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in Schweidnitz, der Gerichte⸗Assessor Dr. Rich ard 22414 Die Rom mission für die zweite Lesung des Ent⸗ wu
dem Kammergericht, der Gerichts⸗Assessor Ka lisch Landgericht in Breslau. . Der Tandgerichts-Rath Wernecke in Köslin ist gestorben.
Abger eist:
Seine Excellenz der Präsident des 9 Ober⸗ Kirchenraths, Wirkliche Geheime Rath D. Dr. Barkhausen.
Aichtamtliches.
Deuntsches Reich.
Preußen. Berlin, 9. März.
Seine Majestät der Kaiser und König empfingen gestern Mittag in Bremerhaven an Bord Allerhöchstihres Panzerschiffs „Kurfürst Friedrich Wilhelm“ den Vorstand des Norddeutschen Lloyd in Audienz. Um 1 Uhr begaben Sich Allerhöchstdieselben an Land, besichtigten die Hafen— anlagen und traten darauf mittels Sonderzugs die Rückreise nach Berlin an. In Bremen wurden Seine Majestät von dem Senat empfangen und nahmen dort einen zweistündigen Aufenthalt. Die Ankunft auf dem Lehrter Bahnhof hierselbst erfolgte Abends 11 Uhr 365 Minuten. Heute Vormittag nahmen Seine Majestät der Kaiser den Vortrag des Chess des Militärkabinets und sodann militärische Meldungen entgegen.
Beide Kaiserliche und Königliche Majestäten begaben Sich heute Vormittag, kurz nach 19 Uhr, nach dem Mausoleum in Charlottenburg, um daselbst, anläßlich des Todestages weiland Kaiser Wilhelm's L, am Sarge des ver— ewigten Monarchen einen Kranz niederzulegen.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin er— theilten im Laufe der Woche mehrere Audienzen und empfingen u. a. den Freiherrn von Loän sowie die Gemahlin des früheren Gouverneurs von Ost⸗Afrika Freiherrn von Scheele.
Gestern besuchten Ihre Majestät mit Ihrer in der Herzogin Friedrich Ferdinand zu Schleswig⸗Holstein⸗Sonderburg⸗ Glücksburg das Hohenzollern⸗Museum und die Kunstausstellungen von Schulte und Gurlitt. Abends waren Ihre Majestät mit der Herzogin in dem Konzert zum Besten des Magdalenenstifts in der Sing⸗Akademie anwesend.
Ueber den gestrigen Aufenthalt Seiner Majestät des Kaisers und gönigs in Bremen entnehmen wir dem Bericht der „Weser-Ztg.“ Folgendes: Um Ii / Uhr Nachmittags traf der RKaiserliche Sonderzug ein. Seine Majestät begab Sich, begleitet von nator Dr. Pauli, in das Kaiserzimmer und bestieg ohne Aufenthalt den Wagen. Bei Seinem Erscheinen im Portal — der Kaiser trug Marineuniform — brach die Menschenmenge, welche den Bahnhofsplatz rings um⸗ säumt hatte, in jubelnde Willkommenrufe aus. Herrn Senator Dr. Pauli zur Seite, fuhr der Hohe Gast, überall empfangen von stürmischen Hurrahs, durch die Bahnhofsstraße und Söͤgestraße nach dem Rathskeller. Im Senatorenzimmer war eine kleine , zugerüstet; hier empfing Herr Bürgermeister r. Gröning nebst anderen Senats⸗ mitgliedern Seine Majestät. In zwangloser Weise setzte man sich zu Tisch; es wurden mehrere kalte Gänge ge⸗ boten und von den besten Schätzen des Kellers getrunken. Bis gegen 5. Uhr hielt Sich Seine Majestät mit den geladenen Herren im Senatorenzimmer auf, alsdann verließ der Kaiser den behaglichen Raum, im Keller von den dort versammelten Gästen mit laut hallenden Hurrahs begrüßt. Von einigen Damen wurden Blumen überreicht, die Seine Majestät dankend entgegennahm. Punkt 5 Uhr fuhr der Hohe Gast vom Keller ab. In der Begleitung des Kaisers auf der Rückfahrt befand sich Herr Bürgermeister Dr. Gröning. Die Wagen nahmen dies⸗ mal den Weg über den Domshof, Bischofsnadel und Wall nach dem Bahnhof, von wo die Abreise Seiner Majestät um 5 Uhr 9 Minuten erfolgte.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundes ra th für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute eine Sitzung.
Das Staats⸗Ministerium trat heute Nachmittag 2 Uhr unter dem Vorsitz des Minister⸗Präsidenten Fürsten zu Hohenlohe im Reichstagsgebäude zu einer Sitzung zusammen.
