Herren, auch darf ich mittheilen, daß ein Börsengesetz bereits fertig vorliegt (hört, bört! rechts, welches von der preußischen
Regierung bereits genehm gehalten ist und voraussichtlich baldigst an
den Reichstag gelangen wird. Auch in diesem Gesetze ist der Land⸗ wirthschaft eine sehr weitgehende Einwirkung auf den Verkehr an der Produktenbörse eingeräumt.
Meine Herren, dann hat der Herr Vorredner sich ausgelassen über die Desinfektion der Bahnwagen. Er hat, wenn ich ihm richtig gefolgt bin, anerkannt, daß hier in Berlin diese Desinfektions Maß nahmen in ausgiebigstem Maße getroffen werden, hat aber den Ver⸗ dacht ausgesprochen, daß rücksichtlich der Desinfektion der Bahnwagen an kleineren Orten, namentlich auch rücksichtlich der Viehrampen, die nothwendige Sorgfalt von den Polizeibehörden nicht ausgeübt werde. Einen Beweis dafür hat der geehrte Herr Vorredner nicht angetreten. (Bewegung rechts) Ich kann versichern, meine Herren, ich bin selbst jahrelang Landrath gewesen, habe in dieser Beziehung die Thätig⸗ keit der anderen Polizeiorgane verfolgt und möchte glauben und behaupten, daß, solange mir ein vollständiger Beweis des Gegentheils nicht erbracht ist, die Polizeiorgane in dieser Beziehung ihre volle Pflicht thun. Und, meine Herren, sollten sie es nicht thun, so bedürfte es ja nur einer Beschwerde; dann kann ich versichern, daß die land- wirthschaftliche Verwaltung, soweit sie dazu mitzuwirken hat, durch Vermittlung der zuständigen Aufsichtsorgane einen Polizeibeamten, der in dieser Beziehung sich nachlässig erweisen würde, auf das strengste verantwortlich machen würde; denn es ist zweifellos, daß in der Aus⸗ übung dieser Maßnahmen eine sehr wesentliche Präventivmaßregel zur Abwehr von Viehkrankheiten und Viehseuchen liegt. Ich möchte auch glauben, daß die Desinfektion da, wo Viehrampen bestehen, auf dieselben ausgedehnt wird.
Nun, meine Herren, bei der Gelegenheit will ich ein paar andere Gesichtspunkte, die der Herr Vorredner in den Vordergrund gestellt hat, berühren. Der Herr Vorredner sagte, es sei ein ganz verkehrter Zustand, daß der Rummelsburger Viehhof unter der Aufsicht des Land- raths stehe, während der Schlacht- und Marktviehhof in Berlin unter der Aussicht des Polizei⸗Präsidenten von Berlin stehe. Ja daran, meine Herren, ist im Verwaltungswege nichts zu ändern; das beruht auf der staatlichen Organisation, und ich bin doch zweifelhaft, ob man im Rahmen dieser Organisation so eingehend einzugreifen Veranlassung hat, daß man dem einen Organ von einem Theil seiner Zuständigkeit etwas abnimmt und das auf andere Organe überträgt. Ich möchte glauben, auch unser Staatsorganismus ist so gut geschult, daß die beiden Polizeiorgane, der Landrath und der Polizei⸗ Präsident — das sind ja beides Staatsbeamte — sich sehr wohl rücksichtlich der thatsächlichen Ausführung dieser Beaufsichtigung gegenseitig unterstützen. Eine Umgestaltung unserer ganzen Zu⸗ ständigkeitsbestimmungen scheint mir nicht geboten. An diesen Punkt anknüpfend — ich werde im übrigen auf die Darlegungen noch weiter zurückkommen — bemerke ich, daß die Departements. und Kreis⸗Thierärzte nicht, wie der Herr Vorredner meinte, gewissermaßen selbständige Polizeiorgane in veterinärer Beziehung sind, sondern sie sind Hilfs— organe der Polizeiorgane. Und damit fällt eine ganze Reihe von Deduktionen des Vorredners in sich zusammen, auch Wünsche, die der⸗ selbe ausgeführt hat; namentlich der, wenn ich ihm richtig gefolgt bin, den Departements⸗Thierärzten gewissermaßen ein paar Adjutanten zu geben. Die Adjutanten sollen in dem betreffenden Bezirk des Departements⸗Thierarztes herumreisen und hier ohne Mitwirkung der Polizeiorgane selbständig die ganzen Veterinärverhältnisse beauf⸗ sichtigen, erforschen u. s. w.
Dies, meine Herren, führt mich zu einem Punkt, den der Herr Vorredner gestreift hat und in dem ich mich im wesentlichen mit ihm in Uebereinstimmung befinde. Ich muß anerkennen, daß namentlich die Kreis⸗-Thierärzte, die keine Pensionsberechtigung haben — darin hat der geehrte Herr Vorredner durchaus recht — außerordentlich mäßig besoldet sind l(sehr richtig! rechts) und daß sie, weil sie so ungünstig besoldet gestellt werden, gezwungen sind, Privatpraxis zu üben. Die Mißstände, die aus diesem Zustande hervorgehen, kann ich im vollsten Maße anerkennen; auch da geht die widerwärtige Gutmüthigkeit, an der wahrscheinlich jeder Mensch, also auch der Landwirthschafts⸗ Minister, mitunter leidet (Heiterkeit), mitunter so weit, daß er, um einen so unglücklichen Departements⸗ und Kreis ⸗Thierarzt nicht brotlos zu machen, ihm vielleicht etwas länger zu funktionieren gestattet, als es zweckmäßig wäre. Ein solcher Mißstand würde nicht eintreten, wenn die Departements und Kreis-Thierärzte Pensionsberechtigung be⸗ säßen. Indeß es steht der landwirthschaftlichen Verwaltung ein kleiner Fonds zur Verfügung, aus dem keine Pension, aber in besonderen Fällen eine Unterstützung an solche Beamte gewährt wird.
