1895 / 52 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Feb 1895 18:00:01 GMT) scan diff

kommen. Der Schnelldampfer Saaler hat am 27. Februar Vor; mittags Lizard passiert. Der Postdampfer München- hat a . n. Nachmittags die Reise von Dünkirchen nach Bremen ortgesetzt.

. 27. Februar. (W. T. B.) Hamburg ⸗Amerika niche Packetfahrt Aktien ˖ Gesellschaft. Der Postdampfer Da nia? hat heute Nachmittag Seilly passirt.

London, 2. Februar. ? T. B. Der Castle⸗ Dampfer „Du nottar Castle“ hat heute auf der Ausreise Madeira passirt. Der Castle Dampfer Garth Castle“ ist Dienstag auf der Heimreise von Mauritius abgegangen. .

ailand, 27. Februar. (W. T. B.) In der beutigen dritten Konferenz über die Angelegenheit der Simplon-Bahn wurde die Berathung zu Ende K e das Protokoll unterzeichnet. iermit sind die Konferenzen geschlossen. dier en, A. * T. B.) Die Direktion der Zentral⸗ bahn übermittelte dem Regierungsrath die von ihr an das schwei⸗ zerische Eisenbahn⸗Departement gerichtete Eingabe wegen des Umbaus

des Baseler Bahnhofs nach dem Projekt Gleim.

Theater und Musik.

Neues Theater. . Herr Bernhard Baum eister vom Hofburg-Theater in Wien begann gestern Abend eine Reihe von Gastvorstellungen als Sir John galffis in Shakespeare's „König Heinrich 153. Der Aufführung lag die bekannte Laube 'sche Bearbeitung, welchd beide Theile des Dramas in ein Schauspiel in 5 Akten zu⸗ sammengezogen hat, iu Grunde. Die Regie des Neuen Theaters hatte viele, zur Erklärung des Auftretens Falstaff! s nicht nothwendige Scenen gestrichen, sodaß das Doppeldrama König Heinrich“ hier eigentlich den Titel „John Falstaff' hätte führen müssen. Der wohlbeleibte Ritter, den der Gast verkörperte, beherrschte vornehmlich die Scene. Man stand in Herrn Baumeister einem feinsinnigen Künstler gegenüber, der die witzigen Einfälle des seisten Mannes gut pointierte und klar zum Ausdruck brachte und mit feinem zurückhaltenden trocknen Humor wiederholt lebhafte Heiterkeit erregte. Aber die behäbigen, breit angelegten launigen Züge des nie um Ausreden verlegenen Schlemmers, seine urwüchsige Lebenslust und Lebenskraft kamen nicht derb und packend genug zum Ausdruck, was zum theil durch das mangelhafte Gegenspiel verursacht sein mag. Die einheimischen Kräfte lösten trotzdem besser, als erwartet werden konnte, die schwierige Aufgabe, plötzlich und unvermittelt vom modernen Schauspiel dem französischen Schwank zu Shakespeare hinaufzufteigen. Herr Otto Fricke als Prinz Heinz war von edler Erscheinung und vornehm im Spiel; er war zwar nicht der thatendurstige Prinz, den eigentlich nur die erzwungene Unthätigkeit zu tollen Streichen treibt, aber er sprach klar und zuweilen eindrucks- und empfindungs— voll. Der Heißsporn des Herrn Fr, Wallner konnte bescheidenen An sprüchen genügen, wenn auch die Heftigkeit und das heiße Blut nicht immer als Folge der Naturanlage und des Wesens erschienen. Herr Schwellach gab den König Heinrich recht geschickt.

Konzer te. ö

Der Königliche Opernchor und die Königliche Kapelle haben es unternommen, im Opernhause drei Aufführungen berühmter Dratorienwerke zu veranstalten. Den Anfang machte am gestrigen Abend Händel's „Josua“, dem später Beethoven's „Missa Solemnis“ und Bachs . Matthäuspassion. folgen sollen. Wenn der Chor hiermit in ein ihm eigentlich fern liegendes Gebiet eintritt, so erwies sich das vielfach ganz dramatisch gehaltene kriegerische Ora⸗ torium „Josua“ als eine, für ihn. sehr günstige Wahl. Er bewährte in der freudigen Begrüßung beim Erscheinen des Helden, in dem Ausdruck des Kampfesmuths und be⸗ sonders in dem hellen Jubel über den errungenen Sigg eine im Verlauf der Aufführung sich stetig steigernde Kraft und Lebendigkeit. Sellte in der Folge eine zweckmäßigere Aufstellung des Chors, dessen Sänger gestern an von einander sebr entfernte Stellen des Bühnen⸗ raums placiert waren, sowie die Benutzung einer Orgel ermöglicht werden können, so würde die Klangfülle und die Stimmung dadurch gewiß noch mehr gehoben werden. Daß die sonst bei Aufführungen dieses

Werks üblichen Tempobewegungen mitunter etwas . genommen

ie Leistungen der mitwirkenden Solo⸗ kräfte waren denen des entsprechend: die Damen Herzog und Götze, wie die Herren Sylva und Krolop wurden von dem sehr zahlreich erschienenen Publikum oft mit lautem Beifall belohnt. Auch der Königlichen Kapelle unter der umsichtigen Leitung des Kapell - meisters Dr. Muck gebührte ein wohlverdienter Antheil daran.

Der zu gestern angekündigte Liederabend des Herrn Raimund von Zur⸗Mühlen hätte den Saal der Sing⸗Akademie voll- ständig gefüllt. Die dem ausgezeichneten Künstler eigene deutliche Aussprache, sowie die Reinheit der Intonation und die seelenyolle Ausdrucksweise ließen wiederum kaum eiwas zu wünschen übrig. Zum Vortrag gelangten u. a. mehrere seltener gesungene Lieder von Rubin⸗ stein, ferner Kompositionen von Brahms, W. Berger, Gounod u. a. Dem Sänger wurde reicher Beifall zu theil.

