das Ober⸗Verwaltungsgericht wird auch mit diesen Fragen unter Um⸗ stãnden sich zu befassen haben; nicht in dem Falle, wenn ein Gastwirth bestraft wird und richterliches Gehör nachgesucht hat, wohl aber in dem Falle — und ich glaube, der Fall, den Herr Graf Strachwitz hier anführte, ist ein solcher = wenn eine Polizeibehörde einem Gastwirth wegen wiederholter Bestrafung die Konzession entziehen will und nun das Verfahren durch die Verwaltungsgerichte geht. Da kann auch die Frage: hat der Gastwirth wiederholt öffentliche Tanzlustbarkeiten obne Genehmigung stattfinden lassen? — zur Sprache kommen. Das Ober⸗Ver⸗ waltungs gericht wird nur erkennen können: die Entziehung der Konzession in diesem Falle ist gerechtfertigt, weil du so und so oft bestraft bist wegen unerlaubten Tanzenlassens u. s. w. Also auch aus dem Erkenntniß des Ober⸗Verwaltungsgerichts werden wir schwerlich eine klare Deklaration darüber gewinnen können, was unter ge⸗ schlossener Gesellschaft zu verstehen ist.
Uebrigens sprechen bei der Frage auch noch andere Bestimmungen wie die des Vereinsgesetzes mit, und — alles in allem genommen — wird es nicht anders möglich sein, als die Frage auch künftig der Entscheidung der Orts⸗-Polizeibehörde an erster Stelle zu überlassen. Es schließt das ja nicht aus, daß der Landrath oder der Regierungs ⸗Präsident oder auch die Zentralstelle, der Minister des Innern, seine Ansicht über den Begriff der geschlossenen Gesellschaft und des öffentlichen Tanwergnügens ausspricht. Ich glaube, das habe ich auch vorhin gethan und versucht, so gut und so schlecht es eben ging, eine Kritik der geschlossenen Gesellschaften gegenüber den Tanzlustbar⸗ keiten zu geben. Aber die definitive Entscheidung wird immer das richter⸗ liche Erkenntniß sein, und man kann hoffen, daß im Laufe der Zeit sich da eine konstante Praxis herausbildet, auf Grund deren die Amtsvorsteher dann ihres Amtes walten können.
Ich bleibe bei der Anschauung, daß zunächst die Orts⸗Polizeibehörde die Verantwortung dafür trãgt, wenn im Lande zu viele und so viele Tanzlust⸗ barkeiten stattfinden, daß sie das Volk schãdigen. Weiter haben die Aufsichts⸗ behörden, die Landräthe und Regierungs⸗Präsidenten ihrerseits die Verpflichtung, gegen solche Polizeibehörden, die etwa zu lax in ihren Grundsätzen sind, einzuschreiten und sie darauf auf— merksam zu machen, daß sie nicht zu viel Erlaubniß geben. Endlich lehne ich auch meinerseits nicht die Verpflichtung ab, wenn die Regierungs⸗Präsidenten und die Landräthe sich nicht mehr darum kümmern sollten, auf sie in geeigneter Weise einzuwirken. Ich weiß jedoch, daß regelmäßig von den Herren Regierungs⸗Präsidenten und Landräthen sehr energisch eingeschritten wird, und ich bin den Herren dankbar, wenn sie der Unsitte und dem Uebermaß durchgreifend und nachhaltig steuern. Das kann gescheben, ohne daß man — und damit will ich wiederum schließen — harmlose Vergnügungen der Bevöl⸗ kerung unnütz stört.
Abg. Gothein (fr. Vg.) spricht seine Uebereinstimmung mit den Ansichten des Ministers aus. Redner plaidiert sodann für Besser⸗ stellung der Bureaubeamten der Polizei in größeren Städten und fragt weiter an, welche Zukunft den aus dem . entlassenen früheren stãdtischen Nachtwächtern bevorstehe. Seiner Ansicht nach hätten sie bei Uebernahme des Nachtwachtwesens durch den Staat von diesem übernommen werden müssen. Im allgemeinen habe sich in Breslau die Neuregelunz des Nachtwachtwesens bis jetzt nicht bewährt. Es seien gerade in der letzten Zeit in Breslau sehr viele Einbrüche vor⸗ gekommen.
Minister des Innern von Köller:
Was zunächst die letzte Frage des Herrn Abg. Gothein betrifft, die der Nachtwächter in Breslau, so erlaube ich mir dazu zu be⸗ merken, daß in den Städten, wo gemäß dem Polizeikostengesetz der Nachtwachtdienst auf die Königlichen Polizeibehörden überging, die ausscheidenden bisherigen Nachtwächter, welche im Dienst der Kommunen gestanden haben, in ihren gegen die Kommunen etwa erworbenen Rechten durch nichts beeinträchtigt werden. Es hat nur ein geringer Theil der Leute in den Staatsdienst übernommen werden können; denjenigen, welche nicht geeignet waren, in den Staats- dienst zu treten, wurde von der Kommune — so auch in Breslau — gekündigt. Falls dieselben lebenslänglich angestellt waren, wird ihnen ja auf dem Klagewege, den sie gegen die Gemeinde schon beschritten haben, ihr Recht zweifellos werden. Aber aus den Rechten, die sie etwa gegen die Kommune haben, können sie doch nicht gegen den Staat, dem sie garnicht dienten, Ansprüche herleiten.
