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Nutzen abgeworfen haben, und ob nicht vielmehr die Schiffahrt zu den i und zur Amortisation mehr als bisher herangezogen werden müßte. Zunächst würden die vorhandenen Schiffahrtsakte in dieser Beziehung zu revidieren sein. Auf natürlichen Flußlãufen dürfen ja keine Abgaben erhohen werden, aber unsere Flüsse haben unter Aufwendung großer Kosten fast den Charakter von Kanälen angenommen. Bei Eisenbahnen und Chausseen werden von den Interessenten erhebliche Beiträge gefordert, warum sollten die Schiffahrtsinteressenten davon ganz frei bleiben? Vor jedem neuen Kanalbau wird also die Frage der Schiffahrtsabgaben zur Deckung der Kosten in erster Linie zu prüfen sein. Auch die Interessen der Anlieger werden häufig zu Gunsten der Schiffahrt hintangesetzt. Wenn ich nun auch nicht einseitig die Interessen der Landwirthschaft vertreten und die auf dem Wege des Kanalbaues gethanen Schritte zurückthun will, so rathe ich doch, auf diesem Wege mit der größten Vorsicht weiter zu schreiten. Der Abg. Gothein hätte seine Angriffe auf den Abg. Gamp doch nicht in dessen Ab⸗ wesenheit machen oder ihn vorher davon benachrichtigen sollen.
Ueber eine Petition von zwei Fuhrwerksbesitzern in Koblenz und Ehrenbreitstein, welche beantragen, „eine Er⸗ mäßigung des Brückenzolls für Fuhrwerke um mindestens die . herbeizuführen“, beantragt die Budgetkommission, zur
ages ordnung überzugehen.
Die Abgg. Stötzel und Wellstein (Sentr.) bean⸗ tragen dagegen, die Petition der Regierung zur Berück⸗ sichtigung zu überweisen.
Auf eine Befürwortung des Antrags durch den Abg. Wellstein Zentr.) erwidert
Ministerial Direktor Schultz: Die Verkehrsabgaben werden nun⸗ mehr auf den Etat des Ministeriums für öffentliche Arbeiten über⸗ nommen werden, zur Zeit unterstehen sie noch der Verwaltung der indirekten Steuern. 1893 wurde ein Antrag an die Verwaltung des Finanz ⸗Ministeriums gerichtet, den Brückenzoll auf der Koblenzer Brücke n oder herabzusetzen. Der Antrag wurde vom Finanz⸗Minister abgelehnt, da der Einnahmeausfall ein sehr erheblicher fein würde, und es angebracht sei, einen Brücken⸗ zoll für die Fälle zu erheben, in denen die Brückenverbindung nur einem kleinen Interessentenkreise zu gute komme. Auf diesem Stand⸗ punkte stehe die Verwaltung auch jetzt noch.
Das Haus geht nach dem Antrage der Budgetkommission
zur Tagesordn ung über.
Beim ersten Titel der Ausgaben (Ministergehalt) er⸗ hãlt 3 das Wort
erichterstatter Abg. von Tie dem ann⸗Bomst (fr. kons. ):; In
der Budgetkommission wurde die Frage der Neuorganisation der Bau⸗ verwaltung besprochen. Was die Hochbauverwaltung anbetrifft, so ist vorgesehen, daß die Organisation der unteren Instanzen dahin ge⸗ ändert werden soll, daß man die einzeln im Lande zerstreut wohnenden Techniker in Bauämter vereinigt. Bis jetzt ist es jedoch noch nicht gelungen, mit der Finanzverwaltung zu einer Verständigung zu gelangen. Anders steht es mit der Wasserbauverwaltung. Der Hauptnachtheil war bis jetzt, daß die Interessen der Schiffahrt und der Landwirthschaft kollidierten. Es sollen daher die einzelnen Stromgebiete Behörden unterstellt werden, deren Aufgabe es ist, beide Interessen zu vertreten. Ein Gesetzentwurf hieruͤber ist in . Endlich wurde in der Kommission von einer Seite angeregt, ob nicht die Staatsbauten besser in Regie vergeben würden. Seitens des Ministers wurde jedoch mitgetheilt, daß man damit bei gioffn Bauten keine guten Er⸗ fahrungen gemacht habe. Bei einigen kleineren Bauten sei der Weg beschritten worden, im allgemeinen aber sei er nicht gangbar.
Abg. Jagckel (fr. Volksp. weist auf die großen Verwüstungen hin, die die Stadt Posen durch die Ueberschwemmungen zu erleiden habe. Das sei auch vom Kaiser anerkannt worden, aber noch immer werde keine Abhilfe geschaffen. Die Stadt Posen habe nun einen Plan ausgearbeitet; am Ministerium sei es nunmehr, das weitere zu veranlassen.
Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:
Die große Bedeutung der von dem Herrn Abg. Jaeckel berührten Frage kann ich durchaus anerkennen. Ich stimme auch darin mit dem Herrn Abg. Jaeckel überein, daß ich den dringenden Wunsch hege, daß baldigst ein Projekt möge aufgestellt werden, welches ge⸗ eignet ist, den Uebelständen abzuhelfen, denen die Stadt Posen durch NUeberschwemmung der Warthe bisher ausgesetzt war.
Es wurden, wie der Herr Abg. Jaeckel richtig ausführte, bereits seit Jahren dahin zielende Projekte aufgestellt, es ist aber bisher nicht gelungen, den Nachweis zu führen, daß diese Projekte ge⸗ eignet wären, die Uebelstände wirklich zu beseitigen. Nun ist neuerdings seitens der Stadt Posen ein Projekt vorgelegt, welches, wie Herr Abg. Jaeckel anführte, die Zustimmung der Mehrheit der Immediatkommission fand. Bei der Prüfung dieses Projekts in der Bauabtheilung des Ministeriums haben sich indessen sehr erhebliche technische Bedenken ergeben, wonach die Ausführung desselben wahrscheinlich größere Gefahren für die Stadt Posen herbeiführen würde, als wenn eine Eindeichung über⸗ haupt unterbliebe. Unter diesen Umständen war es meine Pflicht, noch weitere Ermittelungen eintreten zu lassen. Das ist geschehen; die Frage liegt augenblicklich dem Königlichen Staats—⸗ Ministerium zur Entscheidung vor. Meinerseits bin ich gern bereit, dahin zu wirken, daß diese Entscheidung baldigst getroffen werde.
