1895 / 59 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Mar 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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Theater und Musik.

Konzerte.

Das dritte Abonnements-Konzert der Herren Florian Za ii und Heinrich Grünfeld, welches gestern im Saal der Sing⸗ Akadem ie flattfand, wurde mit einem Sextett von Tschaikowely. Souvenir de Fiorence“ betitelt, eröffnet. Während in dem ersten Satze die vielen Wiederbolungen des gerade nicht sehr fesselnden Sauptmotivß etwas monoton wirken, ist das Adagio und be— sonders das Finale in stilistischer Hinsicht wohl gelungen. Die Ausführung, bei der sich noch die Herren Krelle, Kilian, Wiggers und Hutschenreuter den beiden Konzertgebern angeschloffen hatten, war präzis in der Zusammen⸗ wirkung und verständnißvoll in der Vortragsweise. Herr Zajic spielte noch zwei Violinsoli von Vietti und Smetana, in denen sein edler und zarter Ton, seine geräuschlose Bogenführung und seine zu Herzen gehende Ausdrucksart, eine nachhaltige Wirkung hinterließen; ein gleiches Lob verdienen auch die Cellovortrãge des Herrn Grünfeld, der drei Soli von Chopin⸗ Rehfeld, Mosjkowski und Popper unter rauschendem Beifall vortrug. Beide Künstler gewährten noch einige Zugaben. Zwischen diesen zinstrumentalen Vorträgen erfreute Frau Amalie Foagchim durch die im Ausdruck böchst gelungene Wiedergabe der schottischen Lieder von Beethoven. Den Beschluß des sebr interessanten Abends machten zwei Sätze aus einem unvollendeten Streichquartett von Mendelssohn, deren klarer und melodiöser Inhalt vortrefflich zur Geltung kam und bei dem Zuhörer nur das Bedauern über das Fehlen eines Finales erweckte.

Im Königlichen Opernhause findet morgen der achte Symphonie Abend der Königlichen Kayelle unter Kapellmeister Wein. gartner's Leitung statt. Die öffentliche Hauptprobe dazu ist auf morgen, Mittags 12 Uhr, festgesetzt. Billets zu 2 und 1 4 sind bei Bote u. Bock zu haben. .

Josef Kainz ist von seinem Urlaub zurückgekehrt und wird in der nächsten Aufführung von, Weh dem, der lügt!“ welche im Deut schen Theater“ am Montag stattfindet, wieder die Rolle des Küchenjungen Leon spielen. ö 5!

Im Friedrich ⸗Wilbelmstädtischen Theater gelangt morgen und am Sonntag die Zeller'sche Operette Der Obersteiger zur Darstellung.

Mannigfaltiges.

In der gestrigen Sitzung der Stadtverordneten stand die Magistratsvorlage, betreffend die Revision und Abänderung des Pensions⸗Reglements för Angestellte der wirthschaft⸗ lichen und industriellen Anstalten der Stadt Berlin, zur Beschlußfassung. Der Ausschuß hat, wie wir dem Bericht der Nat⸗Itg. entnehmen, in dem vom Magistrat aufgestellten Ver⸗ zeichniß der als pensionsberechtigt anzusehenden Beamten und Ange⸗ stellten der vorbezeichneten städtischen Betriebe einige Aende⸗ rungen (Vermehrung der vensionsberechtigten Beamten) vorge⸗ nommen und empfahl der Versammlung nachstehende Beschlußfassung: „Die Versammlung giebt dem anliegenden revidierten und ab- geänderten Pensions⸗ Reglement für Angestellte der wirthschaftlichen und industriellen Anstalten der Stadt Berlin, sowie dem dazu ge börigen Stellenverzeichniß ihre verfassungsmäßige Zustimmung nach Maßgabe der in dem anliegenden Protokoll des Ausschusses vom 27. d. M. seitens des . in dem Stellenverzeichniß vor⸗ genommenen redaktionellen Aenderungen. Gleichzeitig ersucht die Versammlung den Magistrat: zu erwägen, ob es nicht angemessen ift, den Bureau⸗Assistenten bei den stäbtischen Werken die Pensions berechtigung event. nach Ablegung einer entsprechenden Prüfung zu verleihen. Die Versammlung beschloß obne Debatte dem Antrag des Ausschusses gemäß. Darauf folgte die Fortsetzung der Etats berathung. Bei Gelegenheit der vorjährigen Etatsberathung hatte