Was die Bemerkung des Herrn Abg. Gothein über die Bureau— beamten bei den Königlichen Polizeiverwaltungen im allgemeinen an langt, so ist ja neulich schon vom Ministertisch aus erklärt worden, daß die Regierung wohl anerkenne, daß hier und da in den einzelnen Branchen der Beamten Härten obwalten, welche es wünschenswerth erscheinen lassen, dermaleinst mit einer anderweiten Regulierung ihrer Bezüge vorzugehen. Es wurde aber betont, es sei unmöglich, einzelne Kategorien herauszugreifen und die andern zurückstehen zu lassen. Die in dieser Beziehung laut gewordenen Wünsche werden ihre Berücksichtigung finden, wenn unsere Finanzen dermaleinst so sind, daß wir alle diese Fragen generell regeln können.
Wenn der Herr Abg. Gothein insonderheit die Kreissekretäre mit den Polizeisekretären verglich und an diesen Vergleich die Schluß⸗ foelgerung knüpfte, daß die Kreissekretãre ein höheres Anfangsgehalt hätten, und schneller zum Höchstgehalt kãmen als die Polizeisekretãre, so, glaube ich, ift bier das übersehen worden, worauf neulich schon mein Kommissar aufmerksam machte, daß nämlich den Kreissekretären nicht die Polizei⸗ sekretäre allein, sondern diese und die Polizeibureau⸗Assistenten zu⸗ sammen gegenübergestellt werden müssen, und daß beide Kategorien von Beamten das Höchstgehalt in der gleichen Zeit erreichen. Es wurde neulich hier nachgewiesen, daß die Ausgleichung der ver⸗ schiedenen Beamtenkategorien durchaus auf einer Basis erfolgt, die allen billigen Forderungen Rechnung trägt.
Uebrigens freue ich mich über das Wohlwollen für die Beamten der Königlichen Polizeiverwaltungen, welches aus den Bemerkungen des Herrn Abg. Gothein hervorleuchtet. Er wolle mir gestatten, daß ich daraus die durchaus richtige Schlußfolgerung ziehe, daß er und seine Partei hier eine Erklärung hat abgeben wollen, wie sie gerade die Beamten bei den Königlichen Polizeibehörden als besonders werth ihrer Fürsorge halten und damit anerkannt haben, daß diese Beamten pflichttreue Beamten sind, die jederzeit ihren Dienst gewissen⸗ haft thun und desbalb eine besondere Berücksichtigung verdienen. Ich bin dem Herrn Abg. Gothein für diese Anerkennung, die er den Königlichen Polizeibeamten gejollt hat, sehr dankbar. (Bravo!)
Abg. Dr. Sangerhans (fr. Volksp.): Ich erkenne an, daß der Dienst der Polizeibeamten ein außerordentlich schwieriger ist, und damit mag es wohl zusammenhängen, daß einzelne Mißgriffe und Unregelmäßigkeiten nicht ausbleiben. Die Sache mit dem Nacht- wachtwesen ift doch nicht so einfach. Ich glaube, wenn das Nachtwachtwesen
an taat übergegangen ist, so kann man es n, 3 846 * 3 i 5 dabei . 2 sorgen muß. Einfügen möchte ich auch hierbei, daß Klagen daruber laut werden, daß das Nachtwachtwesen nicht so ausgeübt wird, wie es im Interesse der Sicherheit der großen Städte nöthig wäre. Die Sache wegen der Ansprüche der früheren städtischen Nachtwächter wird w entschieden werden; in Berlin ist deshalb Klage erhoben worden.
Minister des Innern von Köller:
Meine Herren! Darüber ist kein Zweifel, daß die Staats- regierung für diejenigen Beamten, die sie bei dieser Gelegenheit über⸗ nommen hat, die weitere Fürsorge zu treffen hat. Der Streit, um den es sich hier handelt — ich bitte um Entschuldigung, wenn ich mit ein paar Werten auf diese Berliner Angelegenheit zurückkomme — (Zu⸗ rufe). Zunächst will ich auf die Bemerkungen des Herrn Abg. Langerhans eingehen, die doch speziell Berlin betreffen. Das ist meines Erachtens eine sehr wichtige Frage; ich kann nicht schweigen, nachdem der Herr Abg. Langerhans darüber eben geredet hat. Meine Herren, die Frage, die streitig ist nach der Auffassung des Herrn Dr. Langerhans und nach meiner Auffaffung, ist nur die, ob die Staatsregierung auch für diejenigen Personen, die früher im städtischen Nachtwachtwesen be⸗ schäftigt waren, die sie aber nicht in den Staatsdienst übernommen hat — für diejenigen Beamten, die übernommen sind, wird gesorgt — zu sorgen hat. Die Frage wird ja im Wege Rechtens entschieden werden müssen. Ich habe das Polizeikosten⸗
gesetz nicht mitgemacht; aber daß die Entscheidung, welche von mir
getroffen ist, nicht anders ausfallen konnte, folgt daraus, daß bei den Berathungen über das Polizeikostengesetz ausdrücklich Anträge gestellt waren, welche dahin gingen, daß der Staat auch für diejenigen Leute, die entlassen wurden, also nicht in die Verwaltung des Staats mit übernommen wurden, eine Entschädigung zu zahlen hätte, also die⸗ selben abzufinden hätte, daß aber diese Anträge, welche sowohl hier im Hause als im Herrenhause gestellt waren, beide Male abgelehnt worden sind; ich kann als Unbetheiligter nichts Anderes daraus schließen, als daß man diejenigen Männer, welche die Staatsregierung nicht übernommen hat, mit ihren Ansprüchen auf die Stadtverwaltungen hat verweisen wollen. Wenn die Sache schließlich im Prozeßwege wird entschieden werden müssen, so thut mir das leid; aber ich kann nach allem nicht anders als den Grundsatz aufrechterhalten, daß wir nur für diejenigen Personen zu sorgen haben, die bei Uebernahme des Nachtwachtdienstes auf den Staat als Beamte übernommen worden sind.