Im Königlichen Opernbause gelangt morgen Auber's Fra Diavolo“ mit folgender Besetzung zur Aufführung: Fra Diavolo: Herr Philipp, Zerline: Frau Herzog, Lord Cookburn: Herr Schmidt, Pamela: Fräulein Rothauser, Lorenzo; Herr Sommer, Banditen: Herten Krolop, LZieban. Musikdirektor Steinmann dirigiert.

m Königlichen Schauspielhause beginnt morgen die fünfte Gesammtaufführung von Friedrich Hebbel's Trauerspiel Die Nibelungen? mit dem Ersten Abend, J. Abtheilung; „Der gehörnte Siegfried“, II. Abtheilung: Siegfried's Tod‘. . nach⸗ stehen de; Siegfried: Herr Matkowsly. Hagen Tronje; Herr Molenar, Kriemhild: Frl. Poppe, Brunhild: Frl. Lindner. Ute: Frau Kahle, in Frau Stollberg, König Günther: Herr Arndt, Volker; Herr Teßler, Giselher: Herr Hertzer, Gerenot: Herr Purschian, Dankwart: Herr Heine, Rumolt: Herr Siegrist, Kaplan: Herr Kahle, Wulf: Herr Winter, Truchs: Herr Plaschke. ; e

Im Deutschen Theater geht am Sonnabend neu einstudiert Ludwig Anzengruber's Bauernkomödie Der Gwissenswurm in Scene.

Die Kammersängerin Frau Jettka Fin kenstein wird an ihrem vierten und letzten Liederabend (Saal Bechstein) am Sonntag Gesänge von Vierling, Tappert, Flügel, Moszkowski, Tofft und Gertrud Wolff zu Gkör bringen. t

In dem morgen im Konzerthaus stattfindenden „Virtuosen⸗ Abend“ wird Frau Koch „La Preghiera“ für Harfe von Parish⸗ Alvars, Herr Carnier „Zigennerweisen? für Violinz von Sarasate, Herr Sasbach Scuvenir de Spa“ für Violoncello von Servais, Derr Werner . Weber's letzten Gedanken? für Cornet & Piston von Fuchs und die Herren Liesegang und Spohr Titl's Serenade für Flöte und Horn vortragen. ö =

Auf Anregung der Kajiserin Friedrich⸗Händel⸗Gesell⸗ scha ft? werden zu Ehren Ihrer Majestät der Kaiserin Friedrich, Allerhöchstwelche das Protektorat über genannte Gesellschaft über— nommen hat, im Laufe des Sommers seitens des Vereins. Mainzer Liedertafel und Damen-Gesangverein“ zwei Musterauffüb⸗ rungen der Oratorien Hergtles? und . Deborah. von Händel veranstaltet werden. Die Forschungsresultate des Händel ⸗Kenners Dr. Chrysander, nach dessen Angaben die Einfstudierung erfolgt, sollen hierbei verwerthet werden. Mit den Vorbereitungen hat der aus führende Verein bereits begonnen.

wurden, war nur zu . ; or

Mannigfaltiges.

In den Festsälen des Kaiserhofes ist heute ein großer Bazar zum Besten des unter dem Protektorat Ihrer Majestät der Kaiserin k stehenden Frauen Groschen-⸗Vereinz eröffnet worden.

ie Allerhöchste Protektorin hat eine Reihe von Handarbeiten dem guten Zweck gewidmet; Ihre Majestät die Kaiserin Auguste Viktoria schenkte ein Oelgemälde, eine Landschaft von Prestel. Den großen Mitteltisch hat die e, . des Vereins, Ihre Hoheit die Prinzessin Albert von Sachsen-Altenburg, mit reichen Gaben aus— gestattet. Die Prinzessin schaltete heute hier selbst als Ver⸗ fäuferin, unterstützt von Fräulein von Rauch und anderen jungen Damen. Am Nebentisch verkaufte die Gräfin Jork Exzeugnisse der Kunst und des Kunstgewerbes. Ihre Durchlaucht die Prinzessin von Hohenzollern hatte den Verkauf frischer Blumen, die Gemahlin des Vize⸗Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Staatssekretärs Dr. von

nommen. An dem reich ausgestatteten Buffet waren die Gemahlin des Staats. Ministers Freiherrn von Berlepsch, am Theebuffer die Gemahlin des Staats. Ministers Freiherrn von Marschall beschãftigt. Gräfin Keyßerling hielt kunstvolle lithauische Handarbeiten feil. Der Bazar wird bis morgen Abend geöffnet bleiben.

Der General der Infanterie z. D. hochseligen Kaisers Wilhelm J. Freiherr Leopold von Losn ist am 26. d. M. auf Haus Morsbroich bei Schlebusch im 78. Lebeng= jahre gestorben. Derselbe war zuletzt, Präses der General- Ordens Kommission und wurde am 13. Mai i879, in Genehmigung

zur Disposition gestellt.

Der Aibeitsausschuß der Berliner Gewerbeausstellung 1896 hat, wie derselbe mittheilt, mit einer Reihe Berliner Brauereien und anderen Firmen vortheilhafte Vereinbarungen getroffen, welche eine gute leibliche Verpflegung der Besucher sicherstellen. Am 1. April soll das internatienale Preß⸗Burean der Ausstellung in Thätigkeit treten. Um ferner den großen Verkehr, der sich im nächsten Jahre in Berlin entwickeln wird, in geregelte Bahnen zu lenken, hat der Arbeitsausschuß beschlofsen, ein „Offizielles Verkehrs- Bureau“ zu er= öffnen, dessen Aufgabe es sein wird, alle betreffenden Fragen zu erledigen. Die ausschließliche Leitung ist Carl, Stangen's Reise⸗ Bureau, Berlin W., Mohrenstraße 19, übertragen worden, welches für Deutschland auch während der Chicagoer Weltausstellung damit betraut war.

