, r, e , ,,.
§ 2.
Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Deckung der zu den im ö L unter Nr. 1 und II vorgesehenen Bauauk fũhrungen und Be⸗ ef n n und der unter Nr. II vorgesehenen Förderung des Baues von Kleinbahnen erforderlichen Mittel von 51 433 000 Æ — 3 I) die gemãß z 1L9 von den 3 zu
leistenden Zuschũsse zu den Baukosten im
Betrage von zusammen S7) 0 000 — 3 2) die verfũgbaren Rest
bestãnde:
a. des Amortisations. fonds der Zweigbahn von Kleve nach Zeve⸗ naar im Betrage von 2 805 152 61 .
des Baufonds des vor⸗ maligen Rhein Nahe⸗
Eisenbahnunterneh⸗
mens im Betrage von mindestens
des Liquidationskontos der vormaligen Hessi⸗ schen Nordbahn ⸗ Ge⸗ sellschaft im Betrage von mindestens..
308 864 47
. zusammen 3 984985 21 ,
zu verwenden.
Zur Deckung des alsdann noch verbleibenden Reftbetrages von höchstens sind Staatsschuldverschreibungen auszugeben.
47 448 014 79 3
. § 3.
Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem e . zu welchen Bedingungen der Kündigung und ju welchen
ursen die Schuldverschreibungen verausgabt werden sollen (5 2), be⸗ stimmt der Finanz · Minister.
Im übrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der An- leihe und wegen Verjährung der Zinsen die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 (Gesetz⸗Samml. S. 1197) zur Anwendung.
§ 4.
Jede Verfügung der Staatsregierung über die im § 1 unter Nr. I und IL bezeichneten Eisenbahnen beziehungsweise Eisenbahn⸗ theile durch Veräußerung bedarf zu ihrer Rechtsgültigkeit der Zu— stimmung beider Häuser des Landtags. ⸗
Diese Bestimmung bezieht sich nicht auf die beweglichen Bestand⸗ theile und Zubehörungen dieser Eisenbahnen beziehungsweise Eisenbahn—⸗ theile und auf die unbeweglichen insoweit nicht, als dieselben nach der Erklärung des Ministers der öffentlichen Arbeiten für den Betrieb der betreffenden Eisenbahn entbehrlich sind.
§ 5. Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündigung in Kraft. Die dem Gesetzentwurf beigegebene Begründung lautet:
In dem vorliegenden Gesetzentwurf werden nach dem Vorgange früherer Jahre wiederum Geldmittel zu einer im Verkehrsinteresse nothwendig gewordenen Erweiterung und Vervollständigung des Staatseisenbahnnetzes sowie außerdem noch zur Förderung des Baues von Kleinbahnen erbeten.
Durch die Herstellung der im 51 unter J des Gesetzentwurfs vorgesehenen neuen Eisenbahnlinien soll die von den Interessenten dringend gewünschte und von den Provinzialbebörden warm befür— wortete Erschließung von verschiedenen, mit Schienenverbindungen noch nicht bedachten Landestheilen herbeigeführt werden.
Sämmtliche neue Bahnlinien sollen nach den für Nebenbahnen bestehenden Bestimmungen hergestellt und betrieben werden.
Die Herstellung der einzelnen Linien, über deren wirthschaftliche Bedeutung die (als Anlage I) beigefügten Denkschriften das Nähere ergeben, ist wie bisher von einer angemessenen Betheiligung der Inter⸗ essenten abhängig gemacht und demgemäß unter Berüäcsichtigung einerseits der Leistungsfähigkeit der Interessenten, andererseits der für sie aus der Bahnanlage zu erwartenden Vortheile und endlich der Höhe der Grunderwerbskosten bestimmt worden:
I) daß für die unter Nr. J Titt. a J bis 3 und 8 bis 10 auf⸗ geführten Linien neben der Einräumung des Rechts auf un—⸗ entgeltliche Mitbenutzung der Chausseen und sonstigen öffent⸗ lichen Wege nur der erforderliche Grund und Boden unent⸗
geltlich herzugeben,
2) daß zu den Grunderwerbskosten der unter Nr. 8 aufgeführten Linie ein Staatszuschuß zu gewähren und
3) daß zu den Baukosten der unter 4 bis 7 aufgeführten Linien — neben der unentgeltlichen Hergabe des erforderlichen Grund und Bodens — noch ein unverzinslicher, nicht rückzahlbarer Baarzuschuß zu leisten ist.
Bei der Bahn unter Nr. 8 (Bremervörde — Buchhol) hat die Gewährung eines Staatszuschusses in Aussicht genommen werden müssen, weil die betheiligten Interessenten nach den angestellten Er⸗ mittelungen bei ihrer nur beschränkten Leistungsfähigkeit zur Auf— bringung der gesammten auf rund 255 000 4 geschätzten Grund. erwerbskosten nicht im stande sein würden. Der mit Räcksicht bierauf auf 85 900 M bemessene Staatszuschuß steht ungefähr in demselben Verhältniß zu den Gesammtgrunderwerbskosten, in welchem der Staat unter ähnlichen Verhältnissen auf Grund des Gesetzes vom 6. Juni 1892 (GesetzSamml. S. 111) zu den Grunderwerbs— kosten der Bahn von Geestemünde über Bremervörde nach Stade Zuschũsse . hat.
In Anlehnung an das im Ctat der Eisenbahnverwaltung für 1885.96 zur Durchführung gebrachte Bruttoprinzip, sind im § 1 des Gesetzentwurfs die vollen Bausummen — also einschließlich der Baarzuschüsse der Interessenten für die Bahnlinien unter 4 bis 7 — zum Ansatz gekommen. Dagegen sind diese Zuschüsse im 5 2 zur Ermittelung der durch Ausgabe von Staateschuldverschreibungen zu beschaffenden Geldmittel von dem Gesammtgeldbedarf wieder in Abzug gebracht worden. Im übrigen stimmt die Fassung der im 5 1 unter Litt. A, B und C über den staatsseitigen Ausbau der einzelnen Linien gestellten Bedingungen im wesentlichen mit dem Wortlaut der letztjãbrigen Gesetze überein.
