*
*
* . 2 w ; 7.
Kunft und Wissenschaft.
den 16. d. M., Herr Jos. Ritter von
Architektenhauses, 8 Uhr Abends.
Bauten.
*
denn ag
komik. Die Damen Mi länzten nur durch ihre
Erwachsenen zierlich nachahmte.
Der Ausfall der diesjährigen Schinkelryreis⸗Bewerbung ö
des Berliner Architekten⸗ Vereins wurde in der Hauptver- sammlung vom 4. 8. M. verkündet. Von den sechs eingelaufenen Bearbeitungen der Aufgabe aus dem Gebiete des Dochbaues, nämlich ebäudes für die bildenden Künste auf einer
des Entwurfs eines
Weltausstellung, erhielt nach dem „Zentr. Bl. d. Bauv. die Arbeit Protektorat Ihrer Majestät der
des Königlichen Regierungẽe⸗Bauführers Ismar nd errmann in iche
Berlin den Schinkelpreis, diejenige des Köni Bauführers Hans Dörp feld in Berlin die 9
in keldenkmünze zu⸗ erkannt. Die Aufgabe aus dem Gebiete des Bauingenieurwesens, nämlich der Entwurf zu einer Thalsperre, hatte drei Bewerber ge⸗ funden, von denen der Königliche Regierun s. Bauführer Nikolaus
n Regierungs⸗
Weber's „ Freischüsß ⸗ Ouvertüre Helene Jordan
der in ungenierem Gliederwerfen und Schwenken besteht. Die Tän ze fanden , ö in fũ be wird am Freitag, ls Groteskkomiker nahm Mr. Willie Drew in der e Zu eig fů gern es rn ar. 1 . Squire Higgins die erfte Stelle ein; er verfügt über, ine staunens. 3 e hal bie photomechäanlschen Druckverfahren und deren künstlerische, Aus, werthe Beweglichkeit des Körpers und über eine drastische Gesichte= .
übung halten. Die 8 findet statt im großen Saale des Ruby Temple und
nzbewegungen; die Primadonna der Gesell⸗ Miß Barnet, die nicht tanzte, besitzt nur sehr geringe
ittel. Besonderen Beifall fanden die Vorträge eines nderpärchens, das die Art und Weise des Tanzens und Singens der
Konzerte.
Im Konzerthause fand refer, zum 2 des up 6 aiserin un önigin stehenden
Vereins zur Beförderung der Klein⸗Kinder-Bewahranstalten Berlins. Tach · ind Hains haltung schu
ein Konzert statt, welches die an diesem Abend von dem Königlichen e, ,, ,
Mufikdireftor Herrn M. Gebhardt dirigierte Hauskapelle mit ; ;
ug einige Lieder von Schumann, Schubert, Fibert und anderen vor, die mit großem Beifall aufgenommen wurden;
Emily Newton
Versamm
eröffnete. Die Konzertsängerin
Hol; den Schinkelpreis erhielt. Die Arbeiten sind bis zum 13. März . Anerkennung wurde dem von Herrn Felix Meyer gespielten Fran tenpflege
n den Stunden von 8 bis 2 Uhr im Architektenhause ausgestellt.
— Einen Wettbewerb um Entwürfe für eine Ruhm es halle in Barmen schreibt der für das Unternehmen gebildete Ausschuß daselbst unter den deutschen Architekten aus. Der Bau soll dem An⸗ denken der hochfeligen Kaiser Wilhelm 1. und Friedrich III.
ewidmet sein und gleichzeitig die Gemäldesammlung des Barmer
Kunstvereins und die städtische Bibliothek aufnehmen.
müssen bis zum 1. Juli beim Ober ⸗Bürgermeisteramt in Barmen eingereicht sein. Das Preisgericht haben übernommen: der Geheim Baurath, Professor Dr. Wallot in Dresden, der, Professor Hubert Stier in Hannover, der. Baurath, Schmieden in Berlin und der Stadt Baurath Winchenbach in Barmen; außerdem
ist der Geheime Sber⸗Regierungs⸗Rath Dr. Jordan in Berlin noch nannt ĩ ; 662 itũ e Denkt lig vafügbare Baufumme ist Br. Muck dirigiert. — Richard Wagner s Oper „Rönzi, der leßte , . * Preisen der Tribunen“, die am 20. d. M. neu einstudiert in Scene geht, hat
i ö von 350 – 400 000 A genannt. , s seitens des Ober⸗Regisseurs Tetzlaff
stehen 4000 S0, 2000 4 und 1090 96 zur Verfügung; weitere Ent⸗
würse können für je 500 angekauft werden.
plan sind vom Ober⸗Bürgermeisteramt in Barmen zu beziehen.
Theater und Musik. Theater Unter den Linden.
Gestern Abend begann das Gastspiel der Eng lischen
ganzen gesellschaftlichen Anhang nach
geführten Klavierkonzert von
Die Entwürfe
Theater in Mann
Scenen eingefügt worden, welche
Inspektor Brandt besorgt.
Die stille Wache.
