 . ö J 6 389 56 155 26 oh len d 4549 39186 9 i. d 47 029 385 559 JJ . 1986 17 493 1 13 155 163 151 30 deipzig J //, 45 686 402 547 1 23 099 179 358 1 7 652 61 611 33) Darmstadt H , 13 133 115511 9 k 4412 30 424 11 4434 34127 36) J 6 654 56 055 9 66 JJ 18 266 161 980 dd 83 59 74572 39) ö. . JJ 9. 63 6 144222 K 3 157 m
105 009 36 558 84973
924 728 39797 68 03 81 087 18576 48 552 43 464
152 369 93 263 81 153
141 100 92292
117886 82 970
102 693 32 644 69 494
168978 68 125
289 252
162573
62 ö45
43735
432 588 19480 181 939 448 234 202 458 69 263 128 644 34 837 38 661 62 709 180 246 30 312 161 804 29 880
1tIIHtItTtItttltitilttttrtt!!lttlt!ltlgii
Summe J.. a0 157 go 5 382 5as 6022 80z
II. Bayern J 67 256 10 541 953 ritten here, 25 379 50 198 583 .
b09 209 223 963 20
Ueberhaupt.
. 132 738 50 612318 Berlin, im Februar 1895.
6 865 ois] 35
Haupt⸗Buchhalterei des Reichs⸗Schatzamts.
Biester.
1. Untersuchungs⸗Sachen.
2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.
3. Unfall⸗ und Invaliditäts- ꝛc. Versicherung. 4. . Verpachtungen, Verdingungen c. b. Verloofung z. von Werthpapieren.
Deffentlicher An
t 441
h 86h gag 70
Handel und Gewerbe.
Mänchen, 13. Februar. (W. T. B. Die A * theilt folgende Preisangebote mit, die auf die von den ba . Bahnen ausgeschriebene Su bm isf Lon auf Lieferung von Kohlen eingegangen sind: Ruhrkohlen 12,30 bis 13,59 4 frei Gustavsburg, Saarkohlen 1050 bis 11,90 4 frei Zechenstation äcsische, Kohlen 16 6 bis 1s, es , frei Zechen station. Kö nl hn Schwarzlohlen 1040 bis 12.00 6 frei Eger resp. Zechenstation.
Leipzig, 13. Februar. (W. T. B) Tammzug⸗Termin⸗ ande) La Plata. Grundmuster B. pr. Februar 357 4, pr. Mãrz 2, 974 4, yr, April 3 00 1, pr. Mal 3 00 Æ, pr. Jun 3.05. *, pr. Juli 3, o5 46, pr. Auguft. 3 55 , pr. September 3.9746 MA, pr. Oftober 3,10 46, pr. November 3, 10 A, pr. Dezember 5 ,, Umsatz 145 0090 kg.
Mannheim, 13. Februar. (W. T. B.) rodukt Weizen pr. März 14.00, pr. Mai 13.80, pr. Zul fo n . 2 , . 3 283 11,509. Hafer pr. März 12.56
1 20, pr. Juli 12,30. ais pr. ĩ ĩ lic e. 6. pr. März II, 0, pr. Mal
eimar, 13. Februar. (W. T. B.) Die Ge . lungen der Weimar- Geraer Eisenbahn finden .
Pest, 13. ebruar. (W. T. B. Produkten markt. Weizen behauptet, pr. Frübjahr 6452 Gd, 6.53 Br., pr. Herbst 6, 9J Gd. 6.8 Br. Roggen pr. Frühjahr 5,45 Gd., 5.47 Br. Hafer pr. Früh⸗ jabr 6,04 Gd., 6,06 Br. Mais pr. Mai⸗Juni S,'233 Gd., G 25 Br . ö ö 92. Gd. 10,65 Br. ⸗
. asel, 13. Februar. T. B.) Die hier v mission des Ständeraths zur Vorberathung . . ü ber Ein sch rã nkung des Stimmrechts der Eifenbahn— Aktionäre und Betheiligung der staatlichen Behörden bei der Ver⸗ waltung der Eisenbahngeseilschaften beschloß mit 5 gegen 2 Stimmen für den Gesetzentwurf elnzutreten, und stimmte in der EGinzelberathung dem Entwurf des Bunderaths ohne wesentliche oder grundfä Hzliche Aenderungen zu. Zur endgültigen Feststellung der Teich fe ndet 53 ö . . . Kommission statt.
