als er na
insoweit als geschaftsfähig, ich de . als geschäftsfähig .
geschäfts fähig sein wurde. n fiche Rechtsgeschäfte, sowie auf Rechtege über ein ausländisches Grundstück verfügt w et diese Vorschrift keine Anwendung.
Ein Antrag, die Vorschrift des Abs. 3 Satz 1 unter Streichung des zweiten Satzes auf den Fall zu beschränken, wenn die deutschen Gesetze für das den Gegenstand des Rechts⸗ geschäfts bildende Rechtsverhältniß maßgebend sind, wurde ab⸗ elehnt. ö ; ; amn bestand, daß die Fähigkeit zu einem bestimmten Rechts erwerb nach dem Recht zu beur⸗ theilen sei, welchem das betreffende Rechts verhältniß unterliege.
4 Anlangend die Entmündigung, ging man davon aus, daß nach der unter 3 beschlossenen Vorschrift das Recht der Stan san geh br eit maßgebend sei. Jedoch wurde das Bedürfniß anerkannt, von diesem Grundsatz eine Ausnahme dahin zu machen, daß ein Ausländer, der im Inlande seinen e nf hat, nach den Vorschriften des deutschen Rechts ent⸗ mündigt werden kann. ; . rr.
5) In Ansehung der Form der Rechtsgeschafte , der 9 gewisse Rechtsgeschäfte zu treffenden besonderen Bestimmungen, folgende Vorschriften beschlossen: . .
3 . Form eines Rechtsgeschäfts bestimmt sich nach den Gesetzen, welche für das den Gegenstand des Rechtsgeschäfts pildende Rechts verhältniß maßgebend sind. Es genügt jedoch, wenn die Form den Gesetzen des Orts entspricht, an welchem das Rechtsgeschäft vorgenommen wird, sofern nicht das nach Satz 1 maßgebende Recht entgegensteht.“ ö
6) Einvernehmen bestand, daß die Rechts verhältnisse an Sachen grundsätzlich den Gesetzen des Orts zu unter⸗ stellen seien, ga jr ache . Im einzelnen gelangten nachstehende Vorschriften zur Annahme: K
. Rechte ö einer Sache sowie der Besitz einer Sache werden nach den Gesetzen des Orts beurtheilt, an welchem die Sache sich befindet. Der Erwerb und der Verlust eines Rechts an einer beweglichen Sache sowie des Besitzes einer solchen Sache werden nach den Gesetzen des Orts beurtheilt, an welchem die Sache zur Zeit der Verwirklichung des für den Erwerb oder Verlust in Betracht kommenden Thatbestandes ich befunden hat. fich 6 Vorschrift des 8 Satz ? (oben unter Nr. 5) findet keine Anwendung auf ein Rechtsgeschaft, durch welches ein Recht an einer Sache begründet oder durch welches über ein solches Recht verfügt wird.“ . .
7 Das Schuldverhältniß aus einem e ⸗ daft unter Lebenden soll nach den Gesetzen des Orts el ü werden, an welchem das Rechtsgeschäft zum Abschluß gelangt ist. Wenn jedoch nach den Umständen des Falls an⸗ zunehmen ist, daß von den Betheiligten die Anwendung der Gesetze eines anderen Hrts vorausgesetzt sein muß, sollen die Gesetze dieses Orts maßgebend sein.
Der am hiesigen Allerhöchsten Hofe be laubigte Königlich n, e n. Sir Edward Irn rn, hat Berlin mit? Urlaub verlassen. Während seiner Abwesenheit fungiert der Erste Botschafts⸗ Sekretär Mr. Martin Gosselin als
interimistischer Geschäftsträger.
Laut telegraphischer Meldung an das Ober ⸗ Kommando der Marine . hh fh S. „Marie“, Kommandant Koryvetten⸗ Kapitän Eredner, am 14. März in Shanghai und S. M. S. „Bussard“, Kommandant Korvetten⸗Kapitän Scheder, am 15. März in Sydney eingetroffen. .
Der „Schlesischen Zeitung“ zu⸗ den Antrag ange⸗ Landwirthschafts⸗
Breslau, 15. März. folge hat der Provinzial⸗Landtag nommen, die Errichtung einer kammer für Schlesien zu empfehlen.
Sigmaringen, 16. März. Ihre Majestät die Königin von Sachsen hat heute Vormittag die Rückreise nach Dresden angetreten.
Württemberg. Der General⸗Adjutant des Sultans, Schakir⸗Pascha ist gestern Nachmittag in Obernd orf a. N. eingetroffen, um die dortige türkische Waffenprüfungskommission zu inspizieren.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach.