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die Stadtverordneten. Versammlung ju dem Etat über das Armen⸗ wesen folgende Refolution beschlofsen Tie S oder unpünktliche Zahlung der in Krankheitsf Gemeindemitteln. gejahlten¶ Kurkosten entzieht d recht nicht; vielmehr wird die Berechtigung zum Wählen erst durch Er oder e, n Uneinziehbarkeit dieser Kosten aufgehoben.. Gleichzeitig ersuchte die Versammlung den Magistrat, bei Aufstellung der Waͤhlerlisten dem vorstehenden . ent · sprechend zu verfahren. In der diesjährigen Etatsvorlage hat der Magistrat bemerkt, daß er zu seinem Bedauerm nicht in der Lage sei, diesem Ersuchen Folge zu leisten, weil die r g, n, eines Hilfs⸗ bedürftigen in Krankheitsfällen auf Grund des setzes über den Unterftützungswohnsitz eintrete und sich daber als Armenunterstützung arakterlsiere, mit welcher nach Maßgabe dieses Gesetzes die Ent ziehung des Wahlrechts verbunden ist. Er befolge jedoch seit Jahren die Praxis, den Betreffenden nach der Entlaffung aus dem Kranken hause eine Zahlungsaufforderung unter Hinweis auf den eventuellen Verlust des Wahlrechts zugehen zu lassen, und erst wenn der Be—⸗ treffende innerhalb vier Wochen die vollen Kosten nicht gezablt hat, erfolge die Streichung in den Wäblerlisten bezw. die Nichtaufnahme. Der Ausschuß empfahl nun der Versammlung, die vorjähr ige Resolution in folgender Fassung zu wiederholen Die Stundung oder unpünktliche Zahlung der in Krankheitsfällen aus Gemeindemitteln gezahlten Kurkesten entzieht 3as Wahl⸗ recht nicht; vielmehr wird die Berechtigung zum Wählen erst aufgehoben, wenn binnen Jahresfrist nach erfolgter Zahlungs⸗ aufforderung entweder diese Kosten erlassen sind oder deren Unein⸗ ziebbarkeit festgestellt ist Für den event. Fall der Ablehnung seitens des Magistrats ersucht die Versammlung um Einsetzung einer gemischten Deputation zur Erledigung dieser Angelegenheit. Diese Resolution wurde nach längerer Besprechung mit großer Majorität angenommen. Der Zentralvorstand dentscher Arbeiterkolonien be—

schäftigte sich vorgestern im weiteren Verlauf seiner Verhandlungen Gergl. die vorgeftrige Nu6mmer d. Bl.) mit der Frage, was zu thun sei, wenn die Meliorationsarbeiten in der Nähe der Kolonien beendet sind. Die Ansichten gingen in der sehr ausgedehnten Debatte etwas auseinander. Wahrend einzelne Redner empfahlen, alsdann in anderer Gegend eine neue Kolonie zu gründen, verwiesen andere auf günstige Erfahrungen, die man mit dem Verschicken größerer Arbeitertrupps auf entferntere Güter gemacht habe. Es wurde betont, daß die Außenarbeit ent- schieden doch immer noch besser sei, als die Abweisung der Leute,. Pastor Pröller⸗Meppen besprach sodann die religiss⸗siitliche Einwirkung auf die Kolonisten. Er emrfahl, bei Einrichtung der Wohn⸗ räume das Familienspstem. wen es irgend durchführbar sei, aus Sittlichkeitsrücksichten dein Kasernensystem! vor- zuziehen. Ferner befürwortete er die Einrichtung einer guten Bibliotbek. Der Hausvater und seine Gehilfen sollten durch rechte Handhabung des Haupterziehungs mittels, der Arbeit“, einen sittlich sördernden Einfluß ausüben, vornehmlich durch eigenes Vorbild und Beispiel. Die religiöse Einwirkung solle konfessionell verschieden sein. Die Versammlung schloß sich den Ausführungen des Redners im allgemeinen an. Oberst z. D. von Giese⸗Aachen legte sodann einen ausgearbeiteten Plan zur Kultivierung deutscher Dedländereien vor, der den Zweck hat, beschäftigungslosen Arbeitern Arbeitsgelegen⸗ heit zu verschaffen, die Auswanderung und den Zuzug der ländlichen Arheiter zu den städtischen Fabriken zu hemmen, und größere Massen billiger Lebensmittel zu beschaffen. Die Ausführungen des Redners erregten lebhaftes Interesse. Der Verstand wurde schließlich ermächtigt, unter Zuziehung geeigneter Mitglieder eine übersichtlichere Gestaltung und praktische Verwerthung der Berufsstatistik in Erwägung zu ziehen.

Der Deutsche Herbergsverein trat gestern unter Vorsit des Geheimen Regierungs⸗Raths von Massow im Vereinshaus, in der Oranienftraße, zur 9. Hauptversammlung zusammen, zu welcher der Minister der ge , 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse den Geheimen Regierungs Rath Schwartzkopff abgeordnet batte. In Deutschland bestehen 426 Herbergen zur Heimath, 52 davon befinden sich im Königreich Sachsen, 51 in Brandenburg, 42 in der Provinz Sachsen mit Einschluß von Anhalt. Die östlichen Provinzen baben nur sehr wenig Herbergen zur Heimath, es giebt davon in Westpreußen und Posen je 5, in Ostpreußen 2. Auch in Süddeutschland ist das Netz der Herbergen noch sehr lückenhaft, Bayern hat davon 12, Südwest deutschland 16. 280 der Herbergen sind mit Verpflegungsstationen verbunden. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Betten beträgt

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zahlenden Herbergsgãsten,

dort verblieben, und von 19598 Kostgängern mit 464 658 Nächten. ker, n 28 ; den —— er, p en onen genommen, die 1 3 24 in den. Herbergen. verblieben, se daß diese ins.

esammt 3 545 575 Schlafnächte zu eichnen hatten. Die

. beschãftigte sich eingehend mit der Frage, unter welchen

Bedingungen eine Herberge Herberge zur Heimath“ anzuerkennen

sei, besprach die Regelung des Arbeitsnachweises und andere Fragen

der internen Verwaltung. Eine Anregung betraf die Erlangung von

Darlehen zu Herbergẽbauzwecken aus den Fonds der Reichs ⸗Versiche.

rungsanstalten.

