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S er die allgemeinen Intereff e, , unserer Landwirt
Um 5 Uhr wird darauf die weitere Berathung auf Donnerstag 1 Uhr vertagt.
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Prenßischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 42. Sitzung vom Mittwoch, 13. März.
Auf der Tagesordnung stehen; Initiativanträge, die An⸗ lage konfessioneller Kirchhsfe und die eis der Doppelbesteuerung betreffend, sowie Petition en.
Zur Berathung gelangt zuerst der von den Abgg. Dr. Bachem und Roeren gen eingebrachte Gesetzentwurf, der in seinem einzigen Paragraphen bestimmt, daß die Kirchen⸗ gemeinden der anerkannten Religionsgesellschaften im ganzen Um fange der Monarch ie das Recht haben sollen, auf ihre Kosten Begräbnißstätten für ihre Konfessions angehö⸗ rigen zu errichten. Das Wort nimmt dazu
Abg. Roeren (Zentr.): Der Antrag bezweckt, den Ausnahme⸗ zustand, welcher in Bezug auf die Anlegung konfessioneller Kirchhöfe in dem linkesrheinischen Theil der Rheinprovin ö den sammt⸗ lichen altvreußischen Provinzen herrscht, zu beseitigen. Nach dem preußischen Landrecht ist es den anerkannten Religionsgesellschaften gestattet, kon⸗ fessionelle Begräbnißstätten anzulegen. Die französische Gesetzgebung wãhrend der Revolutionszeit untersagte die Errichtung konfessioneller Be⸗ gräbnißstätten, und ein neuerliches Erkenntniß des Reichsgerichts hat darauf hin die Neuerrichtung konfesstoneller Kirchböfe in den Ge⸗ bieten französischen Rechts für unzulässig erklärt. In zahlreichen Fällen ist die Genehmigung zur Anlage konfessioneller Kirchhöfe gegeben und damit der Wunsch der Bevölkerung beider Koönfessionen erfüllt worden; andererseits ist aber häufig über die Bedürfnißfrage eine Rüdäußerung der Bürgermeister gefordert worden, deren Beant wortung dann zur Ablehnung führte. Wir verlangen nicht ein Pri- vilegium, sondern die Beseitigung eines Ausnahmezustandes, der sich auf Grund eines Revolutionsdekrets gebildet hat.
Abg. von Cuny (nl): Die Verwaltungsbebörden batten Recht, wenn sie auf Grund des bestehenden Rechts in den bezeichneten Ge—⸗ genden der Rheinprovinz die Anlage konfessioneller Kirchhöfe ver⸗ weigerten. Das erkennt auch der Vorredner an und verlangt deshalb eine anderweitige Regelung. Ein großer Theil meiner politischen Freunde und ich sehen keinen ausreichenden Grund für eine solche n Aenderung, gerade weil sie bei dem bisherigen Zustande eher eine Annäherung beider Konfessionen für möglich halten. Aber auch technisch würde ich eine Revision der bestebenden Gesetzgebung in der vorliegenden Frage für geeigneter halten als ein besonderes Gesetz. Es hängt nämlich mit dem angeführten Dekret eine Menge sanitätspolizeilicher Bestim ⸗ mungen zusammen, die nicht ohne weiteres beseitigt werden können. Einer Berathung des Antrags in einer Kommission von 14 Mit- gliedern werden wir uns daher nicht widersetzen.
Abg. Freiberr von Evnatten (Zentr.): Heut zu Tage werden Gesuche um Anlegung von konfessionellen Kirchboöfen fast generell ab⸗ geschlagen da man an dem in der neueren Zeit gefällten Urtheil des Heichsgerichts festhält, während bei anderen Dingen eine erneute richterliche Entscheidung gern gestattet wird. aß dort, wo
konfessionelle Kirchhöfe bestehen, Intoleranz geübt worden sei,
müßte uns die Schamröthe ins Gesicht treten, daß für die kein ähnliches Gesetz gemacht worden ist. Der vorliegende Entw entspricht einem allgemein gefühlten Bedürfniß, und ich hoffe au
— 2 23 Plettenb Meh (kons.): Mein 3 err von et ten berg⸗Mehrum (kons.): e politischen Freunde halten prinzipiell eine konfessienelle Scheidung der Kirchhöfe für richtig, theilen aber die Bedenken des Abg. von Cuny, daß durch den einen Paragrayhen der Vorlage nicht alle einschlägigen 2 geregelt werden können. Wie soll es werden, wenn * den Angehörigen einer Konfession kein konfessioneller Kirchhof in dem Ort, in. dem er gesterben, besteht? Darum bedarf es einer gründe ten Faffung der er weshalb unfere Frakflon sich dem An⸗
a ; orlage an eine Kommission von 14 Mit⸗ gliedern anschließt.
Abg. van Woyng fr. ken) Wir stimmen damit überein, daß jwelfellos eine Härte und Rechtsungleichheit darin liegt, daß die linksrheinischen Theile Preußens in Bezug auf das Kirchhofswesen anders gestellt sind als die anderen Theile der Monarchie. Wir haben aber die Ueberzeugung, daß die Vorlage nicht mit der nötbigen Gründlichkeit ausgearbeitet ist. Wir vermissen vor allem Bestimmungen in dem Entwurf, die die Rechte des Staats in sanitãtspolizeilicher, polizeilicher und anderer Beziebung feststellen. In der Begründung sind diese Fragen ja leicht gestreift, wir glauben aber, daß sie geregelt werden müssen. Dann vermissen wir welche sicherstellen, daß die vorhandenen kommunalen Kirchböfe be⸗ stehen bleiben, daß die konfessionellen Minderheiten nicht durch Auf⸗ hebung der kommunalen Kirchhöfe beeinträchtigt werden, und daß sämmtliche Steuerzahler zu den Kosten der Unterhaltung der kommu⸗ nalen Kirchhöfe nach wie vor herangezogen werden können, auch wenn konfessionelle Kirchhöfe vorhanden sind. Wir schließen uns daher dem Antrag der konserbativen und nationalliberalen Fraktion an und bitten zur gründlichen Durchberathung der Vorlage um Ueberweisung der⸗ selben an eine Kommission von 14 Mitgliedern.