Die Erfüllung der Bedingungen, unter welchen hiernach der staatsseitige Ausbau der geylanten Gisenbabn gemäß den Bestimmungen im 8 1 unter Litt. A, B und O erfolgen soll, ist zwar noch nicht überall durch formelle Beschlüsse der betreffenden Kommunalverbände ire. es kann indessen nach dem Ergehniß der eingeleiteten Ver—
ndlungen erwartet werden, daß die Interessenten auch im vorliegenden i. durch Uebernahme der von ihnen verlangten Leistungen die Aug⸗
hrung der einzelnen Linien ermöglichen werden.
Die Bahnlinie, Oberrottenbach Katzhütte mit Abzweigung nach Königsee liegt durchweg auf schwarzburg- rudolstädtischem Staats
gebiet, während die Linie Gandersheim — .
—— mit einem Theil z ; . ungen ibrer Länge braunschweigisches Staatsgebiet durchschneidet. Wenn 66 die Herftellung dieser Linie für Rechnung des vreußischen taats vorgeschlagen wird, so ist dafür die Erwägung maßgebend gewesen, daß hierdurch auch wichtige dies seitige Interesfen gefördert werden. Da überdies von seiten der betreffenden fremden Re⸗ gierungen neben der unentgeltlichen Hergabe des erforderlichen Grund und Bodens auch namhafte Baarzuschüsse zu den Baukosten zugesichert worden sind, so dürften Bedenken nicht vorliegen, den Bau der Bahn- linien auf diesseitige Koften in Aussicht zu nehmen. Die Bedingungen des Baues und Betriebes der ersteren Linie innerhalb schwarzburg - rudolstãdtischen Staatsgebiets sind durch den (als Anlaze III beigefügten Staatgbertrag mit der schwar burg. rudolftãdtischen Regierung vom 30. Januar IS895 vereinbart. Wegen
Durchfũhrung der ine aderab eim · S e, durch braunschweigisches
Staatsvertrag noch nicht zum 6 ist, doch über die grundsätzlichen Bedingungen bereits Einverstãndniß erzielt worden.
1 Aufwendungen * sämmtliche, im 5 1 unter Nr. 12 be- zeichneten insgesammt ungefähr 42735 Km langen Bahnen sind auf 36 713 00 46 veranschlagt. hierzu tritt noch f die durch die be⸗ vorstehende Erweiterung des Staatseisenbahnnetzes nothwendig wer⸗ dende Vermehrung des Fuhrparks der Staatsbahnen für 427,5 Km Nebenbahnen zu 20 900 MÆ für das Kilometer — 8559 000 , so⸗ daß die Gesammtaufwendung für die im 5 1 unter Rr. J vorge⸗ schlagenen CEisenbahnen — 45 263 000 M beträgt.
Von dem zum Bau der unter Nr. 1, 5 und 7 bis 10 bezeichneten Bahnen erforderlichen Grund und Boden befinden sich etwa 28 ha mit einem Werthe von ungefähr 78 000 M bereits im Domänen⸗ und forstfiskalischen Besitz, für dessen Hergabe zu dem veränderten e,, . an sich auch im vorliegendan Falle eine Entschädi⸗ gung nicht beansprucht werden soll. Ob und inwieweit indessen für die mittelbaren Nachtheile dieser Abtretung (Abschneiden unbrauch⸗ barer Parzellen, Wirthschaftserschwernisse, verfrühter Holzbestands- abtrieb, Beschädigung von Saaten und Beftellungdarbeilen u. s. w.) seitens der Interessenten Entschädigungen zu leisten sein werden, muß der Feststellung in jedem einzelnen Falle vorbehalten bleiben.
Nach dem Ergebniß der über den voraussichtlichen Ertrag der einzelnen Linien angestellten Ermittelungen ist nur bei einem Theil der in Aussicht genommenen neuen Eisenbahnlinien eine ausreichende Ver⸗ zinsung des Anlagekapitals aus den unmittelbaren Erträgnissen zu erwarten. Wenn gleichwohl die Staatsregierung den Ausbau sämmt⸗ licher geplanter Bahnen vorschlägt, so geschieht dies mit Rücksicht auf die gesammten, mit der Ausführung verbundenen wirthschaftlichen und sonftigen Vortheile. .
Ueber die Nothwendigkeit der im 5 1 unter Nr. U und II des Gesetzentwurfs vorgesehenen Aufwendungen im Betrage . w 1170000 4,
2. j ö * . 5 . lo ö tie .
ergeben die als Anlage IL beigeschlossenen Denkschriften das Nähere. Der Baubedarf berechnet sich hiernach
dent, .
J
w ; 5 000000.
insgesammt auf 51 433 000
Zur Deckung eines Theils dieses Baubedarfs steht — abgesehen von den gemäß * O des Gesetzentwurfs von den Interessenten zu leistenden Baarzuschüssen im Betrage von 870 900 — der Antheil des Preußischen Staats an dem besonderen Amortisationsfonds für die Zweigbahn von Kleve nach Zevenaar zur Verfügung. Dieser e. ist auf Grund eines jwischen der vormaligen Rheinischen Lisenbahn - Gesellschaft und der vormaligen Niederlandischen Rhein= bahn ⸗ Gesellschaft unter dem 5. Jull 1862 über den gemein samen Bau- und Betrieb der genannten Bahnstrecke abgeschlossenen Vertrages aus jährlichen Rücklagen beider Gesellschaften an—= gesammelt und von der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft verwaltet worden. Mit der Verstaatlichung des Unternehmens der letzteren ist der Fonds um Gesammtbestande von 42265 798 4 898 auf den preußischen Staat übergegangen. Ueber diesen Betrag hat zu Staats. zwecken bisher nicht verfügt werden können, weil die Niederländische Staatsbahn Gesellschaft als Rechtsnachfolgerin der Niederländischen Rheinbahn-Gesellschaft Ansprüche an diesen Fonds erhob, welche die preußische Staats- Eisenbahnverwaltung als Rechtsnachfolgerin der Rheinischen Eisenbahn - Gesellschaft nicht als gerechtfertigt zu—
estand. »Der Streit hierüber hat erst nach der zum
1. Dezember 1890 erfolgten Kündigung des Vertrages vom 5. Juli 1862 zum Austrag gebracht werden können und zwar auf dem in letzterem fest fin Wege des schiedsrichterlichen Ver⸗ fahrens. Der Schiedsspruch ist am 4. Juli 15394 gefällt und rechts⸗ kräftig geworden. Nach demfelben ist ein Antheil nebst Zinsen von 1415 027 ½ 92 3 an die Niederländische Staatseisenbahn⸗Gesell⸗ schaft herauszuzahlen gewesen. Außerdem sind bei dem Fonds die der preußischen Staatskasse zur Last fallenden antheiligen Kosten des schieds richterlichen Verfahrens mit 5618 36 3 verausgabt worden. Nach Abzug dieser Beträge steht hiernach für die Zwecke des vor liegenden Gesetzentwurfs noch ein Betrag von 2 805 152 M 61 3 zur Verfügung.