Unter der Ueberschrift „Nicht der Kriegs⸗-Minister, sondern Bebel hatte Recht!“ bringt der Vorwärts“ in seiner Nr. 57 vom 8. 1. M. folgende Ausführungen:
Der Kriegs Minister habe im Reichstage gegenüber bezüg⸗ lichen Behauptungen des Abg. Bebel bestritten, daß Privat unternehmer, wenn sie Verträge mit der Heeresverwaltung abschließen, sich verpflichten müßten, keine Sozialdemokraten zu be⸗ schäftigen, und daß die Arbeiter ihrerseits einen Revers zu unterschreiben bätten, daß sie keinen sozialdemokratischen Bestrebungen huldigen wollten und sich sofortige Entlassung gefallen lassen müßten, falls solche bekannt würden. Nun sei aber der Vorwärts“ in der Lage, ein Vertragsformular mitzutheilen, welches solche Bedingungen und insbesondere auch den Wortlaut eines solchen Reverses als Anlage enthalte. Somit habe also der Kriegs⸗-Minister nicht die Wahrheit gesagt. l
Dem gegenüber stellen wir . fest: Das Ver⸗ tragsformular, welches der Vorwärts“ auszugsweise nebst dem als Anlage gegebenen Neverse abdruckt, enispricht einer , des Milltär⸗Oekonomie⸗Departements vom 12. Januar 1879 (Nr. S67 / 11.0. D. 2). Diese Verfügung aber ist
3 worden durch den Erlaß des jetzigen Kriegs⸗
Ministers an sämmtliche Intendanturen vom 2. Februar 1895 (Nr. 399 / g4 geh. B. 2), den auch der, Vorwärts“ vor einiger Zeit selbst nachgedruckt hat. ; ;
Der Kriegs⸗Minister war also mit seiner Behauptung völlig im Recht.
Herrn Se ⸗
rfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich erledigte in den Sitzungen vom 4 bis 6. März zunächst den Rest des Erbrechts. —
In . des Beschlusses, die Erbengemein⸗ schaft nach dem Vorbild des Preußischen Rechts auf der Grundlage des Systems der gesammten Hand zu regeln, wurden unter Aenderung des in der letzten Sitzung ange⸗ nommenen § g, sowie unter Einbeziehung der die Ausein⸗ andersetzung der Miterben betreffenden 3 Aößl bis 2156 des Entwurfs folgende weitere Vorschriften be⸗
schlossen: . 29
g. „Die Erben haften für die gemeinschaftlichen Nach⸗ laßverbindlichkeiten als Gesammtschuldner. Jeder Miterbe ist berechtigt, der Zwangsvollstreckung in sein Vermögen, das er außer seinem Antheil an dem Nachlaß hat, zu widersprechen. Dieses Widerspruchsrecht steht ihm jedoch wegen des seinem Erbtheil entsprechenden Theils einer Nachlaßverbindlichkeit nicht zu, wenn er sein Recht auf beschränkte Haftung ver⸗ loren hat.“
Sh. „Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen, soweit sich nicht aus den 588 ik und dem § p Abs. 3 ein Anderes ergiebt.
Die Vorschriften des 8 685 Abs. 2, 3 und der S8 686 bis 694 (des Entw. NH) finden Anwendung.“
§ i. „Der Erblasser kam durch Verfügung von Todes⸗ wegen die Auseinandersetzung in Ansehung des Nachlasses uniersagen. Die Vorschriften des 8 6865 Abs. 2, 3 und der S8 686, 687 finden entsprechende Anwendung.
Das Verbot wird unwirksam, wenn seit dem Eintritt des Erbfalls dreißig Jahre verstrichen sind; der Erblasser kann jedoch anordnen, daß es bis zum Eintritt eines bestimmten Ereignisses in der Person eines Miterben oder, wenn eine Nacherbfolge oder ein Vermächtniß angeordnet ist, bis zum Eintritt der Nacherbfolge oder bis zum Anfall des Vermaͤcht⸗ nisses gelten solle.“ .
§S k. „Soweit die Erbtheile infolge der noch möglichen Berufung, insbesondere der Geburt, eines Miterben noch un— bestimmt sind, ist die Auseinandersetzung bis zur Hebung der Unbestimmtheit ausgeschlossen.“
8 1. „Hat der Erblasser durch Verfügung von Todes— wegen Anordnungen für die Auseinandersetzung getroffen, so sind diese maßgebend. Er kann anordnen, daß die Auseinander⸗ setzung nach dem billigen Ermessen eines Dritten erfolgen soll. In einem ar, Falle ist die von dem Dritten getroffene Be⸗ stimmung für die Erben nicht verbindlich, wenn sie offenbar unbillig ist.“ . .
FS m. „Aus dem Nachlaß sind zunächst die Nachlaß⸗ verbindlichkeiten zu berichtigen. Ist eine Nachlaßverbindlichkeit noch nicht fällig oder streitig, so ist das zur Berichtigung Er⸗ forderliche zurückzubehalten. .
Fällt eine Nachlaßverbindlichkeit nur einigen Miterben zur Last, so können diese die Berichtigung nur aus den ihnen ge— bührenden Erbtheilen verlangen.
Zur Berichtigung der Nachlaßverbindlichkeiten ist der Nachlaß, soweit erforderlich, in Geld umzusetzen.
Sn. „Der nach der Berichtigung der Nachlaßverbindlich⸗ keiten verbleibende Ueberschuß gebührt den Erben nach dem Verhältniß der Größe ihrer Erbtheile.
Schriftstücke, die sich auf die persönlichen Verhältnisse des Erblassers, guf dessen Familie oder auf den ganzen Nachlaß beziehen, bleiben gemeinschaftlich“
6. Soweit bei der Auseinandersetzung eine gemein⸗ schaftliche Nachlaßverbindlichkeit nicht berichtigt oder sicher⸗ gestellt worden ist, haften die Erben dem Gläubiger als Ge⸗ sammtschuldner, unbeschadet der Vorschriften über das Inventar⸗ recht und der Ausgleichung unter den Erben.“
z P. „Die im S o bestimmte Haftung beschränkt sich für jeden Miterben in Ansehung einer ihm bei der Auseinander⸗ setzung nicht bekannt gewesenen Nachlaßverbindlichkeit auf den seinem Erbtheil entsprechenden Theil der Verbindlichkeit, wenn der Gläubiger nicht binnen sechs Monaten nach . öffentlicher Aufforderung seine , bei dem Nachlaß⸗ gericht angemeldet hat. Zu dem Erlaß der Aufforderung ist jeder Miterbe auf seine Kosten berechtigt; sie hat in dem für die öffentlichen Bekanntmachungen des Nachlaßgerichts be⸗ stimmten Blatte sowie im „Reichs⸗Anzeiger“ zu erfolgen.