Hofmann,
Fouplesborträge und vor allem Grotesktänze haben für die , kirkapse. Herr Wali her Capal r
der Zuschauer und Zuhörer zu sorgen. Die Wortspiele, die si 6 auf englische gesellschaftliche und politische Sitten und Ge⸗ bräuche beziehen, waren für das Publikum oft schwer verstãndlich und zündeten wenig. Die Gesangsvorträge litten fast aus⸗ nahmelos unter der Stimmlosigkeit und dem : der vortragenden Darstellerinnen. Mit
musikalischer Schulun nder ö. . in idem der mitwirkenden
bei einer einzigen Ausnahme, nicht viel besser bestellt. Als Haupt⸗ Tanz übrig, und auf diesem Gebiete leiftet die Gesellschaft, wenn auch nicht schönes und lobenswerthes, fo doch eigenartiges. Alle Gesangsnummern wurden von Tanzbewe⸗ gungen eingeleitet und begleitet; außerdem spielte der Tanz auch für
in ei oße Rolle. Es handelt sich nicht um ein Tanzen irrer n ,, fast nur um den fogenannten skirt-dance, spielen. Einlaßkarten zu 1 „ sind bei Bote u. Bock zu haben.
wirkung blieb daher nur der
Mangel an
Herren war ee, Herr van Eweyk. . Otto Dienel wird in seinem zweiten, am 22. März in der Ma
rienkirche stattfindenden
Biolinkonzert von Beethoven und dem mit sicherer Technik und inter⸗
essanter Vortragsweise von 3 ⸗ endelssohn G-moll) zu theil, für
welches sich die Künstlerin eines klangvollen Duysen'schen Flügels be⸗
diente. Zum Schluß erfreute Herr ö e
gelungenen Vortrag der ungarischen Weisen! von Ernst. Das
ö war leider nicht so zahlreich erschienen, wie es in An⸗
etracht des wohlthätigen Zwecks zu wünschen gewesen wäre.
Im Königlichen Opernhause gelangt morgen Richard Wagner's ‚Lohengrin“ mit Herrn Ernst Kraus vom Hof und National- neun neuen : 2. in der Titelrolle zur Aufführung, Kapellmeister rinnen ist jetzt auch dreimal, wöchentlich Gelegenheit gegeben,
im Marienheim Flick! und Handarbeitsunterricht zu erhalten. Um Gelegenheit zu haben, die Krankenpflegerinnen auth r praktisch auszubilden, ist der Verein neuerdings der Frage Programm und Lage- scenierung erfahren. Es sind im ersten und namentlich dritten Akt der Errichtung eines eigenen Krankenhauses näher getreten. Der
Werks wegbkieben. Die Dekorationen sind im Atelier von Brückner in Coburg gemalt. Die dekorative Einrichtung hat der Ober ⸗ dem jungen
Im Königlichen Schauspielhause geht morgen Richard Skowronnek's Lustspiel ‚Halali⸗ zum 25. Mal in Scene. Die Damen Poppe, von Mayburg, Schramm, die Herren Keßler, Grube, Burlesque⸗Company vom Shaftesbury Theater in London mit Hertzer, Heine, Purschian treten auf. Hierauf folgt der Schwank Ter Aufführung der Gesangs-Burles ke, Morocco, Bound Nach Marokko), zu der vier Komponisten die in spezifisch englischem Velks⸗ fon gehaltene und zum theil recht ansprechende und originelle Musik geliefert haben. Der von F. W ilde verfaßte Text ist ohne Bedeutung; ein englischer Grohgrundbesttzer, Squire Higgins, wird verleitet, sich mit seinem
arokko einzuschiffen um dort vor dem Großvezier eine Borstellung im Stil einer englischen Singspielhalle aufzufũhren. Diese winzige Handlung verschwindet aber unter dem Beiwerk, das die Hauptfache der Aufführung bildet. Wortspiele und andere Späße,
In dem Konzert der Klaviervirtuosin Fräulein Harriet von Müthel, welches am Donnersta findet, übernimmt Herr Prof. Kar rth ; wirkenden Philharmonischen Orchesters. Fräulein Anna Schröder wird gelegentlich ihres erstmaligen öffentlichen Auftretens an dem⸗ selben Tage (Saal Bechstein) die Susannen⸗Arie aus der Dyer Die
ochzeit des w sowie Lieder von Schumann, Bruch, W. Taubert, Dessauer und H. Hermann zu Gehör bringen. Der Violin⸗
Das Programm des nächsten Konzerts der Berliner Liedertafel (Choörmelster . Zander), am Freitag, bringt von Chorliedern u. a. japanischer Prediger an der ven dem Verein begründeten theologiste Res ponsorium von Vittoria, Die Nacht“ von Schubert, Todten. polk von F. Hegau, einige Stüce aus der Ernst Friedlãnder schen
Sammlung (harmonisiert von A. Zander) 2c. Die solistische Mit⸗
pon Bach, das vierte Orgelkonzert von Händel und Konzertvariationen über Deutschland, Deutschland über alles. (letztere von ihm selbst kompontert) zur Erinnerung an Kaiser Wilhelm's J. Geburtstag
lga Schönwald aus⸗
Meyer noch durch den wohl⸗
eine von Grund aus neue In⸗
Itzenplitz, Staats rungs⸗Rath von des , n . Frau Qberst von dem Knesebeck begrüßte di
ung und dankte für das dem jungen Verein enz, gegengebrachte Interesse. Den Jahresbericht erstattete der Schtij, n SOberst. Lieutenant Freiherr von Zedtwitz. Demnach erfolgte h Konstituierung vor Jahresfrist mit 43 Mitgliedern, während de Verein jetzt deren 254 zählt. Auf zwei Gebieten hat der junge Verein bisher eine ersprießliche Thätigkeit entfalten können, nämlich durch Aug, bildung geschulter Krankenp k und durch Errichtung eing.
Rr. 32 unter Leitung der Frau Kammergerichts Rath Uhles eröffne worden. Auch hier ist der Unterricht unentgeltlich; für Mittageffen baben die Schülerinnen, nicht mehr schulpflichtige Mädchen unbemn, telter Eltern, bisher 10 4 pro Tag zu zahlen gebabt, für 20 3 können Kos. . in der Anstalt speisen. Auch kann man sich für diesen
*
Mannigfaltiges.
