1895 / 45 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 Feb 1895 18:00:01 GMT) scan diff

angefltellt hat. Der Vergleich mit sonstigen Versicherungsanstalten aber ergiebt fũr die Anstalten der Alters und Invaliditãts versicherung ein außerordentlich günstiges Resultat. Es waren im Jahre 1893 bei 31 Versicherungsanstalten im ganzen 1358 besoldete Beamte thätig, also auf rund 7700 Versicherte ein Beamter. Dagegen braucht der Preußische Beamtenverein, der, wie ich schon bemerkte, mit außer⸗ ordentlich geringen Kosten verwaltet wird, 20 Beamte auf 25 000 Ver- sicherte, also einen auf rund 1250. Sie werden also auch nach der Richtung hin unseren Versicherungsanstalten schwerlich einen be⸗ gründeten Vorwurf machen können.

Wenn der Abg. Molkenbuhr weiter eine Klage und einen Vor⸗ wurf über die Gestaltung unserer Gesetzgebung daraus hat herleiten wollen, daß die Arbeiter noch nicht die Hälfte don dem bezogen haben, was sie selbst für die Alters, und Invaliditãtsgesetzgebung aus gegeben haben, so beruht auch dieser Vorwurf wesentlich auf einem Miß⸗ verstãndniß, auf einer irrthümlichen Auslegung des Gesetzes und auf thatsächlich nicht zutreffenden Unterlagen. Es liegt hier vor mir eine Nachweisung, aus der sich ergiebt, daß im Jahre 1891 von der Gesammtheit der Arbeiter in runder Summe 47 Millionen für die Alters und Invaliditätsversicherung aufgebracht und Renten im Be⸗ trage von 15, Millionen ausgezahlt worden sind; im . Jahre 1892 steht einem Arbeiterbeitrag von wiederum rund 47 Millionen Mark eine Rentenzahlung von 2,4 Millionen gegenüber; und im Jahre 1893 sind, während die Arbeiter rund 48 Millionen gezahlt haben, 28,1 Millionen an Rente ausgezahlt worden. Aber, meine Herren, ist denn das etwas so Bedenkliche? Wir haben bekanntlich ö. und darauf hat der Herr Abg. Enneccerus mit vollem Rechte hingewiesen . das Kapitaldeckungs verfahren; wir können also nicht, wie beim Umlageverfahren, nur die Deckung für die Renten, die in diesem Jahr ausgezahlt sind, suchen, sondern wir müssen die Prämien so bemessen, daß durch sie das Kapital geschafft wird, um dauernd die Renten, die in diesem Jahr erwachsen, sicher zu stellen; und die mir vorliegende Nachweisung ergiebt denn auch und das sage ich zur Beruhigung des Herrn Abg. Molkenbuhr . daß in den folgenden Jahren sich das Ding ganz anders stellen wird. Bereits 1894 sind auf 48 Millionen Arbeiterbeiträge 34 Millionen Rente gezahlt worden, 1895 werden schon 41,1 Millionen gezahlt werden und 1896 wird zuerfl die Summe der zu zahlenden Renten höher sein als die der Arbeiterbeiträge. Die Renten steigen fortgesetzt; meine Nachweisung schließt mit dem Jahre 1900, da werden zu zahlen sein von vornherein können wir das natürlich nicht mit Sicherheit feftstellen, aber an der Hand der bisherigen Erfahrungen im Wege der Wahrscheinlichkeitsberechnung 67,7 Millionen Renten gegenüber nur 48 Millionen Arbeiterbeiträgen. (Hört! bort) Also nur ein wenig Geduld, Herr Abg. Molkenbuhr, und das Verhãltniß welches Sie jetzt anscheinend mit Recht beklagen, wird sich um⸗ gekehrt stellen. ö

Ich babe noch eine andere interessante Nachweisung; aus der ergiebt sich ich will nicht alle Zahlen nennen, weil das zu weit führen würde daß die Arbeiter jetzt nicht ganz ein Drittel der durch sie bewirkten Belaftung aufbringen, d. h. desjenigen, was sie wieder ausgezahlt erhalten.

Ich kann mich nur dem Wunsch des Herrn Abg. Dr. Enneccerus anschließen, daß auch von diesen Berechnungen und Zahlen in Ihren Versammlungen Sie sind ja jetzt Freunde dieser Gesetzgebung, also können Sie es um so leichter thun ein ausgiebiger Gebrauch gemacht und gesagt würde: wenn die Arbeiter jetzt auch anscheinend Grund bätten, um deswillen unzufrieden zu sein, weil die Gesammtheit der Arbeiter weniger erhalte als sie aufbringt, so würde sich dieses Verhältniß in Zukunft erheblich verbessern und der Arbeiter nach der Absicht des Gesetzes immer zu den Renten nur ein Drittel beitragen. .

Man sprach gestern auch von der Einwirkung der sozialpolitischen Gesetzgebung auf die Armenpflege; man behauptete, daß, obwohl die sozialpolitische Gesetzgebung kolossale Summen aufbringen läßt, doch die Laften der Armenrflege nicht geringer geworden seien. In dieser Allgemeinheit ift die Behauptung nicht richtig, die Frage hat uns fräker schon bier beschäftigt, wobei ich darauf binwies, daß, wenn die Laften der Armenpflege nicht geringer geworden sind, das wesentlich dem Umfstand zujuschreiben ist, daß die Armenpflege jetzt eine viel intensivere ist als frũber (sehr richtig ), und daß, seit der verunglückte inralide Arbeiter durch die sozialpolitische Gesetzgebung ein menschen⸗ wurdigeres Loos erhalten hat, als er es früher hatte, auch die Anfrrãche aller übrigen Armen gewachsen sind, gegenüber dem standard of life, den sie frũber hatten. (Sehr richtig) Ich bin mit einer Gnquste in dieser Beziehung beschäftigt, deren Ergebniß ich Ihnen demnächft mitzutheilen boffe. Dagselbe wird voraussichtlich einen sebr interefsanten Einblick liefern in die Ginwirkung unserer sczialpolitijchen Gesetzgebung auf die Armenyflege. Aber auch abgesehen von dem Ergebniß einer solchen Enquéte, liegt doch die Frage außer⸗ ordentlich nahe: wo bleibt denn das Geld, was wir in so grohen Mengen auftringen? Wem kommt es zu gute? Den verunglückten invaliden Arbeitern! Und der Gesetzgeber bat sich gern dazu ent⸗ schlosen, die allgemeine Arbeiterfürsorge in dieser Form einzufũhren ˖ (Bravo)