Die gleiche Beschränkung der Haftung tritt a n einem Nachlaßgläubiger ein, der in einem nach den 85 2120 ff. eingeleiteten Aufgebots verfahren ausgeschlossen ist oder der einem in solcher Weise ausgeschlossenen Gläubiger gleichsteht. Von dem Aufgebot werden insoweit auch die Vermächtniß⸗ nehmer, die Pflichttheilsberechtigten und diejenigen, welche die Vollziehung einer Auflage zu fordern berechtigt sind, sowie solche Gläubiger betroffen, denen gegenüber das Recht des Erben, die Beschränkung seiner Haftung auf Grund des In⸗ ventarrechts geltend zu machen, ausgeschlossen ist.
Jeder Erbe kann verlangen, daß die Auseinandersetzung bis zum Ablauf der im Abs. 1 bestimmten rr , oder bis zur Beendigung des Aufgebotsverfahrens aufgeschoben wird, wenn er unverzüglich die öffentliche Aufforderung erläßt oder das Aufgebot beantragt.“
34. „Auf Antrag eines Miterben hat das Nachlaß⸗ gericht durch Verhandlung mit den Erben die Auseinander⸗ setzung in Ansehung des Nachlasses zu vermitteln, sofern nicht ein zur Bewickung der Auseinandersetzung berechtigter Testa⸗ mentsvollstrecker vorhanden ist.“
Die S8§ A5 bis 2164 regeln die Ausgleich ungs⸗ pflicht der Miterben wegen des Vorempfangenen. Der Entwurf bestimmt eine solche Ausgleichungspflicht nur unter den Abkömmlingen des Erblassers und nur für den Fall, wenn sie als n Erben berufen sind. Gegen die Be⸗ en . der Ausgleichungspflicht auf die Abkömmlinge er⸗ hob sich kein Widerspruch. Dagegen wurde beschlossen, daß die e ,, , . im Zweifel auch für die Erb⸗ folge aus einer Verfügung von Todeswegen gelten soll, wenn die Abkömmlinge auf dasjenige eingesetzt sind, was sie als gesetzliche Erben erhalten würden, oder wenn sie neben anderen Erben auf gleiche Theile der gesetzlichen Erbtheile oder im
falle der Ausschließung eines Abkömmlings auf Erbtheile eingesetzt sind, die den durch dessen Wegfall erweiterten gesetz⸗ lichen Erbtheilen entsprechen.
Die e, . der 85 2158, 2159 über die Gegen⸗ stände der Ausgleichungspflicht gelangten mit der aus der Begriffsbestimmung der Ausstattung im 5 1519 des Ent⸗ wurfs IL sich ergebenden Erweiterung und mit dem Zusatze sachlich nach dem Entwurf zur Annahme, daß Zuschüsse, die zu dem Zweck gegeben worden sind, um als Einkünfte ver⸗ wendet zu werden, sowie Aufwendungen des Erblassers zum Zweck der Vorbildung des Abkömmlings zu einem Beruf nur
5
J insoweit zur Ausgleichung zu bringen find, als die Zummn dun . . des 5 ent 7 Ma ;
5 ü Die S5 2160, , fen Bestimmung über die Aug⸗
gleichungspflicht eines Abkömmlings, der an
Stelke eines ausgleichungspflichtigen Abtömm— lings als Erbe berufen wird oder der vor dem
des ihn von der Erbfolge ausschließenden näheren . ;
lings von dem Erblasser eine unter die S5 Abs, 259 fallende Zuwendung erhalten hatte. Diese Vorschriften fanden mit der Aenderung n. daß sie auch für den Fall 4 sollen, wenn Abkömmlinge als Ersatzerben den Tach eerben. :
Die Vorschriften des 3 62 über die Ausgleichungs⸗ pflicht bei der Gütergemeinschaft erfuhren sachlich keine Anfe 4 Die Art und Weise, wie in den 58 2163, 2164 der ae. der Ausgleichungspflicht bestimmt worden ist,
ängt mit der Auffassung , welcher sich der Entwurf bei Regelung des Rechtsverhältnisses der Miterben in An⸗ sehung des Nachlasses angeschlossen hat. Mit Rücksicht auf die gefaßten Beschlüsse, wonach die Erbengemeinschaft auf der Grundlage des Systems der gesammten 9 ausgestaltet worden ist, war man einverstanden, die 55 2163, 2164 durch folgende Vorschriften zu ersetzen. ; : sch 5 16 „Die Ausgleichung findet bei der Auseinander—⸗ etzung statt.
Jedem Miterben wird der Werth der ihm gemachten Zu— wendung auf 66 Erbtheil angerechnet. .
Bei der Berechnung der Erbtheile wird der Werth der sãmmtlichen r , die zur Ausgleichung zu bringen sind, dem Bestande des Nachlasses hinzugerechnet.