Ich muß auch vollständig anerkennen, daß es in hohem Maße erwünscht wäre, wenn die Beamten so angestellt wären, daß sie un⸗ abhängig vom Privatpublikum und der Privatpraxis lediglich ihren dienstlichen Pflichten genügen könnten, also lediglich Kontrolorgane für die Polizeiverwaltung wären. Leider ist der Herr Finanz⸗Minister nicht hier; ich glaube, der würde über das, was ich bisher sagte, schon einen Schreck bekommen. (Heiterkeit, Wenn ich an ihn die Forderung stellte, diesen Beamten eine Pensionsberechtigung zu ge— währen, ihnen höhere Gehälter beizulegen, so würde er Ihnen zweifellos darlegen, daß, wenn Sie diese Beamten höher stellten, eine Anzahl anderer Beamten die gleiche Forderung zu stellen berechtigt seien u. s. w. Meine Herren, augenblicklich sind diese Wünsche un—⸗ erfüllbar, und wir werden uns daher mit dem gegenwärtigen Zustande noch eine Zeit lang abfinden müssen. Auch der landwirthschaftliche Minister wird sich damit abfinden müssen, obgleich es ihm viel bequemer wäre, eine größere Zahl hervorragend tüchtiger und unabhängiger Beamten zur Verfügung zu haben. Aber, meine Herren, Sie wollen zurückblicken auf das, was früher war; dann werden Sie doch an— erkennen müssen, daß gerade auf diesem Gebiet und gerade in der Frage der Anstellung von tüchtigen Veterinärbeamten wir große Fortschritte gemacht haben, und daß ein Stillstand in der Beziehung nicht eingetreten ist. Die Beamten werden besser ausgebildet; sie haben Gelegenheit, durch Wiederholungskurse sich nochmals wieder dasjenige, was sie von ihrem Wissen verloren haben, und Neues dazu anzueignen; sie werden scharf kontrolirt. Wir haben, wie ich meine, einen wesentlichen Fortschritt gemacht. Jedenfalls kann ich versprechen, daß die Staatsregierung alles thun wird, um in dieser Beziehung Ihren Wünschen Folge zu leisten.
Meine Herren, auf die Darlegungen, die sich auf den Rummels— burger Viehmarkt beziehen, will ich meinerseits nur kurz eingehen.
Der Herr Regierungskommissar wird Spezialitäten, die in Betracht
kommen, beantworten. Im allgemeinen würde mir erwünscht sein,
wenn dasjenige eintrãte, was der Herr Vorredner am Schluß seines
Berichts vortrug, daß nämlich der Magistrat den Rummelsburger
Viehhof aufgiebt und damit zweifellos großen Mißstãnden abhilft. Ich bin auch willens, in Erwägung zu nehmen, ob und in welchem Umfange man mit scharfer Hand in diese Ver⸗ hältnisse eingreifen kann (Bravo! rechts), um diesen Seuchenherd zu schließen. Meine Herren, hier liegen die Dinge anders, wie auch bei dem Berliner Viehmarkt und Schlachthof, da der Rummelsburger Viehmarkt meines Erachtens zu entbehren ist. Aller⸗
dings würde die Schließung augenblicklich die Mißstände auf dem
Berliner Viehhof verschärfen.
Meine Herren, dann ist der Gänse⸗Einfuhr gedacht. Ich habe nicht verstanden, von welchem Kontagium die Rede ist. Wenn der Herr Vorredner behauptet, daß die Gänse Träger der Einschleppung von Viehkrankheiten seien, so ist mir das nicht bekannt, und ich glaube auch, daß die Beamten unserer Veterinär ⸗Anstalt — ich weiß es aller ˖ dings nicht gewiß — zweifelhaft darüber sind, ob wirklich die Einfuhr von Gänsen ein gefährlicher Einschlepper von Viehkrankheiten ist. Dabei ist gesagt: es sei traurig, daß die kleinen Leute in Deutschland sich nicht mehr auf die Gänsezucht legen. Ja, meine Herren, ich glaube, da liegt doch wohl die Schuld an den größeren Grundbesitzern. Es ist, glaube ich, Thatsache, daß die Gänse im Frühjahr für Wiesen und Ackerfeld sehr unbequem sind, Schaden anrichten, und weil man Wiesen und Felder nicht fortwährend überwachen kann, so wirkt man dahin, daß die kleinen Leute solche Thiere nicht mehr halten. Wenn hier der Bedarf an Gänsen nicht gedeckt wird, so erfolgt naturgemäß Marktversorgung von auswärts.
Meine Herren, das wäre, glaube ich, alles, was ich einstweilen zu sagen habe. Ich werde abwarten, ob im Laufe der Diskussion noch weitere Fragen auftauchen, die ich bis jetzt nicht berührte. Jeden⸗ falls habe ich namens der Staatsregierung, die sich mit dieser Frage bereits beschäftigt hat, zu erklären, daß sie bereit und gewillt ist, jede Maßnahme auf gesetzlichem und auch auf administrativem Gebiet, die als ausführbar sich erweist, so rasch wie möglich auszuführen, um den bestehenden Mißständen abzuhelfen, und von mir kann ich das be⸗ stimmt bezeugen; denn ich erkenne in vollem Maße an, daß die Gesund⸗ erhaltung unserer Viehbestände, und zwar sowohl der Schutz gegen die Einschleppung von Viehseuchen von außen her wie auch die Be⸗ kämpfung der Viehseuchen im Innern, nicht ein kleines Mittel zur Hebung der landwirthschaftlichen Nothstände ist, sondern ich zähle solche Maßnahmen zu den größeren Mitteln. Soweit daher meine Befugnisse und meine Zuständigkeit reicht — darin hat der Herr Vorredner mich zutreffend beurtheilt — werde ich alles thun, um uns von auswärts die Viehseuche vom Halse zu halten, und werde alle Maßnahmen ergreifen, um die innere Immunität herbeizuführen.
