schaft ist so ernst, daß wir ohne den Antrag Kanitz bankerott sind. Das einzige, was man uns geboten hai, ist bis jetzt das . dem wir auch noch nicht wi was daraus wird.
Was man
helfen da ⸗ die letztere, wenn immer neue unzufriedene Bauern . Auch unter den in der Interpellation berührten
ißständen leidet gerade der kleine Bauer, der fast immer in der Hand von Kaufleuten ist und nichts sagen darf, weil ihm jeden Tag die Kehle zugeschnürt werden kann. Auch der reelle kleine Kaufmann wird von einem Verbot von solchen Fälschungen Vortheil haben. — Vertrauen haben wir auch zu dem Staatsrath gehabt, wenn wir auch kein anderes Resultat seiner Berathungen erwartet haben. Wir sind dankbar für die dort vorgeschlagenen Maßregeln in Bezug auf den Real⸗ und Personalkredit, aber wir wünschen, . vor solchen Maßregeln die Frage der Konvertierung gelöst fei. Auch für die Förderung der Rentkengüter sind wir dankbar, aber wir wünschen, daß nicht durch unpraktisches Vorgehen neues Elend geschaffen werde; denn viele Rentengutsbesitzer sind schon jetzt bankerott. Der Abg. von Heyde⸗ brand hat im Auftrage der Fraktion gesprochen, wenn er den Antrag Kanitz empfohlen hat. Wir haben ja damit unsere Vorschläge gemacht, möge jetzt das Ministerium andere machen. Die Viehzucht, auf die man uns hingewiesen hat, kann den Getreidebau nicht ersetzen, der überall in der Landwirthschaft die Grundlage bilden muß. Kleine Mittel begrüzen wir mit Freuden, aber als einziges großes Mittel müssen wir die Hebung der Getreidepreise fordern, dazu muß uns der Minister Mittel und Wege angeben. Wir hetzen nicht, wir fühlen nur die Pflicht, königstreue Leute vor Verzweiflung zu bewahren. Wir haben die Regierung bei ginn gewarnt; wir tragen keine Ver⸗ antwortung, wenn wir nicht gehört werden.
Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer⸗ stein⸗Loxten:
Meine Herren! Ich begreife nicht, weshalb wir uns noch in langen Ausführungen über die Nothlage der Landwirthschaft unter⸗ halten, die sowohl seitens der Staatsregierung als auch von seiten der Abgeordneten überall anerkannt ist. (Sehr richtig! rechts.) Ich sollte meinen: wenn darüber doch immer erneut Unterhaltungen herbeigeführt werden, so liegen dafür möglicherweise andere Gründe vor, aus denen immer erneut diese Tonart angeschlagen wird. Ich lehne es, wie ich hiermit bestimmt erkläre, ab, in die allgemeinen Erörterungen, die heute begonnen, und namentlich dem letzten Herrn Vorredner gegenüber, weiter einzugehen; ich werde mich von nun an lediglich darauf beschränken, den eigentlichen Gegenstand der Tages⸗ ordnung zu erörtern.
Es ist hier der Wunsch ausgesprochen, daß, falls der Reichstag in dieser Session nicht mehr in der Lage wäre, ein Gesetz des Inhalts, wie ihn die Interpellation wünscht, zu erlassen, dann möge erwogen werden, ob nicht im Abgeordnetenhause ein solcher Gesetzentwurf vor⸗ gelegt werden könnte. Ich werde in eine durchaus loyale Prüfung dieser Frage eintreten. Soweit ich zur Zeit die Sache übersehe, glaube ich, daß der Gegenstand zur Zuständigkeit der Reichsregierung gehört und deshalb die Betretung des Weges der preußischen Gesetzgebung unmöglich ist. Ich schließe das auch daraus, daß das Gesetz wegen Verfälschung des Weins und anderer Nahrungsmittel u. s. w. bereits vom Reich er⸗ lassen ist. Daraus ist zu folgern, daß wahrscheinlich auch dies Gesetz ausschließlich zur Zuständigkeit des Reichstags gehört, und die Reichs⸗ verfassung kann weder das preußische Abgeordnetenhaus noch die preu⸗ ßische Staatsregierung ändern.
Ahg. von Pappenheim (kon: Wenn wir auch keine Antwort auf unsere Klagen bekommen, so müssen wir sie angesichts der Noth⸗ lage der Landwirthschaft doch immer wiederholen. Gegen die Person des Ministers richten sich unsere Angriffe nicht. Wir haben noch heute Vertrauen zu dem Minister und hoffen, daß dies Ver⸗ trauen sich rechtfertigen wird. Aber bis jetzt ist kein großes Hilfsmittel in Aussicht gefstellt, und selbst, wenn die sogenannten kleinen Hilfsmittel in Kraft treten, so machen sie eine Hebung der Getreidepreise nicht entbehrlich. Wir Land⸗ wirthe wünschen doch nur, daß uns wie allen anderen Gewerbetreibenden die Einbringung unserer Produktienskosten garantiert wird. Wenn der Minister die Zumuthung, die Getreidepreise festzusetzen, mit Ent- rüstung zurückweist, so weist er mit Entrüstung zurück, daß die Re⸗ gierung die Pflicht hat, die Karre, die sie durch die Handelsverträge in den Dreck geschoben hat, wieder herauszubringen. Wir kennen kein anderes Mittel als die Hebung der Getreidepreise.
Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer⸗ stein⸗Loxten:
Meine Herren! Ich habe die Zumuthung des Abg. von Heyde⸗ brand mit Entrüstung zurückgewiesen, weil derselbe bestimmt und klar ausgesprochen hat, der Minister sei verpflichtet, seinerseits Mittel und Wege zu schaffen, wie die Getreide preise zu heben seien. (Unruhe rechts.)
Meine Herren, dann halte ich mich verpflichtet, den eben aus gesprochenen allgemeinen Vorwurf gegen die Staatsregierung, daß sie die Schuld an der gegenwärtigen Lage trage (Zuruf rechts: Mit h, der gewissermaßen darin gipfelt, daß allein der Abschluß der Handels verträge die Schuld der gegenwärtigen Zustände trage (Zuruf rechts: Mith — ja, so habe ich es verstehen müssen — den Vorwurf muß ich entschieden namens der Staatsregierung zurückweisen. Es ist aus⸗ drücklich gesagt, die Königliche Staatsregierung habe die Karre in den Dreck geschoben. (Abg. von Pappenheim -Liebenau: Mit) Meine Herren, ich habe schon bei meiner ersten Etatsrede ausgeführt, daß nicht die Handelsverträge für die gegenwärtige Nothlage, in der sich die Landwirthschaft der ganzen Welt befindet, verantwortlich gemacht werden können und dürfen.