Abg. Dr. Graf (nl) hält ebenfalls eine Kommissionsberathung für nothwendig, da es sich keineswegs nur um den Geltungsbereich des französischen Dekrets, sondern um ein Gesetz für die ganze Monarchie handle. Die Rechte der kommunalen Kirchhöfe, wo solche beständen, müßten durchaus gewahrt werden.
Der Mitantragsteller Dr. Bachem (Zentr.) bemerkt in seinem Schlußwort, daß an den Sanitäts. und ortspolizeilichen Bestimmungen des Dekrets gar nichts geändert, sondern nur etwas hinzugefügt werde, nämlich das Recht der Gemeinden, eigene konfessionelle Kirch⸗ böfe zu schaffen. Redner erklärt sich schließlich mit einer Kommissions⸗ beginn einverstanden. ; — .
Der Antrag wird demgemäß an eine Kommission von 14 Mitgliedern verwiesen.
Von den Abgg. Böttinger (nl) und Vopelius (fr. kons.) ist folgender Antrag eingebracht worden:
Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, in Ergänzung des g r, , , vom 14. Juli 1893 noch vor dem 1. April d. J. gesetzliche Vorschriften herbeizuführen, wonach bei der Heran⸗ ziehung der Steuerpflichtigen zur Einkommensteuer in ihren Wohn⸗ sitzgemeinden dasjenige Einkommen, welches den Steuerpflichtigen aus Grundvermögen, Handels⸗ oder gewerblichen Anlagen und Han⸗ dels oder Gewerbebetrieb sowie aus der Betheiligung an dem Unternehmen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in, in außer- preußischen deutschen Staaten liegenden Gemeinden zufließt, von der Besteuerung frei zu lassen ist. .
Abg. Böttin ger (ul.): Wir halten die Doppelbesteuerung von Gewerbetreibenden, die außerhalb Preußens Besitz haben, für ungerecht, mindestens aber für sehr hart. Die Wirkung wird sein, daß der Ge⸗ werbetreibende, der zwar zur Staatssteuer nicht mit seinem aus⸗ ländischen Besitz herangezogen wird, mit einem vielfachen Prozentsatz von den Gemeinden e , wird und auch nach dem am 1. April in Kraft tretenden Gesetz besteuert werden muß. Das kann für die Gemeinden in hobem Grade bedenklich werden, da die Gewerbetreibenden vielfach vorziehen werden, ihren Wohnsitz außerhalb Preußens zu verlegen. Eine ganze Reihe von Handelskammern hat sich schon im Sinne unseres Antrags ausgesprochen, derselbe kann auch keinen Ausfall für die Gemeinden bedeuten, da es sich ja um eine Einnahme handelt, die bisher noch nicht bestand. Wir haben schon bei Berathung des Kommunalsteuergesetzes dieselben Bedenken geäußert, wollten aber daran nicht das rechtzeitige Zuftandekommen scheitern lassen. Auch vor einer
risten
licheren trag auf Ueberweisung der
im Gesetz
Vorschriften,
fakultativen Einführung der Bestimmung m ih .
Man hält es für nicht ein zu andern, . eh eine Un en de
336 . 5. ö. o ere Pflicht, eine 3 . zum 1. April die Sache geregelt sein muß. so r *. ! verlieren. sondern mussen an die Regierung die Bitte richten unserm Antrage das Gesetz zu ändern .
Geheimer Sber / R atß Nö ll: Das — . k r mn Een m daher im Namen desfelben *
Antrags zu beschäftigen, ich n Erklärung abgeben. Ich glaube aber erklären zu können, de Regierung dem Antrag — gegenüber steht. Die zielt ja darauf ab, die Regierungs vorlage in ihrer ursprünglichen wieder herzustellen, wie sie im Kommunalsteuergesetzentwurf en war. Ob es möglich sein wird, bis zum 1. April die Sache n ke gen m it r ö 2 fen af . e. fich emp i wird, den Antrag so ränkt zu lassen, nur die ausl . Einkommen unberührt bleiben. inn
6
llt babe
eine Kon trag an R Die Doppelbesteuerung enthält ars ö wie in meinem Wahlkreise Hanau so ng anderswo, die Absicht, Geschäftsbetriebe außerhalb Preußens zu be; legen. Es würde dann eine Aenderung der GSemeindenmlagen 3, folgen müssen, durch die nur der Mittelstand belastet werden wünm Deshalb bitte ich, die bestehende Härte baldigst zu befeitigen und R k , 9 t auf d ñ ö ; Mo br (nl) verweist auf den engen Zusammenhang zwi seinem hlkreise Altona und Hamburg. ö ö. al Hamburg konzentriert, in Altona wohnten viele Besitzer solcher C. schäfte. Der Antrag würde zu Nachtheilen für Altona führen. g schlage vor, den Gemeinden zu überlaffen, in welcher Höhe sie hn Zuschlag erheben wollten. bg. Born (ul.) empfiehlt unter Hinweis auf die wohlwollen Haltung des Regierungskommissars die Annahme des Antrags. Abg. Böttin ger (nl) bittet in seinem Schlußwort 3 sofortige Annahme des Antrags ohne Kommissionsberathung, da R e, r, ja gar keine präjudizielle Bedeutung habe und zu ni verbinde. Darauf wird der Antrag Böttinger angenommen
Es folgen Petitionen.
Eine Petition des Verbandes der Handels gärtt.
Deuts ö. nds, die zwecks Schutzes gegen Hasen ⸗ und Kaninchen in den Baumschulen und Samenfeldern um Abänderung des schadengesetzes vom 11. Juli 1891 bitten, wird der Regierung! Material überwiesen. ;
Gelegentlich einer Petition des Pfarrers Schnaus in Na stadt, der bittet, bei Berechnung der Dienstalters zu lagen die außerhalb Preußens zugebrachte Dienstzeit in Anrechnung! bringen, erklãrt Regierungs⸗Rath Schwartzkopff, daß in diesem Augenkh die n einem im Etat enthaltenen Vermerk berechnete . alterszulage nicht geändert werden könne, da man sonst da Etat zuwider handeln würde. Der Minister werde also im Prin an der bisherigen Berechnung festhalten, die einzelnen Fälle aber? Erwägung ziehen.