Bei dem Etat der landwirthschaftlichen Ver⸗ waltung beantragen die Abgg. Knebel (nl) und von Detten IZentr.):
Die Regierung aufzufordern, in den Staatshaushalts⸗Etat für 1596.97 zur Förderung der Land und Forstwirthschaft in den Ge⸗ ,, . der Provinzen Rheinland und Westfalen, in welchen der Kleinbesitz vorherrscht (Hunsrück, Hochwald, Westerwald, Bergisches und Sauerland), weitere Mittel einzustellen.
Abg. von Woyna fr; kons.): Wir stehen auf dem politischen Standpunkt, daß wir derartige dauernde Zuwendungen für die betbei⸗ ligte Bevölkerung für nicht gänstig halten, wir glauben vielmehr, daß sie eine leichtsinnige Lebensauffassung begünftigen und eine fortwährende Erhöhung der Summen erfordern. Zudem halten wir viele andere Gegenden, insbesondere in Hessen und Schlesien, für ebenso bedürftig wie die im Antrage aufgeführten. Da es sich hier um eine Geld⸗ bewilligung handelt, so beantragen wir die Vorberathung in der Budget⸗ kom mission.
Abg. Jerusa lem (Zentr.): Ich muß Einspruch dagegen er—
heben, als ob in der Bevölkerung der Eifel eine leichtsinnige Lebens⸗ auffassung Platz greifen könne. Die Bewohner der Eifel müssen sich die ausgeworfenen Summen durch schwere Arbeit bei Drainagen und sonstigen Meliorationen erwerben. Ebenso bedürftig ist aber die Be⸗ völkerung des Westerwaldes und der Hunsrück, für welche auch die Provinzialverwaltung schon in gleicher Weise eingetreten ist. Abg. Nölle (n): Auch für die kleinen rheinischen und west⸗ fälischen Bauern muß ich die Annahme ablehnen, daß sie durch der⸗ artige Zuwendungen zu einer leichtsinnigen Lebensauffafung kommen würden. Auch dort werden die Summen zu nützlichen und noth⸗ wendigen Meliorationen verwendet werden.
Abg. Krahwin kel (nl) bestätigt, daß man in den vom Vorredner erwähnten Landestbeilen hauptsächlich auf Verkehre verbesserungen mit den erhaltenen Summen bedacht sein werde.
Abg. von Kröcher (kons.) macht geltend, daß in vielen Distrikten, insbesondere auch in den Flußniederungen der Elbe und in der Neu⸗ mark, ebenso schlechte Verhältnisse beständen, wie in den im Antrage a n egenden. Seine Partei werde deshalb den Antrag ablehnen.
Der Abg. Das bach (Zentr.) hebt die besondere Bedürftigkeit der kleinen Leute des Westerwaldes hervor, die vielfach kein Stück Vieh hätten und keine Einkommensteuer zahlten.
Abg. von Wong lfr. kons.: Die Eifel ist von jeher das Schoßkind der Staatsfürsorge gewesen. Der Bauer im Hungrück ist sparsamer und weniger vergnügungssüchtig als der der Eifel, und ich glaube, daß bei diesem der leichte Zug durch die vielfache Fürsorge des Staats nur gefördert wird. Ich halte es daher für verkehrt, wenn von Staatswegen dauernd für einen Bezirk gesorgt wird. Die Leute müssen endlich so weit kommen, daß sie allein fertig werden. Ich kann also von meinen Behauptungen nichts zurücknehmen.
Der Antrag wird der Budgetkommission überwiesen.
Bei dem Etat des Ministeriums der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten bemerkt
ba. Winckler (kons.), eine Anweisung der Regierung zu Merse⸗
burg an die Schulvorstände ländlicher Volksschulen bedeute thatsächlich ein Stück Volksschulgesetz. Es würden durch diese Anweisung die Zusammensetzung und die Befugnisse der Schulvorstände sowie die Vermögens verwaltung geregelt, und jwar vielfach in diametral ent ⸗ . Sinne wie bisher. Dadurch sei nicht nur eine große Verwirrung eingetreten, sondern die Anweisung stehe auch im direkten , zu dem verfassungsmäßigen 8 der möglichsten Kommunalisierung der Schullasten. Hauptsächli werde durch die Anweisung auch das Band ag Kirche und Schule einseitig durch eine einzelne Behörde gelockert. Die Geistlichen auf dem Lande empfänden unter solchen Umständen die ul⸗ inspektion immer mehr als eine Last, der sie sich zu entziehen suchen würden. Die Sozialdemokraten hätten in dieser Maßregel eine wirksame Handhabe für ihre Zwecke erkaunt und sie als solche benutzt; ihre Agitatoren wären sofort bei den Wahlen zu den Schulvorständen auf dem Platz gewesen. Die Schulvorstände würden durch die An⸗ weisung geradem demokratisiert, auch werde durch eine so einseitige Regelung der Schulangelegenheiten die ministerielle Verantwortlichkeit wesentlich beschränkt und einem demnächstigen Schulgesetz bedenklich präjudiziert. Der Redner fragt y,, den Minister, ob er Kennt- niß von der Verfügung habe und sie billige. (Beifall rechts.)