Abg. Dr. Enneccerus (nl) tritt für eine Korrektion der oberen Weser ein. Für die Korrektion der unteren Weser seien große Summen aufgewandt worden. Sollten aber See und Flußschiffahrt in einen unmittelbaren Zusammenhang gebracht werden, so müsse auch die Kortektion der oberen Weser vorgenemmen werden. Die ganze Korrektion der Fulda und der größte Theil der Weserkanalisierung sei nutzlos, wenn man der Oberweser zwischen Karlshafen und Minden nicht die nöthige Minimaltiefe von Lm unter dem niedrigsten Wasser⸗ stande gebe. Diese Tiefe werde sich durch Korrektion kaum erreichen lassen, man möge daher die Summen für die Kanalisierung der Weser 6. den genannten Städten auf einer Strecke von 45 Em nicht
euen.
Geheimer Ober⸗Baurath Lange: Die Regulierung der Weser ist auf der Grundlage einer Tiefe von 80 em unter dem niedrigsten Wasserstand geschaffen worden. Diese Berechnung ist nach dem Niedrigwasserstand, wie er seit Menschengedenken angenommen worden ist, gemacht worden. Nun haben sich in der letzten Zeit allerdings niedrigere Wasserstände aut heste t von denen man jedoch hoffen darf, daß, sie wieder günstigeren Verhältnifsen weichen werden. Eine Minimaltiefe von 1 i auf der Weser bis Minden zu garantieren, sei nicht möglich ohne neue kost- spielige Kanalisierung. Schon unter den jetzigen Verhältnissen sei die Schiffahrt auf der Weser vier Fünftel des Jahres offen, und auch auf anderen Flüssen werde eine längere Dauer nicht erzielt.
Abg. Igechel (fr. Volksp) vertheidigt das von der Stadt Pofen angefertigte Projekt zur Verhütung der Ueberschwemmungen durch die Warthe, welches auch den Beifall der dortigen Immediatkommission gefunden habe.
Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:
Meine Herren! Dem Schlußsatz der Ausführungen des Herrn Abg. Jaeckel muß ich doch entgegentreten. Wenn die Stadt Posen, was Gott verhüten wolle, in diesem Jahre eine Ueberschwemmung er⸗ leiden sollte, so kann unmöglich daraus ein Vorwurf gegen die Staats⸗ regierung hergeleitet werden; denn das Projekt, mag es nun gut oder
schlecht sein, würde doch jedenfalls in diesem Jahre noch nicht aus geführt sein.
Ferner möchte ich darauf aufmerksam machen, daß von den Herren,
die damals für das Projekt der Stadt Posen in der Immediatkom⸗ mission gestimmt haben, ein großer Theil überhaupt von jeder Ver⸗ antwortung für das Projekt frei ist, nicht aber der Minister der öffentlichen Arbeiten; der hat die Verantwortung zu übernehmen, daß dieses Projekt auch wirklich geeignet ist, den Gefahren entgegenzutreten, die für die Stadt Posen bestehen. Und zu der Ueberzeugung bin ich auf Grund der eingehend begründeten Gutachten der Techniker, nicht bloß aus meinem Ministerium, sondern auch aus andern Ressorts, bisher nicht gekommen. ö
Ich habe übrigens nicht gesagt, daß das Projekt in meinem Ministerium verworfen sei, sondern ich habe nur gesagt: die Ent⸗ scheidung liege zur Zeit dem Staats⸗Ministerium vor. Ich habe mich bereit erklärt, und wiederhole dieses, meinerseits dahin zu wirken, daß diese Entscheidung möglichst bald geschieht. Auf eine eingehende Kritik des Projekts der Stadt hier einzugehen, finde ich mich nicht veranlaßt.
Um 4 Uhr wird die Weiterberathung vertagt.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
XXIII. Plenarversammlung des Deutschen Landwirthschaftsraths.“)
In der gestrigen vierten Sitzung stand als erster Gegenstand zur Berathung die Frage: „Welches sind die Wirkungen der Beseiti⸗ gung des Identitätsnachweises?“ — in Verbindung mit der Frage der Beseitigung der gemischten Transitläger. Der Referent, Rittergutsbesitzer von Puttkamer⸗Plauth äußerte sich ungefähr folgendermaßen; Durch Aufhebung, der im Zolltarifgesetz vom 15. Juli 1879 geforderten Identität bei Ausfuhr von Ge⸗ treide und Mühlenfabrikaten habe sich die Ausfuhr deutschen Getreides nicht allein aus dem Osten, sondern zum theil auch aus Bayern und Württemberg in erfreulicher Weise gehoben; es sei dadurch eine wesentliche Entlastung des deutschen Marktes herbei⸗ geführt worden. Daß die Wirkung dieser Entlastung sich im Süden und Westen bisher nicht fühlbar machte, habe seinen Grund in den überreichen Ernten Rußlands und der überseeischen Länder, in den auf ein Minimum 5 Frachtsätzen und hauptsächlich in dem Minderwerth der Valuten in Rußland und Argentinien, die die Wirkung einer hohen Exportprämie hätten. m die östlichen preußischen Provinzen habe sich das Een, vom 14. April 1894 als durchaus segensreich erwiesen, zumal an den dort hauptsächlich in Betracht kommenden Handelsplätzen Danzig und Königsberg nunmehr der volle Zollschutz zur Geltung komme. Daraus ergebe sich eine Preisbesserung von 12 bis 15 16 pro Tonne. Nach Aufhebung des Identitätsnachweises erscheine die fernere Beibehaltung gemischter Transitläger, mit Ausnahme der in Konkurrenz mit russischen Häfen arbeitenden preußischen Ostseehäfen nicht mehr erforderlich. So lange die gemischten Transitläger auch nur mit beschränktem Zollkredit aufrecht erhalten bleiben, böten sie sowohl für Händler, als auch für Müller einen starken Anreiz zum Bezuge ausländischen Ge⸗ treides, sie wirkten somit zum Nachtheil der inläͤndischen Produktion. Er ersuche daher, folgendem i zuzustimmen: „Der Deutsche Land⸗ wirthschaftsrath beschließt: an den Bundesrath die Bitte zu richten, die Be⸗ 1 der gemischten Transitläger im Inlande herbeiführen zu wollen.“ — Im Laufe der Debatte, bei welcher sich eine Reihe von Rednern meist im allgemeinen mit dem Antrage einverstanden erklärte, wünschte Justiz Rath Reich (Meyken in Astpreußen), daß man bezüglich der Häfen Danzig, Königsberg und Memel eine Ausnahme eintreten lasse, weil dieselben einen großen Schaden erleiden würden, wenn man die gemischten Transitläger aufhöbe. = Der Referent änderte schließlich seinen Antrag folgendermaßen ab: Der Deutsche Landwirthschaftsrath beschließt: an den Bundesrath die Bitte zu richten, die Beseitigung der gemischten Transitläger im Binnenlande herbeiführen zu wollen, sowie das Rendementsverhältniß 9 . von Mehl der wirklichen Ausbeute entsprechend fest⸗ zusetzen.