Ich halte mich verpflichtet, eine Frage noch kurz zu berühren. Der Herr Vorredner hat auch den Hausierhandel mit Schweinen ge⸗ streift. Thatsächlich, meine Herren, liegt die Sache so, daß die land⸗ wirthschaftlichen Vereine, die über diese Frage gehört sind, sich dagegen ausgesprochen haben, ein allgemeines Verbot zu erlassen. Zuruf: Leider) Es ist das eine rein thatsächliche Mittheilung. Es liegt übrigens dem Reichstage bereits eine Novelle zur Gewerbeordnung vor, worin wenigstens die Möglichkeit gegeben wird, da, wo man es für nothwendig hält, den Hausierhandel mit Kleinvieh zu verbieten.
Also auch in dieser Beziehung ist den Wünschen des Herrn Vor— redners bereits theilweise Rechnung getragen.
Meine Herren, ich gebe mich der Hoffnung hin, daß diese Ver—⸗ handlungen rasch zu dem Ziele führen, das wir alle verfolgen; an meiner Hilfe dabei soll es nicht fehlen. (Bravo! rechts.)
Abg. Dr. Langerhans (fr. Volksp.: Uns kommt es in erster Linie darauf an, die Bevölkerung Berlins mit gesundem Fleisch zu verforgen; damit vertreten wir auch die Interessen der Landwirthschaft, die Seuchen von dem hierher gebrachten Vieh fernzuhalten. Aber die bisherigen Maßregeln auf dem Viehhof haben den beabsichtigten Zweck nicht erfüllt. Eine strenge Trennung zwischen Schlacht- und Viehhof besteht schon jetzt; kein auch nur verdächtiges Stück kommt auf den Schlachthof, sondern wird auf den Polizei⸗Schlachthof gebracht. Liegt diefer Ltztere in weiterer Entfernung vom Viehhof. so wird die Seuchengefahr durch den Transport noch erhöht. Eine Vermehrung der Ställe halte ich nicht für nothwendig. Auf die Kosten kommt es ja garnicht so an; denn diese trägt doch schließlich durch die Abgaben die Landwirthschaft. Daß durch den Berliner Viehmarkt überhaupt Seuchen verbreitet worden sind, bestreite ich; das ist nur vom Rummelsburger Markt aus geschehen. Möge man nicht aus Vor⸗ eingenommenheit Schritte thun, die Kosten verursachen, ohne etwas zu nützen!
Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Beyer: Der Rummelsburger Viehmarkt kann nicht aufgehoben werden, weil sich fonst sofort in der Nähe eine Menge noch schwerer kontrolierbarer kleiner Viehmärkte etablieren würden. Der genannte Viehmarkt ist ein Bedürfniß und kann nicht einfach aufgehoben werden.
Abg. Gamp fr. kon): Ueber die Mißstände in Rummelsburg gehen die Ansichten des Ministers und des Kommissars auseinander. Ich halte das Urtheil des Ministers für das richtige. Die Etablierung von anderen Verkaufsstellen an Stelle des Rummelsburger Marktes läßt sich doch durch die Polizei verhindern. Der Viehhandel wird sich dann auf die Provinz verbreiten. Den Magerschweinemarkt nach Berlin hereinzulaffen, würde ich allerdings für sehr bedenklich halten. Die Quarantäne an den Grenzen halte ich für das zweckmäßigste Ab⸗ wehrmittel gegen die Seuchen; möge für diese Zwecke die landwirtbschaftliche Verwaltung größere Mittel aufwenden. Nach meiner Ansicht dürfen die vierzehntäglgen Sperrungen auf dem Berliner Viehhof garnicht statt⸗ finden, wenn beim Auftrieb für den neuen Markt der alte Markt ge— räumt und die Desinfektion erfolgt ist. Zumeist will man wobl auch eine Pression auf die Stadtbehörde durch die Sperrungen ausüben. Bei der Aenderung der Anlagen müssen doch die Interessen abgewogen werden; hier handelt es sich um finanzielle Interessen der Stadt, die erheblichée Einnahmen aus dem Biehhof hat, dort um die großen Interessen der Landwirthschaft. Die Einnahmen aus dem Berliner Viehhof müßten nicht in den Etat ein⸗ gestellt werden, sondern, wie diejenigen aus dem Schlachthof, auch zur Amortisation verwandt werden. Wir können die Veterinär⸗ maßregeln nicht kontrolieren; aber die großen Interessen, die in Frage kommen, nöthigen uns, das Wort zu dieser Angelegenheit zu ergreifen. Im ganzen Lande sind die Sperrungen empfindlich gefühlt worden, besonders bei den kleinen Besitzern; man sollte also nicht über das zur Verhütung der Seuchen nöthige Maß mit den Sperrungen hin⸗ ausgehen. Sehr richtig ist es, das ausländisches Vieh nicht in unsere heimischen Schlachthöfe kommt. Die Anregungen des Antragstellers scheinen mir so erwägenswerth, daß ich ihnen nur in allen Punkten zustimmen kann. Der Minister hat sich ja auch sehr wohl⸗ wollend ausgesprochen, aber wenn die Regierung keine geseß lichen Maßregeln gegenüber dem Berliner Magistrate hatte, so hatte sie 6 Jahre * dazu, sich dieselben zu verschaffen. Wir meinen, daß auf dem polizeilichen Wege der Zwangsetatisierung nicht hätte vorgegangen werden können. Auch Konzessionsentziehung ist ja schon angedroht worden. Hätte die Regierung in dieser Richtung ein Ultimatum an den Magistrat gestellt, so wäre schon längst etwas ge—⸗ schehen. Ein Spezialgesetz würden wir auch für . eines Kuratoriums, an dem auch die Landwirthschaft betheiligt ist, verlangen.
*
, , , , m Um
. mmssston zu verweisen.