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:
Meine Herren! Der Herr Abg. Winckler bat Ihnen ein recht düsteres Bild gezeichnet von den schrecklichen Folgen, die der Erlaß einer Geschäftsanweisung für die Schulvorstände im Regierungsbezirk Merseburg durch die Abtheilung für Kirchen und Schulen dieser Re⸗ gierung gebabt haben soll. Ich kann hier zur Zeit nicht feststellen, ob die dunklen Farben dieses Bildes zutreffend sind oder nicht. Ich kann nur sagen, daß ich kaum glaube, daß die Königliche Reglerung zu
hört h, und nur rein zufällig, in einer hiesigen Gesellschaft ö
Merseburg die Absicht gehabt hat oder sich auch nur dessen enn gewesen ist, daß sie die Schulvorstãnde und die Schulsozietãten inn Bezirks in der Weise, wie es der Herr Abg. Winckler dargestelt ln hat demokratisieren wollen. (Unruhe rechts.) .
Meine Herren, bis vor 14 Tagen — und das ist 44 der Antworten auf die an mich gestellten Fragen — he ich von der Sache überhaupt nichts gewußt (bn durch einen Bekannten mir von dem Erlaß dieser Geschäft erzäblt werden, einem Bekannten, der im Regierungsbezirk Mers angesessen ist, und der sich durch diefe neue Geschãftẽ anweisung so die Schulvorstände verletzt fühlte, weil seiner Meinung nach . Rechte des Schulpatronats nicht genügend gewahrt wären. Mir fg die Sache dergestalt auf, daß, obwohl ich zunächst gar keinen amtlihn Anlaß dazu hatte, ich doch sofort von der Regierung in Merseburg Berg über die ganze Angelegenheit eingefordert habe. Dieser Bericht 7 noch nicht eingegangen (hört! hört! rechts und im Zentrum), meine Herren, ehe ich diesen Bericht nicht habe, ehe ich nicht auch de anderen Theil gehört habe, kann ich unmöglich hier hinterrũck ganze Maßregel der Regierung mißbilligen. Das thue ich nicht; de bin ich der Regierung auch schuldig, daß ich sie hören muß, und dj ich prüfen muß, was sie gethan hat. (Sehr richtig! links)
Eins will ich anerkennen, meine Herren: Der Herr Vorrede hat gefagt: die Regierung habe diese Maßregel erlassen, ohne R Landräthe zuvor zu hören, und ohne sich mit den Lokalinstanzen in Benehmen zu setzen, die dem praktischen Leben nahestehen. Wenn wahr ist und die Anhörung nicht geschehen ist, dann kann ich scha hier jetzt erklãren, daß ich das auf das ernsteste mißbilligen wür (Bravo h) .
Ick will keine bureaukratische Regiererei von oben, vom grün Tisch her (Bravo); ich will, daß man Füblung sucht mit da praktischen Leben, mit unserem Volk. Denn es handelt sich auch he um eine einschneidende Maßregel, die tief hinein greift in das Cen unseres Volkes. Meine Herren, ich würde es auch sehr beklagen, wen dort eine Maßregel getroffen wäre, die zu einer wesentlichen L des Bandes zwischen Kirche und Schule führt; ich wünsche das ni. Es ist möglich und unter Umständen nothwendig, daß gen Zusammenhänge zwischen Kirche und Schule, in externis namenthi gelockert werden müssen, weil auf beiden Seiten klare Verhältnß geschaffen werden. Seitdem die evangelische Landeskirche, die meinden bei uns organisiert sind, ist es ganz von selbst und natärh dahin getommen, daß man auch in den beiderseitigen Rechnungswe eine gewisse Sonderung hat eintreten lassen, und ich glaube nis daß sich das wird allgemein vermeiden lassen. Wenn im übrigen Band zwischen Kirche und Schule nicht noch in anderer und tich gehender Weise gelockert wird, als auf diesem Gebiete, so babe keine große Sorge über die Folgen, die daraus entstehen. (Na! R rechts.)
Meine Herren, ich bin gefragt worden, ob ich es billige, wen eine Regierung im Instruktionswege gewissermaßen dem künftin Schulgesetz präjudiziert. Nun, meine Herren, ich kann hier die 8 fugniß der Regierung zum Erlaß dieser Instruktion, dieser Geschähh anweisung, nicht genau untersuchen, bis ich das Material zn bekommen habe. Wenn aber diese Geschäftsanweisung nut a die Stelle einer früher bestehenden Instruktion für die Schulvorstiede getreten ist, und wenn sie in den Befugnissen und den Anordnungen die sie trifft, über die Grenzen der früher bestandenen Instruktin nicht hinausgreift, so hat die Regierung diese ihre Befugniß nat überschritten. Im übrigen erkenne ich an, daß es der Regierung Pflicht gemacht werden. muß — und ich werde das auch thun — solch allgemeinen Anordnungen, die irgendwie tiefer in das Schulwesen mm seine Organisation hineingreifen, angesichts der Erfahrungen, die n auf dem Gebiet des Schulgesetzes gemacht haben, nicht für sich ihrem Bezirk zu treffen, sondern sich vorher an mich mit der Anftaz zu wenden, ob ich damit einverstanden bin. (Bravo! rechts.)
