1895 / 60 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Mar 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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Beim Titel Unterhaltung der Wege und Brücken auf den Landstraßen“ beklagt

Abg. Dr. Dittrich Gentr.), daß für die Wegebauten in Ost⸗ reußen durch den Fiskus zu wenig geschehe, während unter den ittein, der Landwärthschaft im Osten zu helfen, insbesondere wirth⸗ schaftliche Mellorationen und Hebung der Verkehrswege als noth— wendig bezeichnet worden seien. . .

Ministerial Direktor Schultz erwidert, ö. die Regierung be⸗ strebt sei, die Erhaltung der Landstraßen auf die Provinzial ⸗Ver⸗ wastungen zu übertragen und daß damit wohl die Wünsche des Vor⸗ redners erfüllt würden.

Nach 4 Uhr wird die Weiterberathung vertagt.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

In Bezug auf die Bestimmung des 5 66 IL 16 des Preuß. Allg. Landtechts Unzeknüppelte gemeine Hunde, ingleichen Katzen, die auf Jagdrevieren herumlaufen, kann jeder Jagdberechtigte tödten, und der Tigenthümer muß das Schußgeld bezahlen hat das Reichsgericht, VI. Zipilfenat, durch Urtheik vom 22. Oktober 1894 ausgesprochen:

D daß der Jagdberechtigte die Befugniß zur Tödtung von fremden ungeknüppelten Hunden auf seine Bediensteten, sowie auf andere Personen übertragen kann, welche er bei den von ihm ver⸗ anstaltefen Jagden als seine Gäste zuzieht;

2) daß, wenn eine Jagd gesetzwidrig an mehr als 3 Personen verpachtet ist, we der die Pächter noch ihre Leute zur Toͤdtung von fremden ungeknüppelten Hunden befugt sind,

Das * zur Toͤdtung ungeknüppelter Hunde, die auf dem Jagdreviere aufsichtslos herumlaufen, ist dem Jagdberechtigten zum Schutze seines Jagdrechts gegen die Gefährdung des Wildstandes ver⸗

liehen. Dieser Schutz wurde ein höchst unvollkommener sein, wenn die Befugniß zur Tödtung dem Jagdberechtigten nur für seine Person zustehen sollte und ihre Ausübung auf andere nicht übertragen werden könnte. Soweit der Jagdberechtigte die Erlaubniß zur Ausübung der Jagd ertheilen darf, kann ihm auch das Recht nicht versagt werden, andere Personen zur Tödtung der für die Ausübung der Jagd nach- theiligen Hunde nach Maßgabe der F5 65 bis 67 des A. L. R. I116 zu ermächtigen. Daß solche Ermächtigung nicht ohne weiteres in der Erlaubniz zum Jagen oder in der Einladung zur Theilnahme an einer Jagd zu finden ist, vielmehr einer besonderen Erklärung des Fagdberechtigten bedarf, nimmt das Berufungsgericht mit Recht an. Andererseits spricht es keineswegs aus, daß je der Dritte zur Tödtung von Hunden ermächtigt werden könne, vielmehr erklärt es mit Rücksicht auf die hier gegebene Sachlage den Jagdberechtigten nur für befugt, die Ausübung des Tödtungsrechts auf seine Bedien⸗ steten, sowie auf andere Personen zu übertragen, welche er bei den von ihm veranstalteten Jagden als seine Gäste zuzieht. —— Erwiefe sich die Annahme, daß die N.'sche Jagd an mehr als drei Personen verpachtet war, als richtig, so wäre der Pachtvertrag nach der unzweideutigen Vorschrift des 8 12 des Jagdpolizeigesetzes vom 7. März 1850 für nichtig zu erachten, und da ein nichtiger Pacht⸗ vertrag ein Jagdrecht nicht begründen kann, den Jagdpächtern die Eigenschaft von Jagdberechtigten abzusprechen. Daraus aber würde mit Nothwendigkeit weiter folgen, daß keiner der Jagdpächter auf Grund des § 65 des Allg. L⸗R. II 165 zum Tödten von fremden Hunden auf dem N. 'schen . befugt war, und daß die Jagd⸗ pächter ebensowenig in der Lage waren, die Ausübung einer solchen Befugniß mit rechtlicher Wirkung auf andere Personen zu über— tragen.“ (203 / 94.)

Unter standesmäßiger Ehen im Gebiete des Gemeinen Rechts ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Zivilsenats, vom 9. Rovember 1894, nicht ohne weiteres eine stan des gleiche Ehe zu verstehen, vielmehr kann bei Stiftungsurkunden adliger Fidei—⸗ kommisse des niederen Adels im Zweifel darüber, was der Stifter unter standesmäßiger Ehe verstanden hat, d. h. wenn nicht be— sondere Umstände dafür sprechen, daß der Stifter unter standesmäßiger Ehe eine standesgleiche verstanden hat die Ehe zwischen einem Manne des niederen Adels und einer den besseren Ständen angehörigen Bürgerlichen als standesmäßig erachtet werden. Aus dem Rechte der Stifter adliger Fideikommisse, in der Stiftungs⸗ urkunde die Successionsberechtigung von dem Erfordernisse der Ab stammung aus einer Ehe von bestimmter Beschaffenheit, namentlich aus einer Ehe mit einer ebenfalls adligen Dame, abhängig zu machen, kann keineswegs der Schluß gezogen werden, daß die in der Stiftungs— urkunde eines adligen Fideikommisses enthaltene Klausel, welche allein die Nachkommenschaft aus standesmäßiger Ehe zur Nachfolge beruft, im Zweifel dahin zu verstehen ist, daß der Stifter die an sich einer Ehe mit einer Bürgerlichen zukommenden Rechtswirkungen hat ein⸗ schränken und nur die Deszendenten aus einer standesgleichen, 8. h. aus einer Ehe mit einer Adligen zur Nachfolge hat berufen wollen. Auch bei Stiftungsurkunden adliger Fideikommisse ist es immer Thatfrage, was der Stifter unter einer standesmäßigen Ehe verstanden hat; bleiben im einzelnen Falle Zweifel, so muͤssen die allgemeinen Auslegungs— regeln über die Auslegung letztwilliger Erklärungen und Verfügungen zur Anwendung kommen; keinen rechtlichen Boden hat die Annahme, daß im Zweifel als Absicht des Stifters anzunehmen sei, nur Ehen mit Adligen als standesmäßig gelten zu lassen. Auch den Erwä— gungen des Berufungsrichters kann nicht beigetreten werden, nach welchen der allgemeine Sprachgebrauch mit dem Ausdruck standes⸗ mäßige Ehe“ einen konkreten und allgemein zutreffenden Sinn nicht verbinden und in den Verhältnissen der Stifterin der Begriff standes⸗ mäßige Eben eine feste und greifbare Bedeutung nur gewinnen soll, wenn man lediglich den Adel der Mutter entscheidend sein läßt, während solche Bedeutung dem Begriff gänzlich fehlen würde, wenn man eine standesmäßige Ehe in allgemeiner Weise als die Ehe mit einer an stndigen Herson auffassen wollte. Für die Frage der Standes mäßigkeit der Ebe zwischen einem Manne des niederen Adels und einer Bürgerlichen fehlen nach den heutigen allgemein herrschenden Anschauungen keineswegs feste Kriterien, und es unterliegt namentlich keinem Zweifel, daß standesmäßige Ehe nicht allgemein als Ehe mit einer anständigen Person aufgefaßt werden kann, vielmehr außer der Lebensführung noch andere Verhältnisse wesentlich in Betracht kommen, um die Ehe eines Mannes des niederen Adels mit einer Bürgerlichen als standes mäßig erscheinen zu lassen.“ 17S / 4)