Im Zirkus Renz fand gestern die Abschiedsvorstellung für die diesmalige Spielzeit statt. Sämmtliche Programmnummern des Abends, besonders auch das prächtige Ballet jo Ni End, wurden mit der gewobnten Frische und Vollendung ausgeführt und fanden den zuweilen den stũrmischen Beifall des bis zum letzten Platz besetzten Hauses. . Franz Renz wurde durch reiche Kranzspenden auz= gezeichnet.

Flensburg, 7. März. W. T. B. berichtet: Von dem Zuge 8 6 entgleisten bei Maaß büll infolge . Schnee verwebungen beide Lokomotiven. Der Lokomotivführer wurde erheblich, der Heijer weniger schwer verletzt. Die erste Maschine, welche umstürzte, wurde zertrũmmert.

Budapest, 7. März. Infolge Schmelzens der ungeheueren Schneemassen sind in mehreren Gegenden Ungarns, besonders im Marozthale Ueber schwemmungen eingetreten. Die Dämme sind gerissen und es werden viele Verkehrsstörungen gemeldet. Auch beträchtlicher materieller Schaden ist angerichtet worden. Andererseits sind umfassende Vorsichtsmaßregeln getroffen.

Sofia, 7. März. Das Blatt Mir“ berichtet von einem Ueberfall des protestantischen Gotteshauses in Lom⸗ Palan ka. Danach baben am vergangenen Sonntag zwei Individuen eine Bande von etwa 40 Burschen um sich ge— sammelt, die Thür des Gotteshauses gesprengt, alles, was sie im Innern der Kirche vorfanden, zerbrochen und einige Werthgegenstände geraubt. Das Blatt verurtheilt die That auf das schärfste und be⸗ merkt, die Schuldigen seien verhaftet und dem Staatsanwalt zur ver⸗ dienten Bestrafung übergeben.

Kopenhagen, 7. März. Der Rostocker Dampfer ‚Alige', welcher drei Wochen im Eise bei Nakkehoved (Nordküste von See⸗ land) festgelegen hatte, wurde laut Meldung des W. T. B. beute Morgen von einem Rettungsdampfer in den Hafen von Helsingör einbugsiert. Die „Alice! war äußerlich etwas beschädigt. Ja der Nacht zum 4. d. M. wäre das Schiff vom Eise Leinahe zerdrückt worden, was nur durch die Tage der Ladung und den starken Bau des Schiffes verhütet wurde. Die Mannschaft hat stark gelitten, da sie fast gar keinen Pre viant hatte und außerdem Tag und Nacht arbeiten mußte, um das Schiff zu retten. Das gestern von Gjedser abgegangene Schifi Rügen? und der von Warnemünde ausgesandte Ydan! blieben beide im Eise stecken; erst heute früh kamen sie wieder frei und begannen mit großer Mühe das Eis zu durchbrechen. Die Passagiere des Ydan“ wurden in der Nacht auf Booten und Schlitten in Gjedser gelandet.

New⸗York, 7. März.. W. T. B. meldet: Als der Post⸗ dampfer Havel heute früh bei starkem Nebel in den Hafen einfuhr, bemerkte der Lootse, vaß das eleftrische Licht auf den Bojen vom Eise zerstört war. Der Dampfer verfuchte nun— mehr umzukebren, stieß aber auf Grund. Fünf. Byugsier⸗ dampfer blieben bei der Havel? . Die Passagiere erster Klasse wurden gelandet, die übrigen blieben noch auf dem Dampfer. Es bestebt keine Gefahr, obgleich der Nebel noch fortdauert. Um 6 Uhr Abends war die „Havel trotz der Bemühung der Bugsierdampfer noch nicht wieder flott geworden. Das Schiff wird wabrscheinlich einen Theil seiner Ladung abladen müssen. Der Dampfer liegt 3 (engl.) Meilen nordöstlich von Sandyhook auf Sand und Schlamm.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

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Wetterbericht vom 8. März 3 Ubr Morgens.

strablung erhob sich gestern Nachmittag an den meisten e deutschen Stationen die Temperatur um 1 oder Anfang 74 Uhr. 2 Grad über den Gefrierpunkt.

Sonntag: Der Oberfteiger.

De utsche Seewarte.

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9) Gestern Schnee. I) Reif. Nebersicht der Witterung.

Gin Hochdruckgebiet über 755 mm erstreckt sich von den Ostalpen nordwärts nach dem Bottnischen Busen bin, während westlich ven Irland ein Mi⸗ nimum unter 741 mm lagert, bei dessen Annäherung das Barometer an der irischen Westküste außer gewöhnlich stark gefallen ist. In Deutschland ist das Wetter still, vorwiegend heiter und andauernd kalt, Niederschläge werden nicht gemeldet. Bam

Theater⸗Anzeigen.

Königliche Schanspiele. Sonnabend: Opern haus. 8. Symphonie ⸗Abend der Königlichen ; Kapelle. Dirigent: Herr Felix Weingartner, König 1 Akt von Eugene Labiche. licher Kapellmeister. Anfang 76 Uhr. Mittags 12 Ubr: Oeffentliche Hauptvrobe. 8. Symphonie⸗Abend am 22. März 1895. 2 Schauspielhaus: Keine Vorstellung. Sonntag: Opernhaus. Prophet. Große Oper in 5 Akten von Giacomo Meyerbeer. Text nach dem Franzoösischen des Eugene Seribe, deutsch bearbeitet von Ludwig Rellstab. Ballet von Emil Graeb. Anfang 7 Uhr.