Abg. Dr. Sattler (nl.): Wenn Sie (zur Rechten) heute, wo wir soeben erst die Mittheilungen über die Verhandlungen des Staats raths erhalten haben, und wo wir wissen., daß morgen im Reichstag der Antrag Kanitz zur Berathung steht, diesen Ton anschlagen, so ist der einzige Schlüsselpunkt für Ihr Vorgehen die Aeußerung des Herrn von Ploetz: Was sollen wir unseren Wählern mit- bringen, wenn wir fetzt nach Hause kommen? Das läßt den Verdacht aufkommen, daß Sie jetzt schon Agitation für den Fall der Auflöfung des Reichstags vorbereiten, Auch wir wollen die Erhaltung des Bauernstandes aber wir pro⸗ testieren dagegen, als ob unsere deutscken Bauern so leicht zu Sozialdemokraten werden könnten! Die Nothlage des Bauernstandes verkennt niemand. Ein Mittel aber allein ist zur Besserung nicht anwendbar, viele Mittel müssen zusammenwirken. Die Lage der Getreideproduzenten kann doch nicht nur durch Hebung der Getreidepreise, sendern auch durch Ver billigung der Produktionskosten verbessert werden. Dazu rechne ich die Verbessetung der Verkehrsmittel und die Förderung des Real⸗ kredits. Man darf aber hierbei nicht alles vom Staat erwarten. Vor allem aber müssen wir bier im Hause uns vor Verhetzung hüten und nicht das Agitationsbedürfniß in die Massen tragen. Deshalb
gegen
bedauere ii err ge f gegen den Minister, der nach ir ganzen * genheit bereit und auch sachverstä dig eee, ist. Hilfe 3 Für Ihr heutiges Vorgehen habe ich kein Verständniß. '. Abg. von Rieen hauen geg Wenn wir bestrebt sind, roßen Schichten der Bevölk zu helfen, so soll doch unsere Politik eineswegs auf die Massen berechnet sein. ir verhetzen nicht und wir erwarten guch nicht alles vom Staat, aber wir verlangen vom letzteren ingreifen, wenn es sich eine besondere Nothlage handelt. erdings kann der Bauer eng Sozialdemokrat werden, wenn er von der Scholle getrieben wird und in die Stadt ziehen muß. Wir sind der Regierung auch für die kleinsten Mittel e Abhilfe der Noth dankbar. F Nothlage der Landwirthschaft wird allseitig an. erkannt. Nun wird uns vorgeworfen, wir hätten einen Ueberfall auf die Regierung . und nur den Antrag Kanitz als Panier er⸗ hoben — nein, wir haben nur im Interesse der nothleidenden Massen gesprochen und begrüßen jedes Mittel, welches zur Abhilfe uns ge⸗ währt wird. Die Verschuldung im Lande hat bedeutend zugenommen, die Zwangsversteigerungen haben sich bedenklich vermehrt; dem gegen⸗ Über haben wir die Pflicht, immer wieder nach Abhilfe zu rufen. Möge die Regierung aus der heutigen Debatte den Schluß ziehen, daß schnelle und gründliche Hilfe nothwendig ist.
Abg. Freiherr von Huene (Zentr. ); Für die in der Inter—⸗ pellation angeregte Gesetzgebung bin auch ich. Ueber die allgemeine
rage muß ich ein offenes ehrliches Wort aussprechen! So viel mpathie ich auch mit den Herren von der Rechten habe, so muß ich bekennen, daß ich der Ueberzeugung bin, daß es mit dem Antrage Kanitz nicht geht. Wenn wir der Regierung die Verpflichtung auferlegen wollen, einen Weg zu finden, wie die Getreide⸗ preise zu erhöhen sind, so gebt das über das Ziel hinaus, welches einer Volksvertretung gestellt ist. Die Regierung hat mit vollem Ernst den vorgeschlagenen Weg geprüft und hat im Staats⸗ rath allen Stoff zusammengetragen. Im Augenblick, wo die Denk⸗ schrift veröffentlicht ist, ist ja auch mir der Mund nicht mehr über die Verhandlungen des Staatsraths e, Es handelt sich beim Antrag Kanitz um eine onopolisierung des Getreide⸗ handels, das geht aus der eingehenden Wiedergabe der An— sichten der Freunde des Antrags hervor. Nun denken die Leute, nach dieser Monopolisierung wird alle Noth aufhören. Zunächst aber werden doch nur die Händler den Vortheil haben und erst nach Jahren die kleinen Besitzer. Wie denkt man sich sodann die Ausführung? Wenn man den Preis an den Ankunftsstellen, also an der Grenze, festsetzt, so werden doch in den verschiedenen Landes⸗ theilen naturgemäß Preisdifferenzen entstehen. Bei dem Bestehen der Handelsverträge wird die Maßregel ohne große Schädigung des Handels nicht durchführbar sein. Man wird verschiedene Preis bestimmungsorte schaffen müssen, wo wird aber die Grenze zwischen solchen Zonen sein? Der große Gutsbesitzer wird sich ja die Preis- bestimmung zu Nutze machen können, nicht aber der kleine Mann, der schwer getäuscht sein dürfte. Wie soll der Staat auf den Welt⸗ markt gehen und einkaufen, wie viel Getreide und von welcher Seite? Ferner, wie soll er wieder verkaufen? Mein Verstand reicht nicht aus, wie ein Staat, wenn ich nicht an den sozialdemokratischen denke, das machen sollte. Alles das sind wir schuldig, offen vor dem Lande auszusprechen. Mit dem Antrag Kanitz geht es nicht, aber ich hoffe zu Gott, daß es gelingen wird, mit aller Energie und nach 6 c smn des Staatsraths die Landwirthschaft über Wasser zu halten.