Die Petition wird demgemäß der Regierung zur Erwägnn ũberwiesen.
Damit ist die Tagesordnung erledigt. ;
Vize⸗Präsident Dr. Freiberr von Heeremgn: Gestern hat der Sing der Abg. von Jazdzewski von Verleumdungen innerbeh und außerhalb des Hauses gesprochen. Ich habe keine Remedur a treten lassen, da sich nicht feststellen ließ, daß eine bestimmte Benn nahme auf ein Mitglied des Hauses vorauszusetzen sei. Ich habe m aber erfahren, daß man diese Auffassung gehabt bat und babe nm infolge dessen den stenographischen Bericht geben lassen. Ich bar daraus gesehen, daß allerdings die Aeußerung die Ansicht zuläßt, de ein Mitglied des Hauses gemeint sei, und rufe deshalb den Abg. den Jazdzewski nachträglich zur Ordnung.
Schluß gegen 4 Uhr.
1. Untersuchungs⸗ Sachen.
2. Aufgebote, Zuftellungen u. .
3. Knfall und Invaliditãts⸗ . Versicherung. 4. Verkãufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung 2c. von Werthpapieren.
Oeffentlicher Anzeiger.
8. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien Gesellsch . Erwerbs. und Wirthschafts⸗Genossenschaften. 8. Niederlassung 21. von Rechtsanwälten.
3. Bank⸗Ausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
ne, , ,
751531] Aufgebot.
auszuge vom 13. Juli 1872, betreffend die im Grund buche von Seeren Bd. 1 Nr. 29 in Abth. N
9 untersuchungs Sachen.
Ioõloz] Steckbriefs⸗ Erledigung.
Der gegen den Buchbinder Philipp Solvester. Peter Mangigo wegen wiederholten Verbrechens wider die Sirilichkeit seitens des Untersuchungs richters bei dem Königlichen Landgericht L bierselbst unter dem 15. Januar 1885 in den Akten U. R. I 31. 85 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen.
Berlin, den 2. März 1895.
Staats anwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht I.
J7öl0os] Steckbriefs Erledigung. ̃
Der seitens des Untersuchungerichters bei dem Königlichen Landgericht 1“ hierselbst., gegen den Kommis Gustav Löwe wegen Unterschlagung unter dem 5. November 1888 in den Akten L. R. II 492. 88. erlassene Steckbrief wird zurückgenommen.
Berlin, den 5. März 1885 ; Staats anwaltschaft bei dem Königl. Landgericht J.
m r .
Der gegen Tischlergesellen Heinrich Carl August Scherz, geboren am 29. April 1855 zu Breslau, in den Akten 137 D. 745. 94 erlassene Steckbrief ist erledigt.
Berlin, den 3. März 1895. .
Königliches Amtegericht J. Abtheilung 137. Colos] ö R. Staatsanwaltschaft Tübingen.
Die wegen Verletzung der Wehrpflicht seinerzeit verfũgten Sgenebeschlagnahmen gegen:
1) Hnissel, Jobann Georg. 2 geb. 8. Ja ˖ nuar 15861 ju Doljbronn, O-. Calw, Fagz. 2. 128.
2) Knapp, Jakob, von Sickenbausen, O⸗A. Tü⸗ bingen, geb. 19. Februar 1863. Fach 9/145.
3 Müͤner, Ghriftian Jakob, Lehramtekandidat von Mittelstadt, O. A. Urach, geb. 25. Juli 1862, Fasz. 135. ̃ .
4 Stiefel, Philiyx Jakob, Wagner von Metzingen, O- A. Urach, geb. 17. Dejbr. 1855, Fasz. 9/96.
sind wieder aufgehoben worden.
Den 8. Mãr)
FYilteftaateanwalt: Marr.
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
Aufgebot.
Der Landgerichts. Präsident Schlink zu Kleve als Miterbe und Vollstrecker des Testaments des ver- storbenen Hüttendirektors Josef Schlink von Mül⸗ heim a. Ruhr hat das Aufgebot des über die Be⸗
74651
theiligung des letzteren an der Gewerkschaft des Steinkoblen· und Eisenerz Bergwerks Victoria zu Lünen unter dem 21. Juli 1882 laut Gewerken⸗ registers und Gewerkenbuchs und jwar über zu⸗ sammen fünf Kuxe, welche die Nummern 811, 812, S13, 814, SI5 tragen, ausgestellten Kurscheines beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 16. Oktober 1895, Mittags 12 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Zimmer 39, anberaumten Auf⸗ ebotstermine seine Rechte anzumelden und die rkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Dortmund, den 28. Februar 1895.
Königliches Amtsgericht.
7510s
Der Finder betreffs der Uhr zu 12 des Aufgebots Nr. 77 090 (Oeffentlicher Anzeiger vom 2. März 1895) beißt nicht Kniekel sondern Kriekel.
Berlin, den 12. Rärz 1895.
Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 381.
753i! Aufgebot. . ;
Der Kutscher Johann Hadamik zu Kosel (Filorka) hat das Aufgebot des angeblich verloren gegangenen, auf seinen Namen ausgestellten Koseler Kreisspar- kassenbuches Nr. 119 über 390 4 beantragt. Der Inbaber dieses Sparkassenbuches wird aufgefordert, svätestens in dem auf den 12. Dezember 1895, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterjeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigen ˖ falls dasselbe für kraftlos erklärt und ein neues an seiner Stelle ausgefertigt werden wird.
sosel, den 4 März 1895.
Föõnigliches Amtsgericht. Abtheilung III.
Der Vormund der geisteskranken Julianna Hege⸗ mann, zur Zeit in Dwinek, Gerichtsvollzieber a. D. Wegner zu Mogilno hat zugleich als Pfleger des unbekannt abwesenden Ehemanns der Julianna Hege⸗ mann, des Müllers Lux wig Hegemann das Aufgebot des für Frau Julianna Hegemann, geb. Schoen, in Gembitz ausgefertigten 8 , G. der Kreis⸗ sparkasse zu Mogilno Nr. 4313, lautend über noch 494,36 46 nebfst Zinsen beantragt. Der Inhaber des Sparkassenbuchs wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. November 1895, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und das Sxarkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Sparkassenbuchs erfolgen wird.