Noch einige Worte zu dem vorliegenden Antrage Auer, den ich abjulehnen bitte. Er bebandelt Detailfragen, die bei der Korrektur des Gejetzes werden behandelt werden, die wir auch selbst bei Vorbereitung des Gesetzes in Angriff nehmen werden. Es empfleblt sich nicht das bemerkie ich schon neulich in der Budgetkommissien mit einer einielnen Kerrektur einem Gesetze gegenüber vorzugehen, wenn es auch nach anderen Richtungen Lücken und Mängel zeigt, die man besfer ge⸗ aer nen fart. Ich trete Herrn Dr. Ennecterus darin bei, daß die beiden Trartte: Sers faiavaliditãt und Altersrenten nicht die dringendsten sind, rack chtlich deren das Gesetz Korrektur erheischt. Ich würde aber gar⸗ richts dagegen babea, diese Fragen besonders vorzunehmen, wenn ich er gen ficher wäre, daß, wenn ein solcher Gesetzentwurf, der sich auf diese beirren Fragen beschrãnkt, hier im Hause zur Verhandlung kennt fich aach der bebe Reichetag darauf beschränken würde. Aber gert a darch einen solchen Sxezialentwurf einmal Gelegenheit, alle Schaerzer ae Rlagen, die uber ein bestimmtes Gesetz laut geworden frad, bier a derkandela, so wird in der Regel diese Gelegenheit nicht nabenngzt gelafe; Kir erden dann wahrscheinlich eine sehr viel ausgedebatere Deratte kFaken, die sich nicht auf diese beiden Punkte beschrinken werde. Da sage ich: diese Debatte hat nur dann einen Zreck and kaan war dann frachtkar werden, wenn sie an der Hand ven sorgfaltig vorbereitete . fandierten Vorschlagen geschiebt.

