1895 / 53 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Mar 1895 18:00:01 GMT) scan diff

S⸗Anzeiger .

Königlich Preußischer Staats Anzeiger.

Aer Kezngspreis brträgt vierteljährlich 4 50 3.

Alle Rost-Anstalten nehmen Bestellung an;

S8wW., Wilhelmstraße Nr. 32. Sinzelne Kummern kosten 25 3.

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die Königliche Expedition des Jeutschen Reichs Anzeigers

und Königlich Rreußischen staats-Anzeigerz

Berlin 8J., Wilhelmstraße Nr. 32.

. XE d e 53

M3.

Berlin, Freitag, den 1. März, Abends.

28 1895.

*

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Rentier Karl von Lingen zu Bremen den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, sowie dem Architekten Dr. phil. Robert Koldewey zu Ham⸗ burg den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung.

Einrichtung einer Post-⸗Agentur in Matupi (Deutsch⸗Neu⸗Guinea).

In Matupi (Deutsches Neu⸗Guinea⸗Schutzgebiet, Bis⸗ marck-Archipel) ist eine Kaiserliche Post⸗Agentur eingerichtet worden. . vermittelt den Austausch von Briefsendungen jeder Art und von Postpacketen ohne Werthangabe bis 5 kg, sowie die Bestellung von Zeitungen. Im Postverkehr mit der neuen Post⸗Agentur kommen dieselben Taxen zur Anwendung, wie für die übrigen Postanstalten Deutsch⸗Neu⸗Guineas.

Berlin W., den 17. Februar 1895.

Reichs⸗Postamt, J. Abtheilung. Fritsch.

Bekanntmachung.

Am 1. März d. J. wird im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗ Direktion (rechtsrheinische) in Köln der zwischen den Stationen Norden und Norddeich liegende Haltepunkt Norden⸗Osterstraße für den Personenverkehr eröffnet werden.

Berlin, den 28. Februar 1895.

Der Praͤsident des Reichs⸗Eisenbahnamts. Schulz.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Gerichts⸗Assessor Wohl in Danzig zum Amtsrichter in Stallupönen, und

den Gerichts-Assessor Mugdan in Stendal zum Amts— richter in Bitterfeld zu ernennen, sowie

dem Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Eschweiler in Köln den Charakter als Geheimer Justiz⸗Rath, und

den Gerichtsschreibern, Sekretären Rehahn bei dem Amtsgericht in Königsberg i. Pr. und Barth in Halle a. S. den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem praktischen Arzt, Sanitäts-Rath Dr. Spieß in in a. M. den Charakter als Geheimer Sanitäts⸗ Rath, un

den praktischen Aerzten Dr. Grebert in Langenschwal⸗ bach, Dr. van Kuyck in Krefeld, Dr. Iltgen in Calcar und Dr. Scheifes in Kempen den Charakter als Sanitäts-Rath zu verleihen, sowie

der Wahl des Direktors der Realschule zu Cassel Dr. Karl ö zum Direktor der Ober⸗Realschule daselbst die Allerhöchste Bestätigung zu ertheilen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Ersten Bürgermeister Büchtemann in Görlitz den Titel als Ober⸗Bürgermeister zu verleihen, sowie

infolge der von der Stadtverordneten⸗-Versammlung zu Unna getroffenen Wahl den Fabrikbesitzer Heinrich Wigger daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Unna für die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren, und

infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Lüttringhausen getroffenen Wahl den Kaufmann und Stadt⸗ verordneten Albert Müller daselbst als unbesoldeten Bei⸗ geordneten der Stadt Lüttringhausen für die gesetzliche Amts⸗ dauer von sechs Jahren zu bestätigen.

Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.

Der Forst-Assessor Uhden und der Forst⸗Assessor, Premier⸗ Lieutenant im Reitenden Feldjäger⸗Korps Funck sind zu re,, ernannt.

em Oberförster Uhden ist die Oberförsterstelle Harp⸗ stedt im Regierungsbezirk Hannover, und

dem Oberförster . die Oberförsterstelle Reichensachsen im Regierungsbezirk Cassel übertragen worden.

wald

Dem Thierarzt Theodor Siebert zu Bischofsburg ist die von ihm bisher interimistisch verwaltete Kreis-Thierarztstelle für den Kreis Rössel, dem Thierarzt Heinrich Klusmann zu Gronau die von ihm bisher kommissarisch verwaltete Kreis-Thierarztstelle für die Kreise Gronau und Alfeld, und

dem al Heinrich Rievel * Marburg die von ihm bisher kommissarisch verwaltete Kreis⸗Thierarztstelle für den Kreis Marburg definitiv verliehen worden.