Mogilno, den 9. März 1895.
Königliches Amtsgericht.
T7olz6] Aufgebot. .
Der Schulvorstand zu Fredelslob hat das Auf- gebot des für die Schul⸗Vakanz⸗Kasse in Fredels⸗ 9 ausgestellten Sparkassenbuchs Nr. 12139 der Spar- kasse der Stadt Einbeck, auf welchem 369 M 93 3 belegt sind, beantragt. Der Inhaber des fraglichen Spar- kassenbuchs wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 8. Oktober 1895. Bor⸗ , 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte bei dem unterzeichneten Gericht anzu⸗ melden und das Sparkassenbuch horzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.
Einbeck, den 7. Mãrj 1895.
Königliches Amtsgericht.
T5123 Aufgebot. 1) Der Halbbauer Johann Gottlieb Schlief, aus SDeeren, 2) die Wittwe Ackerbürger Hanne Louise Haacke, geb. Giese, aus Königswalde, 3) der Arbeiter Wilhelm Fritsche, aus Zielenzig, 4) der Ackerbürger Carl Schul je, aus Sternberg, 5) die verwittwete Töpfermeister Wilhelmine Haegel. geb. Lipke, aus Zielenzig, vertreten durch Rechtsanwalt Hentschel, in Zielen zig haben das Aufgebot: zu 1) des Hypothekendokuments, bestehend aus dem Erbrezeß vom I7. 21. Juni 1872 und dem Hypotheken-
unter Nr. 4 für den Antragsteller und seine 466 schwister, nämlich: . a. die verehelichte Bũdner Straß, Pauli Auguste, geb. Schlief, zu Selchow ; b. den Dienstknecht Carl Wilhelm Constant: Schlief zu Seeren, ö c. die verebelichte Bauer Ulbrich, Hermin Ida Amalie, geb. Schlief, zu Grunow, d. die unverehel ichte Schneiderin Emma Schlief zu Liebuch, eingetragenen 1100 (Eintausend drei hundert) Thal nebst 50 / Zinsen Vatererbe; .
zu 2) des Hypothekendokumentg, betreffend die n Grundbuch von Königswalde Bd. IL Nr. 66 Abth. UI Nr. 4 für die Antragstellerin eingetragen 50 (fünfzig) Thaler, 3
zu 3) a. des Hypothekendokuments, betreffend die Grundbuch von Zielenzig Bd. 13 Nr. 8 1 Abth. III Nr. 5 fur den Antragstelle eingetragen 500 (fünfhundert) Mark nebst 480 Zinsen,
b. des dem Antragsteller angeblich bei dem * 2. Januar 1894 staitgebabten Brande der Braren von Hoenicke in Zielenzig verbrannten, zur Verlustanzeige mit einem Bestande von id. * 5 Pf. auf feinen Namen ausgestellten Sparlas r buchs Nr. Igöl der stãdtischen Sparkasse zu Zielen
zu 5) folgender 3 Hppothekendotumente, beer, die im Grundbuch von Zielenzig, Bd. Iil Nr. und zwar in Abth. III: ;
a. unter Nr. 4 für die Anna Maria Rol * getragenen 12 . Thaler 5 Groschen 11 ö. Vatererbe, aus dem Reseß vom 28. April 178.
b. unter Nr. 8 für Eba Rosine Mittel staedt. * Wothe, eingetragenen 100 (Ginhundert) Thaler stãndiges Kaufgeld. —
. unter Nr. J für den Schubmacherweist * Gottlob Mittelstãdt eingetragenen 25 i. e a d Thaler rudckstãndiges Kaufgeld nebst?
insen ;
und gleichzeitig der obigen unter a. bis **. gebenen Hypothekenforderungen, zwecks Lõschunz
u 4 das , . des im Grundbuch don 48 berg, Band 6 Rr. 237 in Abt. III Nr.] . Grund des Erhvergleichs vom 9. Mai 1812, *
3 Zixter'schen Minorennen:
ELtragen auf
* getragenen Vatererbes von je 4 (vier) Thaler e ig, 11 Pf. jwecs Löschung . 2 darũber ö Syrothekendokumente
9
Die r der 32 . 1. n die ; ebenen Gläubiger bezw. un . dhe r g ae. werden aufgefordert, , dn dun der as,. Serien ber 1653, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, . Nr. 3, anberaumten Aufgebotstermin ihre . anzumelden und die Urkunden vorzulegen, nt genfalls die Kraftlokerklärung der angegebenen Irckunden olgen wird und die Gläubiger zu 4 nd b beim. die Rechtsnachfolger derselben mit ibren n prichen auf dieselben werden ausgeschlossen
erden. 1. den 24. Februar 1895. die n. Amtsgericht. Abtheilung J.
swolse Aufgebot. ‚ Bebufs Löschung der in Nachstehendem näher be⸗ cinen alten Hypotheken;
2. fünf Meißner Gülden 16 gr. 4/3 8 oder fin Thaler 5 Ngr. Hs 3 im 14 Thalerfuße, Termin⸗ eder für Regine Buchmann zu Löbnitz,
p. fünf Meißner Gülden 16 gr. oder fünf Thaler rgr. 5 3 im 14 Thalerfuße, Termingelder für die .˖ k Meißner Gülden 18 ngr. 6 3 oder zwei
17 ngr. 77 3 im 14 Thalerfuße. Termin⸗ der für Susanne, verehel. Klöppel, geb. Buchmann, Niederau, unter dem) April 1799 eingetragen n Fel. 18 des Hvpothekenbucht für Pautzsch und
A 265 des Hypothekenbuchs für Löbnitz. Bennewitz;
Da. Vierzig Meißner Gülden oder fünf und dreigig Naler 29 ngr. 2 3 im 14 Thalerfuße, unbezahlte Kanngelder für Michael Heinold in Peres, unter dem Dezember 1784 eingetragen auf Fol. 57 des Rretbekenbuchs für Altengroitzsch, rier Meißner Gülden oder drei Thaler 17 ngr. 983 im 14 Thalerfuße, unbezahltes Kausgeld für Nur Böttger zu Bösau, unter dem 13. September
Min eingetragen auf Fol. 157 des Hypothekenbuchs
n Utengroißsch; ö .