Abg. Graf zu Lim burg⸗Stirum (kons.): Es hat uns fern gelegen, das Haus zu überraschen. Wir hätten ja jedem einzelnen Mitglied unfere Absicht mittheilen können, wir sehen doch aber, daß es praktisch dasselbe ist, denn das Haus ist in den Fragen so unter richtet, daß es unschwer auf dieselben eingegangen ist. Wir haben vollkommen das Recht, die Sache vor der Erörterung im Reichstag auch im preußischen Landtag zu besprechen. Wir sind hier kein Kommunal-Landtag, sondern be— rechtigt, auch bei den Reichstag betreffenden Fragen mit⸗ zuwirken. Die ganze Streitfrage läßt sich dahin zusammensassen: es bestehen verschiedene Auffassungen über die Schwere der Situation. Wir meinen, daß die Lage so schwer ist, daß sie mit dem größten Ernst behandelt und auch ungewöhnliche Mittel angewendet werden müssen. Andererseits hält man die Lage für weniger schwer und glaubt, die der Landwirthschaft geschlagenen Wunden würden sich von selber ausheilen. Wir meinen dagegen, daß nach dem Heilungsprozeß unser Bauernstand nicht mehr derselbe sein wird, wie heute. Darin liegt für uns die Gefahr. Wir würden eine große Verantwortung übernehmen, wenn wir nicht immer wieder auf diese Schwere der Situation hinweisen. Es ist gar nicht zu bestreiten, daß die Bauern, wenn sie als Proletarier in die Stadt geworfen werden, sehr leicht zu Sozial⸗ demokraten werden. Durch die Handelsverträge sind die einzigen Mittel, eine Einwirkung auf die Getreidepreise durch Zölle auszuüben, aufgehoben. Die jetzige Regierung ist ja dafür nicht verantwortlich, aber sie muß Mittel finden, aus der jetzigen Situation hergus⸗ zukommen. Die Person des Ministers wollen wir nicht angreifen. Wir hoffen, daß die Zeit kommen wird, wo man den Antrag Kanitz, der mit Spott und Hohn im Reichstag aufgenommen ist, als richtig anerkennen wird.
Abg. Broemel (fr. Vgg.) dankt dem Freiherrn von Huene für seine mannhaften Worte, mit denen er der gewissenlosen agrarischen Agitation entgegengetreten sei. Die Verkehrserleichterungen fur Getreide bedeuteten einen Kulturfortschritt und es sei bezeichnend, daß der Staagtsrath trotz seiner überwiegend agrarischen Zusammen⸗ setzung den Antrag Kanitz abgelehnt habe. Nur durch Selbsthilfe könne sich der Landwirih helfen.
Abg. Graf von Kanitz (kons.): Ich will, da mein Antrag morgen im Reichstag berathen wird, nur dem Abg. Freiberrn von Huene gegenüber einige Worte über die praktische Durchführbarkeit desselben sagen. Wenn der Abgeordnete sagt, zuerst würde der Handel Vortheil von meinem Antrage haben, so würde sich das durch Ueber⸗ gangsbestimmungen, wie Nachversteuerung oder Nachverzollung ver⸗ hindern lassen. Selbstverständlich könnte der Preis im ganzen Lande kein Einheitspreis sein, jondern würde sich wie schon jetzt, abstufen. Die Transportkosten, die Benutzung der Wasserstraßen und der zollfreien Lager würden zu dieser Differenz beitragen. Daß man einen festen Verkaufspreis für den kleinen Bauern herstellen soll, davon ist in meinem Antrag nicht die Rede. Daß der Getreidehandel Schwierigkeiten haben wird, hat man auch bei der Einführung des Getreidejolls gesagt Es hat sich nicht bewahrheitet. Nach wie vor führt der Handel das Getreide ein. Eine Hungerenoth ist nicht eingetreten und wird auch nicht eintreten. Die Einführung der Doppelwährung und die Börsenreform wären allerdings auch mächtige Hilfsmittel, aber auch darüber sind die maßgebenden Per- sönlichkeiten ja lange nicht einig. Wir können auf das große, in meinem Antrag enthaltene Mütel nicht verzichten, sondern müssen fordern, daß es entweder durchgesetzt oder durch ein anderes Mittel ersetzt werde. .
Abg. Klose (ZZentr.): Der Minister ist selbstyerständlich für die augenblickliche Lage nicht verantwortlich, aber er muß dafür sorgen, daß ein Mittel gefunden wird, um der Landwirtbschaft zu helfen. Daß der Antrag Kanitz so großen Beifall in landwirthschaftlichen Kreisen gefunden hat, kann nicht Wunder nehmen, da er eine Hebung des. Getreidepreifes, welche doch das beste Mittel für eine Hilfe der Landwirthschaft ist, beabsichtigt. Aller⸗ dings braucht man nicht auf dem Antrag Kanitz stehen zu bleiben, wenn ein anderes Mittel gefunden wird, das denselben Zweck erreicht. Der Grundgedanke des Antrags Kaanitz ist offenbar ein guter. Die neue geplante Spiritussteuer bringt den kleinen Bauern 6a keinen Nutzen Und kann daher auch nlcht als ein allgemein wirk ames (kleines Mittel! betrachtet werden. Wenn der kleine, ven seiner Scholle vertriebene Bauer nicht Sozialdemokrat wird, so ist das nur Einflässen zuzuschreiben, an denen der Abg. Sattler sicher keinen Antheil hat.