Abg. von Mende ö bittet dringend Grledigung der Seuchenfrage im Interesse der deutschen kr nd, Die . Ier müßten, unter wirksame Kontrole gestellt, die Des. infektlon der Transportmittel und Sammelställe energisch du werden. Einheitliche Notie der Viehpreise an den Viehm ferner Handel nach ö und Klassifikation nach Fleischsorten ö D ) ministeriellen . 62 und mer Auj.
er Landw afts kammern einge nur dann die Landwirthschaft dem Viehhandel wirksam entgegentreten. lönme
Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammer⸗ ste in⸗Loxten:
Meine Herren! Ich habe keine Veranlassung, auf die weiteren Darlegungen, die nach me ner Rede hier gemacht worden sind, einzu⸗ gehen, da ich annehme, daß das hohe Haus beschließen wird, die Sache an eine Kommission zu verweisen, und dort dann der richtige Ort sein würde, um alle berührten Punkte eingehender und sachlich zu er⸗ örtern.
Nach einem Schlußwort des Antragstellers wird der Antrag an die um Mitglieder verstärkte Agrarkommission
überwiesen. Schluß 35 / Uhr.
Sandel und Gewerbe.
Der Beschluß des Provinzial⸗Landtags der Provinz Branden burg vom 26. Februar d. J., wonach der Provinziagl-Ausschuß er— mächtigt wird, der Seehandlung oder der Reichsbank gegenüber für einen der Provinzial⸗-Genofsenschaftskasse für die Mark Brandenburg und die Niederlausitz, eingetragener Genossen. schaft mit beschränkter Haftpflicht, zu Berlin zu gewährenden Kredit von nicht über 500 000 M die Bürgschaft des Pro— pinzial Verbandes der Provinz Brandenburg zu erklären, ist vom Minister des Innern bestätigt worden.
— Die auf den 28. d. M. einberufene Generalversammlung der Norddeutschen Bank in Hamburg wird, wie W. T. B.“ meldet, wegen Beschlußunfähigkeit nicht in die Tagesordnung eintreten können. Dem Vernehmen nach wird eine neue Generalversammlung auf den 16. April einberufen.
Magdeburg, 21. März. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker exkl., von 92 9ο,! — neue 10 05— 10,15. Kornzucker exll. S8 // Rendement 9, 40 - 9,596. neue 9,66. Nachprodukte erkl., 75 00 Rendem. 6, 80-7, 0. Ruhig. Brotraffinade 1 2175. Brot; raffinade II 21,50. Gem. Raffinade mit Faß 21, 50-2290 Gem. Melis 1 mit Faß 21. Fest. Rohzucker J. Produkt. Transito f. a. B. Hamburg vr. März 9,30 Gd. R356 Br., pr. Wril 2,525 Gd. s. 37. Br., vr. Mal 9, 75 Gd., 9,50 Br., pr. Juli 9,67] bez, 9, 70 Br. Ruhig. . Leipzig, 275. März. (W. T. B) Kammzug⸗ Termin⸗ handel. la Plata. Grundmuster B. vr. März — 46. pt. April 3,00 M, pr. Mai 3,024 1, pr. Juni 3, 05 M, pr. Juli 3, M4 4, pr. August 3, 10 S6, pr. September 3,10 „, pr. Qktober 3, 127 4, pr. Nobember 3, 15 4, vr. Dezember 3, 15 1M, pr. Januar 3,17 c, pr. Februar 3, 17 M, Umsatz 50 909 kg.
Mannheim, 27. März. (W. T. B.) rodukten markt. Weizen pr. März 1450, pr. Mai 1436, pr. Juli 14,35. Roggen pr. März 13,15, pr. Mai 12,15. pr. Juli 12,15. Hafer pr. März 1216 pr. Mai 1220, pr. Juli 12,40. Mais pr. März 11,90, pr. Ja IL, 65. pr. Full Ji. 5b. .
Bremen, N. März (W. T. B.) (Börsen⸗ Schluß bericht. Raffinierte Petr ole um. (Dffizielle Notierung der Benet Petroleum ⸗Börse. ) Stetig. Loko 6,70 Br. Gestern richtig 6, 70 Bt. — Baumwolle. Matt. Upland middl. loko 314 3. — Schmalz. Ruhiger. Wilco 371 , Armour shield 365 3, Cudabdy 2 . 30 J. — Speck. Fest. Short elear middling oko ;
Ham burg, 26. März. (W. T. B.) Kaffee. (Nachmittagẽ⸗· bericht Good average Santos pr. März 7 8t, pr. Mai 774, pr. Sch tember 774, pr. Dezember 744. Schleppend. — Zuck er markt. (Schlußbericht;,. Rüben Rohzucker J. Produkt Basis 38 on Rende⸗ ment neue UÜfance, frei an Bord Hamburg pr. März 9,323, pr. Mai 9g. 50, pr. August 9.779. vr. Oktober 9, 85. Behauptet.
Wien, 27. März. (W. T. B. Die Brutto⸗Ginngbmen der Srtientbahnen betrugen in der 10. Woche (vom 5. März bi⸗ 11. Marz 1895) 167 889,58 Fr. Abnahme gegen das Vorjahr 27 281,57 Fr. Seit Beginn des Betriebsjahres (vom 1. Januar bis J1. März 1895) betrugen die Brutto⸗Einnahmen 1561 0639,88 Fr. Abnahme gegen das Vorjahr 367 381,18 Fr. ̃
Pest, T. März. (W. T. B. . Wei e⸗ matt, pr. Frühlaht 6,97 Gd, 639 Br., pr. Mai⸗Juni 65980 G. 6,91 Br., pr. 3. 7.17 Gd, 7,9 Br. Roggen pr. Frühjaht 5 0 Gd., s 92 Br. Hafer pr. Frübsahr 639 Gd., 6 (41 Br., Ir. Mai. Juni 6,15 Gd., 617 Br., pr. Herbst 6,67 Gd., 6,zd Br. Kohlrapẽ pr. August⸗September 10,85 Gd., 1095 Br. ö
Tondon, 27. März. (W. T. B Wollauktion. Preise unverändert fest.
An der Küste? Weizenladungen angeboten. .