Amsterdam, 13. Februar. (W. T. B. ' ; , . 54. — Baneazinn 369 ö. k
ntwerpen 13. Februar. (W. T. B.) Wollauktio Angeboten 1948 Ballen Laplata. Verkauft 1535 7 e. . . p erkauft 1035 Ballen Laplata. ew York, 13. Februar. (W. T. B.) Die Börse eröffnete und verlief fest, schloß aber lustlos bei feften F ö. 1. ö. , 2 . ei festen Kursen. Der Umsatz
vie Goldreserve des Schatzamts bet ĩ
e,, n . . . eizen anfangs feft und einige Zeit steigend a q Rechnung des Auslands und bessere abel ,. . rufe 9 n ,, . Mais schwächte sich nach
Crössfnung etwas ab, später erholt auf Exportkäufe und Beri
ö. . , 9. f Exportkäufe und Berichte aus garenbericht. Baumwolle, New-⸗Jork hz, do. New⸗
Hhisig, Petroleum matt, do. New-Hork 9h . e er .
G60, do. rohes 6,89, do. Pipe line cert. p. Februar 1907 nom.
Schmals West. steäm 6574. do. HSohz & Brokber d, 13, ig
behauptet, do. p. Februar 453, do. p. März — do. p. Mai 49
Weizen stetig, rother Winterweizen 8g, do. Weizen P. Februar ob]
do. p. ¶ März 574, de Pp. April — do. p. Mai 586, e, ,
a, ö. 66 kö. Nr. 7 i do. Rio Nr. 7
; rz 14,75, do. Ho. p. ai 14,50, ĩ
dis ger e Ain is, Kupfer go. .
ieg go, 13. Februar. (W. T. B) Weizen ini
Zit nach Eröff nung. dann lebhafte Reaktion, a n g.
Mais allgemein fest während des ganzen Börfenverlaufs.
Weizen pr. Februar oz, pr. Mai 533. Mais vr. Februar
) Untersuchungs⸗Sachen.
Berlin, den 9. Februar 18965.
Herzogl. Amtsgericht. Abth. II. ernhardt.
Fetgt am. den 2. Februar 1895. 8. Bal ke, Gerichtsschreiber
des zniliche Kd re g feilung . an Gerichtsstelle verkündet werden.
und dergl.
s gung ˖ 68270 wang sv ĩ .
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nien ar, g. , am 7. Oktober 1371 zu Grundbuche von Gelliehausen Band II Artikel 17
nual rig) rei ß . ' changelisch, am 23. Ja. auf den Namen des Bäckers Wilhelm Schneider in
in den Akten 137 B. 3160. 93 erlassene Gelliehausen eingetragenen, in der Gemarkung von
,, ,. n, . , n. am Freitag, s. . ; . en Mär Vormittags 10
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 138. vor dem , e sn e, n. er
. Gasthause zu Gelliehausen versteigert werden. Die
Grundstücke sind mit 13,82 Thaler Reinertrag und
An dem Dienstknecht Andreas Major aus Deutsch. einer Fläche von 1,ů 6044 Hektar zur Grundsteuer,
ichsel ist wegen Uebertretung der Gefindeordnung 6. . Kö 363 kee reh n mne,
Et wird ih ö Abschrift des Grundbuchartikels, etwaige Abschätzungen 6d gebeten, den c Maior im Betxetungs und andere die Grundstücke heb ef n . Meiningen. 41 Jebrunr ig 3 besondere Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗
chreiberei vom 1. März 1855 an eingesehen werden. lle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von iel auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, eren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ Dee mn rbei rermerks nicht hervorging, insbesondere derartige ul er Arbeiter August Lehmann, 45 Jahre alt, orderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden e in Potsdam wohnhaft, dessen Aufenthalt . ist und welchem zur Last gelegt wird, zu fermin' vor der Aufforderung zur Ab eam 1. Mai 1890, obne einen Gewerbeschein Poten anzumelden und, falle der betreibende Gläu— 1 t, zu haben, ein der Steuer vom Gewerbe biger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, ; ö ö im Umherziehen unterworfenes Gewerbe, den widrigenfalls dieselben bei eststellung 1 mit. Wurst, betrieben zu haben, Ueber. ringsten Gebots nicht berücksichtigt werken und ng ahn S 18 des Preuß. Ges. v. 3. Juli 1876, Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten i eln Anordnung des Königlichen Amts erichts Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche 3 ö auf den 2. April A895, Bormittags daß Gigenthum der Grundstäcke beanspruchen, werden etz 2 ö. das Köoͤnigliche Schöffengericht zu aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die der . indenstr. 54, Zimmer Nr. 1, zur Haupt, Ginstellung des Verfahreng herbeizuführen widrigen⸗ ue nns eladen. uch bei unent chuldigtem falls nach erfolgtem Zuschlag das Raufgeb in Bezug weh en wird zur Hauptverhandlung geschritten auf den Anspruch an die Stelle, des Grundstücks ; tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 1. April 1895, Vormitiags 10 Uhr,
ebungen oder Kosten, spaͤtestens im Versteigerungg⸗
Neinhausen, den 1. Februar 1895. Königliches Amtsgericht.
426. Speck short elear nomin. Pork pr. Februar 1000.
— ä
Kommandit Gesellschaften auf Aktien u. Aktien. Ge . . . Gesellsch.