Der Herr Vorredner hat gemeint, die ministerielle Verantwen⸗ lichkeit würde dadurch geschmälert, wenn die Regierung auf eigen Faust derartige Anordnungen erließe. Ich bin umgekehrt der Anstkt die ministerielle Verantwortlichkeit wird dadurch geschärft. Schließ muß ich doch dafür eintreten. Ich habe die Pflicht, wenn ich sebe daß die mir unterstellten Behörden falsche Maßregeln ergreifen, sie a zustellen und die Behörden zu veranlassen, daß sie diese Maßtegell wieder aufheben. (Bravo! rechts) Ich werde das thun, wenn ü die Ueberzeugung gewinne, daß die Regierung in Merseburg hier niht richtig gehandelt hat. Ich kann dem hohen Hause nur versichen Bericht ist erfordert. Es ist auch heute bei mir eine Beschwerde en gegangen, die mir ebenfalls Anlaß geben wird, der Sache näber n treten. Sie soll gründlich geprüft werden. Ist die Maßregel fallt gewesen, so wird sie ganz gewiß ihre Remedur finden. (Bravo)
Abg. Graf zu Lim burg⸗Stirum (kons.): e , erklãren sich vorläufig mit der ärung des Ministers für befriedig sie hoffen, daß eine gründliche Prüfung und gegebenen Falls n Remedur eintreten wird. Im übrigen 6 ich mich des Eindrech nicht erwehren, daß die Zeit zwischen dem alten mn dem neuen 26 dazu benutzt werden soll, * endete Thatsachen zu schaffen, die den Tendenzen der Ma ritãt dieses Hauses nicht entsprechen. Man kann sich daber niht wundern, wenn wir in unseren Beziehungen zur Unterrichts verw sehr vorsichtig werden. Ich bitte den Minister, darauf zu achten. in der 966 das, was er will, nicht anders ausgeführt wird, als und dieses Haus es wollen.
Abg. Rudolphi (Zentr) klagt darüber, daß die Stan aufwendungen für Kirche und Schule in der Rheinprovinz für * Kopf der evangelischen Bevölkerung eine höhere Summe als für den Kopf der katholischen Bevölkerung. Ferner evangelischen Predigerseminar zu Koblenz jeder Zögling außer en Wobnung und Kost monatlich 25 6 Paar, in den katholisch , , , dagegen fei dies nicht der Fall. Er bitt:
nister, die Zöglinge der verschiedenen Seminare gleich ju stelt⸗ Auch fei in den katholischen Gegenden ein befonderer Fonds vorbande aus denen die evangelifchen Geistlichen Ünterstützungen erhielten, * die in der Diafpora lebenden Evangelischen öfter zu besuchen; fürn in der Diaspora lebenden Katholiken sei nicht in derselben Ber gesorgt. Die evangelischen Polen in Westfalen würden Aufwendung von Staatsmitteln pastorisiert, die Pastorisiere der katholischen Polen bleibe den katholischen Genen den überlassen. Im allgemeinen würden die evangelis ca Gemeinden und Geistlichen in bedeutend höherem Maße unter als die katholijchen. Aus den Mitteln der Fonds zur Aufoes e,; der Verhältnisse der Geistlichen beider Konfessionen seien zabl evangelische Hilfsgeistliche angestellt worden; von Anstellung l lischer Hilfsgeistlichen aus uf Mitteln habe er nichts gebört.
(Schluß in der Zweiten Beilagen
werden türden, . . ' 6 Dich auf die Sache im einzelnen nicht eingehen; ich erkenne vollkommen
erhalte c
zum Deutschen Reichs
6 G5.
Zweite Beilage nzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
Berlin, Freitag, den 15. März
1885.
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse: Meine Herren! Daß bei der dritten Lesung des Etats wir noch⸗ als mit einer Reihe so eingebender Paritätsbeschwerden heimgesucht konnte man in der That nicht erwarten. Ich will n, der Herr Vorredner hat mit sehr warmem Herzen für die Inter- fen 16 Kirche sein Bestes eingesetzt. Ich nehme ihm das gar— acht Übel, aber wenn wir auf diese Einzelheiten uns nochmals undlich einlassen wollten — ja, meine Herren, dann würde unser Hat bis zum J. April ganz gewiß nicht fertig werden. Ich will nur einige Punkte hervorheben, worin ich dem Herrn Zorredner erwidern muß. Er hat sich darüber gewundert, daß in
Den cvangelischen Prediger Seminaren die Zöglinge gewisse Stipendien
J amen. Ja, Denen sich unsere
meine Herren, die Kreise der Gesellschaft, aus evangelischen Geistlichen rekrutieren, sind pc fo reich (Widerspruch) daß sie in den Seminaren cbhue Unterstũzung existieren könnten, wenigstens nicht alle. Bir haben den Versuch gemacht. und wollen ihn jetzt noch machen, ob wir nicht obne diese Stipendien auskommen unten angesichts der sehr ger gen Mittel, die uns für nese Zwecke bewilligt werden. enn der Herr Vorredner 6 die Mühe gegeben hätte, bei Kap. 113 Tit. 1 die Bemerkung zu 8 ahbiufeben, so hatte er dort gefunden, daß bei der . des dort 1 vorgesebenen Prediger⸗Seminars ausdrücklich steht, daß diese Sti⸗ dendien fortfallen sollen.