Ich empfehle also den Antrag Auer nicht zur Annahme. Gegen das Amendement Hitze habe ich nichts zu erinnern; auch meinen Wünschen entspricht es, wenn die Arbeiten möglichst gefördert werden ich habe schon vorhin gesagt, weshalb das bisher nicht hat geschehen können und ich werde meinerseits gern bemüht sein, die Sache zu fördern. . ö Was den Antrag Pichler anlangt, so will ich nur notitias causa bemerken, daß die Förderung der Zwecke, welche er in seinem An⸗ trag ins Auge gefaßt hat, doch schon bisher von den Invaliditãts. und Altersversicherungsanstalten nicht unbeachtet geblieben ist. Nach der mir vorliegenden Zusammenstellung haben die Anstalten Darlehen ju Zwecken der Herstellung von Arbeiterwohnungen bereits in einem Betrage von 5 740 000 4M hergegeben, und an Gemeinden und Korpo⸗ rationen sind zu Zwecken, die vorwiegend den Versicherten zu gute kommen, wie zu Krankenhäusern ꝛc., schon 2 400 000 aufgewendet worden, zu anderen Zwecken, wie z. B. Schulen, Wasserleitungen, Schlachthäusern, haben die Versicherungsanstalten rund 4 Millionen bereitgestellt. Es sind also ihre Aufwendungen auf diesem Gebiete der gemeinnützigen Thätigkeit auf über 13 Millionen zu beziffern. Ich leugne nicht, daß nach dieser Richtung hin noch viel mehr ge⸗ schehen könnte; allein der Antrag des Herrn Abg. Pichler ift in der Form, wie er gestellt ist, kaum möglich; denn die Regierungen haben nach dem Gesetz nicht die Befugniß, in dieser Beiehung irgendwelche Vorschriften mit verbindlicher Kraft zu erlassen; sie können nur empfehlen, daß das Geld, welches die Versicherungs· anstalten ansammeln, mehr als bisher zu gemeinnützigen Zwecken verwandt wird, und das ist bereits geschehen. Das Reich? · Versicherungs amt hat auch dies Ziel im Auge und wird nicht ablassen, fernerhin empfehlend einzutreten. Was nun endlich den Antrag des Herrn Abg. Dr. Kruse betrifft, so habe ich darauf hinzuweisen, und ich glaube, er hat geftern schon selbst in seinem Vortrage darauf aufmerksam gemacht, daß wie in der Novelle zum Unfallversicherungsgesetz, welche im vorigen Jahre publiziert worden ist, auch die Ausdehnung der Unfallversicherung auf die Seefischerei in Aussicht genommen ist. Die neulichen Unglũcks fälle legen die Erwägung nahe, ob man nicht von der Befugniß, die in §S 1 des See⸗Unfallversicherungsgesetzes dem Bundesrath gegeben ist, Gebrauch machen und die Seefischerei schon jetzt der Versicherungs· pflege unterstellen soll. Ich bin nicht dagegen, daß man diese Frage von neuem zum Gegenstand der Erwägung macht, aber ich will nur darauf aufmerksam machen, daß es nicht ganz leicht ist, die Seefischerei unterzubringen. Die Seeberufsgenossenschaft würde dielleicht geneigt sein, die mit Dampfschiffen betriebene Hochseefischerei aufzunehmen, sie würde aber wahrscheinlich nicht geneigt sein, auch die übrigen Bootsfischer aufzunehmen, weil sie damit ganz andere, gegenüber dem eigentlichen Betriebe ihrer Genossen durchaus heterogene Gewerbe · treibende in ihren Verband aufnehmen müßte. Und den Boot ẽfischern selber würde man einen außerordentlich geringen Gefallen damit thun, wenn man sie der Seeberufsgenossenschaft überweisen wollte; denn die Lasten, die die Zuweisung an die Seeberufs⸗ genossenschaft mit sich führen würde, würden wahrscheinlich für die Bootsfischer an unseren Küsten, die sich doch im allgemeinen in einer dürftigen Vermögenslage befinden, zu hoch sein. Deshalb hat auch die Novelle, welche wir wegen der Ausdehnung der Ver⸗ sicherungspflicht auf die Seefischer vorgelegt haben, in Aussicht ge⸗ nommen, daß gerade dieser Kategorie von Versicherungspflichtigen die Last erleichtert werden sollte. Wir hatten eine Mitwirkung der Kom⸗ munalverbände vorgesehen, wie das ähnlich auch schon im Bau⸗ Unfallversicherungsgesetz zu gewissen Zwecken geschehen ist, und wollten auf diesem Wege die Last für die Fischer erleichtern und ihnen auf billigere Weise eine Wohlthat zuweisen, die ihnen auf die Dauer gar⸗ nicht vorenthalten werden kann. Diese Frage wird jetzt wieder erwogen werden, und ich werde mich freuen, wenn es gelingt, einen Weg zu finden, der sachlich richtig ist und der möglichst bald zum Ziele führt. Was den zweiten Antrag anlangt, daß die klimatischen Krank beiten der Seeleute den Betriebsunfällen im Sinne des Unfall. versicherungsgesetzes gleichgeftellt werden möchten, so bin ich auch in dieser Beziehung bereits mit Verhandlungen befaßt. Die Seeberufs⸗ genossenschaft wünschte, daß die Hinterbliebenen, also die Wittwen und Waisen von Seeleuten, ganz allgemein durch die Berufegenossen⸗ schaft versorgt würden, auch die Hinterbliebenen von solchen Seeleuten, die an klimatischen Fiebern verstorben sind. Die Berufegenossenschaft ging dabei davon aus, daß schon die jetzigen Beiträge dazu ausreichen würden. Die Ermittelungen, welche wir über die Möglichkeit einer solchen Herstellung der Wittwen⸗ und Waisenversorgung für Seeleute angestellt haben, haben indessen sehr erhebliche Zweifel daran ergeben, ob mit den Beiträgen, die die Seeberufsgenossenschaft jetzt aufbringt, auch dieser Zweck sich werde erfüllen lassen. Es ist allerdings richtig, daß in der Seeberufsgenossenschaft das Aufkommen an Beiträgen sehr erheblich den Bedarf an Alters und Invaliditãtsrenten übersteigt. Das rührt einfach daher, daß der Seemann in der Regel schon bei guten Jahren zu einem anderen Beruf übergeht oder sich selbständig macht, und also im Falle der Invalidität nicht in demselben Umfang, wie es bei anderen Gewerben der Fall ist, der Invaliditäts⸗Versicherungs⸗ anstalt zur Last fällt. Außerdem kommt bei einer solchen Organisation, wie die Seeberufsgenossenschaft sie im Auge hatte, auch die Frage in Betracht, ob es sich empfiehlt, nur allein für die Wittwen und Waisen der Seeleute eine Versicherung herzuftellen, wäbrend man für die Wittwen und Waisen aller übrigen Gewerbetreibenden im Lande eine solche Fürsorge noch nicht eingerichtet hat. Es kommt weiter in Betracht, daß die Abzweigung der Seeleute von den Invaliditãts Versicherungsanstalten auch nicht ganz ohne Bedenken ist, daß sie ein Beispiel werden könnte, was angezogen wird, wenn auch in sonstigen Berufskreisen der Wunsch nach einer Sezession entstehen sollte. Wir wollen aber die Versorgung von Hinterbliebenen von solchen Seeleuten, die am gelben Fieber und an⸗ deren klimatischen Krankheiten gestorben sind, nicht ad calendas Graecas vertagen und verschließen uns der Erkenntniß nicht, daß es sich innerlich rechtfertigt, die Todesfälle an diesen Krankheiten, ähn⸗= lich wie das mit den Schäden, die durch Elementarereignisse hervorgerufen werden, geschehen ist, den Betriebsunfällen gleich zu stellen. Es sind bereits die Vorarbeiten für eine solche Regelung der Sache gemacht, und ich bin damit beschäftigt, eine Aufnahme äber den Umfang der Todesfälle und die Fürsorge, die einzutreten haben würde, aufzunehmen. Also dieser Antrag ist gerade nicht nöthig, aber wenn Sie ihn annehmen wollen, wird er die Reichs verwaltung nicht weiter genieren.

es nicht die Absicht des Reichstags ist, an den Fundamenten unsereꝛ

segensreichen Arbeiterversicherungs · Gesetzgebung zu rütteln. 2 Grillenberger (Soz.): Der Staatssekretär t erklart

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deute keine Stagnation der Sozialgesetzgebung. Vor einigen

baben wir in diesem Hause sehr viel von der Sta 3

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dieses die stimmung schüsse giebt. die Unfall⸗

Abg. Rösicke (6. k. Fr): Es ist doch interessant, daß ein An— trag, u der liche Auer, von der sozialdemokratischen Partei ein- gebracht wird; denn die Herren versuchen damit, die Zahl der Renten empfänger zu vermehren, also derjenigen Personen, welche sie frũher immer als 30. Pfennig⸗Rentiers d Herten! die nicht leben und nicht sterben könnten. Und während die sozialdemokratische Partei immer und immer wieder versichert hat, daß es Arbeiter von 70 Jahren garnicht gebe, verlangen die Herren jetzt, daß den siebzig⸗ jährigen ee eiter der Nachweis der Rentenberechtigung er. leichtert werde. Wenn es so fort geht, dann werden wir die Soʒial⸗ demokraten hoffentlich bald als die besten Freunde der sozialpolitischen