Unter dem Ehrenvorsi
der Prime ssin Glisabeth zu kh, S5 n ef, , .
anzlers die erste Jahresverfammlung des Berling
weigvereins des Vaterländischen Frauenvereins on dem Verstand des Hauptvereins waren die Vorsitzende Gräf
Minister von Hofmann, Geheimer Ober⸗Renn, Rour und. Andere erschie nen. Die .
usbildungekurse für Krankenpflegerinnen
sind bisher zwei mit je 20 bis 25 Theilnehmerinnen unter Leitun Herm. Weber abgehalten worden; ein dritter Kursu wird im April beginnen. Bei der n,, , welche vollstandi unentgeltlich und ohne jede Verpflichtung erfolgt
Damen, die dem Verein nicht angehören, theilnehmen können, werden sowohl die Zwecke der in der amilie und das zweckmäßige ¶ Ver halten bei Ünfällen berücksichtigt. Die Koch, und Haushaltungeschujs ist am 15. Oktober v. J. mit 10 Schülerinnen in der Ackerstr
und an der a
riegskrankenpflege, wie auch die de
aße
reis Essen holen lassen. Nur vier der Mädchen haben den ersten ursus ganz durchgemacht, die übrigen traten entweder schon vorher in Stellung oder konnten im eigenen Haushalt nicht länger entbehn werden. Im Januar ist ein zweiter Kursus mit zwei der alten und Schülerinnen eröffnet worden. Den Schüle,
in der früheren Darstellung des Kassenbericht des Herrn Louis Ravens ergab eine Gesammteinnahme
z in der Sing⸗Akade mie statt⸗ Klindworth die Leitung des mit⸗
hat seine Mitwirkung zugesagt.
Org elvort rage die assaeaglig Matth. I5, 21.
von 7960 ½ Ihre Majestät die Kaiserin und Königin spendet⸗ Verein 360 Sn Verausgabt wurden 5240 , darunter J00 S für Einrichtung und Unterhaltung der Kechschilt Durch die Einnahmen des neuen Jahres ist der Bestand inzwische auf 7000 ½ angestiegen.
Der Berliner Hauptverein des Allgemeinen evange lisch⸗protestantischen Missions vereins, dessen Vorsitzende der Rektor der Universität Professor Pfleiderer ist, hielt vorgestn Abend in der Marienkirche sein Jahresfest ab. Den Bericht erstat⸗ Pastor Arndt im Anschluß an Matth. 4, 4. Der Verein übt Mifsionswerk in Ost-Asien, speziell in Ching und Japan, wohin s am 3. d. M. in Potsdam ein neuer Missionar, Pastor Schiller, abge ordn worden ist. In China wird durch Verbreitung christlicher und kulth fördernder Schriften in chinesischer Sprache eine geraäͤuschlos wirken de, ale weitreichende literarische Thätigkeit entfaltet; in Shanghai hat Verein die Deutsch⸗Evangelischen unter Pastor Hackmann zu einer Gy meinde gesammelt. J Christlicb thätig. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit steht die Ausbilpum
In Japan sind die Misstonare Munzinger in
Akademie in Toklo; Pastor Christlieb pastoriert außerdem die bein deutsch⸗evangelischen Gemeinden in Tokie und Jokohama, an da ö Mi japanischen Hongogemeinde in Tokio wirkt der japanische Predigt wirkung ühernehmen die Altistin Fräulein Fellwock und der Baritonist Minami, und in der großen Handelsmetropole Qsaka sucht der japanisch r ger Maruyama eine Gemeinde zu sammeln. Auch Schulen fd treit; gegründet. — Die Festpredigt hielt Pastor Scholz übe
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten
Beilage.)
e a .
icht vom 12. März zr Morgens.
rb 8
D 8 *
Temperatur
— 40R
Stationen. Wetter.
in O Celsius
* 50 C.
Bar. auf 0 Gr U. d. Meeressp red. in Millim
— D*
Belmullet.. 7 Aberdeen. 757 Christiansund 756 Kopenhagen. 7690 Stockholm. 762
paranda . 1763
t Petersbg. 770 Moskau... 774
Cork, Queens⸗ tan,, , ü Cherbourg. 750 Pelder.... 565 mburg .. Swinemũnde 758 Neufahrwasser 760 Memel ... 762
6 w. Münster. .. 7353 Karlsruhe. 750 Wiesbaden. 750 . nitz ..
Berlin.... 756 1 . R Breglan .. 757 wolkenlos Ile dAix .. 748 bedeckt
Triesst .. 754 3 bedeckt
e = C R ß E NIN - — — — N
* 23 8
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OO — JJ K — O- NL O
Reif. ) Dunst. 3) Dunst. ) Reif. ) Reif. ) Reif.
Uebersicht der Witterung.
Ein barometrisches Minimum unter 742 mm liegt an der fudfrangösischen Küste gegenüber einem Maximum Über 775 mm über Nordrußland. Dem⸗ entsprechend wehen über Zentral⸗Europa vorwiegend nördliche bis östliche Winde, unter deren Einfluß die Temperatur meist wieder etwas herabgegangen ist. In Nordwest⸗Europa hat der Luftd ark zugenommen. In Deutschland ist das Wetter ruhig, vielfach heiter, im Nordwesten neblig, ohne meßbare Niederschläge, in den Küstengebieten sowie im ost⸗ deutschen Binnenlande berrscht leichter Frost. In Galisien und Ungarn hat der Frost erheblich ab. er , , Witterung mit
achtfrõsten ist wahrscheinlich.
Deutsche Seewarte.
Theater ⸗Anzeigen.
Königliche Schanspiele. Mittwoch: Opern. haus. 61. Vorsftellung. Lohengrin. Romantische Dper in 3 Akten von Richard gner. In Scene gefetzt vom Ober Regisseur Tetzlaff. Dekorative Ein⸗ richtung vom Ober⸗Inspektor Brandt. Dirigent: Kapellmeister Dr. Muck. Anfang 7 Uhr.
