fahrens widersprechen. Macht er von diesem Rechte Gebrauch,
3 sein Recht, die Beschränkung seiner Haftung für die achlaßverbindlichkeiten geltend zu machen, ausgeschlossen.
Die Vorschriften des . 21 bleiben unberührt. .
Ist der Erbe geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähig⸗ keit beschränkt, so ist zu dem Widerspruche die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erforderlich“
Zufolge der Vorschrift des 5 2095 ist das Inventar⸗ recht des Erben allen Nachlaßgläubigern gegenüber aus⸗ geschlossen, wenn er nicht vor dem Ablauf, einer ihm von dem Nachlaßgerichte bestimmten Frist (Inventar⸗ frist) ein Verzeichniß über den Bestand des Nachlasses (Inventar) bei dem Nachlaßgericht eingereicht hat; nach der Eröffnung des Konkurses uber den Nachlaß bedarf es jedoch der Inventarerrichtung nicht mehr. Unter Ablehnung eines An⸗ trags: an die Versäumung der Inventarerrichtung den Ver⸗ lust des Inventarrechts nur gegenüber den vom Erblasser her⸗ rührenden Verbindlichkeiten, nicht aber auch gegenüber den Verbindlichkeiten aus Pflichttheilsrechten, Vermächtnissen, Auf⸗ lagen u. s. w. zu knüpfen, wurden die fraglichen Be⸗ stimmungen sachlich angenommen, jedoch mit dem Zusatz, daß denjenigen Gläubigern gegenüber, welche im Aufgebots⸗ verfahren ausgeschlossen sind, das Inventarrecht des Erben auch im Fall der Versäumung der Inventarerrichtung bestehen bleiben soll. .
Gegen den sachlichen Inhalt der 85 2096 bis 2191, welche nähere Bestimmungen über die Inventarfrist er⸗ halten, erhob sich kein Widerspruch. Als 8 21012 wurde folgende Vorschrift hinzugefügt: ; J
„Sind mehrere Erben vorhanden, so kommt die Wahrung der Inventarfrist durch einen Erben den anderen Erben zu statten, soweit nicht ihr Recht, die Beschränkung ihrer Haftung geltend zu machen, ausgeschlossen ist.“ .
Die S§ 2102 bis 2106 regeln die Art und Weise der Inventarerrichtung. Nach dem Entwurf 8 2102) muß das Inventar von der zuständigen Behörde oder einem zu⸗ ständigen Beamten aufgenommen werden. Auf Antrag des Erben hat aber das Nachlaßgericht das Inventar entweder selbst aufzunehmen, sofern es zuständig ist, oder die zustämndige Behörde oder einen zuständigen Beamten mit der Aufnahme u beauftragen; durch die Stellung eines solchen Rintrch wird die Inventarfrist gewahrt (8 21053). Diese Vorschriften wurden mit dem Zusatz ge⸗ billigt, daß die Aufnahme des Inventars auch durch einen Notar erfolgen kann. Ein Antrag, den 8 202 in dem Sinne zu streichen, daß auch die Aufnahme eines Privatinventars genügen solle, fand nicht die Zustim— mung der Mehrheit. Der 5 2104, welcher dem Erben die Bezugnahme auf ein bei dem Nachlaßgericht bereits vor— handenes, den Vorschriften der 88 2102, 2l03 ent⸗ sprechendes Inventar gestattet, wurde nicht beanstandet, ebensowenig der 8 2105 Abs. 1, wonach in dem Inventar die bei dem Eintritt des Erbfalls vorhandenen Nachlaßgegen⸗ stände sowie die Nachlaßverbindlichkeiten vollständig angegeben werden sollen. Nach dem S§ 2105 Abs. 2 soll das Inventar außerdem die Beschreibung der Nachlaßgegenstände, soweit sie
ur Bestimmung des Werths erforderlich ist, sowie die Angabe kr Werths selbst enthalten. Demgegenüber war folgende Fassung des Abs. 2 beantragt: . .
„Das Inventar soll außerdem den Werth der Nachlaß— gegenstände, erforderlichenfalls nach Anhörung von Sach⸗ verständigen, angeben.“ ö
Die Mehrheit entschied sich jedoch unter Ablehnung des Antrags für den Entwurf. Abgelehnt wurde auch ein Antrag, in das Einführungsgesetz die Vorschrift aufzunehmen, daß die Landesgesetze unberührt bleiben, welche behufs Bestimmung des Werths der Nachlaßgegenstände die Behörde, den Beamten oder Notar ermächtigen, Sachverständige bei der Aufnahme des Inventars zuzuziehen.
Nach dem 52106 Abs. 1 erlischt das Inventarrecht allen Nachlaßgläubigern gegenüber, wenn der Erbe einen Nachlaßgegenstand, in der Absicht, die Nachlaßgläubiger zu benachtheiligen, in das Inventar nicht aufnimmt. Statt dessen wurde folgende Vorschrift beschlossen:
„Der Erbe kann die Beschränkung seiner Haftung nicht geltend machen, wenn er absichtlich eine erhebliche Unvoll— ständigkeit der im Inventar enthaltenen Angabe der Nachlaß⸗ gegenstände herbeiführt oder in der Absicht, die Nachlaß⸗ gläubiger zu benachtheiligen, eine nicht bestehende Nachlaß⸗ verbindlichkeit als bestehend aufnimmt. Das gleiche gilt, wenn der Erbe in den Fällen des 8 2103 die ihm obliegende Auskunftsertheilung verweigert oder absichtlich in erheblichem Maße verzögert.“ ;
Die Vorschrift des 2106 über die Ergänzung eines unvollständigen Inventars wurde sachlich nicht bean⸗ standet, ebensowenig die Vorschrift des S 210, derzufolge das Nachlaßgericht die Einsicht des errichteten Inventars einem jeden zu gestatten hat, der ein rechtliches Interesse glaubhaft macht.