Alten sungen. nfang 71 Uhr.

Dentsches Theater. Sonnabend: Die Weber.

Anfang 7 Uhr. Sonntag, 2 Ubr: Die Weber. 77 Uhr: Die

Montag: Weh dem, der lügt!

Berliner Theater. Anfang 74 Uhr.

Lessing ˖ Theater. Sonnabend: Der Geizige. Hierauf: Niobe. Anfang 74 Uhr.

Sonntag: Das

Montag: Das Examen.

Sonnabend: berg meldet 12, München 133, Gbemnitz 144 3 Akten von L n Grad unter Null; unter dem Einflufse der Sonnen I Carl Zeller. Regie: Herr Fredy. Dirigent: Herr

Backfische. Schwank in 1 Akt. Sonntag: Liebe von Heut.

61. Vorstellung. Der

2 s— 92 Lustspiel in 4 Aufsägen von Karl e, ,.

Ferron. Die

Sonnabend: Seimath.

Zentral · Theater. Direktion: Richard Schul Sonnabend: Zum 22. Male:

Examen. Akten von Wilhelm

Dperette in

Sonnabend: Liebe von Hent. Volksschauspiel in 4 Akten von Robert Misch. Vorher: Unsere Anfang 73 Uhr. Volksschauspiel in 4 Akten von Robert Misch. Vorher: Zum ersten Male: Edgars Kammermädchen. Schwank in

Residenz Theater. Blumenstraße Nr. 9. Direttion Sigmund Lautenburg. Sonnabend; . arenen gert nen dite g' Perle bt; SrJ. Marthas Hen Albenelcer nit Se.

Schauspi 7 . j je arbeitung von Benno Jacobson. Anfang 74 Uhr. Schauspielhaus. 67. Vorstellung. Wie die r

Theater Unter den Linden. Bebrenstr. 6 / v. Direrttion: Julius Fritz sche = Sonnabend: Mit neuer Ausstattung: Kapitãn Cariceislo. Operette mit Ballet in 3 Akten von Henry Chivot und Alfred Duru. . 3 , . *

t von ius Fri rigent: avell⸗ ü allets vom Ballet Gestorben: Hr. Oberst a. D. Adolf von Kamiensk meister Herrn Louis Gundlach. Anfang 71 Uhr.

Sonntag: Kapitän Caricciolo. . . Fr,. , ,. . . . 9 Sonnteg. 2 br: Nathan der Weise. ö JJ 7, übt. Tie groe Gio. Sonn (Nach Marocco)

Montag: Tie große Glocke.

Kavellmeister Baldreich. Ermäßigte Preise der Plätze Theater in London. Ein sideles Corps. Große Ge—⸗

sangsposse mit Tanz. Nach dem englischen Original „A Gaiety Girl! von Jonas Sidney frei be arbeitet von Eduard Jacobson und Jean Kren. Vorher: Gesindeball. Schwank in 1 Akt von Cd.

Schiffbauerdamm 62. / S. Jacobson und Jean Kren. Anfang 76 Uhr.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Konzerte.

Konzert Haus. Sonnabend: garl Meyder Conzert. V. internationaler Abend. I. Theil:

Sonntag, Nachmittag: Die Waise von Lowood. . I. 3 J. ö Schau e ieh in attend vor Gharlolte Birch. Pfeiffer. 2 II. Theil: Deutsch. III. Theil: Fran

1 „ä /// Familien ⸗Nachrichten.

Lieutenant 2 Ehrenreich von Knoblauch⸗ Osterholj (Neuhaldensleben).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Grafen Wilhelm Rothenburg (Ziegenberg). Hrn. Guido Frei⸗ berrn von Rosenberg (Hochzehren). Eine Tochter: Hrn. Oberst Freiherrn von Rechenberg (Berlin). Hrn. Major von Rauch (Lüneburg). Hrn. Hauptmann von Wulffen (Spandau). ri, , , 33 . Cen en,

Hrn. Regierungs or r. Richter

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(Berlin). Conventualin Doris von Bülon

Kloster Ribnitz. Hr. Hauptmann Ernst Frei

berr Senfft von Pilsach (Freiburg i. Breisgau.

General ⸗Lieutenant Sidonie Melms, geb.

Witte (Görlitz. Fr. Oher. Amtmann Henriette

Wendenburg, geb. Lüttich (Halle a. S.). Hr.

K a. D. August Heckel (Breslau).

Alte Jakobstrahe Nr. 30. Br. Amt ericht⸗Rath Adalbert Kollibar

Emil Thomas a. G.

Novitaͤt!

Rentiers. Große Posse mit Gesang und Tanz in

annstädt und Su

Mustk von Julius Cinödsbofer. In Scene e et vom Direktor Richard Schultz. Anfang 7 N

Sonntag: Zum 23. Male: Unsere Neutiers.

Adolph Ernst Theater. Sonnabend: Auf

erst Held und ie e, Musik von treten der erften Pirguette⸗ und Courbette⸗Tänzerin Englands Miß Rose Batchelor vom Prince of Wales

(Neustadt, Oberschles.).

Unsere

Verantwortlicher Redakteur: Siem enroth in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholy in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlag? Anstalt, Berlin 8sW., Wilhelmstraße Nr. 322.

Acht Beilagen leinschließlich Börsen⸗Beilage).

lius Freund.

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zum Deutschen Reichs⸗An

Mn 59.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung,

betreffend die Abänderung der Schiffs vermessungs⸗ ordnung vom 20. Juni 1888.

