1895 / 91 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Apr 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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wehr 1. Aufgebots des See⸗Offizierkoms, Brehmer, Bokelberg, Kreve, Vize Steuerleute der Res. im Landw. Bezirk Stettin bezw.

mburg, ju Unter -Lts. zur See der Res. des See ⸗Offizierkorps,

eldmann, Vize⸗Feldw. der Res. im Landw. Bezirk Bonn, zum Sec. Lt. der Res. des 2. See⸗Bats;, befördert. tiege, Korv. Kavitãn, kommandiert zur Dienstleistung beim Stabe des Ober · Kom⸗ mandos der Marine, unter Belassung in diesem Kommando, zum Fommandanten S. M. Apisos „Faiseradler, Friedrich, Korv. Kapitän, zum Kommandeur der 1. Abtheil. der 1. Matrosen Div., Schröder, Rampold, Graf v. Spee, Kapitän Lts,, zu Kom⸗ . der Panzerkanonenboote der Res. Div. in Danzig, er⸗ nannt.

Abschiedsbewilligun gen. Berlin, 8 April. I. Ar- noldi, Korv. Kapitän, mit der gesetzlichen Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und der Erlaubniß 4 Tragen seiner bisberigen Uniform der Abschied bewilligt Besenfelder See⸗ kadett, zur Res. der Marine entlassen. Fischer, Lt. zur See der Seewehr 2. Aufgebots der Matrosen ⸗Art., im Landw. Bezirk Nürn⸗ berg, Scharffenberg, Sec. Lt. der Seewehr 2. Aufgebots im

Landw. Bezirk Waren, der Abschied bewilligt.

Im Sanitäts- Korps. Berlin, 8. April. Dr. Schneider, Marine ⸗Stabsarzt, zum Marine ⸗Ober⸗Stabsarzt 2. Kl., Dr. Martin, Marine-Assist. Arzt 1. Kl., zum Marine ⸗Stabsarzt, Dr. Nahm, Pr. Brachmann, Dr. Scholtz, Marine⸗Afsist. Aerzte 2. Kl., zu Marine Assist. Aerzten 1. Kl., sämmtlich unter Vorbehalt der Patentierung, befördert.

Nichtamtliches

Deuntsches Reich.

Preußen. Berlin, 16. April.

Ihre Majestät die Königin von Sachsen traf am Ostersonntag Nachmittags in Berlin ein und nahm bei Ihren Durchlauchten dem Prinzen und der Prinzessin Friedrich von Hohenzollern Wohnung. Allerhöchstdieselbe gedenkt heute nach Dresden zurückzukehren.

Die „Konservative Korrespondenz! vom 8. April d. J. bringt eine Mittheilung über die Verhandlungen des Staats⸗ raths, betreffend die sogenannten Kanitz'schen Anträge, welche, in mehreren Punkten thatsächlich unrichtig, zugleich eine unzutreffende Darstellung der Behandlung dieser Anträge im Staatsrath enthält.

Die „Konservative Korrespondenz“ giebt an, daß die Kanitz'schen Anträge in anderthalb Sitzungen erledigt worden seien und hiernach schon eine der Zeit nach ungenügende Beachtung im Staatsrath gefunden hatten.

Thatsächlich ist über die Kanitz schen Anträge im Staats⸗ rath an 4 Sitzungstagen, und zwar in einer vollen von Vor⸗ mittags 10 bis 6! Uhr Abends dauernden Sitzung und in 3 weileren Sitzungen, außerdem in einer besonderen Kommission berathen worden. Am 2. Sitzungstage wurde die Dis kussion geschlossen und die vorerwähnte Kommission für die Berathung des sogenannten Schlußantrags niedergesetzt. Weil aber die Referenten auf das Schlußwort und Freiherr von Minnigerode auf die Begründung eines von ihm eingebrachten Antrags irrthümlicher Weise verzichtet hatten, so wurde ihnen auf den Antrag des Freiherrn von Huene in einer dritten Sitzung Gelegenheit gegeben, das Ver⸗ säumte nachzuholen, was denn auch in ausführlicher Weise geschehen ist. .

Die Einsetzung der Kommission erfolgte einerseits, um der Auffaffung derjenigen Mitglieder Rechnung zu tragen, welche zwar für die Ablehnung der Kanitz schen Anträge sich aus⸗ sprachen, aber eine ausführlichere Begründung ihrer ablehnenden Haltung zum Ausdruck bringen wollten, andererseits um in dem Beschluß zugleich die saͤmmtlichen zur Abhilfe geeigneten Maßregeln, sowohl die in den besonderen Beschlüssen des Staatsraths bei I2 bis einschließlich Y der Vorlage bereits vorgeschlagenen, als auch die bei LI1 „Maßregeln zur Hebung des Getreidepreises“ inebesondere in Frage kommenden Vor⸗ schläge zusammenfassend zu bezeichnen. Mit Rücksicht hierauf wurden weder die beiden Referenten, deren Anträge neben dem zu berathenden Schlußantrag standen, noch auch Freiherr von Minnigerode und die Anhänger der Kanitz'schen Anträge in die Kommission aufgenommen.

Die Bestellung der Kommission erfolgte auf den Vorschlag des Freiherrn von Huene; in dieselbe wurden nur praktische Landwirthe, unter anderen die Herren von Koeller⸗Kantreck (Präsident des Abgeordnetenhauses), Freiherr von Maltzahn⸗ Gültz, von Heyden⸗Kadow und Freiherr von Huene⸗Gr. Mahlendorf berufen. Die Leitung der Verhandlungen über⸗ nahm der Herr Minister für Landwirthschaft, das Referat er⸗ stattete der Staatssekretär des Staatsraths.