Eine Erganzung erfuhr der Entwurf durch folgende Vor— schriften
8§ 210 a. „Wird das Inventar errichtet, so wird im Verhältniß zwischen dem Erben und den Nachlaßgläubigern vermuthet, daß zur Zeit des Erbfalls weitere Nachlaßgegen⸗ stände als die angegebenen nicht vorhanden waren.“
§ 2107 b. „Der Erbe hat auf Verlangen eines Nachlaß⸗ 4 vor dem Nachlaßgericht den Offenbarungseid dahin
u leisten, j daß er nach bestem Wissen den Bestand des Nachlasses so vollständig angegeben habe, als er dazu im stande sei.
Der Erbe kann vor der Leistung des Eides das Inventar vervollstãndigen. —
Verweigert der Erbe die Leistung des Eides, so kann er die Beschränkung seiner Haftung gegenüber dem Gläubiger, welcher den Antrag gestellt hat, nicht geltend machen. Das gleiche gilt, wenn der Erbe weder in dem Termine noch in einem auf Antrag des Gläubigers bestimmten neuen Termine erscheint, es sei denn, daß das Nichterscheinen in diesem Ter⸗ mine durch einen genügenden Grund entschuldigt ist.
Eine wiederholte Leistung des Eides kann von demselben
oder einem anderen Gläubiger nur verlangt werden, wenn Grund zu der Annahme vorliegt, daß dem Erben nach der Eidesleistung weitere Nachlaßgegenstände bekannt geworden sind“.
Einvernehmen bestand, die Vorschriften des 5 2108 über den im Verhältniß zu einzelnen Nachlaßgläubigern eintretenden Verlust des , durch Ver⸗ trag oder durch Urtheil als entbehrlich zu streichen.
Die 88 A0 bis 2119 enthalten im Anschluß an die Vorschriften der Konkursordnung (58 2WMff.) nähere Be⸗ stimmungen über den Nachlaßkon kurs und dessen Einfluß
auf die daa enng des Erben gegenüber den Nachlaß⸗ gläubigern. Nach dem Entwurf stehen dem Inventarerben, um die beschränkte Haftung den Nachlaßgläubigern gegenüber eltend zu machen, zwei Wege offen: namlich der Antrag auf
öffnung des Konkurses über den Nachlaß wegen Ueherschul⸗ dung des letzteren (5 203 der Konkursordnung) und die Geltend⸗ machung der Abzugseinrede, vermöge deren der Erbe, wenn der Nachlaß zur vollständigen Befriedigung der Nachlaß⸗ gläubiger unzureichend, der Konkurs über den Nachlaß aber nicht eröffnet ist, einem Nachlaßgläubiger auf dessen Forderung den Betrag in Abzug bringen kann, mit welchem der Gläubiger im Nachlaßkonkurs ausfallen würde. Diesem System des Entwurfs gegenüber war namentlich mit Rücksicht auf solche Fälle, in denen der Erbe die Verhältnisse nicht zu über⸗ sehen vermag, oder in denen der Nachlaß nicht überschuldet, aber zahlungsunfähig ist, beantragt, dem Erben das Recht zu geben, sich auch durch den Antrag auf Anordnung einer Nachlaßpflegschaft von der persönlichen Haftung für die Nachlaßschulden zu befreien, die Abzugseinrede aber zu be⸗ seitigen. Nach einer eingehenden Erörterung wurde der An⸗ trag, vorbehaltlich der Ausgestaltung der Vorschriften über die Nachlaßpflegschaft im einzelnen und vorbehaltlich der Frage, ob und inwieweit die Abzugseinrede dadurch entbehrlich werde, angenommen.
Die Berathung wandte sich sodann zunächst den Vor⸗ schriften über den Nachlaßkonkurs zu.
Nach dem 8 205 der Konkursordnung ist außer dem Erben jeder Nachlaßgläubiger zu dem Antrag auf Eröffnung des Verfahrens berechtigt. Da gemäß § 2092 Abs. 2 des Entwurfs als Nachlaßverbindlichkeiten auch die Verbindlich⸗ keiten aus Vermächtnissen und Auflagen gelten, so würde dem Entwurf zufolge das Antragsrecht auch den Vermächtnißnehmern und denjenigen zustehen, die berechtigt sind, die Vollziehung einer Auflage zu fordern. Man war einverstanden, das Antragsrecht dieser Personen durch einen Zusatz zu 8 205 der Konkursordnung auszuschließen. .
Der 5 2109 erklärt, vorbehaltlich des nach 2150 Abs. 1 den Nachlaßgläubigern zustehenden Absonderungsrechts, die Eröffnung des Konkurses über den Nachlaß für unzulässig, wenn das Inventarrecht nach den 88 2094, 2095, 2106 er⸗ loschen ist. Die Vorschrift wurde in dem Sinne gestrichen, daß auch in dem bezeichneten Falle die Eröffnung des Nach⸗— laßkonkurses, sei es auf Antrag des Erben, sei es auf Antra eines Nachlaßgläubigers, nicht ausgeschlossen sein solle (vgl. jedoch den oben mitgetheilten Beschluß zu 8 2084).
Nach dem 5§z 2110 hat die Eröffnung des Konkurses über den Nachlaß die Wirkung, daß der Erbe, unbeschadet der Vor⸗ schriften des 8 2118, den Nachlaßgläubigern gegenüber von der persönlichen Haftung befreit wird. Weiter regelt der sz Aldo den Einfluß der Konkurseröffnung auf die Maß— regeln der Zwangsvollstreckung und der Arrestvollziehung, welche nach dem Eintritte des Erbfalls gegen den Nachlaß oder das nicht zum Nachlaß gehörende Ver⸗ mögen des Erben erfolgt sind. Die Vorschriften wurden, unter Verweisung der konkursrechtlichen Bestimmungen in die Konkursordnung, im wesentlichen sachlich gebilligt. Einver⸗ nehmen bestand, die Bestimmung hinzuzufügen, daß eine Vor— merkung, die nach dem Eintritt des Erbfalls im Wege der einstweiligen Verfügung erlangt worden, unwirksam ist.