. gleicher Weise kann über den ersparten Restbestand des Bau⸗ fonds des ehemaligen, Rhein⸗Nahe Eisenbahnunternehmens Verfügung getroffen werden. Wie in dem Bericht uber die Bauausführungen und Beschaffungen der Eisenkahnrern altung während des Zeitraums vom 1. Oktober 1893 bis dahin 1894 in Abschnitt I (S. 246) an- gegeben, ist bei diesem durch das Gesetz vom 28. März 1582 (Gesetz. Samml. S. 21) auf den Staat übergegangenen Unternehmen beim Abschluß des Baufonds eine Summe von 3068 864 S6 47 3 in baar und in Werthpapieren im Bestande verblieben und als erspart zu be—⸗ trachten. Diese Summe ist also zur anderweiten Verwendung für Eisenbahnzwecke verfügbar, weshalb die Einstellung in den ö gesetzentwurf veranlaßt ist.
Endlich kann im vorliegenden Gesetzentwurf auch noch über den Restbestand des Liquidationskontos , gol h im Be⸗ trage von 968 A 13 4 in baar und in Werthpapieren Verfügung getroffen werden. Obiger Bestand ist zur Durchführung der Liqui⸗ dation der Hessischen Nordbahn-⸗Gesellschaft nicht erforderlich gewesen und daher nach der Bestimmung im 52 des Vertrags vom 7. De⸗ zember 1881, betreffend den Uebergang des Bergisch. Märkischen Eisen⸗ bahnunternehmens auf den Staat (Gesetz vom 28. März 1852 — Geses⸗Samml. S. 21), dem Staat zur freien Verfügung anheim gefallen.
Nach Abzug der Bestände der vorbezeichneten Fonds in der für die Bauzwecke des vorliegenden Gesetzentwurfs verfügbaren, auf int⸗ gesammt mindestens 3 114985 21 4 ermittelten Höhe sowie der Baarzuschüsse der Interessenten von 876 000 6 werden für die im S JL vorgesehenen Baugusführungen 2c. noch 47 418 014 41 79 3 erforderlich und durch Ausgabe von Staatsschuldverschreibungen auf⸗ zubringen sein.
Statiftik und Volkswirthschaft.
Zeitschrift des Königlich preußischen Statistischen . Bure aus.
Vor kurzem iseim Verlage des Königlichen Statistischen Bureaus das NI. Vierteljahrs⸗Heft des Jahrgangs 1894 der Zeitschrift des 2 preußischen Statistischen Bureaus“ erschienen, welches neben zahlreichen rtikeln der Statistischen Korrespondenz“ größere Abhandlungen enthält über die Geburten, Gheschließungen und Sterbe⸗ fälle im , n, Staat während des Jahres 1893, ferner über das Volksschulwesen im Deutschen Reich von Profeffor Hr. A. Petersilie sowie weiter über die preußeischen und die deutschen Univerfitãten bon demselben. Das Schlußheft des genannten Jahrgangs wird binnen kurzer Zeit nachfolgen.
Das Ergänzung sheft XVII zu der Zeitschrift, das vor kurzem ausgegeben wurde, behandelt die Staats. und Gemeindewahlen im Preußischen Staate. Die textliche Bearbeitung des reichhaltigen Tabellenwerks ftammt aus der Feder des Regierungs⸗Raths Georg . ee, Heft sind zwei Tafeln mit graphischen Darstellungen
S ebiet sind die erforderlichen Verhandlungen mit der Herzogli ö ierung eingeleitet, und ist, 6 ein —
Ziteratur.
Rechts und Staatswissenschaft.
Kr. wi 22 dert ( g , , af, ege eranlassun . v . Kanzlei⸗Rath k. e , mn 4. 2 Gar
1895. Berlin, Carl Heymann's Verlag. 1895. 8. S. 356 83 * Der erste Band dieses Jahrbuchs erschien von dern usgeber und in dem gleichen ; zand war noch immer ein unentbehrlicher Bestandtheil jeder bibliothek, er eine Zusammenstellung der Ausführungegesetze un Gerichtsverfa ssungsgesetz und namentlich die Geschãftsordnung de Reichsgerichts vom 8. April 1880 enthält. Letztere ist jetzt in de Band [IV S. 52 ff. wieder gufgenommen. Das vorliegende bierte Jan buch ist ganz besonders reichhaltig. Nach einer kee chr der fesung. und Einrichtung der ordentlichen Gerichte (S. 1— 15) folgen die besonderen Gerichte (S. 16— 2). Beachtenswerth ist anderswo nicht vorhandene Zusammenstellung der reichsrechtlichen un landesrechtlichen Regelungen der juristischen Prüfung und der Vor, bereitung zum höheren Justizdienst (8. 24 - 32). Der J. Theil schließt mit einer Uebersicht der Besoldungs. und Penston⸗ verhältnisse der Richter und Beamten der Staatsanwalt 32—7) — Theil II bietet einen vollstãndigen Ausweis über sämmtlichen Justizperwaltungsbehörden und Gerichtshöfe des Reih und der Einzelstaaten. Anlangend das Reichsgericht, findet sich der bereits erwähnten Geschäftsordnung auch die Geschãftseintheilun unter den Beamten. S. 199 ff. sind die deutschen Konsulargericht verzeichnet, S. 202 die Gerichts behörden in den deutschen Sch gebieten. Diese Zusammenstellung giebt mit Genauigkeit . richten über Ort, Ginwohnerzahl, Perfonen des Rechls und Beam der Staatsanwaltschaft. — Theil III enthält außer sorgfãltigen statistischen Uebersichten ein Ortschafts· und ein Namens verzeichnnz Die Ausstattung in Druck und Papier ist gediegen. Aus dieser ge⸗ drängten Inhaltsübersicht dürfte sich hinlänglich ersehen lassen, dan das Jahrbuch den Gerichten unentbehrlich, aber auch den Anwalten als förderlich zu empfehlen ist.
