1895 / 61 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Mar 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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J

und

Deutscher Reichs · Anzeiger

Königlich Preußischer Staats ⸗Anzeiger.

Der Genngspreis beträgt vierteljährlich 4 M 50 3.

Alle RHost-Anstalten nehmen Kestellung an;

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fur Gerlin außer den Rost⸗Anstalten auch die Ezpedition

8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

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J 1

die Königliche Expedition des Aerutschen Reichs · Anzeigers

und Königlich Rreußischen Staats-Anzeigers

Berlin 8T., Wilhelmstraße Nr. 32.

M 61.

Berlin, Montag, den 11. März, Abends.

1895.

Seine Majestät der König haben , geruht: dem praklischen Arzt, Geheimen Sanitäts⸗Rath Dr. Bette zu Magdeburg, dem evangelischen Pfarrer Fröhlich zu Thalfang im Kreise Berncastel und dem Negierungs⸗ Sekretär a. D., Rechnungs⸗Rath Rheinfels zu Stade den Rothen Adier Srden vierer Klasse,

dem Biidhauer Westphal zu Berlin den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse,

dem Steinmetzpolier Carl! Dreiling zu Berlin das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie

dem Maurerpolier Franz Juhre und dem Zimmer⸗ polier Pfennig zu Berlin das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihrem Hof⸗Marschall Freiherrn von und zu Egloffstein die Erlaubniß zur Anlegung der ihm verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar: des Komthurkreuzes erster Klasse des Königlich sächsischen Albrechts⸗Ordens und des Komthurkreuzes erster Klaffe des Herzoglich sachsen⸗ ernestinischen Haus⸗Ordens.

Deuntsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnãädigst geruht: .

dem Obersten à la suite der Armee ö

uchte Dienstentlassung als Geuverneur für Deutsch⸗Osta an zu ertheilen.

Einfuhr und Ausfuhr von Zucker im Monat Februar.

1895 1894

Einfuhr 100 kg netto

von ausländischem Zucker: I) in den . 2 Raffinierter Zucker Rohzucker 62 27) auf Niederlagen: Raffinierter Zucker Rohzucker

Ausfuhr: I) von inlãndische cker der Klasse: 63 a ö 59 5569 o 790

des Zuckersteuerges 266 . 197 269 270 383 =. 5358 613

cker aus Niederlagen: 23 974 3149 l

13 632 1380

2) von ausländis Ra n. er Rohzucker

Berlin, den 11. März 1895.

Kaiserliches Statistisches Amt. von Scheel.

30 486 1485

Bekanntmachung

des Königlich württembergischen Ministeriums des Innern,

betreffend die Einfuhr von Vieh aus Italien.

Im Hinblick auf die Gefahr der Einschleppung der Maul⸗

d Klauenseuche durch italienische Viehsendungen wird die durch Bekanntmachung vom 29. September v. J. (Reg-⸗Bl. S 304) ausnahmsweise ertheilte Erlaubniß zur Einfuhr von Rindvieh aus Italien in die Schlachthöfe der Städte Stutt⸗ gart, Um und Heilbronn vom 15. März d. J. ab zu rück⸗

ommen. Mit diesem 3 tritt das Verbot der Ein⸗ und Durchfuhr von iederkäuern und Schweinen aus Italien [Bekanntmachung vom 14. Dezember 1893, Reg.⸗Bl. S. 316) vollem Umfang wieder in Kraft. .

Stuttgart, den 7. März 1895.

ische k.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen ordentlichen Professor D. Sam uel Oettli Bern zum ordentlichen Professor in der theologischen Fa⸗ ät der Universität zu Greifswald zu ernennen, und

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dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität zu Kiel Dr. Carl a , den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath zu verleihen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegen heiten.

Bekanntmachung.

Zur Abhaltung der durch meine allgemeine Verfügung vom 31. Mai 1894 eingeführten wissenschaftlichen Prüfung der Lehrerinnen habe ich Termin auf

Mittwoch, den 5. Juni d. J, Vormittags 9 Uhr, in den Diensträumen des Unterrichts⸗Ministeriums, Unter den Linden Nr. 4 angesetzt. !

Die Meldungen zu ier Prüfung sind bis spätestens zum 10. April d. J. an mich einzureichen. .

Ich mache noch besonders darauf aufmerksam, daß nach §z 4 der Prüfungsordnung der Meldung ein selbstgefertigter Lebenslauf, sowie die Zeugnisse über die besonderen Prüfungen und die bisherige Lehrthätigkeit beizufügen sind, auch die Be⸗ werberinnen die Fächer zu bezeichnen haben, in welchen sie die Prüfung abzulegen wünschen. .

Berlin, den 9. März 1895.

Der Minister der geistlichen, e ee , Medi zinal⸗Angelegenheiten. osse.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Der Kreis⸗Thierarzt Wulf zu Gerolstein ist, unter Ent⸗ bindung von seinem gegenwärtigen Amt, in die zweite Kreis⸗ Thierarztstelle des Kreises Bitburg, mit dem Amtssitz in Bitburg, versetzt worden.

Dem Thierarzt Friedrich Haertel zu Groß⸗Warten⸗ berg ist die von ihm bisher kommissarisch verwaltete Kreis⸗ Thierarztstelle für den Kreis Groß⸗Wartenberg definitiv ver⸗ liehen worden.

Umpfarrung s⸗ Urkunde,

betreffend vie evangelischen Kirchengemeinden zu Zwölf— Apostel, St. Matthäus und St. Lukas in Berlin.

Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen 2c. An⸗ i, , . und des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths sowie nach nhörung der Betheiligten wird von den unterzeichneten Behörden hierdurch Folgendes festgesetzt: 1

Die bisher zur Zwölf⸗Apostel Kirchengemeinde gehörigen Evan 6 in denjenigen Stadtgebieten Berlins, welche umschrieben werden:

A. im Norden: durch den Landwehrkanal von der Westseite des Bahnkörpers der Berlin Potsdam-Magdeburger Eisenbahn bis * . Grenze der Grundftücke auf der Ostseite der Genthiner

raße,

im Westen: durch die letztbezeichnete Grenze bis zur Mittel⸗ linie der Lützowfstraße,

ꝛ; im Süden: durch die Mittellinie der Lützowstraße bis zur Westseite des Bahnkörpers der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Eisenbahn (Ostseite der Flottwellstraße),

im Osten: durch die Westseite dieses Bahnkörpers bis zum Landwehrkanal;

B. im Norden: durch den Landwehrkanal von der Ost⸗ bis zur Westseite des Bahnkörpers der Berlin⸗Potsdam⸗Magdeburger Gisenbahn. ;

im Westen: durch die Westseite dieses Babnkörpers bis zur hinteren Grenze der Grundstücke auf der Nordseite der Jorfftraße,

im Süden: durch die letztbezeichnete Grenze bis zur Ostseite des Bahnkörpers der Berlin. , ,, Eisenbahn,

im O sten: durch die Ostseite dieses Bahnkörpers bis zum Landwehrkanal,

werden aus der genannten Kirchengemeinde .

zu A in die St. Matthäus, Kirchengemeinde,

iu B in die St. Lukas Kirchengemeinde

unmgepfarrt. 9

Die bisher zur St. Matthäus Kirchengemeinde gehörigen Evangelischen in demjenigen Gebiet dieser Gemeinde, welches um⸗ schrieben wird: .

im Norden: durch die gh e Grenze gegen die Dreifaltigkeits

Kirchengemeinde von deren sũd ken Endpunkte nordwärts bis zur Mittellinie der Potsdamerstraße und durch diese bis zur hinteren Grenze der Grundstücke auf der Westseite der Linkstraße,

im Westen: durch die hintere Grenze der Grundstücke auf der Westseite der Linkstraße, einschließlich des Grundstücks Potsdamer⸗ straße 140 und der Eckgrundstuͤcke an der Eichhorn und der Königin Augustastraße, .

im Su den: durch die jetzige Grenze gegen die Zwölf⸗Apostel⸗

Kirchengemeinde, .

im Osten: durch die jetzige Grenze gegen die St. Lukas

Kirchengemeinde, J werden aus der St. Matthäus⸗Kirchengemeinde in die St. Lukas= Kirchengemeinde umgepfarrt. .

III. 1 Bestimmungen treten mit dem 15. März 1895 in Kraft. Berlin, den 2. Februar 1895. Berlin, den 2. März 1895. Königliches Konsistorium er Königliche olizei ⸗Prãäsident.

der Provinz Brandenburg, (L. S.) Freiherr von Richthofen.

Abtheilung Berlin. (L. S.) Faber.

Vorstehende Umpfarrungs⸗Urkunde bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß.

Berlin, den 7. März 1895. :

Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg,

Abtheilung Berlin. Faber.

Urkunde,

betreffend die Errichtung einer evangelischen Luther— Kirchengemeinde in Berlin.

Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen 3c. An⸗ gelegenheiten und des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths, sowie nach Anhörung der Betbheiligten wird von den unterzeichneten Behörden hierdurch Folgendes festgesetzt:

Die CEvangelischen in demjenigen Stadtgebiete Berlins, welches umschrieben wird:

im Norden: durch die Mittellinie der . von der Westseite des Bahnkörpers der Berlin ⸗Potsdam-⸗Magdeburger Eisen⸗ bahn (Ostseite der Flottwellstraße) ab bis zur Mittellinie der Potsdamerstraße,

im Westen: durch die Mittellinie der Potsdamerstraße bis zur Weichbildgrenze gegen Schöneberg,

im Süden: durch die Weichbildgrenze gegen Schöneberg bis zur Westseite des Bahnkörpers der Berlin Dresdener Eisenbahn,

im Osten: durch die Westseite des Bahnkörpers der Berlin⸗ Dresdener Eisenbahn nordwärts bis zur hinteren Grenze der Grund⸗ stücke auf der Nordseite der Porkstraße, durch die letztbezeichnete Grenze westwärts bis zur Westseite des Bahnkörpers der Berlin- Potsdam ⸗Magdeburger Eisenbahn und durch dieselbe nordwärts bis zur Mittellinie der Lützowstraße,

werden aus der Zwölf-Apostel Kirchengemeinde ausgepfarrt und zu einer selbständigen Luther⸗Kirchengemeinde vereinigt.

II. Das bisherige Archidiakonat der Zwölf⸗Apostel⸗Kirchengemeinde geht als erste Pfarrstelle auf die Luther⸗Kirchengemeinde über, In derselben wird außerdem eine zweite Pfarrstelle errichtet.

III. Für die Luther⸗Kirchengemeinde gelten bis auf weiteres die gegen wärtigen Gebührenordnungen der Zwölf⸗Apostel⸗Kirchengemeinde.

IV. . Bestimmungen treten mit dem 15. März 1895

aft.

Berlin, den 27. Februar 1895. Berlin, den 2. März 1895.

Königliches Konsistorium Ver

der Provinz Brandenburg, Königliche Polizei⸗Präsident.

Abtheilung Berlin. (L. S.) Faber. (L. S.) Freiherr von Richthofen.

Vorstehende Urkunde bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. ;

Zugleich werden folgende Festsetzungen bezw. Anordnungen be— kannt gemacht:

1) Der Luther ⸗Kirchengemeinde steht vom Tage ihrer Konsti⸗ tuierung ab auf 5 (fünf) Fir. die Mitbenutzung der beiden Kirchhöfe von Zwölf⸗Apostel . Dieselbe bezieht für diesen Zeitraum die Stol⸗ und Stell gebůuhren ür Beerdigungen aus ihrer Mitte und die Ein. nahmen aus dem Verkauf von reservierten Stellen und Erbbegräb⸗ 26 sofern diese von Angehörigen des neuen Kirchspiels erworben werden.

2) Der Inhaber des bisherigen Archidiakonats der , ,, Kirchengemeinde, Prediger Kramm, tritt mit dem 15. März 1895 als Erster Pfarrer zur Luther⸗Kirchengemeinde über. Derselbe wird die Anmeldung der in dem neuen Parochialbezirke wohnhaften wahlfähigen Gemeindeglieder zur Wählerliste während der noch durch Kanzel⸗ abkündigung zu bestimmenden Tagesstunden in der Sakristei der Lutherkirche und außerdem nach Möglichkeit zu jeder anderen Tages zeit in seiner Wohnung entgegennehmen.

Berlin, den 7. März 1895.

Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg, btheilung Berlin.

Fa ber.

in

Urkunde,

betreffend die Errichtung einer , Versöh⸗ nungs-Kirchengemeinde in Berlin.

Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen 3c. An⸗ gelegenheiten und des,. Evangelischen Ober ⸗Kirchenraths, sowie nach Anhörung der Betheiligten wird von den unterzeichneten Behörden hierdurch Folgendes festgesetzt:

.* Die Evangelischen in demjenigen Gebiet der St. Elisabeth⸗Kirchen⸗ gemeinde in Berlin, welches umschrieben wird: . Norden: durch die Grenze gegen die Himmelfahrt ⸗Kirchen⸗ gemeinde, . Westen: durch die Grenze gegen die St. Golgatha⸗Kirchen gemeinde, im Süden: durch die hintere Grenze der Grundstücke auf der Südseite der Bernauerstraße, mit Einschluß der Grundstücke Acker⸗