Gegen den sachljchen Inhalt des § 2111, demzufolge Verfügungen des Erben über Nachlaßgegenstände durch die Eröffnung des Konkurses über den Nachlaß nicht unwirksam werden, erhob sich kein Widerspruch. Man war jedoch der Ansicht, daß dieser Satz eines besonderen Ausdrucks nicht be⸗ dürfe. Der 5 2111 wurde daher gestrichen.
Der 5 Al2 regelt das Verhältniß zwischen dem Erben und der Konkursmasse dahin, daß auf die vor der Annahme der Erbschaft von dem Erben besorgten erb⸗ schaftlichen Geschäfte die Vorschriften über die Geschäfts⸗ führung ohne Auftrag entsprechende Anwendung finden, von der Zeit der Annahme der Erbschaft an aber der Erbe den Nachlaßgläubigern so verantwortlich ist, wie wenn er mit der Verwaltung des Nachlasses von ihnen be⸗ auftragt worden wäre. Grundsätzlich fand diese Art der Regelung keinen Widerspruch. Man hielt es jedoch für zu weitgehend und für unbillig, mit dem Entwurf den Erben schlechthin dafür verantwortlich zu machen, wenn er vor der Konkurseröffnung Nachlaßschulden nicht konkursmäßig berichtigt habe. Es wurde daher beschlossen, dem § 2112 Satz 1, 2 folgende Vorschriften hinzuzufügen: ;
„Der Erbe ist berechtigt, die Nachlaßverbindlichkeiten für Rechnung des Nachlasses zu berichtigen, sofern er den Um⸗ ständen nach annehmen darf, daß die Berichtigung aller Nachlaßverbindlichkeiten aus dem Nachlaß erfolgen kann. Unterlaͤßt der Erbe, nachdem er von der Unzulänglichkeit des Nachlasses zur Berichtigung der Nachlaßverbindlichkeiten Kenntniß erlangt hat, unverzüglich den Antrag auf Eröffnung des Konkurses zu stellen, so —̃ er den Gläubigern den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen; bei der Bemessung der Zu⸗ länglichkeit des Nachlasses bleiben die Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen und Auflagen außer Betracht.
Der Kenntniß der Unzulänglichkeit steht die auf Fahr⸗ lässigkeit beruhende Unkenntniß gleich. Als Fahrlässigkeit gilt es insbesondere, wenn der Erbe Grund hat, das Vorhandensein unbekannter Nachlaßverbindlichkeiten anzunehmen, und es
leichwohl unterläßt, das Aufgebot der Nachlaßgläubiger zu eantragen, es sei denn, daß die Kosten des Verfahrens gegen⸗ über dem Bestande des Nachlasses unverhältnißmäßig groß sind.“
Der dritte Satz des 5 2112, demzufolge der Erbe den Nachlaß zur Konkursmasse herauszugeben hat, ohne wegen seiner Gegenforderungen zur Zurückbehaltung berechtigt zu sein, soll in die Konkursordnung eingestellt werden. Der vierte Satz des 5 2112, welcher den Erben für die Ausschlagung einer zum Nachlasse gehörenden Erbschaft oder eines dem Nachlasse angefallenen Vermächtnisses verantwortlich macht, wurde gestrichen.
Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Königlich württem⸗ bergischer Kriegs-Minister Schott von Schottenstein, Königlich württembergischer Wirklicher Geheimer Kriegsrath von Horion und Landes⸗Direktor des Fürstenthums Waldeck und Pyrmont von Saldern sind von hier abgereist.
Nach einer telegraphischen Meldung an das Ober⸗ Kommando der Marine ist S. M. S. „Bussard“, Kom⸗ mandant Korvetten⸗Kapitän Scheder, am 115. Februar in Akaroa (Neuseeland) eingetroffen. ö
Hannover, 16 Februar. Der Pro vinzial⸗Land hat in seiner gestrigen Sitzung bei der zweiten Vero ihen , ;
Kaligesetzes einstimmig folgenden Antrag der Kommfsfion angenommen: .
Der Provinzial⸗Landtag wolle beschließen: 1) den von Staatsregierung vorgelegten Ge setzentwurf en bloc anzunehmen, Staatsregierung die Erwartung au szusprechen, daß der Mi für Handel und Gewerbe bei Anwendung der ihm durch 31 Ziffer 7. des Gesetzes zu gewährenden Befugniß, auf die Verhaält. nisse der Betheiligten in gerechter und billiger Weise wohlwollende Rücksicht nehmen wird, 3) die Staatsregierung zu ersuchen, durch ein demnächst zu erlassendes besonderes Gesetz den Betrkeben des Grunk; eigenthumbergbaues die Möglichkeit zur Bildung von Gewerkschaften dadurch zu gewähren, daß auf sie die Bestimmungen der S§ 94 bis 134 des Berggesetzes vom 24. Juni 1865 Anwendung finden.“
Württemberg.
Bei der gestern in Stuttgart , letzten Stichwahl zum Landtag wurde Kloß (Soz) mit 10700 Stimmen gegen Dr. Schal ! (Deutsche Partei), der 8178 Stimmen erfflů zum Abgeordneten gewählt. — Die Zusammensetzung der Kammer wird dem „St⸗A. . W. zufolge nunmehr ie sein: 31 Abgeordnete der Volks
partei, 14 der Deutschen und der Landes-Partei, 5 diesen
nahestehende Parteilose und Konservative, 18 Mitglieder des Zentrums und 2 Sozialisten. Rechnet man zu obigen noch die 23 Privilegierten, so ergiebt sich folgendes Parteiverhältniß: 31 Mitglieder der Volkspartei, 30 der Deutschen und der Landes-Partei, 9 diesen nahestehende Partei⸗ lose, 21 Mitglieder des Zentrums und 2 Sozialisten.