Das Ergebniß der Berathungen der Kommission war der sogenannte Schlußantrag. Die Kommission hielt es jedoch für zweckmäßig, auch das Referat, welches ihrer Berathung zum Grunde lag, in einer besonderen Denkschrift niederzulegen und zur Veröffent⸗ lichung zu empfehlen, weil es lediglich eine objektive Wiedergabe der Verhandlungen des Staatsraihs über die Kanitz'schen An⸗ träge enthalte. Die Denkschrift ist im einzelnen von der Kommission geprüft und festgestellt, nachdem sie auch dem Grafen Kanitz zur Prüfung und Eintragung der etwa von 2 gewünschten Aenderungen seiner Ausführungen vorgelegen atte.

Die Berathung des Schlußantrags der Kommission er⸗ folgte in der letzten Sitzung des Staatsraths. Da die Diskussion Über die Kanitz'schen Anträge bereits geschlossen war, so beschränkte sich die Verhandlung auf die Fassung des Antrags. Hierbei erhielt auch der Referent und Antragsteller Graf Kanitz das Wort. Obgleich derselbe über die Begrenzung der Diskussion hinaus⸗ gehend nochmals in eine eingehende Rechtfertigung seiner An⸗ a eintrat, wurde er in seinen Ausführungen nicht unter⸗

rochen.

Die Behandlung der Kanitz'schen Anträge im Staatsrath darf hiernach als korrekt, rücksichtsvoll und bei der den Mit⸗ gliedern des Staatsraths beiwohnenden Sachkunde als aus⸗ reichend bezeichnet werden.

Nach der im Reichs⸗Eisenbahnamt aufgestellten Nach⸗ weisung der auf deutschen Eisenbahnen aus⸗ schließlich Bayerns im Monat Februar d. J. beim Eisenbahnbetriebe (mit Ausschluß der Werkstätten) vor⸗ gekommenen Unfälle waren im Ganzen verzeichnen: 41 Entgleisungen und 3 Zusammenstöße 7 freier Bahn, 28 Entgleisungen und 18 Zusammenstöße in Stationen und 224 sonstige, meist geringere Unfälle. Dabei sind im Ganzen, und

grõßtentheils durch eigenes chulden, 47 onen zu Len gekommen, sowie 70 Eisen iich ug 3. und 189 unerheblich beschãdigt worden. on den b en Reisenden wurden 2 getoͤdtet und 5 verletzt, und zwar ent⸗ 66 je 1 Tödtung auf die vormaligen Verwaltungs⸗ ezirke der Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen in Berlin und in Elberfeld, je 1 Verletzung auf die vormaligen Verwaltungs⸗ bezirke der Königlichen Eisenbahn⸗Direktionen in Berlin, in Bromberg, in Hannover, in Magdeburg und auf den Groß— herzoglich badischen Staatseisenbahnen. Von Bahnbeamten und en e im Dienst wurden beim eigentlichen Eisenbahnbetriebe 32 getödtet und 185 verletzt, von Steuer⸗ u. s. w. Beamten 3 verletzt, von fremden Personen (einschließlich der nicht im Bienst befindlichen Bahnbeamten und Arbeiter) 12 getödtet und 8 verletzt. Außerdem wurden bei Nebenbeschäftigungen 37 Bahnbeamte und Bahnarbeiter verletzt. Von den agen lichen Unfällen beim Eisenbahnbetrieb entfallen auf: A. Staatsbahnen und unter Staatsverwaltung stehende Bahnen lbei zusammen 35 632,96 km Betriebs⸗ länge und S60 655 364 geförderten Achskilometern) 298 Fälle, davon sind erg eine e ,, d. h. unter Berüũcksichtigung der geförderten Achskilometer und der im Betriebe gewesenen Längen, auf der Großherzoglich mecklenburgischen Friedrich Franz-Eisenbahn, auf den Königlich sächsischen Staatseisen⸗ bahnen und in dem Verwaltungsbezirk der vormaligen Königlichen Eisenbahn-Direttion (rechtsrheinische) in Koln die meisten Unfälle vorgekommen; B. Privatbahnen (bei zusammen 2301,37 km Betriebslänge und 25170476 geförderten Achskilometern) 165 Fälle, davon sind ver hältniß⸗ mäßig auf der Breslau⸗Warschauer Eisenbahn, auf der essischen Ludwigs⸗-Eisenbahn und auf der Lübeck-Büchener isenbahn die meisten Unfälle vorgekommen.

Der General⸗-Lieutenant von Brauchitsch, Direktor der Kriegs⸗Akademie, hat Berlin verlassen.

Der am hiesigen Allerhöchsten rr beglaubigte Königlich großbritannische Botschafter Sir Edward B. Malet ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Botschaft wieder übernommen.

Der am hiesigen Allerhöchsten Hofe , Königlich belgische Gesandte Baron Greindl hat Berlin mit Urlaub verlassen. Während seiner Abwesenheit fungiert der Legations⸗ Rath Michotte de Welle als interimistischer Geschäftsträger.

Der Senats-Präsident bei dem Ober⸗Verwaltungsgericht, Wirkliche Geheime Ober⸗-Regierungs⸗Rath Jacobi ist am 13. d. M. gestorben.

Dem Gerichts⸗Assessor Dr. Bonatz ist die Verwaltung der Spezial-Kommission in Witzenhausen übertragen.

Nach telegraphischer Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. S. „Irene“ Flaggschiff des Chefs der Kreuzer-Division, Kontre-Admirals Hoffmann am 13. April in Hongkong angekommen und wird am 17. d. M. von dort nach Tamsui (Insel Formosa) gehen. S. M. S. „Al exandrine“, Kommandant Kapitän zur See Schmidt, ist am 12. April in Port Said angekommen.

Pots dam, 15. April. Heute Nachmittag fand in der Prinzlichen Villa die Taufe der Tocht er Seiner Durchlaucht des Prinzen Carl Anton von Hohenzollern statt. An— wesend waren Ihre Majestät die Königin von Sachsen, Ihre Königlichen Hoheiten der Fürst von Hohenzollern und die Gräfin von Flandern sowie Ihre Durchlauchten der Prinz und die Prinzessin Friedrich von Hohen⸗ zollern, im Ganzen dreißig Personen. Die Prinzessin er⸗ hielt den Namen Stephanie“. Die feierliche Handlung vollzog der katholische Armee⸗Bischof AtJzmann unter Assistenz der hiesigen katholischen Militärgeistlichkeit.

Friedrichsr uh, 15. April. Fürst Bismarck empfing heute Vormittag eine Deputation der Grazer sowie eine Abordnung der deutschen Studenten aus Oesterreich. Ansprachen hielten Dr. Ritter von Planner als Vertreter der Steiermärker, Studiosus Lederer als Vertreter der Grazer Studentenschaft, Joseph Schön als Vertreter der deut⸗ schen Studenten Oesterreichs und Frau Elly Stärck im Namen der Steiermärker Frauen. Dr. von Planner feierte in seiner Rede den . Bismarck als das Muster eines deutschen Mannes. Redner führte dann aus, daß die Steiermärker, gleichwie sie in deutscher Treue an dem österreichischen Herrscher— hause und an Oesterreich hingen, auch treu an der geistigen Zusammengehörigkeit mit ihren Stammesgenossen in Deutsch⸗ land festhielten, welcher Fürst Bismarck durch die Schaffung des deutsch-österreichischen Bündnisses Ausdruck gegeben habe. Fürst Bismarck erwiderte in längerer Rede. Er be⸗ tonte, den „Hamburger Nachrichten“ zufolge, daß die Herzlichkeit, mit der er 1879 in Wien empfangen worden sei, den Gedanken in ihm befestigt habe, daß ein Ersatz für die alten Beziehungen der Bundesgenossenschaft geschaffen werden müsse. Dieser Ersatz sei in dem Dreibund gefunden worden, der in seinen Ur—⸗ sprüngen in die alte deutsche Kaiserzeit zurückreiche. An ihrer einheitlichen Zukunft brauche die deutsche Nation nicht zu verzweifeln; die Nachbarnationen hätten ebenfalls schwere Bruderkämpfe bis in die jüngste Zeit gehabt. Der Fürst empfahl schließlich den österreichischen Deutschen, im fühl ihrer Kraft Nachsicht und Duldung gegenüber den minderberechtigten Rivalen innerhalb der öster⸗ reichisch⸗ungarischen Monarchle zu üben, und schloß mit einem Hoch auf den Kaiser Franz Joseph.

Desterreich⸗ Ungarn.

Die Erzherzogin Otto, Tochter des Prinzen Georg

von Sachsen, ist am Sonnabend früh von einem Prinzen glücklich entbunden worden. Der Nuntius am Wiener Hofe Monsignore Agliardi ist gestern zum Besuch des Fuͤrst⸗Primas Kardinal⸗Erz⸗ bischofs Vaszary in Gran eingetroffen und feierlichst empfangen worden. Bei der Tafel dankte der Nuntius dem er iner. für den Empfang und versprach, dem apst von der Anhänglichkeit und Treue der ungarischen ation ihm gegenüber

ittheilung zu machen; sodann richtete!

der Nuntius an den Fürst⸗Primas die Bitte, als Wächter der ausgezeichneten Heldennation seine edlen Kämpfe bis zu den gewünschten Ergebnissen führen.

Aus Bu da pest berichtet W. T. B.“ Franz Kossuth abe anläßlich seiner Wahl zum Abgeordneten einem ortigen Journalisten gegenüber geäußert, er werde im Abge⸗

ordnetenhause nicht früher erscheinen, als bis sein Mandat verifiziert sei; mit seiner ersten Rede werde er sich nicht beeilen, er werde nur sprechen, wenn er dies im Interesse der Sache für nothwendig halte. „Ich bin“, so fuhr Kouth fort, kein Freund über= flüssiger und häufiger Reden; ich werde beweisen, daß ich nicht nach Ungarn gekommen bin, um Lärm zu machen, sondern an dem nr i he politischen Leben nach Maßgabe meiner bescheidenen Kräfte theilzunehmen“

Der griechisch⸗orientalische Erzbischof in Czernowitz Dr.

Morariu⸗Andriewiez ist gestorben.

Großbritannien und Irland.

Gladsto ne empfing gestern, wie W. T. B.“ berichtet, in Hawarden eine Anzahl armenischer Flüchtlinge. Er drückte ihnen seine tiefe Theilnahme aus und fügte hinzu, er fürchte, die Versprechungen seitens der Türkei, Reformen einzuführen, könnten das Ende der gegenwärtigen nützlichen Aktion veranlassen. Die Versprechungen seien werth⸗ los; man dürfe davon nur glauben, was thatsächlich durch⸗ geführt sei. Gladstone fügte inzu, daß er trotz seiner Jahre nicht aufhören werde, seine Stimme für die Sache der Menschlichkeit zu erheben.

Frankreich.

Der Senat setzte am Sonnabend die Berathung des Budgets fort, hielt die gestern gefaßten Beschlüsse im all⸗ gemeinen aufrecht, änderte sie jedoch auf Ersuchen des Minister⸗ Präsidenten Ribot etwas um, um ein Einvernehmen mit der Deputirten kammer herbeizuführen, welche dann das Budget in dieser Fassung annahm und sich bis zum 14. Mai vertagte. Der Senat hat sich bis zum 21. Mai vertagt.

Der britische Dampfer Australia“ ist in Havre ein⸗ getroffen, um den Präsidenten der Republik zu begrüßen, der am Mittwoch dort erwartet wird. Eine große Menschenmenge hatte sich auf der Mole eingefunden, alle Behörden waren anwesend.

Der britische Dampfer „Brinkburn“, der für Mada⸗ gascar bestimmtes Kriegsmaterial an Bord hat und wegen einer Havarie ö. Reparatur nach Malta gegangen war, hat von dort die Reise fortgesetzt.

Rußland.

Der Adjunkt des Ministers des Innern Ssipjagin ist, nach einer Meldung des W. T. B. aus St. Petersburg, zum Verweser der Kanzlei zur Entgegennahme von Bitt⸗ schriften und an seiner Stelle der Senator Goriemykin zum Adjunkten des Ministers des Innern ernannt worden. Der General Richter bleibt Chef des Hauptquartiers des Kaisers. Der Adjunkt des Kommandanten des Kaiser⸗ lichen Hauptquartiers, General⸗Adjutant Wojeikow ist zum Ober⸗Kammerherrn ernannt worden. Zu Wirklichen Staatsräthen sind ernannt worden: der Minister⸗Resident beim Vatikan Is wolsky und der Botschafts⸗Rath Tschary⸗ kow in Berlin unter Verleihung der Kammerherrnwürde. Dem Botschafts⸗Rath Grafen Pahlen in Berlin ist der Annen⸗ Orden zweiter Klasse und die Kammerherrnwürde, dem Bot⸗ schafts-Attachs van der BVliet in Berlin der Stanislaus⸗ Orden dritter Klasse verliehen worden.

Italien.

Der König der Belgier ist am Sonntag in Mailand eingetroffen und hat sich im Laufe des Nachmittags nach Pavia begeben. Gestern Abend traf der König in Florenz ein.

Der „Capitale“ und der „Opinione“ zufolge dürfte die Reise des Königs der Belgier mit der Verlobung des Prinzen von Neapel mit der Prinzessin Clementine von Belgien in Zu⸗ sammenhang stehen. Die Verlobung werde, wie das erst⸗ genannte Blatt wissen will, in der Thronrede des Königs Humbert bei Eröffnung des Parlaments offiziell bekannt gegeben werden.

Der Herzog von Genua ist in Rom eingetroffen, um von dem König und dem Marine⸗Minister Instruktionen für den Besuch der italienischen Schiffe in Kiel und in England in Empfang zu nehmen.

Die alt Stefani“ meldet, der Erzbischof Alt⸗ mayer von Bagdad, apostolischer Delegat für Mesopotamien, Armenien und Kurdistan, werde in nächster Zeit in Begleitung eines Missionars, der Zeuge der Vorfälle in Armenien gewesen sei, in Rom erwartet, um der Propaganda Bericht zu erstatten.

Wegen Erkrankung des Staatsanwalts Auriti wurde die Verhandlung des Prozesses Giolitti vor dem Kassationshof auf den 22. April vertagt.

SDyanien.

Graf Benomar ist, wie ‚W. T. B.“ meldet, zum Bot⸗ schafter am italienischen Hofe ernannt worden.

Türkei. Zu Ehren des bisherigen deutschen Botschasters bei der Hohen Pforte Fürsten Radolin fand, wie „W. T. B.“ aus Konstantinopel berichtet, am Sonnabend im Ildiz⸗-Kiosk ein Abschiedsdiner statt, welchem die Familie des Botschafters, die Mitglieder der deutschen Botschaft, der Großvezier Dschewad⸗ Pascha, die Gesandten, eine Anzahl hoher Staatswürden⸗ träger sowie viele Deutsche, deren Einladung der Sultan dem Botschafter Fürsten Radolin überlassen hatte, theil⸗ nahmen. Der Sultan überreichte dem Fürsten Radolin eine Uhr, welche der Sultan Abdul Medjid während seines ganzen Lebens getragen hatte. Fürst Radolin, welcher Ende nächster Woche Konstantinopel verläßt, verabschiedete sich am Sonntag Abend mit seiner Familie von den Deutschen, die zu diesem Zweck sich im Teutoniasaal eingefunden hatten.

Serbien.

Pasic hat, wie, W. T. B. aus Belgrad erfährt, sämmt⸗ liche radikale Lokalausschüsse telegraphisch davon benachrichtigt, daß der Zentralausschuß die Nichtbetheiligung der radi⸗ kalen Partei an den Skupschtinawahlen beschlossen habe.

Amerika.

Die Staatseinnahmen der Vereinigten Staaten in der ersten Hälfte des Monats April betrugen 12 355 455, die Ausgaben 21 210 939 Dollars.

Der Präsident Porfir io Diaz hat dem mexikanischen Kongreß die Mittheilung gemacht, daß die Streitfrage zwischen Ve xico und Guatemala nunmehr als geschlich tet

chtet werden könne, da Guatamala die Bedingungen Nericos angenommen habe. .

Nach einer in Madrid eingetroffenen amtlichen Deyesche ist der Marschall Martinez Campos am Sonntag Mittag in Portorico eingetroffen und mit großer Begeisterung empfangen worden. Die Strahen wgren geflaggt. Um 5 Uhr i tage setzte der Marschall die Reise in der Richtung auf Juantanamo [Cu ba) fort. In der Ostprovinz Cubas

fen die Spanier die Aufftändischen geschlagen, auch ber Bande Maceös sei eine Niederlage beigebracht worden. Von den Aufständischen seien zwei angebliche Generale, darunter Frombet, gefallen und drei Anführer in die Hände der Spanier gerathen In New⸗York ist aus Havanna die Nachricht Ingetroffen, der Infurgentenführer General Gomez sei aus San Domingo auf Cuba eingetroffen.

Asien.

Aumöis Simla meldet das „Reuter'sche Bureau“, der Lieutenant Edwards sei von Umra Khan nach dem Lager don Sado gesandt worden; General Low hoffe, daß auch der Lieutenant Fowler, der nach den eingegangenen Berichten unverletzt sei, in kurzem ankommen werde. Der Bruder Umra Khan's, Mahomed Schah, welcher den Engländern den Uebergang über den Swatfluß zu ver⸗ legen gesucht hatte, soll, wie weiter gemeldet wird, von dem Fhan von Dir, der auch das Fort Dir eingenommen habe, gefan gen genommen worden sein. .

Ferner meldet dasselbe Bureau, es sei der unter Oberst

Kelly stehenden Abtheilung am 9. April gelungen, die kleine Garnison von Maetudsch zu entsetzen nach heftigem gampfe mit dem 50900 Mann starken Feind, der sich dem Vor— rücken entgegengestellt habe. Der Feind habe unter Mitnahme der Verwundeten die Flucht ergriffen und fünf Todte zurück— elassen. ; Hie „Times“ meldet aus Rangoon, es sei wenig Aus⸗ sich vorhanden, daß die englisch-französische Kom⸗ mission zur Abgrenzung des Pufferstaats zwischen Siam und Birma zu einem frühen Abschluß der Schwierigkeiten gelangen werde, da es zwischen den franzoͤsischen und englischen Mitgliedern der Kommission namentlich aus dem Grunde häufig z Friktionen komme, weil die Franzosen einen Militärposten snnethalb des britischen Gebietes zu errichten versuchten. In⸗ folge des Vorgehens der Franzosen solle eine britische Besatzung pon 200 Mann nach Kangtung abgesandt werden. .

Aus Yokohama von ö. meldet das „Reuter sche Bureau“, die gestrige Sitzung der japanischen und chinesischen Bevollmächtigten in Simonoseki habe fünf Stunden ge— dauert. Es heiße, dies sei die Schlußsitzung gewesen; die

chinesischen Bevollmächtigten rüsteten sich zur Heimkehr.

Nach einer Meldung der Times“ aus Shanghai von gestern, hätte der Schwiegersohn Li⸗Hung⸗Tschangs dort—⸗ hin telegraphiert, daß der Friede gestern unter⸗ jeichnet worden sei. Die Bedingungen seien folgende: Un⸗ abhängigkeit Koreas; Japan behält die eroberten Plätze und das Gebiet östlich vom Liau⸗Flusse; Formosa wird dauernd abgetreten; Zahlung einer Kriegsentschädigung von 1090 Mil— lionen Dollars und Abschluß eines Schutz⸗ und Trutzbündnisses.

Afrika.

Aus Tanger erfährt das Reuter sche Bureau“, daß der bei Saffi von 12 Mauren überfallene deutsche Geschäftsreisende Rockstroh seinen Wunden erlegen sei. Man habe ihn drei Tage lang, ohne le zu leisten, in einem Duar liegen lassen. Der deutsche Vize⸗Konsul in Mogador sei in Tang er eingetroffen. Die Wege, besonders die um Casablanca, Mazagan und Saffi, seien sehr unsicher. z

5 in Paris eingetroffene Depesche des Obersten Mon⸗ teil, der nach Grand-Bassam zurückgekehrt ist, meldet, daß die von ihm geführte Kolonne bei den verschiedenen Zu⸗

sammenstößen mit den Banden Samory's und mit

den Stämmen von Djamala und Dj imini im Februar 11 Todte und 34 Verwundete gehabt 366 Monteil selbst habe eine Wunde am Schenkel erhalten, deren Heilung er für sicher erkläre. Die Banden Samory's seien nach Osten zurückgeworfen worden. Der Trägermangel habe die Fortsetzung der begonnenen Operationen verhindert. Eine Depesche des Gouverneurs Binger giebt der Hoffnung Aus⸗ druck, daß die Erregung unter den Stämmen von Djamala und Djimini nachlassen werde und daß das ursprüngliche ,, . von einer kleinen Kolonne unter dem Oberbefehl audrelier's wieder aufgenommen werden könne.

Parlamentarische Nachrichten.

Das Mitglied des Hauses der Abgeordneten für den 5. Koblenzer Wahlbezirk (Cochem⸗Mayen) Scheben ist am 14. d. M. in Köln gestorben.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Die Bestimmung des 5 10 3. 2 des Patentgesetzeß vom 7. April 1891: .Das Patent wird für nichtig erklärt, wenn sich ergiebt, daß die Erfindung Gegenstand des Patents eines früheren An⸗ melders 7 war nicht enthalten in dem Patentgesetz vom 2. Mai 18577. Nichtsdestoweniger bildet, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, J. Zivilsenats, vom 8. Dezember 1594 dieser Umstand auch nach dem älteren Patentgesetz vom 25. Mai 1877 einen Nichtigkeitsgrund, und es ist deshalb eine vor dem Inkrafttreten des neuen Patentgesetzes vom 7. April 1891 patentierte Erfindung, welche, wie sich nachträglich ergiebt, Gegenstand des Patents einer früheren Anmeldung ift, fär nichtig zu erklären. ... Das Reichs richt nimmt jetzt lim een zu einem früheren Aus— Pruche) an, 9. die frühere Anmeldung auch nach dem Patentgesetz vom 25. Mai 1877 einen Nichtigkeitzgrund bilde. Denn nach 8 3 dieses Gesetzes hat derjenige auf die Ertheilung des Patents Anfpruch, welcher die Erfindung zu erst anmeldet. Da— nach kann der spätere Anmelder derselben e, ,, im Verhältniß zum früheren Anmelder und gegenüber der patentertheilenden Bebörde nicht als der Anmelder einer neuen Erfindung im Sinne des §1 des Patentgesetzes angesehen werden. Das Patent ist aber nach 5 1 ür nichtig zu erklären, wenn die Erfindung nach § 1 nicht patent⸗ sãhig war. Daß das Gesetz diesen Fall der mangelnden Neuheit nicht och einmal besonders genannt hat, erklärt sich eben daraus, daß er sich aus 5 3 in Verbindung mit 5 1 ergiebt. (270 / 94)

Die Ausführung des durch S 551 8 Preuß. Allg. Landrechts der Polizeibehörde eingeräumten Rechts, ein verfallenes, dag Publitum efäbrdendes Gebäude abzubrechen, giebt, nach zinem Urtheil des Reichsgerichts, VI. Zivilsenats, bom 24. Januar . dem Eigenthümer desselben keinen Anspruch auf Ent⸗

ba digung Feiteng des Staateg; selbst wenn der bon der Srts— Polizeibeh rde auf Grund der erwähnten gesetzlichen Bestimmung ver⸗

fügte Abbruch ein sachlich ungerechtfertigter war (indem bei. pielsweise die iugezogenen Sachverständigen sich binsichtlich der Baufälligkeit geirrt haben, kann der Gigenthümer eine Entschädigung weder vom Staate, noch von der Orte gemeinde, sondern nur von denjenigen Personen, welche den Abbruch irrtbümlich verschuldet haben, beanspruchen. Ein Entschädigungẽ⸗ anspruch aus den 55 74, 75 der Einleitung zum Allgemeinen Land⸗ recht steht demjenigen zu, der durch Anordnungen der Behörden ge⸗ nöthigt wird, seine besonderen Rechte und Vortheile dem Wohle des gemeinen Wesens aufzuopfern. Von einer derartigen Aufopferung kann da nicht die Rede sein, wo die Anordnung der Behörde auf einer gesetzlichen Einschränkung des Eigentbums, namentlich auf den durch die S5 36 ff. des Allgemeinen Landrechts Theil 1 Titel 8 den Eigen⸗ tbämern städtischer Gebäude auferlegten Eigenthumsbeschränkungen beruht... Es könnte sich also nur fragen, ob der 5 75 der Ein⸗ leitung hier deshalb Anwendung finden darf, weil die gesetz⸗ lichen Voraussetzungen für den Abbruch der Scheune nicht erden waren, der Abbruch mithin sich als eine ungerecht⸗ ertigte Maßregel des Polizei⸗Präsidiums darstellt. Diese Frage ift indessen zu verneinen. Denn nur auf Eingriffe in Privat. rechte zum Woble des ö Wesens pen, sich der § 75 a. a. O. Zwar liegen solche Eingriffe, wie das e, n. in seinem Urtheil vom 8. Mai 1890 ausgeführt hat, nicht bloß dann vor, wenn eine Kollision zwischen den Privatrechten Einzelner und deren Pflichten zur Beförderung des allgemeinen Wobls in Wirklich- keit bestanden bat, vielmehr unter Umständen schon dann, wenn die zuständigen Verwaltungsbehörden eine Kollision, wie sie der S 74 der Einleitung voraussetzt, unrichtiger Weise als vorhanden angenommen und auf Grund dieser Annahme die Aufopferung besonderer Rechte und Vortheile zum Wohle des gemeinen Wesens angeordnet baben. Anders estaltet sich aber die Sachlage im gegenwärtigen Falle. Nach den Fest⸗ ellungen der Vorinftanz und dem eigenen Vortrage der Klägerin hatte die Anordnung des Abbruches nicht darin ihren Grund, daß das Volizei⸗Präsidium einen Widerspruch zwischen den Rechten oder Vor- theilen der Klägerin und den Pflichten zur Beförderung des gemein—⸗ schaftlichen Wohls zu erkennen meinte, sondern nur darin, daß das Polizei⸗Präsidium irrtbümlicher Weise die gesetzlichen VoVsaussetzungen der 39 56 des Allg. L.⸗R. 18 für den Abbruch der Scheunen als gegeben ansab, daß es also eine aus der gesetzlichen Einschränkung des Eigenthums folgende Verpflichtung der Klägerin, nicht eine Auf⸗ opferung ihrer besonderen Rechte und Vortheile erzwingen zu dürfen glaubte. Ein derartiger Irrthum kann einen Entschädigungsanspruch gegen diejenigen begründen, die ihn verschuldet haben, aber niemals auf Grund des § 75 der Einleitung gegen den Staat oder die Ge⸗ meinde, in deren Interefse das Polizei⸗Präsidium weder gehandelt hat noch hat handeln wollen. (296 94.)

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Nach 5 12 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 kann durch Orts statut festgestellt werden, daß an noch nicht fertig bergestellten Straßen Wohngebäude, die nach diesen Straßen einen Ausgang haben, nicht errichtet werden dürfen, und nach § 15 desselben Gesetzes kann ortsstatutarisch der Anbau an einer neuen Straße von der Leistung der Straßenanliegerbeiträge abhängig gemacht werden. In Bezug auf diese Bestimmungen hat das Ober⸗Verwaltungsgericht, II. Senat, durch Urtheil vom 14. November 1894 ausgesprochen:

I) Ortsstatutarisch kann der Anbau von Wohngebäuden mit einem nur mittelbaren Ausgang nach der noch nicht fertig ber⸗ estellten Straße, während der unmittelbare Hauptausgang nach einer ertigen Straße führt. untersagt werden. Es genügt das Vor⸗ handensein eines mittelbaren Ausganges; darauf, ob er besonders für das Gebäude bestimmt oder tbatsächlich für dasselbe benutzt wird, kommt es nicht an. Wann ein mittelbarer Ausgang für das Gebäude anzunehmen sei, ist nach den obwaltenden Verhältnissen zu beurtheilen. Daß nicht jeder Ausgang, aus welchem man auf irgend einem Umwege zu der be⸗ treffenden Straße gelangen kann, ein mittelbarer Ausgang nach dieser Straße ist, liegt auf der Hand. Auch wird man einen solchen in Er⸗ mangelung besonderer Umstände dann nicht annebmen können, wenn die Kommunikation ohne das Betreten fremden, dazwischen liegenden wenngleich offenen Terrains nicht möglich ist.

2) Ist statutarisch die Heranziehung zu Straßenanliegerbeiträgen für ein Haus mit einem Ausgang nach einer neuen Straße festgesetzt, so ist der Adjazent zur hlunß der Anliegerbeiträge nicht nur für die Länge dieses Haufe, sondern auch für die Länge seines daran sftoßenden unbebauten Terrains verpflichtet, welches zur Zeit der Erbauung des Hauses oder, falls der Ausgang erst später angelegt ist, zur Zeit dieser Anlegung eine wirthschaft⸗ liche Einheit mit dem Hause bildet; die Eintragung im Grund buch des unbebauten Terrains mit dem Hause auf, demselben Folium beeinflußt in keiner Weise die thatsächliche Ab—= grenzung der Grundstücke in Bezug auf ihre. Verwendung und Benutzung. Der Vorderrichter fuhrt an, gegen die vom Kläger behauptete Selbständigkeit der Grundstücke spreche einmal der Um⸗ stand, daß sie im Grundbuche auf demselben Folium eingetragen seien, und fodann, daß durch die Pforte (welche neben einem Hauptausgange nach einer anderen Straße einen mittelbaren Ausgang bildet) ein Verkehr sowobl nach dem Hause als nach den unbebauten Parzellen thatsächlich möglich fei. Hieraus ergiebt sich aber nicht die Zusammen, gehörigkeit, namentlich nicht die wirtbschaftliche Einheit, worauf es vorzugsweise ankommt. Die Eintragung im Grundbuch fällt unter andere Gesichtspunkte und beeinflußt in keiner Weise die ihatsächliche Abgrenzung der Grundstucke in Bezug auf ihre Verwendung und Be⸗ nutzung; ein gemeinschaftlicher Zugang aber ist sehr wohl auch zu xerschiedenen, völlig selbständigen Grundstücken denkbar. (II 1545.)

