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führt uns zu den Nachtheilen der kleinen Städte gegenüber den großen, und die Behandlung dieses Unterschiedes würde uns zu weit führen.
Nun würde aber eine Ermäßigung der Telephongebühr noch einen Uebelstand haben. Es wird fortwährend, auch von den Handels kammern, uns gesagt: die Post befürchte einen Ausfall; das ist un⸗ endlich kurzsichtig, wie kann sie so wenig ihren Verkehr und ihr Ge schäft kennen, daß der General-⸗Postmeister sagen kann, ich habe einen Ausfall; bedenkt er denn nicht, daß durch diese Ermäßigung wieder eine Steigerung der Abonnenten eintreten wird? Ja, bedenkt denn der Kritiker nicht, daß jede Ermäßigung des Abonnements auch die Ausgaben in hohem Maße, namentlich beim Legen der Drähte, beim Bau neuer Lokale steigert? und wie bedeutend diese Ausgaben sind, geht u. a. hervor aus einem Bericht der Schweiz, in dem ausdrücklich gesagt ist, daß die Einnahmen infolge der Vermehrung der Telephonabonnenten ganz außerordentlich zurückgegangen wären, und man infolge dessen wahrscheinlich zu einer Erhöhung der Telephon gebühren greifen müsse. Ich will ausdrücklich bemerken, daß ich das vorausgesehen habe; die Schweiz studiert seit zehn Jahren am Telephontarif herum, und jedesmal sieht sie sich veranlaßt, nach ein paar Jahren Aenderungen eintreten zu lassen. Da heißt es in dem letzten Bericht des schweizerischen Bundesraths: Muth⸗ maßliche Ausgaben der Telegraphenverwaltung 5 886 100 Fr. und Einnahmen 5 782 500 Fr. Das ergiebt für das Budget 1895 ein Passivsaldo von 103 600 Fr., während die Schweiz bisher regelmãßig einen ganz erheblichen Ueberschuß aus dem Telegraphen⸗ und Tele⸗ phonwesen erzielte. Die Schweiz ist jetzt der einzige Staat neben Amerika, der kein Defizit im Postwesen hat —:
Mit dem vorstehenden Passivsaldo stellt sich das Budget um 113 100 Fr. ungünstiger als dasjenige des Vorjahres, welches noch einen kleinen Aktivsaldo von 9g500 Fr. zeigte. Die Ursache liegt in dem Zurückgehen des Telegraphenertrages bei fortwährendem Steigen der durch die Ausdehnung des Telephonwesens bedingten Ausgaben, mit welchem die Zunahme der Telephoneinnahmen nicht im richtigen Verhältniß steht. Während die pro 1895 voraus⸗ zusehenden Einnahmen nur b, 8 Yo höher stehen als diejenigen im Budget von 1894, stellt sich die Gesammtfumme der Ausgaben um 7,9 .λ höher als die entsprechende Summe des Vorjahres. Der Telegrammertrag zeigt gegenüber dem da— herigen Posten von 1894, welcher wahrscheinlich bereits zu hoch gegriffen ist, eine Verminderung von 8,8 oso. — Sie sehen, meine Herren, auch da, daß es wichtig ist, daß man mit der nöthigen Vorsicht an alle solche Fragen herantritt und sich nicht entscheidet auf das erste Verlangen hin und nicht auf die all— seitige Unterstützung derselben von seiten zwar wohlmeinender Per⸗ sonen, die aber die Verhältnisse nicht so überschauen können, wie es bei uns der Fall ist.
Ich möchte noch das etwähnen, daß die Ausgaben für das Fernsprechwesen an sich durch die stetigen neuen Verbesserungen, die erforderlich sind, sehr zunehmen. Wir haben ja, wie Sie wissen, den Stahldraht ersetzen müssen durch den Bronzedraht — eine sehr theure Operation — um die weiten Entfernungen erreichen zu können. Wir haben in vielen Städten ja schon zu unterirdischen Leitungen über⸗ gehen müssen, was Millionen gekostet hat. Wir müssen fast alle zwei, drei Jahre neue Apparate anschaffen; die Zahl der Erfindungen auf diesem Gebiete nimmt ja kein Ende; man muß doch mit der Zeit fortschreiten und sich den Fortschritten anschließen; da haben wir also fortwährend steigende Ausgaben; wir müssen sehr bedeutende Ankäufe — und die Herren aus der Budget⸗ kommission werden das ja beim Bautitel schmerzlich empfunden haben — sehr bedeutende Ankäufe an Bauten machen in den großen Städten, was in die vielen Millionen geht, um unsere Fil ialen unterbringen zu können. Ich habe vorhin bei der Erwähnung von Hamburg angeführt, daß dort durch eine einzige Sturmnacht eine Ausgabe von 797 000 M für zerrissene und durch den Rauhreif zerplatzte Telegraphendrähte erwachsen ist. Das sind Dinge, mit denen eine vorsichtige Verwaltung rechnen muß; wir können nicht leichten Herzens die 4 bis 5 Millionen, die das an Ausfall er⸗ geben würde, schießen lassen.
Was den Fall mit Altona betrifft, so sagt der Herr Ab⸗ geordnete: es ist unlogisch von der Post, wenn sie naturgemäß zusammengehörige Orte wie Barmen, Elberfeld, Rittershausen, wie Hamburg und Altona, Deutz und Köln auseinanderreißt. Ja, geehrter Herr Abgeordneter, wenn Sie das anders haben wollen, müssen Sie erst das Postgesetz ändern; die Posttaxen werden bekanntlich von Ort zu Ort erhoben, und daß Altona ein anderer Ort ist wie Hamburg, Barmen wie Ritters⸗ hausen — darüber sind wir nicht zweifelhaft, also das geht nicht. Ich kann also auch diese Ausführung als nicht zutreffend zurückweisen.