Schaufpielhaus. 70. Vorstellung. Halali. Lust⸗ spiel in 4 Aufzügen von Richard Stowronnek. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. — Die stille Wache. Schwank in 1 Aufzug von Richard Skowronnek. In Scene gesetzt vom Re⸗ gisseur Plaschke. Anfang 74 Uhr.
Donnerstag: Opern haus. 565. Vorstellung. Carmen. Oper in 4 Akten von Georges Bizet. Text von Henry Meilhac und Ludovic, Halsvy, nach einer Rovelle des Prosper Méörimée. Tanz von Cmil Graeb. Anfang 79 Uhr. ;
Schauspielhaus. 71. Vorstellung. Die Nibe⸗ lungen. Ein deutsches Trauerspiel in 3 Abthei⸗ lungen von Friedrich Hebbel. Erster Abend. Erste Abtheilung: Der gehörnte Siegfried. Zweite Abtheilung: Siegfrleds Tod. Anfang 74 Uhr.
Dentsches Theater. Mittwoch: Der G wissens wurm. Anfang 74 Uhr. ⸗ Donnerstag: Der Kaufmann von Venedig.
. (35. Abonnements - Vorftellung): Die
*
Berliner Theater. Mittwoch: Nathan der a se. n, . i. ag: er m. . C7. — Vorstellung): Die große Glocke.
Cessing · Theater. Mittwoch: Aus Berlin W. Anfang 74 Uhr. Donnerstag Der Zall Clsmencean. Heeg Das Examen. onnabend: 1. Gastspiel von Fr. Haase. Zum ersten Male: Am Spieitisch des Lebens.
gritdrich . wilhhelmfaãdtisches Theater. Gbhauffeestrahe 265 sa6b. Mittwoch: Der Obersteiger. Operette in . 236 Ja. 9 Held 22 62 . Musik von Ger mer , H ich
Anfang 75 Uhr. . Der Obersteiger.
Dirigent: Herr Grmaßigte Preise der Plätze
Nenes Theater. Schiffbauerdamm 42 / 8
Mittwoch: Liebe von Heut. Volksschauspiel in 4 Akten von Robert Misch. — Vorher: Unsere Backfische. Schwank in 1 Akt. Anfang 74 Uhr.
Donnerstag: Der selige Toupinel.
n . Liebe von Heut.
onnabend: Zum ersten Male: Haus der
ö Lustspiel in 3 Akten von Hermann
aber.
Sonntag Nachmittags: Liebe von Heut. — Abends: Hans der Träumer.
Residenz Thenter. Blumenstraße Nr. 9. Direltion: Sigmund Lautenburg. Mittwoch: Fer. nand's Ehekontrakt. (Fil Ja patte,) Schwank in 3 Akten von Georges Feydeau, in deutscher Be⸗ arbeitung von Benno Jacobson. Anfang 74 Uhr.
Donnerstag und folgende Tage: Fernand's Ehe⸗ kontrakt.
Theater Unter den Linden. Behrenstt. 8 / p. Direltion: Julius Fritzsche. — Für 12 Ahende. Mittwoch: Gastspiel der englischen Burlesque Com-⸗ pany vom Shaftesbury⸗ Theater in London. sbo Mit sieder) Marocco. Bound (Nach aroeco). G gr. Bre fcbe n in 2 Akten von F. Wilde. Mufik von Warson, Carr, Tito Mattei und IJ. van Faryll. Dirigent: Herr Kapellmeister Harold Vicars. Anfang 74 Uhr. .
Donnertztag: Gastspiel der englischen Burlesque⸗ Gompany. Marocco Bound.
Zentral Theater. Alte Jakobftraße Nr. zo. Direktlon: Richard Schultz. — Emil Thomas a. G.
Mitwoch: Zum 26. Male: Novität! Unsere Renutiers. Große Posse mit Gesang und Tanz in 1 Akien von Wilhelm Mannstädt und Julius Freund. Mußt von FJuliug Ginödsbofer. In Scene gesetzt vom Direktor Richard Schultz. Anfang * Uhr.
Donnerstag: Zum 27. Male: Unsere Rentiers.
Adolph Ernst. Theater. Mittwoch: Auf ⸗ treten der ersten Pirouette und Courbette⸗Tnzerin Englands Miß Rofe Batchelor vom Prince of Wales˖ Theater in London. Ein sideles Cory. Große Ge⸗ sangsposse mit Tam. , englischen Original A Gaiety Girl! von Jonas Sidney frei be— , ,
orher: eball. wan on Cd. Jacobfon und Jean Kren. Anfang 74 Uhr.
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
*
Konzerte.
Konzert Haus. Mittwoch: Karl Menden Konzert. Suvert. „Ein Sommernachtstraum, Nendelsfohn. Triomphalen,. Rubinstein. TM erste Glückstag‘, Auber. Vorspiel z. Op.: „Lorela p. Bruch. Phantaste a. Der Prophet“ v. Menn beer. Melodien Kongreß“. Potpourri v. Conta Romanze f. d. Violine v. Spendsen (Herr Carnier „An der Weser“‘ f. Piston v. Pressel (Herr Werner
ö
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Ellv Marteng mit 3 Et.
Lieutenant von Hartmann (Libau, Rußland
rl. Martha Wallroth mi
Hrn. Bürgermeister Walther Mittelstaedt (Beil Kalbe g. S..