novelle damit begründet wird, daß die soziale Gesetzgebung den Land= wirthen , Lasten auferlege, so ist hierfür doch kein Be⸗ weis erbracht. Das Zentrum verlangt eine ausgedehntere Verwendung der Mittel der Versicherungsgesellschaften, für landwirthschaft⸗ liche Kreditzwecke. Ich halte es für bedenklich, auf diese Weise in die Selbstverwaltung jener Institute einzugreifen. Der Antrag Kruse wird sich leichter bei der in Aussicht stehenden Novelle erledigen lassen. Die See ⸗Berufsgenossenschaft hat schon vor Jahren einen inhaltlich noch weitergehenden Antrag . was gewiß nicht als Zeugniß für die von dem Abg. Bebel so scharf angegriffene Selbstsucht der Rheder angesehen werden kann. Der Abg. Bebel bat die alte Methode angewandt, einzelne Vorkommnisse zu generalisieren und gegen ganze Klassen von Arbeit gebern zu verwerthen. Wir würden uns leichter mit den Sozial⸗ demokraten auseinandersetzen, wenn überhaupt nicht so viel Unwahr— haftigkeit bei ihnen herrschte. Der Abg. Grillenberger hat auch heute wieder die Berufsgenossenschaften angegriffen. Er klagte darüber, daß dieselben nicht die vielen Prozesse über die Schadenserfatzpflicht aus der Welt geschafft hätten. Die Berufsgenossenschaften haben damit aber garnichts zu thun; es sind die Arbeiter, welche Einspruch gegen die Entscheidungen erheben. Für die Richtigkeit der letzteren im allgemeinen spricht der Umstand, daß nur der achte Theil aller angefochtenen Entscheidungen im Wege des Schiedsgerichts zu Gunsten der Arbeiter verändert worden ist. Der Abg. Grillenberger hat auch den Mangel an Liberalität bei den Berufsgenossenschaften angegriffen. Die Beruft— genossenschaften haben aber garnicht Liberalität zu üben, sondern ein— fach als Behörden Recht zu sprechen. Der bg. Grillen berger hat einzelne Fälle angeführt, um die Entscheidungen der Berufsgenossenschaften zu diskreditieren. Dem gegenũber könnte ich wieder Fälle anführen, in welchen die Be— rufsgenossenschaften weit über das hingusgingen, wozu sie verpflichtet waren. So wurde im Hospital in Prenzlau ein Invalide verpflegt, der durch einen Unfall völlig gelähmt war und feiner Auflösung ent gegenging. Eine hohe Dame aus einem mildthätigen Verein inter essierte sich für den Mann und regte seine Ueberführung nach dem Süden an. Gegen die Ansicht der behandelnden Aerzte, welche diesen Schritt als absolut nutzlos erklärten, übernahm die be⸗ treffende Berufsgenossenschaft die Kosten für die eber; siedelung, die freilich erfolglos blieb. Das war doch wohl liberal Der Abg. Grillenberger verlangt die Abkürzung der Karenj⸗ keit. In praktischer Weise haben mehrere Berufsgenossenschaften in Berlin diese Frage durch die Einrichtung von Unfallstationen gelöst, welche gleich nach dem Unfall in Thätigkeit treten sollen. Diese Unfallstationen sind aber von den Soꝛialdemokraten bodkottiert worden. reilich haben sie troßdem gute Erfolge erzielt. Die Sozialdemo—⸗ . aber sollten, wenn sie es ehrlich mit den Arbeitern meinten die Arbeitgeber, die . stiften wollen, lieber unterstützen, statt ihnen die Arme zu unterbinden. . ,, ; Abg. Hilp . (bayr. Bauernbund): Auch wir wollen einen Schu? für die Arbeiter, aber in anderer Form, als ihn das Jnvaliditãts und Alters versicherungsgesetz organisiert, das namentlich für die End. wirthschaft eine Last ist. Die Kosten der Invaliditãts · und Alter versicherung müssen auf breiterer Grundlage und zwar in der Form einer allgemeinen Steuer vertheilt werden. . Abg. Meyer⸗Danzig (Rr: Ich kann dem Staatssekretät nicht darin beiftimmen, . die Verwaltung eine sehr billige ift, . ich glaube nicht, daß der Vergleich mit den Versicherungsanstal 2 zutreffend ist; denn die Hauptsache fehlt. Das ist die host Arbeitsleistung, über die wir uns auf dem Lande beklagen, a . Amtsvorsteher und Arbeitgeber umsonst und kostenfrei durch * stellen der Karten und Einkleben der Marken verrichten muß. G6. 2 das gerade ein Punkt, der jur Verbilligung an sich beiträgt aber eine solche Belästigung hervorruft, daß wir eine enden mne m dringend wünschen müssen. Im übrigen kann ich auch nicht sag . daß die jeßige Vertheilung der Beiträge eine ideale und schöne . wie der Stagtesekretär annimmt, und daß wir darin keine Hessern wünschen. Wir halten gerade die Beitra 1 fũr 2 gzũnstige Theoretisch macht sich das ja sehr j ön, daß der Arbeiter da 3 moralisch erzogen wird und n bg fsh! ekommen soll. In der r . dagegen ist die Sache so. daß von Anfang des Gesetzes an, weg igen, 1. sehr vielen Stellen, 34 Arbeiterbeitrãge ein Gegenstand des Zwistes un ** Unfriedens zwi rbeitgebern und Arbeitern gewesen sind, i 1 der Arbeiter von 3 an geweigert hat, den 2 u. zahlen. Als das Gesetz in Kraft frat, weigerten sich meine rbeiter die Beiträge zu zahlen man ist ja ein 10 ideal 51 bejũglich der . Erniehung der Arbeiter. 3 * die Grag nicht bezahlt, indirekt aber K gemacht un waren sie zufrieden. Bei jedem Arbeiterwechsel cet Ten derselbe Zwist. Wohin führt das aber bei dem ö, . Ange be Arbeitskräften in der Nähe großer Städte? Die Beitrãge were

Im übrigen kann ich nur meine Freude wiederholen, daß die bis=

Sehr richtig)

berige Diskussion doch die Ueberzeugung in mir bestärkt hat, daß

2 * 2 * Gin⸗ i den Arbeitgeber abgewälzt. Dadurch wird die 3 e re,. so 23 und k Der Abg. Role as