Oeffentliche Vorträge über Wesen und Bedeutung der Kurz schrift werden gehalten am Montag, den 4. März, Abends 85 Uhr, im Königlichen. Statistischen Buregu, Lindenstraßze 28, und am Dienstag Abend im Dorotheenstädtischen Real⸗Gymnasium, Georgenstraße 30/31. Im Anschluß daran veranstaltet der Sto lje'sche Stenographen⸗Verein (Vorsitzender; Parlamentt⸗ Stenograph Bäckler) zwölfstündige Unterrichtskurse in der ver—⸗ einfachten Stolze'schen Stenographie.

Seit einigen Tagen sind in Keller's Hofjäger in der Hasen— heide ein neues Zelisystem, betitelt Seilbockze lt“ (System: Major Hahn Regierungsbaumeister Hoese), sowie einige Feld⸗ geräthe für Bivguge, Lager, Feld-Lazareth und Truppen -Uebungéplatz ausgestellt. Ein Feldkochherd und eine Dampf-⸗Waschmaschine werden im. Betrieb gezeigt. Eintrittsgeld wird nicht erhoben. Nicht geladene Gäste haben in Begleitung der mit Einladungen versehenen Besucher, die in Uniform erscheinenden Herren auch ohne Einladungen Zutritt. Die Besichtigung kann täglich von. Vormittags 10 Uhr bis Nach⸗ mittags 3 Uhr eifolgen. Bis einschließlich Sonntag, 3. März, bleibt die interessante Ausstellung geöffnet.

New Mork, 27. Februar. In einer der Atchison⸗, Topeka. und Santa FéEisenbahn gehörigen Kohlengrube in Cerilles (Neu⸗ Mexiko) fand laut Meldung des W. T. B.. eine Explosion statt. Die Werke geriethen in Brand, und durch fallende Trümmer wurde der Eingang eines Schachtes versperrt; vierzig Bergleute wur⸗ den dadurch verschüttet.

Chicago, 277. Februar. W. T. B. meldet; In dem hiesigen Fabrikviertel brach heute eine große Feuersbrunst aus. Während des Brandes entstand unter den 225 Kindern, die in einer Karamelfabrik beschäftigt waren, eine Panik. Drei Kinder wurden todtgetreten und viele von ihnen schwer verletzt.

Algier, V. Februar. Der bekannte Reisende de Brazza er litt dem W. T. B. zufolge auf der Fahrt nach Laghouat, wehin er sich begeben wollte, einen Unfall, indem der Wagen, in welchem er sich befand, umstürzte. De Brazza wurde ziemlich schwer an der Schulter verletzt und in das Hospital in Laghouat gebracht. Seh Zustand flößt indessen keinerlei Beunruhigung ein.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

om 28. Februar

X

baus.

Stationen.

1. d. Meeressp. Temperatur in O Celsiug 50 C. = 40R

Bar. auf 0 Gr

Belmullet.. Aberdeen Christiansund

lungen.

164 COO O CO · =.

stiñ S chnee 1 Nebel 1 bedeckt

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Cort. Queenę. town... Gherbourg ; 3 wolkenlos . s ; wolkenlos 55 I bedeckt Hamburg.. 5 bedeckt Swinemũnde wolkig; ss I wolkig?) 1 Nebel?) MMW 2pedeckt BMW 1 halb bed. S 3 halb b⸗d. 2 wolkig) 5 wolkig?) 4 Schnee 3 bedeckt 3 bedeckt 3 bedeckt wolkenlos 4 Schnee 6 bedeckt

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lungen.

do = do dM do Cre Ce = = do Oo e Oo do o , = oe, o,

fang 741 Uhr.

) Nachts etwas Schnee.

ö 2 Gestern Schnee. 5

Nachts Schnee. I Nachts Schnee. Schnee. Nebersicht der Witterung. Dag baremetrische Minimum, welches gestern nber Sudschweden lag, ist mit abnehmender Tiefe nach der oftrreusischen Küste fortgeschritten und scheint fich ausmifüllen. Eine tiefe Depressign ist nördlich ven den Sketlands erschienen, während das barometrich Maximum im Westen sich etwas sũdwãrts verschoben hat. In Deutschland ift bei schwachen, vorwiegend nördlichen bis weftlichen Binden das Verter veränderlich und andauernd kalt, vielfach ist Schnee gefallen, im Nord⸗ weflen ist eg kälter, im Süden wärmer geworden. In Frankreich sowie in Desterreich Ungarn hat der Frost nachgelassen, Nordfrankreich hat Thauwetter. Im nordwestlichen Rußland herrscht noch strenge

Freitag:

Sonnabend: Mãdel.

De utsche Seewarte.

Theater⸗Anzeigen.

Königliche Schauspiele. 53. Vorstellung. Over in 3 Akten von Auber. : Scribe, bearbeitet von Carl Blum. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dekorative Einrichtung vom Ober-⸗Inspektor Brandt. direktor Steinmann. Schauspielbaus. ell Ein deutsches Trauerspiel in 3 Abtheilungen von Friedrich Hebkel. Ober ⸗Regisseur Max Grube. tung vom Ober⸗Inspektor Brandt. Erste Abtheilung: Vorspiel in 1 Aufzug. Ein Trauerspiel Anfang 75 Uhr. ; Sonnabend: Opernhaus. 54. Vorstellung. Zauberflöte. Oper in 2 Akten von Wolfgang Amadeus Mozart. Dichtung nach Karl Ludwig Giesecke, von Emanuel Schikaneder. Anfang 73 Uhr. Schauspielhaus. 1 : Ein deutsches Trauerspiel in 3 Abthei⸗ lungen von Friedrich Hebbel. Abtheilung: Kriemhilds Rache. Anfang 795 Uhr.

Deutsches Theater. ments VVorstellung): Tartüff. Anfang 75 Uhr.

Sonnabend: Neu einstudiert: Der G'wifsens⸗ wurm von Anzengruber.

Sonntag, 23 Uhr: Die Weber. 75 Uhr: Der G'wissens wurm.