Braunschweig. Der Landtag genehmigte gestern die Regierungs vorlage
wegen Fortsetzung der Kalibohrungen und erklärte sich mit den Absichten der Regierung in dieser Frage einverstanden. Reuß ä. L.
— Ihre Königliche Hoheit die Herzogin Max von Württemberg traf am 14. d. M. aus Regensburg, über . kommend, zu mehrtägigem Besuch am Fürstlichen Hof in Greiz ein.
Samburg.
Bei den gestrigen Wahl en zur Erneuerung der Bürger— schaft sind die beiden von den Sozialisten aufgestellten Kandidaten in Eilbeck und auf der Veddel den Kandidaten der Ordnungspartei unterlegen. Die ,, 6 innerhalb der Bürgerschaft bleibt fast völlig die
isherige.
2 Oe sterreich⸗ Ungarn.
Das gestern in Arco ausgegebene Bulletin über das Befinden des Erzherzogs Albrecht lautet:
Tas abendliche Fieber ist gegen Nacht gewichen; Nachts wenig Schlaf, häufiger Husten, reichlicher Auswurf. In der entzündeten linken Lunge beginnende Lösung, in der rechten Lunge katarrhalische Erscheinungen. Temperatur 37,2, Athmung noch beschleunigt; Pult gut: 84 Schläge, Kräftezustand ganz befriedigend, subjektives Besser⸗= befinden. Professor Wieder hofer. Stabsarzt Hübl.
Den Tag über dauerten die günstigeren Erscheinungen ohne wesentliche Störungen fort. Abends trat wieder ein mäßiges Fieber auf bei befriedigendem Kräftezustand.
Die Erzherzogin Elisabeth ist gestern Vormittag von Gries bei Bozen in Arco . und am Bahnhof von den Erzherzogen Ernst, Rainer und Eugen empfangen worden. Professor Nothnagel aus Wien ist infolge von Verkehrsstörungen durch Schneewehen erst gestern Mittag in Arco eingetroffen.
Der böhmische Landtag beendete gestern, wie, W. T. B.“ berichtet, die Budgetdebatte. Der Titel, wonach diejenigen
Schulen von den Subventionen ausgeschlossen werden sollen,
in denen der Unterrichtssprache nicht mächtige Kinder auf— genommen würden, wurde mit den Stimmen der Deutschen und des Großgrundbesitzes gegen die der Alt⸗ und Jung— czechen abgelehnt. Der Ankrag des Grafen Schönborn, den Landesausschuß zu beauftragen, im Einvernehmen mit der Regierung Maßnahmen zu treffen, welche die Ein füh— rung des obligatorischen Unterrichts in beiden Landessprachen an den Mittelschulen bezwecken, wurde an die Budgetkommission verwiesen.
Im ungarischen Unterhause erklärte gestern der Finanz-Minister von Lucacs bei der weiteren Berathung des Budgets, das Spiritusmonopol werde frühestens im September 1896, wahrscheinlich aber erst im September 1897 eingeführt werden. Weiter theilte der Minister mit, in Schemnitz sei man auf eine Silberader ge⸗ stoßen, die reich goldhaltig sei; dies mache den staatlichen Bergbau wieder lohnend. Was die Bankfrage angehe, so werde diese, ob mit ob ohne die österreichisch⸗ungarische Bank, jeden—⸗ falls im Interesse der ungarischen Volkswirthschaft gelön werden; gegenwärtig ständen noch Verhandlungen mit. der österreichischen Regierung bevor. Bezüglich der Böäörsensteuer werde dem Hause bald eine Vorlage zugehen. . ö
Der ehemalige Honved⸗General Arthur Görgen ist schwer erkrankt.
Großbritannien und Irland.
In der gestrigen Sitzung des Unterhauses theilte der Präsident des Handelsamts Bryce mit, er habe ein Tele- gramm aus Lowestoft erhalten, demzufolge der Kapitän der „Free Lance“ berichte, ein Mast des Wracks der „Elbe sei über Wasser sichtbar. Das Telegramm sage nicht, ob der Mast in aufrechter Stellung sei. — Der Parlamentssekretür des Auswärtigen Sir C. Gren erklärte, soweit ihm bekannt, sei eine ustimmung der Großmächte zum n,, des Congostaats an Belgien und zu dem soeben publizierten belgisch⸗franzõsischen Die hrilische Regierung habe noch keine offizielle Mittheilung von den Abmachungen zwischen Belgien und Frankreich und zwischen Belgien und dem Cong staak erhalten. Das Vorkaufsrecht Frankreichs sei bon England nicht anerkannt worden. Hinsichtlich des Wenn beckens des oberen Nil habe England kein Abkommen m! k getroffen: das einzige Abkommen betreff; .
renze Sierra Leong s. Bezüglich der bulgarischen 321 frage äußerte Sir E. Grey, den finanziellen Zeriri / Bulgariens habe der Sis prozentige Eingangszoll nicht genugh, Bulgarien habe daher eine Zollerhöhung auf 15 Proz. eee. geschlagen; die englische Regierung habe nach Unterhandlu ng in eine Zollerhöhung auf 160i . Proz. eingewilligt, doch un, * Bedingung der Meistbegünstigung für britische Waaren. * Abkommen sei auf eine zweijährige Dauer vereinbart wor . 9 bis ein permanenter Vertrag abgeschlossen sel. Ferner
Abkommen nicht erfolgt.