Vom 1. März 1895. *

Auf Grund des Art. 54 der Verfassung des Deutschen Reichs hat der Bundesrath die nachstehenden Vorschriften zur Abänderung der Schiffsvermessungs⸗ ordnung vom 260. Juni 1888

erlassen: Artikel J.

Die nachstehenden Bestimmungen der Schiffsvermessungs⸗ ordnung vom 20. Juni 1888 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 190) werden wie folgt abgeändert:

§ 5. Der letzte Satz: Bei Schiffen, welche durch Dampf oder durch eine andere künstlich erieugte Kraft bewegt werden, kann jedoch nach Maß⸗ abe des g verfahren werden, wenn der zur Aufnahme der laschine bestimmte Raum durch feste Querschotte begrenzt wird. fallt fort.

36 . An Stelle der Absätze 3 und 4 tritt folgende Bestimmung:

Bei Schiffen mit einem Doppelboden für Wasserballast, bei welchem nach den vom Schiffsvermessungsamt hierüber fest⸗ zustellenden Grundsätzen der zwischen dem inneren und äußeren Boden liegende Raum zur Aufbewahrun'g von Ladung, Vor⸗ räthen oder Brennstoffen nicht geeignet ist, werden die Tiefen jener Querschnitte von der unteren Fläche des Vermessungs— decks oder deren Fluchtlinie bis zur oberen Seite der oberen Beplattung des Doppelbodens gemessen, abzüglich eines Drittels der Deckbalkenbucht des Vermessungsdecks und der mittleren Dicke der etwa auf dem Doppelboden angebrachten Wegerung.

§5 9 fällt fort. . § 10.

Im Absatz 2 fällt der Satz; ö Hat die Vermessung des Raumes unter dem Vermessungsdeck nach § 9 stattgefunden, so ist die Länge des Zwischendeckraumes in die en ff Anzahl . Theile zu theilen, in welche die Gesammtlänge des Raumes unter dem Vermessunasdeck nach S 6 bätte getheilt werden müssen, falls seine Vermessung nach den 3§5 7 und 8 erfolgt wäre.

fort. Absatz 1 im C pad igende af atz Lim Eingange erhält folgende Fassung: Der e n' derjenigen auf oder über dem obersten Deck fest angebrachten und . Aufbauten, welche u. s. w. Abs. 4 erhält folgende Fassung: Die Stellen, an welchen die mittlere Länge und die hinterste Breite von Aufbauten zu messen sind, deren Hinterwand durch ein rundes Heck gebildet wird, werden nach näherer Vorschrift des Schiffsvermessungsamts bestimmt.

ie §5§5 13 bis 15 werden durch folgende Bestimmungen ersetzt:

§ 13.

A. In den Brutto Raumgehalt wird einvermessen:

a. der Raumgehalt aller gedeckten und in dauernd angebrachten Aufbauten auf oder über dem obersten Deck belegenen Räume, welche von Bedachungen und festen Schotten derart ein— geschlossen sind, daß die Räume zur Stauung von Gütern oder Vor— räthen sowie zur Unterbringung oder sonstigen Bequemlichkeit der Schiffsbesatzung und der Passagiere dienen können;

b. derjenige Theil des Gesammt Raumgehalts aller frei auf oder über dem obersten Deck befindlichen Luken, welcher ein halb Prozent des Brutto⸗Raumgehalts übersteigt.

B. Ausgenommen von der nach Aa vorgeschriebenen Einvermessung in den Brutto ⸗Raumgehalt sind, soweit sie in Aufbauten der dort bezeichneten Art liegen, folgende Räume:

3. alle gedeckten und geschlossenen, ausschließlich für die Aufnahme don Hilfsmaschinen geeigneten und von letzteren thatsächlich eingenom⸗ menen Räume, sowie das Steuerhaus zum 66 des Mannes oder der Leute am Steuer, wenn diese Räume nicht größer sind, als es für die bezeichneten Zwecke erforderlich ist; .

b. jeder zum Schutz der Deckpassagiere auf kurzen Reisen gegen Unwetter und Seegang angebrachte Aufbau, wenn die Vermessungs⸗ behörde vom Schiffsvermeffungsamt hierzu beauftragt wird;

e. das Kochhaus (Kombüse) und der Raum fuͤr den Destillier⸗ apparat, sofern dieselben nicht größer als erforderlich sind, um dem Koch bei der Bereitung der Speisen, sowie dem Maschinisten beim Destillieren des Wassers für die Passagiere und die Schiffsmannschaft genügenden Schutz zu bieten;

d die für die Schiffsoffiziere und die Schiffsmannschaft be⸗ stimmten Klosets, falls dieselben eine angemessene Zahl und Größe nicht übersteigen. Bei hauptsächlich für den Passagiertransport bestimmten Schiffen kann außerdem für je 50 Personen ein Klofet außer Rechnung bleiben. ie Zahl der von der Vermessung aus⸗ geschlofsenen Klosets darf indessen im ganzen 12 nicht übersteigen.