Der Werth der Zuwendung bestimmt sich nach der Zeit, zu welcher sie erfolgt ist.“
5§z 2164. „Hat ein Miterbe durch die Zuwendung mehr erhalten, als bei der Theilung für ihn ausfällt, so ist er zur Herauszahlung des Mehrbetrages nicht verpflichtet. Der Nach⸗ laß wird in einem solchen Falle unter die übrigen Erben in der Weise vertheilt, daß der Werth der Zuwendung und der Erbtheil des Miterben außer Ansatz bleibt.“
12 Sz 2164 a. soll ferner folgende Vorschrift aufgenommen werden:
„Jeder Miterbe ist verpflichtet, den übrigen Miterben auf Verlangen Auskunft darüber zu ertheilen, ob und welche Zu⸗ wendungen der in den 88 2158, 2159 bezeichneten Art er empfangen hat. Die Vorschriften der 85 699, 700 (des Ent⸗ wurfs II) über die Verpflichtung zur Leistung des DOffen⸗ barungseides finden entsprechende Anwendung.“
Die Berathung wandte sich sodann dem internationalen Privatrecht zu. Der Entwurf erster Lesung enthält in dieser Richtung keine besonderen Vorschriften. In Gemäßheit eines früheren Beschlusses der Kommission, auch das inter⸗ nationale Privatrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch zu regeln, hatte der Referent des allgemeinen Theils die erforderlichen Vorschläge der Kommission unterbreitet.
Vor dem Eintritt in die Berathung der einzelnen vor— geschlagenen Bestimmungen gelangten einige allgemeine Fragen zur Erörterung, insbesondere die Frage, ob die Regelung sich auf die Bestimmung der räumlichen Grenzen des deutschen Rechts beschränken oder auch darauf erstrecken solle, welches fremde Recht anzuwenden sei, wenn das betreffende Rechtsverhältniß der Beurtheilung nach deutschem Rechte nicht unterliege. Nach eingehender Erörterung entschied sich die Mehrheit im letzteren Sinne. Einvernehmen bestand, daß bei der Regelung als Personalstatut grundsätzlich nicht das Recht des Wohnsitzes, sondern das Recht der Staatsangehörig⸗ keit maßgebend sein solle.
Der Regierungs⸗Assessor Dr. Herbertz in Erfurt ist der Königlichen Regierung zu Wiesbaden zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen worden.
Der zur Zeit dem Landrath des Kreises Schroda zur Hilfeleistung zugetheilte Regierunge⸗Assessor Pit sch⸗Schroener ist von Mitte nächsten Monats ab der Königlichen Regierung zu Gumbinnen zur weiteren dienstlichen Verwendung über— wiesen worden.
Nach einer an das Ober⸗Kommando der Marine gelangten telegraphischen Meldung ist S. M. S. „Moltke“, Kom⸗ mandant Kapitän zur See Koch, am 7. März in Horta (Azoren) angekommen und an demselben Tage nach Plymouth in See gegangen.
Danzig, 8. März. Der Provinzial⸗-Landtag der Provinz Westpreußen hat in seiner heutigen Sitzung mit allen gegen 12 Stimmen die Errichtung einer Landwirth⸗ schaftskammer mit dem 85 in Danzig beschlossen. Der Kommissar des Ministeriums für Landwirthschaft, Geheimer Ober⸗Regierunge⸗Rath Dr. Thiel wohnte der Verhandlung bei
Stettin, 8. März. Heute fand die 4. Plenarsitzung des Pommerschen Provinzial⸗-Landtags statt. Es wurde zunächst die gesetzliche Gewährung des Rechts zur Heran= ziehung von Fabriken ꝛc. mit Vorausleistungen für den Wege⸗ bau in der Provinz Pommern an Gemeinden, Gutsbezirke und Kreise berathen und der Wunsch einer dahin gehenden Gesetzee⸗ vorlage zum Beschluß erhoben. Der Stadt Stralsund wurde nach lebhafter Diskussion zu dem Bau einer Nebenbahn Strahl sund — Richtenberg — Franzburg — Triebsees eine Beihilse in der Weise gewährt, daß die Provinz sich bei dem Aktienunternehmen mit 100 g00 S6 Stammprioritäts⸗ und 100 000 6 Stammaktien betheiligen wird. Verschiedene Rechnungen wurden dechargiert. Der Provinzial⸗Landtag sprach sodann fast einstimmig den Wunsch aus, es möge dem zeitigen Landes⸗-Direktor der Titel „Landes⸗Haupt⸗ mann“ verliehen werden. Der Schwedter Wassergenossen. schaft wurde zur Errichtung eines zweiten Polders bei Schwedt a. O. ein Darlehn von 14 000 6 unter den von ihr erbetenen günstigeren Bedingungen bewilligt. Der Pro⸗ vinzial⸗Haushalts⸗Etat für 1895336 wurde festgestellt.
Der Königliche Kommissar gab sodgnn einen kurzen Rückblick über die Thätigkeit des Probinzial-Landtags, sprach den Dank der Königlichen Staatsregierung für dieselbe aus — h im Namen Seiner Majestäs den Provinzial⸗
andtag.
Die Versammlung trennte sich nach einem begeisterten Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und König.
Josen, 8. März. Nachdem die zum TXIX. Provin⸗
. der Provinz Posen versammelten Stände . dem Koͤniglichen Landtags⸗stommissarius, Ober⸗Präsi= denten von Wilamowitz⸗Möllendorff durch eine Deputation hatten anzeigen lassen, daß der Provinzial⸗ Landtag seine , . beendet habe, begab sich der Königliche Fommiffarius in die Mitte der Versammlung und hielt fol⸗ ende Schlußrede an die versammelten Abgeordneten des r nssal · Ca ndiags Hochgeehrte Herren!