Abg. Freiherr von Huene Zentr.):; Ich muß Vorredner gegenüber betonen, daß die Branntweinsteuer auch den kleinen Bauern von Nutzen ist. Dagegen möchte ich darauf hinweisen,
doch meinem
daß auch durch die 6 — der Grund und Gebäudesteuer Staatssteuer vom 1. April den Landwirthen eine Erleichterung ewährt wird. Ich muß dabei bleiben, daß der Äntta⸗ anitz unausführbar ist und man Gegenden gar leinen Vortheil bringen würde. Wenn der Graf Abg. Kanitz au nne dingewiesen hat, so betr ö. Zeit, wo es noch keine Eisenbahnen gab und die Verkehrs ver ifse ganz andere waren. Jetzt wäre so etwas unmöglich. Der Nothstand der Landwirthschaft wird auch von uns in gleichem Maße erkannt und anerkannt wie von Ihnen, aber mit unmöglichen Mitteln kann man auch dem ärgsten Nothstand nicht steuern. en durchführbaren Mitteln wird das ganze Haus, davon bin ich überzeugt, gerne zustimmen. ;
Abg. von Riepenhansen (kons): Ich babe von dem, wat ich über die Gefahr, daß die kleinen Bauern später Sozialdemokraten werden könnten, gesagt habe, nichts zurückzunehmen und abzuschwächen und mache darauf aufmerksam, daß die Revolution in Frankreich erst so groß wurde, als sie auch das Land für sich gewonnen hatte. Mit Entrüstung muß ich es zurückweisen, daß wir eine Agitation gegen die Monarchie treiben. Wir sind royalistisch bis auf die Knochen Wenn wir uns nicht allein vor der Ueberfluthung mit ausländischem, besonders russischem und , Getreide schützen können, nun so machen wir das zusammen mit Frankreich und Oesterreich. Zum Schluß betone ich nochmals, ö. wir die Agitation nicht ins Haus hineintragen, sondern im Gegentheil alles thun, um zu beruhigen.
Abg. Klose (Zentr.): Die Aufhebung der Grund- und Gebäude— steuer bringt den Landwirthen keine Erleichterung und ist kein Geschenk für dieselben. Cine solche Behauptung muß ich auch mit Entrůstung zurückweisen. Wir müssen nur dafür sorgen, daß nicht mehr Getreide ins Land hineingebracht wird, als wir brauchen, und wenn der Antrag Kanitz nicht eine Verminderung der Einfuhr zur Folge haben würde, so könnte ich ihm nicht den hohen Werth beimessen 3 ge bi,. rkt Ab Kröcher fkons)
ersönli eme g. von Kröcher (kons.), daß er d Minister nicht den Vorwurf habe machen wollen, er 6 n Worte statt Thaten; er habe ihm im Gegentheil zugestanden, daß er weniger, als es früher der l gewesen sei, mit schönen Worten komme. Ferner betonte der Redner, er habe nicht gesagt, die Re— gierung müsse Mittel und Wege zur Hebung der Preise finden, sondern auf solche sfinnen.
Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer— stein⸗Loxten:
Ich kann bestimmt bezeugen, daß ich verstanden habe, daß das Wort „finden“ gebraucht ist. Es ist ja trotzdem möglich, daß ich mißverstanden habe. „Sinnen“ und „finden“ sind außerordentlich gleichartige Worte.
Wenn aber Herr von Kröcher gesagt hat, ich habe weniger schöne Redensarten gemacht, so hat er damit doch implicite gesagt, ich habe schöne Redensarten gemacht. (Heiterkeit)
Abg. Dr. von Hevdebrand und der Lasa erinnert den Minister für Landwirthschaft daran, daß er ihn vor einigen Tagen darauf aufmerksam gemacht habe, daß die Konservativen bei einem der kleineren Anträge aus der Fraktion auf die großen landwirthschaft— lichen Fragen zu sprechen kommen würden.
Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer— stei n-Loxten: .
Nun ist mir klar, wie die Sache zusammenhängt. Ich habe ge— glaubt, Herr von Heydebrand wollte bei mir im Hause gewesen sein und mit mir über die Sache gesprochen haben. Ich erinnere mich allerdings, daß Herr von Heydebrand gestern hier im Hause während der. Debatte bei mir gewesen ist, und da habe ich von ihm verstanden, daß er meinte, ob es zulässig sei, daz er bei der heutigen Interpellation auch andere Fragen, die damit zu= sammenhängen, zur Sprache bringe. Daß eine große Agrardebatte hier stattfinden solle, habe ich aus der Mittheilung nicht em— nehmen können. Ich bin indessen vielleicht durch Zuhören bei den Verhandlungen zu sehr in Anspruch genommen worden, und habe vielleicht infolge dessen überhört, daß Herr von Heyde⸗ brand mir die heutige Agrardebatte angekündigt hat. Richtig ist, daß Herr von Heydebrand gestern Morgen hier am Tische gewesen is. Aber gestern wurde ich hier nach einander von etwa 10 Personen an— gesprochen; da ist es nicht möglich, während der Verhandlung alles zu erfassen, was die Perren dann sagen. (Sehr richtigh
Damit ist die Besprechung der Interpellation erledigt.
Schluß 4 / Uhr.
Handel und Gewerbe.
Wien, 29. März. (W. T. B). Ausweis der Südbahn in der Woche vom 19. März bis 25. März 838 851 Fl., Mindereinnahme
* 765i gl . (W. T. B) Wollaukt ion. Preise
Londsn, 28. März. fest, behauptet.
An der Küste 6 Weizenladungen angeboten. .
36 0 Ja vazucker loto 115 stetig, Rüben⸗Rohzucker loko 8z fest. — Chile⸗-Kupfer 39s, pr. 3 Monat 397 / 1s.
Liverpool, 28. März. (W. T. B.) Offizielle Notierungen. American good ordin. 31 18, do. low middling 3*1s, do. middling 35 13, do. good middling 315/32, do. middling fair 3*a, Pernam fair 35/18, do. good fair 34, Ceara fair 38/18, do. good fair 54, Egyptian brown fair 4165 /is, do. do. good fair 54, do. do. good ois, Peru rough good fair 5J, do. do. good 53, do. do. fine 55, do. moder. rough fair 48, do. do. good fait do. do, good 475, do. smooth fair 33, do. do. good falt 35, M. G. Broach good 3, do. fine 33, Dhollexah good 25 / is, do. fully good 2is / is, do. fine 34, Domra good Als /ig, do. fully good 21 / 1s, do. fine 38, Seinde good fair 24, do. good 2, Bengal fully good 2u / is, do. fine As / is. ;
Bradford, 28. März. (W. T. B. Wolle mäßige Umsätze, Exportgarne und Stoffe thätiger. .
New⸗YPork, 28. März. (W. T. B.) Die Börse eröffnete träge, verblieb auch im weiteren Verlauf in träger Haltung und schloß lustlos, aber Kurse fest. Der Umfatz der Aktien betrug 1d oo Stck. ö
Weizen eröffnete in fester Haltung und stieg dann einige Zeit infolge trockenen Wetters, später trat infolge besserer Ernteautsichten und Verkäufe der Haussiers und Baissiers Reaktion ein. Sch uh träge. — Mais fallend während des ganzen Börsenverlaufs mit wenigen Reaktionen. Schluß stetig.