14. Von dem rut · Caumzedal kommen zur Bestimmung des Netto⸗Raumgehalts in Abzug, jedoch nur dann, wenn diese Abzüge zuvor in den Brutto⸗Raumgehast eindermessen hf ̃ .A. Räume zum Gebrauch der Schiffsmannschaft und zur Navi⸗ Jierung des Schiffs und zwar: ; II alle abgetheilten Räume sowohl über wie unter dem obersten Deck, welche ausschließlich für die Manndschaft bestimmt sind, vor= 1. daß bejüglich der Logisräume den Vorschriften im § 44 a. . Seemannsordnung vom 27. Dezember 1872 ent⸗ jeder Raum, welcher ausschließlich für den persönlichen Ge— brarc des Schiffsführer bestimmt ist; dalle Räume, welche ausschließlich verwendet werden: Gin 2. jur Handhabung des Steuers, des Gangspills und für die nnrichtung zum Ankerlichten, ö 2 Aufbewahrung der Karten, Signalvorrichtungen und nderer avigations⸗Instrumente sowie der Bootsmannsborräͤthe; R der von der Hilfsmaschine und dem Hilfskessel eingenommene nn sofern diese maschinellen Einrichtungen mit den Hauptpumpen es Schiffs in Verbindung stehen; . j o) bei Schiffen, für weiche Segel der einzige in g n sind, her abgetheilte, ausschließlich zur Aufbewahrung der Segel verwendete Hum n. darf dieser Abzug zwei und ein halb Prozent des rutto Raumgehalts nicht übersteigen. i, e e.

) S. . R. u. St. A.“ Jahrg. 1888, Nr. 166.

Außenbordsbekleidungen oder der Berg

Er st e Beilage

Berlin, Freitag, den 8. März

Jeder der oben genannten Räume muß, wenn ein Abzug gemacht werden soll, eine seinem Zweck angemessene Größe haben, demeni⸗ sprechend hergestellt, eingerichtet und an gut sichtbarer Stelle mit einer Bez'ichnung versehen sein, welche die Bestimmung des Raumes kennzeichnet. ger mes

Für die Vermessung gelten die im § 12 gegebenen Vorschriften. B., Bei Schiffen, ai. durch Dampf oder durch eine andere lůnstlich erzeugte Kraft bewegt werden erfolgt ein fernerer Abzug vom Brutto Raumgehalt für die von der Treibkraft eingenommenen Räume. Die ö dieses Abzugs ist in nachstehender Weise zu ermitteln:

a. Bei Raddampfern werden, wenn derjenige Theil des Maschinen⸗ raums, welcher ausschließlich von der Maschine und den Dampfkesseln eingenommen wird oder für die wirksame Thätigkeit und ordnungs. mãßige Bedienung derselben erforderlich ist, mehr als 20 9. und weniger als 30 0 des Brutto⸗Raumgehalts beträgt, 37 / 0 des letzteren in Abzug gebracht.

Bei Schraubendampfern werden, wenn dieser Raum mehr als

13 69 und weniger als 200,1 des Brutto⸗Raumgehalts beträgt, 32 0so des letzteren in Abzug gebracht. . b. Wenn der unter a bezeichnete Theil des Maschinenraums eines Schiffs den unter a festgesetzten Größenverhältnissen nicht entspricht, kann der n, . in der Weise bewirkt werden, daß der körperliche Inhalt dieses Raumes ermittelt und bei Raddampfern unter Zuschlag von 50 9 desselben, bei Schraubendampfern unter Zuschlag von 75 0so, von dem Brutto⸗Raumgehalt in Abzug gebracht wird.

Für die Wabl des einen oder des anderen Verfahrens im Falle b gelten folgende Grundsãätze: .

eträgt die Größe des Maschinenraumes bei Raddampfern nicht mehr als 20 oo, bei Schraubendampfern nicht mehr als i3 og des Brutto⸗Raumgehalts, so haben die Vermessungsbehörden den Abzug nach der unter b angegebenen Regel zu bewirken, sofern sie nicht von dem Schiff ęvermesstingʒ amt ausdrücklich angewiesen werden, in der unter a beschriebenen Weise zu verfahren und demgemäß für die von der Treibkraft eingenommenen Räume im ganjen 37 beziehungsweise 3209ͤ9 des Brutto⸗Raumgehalts in Abzug zu bringen.

Beträgt der Maschinenraum bei Raddampfern 30 9 oder mehr, bei Schraubendampfern 200̃/9 oder mehr des Brutto ⸗Raumgehalts, so steht es dem Rheder frei, zu wählen, nach welcher der beiden Regeln der Abzug bewirkt werden soll. Macht derselbe hiervon keinen Gebrauch, so haben die Vermessungsbehörden nach der am Schluß des vorigen Abfatzes gegebenen Vorschrift zu verfahren.

. § 15.

. Die Vermessung der von der Maschine und den Dampfkesseln wirklich eingenommenen und für deren wirksame Thätigkeit und ordnungsmäßige Bedienung erforderlichen Räume ist in folgender Weise vorzunehmen:

1) Es wird die mittlere Tiefe des Raumes von der unteren Fläche des zunächst über der Maschine befindlichen Decks bis zur oberen Fläche der Bodenwrangen oder deren Fluchtlinie neben dem Kiel⸗ schwein ,, bis zur oberen Fläche des innern Doppelbodens gemessen. In halber Höhe des Raumes werden mindestens drei Breiten gemessen. Aus den gemessenen Breiten wird das arith⸗ metische Mittel genommen. odann wird die mittlere Länge des Raumes zwischen den denselben vorn und hinten begrenzenden Querschotten, oder den sonst als Begrenzung anzusehenden Stellen gemessen; hierbei ist jedoch darauf zu achten, 9 solche Theile des Raumes, welche nicht thatsächlich von der aschine und den Dampfkesseln ein genommen werden, oder für die wirksame Thätigkeit und ordnungs⸗ mäßige Bedienung derselben nothwendig sind, nicht mitgemessen werden. Die so ermittelten Hauptabmessungen des Maschinenraums werden miteinander, multipliziert. Das Produkt ergiebt den körperlichen In⸗ halt des Maschinenraums unter dem nf darüber gelegenen Deck.