Wir kommen nun zu der Frage der Erhöhung des Briefgewichts — ich glaube, die Telephonfrage hiermit wohl erledigt zu haben — und auch über diese Frage ist auch in der vorigen Session verhandelt worden. Der Herr Abgeordnete hat ganz richtig angeführt, daß wir den Ausfall auf etwa 4 Millionen angegeben hätten; wir haben auch die Gründe angegeben, die uns hindern, das Gewicht zu erhöhen; die Gründe liegen ja nicht an der Post; das wissen wir alle. Wie gesagt, die Erböhung des Gewichts würden wir sehr gern ausführen, und es witrde mir ein Vergnügen machen, dem Lande ein Präsent damit zu machen, wenn wir es könnten. Der Ausfall, den der Antrag des Herrn Abg. Müller herbeiführen würde, falls derselbe die Genehmigung des Reichstags und Bundesraths fände, würde 5 Millionen betragen. Dies würden 9 Millionen Mark auf einem Brett sein, ohne daß zu sehen ist, daß eine Mehreinnahme eintritt; es wird nicht ein einziger Brief mehr geschrieben werden als bisher, und nun frage ich Sie: sollen diese 9 Millionen im Budget aus⸗ fallen in dem Moment, wo die Lage des Landes eine finanziell un⸗ günstige ist und wo die verbündeten Regierungen genöthigt sind, mit Anträgen auf neue Steuern hervorzutreten? Wenn Sie das durchsetzen wollen, dann seien Sie so gut, in Ihrer Partei dafür zu sorgen, daß die Tabacksteuer durchgeführt wird; dann haben wir gleich lo Millionen heraus und können Ihnen den Gefallen thun; es würde mir ein Vergnügen sein und meinem Kollegen im Reichs- Schatzamt auch. Wenn dann hingewiesen ist in der Eingabe, die der verehrte Herr Vorredner verlesen hat, auf das Beispiel in der Schweiz und in Oesterreich, daß es da bestände und daß die Diskordanz mit den Weltpostvereinsgrundsätzen kein entscheidender Grund sei, so habe
ich auch nicht gesagt, daß das ein entscheidender Grund dagegen sei.
die Unbequemlichkeiten werden dadurch hervorgerufen, daß, wenn ein Brief nach der Schweiz oder Oesterreich gehen soll, man sich fragen muß: kannst du einen Brief mit 15 9g oder einen Brief mit 20 g hineinlegen, — und daß auf der Post alle Briefe durchgewogen werden müssen, ob nicht einer durchschlüpft, der außerhalb der zulässigen Grenze liegt.
Dann möchte ich noch die Zeitungsangelegenheit berühren; das war wohl die letzte, die der Herr Vorredner in den Kreis seiner Be⸗ trachtungen gezogen hat. Ja, meine Herren, das ist richtig, wir haben das ja immer anerkannt — das hat er ja auch erwähnt — die Postverwaltung hat immer gesagt: der jetzige Zeitungstarif ist nicht mehr zeitgemäß. Das war seiner Zeit ein Nothbehelf in den stürmischen Wellen von 1848; er wurde e tumultu behandelt und man hat einige Jahrjehnte mit ihm marschiert. Nun sind wir damit beschäftigt seit ein paar Jahren, einen neuen Tarif aufzustellen; aber das ist eine äußerst schwierige Sache, meine Herren, bei der Empfindlichkeit der Zeitungsverleger, die sehr darauf sehen, daß sie nicht schlechter wegkommen bei dem neuen Tarif. Da müssen sämmtliche Zeitungen — und deren sind über 6000 im lieben deutschen Vaterlande — genau durchgerechnet werden auf die Ergebnisse des neu aufgestellten Tarifs. Nun stimmt das für eine An⸗ zahl nicht, und da müssen wieder Veränderungen vorgenommen werden und das Ganze wieder durchgerechnet werden. Dann kommt Bayern mit anderen Vorschlägen, Württemberg mit anderen Vor⸗ schlägen, der Bundesrath mit anderen Vorschlägen, das Reichs“ Schatzamt kommt mit anderen Vorschlägen, es kommt das preußische Staats. Ministerium. In allen diesen Instanzen sind Ab- änderungsvorschläge gemacht, die tief einschneiden, und es muß daher die ganze Arbeit wiederholt werden. Ich will hoffen, daß das keine Sisyphusarbeit wird, obwohl ich nicht sicher bin, wie der Reichstag diese ganze Arbeit aufnehmen wird, und ob sie nicht immer von neuem vorgenommen werden muß. ;
Wenn der Herr Abgeordnete gesagt hat, aus der Regulierung dieser neuen Zeitungstaxe würden sich sehr ergiebige Einnahmen für die Postverwaltung ergeben, und damit würden die Schmerzen ge— stillt werden, die durch die Ermäßigung der Telephongebühren und die Erhöhung des Briefgewichts auf 20 Gramm entstehen könnten: so kann ich diese Hoffnung nicht theilen. Ich glaube nicht, daß solche Einnahmen aus dem Zeitungstarif, der ja besonders der Genehmigung des Reichstags unterliegt, zu erzielen sein werden.
Ich glaube, alles berührt zu haben, was der Herr Abgeordnete wünschte. Sollte ich einen Punkt vergessen haben, so werde ich gern Rede stehen. Davon kann er überzeugt sein, daß die Verwaltung ihre hohe Mission, den Verkehr und den Handel zu fördern, in keiner Weise aus dem Auge läßt und mit der größten Anstrengung versucht, dem ungeheuren Aufschwung des Verkehrsgetriebes gewachsen zu bleiben. Das wird auch ferner geschehen zum Wohle des Landes.