Waarenbericht. Baumwolle, New Jork 65/is, do. Et. Drlean 53. Petroleum New. work 7.10, do. Pkiladelrbia 7oß, do. rohes 7.00, do. Pipe line cert. v. April 1141 nom. Schmal; Weft. steam 7.27, do. Rohe & Brothers 7,55, Mais stetig, do. v. März —, do. p. Mai 51 do. p. Juli 51. Weisen kaum behauptet, rother Winterweizen 617, do. Weizen p. März bo⸗ do. p. Mai 604, do. v. Juli 61, do. p. Dez. 643, Getreideftackt nach Liverpool 2f, Kaffee fair Rio Nr. 7 164, do. Rio Nr. *. April j5 25, do. do. p. Juni 1490, Mehl, Spring clears 2, Zucker 2u / ig, Kupfer 9840. 2
Chicago, 28. März. (W. T. B.) Weizen anfangs feit infolge ungünstigen Wetters und Deckungen der Baissiers, späte⸗ trat Abschwächung ein. Schluß träge. — Ma is einige Zeit nach Er ⸗ öffnung steigend, später Reaktion. Schluß stetig. = .
Werzen pr. März 54, vr. Mal 54. Mais pr. Mär 46*t*. Spec short elear nomin. Pork pr. März 12,30.
fester,
78011]
J RUnsal- 1 2c. rung. Verkäufe, Verpachtungen, ö ung ꝛc. von ieren.
Deffentlicher Anzeiger.
6. * 8. N 9.
ae. ung ic. von Rech Bank Aus weis 10. k
ft ö. 6G e r .
nersuchungs⸗Sachen.
, ,
Der gegen den Drechsler Karl Ludwig Wilhelm
; olaß, geboren am 15. März 1864 zu Friedrichs⸗ 3 bei Frankfurt a. M., wegen Diebstahls in den
Akten L. R. L. 681. 83 unter dem 27. Oktober 1883 erlassene Steckbrief ist erledigt. 25 Berlin, den 21. März 1895. Der Erste Staatsanwalt am Königlichen Landgericht J.
e ·· · · 2) Aufgebote, Zustellungen . und dergl.
1
In Sachen des Herzoglichen Finanzkollegiums, Abtheilung für Leihhausfachen, hier, Klägers, wider den Maurer August Vollrodt und dessen minder⸗ jährigen Sohn Oskar Vollrodt, beide hier, Be— klagte, wegen Hypothekzinsen, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme der dem Beklagten, minderjährigen Oskar Vollrodt, gehörigen ideellen Hälfte des Nr. 21761 Blatt ] des Feldrisses he n, der Hagen⸗ und Wiesenstraße belegenen
rundstücks zu 3a 81 gm sammt Wohnhause Nr. 3999 zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 21. März 1895 verfügt, auch die Ein⸗ tragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 22. März 1895 erfolgt ist, Termin zur Zwangs⸗ versteigerung auf den 20. August 1895, Morgens 10 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgericht Braunschweig, Auguststraße 6, Zimmer Nr. 37, angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu über— reichen haben.
Braunschweig, den 25. März 1895.
heriogliche; l ien cht. X. olte.
79040
In Sachen des Herzoglichen Finanzkollegiums, Abtheilung für Leihhaussachen hier, Klägers, wider den Maurer August Vollrodt und dessen Ehefrau, Anna, geb. Jürgens, beide hier, Beklagte, wegen Hypothekzinsen, wird der behufs Zwangsversteigerung der dem Beklagten Ehemann Vollrodt gehörigen ideellen Hälfte des Nr. 21701 Blatt 1 des Feld⸗ risses Hagen an der Hagen⸗ und Wiesenstraße hie⸗ selbst belegenen Grundstücks zu 3 a 81 am sammt Wohnhaus Nr. 3999 auf den 24. Mai 1895, Morgens 0 Uhr, vor dem unterzeichneten Herzoglichen Amtsgericht, Auguststraße , Zimmer 37, anberaumte Termin, nachdem inzwischen die andere ideelle Hälfte des bezeichneten Grundstückes zum Zwecke der Zwangsversteigerung ebenfalls beschlag—⸗ nahmt ist, auf Antrag des Klägers damit aufgehoben und behuf Vornahme der Zwangsversteigerung des ganzen fraglichen Grundstücks in einem Termin auf den 20. August 1895, Morgens 10 Uhr, verlegt. Auch dieser neue Termin wird vor dem e Amtsgerichte Braunschweig, August⸗ trahe 6, Zimmer Nr. 37, stattfinden. Die hypo⸗ thekarischen Gläubiger haben die Hypothekenbriefe im Termine zu überreichen.
Braunschweig, den 24. März 1895.
Herzogliches Amtsgericht. X. Nolte.
79035
In Sachen des Rentners Friedrich Japke in Vors⸗ felde, Klägers, wider den Mühlenbesitzer Wilhelm einrichs und dessen Ehefrau, Mathilde, geb. ettmer, in Vorsfelde, Beklagte, wegen Hypothek— zinsen, ist nachbezeichnetes Grundstück der Beklagten durch Beschluß vom heutigen Tage, eingetragen in das Grundbuch sod. di behuf der Zwangs—⸗ versteigerung beschlagnahmt: Reihestelle No. ass. S2 sammt Zubehör nebst Windmühle No. ass. 129 hierselbst. Termin zur Zwangsversteigerung ist auf Freitag, den 29. Juni 1895, Mor⸗ ens 10 Ühr, vor Herjoglichem Amtsgerichte orsfelde in der Oehlmann'schen Gastwirthschaft hierselbst angesetzt. Die hypothekarischen Gäu— biger haben die Hypothekenbriefe im Termine zu überreichen. Die Versteigerungsbedingungen, laut welcher jeder Bieter auf Verlangen eines Betheiligten Sicherheit bis zu 1009 seines Gebotes durch Baar— zahlung, Niederlegung kursfähiger Werthpapiere oder geeignete Bürgen zu leisten hat, sowie der Grundbuch⸗ auszug können innerhalb der letzten zwei Wochen vor dem Versteigerungstermine auf der Gerichts⸗ schreiberei eingesehen, auch die Grundstücke selbst be⸗ sichtigt werden. ö .
Vorsfelde, den 18. März 1895.
Herzogliches Amtsgericht. Horenburg.
79039 JJ In Sachen des Schuhmachermeisters Th. Zimmer⸗ mann hier, Gläubigers, wider den Schneidermeister Andreas Schoppe hier, Schuldner, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag des Gläubigers die Beschlagnahme des dem Schuldner gehörigen, sub No. ass. 1358 in hiesiger Juliusstadt belegenen Wohnhauses nebst Zubehör zum Zwecke der Zwangs versteigerung durch Beschluß vom 21. März 1895 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 21. März 18965 erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den A7. Juli 1895. Morgens EI Ühr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Wolfenbüttel angefetzt, in welchem die Hypothek gläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben. Wolfenbüttel, den 23. März 1895. Herzogliches Amtsgericht. (Unterschrift.)
9937] Bekanntmachung.
In der Zwangsvollftreckungssach? des. Guts besttzers Louig Wienrich in Bartholfelde, Klägers, gegen den Mühlenbesitzer Christian Rohmann jun. in Neuhof, Beklagten, wegen Forderung, werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen unter Ängabe des Vetrages an Kapital, Zinsen, Kosten und Nebenforderungen binnen zwei Wochen bei Vermeidung des Ausschlusses hier anzumelden.
Zur Erklärung über den Vertheilungsplan, sowie zur Vertheilung der Kaufgelder wird Termin auf Sonnabend, den 27. April 1895, Vor⸗ ittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amts⸗ 8. e anberaumt, wozu die Betheiligten und der rsteher hiermit vorgeladen werden. Walkenried, den 25. März 1895.
Herzogliches Amtsgericht.
Voges.
79048 Ladung.
In der gerichtlichen Theilungssache, betreffend
A. die Gütergemeinschaft, welche zwischen den verlebten Eheleuten Johann Weber, Bergmann, und Maria, geborene Kiefer, ohne Stand, beide zu Hosten⸗ bach wohnhaft gewesen, bestanden hat;
B. den Nachlaß des genannten Weber,
C. den Nachlaß der genannten Maria Kiefer. wird hiermit der Glasmacher Bernhard Fritz, früher zu Hostenbach, dann zu Pittsburg in Nord⸗ Amerika, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufent⸗ haltsort, unter abschriftlicher Mittheilung des am 15. März 1895 bei dem Unterzeichneten gestellten Theilungsantrages, vorgeladen, zu dem auf Diens⸗ tag, den 18. Juni 1895, Nachmittags 2 Uhr, anf der Amtsftnbe des unterzeichneten Notars zu Saarlouis anberaumten Verhandlungs⸗ termin zu erscheinen mit der Verwarnung, daß gegen den Ausbleibenden angenommen werden wird, er sei mit der Vornahme der Theilung einverstanden.
Saarlouis, den 20. März 13895.
Der Königliche Notar: (L. S.) gez. Kausen.
Folgt Abschrift des obenbezogenen Theilungsan—⸗
trages.
Wadgassen, den 15. März 1895. An den Königlichen Notar Herrn Kausen, Wohl⸗ geboren, Saarlouis. .
In der gerichtlichen Theilungssache Weber Kiefer QX. 195 ist der Eröffnungsbeschluß rechtskräftig ge⸗ worden. In dem Beschlusse sind die Betheiligten vor Sie, Herr Notar, zur Theilung und Ausein- andersetzung verwiesen worden.
Ich stelle nunmehr den ergebenen Antrag:
A. die Gütergemeinschaft Weber / Kiefer in der Weise zu theilen, daß davon die eine Hälfte der * Johann Weber und die andere Hälfte der Nachlaß der Maria Kiefer erhält,
B. den Nachlaß des Johann Weber,
C. den Nachlaß der Maria Kiefer in der Weise zu theilen, daß davon je erhält:
a. Barbara Weber, ohne Stand, zu Hostenbach, Ehefrau des Glasmachers Bernhard Fritz, ohne näher bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort in Amerika 16,
b. Peter Weber, Bergmann, ohne bekannten Wohn⸗ 2
c. Jacob Weber, Bergmann zu Hostenbach . 1.6
d. Margaretha Weber ohne Stand, Ehefrau des Bergmanns . Haberstroh zu Hostenbach . 1.6
é. Georg Weber, Bergmann zu Wadgassen . 1.6
f. Amalia Weber, ledig, ohne Stand zu Hosten⸗ D Gleichzeitig beantrage ich die Anberaumung eines Verhandlungẽtermins.
Mit Hochachtung (gez) Georg Weber. Beglaubigt: (L. S.). Zimmt, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
79034 Aufgebot.
Der Kossath Karl Jaenicke in Osternienburg, als Vormund der minorennen Marie Beier daher, hat das Aufgebot des angeblich verloren gegangenen, auf den Namen seiner Pflegebefohlenen, der 2c. Marie Beier lautenden Sparkassenbuches der Kreissparkasse zu Cöthen Nr. 35 888 über 36,75 6 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 7. Oktober 1895, , , HEI Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Cöthen, den 26. März 1895.
Herzoglich Anhaltisches Amtsgericht. Sch wencke. Ausgefertigt:
Cöthen, den 26. März 1895.
(Li. S.) Jaenicke, Bureau⸗AUssistent, Gerichtsschreiber Herzogl. Amtsgerichts, i. V.
64260 Alufgebot. .
Das Sparkassenbuch der hiesigen städtischen Spar⸗ kasse ! Nr. 128 457, gültig über 2432 M 69 4 nebst Zinsen seit dem J. Januar 1895, ausgefertigt für den Friedrich Gottschalk, ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag des Krugpächters Friedrich Gottschalk in Kampkenhöfen, vertreten durch den Rechtsanwalt Malkwitz hier, zum Zweck der neuen Ausfertigung für kraftlos erklärt werden. Es wird daher der Inhaber des Buchs aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin den 21. September 1895, Vormittags EI Uhr, bei dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 36, seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.
Königsberg, den 21. Januar 1895.
Königliches Amtsgericht. IX.
49870 Aufgebot. ö
Das angeblich verloren gegangene Sparkassenbuch Nr. 3798 der hiesigen städtischen Sparkasse über 9275 66, ausgestellt für Ida Gruendel in Münster⸗ berg am 15. Mai 1876, wird auf Antrag des Vor—⸗ mundes der letzteren, des Maurermeisters Oscar Haunschild zu Münsterberg, hiermit aufgeboten. Der ar,, des Buchs wird aufgefordert, seine Rechte spätestens im Aufgebotstermin, den 18. Juni 1895, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 20, bei uns anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt wird.
Münsterberg, den 17. November 1894.
Königliches Amtsgericht. Horlitz.
64835 Aufgebot. Auf Antrag des Bergrevisors F. Hartenfeld in
Eisleben, Bevoll mächtigter, . I) der Frau Regierungs⸗ und Sanitäts⸗Rath
Wilhelmine Gabriele Elisabeth von Hasselberg, geb. Fleischer, in Stralsund, ;
2) des Professors Dr. Herrmann Anton Moritz Fleischer in Berlin, j
I) der Frau Dr. Klara Cduarde Susette Fil- singer, geb. Fleischer, in Dresden,
Y des Profeffors Dr. Richard Fleischer in Er⸗ langen und .
3) der Frau Rechtsanwalt Elisabeth Rosalie Marie Häckermann, geb. Fleischer, in Greifswald,
wird der Inhaber der angeblich verloren gegan⸗ genen Forderungsurkunde der zu Paris am 8. Ja- nuar 1894 verstorbenen Frau Eduarde Bottier ver wittwet gewesenen Seidensticker, geb. Ritterich, wonach dieser eine jährliche Leibrente von 1400 Thlr. gegen den Pastor Hermann Eggert in Halle a, S., das Fräulein Therese Eggert in Leipzig, den Pro⸗ fesso Dr. Moritz Fleischer in Dresden und die ver⸗ witiwete Frau Hr. Dammann, Alwine, geb. Bieler, in Halle 4. S., zustand, bestehend aus der beglau⸗ bigten Abschrift des Theilungsrezesses, d. d. Halle, Leipzig, Dresden, 13. September 1873 und den 4 damit verbundenen Hypothekenbuchsauszügen vom 30. September 1872 über je 350 Thlr., zusammen 1400 Thlr., aufgefordert, seine Rechte auf diese Urkunde spätestend im Aufgebotstermin, am 2H. September 1895, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt werden wird.
Eisleben, den 18. Januar 1895.
Königliches Amtsgericht.
64255 Aufgebot.
Auf dem Anwesen . Nr. 33 des Oekonomen Johann Walter in Neuhaus ist im Hypotheken⸗ buche für Neuhaus Bd. J S. 136, 511, 514, 735 und Bd. II S. 363, 365 für die ledige Bauers⸗ tochter Barbara Siegmann von Neuhaus seit 21. Januar 1865 ein Erbtheil von 1600 Fl. und ein Voraus von 13 Fl. in Summa 1733 Fl., als Hypothek eingetragen. Da die Nachforschungen nach dem rechtmäßigen Inhaber dieser Forderungen fruchtlos geblieben und vom Tage der letzten auf diese . derungen sich beziehenden Handkung an gerechnet 30 Jahre verstrichen sind, so werden auf Antrag des Bauerssohns Johann Walter in Neuhaus als Bevollmächtigten seines Vaters Johann Walter Haus Nr. 33 in Neuhaus diejenigen, welche auf ge—⸗ nannte Forderungen ein Recht zu haben glauben, zur Anmeldung innerhalb sechs Monaten, längstens aber in dem Aufgebotstermine, welcher hiermit auf Samstag, den 3. August 1895, Vormittags 9 Uhr, beim hiesigen Gerichte anberaumt wird, unter dem Rechtsnachtheil öffentlich aufgefordert, daß im Fall der Unterlassung der Anmeldung die Forderungen für erloschen erklärt und im Hypo⸗ thekenbuche gelöscht würden.
Hollfeld, am 23. Januar 1895.
Kgl. Bayer. Amtsgericht. (gez) Kreger. Zur Beglaubigung:
Hollfeld, am 24. Januar 1895.
Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts. (L. S.) Kaufmann.
799038 Aufgebot. Auf Antrag der Benefizialerben des verstorbenen Gastwirths Johannes Samuel Behrmann, nämlich: I) der Wittwe desselben, Petrine Henriette Ottilie, geb. Kellner, 2) des Otto Heinrich Nicolaus Behrmann und 3) des minderjährigen Kindes des , , näm⸗ lich des John Max Fritz Ludwig Behrmann, vertreten durch seine unter 1 genannte mütter⸗ liche Vormünderin und die Vormundschafts⸗ assistenten Heinrich Behrmann und Johannes GChristian Heinrich Schreiber, sämmtlich vertreten durch den hiesigen Rechtsanwalt Adolph Schwarz, wird ein Aufgebot dahin erlassen: Es werden alle, welche an den abseiten der Antragsteller laut Bescheinigung des Amtsgerichts i vom 27. Februar 1895 mit der Rechtswohlthat des Inventars angetretenen Nachlaß des hierselbst am 18. Januar 1895 ver⸗ storbenen Gastwirths Johannes Samuel Behr⸗ mann, Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben ver⸗ meinen, hiermit aufgefordert, solche Ansprüche bei der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amts erichts, Poststraße 19, 2. Stock, Zimmer Nr. 5l, r uns aber in dem auf Freitag, den 24. Mai 1895, Nachmittags L Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, im Justizgebäude, Dammthor⸗ straße 10, Parterre links, Zimmer Nr. 7, an⸗ zumelden — und zwar Auswärtige thunlichst unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevoll⸗ mächtigten — bei Strafe des Ausschlusses und unter dem Rechtsnachtheil, daß die nicht ange⸗ meldeten Ansprüche gegen die vorgenannten ,, nicht geltend gemacht werden önnen. Hamburg, den 21. März 1895. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. (gez. Tes dor pf Dr. Beröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.
79079 Bekanntmachung.
In der Pauline Wilhelmine Dorn'schen Auf— gebotssache F. 3/94 ist im Termin am 22 März 1895 fc e, Ausschlußurtheil verkündet worden:
Die unbekannten Erben der durch Urtheil des hiesigen Amtsgerichts vom 24. Februar 1892 für todt erklärten unverehelichten Pauline Wilhelmine Dorn aus Pr. Stargard werden mit ihren An⸗ sprüchen auf den Nachlaß derselben nach Maßgabe der 55 494—498 Th. 1 Titel 9 A. L. R. aus⸗ geschlossen.
Pr. Stargard, den 23. März 1895. Königliches Amtsgericht.
799083 Im Namen des Königs!
Auf den Antrag der verwittweten Polizeiwacht⸗ meister Rautenberg, Johanne Marie Therese, geb. Haase zu Berlin, X90. Kaiserstraße 19.20 part. rechts, vertreten durch den Thuringiabeamten Lorenz Reichardt
in Erfurt, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Erfurt, Abtheilung VIII, für Recht: ö .
Die auf den Namen des verstorbenen Schutz mannes Carl Leopold Rautenberg in Berlin, ge⸗ boren am 39. März 1835, lautende , rungspolice Nr. 38 863 Litt. B. der Versicherungs. gesellschaft Thuringia in Erfurt, vom 1. Fanuar 1866 über 100 Thaler, wird für kraftlos erklärt.
Verkündet am 13. März 1395.
79096
: Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 13. März 1895 ist die auf Inhaber lautende Obligation der 30 Lübeckischen Staats⸗ prämien⸗Anleihe vom 1. April 1863 Serie 329 Nr. 16572 im Nominalbetrage von 50 Thalern Preußisch Kurant für kraftlos erklärt.
Lübeck, den 25. März 1895. Das Amtsgericht. Abth. 4.
79084 Bekanntmachung. . Durch Ausschlußurtheil Herzoglichen Amtsgerichts hier vom 15. März er. sind nachgenannte Dokumente für kraftlos erklärt worden: : J. Die für Frau Henriette Seiler, geb. Herzog, in Leipzig ausgefertigte Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 26. / 28. September 1885 über 129090 S For⸗ derung an den Photographen Carl Koch in Dessau. II. Der unterm 4. April 1893 von der Anhalt⸗ Dessauischen Landesbank hierselbst für Fräulein Marie Rathmann hier ausgestellte Hinterlegungsschein Nr. 632 über einen verschnürten und . Blechkasten. . U III. Das Sparkassenbuch Nr. 5762 der Kreis⸗ ,. zu Dessau über 166 M 96 , auf den tamen Henriette Thiemicke in Pötnitz lautend. IV. Die von der Berlinischen Lebensversicherungs⸗ Gesellschaft d. 4. Berlin, den 30. Juni 1879, für den Rouleauxmaler Christian Friedrich Schulze in Dessau ausgestellte Empfangsquittung über die Police der genannten Gesellschaft Nr. 28 654, durch welche das Leben des 2c. Schulze mit 1500 0 versichert ist. V. Der vom Amtsgericht Dessau für Frau Amalie Herrmann, geb. Drawiel, in Dessau als Schuld⸗ dokument über 2925 S in Verbindung mit der Zession vom 2. April 1892 ausgefertigte Kaufvertrag vom 16. Dezember 1885, Forderung an den Handels⸗ mann Gustab Schulze hierselbst. . VI. Die vom Amtsgericht Dessau für die minder jährigen Geschwister Elsa und Brune Haecke hier ausgefertigte Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom
30. temb . D der 1887 über 2500 Forderung an den
Restaurateur Christoph Hartwig in Dessau. Dessau, den 31. März 1895. Herzoglich nne e Amtsgericht. Bast.
Verkündet am 21. März 1895. Thönnes, Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs!
In der ir gch e dhe Gieselmann erkennt das Königliche Amtsericht zu Gelsenkirchen durch den Amtsrichter Schwiete für Recht: ö
1) Das Sparkassenbuch Nr. 17 828 der Sparkasse zu Gelsenkirchen über 126 S 40 für den Bäcker⸗ gesellen Wilhelm Gieselmann zu Ueckendorf aus⸗ gestellt, wird für kraftlos erklärt.
27) Die Kosten fallen dem Antragsteller zur Last.
9077]
79070) Im Namen des Königs!
Verkündet am 21. März 1895. Refdr. Metz, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag der Wittwe des weiland Brauers Johann Peter Thöme, Dorothee Wilhelmine, geb. ,,, in Lüneburg, vertreten durch den Justiz-⸗
ath Gravenhorst daselbst, erkennt das Königliche Amtsgericht, Abthl. 3, in Lüneburg durch den Amtsgerichts⸗Rath Steltzer für Recht:
Die Hypothekenurkunde, auf Grund welcher im Grundbuche von Lüneburg Bd. XXXVI Bl. 49 Abthl. 3 Nr. 1 für den Brauer Hartwig Friedrich Pommerien in Lüneburg zu Lasten der Schießgraben⸗ gesellschaft daselbst ein mit 40½ zu verzinsendes Kapital von 200 Thlrn. Kassenmünze eingetragen ist, wird für . k
790657
In Sachen Sperber Anna, Kaufmannsehefrau in Bamberg, gegen Sperber, Hans, Kaufmann dahier, nun unbekannten Aufenthaltes, wegen Ehescheidung, wird Beklagter zu dem am Mittwoch, den 26. Juni 1895, Vormittags 9 Uhr, vor der J. Zivilkammer des Kgl. Landgerichts dahier an⸗ stehenden Termin behufs weiterer Verhandlung hiemit geladen.
Bamberg, den 24. März 18965.
Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts Bamberg.
Der K. Ober⸗Sekretär: (L. S. Schwem mer.
79044 Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Maurer Friedrich Scheessel zu Ueckendorf, Kampstraße 6, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Rühr zu Essen, klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher zu Ueckendorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehebruchs, mit dem Antrage: das zwischen Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen . des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Essen (Ruhr) auf den 8. Juli 1895, Vor- mittags 9 Uhr, Zimmer 40, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der . bekannt gemacht.
Essen, den 23. März 1896.
Hirsch, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
7h0bh 2] In Sachen des Schneidermeisters Andreas Würth dahier, vertreten durch Rechtsanwalt Vollhardt hier⸗
Oeffentliche Zustellung.
selbst, gegen seine Ehefrau Christine Magdalena Würth, geb. Wagner, unbekannten Aufenthalts, wegen Chescheidung, wurde die öffentliche Zustellung der Klage