. auftreten sehen. Wenn die Nothwendigkeit einer Gesetzes.

daß die Lasten un- unerschwinglich? Die Lasten Idung, 5-30 0½0 des Rein⸗ Ist der Besitzer sehr ver. ganzen

Srl gaßn (Sr: Dez Abe. Bechihe hate bert. anscheinem die Verzeihung des Abg. Freiherrn von Stumm erbitten wollen für feine neuliche Rede über den Bierboykott. Die Berufẽsgenossenschaften rerdienten kein besonderes Lob, denn sie handelten ja in ihrem eigenen Interesse. Die sozialdemokratische Presse babe die Arbeiter über ihre ichten gegenüber dem Alters⸗ und Invalidengesetz in ausreichend tem

informiert; sie habe aber mit vollem Recht die geringen Vor⸗ tbeile des Gesetzes konstatiert. Redner weist darauf hin, daß seinerzeit auch das Zentrum in seiner großen Mehrheit gegen das Gesetz gestimmt babe. Und, daß, für die Konfservativen nicht Arbeiterfreundlichkeit der Frund für die Zustimmung zu dem Alters. und Invaliditäͤtsgefetz sen sei, gehe aus der neulichen Erklarung des Abg. von Kardorff ervor, daß fur ihn die Wiedereinfũhrung des Sozialistengesetzes dabei Voraussetzung gewesen sei. Im einzelnen werde zu sehr am Buch⸗ staben des Gesetzes festgehalten. Das geschehe oft in geradezu rigorofer Weise. Die Leute, die einen Unfall erlitten hätten, müßten oft viel zu lange auf die Entscheidung über die Entschädigung warten. Sier müsse entschieden Abhilfe geschaffen werden. Abg. Hofmann (Soz) tadelt, daß sehr häufig auch von großen Betrieben die Marken nicht eingeklebt würden. In Chemnitz seien fast 30 000 Marken nicht eingeklebt worden, was sich bei der Kontrole berausgestellt habe. Es seien in seiner Heimath Teute ausgepfãndet worden, weil sie die Beiträge nicht bezahlt hätten. Wenn so etwas ge⸗ schehe, wenn die Arbeiter ihre geringe Habe deswegen verlören, dann müsse vor allem dafür gesorgt werden, daß, wenn Arbeitgeber die Beitrãge nicht ablieferten, sie wegen Unterschlagung belangt würden. Damit schließt die Diskussion. Der Antrag Kru se wird angenommen, ebenso der erste Antrag Hitze unter Ablehnung des Antrags Auer. Der zweite Antrag Hitze wird abgelehnt. Zum Kapitel Physikalisch⸗technische Reichs⸗

an sta lt“, Tilel , Gehalt ke , win, 15 M0 60 und künftig wegfallende 5 von 9000 , liegt ein Ant rag des Abg. von Kar dor ff (Rp.) vor, die bisherige persönliche Zu⸗ lage von 9000 S auf 50600 MS herabzusetzen Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher: Meine Herren! Wie Sie wissen, ist der hochverdiente Präsident

der Physikalisch⸗Technischen Reichsanstalt, Dr. von Helmboltz im ver⸗ gangenen Spätsommer aus unserer Mitte gerufen. Mit den gebildeten Kreisen der Nation und des Auslands trauert die Reichs⸗ verwaltung um den seltenen Mann , der die Anstalt auf eine sichere Grundlage gestellt und ihr die Wege vor gezeichnet hat, auf welchen sie die ihr im Interesse der Wissenschaft und der Gewerbthätigkeit gestellten Aufgaben der Lösung entgegenführen soll. Wie das Vaterland auf diesen seinen Sohn stolz ist, so dankt ihm die Regierung über das Grab hinaus sein selbstloses, ausgezeichnetes Wirken im Dienste der Menschheit. (Leb⸗ baftes Bravo ) Die Neubesetzung der Stelle war, als der Etat, der Ihnen zur Berathung vorliegt, aufgestellt wurde, noch nicht in sichere Aussicht genemmen. Heute sind die Verhandlungen mit dem voraus sichtlichen Nachfolger des Herrn von Helmholtz soweit gediehen, daß ich Ihnen dorschlagen kann, den GEtatstitel zu modifizieren. Bei der Errichtung der Physikalisch Technischen Reichsanstalt sagte man sich, daß es nicht möglich sein werde, einen Physiker ersten Ranges für einen Gehaltssatz, wie solcher für den Prãsi⸗ enten der Anstalt mit 15 000 ausgewiesen wurde, für die önstalt gewinnen zu können, es wurde deshalb sofort eine als künftig wegfallend bezeichnete persönliche Zulage von 9000 4 in den Etat uufgenommen. Diese Zulage ist unter den gegenwärtigen Umständen nicht mehr in vollem Umfange erforderlich. Es wird vielmehr mög⸗ lich sein, eine Kraft ersten Ranges zu gewinnen für das Gehalt und für eine Zulage von 50090 Ich bin deshalb dem Herrn Abg. von Fardorff dankbar dafür, daß er Ihnen den Antrag unterbreitet hat, den Etatstitel dahin zu korrigieren, daß statt 9000 nur 5000 66 ind zwar mit der Bezeichnung künftig wegfallend“ bewilligt werden sollen, und ich stelle Ihnen anheim, in diesem Sinne zu beschließen.

Abg. Schultz ⸗Lupitz (Rp.) dankt dem Staatssekretär für den warmen Nachruf, den er von Helmholtz gewidmet hat, und wünscht, daß die Errungenschaften der Anstalt, der der Verstorbene dorgestanden hat, nicht nur der Hauptstadt, sondern auch dem ganzen Lande e ich gemacht würden. Redner betont, daß die Ergebnisse der Forschungen diefer Änftalt auch vorzugsweise der Landwirtbschaft

ä gute kommen könnten und auch sollten, da gerade die Landwirth⸗ ft in i Hinsicht der größten Fürsorge bedürfe. Publikationen

sollten alfo den weitesten Kreisen zugänglich gemacht werden.