Abg. Dr. Förster (Refp.): In der Postverwaltung scheint nicht mehr der frische Zug von ehedem zu wehen. Warum sträubt man sich gegen die dq um der Gewichtsgrenze für einfache. Briefe? Warum ermäßigt man nicht das Porto für die Stadtbriefe in Berlin auf 5 7 Ich bin für schöne Gebäude sehr eingenommen, aber die Postverwaltung zeigt bei ihren Bauten in einzelnen Städten einen eigenthümlichen, manchmal geschmacklosen Stil. Dabei sind rie Ein⸗ richtungen fehr mangelhaft, man kann oft keine Telegramme schreiben. Der Andrang an den Schaltern ließe sich vielleicht dadurch etwas ermäßigen, daß die Absender von Postanweisungen selber die Quittungs⸗ formulare ausfüllten. Der Beamte braucht dann nur die Richtigkeit der Angaben zu prüfen; die einzelnen Beträge könnte er später ins Buch eintragen. Drucksachen unsittlichen Inhalts sollte die Post⸗ verwaltung bon der Beförderung ausschließen; es würde dadurch die Massenverfendung von unsittlichen Büchelchen aufhören. Ein schon oft gerügter Uebelstand ist der, daß die Postbegmten im Sommer keine leichte Kleidung anlegen dürfen. Selbst bei dem Militär nimmt man doch auf die Witterung Rücksicht. Die Dienststunden der Postbeamten am Sonntag müßten in Einklang ge— bracht werden mit denen der kaufmännisch Angestellten. Die Militär⸗ anwärter haben seit einer Reihe von Jahren auf eine eigenthümliche Weise Schädigungen erfahren. Während des Probejahres sollten sie ihres Gehalts bekommen, und bei späterer Pensionierung sollte das i, nr mit angerechnet werden. Bis zum Juli vorigen
ahres ist gegen diefe Bestimmung verstoßen worden. vor kurzem ist in Breslau der Post⸗Konsumverein aufgelöst worden. Solange die Postbeamten keine höheren Gehälter be— kommen, sollte man die Konfumvereine, die zur Besserung der wirth⸗ schaftlichen Lage der Beamten dienen, nicht unterdrücken. Sehr zu be⸗ klagen ist die ee , von Postbeamten wegen ihrer politischen Parteistellung und wegen ihrer Zugehörigkeit zum Postassistenten⸗ verbande. Bie Reichs-Postverwaltung hat im vorigen Jahre erklärt, daß keiner ihrer Beamten aus derartigen Gründen zur Rechenschaft gezogen oder 5 werde; indessen ist es doch Thatsache, daß die Maßregelung von Postbeamten keineswegs immer nur aus dienstlichen Gründen erfolgt. In Frankenstein i. Schl. 3. BS. wurde über einen Post⸗ afsistenten Strafversetzung verhängt, weil er als Kandidat meiner Partei für die Stadtverordnetenwahlen aufgetreten war. In Köln wurden zwei Assistenten vom Fahrdienst, der als eine Vergünstigung ilt, wieder zum Bureaudienst gezogen, nachdem sie sich geweigert
atten, aus dem Postassistentenverein auszutreten. Das sind Vorgänge, welche unter den Postbegmten Unzufriedenheit züchten müssen, und es läge im Interesse der Reichs- Postverwaltung, wie im allgemeinen Interesse, wenn jede Beschränkung der persoͤnlichen Freiheit der Be⸗ amten hintangehalten würde. ö .
Abg. Dr. Schoenlank (Soz.): Das Prinzip der Dienstalters⸗ stufen 9 angenommen und die Subalternbeamten haben Zulage er⸗ halten. Die Unterbeamten sind allerdings wieder leer ausgegangen. Auch das Kollektenunwesen hat , , Die unteren und Sub⸗ alternbeamten verrichten vielfach Arbeiten, die von höoͤheren, befser bezahlten Beamten ausgeführt werden müßten. Die Zahl der etatsmäßigen Stellen hat zugenommen, aber won 34 600 Unterbeamten sind nur 36 095 etatsmäßig angestellt, 1572 waren von 10 000 Landbriefträgern 9000 etatsmäßig angestellt. 1892 von 25 0090 nur 14 0900. Wieviel von den 64 000 Unterbeamten sind aber unkündbar e Auf diese Frage habe ich im ver
angenen Jahre keine Antwort erhalten. Ein Fortschritt ist ja auch in zu verzeichnen: nicht nach 30 jähriger, sondern nach 24 jähriger Thätigkeit soll die Unkündbarkeit eintreten. Weitere Klagen be⸗ stehen über die Unzulänglichkeit der Wohnungsgeldzuschüsse. Ein badischer Unterbeamter hat in Konstanz 2560 1 Wohnungs⸗ eldzuschuß, ein Reichs ⸗Postbeamter in Berlin nur 240. Cie Kaiser Wilhelm-⸗Stifiung wird den Postbeamten ja zugäng= sich gemacht, immerhin wird noch zuviel kapitalisiert; den unteren Beamten Berlins ist sogar mitgetheilt worden, daß sie im Falle zu früher Heirath keine Aussicht auf Unterstützung hätten, wenn sie in⸗ folge dessen in Noth gerathen. Die Postillone erhalten zwar Ehren⸗ peilschen und Ehrenhörner, sind aber nicht pensionsberechtigt. Im Ftat find Ruhegehälter für Postillone in Aussicht genommen; nach dem Etatsposten fallen auf den Kopf 121 6 jährlich. Die , und Vorschußkassenvergine erledigten 1893,94 383 020 Dar- ehnsgefuche im Betrage von 5. Millionen Mark, die Einzahlungen betrugen 65 Millionen Mark. ierbei erhalten die höheren Post⸗ beamken für ihr angelegtes Geld 4,7 06 n, Die unteren Beamten bezahlen für die Darlehne 5 bis 66 6g Zinsen, zwei höhere
Sozialpolitik der Postverwaltung, die höher Bezahlten . schlechter Bezahlten zu ken fe en, Auch die Sonnt chf . n zu wenig geregelt. Die lÜnterbeamten arbeiten ue noch h 70 Stunden die Woche, in der Provinz ist es noch schlimmer. nn n, in Leipzig haben die höheren Beamten 6, die Sn n camten lof, die Unterbeamten 13. Stunden täglich Dienfß:. ostamtsvorsteher hat ferner das Recht, Strafen 9 lu 8 6 ! ügen. Ein Ünterbeamter wurde in Strafe genommen, weil deg . nicht militãrisch gegrüßt hatte. Voreiniger ö wurde 37 He ö z erss =
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die Nachtdienst hatten, berboten, Kaffee zu kochen. Dies allerdings wieder aufgehoben worden. Sffiziell wird kein Posta wegen seiner Zugehörigkeit zum Postassistentenverbande ü regelt, aber man sucht die Organisation hinterrücks umzubrin 9 r e,, . Postunterbeamten bildet eine ane l diefer Beamten. Sie truͤgt auch die Schuld an den zahlreichen 1 schlagungẽprozessen gegen Angehörige dieser Beamtenkategori⸗ * wird sogar von den Gerichten anerkannt, welche in solchen Fan durchweg den Angeklagten, mildernde Umstande, zuhh Charakteristisch für die Beurtheilung der Postunterhen durch die vorgesetzte Behörde ist ein al, w,, solcher Beamter, der mit 2.50 M6 pro Tag angestellt * der Unterschlagung angeklagt war. In dem Bericht des vorgese Postdirektors wurde n , der Mann habe an Größen gelitten, denn er habe sich Schillers Werke angeschafft. Ich möchle n und zwar auf Anregung aug den Kreisen der Postbeamten heraus, die R ö zeit der Beamten nicht erst vom 21, sondern schon vom 19 Leben an zu rechnen. Die Anstrengungen dieser Beamten sind größe * die der Beamten