Dieser ö Antrag gelangte sodann unter Streichung der Worte im Binnenlande“ und unter Ablehnung des Antrags Reich mit großer Mehrheit zur Annahme.
Es folgte die Berathung über die Abänderung des Brannt⸗ weinsteuergesetzes. Der Referent, Od i. Seydel (Chelchen in Ostpreußen) befürwortete nachstehenden Antrag: Die fünfjährige Kontingentierung, Aufhebung des Zwanges, das Kontingent jährlich abzubrennen 2c. sind anscheinend unverändert aus der Novelle vom Dezember 1892 übernommen. Anzunehmen ist, 143 auch die damals vorgeschlagene Beschränkung neu zu kontingentierender Brennereien auf ein Kontingent von höchstens 80 0900 1 wiederkehrt. Der Deutsche Landwirthschaftsrath hat diese Grundsätze bereits gebilligt. Dieselben sind auch at noch geeignet, die Lage des Brennereigewerbes erheblich zu bessern. Die ferner angekündigte progressive Betriebssteuer soll einer übermäßigen Ausdehnung der Betriebe, namentlich der Großbrennereien, vorbeugen und zugleich die Mittel für Hebung des Exports durch Ersatz des die Produktionskosten erhöhenden Schwundes liefern. Diese Maßregel erscheint erwünscht unter der ö daß Mehreinnahmen für das Reich daraus nicht resultieren. Die beständig wachsende Ge⸗ fahr des Ueberhandnehmens der Melassebrennerei läßt es in hohem Grade wünschenswerth erscheinen, daß das zu erwartende Gesetz sobald als möglich, spätestens am 1. Juli d. J. in Kraft trete. Ohne über die vielsei ö angestrebten Monopolprojekte ein Urtheil abzugeben, erkennt der Deutsche Landwirthschaftsrath an, daß eine schleunige Hilfe für das Brennereigewerbe nöthig und die in Aussicht genommene Vorlage ge⸗ eignet ist, nach dieser Richtung zu wirken. — Der Karreferent Frei⸗ herr von ö. (Unterfranken) beantragte, den Satz in dem Antrage des eferenten: Johne über die vielseitig ange⸗ strebten Monopolprojekte ein Urtheil abzugeben“, zu streichen und dafür zu sagen: So lange keine K besteht, durch baldige Ein⸗ führung des Rohsprit⸗ Monopols das landwirthschaftliche Brennerei . stabilen Verhältnissen entgegenzuführen, erkennt der Deutsche
andwirthschaftsrath an“ ꝛc. Nach kurzer Debatte wurde dem Antrage des Referenten in dieser veränderten Fassung zugestimmt.
Der nächste Gegenstand war das Zuckerstenergesetz. Der Referent, Geheime Regierungs⸗Rath Professor Dr. a ercker (Halle a. S) stellte, in Gemeinschaft mit dem Korreferenten, Ritter i, r. von Arnim (Güterberg in der Uckermark) folgenden Antrag; Das bestehende Zuckersteuergesetz vom Jabre 1891 hat die vorhandene Ueberproduktion zum größten Theile mitverschuldet, sich auch nicht bewährt und ist zu beseitigen. Bei dem neuen Gesetz ist die Ausfuhrvergütung, solange dieselbe in anderen maßgebenden Ländern besteht, erheblich zu erhöͤhen. Dabei ist zunächst erwünscht, zu dem gemischten System von Material- und Gebrguchs= abgabe zurückzukehren, doch müßte nach Art des französischen Gesetzes die Freiheit der Wahl zwischen der Material⸗ oder den reinen Verbrauchsabgaben bleiben. Bei der vorhandenen Ueberproduktion ist auf eine Kontingentierung Bedacht zu nehmen, durch welche die bestehenden, nicht aber die entstehenden kleineren Betriebe wohlwollend berücksichtigt werden könnten. Auf eine Vermehrung des Inlandkonsums, besonders in den billigeren Sorten, ist bei Festsetzung der Verbrauchsabgaben hinzuwirken. Eine Besteuerung des Saccharins ist zu verlangen. Eine besondere Be⸗ lastung der Melasse⸗Entzuckerungsanstalten ist nicht zu empfehlen. An die Reichtzregierung ist die Bitte zu richten, durch internationale Verträge die Ausfuhrvergütungen zu beseitigen.“
) S. a. Nr. 57 und 58 d. Bl., Zweite Beilage.
Graf von Arnim⸗Güterberg befürwortete noch fol Zusatzantrag: Eine Betriebs abgabe von verschiedener Höhe für klein. und große Fabriken ist zu verwerfen..
Geheimer Regierungs- Rath, Professor Dr., Maercker trat da- gegen für nachstehenden Zusatzantrag ein: „Es empfiehlt sich ein⸗ wohlwollende Berücksichtigung der kleinen Fabriken durch eine niedrigere Bemessung einer event. einzuführen den Betriebsabgabe.