flärte Sir E. Grey, unter der muselmgnischen Be— völkerung von Marasch solle eine gewisse Bewegung gegen die Christen hervorgetreten sein. Die englische Regierung habe die Pforte auf die dortigen Verhältnisse und auf die Zustände in anderen Theilen 4 Vilajets Aleppo aufmerksam gemacht. Eine Untersuchung sei zugesaht worden. Bei der darauf fort— gesetzten Adreßdebatte beantragte Chamberlain ein Amendement, welches besagt: Es widerspricht dem öffentlichen Interesse, unter Führung der Minister die Zeit des Parlaments der Erörterung von Maßregeln zu widmen, die nach den Er— flärungen der Minister keine Aussicht haben, Gesetz zu werden, während Vorschläge, die ernste konstitutionelle Ver⸗ änderungen involvieren, angekündigt worden sind, über welche die Ansicht des Parlaments sofort eingeholt werden sollte. Redner erklärte, der Zweck der Opposition sei, die ge⸗ sammte parlamentarische Taktik der Regierung, besonders das neueste Wahlmanöver, das unter dem Namen „Anfüllen des Bechers des Oberhauses“ bekannt sei, anzufechten. Das Manöver bezwecke Zeitvergeudung und damit eine Verwirrung der Fragen und eine Verzögerung der unvermeidlichen Ver— urtheilung der Hauptpolitik der Regierung. Obwohl die Opposition nicht hoffe, die Regierung zu stürsen, beanspruche sie, ihre Sache dem Lande vorzulegen. „Homerule“ sei noch die Hauptpolitik der Regierung und zwar eine „Homerule“, die hinter der Vorlage von 1893 nicht zu⸗ rückbleibe. Offenbar glaube die Regierung nicht, daß das Land diese Hauptpolitik unterstütze; sonst würde sie an das Land appelliert haben, nachdem das Oberhaus die Homerule verworfen habe, und wenn dann dieser Appell zu Gunsten der Homerule entschieden hätte, so würde dem Oberhause ein größerer Schlag versetzt worden sein, als durch irgend eine Resolution möglich sei. Das Land bezeuge, es wolle das Oberhaus nicht deswegen abschaffen, weil es ein greße Hinderniß für Homerule sei, und so werde versucht, durch ‚Anfüllen des Bechers“ den Streit mit dem Oberhause anzufachen. Die Regierung sollte den Wortlaut ihrer Resolution gegen das Oberhaus vor⸗ legen, damit das Land darüber aufgeklärt werde. Der Staats— sekietär des Innern Asquith betonte, daß dies bereits der dritte Versuch eines Mißtrauensvotums während der jetzigen Adreßdebatte sei. Die Regierung halte sich für verpflichtet, diejenigen Maßregeln vorzubringen, die sie den Wählern unter⸗ breitet hahe, und die anläßlich der allgemeinen Wahlen von 1892 gebilligt worden seien. Die Waliser Kirchenbill sei eine
Lebensfrage. Homerule sei 2 jetzt keine Lebensfrage, da
—
, Frage das Unterhaus passiert habe und ihrer schließlichen göfung merklich näher gerückt sei. Das Oberhaus wolle der liberalen Regierung nur die Lösung nicht um— strittener Maßregeln überlassen, ihr aber die Behandlung großer Maßregeln versagen. Solange die Regierung das Ver⸗ trauen des Unterhauses besitze, werde sie ihre bei den Wahlen übernommene Aufgabe durchführen.
Italien.
„W. T. B.“ meldet aus Rom, den dortigen Blättern zu⸗ solge seien über die Erwiderung des Besuches des eng— lischen Geschwaders durch ein italienisches Ge— schwa der folgende Bestimmungen getroffen worden: Das ltalienische Geschwader werde aus drei Sektionen unter dem Kommando des Vize-Admirals Accinni bestehen und die fol⸗ genden Schiffe umfassen. Re Umberto“, „Sardegna“, „Italia“, „Andrea Doria“, „Aretusa“, „Ruggero di Lauria“ . „San Martino“. Der Besuch solle im 8a d. J. statt⸗ finden. Die „Politische Korrespondenz“ konstatiert auf Grund von Informationen von kompetenter Seite, daß der gegenwärtige lufenthalt des Kardinals Grafen Schönborn in Rom hatsächlich mit der Frage des Antisemitis mus und der mit demselben verbundenen christlich⸗sozialen Agitation in Desterreich zusammenhänge. Im Vatikan bestreite man durchaus, daß das vom Kardinal Rampolla an den Prinzen Vchtenstein vor der Versammlung der Wiener Christlich⸗ Sozialen in Linz gerichtete Telegramm eine Ermuthigung des AIntisemitis mus oder eine Gutheißung dieser Ziele bedeute. Die ganze bisherige Haltung des Heiligen Stuhls schließe eine derartige Auslegung schlechterdings aus. Es sei wahrschein— lich, daß man dem Kardinal Schönborn Aufklärungen in diesem Sinne geben wolle, die den Zweck verfolgten, den zsterreichischen Episkopat über die wahren Dispositionen des Heiligen Stuhls zu beruhigen.
Spanien.
In Paris eingetroffenen Nachrichten aus Madrid zu⸗ folge hat sich der König eine leichte Erkältung zugezogen.
Die Kamm er hat in ihrer vorgestrigen Sitzung mit 245 gegen 3 Stimmen die Reformen für Cuba genehmigt.
Zorilla ist, wie die „Köln. Ztg.“ . infolge der von den Cortes genehmigten Amnestie vorgestern aus Paris nach Spanien abgereist.
Schweiz.
Der Bun desrath hat neuerdings die Ausweisung von fünf in Lugano wohnenden Anarchisten beschlossen.
Luxemburg. Die Kammer hat gestern nach sechswöchiger Berathun einstimmig das Budget für 1895 angenommen und 6. hierauf bls nach Sstern vertagt.
. Türkei.
Die „Agenzia Stefani“ meldet, es sei den zur Unter⸗ suchung der orgänge in Armenien entsendeten Delegirten e lingen, wichtige Aussagen von Augenzeugen über die Metze⸗= eien im Distrikte Sassun zu erhalten.
Schweden und Norwegen.
