Deutscher Neichs⸗Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats Anzeiger.
Zer Semgspreis beträgt vierteljahrlich 4 Æ 50 3.
Alle Fost-Anstalten nehmen Gestellung an;
für Berlin außer den Host⸗Anstalten auch die Ezpedition
8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Aummern kosten 25 58.
–— HJ
und Königlich Rreußischen staats-Anzeigers
Ansertionz preis für den Raum einer Aruckzeile 30 3. f Juserate nimmt au:
die Königliche Expedition des Aentschen Rrichz⸗Anzeigerz
Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
ö
M SO.
Berlin, Montag, den 1. April, Abends.
1895.
Fürst Bismarck vollendet heute das achtzigste Lebensjahr. Die zahllosen Beweise aufrichtiger Liebe und Verehrung, welche ihm aus diesem Anlaß von nah und fern, von hoch und niedrig in den letzten Tagen und Wochen zu theil geworden sind, legen Zeugniß davon ab, daß die Dankbarkeit für seine un⸗ sterblichen Verdienste um Deutschlands Macht und Größe
unauslöschlich in den Herzen des deutschen Volkes eingegraben ist. Möchte den heißen Wünschen für sein ferneres Wohlergehen, die heute überall, wo
Deutsche zusammenwohnen, zu Gott emporsteigen, Er⸗ füllung beschieden sein und Deutschlands großer Sohn noch lange Jahre hindurch die Freude haben, das von ihm im Dienste seines glorreichen Heldenkaisers geschaffene Werk der deutschen Einheit immer mehr wachsen und sich befestigen zu
sehen!
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihrem General⸗Adjutanten, General der Ka⸗ vallerie Grafen von Lehndorff, à la suite des Regiments der Gardes du Korps, den Schwarzen Adler-Orden zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Amtsgerichts⸗Rath von Düring zu Buxtehude den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife,
dem städtischen Forstmeister Hensel zu Frankfurt a. M. den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,
dem Kassendiener a. D. Wil schke zu Frankfurt a. M., bisher bei der Reichsbank⸗Hauptstelle daselbst, das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie
dem Salzsteuer-⸗Aufseher Goetze zu Lüneburg das Allge⸗ meine Ehrenzeichen zu verleihen.
Deuntsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Kreisdirektor Dr. Bickell zu Zabern zum Kaiser— lichen Ministerial⸗Rath im Ministerium für Elsaß⸗Lothringen, den Hilfsarbeiter im Ministerium für Elsaß⸗-Lothringen, Geheimen Regierunge⸗Rath Munzinger zum Kaiserlichen Geheimen Reglerungs⸗Rath und vortragenden Rath im Bureau des Kaiserlichen Statthalters in Elsaß-Lothringen, und . den ständigen Hilfsarbeiter im Bureau des Kaiser⸗ lichen Statthalters in Elsaß⸗-Lothringen, Regierungs⸗-Rath Pr. Dieckhoff zum Kaiserlichen Kreisdirektor in der Ver— waltung von Elsaß⸗-Lothringen zu ernennen.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:
dem Eisenbahn⸗Sekretär Hermann Schüller zu Straß—⸗
burg i. E. beim Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.
Der neunte Nachtrag zur amtlichen deutschen Ausgabe des Internationalen Signalbuchs, II. Auflage, 1884, ist erschienen.
—
Bekanntmachung.
Der Fernsprechverkehr mit Freienwalde (Oder) wird am 1. April eröffnet. Die Gebuͤhr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt 1 46
Berlin C., den 30. März 1895.
Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor. In Vertretung: Sch ulze.
Die Nummer 11 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter .
Nr. 2221 das Gesetz, betreffend die Feststellung des Reichs⸗ haushalts⸗Etats für das Etats jahr 1895/95. Vom 29. Maͤrz 1895; unter :
Nr. XXX das een betreffend die Aufnahme einer An⸗ leihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der
Nr. 2223 das Gesetz, betreffend die Feststellung des Haus⸗ halts⸗Etats für die Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1895/96. Vom 29. März 1895. Berlin, den g . i. 3 aiserliches Post⸗Zeitungsamt. Weberstedt.