Vierzehn Meißner Gülden 15 gr. oder dreizehn
Wer 7 ngr. im 14 Thalerfuße, alte Kriegsreste
m räckständiges Schmiedelobn, unter dem 12. Juni
is eingetragen auf Fol. 12 des Hvpothekenbuchs
r Altengroißzsch; ö
n CGinbhundert Meißner Gülden oder sis Thaler n Münzen vor dem 26 Güldenfuß, unbezahltes Kauf⸗ gd für die Erben Hans Kottwichs zu Altengroitzsch, mier dem 11. Oktober 1746 eingetragen auf Fol. 211 ud AJ des Sypethekenbuchs für Altengroitzsch;
Ma. Acht Thaler im 14 Thalerfuße rückständiges . für Marie Sophie verw. Möbius zu Andigast,
b. fünfzig Thaler im 14 Thalerfuße Tagezeitgelder sihrlich mit fünf Thaler zahlbar der Hanne Regine derw. Stein daselbst, unter dem 22. Februar 1832 . auf Fol. 17 des Hypothekenbuchs für
ndigast; .
6) Einhundert und funfzig Thaler im 14 Thaler⸗ ße Termingelderrest jährlich mit 25 Thaler 20 ngr. s 3 für Rosine verw. Zimmermann, geb. Renker, mier dem 18. Mai 18380 eingetragen auf Fol. 14 des Hypothekenbuchs für Altengroitzsch, Patrimonial⸗ getichtsantheils;
f) a. Fünf und zwanzig Thaler Conventionsgeld eder fünf und zwanzig Thaler 20 ngr. 8 im 14 n unbezahltes Kaufgeld des von Kutzschen⸗
und
„b. vier und zwanzig Thaler Conventionsgeld oder Wer und zwanzig Thaler 20 ngr. im 14 Thalerfuße Tage jeitgelder Gottlob Naundorf und dessen Ehefrau Marien Rosinen, geb. Scheibe, unter dem 1. Oktober 1843 6 auf Fol. 3 des Hypo⸗ kekenbuchs für Auligk⸗Obertheil;
Fünf Meißner Gülden Conp. Münze oder r Thaler 14 ngr. “ 3 im 14 Thalerfuße unbe⸗ akltes Kaufgeld Johann Gottlob Schwalben in Bteitenhain. unter dem 22. September 1827 einge⸗ e rf Fol. 50 des Hypothekenbuchs für Auligt⸗
eil;
Fünf Thaler Conv. M. — fünf Thaler 4 ngr. 3 im 14 Thalerfuße unbezahltes Kaufgeld für uel Ludwig zu Leipzig, unter dem 17. Mai 831 eingetragen auf Fol. 20 des Hypothekenbuchs fit Costewitz;
10) a. Eintausend Mfl. C. M. oder achthundert neun und neunzig Thaler 9 ngr. 2 3 im 14 Thalerfuße Il e, Erbtheil Johannen Rosinen Trenkmann in
eenhain,
b. fünfhundert Mfl. C. M. oder vierhundert neun und vierzig Thaler 19 ngr. 6 3 im 14 Thalerfuße ie , für Rosinen verw. Trenkmann von
leenhain, jährlich mit 2 Mfl. — 2 Thlr. 14 ngr. 8 3 im 14 Thalerrfuße zahlbar, —
6. fünfzig Mfl. C. M. oder vier und vierzig Tbaler 3 ngr. im 14 Thalerfuße Ausstattungs⸗ . für Johann Gottlob Trenkmann von
eenhain,
d. funfzig Mfl. C. M. oder vier und vierzig Valer ge ngr. im 4 Thalerfuße Ausstattungs⸗ Wuipalent für Johanne Christiane Trenkmann in
lenhain, unter dem 24. Juli 1834 eingetragen auf Fol. 35. des Hypothekenbuchs für Drostau;
Il Vierzig Thaler Conventionsgeld — ein und . Thaler 3 ngr. 3 3 im 14 Thalerfuße jammt
insen zu 5 Cο und den Kosten der Wiedereinhebung
rlehn des Oberkämmerer Johann August Jung⸗ ns zu Pegau, unter dem 30. Mai 1790 ein—⸗ * 6 des Hypothekenbuchs für Klein⸗
oderwitz; 6 Dierzig Thaler Conventionsgeld — ein und nitzig Thaler 3 ngr. 3 3 im 14 Thalerfuße zum
erlichen Erbtheil angewiesen unbezahltes Kauf⸗ ö. an Rosine verehel. Hesse zu Pegau, unter dem e i 1824 bezw. dem 28. August 1845 ein
agen auf Fol. 226 des Hypothektenbuchs für Stadt 7 und Fol. 232 und 259 des Hypothekenbuchs
wperitz; an Fünfzig Meißner Gülden oder drei und vierzig er 18 gr. in Münzen vor dem e ,, E unbejahlteg Kaufgeld für Marie Götze in in witz, unter dem 11. Mai 1751 eingetragen auf 1 . O gc bun für Weideroda; in Fünf Thaler 33 gr. 7 3 sammt Verzugs⸗ kenn Lehen, Tight um des Torffcachtebeff ter erh Gottlob Rüdiger in Unterschwöditz unter doy 9. Jun 1844 eingetragen auf Fol. I6z des othetenbuchs für Stolihsch
15) Achtzig Meißner Gülden orer ein und siebzig 37 25 ngr. 3 3 im Vienehnthalerfuße väter⸗ I Erbtheil für Daniel Steinmetz, unter dem 18. November 1814 eingetragen auf Fol. 15 und 27 des 3 und Fol. 69 des Trautzschener Sypothekenbuchs; ö
16 Ze . Thaler mütterliches Erbtbeil für Gottfried Michael, Gottlob Zehr, August Zehr und Wilhelmine Michael in Greitschütz, unter dem 2. Januar 1847 eingetragen auf Fol. 20 des Hypo⸗ thekenbuchs für Greitschütz;
17) a. Zwölf Thaler Conventionsgeld — jwölf Thaler 10 ngr. im 14 Thalerfuße Erbtheil Johannen Cbristianen Fahr, b. vier Thaler 12 ngr. im 14 Thalerfuße Erbtheil für Johann August Fahr,
C. vier und zwanzig Thaler Conventionsgeld — vier und zwanzig Thaler 20 ngr. im 14 Thalerfuße auf Termine Jehannen Rosinen verw. Fahr,
d. sechs Thaler Conventionsgeld — sechs Thaler 53 ngr. im 14 Thalerfuße zum Begräbniß Johannen Rosinen verw. . unter dem 11. Mat 1825 ein⸗