Das Storthing hat nach einer Meldung des, W. T. B.“
aus Christ ia wma gestern mit allen Stimmen der Linken
keen die der Rechten und der Moderaten die Wahlen in us kerud und Stavanger für ungültig erklärt.
Amerika.
Das Finanzeomits des Senats hat, wie, W. T. B.“ aus Washington berichtet, über die vom Repräsentantenhause gie miu Bill, die Differentiglzölle auf Zucker auf— uheben, einen günftigen Bericht erstaltet. Aldr ich bekämpfte 3 Bill und uh nn aus, es wurde nicht klug sein, Deutschland
onzessionen zu machen. Afsien. 8 . „Times“ wird aus Chefoo die Nachricht von dem el bf mord des Admirals Ting bestätigt. Demfelben Blatt n gemeldet, daß der „Chenyuen“ jetziz das einzige noch nftfaͤhige chinesische Schiff fei.
Die japanischen Blätter bestätigen, daß Li⸗Hung⸗ Tschang und der Prinz Kung zu außerordentlichen Gesandten für die Friedensunterhandlungen ernannt seien. Eine offizielle Bestätigung stehe noch aus.
Nach einer Depesche des Amsterdamer „Telegraaf“ aus Ba tavi a wäre in der Gegend von Tjambea, Residentschaft Buitenzorg, eine Verschwörung entdeckt worden, welche die Niedermetzelung der Europäer und Chinesen be— zwecke. Die Häupter der Verschwörung und 50 Mitschuldige seien verhaftet worden.
ANustralien. ;
In San Francisco ist dem W. T. B.“ zufolge die Nachricht aus Honolulu eingetroffen, daß die frühere Königin Liliuokalani am 5. d. M. vor ein Kriegs gericht gestellt worden sei. Sie habe erklärt, keine Kenntniß von der revo⸗ lutionären Bewegung gehabt zu haben, außerdem aber die Kompetenz des Tribunals nicht anerkannt. Das Urtheil sei noch nicht verkündet.
PVarlamentarische Nachrichten.
Die Schlußberichte über die gestrigen Sitzungen des Reichstags und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (39.) Sitzung des Reichstags, welcher die Staatssekretare, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher und Freiherr von Marschall, sowie der Staatssekretär Graf von Posadowsky beiwohnten, wurde die Berathung des von den Abgg. Dr. Friedberg, von Kardorff, Lr, Lieber und Graf von Mirbach in Betreff der Währungsfrage , Antrags fortgesetzt.
Der Abg. Dr. Siegle (nl bekannte sich als überzeugten An⸗ hänger der Goldwährung und bekämpfte von diesem Standpunkt aus den Antrag, dessen Annahme zwar formell der Entscheidung über das Währungsspstem nicht präjudiziere, aber doch nach außen hin den Anschein erwecken würde, als werde die bestehende Währung als den Interessen des Deutschen Reichs nicht entsprechend erachtet. Nach seiner Ueberzeugung denke England an keine internationale Ver einbarung behufs Einführung des Bimetallismus. Die Ueber⸗ schwemmung des Landes mit Silber im Falle der Einführung der Doppelwährung werde zahlreiche Unternehmungen ins Leben rufen, die infolge der dann auftretenden Ueberproduktion bald in eine Krisis gerathen würden.
(Schluß des Blattes.)
— In der heutigen (22) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten, welcher der Minister des Innern von Köller beiwohnte, wurde die zweit Berathung des Etats des Minister iums des Innern fortgesetzt.
Abg. Knebel (ul) wies auf die vielfachen Bestrebungen hin, die sich auf eine Reorganisation des Sparkassenwesenz richten, und regte an, die Revision der provinziellen Sparkassenverbände von Staatswegen zu organisieren. Es sei dann vielleicht empfehlenswerth, die staatlichen Revisoren aus den Sparkassen⸗Rendanten zu wählen.
Geheimer Ober- Regierungs- Rath von Knebel ⸗Döbexitz erwiderte, daß das Ministerium des Innern dieser Frage bereits näher getreten sei. Da aber die eingeforderten Berichte der Ober Präsi⸗ denten über eine derartige Revision sehr verschieden ausgefallen seien — befürwortend hätten sich nur die Ober⸗Präsidenten von Hannover und. Westfalen ausgesprochen — habe das Ministerium einen ent— scheidenden Entschluß noch nicht fassen können.
Abg. Freiherr von Richt hofen-Jauer (kon; In der Ver— waltung der Standesämter haben sich einige Uebelstände gezeigt. Daß das Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes von 1856 überhaupt reformbedürftig ist, und daß die Bedenken gegen dieses Gesetz in den letzten zwanzig Jahren nicht geringer, sondern größer geworden sind, darauf will ich heute nicht näher eingehen. In den ländlichen Bezirken sind die Gutsvorsteher, in kleinen Gemeinden die Gemeinde⸗Vorsteher oder Schöffen verpflichtet, die Standesamts⸗ Verwaltung zu führen. Diese haben dazu nicht genügend Zeit, und die Verwaltung leidet darunter, oder sie nehmen sich die Zeit und dann leidet die Wirthschaft. Außerdem sind die Leute in den ländlichen Bezirken oft gar nicht fähig, die Geschäfte des Standesamts zu führen. Das kann in vielen Fällen zu großen Gefahren führen. Es würde zweckmäßig sein, die Standesamtsbezirke zu vergrößern, sodaß weniger Beamte nöthig seien, und dann nur kundige Leute zur Verwaltung heran— zuziehen. Vielleicht würde es sich auch empfehlen, wenn die Amts⸗ gerichte die Standesamtsgeschäfte übernähmen. Der Entwurf des Bürgerlichen Gesetzbuchs sieht auch Normen für die Eheschließung und theilweise Abänderung des Personenstandsgesetzes von 1875 vor. Meine Parteigenossen im Reichstag werden bei dieser Gelegenheit Bedenken gegen das Gesetz von 1875 geltend machen.