Dem Landtag ist ein Gesetzentwurf über die Aufnahme einer Staatsanleihe von 1 3090 000 , sowie der Entwurf eines neuen Landtagswahlgesetzes zugegangen. Letzteres erhöht die Zahl der Abgeordneten von 3 auf 34, von denen, unter Beseiligung der ritterschaftlichen Abgeordneten, 11 von den Besitzern eines Einkommens von wenigstens 4009 6 sbis⸗ her 3000 ) und zwar 5 von den größeren landwirthschaft⸗ lichen Grundbesitzern, H von den übrigen Höchstbesteuerten ge⸗ wählt werden sollen; 23 (bisher 21) . sollen aus all⸗ gemeinen Wahlen hervorgehen. Für die allgemeinen Wahlen wird bas indirekte Wahlsystem beibehalten, jedoch wird, um das Inter⸗ esse der Urwähler mehr zu beleben, das bisherige Verfahren dahin
ändert, daß unter Aufgabe der künstlichen Bildung von Wahlbezirken ausschließlich die politische Gemeinde einen Urwahlbezirk zu bilden hat und eine Listenwahl nnn wird, vermögen beren in den größeren Orten, wo auf je 500 Seelen ein Wahlmann kommt, jeder Urwähler zur Theilnahme an der Wahl aller Wahlmänner berufen ist. Nur die größeren Städte sollen auch ferner in einige wenige Urwahlbezirke ein⸗ etheilt werden. Gleichzeitig ist auch der Entwurf eines Gesetzes etreffend die Zusammensetzung und Wahl der fünf Bezirksausschüsse, mit vorgelegt worden, welcher die bis⸗ herige Grundlage des Landtagswahlverfahrens im wesentlichen beibehält, jedoch den vier größeren Städten je einen besonderen Vertreter aus der Zahl der Gemeinderathe überweist.
Oldenburg.
H. Der Landtag ist gestern durch den Minister Jansen mit folgender Rede eröffnet worden: — Meine bochgeehrten Herren! Sein? Königliche Hoheit der Großherzog baben mir den Auftrag 9 Sie bei Ihrem Zusammentritt enen willkommen zu heißen! —
28 i liche Berufung , n fh. n ssung durch die Lage der Schloßbau .- Angeleger . 3 Pandelt fich dabei auf der Grundlage einer durch en ; ⸗ gebotenen veränderten Disposition der Bauprojekte um eine mäßige Grhöhung des Betrags der zu Lasten des vorbehaltenen, Kronguts aufzunehmenden Anlelhe. Die die gegenwärtige Sachlage nach⸗ weisende Vorlage wird Ihnen alsbald zugehen und halten Seine Königliche Hoheit der Großherzog Sich überzeugt, daß dieselbe in Ihrer . eine entgegenkommende Prüfung und Würdigung nden wird. ⸗ ö Daneben erscheint bei diesem Anlaß die Erledigung einiger anderen Angelegenh erwünscht. Die Ausführung der vom letzten ordent⸗
lichen Herzogthum, deren . ; Bevürfniß erweist, ist dadurch ins Schwanken gerathen, daß die Vertrekung der Stadt Oldenburg die Bewilligung des vorausge etzten jährlichen Zuschusses aus an fr, Mitteln abgelehnt hat. Unter diesen Umfländen empfiehlt es sich, 3 Anstalt unter den vom Landtag für Oldenburg genehmigten Bedingungen an einem anderen Srte des Herjoßthums ins Leben zu rufen, wofür die Zu flimmung des Landtags beantragt wird. Außerdem werden noch einige, insbefondere auf das Gebiet der Eisenbahn, und der Schul⸗ verwaltung bezügliche Vorlagen Ihre Thätigkeit in Anspruch nehmen. Die Verhandlungen über eine anderweitige Regelung der Hoheite⸗ grenzen in der Umgebung von Wi rs haben gegen die Erwartung der Staatzreglerung noch nicht so weit gefördert werden können, daß eine Befassung des gegenwärtigen außerordentlichen Land⸗ tags mit dem Ergebniß derselben möglich wäre. Die Bemühungen der Staat regierung bleiben nach wie vor unausgesetzt dahin gericktet, eine endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit herbeizuführen, fobald die verwickelte Natur derselben und die dabei gebotene Rück. sicht auf wichtige Interessen des Deutschen Reichs es irgend gestattet. Im Auftrage Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs erkläre ich nunmehr den Landtag des Großherzogthums für eröffnet und 2 Sie, meine hochgeehrten Herren, in Ihre Geschäfte ein⸗ zutreten!
Dem Landtag sind seitens der Staatsregierung folgende Vorlagen gemacht worden 1) Bewilligung einer Anleihe für das vorbehaltene Krongut zum weck der Erbauung eines Palais für Seine Königliche Hoheit den rbgroßherzog im Schloßgarten zu Oldenburg; 2) Bewilligung eines 5 . für die zu einer Baugewerk- und Maschinenbauschule zu erweiternde jetzige Baugewerkschule in Oldenburg; 3) Anstellung eines zweiten schultechnischen Mitgliedes des evangelischen Ober⸗Schul⸗ kollegiums; 4) Genehmigung von Etats-Ueberschreitungen im Eisen⸗ bahnwesen aus der Finanzperiode 1891/93; 5) Uebernahme der Bahn Effen — Löningen in das Eigenthum des Staats; 6) Ausführung von Ergänzungen und Erweiterungen der Eisenbahnanlagen im Herzogthum. Außerdem sind dem Landtag noch einige kleinere Vor⸗
lagen zugegangen. Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.
Ihre Königlichen Hoheiten der Herzog, der Erbprinz und die Prinzessinnen Alexandra und Beatrice sind gestern von Gotha wieder in Coburg eingetroffen.
Lippe.