Sie haben den , . . durch Anträge aus Ihrer Mitte noch dermebrten reichen Arbeitestoff in erschöpfender Weise erledigt und sind schon heute am Schlusse Ihrer Berathungen angelangt. Es t das Ihrem allseitigen Fleiß und der einträchtigen Anspannung aller Kräfte zu danken, insonderheit aber Ihrer aufopfernden und um⸗ sichtigen, auf hervorragender Sachkenntniß berubenden Geschäfts leitung, bochgeebrter Herr Landtags. Marschall. Ich bin mir bewußt, daß die dankbare Anerkennung, welche ich Ibnen hierfür auszu⸗ sptechen habe, von allen Ihren Herren Mitständen in vollstem Maße
ilt wird. 6tbesse rer, wderg dankenswertbe Tbatsache habe ich bervorzubeben, meine Herren, daß Sie Ihr Gutachten über die Einrichtung einer Landwirthschafts kammer mit einer an Einstimmigkeit grenzenden Majorität abgegeben haben, sodaß die Königliche Stas töregierung dolle Gewißheit darüber hat, wie sich die berufene Vertretung der Provinz zu dieser wichtigen Frage stellt.
Ihre Beschlüsse über die Vorlagen des Herrn Landeshauptmanns bejeugen in allen wesentlichen Punkten Ihre volle Uebereinstimmung mit den bisherigen Maßregeln und den weiteren Absichten der Pro- vinzialverwaltung, und wenn die bei gewissenhafter Erfüllung aller gefetzlichn Aufgaben überall erkennbare weise Sparsamkeit der gegen⸗ artigen wil e für en Lage Rechnung trägt, so berührt es um so mr e, daß daneben noch für eine umfassende Wohlthätigkeit und för die Förderung ideeller Zwecke Mittel bewilligt werden konnten. Dem Herrn Landeshauptmann möge Ihre Anerkennung, meine Herren, velcher ich die meinige gern und rückhaltslos anschließze, von neuem Muth und Freudigkeit in seinem an Arbeitslast und Verantwortlich= kat reichen Amte geben. Das von der Provinz gegebene Beispiel rechter sparsamer Haushaltung möge in den anderen Kommunal—⸗ zerbänden und Gemeinden sowie in den Einzelhaushaltungen allseitige Nachahmung finden, damit wir die gegenwärtigen, für fast alle Er⸗ werbszweige ungünstigen Zeiten überstehen, bis uns mit Gottes gnä— diger Bil auch wieder einmal bessere wirthschaftliche Zustände zu theil werden.
; Im Namen Seiner Majestät des Kaisers und Königs erkläre ich den XXIX. Provinzial⸗Landtag der Provinz Posen für geschlossen.
Der Landtags-Marschall, Landrath a. D. und Rittergute—⸗ besitzer von Dziem bowski entgegnete hierauf:
Hochverehrter Herr Landtags ⸗Kommissarius!
Indem ich Eurer Excellenz am Ende einer arbeitsvollen Sitzungs⸗ periode für die gütigen Worte, mit welchen Sie unsere alsseitige Thätigkeit charakterisieren, im Namen meiner Mitstände aufrichtig danke, drängt es mich, hinzuzufügen, daß, wenn auch die schnelle Er— ledigung der uns zugewiesenen Arbeiten durch das einmüthige Zu—⸗ sammenwirken und den emsigsten Fleiß aller Mitglieder des e wendtir erreicht worden ist. doch Eurer Excellenz dankens⸗ werthe, wohlwollende und gütige Mitwirkung und daneben die überaus . sachlich und überzeugend vorbereiteten Vorlagen des Heren
Landeshauptmanns wesentlich dazu mit beigetragen haben. Ich
glaube deshalb, es im Namen meiner Mitstände aussprechen zu dürfen, daß das Vertrauen des Provinzial⸗-Landtags, welches dem Amts vor= gänger des gegenwärtigen Herrn Landeshauptmanns in reichem Maße entgegengetragen worden ist, sich auch voll und ganz auf den
letzteren erstreckt und seinen von den ersprießlichsten Erfolgen be⸗
gleiteten Leistungen unsere unumwundene dankbare Anerkennung gegen⸗ ĩbersteht.
Wenn der Provinzial⸗Landtag sein Gutachten über die Errichtung einer Landwirthschaftskam mer fast einstimmig im bejahenden Sinne abgegeben hat, so habe ich mich in meiner Voraussetzung, welcher ich bei der Eröffnung des Landtags dahin Ausdruck gegeben habe, daß derselbe den rechten Weg für seine Stellungnahme dieser Vorlage gegenüber finden werde, zu meiner Befriedigung nicht getäuscht.
Daß unsere Beschlüsse eine wenn auch verhält nißmäßig nur ge— ringe Steigerung der Provinzial⸗Abgaben zur Folge haben würden, werden Sie, meine verehrten Mitstände, mit mir vorausgesehen haben. Sie war nicht zu vermeiden bei den großen Opfern, welche durch die Ausführung des Gesetzes vom 11. Juli 1891 nothwendig geworden sind und insbesondere bei der in stetiger steigender Progression sich mehrenden Unterhaltungslast bei den Provinzial⸗-Chausseen.
Die von Ihnen verlangten Mittel zum Zweck einer erweiterten Fürsorge für unsere Verkehrsanlagen, insbesondere auch für den Aus- kau von Kleinbahnen, haben Sie, meine verehrten Mitstände, in An—
kennung des vorhandenen nothwendigen Bedürfnisses, nahezu ein⸗
snmig bewilligt und in gleicher Weise sind von Ihnen die be— antragten Unterstützungen für notbleidende Ent⸗ und Bewässerungs⸗ genossenschaften zur Verfügung gestellt worden. Daneben haben Sie auch die Förderung ideeller Bestrebungen sich angelegen sein lassen und die Erhaltung und Einrichtung einer Landesbibliothek und eines Provinzial ⸗Museums ermöglicht.