SGeneral-⸗Sekretär Steinmeyer (Danzig) beantragte, zu be. schließen, daß Zucker, aus auslaändischen Rüben produziert, keine Exportprämie genießen dürfe. Im weiteren beantragte der Redner, die Worte in dem Antrage des Referenten: Eine besondere lastung der Melasse⸗Entzuckerungsanstalten ist nicht zu empfehlen zu streichen und ferner, anstatt kleineren Betriebe. zu sagen: weniger leistungsfähigen Betriebe '. — Dr. Buhl (Deidesheim proponierte in dem Antrage des Referenten die Worte: nicht aber die ent= stehendenꝰ zu streichen.
Es entspann sich über diese 6 eine sehr lange Debatte. Nach, Beendigung derselben gelangte der Antrag des Referenten, unter Streichung der Worte; Eine besondere Belastung der Melaffe— Entzuckerungsanstalten ist nicht zu empfehlen‘, unverändert, ebenso der mitgetheilte Zusatzantrag des Referenten und endlich der Antr Steinmeyer: „‚Zucker us gusländischen Rüben genießt keine Export prämie, mit großer Mehrheit zur Annahme.
Es folgte die Berathung über Maßnahmen zur Be kãm pfung der Tuberkulose. Der Referent Dr. Eber (Dresden) befürworten in Uebereinstimmung mit dem Korreferenten, Bezirks⸗Präsidenten Freiherrn von Hamm erstein (Metz) folgenden Antrag:
.J. Die Herausgabe einer volksthümlichen Druckschrift über Vor= kommen, Wesen, Erkennung, Verlauf, Verhütung und Tilgung der Tuberkulose unserer Hausthiere, in welcher insbesondere auf die neuesten praktischen Erfolge und die mehrseitige Verwendbarkeit dez
Tuberkulins als , der Tuberkulose in ausführlicher
Weise hingewiesen wird, ist dringend zu befürworten und für mög— lichste Verbreitung unter den Landwirthen Sorge zu tragen. II. Zur Ermöglichung einer einheitlichen ,, über Tilgung der Tuberkulose unserer Hausthiere den Herrn Reichskanzler zu ersuchen; a. in allen Staaten des Reichs nach Möglichkeit die Veranstaltun von diagnostischen Tuberkulinimpfungen ganzer Rindviehbestände n Art der in Dänemark zur Ausführung gelangten Impfungen zu ver anlassen, b. unter Gewährung einer Beihilfe versuchsweise in einzelnen hierfür besonders geeigneten Wirthschaften eine Tuberkulosetilgun nach den von Professor Bang auf dem VII. internationalen Kongre für Hygiene und Demographie in Budapest dargelegten Grundsaͤtzen ins Werk zu setzen.“
Nach beendigtem Referat wurde gegen 5 Uhr Nachmittags die weitere Berathung und auch die Sitzung auf heute (Freitag), Vor. mittags 10 Uhr vertagt.
Aus Wien von gestern wird dem W. T. B.“ berichtet: Heute
Vormittag fand hier die Eröffnung des fünften österreichischen Agrar tages statt. Der Ackerbau⸗Minister Graf Falkenhayn,
welcher der Eröffnungssitzung beiwohnte, sagte zu, die Regierung werde die Wünsche und Anregungen des Agrartages auf das sorgfaältigst in Erwägung ziehen. Zedwitz berichtete über die Gesch= entwürfe, betreffend die Berufsgenossenschaften der Lund, wirthe und die Errichtung von Rentengütern. Die A träge des Referenten erklären die Bildung von Berufe. genossenschaften für nothwendig, verlangen Bezirksgenossenschaften, Landesgenossenschaften und den obligatorischen Beitritt der landwirth⸗ schaftlichen Grundbesitzer auf. Grund eines . während nähere Bestimmungen auf dem Wege der Landesgesetzgebung zu treffen sein sollen. Ferner verwerfen die Anträge die Bildung von Rentengütern im Sinne der Regierungsvorlage und erklären es für dringend nothwendig, daß Staat und Einzelländer gemeinsam mit den Berufsgenossenschaften der zunehmenden Verschuldung, insbesondere des bäuerlichen Besitzes, durch Studium der Frage der Konvertierung ungünstiger Hypothekar⸗ Darlehen entgegentreten. Nach lebhafter Debatte gab der Regierungspertretes eine Darlegung der Grundsaͤtze, bon denen die Regierung bei der Rentengütervorlage ausgegangen sei. ö. . über die Anträge findet am zweiten Verhandlungs—« age statt.
Handel und Gewerbe.
Magdeburg, 7. März. (W. T. B. Zuckerbericht. Kornzucker exkl., von 92 9,0 —, neue 9. 85— 10,05. Rornzucker erl., 88 0/0 Rendement 9, 20 – 9, 45, neue 9, 35 — 9, 50. Nachprodukte erl. 7h oso Rendem. 6,45 —– 7,10. Ruhig, stetig. Brotraffinade 1 —. Brah⸗ raffinade I — Gem. Raffinade mit Faß 21,25 — 21,75. Gem. Melis 1 mit Faß 2075. Fest. Rohzucker J. Produkt Transste f. a. B. Hamburg pr. März 9.20 Gd., 9,30 Br., pr. April 9, 6 bej. u. Br., pr. Mai 9,327 Gd., 9, 33 Br., pr. Juli 9,524 Gd., 9,55 Bt.
uhig.
Fe ipitg, 7. März. (W. T. B.) Kammzug ⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. März 287 4, pt. April 2, 90 AM, pr. Mai 2, 23 M, pr. Juni 2, 9H A, pr. Juli 2,95 , pr. August 2,979 S, pr. September 3 00 M, pr. Oktober 3, 00 4, pr. Nobember 3, 024 M, pr. Dezember 3, 05 A6, pr. Januar 3, 077 4. Umsatz 125 000 Kg.
Kämmlingsauktion. Viele Käufer anwesend, Stimmung sehr lebhaft. Angeboten waren 387 000 Kilo. wovon 240 000 Kilo verkauft wurden. Gute Australische und Sugar⸗Buenos Aires . Emnig übrige Genres 15 Pfennig höher als letzte Auktion ezahlt.