Staats sekretãr des Innern, Staats-Minister Dr. von Boetticher:

Ich will ganz kurz sein.

Was die Publikation anlangt, so ist die zweite Abtheilung der geichsanstalt bisher bemüht gewesen, das Ergebniß ihrer Arbeiten den interessierten Kreisen zugänglich zu machen; sie hat verschiedene Organe dazu benutzt, ist aber bisher nicht dazu übergegangen, in allen treisblattern zu verkünden, was sie an Erfolgen zu verzeichnen hat. Ich werde mich sehr freuen, wenn die Presse aus den Anregungen des derrn Vorredners Veranlassung nimmt, den Publikationen eine noch weitere Verbreitung zu geben.

Die im Tit.) mehr geforderten 9400 M sind für die Publikation der Arbeiten der J. Abtheilung der Physikalisch-Technischen Reichs mstalt bestimmt. Die Arbeiten sind wesentlich wissenschaftliche und infolgedessen auch für das große Publikum nicht bestimmt; sie haben nur ein Interesse für die engeren Kreise der Wissenschaft.

; Was die zweite Anregung anlangt, so würde ich außerordentlich llücklich sein, wenn das Reichgamt bes Innern ein Scherflein zur Förderung der landwirthschaftlichen Interessen auf dem Gebiet bei⸗ lutragen in der Lage wäre, das der Herr Vorredner berührt hat. Ich dlaube aber nicht, daß die Physikalisch⸗Technische Reichsanstalt die Stelle sein würde, die sich mit der Vertilgung der Schädlinge, welche ie Erträge der Landwirthschaft beeinträchtigen, zu beschäftigen haben dürde, sondern ich möchte glauben, daß man diese Schädlinge der

dlaus folgen läßt und sie dem Kaiserlichen Gesundheitsamt zur

chandlung übergibt. (Heiterkeit) ; Das Kapitel wird bewilligt mit der dur , Kardorff e,, . Modzfikation des Tit. 1, ebenfs

r Rest des Etats bes Reich ßzamts des Innern.

Beim Extraordinarium protestiert

den Antrag

um den daran aber dadurch gehindert worden, fiskus ein Prozeß angestrengt möglich gemacht wurde, ssehr richtig) irgend eine Unterstützung zu gewähren. bliebenen Mutter gerathen hat, den Rechtsweg zu die Verantwortung dafür tragen, Entscheidung des Prozesses warten muß. Wenn sie gewartet hätte auf den Bescheid, auf die in ihrem Interesse angebrachte Immediat⸗ vorstellung, so würde sie wahrscheinlich schon jetzt empfangen haben, was sie billigerweise verlangen kann.

Fähre an einem sehr verkehrsreichen Markttage. der Verkehr gestaltet, und ich habe bei dem Interesse,

besitze, daß berechtigte Beschwerden nicht aufkommen, Stelle die Anweisungen ertheilt, die nöthig sind, um den Verkehr möglichst schnell zu bewältigen. Daß man bei einer Fähre nicht in jedem Moment hinüberfahren kann, namentlich, wenn der Fährprahm auf der gegenüberliegenden Seite sich befindet, ist klar. Das ist doch unzweifelhaft, meine Herren. (Heiterkeit. ausdrücklich angeordnet worden, daß an verkehrsreichen Tagen und Stunden ein zweiter Fährprahm in Betrieb gesetzt wird, und ich bitte den Herrn Vorredner, sich und die Interessenten darüber zu beruhigen, daß die Reichsverwaltung in dieser Beziehung nichts versäumt hat.

beschwert hat, und welche unter anderem bestimmt, daß die Pferde bei Benutzung der Fähre abgesträngt werden sollen und daß der Kutscher absteigen soll so ist diese nicht von uns erlassen. Die König⸗ liche Regierung in Schleswig hat das gethan, und er wird sich, wenn er Abhilfe begehrt, an den Herrn Regierungs⸗Präsidenten wenden müssen.

so kommt es vor, daß auch Leute mit zwei Augen warten müssen,

die Be des A der Besold d e. . ö, 2 bg. Hahn wegen soldung un

Abg. Lorenzen (fr. Vm) klagt darũber, daß die Fãhrgelegenheit über den Nordostsee⸗KFanal bei Rendsburg ungenügend fei, sowlie über Bersiegung verschiedener Brunnen infolge des Kanalbaues.

Staatssekretãr des Innern, Staats ⸗Minister Dr. von Boetticher:

Ich eigne mir den Satz an, daß ein gutes Wort auch eine gute Statt findet, und ich will meinerseits alles thun, was zur Abhilfe begründeter Klagen geschehen muß. Die Klagen aber, die der Serr Vorredner vorgetragen hat, habe ich trotz der sorgfältigsten Prüfung, die ich ihnen habe angedeihen lassen, und ungeachtet meines lebhaften Interesses für die Provinz Schleswig Holstein, nicht durchweg für berechtigt ansehen können.

Was zunächst die Brunnensache anlangt, so ist festgestellt, daß die Brunnen in Büdelsdorf darunter gelitten haben, daß die Stadt Rendsburg infolge der Anlage des Nord. Ostsee⸗ Kanals eine veränderte Wasserversorgung eingerichtet hat. Also der Schaden, der den Besitzern in Büdelsdorf erwachsen ist, ist durch die Stadt Rendsburg verursacht, und da diese aus Reichsfonds ent- schädigt worden ist für die Veränderung ihrer Wasserversorgung, so hatte die Kanalkommission vollständig Recht, wenn sie den ihr gegenüber erhobenen Anspruch ablehnte; denn andernfalls würde sie und eventuell ich vom Rechnungshof verantwortlich gemacht sein für die Leistung von Zahlungen, zu denen der Reichsfiskus nicht verpflichtet ist. Solche Zahlungen dürfen wir nicht leisten, und wenn der Herr Vorredner sich beruft auf das Verhältniß der Nachbar⸗ gemeinde, so war dort durch sachverstãndiges Gutachten festgestellt, daß die Versiegung der Brunnen veranlaßt sei durch den Bau des Nord-Ostsee⸗Kanals. Hier mußte die Entschä⸗ digungspflicht anerkannt werden, während sie bei Büdelsdorf nicht begründet war.