— Das Reichsgesetz zum Schutz der Waarenbezeich⸗ nungen vom 12. Juni 1894. Nebst Aussührungsbestimmungen. Erläutert von Chr. Finger, Amtsrichter (Pfirt). Berlin 16g) . Vahlen. kl. 8. S. 152. 3 * — In der Einleitung zu diese Ausgabe ist zunächst der Fertschritt gegen das Gesetz vom 30. Re, bember 1874 kurz gekennzeichnet; dann folgt eine vollständige Ueber, sicht über die Literatur und hierauf das Gesetz selbst. Den einjelnen
aragraphen desselben sind ausgiebige Erläuterungen beigefügt, weich sich auf die Rechtsprechung und reiche Literatur stützen. Zwedmäß ist, daß überall die Quellen genau angegeben sind. Seite sös ist we. das in Aussicht stehende 3er, betreffend den unlautern Wettbewer berücksichtigt. Die sorgfältige Arbeit dürfte sich bei der Benutzun bewähren und Anerkennung finden.
Der dꝛutsche Zoll. und Steuerbeamte unter besondern Berüdsichtigung der baperischen Verhältnisse. J. Theil. Die Joh verfafsung und die Zollverwaltungs ⸗Organisation im Deutschen Neig und den einzelnen Bundegstaaten. Bearbeitet von C. Wiesinger, Kaiserlichem Regierungs Rath, Mitglied des Kaiserlichen Statistischt Amts. Erlangen, Palm und Enke (Carl Enke) 1894. 58. 21738 340 * — Wenn auch durch Art. 35 ff. der Reichsverfafsung de Gesetzgebung über das gesammte Zollwesen der Reichs gesetzgebung m gewiesen ist, jo blieb doch die Zollorganisation, wie sie sich im Lan von faft 40 Jahren in Zollvereinen und auf Grund der Zollverein, rng entwickelt und ausgestaltet hat, in den einzelnen Bundesstaaten ortbestehen. Hieraus ergeben ch trotz der Einheitlichkeit der Zoll gesetzgebung im Reiche mannigfache Verschiedenbeiten, bauptsaͤchlich auch wegen der den Zollorganen zugewiesenen Verwaltung und Erhebung der inneren Landesverbrauchssteuern. Damit man sich überall in diesen
Verwaltungs-, Zoll, und Steuer ⸗ Angelegenheiten zurecht finde,
bat der Verfasser mit genauester Sorgfalt und Zuverlässigkeit un der durch seine langjährige Thätigkeit als Zollbeamter gesicherten Kenntniß das vorliegende Handbuch zusammengestellt, welches, junächs für Zoll; und Steuerbeamte bestimmt, . in weiteren Kreisen, namentlich kaufmännischen und gewerblichen, von Nutzen sein wön. Besondere Beachtung verdient die kurze übersichtliche Geschichte der dentschen Zollverfassung (S. 1— 56). Der iI. abschließende Theil wird noch im laufenden Jahre erscheinen und die Geschäftsaufgabe der Zentralstellen, der Haupt. und Rebenämter und Aufschlay einnehmereien, die Rechte und Pflichten, Gehalt. und Anstellungk⸗ wie Pensionsverhältnisse der Zoll und Steuerbeamten umfassen. G Ueberblick über die Dienst und Geschäftsstatistik der deutschen Zol behörden soll den Schluß des biermit empfohlenen Werks bilden.
— Die Attiennovelle vom 18. Juli 1884. Ein Versuch, die Benutzung des Textes des Handelsgesetzbuchs, betreffend di Tommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, durch Gegenüberstellung zu erleichtern. Von Justiz⸗Rath Sch lie ckm ann⸗ Halle. Berlin, Carl Heymann's Verlag. 8. S. 168. 2 6 — Die Absicht dieser Arbeit ergiebt sich aus dem Titel. Die Neben. einanderftellung, läßt Gleichheit und Verschiedenheit rasch er. kennen. Es ist damit ein Wegweiser gegeben für die Kommentare, welche die Erläuterungen bald bei den Kom manditgesellschaften auf Aktien, bald bei den Aktiengesellschaften eingefügt haben. Die Arbeit dürfte sich als ebenso zuverlaͤssig wie nützlich erweisen.
— Die Landgüter ordnung für Schlesien vom 24. April 1884, erläutert an Beispielen. Ein praktisches Handbuch von Dr. jur. Wittig, Amtsrichter Naumburg a. Q.). Berlin 1894. J. J. Heine Verlag. 8. 73 S. Geb. 189 4. — Der Verfasser glebt nach einem geschichtlichen Ueberblick eine systematische Darstellung des Ge⸗ setzes unter Vergleichung mit den gleichartigen Gesetzen in den anderen Proꝛinzen. Besonders beachtenswerth sind die gut gewählten und uͤbersichtlich dargestellten Beispiele der Reihenfolge der Anerben. In einem Anhange ist die Landgüterordnung nebst den sich anschließenden Verwaltungsbestimmungen zum Abdruck gebracht. Die Arbeit darfte auch in den Gebieten anderer Landgüterordnungen Anerkennung und Verwendung finden.
— Geseß über die Landwirthschafts kammern don 30. Jun i 1894. Erläutert von H. Meyerhoff, Regierungs. Rath und Sxeziallommissar zu Minden i. W. Trier 1894 Fr. Linz. 5 S. 64. 6 1.20. — In , e. durchaus parteiloser Darlegung entwickelt Verfasser die Entstehung und Ziele des Gesetzes, abschließend mit folgendem Satz: Sollen die Landwirthschaftskammern jum Segen der Landwirthschaft und damit zum Segen des Vaterlande⸗ ereichen, so werden sie das Wort des Ministers für Landwirthschatt, omänen und Forsten in der Sitzung vom 23. April 1894 sich sten vor Augen halten müssen: Die Landwirthschaftskammern werden dal sein, was sie aus sich selber machen. Dem Abdruck des Geseßzes sind Inf ch tie Anmerkungen beigefügt, welche jedem Leser nutzbringend sein werden.
Verschiedenes.