Auf Antrag des Magistrats von Detmold haben sich außer Detmold fun lippische Städte (nur von der Stadt Lage steht die Antwort noch aus) damit einverstanden erklärt, dem Fürsten Bismarck zu seinem 80. Geburtstage das Ehren⸗ bürgerrecht zu ertheilen.
Dentsche Kolonien.
Aus Deutsch⸗Südwest⸗Afrika liegen in der neuesten Nummer des „Deutschen Kolonialblatts“ folgende Mitthei⸗ lungen vor:
Nach den bis Ende Januar in Windhoek eingetroffenen Nachrichten ist Hendrik Witbooi mit seinem ganzen Stamm in Gib'e on eingetroffen. Er verhält sich daselbst völlig ruhig und lebt mit der dortigen Garnison in den besten J,,
Wie der Major Leutwe in bereits früher gemeldet hatte, sollte die genaue Feststellung der mit dem Ober⸗Häuptling Samuel Maharero vereinbarten Südgrenze des Herero⸗ land es durch den Regierungs⸗Assessor von Lind eguist gemein⸗ schaftlich mit dem Ober⸗Häuptling erfolgen, welche zu diesem
wecke die Grenze zusammen abzureiten verabredet hatten. Da Samuel Maharero durch einen Todesfall in seiner Familie an der Theilnahme verhindert war, so bestimmte er an seiner Statt den bei den Hereros großes Ansehen und Vertrauen genießenden Unter⸗Kapitän Assa Riarua zum Grenzkommissar. Ueber die ö. der Kommission berichtet der Regierungs⸗ Assessor von Linbequist unter dem 19. Januar Folgendes:
Am 21. Dejember v. J. verließ ich Windhoek zwecks Abreitens der Südgrenze des Hererolandes gemäß 82 des Vertrags vom 6. De⸗ zember 1594. Bis Aais schloß ich mich dem Zuge des Herrn Majors Leutwein an. Am 2. Januar d. J. brach ich mit acht Reitern und den mich begleitenden Okahandva-Hereroäs gen Gobabis auf. Am Mittag des zweiten Tages stieß ich bereits auf die ersten Herero⸗ posten, die sich südlich von Gobabis an dem auf der von Frangois⸗ schen Spezialkarte, Abtheilung Gobabis, als Gunakhas bezeichneten
latze am schwarzen Nosob befanden, und deren Vieh schon darüber ingus nach Kailsaub zu weidete. Auf meine und der Okahandyaleute Vorstellungen hin versprachen . jedoch. sofort jenseits Gobabis zu ziehen. In Gobabis galt es zunächst, die Nordlinie festzusetzen, welche die Hereros unmittelbar nördlich Gobabis gezogen haben wollten, da der alte Kamaherero die Lamberthottentotten daraus vertrieben und denselben später auf ihre Bitten den Platz Gobabis erst wieder Überlassen hatte. Mit vieler Mühe gelang es, sie dazu zu bewegen, das Land von Gobabis bis zur Ostgrenze und westlich bis Witvley bis mindestens acht Wagenstunden nach Norden als den Deutschen ge— hörig anzuerkennen. In DOmatanre am weißen Nasob erschien der Unter⸗ fapilkän Ricodemus mit etwa 100 gutbewaffneten und kriegsgewohnten Leuten, um mich zu begrüßen und über die Grenze zu sprechen. Er verlangte mit der ganzen Hartnäckigkeit seines Ihre ltt n daß die Grenze so gezogen werde, daß Seels den Hereros verbliebe. Nach mehr als zweistuͤndiger Debatte ließ er Seeis fahren, wogegen ich so weit entgegenkam, daß ich den Hereros vorläufig den alleinigen Ge⸗ brauch des Nosobwassers hon Witvley bis Otvipane zugestand. Gegen die Rothwendigkeit einer Grenzregulierung verschloß er sich übrigens nicht und vertraute mir später unter vier Augen an, daß er nunmehr mit der durch die Anwesenheit des Majors Leutwein in Okahandya im Juni v. J. geschaffenen Lage einverstanden sei, sich mit Samuel Maharero. ganz gusgesöhnt und, das ertrauen zu den Deutschen habe, daß sie ihm seine Selbständigkeit als Unter Kapitän lassen würden. er im Jull v. J nach Okahandya gekommen sei, habe er geglaubt, er würde gleich Andreas Lambert erschofsen werden. Nicodemus begleitete 6 bis Otyiheineng am oberen Nosob. . . . Um die Hereros, die bei ihrem Viehreichthum naturgemäß immer aufs neue nach Süden vorzudrängen versuchen werden, im Schach zu halten, wird sich die Verlegung einer Garnison nach Seeis und dem als Station auf dem südlichen ö. amifeewege wichtigen und zukunftsreichen Gobabis kaum vermeiden assen.“
Am 165. Januar war die Südgrenze abgeritten und es wurde dann . Vereinbarung getroffen: 1) Die Südgrenze soll
von ihrem östlichsten Punkt bis zur 86 von Gobabis mindestens
zwei Treks (acht Stunden mit dem Ochsenwagen) nördlich von einer
l : ichtung einer Ba chule für das ae Ce g ö cl uam n , wa
llel laufenden .
g 6 B 16 is W ley en . den d Wege. narken wird vorbehalten. 2) Von
3
n, nacht ae
ngel ö. M Infch⸗ 1g in
. Leut t 8 ,, Wehn
.