Was den Tod des Pastors Bischoff anlangt, so ist der Unglücks. fall ja überaus beklagenswerth. Ich hätte gern das Meinige gethan, Hinterbliebenen eine Unterstützung zu erwirken, bin daß gegen den Reichs— worden ist, und es mir so un— während der Dauer des Prozesses Wer der hinter⸗ beschreiten, mag daß sie jetzt bis zur rechtskräftigen

Was die Verbesserung der Einrichtungen an der Nobiskruger anlangt, so bin ich selbst an Ort und Stelle gewesen Ich habe gesehen, wie sich was ich daran

an Ort und

Heiterkeit.

Es ist aber

Die Polizeiverordnung, über welche sich der Herr Abgeordnete

Was endlich den Mann mit dem ausgeschossenen Auge anlangt,

überhaupt noch nicht durchgefũhrt und stand dieselbe noch auf Tantiemen. Hieraus ergaben sich sehr verschiedenartige Ergebnisse, welche durch dieses Gesetz im Interesse einer wohlwollenden Bebandlung der be⸗ troffenen Beamten zu regeln sind. Im großen ganzen sollen diese Beamten ebenso behandelt werden wie die zur Disposition gestellten Beamten der Eisenbahn⸗Verwaltung infolge der Neuorganisatien der letzteren. Aber eine Reihe von Abweichungen ergeben sich aus den eben be⸗ zeichneten besonderen Verhältnissen als nothwendig, und man ist in dieser Beziehung noch etwas weiter gegangen zu Gunsten dieser Beamten, als die Eisenbahn⸗Verwaltung in ihrem Ressort es für nöthig gehalten bat. Abweichende Bestimmungen sind namentlich getroffen in Be⸗ ziehung auf die Dauer der Zurdispositiensstellung, auf die theilweise An⸗ rechnung des bisherigen Einkommens aus der Verwaltung von Neben ãmtern und in Betreff der Aufrechter haltung der mit der Verwaltung dieser Nebenämter verbundenen Pensionsansprüche. Auch will der Gesetz= entwurf Entscheidungen treffen in Betreff der Ermittelung des bis⸗ herigen Einkommens der Beamten, soweit dasselbe sich aus ihren nicht feststehenden Bezügen zusammenstellt, sowie wegen des Uebertritts von Beamten in nicht staatliche, insbesondere kommunale Dienststellungen.

Wenn die Herren sich die Einzelbestimmungẽn des Gesetzes an⸗ sehen, so werden sie sich überzeugen, daß man in Beziehung auf die zukünftigen Verhältnisse dieser Beamten soweit gegangen ist, wie irgend möglich. Wir haben sogar zur dauernden Regelung der Verhältnisse derselben eine Anzahl von Fragen rechtlicher Natur zu Gunsten der Beamten entschieden, auf welche sie allerdings bisher keinerlei Anspruch hatten. Diejenigen Nach⸗ richten und Beschwerden der Beamten, welche aus der bis herigen Unsicherheit ihrer Verhältnisse hervorgingen, konnten wir natürlich, da nun einmal eine solche Neuorganisation stattfinden muß, nicht beseitigen; aber in Zukunft werden die Beamten in ihren Verhältnissen größtentheils noch gesicherter stehen als vorber: materielle Verluste werden sie in keiner Weise in der Regel erleiden, und ich hoffe daher, daß das hohe Haus den Gesetzentwurf, wie er hier vorliegt, auch seinerseits in wohlwollender Weise behandelt.

Abg. Krawinkel (n.): Daß die Beamten in keiner Weise materielle Verluste erleiden werden, trifft in gewiffen Fällen nicht zu; denn sie hatten vielfach Nebeneinnahmen aus den Kommunalkassen, auf die in dieser Vorlage keine Rücksicht genommen wird. So komm! es, daß sie theilweise nur 43 0 ihres fräheren Einkommens erhalten werden. Die Eisenbahnbeamten sind in dieser Hinsicht viel besser estellt. Die rheinischen Rentmeister haben bisher erhebliche Neben⸗ tzüge gehabt; ich bitte den Finanz⸗Minister, gerade diefer Kategorie von Beamten in dieser Vorlage mehr Wobl⸗ wollen entgegenzubringen. Es müßte eine vollständige Entschädigung für das Gesammteinkommen eintreten. Bei der Lotterieverwaltung ließen sich meiner Ansicht nach wohl Beamte, die durch die Steuer reform überflüssig werden, beschãftigen, ebenso auch bei den Spar⸗ kassen. Ich hoffe, der Finanz- Mintster wird den durch die Verände⸗ rung geschaffenen Bedürfnissen Rechnung tragen.

Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Wallach erwidert, das Einkommen aus Nebenämtern könne bei Rentmeiftern ebensowenig als pensions⸗ berechtigt betrachtet werden, wie bei den anderen Staatsbeamten. ö. müsse an den durch das Gesetz aufgestellten Grundsãtzen fest⸗ alten.

Abg. von Bockelberg (kons.) befürchtet, daß durch die Neu⸗ organisation die Arbeit der Kommunalverbände sehr vermehrt werden werde. Er befürwortet, in dieser Richtung vorbeugende Maßregeln zu treffen. Redner beantragt die Verweisung der Vorlage an' die Budgetkommission.

Abg. von Evnatten (Zentr.) ist der Ansicht daß man den Konseguenzen der veränderten Verhältnisse mit Rücksicht auf die materielle Lage der Rentmeister mehr, als in der Vorlage geschehen, Rechnung tragen müsse.