Schwerin i. Mecklb., 7. März. (W. T. B.) In Pgrchim hat die Kreditbank fallit gemacht, was mehrere Konkurse in Parchim zur Folge hat. Zwei Konkurse sind bereits angemeldet, der der Victoria⸗Mühle und der der Firma Klaehn. Da von dem auf 300 000 M festgesetzten Aktienkapital der Kreditbank nur 84 600 Æ baar eingezahlt sind, müssen die Aktionäre nachzahlen.
New⸗YPork, 7. März. (W. T. B.) Die Börse eröffnete in ruhiger Haltung, wurde im weiteren Verlauf durchweg träge und schloß ruhig. Der Umsatz der Aktien betrug 262 000 Stück.
Weizen eröffnete schwach, fiel dann heftig infolge günstigen Wetters, kräftigte sich dann auf Kaufordres und ausländische Käufe . auf Abnahme in den Ernteschätzungen, später trat infalz⸗ chwächerer Kabelberichte und dringender Angebots für St. Louiser Rechnung abermalige Abschwächung ein. Schluß stetig. — Mail fest und etwas steigend nach Eröffnung, später auf Verkäufe und t= wartete Zunahme der Ankünfte Reaktlon, dann abermalige Aufwärkk⸗ bewegung infolge Deckungen. Schluß fest.
Waarenbericht. Baumwolle, New - Pork 53, do. Nem Orleans 54. Petroleum matt, do. New⸗York 6.45, do. Phile delphio 6,35, do. rohes 7, 00, do. Pipe line cert. p. April 1053 non Schmalz West. steam 6,80), do. Rohe & Brothers — M fest, do. p. März 494, do. p. Mal 49 do. p. Juli Weizen stetig, rother Winterweizen 60, do. Weizen p. März 58 do. ß. Mai 59, do., p. Juli 50 t. do. p. Dez. 623, Getreidefrach nach Liverpool 23, Kaffee fair Rio Nr. 7 164, do. Rio Nr. 7 E April 1495, do. do. p. Juni 14375, Mehl, Spring elears 240) Zucker 2u / is, Kupfer 9,55. ,
Nachbörse: Weizen 3 Ct, höher. 4
Chieg go, 7. März. W. T. B.) Weizen fallend einige 6 nach Eröffnung infolge Nachrichten aus Liverpool, dann trat au
abelberichte aus Frankreich Reaktion und Erholung ein, die jed auf Berichte, welche die Ernteschäden in Frankreich in Abrede stellen, wieder verloren ging. Schluß stetig — Mais einige Zeit steigend nach Eröffnung, später Reaktion. Schluß träge, aber fest.
Weizen pr. März it, pr. Mai 553. Mais pr. März 424
Speck short elear nomin. Pork pr. März 10,65.
Mexiko, 7. Märj. (W. T. B Die Ein und Aus fuhr zölle betrugen im Monat Februar 1518 000 Doll. gegen 1823 000 Doll. im Monat Januar.
genden
Ber Steckbrief gegen Friedrich
Err. G. B. und S§ 326 und 1480
25. Mai 18732 in Kaltenthal,
. uchungs⸗Sachen.
1 Aufgebote, i e, u. dergl.
3 ünfall⸗ und Invalidltäts⸗ ze. Versicherung. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloofung ꝛc. von Werthpapieren.
zum Deutschen Reichs
3e, nzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Freitag, den 8s. März
1895.
Commandit⸗ & 3 Aktien u. Aktien Gesellsch.
Oeffentlicher Anzeiger.
9. Bank ⸗Ausweise.
10. Verschiedene
ekanntmachungen.
) Untersuchungs⸗Sachen.
3636 Steckbrief. . . Gegen den unten beschriebenen Maurer Friedrich Wübelm Ortmann, geboren am 11. Juni 1861 zu Fbstorf, Kreis Uelzen, welcher flüchtig ist, ist die Unterfuchungshaft wegen Körperverletzung mit tödt⸗ lichem Kutsgang verbängt. Es wird ersuchtz den elben zu verhaften und in das Landgerichtsgefängniß zu nau abzuliefern. Hanau, den 2. März 1895. Der , ,, d, bei dem Königlichen Landgerichte. Beschreibung: Größe 166268 m, Statur unter⸗ setz, Haare blond, Bart, blonder Kinnbart, Nase 4 . Kleidung: Sackrock darunter wollenes mms, helle a y, . 567 ichen: auf einem Auge (dem linken ind. Hm Hartmann aus Ham⸗ ßurg Kr. 62 82g und Nr. 63 747 ist damit erledigt.
T zõb2] K. Staats anwaltschaft Stuttgart. Vermögensbeschlagnahme.
Durch Beschluß der Strafkammer II des K. Land⸗ erschts Stuttgart vom 22. Februar 1895 ist das im ge chen Reiche befindliche Vermögen folgender abwesender Wehrpflichtigen:
) Wilhelm Friedrich Beerkircher, geboren 8. No- vember 1874 zu Allmersbach, Hausknecht,
) Wilhelm Adolf Bühler, geboren 25. November 1359 zu Gaisburg, Metzger,
3) Gustav a., k geboren 8. November
4 in Stuttgart, Metzger, ; 1 Wilbelm Gottlieb Schwab, geboren 29. Ja⸗ nuar 1572 in Degerloch,
5 Arthur Schwarzenberger, geboren 4. Fe= brüar 1874 in Stuttgart,
gegen ö e , er r ffn
icht eröffnet ist, gema ; 1 tr' x. B. e bi um Betrage von 360 mit Beschlag belegt worden. Den 5. März 1895. Staatsanwalt Cleß.
366) K.è Staats auwaltschaft Stuttgart. Vermögensbeschlagnahme.
Durch Beschluß der Strafkammer 11 des K. Lundgerichts Stuttgart vom 22. Februar 1895 ist das im Deutschen Reich befindliche Vermögen folgender abwesender Wehrpflichtigen:
I) Heinrich ilbelm Berulöhr, geboren
2 Johann Wilhelm Frank, geboren 8. Oktober 137 Hohebuch, Schmiede, Gemeinde Westernach,
3) Jakob Rain, e 21. Januar 1872 in
arthausen, Bürstenmacher, ö . Gottlob Schwarz, geboren 28. April 1872 in Kaltenthal, Schlosser, .
gegen welche das Hauptverfahren wegen Verletzung der Wehrpflicht eroͤffnet ist, gemäß 5 149 Abs. 3 Str. G.-B. und S§ 326 und 480 Str. P. O. je bis zum Betrage von 800 M mit Beschlag belegt worden.
Den 5. März 1895.
Staatsanwalt Cleß.
73561 K. Staatsanwaltschaft Heilbronn,
. In . Strafsache gegen Gottlob Christof Eisen—⸗ mann von Weiler, S.A. Weinsberg, wegen Ver⸗ letzung der Wehrpflicht, ist durch Beschluß der hiesigen Strafkammer vom 27. Februar 1866 die am 1. Juni 1888 angeordnete Vermögensbeschlagnahme i , . ;
en 5. März . Staatsanwalt (Unterschrift).
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2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
I 3696 Zwangsversteigerung. . Im Wege der Jwangsvolistreckung soll das im Grundbuche von der Königstadt Band 94 Nr. 4702 auf den Namen des Maurermeisters Hermann Jansen zu Berlin eingetragene, in der Vagenauerstr. 2 belegene Grundstück am 2. Mai 1895, Vor⸗ mittags 1090 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle, Neue n,, 13, Hof, Eingang G, Erdgeschoß, Zimmer 40, versteigert werden. Dag Grundstück hat eine Fläche von 4 a 36 4m und ist mit 6649 „6. Nußungswerth zur Gebaͤudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts etwaige Abschätzungen und andere das Grundstũck betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Eingang D, Zimmer 42, eingesehen werden. 3 welche das Eigenthum des
Grundstücks bean spruchen, werden aufgefordert, vor 2. des Verfleigerungstermins die Einstellung des Verfahreng. herbeizuführen, widrigenfalls nach etsclstem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Unspruch, an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheit über die Ertheilung des Zuschlags wird an 8. Mai 1895, Vormittags 11 Uhr, an Gerichte stelle, wie an . verkündet werden. Berlin, den 28. . ruar 1895. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 87.
liz)
In Sachen der Herzoglichen Kreiskasse, hier, Klaͤgerin, wider den , , . Louis Wedler, hier. Bellagten, wegen rückftändiger I ich of wird, nachdem auf Antrag der Klägerin, die Be⸗
Braunschweig belegenen Grundstückes zu 6a 26 4m sammt Wohnhaus No. ass. 4148 und übrigem * behör zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 16. Februar 1895 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlußsses im Grundbuche am 19. Februar 1895 erfolgt ist, Termin zur Zwangs. versteigerung auf den 21. Juni 1895, Morgens O Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Braunschweig, Auguststra e 6, Zimmer Nr. 7, angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu über⸗ reichen haben.
Branuschweig, den 22. Februar 1895.
Herꝛollichen . 360 ol te.
73476 In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Tischlermeisters Gustav Möhnke hieselbst ist auf Antrag des Konkursverwalters, des Kaufmanns F. Sallentien hier, Termin zur Zwangkversteigerung der nachstehend genannten Grundstücke: 1) des Wilhelmithorfeldmark Blatt 1 Nr. 83 an der , belegenen Grundstücks zu 2 a 97 9m sammt Wohnhause No. ass. 5761, 2 des Wilhelmithorfeldmark Blatt 1 Nr. 83. an der Kramerstraße belegenen Grundstücks zu 2 a 72 qm sammt ö No. ass. 5793, auf den 15. Juni 1895, Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hieselbst, Auguststraße 6, Zimmer Nr. 41, anberaumt, zu welchem die Hypo—⸗ kö die Hypothekenbriefe zu überreichen ahen. Braunschweig, den 25. Februar 1895.
Herzogliches Amtsgericht. VIII.
R hamm.
73692 .
In der Zwangevollstreckungssache der Arbeiterin Friederike Soyk zu Braunschweig und des Speise⸗ wirths August Jörns daselbst, als Vormundes des minderjährigen Karl Soyk, Kläger, gegen den minder⸗ jährigen Karl Verwohlt in Warbsen, vertreten durch den Maurer Karl Verwohlt daselbst, Beklagten, wegen Forderung, werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen unter Angabe des Betrages an Kapital, Zinsen. Kosten und Nebenforderungen binnen zwei Wochen bei Vermeidung des Aus schlusses hier anzumelden.
Holzminden, den 2. März 1895.
Herzogliches Amtsgericht. Schönemann.
73702
In Vertheilungssachen gegen den Hauptmann a. D. von Berckefeldt hier steht vor dem unterzeichneten Amtsgerichte Termin zur Erklärung über den Thei— lungsplan und zur Ausführung desselben auf Donnerstag, den 6. Juni d. J., Vormittags LI Uhr, Zimmer 91 an, wozu der Bergmann und Restaurateur Louis Brandt, früher in Grund, dann in Breslau, jetzt unbekannten Aufenthalts, hierdurch geladen wird. ö
Hannover, den 20. Februar 1895.
Königliches Amtsgericht. VJ.
73807 Aufgebot.
Der Oberst und Regiments, Kommandeur Karl Julius Amadeus Blohm in Leipzig hat das Auf— ebot eines Pfandbriefes der Deutschen Grundkredit, ank zu Gotha J. Abtheilung, Serie 2102 Nr. 42033 nicht 4203) über 300 ½ nebst Talon und Kupons dr. 12—31 zum Zweck der Kraftloserklärung des⸗ selben beantragt. Der Inhaber dieser Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 27. April 1895, Mittags 12 Uhr, vor dem , Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand findet nicht statt. .
Gotha, den 5. März 1895.
Herzogl. S. Amtsgericht. I. Oschmann.