Verehelicht: Hr. Prem. Lieutenant a. D. in ikbesitzer Arthur von Kutzschenbach mit ben. Emma von Welck, geb. Dowerg (Mert,
rn . Tochter: Hrn. von Kalchst ultitten). ü Gestorben: Hr. Stadrath g. D. Guftav Kirche Magdeburg). — Fr. Oberst⸗Lieutengnt Luey der rigalski, geb. von Petersdorff n. — n uptmann Kuntzen Söhnchen Heinrich (Nia, urg). — Hr. Landeshauptmann Georg mii (Hafen von Batavia). — Verw. Fr. red inn Löuise Elisabeth Wüͤnsche, geb. Jacky Her Fr. Hedwig von Schalscha, geb. von v. Frohnau bei Löwen, Schles. — Verw. Fr. Gen 9 Bertba von Roeder, geb. Ausset r . Hr. Major a. D. Felix von Flemming Dorp (Rönz). — Hr. General · Landschaft. Direlt⸗· Koerber (Kairo). — Hr. Pastor Julius Kind Kreusburg, Oberschl). — Hr. Qberförster lbert Kiefewetter (Zessel). — Hr. Bürgermen a. D. Eduard Henke (Radzionkau, Oberschl).
..
Angermünde). —
Verantwortlicher Redakteur: Siem en roth in Berlin. Verlag der Cppedition (Schol) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verle⸗ Anstalt, Berlin S., Wilhelmstraße Nr. 31.
Zehn Beilagen sleinschließlich Börsen⸗ Beilage),
ie di ltsangabe zu Ar. . . i e nn ga.
Il ür die vom . in e .
ichweise der Uebertragun
zum Deutschen Reichs⸗Anz
2 G2.
Königreich Preußen.
Privileg ium wegen Ausfertigung guf den Inhaber fautender Anleihe—⸗
; Stadt Burtscheid im Betrage von eine scheine der Mil' lion Mark. ) ö
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze.
Nachdem die Stadtverordneten Versammlung der Stadt Burt⸗ cheid am 11. April und 14. November 1894 beschlossen hat, die zur Ilgung älterer Schulden, zu Grund- und Hausankaͤufen, zu Straßen, Fanal⸗ und Wasferleitungsanlagen, sowie zum Bau einer Schul ⸗Turn⸗ halle erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der Stadt Burtscheid, zu diesem Zweck auf 66 Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, seitens der Gläubiger unkũndbare Anleihescheine im Betrage von 1 000 000 4, in Buch⸗ staben; „Eine Million Mark“ ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen eder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldnerin etwas zu erinnern gunden hat, in Gemäßheit des 8 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 . Außstellung von Anseihescheinen zum Betrage von 1 990 9090 „, in BPuchstaben: „Cine Million Mark.. welche in 2000 Abschnitten zu P06 nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit drei und einem halben Prozent jährlich zu verzinsen und mittels Verloosung jährlich som 1. Januar 1596 ab mit wenigstens ein und einem halben Pro- zent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zu tigen sind, durch gegenwärtiges Privileglum Iinfere landesherrliche Genehmigung ertheilen.
Hie Straßenbaukostenbeitraͤge, welche von den Anliegern der gus der Anleihe zu erbauenden oder bereits ausgebauten Straßen zur Er ⸗ sebung gelangen, und der Erlös aus dem Verkauf von Privatgrab⸗ sätten auf dem neu erworbenen Kirchhofstheil sind zur außerordent⸗ schen Tilgung mitzuverwenden.. ⸗
Die Halen dieses Privilegiums erfolgt mit der rechtlichen Wikung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus her⸗ vorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem des Eigenthums verpflichtet zu sein.
Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechse Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Inleihescheine eine Gewährleistung seitens des Staats nicht über⸗
nom e n dlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und
weigedrucktem Königlichen Insiegel.
eben Berlin im Schloß, den 18. Februar 1895. 86 . Wilhelm R. tiquel. von Köller. Regierungsbezirk Aachen. Anleiheschein, der Stadt Burtscheid III. Ausgabe Nr.... Buchstabe C. über Fünfhundert Mark Reichswährung. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 156. Februar 1895. (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Aachen 189 .. Stück ... Seite, . und Gesetz Sammlung für 189 .. Seite... laufende Nr .
Auf Grund der von dem Bezirksausschuß zu Aachen genehmigten Beschlüfse der Stadtverordneten⸗Versammlung vom 11. April und 14. November 1894 wegen Aufnahme einer Schuld von 1000 000 ν bekennen sich die unterzeichneten Bürgermeister und jwei Bevollmächtigte der, Stadtverordneten ⸗Versammlung der Stadt Burtscheid namens der Stadt durch diese, für jeden Inhaber gültige, seitens des Gläubigers unkündbare Ver—⸗ schreibung zu einer Darlehnsschuld von 500, 46, welche an die Stadt baar gejahlt worden und mit drei und einem halben Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 1000 090 erfolgt
Rbeinrrovinz.
nittels Verloofung der Anleihescheine in längstens 35 Jahren, zum
ersten Mal am. J. Januar 18966 aus einem Tilgungsstock, welcher mit ein und einem halben Prozent des Kapitals jährlich, unter . der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, der traßenkostenbeiträge, welche von den Anliegern der aus der Anleihe u erbauenden oder bereits ausgebauten Straßen zur Erbebung ge⸗ langen, und des Erlöses aus dem Verkaufe von Privatgrabstãätten auf dem neu erworbenen Kirchhofstheile gebildet wird. Die Ausloosung geschieht in den Monaten Mai oder Juni jeden Jahres, Der Stadt Burtscheid bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock zu derstärken oder auch sämmtliche noch im Ümlauf befindliche Anleihe⸗ scheine auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung er⸗ sparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsstock zu, ;
Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem Tage die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, wei und einen Monat vor dem Zahlungstermin in dem „Deutschen Reichs und Preusischen Staats⸗Anzeiger“, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Aachen, dem Echo der Gegenwart“ und dem
Polftischen Tageblatt“ zu Aachen.
Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Stelle von der Stadtverordneten Versammlung mit Genehmigung der Königlichen Regierung zu Aachen ein anderes Blatt bestimmt. Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird, es in jährlichen Terminen, am 2. Januar, von heute an gerechnet, mit drei und einem halben Prozent jährlich verzinst. ᷣ
Die Auszahlung der Zinsen und des. Kapitals 9 gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung bei der Stadtkasse zu Burtscheid und war auch in der nach dem Eintritt des Faälligkeitstermins folgenden
eit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der Päteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins⸗ heine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die gekündigten gaxitalbetrãge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rück nn fete ennlie nicht erhoben werden, sowie die innerhalb fünf Jahren 2 blauf des Kalenderjahrs, in welchem sie Eil geworden, nicht ebobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt Burtscheid.
8 Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener der vernichteter
ichuldderschreibungen erfolgt nach Vorschrift der 88 838 und ff. der ro ordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1857
G- Vl. Seite S5) bezw. nach dem 8 29 des Ausführungegesetzes ur 2 Zivilprozeßordnung vom Z4. März 1879 (Gesetz-Samml.
Seite 28
v ine scheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt . * Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen . blauf der fünfsährigen Verjährungsfrist bei der Stadtverwaltung e, e und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vor⸗ bien der Schuldverschreibungen oder sonst in glaubhafter Weise
hut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten
und bis dahin nicht en Zinsscheine gegen Quittun auge i e r emich vorgekommenen Zinsscheine geg 9
,
e des Jahres 965 ausgegeben, die ferneren Zinsscheine werden.
Erste Beilage
Berlin, Dienstag, den 12. März
neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadtkasse zu Burt ⸗ Hbeid gegen Ablieferung der der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verlust der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber der Schuldverschreibung, ö. . Nè— geschehen ist. erpfiih z . Sicherheit, der hierdurch eingegangenen Verpflichtung haftet die Stadt Burtscheid mit ihrem Vermögen und ihrer e fra
Dessen zur Urkunde haben wir 10 Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.
Burtscheid, den .
,, . ; . nterschrift. Die zwei Bevollmächtigten der Stadtberordneten⸗Versammlung. Unterschrift. (Unterschrift.)
Rheinprovinz. . Regierungsbezirk Aachen. Zins sch ein
te Reihe zu der Schuldyverschreibung der Stadt Burtscheid III. Ausgabe N über Fünfhundert Mark zu drei und einem halben Prozent insen über 17 Mark 50 Pf.
Der Bürgermeister. (Faksimile.)
(Faksimile. Der Rendant . E asse
Unterschrift.)
Rheinprovinz. Regierungsbezirk Aachen. An weisung zum Anleihescheine der Stadt Burtscheid III. Ausgabe über 500 MÆ Nr Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu der . Schuldverschreibung die... te Reihe von Zinss . für die zehn Jahre 1... bis J. . .. bei der Stadtkasse zu Burt⸗ scheid; sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber der Schuldverschteibung dagegen Widerspruch erhoben wird. Burtscheid, den ö . z ; ie zwei Bevollmächtigten Der Zirgermeister. der Stadtverordneten · Versammlung. (Faksimile.) . w (Faksimile.) (Faksimile.) Der Rendant der Stadtkasse. (Unterschrift.)
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Anweisung,
betreffend die Sonntagsruhe im Gewerbebetriebe mit Ausnahme des Handelsgewerbes.
In Ausführung der Vorschriften des Gesetzes, betreffend die Ab⸗ änderung der Gewerbeordnung vom 1, Juni 1891 (RG. Bl. S. 261) über die Sonntagsruhe im Gewerbebetrieb — mit Ausnahme des Handelsgewerbes — (68 1056 a, 105 Abs. 1, 1050 bis 1051) wird hierdurch Folgendes bestimmt: A. Allgemeines. (68 106 a, 1065 b Abf. 1, 165g, 105h Abs. 1 und 1051)
I. Das im 5 105 Abs. 1 der Gewerbeordnung enthaltene Ver⸗ bot der Sonntagsarbeit gilt nicht für die Land- und Forstwirthschaft, den Weinbau, den Gartenbau, die Viehzucht, den Geschäftsbetrieb der Apotheker, die Ausübung der Heilkunde und der schönen Künste und die im 5 6 Abs. 1, Satz 1 4. a. O. bezeichneten Gewerbe. Ferner sind kraft besonderer Vorschrift von dem Verbot der Sonntagèarbeit ausgenommen Gast⸗ und Schankwirthschaftsgewerbe, 6 auffüh⸗ rungen, Schaustellungen, theatralische Vorstellungen und sonstige Lust⸗ barkeiten, sowie die Verkehrsgewerbe (8 1051.
II. In denjenigen Handelsgewerben, in welchen beim Ladenver⸗ kauf an den Waaren Aenderungs⸗ oder Zurichtungsarbeiten vor- genommen werden G. B. Gewerbe der Hutmacher, lr nr ank Uhrmacher, Fleischer), ist die Beschäftigung mit diesen Arbeiten als Beschäftigung im Handelsgewerbe zu betrachten und deshalb an Sonn- und Festtagen während der für das betreffende Handelsgewerbe frei⸗ gegebenen ö. gestattet. 91
III. Verboten ist an Sonn. und Festtagen jede Art der Be⸗ schäftigung von Arbeitern im Betriebe“ der unter § 105b Abs. 1 fallenden Gewerbe, also im Betriebe von Bergwerken, Salinen, Auf⸗ bereitungsanstalten. Brüchen und Gruben, von Hüttenwerken, Fa⸗ briken und Werkstätten, von Zimmerplätzen und Bauhöfen, von Werften und Ziegeleien.
Durch die Worte im Betrieb ist zum Ausdruck gebracht, da das Verbot nicht nur räumlich für die Betriebsstätte, in welcher si der betreffende Gewerbebetrieb regelmäßig abzuwickeln pflegt, sondern für jede zu dem Gewerbebetriebe gehörige Thätigkeit gelten soll. So dürfen z. B. Monteure, Schlosser Glaser⸗, Maler⸗ Tapezier⸗, Barbier⸗ gehilfen während der Sonntagsruhe auch außerhalb der Betriebsstätte nicht beschäftigt werden, sowert nicht etwa die betreffenden Arbeiten gemäß den Vorschriften der SL 1065 e bis f statthaft sind
17. Das Verbot der Sonntagsarbeit gilt auch für . Bauten aller Art“, d. h. für Hoch, Tief Wege, Eisenbahn, und Wasser— bauten, ar für Erdarbeiten, sofern diese nicht Ausfluß eines land— oder forstwirthschaftlichen Betriebes des Weinbaues oder des Garten⸗ baues sind, ferner nicht nur für Neubauten, sondern auch für Aus⸗ besserungs- und Instandhaltungsarbeiten, z. B. auch das Schornstein⸗ fegergewerbe.
V. Das Verbot der Sonntagsarbeit gilt für gewerbliche Arbeiter im weitesten Sinne, also nicht nur für Gesellen, Gehilfen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter und andere im Betriebe beschäftigte Handarbeiter, son⸗ dern auch für Betriebs beamte, Werkmeister und Techniker.
⸗ VI. Die den Arbeitern zu gewährende Ruhe soll mindestens auern:
für einzelne Sonn- und Festtage 24 Stunden,
für zwei auf einander folgende Sonn und Festtage 36 Stunden,
für das Weihnachts-, Oster⸗ und Pfingstfest 48 Stunden. Diese Ruhezeiten müssen auch in solchen Betrieben, die an Werk⸗ tagen ununterbrochen mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht arbeiten, gewährt werden, soweit nicht etwa für diese Betriebe gemäß S8§ 10950 bis Ausnahmen von dem Verbot der Sonntagsarbeit platzgreifen. Während aber in Betrieben, die nur bei Tage oder in unregelmäßigen Schichten zu arbeiten pflegen, die Ruhezeit stets von 12 Uhr Nachts an gerechnet werden soll, kann in Betrieben mit regelmäßiger Tag⸗ und Nachtschicht die Ruhezeit schon frühestens um 6 Uhr Abends des vorhergehenden Werktags und spätestens erst um 6 Uhr Mergens des Sonn. oder Festtags beginnen, wenn für die auf den Beginn der
f 556 * X 1 8 * für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Bie Ausgabe einer
eiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
1895.
Für alle Fälle gilt die Vorschrift, daß die Ruhezeit an zwei
aufein ander folgenden Sonn⸗ und Festtagen stets bis 6 Uhr Abends des zweiten Tages dauern muß. Demnach beträgt die Ruhezeit in Betrieben, die keine regelmäßigen Tag⸗ und Nachtschichten haben, nicht nur 36 Stunden, sondern mindestens 42 Stunden (von dem Beginn — der Mitternachtsstunde — des ersten Tages bis 6 Uhr Abends des zweiten Tages). . YVIL, Jugendliche Arbeiter dürfen in Fabriken und den in S8 154 Abs. 2 und 134 a bezeichneten gewerblichen Anlagen an Sonn- und Festtagen überhaupt nicht beschäftigt werden (5 136 Abs. 3 d. G. O., a auch unten zu B H.
VIII. Während im Handelsgewerbe, soweit es in offenen Ver kaufsstellen betrieben wird, auch die Sonntagsarbeit der Arbeit- ehe Beschränkungen unterliegt (6 4La), ist in den hier in Rede tehenden Gewerben den Arbeitgebern und selbständigen Gewerbe—⸗ treibenden die Sonntagsarbeit durch die Vorschriften der Gewerbe⸗ ordnung nicht verwehrt. f
Indessen ist es der Landesgesetzgebung vorbehalten, die Arbeit an Sonn- und Festtagen in größerem Umfange, als dies in der Ge—⸗ werbeordnung geschehen, einzuschränken, 8. h., nicht nur fur die Arbeiter eine ausgedehntere als die in der Gewerbeordnung vor— , Sonntag ruhe vorzuschreiben, sondern auch die gewerbliche
rbeit von selbständigen Gewerbetreibenden an Sonn- und Festtagen ganz oder theilweise zu untersagen (6 105h Abs. I).
Zu diesen landesgesetzlichen Bestimmungen zählen auch die 1 insbesondere diejenigen über die äußere Heilig
altung der Sonn und Festtage.
B. Ausnahmen von den gesetzlichen Bestim mungen. GS 105 bis 1655 und 105 Abs. 2.) . 1) Ausnahmen von dem Verhot der Sonntagsarbeit treten ein: ö kei , e, i n g 1605 * kra er vom Bundesrath auf Grund des § 1054 be-
e,, hoh 9 .