S6 o Javazucker loko 113 fest, Räben⸗Rohzucker loko J fest. — Chile-Kupfer 395/1s, pr. 3 Monat 390i / ig.
Die heutige Verfammlung der Britischen Ostafrika⸗ Gesellschaft stimmte einer Resolution zu, betreffend Annahme des Anerbietens der Regierung auf Abtretung ihres Privilegiums und ihrer Konzession.
Am sterdam, 2. März. (W. T. B.) Java⸗Kaffee goot ordingry 53. — Banegzinn 383. rͤ
Rew-hork, 2. März. (W. T. B.) Die Börse erõff nete schwach, Geschäft durchweg unregelmäßig, der Schluß blieb schwach.!— Der Umsatz der Aktien betrug 243 900 Stück. ö i. ;
Der Goldbestand im Staatsschatz beläuft sich auf 90 727 855 Dollars. . ö
Weizen eröffnete stetig und stieg einige Zeit auf große Kaufe und trockenes Wetter, sowie auf Meldungen über Ernteschäden, dann abgeschwächt und fallend infolge Realifierungen und. Aussicht u
ünstiges Wetter in Kansas. Schluß schwach. — Mais einige Zeit
e, nach Eröffnung infolge geringer Ankünfte und in Erwartung einer Abnahme der Ankünfte, dann theilweise sinkend entsprechend der Mattigkeit des Weizens. Schluß träge.
Wag ren bericht. Baumwolle, New. Pork 6ö/is, do. Nen. Orleans His / is. Petroleum New⸗Jork 7,10, do. Philadelphia Toöß, do. rohes 76h, do. Pipe line cert. g. April 1146 I9mn Schmal. West. steam —, do. Rohe & Brothers. 750, Mait behauptet, do. p. März — do. p. Mai 5I. do.. p. Juli 5h Weijen willig, rother Winterweizen 615, do. Weizen p. Mär on do. p. Mai 608. do. v. Juli 604, do. p. Dez. 633, Getreidefrach nach Liverpool 2, Kaffee fair Rio Nr. 7 161, do. Rio Nr. 9. April 15,15, do. do. p. Juni 1490, Mehl, Spring elears 240, Zucker 211j1z, Kupfer 340. . hee.
Chicago, V. März. (W. T. B.). Weizen n steigen auf ungünstiges Wetter und infolge Berichten über Ernteschãden in England und Frankreich, sväter abgeschwächt auf Realisierungen, Schluß schwach — Mais allgemein fest während des ganzen Börsen verlauf. 6 Weißen pr. März 5az, pr. Mai 555. Mais pr. März Pz. Speck short clear nomin. Pork pr. März 12,173.
nung beider Seiten verschwommen (unscharf).
und außerdem Unterbrechungen im „tz“
zum Deutschen Reichs⸗Anz
Zweite Beilage
Berlin, Donnerstag, den 28. März
eiger und Königlich Preußischen Staats⸗-AUnzeiger.
1895.
——— — — —
Falsche Reichskassenscheine und Zinsscheine.
A. Reichs kassenscheine.
Seit längerer Zeit kommen fortgesetzt falsche Reichs⸗ kassenscheine von 1882 zu 50 ½ und 5 6 zum Vorschein.
Um die Feststellung derartiger Fälschungen zu erleichtern, wird im Nachstehen den zunächst auf die wesentlichsten, in der Beschaffenheit des Papiers liegenden e, ,,. der Echtheit von Reichskassenscheinen wiederholt aufmerksam gemacht.
Zu den sämmtlichen Reichskassenscheinen wird ein gutes, kräftiges Papier von besonderer Festigkeit verwendet, welches auf einer Seite einen Streifen von blauen, in die Papiermasse eingebetteten stärkeren Fasern trägt. Der Faserstreifen zeigt eine blaue Färbung durch die ganze Papiermasse. Die blauen Fasern lassen sich mit einer Nadel aus der Papiermasse auslösen, wie durch eine, Probe ohne Beeinträchtigung der Gültigkeit des Scheins festgestellt werden kann. Liegen die Fasern ihrer ganzen Länge nach auf der Oberfläche, so kann man sicher sein, ein Falschstück vor sich zu haben. Der gleiche Verdacht ist gerechtfertigt, wenn die Fasern lchen wei Papierschichten liegen. Ist dies der Fall, so lassen iich entweder beide Schichten leicht durch Wasser trennen, oder die obere Schicht kann durch Reiben mit einem stumpfen Messer entfernt werden, sodaß die zweite Papierschicht mit den darauf liegenden Fasern zu Tage tritt.
Das echte Papier muß eine einheitliche feste Schicht mit sah . weder glänzend noch wollig aussehender Ober⸗
äche bilden.
Im übrigen zeigen die gegenwärtig hauptsächlich vor⸗ , Sorten von Falschstücken folgende besondere Merk⸗ male.
JL Falsche Reichskassenscheine zu 50 Erste Sorte.
Der Querstrich des H im Namen Hering ragt nicht wie bei den echten Scheinen auf beiden Seiten etwas hervor. Anfangszug des H und Endzug des g in demselben Namen zeigen Lücken, bei den echten Scheinen nicht,
Hinter dem Namen Merleker befindet sich ein Punkt, bei den echten Scheinen nicht.
Das f des Worts „verfälschte“ in der zweiten Zeile der 2 ist einem t ähnlich.
ie Riffellinien haben nicht die gleichen Abstände von einander wie bei den echten Scheinen.
Der vihafsaß ist ziemlich unleserlich; das Feld, in welchem sich derselbe befindet, ist ohne Schraffierung.
Der Kontrolstempel, die Nummer und die Zeile „Funfzig
Mark“ auf der Rückseite sind mit mennigerother anstatt mit zinnoberrother Farbe gedruckt. . Der braune Farbenton ist im ganzen matter, als bei den
echten Scheinen. weite Sorte.