Aais erreicht.
Oesterreich⸗Ungarn.
Wie das „Armee⸗Verordnungsblatt“ meldet, hat h Kaiser den ö von ,, und h General der Kavallerie Prinzen zu Windischgräß General⸗Truppeninspektoren ernannt. Die General⸗Truppen inspektoren sollen dem Kaiser unmittelbar untergeordnn sein. In einem an den General der Kavallere vo Appel erichteten Handschreiben hebt der KFaise hervor, daß er bei der Schaffung von General-⸗Truppen inspektoren zunächst an ihn gedacht habe, daß aber höha Rücksichten ihn bestimmt hätten., den General den wicht . eines kommandierenden Generals und Landesch in Bosnien und der Herzegowina nicht zu entziehen.
Dem „Neuen Wiener Abendblatt“ zufolge ist die gut Enquéte vom Ackerbau⸗Minister vorlaufig für den A. d einberufen worden.
Das österreichische Abgeordnetenhaus segt gest die Spezialdebatte über die Steuerreform fort. 52 „Ausnahmen von der Erwerbssteuer / beantragte der! zecz, daß der Betrieb der Landwirthschaft, Forstwirthscn des Gartenbaues, der Jagd und Fischerei nicht erwen steuerpflichtig, hingegen die Jagd auf fremdem Emm sowie die Seefischerei und der Erwerb und die Pachth von Kunstgärtnereien und Handelsgärtnereien erwen steuerpflichtig sein sollten. Nachdem der Regierungs vertreter Bereitwilligkeit der Regierung ausgesprochen hatte, den n dem Abg. Czecz vorgeschlagenen Verbesserungen beizustimm nahm das Haus den 52 mit dem Antrage Czecz an. 3 bis 11 wurden dann nach den Anträgen des Ausschts mit einem Zusatz des Abg. Schwab angenommen.
Großbritannien und Irland.
Die Königin ist gestern Nachmittag in Nizza en troffen und von den Behörden empfangen worden.
Die Kaiferin Friedrich begab sich gestern nach . von Aldersh ot und frühstückte dort bei dem 8e und der Herzogin von Connaught. Später unternahm Majestät tine Rundfahrt durch das Lager und besuchte Cambridge⸗Hospital.
Im Oberhause brachte gestern der Marquis 1 Salisbury einen Antrag ein, worin der Nachweis sür jene Beträge, die jährlich seit 1879/80 aus den Ste einnahmen von Eypern zur Zinszahlung für die garant türkische Anleihe verwandt wurden, sowie für a Parlament in der gleichen Zeit für die ,, von Cn bewilligten Summen verlangt wird. Lord Salisbury hinzu, daß die jüngsten Erklärungen Sir W. Harcourt⸗ n, . diefer Rachweife veranlaßt hätten. Nachdem
taatssekretaͤr der Kolonien Lord Ripon sich bereit r. atte, die Nachweise zu erbringen, wurde der Antrag ? alisbury's angenommen. -
Im Unterhause erklärte der Parlaments-Selretn. Kolonlalamts Büxton, die Boeren seien nicht mit tärischer Macht in Swaziland eingedrungen. (. ging sodann 3 BVerathung des Armee⸗Budget? Der Staatssekretär des Krieges Campbell⸗Bannern begründete das Budget und erklärte bei der weiteren rathung in Erwiderung auf die Bemerkungen ben dentr Abgeordneten, die Zurn ckjiehung der Tenn aus Eypern fei eine milttärische, keine politische nn Die Truppen würden . weil nichts die D 6 mehr schaͤdige, als wenn eine Truppenabtheilung an solchen Punkte isoliert gehalten werde; es würden a einige annschaften bleiben zur Bewachung der gierungsgebaube. Ferner erkläre der Staats sektetnt⸗ erste Bedingung für die ,. iehung eines = taillons aus Egypten sei, daß Lord Cronser
ginn 9 d, dige . e
* ; darüber, un daß Lord Cro
Vincent Resolu tion,
26. Perringerung des Absatzes englischer Waaren soweohl ngland als im Auslande, welche durch die unbillige An⸗ anerng gegen England gerichteter Tarif und Prämien und yurch 9 unbeschränkten Import England Konkurren machender Waaren, die unter r anderen als den in Englan
Gesetz und Brauch bestehenden Arbeitsbedingungen her⸗ cell sind, herbeigeführt wird, trägt zum großen Theil die Ihuld an ber großen Zahl e, . und an der Verminderun
Einkomtnens des Volks aus Industrie, Landwirthschaft 9.