6. eiger. Niederlafsung 2c. v z 8 . 9. dr n . on Rechtsanwalten.
ise. 10. Verschiedene ö
Auf Nachdem der bisherige
ihre Ansprüche in dem
erklärt und
für Josef Krause au über 82 M 80 8,
dem unterzei
gabe bon termine ihre
des
Als G t , 3 1 enthümer der Parzellen des Artikels 52 Hvpothekenurkunde über di der Grundsteuermutterrolle der k Seel. . z ie. 9 . 491 h ch eee olzung, 71 a 144m getragene Post von 9000 M nebst 4 0n½ Z3i t oß, und Flur 12 Nr. 466353, Zu Hentgesnaaf, J. Sktober 1877 gegen . . arten, 66 4m greß, finden sich im Kataster derzeit n am 4. Oktober 1877 im alten SHypo⸗ „n Joseph Kikamp zu Clex in Overath thekenbuch Bez. Xff. Abth. J Band 1 Fol. Ut angegeben, während das Gigenthum an diesen Parzellen Pag. 27I Nr. 2 für die Wittwe Gei er, Friederike, nspruch genommen wird. fe Knochenhauer, in Münden, Frau Senator haben bei den bis. . meg ung 2 ö. . . r, , . nnen und werden etjen, Henriette, geb. auer, i hiermit aufgefordert, spätestent in dem nachbenannten Frau duk and geb. k e,
Flur 6 Nr. 115 An der Klobeich,
noch die Erben
von anderen Personen in Die gedachten Erben Eikam herigen Verhandlun chs nicht ermitt
Termin, nämlich am 19. April er. Vormittags
erichtsvollzieher Hübner 10 Uhr, ihre etwaigen Rechte k Klenze in den Ruhestand versetzt ist und die Parzellen vor dem fe n ir nue nr . e . 3h ¶ 3 ae nn 6 , aten, zu machen, widrlgenfalls ohne hre Einwilllgun F lteht, werden auf Antrag des Herrn Ober- die Grundbuchei ĩ ü dandesgerichts-⸗Präsidenten zu Celle diejenigen Unbe, wird. w a . ug . elch aus der 8. zc. Hübner Ansprüche an dessen Amtskauti Seri iber des Kgl. A i III: ö ss aution zu Der Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts, Abth. II: auf Mittwoch, den 19. April 1895, Vor mittags EO Uhr, anstehenden Aufgebotstermine 68264 anzumelden, widrigenfalls sie ihrer Ansprüche an die Amtèkaution verlustig Person des ꝛc. Hübner verwiesen werden sollen. Lüchom, den 9. Februar 1896. Königliches Amtsgericht. III. Das von der K erg m g Karth as von der Kreis⸗Sparkasse in Karthaus unter ĩ ; Nr. 4b in der Anna. Krause'schen Kuratel fache ien , , K. 2l3 des Königlichen Amtsgerichts in Karthaus ansprüch auf die Parzelle Flur 7 Nr. 54, M estellte S , . lautend schmalen Siefen⸗ * . k erloren gegangen. e. . a, lt . in dem au werden daher die unbekannten Inhaber des ĩ ; ĩ ů̃ ĩ Sparkassenbuchs aufgefordert, spätestens in dem auf ö ,,, k den ⁊. n, , . ,,, . ke, d Genründ, am 4. ebrnr 18665. n Gerichte anberaumten Aufgebotz⸗ ͤ iberei In shneri he en n nn, Sr e n: Gerichtsschreiberei des Königl. Amtsgerichts. Abth. IV. zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung erfolgen wird. Karthaus, den 6. Oktober 1894. Königliches Amtsgericht.
rung des Bensberg, den 11. Februar 1895. Brill, Gerichts⸗Aktuar.
; Der, Bruno Wiesel, früher zu Breitenbenden nur an die bezw. in Denrath, jetzt angeblich auf einem Kohlen- bergwerke in oder bei Essen, wird in Sachen be⸗ treffend die Anlegung des Grundbuchs zu dem auf den 22. März E895, Vorm. 95 Ühr, anbe⸗ raumten Termine im hiesigen Gerichtsgebäude, Zimmer Nr. 8, hiermit vorgeladen zur Vernehmung
erhobenen Eigenthumt⸗
Weide, 3 a 83 4m. Im Falle des Nichterscheinens des Bruno Wiesel angegebenen Termine wird der vorgenannte
üne ke.
68336
Auf. Antrag des Bäckermeisters William Hagemann zu Münden ist durch heutiges Urtheil des unterzeich⸗ neten Amtsgerichts die zweite gerichtliche Ausfertigung der Kaufvertragsurkunde vom 298. Juni 1877 alß
üstenfeld, Elise, geb. ern,, a daselbst, ran