— 2 e. Gefängnißkunde. Organ des Vereins der deutschen Strafanstaltsbeamten. edigiert von Dr. jur. Oskar Wirth, Königlich preußischem Geheimen Justiz⸗Rath und Direkter des Strafgefängnisses bei Berlin zu Plötzensee und Rummelsburg idelberg. G. Weiß. — In dem vorliegenden Sonderheft Br. 3 . irkli Zeheimen Ober ⸗Regierungs⸗ Ra ing, dem langjäht Referenten für Gefängnißangelegenheiten im 23 lich a Minifterium des Innern, und dem am 22. . 1854 verstor⸗ benen Regierungs- Rath Julius Eichrodt, Direktor des Großberjo? lichen Männerjuchthauses in Bruchsal, ein Nachruf gewidmet, dem der Thätigkeit dieser um die Strafvollstr und das Ee ängnißwesen hochverdienten Männer eine würdevolle gn m eng 6. ist. Jug dem weiteren Inhalt fei bervorge bebe Ueber das italienische Gefängnißwesen im Mittelalter und bis mt
.
Verlag im Jahre 1866; den
9
arter C. Kraus. ; Vorschlãge zur Reform i. von Otto Fleischmann, u i an der Kaiserslautern; Hat sich das der vorlãuñgen in seiner gegenwärtigen Gestalt und ährung bewährt?
in den Ausführungsbestimmungen wänschenswerth, welche?“ von , Direktor des Zellengefãngnisses Dem verdienstvollen Werk. Der Ver in anthropolo⸗ iehung‘ von Dr. J. Baer. Geheimen Sanitäts. Nath, der Strafanstalt n (Leipzi Georg
ist eine eingehende, sachlich fördernde Besprechung
Dr. Möbius, Oberarzt an der Strafanstalt zu Waldheim, et. Das Anlageheft erffattet Bericht über die Versammlung deutschen Strafanstaltsbeamten in Braunschweig vom 16. bis Mai 1894. Auch für diese Zeitschrift gilt, was bereits für andere Fenschaftliche Zeitschriften an dieser Stelle hervorgehoben wurde: e wünschenswerth sei, dieselbe in Beamtenkreisen in Umlauf zu Es würde für die Strafrechtspflege von segensreicher Wirkung wenn sämmtliche Richter von dem Inhalt des Blattes für Ge—⸗ kunde Kenntniß nähmen; damit wird der Besitz desselben in 5 amtlichen Bibliothek von Bedeutung.
— Der Prozeß Czynski. Thatbestand und Gutachten über Alllensbeschrãnkung durch hbypnotisch⸗suggestiven Einfluß, abgegeben a dem oberbaygris wurgericht zu München von . r Gras hey Professor Dr. Hirt, Dr. Freiherr von Schrenck⸗ Lotz lng und rofessor Dr. Preyer. Stuttgart, Ferdinand Enke. 8 *. 102. 6 1,50. — Einem ausführlichen und zuverlässigen
.
.
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zercht über den Verlauf des Prozesses folgen die von den Sachver- indigen erstatteten Gutachten aus dem Gebiet der Hypnose, welche mier den Versuchen zur Lösung dieser schwierigen Frage einen bleibenden
beanspruchen dürfen. — In demselben Verlage erschien, in das ache Gebiet einschlagend: Ein merkwürdiger Fall der Fas—⸗ nation. ven Professor W. Preyer, Dr. der Medizin und Pbilo are (Wiesbaden). Der Leser wird theilnahmevoll an der Ueder⸗ aungstreue des Verfassers nirgends, zweifeln. . Daneben sei auf- afsam gemacht auf eine kleine Schrift (fl. 8. S. 36) . Gedanken 1 Betreff des Münchener Prozesses gegen den Hyp⸗ ntifeur Czynski? von Dr. G. Wollny. Ceipzig 1895.
mald Mutze / Zeitschriften.
Die Berliner Thierärztliche Wochenschrift“, R von Dr. W. Dieckerhoff, Dr. R. Schmalz und Dr. R. Lothes
egeben wird und im Verlage von Richard Schoetz, Berlin NW., äint, hat in der Nr. 9 vom 28. Februar folgenden Inhalt: Därhoff: Gutachten über die Entwicklungszeit des Kehlkopfpfeifens n Ferden. — Maier: Ueber die Gehirn- und Rückenmarkstuberkulose a indes. — Referate: Strebel: Sprunggelenkskrankheiten beim He, — Imminger: fkrebsͤbehandlung mit Thioform. — Prus: r die Wirkung des Malleins auf das Blut und seinen diagnosti⸗ ze Werth. — Schwartz: Eine schnelle und sichere Methode zur Inilisierung von Seide. — Kleine Mittheilungen. — Tagesgeschichte. Deffentliches Veterinãrwesen: Seuchenstatistik und Veterinär⸗ zelne. Fleischschau und Viehverkehr. — Personalien. — Vakanzen.
Land⸗ und Forfstwirthschaft.
Königlich Preußisches Landes-Oekonom ie⸗-Kollegium.
Die gestrige dritte ,. begann mit einem Referat des ämnmerherrn von Rheden (Rheden in . über: Die Dichtigkeit einer besseren wirthschaftlichen Ausbildung der ländlichen weiblichen Bevölkerung. Der Redner myfahl die Annahme folgender Resolution: „Das Landes⸗ Dekonomie ⸗ Kollegium erachtet zwar die Ausbildung der kindlichen weiblichen Jugend in der eigenen Familie für die leste und naturgemäßeste Art der 2 spricht sich aber gleich fär die im allgemeinen landwirthschaftlichen Interesse dringend Köotene weitere Förderung des Systems zweckentsprechender Haus⸗ i echten aus. Das Landes⸗Dekonomie⸗Kollegium ersucht den bern Minister, für die Beschaffung der erforderlichen Mittel zu vor⸗ Wachtem Zwecke Sorge tragen zu wollen und zugleich den landwirth⸗ baftlichen Vertretungen anheim zu geben, sich eine möglichst wirk⸗ ane Förderung geeigneter Ausbildung der ländlichen weiblichen Be— älferung angelegen sein zu lassen.“
Der Antrag wurde einstimmig angenommen. *
) S. a. die Nrn. 61 u. 62, Erste Beilage.