Minister des Innern von Köller erkannte den Klagen des Vorredners eine gewisse Berechtigung zu. Die Einrichtung größerer Standesamtsbezirke würde aber das Publikum sehr belästigen, das dann gezwungen sein würde, weite Wege zum Standesamt zu machen. Schon jetzt lägen Klagen nach dieser Richtung vor. Die Heran—⸗ ziehung von kundigen Beamten würde die Staatskasse belasten. Die Amtsgerichte könnten nicht in Frage kommen, weil den 1300 Amts— gerichten 12 000 Standerämter gegenüberständen.
Abg. Seyffardt (nl.) wünschte eine größere Uebereinstimmung der Armengesetzgebung in den einzelnen deutschen Staaten. In Elsaß⸗ Lothringen gelte das Unterstützungswohnsitzgesetz z. Z. noch nicht. Wohl sei diese Gesetzgebung Sache des Reichs, das pPreußische Abgeordnetenhaus aber habe das Recht, von den preußischen Ministern zu fordern, daß sie für gleiches Recht und gleiche Pflicht in allen deutschen Staaten einträten.
(Schluß des Blattes.)
— Bei der vorgestern im 10. Schleswig⸗Holsteiner Wahl⸗ bezirk (Steinburg) vorgenommenen Ersatzwahl für das Haus der Abgeordneten erhielt der Hofbesitzer Engel⸗ brecht (fr. kons 183 und der Hofbesitzer Reichstags⸗Ab⸗ e n Thom sen freis.) 33 Stimmen. Ersterer ist somit gewählt.
Kunst und Wissenschaft.
Im Verein für deutsches Kunstgewerbe ee am Mitt⸗ woch Abend der Ingenieur der Allgemeinen Elektrizitäts- Gesellschaft in Berlin, Herr Richard Opitz, über die Anwendung des elektrischen Stromes für gewerbliche Zwecke. Redner er⸗ läuterte zuerst in sachlicher Weise die theoretischen Prinzipien der elektrischen Kraftübertragung und verglich dann diese moderne Art des Fabrikbetriebes mit jenem, wo die Kraft mittels Wellen und Riemen Übertragen und vertheilt wird. Hervorzuheben ist besonders die Objektivität, mit welcher er die Vortheile, aber auch die Nachtheile beider Betriebsarten rückhaltlos erläuterte, und wenn er e ,. lich doch bewies, daß die elektrische Kraftübertragung mehr Vortheile biete und billiger zu arbeiten ermögliche, so . er nicht, zu betonen, daß die von ihm vorgebrachten Daten und Ziffern deshalb
' günstig seien, weil er sie ö die Berliner Verhaäͤltnisse bezogen abe, wo die Berliner Clektrizitätswerke zum Motorenbetrieb elek⸗
trischen Strom jum Preise von nur 18 3 für 1000 Wattftunden lieferten. Auch würden die Motoren selbst gegen billiges Entgelt verliehen, und wenn auch die Anschaffungepreise für gin eric noch verhältnißmäßig hoch seien, so seien dieselben durch die Ersparniffe beim Betrieb doch bald amortistert. Redner erläuterte dann die ver. schiedenen Verwendungen elektrischer Motoren und wies insbesondere hin auf die Vortheile, welche transportable Motoren bieten, demonstrierte an den verschiedensten Modellen die Verwendung der elektrischen Kraft bei Handbohrern, Ventilatoren, Nähmaschinen u. . w., zeigte, wie man die sehr schnell laufenden Elektromotoren zu noch schnelleren, aber auch zu ganz langsamen Rotationen zwingen könne, bewies experimentesl. wie man Lie Elektrizität zum Kochen und zum Erhitzen von häuslichen
Geräthen verwendet., und zeigte endlich die Anwendung der Gleftri= zität im ärztlichen Dienft, wofür die Firma Reiniger, Gebbert und Schall einige Apparate ausgestellt hatte. Die sich anschließende Dis⸗ kussion und die vielfachen Zwischenfragen bewiesen, daß dem inhalts- reichen Vortrag allseitiges Interesse entgegengebracht wurde. Für denselben hatte der Redner eine besondere Leitung von den Straßen⸗ kabeln bis in den Saal legen lassen, um die starken Kräfte, die er zu seinen vielfachen Experimenten brauchte, zur Verfügung zu baben; auch hatte er eine vollständige Sammlung aller Bestandtheile aus gelegt, die zu einer elektrischen Anlage nöthig sind.
Der Vorstand des Vereins für deutsches Kunstgewerbe besteht nach den in den Generalversammlungen vom 15. Januar und 8. Fe⸗ bruar für das Jahr 1895 vorgenommenen Wahlen aus folgenden Serren Versitzender: Karl Hoffacker. Architert; Erster Stellbertreter: Otto Schulz, Fabrikant; Zweiter Stellvertreter: Geheimer Sofrath EG. Schröer; Schatzmeister: L. P. Mitterdorfer, Fabrikant; Schrift führer: W. Quehl. Bildhauer und Fabrikbesitzer; Erster Stestver treter: Ernst Flemming. J. Lehrer der städtischen Webeschule; Jweiter Stell. bertreter: W. Ziesch, Inhaber der Berliner Gobelin- Manufaktur; Ausschußmitglieder; Heinrich Göhring, Vertreter der Allgemeinen Elektrizitãts · Gesellschaft; Ludwig Lüdtke, Tischlermeister; A. Müller, Fabrikbesitzer; Otto Rau, Fabrikbesitzer in Firma Meisenbach Riffarth u. Co.; Rudolph Schaale, Schlossermeister: Louis Schluttig, Gold—⸗ waarenfabrikant.
— Für die Jahresausstellung der Mänchener Künstler— Genossenschaft im Königlichen Glaspalast ist wieder die an vom 1. Juni bis Ende Oktober in Aussicht genommen. Als letzter An- meldetermin ist der 15. April, als Einlieferungsfrist die Zeit vom 10. April bis 1. Mai festgesetzt. An alle auswärtigen Kunftinstitute und Künstlerkorporationen sind die Einladungen zur Betheiligung n, und jahlreiche Zusagen hervorragender Künstler bereits ein gelangt.