in anderen Reichsverwaltungen. Der Stagte s Dr. von Stephan muß darum seine 140 000 Leute angemeffen e deln und besolden. i Bevollmächtigter zum Bundesrath, Direktor im Reicht Pos⸗ Wälle, gen Hi, er Die Herren Redra ln rechts und links haben die Thätigkeit der Postverwaltung einer Gu unterworfen. Wollte ich auf alle Vorwürfe, die der Vorredner uns erhoben hat, eingehen, so würde ich sechs Stunden brauchen. bekanntlich ist es leichter, Behauptungen aufzustellen, az richtig zu stellen. Ich will darum nur einige pm herausgreifen. Der Vorredner sagte: Das Prinzip der ö ö politik der Postyerwaltung gehe dahin, auf Kosten der scha bezahlten die höher lan hstẽ⸗ zu begünstigen. Davon sind n weit entfernt. Die Brille, durch die der Abg. Dr. Schoenlant e scheint mir etwas schwarz, und er schöpft wohl auch aus Qu ziemlich trüber Natur. Den Zuschriften, die er von Postbeane bekommt, müßte er doch etwas kritischer gegenüberste hen. Ich nin spreche generaliter alledem, was von Ausbeutung und Benachtheiszn der Beamten gesagt wird. Unser Streben geht dahin, alle i unserer Beamten gleichmäßig mit Gerechtigkeit und N. wollen zu behandeln und keinen auf Kosten des Aw zu bevorzugen oder zu , des anderen zu benabhg ligen. Die Sozialpolitik der Reichs , glain Abg. Dr. Schoenlank nun dadurch illustrieren zu können, nr sagt, die Zahl der etatsmäßigen Beamten sei heute verhältnie geringer als früher. Es ist nicht leicht, statistische Zahlen ih; berwerthen, wenn man die Unterlage und die historische Ent nicht kennt. Ich kann dem Abg. Dr. Schoenlank den Nachweiz k daß in der Zeit von 1872 bis in, die 80er Jahre hinein di der 4 Stellen sich keineswegs mit der der etatsmäßig Angestellten deckte, daß, noch nich R dritte Theil dieser Stellen wirklich mit etatsmäßt h gestellten besetzt war. Diese Zustände hat der Staatssekreln M von Stephan dorgefunden und beseitigt auf Grund seiner Sch politik. In den letzten fünf Jahren haben wir die etatsntn Stellen für Unterbeainte um 15 0909 vermehrt. Ist das etwa Zeichen ron Stagnation? Im Jahre 1891 waren von den gh beschäftigten Unterbeamten 63 9 etatsmäßig angestellt; Ende h waren es 66,80 /g und nur noch 3329/9 dieser Beamten waren al etatsmäßig angestellt. Ich hoffe, daß wir auf diesem Wege weitete schritte machen werden. Mit allgemeinen Deklamationen und duch Aufhetzen der einen Beamtenklasse gegen die anderen wird ung Erachtens die soziale Frage nicht gelöst; wir versuchen einen prih schen Weg. Der Abg. Dr. Schoenlank hat dann weitet h Statistik der unkündbaren und kündbaren Beamten gegeben. G unrichtig, anzunehmen, daß die letzteren sich in unsicherer, der Nl preisgegebener Stellung befinden. Diese Beamten sind keineeng
daß eine Vernehmung voraufgegangen ist, und nicht Mitwirkung des Rechtsbeistandes der Ober ⸗Postditche Die Spar, und Vorschußvereine bestehen seit 27 Ih und haben einen Kapitalbesitz von 27 Millionen. Der Mariml trag der Spareinschüsse betragt bei den meisten Kassen 10090 440 5 weniger — ein Zeichen, daß es sich vor allem um ew einlagen der unteren Beamten handelt. Seit Bestehen Kassen ist auch die Kriminalstatistis von Jahr zu günstiger geworden. Während 1857 auf 171 ein Krimint kam, kommt jetzt auf 490 ein Kriminalfall. Eine solche Stm hat mehr Werth als die Aufzählung einzelner Fälle. Der Ab. Schoenlank schlägt vor, den Unterbeamten Postagenturen zu überhn Das würden wir ganz gern thun, aber die Unterbeamten werden auskommen. Die Postagenten sitzen gewöhnlich im eigenen sind Schulmeister, Förster ꝛc. Ich bedaure, daß der erste pi Vorschlag, den der Abg. Dr. Schoenlank gemacht hat, nicht put und durchführbar isst. . .
Gegen 6 Uhr wird die weitere Berathung auf Dienth
1 Uhr vertagt.
Preusßischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 40. Sitzung vom Montag, 11. März.
Ueber den Beginn der Sitzung ist gestern berichtet wunr
Bei der weiteren Berathung des Etats der dite Steuern nimmt nach dem Abg. Wolczyk (Zentr) das Abg. von Tiedem ann⸗Bomst (fr. kons.): Es herrsch n
den Grundbesitzern große Unzufriedenheit darüber, daß bei der n veranlagung die Amortisationsquoten von dem Einkommen n ͤ 1 ezogen werden. Es bedeutet dies eine nnn gti gegenibh Che e firing. bei der bis zu einem gewissen Betrage n der Prämien zulässig ist. Die Grundbesitzer sind verpflichte Amortifationequoten' zu zahlen, sie konnen den Betrag nicht verwenden. Das Hauptmittel, der Verschuldung, des besizes abzuhelfen, ist die Aufnahme von Amortisation hn . Die Behandlung der Amortisationsquoten ist volkswirthlb! nicht richtig. Das hat sich auch bei uns in der Probim gezeigt. Bei der Landschaft in Posen sind bereits Kündigung gegangen mit der Motivierung, a in dieser Zeit, wo din rn h f so wenig Einkommen habe, unmöglich ein Einle⸗ versteuert werden könne, das man überhaupt nicht habe. G . um ein Vermögensobjekt, und dieses gehört naturgemi ermögenssteuer. Diese edge. Ungerechtigkeit gegenüber 7 versicherung müßte bei der nächsten Gesetzesänderung — die en lich ist — beseitigt werden. . 4 Geheimer Ober-⸗Finanz⸗Rath Wallach: Die Nichtabn
keit der Amortisationsquoten ist keine neue Erfindung n kommensteuergesetzes von 1891, sondern ist als bereits geltender ir der Einkommensteuergesetzgebung mit übernommen 'in, J uͤffassung . ist diefe Regelung der Sache im Wesen de kommensteuer felbst begründet. Es wird nicht bestritten 4 können, daß der Ueberschuß, den ich aus meiner 9 erziele, zum Einkommen gehört. Ob ich diesen iiber Sparkaffe lege oder damit eine Schuld tig macht wirthi. abfolut keinen Unterschied. Auch daß der Schuldner eine n
Aber es ist für die Verwaltung und das Publikum sehr unbequem;
Postbeamten aber erhielten folche zu 40/9. So ist das Prinzip der
sationshypothek zur Zahlung der Amortisationsquoten very
ohne rechtliche Garantien, und ihre Entlassung erfolgt nicht, ea
e be Sag, ntssaaftltz uibt, Che Zunge de hen
nach dieser Richtung kommt auch in anderen Verhältnissen
wollte man diesen einen Fall herausgreifen und anders regulieren,
rer. e, man schließlich alle , Fälle mit heranziehen müssen,
von Bandemer (kons.) tadelt das Vorgehen des Vor⸗ enden der e n sgeuelr ufer, ere f, in Köslin als
. e n ri mer Ober⸗Finanz Rath Wallach: Ueber diese Angelegen⸗ find bereits Untersuchungen geyflogen worden. Es bat ; aber ausgestellt, daß die Beanstandung der Steuerdeklarationen in Köslin n 20 von 36 Faͤllen durchaus berechtigt war.
Abg. Graf von Strachwitz Zentr) schließt sich den Aus— übrungen des Abg. von Tiedemann bezüglich der Abzugsfähigkeit der er, liens quot⸗ an. Bei der Berathung des Gesetzes im Jahre hl babe er vergeblich versucht, eine entsprechende Bestimmung in
Gefetz zu bringen. Jedenfalls sei es nothwendig, im 5 9 des kiten men tene g Fee. dag, was n e nf sei, näher zu bestimmen.
Abg. von Bülow⸗Wandsbek (fr. kons): Ich möchte die Auf⸗ nerkfamkeit des Finanz⸗Ministers auf die widerspruchspolle Be— zandlung der Frag. der Abzugsfähigkeit der Grund, und Gebäude⸗ steuer seitens der Steuerbehörden lenken. Im Publikum herrscht in dieser Beziehung infolge davon eine große Unsicherheit.
Geheimer Aber ⸗Finanz⸗Rath Wallach; Wir werden prüfen, ob 3 nothwendig ist, durch eine allgemeine Verfügung die Stellung des inanz Ministeriums zu der angeregten Frage klarzustellen; denn es ö nicht zu leugnen, daß die Frage fuͤr die Veranlagung von Wichtig⸗
it ist. k Abg. von Kröcher (kons) erklärt es für unmöglich, einem
Antrage im Sinne des Abg. Grafen Strachwitz zu Gunsten der Ab⸗ n g keit der Amortisationsquote zuzustimmen. Eine ir ffn Köeute stets eine Vermögensvermehrung, welche steuerpflichtig sei.
Abg. Dr, Sattler ful): Dem Abg. Grafen Strachwitz gegen ⸗ iber sehe ich die Amortisationsquote in der That als eispartes, seuerpflichtiges Geld an, und wir könnten sie nur steuerfrei lassen, ro es sich um ganz kleine Beträge handelt, und wir durch den Steuererlaß die Sparsamkeit des kleinen Mannes fördern wollen. In irsem Falle würden wir mit uns reden lassen.
Abg. von Brockhausen (kons): Thatsächlich ist durch die FKemmissionen die r, , des Grundbesitzes eine höhere als iber, trotzdem inzwischen die Landwirthschaft zurückgegangen und im
riff ist, zu Grunde zu gehen. Namentlich wird die Abnutzungs—
te für Gebäude zu niedrig angenommen und zwar ohne Ausnahme sir nassive Gebäude auf. 4 do, für Fachwerksbauten auf 0. Das hpricht nicht den vorjährigen Ausführungen des Finanz-Ministers. C4 näre dringend wünschenswerth, daß man die Landwirthe nicht an n Dber⸗Verwaltungsgericht verwiese, sondern daß der Finanz⸗ Nister hier eine Revision vornähme.
Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Meine Herren! Ich verfolge jede thatsächliche Beschwerde, die 1icht von vornherein als vollständig haltlos erscheint, durch Ein- saͤderung von Berichten und Klarstellung der Verhältnisse, einerlei, c dieselbe in der Presse oder durch Eingaben speziell beim Finanz Ninlsterium erhoben wird. So ist auch in dem vorliegenden Fall ver⸗ hren. Durch die Presse kam uns zur Kenntniß, daß derartige Be⸗ schwerden gegen den Vorsitzenden der Berufungskommission in Köslin ahoben wurden. Wir haben sofort Bericht eingefordert, und das Ergebniß des Berichts hat Ihnen der Herr Regierungskommissar be⸗ nits mitgetheilt.
Meine Herren, hier lag also die Sache so: es waren 35 Be⸗ ufungen auf Veranlassung des Vorsitzenden der Berufungskommission hoben; davon nahm derselbe nach genauer Kenntnißnahme des Falles 5 jurück, und von dem Rest wurden 29 Berufungen als begründet befunden. Wie soll ich nun in der Lage sein, in einem solchen Falle den Beamten zu tadeln, der durch die Berufungskommission voll⸗ stindig Recht bekommen hat? Ich würde ja geradezu den Mann zu einer mangelhaften Ausübung seiner amtlichen Pflichten auffordern, wenn ich aus einem solchen Falle einen Tadel ausspräche. Sie wollen nber auch wohl weiter bedenken, daß ich gar nicht in der Lage bin md mich auch sehr hüten muß, soweit zu gehen, in das gesetz⸗ lich geordnete Veranlagungs⸗ und Berufungsverfahren meiner⸗ sätz einzugreifen. Ich bin gar nicht kompetent; ich habe aber auch oft kein Urtheil darüber von hier aus. Wenn die Berufungs⸗ lonmnission in Köslin in 29 Fällen dem Mann Recht giebt, wie kann ich rn hier aus mir ein Urtheil beilegen, ob die Berufungskommission so icht gethan hat? Aber, meine Herren, wenn ich das auch könnte, hem meine Ansicht von der Auffassung der Berufungskommission ab⸗ nice so hätte ich gar kein Recht, die Berufungskommission zu korri⸗ hiten. Das ist eine durchaus selbständige Behörde, und ich bin gar nicht befugt nach der bestehenden Rechtsordnung, in Bezug auf die Veranlagung der Einkommensteuer irgendwie gegen die Berufungs— lommission einzuschreiten. Ich glaube, es wäre dies auch nicht er⸗ wünscht. Denn wenn ich das Recht hätte, gegen die Berufungs— lmmission einzuschreiten, wenn sie angeblich zu hoch veranlagte, dann nirde ich auch das Recht haben, gegen die Berufungskommission linjuschreiten, wenn sie nach meiner Auffassung, was auch vorkommen mag, zu niedrig veranschlagt (Heiterkeit), und ich glaube, das wird det hohe Haus nicht wünschen, daß wir wieder ein solches administra—⸗ tibeß Verfahren bekommen. Wir haben das ganze Veranlagungs— bersahren auf festen Rechtsgrundlagen und auf der Selbstverwaltung . und ich glaube, wir werden alle Ursache haben, dabei zu eiben.
Meine Herren, daß gewiß eine große Anzahl von Fällen vor— üunmt bei der Veranlagung der Einkommensteuer, wo man der . einung sein kann, daß die Vorsitzenden der Veranlagungs« und Herufungskommission nicht ganz richtig verfahren, wo man sagen Könnte, sie hätten zweckmäßig und taktvoller anders verfahren, — aß ist gar nicht zu bestreiten. Diese Sachen beruhen auf sub— ͤ der Erwägung; aber selbst in dieser Beziehung muß das tbheil doch ein sehr vorsichtiges sein. Denn im allgemeinen wird nn einen Fall nur dann zutreffend beurtheilen können, wenn man un ganz genau kennt. Beispielsweise wird ja vielfach über die große ail der Beanstandungen geklagt, es wird behauptet, daß man zu endränge in die Verhältnisse der einzelnen, und daß die Behörden
lee Beziehung zu weit gingen. Es kommen auch an mich solche . aber ich kann versichern, in den allermeisten Fällen, wenn * em Falle genau nachgeht, findet man, daß die Behörden Recht . Ich bin in dieser Beziehung durchaus nicht geneigt, von vorn⸗
ein Vorurtheil für die Behörden auf mich einwirken zu lassen;
* . kann bezeugen, daß in den allermeisten Fällen man sagen 2. ie Beanstandungen waren begründet. Ich will Ihnen nur eine . Wir haben hier in Berlin beispielsweise sehr starke * a. er scharfe Veranlagungen und übermäßige Beanstandungen. . ö dem letzten Jahre haben sich von 13 000 Beanstan⸗ dene als vollkommen begründet erwiesen. Das ist doch ein chen. aß die Behörden allerdings Veranlassung haben, scharf zu⸗ Ren. E ist nicht zu leugnen, daß eine Art Kampfzustand statt⸗
findet vielfach zwischen den Steuerveranlagungsbehörden und den Steuerpflichtigen, und wenn ich Ihnen da erzählen wollte, bis zu welchem Raffinement in der Verminderung der Steuerbelastung all mählich an der Hand von Rathschlägen von Advokaten und Winkel— advokaten die Steuerpflichtigen gekommen sind, so werden Sie mir zu⸗ geben, daß ein festes Auftreten der Behörden nöthig ist, wenn nicht andererseits die Einkommensteuer, auf welche der Staat heute allein angewiesen ist, ebenso in Verfall gerathen soll wie die frühere Ein- kommensteuer. h
Ich möchte also bitten — ich bin gern geneigt, dem Wunsche der derren zu entsprechen und diese Fälle nochmal wieder, soweit das don hier aus möglich ist, zu untersuchen, aber ich kann nach den bis— herigen Thatsachen keinen Grund finden, das Vorgehen des Vor— sitzenden der Berufungskommission in Köslin zu tadeln.
Abg. von Bülow. Wandebek (freikons): Es ist richtig, daß man für Hvpothelen, soweit sie bezahlt sind, keine Zinsen a ziehen kann. Daß aber die Stagts⸗, Grund. und Gebaäudesteuer nicht in Abzug gebracht werden soll, ist nach meiner AÄnficht mit den Aus- führungsbestimmungen nicht in Einklang zu bringen.
Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Meine derren! Die Kontroverse, die zwischen dem Herrn Vor⸗ redner und meinem Herrn Kommissar erörtert worden ist, ist nun auch eine solche Frage, wo wir nur eine Ansicht äußern können; aber der Finanz Minister hat keine Entscheidung. Es wird mir sehr an— genehm sein, wenn die Sache an das Ober⸗Verwaltungsgericht zur Entscheidung gelangt. Wir können hier in dieser Beziehung nur eine subjektive Meinung haben. Ich persönlich stehe in der Rechtsfrage ganz auf dem Standpunkt, den der Herr Regierungs⸗Kommissar ent⸗ wickelt hat. Aber das ist an und für sich gleichgültig. Wir müssen unsern Standpunkt in der ganzen Steuerveranlagung ganz korrekt wahren. Was ich in dieser Beziehung persönlich denke, ist für die Entscheidung der Behörden nicht maßgeblich, und das Ober⸗Verwaltungs⸗ gericht wird sich gewiß nicht um meine persönliche Rechtsmeinung in dieser Hinsicht kümmern.
Meine Herren, ich hatte vorhin noch unterlassen, auf die Be⸗ merkungen des Abg. von Brockhausen in Bezug auf die Abzugs quote bei den Gebãuden mich zu äußern. Da die Berufungskommission überall nicht mehr als 30/0 Abnutzung zugelassen hat, so muß daraus geschlossen werden, daß sie die Höhe dieser Abnutzung für richtig hielt. Sie war weder durch einen Erlaß des Finanz Ministers, wie ich dat schon frũher hier mehrfach gesagt habe, noch durch andere gesetz= liche Bestimmungen gebunden. Sie konnte frei entscheiden, ob die Gebäude, um die es sich handelte, mit einer Abnutzung von 4 bis o/ genügend behandelt waren. Hat die Kommission nun gesagt: für massive Gebäude ist eine Abnutzung von Ye genügend, so ist die Kommission in der Beziehung souverän und ich kann da nicht ein— greifen. Es ist das lediglich Sache der Erwägung oder der Beschluß⸗ fassung der Kommission. Das habe ich hier oft genug betont und ich kann das nur wiederholen, daß bindende Vorschriften in Beziehung auf die Höhe der abzuziehenden Quote für die Abnutzung bei Ge— bäuden nicht existieren, von mir auch nicht gegeben sind.