Schiffahrt. In Anbetracht dieses Umstandes ist es die Pflicht
De ierung, unverzüglich Maßregeln zu ergreifen, um den
Schutz der Erwerbsinteressen Englands zu fichern. Howard Fin cent führte zur e, , . Resolution Auszüge aus milichen Berichten an, wonach die große Menge von Waaren, e zollfrei nach England eingeführt werde, den en in.
andwerkern Arbeit und den , . satz⸗
Ebiete und Gewinn entzögen. eton⸗Karr befürwortete pe Resolution. Der Präsident des Handelsamts Bryce helãmpfte sie und erklärte, kein Mitglied des letzten Kabinets würde die Resolution unterstützt haben; er sei überzeugt, daß reine konservative Regierung die darin enthaltenen Vorschläge zur gusführung bringen würde. 2 die in der Resolution auf⸗
ellten Behauptungen sei kein Beweis erbracht worden und au en Abhilfsmittel angegeben. Redner betonte, daß in den 50 Jahren der Herrschaft des Freihandels die Löhne in England sich fast verdoppelt hätten, während die Preise für alles, ausgenommen die Hausmiethe, beständig heruntergegangen seien. Die Zahl der Ärbeitslosen sei Weihnachten v. J entschieden geringer ge⸗ snesen als im Jahre zuvor und auch geringer als vor 40 oder
s Jahren. Die Noth auf dem Kontinent unter der Herr⸗ schast der Schutzzölle sei größer als die Noth in England. Fi Regierung sei fest entschlossen, alles. was einem Schutzzoll ähnlich sehe — was für einen Namen es auch hien möge = e bekämpfen. Unter dem Freihandel
Englands Wohlstand gewachsen. Er glaube, daß sich keine gierung finden würde, welche die Rückkehr zu dem alten ö vorschlagen, auch kein Parlament, das eine solche Fickkehr gutheißen würde. Die Resolution wurde mit 105 gegen 8 Stimmen abgelehnt,
Der Gouverneur von Neu⸗Süd⸗Wales, Sir Robert Duff, ist, wie aus Sydney berichtet wird, gestern gestorben.
. Frankreich.
Der Präsident Faure empfing gestern Nachmittag den Besuch des auf der Durchreise in Paris eingetroffenen Groß⸗ fürsten Alexis von Rußland.
Der 3 von Ao sta te nach der „Riforma“ heute zum Besuch des Herzogs von Aumale in Chantilly In, wo sich zur Zeit auch die Gräfin von Paris und die Frinzessin Helene von Orleans aufhalten.
Der König Alexander von Serbien ist aus Biarritz m Paris eingetroffen, wo er fünf bis sechs Tage verweilen vird. Der Rönig erklärte sich von seinem Aufenthalt in Biarritz sehr befriedigt und sprach die Hoffnung aus, im Sep⸗ tenber oder Oktober wieder dorthin zu kommen.
Die Deputirtenkammer setzte gestern die Berathung des Sudgets des , fort und lehnte mit 1 gegen 134 Stimmen einen Antrag des Deputirten Sembat auf Einführung des Achtstundentags in den staatlichen Taback⸗ und , , ab. Der Deputirte Lapn verlangte eine Erhöhung des Kredits für die Taback⸗ und die Zündhölzerfabriken. Der Minister⸗Präsident Ribot lchnte diesen Antrag ab, versprach aber eine Besserstellung der Staatsarbeiter, sobald die Finanzlage eine solche zulasse, indem er auf die zwischen dem Staat und den ausständigen n ,, erfolgte gütliche Uebereinkunft hinwies; der
nister karg gr ge. die Hoffnung aus, daß andere Arbeit⸗
. diesem Beispiele des Staats folgen würden. Die Kammer schl᷑oß, daß die Rede des Minister⸗Präsidenten in allen Ge⸗ meinden Frankreichs öffentlich angeschlagen werden solle.
Italien.
Die „Agenzia Stefani“ meldet: Obwohl die italienische Regierung den Ursachen des Konflikts fern gestanden, wegen dessen die Regierung von Venezuela dem französischen uns belgischen Gesandien die Pässe,. zugeschickt habe, da ja diese Maßregel den beiden Gesandten wiederholt bother angedroht gewesen sei, und da das in dem ttalienischen Grünbuch enthaltene Protokoll einen vertraulichen Fharakler nicht gehabt habe, auch der italienischen Regierung ohne Vorbehalt mitgetheilt worden sei, 3 nichts⸗ destoweniger die italienische Regierung, welche sich bereits
üher ins Mittel gelegt habe, neuerdings den Grafen
agligno nach Caracas entsandt, um eine freundschaft⸗ liche Beilegung des Streitfalls noch weiter zu er⸗
leichtern. Syanien.
In der Deputirten kammer erklärte gestern der Ninister⸗Präsident Sagasta, die Nachricht von der Ankunft der Fregatte „Königin-Regentin“ auf den Kanarischen Inseln 1 unbegründet; er hoffe indessen, daß das Schiff ich, vollständig verloren sei, da die aufgefundenen Wrackstücke nicht von der Königin⸗Regentin“ herrührten.
Das „Reuter sche Bureau“ meldet aus Madrid, der Fesandte der Vereinigten Staaten habe dem Minister Auswärtigen Groizard das Ersuchen der Regierung der Vereinigten Sigaten um' Entschul digung und Schadener⸗ saß wegen der Beschießung bes amèerikan ischen Schiffes
Alliance“ durch ein spanisches Krie f auf der
he von Cuba unterbreitet. Der Minister habe darauf an er habe keine offizielle Mittheilung von dem orfall erhalten. Nach einer in Paris eingetroffenen Meldung soll die ähesche, worin der Staatgse getär, Gresham den Gesandten . e mi, Staaten in Madrid angewiesen hat, von der panischen egierung Genugthuung wegen der Beschietzung 5 „Alliance“ zu verlangen, besagen, die Vereinigten tagten erwarteten, ; Spanien * fein Bedauern über s Vorkommniß ausdrücke. er Gesandte solle darauf he⸗ rn, daß unverzüglich der spanischen Marine bestimmte Be⸗ . ertheilt würden, den legitimen Handel der Amerikaner 1 zu beeinträchtigen; der Gesandte solle auf eine schleunige, edigende Lösung der Frage dringen.
Griechenland.
Der Großfür s⸗ Thr onfol er von Rußland ist stern von Co Algi ö. ist. Die Königli am mite . .
Rumänien. 2 wischen Rumänien und Bulgarien ist, wie W. T. B.“ Zollüberein kommen auf der Grundlage der Meist⸗ begünstigung abgeschlossen worden. ; t
Asien.
Die „Russische Telegraphenagentur“ erfährt aus kom⸗ petenter Quelle, die , , . 2 k und chi nesischen Bevollmächtigten würden in Sim ono⸗ sehi auf der Insel Nipon . Li⸗Hung⸗Tschan sei bereits unterwegs. Es werde weder ein Waffenstillstand noch eine Einstellung der Feindseligkeiten vor Unterzeichnung des Friedensvertrags durch die Bevollmächtigten eintreten.
Afrika.
Aus Tanger wird berichtet, ein marokkanisches Schiff, mit dem Sekretär der spanischen Gesandtschgft an Bord, f von dort abgegangen, um längs der Küste bis Larash Nach⸗ forschungen nach dem Verbleib der Fregatte „Königin⸗ Regentin anzustellen.
Die Agena Stefani“ meldet aus Massowah, General Baratieri habe bei San Ganeilei () ein neues Fort und ein ,,. Lager errichtet In Kassala herrsche Ruhe. Ras Mangassa könne die Verstärkung seiner Partei nicht durchführen.
Eine in Pgrig eingetroffene Depesche des Gouverneurs der Elfenbeinküste Binger theilt mit, die Kolonne Mon⸗ teil sei um zwei Kompagnien verringert worden und setze gegenwärtig den Marsch nach Norden fort; Monteil kehre nach der Küste zurück. In Baule sei alles ruhig.
Parlamentarische Nachrichten.
Die Schlußbexichte über die gestrigen Sitzungen des Reichs tags, des d e he f und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (62) Sitzung des Reichstags, welcher der Staatssekretär, Staats⸗Minister Freiherr von Marschall und der Staatssekretär Dr. von Stephan bei⸗ wohnten, wurde die Berathung des Etats der Reichs⸗ Post⸗ und Telegraphenverwaltung fortgesetzt, und zwar bei den außerordentlichen Ausgaben.
Der Abg. Schm idt⸗Warburg (Zentr.) erklärte, er habe beabsichtigt, bezüglich der Forderung für ein neues Dienst gebäude in F off ö Zurückverweisung an die Budgetkommission zu beantragen, doch verzichte er darauf nach der gestrigen Ablehnung des gleichen Antrages in. Betreff der Forderung für Döbeln. Er werde sich aber in Zukunft die Pläne neuer ee , im voraus genauer ansehen, um in der Kommission auf Wahrung der erforderlichen Sparsamkeit hinzuwirken.
Der Abg. Hr. Müller⸗Saggn (fr. Volkẽsp.) befürwortete den Bau mit Rücksicht auf den Verkehrsaufschwung der Stadt Forst. Allerdings sei das Gebäude etwas zu groß und luxuriös geplant. Auch der Abg., Prinz zu Schönaich⸗Carolath (n.) spra sich für die Bewilligung aus und bestätigte das dringende Bedürfni des Baues.
Der Titel wurde bewilligt. Bei der Forderung für ein neues n ,. in Güstrow ersuchte der
Abg. Graf von Schlieffen⸗Schlieffenberg (dkans) die ost⸗ verwaltung, bei Ausführung der Postbauten möglichst das lokale Handwerk zu berücksichtigen.
Staatssekretãr des Reichs. Postamts Dr. von Stephan bemerkte, daß sich diese Anregung vollkommen mit den Wünschen der Post- verwaltung decke. Man sehe überall darauf, daß das lokale Handwerk bei den Bauten für die Postverwaltung berücksichtigt werde.
(Schluß des Blattes.)
In der heutigen (6) Sitzung des Herrenhauseg: wurden der vom Hause ber Abgeordneten eingegangene Staats⸗ haushalts⸗Etat der Budgetkommission und der Gesetzentwurf über das Pfandrecht an Privateisen⸗ bahnen einer besonderen Kommission von 15 Mit⸗ gliedern überwiesen.
Der Gesetzentwurf, betreffend die von der Um⸗
6a n n der Kassen im Bereich der Verwaltung
er direkten Steuern betroffenen⸗Beamten, wurde
unverändert nach den Beschlüssen des Hauses der Abgeordneten ange nommen.
burg um Erlaß eines Gesetzes für Neu begründung und Erhaltung des Bauernstandes, sowie der genossen⸗ chaftlichen Organisatign der gesammten Land⸗ wirthschaft soll nach dem Antrage der Agrarkommission der , . als Material zur Erwägung überwiesen werden.
Graf von Klinkow ström bat, die wichtige Debatte über diese Petitlon bis zur Etatsberathung zu vertagen.
Ober⸗Bürgermeister Struckm ann beantragte die Fin eg der Regierung, die gegenwärtig damit beschäftigt sei, Mittel und Wege zur Hebung der mitzlichen Lage der Landwirthschaft zu finden, lediglich als Material zu überweisen; möge die Regierung prüfen, ob der vom Petenten vorgeschlagene Weg gangbar sei.
as Haus beschloß 6 dem Antrag seiner Kommission.
Eine Petition des ,, ,,, wege n gesetzlicher Regelung der Fürsorge für die Hinterbliebenen der befoldeten Gemeindebeamten in der für die Staats beamten geltenden Weise wurde auf Antrag der Kommission für kommunale Angelegenheiten der Regierung als aterial überwiesen. Neber Petitionen, des Vorstandes der Handelsgärtner Deutschlan ds um Abänderung der S5 15 und 16 des Wild- . efetzes ging das Haus auf Antrag der Kommission für
. e zur Tageserdnung über; eine Petition des Gutgbesitzers Schleiniß um Abänderung des 8 7 des Jagdpolizei gefetzes vom 7. März 1850 wurde für erledigt erklärt.
— Vize⸗Präsident Freiherr von Manteuffel theilte mit,
daß die nächste Sitzung wahrscheinlich am 27. oder 23. Mä rz
staltfinden werde, Ueber den Tag der Fahrt nach Friedrichg⸗= ruh werde den Mitgliedern des Hauses rechtzeitig Mit⸗
theilung gemacht werden.
Schluß gegen 3 Uhr.
ukarest meldet, ein bis . 31. Dezember 1857 gültiges
— Eine Petition des Dr. Hermann Stol˖ in Charlotten⸗
— Die XIII. Kommission des Reichstags zur Vor⸗ berathung des Antrags der . Freiherr I = sheim, Graf von Oriola und Dr. Friedberg nk), wege n igung des Freundschafts⸗, Handels- und Schiffahrtsvertrags mit der Argentinischen Rey nb lik vom 19. September 1897 auf Grund des Art. 14 dieses Vertrags, hat sich konstituiert und zum Vorsitzenden den Abg. von Puttkamer ⸗Plauth, zum Stellvertreter des Vorsitzenden den Abg. Szm ulg, zu Schriftführern die Abgg. k Herbert und Graf von Schwerin-Löwitz
ewählt.
— Dem Hause der Abgeordneten ist der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Verwaltung des Pfarr⸗RWittwen⸗ und Waisenfonds und die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Geistlichen der evangelisch-utherischen Kirche der Provinz Hannover, der evangelisch · lutherischen Kirche der Provinz Schleswig- often, der evangelischen Kirchen⸗ gemeinschaften des Konsistorialbezirks Cassel, der edangelischen Kirche des Konsistorialbezirks Wiesbaden und der evangelisch-reformierten Kirche der Provinz Hannover, zugegangen.
— Im Hause der Abgeordneten ist von dem Abg. von Mendel⸗Steinfels nachstehender Antrag eingebracht worden:
. Das Haus der Abgeordneten wolle irn en: Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, einen Betrag bis zu 20 Millionen Mark zur Verfügung zu stellen zwecks Befriedigung des Kredit bedürfnisses landwirthschaftlicher Genossenschaften (besonders länd- licher Darlehnskassen) und zwar zu einem entsprechend niedrigen, 24 0 nicht übersteigenden Zinsfuß. .
— Die XIII. Kommission des Hauses der Abgeordneten zur Vorberathung des Antrags der Abgg. Dr. Bachem, Roeren und Genossen auf Annahme eines Gesetzentwurfes, betreffend die Anlage kon fessi oneller Begräbnißstätten, hat sich konstituiert und zum Vorsitzenden den Abg. Dr. von Woyna, zu dessen Stellvertreter den Abg. Hz Bachem und zu Schriftführern die Abgg. Jürgensen und Greiß' gewählt.