. Meine verehrten Mitstände!
Sie haben meine Worte und Hoffnungen, die ich bei Beginn unserer Arbeiten aussprach, zur vollen Wahrheit gemacht, indem Sie in Frieden und erfreulichster Eintracht sich fast durchweg zu einstimmigen Beschlüssen vereinigt haben; hierfür danke ich Ihnen von Herzen, sowie dafür, daß Sie meiner Leitung der Geschäfte das weitgehendste Wohlwollen haben zu theil werden lassen und mich mit dankens⸗ werthester Nachsicht unterstützt haben.
Lassen Sie uns nun zum Schluß unserer Arbeiten, wie zum Be⸗ inn, Seiner Majestät dem Kaiser und König unsere Huldigung dar
ringen, indem wir uns in dem Ruf vereinigen; Seine Majestät
3 Eicher Wilhelm II., unser Allergnädigster König und Herr, e hoch!
Die Versammlung stimmte in diesen Ruf lebhaft ein und trennte sich sodann.
Braunschweig. Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Friedrich Heinrich und Joachim Albrecht von Preußen treffen von Bonn heute Nachmittag in Braunschweig ein.
Elsaß⸗Lothringen.
In der vorgestrigen Sitzung des Landesausschusses wurden die Etats der Landwirthschaft und der Wasser⸗ auperwaltung in zweiter Lesung nach den Kommissions⸗
chlägen angenommen. Ferner wurde über einige vorbe— kaltene Positisnen des ordentlichen und außerordentlichen Juts Beschluß gefaßt und der Entwurf des Finanzgese ßes angenommen.
Oe sterreich⸗ Ungarn.
Der Herzog von Connaught wird sich, wie, W. T. B.“ berichtet voraussichtlich am Montag von Wien nach Maria⸗ eresiopel zur Besichtigung des ihm verliehenen Husaren⸗ egiments begeben und von dort nach England zurückkehren. Bei der gestern im ungarischen nm,. fort⸗
i, Debatte über das Finanzgefetz erklärte der Minister=
ent Baron Banffy, die Regierung gedenke die Kirchen⸗ gesetze ohne Verzug durchzuführen, den Ausgleich mit Sester—
reich treu zu respektieren und über die Einheitlichkeit des Heeres gegenüber den von dem Grafen onyi geltend emachten nationalen Aspirationen zu SJerner ündigte der Minister⸗Präsident Neuerungen im lt zu Gunsten Ungarns an. Die Opposition nahm die Erklärungen mit großer Unruhe auf, was den Präsidenten von Szilggyi wiederholt veranlaßte, das Haus an die Wahrung seiner Würde zu ermahnen. Bei der Abstimmung wurde das Finanzgesetz mit 22 gegen 166 Stimmen angenommen. Dem Vernehmen nach wird das Unterhaus demnächst verschiedene Eisenbahnvorlagen, darunter auch die über den Ausbau der Szekler Eisenbahnen, und sodann den Gesetzentwurf über die Verwaltungsgerichte in Berathung ziehen. Nach Erledigung dieser Vorlage sollen neben einigen kleineren Reglerungsvorlagen in erster Reihe eine ganze Anzahl von Petitionen, darunter auch diejenigen, die sich auf die Inartikulierung des Andenkens Ludwig Kossuth's beziehen, auf die Tagesordnung kommen. Die laufende dritte Session des Reichstags wird erst nach den Osterferien geschlossen und hierauf die neue, vierte Session eröffnet werden.
Großbritannien und Irland.
Nach Mittheilung des „Standard? bedarf der Premier⸗ Minister Lord Rosebery längerer Ruhe, da seine Kräfte durch die Krankheit stark gelitten haben.
Die „Times“ meldet, der Sprecher des Unterhauses werde binnen kurzem aus Gesundheitsrücksichten zurücktreten.
Im Unterhause erklärte gestern bei der Berathung des Nachtragkredits von 29 000 Pfd. Sterl. für Cypern der Schatzkanzler Sir W. Har court, er habe seine Ansicht, daß die Erwerbung von Cypern und die englisch türkische Konvention ein politischer Fehler gewesen sei, nicht geändert. Cypern habe den britischen Steuerzahlern etwa eine halbe Million Pfund Sterling kee und habe sich für militärische Zwecke oder Zwecke
er Marine, sogar für eine bloße Kohlenstation, unbrauchbar erwiesen. Die Hoffnungen, daß es der englischen Regierung gelingen könnte, den Ackerbau und die gewerbliche Thätigkeit auf Cypern zur Entwicklung zu bringen, seien völlig getäuscht worden. Er fürchte, daß die Einnahmen der Insel im nächsten Jahre noch weiter zurückgehen würden und der Zuschuß Eng⸗ lands noch verstärkt werden müsse. Er bedauere, daß Eng⸗ land die Verantwortung für einen werthlosen Besitz über⸗ nommen habe; da dies aber einmal geschehen sei, so müsse England so gut als möglich damit fertig zu werden suchen. Bei Berathung des Nachtragskredits von 500 Pfund zur Unterdrückung der Sklaverei beantragte Pease, den Posten um 100 Pfund herabzusetzen, um gegen die Fortdauer der Sklaverei in Sansibar und Pemba zu protestieren.