getragen auf Fol. 18 des Hypothekenbuchs für Nehmitz, vormals dasigen Gerichtsantheils;
18) a. Zebn Meißner Gülden oder 8 Thaler 29 ngr. 8 3 im 14 Thalerfuße unbezahltes Kaufgeld der Marie Rosine Müller in Eulau,
b. derselbe Betrag als Kaufgeldrestschuld dem Johann Christian Müller und dessen Ehefrau Eva Rosine Müller zu Eulau unter dem 3. März 1839 eingetragen auf Fol. 3 des Hypothekenbuchs für Eulau vorm. Patrimonialgerichtsantheils;
19) Eimhundert und funfzig Thaler sammt Zinsen zu vier und einhalb vom Hundert und Kosten der Wiedereinhebung, Darlebn des Schneidermeisters Karl Theodor Richter zu Pegau unter dem 18. Fe—⸗ bruar 1850 eingetragen auf Fol. 340 des Hypotheken⸗ buchs für Groitzsch;
20) Je Sechzebn Thaler Convg. — Sechiehn Thaler 13 ngr. 3 3 im 14 Thalerfuße sammt Zinsen zu 5 v. H. und Kosten, Darlehn an den Oberkäm⸗ merer Johann August Junghanns zu Pegau unter dem 21. Februar 1803 und 25. April 1803 ein⸗ — 56 auf Fol. 337 des Hypothekenbuchs für Stadt
egau;
21) Einhundert ein und zwanzig Thaler 16 ngr. 73 im 14 Thalerfuße Tagezeitenreft jährlich mit 83 Thlr. zablbar für Eva Rosine verw. Gentzsch, geb. Straßburger, in Schnaudertrebnitz, unter dem 19. Oktober 1837 eingetragen auf Fol. 15 des Hypo- thekenbuchs für Schnaudertrebnitz
ist auf Antrag ;
zu 1 des Zimmermeisters Gustav Adolf Geßner,
zu 2 des Gutsbesitzers Johann August Heinold,
zu 3 des Gutebesitzers Bernhard Winter,
zu 4 des Gutsbesitzers Franz Albert Linke,
zu 5 des Handarbeiters Friedrich Wilhelm Thiele⸗ mann,
zu 56 des Gutebesitzers Gustav Hermann Walther,
zu ??7 des Maurers Friedrich Hermann Schuhknecht,
zu 8 der Eleonore Halger, geb. Schwalbe
zu 9 des Handarbeiters August Eduard Buschen⸗
dorf,
zu 10 des Gutsbesitzers Bernhard Reinhold Reichenbach, ;
zu 11 des Maurers Gastav Hamann,
zu 12 des Zigarrenarbeiters Carl Eduard Schau fuß und der Gutsbesitzersehefrau Johanne Wilhelmine Rudolph, geb. Herbst,
zu 13 des Gutsbesitzers Robert Otto Stock,
zu 14 Johann Gottlieb Ungethüms, .
zu 15 des Gutsbesitzers Carl Robert Steinmetz,
zu 16 Friedrich August Sachsenröders,
zu 17 Johannen ö verw. Schellenberg, geb. Müller,
zu 18 Augusten Amalien Walther, geb. Ronne⸗ burger, .
zu 19 des Schuhmachers Albin Robert Gentzsch,
zu 20 Friedrich August Napoleon Schröters,
zu 21 Johannen Friederiken verw. Hesse, geb. Bernstein, . .
die Einleitung des Aufgebotsverfahrens beschlossen worden. . .
Es werden daher alle diejenigen, welche Ansprüche an die bezeichneten Hypothekenforderungen haben, hiermit aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 4. Dezember 1895, Vor⸗ mittags 10 Uhr, angesetzten Aufgebotstermine ihre Änsprüche beim unterzeichneten Gerichte an ⸗ zumelden, widrigenfalls auf weiteren Antrag die⸗ senigen, welche ihre Anmeldung versäumen, ihrer Ansprüche für verlustig erklärt und die Löschung der vorgedachten Hypotheken verfügt werden wird.
He,. am 9. März 1895.
Königliches Amtsgericht. Dr. Minckwitz, Ass.
Tol3o] Aufgebot.
Der Kurator der für die unbekannten Erben des am 24. November 1817 in Sander leben verstorbenen Kammerraths August Matthiae bei der Herzoglichen Gerichtskasse in Bernberg hinterlegten Spezialmasse im Betrage von 143,45 16, Bureau-⸗Assistent Harlitz in Sandersleben, hat zwecks Ausantwortung der Spezialmasse an die berechtigten Empfänger das Aufgebot der unbekannten Kammerrath Auguft Matthiae schen Erben beantragt. .
Ferner hat die unverehelichte Marie Schumann in Sandesleben das Aufgebot der angeblich verloren gegangenen, vom unterzeichneten Amtsgerichte unterm 135. September 1883 für sie ertbeilten Ausfertigung einer Schuld und Pfandverschreibung über 450 6 des Handelsmanns Christoph , in Sanders leben, eingetragen auf die im Grundbuche von Sandersleben Band 17 Blatt 239 geführten, jetzt der Ghefrau des Handelsmanns Christoph Stange, Emilie, geb. Schumann, in Sandersleben gehörigen Grundstiͤcke beantragt. Nachdem den Anträgen ge⸗ s t ist, werden die unbekannten Kammerrath August
fert las . Erben bejw. der Inbaber der Ur⸗ kunde aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, 22. Ottober 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumten Aufgebotetermine sich bejw. ihre Ansprüche und Rechte zu melden bezw. anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Ausantwortung der r ne, e bet t ohne Rücksicht auf diejenigen, welche sich nicht melden bezw. die Kraftloserklaͤrung der Urkunde erfolgen wird.
Sandersleben, 5. März 1895. .