Was dann den Reiserostenfonds der Konsistorien anlangt, so öchte ich ebenso wie in dem vorher genannten Fall den Herrn Vor⸗ nner bitten, doch davon abzusehen, bei jedem einzelnen Posten die Eatboliken mit den Evangelischen zu vergleichen. Wenn wir es um—⸗ kehrt machen wollten: schlagen Sie mal das Kap. 114 auf und
Sie, was dort für die Bischöfe steht! (Widerspruch im Zentrum.) Ee kann man es meines Erachtens nicht machen, das giebt keine Ver⸗
Eine Jarität zu schaffen; und wie wir es den Herren Bischöfen überlassen, wie für die theologischen Könvikte und Seminare die ausgeworfenen seittel verwenden wollen, so überlassen wir es auch unseren kirchlichen bebörden, wie sie die Staatsmittel, die für geistliche Zwecke aus⸗ worfen sind, verwenden wollen und müssen. Ueberflüssig viel sind nicht, das kann ich Ihnen sagen.
Was die Polen in der Diaspora betrifft, so heißt es, die evange⸗ schen Polen würden von Geistlichen pastoriert, die aus Staatsmitteln Daklt würden. Wenn ein Antrag an mich herangekommen wäre von ten der Bischöfe, daß ich dafür Mittel bewilligen müßte, so würde g das selbstverständlich erwogen haben. Aber auch diese Mittel sind Ache, die der kirchlichen Behörde angewiesen sind, die für die Leute
Vestfalen, in der Diaspora, sorgt.
Dann hat der Herr Vorredner gefraat, warum denn für katho⸗
che Pfarreien keine Zuschüsse bewilligt worden seien, während für magelische so viele bewilligt seien. Wenn der Herr Vorredner die ie gehabt hätte, sich die Bemerkung zum Kap. 116 anzusehen, so me er gefunden haben, daß acht Positionen für Neubewilligungen fe solche Zwecke dort aufgeführt sind, und zwar ausschließlich für ktkolische. (Zuruf. ) — Jawohl: künftig wegfallend! Das machen it aber bei den Evangelischen ebenso. (Unruhe im Zentrum.)
Ja, meine Herren, ich glaube, es ist am besten, ich beschränke mich f diss Bemerkungen. Ich wiederhole nochmals: ich nehme es dem ber Vorredner nicht übel, wenn er für die Interessen seiner Kirche intrutt das ist in der Ordnung. Aber das ist auch gewiß: auf diese ein äußerliche Weise eine Parität herstellen zu wollen, das wird ** nicht gelingen und wird auch keinem Minister gelingen!
.
Um 33 Uhr wird die weitere Berathung vertagt.
22 das können Sie selbst nicht wünschen; auf diese Weise ist
Deutsches Reich. Nach weisung
der Einnahme an Wechselstempelsteuer im Deutschen Reich für die Zeit vom 1. April 1894 bis zum Schluß des Monats Februar 1895. — ——— — — — — — —— —— —— ———— ———
1.
2. 3.
4. 5. .
Ober · Postdirektions Bezirke
Hierzu Einnahme in den Vormonaten
Einnahme im Monat Februar
* *. 3
In 1894/95 mehr — weniger
Einnahme in dem⸗ selben Zeitraum des Vorjahres (Spalte 4)
Zusammen
I. Im Reichs⸗Postgebiet.
I Königsberg.. 2) Gumbinnen . 3) Danzig.
9 . 5) Potsdam.. 6) Frankfurt a. O. 7) Stettin ö s) Kẽslin.
9) Posen.
10 Bromberg.
ö Y res lau Liegnitz.
13) Oppeln
14 Magdeburg
15) Halle a. S.
16 Erfurt.
17) Kiel.
18 Hannover
19 Münster
20) Minden
21) Arnsberg.
,
23) Frankfurt a. M.
K
25 Aachen.
26) Keblenz
27) Düsseldorf.
28) Trier
29) Dresden
30) Leipzig..
31) Karlsruhe.
32) Konstanz.
33) Darmstadt .
34) Schwerin i. M.
35) QAldenburg.
36) Braunschweig
37 Bremen.
38) Hamburg...
39) Straßburg i. E.