Verkehrs⸗Anstalten.
Ueber Verkehrsstörungen, die durch die Witterungs— verbältnisse verursacht wurden, bezw. deren Beseitigung, liegen heute folgende Meldungen des W. T. B.“ vor: e Nach amtlicher Bekanntmachung sind die Strecken Bergen — Krampas und Bergen — Lauterbach wegen . bis auf weiteres gesperrt. — Die Strecke Anklam — Strakfund ist wieder fahrbar.
Wegen der durch Eissperre in der Ostsee bervorgerufenen Unter— brechung der Dampferverbindung Warnemünde — Gjedser werden die Nachtschnellzüge 72 und 73 zwischen Warnemünde und Neust relitz bis auf weiteres nicht gefahren.
Kopen hagen, 15. Februar. Starker Ostwind treibt heute schweres Seeeis von dem Hafen von Esbjerg seewärts. Der Hafen ist somit für Erxportdampfer wieder passierbar.
. Wien 16. Februar. Infolge von Schneeverwehungen ist der gesammte Verkehr und theilweise der Güterverkehr auf mehreren Lokal strecken in Mähren und Schleien eingestellt; in Znaim ist der Verkehr mit den umliegenden Ortschaften wegen , gänzlich unterbrochen. Zahlreiche Fuhrwerke und Schlitten sind in verschneiten Hohlwegen versunken. Einzelne Dörfer find im Schnee fast unsichtbar.
Budapest, 15. Februar. Infolge neuerlicher Schneeverwehungen
werden aus verschiedenen Landestheilen vielfache Verkehrs- störungen gemeldet. Kon stantinopel, 15. Februar. Infolge neuerlicher Regen= güsse ist der Ardafluß angeschwollen. Die provissrischen Vorrich⸗ tungen zur Ermöglichung des Flußübergangs für Bahnreisende bei den Stationen Sufli und Babaeski wurden weggerissen. Der Eisen« bahnverkehr ist unterbrochen.
Laut Telegramm aus Herbesthal ist die erste eng— lische Post über Osten de vom 15. Februar ausgeblieben. Grund: Zugverspätung in England und Belgien. Die zweite englische Post über Ostende ist ausgeblieben, weil die Dampferfahrt Dover — stende wegen Sturmes ausfiel. Die dritte englische Post über Ostende vom 15. Februar ist wegen Sturms auf See und Zugverspätung in Belgien aus— geblieben. — Laut Telegramm aus Goch ist auch die erste englische Post über Vlissingen vom 15. Februar aus— geblieben. Grund: Starker Ostwind.
Bremen, 16. Februar. JW. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Reichs⸗Postdampfer Habsburg“ hat am 13. Februar Nachts die Reise von Genua nach Southampton fortgesetzt. Der Schnell⸗ dampfer Werra“ hat am 15. Februar Nachmittags die Reise von Neapel nach Genua fortgesetzt. Der Schnelldampfer Kaiser Wilhelm II.“ hat am 14. Februar Nachmittags die Reise von Horta nach New -⸗PVork fortgesetzt. Der Reichs⸗Postdampfer Bayern hat am 15. Februar Vormittags die Reise von Neapel nach Port Said fortgesetzt. London, 165. Februar. (W. T. B.) Der Castle- Dampfer Arundel Castle“ ist heute auf der Ausreise von London ab⸗ gegangen. Der Union⸗ Dampfer „Moor“ ist gestern auf der Heimreise von Kapstadt abgegangen.
Theater und Mufik. 4
Konzer te.
Der dritte Klavier⸗Abend des Herrn Eugen d' Albert fand
gestern im Saal der Sing ⸗Akademie unter sehr zahlreicher Be⸗ theiligung des Publikums statt. Die Sonate (op. 5) in fünf Sätzen von [ n? eine Tondichtung für Klavier, deren Andante durch die Worte erläutert wird:, Der Abend dämmert, das Mondlicht scheint, es sind zwei Herzen in Liebe vereint und halten sich selig umfangen — eröffnete den Abend. Unter unsern Virtuosen gelingt es wohl keinem wie d'Albert, die Gedankentiefe der Brahms'schen Kompositionen so klar und interessant um Ausdruck zu bringen. Sein energischer Anschlag und die leichte Ueberwindung der bedeutenden technischen Schwierigkeiten kommen ihm hierbei sehr zu statten. Liszt's H-moll⸗Sonate in einem Satz, Weber's As-dur- Sonate und Chopin's Sonate op. 58 folgten diesem Werke. Der Vortrag dieser drei gegen, umfangreichen und inhaltvollen Sonaten war ein in jeder Beziehung vollendeter. Rauschender Beifall folgte allen künstlerischen Leistungen des sehr interessanten Abends. Die Gesanglehrerin Helene Jahncke gab zu gleicher Zeit im Konzertsaal des Klubhauses (Potsdamerstraße 9) ein Konzert mit ihren Eleyen und Elevinnen. Gesangs⸗Quartette wechselten ab mit Arien und Liedern der ,. hervortretenden jungen Talente, deren roße Anzahl ihre spezielle Erwähnung e, . macht. Alle eistungen der Vortragenden ließen gute Tonbildung, meist., reine Intonation, prãzise , , und eingehende Ausdrucksweise erkennen. Eg fehlte daher . nicht an aufmunterndem Beifall.
Die Pianistin Frau Madeleine Astorga in nn. ver⸗ anstaltete dort in der vorigen Woche im Saal des Café Sanssouci ein von der vornehmen y. der zweiten Residenzstadt zahlreich
besuchtes Wohlthätigkeits⸗Konzert zum Besten der Armen. Ernste klassische Werke von Bach und Beethoven