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Kunft und Wissenschaft.

Im Lichthofe des Königlichen Kunst gewerbe Museums wurdẽ geftern eine umfangreiche Ausstellung von Verfahren des Kunstdrucks eröffnet. Die verschiedenen Methoden graphischer Vervielfältigung älterer Zeit und besonders die neuen Reproruktions - verfahren, welche sich der Photographie und mechanischer Erfindungen bedienen, werden in ausgewählten Beispielen derart veranschaulicht, daß die Herstellung von dem als Vorlage dienenden Original bis jum fertigen Druckwerck in allen Stadien verfolgt werden kann. Die Ausstellung zerfällt in vier Gruppen; die erste gilt den Hoch druckverfahren ( Holzschnitte, Hochãßungem), die zweite den Tiefdruck verfahren (Kupferdruck, Heliogravüre), die dritte den Flachdruckver⸗ fahren (Lithographie, Lichtdruck; die vierte vereinigt die Erzeugnisse der farbigen Reproduktionstechnik, welche gerade jetzt durch die photo⸗ chemische Theilung der Farben einen ganz neuen Aufschwung nimmt. Die Ausstellung, welche unter der Leitung des Herrn Br. Graul steht, ist von allen Staatsinstituten (an ihrer Spitze die Kaiferliche Reichsdruckerei) durch

gabe charakteristischer Blätter, unterstützt; auch wichtige Arbeiten einiger fremden Institute, wie der Hof und Staatsdruckerei in Wien, der Staatsdruckerei in St. Petersburg, werden vorgeführt. Die Berliner Kunstdruckereien haben sich fast vollzäblig betheiligt, ebenso die künstlerisch höchststehenden Verlagsanstalten in Wien, Stuttgart, Munchen und Paris. Die farbigen Plakate stammen aus allen Theilen Deutschlands, aus England, n n, ,, . und Amerika. Aus Sammlungen bie Liebhaber sind einzelne ältere, sowie heworragende japanische Kunstdrucke beigesteuert. Besonders dankenswerth sind die Leibgaben mehrerer hervorragender Künstler, die einige ihrer grapbischen Werke, Radierungen, Stiche, Schabkunst⸗ blätter, Holzschnitte in vollständigen Etatfolgen überlassen haben. Die Ausstellung unterscheidet sich von ähnlichen früheren Veran⸗ staltungen größeren Umfangs dadurch, daß diese es sich angelegen sein ließen, die kunftlerifche Entwickelung in möglichst großem Umfange

vorzufübren, wãhrend hier mit knappster Beschrãnkung nur die tech⸗ nischen Verfahren an möglichst guten Beispielen gezeigt werden. Letztere gewähren, svstematisch aneinandergereiht, eine voll- stãndige und schnelle NUebersicht, die noch durch erklãtende Beischriften und einen gedruckten Führer möglichst gefördert wird.

Schulwesen.

Nach den dem R. u. St. A. zugegangenen Schul programmen batte das Königliche Luisen⸗ Sym nasium zu Berlin (Direktor Georg Kern) am Schluß des Schuljahres 1894/95 eine Frequenz von 973 Schülern (gegen 9889 am 1. Februar 1894), davon 2983 n 302) in der Vorschule, aufzuweisen, und zwar besuchten die

nstalt 869 evangelische, 36 katholische, 1 Dissident und 67 jüdische Schüler, 912 Einheimische und 60 Auswärtige (Ausländer hefanden sich nicht darunter). Mit dem Zeugniß der Reife wurden Michaelis 1894: 17, Ostern i895: 13 Abiturienten entlassen. Zum Lehrkörper des Gymnasiums zählen 35, zu dem der Vorschule 6 Mitglieder. Bei⸗ gegeben ist dem Jahresberichte eine Abbandlung von Professor Dr. Gemß über Statistik der Symnasial-⸗Abiturienten im Deutschen Reich während der letzten drei Schuljabre', auf welche wir noch zurückkommen werden. Das Programm des Friedrichs ⸗Gym⸗ na sium zu Berlin (Direktor Professor Dr. Voigt) enthält außer den Schulnachrichten eine Abhandlung von Professor Pr. Eduard Fischer über Reihenentwicklungen und die Potenzen mit imaginären Ex⸗ ponenten. Die Reifeprüfungen bestanden Ostern d. J. 9, Michaelis v. J. 20 Abiturienten. Besucht war die Anstalt am Schluß des Schuljabres 1894/85 von 658 Schülern, von denen 175 auf der Vorschule waren (gegen 649 bezw. 175 am 1. Februar 1894), und zwar von 379 evangelischen, 21 katholischen und 258 jüdischen Schülern, von 617 Einbeimischen, 41 Auswärtigen und 1 Ausländer. Das Dorotheenstädtische Realgymngsium zu Berlin (Direktor , Dr. Schwalbe), mit dem auch ein pädagogisches Seminar ver⸗ unden ist, besuchten 692 Schüler, davon 116 die Vorschule (gegen ß80 bezw. 119 am 1. Februar 1894). 549 exvangelische, 23 katbo⸗ lische, 1 Dissident und 126 jüdische Schüler, 623 Einheimische, 64 Aus wärtige und 6 Ausländer. Die Reifeprüfung bestanden Michaelis v. J. 1E, Ostern d. J. 8 Abiturienten. Dem . ist eine Abhand- lung von Dr. E. Peters über Die Vision des Tungdalus, ein Bei⸗ trag zur Kulturgeschichte des Mittelalters“ beigegeben. Das Königliche Gymnasium zu Hadamar zäblte am Schluß des Schuljahres 1894/95: 134 Schüler (gegen 128 am 1. Februar 1894), darunter 112 Katholiken, 18 Evangelische und 4 Juden, 32 Einheimische, 100 Auswärtige und 2 Ausländer. Mit dem Zeugniß der Reife wurden? Abiturienten entlassen. Das Programm des stãdtischen Real⸗Progvmnasiums und der höheren Töchter⸗ schule zu Wollin in Pommern enthält neben den Schulnachrichten den zweiten Theil einer im vorjährigen Bericht begonnenen historischen Abhandlung von Dr. Porrath über Die Züge der Dänenkönige gegen Julin nach Saxo Grammatikus *. Besucht war das Real⸗Progymnasium am Schluß des Schuljahres 1894 95 von 87 Schülern (83 Evangelischen, 1Dissidenken und 3 Juden, 54 Einbeimischen und 33 Auswärtigen), die Vor⸗ schule von 30 Schülern (29 Evangelischen und 1 Dissidenten, 25 Ein⸗ beimischen und 5 Auswärtigen), die Töchterschule von 89 Schülerinnen (84 Evangelischen und 5 Jüdinnen, 84 Einheimischen und 5 Aus⸗ wärtigen), gegen 92 bezw. 28 Schülern und 100 Schülerinnen am 1. Februar 1894. Die Reifeprüfung bestanden zu Ostern d. J. 8, zu Michaelis v. J. 2 Schüler.

Land⸗ und Forftwirthschaft.

Ernteaussichten in Italien.

In Süditalien und Sizilien haben die Saaten gut überwintert und stehen zur Zeit vortrefflich; nur würden ietzt reichliche Nieder⸗ schläge erwünscht sein. Auch aus den übrigen Theilen Italiens lauten die Nachrichten im allgemeinen zufriedenftellend.

Saatenstand in Rumänien.

Die Wintersaaten sind, soweit sich bis jetzt beurtheilen läßt, gut durch den Winter gekommen. Namentlich soll der Stand des Raps in den meisten Gegenden ein vorzüglicher sein. Dagegen ist der Frühjahrs—⸗ anbau infolge der großen Feuchtigkeit verzögert worden.

Saatenstand in Bulgarien.

Die Saaten sind gut durch den Winter gekommen und stehen zur Zeit recht befriedigend. Die gl e , elfen war vom Wetter sehr begünstigt.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungẽ⸗ Maßregeln.

Bu dapest, 14. April. W. T. B.“ berichtet: Das Ackerbau⸗ Ministerium hat die dtung von hundert dem Unternehmer der Postwagenbeförderung gebörigen Pferden, welche an Rotz erkrankt waren, angeordnet, sowie die Untersuchung sämmtlicher Pferde der Hauptstadt durch staatliche Thierärzte befohlen. Gleichzeitig wurde eine strenge Bestrafung derjenigen Organe der Kommunalbehörden, welche sich augenscheinlich schwerer Versäumnisse schuldig gemacht haben, angeordnet.

Verdingungen im Auslande.

Niederlande.

18. April, 11 Uhr. Bureau der Militärbäckerei in Breda, Halstraat 457, für die Militärbäckerei in Maastricht: Lieferung ven Io 000 Kg harten und 2000 kg weichen Weizen im Mindestgewicht von 78 beziehungsweise 76 kg ver Hektoliter. Bedingungen zur Ein— sicht im genannten Bureau von 9—- 12 Uhr.

Bulgarien.

17. April, 9 Uhr. Ministerium für Handel und Ackerbau. Die Briquettesfabrik der Koblengrube Pernik benöthigt jahrlich ca. 900 t halbschmierigen Harzes. Hiervon sind vorläufig 200 t im Werthe von 19 000 Fr. zu liefern. Superlizitation am 19. April. Kaution 950 Fr. Bedingnisse in der Minensektion des gedachten Ministeriums.

Verkehrs⸗Anstalten.

Zur Beförderung von Briefen und Postpacketen nach Deut sch. Südwest ⸗Afrika bietet der am 30. April von Hamburg dabin abfahrende Postdampfer eine günstige ,. Die be⸗ treffenden Sendungen müssen mit dem Leitvermerk ü ber Ham- burg mit direktem Dampfer versehen sein. PVostpackete sind bis zum Gewicht von 5 kg zur Mitbeförderung zulässig; das Porto beträgt 3 Æ 56 3 und muß vom Absender vorausbezahlt werden.

Flensburg, 15. April. (W. T. B) Die während des Winters eingestellte Dampfschiffahrt Flensburg Sonder— burg⸗Korsör ist heute wieder eröffnet worden.

Bremen, 14. April. (W T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer Werra ist am 11. April Nachmittags in Rew⸗JVork angekommen. Der Postdampfer Köln“ hat am 11. April Vormitkag“ St. Vincent passiert. Der Schnelldampfer Saale“ ist am 12. April Morgens in NewYork angekommen. Der Schnelldampfer „Fulda hat am 12. April Nach= mittags die Reise von Neapel nach Algier fortgesetzt. Der Postdampfer Weimar? hat am 12. April Nach⸗ mittags Doper passiert. Der Postdampfer Stuttgart“ ist am 12. April Morgens in Baltimore angekommen,. Der Reicht⸗ Postdampfer Bayern“ hat am 12. April die Reise von Sin ga

ch Colombo . Der Reichs. Postdampfer Gera“, st am 12. April Nachmittags in Colombo hin Heinrich“ ist ekommen. Hamburg ⸗Ameri⸗ Der Postdampfer

Triest, 15. April. (W. T. B.) Der Lloyddampfer Thalia“ ist heute Nachmittag hier eingetroffen.