Es folgten, als letzter Gegenstand der Tagesordnung, die Ja hresg⸗ berichte der landwirtkschaftlichen Zentralver eine, und zwar berichtete zunächst Ober ⸗Forstmeister Dr. Dan ckelmann Eberswalde) über die , , . Der Referent theilte mit, daß es in Preußen 500 ha Waldödland gebe. Es würden nun im ganzen jährlich? Millionen zum Ankauf von Waldödland bewilligt; wenn man das Doppelte, alse 4 Millionen, zu diesem Zweck bewilligte, dann könnte man jährlich 2 ha Waldödland bebauen. Daß das Waldödland sich so unendlich vermehre, habe hauptsächlich in den traurigen landwirthschaftlichen Erwerbs⸗ veihältnissen seinen Grund. Es sei nicht seine Aufgabe, zur Be⸗ kämpfung des landwirthschaftlichen Nothstands Mittel vorzuschlagen; jedenfalls aber müsse dafür gewirkt werden, daß die Entwaldung nicht weitere Fortschritte mache. In diesem Punkt müsse das Privatinteresse dem öffentlichen 8 untergeordnet werden. Der Redner befürwortete schließlich folgende Resolution: Das Landes Dekon omie⸗Kollegium wolle erklären: 1 Für Erforschung der klimatischen Wirkung des Waldes ist es wünschenswerth, in waldlosen, einen Massenwald umschließenden Gegenden vergleichende meteorologische Beobachtungen im Walde und in dessen naher und weiterer Umgebung anzustellen. 2) Eine nam hafte Erhöhung des Ankaufsfonds für Waldödland im Etat der Staats- Forfstverwaltung ift im Landeskulturinteresse drin⸗ gend wünschenswerth. 3) Die Rexision des Waldschutz⸗ und Genossenschaftsgesetzes vom 6. Juli 1875 entspricht einem dringenden Bedürfniß. 4) Zur Hebung der Waldwirthschaft in 1 empfiehlt sich, daß die Staats⸗Forstverwaltung auf
ntrag der Waldbesitzer die Forsteinrichtung gegen Erstattung der Selbstkosten übernimmt. 5) Es ist wünschenswerth, nach dem Vor⸗ gang des österreichischen Ackerbau⸗Ministeriums, planmäßig geleitete Versuche zur Vertilgung von Mäusen durch Baeillenvergiftung, unter zuverlässiger Bestimmung der getödteten Mäusearten in Feld und Wald, vorzunehmen. 6) Eine gleichmäßige gesetzliche Regelung und namhafte Erhöhung der Jagdscheingebühr in Preußen e, . angezeigt — In der Debatte erklärten sich die meisten Redner mit dem Antrag des Referenten einverstanden; vielfach wurde auch dem Paffus in dem Antrag, der eine namhafte Erhöhung der Jagdscheingebühr verlangt, zugestimmt. Freiherr von Erffa (Wernburg) bemerkte jedoch, er könne namens der konser⸗ vativen Fraktion, der er ⸗ angehöre, erklären, daß dieselbe für eine noch weitere Erhöhung der Jagdscheingebühr von 15 , die jetzt dem Landtage vorliege, nicht zu gewinnen sein werde. — Ritter⸗ gutsbesitzer von Radecke (Redden, Ostpreußzen) beantragte: dem Passus 5 des Antrags des Referenten hinzuzufügen: Den bei der Forstoerwaltung angestellten Lohnjägern sind Freijagdscheine zu ge⸗ währen. — Der Antrag des Referenten gelangte schließlich, unter Streichung des Antrags Radecke, unverändert zur Annahme.
General ⸗Sekretãr Steinmeyer (Danzig) erstattete hierauf den Jahresbericht über den Ackerbau. Der Referent bemerkte u. a., daß die Kalkdüngung immer mehr angewendet werde. Es werde auch immer mehr auf gute Saaten gesehen. Ueberall mache sich der Grundfatz geltend. Wie die Saat, so die Ernte. Die von dem landwirthschaftlichen Ministerium angeregte Kalidüngung sei viel fach angewendet worden. Die Düngung mit schwefelhaltigem Kali habe sich nicht bewährt; dagegen seien durch Düngung mit kohlen saurem Kali wenigstens quantitative Erfolge erzielt worden. Der Ausbreitung des Obstbaues seien die ausländische Konkurrenz und die hohen inländischen Frachten im Wege. Dringend zu wünschen sei, daß der Obstbau mehr als bisher kultiviert werde. Man könne der Staatsregierung nur dankbar sein, daß dieselbe mit Düngungs⸗ und Saatversuchen vorgegangen sei. Ganz besonders hätten sich diese Versuche in seiner Heimath bewährt. Der Redner empfahl im weiteren die Pflege der Moordämme, ganz besonders aber der Höhenkultur. Letztere sei am ebesten im stande, die Landwirthschaft vor Mißernten zu schützen. Deshalb wäre es in hohem Grade bedauerlich, wenn der Zuckerrübenbau irgendwelche Einschränkung erfabren würde; denn man müsse zugestehen, daß der Zuckerrübenbau der beste Lehrmeister für die Höhenkultur gewesen sei. Redner sprach schließlich der Forstver⸗ waltung seinen Dank aus, daß dieselbe durch Hergabe von Gras und Waldstreu der Landwirthschaft in ihrer Nothlage beigestanden habe.
Nach längerer Debatte gelangte folgender Antrag des Grafen von Bernstorff (Wehningen) zur Annahme:! „Das Landes⸗Ocko⸗ nomie⸗Kollegium wolle erklären: Der Mangel einer genügenden An⸗ zahl tüchtiger Kulturtechniker ist eines der größten Hindernisse für die Ausführung von Meliorationsarbeiten. Es ist daher dringend wün⸗ schenswerth, daß seitens der landwirtbschaftlichen Zentralverwaltung auf die Vermehrung dieser Kräfte hingewirkt werde.“
Es folgte der Jahresbericht des Rittergutsbesitzers von Kries (Trankwitz, Westpreußen) über die Viehzucht. Der Referent fübtte u. a. aus, daß, obwohl auf fast allen Gebieten Ueberproduktion
daher Aufgabe der Landwirthe, auf die Pferdezucht volles Augenmerk zu richten. s der Schweinezucht komme von allen Seiten die Klage, daß die Schweineseuche jeden a der Schweinezucht verhindere. stelle daher den Antrag: Das Landes ⸗Oekonomie-⸗-Kollegium wolle beschließen: die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, daß dieselbe für die Erforschung und Bekämpfung der Schweineseuche in ähnlicher Weise, wie dies für die Maul⸗ und Klauenseuche bereits gescheben, einen Preis aussetze. Ferner ersuche er, folgender Resolution zuzu⸗ stimmen: Die deutsche Viehzucht bat in den letzten Fahren einen Auf⸗ schwung genommen, welcher geeignet scheint, die kritische Lage der Landwirthschaft mehr oder minder zu erleichtern. Diese Möglichkeit erscheint indessen völlig mr e m n, wenn die Königliche Staats⸗ regierung nicht im stande sein sollte, die Einschleppung von Vieb⸗ seuchen aus dem Auslande sowie die unlautere Konkurrenz mit Viebprodukten — Butter, Fleisch, Wolle u. s. w. — wirksam zu bekãmpfen. .