73740 Aufgebot.
Der Stadtsekretär Brinkmann in Ludwigslust, Kurator des ruhenden Nachlasses des am 31. De⸗ zember 1894 verstorbenen Pastors mer. Johann U, Bernhardt Wendt in Ludwigslust, hat das Aufgebot von 4 Schuldverschreibungen der Ersparniß⸗ und Vorschuß ⸗Anstalt in Schönberg, nämlich: 1) einer Schuldverschreibung d. d. 12. Tebruar 1886 über II G00 ., ausgestellt auf den Namen des Pastors B. Wendt in Süderhastädt, 2) einer desgleichen d. d. 25. Januar 1882 über 3000 S, 3) einer des gleichen d. d. Antoni 1883 über 1200 6. — nach Rückzahlung von 200 6 am 9. Juni 1885 — jetzt noch lautend über 1000 66 und 4 einer desgleichen d. d. 24. September 1885 über 2800 M beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 25. Oktober is95, Vormittags 11 Ühr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzu⸗ legen, ,, , die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunden erfolgen wird. . .
3 i. M., den 4. März 1895.
Großherzogliches Amtsgericht. (gez.) Dr. 4 E. Hahn. ; Veröffentlicht: W. Wetzel, Gerichtsschreiber.
73693 Aufgebot. ö — 6 Bache Ernst Schlieper zu Düsseldorf hat das Aufgebot des Niederlagescheines des Königlichen
auptsteueramtes zu Düsseldorf, Konto 24, Blatt 244
tr. 6, über 106 Kolli Rosinen von br. h690 kg., von denen 71 Kolli mit 4056 kg bereits abgemeldet,
chlagnahme des dem Beklagten gehörigen Nr. 14 Blatt J des Feldrisses Hagen an der Karlstraße zu
beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗
gefordert, spätestens in dem auf den 18. September 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Marienftraße 2, Zimmer 24, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Düffeldorf, den 4. März 1895. Königliches Amtsgericht.
IJ 3697 Aufgebot. ᷣ
Die Wittwe Weber Ludwig Henrici, Sophie, geb. Dietrich, zu Höxter, hat das Aufgebot des angeblich verloren gegangenen Sparkassenbuchs Nr. 5164 der Sparkasse der Stadt Höxter, lautend auf den Namen ihres verstorbenen Ehemannes Ludwig Henrici zu Höxter und gültig über eine Resteinlage von 205 4 beantragt. Der etwaige Inhaber des⸗ selben wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. September 1895, Bormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ ebotstermine seine Rechte anzumelden und das parkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung desselben erfolgen wird.
Höxter, den 15. Februar 1895.
Königliches Amtsgericht.
73725] Aufgebot. . Der Arbeiter August Berg in Wahlom bei Malchow hat das Aufgebot des auf seinen Namen ausgestellten Quittungsbuches der Mecklenburgischen Sparbank in Schwerin i. M. Nr. 9177 über 398,99 M nebst Zinsen vom 1. Januar 1895 ab beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 21. November 1895, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Zimmer 7, anberaumten Auf- gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos— erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Schwerin, den 1. März 1895. Großherzogl. Mecklenburg ⸗Schwerinsches Amtsgericht.
Ausgefertigt (LL. S) Fr. Heitmann, Gerichtsschreiber.
45317 Aufgebot. Das von der Kreissparkasse in Karthaus unter Nr. 4185 in der Paul Tessa'schen Pupillensache ausgestellte Sparkassenbuch, lautend über 117 16 3, ist angeblich verloren gegangen. Auf Antrag des Vormundes, Besitzers August Walkusch in Czeczonken werden daher die unbekannten Inhaber des Sparkassenbuchs aufgefordert, spätestens in dem auf den 14. Juni 1855. Vormittags 0 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberdumten Auf- ebotstermine ihre Rechte anzumelden und das Spar⸗ assenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung desselben erfolgen wird. Karthaus, den 25. Sktober 1894. Königliches Amtsgericht.
66663 Aufgebot. .
Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Duisburg Nr. 23 560 über 309 ½, ausgefertigt für Helene Zimmermann, ist angeblich verloren ge— angen und soll auf den Antrag der Eigenthümerin, 6 Former Wilhelm evers, i. geb. Zimmermann, zu Duisburg zum 3 der neuen Ausfertigung amortisiert werden, er Inhaber des Buches wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. September 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 42, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu ; melden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. Duisburg, den 31. Januar 1895.
Königliches Amtsgericht.
45314 Bekanntmachung. .
Auf Antrag der verwittweten Bertha Siefert, geb. Luckow, zu Berlin, Skalitzerstraße 103, wird der In⸗ haber des angeblich durch einen Brand zu Alt. Ranft im März 1894 vernichteten Sparkassenbuches der . des Kreises Oberbarnim zu Freienwalde a. O. Nr. 862 über 2303.72 6, ausgestellt für die unverehelichte Bertha Luckom zu Cöthen i. M am 3. Oktober 1859, aufgefordert, spätestens im Auf. gebotstermin am 30. Mai 1895, Mittags 12 Uhr, seine Rechte bei dem unterzeichneten Ge richte anzumelden und das Spackassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird.
Freienwalde a. O., den 27. Oktober 18984. Königliches Amtsgericht.
69853 Aufgebot.
J. 1) Die Hypothekenurkunde über 100 Thlr. theils Darlehn, theils Waarenforderung nebst 5 Zinsen, eingetragen für den Destillateur August Hildebrand zu Liegnitz in 1 III Nr. 4 des dem Tagearbeiter Herrmann Doehring gehörigen Grundstuͤcks Nieder⸗Rüstern Nr. 18, gebildet aus der Schuldurkunde vom 12. Juli 1847, dem Eintragungs⸗« vermerk vom 4. August 1847 und dem Hypotheken⸗ buchsauszuge vom 13. Juli 1847, .
2) die Sypothekenurkunden über folgende auf dem Grundstücke Nr. 10 Groß-Beckern, dem Kräuterei⸗ besitzer Ewald Pohl daselbst gehörig, in Abthei⸗ lung III haftende Posten;
a. unter Nr. 1 von 48 Thlrn. an das Sauer e, Depositum d. d. cessionis jur. real. von der Thomas'schen Hypothek (den 2. März 1784,
b. unter Nr. 3: von 290 Thlr. Muttererbtheil für den minderjährigen Christian t n einge⸗ tragen auf Grund der gerichtlichen uldverschrei⸗ bung vom 15. Januar 1830 am 13. Februar 1830,
3) die Hypothekenurkunde über 26 Thlr. Darlehn
nebst 40so Zinsen, eingetragen für den Freiherrn Helen von lle rc er, zu Panthenau in Ab-
theilung II Nr. 6 des dem Stellenbesitzer Wilhelm Geister zu Raischmannsdorf gehörigen Grundstügs Raischmannsdorf Nr. 9, gebildet aus der Schuld⸗ urkunde vom 20. Januar 1856 und dem Ein⸗ tragungsvermerk und Hyvothekenbuchsauszug vom 12. Februar 1856, sind abhanden gekommen und sollen auf Antrag der Grundstückseigenthümer zum Zwecke der Löschung der Posten für kraftlos erklärt werden.
Es werden deshalb die Inhaber der gedachten Hyvpothekenurkunden aufgefordert, spätestens im Auf- gebotstermin den 28. Mai 1895, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 29, ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der⸗ selben erfolgen wird.
II. Eingetragen stehen: 1) Im Grundbuche des dem Gutsbesitzer Louis Kunick in Barschdorf gehörigen Grundstücks Nr. 2 Barschdorf Abtheilung III Nr. 4: 250 Thlr. rück ständige Kaufgelder, in jährlichen Terminen von 10 Thlr. zablbar, nebst Beitreibungskosten, für den Auszügler Johann Gottfried Benjamin Kirchner, eingetragen auf Grund der Verfügung vom 10. Juni 1840 an demselben Tage, . 2) im Grundbuche des dem Stellenbesitzer Wil⸗ helm Joppig zu Raischmannsdorf gehörigen Grund⸗ stückzs Nr. 5 Raischmannsdorf Abtheilung III Nr. ?: 63 Thlr. 19 Sgr. rückständige Kaufgelder, welche Mitbesitzer Johann Ggttlieb Berger seiner Mutter, der Wiftwe Berger, Marie Elisabeth, geb. Werner, zu Raischmannsdorf, schuldet, und von denen 50 Thlr. vom 15. Mai 1854 ab in halbjährigen Raten mit 409 verzinslich sind, eingetragen auf dem bisher dem Gottlieb Berger gehörigen und den durch den Vertrag vom 15. Mai 1854 von ihm erworbenen Antheilen an diesem Grundstücke auf Grund jenes Vertrages zufolge Verfügung vom 25. Januar 1865,
3) im Grundbuche des dem Stellenbesitzer Herr⸗ mann Hoppe in , gehörigen Grundstücks Nr. 17 Schützendorf Abtheilung III Nr. 3: 49 Thlr. 29 Sgr. 10 55 nebst 47 09 Zinsen für das General- Pupillen⸗Depositorium zu Rausse und dessen Fleischer Eckert'sche Mündelmasse, welche durch Attest des Gerichts amts für Rausse vom 23. April 1848 dem Karl Gottlob Leopold Eckert zum alleinigen Eigen thum überwiesen und durch dessen Zession vom 21. Oktober 1846 auf den Wirthschaftsbeamten Gottfried Strietzel in Prinsnig gediehen ist, welcher wiederum die Post durch Zession vom 8. April 1853 an Auguste Hoffmann, später verehelichte Gendarm Hanke, in Haynau, abgetreten hat. Im Wege des Erbgangs ist sie sodann auf den Gendarm Karl ö Hanke und dessen Tochter Anna Hulda
anke übergegangen und durch Zession vom 3. Ja⸗ nuar 1857 an den am 30. Mat 1884 verstorbenen 23 Eduard Hoffmann zu Nicolstadt abgetreten worden.
Sämmtliche Posten sind angeblich getilgt und sollen gelöscht werden.
Auf den Antrag der Grundstückseigenthümer werden deshalb die unbekannten Berechtigten der bezeichneten Posten, und namentlich die verehelichte Lohngärtner Raschke, geb. Berger, unbekannten Aufenthalts, Johann August Berger, in den Jahren 1851 bis 1854 nach Stralsund verzogen, und die Anna Rosina Johanna Christiane Berger, später verehelichte Tischler Landmann, welche Anfang Mai 1853 nach Warnomboll in Australien ausgewandert ist und deren Aufenthalt unbekannt ist, aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf die vorbezeichneten Posten spätestens im Aufgebotstermine, den 28. Mai 1895, Vormittags 10 Uhr, bei dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 29, anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen auf die Posten werden ausgeschlossen werden.
Liegnitz, den 13. Februar 1895.
Königliches Amtsgericht.
73764 Aufgebot. Der Gutsbesitzer Oskar Jänsch zu Groß⸗Baudiß hat das Aufgebot des verloren gegangenen Zweig⸗ hypothekenbriefes vom 3. Oktober 1877 über die auf dem Grundbuchblatte Nr. 5 Groß⸗Baudiß in Ab⸗ theilung HI Nr. 5 für die
Hulda,
. Geschwister Jänsch zu Mönchhof,
Meta, eingetragene Theilforderung von 2400 Thalern zum Zwecke der Löschung der Post beantragt. Der In- haber der vorstehend bezeichneten Hypothekenurkunde wird aufgefordert, seine Rechte spätestens in dem Aufgebotstermine vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 29, am 14. Juni 1895, Vorm. 10 Uhr, anzumelden und die Hypothekenurkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt werden wird. .
Liegnitz, den 4. März 1895. Königliches Amtsgericht.
73739 Aufgebot.
Die Erben des zu Bernau am 16. Januar 1895 verstorbenen Ziegeleibesitzers Wilhelm Reuter, näm- lich I) der Kaufmann Johann Carl Wilhelm Reuter zu Rixdorf, 2) der Schuhmachermeister Carl Emil Reuter zu Berlin, haben das Aufgebot des über die im Grundbuche von Bernau Band XIV Blatt Nr. 42 in Abtheilung III unter Nr. 1 auf dem Grundstück des Seidenwirkermeisters Julius Damis zu Bernau eingetragene Post von 60090 M gebildeten . vom 18. Oktober 1876 beantragt.
er Inhaber der Urkunde wird aufgefordert spätestens in dem auf Dienstag, den 30. Juli 1895, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter.
zeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine