fortfahre, Personalschulden mit bi der Landes ⸗Kreditanstalt und anderer e lc eile in Realschulden umzuwandeln, wobei regel⸗ mäßlg an Zinsen erspart werde. Auch der Rest der Mehrverschuldung wird von vielen Amtsgerichten nicht auf Rechnung allgemeiner un⸗ ünstiger Ver isse, fondern der Eintragung von Grbtheilen, der nlegung von . gen u. s. w. gestellt. Eine gange Reihe von Berichterstattern, namentlich aus den Gegenden mit 5 o mehrfach erhebliche Löschungen bei Zuckerfabriken sind, erklärt die 8 der Landwirthschaft in ihren
Bejirken ausdrücklich für gänstig; eine ziemlich ebenso lange Reihe giebt allerdings mehr der entgegengesetzten Auffassung Ausdruck, wobei als Ursachen schlechte Ernten und Preise oder auch gestiegene An⸗ sprüche der Arbeiter und Dienstboten, zum tbeil auch der zu große Auf⸗ wand der ländlichen Bevölkerung und ihrer Frauen angegeben werden. In den Städten waren hier, wie überall, Neubauten der Hauptanlaß zu neuen Eintragungen. . . .
Vorwiegend aünstig für die Städte, ungleich für daß Land lauten auch die te im Be girk des Ober Landesgericht zu Ham m; einzelne Amtsgerichte halten die Lage der Landwirthschaft ihres Bezirks für zufriedenstellend oder selbst . ut — namentlich in den Bezirken mit Bergbau oder Industrie wird die Zunahme der Eintragungen großentheils auf die Ansiedelung von Arbeitern zurückgeführt, welche fur Ankaufs. und Bauzwecke den Realkredit b —, wãhrend andere Amtsgeri die entgegengesetzte Auffassung bekunden. In einem Beiirk hat der
usammenbruch eines Bankvereins zu erheblichen Neubelastungen des rundbesitzes geführt. ;
Im. Ober -Landesgerichtsbezirk Casse] wissen nur sehr wenige Amtsgerichte von guten Verhältnissen der Landwirthschaft zu berichten. Aus einer größeren Anzahl von Bezirken wird. eine Verschlechterung der Lage des ländlichen Kleingrundbesttzes infolge der vorjährigen e, , und schlechter Preise. sowie infolge seiner Abhängigkeit von
schäfts leuten beim Viehhandel, ö u. s. w. gemeldet.
An den neuen Eintragungen im Bezirk ju Frankfurt a. M. ist hauptsächlich diese Stadt betheiligt; doch wird hier wie auch in den Nachbargegenden (einschließlich der länd- lichen Bezirke) die Mehrbelcstung lediglich durch das Steigen des Bodenwerihs und fortgeschte Bebauung erklärt, Ganz anders lauten die Berichte aus den eigentlich ländlichen Theilen de Bezirks; hier wird mehrfach sogar bei einem Ueberschusse der Löschungen eine un⸗ günstige Lage der Landwirthschaft infolge schlechter Ernte sowie un⸗ jureichender Preise angenommen und jener Ueberschuß vorwiegend durch die nachträgliche Löschung längst abgezahlter Hypotheken, haͤufig auch mit Ruckficht. auf die seit 1882 vorgeschriebene Steuererklärung erklärt, welche das Interesse an der Nichtlöschun 3 habe.
Im Ober · Landesgerichtsbezirk Köln bezieben 6g die Mittheilungen
der Behörden meist weniger auf die wirthschaftlichen Verhältnisse als auf die Einwirkung der in den meisten Theilen des Bezirks noch enn , Anlegung der Grundhücher, die es andanernd zu erschweren Hheint, aus den Ziffern der Hypothekenbewegung ein zutreffendes Bild von der wirklichen ,, zu gewinnen. Bemerkens. werth ist hier die namentlich in den Gebirgsgegenden des Bezirks ge⸗ machte Beobachtung, daß 9. des Sinkens des allgemeinen Zinsfußes derjenige für Hypotheken selbst an erster Stelle vielfach noch 5 vom Hundert oder wenigstens 4 vom Hundert beträgt.
Das Gesammtergebniß der Hypothekenbewegung zeigt im
Berichtsjahre bei mannigfachen Abweichungen im einzelnen doch im 5 anzen einige deutlich erkennbare, im Laufe der Zeit sich immer f ärfer ausprägende Züge. Unter diesen werden auf dem Lande die günstigen zwar keineswegs ganz vermißt, treten aber im allgemeinen weit binter die ungünstigen zurück, während in den Städten und zwar erade in den größten, welche sowohl der Summe wie auch dem Ver⸗ ** z nach den erheblichsten Zuwachs der Verschuldung aufweisen, die an und für sich außerordentlich hobe Mehrverschuldung um mehr als 5 Milliarden Mark in 8 Jahren im allgemeinen nur der Steige⸗ rung des Werths der Baugründe und ihrer fortschreitenden Be⸗ setzung mit Gebäuden zu entsprechen scheint.
unter jenen bezeichnenden Zügen tritt ziemlich allgemein eine bedeutende Erleichterung des Realkredits in Stadt und Land hervor. Dieselbe drückt sch zunächst in einer wesentlichen Er⸗ mäßigung des Zinsfußes aus, und der weitaus größere Theil der Grundbesitzer scheint in der That von dieser Ermäßigung bereits Vortheil gehabt zu haben. Nach den angestellten Ermittelungen be⸗ zfffert sich der gesammte wirkliche und verzinsliche ländliche Schul den⸗ bestand nicht unter 8 bis 10 Milliarden Mark. Eine Ins- ersparniß von 4 vom Hundert bedeutet also bei einer solchen Last bereits eine Erleichterung um etwa 50 Millionen Mark und bewirkt, daß die gesammte von dem ländlichen Grundbesitz aufzubringende Zinsenlast — trotz der Mehrverschuldung um weit über eine Milliarde in acht Jahren — sich nur wenig böher stellt als früher, da jene Grleichterung sich auf einen fast eben so großen Betrag be⸗ z fffert wie vermuthlich die Zinsen dieser neuen Schulden. Die günstigere Gestaltung der Verhältnisse des Realkredits zeigt sich aber nicht nur in der Ermäßigung des 3 sondern auch in der fort- schreitenden Ersetzung einzelner rivat gläubiger durch Kreditanstalten, welche bei pünktlicher Zinszahlung nicht so leicht zur Kündigung schreiten und bei hinreichender Sicherheit des Schuld—⸗ ners sich eher als Einzelgläubiger zur Bewilligung geräumiger Rück⸗ zahlungsfristen bereit finden lassen. In dieser enn, fallen allein schon die Sparkassen sehr ins Gewicht, obgleich sie in den meisten Landestbeilen noch garnicht zu den wichtigften Kreditanftalten für den ländlichen Grundbesitz gehören; sie decken seit 1886 nahezu ein Drittel des Mehrbedarfs an Bodenkredit.
Die in Verbindung mit den Nachrichten über die Hypotheken⸗ bewegung abgegebenen Meinungkäußerungen der Grundbuchbehörden über die Lage der Landwirthkschaft in ihren Bezirken lauten sehr ungleichmäßig. Doch bleibt die Thatsache unbestreitbar; unter günstigeren wie unter wenig günstigen landwirthschaftlichen Verhält⸗ nissen schreitet die Verschuldung regelmäßig fort. Unter 1250 Amts gerichten, Abtheilungen derselben oder Kreisen sind im ganzen Staats—⸗ gebiet vur 176 vorbanden, welche seit dem 1. April 1886 eine Ab- nahme der Buchverschuldung nachweisen, und davon entfallen noch weitaus die meisten auf die Ober ⸗Landesgerichtsbezirke des Westens, in welchen der Einfluß der Grundbachregulierung das wirth. schaftliche Bild der Hypothekenbewegung trübt, sowie auf die Bejirke Posen und Marienwerder, in welchen die Löschungen auf Ansiedelungsgütern oder bei Zwangsyersteigerungen eine erhebliche Rolle spielen. Da nun bei der geltenden Verschuldungs⸗ ordnung nicht der Grundeigentkümer, sondern der Kapitalist als Pfandbriefinhaber oder Hypothekengläubiger die am meisten beständigen Werththeile des Grundeigenthums zu , besitzenꝰ pflegt, so bedeutet die Zunahme der Verschuldung selbst dort, wo sie durch eine Steigerung des Bodenwerths aufgewogen wird, eine fortschreitende Auslieferung der besseren Werkhtheile an Perjonen, die dem Grundbesitz an sich fremd gegenüber stehen, zugleich aher eine Verschlechkerung der Stellung der Grundeigenthümer und ihrer Widerstandsfäbigkeit gegen die Rück= schlãge der Fonjunktur ).
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Frankfurt a. M. berichtet der Fr. Gen.⸗Anz.“: Die Lohnkutfchereien, welche die Taxameter⸗Dtoschken einführen, boten ihren Kutschern 30 o der Tageseinuahme als Löhnung an; die Kutscher verlangen jedoch 250 tesp. 3 6 Tagelohn. Die Arbeitgeber lehnten diese Forderungen ab, wotauf eine Atbeitseinstellung der Rutscher erfolgte. ;
n Aachen f wie im Vorwärts“ mitgetheilt wird, der Aus⸗ stand der Brillen arbeiter (ogl. Nr. 85 d. Bl.) durch Bewilli⸗ gung der Arbeiterforderungen sofort beendigt worden.
Aus Braun schweig wird der . Voss. Ztg. geschrieben; Kaum ist der Frühling ins Land gezogen so beginnen auch schon wieder die Lohnbewegungen, zunächst im Baugewerbe, in dem die Aussichten keineswegs besonders günstig liegen. Die Rauarbeiter sind mit ihren Löhnen unjufcleden und verlangen Erhöhung. Den
immerern wurde vor Jahr und Tag, anläßlich einer damaligen knbewegung, ein Stanßenlon von 4 3 zugesichert, womit sich die Arbeiter zufrieden erklärfen. Heute aber, so behaupten die Zimmerer,
am Sonnabend der Ausstind b
ichte
Fällen nur für einen
werde nur noch in den seltensten Fall 86 142 3 werde nur noc . rn, , . 4 lebha . 9. ge ffliche
ũ ar bewegung fängt an, für die * ber bedenklich zu werden. ah en des Boykotts bat die Arbelters eine Anzahl von Ge din die lich auf
rbei schaft an⸗ ewiesen
; . 2 6 . nnung 2 die 3 83 esammthei g ie Lohnbew Die Aus⸗ etretenen r . nun auf eigene it den Gehilfen und
des Arbeits nachweises der
ibre Forderungen Gehilfen n , 13 , her von 6 M für die Woche
bei freier Station) bewilligt.
In Duickborn und Hasloh (Regierungsbezirk Schleswig) sind, wie der Vorwärts“ berichtet, die Maurer und Zimmerer in eine Lohnbewegung eingetreten. Die Gesellen fordern 10 Stunden Arbeit und 35 J Lohn. Wenn die w. dies nicht bewilligen, so soll
nnen.
In Verviers feiern, wie der ‚Voss. Ztg.“ berichtet wird, in⸗ folge eines in den Spinnereien ausgebrochenen erneuten Aus⸗ stan des 2000 Arbeiter. — Der Köln. Ztg. wird aus Verviers vom gestrigen Tage geschrieben; Der Verband hiesiger Spinnerei lte. gab auf einer außerordentlichen uptversammlung die Er⸗ . rung ab, deß seinen Satzungen nech kein Mitglied Forderungen seiner
rbeiter berücksichtigen dürfe, wenn diese in den Ausstand getreten seien. Dementigegen wurde von den Fadnern und ihren Freunden im Volkshause beschlossen, die Arbeit nicht eher aufzunehmen, bis der verlangte Mindestlohn gewährt sei, und womöglich sämmt⸗ liche Fadner des Arrondissements Verviers in die e, . zu ziehen. Da auch ein in Ensival abgehaltener sozialistischer Kongreß die Forderungen der Fadner als berechtigt anerkannt und die Unterstützung der Ausständigen durch Geldmittel beschlossen hat, so
etfolgen täglich neue Arbeitseinstellungen. Bis heute hat sich der des Ober Landesgerichts ö
Ausstand bereits auf 15 Fabriken ausgedehnt. Die Ausständigen
verhalten fich ruhig und beschränken ihte Thätigkeit auf Berafhungen
im Volkshause und Vertheilung von Flugblättern an ihre noch arbeitenden Genossen.
Literatur.
Geschichte.
ff. Publikationen aus den Königlich preußischen Sta ats Archiven. 69. Band. Hessisches Urkundenbuch. . Reimer, Urkundenbuch zur Geschichte der
erren von Hanau und der, ehemaligen Provinz Hanau. 3. Band. Leipzig, S. Hirzel. 1894. 24 M — Diese Urfunden⸗ sammlung, deren erste beide Bände vor mehreren Jahren erschienen sind, bezieht sich nicht auf ein einheitliches politisches oder historisches Gebiet, sondern auf ein. Mehrhejt von Territorien, die nach dynasti⸗ schen und historisch-politischen Gesichtspunkten zusammengestellt sind. Einerseits ist alles urkundliche Material aufgenommen, das Nachrichten über das alte Dynastengeschlecht der Herren von Hanau enthält, andererseits alles, was sich auf die spätere kurhessische Provinz Hanau bezieht, jedoch nur soweit, als diese 1866 an Preußen kam. Da nach dem Aussterben der Hanauer Dynasten nicht deren ganzes Gebiet an das spätere Kurhessen fiel, so ist das alte Hanauer Länd⸗ chen nicht vollständig behandelt und ebensowenig bei der Beschrãnkung auf den Pwreußischen Antheil die später formierte hessische Provinz Hanau. Die Gebiete, die neben Hanau vornehmlich in Betracht kommen, sind Stadt und Burg Gelnhausen, mehrere Klöster wie Schüchtern und Selbold, und einige kleinere Herrschaften. Das Material, in den früheren Jahrhunderten ziemlich spärlich vorhanden, wird seit dem 13. Jahrhundert überreich, sodaß der vorliegende Band fast 00 Seiten Urkunden für den Zeitraum von 25 Jahren (1350 bis 75) enthalt. Ihren Inhalt bilden meist Angelegenheiten privat⸗ rechtlichen Charakters, doch fehlen auch politische Streitigkeiten nicht, u. a. die jwischen den Herren von Hanau und dem Bischof von Würzburg. Ein Orts und Personenverzeichniß erleichtert die Be⸗ 3 dieser für jene Gebiete der Wetterau hochwichtigen Geschichts⸗ quelle.
— Geschichte der Päpste seit dem Ausgange des Mittelalters von Dr. Ludwig Past or, Professor der Geschichte an der Universität zu Innsbruck. Zweiter Band, zweite Auflage. Freiburg i. Br., 1395. Herder'sche Verlagshandlung (geb. 12 4, ungeb. 10 6) — Es ist nach dem Erscheinen der ersten beiden Bände der Rechtsgeschichte Pastor's bereits hervorgehoben worden . 123, Jahrgang 1893 d. Bl.). daß es sich um eine unzweifelhaft beachtens. werthe Arbeit handle, die nicht bloß in dem engen Kreise der Gelebrtenwelt, sondern darüber hinaus, auch in nicht katho⸗ lischen Kreisen, Inkeresse verdiene. Inzwischen ist bereits eine zweite Auflage des zweiten, die Zeit von der Wahl Pius' II. bis zum Tode Sixtus! II. umfassenden Bandes er—⸗ schienen. Der erste, 1885 erschienen? Band wurde schon 1891 in zweiter Auflage veröffentlicht Der Verfasser hat seit der Heraus⸗ abe des zweiten Bandes (1889) mannigfaches neues archivalisches
aterial für denselben gewonnen. Insbesondere sind die Hausarchive der vornehmen römischen Familien (Barberini, Chigi, Buoncampani u. a.) noch ausgiebiger benutzt worden. Von der neueren einschlägigen Literatur ist Pastor nichts Wesentliches entgangen. Die neue Auflage weist zahlreiche Verbesserungen auf; beispielsweise ist die Darstellung der Regierungszeit Pius' 1J. erheblich erweitert und das Bild dieses Papstes, der zu den interessantesten und auch ehrenwerthesten Trägern der Tiara im 15. Jahrhundert gehört, noch schärfer beleuchtet worden.
. Rechts- und Staatswissenschaft.
Mit dem 1. April 1895 sind bekanntlich die Bestimmungen der Gewerbeordnungs⸗Nobelle vom 1. Juni 1891 über die Sonntags⸗ ruhe, soweit sie nicht bereits in Geltung waren, zugleich mit den auf Grund der gesetzlichen Vorschriften erlassenen Ausführungsbestimmungen in Kraft getreten. Damit ist das Ziel erreicht, welches in der Rich tung des Sonntagsschutzes mit der am 6. Mai 1890 erfolgten Vor—⸗ legung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung der Gewerbe⸗ ordnung, erstrebt worden ist. Während die Sonntagsruhe im Handels. gewerbe bereits mit dem 1. Juli 1892 eingeführt werden konnte, nöthigte die Verschiedenbeit der Verhältnisse in den produktiven Ge⸗ werben zu einem nicht unerheblichen Hinausschieben des Termins der Inktaftsetzung. Umfangreiche Vorarbeiten mußten zunächst das Material liefern, welches dem Bundesrath ermöglichte, auf Grund der ihm durch das Gesetz eingeräumten Befugniß diejenigen Ausnahmen von dem Verbote der Sonntagsarbeit zu erlassen, vor deren Feststellung die Sonntagsruhe nicht ohne schwere Schãdigung der Arbeitgeber und Arbeiter eingeführt werden konnte. Nach Abschluß dleser bei der Bedeutung des Gegenftandes für unsere vaterländische Industrie unerläßlichen Vor⸗ arbeiten konnte ein endgültiger Entwurf von Ausnahmebestimmungen aufgestellt werden, welcher dem Beschlusse des Bundesraths, wie er durch die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 5. Februar 1895 veröffentlicht worden ist, im wesentlichen zu Grunde liegt. Die 2 der Indusftriewweige, für welche Ausnahmen bewilligt ind, ist gegenüber denjenigen Gewerben, für welche von der Zulassung von Ausnahmen abgesehen werden konnte, sebr gering. Von den 78 berücksichtigten Industriezweigen gehört zudem die Hälfte der chemischen Industrie an, in welcher insgesammt weniger Arbeiter beschäftigt werden, als in einzelnen der übrigen mit Ausnahmen ausgestatteten Industriezweige. Wenn man auf der einen Seite von den jugendlichen Arbeitern, welche an Sonn. und Festtagen überhaupt nicht beschästigt werden dürfen, und andererseits von den einzelnen Saisonindustrien absieht, für welche der Bundesrath in außerst engen Grenzen Sonntagsarbeit zugelassen hat, fo gehören unter Zugrundelegung des vorhandenen statistischen Materials noch nicht J0 o/o saämmtiicher in produktiven Gewerben beschäftigten Arbeiter denjenigen Induftrien an, für welche der Bundesrath Ausnahmen bewilligt hat. Es kommt. hinzu, daß diese Aus— nahmen sich bei zahlreichen Industriemweigen nur auf einige Monate im Jahre, bei einzelnen sogar nur auf einige Wachen erstrecken, 4 in der Regel keineswegs der gefammte Betrieb, vielfach sogar nur elegentliche Arbeiten freigegeben sind, daß endlich in zahlreichen eil des Sonntags, manchmal nur für wenige
Stunden die Beschäftigung von Arbeitern gestattet ist. A Ausnahmen, welche die en, fe, e 2 der 6. illigen in der Lage sind, werden
Sch ten
Zweifel zu vermindern, die sich für Arbeitgeber und er, * hörden und Beamte wenigstens für die erste Zeit nach dem Inkraft. treten der neuen Regelung zweifellos ergeben werden beiw, schen ergeben haben, stellt sich ein Werk des Regierungs Raths im Reichs. amt des Innern Werner: Die Sonntagsruhe in Industrie und Handwerk“ (Karl Heymann's Verlag in Berlin Preis i660 u) zur Aufgabe. Der Verfasser ist selbst bei allen den umfangreichen Vorarbeiten und Erhebungen des Bundesraths, welche dem Erlaß der bezüglichen Verordnungen, insbesondere der Bekannt. machung vom 5. Februar 1895 vorausgegangen, sind, thätig r und hat hierbei jedenfalls so gut, wie, nur wenige Alegenheit und Veranlaffung gehabt, sich in den Geist des hier in Betracht kommenden wichtigen Theils der modernen sozialpolitischen r, e. einzuleben. Seinen Zweck sucht das Buch durch umfäng⸗ liche * ngen und Erläuterungen zu den abgedruckten, auf die Sonntagsruhe sich beziehenden gesetzlichen Bestimmungen und Ver. ordnungen zu erreichen. Abgedruckt und kommentiert sind so die ein. schlagenden Paragraphen der Gewerbeordnung, die Kaiserliche Ver⸗ ordnung vom 4. Februar und die Bekanntmachung des Bundesraths vom B. Februar d. J, sowie die preußische Anweisung, betreffend die Sonntagzruhe im Gewerbebetriebe mit Ausnahme des Handelsgewerbes,
welche übrigens mit den enn mm en der anderen
Bundes staaten im wesentlichen übereinstimmt. ie Unterstũtzung, die das Buch dem Praktiker darbietet, ist zweifellos sehr werthwo und es kann seine , . 3 empfohlen werden.
echn
Katechismus der Nivellierkunst von Prefessor Dr. C. Pietsch. Vierte, umgearbeitete Auflage. Mit 61 Abbildungen. Preis in Original ⸗Leinenband 2½ Verlag don J. J. Weber 82 — Das kleine Buch enthält in lnapper, gedrängter Form die Grundzüge des Höhenmessens oder Nivellierens in für Jedermann verständsicher Faffung. Der Laie, der in die Lage kommt, ohne große Vorbereitung und ohne komplizierten Apparat eine hierher ö. Aufgabe lösen zu müssen, wird rasch und sicher in diesem icin elehrung finden. Dem Techniker oder Landmesser, der mit der Prüfung und Bericht. gung oder dem Gebrauch eines seiner Instrumente nicht genau ver, traut ist, wird der Katechismus ein schneller und zuverlässiger Rath; . sein. Der letzte Abschnitt, vom barometrischen Höhenmessen
andelnd, wird namentlich den Hochtouristen interessieren, welchem
dort Anleitung gegeben ist, mit Hilfe eines leicht transportablen
Aneroidbarometerd ohne ph . . erreichten Höhen zu bestimmen. eitschriften.
Unter den periodischen Unterhaltungsschriften darf die in der Deutschen Verlags⸗Anstalt in Stuttgart erscheinende illustrierte Zeitschrift Ueber Land und Meer“ eine der ersten Stellen beanspruchen. Mit Heft 9 gelangt soeben der zweite Band des Jahrgangs 1895 der ilLlustrierten Oktavhefte zum Abschluß. Er beweist durch seinen Inhalt wieder, wie sich die Leitung der Zeitschrift angelegen sein läßt, dem Leser die interessantesten Ereignisse der Gegenwart in Wort und Bild vorzuführen, daneben aber auch eine Auswahl aus den besten Werken der modernen Erzähler darzubieten. Eine bunte Reihe kleinerer Aufsätze, welche die verschiedensten Lebensgebiete be⸗ treffen, geben ferner in ansprechender Form Aufschlüsse über die wichtigsten er gen Von besonderer Anziehungskraft dürfte der Roman „Vergiftete Pfeile von Gurt von Brewitz sein, der im Anschluß an authentisches Material das viel er⸗ örterte Kapitel von den anonymen Briefen behandelt; ebenso der gehaltvolle Sittenroman „ Geschieden! von Sophie Jung- hans. Den literarischen Leistungen stehen ebenbürtig die künftlerischen zur Seite, die in den Illustrationen wie in den Runst⸗ blättern mit jedem neuen Hefte Zeugniß von der fortschreitenden Ver⸗ vollkommnung der heutigen Reproduktionsmittel ablegen. Von den Kunstbeilagen dürften einzelne, wie die Verkündigung‘ nach Murillo— „‚Goldklar“ nach dem Gemälde von Grützner, Schelme“ nach L. Mark und „Lady Betty. nach Philipp H. Calderon als Meisterleistungen der modernen Holzschneidekunst gelten. Neben den besprochenen Vor zügen haben die illustrierten Oktavhefte von Ueber Land und Meer“ noch den, ungemein billig zu sein; das Heft kostet nur 1 6, der ganze, nicht weniger als 512 Groß⸗QOktavseiten umfassende Band, elegant in Leinwand gebunden, 6 46
ö Die am 6. April ausgegebene Nummer Aol der Illustrierten Zeitung! (Verlag J. J. Weber in Leipzig; Abonnementspreis viertel⸗ jährlich 6 enthält u, a. folgende Abbildungen: Der Besuch des Naisers Wilhelm in Friedrichsruh am 26. März, 3 Abbildungen: Der Kaiser kegrüßt den Fürsten Bismarck. Die Trux pen defilieren vor dem Kaiser, dem Kronprinzen und dem Fürsten Bismarck. Der Kaiser bringt an der Festtafel den Toast auf den Fütsten Bismarck aus. — Der Besuch der Parlamentarier in Friedrichsruh am 25. Märj⸗ Die Ansprache des Fürsten Bismarck. Der Ehrenpahlasch des Fürsttn Bismarck, Geschenk des Kgisers. Günther Friedrich Woldemar Fürt zur Lippe t am 20. März. Adolf Prinz zu Schaumburg⸗Lipye, derzeitiger Regent von Lippe. Ernst Graf zur Lippe⸗Biesterfeld, Thron Prätendent. Judas Ischarioth, nach einem Gemälde von Kunz Mever. Die Rückkehr der Frauen vom Galvarienberg, nach einem Gemälde von P. van der Duderaa. Lutherische Konfirmandinnen in Amsterdam, nach einem Gemälde von Thberese Schwartze. Prin; Emanuel, Herzog von Aosta und seine Braut Prinzessin Helene von Orlsans. Neue Erwerbung der Berliner Gemälde⸗Galerie: Rembrandt's Porträt des Cornelius Claes; Anslo. Kurdirektor
eyl. Burgbard Freiherr von Schorlemer-Alst, 4 am 1I. März. Fin franzäsisches Aluminium-Torpedoboot. Münchener Neubauten, 7 Abbildungen. J
— Die Zeitschrift für Hypnotismus, Su ggesti ons⸗ therapie, Suggestionslebre und verwandte pfycho— e , Forfchungen (Verlag von Hermann Brieger in Berlin) enthält in Heft 5 und 6 des 3. Jahrgangs die Fortsetzung der psycho= sogischen Studie von Dr. S. Land mann (Fürth) „Ueber funktionelle Gebirnftörungen; eine Abhandlung von Dr. med. J. Bergmann Worms a. Rh.) über die en. Ist die Hypnofe ein physiologischer
uftand?“; ferner eine nie gn zum Fall Czynski! von Dr.
reiherr von Schrenck⸗Notzing (München); eine Erwiderung auf diese Entgegnung von Dr. J. Großmann (Berlin); einen Nachtrag zum Proleß Czwnski von Br. Freiherr von Schrenck-Notzing (München) und zum Schluß bibliographische Anzeigen.
— In Heft 6 der bekannten Halbmonagtsschrift. Aus frem den Zungen. Stuttgart, Deutsche erlags⸗Anstalt) wird unter dem Titel „Die kleine Kirche die Veröffentlichung einer Uebersetzung des unterhaltenden, kunstlerisch vollendeten Romans „La petite Faroisse. von Alphonsfe Daudet begennen. Die beiden fesselnden Romane „Wassill Tiorkin' von P. Boborytin und ‚Teß⸗ von Thomas Hardr werden fortgesetzt. Außerdem enthält dieses Heft die kleine Erzählung Madrilsne. aus dem Amerikanischen von Grace King und in der Ftuilletonrubrik Von Dirsem und Jenem⸗ den Anfang eines Auf⸗ satzes Das dritte Gejchlecht· von Guglielmo Ferrero.
— Die Zeitschrift über Vollstreckungsrecht und Zu= stellungs we sen unter borzugsweiser Berücksichtigung der gesammten Aufgaben des deutschen , me be rslree,. die er unter dem Titel: Zeitschrift für Gerichtevollzieher erschlen und von Heinrich Walter. Rechttanwall und Notar a. D. in Berlin herausgegeben wird (erlag? Siemenroth u. Wormg in Berlin 8. 45) hat in der Nr. 6 des IX. Jahrgangs vom 31. März 1895 folgenden Inhalt: Zur gefälligen e m. — Die fünftigen Wechselprotest ˖ gebühren der Gerichtsvollzieher in Preußen. Ausführende und er⸗ gänzende Bemerkungen und Vorschläge zu dem Entwurf eines preuͤßischen Gerichtekoftengejetzeßs. Von Heinrich Walter. — Offfent⸗ licher Verkauf hach Art. 45 Satz 3 deg Handelsgesetztuchs in Württemberg. — Personal Nachrichten. — Sprechsaal.
1
alidltäts. 2c. Versicherung. Verdingungen rꝛc. erthpapieren.
Oeffentlicher Anzeiger.
; ea n ,, auf Aktien u. Aktien · Gesellsch. GSrwerbs und Wirths en Niederlaffung ꝛc. von Bank⸗Ausw 10. Verschiedene
3
e ekanntmachungen.
ersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief. ; en den verheiratheten. Bäger Christian Setterich von Gnadenthal, welcher flüchtig ist, ist
rie Unterfuchungöhaft wegen betrüglichen Bankerutts
perhängt. Es wird ersucht, denselben festzunebmen und in das hiesige Amtsgerichtagefãngniß abzuliefern. Hetterich ist untersetzt, ca. 1.60 – 155 m groß, bat rundes Gesicht; er ließ sich am 6. April den Bart abnehmen. — Oehringen, den 19. April 1895. K. Amtsgericht: Kehrer, A.⸗R.
3046 Steckbriefs Erneuerung.
Der . den g . (Kaufmann Hugo Bütow wegen ö ndenfaälschung und Unterschlagung unter dem 23. Dezember 1885 in den Akten L. R. J. 730 1855 erlassene, unterm 15. Juli 1890 erneuerte Steckbrief wird hierdurch nochmals erneuert.
Berlin, den 6. April 1895. . Der Untersuchungsrichter beim Königl. Landgericht J.
3047 l bffenes Str afvollstreckungsersuchen.
Gegen den Arbeiter Jacob Mathussek aus Ldubetzko, jetzt unbekannten Aufenthalts, ist durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Schöffen⸗ erichts ju Lublinitz vom 2. Oktober 1894 wegen
usfriedensbruchs 2c. eine Geldstrafe von 30 M, m Unvermögensfalle 3 Tage Gefängniß und 3 Tage
ft festgesetzß. Die Zwangsvollstreckung wegen der
eldstrafe war ohne Erfolg. Es wird ersucht, den⸗ selben zu verhaften und der nächsten Gerichtsbehörde zuführen, welche um Vollstreckung der Freiheits rafen und Nachricht zu den Akten D. 226 / 94 er- ucht wird. .
Lublinitz, den 5. April 1895.
Königliches Amtsgericht.
1370 Aufruf.
In einer Strafprozeßsache kommt es auf die Fest. stelung an: wer in der Zeit vom 1. Juli 1892 bis 14. Februar 1893 folgende Werth⸗ papiere — oder das eine oder andere davon ==
I den unkündbaren Pfandbrief der Norddeutschen Grundkredit Bank Litt. A. Ser. III Nr. 40056 über 3000 A, . ; ;
2) die 40, Preußischen Konsols, Anleihe de 1880,
Litt. E. Nr. 344357 108460 108461 672413 751689 in Besitz gehabt hat.
Wahrscheinlich waren die Papiere ver⸗ yfũndet.
Ich ersuche jedermann, den es angeht, recht dringend, sich dieser Feststellung an der Hand seiner Bücher zu unterziehen und mir eventuell möglichst schleunige Mittheilung zu machen.
Magdeburg, den 295. März 1895. Der Unterfuch ungsrichter J beim Königl. Landgericht.
über je 300
3298 Ladung.
Der Drehorgelspieler Giovanni Reguli, 3. 3. un belannten Aufenthaltsorts, zuletzt in Berlin wohn haft gewesen, am 8. Mai 1829 in Cosali de Mo⸗ nesterum geboren, katholisch, welchem zur Last gelegt wird, zu Drewitz im September 1893 ohne einen Gewerbeschein eingelöst zu haben, ein der Steuer vom Gewerbebetrieb im Umherziehen unterworfenes Gewerbe, das des Drehorgelspielens, betrieben zu laben — Uebertretung gegen 5 18 d. Pr. Ges. v. 3. Juli 1875 — wird auf Anordnung des König: lichen Amtsgerichts hierselbst auf den 7. Juni 158958. Vormittags 9 Uhr, bor das Königliche Schöffengericht zu Ferch am Lindenstr. M4, Zimmer
r. 1, zur Hauptverhandlung geladen. Auch bei un⸗ entschuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden.
Potsdam, den 4. April 1895.
Balke, Gerichtsschreiher des Königlichen Amtsgerichts. Abtheilung V.
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
856404 Zwaugsversteigerung. .
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Nieder ⸗Schönhausener Parzellen Band 4 Nr. 161 auf den Namen des Fräuleins Marie Okroy eingetragene, hier, Schwedterstraße Nr. 238 belegene Grundstück am 14. Juni 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗˖ neren Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Erd— eschoß. Eingang C., Saal 40 versteigert werden. Das
rundstück ist bei einer Fläche von O06, 92 ha zur Grundsteuer und zur Gebäudesteuer nicht ver aulagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des GSrundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundflück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichteschreiberei, ebenda. Eingang D., Zimmer 17, eingesehen werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 15. Juni 1898. Vor. mittags 11 Uhr, im vorangegebenen Saal 40 verkündet werden.
Berlin, den 1. April 1895.
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 88.
lz hi Zwangsversteigerung.
m Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuchs bon den Umgebungen Band 164 Nr. 7145 auf den Namen des Ee renn Julius Auerbach ierselbst eingetragene, zu Beglin in der Danziger⸗
aße (Nr. ), nach dem Kataster Nr. 29, früher r. 40, belegene Grundstück am 5. Juni 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof, lügel G9. part., Saal 10, versteigert werden. Dag rundstück hat eine Fläche von 2 a 51 4m und ist mit 4700 6 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer ver
anlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende k sowie besondere Kaufbedingungen können in Ler Gerichtsschreiberei, ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstũcks bean spruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Bersteigerungstermins die Einstellun des Verfahrens kerbeizuführen, widrigenfalls na erfolgtem u glg das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 5. Juni 1895. Nachmittags 125 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden. Berlin, den 3. April 1895. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 86.
3379 Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt ge⸗ machten Proklam finden zur Zwangs versteigerung des dem Zischlermeister Magnus Koop zu Schwerin gehörigen Wohngrundstücks N 4 A. an der Hospital˖ straße daselbst mit Zubehör Termine 1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lierung der Verkaufsbedingungen am Mitt woch, den 22. Mai 1895, Vormittags 11 Uhr, 2) zum Ueberbot am Mittwoch, den 12. Juni 1895, Vormittags 11 Uhr, im Zimmer Nr. 7 (Schöffengerichtssaal des hiesigen Amtegerichtsgebäudes statt. Auslage der Verkaufs⸗ bedingungen vom 6. Mai 1895 an auf der Gerichts schreiberel und bei dem zum Sequester bestellten Rechtsanwalt Müller zu Schwerin, welcher Kauf⸗ liebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besich—⸗ tigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten wird. Schwerin i. M., den 9. April 1895. Großherzogliches Amtsgericht.
3129
In Sachen des Gemeindevorstehers Lüders in Emmerstedt, Klägers, wider den Mühlenbesitzer Reuter, daselbst, Beklagten, wegen Zinsenforderung, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlag⸗ nahme der dem Beklagten gehörigen Grundstücke,
I) des Anbauerwesens No. ass: 100 sammt Zu⸗ behör zu Emmerstedt,
2) der mit den Buchstaben a. b. e. d. a. bezeich- neten Fläche zu 16,68 a des Planes No. 348 der Karte am Leimberge“, daselbst zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 20. März 1895 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche an demselben Tage erfolgt ist, Termin zur Jwangsversteigerung auf Dienstag, den 9. Juli 1855, Morgens 95 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Helmstedt angesetzt, in welchem die Hyvothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu über- reichen haben. Die Veifteigerungs⸗ Bedingungen, laut welchen jeder Bieter auf Verlangen eines Be⸗ theiligten Sicherheit bis zu 100 seines Gebotes durch Baarzahlung, Niederlegung kursfähiger Werth⸗ papiere oder geeignete Bürgen zu leisten hat, sowie die Grundbuchauszüge können innerhalb der letzten jwei Wochen vor dem Versteigerungstermine auf der Gerichtsschreiberei eingesehen, auch die Grundstücke selbst besichtigt werden.
Helmstedt, den 4 April 1895.
Herzogliches Amtsgericht. Hassel.
3402 : In der Zwangs vollstreckungssache des Rentners Willhelm Vorrever in Helmstedt, Klägers, wider den Kaufmann EC. O. Domernicht daselbst, Beklagten, wegen Forderung, werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen unter Angabe des Betrages an Kapital, Zinsen, Kosten und Nebenforderungen binnen zwei Wochen bei Vermeidung des Ausschlusses hier anzumelden. Zur Erklärung über den Vertheilungs⸗ plan, fowie zur Vertheilung der Kaufgelder wird Termin auf Dienstag, den 7. Mai 18935 Morgens 97 Uhr, vor dem unterzeichneten Amts⸗ gerichte anberaumt, wozu die Betheiligten und der Ersteher hiermit vorgeladen werden.
Helmftedt, den 4. April 1895.
Herzogliches Amtsgericht. Hassel.
3403 l In der . svpollstreckungssache des Kaufmanns Carl Brackebufch in Peine, vertreten durch den Rechte anwalt Silberschmidt in Braunschweig, Klägers, wider den Müller Carl Fuhrberg, früher in Wahle, jetzt in Beckum, Beklagten, wegen Forderung, werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen unter Angabe des Betrages an Kapital, Zinsen, Kosten und Rebenforderungen binnen zwei Wochen bei Ver⸗ meidung des Ausschlusses hier anzumelden, Zur Er⸗ klärung über den Vertheilungsplan, sowie zur Ver— heilung der Naufgelder wird Termin auf den 16. Mai 1895, Morgens 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht anberaumt, wozu die Betheillgten und der Ersteher biermit vorgeladen 6 * lde, den 6. April 1895 Vechelde, den 5. Apri - Herzogliches Amtsgericht. Unterschrift.)
3106 ; hf. dem Verfahren, betreffend die Zwangever⸗ stelgerung des dem Kaufmann Albert J,. zu jeff früher gehörigen, allhier an der Lagerstraße sub, Nr. 14277 belegenen Hausgrundstücks ist zur Er- klärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Vertheilung ein Termin, auf Dienstag, den 23. April Es958, Vormittags 11 Uhr, im Amtsgerichtsgebäude Zimmer Nr. 1 hierselbst an⸗ beraumt, und werden die bei der , , Betheiligten dazu mit dem Bemerken geladen, da der Theilungsplan zu ihrer Einsicht auf der Gerichts ⸗ schreĩberei niedergelegt ist. Rostock, den 3. ril 1893. Großherjogliches Amtsgericht. Piper.
3136 Bekanntmachung.
In der ieee. e Michler gegen Michler bat der mit den Theilungsverhandlungen beauftragte Königliche Notar Justiz Rath Mügel zu Saarbrücken, auf degfallsigen Antrag, dnrch Ordonanz vom 16. März d. JJ, zur Fortsetzung der Verhandlungen und Aufnahme der Schlußliquidation, Termin auf den 20. Mai d. J., Vormittags 9 Uhr, in seiner Amtestube bestimmt. Zu diesem Termine wird der Mitbetheiligte August Michler, Kaufmann, früher zu Köln, jetzt ohne bekannten Wohn. und Aufenthalts ö. ö. ege der öffentlichen Zustellung hiermit geladen.
Saarbrücken, den 29. 33 1895. oster Gerichteschreiber des Kgl. Landgerichts. J. 3.⸗K.
3123]. Aufgebot.
Es ist das Aufgebot folgender angeblich abhanden gekommener bezw. vernichteter Schuldverschreibungen ee. 6 konsolidierten vierprozentigen Staats⸗ anleihe:
1) von 1883 Litt. F. Nr. 269 690, 269 691 und 269 695 über je 200 S6 von der Ehefrau des Böttchers Wrede, Auguste, geb. Mendel, zu Schöne⸗ beck a. Elbe, vertreten durch den Rechtsanwalt Krumbhaar ebenda,
2 von 1880 Litt. B. Nr. 88 094 bis S8 096 über je 2000 46, Litt. D. Nr. 163 480 und 163 481 über je 500 Æ, Litt. E. Nr. 151 786 bis 151 815 über je 300 ½ von dem Freiherrn Franz von Bottlen⸗ , n . zu Baldeney, vertreten durch die Firma Rebling und Rehn zu Essen,
3) von 1882 Litt. A. Nr. 106 467 bis 106 4689 über je 5000 46 von der Providentia, Frankfurter Versicherungsgesellschaft zu Frankfurt a. M., ver⸗ treten durch den Rechtanwalt Dr. Boerne hierselbst,
4 von 1882 Litt. B. Nr. 543 947 über 300 von dem Major von Seydlig zu Braunschweig be— antragt. Die Inhaber der Üͤrkunden werden aufge— fordert, spätestens in dem auf den 24. April 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel B. part, Saal 32, anberaumten Aufgebots termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Berlin, den 3. April 1895.
Das Königliche Amtsgericht J. Abtheilung 82.
3127 Aufgebot.
Auf den Antrag der Breslauer Wechsler⸗Bank beziehungsweise der Filiale der Breslauer Wechsler⸗ Bank worm. Louis Pollack) zu Liegnitz wird der Inhaber des angeblich derloren gegangenen Schlesischen landschaftlichen 3 0,0 Pfandbriefes Litt. C. Ser. II. Nr. Ag über 1500 4 aufgefordert, sein Recht auf diesen Pfandbrief spätestens im Aufgebotstermin, den 27. Dezember 1895, Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht. Zimmer 89 im II. Stock des Gerichtsgebäudes am Schweidnitzer Stadtgraben Nr. 4 anzumelden und den Pfandbrief vorzulegen, . die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.
Breslau, den 1. April 1895.
Königliches Amtsgericht.
31261 Aufgebot. .
Der von der Königlich Westpreußischen Ritter schaftlichen Provinziallandschaftsdirektion zu Marien= werder zum Zinsfuße von 4 Prozent für das Gut Dpalenitza ausgefertigte Pfandbrief Opaleniga Nr. 47 über 306 (M ist verloren gegangen und soll auf den Antrag des Pflegers des Nachlasses der letzten In haberin der Urkunde, der verstorbenen Frau Friederike Joost, geborenen Kelpin, zu Heiligenbrunn bei Danzig aufgeboten werden. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin am 15. Januar 1896, Vormittags 12 Uhr, seine Rechte bei dem Gerichte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung er⸗ folgen wird. (III. E. 3/85.)
trasburg, den 3. April 1895. Königliches Amtsgericht.
3125 Aufgebot.
Es ist das Aufgebot folgender Fundsachen:
5 des von dem Sattler Markmann hierselbst am 6. Oktober 1894 an der Ecke der Straße Unter den Linden und der Neuen Wilhelmstraße gefundenen alten Wagenplans von grauem Segeltuch und alten Matratzenbezugs von rothem Drell,
2) des von der Wittwe Winter hierselbst am 16. November 1893 in der Friedrichstr. gefundenen, . t Brillanten umgebenen Rubinknopfs (Busen⸗ nadel),
3) des von der verehelichten Stadtmissionar Robr⸗ bach hierselbst im Oktober 1894 in der Friedrichstr. nabe der Kochstr. gefundenen, anscheinend goldenen Armbands mit der Inschrift A. J. d. 14. November 1882 und , , . .
4) der dem August Wolter hierselbst anfangs Fe⸗ 3 1895 zugelaufenen grauen unechten deutschen Degge
5) des von dem Kutscher Carl Weber hierselbst am 13. Oktober 1894 auf der Promenade der Greifs⸗ walderstr. gefundenen Jagdhundes von weißer und brauner Farbe, ⸗
6) des dem H. Seidel hierselbst im Januar 1895 zugelaufenen Hundes, Art Ulmer Dr c
9! der von dem Schutzmann Runk bierselbst am 1. Dejember 1894 in der Wartenburgstr. vor dem Hause Nr. 16 gefundenen Peliboa mit Marderkopf,
s) der von der unverehelichten Emma Ruesch hier⸗ selbst am 25. Februar 1895 in der Königin ⸗Augusta⸗ straße gefundenen, in einem Armband enthaltenen silbernen Damenuhr,
3) der von dem Jacob Teschemacher aus Chgr— lottenbarg am 24. Oftober 1834 in der Leipzigerstr. gefundenen goldenen Damenuhrkette (Ghatelaine),
von den Findern bezw. deren Vertretern beantragt.
Die Verllerer oder Eigenthümer dieser Gegenstände werden hierdurch aufgefordert, spätestens in dem au den 31. Mai 1895, Vorm. A0 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrichstr. 13, Hof
Flügel B., part, Saal 32, anberaumten Termin
ihre Anspruche und Rechte anzumelden, widrigenfalls ihnen nur der Anspruch auf Herausgabe des durch den Fund erlangten und zur Zeit der Erhebung des Anspruchs noch vorhandenen Vortheils vorbehalten, jedes weitere Recht derselben aber ausgeschlossen werden wird.
Berlin, den 2. April 1895. .
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 32.
3122 Aufgebot. .
Es ist das Aufgebot folgender angeblich abhanden gekommener bezw. vernichteter Sparkassen bücher
A. der hiesigen stãdtischen Sparkasse: .
I) Nr. 113 363 über 268, 85 M lautend auf die minderjährige Ilse Sperling. Nr. 139 8465 über S0 55 M, laufend auf das Dienstmädchen Bertha Rosenthal, Nr. 350 887 über 55 M, lautend auf das Dienstmãdchen Johanna Beleck, von dem Kauf⸗ mann Georg Sperling hierselbst, vertreten durch den Rechtsanwalt Seldis, .
2 Nr. 98 028 über 75 Mn, lautend auf Fräulein Emilie Schüttler, von der ꝛc. Schüttler in Tegel,
3) Nr. BZ4 978 über 25,88 , lautend auf Der Niebuhr, und Nr. 326 893 über 169561 , lauten auf die verehelichte Schneider Niebuhr, Luise, geb. Kühnemann, von der 2c. Riebuhr und ihrem Ehemanne Adolf Niebuhr hierselbst, .
4) Nr. 154 693 über 35,64 *, lautend auf das Dienstmädchen Martha Reimann, von der 2c. Reimann hierselbst, .
5) Nr. 140 968 über 101,64 6, lautend auf die abwesende Handelsfrau Pohl, Anna, geb. Wolke, und Nr. 333 664 über 217, 41 , lautend auf die minderjährige Regina Laser, von dem Vormund bezw. Vater, Kaufmann Laser hierselbst,
P. des Kreifes Teltow Nr. 39 458 über 124,48 4, lautend auf Fräulein Selma Thäsler, von der 2c. Thäsler hierselbst, beantragt. .
Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestenz in dem auf den 1. November 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel B., part. Saal 32, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Berlin, den 2. April 1895.
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 82.
31331 Aufgebot. .
Auf den Antrag des Rasernenwärters Gottfried Wirths zu Düsseldorf, in seiner Eigenschaft als Vormund der minderjährigen Bertha Bauernkämper, wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Sparkassenbuches der hiesigen städtischen Sparkasse Nr. 55 70ol äber 400 M, ausgestellt für die genannte Bertha Bauernkämper, 8 . spätestens in dem auf den 5. November 1895, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzu⸗ legen, andernfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird.
Düffeldorf, den 5. April 1895.
Königliches Amtsgericht.
74648 Aufgebot.
Der Arbeiter August Neigefind aus Königszelt, früher in Schweidnitz wohnhaft, hat das Aufgebot folgender von der städtischen Sparkasse zu Schweidnitz ausgestellter Sparkassenbücher:
1) Nr. 3272, ausgestellt Martha Neigefind, 2 Nr. 3289, ausgestellt auf die minorenne Anna Neigefind, ; 3) Rr. 3316, ausgestellt auf den minorennen Paul Neigefind, seine Kinder, lautend auf je 265,97 , welche an⸗ eblich verloren gegangen sind, beantragt. Der In⸗ ö der Sparkassenbücher wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den L. Oktober 1895, Vor- mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. II, anberaumten , seine Rechte anzumelden und die Sparkassenbücher vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird. Schweidnitz, den 5. März 1895. Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.
3100 Aufgebot.
Nachstehende Dokumente
I) das Sparkassenbuch der Sparkasse zu Coswig Nr. 13 971 über 305 M 18 3, lautend auf den Schuhmachermeister Friedrich Walter in Coswig,
2) eine Abschrift des Kontrakts vom 12. Mär 1869 mit Zession vom 23. September 1870, wonach die verstorbene Wittwe Friederike Ganzer, geb. Ganzer, in Griebo gegen Verpfändung des jetzt Döring'schen Wohnhauses in Möllensdorf Nr. 10 die Summe von 450 ½ zu fordern hat, welche r . am 12. Januar 1892 an den Oekonomen riedrich Joachim in Wahlsdorf zediert worden ist,
sind angeblich verloren gegangen. ;
Es haben nun zu 1 der Schuhmachermeister e, Walter in Coswig, zu 2 der Rentier
riedrich Ganzer in Griebo das Aufgebot dieser Ur unden beantragt, und werden demzufolge die In haber der letzteren hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 19. November 1895, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte an. zumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen fallt die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Coswig, den 4. April 1895. .
Herzoglich Anhaltisches Amtsgericht. (gez. Dr. Beyer. r , . . Coswig i. Anh., den 6. April 1896. L. S.) (Unterschrift), Sekretär, erichtsschreiber des Herzogl. Amtsgerichts.
3130 Aufgebot. ; Die Firma. Alexander Seelig in Berlin,
Gr. Hamburgerstraße 20, vertreten durch den i.
anwalt Hentschel in Berlin, Roßstr. 2 11, hat das
auf die minorenne
*
f Aufgebot des am 31. Dejember 1894 ausgestellten,
am I5. Februar 1896 fällig gewesenen, von der
irma
lexander Seelig in Berlin auf Ernst
tübner in Gera gejogenen und von diesem