Rittergutsbesißer von Radecke (Redden in Ostvreußen) be richtete über die Schafzucht. Der Redner führte aus: Wahrend früher die Schafzucht zu den lohnendsten Erwerbszweigen der Land⸗ wirthschaft gehört habe, gehe dieselbe jetzt in allen Gegenden Deutschlands immer mehr zurück. Cs entstehe dadurch der deutschen Landwirth⸗ schaft ein Ausfall für Wolle von 36 Millionen und ein Ausfall für
eisch von etwa 24 Millionen Mark. Diese 60 Millionen Mark
ießen sich nicht durch andere Produktionszweige ersetzen, denn die Rindriebzucht eigne sich nicht für alle Gegenden, abgesehen davon, daß infolge des immer weiteren Sinkens der Preise aller Meierei- produkte auch die Rindriehzucht nicht mehr lohnend sei. Es sei daher Aufgabe der Landæirthe, aber auch der Staatsregierung, die Schafzucht wiederum zu fördern. Letztere könne dies am wirksamsten durch Einführung eines Wollzolls thun. Er sei der Ueberzeugung, daß durch einen 86 Wollzoll, wodurch die Schafzucht wieder zur Blüthe in Deutschland gelangen würde, der Landwirthschaft mehr ge⸗ holfen werden könne, als durch alle anderen vorgeschlagenen kleinen Mittel. ;
Die Anträge von Kries gelangten einstimmig zur Annahme.
Nachdem noch der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Thiel (Berlin) Vorschläge für eine geeignetere Stoffbertheilung bei Be⸗ arbeitung der Berichte gemacht hatte, war die Tagesordnung erschöpft und wurde die diesjährige Versammlung des TLandes⸗Oekonomie⸗ Kollegiums geschlossen.
Verdingungen im Auslande.
Rumänien.
7. April. Zentralverwaltung des Kriegs⸗Ministeriums in Bu karest: 100 Offiziers hemden, 2500 Mannschaftshemden, 200 Offiziers Unterbeinkleider, 2500 Mannschafts. Unterbeinkleider, 1750 baumwollene Nachtmützen, 1400 Paar baumwollene Strümpfe, S5é0 Sommer⸗Schlafröcke, 1200 Handtücher, 1500 Sewvietten, 100 Schürzen für Aerzte, 200 desgleichen für Krankenwärter, 50 Blusen für Aerzte, 1600 Betttücher, 200 Matratzenüberzüge, S50 desgleichen mit Kopfkissen.
8. 3 Ebenda: 10650 Winterschlafröcke, 200 Paar Winter⸗ beinkleider, 1050 Winterdecken, 150 Paare Schlavpschuhe.
11. April. Ebenda: gö50 emaillierte eiserne Kannen, gö50 des⸗ gleichen Schüsseln, 1050 Tischmesser, 1350 Tischlöffel, 1250 Tisch⸗ gabeln, 750 emaillierte eiserne Spucknäpfe, 160 desgl. Nachtgeschirre, 50 desgl. Waschbecken, 40 desgl. Kannen, 50 Maximalthermometer.
Verkehrs⸗Anstalten.
Warnemünde, 12. März. (W. T. B.) Die Dampfer⸗ verbindung mit Gjedser ist für morgen, den 13. März, zweifel⸗ haft, da die Schiffe heute nicht durchgekommen sind.
Bremen, 13. März. (W. T. B) Norddeutscher Lloyd. Der Postdampfer Neckar‘ ist am 11. März Nachmittags in Gibraltar angekommen. Der Postdampfer Graf Bismarck“ ist am 9. März von Santos nach Bahia abgegangen. Der Reichs—⸗ Postdampfer Oldenburg“ hat am 11. März Mittags die Reise von Genug nach Southampton fortgesetzt. Der Postdampfer „H. H. Meier“ ist am 12. März in Montevideo angekommen. ;
London, 12. März. (W. T. B.) Der Castle⸗ Dampfer Dunottar Castle ist Montag auf der Ausreise in Capstadt angekommen. Der Union⸗Dampfer Norman ist Dienstag auf der Ausreise von Madeira abgegangen.
herrsche, diese auf dem der Pferdezucht nicht vorhanden sei. Es sei
. Untersuchungs⸗Sachen.
. Aufgebote, . u. dergl.
3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ c. Versicherung. . Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛe. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
Oeffentlicher Anzeiger.
h Untersuchungs⸗Sachen.
6 Steckbriefs⸗ Erneuerung. Der unterm 29. Februar 1892 hinter den Banguier V. Mi 37685. Salo Neumann aus Potsdam in den Akten IJ. . 92 erlassene Steckbrief wird hierdurch er⸗ neuert. Potsdam,. den 4. März 1895. . Königliche Staatsanwaltschaft.
ists] Steckbriefs⸗ Erneuerung.
71501
der Strafprozeßordnung von dem Herrn Zixil⸗ am 11. Vorsitzenden der Ersatzkommission Berlin II über wohnhaft daselbst, die der Anklage zu Grunde liegenden That ⸗ ö sachen ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden. 5. November 1872 zu Meggen,
Landsberg a. W., den 14. Februar 1895. Königliche Staatsanwaltschaft.
Oeffentliche Ladung.