Just iz⸗Ministe rium.

Der Rechtsanwalt Dr. Seelig in Königsberg i. Pr ist zum Notar fuͤr den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts Königs— berg i. Pr., mit Anweisung seines Wohnsitzes in Königs⸗ berg i. Pr., und Die Rechtsanwalte Pochat in Dramburg und de Witt in Stargard i. P. sind zu Notaren für den Bezirk des Ober— Landesgerichts Stettin, mit Anweisung ihres Wohnsitzes bezw. in Dramburg und in Stargard i. P., ernannt worden.

Dem Notar Schotten in Montjoie ist vom 1. April d. J. ab der Wohnsitz in Jülich angewiesen worden.

Bekanntmachung.

Dem Mgrkscheider Friedrich Fourm an aus Bildstock bei Saarbrücken ist von uns heute die Konzession zur Verrichtung von k für den Umfang des preußischen Staat ertheilt worden.

Klausthal, den 23. Februar 1895.

Königliches Ober Bergamt. Achenbach.

Angekommen:

Seine Excellen;z der kommandierende General des L.Armee⸗Korps, General der Infanterie Graf Finck von Finckenstein.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 1. März.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute Mittag 1 Uhr die Rapporte der Leib⸗Regimenter ent⸗

gegen.

Nachdem Seine Majestät der Kaiser und König durch Kabinetsordre vom 25. Februar d. J. die Einberufun der Engeren Versammlung des Staatsraths . Dienstag, den 12. d. M, anzuordnen geruht haben, sind auf Allerhöchsten Befehl noch die nachfolgend aufgeführten Herren . Theilnahme an den bevorstehenden Berathungen dieser

ersammlung eingeladen worden:

Albrecht, Direktor der Wesipreußischen Provinzial— landschaft, Rittergutsbesitzer auf Suzemin;

von Bemberg⸗Flamersheim, Präsident des land— wirthschaftlichen Vereins für die Rheinprovinz, Mitglied des Landes ⸗Oekonomie⸗Kollegiums, auf Burg Flamersheim;

Beyme, Rittergutsbesitzer auf Ottendorf;

Damme, Geheimer Kommerzien⸗Rath, Vorsitzender des Vorsteheramts der Kaufmannschaft zu Danzig;

Graf von Dönhoff⸗Friedrichstein, Fideikommißbesitzer auf Friedrichstein; .

von Dziem bowski, Landrath a. D., Rittergutsbesitzer auf Schloß h.

. Geheimer Kommerzien⸗Rath zu Berlin;

Kammerherr,

derwig, Präsident der Klosterkammer zu Hannover; Graf zu Inn⸗ und Knyphausen, Landschafts⸗Rath, hannover cher Kammerherr, auf . n Graf von Holste in, Erbherr auf Waterneverstorff; Graf von Kanitz, Kammerherr, Rittmeisler a. D. Fideikommißbesitzer auf Podangen; von Kardorff, Landrath, Rittergutsbesitzer, zu Oels; von Kaufmann, Landes⸗Oekonomie⸗Rath, zu Steuer⸗

Graf von Kleist, Rittergutsbesitzer auf Schmenzin;

Dr. Klein, Geheimer Ober -Regierungs⸗Rath, Landes⸗ Direktor der Rheinprovinz, 6. Düsseldorf;

Graf von Kwilecki, Rittergutsbesißer auf Oporowo;

Dr. Koch, Wirklicher Geheimer Rath, Praͤsibent des e , ,. zu Berlin;

von der Malsburg, Kammerherr, Vize⸗Marschall der althessischen Ritterschaft, Rittergutsbesitzer auf Escheberg;

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e von Maltzahn⸗Gültz, Wirklicher Geheimer

Rath, auf Gültz.

Graf von Mirbach, Rittergutsbesitzer auf Sorquitten;

t 8 Moritz Ponfick, Kaufmann zu Frank⸗ urt a. M.;

Ritzhaupt, Kommerz⸗ und Admiralitäts⸗Rath a. D.,

cht zu

Ober⸗Vorsteher des Vorsteheramts der Kaufmann eng . ; .

Russel, Königlich rumänischer General⸗Konsul, Geschäfts⸗ inhaber der Diskonto⸗Gesellschaft zu Berlin; .

Seydel, Mitglied des Landes⸗Oekonomie⸗Kollegiums, Gutsbesitzer auf Chelchen;

Stengel, Konsul a. D., Fabrikbesitzer zu Staßfurt;

Sterneberg, Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath, Direktor im Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, zu Berlin; ö.