Die Werthzahl „s“ ist nicht schraffiert, sondern voll ge⸗
zeichnet. Bei einem 3 der Falschstücke erscheint die Zeich⸗
Der Strafsatz
ist gänzlich unleserlich. Der braune Farbenton ist bedeutend
matter als bei den echten Scheinen. Bei anderen Falsch⸗
stücken tritt die Zeichnung kräftiger hervor, auch ist der Straf⸗ satz deutlich lesbar. U
Zur Zeichnung der Werthzeile „Funszig Mark“, des Kontrolstempels und der Nummer ist bei einzelnen Scheinen J. Tusche, bei anderen dagegen eine der Farbe
es Karminzinnobers ähnliche Tusche verwendet worden,
Ein augenfälliges Kennzeichen der Fälschung ist die Ver⸗ waschbarkeit der Farben, welche besonders beim Roth deutlich erkennbar hervortritt.
Dritte Sorte.
Bei einzelnen Scheinen ist die Wilcox⸗Faser schwarz anstatt blau gefärbt. Während bei dem echten Papier derjenige Theil, welcher die Faser enthält, in der ganzen Masse blau gefärbt ist, bemerkt man nur bei einzelnen Scheinen auf der einen Seite eine matte blaue Färbung. . :
Die Papiergröße der Scheine ist in der Höhe den echten Scheinen gleich, in der Breite um 5 mm geringer. Die Hei nun der Schauseite ist in der Breite 7 mm, in der Höhe
mm, diejenige der Rückseite in beiden Richtungen 2 mm kleiner als bei den echten Scheinen. .
Die Zeile „Funfzig Mark“, der Kontrolstempel und die Nummer stimmen in der Färbung nicht überein. Die Farbe der Zeile „Funfzig Mark“ nähert sich im Ton derjenigen der echten Scheine, Nummer und Kontrolstempel sind in mattrother Farbe hergestellt. .
Die Zeichnung sieht auf beiden Seiten unscharf und theilweise verschwommen aus. Der braune Farbenton ist matter als bei den echten Scheinen. . An der linken Seite des f“ in dem Worte „Funfzig“ findet man einen kleinen schrägen Strich, der bei ben echten Stücken fehlt; ferner in dem spiralig gewunden Schnörkel am ersten Grundstrich des M“ in „Mark“ eine. Unterbrechung, und in der „3“ der
oberen Schriftzeile. H. Falsche Reichskassenscheine zu 5 Erste Sorte. — Die Zeichnung ist ungenau und unsauber. Die Felder mit dem Worte „Reichskassenschein! und mit dem Strafsatz sind nicht durch senkrechte, sondern durch wagerecht verlaufende Linien schraffiert. Die a 5 im Mittelfelde zeigt nicht schräge, sondern senkrechte Schra fierungs⸗ linien. Das . „Wer“ des Strafsatzes fehlt ganz Die Schrift des Miltelfeldes, sowie des Strafsatzes ist schlecht gezeichnet, der letztere fast unleserlich. Das lange in dem Worte „Reichsschulden verwaltung“ erscheint als „f“. Dié Krone über dem Reichs adler im Schilbe des Lands= knechls steht nicht in der Mitte, sondern ist nach links ver⸗ schoben. Die drei stylisierten Schwanzfedern des Reichsadlers auf dem Schilde des Landsknechts laufen unter sich und mit den Klauen des Adlers zusammen, während auf den echten Scheinen hier deutliche Zwischenräume vorhanden sind.
*
Die Zeichnung der Blattfiguren im Rechteck der Rückseite weicht von derjenigen der echten Scheine wesentlich ab, außer— dem ist an Stelle des guillochierten Linienmusters bei den echten Scheinen eine einfache Linienschraffierung angewendet.
Die Riffelung fehlt ganz.
Der blaue Druck beider Seiten erscheint in dem Farbenton matter als bei den echten Scheinen und ist theilweise verwischt.
Die Werthzeile, der Kontrolstempel und die Nummer sind nicht in karminrother, sondern in einer stumpfen, rothen Farbe aufgedruckt.
. Zweite Sorte.
Die Schnittgröße der Scheine ist richtig, dagegen ist die . der Schauseite in der Breite um 2mm, in der
öhe um 1mm kleiner als bei den echten Scheinen.
Die beiden Felder, welche das Wort „Reichs⸗ kassen chein!' und den Strafsatz enthalten, sind nicht schraffiert, sondern mit einem blauen Ton versehen. Die Unterdruckzahl „5“ ist nicht in Linienschraffierung hergestellt, sondern voll gezeichnet. Die Zeichnung der Adler⸗ kette, welche sich um den preußischen Adler im Brustschilde des Reichsadlers schlingt, fehlt ganz, der hierfür vorhandene Raum ist blau abgetönt.
Auf der Rückseite weicht die Zeichnung des Blattmusters von derjenigen der echten Scheine ab, vollständig verunglückt ist die Nachbildung des Guillochenmusters.
Die Werthzeile „Fünf Mark, der Kontrolstempel und die Nummer sind in schmutzigrother Farbe hergestellt. Die Ziffern und Buchstaben der Nummernreihe halten nicht Linie.
Der Druck erscheint matter als bei den echten Scheinen.
Ein leichtes Erkennungszeichen für die Feststellung der 6 ung ist die Verwaschbarkeit der blauen Farbe auf der
ückseite der Scheine.
Dritte Sorte.
Das Papier kh durch eigenartige Glätte auf.
Die Scheine sind in der Schnittgröße, sowie in der Zeich⸗ nung kleiner als die echten Scheine. .
Die Zeichnungen sind mangelhaft, der Druck ist ver— schwommen und unscharf.
Das Wort „Reichskassenscheiny in der Kopfleiste der Schauseite ist nur theilweise lesbar, der Strafsatz ist vollständig unleserlich. Die schraffierte Zahl „5“ im Mittelfelde liegt bei den echten Scheinen unter der Schrift, bei den Falschstücken unter⸗ bricht dieselbe die Schriftzeilen, sodaß z. B. der Buchstabe „e“ in „verwaltung“ vollständig fehlt und die erste Silbe der Unter⸗ schrift , Merlekers verschmiert ist. Die Zeile „Fünf Mark hebt sich von den übrigen Schriftzeilen nicht wie bei den echten Scheinen kräftig ab, sondern sie erscheint ebenso wie die übrige Zeichnung nur halb gedeckt und matt im Farbenton.