Herzoglich Anhaltisches Amtsgericht.
ej) Bartels. Berifentligk 3 ünerbein, Bureau⸗Assistent,
als Gerichtsschreiber des Herzoglichen Amtsgerichts.
masse an die bekannten legitimierten Erben
C7525] Aufgebot. Auf Antrag der Erben und Erbeserben des am 4 November 1892 verstorbenen Häuslers Josef Fischer zu Tscherbener, nämlich
1) des Häuslers Josef Schirlo zu Tscherbenep,
2) des Schmiedemeisters Johann Schirlo zu Görlitz,
3) der verehelichten Häusler Francieka Fischer, geb. Schirlo, zu 2 ;
4) des Hãuslers Friedrich Fischer daselbst,
5) der verehelichten Inwohner Anna Hillmann, geb. Fischer, zu Kudowa, . ;
6) des Arbeiters Josef Fischer zu Tscherbeney, vertreten durch seinen Vormund Hotelpächter Heinrich Strübing zu Kudowa,
7) der verehelichten Maria Falta, geb. Fischer, zu Weis stein bei Waldenburg,
83) des minderjährigen Heinrich Fischer, vertreten durch seinen Vormund Böttchermeister Anton Sedlak zu Tscherbeney,
3) der minderjäbrigen Eduard und. Wilhelm Fischer zu Reichenstein. vertreten durch ihren Vor⸗ mund Maschinentechniker Hermann Faulbaum zu Reichenstein, wird das Aufgebot des Eigenthums des zu Tscherbeny belegenen, im Grundbuche unter Nr. 23 verzeichneten Grundstücks für den Erblasser der Antragfteller zwecks Berichtigung des Besitztitels er⸗ lassen. Das Grundstück, welches aus einem Wohn⸗ haus mit Stall und Scheune, Hofraum und Haus— garten besteht, ist bei einem Flächeninhalt von 5 a i0 4m mit einem jährlichen Nutzungswerth von 18 460 zur Gebäudestener veranlagt. Alle diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, insbesondere Anna und Maria Fischer, zwei Töchter der Wenzel und Maria Fischer'schen Eheleute, unbekannten Aufenthalts, werden aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das Grundstück spätestens im Aufgebots⸗ termine am 6. Mai 1895, Vormittags 9 Uhr, anzumelden. Im Falle nicht erfolgender Anmeldung und Bescheinigung des vermeintlichen Wider spruchs⸗ rechts wird der Ausschluß aller Eigenthumsprätendenten und die Eintragung des Besitztitels für den Erblasser der Antragsteller erfolgen.
Lewin, den 9. März 1895.
Königliches Amtsgericht.
7525] Aufgebot.
Im Grundbuche von Mülbeim Band 11 Blatt 17 steht für die 3 Brüder a. Theodor, b. Jakob, C. Joseph Arens zu Waldhausen das in der Steuer. e, . Mülheim gelegene Grundstück Flur IV No. 192, in der Hausstätte, Acker. O, ss26 ha, 156 Thlr. Reinertrag, eingetragen. Der Landwirth Wilbelm Arens zu Waldhausen, vertreten durch Rechtsanwalt Offenberg zu Erwitte, hat das Auf- gebot der Grundstücksantbeile des Jakob und Joseph Arens behufs seiner Eintragung als Eigenthümer derselben beantragt. Es werden deshalb alle be⸗ kannten und unbekannten Eigenthumsprätendenten auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf jene An- theile spätestens in dem auf den 31. Mai 11895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine anzumelden mit der Verwarnung, daß im Falle nicht erfolgender Anmeldung und Bescheinigung des Widerspruchs—⸗ rechtes die Eintragung des Besitztitels für den An- tragsteller bezüglich der beiden Antheile stattfinden wird.
Warstein, den 6. März 1895. Königliches Amtsgericht.
8
30 oder 40 Jahren nicht mehr im Besiße des Deutschordens · Hauses, sondern in dem des Land wirths Johannes Emmerich in Preunges beim gewesen ist. Auf Antrag der Erben des Johannes Emmerich, nãmlich: I) des Conrad Emmerich zu Preungesheim und 2) der Ehefrau des Peter Hollinger, Philippine, geb. Emmerich, hier, - werden hiermit zum Zwecke der Eigenthumsfeststellung des Eingangs erwähnten Grundstücks alle diejenigen, welche irgend welche Ansprũche an dasselbe zu erbeben haben. aufgefordert, dieselben bis spãtestens in dem auf Freitag, den 10. Mai 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem Kgl. Amtsgericht, Abtb. V3 zu Frankfurt a. M., Zimmer Nr. 12, anberaumten Aufgebotstermin geltend zu machen, widrigenfalls das Eigenthum an der gedachten Liegenschaft den Antragstellern zwecks Eintrags in das gerichtliche Transscrivtionsbuch zugesprochen werden soll. Frankfurt a. M., den 8. März 1895. Königl. Amtsgericht. Vz.
T7 ö5l22 Aufgebot.
Auf Antrag des Rechtsanwalts Dr. jur. Arndt zu Liegnig als Vormund des abwesenden großjãbrigen Julius Würbel genannt Kretschmer, zuletzt in Liegnitz wohnbaft, der seit länger als zebn Jabren, und zwar seit der Beerdigung seiner am J. Juni 1883 zu Liegnitz verstorbenen Mutter Henriette oder Beate Würbel, geb. Obst, von Liegniß verschollen ist, wird letzterer aufgefordert, sich spãtestens im Aufgebots.· termin am 20. Dezember 1895, Vormittags EO Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 29, zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt werden wird.
Liegnitz, den 6. März 1895.
Königliches Amtsgericht.
J ö5284 Durch Urtheil von heute ist der am 2. November 1830 zu Korellen geborene und von Gr. Dwillin ausgewanderte Müller Friedrich Daniel Stöckner für todt erklärt. Gerdauen, den 8. März 1895. Königliches Amtsgericht.
753160 Verschollenheitsverfahren.
Nr. 9027. Der am 15. Juli 1866 in Heidelberg geborene und zuletzt daselbst wohnhaft gewesene
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Bäcker Friedrich Treumer wird für verschollen er⸗ klärt und bat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Heidelberg, den 12 März 1895. Großherzogliches Amtsgericht. (gez) Engel bertbh. Dies veröffentlicht: Fab ian, Gerichtsschreiber.