Berliner Theater. Freitag ments. Vorstellungʒ: Madame Sans Géue. An⸗

Sonnabend: Heimath. Sonntag, 2 Uhr: Madame Sans. Göne. 75 Uhr: Der Pfarrer von Kirchfeld.

Lessing · Theater. Freitag: Aus Berlin W. Anfang 71 Uhr.

Sonnabend: Der Geizige. Hierauf: Niobe.

Sonntag: Der Fall

Friedrich Wilhelmstädtisches Theater. Ghauffeestraße 25/26. Der Obersteiger. gartg 6 ö ! 2 9 . Carl Zeller. Regie: Herr Fredy. gent: Herr Kapellmeister Baldreich. Anfang 74 Uhr. Zum ersten Male: osse mit Gesang in 3 Akten (6 Bildern) Nalte. Enge fe d Kren und Carl Lindau. Musik von

Residenz · Theater.

Freitag: Opern. Direktion: Sigmund Lautenburg.

Fra Diavolo. Komische

Tert von Eugene arbeitung von Benno Jacobfon.

trakt. . kontra J

Nenes Theater.

Dirigent:

Anfang 74 Uhr. . 59. Vorstellung. Die Nibe⸗ In Scene gesetzt vom spielers Bernhard Banmeister. Dekorative Einrich⸗ Erster Abend. Der gehörnte Siegfried. Zweite Abtheilung: Sieg in 5 Aufzügen.

Die

zügen von William Shakeswveare.

Sonnabend:

Gaftspiel. Der Erbförster. 5 Akten von Otto Ludwig.

609. Vorstellung. Die Nibe⸗ Zweiter Abend. Dritte Ausstattung:

Freitag (23. Abonne⸗

Dann: Blau. meister Ferron. Die

(25. Abonne⸗ Freitag: ** 14. Male;

Rentiers. 4 Akten von Wilhelm

Adolph Ernst . Theater.

lemencean. r sangsposse mit Tanz. N A Gaiety Girl! von Jonas

O erette in usik von

Blumenstraße

nand' o Ehekontrakt. (Eil à la patte,) Schwank in 3 Akten von Georges Feydeau, in deutscher Be⸗ Anfang 75 Uhr.

Sonnabend und folgende Tage: Fernand ' s Ehe⸗

Schiffbauerdamm 4a. / 6 Freitag: Gastspiel des K. u. K. Hofburgschau⸗

König Heinrich der Vierte. Schauspiel in 5 Auf⸗

Bühne bearbeitet von Heinrich Laube. Anfang 74 Uhr. Baumeister⸗Gastspiel. Abend. König Heinrich der Vierte. .

Sonntag Nachmittags: Aufführung des Vereins für Volksunterhaltungen. Abends: Banmeister⸗

Theater Unter den Linden. Behrenstr. S6 / g. Direktton: Julius Fritzsche. Freitag: Mit neuer Kapitän Caricciolo. Ballet in 3 Akten von Henry Chivot und Alfred Duru. Musik von Edmond Audran. gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent: Herr Kapell⸗ allets arrangiert vom Ballet meister Herrn Louis Gundlach. Anfang 73 Uhr.

Sonnabend: Kapitän Cariceiolo.

Bentral⸗ Theater. Alte Jakobstraßze Nr. 30. Direktion: Richard Schultz. Emil, Thomas a. G. Noyität! r roße Posse mit Gesang und Tanz in annstädt und Julius Freund. Musik von Julius Einödshofer. In Scene Eesezt vom Direktor Richard Schultz. Anfang 77 Uhr.

Sonnabend: Zum 15. Male: Unsere Rentiers.

treten der ersten vi n und Courbette⸗Tanzerin Englands Miß Rose Batchelor vom Prinee of Wales⸗ Theater in London. Ein sideles Corps. Große Ge⸗ dem englischen Original .

arbeitet von Eduard Jacobson und Jean Kren.

Vorher: Gesindeball. Schwank in 1 Akt von Ed.

Jacobson und Jean Kren. Anfang 7 Uhr. Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

Dirkus Renz (Karlstraße). Donnerttag, den 7. März: Unwiderruflich letzte Vorstellung (Schluß der Saison).

reid Abends 77 Uhr: Letzte Komiker⸗Vor⸗= stellung. Auftreten saͤmmtlicher Clowns in ihren wirkungsvollsten Intermezzi. Erstes Auftreten der excentrischen Clowns Sylvain und Carr. Erstes Wiederauftreten der weltberühmten Bon hair Truppe, Das Apportierpferd Mohr. Hierauf Prinz Carnepal und sein Gefolge, vorgef. v. Herrn R. Renz. Auftr. der Schulreiterin Frau Renz⸗Stark. Auftreten der renommiertesten Reitkünstlerinnen und Reitkünstler.

Sonnabend: Parade⸗Gala⸗Vorstellung zum Benefiz für den Schulreiter und Dresseur Herrn R. Renz und die Schulreiterin Frau Renz⸗Stark.

Sonntag: 2 Vorstellungen. eh Sonntagẽ⸗ Vorstellungen, Nachmittags 4 Uhr: Letzte Kinder= Vorstellung (bei ermäßigten Preisen). Zum letzten Male: Die lustigen Heidelberger. Abends 77 Uhr: Extra⸗Vorstellung. Ti Ni En.

1 1 .