Das Blattmuster auf der Rückseite stimmt nur in den äußeren Umrissen der Zeichnung mit derjenigen der echten Scheine überein; die Nachbildung des Guillochenmusters ist ganz willkürlich. Die Zeile „Fünf Mark“, die Nummer und der Kontrolstempel sind den echten Scheinen wenig ähnlich, zu ihrem Druck ist ein schmutziges Braun anstatt Roth verwendet.
An Stelle des saftig⸗blauen Farbentons der echten Scheine zeigen die Falschstücke eine blaugrüne matte Tönung.
Die Riffelung ist in mangelhafter Weise nachgebildet.
Bei einzelnen Falschstücken ist die Druckausführung namentlich der Schauseite eine bessere, die Unterbrechung der Schriftzeilen durch die Untergrundzahl 5 ist durch Nacharbeit beseitigt worden.
B. Zinsscheine.
Auch falsche Zinsscheine zu Schuldverschreibungen der 3prozentigen Reichs-Anleihe von 1892 zu 22 66 50 3 und 165 S mit dem Datum des 27. Februar 1892 kommen seit längerer Zeit vor. Die Merkmale der Fälschung sind folgende:
J. Falsche Zinsscheine zu 22 6 50 3 mit der Bezeichnung Reihe f Nr. 4, fällig am 1. Oktober 1893, . Schuld⸗ verschreibung Litt. D. Nr. 952 100 über 1500 „:
Zur 3 prozentigen Reichs⸗Anleihe von 1892 ist bisher nur die Zinsscheinreihe L ausgegeben worden, Schuldverschreibungen über 1506 6 und Zinsscheine über 22 S6 50 sind zur gedachten Anleihe nicht hergestellt worden, und bei keinem Werthabschnitt wird die Nr. 952 100 erreicht.
Das verwendete Papier hat kein Wasserzeichen, es ist gewöhnliches Schreibpapier von geringer Festigkeit.
Das Muster des Unterdrucks weicht in der Zeichnung von demjenigen der echten Scheine nur wenig ab, dagegen ist die Zeichnung der Schrift mangelhaft und theilweis im Charakter abweichend. Auffallend ist die Abweichung in den Zeilen „halbjährige Zinsen zahlbar am 1. Oktober 1893 mit Zwei⸗ undzwanzig Mark 50 Pf.“ Bei den echten Scheinen springt die erste Zeile nach vorn heraus, die zweite , ist 2 mm eingerückt. Bei den Falschstücken ist es umgekehrt. Die erste Zeile ist 4 mm eingezogen, die zweite Zeile . t nach vorn heraus. Ferner ist bei den Falschstücken die Werthangabe „Zweiundzwanzig“ mit halbfetter Frakturschrift hergestellt, während bei den echten Scheinen hierzu eine halbfette Kanzlei⸗ schrift verwendet ist. Die , ist bei den ersteren dunkelviolett, bei den letzteren hellblau. Im ganzen ist die Farbenstimmung matt und der Druck unscharf. Der Trocken⸗ slempel hat bei den echten Scheinen einen Durch⸗ messer von 13 mm, der Reichsadler füllt in der Höhe den inneren Raum vollständig aus. Der Durchmesser des Trocken⸗ stempels bei den Falschstücken beträgt 15 mm, der Reichsadler füllt den Raum nicht aus, es ist oberhalb und unterhalb des⸗ selben ein größerer weißer Raum. Der Stempel weicht in der Zeichnung in allen Theilen von derjenigen des echten Stempels ab; die Gravierung ist mangelhaft, die Buchstaben der Umschrift „Zinsschein⸗Stempel“ sind größer als bei den echten Scheinen.
Bei den echten Zinsscheinen mit geraden Ordnungsziffern (2, 4, 6 u. s. w.) ist der linksseitige weiße Papierrand außer⸗ halb der Zinsscheinumrahmung i schmal, etwa 1 mm bei richtiger Abtrennung, bei den Falschstücken beträgt dieser Pa⸗ pierrand 4 mm. —
Die Aufdruckziffern sind in rothvioletter Farbe hergestellt, ähnlich derjenigen, welche bei den echten preußischen Zinsscheinen zu 12 66 zur Anwendung kommt.
II. Falsche Zinsscheine zu 1544 mit der Bezeichnung Reihe III Nr. 1, fälllg am 1. April 1894, zur Schuldsverschreibung itt. A. Nr. 195 910 über 1000 6:
Die Werthabschnitte zu 1000 6 der 3 proz. Reichs⸗Anleihe von 1892 tragen die Bezeichnung „Litt. G.“, während die falschen Din e me die Bezeichnung „Litt. A.“ enthalten.
Zinsscheine Nr. 1 zur Reichsanleihe von 1892 sind über— haupt nicht zur Ausgabe gekommen, dem eingedruckten Fällig— keitstermine entsprechend (1. April 1894) würden es Zins⸗ scheine Nr. 5H sein. ö
Im übrigen zeigen die Falschstücke zu 15 S im all— gemeinen die gleichen Fälschungsmerkmale wie diejenigen zu 22 S 50 5. Zu erwähnen ist noch Folgendes:
Hinter dem Worte „Mark! im Werthbetrage der Zinsscheine fehlt beide Male, der Punkt. Der in Buchstaben ausgedrückte Werthbetrag lautet nicht wie bei den echten Scheinen „Funfzehn“, sondern „Fünf⸗ zehn“ Mark. Als Verjährungstermin ist der 30. März 1898 angegeben, während die Angabe auf den echten Scheinen „31. März 1398. lautet. Die Ordnungsziffern und der Werth⸗ betrag sind bei den echten Scheinen in karminrother Farbe . bei den Falschstücken ist eine rothviolette Farbe ver⸗ wendet.