Die Nummer 12 bes Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Nr. W224 die Bekanntmachung, betreffend die Verein⸗ barung erleichternder Vorschriften fuͤr den wechselseitigen Ver— kehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs. Vom 29. März 1895. Berlin, den 30. März 1895.
Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt.
Weberstedt.
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs— und Staats⸗Anzeigers“ werden das Gesetz, betreffend die Feststellung des Reichshaushalts-Etats für das Etatsjahr 189596, vom 29. März 1896, das Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichs-Eisenbahnen vom 29. März 1895, und das Gesetz, betreffend die Feststellung des ,,, für die Schutzgebiete auf das tatsjahr 1895/96, vom 29. März 1895, veröffentlicht.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Ober⸗Präsidial⸗Rath von Jagow zu Posen zum Präsidenten der Regierung in Posen, sowie
auf Grund des 8 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (GesetzSamml. S. 195) den Regierungs⸗Rath Reich zu Liegnitz zum Mitgliede des Bezirksausschusses zu Gumbinnen und zum Stellvertreter des Regierungs⸗Präsidenten im Vorsitz dieser Behörde mit dem Titel „Verwaltungsgerichts⸗ Direktor“ auf Lebenszeit zu ernennen;
dem Regierungs⸗Rath Graeff in Wiesbaden und den Landräthen Goetze zu Stade und Freiherr von Oeyn—⸗ hausen in Büren bei ihrem Ausscheiden aus dem Staats— dienst den Charakter als Geheimer Regierungs⸗-Rath, sowie
den Landes⸗Ober⸗Bauinspektoren . Ostrop und Wilhelm Christian Locher zu Düsseldorf den Charakter als Baurath zu verleihen; ferner
infolge der von der Stadtverordneten⸗-Versammlung zu Solingen getroffenen Wahl den Regierungs-Baumeister, Stadt-Baurath Karl Kühne in Remscheid als besoldeten Bei⸗ geordneten der Stadt Solingen für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren,
infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Suhl getroffenen Wahl den bisherigen besoldeten Beigeordneten Ja nssen daselbst in gleicher Eigenschaft für eine fernerweite Umtsdauer von zwölf Jahren, und
infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung 9 Graudenz getroffenen Wahl den Stadtrath Polski daselbst als unbesoldeten Beigeordneten (Zweiten Bürgermeister) der Stadt Graudenz für die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Geheimen Ober⸗Regierungs-Rath und vor⸗ tragenden Rath bei der Ober⸗Rechnungskammer Karl August p Ehrenfried Schmidt zum Direktor bei der ber⸗Rechnungskammer zu ernennen, sowie dem Regierungs⸗Hauptkassen⸗Buchhalter Masch er zu Hildes⸗ heim und dem bisherigen Kassen⸗Rendanten der Saline zu Inowrazlaw, Ober⸗Schichtmeister Hoffmann bei ihrem Scheiden aus dem Dienst den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungs- und Forstrath Graßhoff zu Cassel , mit dem Range der Ober⸗Regierungs⸗ äthe, sowie die Forstmeister Cusig zu Stobergu und Schaefer zu Wörsdorf zu Regierungs⸗ und Forsträthen zu ernennen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: aus Anlaß des Uebertritts in den Ruhestand
Marine und der Reichs⸗Eisenbahnen. Vom 29. März 1885; und unter
dem Eisenbahn⸗Direktor Dietrich in Erfurt den Charakter als Geheimer Baurath,
dem Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebs⸗Inspektor Schulte in Köln den Charakter als Baurath, den Eisenbahn⸗Sekretären Breyer in Berlin, Busch⸗ schulte in Dortmund, Graf in Berlin, Hille in Köln, 6 in Berlin, Jenisch in Berlin, Jung in Köln, wein in Bromberg, Machelett in Cassel, Ritters hausen in Berlin, Viehl in Elberfeld, Wünnenberg in Köln, Zinnecker in Berlin den Charakter als Rechnungs⸗-Rath, sowie dem Eisenbahn⸗Sekretär Gotzel in Altona den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Dozenten an der Technischen Hochschule zu Hannover,
Maler Harald Friedrich zum etatsmäßigen ee an dieser Anstalt, sowie den Oberlehrer am Gymnasium zu Meseritz Theodor Matschky und den Oberlehrer am ymnasium zu Mörs, Professor Ernst Fischer zu Gymnasial-Direktoren zu er⸗ nennen; der Wahl des Oberlehrers am Humboldt-Gymnasium zu Berlin, Professors Dr. Heinrich Meusel zum Direktor des Köllnischen Gymnasiums zu Berlin, der Wahl des Oberlehrers am Andreas-Realgymnasium zu Berlin, Professors Wilhelm Georg Adolf Hamann zum Direktor der genannten Anstalt,
der Wahl des Professors Christoph Beelte am Gymnasium Josephinum in Hildesheim zum Direktor dieser Anstalt, und
der Wahl des Professors am Kaiser Wilhelms⸗Gymnasium hierselbst Dr. Philipp Both zum Direktor des Gymnasiums nebst Realghmnasium zu Goslar die Allerhöchste Bestätigung zu ertheilen; ferner
dem Kreisphysikus, Sanitäts⸗Rath Dr. Heinrich Eduard Ferdinand Joens in Kiel die nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienst unter Beilegung des Charakters als Geheimer Sanitäts⸗Rath zu ertheilen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigt geruht: dem Kommerzien-⸗Rath Joseph Pinkus zu Neustadt in k den Charakter als Geheimer Kommerzien⸗Rath, owie Dem Fabrikanten und Stadtrath Gottfried Rechen bach in Mühlhausen in Thür. und dem Fabrikbesitzer Heinrich Ribbert zu Holthausen im Landkreise Hagen den Charakter als Kommerzien⸗Rath zu verleihen.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der Oher⸗Bergamts⸗Markscheider Bimler ist von Breslau in gleicher Eigenschaft nach Dortmund versetzt worden.
Finanz⸗Ministerium.
Dem Regierungs⸗Assessor Semler zu Trier ist die Stelle des Stempelsiskals und Vorstehers des Erbschaftssteueramts zu Trier und
dem Regierungs⸗-Assessor Heindrichs zu Koblenz die Stelle des Stempelfiskals und Vorstehers des Erbschaftssteuer⸗ amts zu Koblenz verliehen worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der Dr. Alfred Goetze ist zum Direktorial⸗Assistenten bei den Königlichen Museen in Berlin ernannt worden.
Dem Gymnasial-⸗Direktor Matschky ist die Leitung des Gymnasiums zu Fraustadt, und
dem Gymnasial⸗Direktor, Professor Fischer ist die Direktion des Gymnasiums zu Saarbrücken übertragen worden.
Dem Oberlehrer am Gymnasium zu Krefeld Dr. Jo⸗ hannes Diekmann ist der Charakter als „Professor“ bei⸗ gelegt worden.
Dem ordentlichen Seminarlehrer Adolf Faypre zu Posen ist bei seinem Ausscheiden aus dem Amt das Prädikat „Oberlehrer“ verliehen worden.
für Musiker.
Am 1. Oktober er. kommen zwei Stipendien der Felix i,, oldy'schen Stiftung für befähigte und streb= same Musiker zur Verleihung. Jedes derselben beträgt 1500 6 Das eine ist fär Komponisten, das andere für ausükbende Ton⸗ künstler bestimmt. Die Verleihung erfolgt an Schüler der in Deutschland vom Stgat subvenkionierten musikalischen Ausbildungs⸗Institute ohne Unterschied des Alters, des Geschlechts, der Religion und der Nationalität.
,, ist nur derjenige, welcher mindestens ein halbes Jahr Studien an einem der genannten Institute ge⸗
— — — —— — — —
d4— — — —
Felix Mendelssohn⸗Bartholdy⸗-Staats⸗Stipendien.