Wichmann Rittergutsbesitzer auf Nahmgeist;

Dr. von Wittenburg, Präsident der Ansiedelungs⸗ Kommission, zu Posen;

von Zimmermann, Amtsrath auf Benkendorf.

In der am 28. v. M. unter dem Vorsitz des Vize⸗ Bräsidenten des Stagts⸗Ministeriums, Staatssekretärs des Innern Dr. von Boetticher abgehaltenen , des Bundesraths wurde dem Gesetzentwurf, betreffen die Kaiserlichen Schutztruppen für Südwest⸗Afrika und Kamerun, dem Gesetzentwurf wegen Abänderung des . vom 8. Juli 1867, ferner ver⸗ chiedenen Vorlagen und Ausschuß⸗Anträgen in Zoll⸗ und Steuerangelegenheiten, sowie der Vorlage, betreffend die Ab⸗ änderung des Statuts für das Archäologische Institut die Zustimmung ertheilt. Die Reichstagsbeschlüsse wegen Ein⸗ berufung einet internationalen Münzkonferenz und wegen des rern durss betreffend die Aufhebung des Gesetzes über den Orden der Gesellschaft Jesu, vom 4. Juli 1872, so⸗ wie der Gesetzentwurf wegen Abänderung des Branntwein⸗ steuergesetzes wurden den zuständigen Ausschüssen überwiesen. Von der Denkschrift über die ehen, der Anleihegesetze und dem hierzu gefaßten Reichstagsbeschluß wurde 563 ö Endlich wurde über verschiedene Eingaben Beschlu gefaßt.

Die Kommission für die zweite Lesung des Ent⸗ wurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich setzte in den Sitzungen vom 18, 19. und 22. Februar die Berathung der Vorschriften über das Inventarrecht (88 2092 bis 2150) fort.

Der § 2113 ergänzt im Anschluß an sonstige Vorschriften des Entwurfs die Vorschriften der Konkursordnüng über die Masseschulden für den Fall des Nachlaßkonkurses. Der Entwurf wurde sachlich in der Hauptsache gebilligt. Man war aber einverstanden, die Bestimmungen des 8 Alis in die Konkursordnung zu verweisen.

Gegen den sachlichen Inhalt des S 2114, wonach, wenn der Konkurs über den Nachlaß eröffnet ist, die infolge des

Erbfalls durch Vereinigung von Recht und Verbind⸗

lichkeit oder von Recht und k erloschenen Rechtsverhältnisse als nicht erloschen gelten, erhob sich kein Widerspruch. Auch die Vorschriften des S 2115 über das Recht des Erben, im Konkurse über den Nachlaß die ihm gegen den Erblasser zustehenden Ansprüche geltend zu machen und in An⸗ sehung der von ihm berichtigten Nachlaßverbindlichkeiten an die Stelle der befriedigten Glaͤubiger zu treten, gelangten mit den aus den Beschlüssen zu 8 Alz sich ergebenden Aende⸗ rungen nach dem Entwurf zur Annahme, jedoch mit der Maß⸗ gabe, daß sie in die Konkursordnung eingestellt werden sollen.

Nach dem § 2116 ist die von einem Nachlaßgläubiger vor der Eröffnung des Nachlaßkonkurses ohne Zustimmung des Erben erklärte Aufrechnung seiner Forderun gien eine dem Erben ihm gegenüber zustehende, nicht zum Nachlaß gehörende Forderung nach der Eröffnung des Konkurses als nicht erfolgt anzusehen. Diese Vorschrift wurde sachlich mit dem Zusatz angenommen, daß sie entsprechende Anwendung finden soll, wenn ein Gläubiger, der nicht Nachlaßgläubiger ist, die ihm gegen den Erben zustehende Forderung gegen eine zum Nachlaß gehörende Forderung aufrechnet.

Der § A7 spricht den 8 nn aus, daß im Konkurse über den Nachlaß alle Nachlaßverbindlichkeiten im Sinne des Entwurfs 9 20902 Abs. 2), insbesondere auch die Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen und Auflagen, geltend gemacht werden können, und bestimmt zugleich die Rang⸗ ordnung, in welcher sie zu berichtigen 3 R Ansehung gewisser Nachlaßverbindlichkeiten, insbesondere der Vermächtnisse und Auflagen, enthält der 5 2117 Abs. 4 außerdem einige be⸗ sondere, auf das Anfechtungsrecht des Konkursverwalters und auf den n an , n. sich beziehende Bestim⸗ mungen. Der S 217 wurde mit einigen nicht erheblichen Aenderungen . gebilligt. Man war aber einverstanden, die Vorschriften in die Konkursordnung zu verweisen.