III. Falsche Zinsscheine zu 15 ½ͤ mit der Bezeichnung Reihe I Nr. 7, fällig am 1. Oktober 1893, zur Schuldverschreibung Litt. H. Nr. 195 200 über 1000 M:
Der angegebene Fälligkeitstermin ist derselbe wie der auf den falschen ö zu 22 S6 50 8 angegebene. Dem Fälligkeitstermine entspricht der Verjährungstermin „30. Sep⸗ tember 1897.
Die Falschstücke zeigen dieselben Fälschungsmerkmale wie vorstehend.
Höhe der Schneedecke in Zentimetern am Montag, den 25. März 1895, um 7 Uhr Morgens.
Mitgetheilt vom Königlich preußischen Meteorologischen Institut.
(Die Stationen sind nach Flußgebieten geordnet.)
Oestliche Küstenflüsse. Memel (Dange) 22, Tilsit (Memel) 22, Insterbur ID 8, Heilsberg (Pregel) 0, Königsberg i. Pr. (Pregel) ö. ehren
Weichsel.
Groß ⸗Blandau (Bobr, Narew) 31, Czerwonken (Bobr, Narew) 28, Marggrabowg (Bobr, Narew) 32, Klaussen (Pissa) ?, Veidenburg (Wkra 11, Osterode (Drewenz) —, Altstadt (Drewenz) ?,
horn —, Konitz (Brahe) 2, Bromberg (Brahe) —, Berent (Ferse) 6, Marienburg (Nogat) —.
Kleine Flüsse zwischen Weichsel und Oder. Lauenburg i. P. (Leba) 5, Köslin (Mühlenbach) 2, Schivelbein (Rega) 0. Od er.
Leobschütz (Zinna) , Ratibor — Beuthen (Klodnitz) — Oppeln —, Habelschwerdt (Glatzer Neisse; „ Brand (Glatzer Neisse) ?, Reinerz Glatzer Neisse) *. Gla ,,. Neisse) —, Friedland (Glatzer Neisse) 23, Weigelsdorf (Glatzer Neisse —, Rosenberg (Stober) — Breslau —, Liegnitz (Katzbach! — Fraustadt Candgraben)) , Grünberg — Krummhübel (Bober) 6. Wang (Bober) 90, Eich⸗ berg (Bober) 0. Schreiberhau (Bober) 20. Warmbrunn (Beber) ?, Bunzlau ö —, Görlitz Lausitzer Neisse) — Frankfurt —, Ostrowo (Warthe) —, Posen (Warthe) —, Tremessen (Warthe) — Samter (Warthe) —, Paprotsch (Warthe) —, Neustettin (Warthe) 1, Deutsch⸗Krone (Warthe) 3, Landsberg (Warthe) — Stettin —, Pammin (Ihna) —, Prenzlau (U&ecker) —, Demmin (Peene) —.
Kleine Flüsse zwischen Oder und Elbe.
Putbus —, Rostock (Warnow) — Kirchdorf auf Poel , Sege⸗ berg Trave) — Lübeck (Trave) —ů Eutin (Schwentine] — Schleswig (Schlei —, Flensburg — Gramm (Fladsau) —, Westerfand auf Sylt —, Wyk auf Föhr —, Husum —, Meldorf —.
Elbe.
Torgau — Dessau (Mulde) —, Rudelstadt (Saale) 0. Jena Saale) — Stadtilm . —, Dingelstädt (Saale) —, rfurt (Saale —, Sondershausen Sh —, Nordhausen
(Saale) — Halle (Saale) —, Klostermansfeld (Saale) —, Bernburg (Saale) —, Quedlinburg (Saale) —, Magdeburg —, Neustrelitz (Havel) — Kottbus (Havel) — Dahme (Havel) —, Berlin (Habe —, Blankenburg bei Berlin (Havel) —, Spandau (Havel) —, Heinersdorf, Kr. Teltow (Havel) — Potsdam (Havel) —, Brandenburg (Havel) —, Kyritz (Havel) —, Gardelegen Aland) —, Jeetze (Aland) — Waren (Elde) — Marnitz (Elde) —, Schwerin (Eldej —, Uelzen (Ilmenau) , Lüneburg (Ilmenau —, Neumünster (Stör) —, Bremervörde (Oste) —.
Weser.
Meiningen (Werra) — Liebenstein (Werra) 4, Altmorschen (Fulda) ?, Schwarzenborn (Fulda) —, Cassel (Fulda) 7, Uslar (Werre) —, Herford (Werre) —, Scharfenstein (Aller) 40, Ilsenburg (Aller) O, , ,, (Aller) — Celle (Aller) —, Göttingen (Aller) —, Herzberg (Aller) —, Klausthal (Aller) 71, Seesen (Aller) 0, Hannover (Aller) —, Bremen —, Oldenburg (Hunte) —, Elsfleth —.
Kleine Flüsse zwischen Weser und Ems. Jever —.
ulda 6 2,
Ems.
Gütersloh (Dalke) — Münster i. W. — Li = Oenabri (Haase) — Löningen (Haase) — Aurich — e n , , rück
Rhein.
Darmstadt — Coburg (Main) —, Frankenheim (Main) 56, rankfurt (Main) — Wiesbaden — Geisenheim —, . Nahe) —, Schweins berg (Lahn) —, Rauschenberg (Lahn) = Mar- ur y Weilburg (Lahn) —, Schneifel⸗Forsthaus ee n Bit 69 ( ich — von der Heydt Grube (Mosel) — rier
—, Neuwied —, Siegen (Sieg) —, Hachenburg e — , öln = Krefeld —, Arntberg (Ruhr) — Brilon (Ruhr) — Lüdenscheid (Ruhr) . Alt- Astenberg (Ruhr) ?, Mülheim (Ruhr) —, Kleve —, Ellewiek (Issel) —, Aachen (Maas) —.