er Parlamentssekretär des Auswärtigen Sir E. Grey erwiderte, daß die bei der Regierung eingegangenen Berichte die Schwierig⸗ keiten der Beseitigung der Sklaverei größer erscheinen ließer als von manchen angenommen werde, und daß anderer⸗ seits die Behandlung der Sklaven eine weit weniger drückende sei, als dargestellt werde. Die heimliche Einfuhr von Sklaven sei nicht so ausgedehnt, als angegeben worden sei. Als das Haus es für angemessen erachtet habe, darauf zu drängen, daß die Zeitgrenze für die Fortdauer der dortigen Sklaverei eine sehr kurze sei, habe die Regierung eine Reihe von Be—⸗ richten angeordnet, um dem Hause Material für die Be⸗ schlußfassung an die Hand zu geben. Die bis jetzt ein⸗ getroffenen Auskünfte ergäben, daß die Aufhebung der Sklaverei wahrscheinlich eine Verminderung der Steuereingänge in Sansibar im Gefolge haben werde; das Haus müsse gegebenen Falls auf eine Ergänzung des Ausfalls gefaßt sein. Bethell, Sir Rich. Temple und Sir Charles Dilke sprachen sich übereinstimmend gegen die Fortdauer der Sklaverei aus. Lowther gab der Ansicht Ausdruck, durch den Bau einer Eisenbahn werde den Sklavenjagden und den Karawanenzügen zur Küste Einhalt gethan werden. Chamberlain sagte, der einzige Weg zur Abhilfe sei, die Frage an der Wurzel anzufassen, die Sklavenjagden und den Sklavenhandel unmöglich zu machen. Der Schatzkanzler Sir W. Harcourt erklärte, es sei ohne Zweifel die Meinung des Hauses, daß alles Mögliche zur Unterdrückung der Sklaverei geschehen solle; das sei die Politik der gegenwärtigen Regie⸗ rung, wie es auch die der vorigen gewesen sei, doch müsse die Regierung im Auge behalten, welche Maßnahmen vom internationalen Gesichtspunkt aus . seien. Auch müsse die Wirkung beachtet werden, welche die Annahme einer Resolution, betreffend die sofortige Aufhebung der Sklaverei in Sansibar, auf die Beziehungen Englands zu Sansibar haben werde. Die Regierung halte es indessen für ihre Pflicht, alles Mögliche zur Uaterdrückung der Sklaverei sowohl in Sansibar, als anderswo zu thun. Hierauf wurde der Antrag Pease mit 153 gegen 106 Stimmen abgelehnt.
Dem zum Thronfolger ernannten siamesischen Prinzen, der gegenwärtig das Eton⸗College besucht, wurden gestern in der siamesischen Gesandtschaft in London durch eine aus acht Würdenträgern bestehende Deputation, die der König von Siam abgesandt hatte, die Thronfolger⸗Insignien feierlich überreicht.
Frankreich.
Der Präsident der Republik Faure hat an den Kaiser von Rußland ein Telegramm gerichtet, worin er seine Theilnahme an dem Ableben des Großfürsten Alexis aus⸗ drückt. Der Kaiser Nikolaus sprach in seiner Antwort dem Präsidenten seinen herzlichen Dank für die Theilnahme aus.
Spanien.
Im Senat beglückwünschte gestern der Marschall Martinez Campos die n zu der von ihr ent⸗ wickelten Thätigkeit und wegen ber nach Cuba gesandten Ver⸗ stärkung; Siege seien errungen worden, jedoch auch noch Ge⸗ fahren vorhanden, es bedürfe daher noch zahlreicher Truppen, um die Ordnung auf Cuba aufrecht zu nn, ini Separatisten seien die strengsten Maßregeln er⸗ orderlich.
Ein von Madrid nach Cuba bestimmtes Bataillon defi⸗ lierte gestern vor dem Königlichen Palais und wurde von der Königin⸗Regentin begrüßt. Hierauf zog das Bataillon vor die Kammer, wo auch die Deputirten dasselbe be⸗ grüßten, und ging dann nach Cadix ab, wo die Einschiffung nach Cuba erfolgen wird. ;
Der Dampfer „Alfonso XIII.“ ist gestern mit zwei Bataillonen ef eri? an Bord von Barcelona nach Cuba in See gegangen. Bei der Abfahrt brachte das Publikum den Truppen eine Ovation dar.
Schweiz.
Der Bundesrath hat bei der Bundesversammlung eine Revision der Verfassung beantragt, die dahin geht,
dem Bunde die Kompetenz zur , über den Verkehr mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln und mit so
Gebrauchs- und Verbrauchsartikeln, die das mensch⸗ liche Leben und die menschliche Gesundheit gefährden könnten,
zu geben. Belgien. Der Finanz⸗Minister de Smet de Nayer brachte gestern in der Repräsentantenkammer eine Vorlage über die Abände⸗ rung der Tabacksteuer, ferner eine Vorlage, betreffend die Seezeichen⸗ und Signalfeuergeb ühren, eine Vorlage, betreffend die Abänderung gewisser Eingangszölle, * eine Vorlage, betreffend die Einführung einer Margarine⸗ euer, ein.
Serbien.
Um den Eingang der Steuern zu sichern, hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Belgrad der Finanz⸗ Minister einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, worin bestimmt wird, daß die Gemeinden für den Eingang der Steuern solidarisch haftbar sein sollen.
Amerika.
Der Staatssekretär Gresham ist, einer Meldung des „W. T. B.“ aus Washing ton zufolge, ernstlich erkrankt.
Unter den Gesetzentwürfen, welche im Kongresse nicht durchgegangen sind, befindet sich auch der über die Auf⸗— hebung der Differentialzölle auf Zucker.