Familien ⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Anna Molle mit Hun. Gerichts. Assessor Adolf Kühne (Hänchen-Annahof bei Kottbus Wernigerode a. S.). SBrl. artha Schmidt Rimpler mit Hrn. Privatdosenten Dr Richard Lorenz (Göttingen). Frl. Julia ven Behr mit Hrn. 8 von Sittmann (Kl. raten

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann 4. V. Kobligk (Bautzen). Hrn. Bruno von Rabenau (Saynau). 7 Rittmeister Alexander 6er von der Schulenburg (Berlin). Hrn. Lient. Curt von der Groeben (Pr. Stargard). ö. 2 h . . .

ochter: rn. Prem. ⸗Lieut. H. . . (Trankfurt a. .). Hrn. Ernst Grafen Finck von Finckenstein (Köckte)! Re⸗

Gestorben.? Fr. Wirklicher Geheimer 2. ö. ierungs⸗Rath Wiese. Natalie, geb. Spi . ö em Fr. Superintendent .

ulda, geb. Seidler (Groß · Lichterfelde) 7 . andräth, Seheimer Regierungs- Rath E E S* Slg m , nn 66. berst a. D. Herrmann Eiler rlin).— 8 Anna von Saldern, geb. von Marschs (Wilsnack).

Nr. 9. Freitag: Fer⸗

Zweiter Abend. Für die deutsche Dritter

Trauerspiel in

Operette mit In Scene

Unsere

Freitag: Auf⸗

idney frei be⸗ Verantwortlicher Redakteur. J. V.: Siem enroth in Berlin. Verlag der Cypedition (Sch ol) in Berlin-

Konzerte. Konzert · Gans. Freitag:

Ein armes

Karl Metder⸗

ddeut Buchdruckerei und Berlagẽ⸗ ri. en, 2 KH. Wilhelmftraße Nr. 32.

Sieben Beilagen leinschließlich Börsen · Beilage)

Boetticher und Gräfin Douglas den Verkauf künstlicher Blumen über-

und General ⸗Adjutant des

seines Abschiedsgesuchs, unter Ernennung zum General-Adjutanten.

6 52.

Tönigreich Preußen.

Bedingungen,

welche bei der Vergebung von Arbeiten und Liefe⸗

rungen im Bereiche der Allgemeinen Bauverwal—⸗

tung, der Staatseisenbahn- und Bergverwaltung zur Anwendung kommen.

IJ.

81. Persönliche Tüchtigkeit und Leistungsfähigkeit der Bewerber.

Bei der Vergebung von Arbeiten oder Lieferungen hat niemand Aussicht, als Unternehmer angenommen zu werden, der nicht für die tüchtige, pünktliche m wn me, Ausführung derselben auch in , Hinsicht die erforderliche Sicherheit bietet.

8 * Einsicht und Bezug der Verdingungsanschläge ze. Verdingungsanschläge, Zeichnungen, Bedingungen ꝛc. sind an den in der Ausschreihung bejeichneten Stellen einzusehen und werden auf Ersuchen gegen Erstattung der Selbstkosten verabfolgt.

83. Form und Inhalt der Angebote.

Die Angebote sind unter Benutzung der etwa vorgeschriebenen ormulare von den Bewerbern unterschrieben, mit der in der Aus— chreibung geforderten Ueberschrift versehen, versiegelt und frankiert bis zu dem angegebenen Termine einzureichen.

Die Angebote müssen enthalten:

a. die ausdrückliche Erklͤrung, daß der Bewerber sich den Be— dingungen, welche der Ausschreibung zu Grunde gelegt find, unterwirft;

b. die Angabe der geforderten Preise nach Reichswährung, und zwar sowohl die Angabe der Preise für die Einheiten als auch der Gesammtforderung; stimmt die kJ mit den Einheits⸗ preisen nicht überein, so sollen die letzteren maßgebend sein;

e die genaue Bezeichnung und Adresse des Bewerbers;

d. seitens gemeinschaftlich bietender Personen die Erklärung, daß sie sich für das Angebot solidarisch verbindlich machen, und die Be= zeichnung eines zur, Geschäftsführung und zur Empfangnahme der Zahlungen Bevollmächtigten; letzteres Erforderniß gilt auch für die Angebote von Gesellschaften;

. nähere Angaben über die Bezeichnung der etwa mit eingereichten Proben. Die Proben selbst, müssen ebenfalls vor dem Bietungstermin eingesandt und derartig bezeichnet sein, daß sich ohne weiteres erkennen läßt, zu welchem Angebot sie gehören; zu . . etwa vorgeschriebenen Angaben über die Bezugsquellen von

abrikaten.

Angebote, welche diesen Vorschriften nicht entsprechen, insbesondere solche, welche bis zu der festgesetzten Terminstunde bei der Behörde nicht eingegangen sind, welche bezüglich des Gegenstandes von der Ausschreihung selbst abweichen oder das Gebot an Sonderbedingungen knüpfen, haben keine Aussicht auf Berückfichtigung.

Es sollen indessen solche Angebote nicht ausgeschlossen sein, in welchen der Bewerber erklärt, sich nur während einer kürzeren als der in der Ausschreibung angegebenen Zuschlagsfrist an sein Angebot ge⸗ bunden halten zu wollen.

§ 4. Wirkung des Angebots.

Die Bewerber bleiben von dem Eintreffen des Angebots bei der ausschreibenden Behörde bis zum Ablauf der festgesetzten Zuschlagsfrist bejw. der von ihnen bezeichneten kürzeren Frist (G 3 letzter Absatz) an ihre Angebote gebunden.

Die Bewerber unterwerfen sich mit Abgabe des Angebots in Bezug auf alle für sie daraus entstehenden Verbindlichkeiten der Ge— richtsbarkelt des Orts, an welchem die ausschreibende Behörde ihren Sitz hat, und woselbst auch sie auf Erfordern Domizil nehmen müssen.

8 5. Zulassung zum Eröffnungstermin.

Den Bewerbern und deren Bevollmächtigten steht der Zutritt zu dem Eröffnungstermin frei. Eine Veröffentlichung der abgegebenen Gebote ist nicht gestattet.

§6. Ertheilung des Zuschlags. Der Zuschlag wird von dem ausschreibenden Beamten oder von

der ausschreibenden Behörde oder von einer dieser übergeordneten Be—

hörde eniweder im Eröffnungstermin zu dem von dem gewählten Unternehmer mit zu vollziehenden Protokoll oder durch besondere schriftliche Mittheilung ertheilt.