,
. ern,
II. Württemberg .
8 692 3441 7912 73 134 3702 6 400 7393 1 4211 4087 14591 8 450 73586 * 14385 7236 10966 5 6 861 9211 2707 6744 15 931
6 849 24 413
13 956 4840 5 3715 40 617 1838
15 565
43 854 16473 6376 12276 2425 345 5 N73 15 513 80 618
13 552 2250
105 ooo z6 558 4 575 *
954 708 8 57 5 O33 1 63? 1557 145 55 13 451
153 369 55 255 81 155
141 106 33 255
117 3585 8335506
163 535 35 54 o5 434
158 97 o 125
255252
I vr o 3 5 15735
433 5665 15 155
151 355
448 234
03 158 5 65
135 544 34 85 5 565 3 769
155 246
zõb ls
16 So] 23 88h
113 620 5 40 286 91 667 76 259 47102 73 972 93 478 18 460 56 322 41 055 164 297 102 445 84 602 5 156712 10 315 123 639 S6 317 101 7386 35 153 3 173 867 69 495 356 147 169 568 68719 46180 478 356 20269 183 765 487996 245 051
69 414 138 983
37 538 40 836
66 051 222 508 5 940 1097 173 432
33 519
113 693
39 999
92 885 997 863
43 499
74 433
8 480
20 103
52 763
47 551 166 966 101 705
88511 155 455
99 528 128 853
89 832 11 904 3
35 351 5
76 238 174909
74 975 313 665 176530
67 385
47 451 473 205
21319 197 504 492088 218 931
75 640 140 921
37 262
42035
38 682 195 760 10 930 175 357
32130
tiittittl!ltttl!tliti ttttttt! ! tIttitltitt!“*
Summe 1
539530 56 546 19414
6 022 803 b09 209 223 963
b õ62 333
6 608 632 bog 179 2530 906
l
bbõ 7hh
243 377
*
Ueberhaupt
blö 490 6 Sõõ 976
Berlin, im März 1895.
7471 466
7498717
Haupt⸗Buchhalterei des Reichs⸗-Schatzamts.
Biester.
. Untersuchungs⸗Sachen.
Aufgebote, ustellungen u. deigl
3. Unfall und Invalidttãts⸗ 2c. Versicherung. . Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. . Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
1 ) Untersuchungs⸗Sachen. is] Steckbriefs Erledigung. Ter gegen den Schlächtergesellen Franz Nierzwicke ten schweren Diebstahls in den Akten L. R. II. 16. 8397. 11IC. 210. 82 unter dem 31. Mai 1883 kasene und unter dem 20. Oktober 1885 erneuerte Eeckbrief wird zurückgenommen. derlin, den 8. März 1865. Königliche Staatsanwaltschaft. I.
In der Strafsache gegen den abwesenden Georg eld, geboren am 6. Juni 1872 zu Nordeck, zu⸗ Ft wehnhaft daselbst, wegen Entziehung der Wehr⸗ it, it. durch Birr der Strafkammer Königlichen Landgerichts Marburg vom 9. März Iolss] R die dem Angeschuldigten Arnold gegen as men Bruder Eberhard Arnold in Nordeck zu, ö de Herausgiftsforderung von 200 60 nebst ien mit Beschlag belegt worden, was hiermit in semäßheit des 5 326 Absatz 1 der Str. Pr. S. Fentlicht wird.
arburg, den 12. März 1895.
r Gerichteschreiber des Königlichen Landgerichts.
Straffammer.
blatts, etwaige
jährigen
8677 Bekanntmachung.
Gurt Beschluß der Strafkammer des Kaiserlichen
adgerichts u Zabern vom 7. März 1855 ist
im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des
ain Constanz Kaestler, . zu Harzweiler Oktober 1875, zuletzt ebendafelbst wohnhaft,
Saal 40,
rolle, blatts,
Veschlag belegt worden dabern,. den G. Mar I593. Der Kaiserliche Grste Staatsanwalt: Hasemann.
etwaige
) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
Ws Zwan i gsversteigerung. . der Zwangsvollstreckung soll das im 2 don Alt. Schöneberg Band 1 Nr. 21 allat ei amen der Frau Marschner, Martha, geb. teini, eingetragene, hier, Rurfürstenstraße Ji,
werden.
Steuerrolle, beg
stück betreffende Kaufbedingungen können
Rudolph Müller,
Müller, eingetragene,
riedrichstraße 13, Hof,
Gebäudesteuer veranlagt. beglaubigte Abschãtzungen und Grundstück betreffende diach ; sondere Kaufbedingungen können in der Gerichts- schreiberei ebenda, Eingang D, Zimmer 17, eingesehen Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach er⸗ folgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf Anspruch an die Stelle des Grundftücks tritt. Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 21. Mai 1895, Vormittags 11 Uhr, im vorangegebenen Saal 40 verkündet werden. Berlin, den 6. März 1895. z Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 88.
Oeffentlicher Anzeiger.
belegene Grundstück am 14. Mai 1895, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Erdgeschoß, Eingang C. Saal 40, versteigert werden. einer Fläche von O06, 08 ha mit S260 M Nutzungs⸗ werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der laubigte Abschrift des Grundbuch⸗ Abschätzungen und andere das Grund⸗ Nachweisungen, in der Gerichtsschreiberei ebenda, Eingang D. Zimmer 17, eingesehen werden. Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 17. Mai 1895, Vormittags 111 Uhr, im vorangegebenen Saal 40 verkündet werden. Berlin, den 6. März 1895. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 88.