Bierauf wird der Raumgehalt der über diesem Beck etwa noch befindlichen Räume, welche fur die Maschine oder für den Zutritt von Licht und Luft zum Maschinenraum bis zum Oberdeck abgeschieden sind, in der Weise ermittelt, daß für jeden das Produkt aus seiner mittleren Länge, mittleren Breite und mittleren Tiefe gebildet wird. Der Gesammtinhalt dieser Räume wird sodann dem Inhalt des übrigen Maschinenraums hinzugerechnet.

Y) Befinden sich die Hife n und die Dampfkessel in selbst⸗ stãndigen, durch Schotte begrenzten Abtheilungen, so wird der körper⸗ liche Inhalt jeder Abtheilung nach den , Regeln ermittelt. Die Summe des Raumgehalts derselben gilt als Inhalt des Maschinenraums.

3) Bei Schraubendampfern gehört auch der von dem Wellentunnel eingenommene Raum zum Maschinenraum. Zur Ermittelung des körperlichen Inhalts desselben wird das Produkt aus der mittleren Länge, mittleren Breite und mittleren Tiefe des Tunnels gebildet. Besteht der Tunnel aus mehreren Abtheilungen, so wird jede derselben für sich vermessen.

4 Die über dem Oberdeck belegenen Räume, welche für die Maschine oder für den Zutritt von Licht und Luft bestimmt sind, dürfen nur dann dem Maschinen⸗ und Kesselraume sowie dem Brutto⸗ Raumgehalt des Schiffs zugerechnet werden, wenn jene Räume eine entsprechende Ausdehnung haben, seefest hergestellt sind und zu keinen anderen Zwecken als für die Maschine oder für den Zutritt von Licht und Luft zu der Maschine oder den Kesseln des Schiffs verwendet werden können.

§17

fällt fort. 82

4. Die Bestimmung unter b Abs. J erhält folgende Fassung: b. e, , . fremden Schiffe, welche behufs Ermittelung des Netto Raumgehalts nachvermessen worden sind. Im dritten Absatz unter b wird das Wort stheilweise“ durch Nachvermessung! ersẽtzt. 83 75.

Die Bestimmung unter 1 b erhält folgende Fassung: b. die größte Breite des Schiffs . den i genflachen der zer.

. § 27. Abs. 2 fällt fort.

§ 30

Der jweite r Bei Dampfschiffen jedoch, welche nach 8 9 vermessen werden, ist der durch feste Querschotte begrenzte Maschinenraum zu ver⸗ messen, bevor irgend eine Einrichtung in demselben angebracht if, 6 die Aufnahme der vorgeschriebenen Maße verhindern önnte.

fällt fort.

5 31.

Die ersten beiden Absätze erhalten folgende Fassung: Bei Schiffen, welche für deutsche , neu erbaut werden leinschließlich der im Auslande in Bestellung gegebenen), sind von dem Besteller nach Feststellung der Konstruktions⸗ und Einrichtungs⸗ pläne mindestens vier Wochen vor der Vermessung je zwei Kopien Lichtpausen) der nachstehend aufgeführten Zeichnungen, welche letzteren den thatsächlichen Verhältnissen zur Zeit der Vorlage entsprechen müssen, der ö einzureichen: .

1) eine Querschnittszeichnung, in welcher die Konstruktion des etwa vorhandenen Doppelbodens sowle die Materialstärken an⸗

gegeben sind;

eiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

E895.

2) eine Längenschnittszeichnung, aus welcher die Ausdehnung des etwa vorhandenen Doppelbodens, die Lage der wasserdichten, von Bord zu Bord reichenden Querschotte, erhoͤhter Wasserballastbehälter, Aufbauten, Luken und sonstiger Einrichtungen hervorgeht;

3) Deckläne, aus welchen die Einrichtung und Bestimmung der einzelnen Räume zu ersehen ist; H Einrichtungszeichnungen der Maschinen⸗, Kessel⸗ und Kohlen rãume. . Die Zeichnungen müssen die vorgeschriebenen Angaben in der⸗ jenigen Vollständigkeit enthalten, wie sie nach dem Erachten des Schiffsvermessungsamts für die Revision der Vermessung erforderlich ist. Zu den Zeichnungen ist einer der bei Bauplänen üblichen Maß— stäbe zu verwenden.

Artikel II.

Die Bestimmungen des Art. treten am 1. Juli 1895 in Kraft. Die Vermessung nach der abgeänderten Ordnung kann indessen schon vom 1. April 1885 ab beantragt und aus⸗

geführt werden. Artikel III.

Die vor dem 1. Januar 1889 ausgestellten Meßbriefe verlieren vom 1. Januar 1900 ab die Gültigkeit.

Die in der Zeit vom 1. Januar 1889 bis zum 1. Juli 1895 ausgestellten Meßbriefe behalten bis auf weiteres Gültig⸗ keit. Vom 1. Juli 1895 ab bis zum 1. Januar 1909 sind die gemäß 8 17 Absatz 1 der Schiffs vermessungsordnung vom 20. Juni 1888 behufs Gebrauchs in fremden Häfen unter Abzug der Maschinen- und Kohlenräume nach britischem Ver⸗ fahren ausgestellten Meßbriefe auch in deutschen Häfen als gültig anzuerkennen.

Ärtikel IV.

Die Schiffsvermessungsordnung vom 20. Juni 1888 ist in der durch diese Abänderungsvorschriften sich ergebenden Fassung zu veröffentlichen. Berlin, den 1. März 1895. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. von Boetticher.

Deutscher Reichstag.

54. Sitzung vom Donnerstag, 7. März, 1 Uhr.

Das Haus setzt die zweite Berathung des Militär⸗ Etats fort.

Ueber den Beginn der Sitzung ist bereits gestern berichtet worden. Wir tragen hier zunächst nur die gestern kurz erwähnte Rede im Wortlaut nach, welche der preußische Kriegs⸗Minister Bronsart von Schellendorff zur Befürwortung der zur nochmaligen Prüfung an die Hu gekenn rf d ger enen Forderung, betreffend die Kommandantenstelle in Altona, bei Beginn der Verhandlung gehalten hat.

Bevollmächtigter zum Bundesrath, preußischer Kriegs⸗ Minister Bronsart von Schellendorff:

Meine Herren! Meine Bemerkung in der Sitzung am Diens— tag: das Verhalten der Militärverwaltung bei Wiederbesetzung der Kommandantur von Altona, sei als ein Schlag gegen das Budget— recht des Hauses bezeichnet worden; meine weitere Bemerkung, daß ich wegen 7000 M einen solchen nicht unternehmen würde, daß es eine größere Summe sein müßte, wenn ich es riskieren sollte ist, wie ich gehört habe, von einigen Herren dahin gedeutet worden, als hätte ich sagen wollen, für eine große Summe wäre ich bereit, das Etatsrecht des hohen Hauses anzutasten. Gegen diese Auslegung meiner Worte, meine Herren, muß ich Einspruch erheben. Es liegt darin eine Ueberschätzung meiner Unternehmungsluft (Heiterkeit und eine Unterschätzung meiner Achtung vor dem Gesetz und der schwerwiegenden Bedeutung des hier noch nicht anwesenden Herrn Reichs ⸗Schatzsekretärs. Ich habe mit der Bemerkung weiter nichts ausdrücken wollen, als daß, wenn es sich um eine große und bedeutende Etatsüberschreitung gehandelt hätte, und ich kein Ver⸗ trauen besäße, die Annahme einer meinerseits beabsichtigten Ungesetz⸗ lichkeit erklärlich wäre, daß aber wegen einer so geringen Summe wie 7000 M ich nicht glaubte, wenn ich Vertrauen besitze, dieses verlieren zu können.

Zum Titel „Mannschaften“ bemerkt der

Abg., von Vollmar (Soz.). Während der Erntezeit werden alljährlich i e. Mengen von Soldaten entlassen, um den länd⸗ lichen Grundbesitzern zu helfen. Zu derselben Zeit wird gewöhnlich eine Anzahl von Reservisten ö Uebung eingezogen, die vielleicht gerade auf dem Felde sehr nöthig waren. Ob dies zufällig zusammen⸗ trifft oder im ursächlichen Zusammenhang steht, kann ich nicht ent⸗ scheiden. Wir haben nichts dagegen, daß Soldaten zu Erntearbeiten beurlaubt werden, aber nur dann, wenn sie ihren Angehörigen helfen. Treten sie in die Dienste Fremder, so sind sie Konkurrenten der Arbeiter. Man klagt immer über die Schwierigkeit, land— wirthschaftliche Arbeiter zu finden. Wenn man entsprechend zahlt, und die Arbeiter entsprechend behandelt, so wird man immer Arbeiter bekommen,. Wenn den Grundbesitzern die Möglichkeit t gegeben wird, billige Arbeitskräfte zu erhalten, so werden sie natürlich die Löhne er⸗ höhen. Die Soldaten sind doch nicht zum Lohndrücken da. Wenn eine große Anzahl Soldaten auf längere Zeit entlassen werden kann, so liegt die Annahme nahe, ⸗. die Dienstzeit in ihrer jetzigen Aus⸗ dehnung gar nicht nothwendig fei. Wir müßten dann schleunigst die Dienstzeit herabsetzen. Was wir verlangen, gilt bereits in Bayern, wo die Soldaten nur dann entlassen werden, wenn sie ihren An⸗ gehörigen helfen sollen.

Bevollmächtigter zum Bundesrath, preußischer Minister Bronsart von Schellendorff:

Der Gebrauch, Soldaten zur Erntezeit zu beurlauben, besteht schon seit einer langen Reihe von Jahren und nicht bloß in Preußen. sondern auch in allen anderen deutschen Staaten. Es besteht aber speziell für die preußische Armee und ich glaube auch für die anderen deutschen Kontingente die Vorschrift, daß diese Beurlaubungen nur insoweit zulässig sind, als es das dienstliche Interesse gestattet. Wenn also beispielsweise die Ernte sehr früh eintritt, und fällt mit dem Regiments⸗ oder Brigadeexerzieren zusammen, oder es sind die Schießübungen noch nicht beendet, so sind die Truppen leider nicht in der Lage, Leute zu beurlauben. Fällt die Ernte aber später,

Kriegs⸗

und es sind gewisse Uebungen bereits beendigt, so hat der Kompagnie⸗