Letzterenfalls ist derselbe mit bindender Kraft erfolgt, wenn die Benachrichtigung hiervon innerhalb der Zuschlagsfrist als Depesche oder Brief dem Telegraphen⸗ oder Postamt zur Beförderung an die in dem Angebot bezeichnete Adresse übergeben worden ist.

Trifft die Benachrichtigung trotz rechtzeitiger Absendung erst nach demjenigen Zeitpunkt bei dem Empfänger ein, für welchen diefer bei ordnungsmäßiger Beförderung den Eingang eines rechtzeitig abge⸗ sendeten Briefes erwarten darf, so ist der Empfänger an sein An— gebot nicht mehr gebunden, falls er ohne ig ,. dem verspäteten 3 der Zuschlagserklärung von seinem Rücktritt Nachricht ge⸗ geben hat.

Nachricht an diejenigen Bewerber, welche den Zuschlag nicht er⸗ halten, wird nur dann ertheilt, wenn diefelben 6 Einreichung des 6 unter Beifügung des erforderlichen Frankaturbetrags einen desfallsigen Wunsch zu erkennen gegeben haben. Proben werden nur dann zurückgegeben, wenn dies in dem Angebotsschreiben ausdrücklich verlangt wird, und erfolgt alsdann die Rückfendung auf Koften des betreffenden Bewerbers. Eine Rückgabe findet im Fall der Annahme des Angebots nicht statt; ebenso kann im Fall der Ablehnung des⸗ selben die Rückgabe infoweit nicht verlangt werden, als die Proben bei den Prüfungen verbraucht sind.

Eingereichte Entwürfe werden auf Verlangen zurückgegeben.

Den Empfang des Zuschlagsschreibenz hat der Unternehmer um— gehend schriftlich zu bestatigen.

§7. . Vertragsabschluß.

Der Bewerber, welcher den Zuschlag erhält, ist verpflichtet, auf Erfordern Über den durch die Ertheilung des Zuschlags zu stande ge— kommenen Vertrag eine schriftliche Urkunde zu vollziehen.

Sofern die Unterschrift des Bewerbers der Behörde nicht bekannt ist, bleibt vorbehalten, eine Beglaubigung derfelben zu verlangen.

Die der Ausschreibung zu Grunde liegenden Verdingungzanschläge, Zeichnungen c. welche bereits durch das Angebot anerkannt sind, hat der Bewerber bei Abschluß des Vertrags mit zu unterzeichnen.

§8 8. 3 Kau tions stellung. nnerhalb 14 Tagen nach der Ertheilung des Zuschlags hat der Unternehmer die e, n ed, Kaution zu een Se here die

Behörde befugt ist, Von d t ĩ ersatz u bean ha men em Vertrage zurückuutreten und Schaden

JJ Erste Beilage ĩ zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 28. Februar

. § 9. Kosten der Lusschreibung. Zu den durch die Ausschreibung selbst entstehenden Kosten hat der Unternehmer nicht beizutragen.

II.

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung der Bauten. *)

53 1 Gegenstand des Vertrages.

Den Gegenstand des Unternehmens bildet die Herstellung resp. Ausführung der im Vertrage bezeichneten Bauwerke resp. der Arbeiten und Lieferungen. Im einzelnen 6 sich Art und Umfang der dem Unternehmer obliegenden Leistungen nach den Verdingungs⸗ anschlägen, den a rigen Zeichnungen und sonstigen als zum Ver trage gehörig bezeichneten Unterlagen. Die in den Verdingungs⸗ anschlägen angenommenen Vordersaͤtze unterliegen jedoch denjenigen näheren Feststellungen, welche ohne wesentliche Aenderung der dem Vertrage zu Grunde gelegten Bauentwürfe bei der Ausführung der betreffenden Bauwerke sich ergeben. ,

Abänderungen der Bauentwürfe anzuordnen, bleibt der bau— leitenden Behörde vorbehalten. Leistungen, welche in den Bau⸗ entwürfen nicht vorgesehen sind, können dem Unternehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden.

. § 2. Berechnung der Vergütung.

Die dem Unternehmer zukommende Vergütung wird nach den wirklichen Leistungen bezw. Lieferungen unter Zugrundelegung der ver⸗ tragsmäßigen Einheitspreise berechnet.

Die Vergütung für Tagelohnsarbeiten erfolgt nach den vertrags⸗ mäßig vereinbarten Lohnsätzen.

Ausschluß einer besonderen Vergütung für Reben leistungen, Vorhalten von Werkzeug und Geräthen, Rüstungen re.

JInsoweit in den Verdingungsanschlägen für Nebenleistungen sowie für das Vorhalten von Werkjeug und Geräthen, Rüstungen und für Herstellung und Unterhaltung von Zufuhrwegen nicht besondere Preis— faßt vorgesehen sind, umfassen die vereinbarten Preise und Tage⸗ lohn .. zugleich die Vergütung für die zur planmäßigen Herstellung des Bauwerks resp. für die Erfüllung des Vertrags gehörenden Nebenleistungen aller Art, insbefondere auch für die Heranschaffung der zu den Bauarbeiten erforderlichen Materialien aus den auf der Baustelle befindlichen Lagerplätzen nach der Verwendungsstelle am . sowie die Entschädigung für Vorhaltung an Werkjeug, Ge⸗ räthen 2c.

Auch die Gestellung der zu den Absteckungen, Höhenmessungen und Abnahmevermessungen erforderlichen Arbeitskräfte und Geräthe liegt dem Unternehmer ob, ohne daß demselben eine besondere Ent— schaͤdigung hierfür gewährt wird, jedoch wird diese Gestellung für die ö bei den Wasserbauten nicht verlangt. ö

8 3. Mehrleistungen gegen den Vertrag.

Ohne augdrückliche schriftliche Anordnung oder Genehmigung des bauleitenden Beamten darf der Unternehmer keinerlei vom Vertrag abweichende oder im Verdingungsanschlag nicht vorgefehene Arbeiten oder Lieferungen ausführen.