C. kraft der von der höheren Verwaltungsbehörde auf Grund de
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kraft der von der unteren Verwaltungsbehörde auf Grund de
§ 105 4 i, . ö ö ö
e. kraft der von der Landes⸗-Zentralbehörde auf Grund des § 10556
Abs. 3 e fh Sr lr nes ö. ö
2) Na en Vorschriften der Bekanntmachung vom 4. Mär
. , — A. unter der , höhere Verwaltungsbehörde“ im Sinne des AlI0he Abs. 1 in der Regel der Regierungs— Präsident, für die Stadt Berlin der Polizei⸗Präͤsident,
b. unter der Bezeichnung höhere Verwagltungsbehörde“, soweit es sich um das Verfahren nach § 1050 Abs. 2 handelt, der Beʒirks⸗Ausschuß,
e. für die der Aufsicht der Bergbehörden unterstell ten Betriebe als höhere Verwaltungsbehörde“ im Sinne des §5 10656 das Ober ⸗Bergamt,
d) unter der Bezeichnung untere Verwaltungs behörde“ (6§5 195f und 1650 Abs. 4 für die der Aufsicht der Bergbehörden unterstehenden Betriebe der Bergrevierbeamte, im übrigen in der Regel der Landrath, für Städte mit mehr als 10 000 Einwohnern die Orts Polizeibehörde,
für diejenigen Städte der Probinz Hannover, für welche die
revidierte Städteordnung vom 24. Juni 1858 gilt — mit Ausnahme der im § 27 Abs. 2 der Kreisordnung für diese Provinz vom 6. Mai
1884 bezeichneten Städte — der Magistrat.
I), Soweit gemäß den nachstehenden Bestimmungen zu Ziffer 1 bis V in Fabriken und den in §§ 1654 Abs. 2 und 15442 der Ge⸗ k gewerblichen Anlagen Ausnahmen von dem Verbot der Sonntagsarbeit platzgreifen, sind in diesen Betrieben bei der Beschäftigung von Arbeit rinnen außer den allgemeinen Be— dingungen, an welche die Zulassung der Sonntagsarbeit geknüpft ist auch noch die Vorschriften des 5 137 und die 16 Grund der §8§ 139 und 1394 erlassenen Bestimmungen zu beachten,
. Da in den unter 3 bezeichneten Betrieben die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter an Sonn und Festtagen im allgemeinen verboten ist und Ausnahmen von diesem Verbot nur auf Grund der §z§ 139 und 1392 zugelassen werden können, h dürfen jugendliche Arbeiter in diesen Betrieben auch zu den nach Ziffer J bis V zu— lässigen Sonntagzarbeiten nur in so weit herangezogen werden, als diese Beschäftigung auf Grund des § 139 oder des § 1394 an Sonn⸗ und Festtagen ausdrücklich gestattet ist.
I. Ausnahmen . n , Vorschrift. C.
A) Unter denjenigen Arbeiten, auf die das Verbot der Sonntags⸗ arbeit kraft Gesetzes keine Anwendung findet, werden im § 1656 an erster Stelle solche Arbeiten gerechnet, die in Nothfällen oder im öffentlichen Interesse unverzüglich vorgenommen werden müssen. Si den . Arbeiten in Nothfällen. gehören solche Arbeiten, die zur seitigung eines Nothstandes oder zur Abwendung einer Gefahr sofort vorgenommen werden müssen, ferner aber auch dringende Arbeiten, die durch Todesfälle. Erkrankungen, unvorhergesehene, erhebliche geschäft⸗ liche Zwischenfälle u. s. w. erforderlich werden und nicht wohl auf den nachfolgenden Werktag verschoben werden können; dagegen kann nicht etwa schlechthin die Erledigung eiliger Arbeiten hierher gerechnet werden. — Unter „öffentlichem Interesse' ist nicht nur das Interesse des Staats oder der Gemeinde, sondern auch dasjenige des Publikums zu verstehen.
2) Die er,, Reinigungs, und Instandhaltungsarbeiten, durch die der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebes bedingt ist, Arbeiten, von denen die Wiederaufnahme des vollen werktägigen Betriebes öh ist, sowie solche Arbeiten vor zunehmen, die zur Verhütung des Verderbens von Rohstoffen oder des Mißlingens von Arbeitserzeugnissen erforderlich sind, ist davon abhängig gemacht, daß die genannten Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können (5 106656 Abs. 1 Ziffer 3 und H.
Die Möglichkeit ihrer Vornahme an Werktagen ist nach den Umständen des einzelnen Falles und den besonderen Verhältnissen der einzelnen Betriebe zu beurtheilen. Die Befugniß zur Ausführung der bezeichneten Arbeiten wird für den einzelnen Gewerbetreibenden nicht schon dadurch ausgeschlossen, daß andere Betriebe derselben Gattung, deren Einrichtungen indessen wesentlich verschieden sind, der Sonntagsarbeit nicht bedürfen. Wohl aber finden die Bestimmungen keine Anwendung, wenn und sobald es dem Gewerbetreibenden möglich ist, ohne erhebliche Unzuträglichkeiten für den Betrieb, oder die Ar- beiter und ohne unverhältnißmäßige Opfer sich so einzurichten, daß er ohne Sonntagsarbeit auskommen kann. :
Z) Die Bestimmungen des § 1065 finden auch auf solche Be—⸗ triebe Anwendung, für die nach den 8§ 1054 bis f und § 105 besondere Ausnahmen zugelassen sind.
4) Werden Arbeiter an Sonn- und Festtagen mit Arbeiten be⸗ Htg. die kraft gesetzlicher Vorschrift zulässig sind, so müssen die Gewerb etreibenden inzdas im § 105 Abs. 2 bezeichnete Verzeichniß für jeden einzelnen Sonn⸗ und itte an dem eine solche Beschäfti= gung stattgefunden hat, die Zahl der beschäftigten Arbeiter, die Dauer der Beschaͤftigung durch Angabe der Lage der Arbeitsstunden, sowie die Art der vorgenommenen Arbeiten eintragen.
Das Verzeichniß muß über sämmtliche während des betreffenden
Kalenderjahres auf Grund des § 1050 vorgenemmenen Sonntags-
Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht.
arbeiten Auskunft geben.