sowie
Zwangsversteigerung. im Grundbuche von Berlins Umgebungen Band 43 Nr. 2450 auf die Namen des Kaufmanns Rudolph Müller, des Thierarztes Paul Müller, der Frau Esch, Antonie, geb. Müller, des minderjährigen der Wittwe Schreib, Pauline, eb. Müller, und der Frau Maus, Glisaberh, geb. ier, Brunnenstraße Nr. 134, belegene Grundstück soll auf Antrag der fünf Miteigenthümer zum einandersetzung am 17. Mai 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Erdgeschoß, Eingang C, zwangsweise versteigert werden. Grundstück ist mit 13 120 M Nutzungswerth zur Auszug aus der Steuer⸗ Grundbuch⸗ andere weisungen, sowie be⸗
Zwecke
Abschrift des
Das Grundstück ist bei
— SS &ο
75438] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvolsstreckung soll das im Grundbuche von der Lonisenstadt Band 55 Blatt Nr. 2675 auf den Namen des Geheim⸗ Sekretärs Johann Witt hierselbst eingetragene, in der Dresdener straße Nr. 52 u. 53 und Annenstraße Nr. 42 u. 43 belegene Grundstück in einem neuen Termine am 10. April 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel G., parterre, Saal 36, versteigert werden. Das Grundstäck ist mit 52 850 4, jetzt mit 59 720 M0 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts. etwaige Abschäßungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Flügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. . welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem . das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 10. April 1895, Nachmittags 121 Uhr, an Gerichte stelle, wie oben angegeben, verkündet werden.
Berlin, den 11. März 1895.
Königliches Amtsgericht 1J. Abtheilung 85.
75432 Sub hastations . Patent.
In der Subhastationssache des Martin Rüttchen, Stellmacher zu Linnich, Gläubiger und Extrahenten, vertreten digg Geschäftsmann Hütter zu Aldenhoven, gegen die Eheleute Heinrich Dussard und Maria, eb. Küpper, ersterer früher zu Linnich, jetzt ohne
ekannten Wohn ⸗ und Aufenthaltsort im Inlande, letztere ohne Gewerbe zu Linnich, Schuldner und Subhastaten, sollen in öffentlicher Sitzung des Königlichen Amtsgerichts im Rathhaussaale zu Linnich am 21. Mai 1895, Vormittags 10 Uhr, die nachstehend beschriebenen, durch Ver⸗ fügung vom 17. Januar 1895 in gerichtlichen Be⸗ schlag genommenen Immobilien zu den von den Extrahenten gemachten Erstgeboten öffentlich zur Versteigerung ausgestellt und dem Meist⸗ und Letzt⸗ bietenden zugeschlagen werden, nämlich: Gemeindebezirk Linnich, Kreis Jülich. I) Gemarkung Linnich, Flur A. Nr. 1020/1111 in
Kommandit ⸗Gesellschaften auf Mtien u. Aktien Gesellsch. Erwerbs- und Wirthschafts Genossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Bank⸗Ausweise. Verschiedene Bekanntmachungen.
dechtsan walten.
der Stadt. Haushofraum, 34 m groß, begrenzt von Werth, Martin. und Lenzen, Johannes, zu Linnich; Jahressteuer 60 3, Erstgebot 200 60, jährlicher Nutzungswerth 18 4
Das auf dieser Parzelle stehende Wohnhaus, be— zeichnet mit Nr. 24. hat nach der Falkengasse zu im Erdgeschosse ein Fenster und im ersten Stock eben— falls ein Fenster. Die Eingangsthüre befindet sich nach der rechts vom Hause gelegenen, mit den Nach⸗ barn gemeinschaftlichen Auffahrt. Der Hausthüre gegenüber liegt die Düngerstätte. Das Haus ist in Stein gebaut und mit Ziegeln gedeckt. Die Reali⸗ täten werden von den Schuldnern eigenthümlich be— sessen und miethweise benutzt von Johann Küpper, Tagelöhner zu Linnich.
2) Gemarkung Linnich, Flur A. Nr. 1448/11 in der Stadt, Hofraum ꝛe., groß 36 m, begrenzt von Prell, Wilhelm, und Coenen-Staß, Eduard, aus Linnich; Jahressteuer 60 , Erstgebot 200 , jähr⸗ licher Nutzungswerth 18 0
Das auf dieser Parzelle stehende Wohnhaus an der Falkengasse, bezeichnet mit der Haus⸗Nr. 27, hat nach der vor demselben gelegenen, mit den Nach⸗ barn gemeinschaftlichen Auffahrt hin die Eingangs- thüre und rechts von derselben . und im ersten Stock zwei Fenster. Dem Wohnhaus gegen über liegt die Düngerstätte und der Stall. Die , . sind in Stein gebaut und mit Ziegeln gedeckt. ;
Die Realitäten werden von den Schuldnern eigen thümlich besessen und von der Schuldnerin Ehefrau Dussard und dem Joseph Küpper, Tagelöhner zu Linnich, von diesem letzteren jedoch miethweise, be—
nutzt.
Ki vollständigen Auszüge aus den Steuerrollen sowie die Kaufbedingungen sind auf der Gerichts- schreiberei des unterzeichneten Gerichts offen gelegt.
Die Bekanntmachung dieses Patents in gesetzlicher Weise wird verordnet.
Aldenhoven, 14. Februar 1895.
Königliches Amtegericht.
. (gez. Schmitz. Beglaubigt: Peters, als Gerichtsschreiber. 75440
Nach heute erlassenem, seinem an Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem
. lam finden zur , , , , des zur onkursmasse des Erbpachthofbesitzers Robert Schu⸗