Jö 304] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtel vom 1. v. M. ist die von der Lebensversicher unge Aftiengesellschaft Germania bier unterm 5. Mai 1863 für den Handelsmann eg Wilbelm Fähnrich zu Berlin ausgestellte
olice Nr. 29 040 über einhundert Thaler für kraft los erklãrt. Stettin, den 1. März 1895.
Königliches Amtsgericht. Abth. XI.
T5303] Bekanntmachung. ö Durch Ausschlußurtel vom 1. d. M. ist die von der Lebensversicherungs · Aktiengesellschaft Germania hier unterm 4. Februar 1867 für den Hofglaser⸗ meister Carl Christian Blech zu Darmstadt aus⸗ estellte Police Nr. 151 918 über 1000 Gulden S. W. * kraftlos erklãrt. .
Stettin, den 2. März 1895.
Königliches Amtsgericht. Abth. XI.
75305 Bekanntmachung. 56 Durch Ausschlußurtel vom 1. d. M. ist die von der Lebensversicherungs⸗Aktiengesellschaft Germania“ bier unterm 11. Mai 1871 für den Oberbäcker der Gräflich Wilding'schen Bäckerei Heinrich Moritz Lahse zu Grünmetzmühle bei Königsbrück ausgestellte Police Nr. 217 652 über 300 Thaler für kraftlos erklãrt. Stettin, den 2. März 1895.
Königliches Amtegericht. Abth. XI.
7h 285]
1) Die Hypothekenurkunde über die im Grundbuch von Hatshausen Tom. 49 Vol. 2 Nr. 90. Pag. 713 auf dem Reuter schen Grundbesitz in Büschersfehn, Abth. III Nr. 9, für den Krämer Jonas Gerdes Kleen in Königsboek eingetragene Hypothek von 400 Thalern in Gold nebst 40½6 bezw. 30/0 Zinsen und Kosten, 2) die Hppothekenurkunde über die an derselben Grundbuchstelle für die Wittwe des Johann Focken Janssen Müller, geb. Becher, in Strackbolt eingetragene Hypothek von 200 Thalern Gold nebst 47 bezw. 50,9 Zinsen und Kosten
sind durch Urtheil vom 12. Februar er. für kraftlos erklãrt. ;
Aurich, den 2. März 1895.
Königliches Amtsgericht. III. 75285 . .
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 5. d. M. ist die Schuld. und Hvpotheken⸗ urkunde vom 7./ 19. Mai 1880, laut welcher der Brinksitzer Hermann Philipp Kobmann Nr. 21 zu Quernheim bekannt hat, von der früheren Amts⸗ sparkasse zu Diepholz die Summe von 1200 4
egen Verzinsung von jährlich 45 event. Hog auf
albjährige Kündigung vorgeliehen erhalten zu haben, eingetragen im Grundbuche von Quernheim Band 1 Blatt 21 Abtheilung II Nr. 3, für kraftlos erklärt. Diepholz, den 8. März 1895. Königliches Amtsgericht. J.
T75l99] Im Namen des Königs!
In Sachen, betreffend das ute n, des über die auf Garnsee Vorstadt Blatt 2 in Abtheilung III Nr. 6 eingetragene Post von 1090 Thalern gebildeten Hyrothekendokuments — F. 1794 — erkennt das Jönigliche Amtsgericht zu Marienwerder am 7. März 1895 für Recht:
Das über die in das Grundbuch von Garnsee Vorstadt Blatt 2 in Abtheilung III Nr. 6 für den Rentier Friedrich Cball in Garnseedorf eingetragene Post von 1090 Thalern gebildete Hypothekendokument wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten fallen den Antragstellern zur Last.
Von Rechts Wegen.
Im Namen des sönigs!
Verkündet am 26. Februar 1895. Großmann, Gerxichtsschreiber.
Das Königliche Amtsgericht L zu Hohenstein 7. erkennt durch den Amtsrichter Frenzel dahin fũr .
1
T5307]
ö
II. Die Hypothekenurkunde, welche über die auf dem Grundstäck Heinrichs orf Nr. 12 Abthl. III Nr. 2 für den Wirth Adam Gratzki eingetragenen 30 Thlr. Darlehen und 6o½ Zinsen aus einer Aus⸗ fertigung der Schuldurkunde vom 10. Juni 1854 mit darauf gesetztem Eintragungsvermerk gebildet ist, wird für kraftlos erklärt.
III. Der Hypothekenbrief, welcher über die für Glisabeth Schnittkowski auf den Grundstücken von Witulten Nr. 25 in Abthl. III unter Nr. 2 und Witulten Nr. 26 in Abthl. III unter Nr. 2 ein⸗ getragenen 1500 M Darlehen und 5 o½ Zinsen aus der Ueberschrift, dem vollständigen Kö vermerk des Grundstücks Witulten, Scheffelplatz Nr. 96 (jetzt Witulten Rr. 25), den r . Nachrichten aus dem Grundbuchblatt dieses Grund⸗ stücks sowie der Unterschrift des Amtsgerichts Hohen-⸗ stein nebst Datum und Siegel gebildet ist, wird für kraftlos erklärt.
1 0
. W. Frenzel. 75302 ,, , ö
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts« erichts zu Aken vom 16. Februar 1895 ist das
vpothekendokument vom 17. Februar 1826 über die auf dem Grundstücke Stadt Aken Band XVII Nr. 725 in der dritten Abtheilung unter Nr. 2 ein⸗ getragene Darlehnsforderung von 600 Thalern für raftlos erklärt worden.
Aken, den 16. Februar 1895.
Königliches Amtsgericht.
[7b 3011 Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts. erichts zu Jarotschin vom 7. März 1895 ist das , . über die im Grundbuche von trata Band 1 Blatt Nr. 9 Abtheilung 11. Nr. 2 für den Gutsbesitzer v. Szezaniecki w Boguschin ein- etragene Forderung von 14 Thalern rückständigen Hrn e as für kraftlos erklärt worden.
Jarotschin, den 7. März 1895. Königliches Amtsgericht.