Karl August Samuel Kurreis. geboren am 27. April 1867 zu Gransee, Kreis Ruppin, letzter 3. April 1871 zu Oberhundem, Aufenthalt Landsberg a. W., zur Zeit unbekannten daselbst,
daselbst,
daselbst,
6) den Heinrich Gustav Nockelmann, geboren am mit 5720 66 Nutzungswerth' zur 6. September 1872 zu Meggen, zuletzt wohnhaft veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, ö
. , , , ,. auf Aktien u. Aktien ⸗Gesellsch. 7. Erwerbs. und Wirthschafts⸗Genossenschaften.
8. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.
9. . 10. Verschiedene Bekanntmachungen.
ö
geboren am 11. September 1869 zu Meggen, zuletzt 11. Mai 1895, Vormittags 10 Uhr, vor
dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle,
5) den Anton Johann Kompernaß, geboren am Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., par⸗
zuletzt wohnhaft terre, Saal 40, versteigert werden. Das Grund⸗ stück hat eine Fläche von 7a 13 4m und ist ebäudesteuer
Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen
7 den Franz Stein, geboren am 25. Januar und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen,
1872 zu Oberelspe, zuletzt wohnhaft daselbst, ; onder — 8) den Schreinergesellen Josef Neus, geboren am richtsschreiberei, ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden.
sowie besondere Kaufbedingungen können in der Ge⸗
zuletzt wohnhaft Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des
Der gegen den Kaufmann ( Handelsmann) Albert roner wegen Betruges und Unterschlagung unter dem 13. Februar 1890 in den Akten L. R. I 429. ds erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert. Berlin, den 8. März 18959. ̃ Derllnterfuchungsrichter beim Königlichen Landgericht.
Bes] Stectbriefs Erledigung.
er gegen den Banguier Moriß Rosenthal Hen wiederholter Unterschlagung unter dem 24. Fe⸗ r 18869 in den Akten J., III. H. S6, S2 er, lere und am 2. Juni 1887 erneuerte Steckbrief dind zurũckgenom men.
Derlin, den 6. Mär; 18985.
Königliche Staatsanwaltschaft I.
kszo Oeffentliche Ladun g.
Johannes Walther 22 geboren zu Berlin P 21. Januar 1872, letzter bekannter Aufenthalt in n hhen. Kreis Soldin, zur Zeit unbekannten nusenthaltz, wird. Feschulbigt, als Wehꝛpflichtiger e niht, sch denn Ciztitt n den Ftenst we 9 e. eeres oder der 2 zu entziehen, ohne Wwüubniß das Bundesgebiet. beriaffen. zu haben, ö nach erreichtem militärpflichtigen Alter außerhalb des Bundesgeblets aufzuhalten. , Heng co , i ,s, dne, neuf den 27. Mai 1898. Vormittags ; r, vor die Strafkammer des Königlichen Land- s zu Landsberg a. W., Richtstraße Rr. 273, 1 mptverhandlung geladen. Bel unentschuldigtem ben wird 8 auf Grund der nach 5 472
Aufenthalts, wird beschuldigt, als Wehrpflichtiger in der Absicht, sich dem Eintritt in den Dienst des stehen⸗ den Heeres oder der Flotte zu entzieben, obne Er⸗ laubniß das Bundesgebiet verlassen zu haben oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufzuhalten. Vergehen gegen § 140 Nr. 1 Str⸗G.-B. Derselbe wird auf den 24. Mai 1895. Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Lands—⸗ berg a. W, Richtstraße Nr. 72/73, zur Hauptver- handlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach § 472 der Strafprozeßordnung von dem Herrn Zivilvorsitzenden der Ersatz⸗Kommission zu Neu-Ruppin über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden. III. M] 158,965. Landsberg a. W., den 22. Februar 1895. Königliche Staatsanwaltschaft.
74843 Beschluß. , Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft wird gegen:
1) . Handarbeiter Franz Gustar Robert KFayser, geboren am 2. Juli 1871 zu Ennest, zuletzt wohnhaft daselbst,
2 den Johann Mathias Gummen, geboren am e, ge, 1872 zu Sange, letzter Wohnort un⸗ ekannt,
3) den Ackerer Johann August Rauterkus, 6e f. a April 1872 zu Roscheid, zuletzt wohn
aft daselbst,
4) den AÄnstreichergesellen Karl Jakob Wilhelm,
3) den Johann Josef Gecks, geboren am 29 Mai 1872 zu Altenhundem, zuletzt wohnhaft daselbst,
10) den Friedrich Wilhelm Kiel, geboren am 22. Dezember 1872 zu Altenhundem, zuletzt wohn⸗ haft daselbst. !
1I) den Josef Müller, geboren am 24. März 1872 zu Silberg, zuletzt wohnhaft daselbst,
wegen Vergebens gegen 5 140 St. G. B. das Haupt- verfahren vor der Strafkammer bei dem Königlichen Amtsgericht zu Siegen eröffnet.
Zugleich wird das im Deutschen Reich befindliche Vermögen der Angeklagten zur Deckung der dieselben möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens in Gemäßheit des § 140 i, ,, in Höhe von je 500 M mit Beschlag elegt.
Arnsberg, den 22. Februar 18935.
Königliches Landgericht. Strafkammer III.
Schneidewind. Brisken. Schwemann.
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
7h24 Zwangs versteigerung. ; Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im
. von der Königstadt Band 31 Nr. 737 A.
auf den Namen des Architekten und Maurermeisters aul Spitzenberg eingetragene, in der Grenadier⸗ aße Nr. 32 und Nr. 31 belegene Grundstück am
Versteigerungstermins die Einstellung des Ver fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 11. Mai 1895, Nachmittags 121 Uhr, an Ge⸗ richtsstelle, wie oben, verkündet werden. Berlin, den 4. März 1895. Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 86.
74979 Zwangsversteigerung. . Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 153 Nr. 6811 auf den Namen des Kürschnermeisters Wilhelm Seidel zu Berlin eingetragene, zu Berlin in der Brunnenstraße Nr 97 belegene Grundstück am 8. Mai 1895, Vormittags 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flche 8. bann, Saal 49, versteigert werden. Das Grundstück hat eine , von 19 a 89 am und ist nach dem Er⸗ ebniß der , , , ne,. mit 16100 0 utzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück Etz ende Nachweisungen, sowie be⸗ an Kaufbedingungen können in der Gerichts chreiberei ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag