1895 / 79 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Mar 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Aus der Kündigung zum 1. Juli 1894 Abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe IX Nr. 2 his 12 und Anweisung zur Abhebung der Reihe X.

Nr. 16588 . und mit dem Bemerken aufgerufen, daß deren Verzinfung aufgehört hat, und daß dieselben werthlos werden, wenn sie, während dreier Jahre nach dem Zahlungstermine jährlich einmal zur Empfangnahme der Zahlung öffentlich ö nicht innerhalb 19 Jahren nach dem letzten be⸗ züglichen öffentlichen Aufruf zur Einloöͤsung vorgezeigt worden sind. .

Die Staatsschulden⸗Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Obligatio nen über die Zahlungsleistung nicht einlassen.

Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen oben e, ,,. Einlösungsstellen unentgeltlich verabfolgt.

erlin, den 2. Januar 1895. Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Hoffmann.

Haus der Abgeordneten.

Bei dem Hause der Abgeordneten ist die Verwaltung der Bureaukasse dem Registrator und Kalkulator Martzy über⸗ tragen, und

der Bureau-⸗Hilfsarbeiter Döhl zum Registrator und Kalkulator ernannt worden.

Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Frauen- und Mädchenbildungsverein des arbeisenden Volkes für Berlin und Umgegend und n, ,. auf Grund des 88 des Vereinsgesetzes vom 11. März 1850 vorläufig geschlossen sind.

Jede fernere Betheiligung an diesen Vereinen oder an etwaigen Neuhildungen, welche sachlich als Fortsetzung des Frauen- und Mädchenbildungsvereins oder seiner Filialen er⸗ scheinen, wird nach 8 16 4. 4. O. mit Geldstrafe von 15 bis 150 S oder mit Gefängnißstrafe von acht Tagen bis zu drei Monaten bestraft.

Berlin, den 26. März 1895.

Der ole Präsident Freiherr von Richthofen.

Angekommen: der Präsident des Reichs⸗Versicherungsamts, Dr. Boediker.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 30. März.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten heute Morgen den Vortrag des Staatssekretärs des Aus—⸗ waͤrtigen Amts, Stagts⸗-Ministers Freiherrn von Marschall in dessen Wohnung. In das Schloß zurückgekehrt, arbeiteten Seine Majestät mit dem Chef des Generalstabs der Armee, Grafen von Schlieffen und nahmen sodann den Vortrag des Chefs des Militärkabinets, Generals von Hahnke entgegen.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin wohnten gestern Abend dem Passions⸗Gottesdienst in der St. Jakobi⸗

Kirche bei. Heute ertheilten Ihre Majestät

Audienzen.

Vormittag mehrere

Der Reichskanzler und Präsident des Staats⸗Ministeriums Fürst zu Hohenlohe hat dem Fürsten von Bism arck am 2. d. z. die Gtückwunschschreiben des Bundes⸗ raths und des preußischen Staats-⸗Mini steriums zum 80. Geburtstage persönlich nach Friedrichsruh überbracht.

Der Glückwunsch des Bundesraths hat folgenden Wortlaut:

Eurer Durchlaucht Eintritt in das neunte Jahrzehnt eines mit unvergleichlicher Hingebung dem Dienste des Vaterlandes gewidmeten Lebens giebt dem Bundesrath einen willkommenen Anlaß zum erneuten 1 seiner aufrichtigen Verehrung und seiner warm empfundenen

ũnsche.

Nicht vergessen hat es der Bundesrath, daß er während zweier

Dezennien unter dem Vorsitz Eurer Durchlaucht an dem Ausbau des neu erstandenen Reiches hat mitwirken können, nicht vergessen, daß die von ihm im Auftrage seiner hohen Machtgeber verfolgte Politik durch Eurer Durchlaucht weise Leitung Ziel und Richtung empfangen hat. Und wenn Dank dieser Polit k der Bund der Fürsten und Freien Städte des Reiches gefestigt dastebt gegenüber den zersetzenden Ele⸗ menten, welche nicht müde werden in dem Versuche, die schöpferische That einer großen Zeit zu zerstören, so weiß sich der Bundesrath eins mit allen vaterländisch gesinnten Gliedern der Nation in der Ueber⸗ zeugung, daß Eurer Durchlaucht weitschauender Blick es gewesen ist, der den sicheren Grund zu solchem Erfolge gelegt hat.

Auf dem von Eurer Durchlaucht vorgezeichneten Wege wird der Bundesrath fortfahren, des Reiches Ausbau zu fördern, und damit einen Theil des Dankes abzutragen, welcher der wahrhaft staatsmännischen Arbeit des Ersten Kanzlers gebührt.

Möge der Segen, welcher sichtlich auf dieser Arbeit ruht, zum ö. des Vaterlandes fortwirken, möge Gottes Gnade geben, daß Eure urchlaucht noch lange Jahre dem Kaiser und dem Reiche erhalten bleiben, und möge es Ihnen beschieden sein, neben der Befriedigung über Ihre Schöpfung reiche Freude an deren Entwickelung zu erleben!

Berlin, den 1. April 1395.

Der Bundesrath. Unterschriften. )

Seiner Durchlaucht dem Fürsten von Bis marck, Herzog von Lauenburg.

Das Glückwunschschreiben des Staats⸗Ministeriums lautet:

Euerer Durchlaucht ist es durch Gottes Gnade beschieden, am k April d. J. das achtzigste Lebensjahr zu vollenden. Mit den Ihrigen wird das Vaterland diesen seltenen Festtag in dankbarer Ge⸗ sinnung begehen, eingedenk der unvergänglichen Verdienste, welche Euere Durchlaucht in langjähriger unermüdlicher und reich gesegneter Thätigkeit um Preußens und des Deutschen Reiches Ruhm und Größe

sich erworben haben. Mit den Segenswünschen, welche Guerer Durch. 6 zu diefem festlichen Tage von Seiner Majestät dem Kaiser und Könige, unferem erhabenen Herrn, zugehen, verbindet auch das Staats Ministerium die seinigen im dankbaren Rückblick auf die langen Jahre, wãbrend deren Euere Durchlaucht seine . zum Heile des Vaterlandes mit Weisheit und Festigkeit geleitet haben. Möge der All mäch⸗ tige Euere Durchlaucht noch lange . in voller Kraft des Körpers und Frische des Geistes dem Vaterlande erhalten und Ihnen einen un⸗ 4, n. Lebenzabend, verschönt durch die Liebe und Verehrung Ihrer itbürger, bereiten! Berlin, den 1. April 1895. Das Staats⸗Ministerium. Unterschriften.) An Seine Durchlaucht den Fürsten von Bismarck, Herzog von Lauenburg.

In der am 29. März unter dem Vorsitz des Vize⸗Prä⸗ sidenten des ö Staatssekretärs des Innern Pr. von Boetticher abgehaltenen Plenarsitzung des Bun⸗ desraths wurde den vom 66 urückgekommenen Gesetzentwürfen wegen Feststellung des eich hu r r rr, . S95 / 66, wegen Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der

erwaltungen des Reichsheeres u. . w. und wegen Feststel⸗ lung des Haushalts⸗Ctats für die Schutzgebiete für 1896,96 in der vom Reichstag beschlossenen . die Zustimmung ertheilt. Ferner wurde über den Allerhöchsten Oris zu unter⸗ breitenden Vorschlag wegen Besetzung einer Mitgliedsstelle beim Reichs⸗Versicherungsamt Beschluß gefaßt.

Die Kommission für die zweite Lesung des Ent⸗ wurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich erledigte in den Sitzungen vom 26. und A. Maͤrz den Rest der von dem Referenten des All⸗ gemeinen Theils vorgeschlagenen Bestimmungen über das

inter natio nale Privatrecht.

21) Anlangend die erbrechtlichen Verhältnisse, wurden folgende Vorschriften beschlossen:

„Die erbrechtlichen Verhältnisse werden nach den Gesetzen des Staats beurtheilt, welchem der Erblasser zur Zeit seines Todes angehört hat.

Die Errichtung und die . einer Verfügung von Todeswegen werden nach den Gesetzen des Staats beurtheilt, welchem der Erblasser zur Zeit der Errichtung oder Aufhebung angehört hat. Die Vorschrift des 3 Satz 2 ogl; die Nr. 5 *) bleibt mit der Maßgabe unberührt, daß ein Deutscher eine Verfügung von Todeswegen in der Form errichten oder aufheben kann, welche den am Ort der Errichtung oder Auf—⸗ hebung geltenden Gesetzen entspricht.

Erwirbt ein Ausländer, der nach den Gesetzen seines

Heimathstaats die Fähigkeit zur Errichtung einer Verfügung von Todeswegen erlangt hat, nach Errichtung einer solchen Verfügung die Reichsangehoörigkeit, so behält er diese Fähigkeit, auch wenn er sie nach den deutschen Gesetzen noch nicht er— worben hat.“ - Einvernehmen bestand, baß die zur Errichtung einer Ver⸗ fügung von Todeswegen erforderliche Rechts fähig keit auch nach den Gesetzen des Staats vorhanden sein müsse, welchem der Erblasser zur Zeit seines Todes angehörte. Ob dieser Satz eines besonderen Ausdrucks im Gesetz bedürfe, blieb der Prüfung der Redaktionskommission vorbehalten.

Im Anschluß an die Vorschriften über die Form der Errichtung einer Verfügung von Todeswegen wurden die zum ehelichen Güterrecht beschlossenen Bestimmungen (Nr. 18) noch durch folgende Vorschrift ergänzt;

Ein Deutscher kann einen Ehevertrag im Ausland auch in der Form schließen, welche den an dem Orte der Vertrag⸗ schließung geltenden Gesetzen entspricht.“

22) Mit Rücsicht auf solche Rechtsgebiete, in denen für gewisse, zu einem Ehevermögen, einem Kindes vermögen oder zu einem Nach lasse gehörende Gegenstände besondere Vorschriften bestehen, hielt man die Aufnahme der nachstehenden Bestimmungen für erforderlich:

„Die Vorschriften der 88 .. . (über das eheliche Güter⸗ recht und das Rechtsverhältniß zwischen Eltern und Kindern, Nr. 13, 16) und des 8 Abf. 1 (oben Nr. 21) kommen nicht zur Anwendung, soweit zu dem betreffenden Vermögen Gegenstände gehören, welche nicht in dem Gebiete des Staats, dessen Gesetze nach jenen Vorschriften maßgebend sind, sich befinden, und in dem Staat, in dessen Gebiet die Gegen⸗ stände sich befinden, in Ansehung dieser Gegenstände besondere Vorschriften bestehen.“

X) Die Frage, nach welchem Recht die Rechtsverhältnisse einer Person, die ohne Staatsangehörigkeit ist, be— urtheilt werden sollen, wurde dahin entschieden:

3st eine Person ehne Staatsangehörigkeit, so werden ihre Rechtsverhältnisse, sofern für dieselben die Beurtheilung nach den Gesetzen des Staats, welchem die Person angehört, vorgeschrieben ist, nach den Gesetzen des Staats beurtheilt, welchem die Person zuletzt angehört hat und, wenn sie auch früher keinem Staat angehört hat, nach den Gesetzen des Staats, in welchem sie ihren Wohnsitz und in Ermangelung eines Wohnsitzes ihren Aufenthalt hat oder zu der maßgeben⸗ den Zeit gehabt hat.“

24) Eine eingehende Erörterung knüpfte sich an die Frage, unter welchen besonderen Voraussetzungen die Anwendung des ausländischen Gesetzes, welches nach den beschlossenen Vorschriften an sich maßgebend sein würde, gleichwohl aus⸗ ges . sein soll. Es gelangte folgende Vorschrift zur

nnahme:

„Die Anwendung eines ausländischen Gesetzes ist aus⸗ eschlossen, wenn sie gegen die guten Sitten oder gegen den weck eines deutschen esetzes verstoßen würde oder wenn das

ausländische Gesetz die Rechte der Fremden in unbilliger Weise beeintrãchtigt.

25) Hinsichtlich der Wirkungen des Urtheils eines aus ländischen Gexichts einigte man sich dahin, in die ,. folgende Vorschriften als 5 293 auf⸗ zunehmen:

„Die Anerkennung des Urtheils eines auslãndischen Gerichts ist ausgeschlossen:

) Die Nr. 5 lautet:

Die Form eines Rechtsgeschäfts bestimmt sich nach den Gesegen, welche für das den Gegenstand des Rechtsgeschäfts bildende Rechts⸗ verhältniß maßgebend sind. Es genügt jedoch, wenn die Form den Gefetzen des Orts entspricht, an welchem das Rechtsgeschaͤft vorge⸗ 2 . sofern nicht das nach Satz 1 maßgebende Recht ent- gegensteht.“

1) wenn die Gerichte des Staats, welchem das aus— ländische Gericht angehört, nach den deutschen Gesetzen nicht zuständig sind;

2). wenn der unterlegene Beklagte ein Deutscher ist und sich auf den Prozeß nicht eingelassen hat, sofern die den Prozeß , . . e n e n, . dem Staat es Prozeßgerichts in Person noch dur ewährung deu

ech h nf zugestellt ist; 1

3) wenn die Anerkennung des Urtheils . die guten Sitten oder gegen den Zweck eines deutschen ches Lern, würde oder wenn das Urtheil auf einem augländischen Geset beruht, das die Rechte der Fremden in unbilliger Weise beein- trächtigt, insbesondere wenn bei der Erlassung des Urtheils um Nachtheil einer deutschen Partei von einer der Vor— e fte des .. . . (über die Cheschließung, Nr. 10, dez

.. Abs. 1 bis 3 (über die Auflösung der Ehe, Nr. 12, 17 und der 83... 6 die Ehelichkeit, Legitimation 9 Annahme an Kindesstatt, Nr. 14, 15, 17) abgewichen ist;

4) wenn die Gegenseitigkeit nicht verbürgt ist.“

Ferner soll der 3 661 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung durch folgende Vorschriften ersetzt werden:

„Das Vollstreckungsurtheil ist erst zu erlassen, wenn das Urtheil des ausländischen Gerichts nach dem für dieses Gericht geltenden Recht die Rechtskraft erlangt hat. Es ist nicht zu erlassen, wenn die Anerkennung des Urtheils im Inlande nach § 29835 ausgeschlossen ist.“

9. Die Frage des Vergeltungsrechts wurde dahin geregelt: —AUnter Zustimmung des Bundesraths kann durch An⸗ ordnung des , , ers bestimmt werden, daß gegen die Angehörigen eines ausländischen Staats und die Rechtsnach⸗ folger solcher Angehörigen ein Vergeltungsrecht zur Anwendung gebracht werde.“

Der Staats⸗Archivar, Geheime Archiv⸗Rath Dr. phil. Karl Janicke in Hannover ist am 15. Februar d. J. gestorben.

Dem Archiv⸗Hilfsarbeiter Dr. phil. Hermann Granier beim Geheimen Staats-Archio in Berlin ist der Amtstitel Archiv⸗Assistent“ beigelegt, und der Archiv⸗ Hilfsarbeiter Pr. phil. Hans Kiewning, vom Geheimen Staats⸗Archiv in Berlin an das Staats⸗Archiv in Posen versetzt worden.

Der Regierungs⸗Assessor Dr. von Bönninghausen zu Mülheim a. Rh. ist mit der kommissarischen Verwaltung des Landrathsamts im Landkreise Gladbach, Regierungsbezirks Düsseldorf, beauftragt worden.

Nach telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. S. „Hyäne“, Kommandant Kapitän⸗ Lieutenant Bachem, am 28. März von Kamerun in See gegangen.

Bayern.

Seine Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent hat bestimmt. daß die Stagtsgebäude am 80. Geburtstage des Für sten 9 . sCmarck Flaggen in den bayerischen Landesfarben hisen ollen.

Sachsen. Im Auftrage Seiner Majestät des Königs wird der Ober- Hof⸗Marschall Graf Vitzthum dem Fürsten Bismarck die Glückwünsche des Königs überbringen.

Sessen. Aus Anlaß der Feier des 89. Fürsten Bismarck ist, der „Darmst. Ztg.“ zufolge, die An⸗ ordnung getroffen worden, daß am 1. April Nachmittags die Bureaux sämmtlicher staatlichen Behörden geschlossen bleiben.

Mecklenburg⸗Schwerin.

65m Bestimmung Seiner Königlichen Hoheit, des Großherzogs sind am 1. April zur Feier des achtzigsten Geburtstages des Fürsten Bismarck auf sämmtlichen Großherzoglichen Gebäuden die Flaggen zu hissen. Serner ist bestimmt worden, daß zur Feier des 1. April in allen Schulen des Landes zur Erinnerung an die hohen Verdienste, welche 6 Bismarck um die cn mg und Festigung des Deutschen Reichs sich erworben, eine Schulfeier mit Ansprache an die Schüler gehalten werde, und daß der Unterricht an diesem Tage ausfalle.

Sach sen⸗Meiningen.

Höchster Entschließung Seiner Hoheit des Herzogs gemäß hat das Stgats⸗Ministerium angeordnet, daß am 1. April der Unterricht in sämmtlichen öffentlichen Schulen des Herzogthums ausfällt und an den Staats⸗ und Hofgebäuden, für welche ein Flaggenschmuck besteht, die Fahnen aufgehißt werden.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.

Ihre ser ichn Hoheiten der Herzog, der Erbprinz und die Prinzessin Beatrice treffen heute wieder in Coburg ein, wahrend Ihre Kaiserliche Hoheit die Herzogin und Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Alexandrine noch in Darmstadt verbleiben.

Auf Anordnung des Herzogs sollen am Geburtstage des Fürsten Bismarck alle Hof- und Staatsgebäude be— flaggt werden.

Geburtstags des

Lippe.

Die Mitglieder des Landtags 9 wie W. T. B. aus Detmold meldet, einstimmig be chlosfen, dem Fürsten Bismarck zum 80. Geburtstage die herzlichsten Glück⸗ wünsche telegraphisch zu übermitteln.

Oe ssterreich⸗ Ungarn.

Wie die Wiener Blätter melden, hat der Kaiser die Pathenstelle bei dem neugeborenen Erzherzog übernommen und wird sich am Dienstag zur Taufe nach Brünn begeben,

Dem Er ,, der Erzherzogin Jose ph Au gust sind anläßlich der Geburt ihres Sohnes Glückwünsche von Seiner Majestät dem Kaiser Wilhelm, dem Prinz Regenten von Bayern, dem König von Sachsen, dem König von Württemberg, dem König von Belgien und der Königin-Regentin von Spanien zugegangen.

Geschwader des Stillen Ozeans,

Campos einen Antrag, wong

Im landwirthschaftlichen Ausschuß des öster⸗ reichischen Abgegrdnetenhauses wurde gestern der Antrag der Abgg. Roser und Dworak auf Veranstaltung iner En qu cte behufs Erhebungen über die Ursachen des Niedergangs der Landwirthschaft und auf ent⸗ sprechende Ge enmaßregeln verhandelt. Der Ackerbau⸗ Minister Graf Falkenhayn betonte im Laufe der Debatte, von allen Regierungs⸗Ressorts werde das Interesse der Landwirthschaft gewahrt und alljährlich würden 2 bis 3 Millionen für Mellorationen in den Etat eingestellt. Die Hauptursache der Nothlage der Landwirthschaft liege in der ungerechtfertigten . der Preise des Grund und Bodens, welche in keinem Verhältniß zu dem Ertrag und der Verschuldung ftänden. Der Minister erklärte sich schließlich mit der geplanten Enquete einverstanden und sagte Förderung derselben zu. Der Ausschuß beschloß die Abhaltung einer Enquète und die 56 eines aus 11 Mitgliedern bestehenden Subcomites, lehnte aber die übrigen Anträge ab. Das Subcomits konstituierte sich sodann und wählte Brener zum Obmann.

In der e srigen 3 des ungarischen Unterhauses beantragte bei der Berathung über die Petition bezüglich einer ungaxischen Militär-Akademie der Abg. Szasz im Namen des Petitionsausschusses, die Petition an die Regierung zu leiten. Der Abg. Ba logh brachte eine Resolution ein, worin die. Regierung aufgefor⸗ dert wird, die Petition zu verwirklichen. Der Minister Freiherr von För vary lehnte die Resolution ab: es liege nicht im Interesse Ungarns, daß in die Vertheidigungs⸗ Institution eine Bresche geschlagen werde. Die Resolution des ÄÜbg. Balogh wurde hierauf verworfen und der Antrag des Ausschusses angenommen, Heute wird die Session geschlossen, am Montag die neue eröffnet werden.

Großbritannien und Irland.

Der Staatssekretär des Auswärtigen Lord Kimberley empfing gestern eine Deputation der englisch⸗ armenischen Geseltfchaft, die ihn um seine Unterstützung zum Besten der Armenier in der Türkei bat. Lord Kimberley versicherte die Deputation seiner wärmsten Theil nahme, wies jedoch auf die große Si m hel, der Behandlung dieser Frage hin, weil ein Aufrollen der orientalischen Frage vermieden werden müsse. Eine ver⸗ einzelte Aktion Englands würde ungenügend sein. Der britische Botschafter in Konstantinopel habe 6 versichert, Rußland und Frankreich seien von der Nothwendigkeit einer Reform vollkommen überzeugt. Er sei sicher, daß, wenn die Zeit gekommen sein werde, Rußland und Frankreich aufrichtig mit England zusammengehen würden. Die russische Re⸗ gierung sei, ebenso wie England, darauf bedacht, der gegen⸗ wärtigen Lage abzuhelfen. Alle Mittheilungen, die er von den beiden Mächten erhalten habe, lauteten sehr er⸗ muthigend; die anderen Vertragsmächte hätten ebenfalls Be⸗ weise ihrer Sympathie für die Armenier gegeben. Wenn die 35 zu einem Vorgehen gekommen sein werde, würden andere

ächle auch nicht bei Seite stehen. Lord Kimberley lehnte die Bitte der Deputation um Veröffentlichung der Konsular⸗

berichte ab, ing noch diplomatische Verhandlungen im

Gange seien, und schloß mit dem Ausdruck der Ueberzeugung, daß der Sultan in der armenischen Bevölkerung, wenn sie gerecht regiert werde, loyale Unterthanen haben werde.

Das Unterhaus nahm gestern eine Resolution des Abg. . betreffend die Errichtung lokaler gesetzgeben⸗ der Körperschaften in Irland, Schottland, Wales und Engkand, mit 128 gegen 102 Stimmen an. Im Laufe der Debatte führte der Sekretär für Schottland Sir G. Tre—⸗ velyan aus; die Resolution werfe eine große Frage auf; die Einbringer abstrakter Resolutionen könnten von der Regierung nicht gleich im ersten Augenblick Unterstützung erwarten,. Die Regierung müsse dafür Sorge tragen, sich nicht zu verpflichten und die ,, AUnsicht des Ünterhauses nicht zu be⸗ einflussen. sei sicher, daß das Volk nicht ständig dem zu⸗ stimmen werde, daß sein Parlament durch die Konkurrenz von . die verschledene Gesetze verlangten, gehemmt werde.

Frankreich.

Der Präsident Faure hat sich in Sathonay eine Er⸗ kältung zugezogen, durch die er voraussichtlich zu einer mehr⸗ tägigen Schonung genöthigt sein wird. . 4

Der chinesische Gesandte in außerordentlicher Mission Wang⸗-Tschi-Tschung ist gestern Abend aus London zu mehrtaͤgigem Aufenthalt in Paris eingetroffen.

Rußland.

Der Vize⸗Admiral Tyr tow ist zum Chef der vereinigten der General ⸗Lieutenant Dochturow zum Kommandeur des XI. Armee Korps an Stelle des Generals Dukmassow, welcher das Kommando des VII. Armee⸗Korps erhalten hat, und der Stabschef des X. Armee-Korps, General Powolotzky zum Stabschef des Wilnger Militärbezirks ernannt worden ,

Der Kontre⸗Abmiral Dubassow ist von dem Amt eines Marine⸗Agenten in Deutschland enthoben worden.

Spanien.

Im Senat befürwortete gestern der Marschall Martine i, enn en der Armee dur die Presse vor die Kriegsgerichte gehören ollen. Der Kriegs⸗ Minister Azecarrgga bekämpfte den Antrag; die Frage liege nn. dem Obersten Kriegsrath vor; er erwarte dessen ericht, um alsdann die ö des bestehenden Der Marschall Martinez Campos zog hierauf feinen Antrag zurück. . ö In der Deputirten kamm er legte der Finanz Minister Revẽerter den Gefetzentwurf wegen Bewilligung eines gu ßer⸗ ordentlichen Kredits für Krieg szwecke im Betrage von 120 06060 Pesetas vor. Die Kar listen veranlaßten hierauf eine Debatte über die letzte Ministerkrisis, der Finanz⸗ Minister weigerte sich jedoch, darüber Auftlärungen zu geben Darauf ordnete der Präͤsident die Weiterberathung des Budgets an. . Rach Meldungen aus Havanna haben die Präfekten der Provinzen ihre Enklassung eingereicht; dieselben

Gesetzes . en.

werden durch militärische Persönlichkeiten ersetzt.

Schweiz. . Der Ständerath hat bei der weiteren Berathung der Eisen⸗

; bahnn o del l den Art 17, wonach die Direktoren vom Ver⸗

waltungsrath, nicht von der Generalversammlung, zu wählen sind, w An Stelle der Art. 8 5 wurde ein neuer, von Zemp vorgeschlagener Artikel angenommen, welcher bestimmt: 53 Bundesrath kann Beschlüsse der Generalver⸗

lich * rdet oder verletzt werden, aufheben. u diesem Zweck sind ihm die Beschlüsse der erer ,, , n. vor deren Vollzug zur Kenntniß zu bringen; Beschlüsse der Ver⸗ waltung un . rath verlangt, sind demselben sofort einzusenden. Die Bahn⸗ e eu schas ann gegen die Verfügung des Hundesraths an die

undeszversammluüng rekurrieren.“ Die übrigen Artikel des . wurden ohne wesentliche Aenderung angenommen. In hen Uebergangsbestimmungen wurde festgesetzt, daß die Aktionäre, welche binnen 60, statt, wie vorgeschlagen, 39 Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes ihre Aktien in das Altienbuch eintragen laͤssen, das Stimmrecht erwerben. Schließlich wurde das ganze Gesetz vom Ständerath mit 27 gegen 10 Stimmen angenommen.

mn, durch welche bedeutende Landesinteressen ernst⸗

Bulgarien. Die Zeitung „Mir“ meldet: Der Gemeinderath von So fia ö beschlossen, gegen den früheren Bürgermeister und Minister Petkow und gegen den Ingenieur Notscherew die gerichtliche Klage zu erheben, weil f bei Vergebung ge⸗ wisser Lieferungen die Gemeinde um mehr als S0 000 Fr. geschädigt hätten.

Schweden und Norwegen.

Der Gesundheitszustand der Kronprinzessin verbessert sich, wie aus Rom gemeldet wird, fortgesetzt. Bei dem warmen und frühlingsähnlichen Wetter der letzten Zeit hat die Kron⸗ . langere Ausflüge in der Umgebung Roms machen önnen.

Dänemark.

Das Landsthing hat gestern in dritter Lesung den Finanzgesetzentwurf für 183,96 angenommen; damit ist derselbe vom Reichstag fertig gestellt.

Afsiien.

Die am 24. d. M. erfolgte Besetzung der Fischer⸗ insel in der Pescadoresgruppe wird nach einer Meldung aus YHokohama amtlich bestätigt.

Der „Times“ wird aus Shanghai von gestern gemeldet: 3000 Japaner lägen jetzt auf Ponghu, einer der Pesegdores⸗ Inseln; sie hätten fa vier Monate Proviant. Die südliche Bperationsbasis sei damit für die japanische Flotte gesichert.

Aus Hongkong erfährt die „Times“: 1 japanische Schiffe seien an der Ostküste von Formosa entlang . segelt, 31 japanische Schiffe befänden sich jetzt bei Formosa. Von ebendaher meldet das Reuter'sche Buregu, daß die Japaner die Beschießung auf Taiwan⸗Fu eröffnet hätten.

Aus Peking wird der Times“ gemeldet, die Nachricht von dem Vorrücken der Fapaner auf Shanhaikwan und Formosa und von dem Attentat auf Li⸗Hung⸗Tschang habe dort von Neuem Erregung hervorgerufen. Der Vize⸗ König sei im stande, zu verhandeln, obgleich er sehr geschwaͤcht

sei. Die Aussichten 34 eine Verständigung mit Japan würden für zweifelhaft angesehen. .

Nach einer Mittheilung der „Russischen Telegraphen⸗ agentur“ soll der Mikado, entrüstet über das Attentat auf AU⸗Hung⸗Tschang, die japanischen Bevollmächtigten in Simonoseki angewiesen haben, ö Tschang zu erklären, daß Japan in eine provisorische Einstellun der Feind⸗ fekigkeiten mit Ching willige. Diese Nachricht wird durch eine Meldung des „Reuter schen Bureaus“ aus Wafhington bestäligt. Danach hätte China das AÄAnerbieden eines Waffenstillstands gemacht, und die japanischen Friedensunterhändler seien vom Mikado ermächtigt worden, das Anerbieten bedingungslos anzunehmen; dies sei in Anbetracht des unerwarieten Attentats auf Li⸗ Hung⸗Tschang geschehen. Der Direktor im japanischen Aus⸗ wärtigen Amt Kurino habe erklärt, der Waffenstillstand werde in Kraft bleiben bis zum Abschluß der Friedensverhand⸗ lungen, werde aber nicht zur Folge haben, daß die Japaner sich aus China zurückzögen.

Afrika.

Die Nachricht des „Reuter'schen Bureaus“, daß in Casablanca ein deutsches Mädchen geraubt worden sei siehe Nr. 73 d. Bl.), beruht, nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Tanger von gestern, auf Erfindung.

Wie die „Agenzia Stefani“ aus Massowah von gestern meldet, wird Adigrat eine aus Weißen und Eingeborenen bestehende Garnison unter dem Befehl des Majors Toselli erhalten. Eine zur Verfolgung Ras . aus⸗ 3 fliegende Kolonne ist in Macals angekommen. Ras

bei sich hat, wird von Agosta fari verfolgt.

Parlamentarische Nachrichten.

Die Schlußberichte über die gestrigen Sitzungen des Reichstags und des Herrenhau ses befinden sich in der Ersten und Zweiten Beilage.

Der Reichstag erledigte in seiner heutigen (3) Sitzung, welcher der Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe, die Staatsfekretäre, Staats ⸗Minister LI. von Boetticher und Freiherr von Marschall, der Stgatssekretär Dr. Graf von Pofadowsky und der Stagts⸗-Minister Freiherr von Berlepsch beiwohnten, un ht die von der Kommission als zur Erörterung im Plenum nicht geeignet erachteten Petitionen.

Alsdann wurde der Bericht der Rechnungskommission über den Bericht der Reichsschuldenkommission entgegen⸗ genommen und die vorgeschlagene Entlastung ertheilt.

(Schluß des Blattes.)

Der heutigen (9) wohnten der Minister für von Hammerstein⸗Loxten und. der lichen 3c. Angelegenheiten Dr. Bosse bei. ̃

Dem 3 betreffend die e , der

Sitzung des Herren hauses Landwirthschaft 2c. Freiherr inister der geist⸗

Stadt Bockenheim in den Bezirk der Stadt Frank⸗ rt a. M. und die Aufhebung des Amtsgerichts zu Bocken⸗ eim, wurde die Zustimmung ertheilt.

. Debatie wurde ferner angenomm en der Gesetz= entwurf, betreffend die Verwaltung der Pfarrwittwen⸗ und. Waisenfonds und die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Geistlichen der evangelischen Landeskirche in den nenen Provinzen. ö

Dem Gesetzentwurf, betreffend die Entschädigun für Verluste durch Schweinekrankheiten, beantragte der

der Direktion, deren Mittheitung der Bundes-

angascha, der sich nach Taltal zurückzieht und an 600 Mann

Berichterstatter Freiherr von Landsberg namens der Agrar⸗ k die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen.

Dber⸗Bürgermeister Bräsicke wünschte eine Ausdehnung auf die Tuberkulose des Rindviehs. .

err von Herzberg bat um Ablehnung der Vorlage, die nutz⸗ los fei ohne Sicherung der Grenzen vor Einschleppung von Vie seuchen aus dem Auslande.

Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungs ⸗Rath Beygr erwiderte eine Ausdehnung der , auf Tuberkulose des Rindviehs sei nicht angängig, da das Vorhandensein von Tuberkulose außerordentlich schwer festzustellen sei. Eine e auch die landwirthschaftliche Verwaltung und sei deshalb mit dem Bundesrath in Verbindung getreten, da ein einseitiges Vorgehen a . nutzlos sein würde.

er Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammer stein⸗Loxten versicherte, er werde die Frage sehr ernst im 6 behalten. Er empfehle die dies sährigen Verhandlungen des Deutschen Landwirth⸗ schaftsraths zur Leftüre, in welchem rofessor Schütz einen hoch⸗ inkereffanten Vortrag über Tuberkulose gehalten habe.

Der Gesetzentwurf wurde angenommen.

(Schluß des Blattes.)

In der heutigen (62) Sitzung des Hauses der Ab⸗ 6 ordneten, welcher der Finanz Minister Dr. Miguel und er Justiz-Minister Schönstedt beiwohnten, wurde zunächst der Gesetzentwurf zur Erganzung des Gesetzes, betreffend die Fürforge für die Wittwen und Waisen der Geist⸗ lichen der evangelischen Landeskirche in den neun älteren Provinzen, vom 15. Juli 1889, in dritter Be⸗ rathung und das Gesetz, betreffend die Berliner Sta dt⸗ synode und die Parochialverbände in größeren Synoden, in zweiter Berathung angenommen.

Das Haus trat dann in die zweite Berathung des Ent⸗ wurfs eines preußischen Gerichts kostengesetzes ein.

5 31 Absatz J bestimmt, daß in denjenigen Fällen, wo der Stempel nicht ordnungsmäßig verwendet wird, die Be⸗ theiligten von Stempelstrafen frei sein sollen, wenn die Ein⸗ reichung der Urkunde bei Gericht innerhalb der für die Ver⸗ wendung des Urkundenstempels sonst vorgeschriebenen Frist erfolgt. Die Verpflichtung der Notare, fuͤr die Einziehung der Stempel zu sorgen, soll hierdurch nicht berührt werden. st ic he Dr. Porsch (Sentr) beantragte, den letzten Satz zu

reichen.

Zustiz⸗Minister Schönste dt: Wenn der Satz auch gestrichen ch die alte Bestimmung weiter bestehen. Die Streichung würde nur Unklarheit hervorbringen. Eine Regelung dieser Frage würde übrigens am besten im Stempelsteuergesetz erfolgen.

ö., Klafing (kons) hielt den Antrag des Abg. Porsch für Unnothig.

Der Antrag wurde darauf abgelehnt. .

Im 5 42 der Vorlage wird bestimmt, daß für An⸗ erkennung oder Beglaubigung von andzeichen sowohl bei einseitigen, als bei gegenseitigen Ge chäften funf Zehntheile der vollen Gebühr erhoben werden sollen.

Abg. Gorke (Zentr.) beantragte, statt fünf Zehntheile drei Zehntheile zu setzen.

Abg. Ss wa lt (al.) beantragte, die Bestimmungen des 5 42 auch auf die Beurkundung der Erklärungen dritter auszudehnen, die mit dem Rechtsgeschäft in innerem Zusammenhang stehen.

Abg. von Bülow Wandsbeck (fr. kons.) beantragte, statt des Wortes Zehntheile das Wort Zehntel zu gebrauchen.

Der Antrag von Bülow-⸗Wandsbeck wurde abgelehnt, der Antrag Gorke angenommen und der Antrag Oswalt zurück⸗ gezogen. . n

S 48 der Vorlage bestimmt, daß bei der Beurkundung der Beschlüsse von Generalversammlungen Aufsichtsräthen und sonstigen Organen von Aktiengesellschaften oder anderen Vereinigungen, sowie bei der Beurkundung des Hergangs bei Wahlversammlungen, sofern ein bestimmter Geldwerth nicht erhellt, der Werth in der Regel zu 20 000 6 angenommen werden soll.

Abg. Oswalt (al.) beantragte, eine Höchstgebühr von 300 (t festzusetzen, und begründete den Antrag damit, daß nach der Vorlage die Gebühren für die Rotare außerordentlich erhöht würden. Nach der Vorlage würde eine Gebühr, die jetzt 50 beträgt, dem 5 48 Een ß auf 8600 MS gesteigert werden. Wenn auch eine freie Verein-

arung über die Höhe der Gebühren erlaubt sei, so widerspreche eine solche Feilscherei . dem Ansehen des Standes der Notare.

Justiz⸗Minister Schönstedt: Die Regierung hat keinen Anlaß, dem Antrage Oswalt entgegenzutreten.

. Pr. Irmer (kons.) widersprach dem Antrag, der nicht in das Gefetz passe, welches mit dem System der Höchstbeträge gebrochen habe. Eine Ausnahme zu Gunsten des mobilen Kapitals, der großen AÄktiengefellschaften, zu machen, liege nicht der geringste Grund vor.

Justiz-⸗Minister Schönsted kt: Wenn der Einwand des Abg. Irmer auch formell berechtigt sein mag, so glaube ich dsch, aus Billigkeitsgründen dem Antrage Oswalt zustimmen zu sollen.

Abg. von Eynern Eil.) befürwortete den Antrag Oswalt, weil die Aktien sich zumeist im Besitz der kleineren Leute befänden.

Abg. Dr. Irmer erklärte, die Generalversammlungen von Aktiengesellschaften machten gerade nicht den Eindruck, als seien sie aus kleinen Leuten zusammengesetzt. Die konservative Partei wolle nicht, daß den Aktiengesellschaften ein Privilegium gegenüber dem Grundbesiz gewährt werde, und er bedauere, daß die Königliche Staatsreglerung den Antrag Oswalt nicht ablehne.

Der Antrag Oswalt und der so veränderte 5 48 der Vorlage wurde angenommen.

(Schluß des Blattes.)

Dem Hause der Abgeordneten sind die vom Herrenhause enehmigten Gesetzentwürfe, betreffend die Abänderung von estimmungen des Ausführungsgesetzes zur Deutschen

Zivilprozeß ordnung vom 24. März 1879 und des Gesetzes vom 2. März 1869, betreffend die Ausstellung gerichtlicher 8 und

betreffend die Vertretung der Kreis und Provinzial

, in eiten, zugegangen.

Von dem Abg. Gamp ist im Hause der Abgeord-⸗ neten nachstehender Antrag eingebracht worden:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, Anordnung zu treffen, daß die Staatz⸗ betriebe beim Ankauf insbesondere von land⸗ und forstwirthschaft⸗ lichen Erzeugnissen die inländischen Erzeugnisse bevorzugen, bezw. ae es angängig ist, die Lieferung inländischer Erzeugnisse vor

reiben.

Duarantäne an den Grenzen erstrebe

wird, so würde do

vermögensrechtlichen Angelegen⸗

Sandel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks . an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 29. d. M. gestellt 10 849, = zeitig gestellt keine Wagen. n. an e

Ihn Qberschlefien sind am 28. . M. gestellt 3852, ; eitig gestellt keine arm l M. gestellt 3852, nicht recht