Abg. Graf von Strachwitz (Sentr.): Eine Amortisations- quote, die ich am nächsten Tage wieder zurückerhalten kann, ist natürlich nicht abzugsfähig. Im allgemeinen aber sind Amortisationsquoten als Ausgaben anzusehen, die ich nicht für mich verwenden kann, sie müßten also abzugsfäbig sein. Auch daß die Kommunalsteuer nicht abzug fähig ist, halte ich für unberechtigt, ja für ein Kuriosum.
Abg. von Buch . (kons.): Ich halte es für eine große Ungerechtigkeit, Lebensversicherungs vrämien für abziehbar zu erklären, Amortisations⸗ quoten aber nicht. Es liegt die Gefahr vor, daß ein Grundbesitzer für eine Schuld wucherische Zinsen bezahlt und dabei sein Leben versichert, wofür die Prämien abzugsfähig sind. Ich glaube, wir sind bei dem Gesetz an und für sich zu sehr in Details eingegangen. Besser wäre es, derartige Abzüge überhaupt nicht zu machen, auch für die Gebäude keine Abnutzungsquote zu gestatten, lieber statt dessen für den Fall de,, nothwendigen Neubaues die ganze Ausgabe vom Einkommen ab⸗ zuziehen.
Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Meine Herren! Ich wollte nur darauf einige wenige Bemerkungen machen, da ja im großen und ganzen Uebereinstimmung herrscht.
Die Herren wollen sich erinnern, daß bei Aufstellung der Balance⸗ liste zwischen den Verlusten und den Neueinnahmen des Staats dem Staat damals 2 Millionen zu Last gerechnet sind, die wir erhalten würden aus den zukünftig wegfallenden Abzügen der Kommunal steuer. Sollte also man irgendwie, was ich aber für undenkbar halte, auf den Gedanken kommen, in dieser Beziehung Aenderungen ein⸗ treten zu lassen, so verlange ich meine 2 Millionen wieder. (Heiterkeit)
Meine Herren, was die Frage der Abnutzung betrifft, so liegen in der Sache ganz außerordentliche Schwierigkeiten. Die Herren wollen sich erinnern, daß die jetzigen verwickelten Fälle bauptsächlich dadurch entstanden sind, daß das neue Einkommensteuergesetz dem Grundbesitz und dem Hausbesitz gerecht werden wollte. Die alte Einkommensteuer ließ bloß Abnutzungsquoten zu bei Mobilien, Ma—⸗ schinen u. s. w., aber nicht bei Gebäuden, und das fanden wir aller⸗ dings in sich unbegründet und unrecht. Die Gebäude nutzen sich sowohl ab wie Maschinen, und daher kam die Bestimmung in das neue Einkommensteuergesetz in Betreff der Abnutzung auch von Gebäuden. Wir haben uns auch damals schon nicht verhehlt, daß das eine außerordentlich schwierige Sache ist; denn man kann ja kaum selbst noch Kategorien unterscheiden. Wenn man wirklich die Sache ganz richtig treffen will, muß man jedes einzelne Gebäude vor⸗ nehmen, was ganz unausführbar ist in der Praxis. Dann müßte man ⸗ fragen: wie viel hat das Haus gekostet? wie lange hat es schon ge⸗ standen? wie lange kann es noch stehen? — und dann könnten massive Wohngebäude hier in den Straßen von Berlin hiernach ganz ver⸗ schiedene Abnützungsquoten berechnen; das ist aber völlig unaus⸗ führbar. Man hat sich daher wenigstens mit Kategorien behelfen müssen; daß das jedoch ungenau bleibt, ist klar.
Will nan nun etwas an die Stelle setzen, so neige ich mich persöͤnlich auch der Ansicht des Herrn von Buch zu; aber wir stoßen auch da auf Schwierigkeiten. Denn wenn wir gar keine Abnützungs⸗ quoten abziehen ließen, so müssen wir naturgemäß in dem Falle, wo das Objekt ganz durch Neubau ersetzt werden muß, den Werth des ganzen Objekts abziehen lassen. Dann würde eine große Anzahl von Steuerpflichtigen völlig steuerfrei bleiben auf Jahre hinaus. Das, kann man sagen, könnte der Staat ertragen. Der Staat wohl; denn im Staat gleicht sich das im großen Ganzen aus. Aber wie steht es mit der Kommune? Wie werden die Zuschläge in den Kommunen stattfinden? Da wird auf einmal ein ganz reicher Mann, der ein großes Gebäude baut, auf mehrere Jahre in den Kommunen gänzlich steuerfrei. Jedenfalls müßte man, wenn man der Frage näher tritt,
in dieser Beziehung genaue Bestimmungen treffen, damit solche Kon⸗
sequenzen daraus nicht hervorgehen können. Daß übrigens die ganze Veranlagung außerordentlich erleichtert würde, viele wirkliche und unvermeidliche Klagen und Beschwerden dadurch beseitigt würden, wenn eine solche Bestimmung getroffen würde, diese Ansicht theile ich auch, und ich glaube, bei einer ganz gewiß im Laufe der Zeit nicht ausbleibenden Revision der Einkommensteuer würde diese Frage wieder in den Vordergrund treten. (Sehr wahrh J
Ag. von Tie dem ann⸗Bomst (fr. kons): Darin sind wir einig, daß eine Ungerechtigkeit insoweit vorliegt, daß für das eine eine Abzugsfähigkeit besteht, für das andere nicht. Die Einen meinen, weder für Lebensversicherungsprämien, noch für Amortisationsquoten dürfte eine Abzugsfähigkeit bestehen; Andere und auch ich meinen was dem Einen Recht ist, ist dem Andern billig. Ebeoretisch ind wir wohl. logisch, aber oft zu wenig praktisch.
mortisations⸗Darlehen müßten besonders im Interesse * kleineren Grundbesitzes begünstigt werden, der heute noch oft i ä bis 66 Zinsen zahlt, statt von den Lanoschaften billigere Amortisationsdarlehen zu nehmen. Deshalb schon würde ich die Amortisationsquoten gern für abzugsfähig erklärt sehen. Was die Abzugsfähigkeit der Kommunalabgaben anbetrifft, so glaube ich, es ist hier eine Lücke im Gesetz, da wir zu wenig zwischen den einzelnen Kommunalabgaben unterschieden haben. Einzelne Kommunalabgaben müßten wohl abzugsfähig sein, andere, wie für Gas- und Wasserverbrauch, dürften natürlich nicht abgezogen werden. Die Frage der Abschreibungen ist eine sehr kontroverse. Es kommt vor allem darauf an, auf die verschiedenen Umstände Bezug zu nehmen. Eine Grenze zu finden, ist freilich schwer. Bel Fabrikanlagen 3. B. werden immer Abschreibungen nöthig sein. Wir müssen aber mehr individualisieren, nicht schematisch verfahren. Cin Abzug von nur Foo dürfte im allgemeinen schon zu knapp sein; in einzelnen Fällen so 3. B. bei Maschinen, dürfte das Acht und Neunfache dieser . mindestens angebracht sein.
Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Ich möchte hierauf nicht weiter eingehen und nur bemerken, daß, wie ich schon oft ausführte, thatsächlich doppelt abgezogen und der Fiskus doppelt geschädigt wird. (Heiterkeit Das klingt sonderbar, ist aber so. Stellen Sie sich vor, es handelt sich um ein bestimmtes Haus; man sagt: die und die Abnutzung ist berechtigt; jetzt wird die Abnutzung 50 Jahre lang abgezogen, und nun ist das Haus nicht mehr reparaturfähig, es muß neu hergestellt werden. Was geschieht nun? Entweder nimmt der Besitzer, der das Haus bauen will, aus seinem Vermögen die Kapitalien und baut damit das Haus — auf⸗— gesammelt hat er in Wirklichkeit einen Fonds nicht. In dem Augen⸗ blick, wo er sein eigenes Vermögen zu Gunsten dieses Hausbaues ver= mindert, zieht er das an der Einkommensteuer natürlich ab — oder aber er hat kein Geld, dann macht er Schulden und die Zinsen dieser Schulden zieht er dem Fiskus wieder ab. Folglich führt das ganze Abnutzungssystem zu einem doppelten Abzug gegenüber dem Fiskus. Dieser Gesichtspunkt könnte wenigstens einigermaßen beruhigen, wenn einmal in einem einzelnen Falle zu wenig abgezogen ist. (Heiterkeit)
Abg. von,. Brock hausen olg bittet a n,, g. von seiner heutigen Erklärung dem Vorfitzenden der Berufskommission in Köslin besondere Kenntniß zu geben.
Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Obwohl ich es nicht für unnöthig halte, und obwohl schon durch eine Reihe von Zirkularverfügungen das immer wieder aufs neue ein geschärft worden ist, so will ich dem Herrn Vorredner zu Liebe dem Herrn Vorsitzenden der Berufungskommission es noch einmal mit— theilen. (Bravo!)
Abg. Hermes (fr. Volksp.) bemängelt die Bestimmung, daß vom 1. April ab die in die Hand der Kommunen übergehende Grund⸗ und Gebäudesteuer vom Einkommen nicht mehr in Abzug gebracht werden solle. Für Berlin bedeute das vielfach einen Extrazuschlag zur Einkommensteuer, der vielfach 10900;0 betrage.
Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath Wallach? Die Staatssteuer⸗ verwaltung stützt sich auf den Grundsatz, daß der Staat in seinen Ansprüchen den Kommunen vorgeht. Wollten wir die Kommunal⸗ steuern in Abzug bringen, so würde jedes Anwachsen derselben eine entsprechende Verminderung der Einnahme aus der Staatßeinkommen⸗ steuer bedeuten. Eine derartige Beeinträchtigung können wir nicht zulassen.
Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Meine Herren! Ich möchte über diesen Punkt, der ja allerdings vielfach als eine Ungerechtigkeit empfunden und erörtert werden wird, auch noch zwei Worte hinzufügen, die dem Herrn Vorredner noch mehr zeigen werden, zu wie großen Unzuträglichkeiten man kommt, wenn man seinem Wunsche entspricht. Die Kommunen haben jetzt in dem Kommunalabgabengesetz zwar gewisse Schranken in Beziehung auf die Vertheilung der Steuern, der Kommunalabgaben auf die verschiedenen Steuerarten, aber im großen Ganzen doch noch einen bedeutenden freien Raum, innerhalb dessen sie die Gewerbesteuer, die Grund und Gebäudesteuer und die Einkommensteuer verschieden heranziehen können. Nun können Sie aber infolge dessen, wenn Sie diese Frage überhaupt bejahen wollen, daß Abzüge auf Grund der Kommunalabgaben von der Einkommensteuer zulässig sind, nicht unter⸗ scheiden zwischen den einzelnen Steuerarten, ohne die allergrößten Ungerechtigkeiten hervorzurufen. Denn wenn Sie sagen, die Grund⸗ und Gebäudesteuer soll allein abgezogen werden, dann schädigen Sie doch die Einkommensteuerpflichtigen. Warum sollen denn diese nun auch ihre kommunale Einkommensteuer nicht von der Staatssteuer abziehen? Und was wäre das für ein sonderbarer Zustand, wenn ge⸗ wissermaßen ein cireulus inextricabilis stattfände: erst wird die Staatssteuer veranlagt, dann wird von der Staatssteuer die kommunale Einkommensteuer abgezogen, und dann erst hat der Staat das Recht, seine Einkommensteuer zu erheben. Aber gehen Sie noch weiter! Wie verschieden und zufällig würden sich die Verhältnisse in den einzelnen Gemeinden gestalten, wenn hier in Berlin eine andere Kommunal⸗ steuerordnung besteht und die Grundbesitzer stärker herangezogen werden, und in Rixdorf eine andere Kommunalsteuerordnung, wo die Grundbesitzer nicht so stark herangezogen werden können. Wie kann das Verhältniß der Abzüge zur Staatssteuer sich nach diesen verschiedenartigen Besteuerungsformen in den einzelnen Gemeinden anders gestalten! Endlich, wenn eine Ge⸗ meinde — und unsere Städte und Kommunen sind ja in der Be— ziehung auf die Bemessung ihrer Ausgaben ganz außerordentlich frei — sich große Luxuseinrichtungen erlaubt und infolge dessen eine hohe Kommunalsteuer zu tragen übernimmt, dann sollte der Staat darunter leiden und seinerseits dadurch in seinem Einkommen ge⸗ schädigt werden? Je weiter Sie über die Sache nach— denken, so glaube ich, wird auch der Herr Vorredner sich selbst überzeugen, daß man in ein Meer von Verwicklungen, von Ungerechtigkeiten und Unbilligkeiten kommen würde, und er wird die Hoffnung fallen lassen müssen, daß seinem Wunsche vielleicht bei einer zukünftigen Gesetzgebung — nach der gegenwärtigen Gesetzgebung
ist ja der Finanz⸗Minister verpflichtet, darauf zu halten, daß nicht in