. Diesem Verbot zuwider einseitig von dem Unternehmer bewirkte Leistungen ist der bauleitende Beamke ebenso wie die bauleitende Be⸗= hörde befugt, auf dessen Gefahr und Kosten wieder beseitigen zu lassen; auch hat der Unternehmer nicht nur keinerlei Vergütung für derartige Arbeiten und Lieferungen zu beanspruchen, sondern muß auch für allen Schaden aufkommen, welcher etwa durch diese Abweichungen vom Vertrag für die Staatskasse entstanden ist.

§ 4. Minderleistungen gegen den Vertrag.

Bleiben die ausgeführten Arbeiten oder Lieferungen zufolge der von der bauleitenden Behörde oder den bauleitenden Beamten ge⸗ troffenen Anordnungen unter der im Vertrage festverdungenen Menge zurück, so hat der Unternehmer Anspruch auf den Ersatz des ihm nachweislich hieraus entstandenen wirklichen Schadens.

Nöthigenfalls entscheidet hierüber das Schiedsgericht (5 19.

§ 5. Beginn, Fortführung und Vollendung der Arbeiten zt, Kon ventionalstrafe.

Der Beginn, die Fortführung und Vollendung der Arbeiten und Lieferungen haben nach den in den besonderen Bedingungen festgesetzten Fristen zu erfolgen. -

Ist über den Beginn der Arbeiten 2c. in den besonderen Be— dingungen eine Vereinbarung nicht enthalten, so hat der Unternehmer spätestens 14 Tage nach schriftlicher Aufforderung seitens des bau— leitenden Beamten mit den Arbeiten oder Lieferungen zu beginnen.

Die Arbeit oder Lieferung muß im Verhältniß zu den bedungenen Vollendungsfristen fortgesetzt angemessen gefördert werden.

Die Zahl der zu verwendenden Arbeitskräfte und Geräthe, sowie die Vorraͤthe an Materialien müssen allezeit den Übernommenen Leistungen entsprechen.

Eine im Vertrage bedungene Konventionalstrafe gilt nicht für erlassen, wenn die verspätete Vertragserfüllung ganz oder theilweise ohne Vorbehalt angenommen worden ist.

Eine tageweise zu berechnende Konventionalstrafe für verspätete Ausführung von Bauarbeiten bleibt für die in die Zeit einer Ver— zögerung fallenden Sonntage und allgemeinen Feiertage außer Ansatz.

§86. Hinderungen der Bauausführung.

Glaubt der Unternehmer sich in der ordnungsmäßigen Fort- führung der übernommenen Arbeiten durch Anordnungen der bau⸗ leitenden Behörde oder des bauleitenden Beamten oder durch das nicht gehörige Fortschreiten der Arbeiten anderer Unternehmer behindert, fo hat er bei dem bauleitenden Beamten oder der bauleitenden Behörde hiervon sofort Anzeige zu erstatten.

Anderenfalls werden schon wegen der unterlassenen Anzeige keinerlei auf die betreffenden, angeblich hindernden Umstände begründete An—⸗ sprüche oder Einwendungen zugelassen.

Nach Beseitigung derartiger Hinderungen sind die Arbeiten ohne weitere Aufforderung ungesäumt wieder aufzunehmen.

Der bauleitenden Behörde bleibt vorbehalten, falls die bezüglichen Beschwerden des Unternehmers für begründet zu erachten sind, eine angemessene Verlängerung der im Vertrage festgesetzten Vollendungs⸗ . . längstens bis zur Dauer der betreffenden Arbeitshinderung zu bewilligen.

Für die bei Eintritt einer Unterbrechung der Bauausführung bereits ausgeführten Leistungen erhält der Unternehmer die den ver

) Anmerkung. Durch Erlaß des Herrn Ministers der öffent⸗ lichen Arbeiten vom 26. Oktober 1888 sind bezüglich der Ausführung von Leistungen und Lieferungen für die Königlich preußische Staats⸗ , besondere „Allgemeine Vertragbedingungen“ festgestellt worden.

1895.

tragsmäßig bedungenen Preisen entsprechende Vergütung. Ist für . Leistungen ein nach dem Dr n r bemessener Emheirspreis vereinbart, so ist unter Berücksichtigung des höheren oder geringeren Werths der ausgeführten Leistungen gegenüber den noch rückständigen ein von dem verabredeten Durchfchniftgpreis entfprechend abweichender neuer Einheitspreis für das Geleistete besonders zu er⸗ mitteln und darnach die zu gewährende Vergütung zu berechnen.

Außerdem kann der Unternehmer im Fall einer Unterbrechung oder gänzlichen Abstandnahme von der Bauausführung den Ersatz des ihm nachweiglich entstandenen wirklichen Schadens beanspruchen, wenn die die Fortsetzung des Baues hindernden Umstände entweder von der bauleitenden Bebörde und deren Organen verschuldet sind oder insoweit zufällige, von dem Willen der Behörde unabhängige Um⸗ stände in Frage stehen sich auf Seiten der bauleitenden Behörde zugetragen haben. *—

Eine Entschädigung für entgangenen Gewinn kann in keinem Falle beansprucht werden.

In gleicher Weise ist der Unternehmer zum Schadensersatz ver⸗ pflichtet, wenn die betreffenden, die Fortführung des Baues hindernden Umstände von ihm verschuldet sind oder auf seiner Seite sich zu⸗ getragen haben.

8j die Unterbrechung durch Naturereignisse herbeigeführt worden, so kann der Unternehmer einen Schadenserfatz nicht beauspruchen.

Auf die gegen den Unternehmer geltend zu machenden Schadens ersatzforderungen kommen die etwa eingezogenen oder verwirkten Kon— ventionalstrafen in Anrechnung. Ist die Schadenzersatzforderung in als die Konventionalstrafe, so kommt nur die letztere zur

inziehung.

In Ermangelung gütlicher Einigung entscheidet über die bezüůg⸗ lichen Ansprüche das Schiedsgericht (5 19.

Dauert die Unterbrechung der Bauausführung länger als 6 Monate, so steht jeder der beiden Vertragsparteien der Rücktritt vom Ver— trage frei. Die Rücktrittserklärung muß schriftlich und spätestenz 14 Tage nach Ablauf jener 6 Monate dem anderen Theil zugestellt werden; andernfalls bleibt unbeschadet der inzwischen etwa er— wachsenen Ansprüche auf Schadengersatz oder Konventlonalstrafe der Vertrag mit der . in Kraft, daß die in demselben aus- bedungene Vollendungsfrist um die Dauer der. Bauunterbrechung ver⸗ längert wird.

1 Güte der Arbeitsleistungen und der Materialien.

Die Arbeitsleistungen müssen den besten Regeln der Technik und den besonderen Bestimmungen des Verdingungsanschlags und des Vertrags entsprechen.

Bei den Acbeiten dürfen nur tüchtige und geübte Arbeiter be— schäftigt werden.

Arbeitsleistungen, welche der bauleitende Beamte den gedachten Bedingungen nicht entsprechend findet, sind sofort und unter Ausschluß der Anrufung eines Schiedsgerichts zu beseitigen und durch untadel⸗ hafte zu ersetzen. Für hierbei entstehende Verluste an Materialien hat der Unternehmer die Staatskasse schadlos zu halten.

Arbeiter, welche nach dem Urtheil des bauleitenden Beamten un , sind, müssen auf Verlangen entlassen und durch tüchtige ersetzt werden.

Materialien, welche dem Anschlage bezw. den besonderen Bedin⸗

ungen oder den dem Vertrage zu Grunde gelegten Proben nicht ent- ö sind auf Anordnung des bauleitenden Beamten innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist von der Baustelle zu entfernen.

Behufs Ueberwachung der Ausführung der Arbeiten steht dem bauleitenden Beamten oder den von demselben zu beauftragenden Per⸗ sonen jederzeit während der Arbeitsstunden der Zutritt zu den Arbeits- plätzen und Werkstätten frei, in welchen zu dem Unternehmen gehörige Arbeiten angefertigt werden.

. § 8. Erfüllung der dem Unternehmer Handwerkern und Arbeitern gegenüber obliegenden BVerbindlichkeiten.

Der Unternehmer hat der bauleitenden Behörde und dem bau— leitenden Beamten über die mit Handwerkern und Arbeitern in Betreff der Ausführung der Arbeit geschlossenen Verträge jederzeit auf Er= fordern Auskunft zu ertheilen.

Sollte das angemessene Fortschreiten der Arbeiten dadurch in Frage gestellt werden, daß der Unternehmer Handwerkern oder Ar= beitern gegenüber die Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrage nicht oder nicht pünktlich erfüllt, so bleibt der bauleitenden Behörde das Recht vorbehalten, die von dem Unternehmer geschuldeten Beträge für dessen Rechnung unmittelbar an die Berechtigten zu zahlen. Der Unternehmer hat die hierzu erforderlichen Unterlagen, Lohnlisten 2c. der bauleitenden Behörde bezw. dem bauleitenden Beamten zur Ber- fügung zu stellen. ;

§ 9. Entziehung der Arbeit ze.

Die bauleitende Behörde ist befugt, dem Unternehmer die Arbeiten und Lieferungen ganz oder theilweise zu entziehen und den noch nicht vollendeten Theil auf seine Kosten ausführen zu lassen oder selbst für seine Rechnung auszuführen, wenn

a. seine Leistungen untüchtig sind, oder

b. die, Arbeiten nach Maßgabe der verlaufenen Zeit nicht genũgend gefördert sind, oder

6. der Unternehmer den von der bauleitenden Behörde gemäß § 8 getroffenen Anordnungen nicht nachkommt.

Vor der Entziehung der Arbeiten 2c. ist der Unternehmer zur Beseitigung der vorliegenden Mängel bezw. zur Befolgung der ge⸗ troffenen Anordnungen unter Bewilligung einer angemessenen Frist aufzufordern.

Von der ve gen Arbeitsentziehung wird dem Unternehmer durch eingeschriebenen Brief Eröffnung gemacht.

Auf die Berechnung der für die ausgeführten Leistungen dem Unternehmer zustehenden Vergütung und den Umfang der Verpflich⸗ tung desselben zum Schadensersatz finden die Bestimmungen im § 6 gleichmäßige Anwendung. Nach beendeter Arbeit oder Lieferung wird dem Unternehmer eine Abrechnung über die für ihn sich ergebende Forderung und Schuld mitgetheilt.

Abschlagszahlungen können im Falle der Arbeitsentziehung dem Unternehmer nur innerhalb desjenigen Betrags gewährt werden, welcher als sicheres Guthaben desselben unter Berücksichtigung der entstandenen Gegenansprüche ermittelt ist.

. Ueber die infolge der Arbeitsentziehung etwa zu erhebenden ver— mögensrechtlichen Ansprüche entscheidet in Ermangelung gütlicher Eini⸗ gung das Schiedsgericht (5 19.

§ 10. Ordnungsvorschriften.

Der Unternehmer oder dessen Vertreter muß sich zufolge Auf⸗ forderung des bauleitenden Beamten auf der Bauftesse einfinden, so oft nach dem Ermessen des letzteren die zutreffenden baulichen An= ordnungen ein mündliches Benehmen auf der i, e. erforderlich machen. Die sämmtlichen auf dem Bau beschäftigten Bevollmächti ten, Gehilfen und Arbeiter des Unternehmers sind bezüglich der Bau⸗ ausführung und der Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Bauplatz den Anordnungen des bauleitenden Beamten bezw. en Stellvertreters unterworfen. Im Fall des Ungehorsams kann ihre sofortige Ent- fernung von der Baustelle verlangt werden.