Nr. 11 des „Zentrglblatts der Bauverwaltung“, herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 16. März, hat folgenden Inhalt: Der Bau der Städte in Ge⸗ schichte und Gegenwart. — Wohnhaus mit Privatklinik in Frank furt 4. O. — Ermittlung des höchsten Grundwasserstandeßs. Der Wettbewerh für eine feste Rheinbrücke bei Bonn, X. (Fortsetzung.) — Vermischtes: Feier des Schinkelfestes im Architekten⸗Verein in Berlin. — Preis bewerbung um eine Speicheranlage in Halle a. S. — Wettbewerb für Pläne zu einer Ruhmeshalle in Barmen. Preis⸗ bewerbung für Entwürfe zu einem Fachwerkhause.— Preisausschreibung für Ausstellungsbauten in Leipzig. — Erweiterung des preußischen Staatsbahnnetzes.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Die Zurücknahme einer Klage vor der mündlichen Ver handlung zur Hauptsache entzieht. nach einem Urtheil des Reichs e . II. Zwilsenats, vom 16. Oktober 1894, dem Gegner das
echt der Verfolgung einer Widerklage. Der Gegner kann der Zurücknahme gegenüber nur beantragen, die Verpflichtung des Klägers zur Tragung der Kosten des nicht anhängig gewesenen Rechtsstreits durch Urtheil auszusprechen. — Der Kaufman Sch. hatte gegen die G.'er Kreditanstalt Klage auf eh ug von 4500 4 erhoben, mit der Behauptung, Beklagte habe für den Kläger 7 Kuxe in Depot genommen und bei dem Verkauf den Preis derselben in Lohe von 4500 4 für jeden Kux eingezogen, von welchem Gesammtbetrage vorläufig der reis eines der Kuxe verlangt werden sollte. Die Heklagte kündigte odann durch einen dem Kläger am 29 April 1893 zugestell ten Schriftsatz an, daß sie beantragen werde, 1) die Klage abzuweisen, 2) auf Ineident⸗ 2 gegen , . als Widerbeklagten festzustellen, daß ihm gegen die Beklagte und, Widerklägerin ein Anspruch auf Zahlung von 31 500 A für die 7 Kuxe nicht zustehe. Der Kläger nahm aber vor der mündlichen Verhandlung zur er,, ,. mittels eines der Be⸗ klagten am 7. Juni 1893 festgestellten Schriftsatzes die Klage zurück. In dem Verhandlungstermine am 10. Juni 1593 erschien der Kläger nicht. Die Beklagte verlas ihren Widerklageantrag zu 2 und beantragte den Erlaß des Versäumnißurtheils gegen den Kläger. Das Landgericht erkannte demgemäß. Auf den Einspruch des Klägers hob aber das Landgericht das Versäumnißurtheil auf, indem es die Kosten des Rechts streits, insoweit sie durch die Widerklage bedingt worden, der Be⸗ klagten auferlegte. Revbision derselben wurden zurückgewiesen. Nach 3 243 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung“, führt das Reichsgericht aus, „ist der Kläger be⸗ rechtigt, ohne re, ,. Beklagten die Klage zurückzunehmen, sofern er die Zurücknahme bls zum Beginn der mündlichen Verhandlung des Beklagten zur Hauptsache letzterem erklärt. Durch diese Zurück nahme ist der Rechtsstreit zur Hauptsache und insoweit über die Verpflichtung zur Tragung der Prozeßkosten von Amtswegen (ohne Antrag. F 798 Abs. 2) zu erkennen sein würde, erledigt; er ist, wie 5 245 Abs. 3 sagt, als nicht anhängig geworden anzuseben; jedoch ist dem Beklagten ebendaselbst der Antra gestattet, die Ver⸗ pflichtung des Klägers, die Kosten zu tragen, dur Urtheil aussprechen zu lassen. Ersichtlich hat der Gesetzgeber mit diesen Bestimmungen demjenigen Kläger, welcher rechtzeitig, noch vor dem angegebenen Zeit⸗ punkte, zu der Erkenntniß kommt, daß er mit dem rechtshaͤngig gemachten Anspruch überhaupt oder zur Zeit oder bei dem angegan genen Gerichte nicht durchdringen werde, eine Wohlthat dadurch er weisen wollen, daß er ihm ein Mittel an die Hand giebt, sich der Aburtheilung seiner Sache und den damit verbundenen größeren Kosten selbst gegen den Willen des Gegners zu entziehen, und sich die Mög⸗ lichkeit offen zu halten, eine neue aussichtsvollere Klage zu erheben. Diese ig ri che, Absichten würden aber vereitelt werden, wenn es dem Beklagten gestattet wäre, durch Ankündigung einer Widerklage des Inhalts: kern fn daß dem Kläger das in der Klage bean= spruchte Recht nicht zustehe, den letzteren zu jwingen, nun dennoch, trotz der Rücknahme der Klage, ein kostspieliges Urtheil über deren Grund oder Ungrund ergehen zu lassen, wodurch die Erhebung einer nochmaligen Klage virtuell ausgeschlossen sein würde. Hiernach ist n, daß unter derjenigen nie n n, zu einem Urtbeile fübrenden Verhandlung, bis zu deren Schluß nach den SS 2651, 263, 254 die Erhebung einer Widerklage und die Herbeiführung deren Nechtshãngigkeit en. ist, nur die Verhandlung über die Hauptsache, nicht auch die Verhandlung behufs Erzielung des im 5 243, 3 vor⸗ esehenen Kostenurtheils verstanden sei. — Uebereinstimmend mit der ier getroffenen Entscheidung hat der IV. Zivilsenat des R.: G. in dem Bd. 22 S. 420 abgedruckten Urtheile sich beiläufig dahin aus- ber gen, daß die 4 ässigkeit einer Widerklage durch das Vor⸗ andensein einer noch rechtshängigen Vorklage bedingt sei. Im vorliegenden Falle traf die Widerklage, als 6 rechts hängig wurde, keine noch rechtshängige Vorklage mehr an.“ (187/94)
Sandel und Gewerbe.
Im schwedischen Reichstage haben die beiden Kam⸗ mern über die beantragten Zol her r ngen bisher a,, den übereinstim menden Beschlüsse gefaßt: Die Anträge uf nnn eines Zolles auf Fahrzeuge, auf Krollhaare, auf Erdfarben und auf Theer sind abgelehnt; die beantragte
, eines Zolles auf Stahlfedern — 1 Krone 50 Oere per Kilogramm — ist dagegen angenommen worden.
Die Berufung der Beklagten und sodann die
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