Finanz⸗Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Wenn die Frage, die zuletzt von Herrn von Eynatten angeregt ist, und die ich vorher auch schon erörterte, in der Budgetkommission zur Verhandlung kommt, so werden Sie sich über⸗ zeugen, daß eine generelle Regelung der Frage wegen Entschädigung für den Verlust von Nebenämtern mit Ausnahme derjenigen, die aus den Kommunalkassen bezahlt wurden, unmöglich ist. Sie stoßen da auf verschiedenartige Verhältnisse in Beziehung

auf diese Nebenämter selbst, daß man eine generelle gesetzliche Regelung,

wenn der Verkehr augenblicklich nicht möglich ist. Heiterkeit.)

Einnahmen. Schluß 61 Uhr.

Preußischer Landtag.

Haus der Abgeordneten. 23. Sitzung vom Dienstag, 19. Februar.

Der Sitzung wohnen der und der Justiz-Minister Schönstedt bei. Zur ersten Berathung steht der Gesetzentwurf,

Verwaltung der direkten amten.

Finanz⸗Minister Dr. Miquel:

thunlichst wohlwollender Weise Sorge zu tragen.

mit dem 1. April auf die Gemeinden übergehen

die 7 östlichen, 28 auf die 5 westlichen Provinzen.

aber war die Erhebung der vereinigt. Theil⸗ waren die Inhaber und Verwalter der Steuerkassen

den Einnahmen fixiert, soweit der Staat in Frage

en bezüglich der mangelnden Bootmanöper gemacht sind, sowie

kam, theilweise und

in einem Regierungsbezirk war diese Fixierung

Das Extraordinarium wird bewilligt, ebenso die

Finanz⸗-Minister Dr. Miquel

. betreffend die von der Umgestaltung der Kaffen im Bereich der Steuern betroffenen Be—

Meine Herren! Der Gesetzentwurf, betreffend die von der Um⸗ gestaltung der Kassen im Bereich der Verwaltung der direkten Steuern betroffenen Beamten, hat den Zweck, für diejenigen Beamten, welche durch die Umgestaltung unseres Kassenwesens infolge Ueber⸗ tragung der Steuererbebung auf die Gemeinden berührt werden, in Die Herren wissen, daß, nachdem die Steuererhebung der ganzen Monarchie wird, 337 Steuerkassen zur Aufhebung gelangen, und zwar entfallen 9 auf Die Herren wissen auch, wie verschiedenartig die Verhältnisse in dieser Beziehung in den östlichen und in den westlichen Provinzen bisher gelegen haben. Wahrend in den östlichen Provinzen wesentlich schon bisher die Indi⸗ vidualerhebung der direkten Steuern den Gemeinden oblag, war umgekehrt in den westlichen Provinzen diese Elementarerhebung den Steuerkassen übertragen, welche zugleich in Rheinland und Westfalen die Steuer⸗ erhebung auch für die Gemeinden besorgten. Die Gemeinden waren aber bisher nicht verpflichtet, ihre Gemeindesteuererhebung auf die Steuer kassen zu übertragen, sie konnten darüber selbständig verfügen; in den meisten Fällen und Gemeindesteuern bei den Steuerkassen weise rn i rese namens des Bremer Llohd gegen die Vorwürfe, die in

Staatg⸗

des Ministers anerkenne, so müsse er die A

wenn sie auch an sich zulässig und mit den allgemeinen Prinzipien der Staatsverwaltung in Einklang zu bringen wäre, nach meiner Mei⸗ nung überhaupt nicht finden kann. Haben denn auch die Rentmeister auf einen großen Theil ihrer Bezüge aus den Nebenämtern irgend einen Anspruch gehabt, oder waren sie auch nur sicher, wenn sie selbst auch Rentmeifter blieben, thatsächlich diese Bezüge unverändert zu be— halten? Wenn die Landeskreditkasse in Hessen, die früher ihre ausstehenden Forderungen an Zinsen und Amortisationsbeträgen durch die Rentmeister einziehen ließ, beschloß, davon abzusehen, so mußten die Rentmeister sich darin fügen und haben sich darein gefügt. Wenn irgend eine Feuersozietãtskasse, z. B. in Ostpreußen, die Vergütung für die Er— hebung ihrer Sozietätsbeiträge herabsetzte, so mußten die Rentmeister sich darin fügen und haben sich darein gefügt. Sie hatten also in dieser Beziehung keinerlei sichere Bezüge.

Es wird völlig unmöglich sein, darüber generelle Bestimmungen zu treffen, die auf den einen Fall passen mögen, und eine gewisse Billigkeit für sich haben, in dem andern Fall aber eine ganz unbe— rechtigte Begünstigung darstellen. Gerade deswegen sieht der Gesetz« entwurf vor, daß für Fälle, wo besondere Härten entstehen ich er⸗ kenne durchaus an, daß solche entstehen können der Finanz ⸗Minister einen Fonds zur Disposition bekommt, um solche Härten im einzelnen Falle auszugleichen. Wir haben ja schon in dieser Beziehung Positionen in den Etat eingestellt, und die Herren können ganz sicher

sein, daß ich in Anerkennung der besonderen Verhältnisse durchaus geneigt sein werde, in dieser Beziehung mit voller Billigkeit und mit vollem Wohlwollen zu verfahren. Aber eine gesetzliche Anerkennung, daß für die Zukunft ein Recht Bezüge konstituiert würden durch dieses Gesetz, was bisher auch niemals bestand, und was allen Prinzipien der Staatsverwaltung zuwider laufen würde, halte ich nicht für möglich.

auf Nebenämter und deren

Im übrigen bin ich ganz damit einverstanden und freue mich

darüber, daß dieses Gesetz in der Budgetkommission eingehend und sachlich geprüft wird. Ich glaube, es wird dann noch klarer werden, wie das in der generellen Diskussion im Hause klar werden kann, daß die Staatsregierung wirklich unter voller Berücksichtigung der schwie⸗ rigen Lage, in die durch die Neuorganisation ein großer Theil dieser Beamten gekommen ist, mit vollem Wohlwollen denselben entgegen zukommen bereit und entschlossen ist.

Abg. von Eynern (nl) erklärt, so ö. er das Wohlwollen

Beamten von einer persönlichen Entscheidung des HNinisters ge

hängigkeit, in . r ra