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Gegen eine Zuwiderhandlung gegen die Kabinets⸗Ordre vom 10. Juni 1833, betreffend die Staatsaufsicht über Privat⸗ anstalten und Privatpersonen, die sich mit dem Unterricht und der Erziehung der Ingend beschäftigen, ist, nach einem Urtheil des Ober ⸗Verwaltungsgerichts, J. Senats, vom 7. März 1894, die Orts-⸗Polizeibebörde regelmäßig nicht befugt, selbständig ein- zuschreiten, vielmebr liegt dies, sowohl in den älteren als auch in den neueren preußischen Landestheilen, den Schu laufsich ts⸗ behörden ob. Der Landwirth J. in einem Orte der Provinz Schleswig ⸗Holstein befaßte sich mit dem Privatunterricht an Kinder in der danischen Sprache. Durch eine als „Polizeiverfügung“ bezeich⸗ nete Anordnung des Amtsvorstehers wurde die Fortfetzung dieses Unterrichts von einer Erlaubniß des Orts-Schulimpektors abhängig gemacht. Die von J. erhobenen Beschwerden waren erfolglos, aber auf die sodann von J. erhobene Klage erkannte das Ober⸗Verwaltungs⸗ gericht auf Aufhebung jener Polijeiverfũügung. Das Unterrichts- wesen “, fübrt das O. V.⸗G. aus, welches die Beaufsichtigung des

rivatunterrichts und der Privatschulen mit umfaßt, ist eine öffent⸗ iche Wohlfahrtseinrichtung des Staats. Die Verwaltung desselben ist, wie in den älteren, so in den neuen Landestheilen, namentlich auch in der Provinz Schleswig ⸗Holstein, nicht den Polizeibehörden, sondern besonderen Bebörden, den Provinzial⸗Schulkollegien und den Abtheilungen der Regierungen für Kirchen und Schulwesen, in höchster Instanz

dem Unterrichts · Ministerium übertragen. Die Wahrung der öffentlichen Ordnung auf dem Unterrichtsgebieie liegt daher als ein Theil der nterrichte verwaltung den dafür bestellten besonderen Behörden ob. Diese haben die BHresge ihren . nöthigenfalls durch die efetzlichen Zwangs- und Strafmittel Nachdruck zu geben und können R hierbei ihrer nachgeordneten Organe, sowie erforderlichenfalls der starken Hand der Polizei bedienen. Die Polizeibehörden sind da⸗ gegen in Schulverwaltungsangelegenheiten selbstthätig mitzuwirken nur zuftändig, foweit eine solche Mitwirkung entweder durch das Gesetz ihnen ausdrücklich zugewiesen ist, wie beispielsweise bei der Festsetzung und Einziehung von Schulversäumnißstrafen, oder soweit sie sich nicht bloß aus dem Gesichtspunkte der Ordnung im Schulwesen, sondern aus einem allgemeinen polizeilichen Interesse ergiebt. Letztere Voraussetzung trifft im vorliegenden Falle nicht zu. Denn wenn es auch die Aufgabe der Polizei ist, zur Verhütung strafbarer Handlungen die nöthigen Anstalten zu treffen (G5 2. 10 1 17 A. S.-R.), so ist damit doch nicht jede Verletzung bffentlich rechtlicher Normen, auch der ohne Strafandrohung ergangenen, der polizeilichen vorbeugenden ir g. unterstellt. Eine Verletzung der öffentlich. rechtlichen Normen ür solche Institutionen, welche nicht in erster Linie dem Schutz und der Obkut der Polizei anvertraut sind, berechtigt die letztere vielmehr zum Finschreiten erst dann, wenn durch die Art oder durch die Aus— dehnung, in welcher diese Rechtsverletzungen hervortreten (. B. Tumult, Steuerverweigerung in ganzen Bezirken, feuergefährliche Beschaffenheit des Schulhauses), zugleich eine Störung der öffentlichen Ruhe oder Sicherheit, Gefahren für das Gemeinwesen entstehen g (Rep. J. A. 70/93.)

Statistik und Volkswirthschaft.

Schiffsunfälle an der deutschen Küste.

Das Ende Februar dieses Jahres zur Ausgabe gelangte 1. Heft des Jahrgangs 1895 der, Vierteljahrshefte zur Statistik des Deutschen Reichs“ bringt eine Abhandlung über die Schiffsunfälle an der deutschen Küste während des Jahres 1893, d. h. über diejenigen zur amtlichen Kenntniß gelangten Unfälle, von denen Schiffe an der deutschen Seeküste selbst, auf dem Meere in einer Ent— fernung von nicht mehr als 20 Seemeilen von der Küste oder auf den mit dem Meere in Verbindung stehenden, von Seeschiffen befahrenen Binnengewässern im Jahre 1893 betroffen wurden. Derartige Unfälle sind im ganzen 388 gezählt, welche (bei 141 Kollisionen zwischen je 2, 1 zwischen je 3 und 1 zwischen je 4 Schiffen) 534 Schiffe betrafen. Die Erhebungen der 4 vorhergehenden Jabre hatten ergeben für 1892: 379 Unfaͤlle und 5ol betroffene Schiffe, für 1891: 392 Unfälle und 512 Schiffe, für 1890: 255 Unfälle und 336 Schiffe, für 18889: 181 Unfälle und 237 Schiffe. Diese Unfälle haben sich demnach von 1889 bis 1891 ganz erheblich gesteigert; 1892 war wieder eine kleine Verringerung eingetreten, aber das Jahr 1893 hat nach der Zahl der betroffenen Schiffe alle Vorjahre überragt. Die Zunahme der Schiffsunfälle ist namentlich durch das Anwachsen des Schiffsverkehrs in den deutschen Häfen, wodurch sich hauptsächlich die steigende Zahl der Schiffs- Zusammen stöße erklärt, begründet; außerdem in einzelnen Jahren durch besonders ungünstige Witterung, so 1891 durch anhaltenden Frost und starken Cisgang, 1892 durch schwere Stürme im Juni, Oktober und Dezember, und 1893 durch Stürme und schlechte Eisverhältnisse⸗ Von den durch Unfälle betroffenen Schiffen sind im Jahre 1893: 59 (1892: 68, 1891: 71, 1890: 52, 1889: 50) gänzlich verloren ge⸗ angen, 288 wurden theilweise beschädigt und 187 blieben unbeschädigt.

er Verlust an Menschenleben (65) steht zwar hinter dem des Vor— jahres (72) zurück, übersteigt jedoch die durchschnittliche Verlustziffer der 4 Jahre 1892 bis i889 um 32; er berechnet sich auf O83 0/0 aller an Bord gewesenen Personen (soweit deren Zahl bekannt war) egen 1,06 im Vorjahre oder O, 32 ο, O,670 /0 und O, So o in den Jahren 1891, 1890 und 1889.