Aus Cuba ist gestern in Madrid die Nachricht einge⸗ gangen, der General Garich habe am Donnerstag die Stadt Los Negros angegriffen und sich des Lagers, der Waffen und der Fahne der Insurgenten, von denen fünf getödtet worden seien, bemächtigt.
Nach einer Meldung der Agenzia Stefani“ aus New⸗ York hätte die italienische Gesandtschaft in Caracas ihre guten Dienste angeboten, damit die Frage der Reklama⸗ tionen wegen der durch den Bürgerkrieg vom Jahre 1892 entstandenen Schäden auf Grundlage der im italienischen Grün⸗ buch veröffentlichten Dokumente in friedlicher Weise erörtert werde. — Einer in New⸗York eingetroffenen Meldung aus Caracas zufolge hätten der fran zösische und der belgische diplo— matische Vertreter in Venezuela ihre Pässe einge händigt erhalten. Als Grund werde angeführt, daß sie sich an der Unterzeichnung eines in einem italienischen Grünbuch ver⸗ öffentlichten Schriftstücks betheiligt hätten, das die Institutionen Venezuelas in abfälliger Weise bespreche.
Die brasilianische Gesandtschaft in Paris demen⸗ tiert die Nachricht, daß der Admiral da Gama den Staat Rio Grande do Sul besetzt habe.
Asien.
Das „Reuter'sche Bureau“ meldet aus Shanghai von heute: Japan habe um Aufschub der Abreise Li⸗ Hung⸗Tschang's um eine Woche ersucht, da es ihn bis zum 19. d. M. nicht empfangen könne.
Aus Yokohama von heute wird berichtet, nach den letzten vom Kriegsschauplatz eingetroffenen Nachrichten hätten die Japaner Kokan ohne Widerstand besetzt. — Die erste Division der zweiten Armee habe Yinkow erobert. Die Küstenforts leisteten noch Widerstand.
Parlamentarische Nachrichten.
Die Schlußberxichte über die gestrigen Sitzungen des Reichstags und des Hauses der Abgeordneten be⸗ finden sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (56) Sitzung des Reichstags, welcher der Staatssekretär, Staats-Minister Dr. von Boetticher, der Staatssekretär Dr. Graf von Posadowsky und der Kriegs⸗Minister Bronsart von Schellendorff beiwohnten, wurde die Berathung des Etats für die Verwaltung des Reichsheeres bei den einmaligen Ausgaben dieses Etats fortgesetzt.
Der Referent der Budgetkommission, Abg. Groeber (3) gab zunächst eine Zusammenstellung über die Abstriche, welche die Budget⸗ kommission vorgenommen hat. Der Grund dieser Abstriche sei in erster Linie überall die ungünstige Finanzlage des Reichs gewesen. In 23 Fällen seien die Forderungen ganz, in 14 Fällen theilweise ge—⸗ strichen. Der ganze Betrag dieser Abstriche-beziffere sich bei den ein maligen Ausgaben im ordentlichen Etat, welche mit 49 346 692 66 veranschlagt wären, auf 10293 060 M aus⸗ schließlich der baverischen Quote. Beim außerordentlichen Etat seien Abstriche nicht gemacht worden. Der Referent gab weiterhin eine Uebersicht über die Gesammtkosten der militärischen Bauten, die in den letzten Jahren, seit 1891, in Angriff genommen bezw. bewilligt worden sind. Die Gesammtsumme beläuft sich auf 138 491 58ᷓ2 Dem gegenüber beläuft sich die Summe der im Besitze der Militär verwaltung befindlichen entbehrlichen Grundstücke, welche zum Verkauf gestellt werden, auf rund 157 Millionen Mark.
Die Forderung von 45 000 6 zum Neubau von Magazin⸗ gebäuden in Langfuhr wurde, trotz eines Hinweises des Wirklichen Geheimen Kriegsraths Koch auf die Dring⸗ lichkeit der Forderung, dem Antrage der Budgetkom⸗ mission gemäß, gestrichen. Von der Forderung von 170 000 M für Ausrüstung einer Feldbäcker⸗Kolonne mit fahrbaren Backöfen und zur Ausführung kriegsmäßiger Back⸗ und Fahrversuche mit denselben wurden 20 000 S abgesetzt. * dem von der Budgetkommission beantragten Abstrich von 200000 S6 von der Forderung für den Neubau einer Kaserne mit Zubehör und Ausstattungsergän⸗ zung für ein Garde-Infanterie-Regiment (Kaiserin Augusta⸗Garde⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 4) in Berlin erklärte der General⸗Major Freiherr von Gemmingen das Einver⸗ ständniß der Militärverwaltung, weil sich aus der Vervoll⸗ ständigung der Baupläne ein Minderbedürfniß von 146900 6 ergeben habe. Das Haus beschloß dem Antrag der Budget⸗ kommission gemäß.
(Schluß des Blattes.)
— In der heutigen (39) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen beiwohnte, wurde die zweite Berathung des Etats der Bauverwaltung bei dem Extra⸗ ordinarium der Ausgaben fortgesetzt.
Von den Kosten des Ausschusses zur Unter suchung der Wasserverhältnisse in den der Ueberschwem⸗ mung ausgesetzten Flußgebieten ist diesmal die zweite Rate mit 120 000 S in den Etat eingesetzt.
Ministerial⸗Direktor Schultz: Es sind gestern von mehreren Abgeordneten Klagen über die Thätigkeit der Wasserbauperwaltung vorgebracht worden. Ich brauche nur darauf aufmerksam zu machen,