Von der Gesammtzahl der nachgewiesenen Schiffe sind 1893: 104 gestrandet, 7 gekentert, 23 gesunken, 289 in Kollision gerathen und 111 wurden von Unfällen anderer Art betroffen. 166 Unfälle ereigneten sich im Ostseegebiet (208 auf je 10 Seemeilen Küsten— strecke, 222 im Norkseegebiet (7,53 auf je 10 Seemeilen Küsten⸗ strecke). 398 der betroffenen Schiffe fuhren unter deutscher, 132 unter fremder Flagge, während von 4 Schiffen die Nationalität unermittelt blieb. Unter den infolge der Unfälle gänzlich verloren gegangenen Schiffen befanden sich 48 deutsche und 16 fremde Schiffe.

Invaliditäts⸗ und Altersversicherung.

Bei der Versicherungsanstalt Baden sind, nach der Karlsr. Ztg.“ im Monat Februar 1895 264 Rentengesuche (66 Alters und 188 Invalidenrentengesuche) eingereicht und 194 Renten (66 4 138) bewilligt worden. Es wurden 43 Gesuche (1 4 32) abgelehnt. 128 (34 4 94) blieben unerledigt. Außerdem wurden im schieds⸗ gerichtlichen Verfahren eine Alters, und eine Invalidenrente zu⸗ erkannt. Bis Ende Februar sind im ganzen 8305 Renten (4848 Alters! und 3457 Invalidenrenten) bewilligt bejw. zuerkannt worden. Davon kamen wieder in Wegfall 2213 (1162 4 1951), sodaß auf 1. März 1895 6092 Rentenempfänger vorhanden sind (23686 Alters, und 2406 Invalidenrentner). Verglichen mit dem 1. Februar 1895, hat sich die Zahl der Rentenempfänger ver⸗ mehrt um 118 (62 Alters. und 86 Invalidenrentner). Die Renten⸗ empfänger beziehen Renten im Gesammtjahresbetrage von 762 685 4 4 3 (mehr seit 1. Februar 1895 14 896 66 26 ). Der Jahres⸗ betrag für die im Monat Februar bewilligten 57 Altersrenten be⸗ rechnet sich auf 7565 M 40 und für 1539 Invalidenrenten auf 17048 M 40 3, somit Durchschnitt für eine Altersrente 132 60 73 3, für eine Invalidenrente 122 M 65 3. (Für sämmtliche bis 1. Januar 1895 bewilligten Renten betrug der durchschnittliche . Altersrente 129 6 50 4, einer Invalidenrente

G6 9 4.

Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 24. Februar bis inkl. 2. März er. zur Anmeldung gekommen 66 Lebendgeborene, 242 Eheschließungen, 43 Todtgeborene, 717 Sterbefãlle. .

Literatur.

Kunstgeschichte. P

Abriß der Kunstgeschichte des Alterthum s. In syn= chronistischer Darstellung von Gustav Ebe. Mit 4 Tafeln und dö7 Abbildungen im Text. (675 S.) Düsseldorf,. Verlag von L. Schwann, 1895. (Brosch. 26 416, geb. 30 „) Die zahlreichen Entdeckungen der letzten Jahrzehnte auf dem Gebiet der antiken Denkmals kunde, vor allem die wichtigen Entdeckungen von Schliemann und Cesnola, die Ausgrabungen in Olympia, Susa und Tello sind für die Kunstgeschichte des Alterthum von weittragender Bedeutung gewesen und haben für dieselbe vielfach durchaus neue Gesichtspunkte geliefert. Insbesondere ist die historische Behandlung der mesopotamischen und egyptischen Urkunst hierdurch wesentlich geklärt und auch die Frage nach dem Ursprung der griechischen Kunst, sowie die Sonderung original arischer und übernommener orientalischer Motive in der Kunst Griechen⸗ lands erheblich gefördert worden. Es hatte sich schon längst das Be⸗ dürfniß fühlbar gemacht, das neugewonnene ausgedehnte Material übersichtlich zu vereinigen und unter Benutzung desselben die Kunst⸗ c r, des Alterthums von Grund auf neuaufzubauen. Dieser chwierigen Aufgabe hat sich Ebe mit gutem Erfolg in dem oben gedachten Abriß unterzogen. Ebe ist ein Turch seine Monumental⸗ bauten in Berlin bekannter Architekt, der sich vor einigen Jahren durch eine Geschichte der Spätrenaissance auch als Schriftsteller vor⸗ theilhaft * hat. Ausgedehnte kunsthistorische Studien und das in praftischer Uebung geschulte . befähigten den Verfasser zu seiner Arbeit in besonderem Maße, Zu seiner Publikation können wir ihm aufrichtig Glück wünschen; sie ist ein Beweis deutscher Gründlichkeit, wobei die klare, ansprechende

. der Darstellung besonders hervorzuheben 4 Und ach h 16. appen Darstellung des umfassenden Stoffs in 4. eines Abrifft⸗ ist Ebe besonders glücklich gewesen. Mit Recht geht der Verfassen in seiner ren ff vergleichenden Darstellung von dem Geßichtz punkt aus, daß der Gang der Kunstgeschichte uns den ununterbr Zusammenhang einer fortlaufenden, wenn auch vielfach verschlungenen Rette der Ueberlieferung und die stets nur von gegebener älterer Grundlage aus möglich werdende Entwicklung eines fortschreitend

höheren organischen Stilwesens beweist. Dieser Gedanke wird von

Ebe besonders betont. Auch darin pflichten wir dem Ver. fasser bei, daß die Kunstgeschichte nicht nur eine wissenschaftliche Seit. hat, sondern daß sie auch die Führerin sein muß für die im Werden begriffene Kunst der Gegenwart. Zutreffend hebt Ebe in der Ein. leitung seines Buchs hervor, wie der Ausgleich zwischen der über triebenen Nachahmung des Alten und dem auf originellen Ausdruck der Zeitideen gerichteien Streben, also die erwünschte wahre Freiheit für das Kunstschaffen der Gegenwart, nicht aus der Ablehnung kunst. c, n,, Studien, auch nicht aus der beschränkten Kenntniß einez eliebten Musterstils, sondern nur aus einer vollständigen Beherrschung des ganzen kunstgeschichtlichen Gebiets gewonnen werden kann. Die Verlagshandlung hat sich eine treffliche Ausstattung des Buchs zahlreichen Tafeln und Abbildungen angelegen sein lassen. Moͤge der Publikation weitgehende Verbreitung zu theil werden.

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ff. Archiv für Landes, und Volkskunde der Provin Sachsen nebst angrenzenden Landestheilen. Herausgegeben von Alfred Kirchhoff. 4. Jahrgang. 1894. Halle, Tausch und Grosse. In diesem Heft ist von historischem Werthe der Aussaz von Eduard Damköhler, die Bevölkerung des Harzgebietes. Der Ver. fasser fübrt an der Hand sprachlicher Unterfuchungen gus, daß die Harj. bevölkerung keineswegs einheitlich ist, sondern verschiedenen deutschen Stämmen angehört: mitteldeutsche Thüringer bewohnen den Süd— abhang des Harzes und die Bergstädte, wo sie in der Reformatienz. zeit eingewandert sind; im Norden und Westen sitzen Niederdeutsche die wiederum in mehrere Sprachzweige zerfallen. Von besonderem Interesse ist, daß die Gegend von Elbingerode (südlich von Wernige⸗ rode) von Nordalbingern besiedelt ist, und daß in die Goldne , niederländische Gärtner im 12. Jahrhundert eingewandert sind, deren Nachkommen bis heute zäh an der Beschäftigung mit dem Gartenbau festhalten. Endlich fehlen auch wendische Ansiedlungen nicht, sind jedoch von geringer Bedeutung. Zu erwähnen ist dann der Aufsa über die Teufelsmauern bei Blankenburg und Thale von . Steinhoff, der eine Anzahl Sagen zusammenstellt, die auf diese Berge Bezug haben. ;

ff. Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte und Alterthum skun de. Bd. 7. Heft 1. Lübeck, Schmersahl, 1894. In diesem Heft schildert zunächst Dr. H. Virck die Versuche der evan— gelischen Fürsten im Jahre 1536, Lübeck zum Anschluß an den Schmal, kaldischen Bund zu bewegen. Lübeck war bei dem ersten Abschluß dez Bundes zwar beigetreten, aber ausschließlich in der Hoff nung, von ihn Hilfe gegen Dänemark zu erhalten. Da diese Poffnang nicht in Er. füllung ging, zog es sich mehr und mehr zurück, und als der Bund ablief, war es zur Erneuerung nicht zu bewegen. Vergeblich bemühten sich die rf des Bundes, der Kurfürst von Sachsen und der Landgraf von Hessen, die für den Schutz der Evpangelischen Norddeutschlands so wichtige Stadt dem Bunde zu erhalten; allen Vorstellungen der Ge— sandten erwiderten die Lübecker: die Nothlage ihrer Stadt erlaube ihnen nicht, die Bundesbeiträge aufzubringen; am gemeinsamen Glauben wollten sie festhalten, dem Bunde konnten sie aber nicht wieder bei= treten. Von den übrigen Beiträgen ist noch zu erwähnen derjenige von Lindström, der die Rathslinie der alten Hansestadt Wisby mit Hilfe urkundlichen Materials und der Inschriften auf Grabsteinen zu sammenstellt; die andern sind von aucsschließlich lokalhistorischem Interesse.

Karten. .

Die wohlbekannte kartographische Verlagsanstalt von G. Freytag und Berndt in Wi en publizierte soeben eine Welt verk ehrt⸗ karte“ (Pr. 2 S) Auf derselben sind sämmtliche Eisenbahn, Dampfer⸗, Post⸗ und Telegraphen-Linien der Erde eingezeichnet und die General-⸗Konsulate und Konsulate des Deutschen Reichs in den verschiedenen Ländern markiert. Vier Kartons veranschaulichen ferner in praktischer Weise die Beförderungsdauer von Briefen, Brief— Packet Postanweisungs und Telegrammgebühren. Weitere Diagramme in vielfarbiger Ausführung ermöglichen eine vergleichende Uebersicht der Größe und Bevölkerung aller Staaten, der Länge der Eisenbahnen und der Telegraphen, sowie der Bodenverwerthung. Ferner ist in an regender Ferm eine Uebersicht über die Entwicklung und gegen— wärtige Länge der Eisenbahnen in den Hauptländern der Eude gegeben, welche die fortschreitende Zivilisation in den einzelnen Zeit⸗ abschnitten erkennen läßt. Einen besonderen Schmuck endlich bilden die farbigen Abbildungen der Handelsflaggen aller Staaten. Die Karte empfiehlt sich als geeignetes Drientierungsmittel in Verkehrs sachen für Bureaux, Komtors von Kaufleuten ꝛc.

Zeitschriften.

Zum 80. Geburtstage des Fürsten Bismarck bringt das Märzheft von Nord und Süd“ aus der Feder Felix Dahn s einen Artikel, der, hiftorische Betrachtung und patrtotische Begeisterung ver. einend, den Charakter einer Festrede hat. Das Märzheft enthält ferner eine der köstlichen Seegeschichten Heinrich Kruse's: ‚Jung' oder Dirn' ?“, einen Auffatz des bekannten Dramatikers und Aesthetiker⸗ Heinrich Bulthaupt dessen Porträt in Radierung den klünstlerischen Schmuck des Heftes bildet über Berlin als Kunsthauptstadt', einen beachtenswerthen Artikel von L. Fürst über Moderne Diphtherie schutzbestrebungen , der die Mahnung enthält: durch die Erfolge des Heil. serums deffen Bedeutung und Werth nicht verkannt wird D sich nickt zur Vernachlässigung der zweckmäßigen prophylaktischen Maßregeln, mit denen der Verfasser den Leser bekannt macht, verführen zu lassen. Richard Zimmermann hat einen Aufsatz über die Wandlungen, welche die die menschliche Phantasie so mächtig anziehende Vorstellung bon den „Inseln der Seligen im Laufe der Jahrhunderte erfahren, bei gesteuert. Oberst- Lieutenant A. Rogalla von Bieberstein berichtet auf Grund eigener Informationen an Ort und Stelle über den gegen wärtigen „Stand der Befestigungen des Bosporus“ und erörtert im Anschluß daran die Chancen eines russischen Angriffs zur See an Konftantinopel'; Hans Marbach ist mit einer Novelle „Ihre Rache vertreten; die Reihe der umfangreicheren Beiträge beendet ein inter= essanter Artikel über die „Logik des Kindes. von Bernhard Mün Mit einer reichhaltigen illustrierten Bibliographie schließt das Hest al.

Die Zeitschrift über Vollstreckungsrecht und Zustellungswesen unter vorzugsweiser Berücksichtigung der ge fammten Aufgaben des deutschen Gerichtsvollzie ber standes“ (bisher unter dem Titel; ZJeitschrift fär Gericht vollzieber'), die in Verbindung mit deutschen Rechtsgelehrten um Fachmännein von Heinrich Wal ter, Rechtsanwalt und Netn 4. D. in Berlin, herausgegeben wird (Verlag: Siemenroth & Worm. in Berlin Sw, 48), hat in den Rummern 2j3 des TX. Jahrgang! vom 27. Februar folgenden Inhalt: Allgemeine Verfügung des prenßi⸗· schen Justiz. Ministers vom 5. Januar 1895, betreffend die Berechnunß des pensionsfähigen Diensteinkommens der Gerichtsvollzieher. Denl⸗ schrift zu der beabsichtigten Aenderung des Zustellungswesens und de Stellung der Gerichtevollzieher, herausgegeben vom Verein de Gerichtsbollzieher im Ober⸗Landesgerichtsbezirk Naumburg a. d. Saalt. Rechtsprechung. Ober. Landesgerichtliche Entscheidungen. Per sonal · Nachrichten. ;

Friedreich's Blätter für gerichtliche Medizin und Sanitätspolizei. Herausgegeben von Br. Otto Messerer⸗ R. Landgerichtsarjt u. a. . Prof. der gerichtlichen Medinin. Nũn⸗/ berg, Frledrich Lern. Jahrgang 46. Heft 1 enthält; lleber Haut gangraͤne an den Füßen bel subakuker Vergiftung durch Phosphor, re Dr. A. Heberda⸗Wien. Eine Karbolsäurevergiftung, von Dr. Reubold Würzburg. Tod durch Schlagfluß oder Mord, von Dr. Rüth Passat Ueber kataleptische Todesstarre, von Dr. H. Schlefin ger. Wien. eien und Wirkungen des Schlachthaus zwanges, von Sber⸗Bürgermeite Paul am Ende⸗ Dresden. Wohngebäude im Bentrksamt Wolfften von Dr. C. Vanselow-⸗Wolfstein.

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Land⸗ und Forstwirthschaft.

XXIII. Plenarversammlung des Deutschen Landwirthschaftsraths.“)

In der gestrigen fünften und letzten Sitzung wurde die Be⸗ ratbung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Tuber⸗ furofe fortgesezt und auf Antrag des Rittergutsbesitzers von Putt⸗ kamer (Plauth) beschlossen: dem bereits mitgetheilten Antrag der Referenten hinzuzufügen: C. die periodische Veröffentlichung des amt⸗ sich festgestellten Vorkommens der Tuberkulose beim Rindvieh zu ver⸗ ankafsen. Danach gelangte der Antrag mit der von Prof. Dr. Srth beantragten Aenderung zur Annahme, daß es ub 1 heißt: Die Herausgabe einer kurzen volksthümlichen Druckschrift⸗ u. f. w., und weiter unten die Worte „in auführlicher Weise“ ge⸗ strichen werden. ö . .

Nach einer Erörterung über Vorschläge, betreffend die Aen derung der inneren Organisation des Deutschen Landwirthschaftsraths, die einen ausschließlich internen Charakter trug, folgte als weiterer Verhandlungsgegenstand: die Stellungnahme zum Taback⸗ steuer⸗Gefetz entwurf. Der Referent, Oekonomie⸗Rath Klein Wertheim in Baden) befürwortete die Annahme folgenden Antrags:

„Der Deutsche Landwirthschaftsrath erklärt: daß der dem Reichs⸗ tag vorliegende Entwurf einer Tabackfabrikatsteuer der Stellung ent⸗ spricht, welche der Deutsche Landwirthschaftsrath seit Erlassung des Gesetzes von 1879 über die Besteuerung des Tabacks in seinen Ver⸗ handlungen wie in verschiedenen Denkschriften eingengmmen hat. Der vorliegende Gesetzentwurf beseitigt eine Reihe von Unzuträglich⸗ feiten und Belästigungen, welche die bestehende Gesetzgebung für die Pflanzer hatte, vor allem die. ungerecht. wirkende, den Werth des Tabacks nicht berücksichtigende Gewichtssteuer. Aber in einem wesentlichen Punkte entspricht er den berechtigten Forderungen nicht, welche die Tabackpflanzer fort und fort erhoben haben. Es ist dies der ungenügende Zollschutz für unseren inländischen Taback, welcher bei der Annahme des Gesetzes sich noch weit fühlbarer wie seither machen und dem einheimischen Tabackbau schwere Schädigung kringen wird. Es ist daher zur Erhaltung desselben durchaus erforder⸗ ich, daß der Zoll auf Taback ganz wesentlich erhöht werde.“

Nach kurjer Debatte wurde dieser Antrag mit großer Mehrheit unverändert angenommen.

Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildete der Bericht der in der vorjährigen Plenarversammlung gewählten Kommission über die Lage der ländlichen Arbeiterverhältnisse. Die Kom— . der die Aufgabe gestellt war, Vorschläge über Maßregeln zu machen, welche eine günstigere Gestaltung der ländlichen Arbeiter⸗ verhältnisse herbeizuführen geeignet erscheinen, war am 16. und 17. Ok⸗ tober 1394 unter dem Vorsitz des Freiherrn von Cetto versammelt. Zunächst wurde die Frage in Berathung gezogen, auf welche Weise die der Kommission gestellte Aufgabe zu lösen sei. Die allgemeine Anschauung in der Kommission ging dahin: daß dies nur dann in erfolgreicher Weise geschehen könne, wenn eine Zergliederung der Frage stattfinde, und die einzelnen Theile derselben nach und nach auf Grund der ermittelten einschlägigen Ver⸗ hältnifse eine erschöpfende Behandlung erführen. Demzufolge wurde nachstehendes Arbeitsprogramm entworfen: J. Reform der Arbeiter⸗ verfassung: a. Geld⸗ oder Naturallöhnung, b. Gewinn⸗ betheiligung, e. Gesindehaltung, Verhältniß zur Familie, Be⸗ schäftigung im Winter, Disziplin, Reviston der Gesinde⸗ ordnung, 4d. Tagelöhner (besonders im östlichen Deutsch⸗ land: i) Wohnungsfrage, 2 Wohlfahrtseinrichtungen: geselliges Leben, Krankenpflege, Erziehung und Versorgung der Kinder, Sparkassen und Konsumvereine, Volksbibliotheken ꝛc. 37 Seßhaftmachung: Arbeiter⸗ vacht, Rentengüter (Größenverhältnisse derselben), Bildung von neuen Landgemeinden. II. Unmittelbare Fürsorge für reichliche Versorgung des Arbeiterbedarfs: a. Arbeitsvermittelung und Arbeitsnachweis, b. Schulung von Arbeitergefangenen und Korrigenden zu ländlicher Arbeit durch Einführung des landwirthschaftlichen Betriebes bei Arbeiterkolonien, Verpflegungsstationen, Straf⸗ anstalten. Zu diesem Behuf, wurden sammtliche deutschen Staatsregierungen ersucht, über die Schulung von Strafgefangenen und Korrigenden zu ländlicher Arbeit durch Einführung des land⸗

wirthschaftlichen Betriebs bei Arbeiterkolonien, Verpflegungsstationen,

Straf⸗ und Besserungsanstalten Aufschluß zu ertheilen. Dem an die Staatsregierungen unterm 10. Februar p. J. gerichteten Schreiben war ein Fragebogen beigegeben. Wie der Referent über diese Frage, Frei⸗ berr, von Cetto, mittheilte, gehe aus den Antworten der Regierungen hervor, daß die Besbehtigr th der Strafgefangenen und Korrigenden mit ländlicher Arbeit in ausgedehnter Weise geschehe, und daß damit sehr wohlthätige Erfolge erzielt worden seien. An- ichts der lebhaften Agitation der Sozialdemokraten unter der länd⸗ ichen Bevölkerung bezeichnete Referent es als dringend geboten, daß die Kommission ihre Arbeiten zur Hebung der Lage der ländlichen Arbeiter mit Energie fortsetze. Die Versammlung erklärte sich mit dem Arbeitsprogramm der Kommission einverstanden und beauftragte dieselbe, ihre Arbeiten in der bisherigen Weise fortzusetzen. ö

Der Versitzende theilte hierauf mit, daß der Vorstand im Auf— trage des Deutschen Landwirthschaftsraths dem Fürsten Bismarck zu dessen 80. Geburtstag eine Glückwunschadresse überreichen werde.

Alsdann wurden; Rittergutsbesitzer von Arnim⸗Güterberg, Frei⸗ herr von Cetto (Reichertshausen), Domänen ⸗Rath Rettich (Rostock), Abg. Freiherr von Erffa (Wernburg in Sachsen), Freiherr von Hövel (Herbeck in Westfalen) und Justiz⸗Rath Reich (Meyken in Ostpreußen) neu resp. wieder in den Ausschuß gewählt.

Danach war die Tagesordnung erledigt. Der Vorsitzende, Landes⸗ hauptmann von Röder (Ober ⸗Ellguth) erklärte mit einem dreifachen Hoch auf Seine Majestät den Kaiser, die deutschen Bundesfürsten und die freien deutschen Städte die 23. Plenarversammlung des Deutschen Landwirthschaftsraths für geschlossen.

Pyoisen. Zur Freude der Hopfenbauer des hiesigen Bezirks hat ihr Vertreter auf der Bersammlung des Deut chen Hopfenbau⸗Vereins in Nürnberg den Fortbestand des Hopfen-Versuchsgartens in Paprotsch auf Kosten des genannten allgemeinen Vereins erreicht.

Der österreichi sche Agrartag berieth gestern, wie. W. T. B.“ aus Wien berichtet, eine Resolution, betreffend die Organisation des Frundbesitzes und der Landwirthschaft, wonach die Errichtung von Veꝛirks⸗ und Landesgenossenschaften und der obligatorische Beitritt der Besitzer landwirthschaftlicher Liegenschaften durch Reichsgesetz aus⸗ gesprochen werden soll. Der Landesgesetzgebung soll es überlassen bleiben, ob solche Genossenschaften zu errichten sind. Im Fortgange der Berathungen sprach 6 der Agrartag für Bildung landwirthschaft⸗ licher , ten mit Beitrittszwang aus und lehnte die Be⸗

immung ab, wonach die Entscheidung über deren Errichtung der andesgesetzgebung überlassen bleiben solle. Hingegen wurde ein An⸗ frag angenommen, wonach der weitere Ausbau der Genossenschaften im Wege der Landesgesetzgebung erfolgen solle. Nach längerer De⸗ Watte 34 ferner eine Resolution zur Annahme, worin aus— gesprochen wird, daß der vom Ackerbau⸗Ministerium eingebrachte

) S. a. Nr. 57, 58 und 59 d. Bl.

Zweite Beilage

nzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗-Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 9. März

Gesetzentwurf, betreffend die Errichtung von Rentengütern, nur unter der Voraussetzung wesentlicher Veränderungen desselben zur Erfüllung der dem Entwurf zu Grunde liegenden Absicht dienen könne.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Spanien.

Durch Königliche Verordnung vom 1. d. M. ist gegen Herkünfte von Montevideo Quarantäne angeordnet worden. Gleichzeitig werden alle Häfen, welche von dem genannten Ort nicht weiter als 165 km entfernt sind, für choleraverdaͤchtig erklärt.

Rumänien.

Die im Hafen von Sulina für die Quarantäne von einlaufenden Fahrzeugen geltenden Bestimmungen sind durch Beschluß der ö rumänischen Regierung dahin n worden, daß Dampfschiffe von einem Tonnengehalt bis zu 60 t, welche für See⸗ und Fluß⸗ fahrten eingerichtet find, sowie die Segelschiffe von gleichem Tonnen⸗ rl solange dieselben der ärztlichen Beobachtung im Hafen von

ulina unterworfen sind, an der linken Seite des Kanals und zwar von dem Eingang in den letzteren an bis zu dem sechsten Meilenzeiger zu stationieren haben. (Vgl. . R. Anz. Nr. 65 vom 16. März 1893 Ziffer 4 Absatz 3.)

Sterblichkeits- und Gesundheitsverhältnisse während des Monats Januar 1895.

Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts sind im onat Januar von je 1000 Einwohnern, auf das Jahr berechnet, als gestorben gemeldet; in Berlin 15,5, in Breslau 23,6, in Altong 17,8, in Frankfurt a. M. 16,8, in Hannover 22,, in Cassel 14,5, in Köln 20,4, in . 242, in Magdeburg 17,4, in Stettin 25,4, in Wiesbaden 15, l, in München 20,3, in Nürnberg 19,2, in Augsburg 2544, in Dresden 18,8, in Leipzig 172, in Stuttgart 17,7, in Karlsruhe 15.2, in Braunschweig 20,5, in Hamburg 15,9, in Straß⸗ burg 1838, in Metz 1442, in Amsterdam 15,5, in Brüssel 29,2, in Budapest 24,55, in Christianig 17,5, in Dublin 32.5, in Edinburg 25,7, in Glasgow 27,6, in Kopenhagen 11, in Krakau 36,7, in Liverpool 27,2, in London 18,6, in Lyon 33,6, in Moskau 34,4, in Odessa 19.0, in Paris 24,9, in St. Petersburg 28,3, in Prag 23,8, in Rom (Dezember) 22.2, in Stockholm 20,6, in Triest 28,8, in Turin (Dezember) 21.1, in Venedig 26,4, in Warschau 23,0, in Wien 22, in New⸗YJork 24,1. (Für die nichtdeutschen Städte ist der Zeitraum von 5 Wochen, vom 30. Dezember a. pr. bis 2. Februar 18965, zu⸗ sammengefaßt worden.)

Der Gesundheitsstand im Monat Januar war in der überwiegenden Mehrzahl der deutschen sowohl wie der nichtdeutschen Berichtsorte ein ziemlich günstiger, die Sterblichkeit in den deutschen Orten zumeist elne niedrigere als im Dezember, in den west und südeuropäischen Städten jedoch vielfach eine größere als im Vormonat. Die Zahl der deutschen Orte mit sehr geringer Sterblichkeit (unter 15,09 pr. M. u. J.) stieg von 20 im Dezem ber auf 30 im Januar, und zwar erfreuten sich Beuthen O.⸗S., Eis⸗ leben, Erfurt, iert M.⸗Gladbach, Glogau, Cassel, Kottbus, Küstrin, Reunkirchen, Ohligs, Rheydt, Saarbrücken, St. Johann, Siegen, Thorn, Wesel, Wilhelmshaven, Witten, Hof, Annaberg. Bautzen, Gmünd, Ludwigsburg, Ulm, Gießen, Apolda, Lübeck, Bremerhaven, Metz einer folch ni'drigen Sterblichkeit. Die Zahl der deutschen Orte mit hoher Sterblichkeit (Sterblichkeitsziffer über 35,0 Pr. M.) stieg von 2 im Vormonat auf 5 (in Greifswald, Kolberg, Herne, Stolp, Löbtau und von nichtdeutschen Städten: in Krakau) Das Sterblichkeitsmaximum, das im Dezember 40, betrug, erreichte im Januar Herne mit 627 pr. M. linfolge von 34 an akuten Entzündungen der Athmungßorgane ge— meldeten Todesfälle) ) Ansehnli gesteigert war die Zahl der deutschen Orte mit günstiger Sterblichkeit (Sterblich⸗ keitsziffer 15,0 bis 200 pr. M.). auf 112 von 96 im Vormonat und wollen wir aus der großen Zahl derselben hier nur Aachen, Altona, Aschersleben, Barmen, Berlin (mit den Vororten Weißensee und Schöneberg), Bielefeld. Brandenburg. Bromberg. Charlottenburg, Dortmund, Düsseldorf. Duisburg, Elberfeld, Frankfurt a. M. Geestemünde, Giebichenstein, Gleiwitz, Görlitz, Göttingen, Halberstadt, Halle, Harburg. Hirschberg, Kiel, Königshütte, Krefeld, Liegnitz, Magdeburg, Marburg, Merseburg. Minden, Nordhausen, Dösnabrück, Potsdam, Spandau, Stendal, Wiesbaden, Bay— reuth, Furth, Ingolstadt, Kaiserslautern, Nürnberg, Speyer, Dresden, Leipzig,. Meißen,. Reichenbach, Zittau, Eßlingen,

eilbronn, Stuttgart, Karlsruhe, Konstanz. Mannheim, Darmstadt, Mainz, Worms, Güstrow, Rostock, Schwerin i. M., Eisenach, Weimar, Coburg, Gotha, Zerbst, Greiz, Gera, Bremen, Hamburg, Folmar, Hagenau, Straßburg i. G. und von nichtdeutschen Städten Amfsterdam, Christiania, Kopenhagen, London, Odessa nennen. Auch die Zahl der deutschen Orte mit mäßig hoher Sterb⸗ lichkeit (Sterblichkeitsziffer bis 230 pro Mille) war größer als im Dezember (45 gegen 39) und erwähnen wir aus der Zahl derselben hier nur Gssen, Flensburg, Frankfurt a. O., Guben, Hannover, Insterburg, Köln, Landsberg a. W., Memel, Münster, Paderborn, Raliber, Bamberg, Ludwigshafen, München, Würzburg, Crim—⸗ mitschau, Freiberg i. S., Cannstatt, Freiburg i. B.. Wismar, Braun⸗ schweig, Altenburg, Bernburg und von nichtdeutschen Städten Rom (Dezember), Turin (Dezember), Stockholm und Wien.

Die . des Sänglingsalters an der Ge— sammtsterblichkett blieb eine kleine; von je 10000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, in Berlin 41, in Hamburg 42 in Dresden 52, in Stuttgart 56, in München 6b e, Diese geringe Säuglingssterblichkeit basierte auch in diesem Monat auf dem im . nicht häufigen Vorkommen von akuten Darm- krankheiten, die in deutschen Orten nur in Berlin, Breslau, Köln, Glauchau, Leipzig, Löbtau eine gesteigerte Zahl von Todesfällen hervorrief. Aus nichtdeutschen Orten wurden Sterbefälle an diesen Krankheitsformen vielfach zahlreicher als im Dezember gemeldet, wie aus Amsterdam. Brüssel, Budapest, London, Odessg. Paris, St. Petersburg, Stockholm, Turin (Dejember), Warschau, Wien, NewYork u. a. ,,. war die Sterblichkeit in den höheren Altersklassen allgemein eine ge⸗ steigerte und zwar hauptsächlich durch das allgemein häufigere Vorkommen von akuten Entzündungen der Athmungzs⸗ organe, die in vielen Orten, namentlich des Auslandes, zahlreiche Opfer forderten. So war die Zahl der Sterbefälle an diesen Krank⸗ hestsformen in Barmen, Bochüm, Dortmund, Frankfurt a. M. Halle, n., Herne, . Augsburg, Leipzig, stuttgart, Darm stadt, Bremen, Hamburg, Mülhaufen und Straßburg i. E., Brüssel, Buda⸗ pest, Christiania, FRrakau, London, Lyon, Moskau, Paris, St. Peters ˖ burg, Prag, Stockholm, Triest, Venedig, Warschau, Wien, New⸗

ork u. a. eine gesteigerte. Gleich groß wie im Vormonat blieb die . der Todesfälle in Altong, Nürnberg, Würzhurg, Braun⸗ chweig, n und war in Aachen, Berlin,! Charlottenburg, Danzig, Düfsfeldorf, Elberfeld, Essen, Köln, Magdeburg, Stettin,

München, Dresden, Moskau kleiner als im Dezember. Hervorgerufen

1895.

waren diese Erkrankungen der Athmungsorgane zumeist durch die an⸗ haltend rauhe Temperatur der Luft, die in ganz Europa während des Monats vorherrschte und die besonders in den west⸗ und südeuropäischen Städten häufiger tödtlich endeten als in den nord- und osteuropäischen. Auch Erkrankungen an Grippe wurden häufiger beobachtet; doch blieb der Verlauf meist ein milder, nur in London, Paris und New⸗ Vork endeten sie häufiger tödtlich. So werden aus Breslau, Elber⸗ feld, Frankfurt a. M., , . a. O. und Budapest je 2, aus Oldenburg 3, aus Stockholm 4, aus Hamburg 5, aus Kopenbagen und Moskau je 9, aus Berlin 17, aus London 75, aus Paris 94, aus New⸗York 247 Todesfälle an Grippe gemeldet. Die Zahl der Todesfälle an Schwindsucht war etwas kleiner als im Dezember. Die Mittheilungen über den Rückgang der Cholera lauteten fast allgemein günstig. In dem Deutschen Reich ist kein Cholera fall mehr zur enfin gekommen. Aus Oesterreich⸗-Ungarn kamen aus Galizien (vom 31. Dezember a. pr. bis 3. Februar 1895) 332 e, ,, . mit 144 Todesfällen zur Heeltlen⸗ Unter den er⸗ griffenen Bezirken waren es nur Buezacz, Husiatyn, Skasat und Tarnopol, in denen die Epidemie noch eine größere Zahl von Er⸗ krankungen hervorrief, doch war zu Ende des Ie e die Zahl der selben nur noch eine kleine, sodaß das baldige Erlöschen zu erwarten ist. In Rußland zeigte sich die Epidemie nur noch in größerer Verbreitung in Podolien und Wolhynien; in den Gouverne—⸗ ments Petrikau, Kowno, Radom, Suwalki (Stadt Augustowo), Minsk, Witebsk war die Zahl der gemeldeten Erkrankungen nur eine kleine, in Kursk und Sawarow eine nur vereinzelte. Aus der Türkei wird der Wiederausbruch der Cholera in Konstantin opel gemeldet. Vom 9. Januar bis 4. Februar wurden daselbst 61 Erkrankungen mit 30 Todesfällen festgestellt. In Armenien war die 1 an bbesonders der Ort Adalia) im Vilajet Diarbekir der Ort Siwerek stärker befallen. In Rumänien zeigten sich Ende Januar verdächtige Darmkrankheiten unter den Lastträgern in Sulina. In Brasilien kam Anfang Januar die Cholera im Thale des Parahyba-Flusses zum Vorschein.

Von den anderen Infektionskrankheiten kamen Todesfälle an Ma— sern, Scharlach, Diphtherie und Typhus etwas weniger, an Keuch⸗ husten und Pocken etwas mehr zur Mittheilung als im Dezember. Insbesondere haben Masern weniger Sterbefälle veranlaßt, wenn sie auch noch immer zahlreich beobachtet wurden und in einigen Orten (Herne, Oberhausen, Brüssel, Edinburg, Glasgow, Wien) eine ansehnliche Zahl, von Todesfällen bedingten. Erkrankungen kamen aus Berlin, Breslau, Hamburg, Budapest, Edinburg, Kopenhagen, Stockholm, Paris, St. Petershurg, Wien und aus den. Regierungsbezirken Aachen, Arnsberg, Arselder Hildesheim, Münster, Posen, Schlestvig u. a. zwar noch in großer, aber doch meist erheblich geringerer Zahl im Dezember zur Anzeige. Sterbefälle an Scharlach waren in Berlin, Leipzig, München, Bukarest, Moskau, St. Petersburg, Stockholm, Wien, New⸗Jork vermehrt, in Breslau, Budapest, Glasgow, Liverpool, London, Odessa, Warschau vermindert. Die Sterblichkeit an Diphtherie und Croup war in Berlin, Breslau, Halle, Dresden, Leipzig, Stuttgart, Hamburg, Christiania, Kopenhagen, Odessa, Stockholm, Triest, Wien eine zum theil erheb= lich kleinere als im Dezember, dagegen in Barmen, Dortmund, ., ildes heim, Chemnitz. Dessau. Mülhausen i. E., Budapest, dinburg, London, Paris, St. Petersberg, Prag, Warschau,. New Vork eine sr er in Aachen, uff dorf, Königsberg, Magdeburg, uge burg, München, Krakau, Moskau die gleich große wie im Vormonat. Erkrankungen kamen aus Berlin, Hamburg, München, Budapest, Kopenhagen, Paris, St. Petersburg, Wien und aus den Regierungsbezirken Düsseldorf und Schleswig in großer Zahl zur Anzeige. Das Vorkommen von Unterleibstyphus blieb in fast allen Großstädten ein beschränktes, in Dublin und Liverpool war die Zahl der Sterbefälle etwas größer als im Dezember. An Flecktyphus kamen aus Borbeck 1, aus Warschau 2, aus Moskau 3 Todesfälle, aus dem Regierungs⸗ bezirk Düsseldorf sowie aus Edinburg vereinzelte, aus St. Peters⸗ burg 14 Erkrankungsfälle zur Mittheilung. An Genick starre wurde aus Altenessen und Prag je 1, aus New— Jork 195 Todesfälle, aus Breslau, Nürnberg, Kopenhagen sowie aus den Regierungsbezirken Düsseldorf, Stettin vereinzelte, aus dem Regierungsbezirk Posen 6 Erkrankungen gemeldet. Dem Keuch⸗ husten erlagen in Berlin, Glasgow, London mehr Kinder als im Vormonat. Aus München kam eine Erkrankung an Trichinosis, aus Moskau 1 Todesfall an Milzbrand, aus Moskau und St. Petersburg je 1 Todesfall an Tollwuth zur Anzeige. Pocken zeigten sich häufiger; aus Amsterdam, London und Warschau wurde se I Todesfall, aus Budapest, Glasgow, Mailand je 2, aus Odessa und Paris je 3, aus Antwerpen und NewYork je 4, aus Edin burg, Liverpool, Moskau je 6, aus Dublin 38 Todesfälle gemeldet. In Konstantinopel herrschten die Pocken seit Dezember in recht bösartiger Weise; vom 13. Dezember bis 13. Januar starben daselbst 153 Personen, vom 25. bis 29. Januar allein 375 Personen an Pocken. Auch in Konstantine (Algier) traten die Pocken bösartig auf. Erkrankungen an Pocken wurden aus Prag, Wien und den Regierungsbezirken Aachen, Arnsberg, Königsberg und Posen in vereinzelten Fällen gemeldet; aus Budapest gelangten h, aus Edinburg 28, aus St. Petersburg 39, aus London 45,6 auß Paris 827 Erkrankungen zur Anzeige. Bas Gelbfieber trat im De— zember in Havanna, Cienfuegos, Vera Cruz, San Salvador, San Juan (Porto Ricoh, Rio de Janeiro und Santos sehr mild auf.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Kots an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 8. d. M. gestellt 11 011, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. . . In i snderten sind am 7. d. M. gestellt 3741, nicht recht zeitig gestellt keine Wagen.

Zwangs-Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht! Berlin standen am 8. März die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: ,,, 35, dem e n, David Isseph zu Berlin gehörig; Fläche 634 a; Nutzungswerth 7380 6; Mindestgebot 400 A; mit dem Gebot von 83 750 S wurde die Handelsgesellschaft Reiß ner, Wohl u. Co, Oranienburgerstraße 60 / 63, Meistbietende. Bremerstraße 47, dem Mauremeister Carl Karras gehörig; Fläche 17,f5 a; Nutzungswerth 23 609 Mü; Mindestgebet 740 *; Meistbietender blieb der Steinhändler Alb, Kre st er zu Charlotten burg mit dem Gebot von 308 000 1M Sch arnhorststraße 13, der Frau M. Roesner gehörig; Fläche 5,17 a; g ,, S630 ü; Mindestgebot 16060 M; mit dem Gebot von 140 000 blieb der ar d gte Chr. Kurowski, Schiffbauerdamm 19, Meistbietender. ; .

Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin standen die nachbenannten Grundftücke zur Versteigerung: Das im Grundbuch von Pankow Band 1 Blatt Nr. 20 auf den Namen Der Frau Rittergutsbesitzer Margarethe 5 r tz, geb. Dziob eck, zu Präsidensitz bei Liebenwalde eingetragene, zu Pankow belegene Grundstück; Fläche 16,66 a; Nutzungswerth 2416 „; Mindestgebot ol 771 43 das Ver⸗ fahren wurde eingestellt und ein neuer Bietungstermin soll an Ort

und Stelle (Pankow) anberaumt werden. Das im Grund⸗