lebhafte R wieder fallen
Niederlande.
Ohne Datum. Gemeente-Gasfabriek zu Schiedam: i angabe für englische und westfälische Gas kohlen verlangt. Offerten
ai 1895 einzusenden.
Verkehrõ⸗Anstalten.
sind vor dem 6.
Vom 1. Mai ab ist bei Postpacketen im Verkehr mit Meon= r Hauptstadt von Liberia, eine Werthangabe bis 400 4 zulässig, für welche neben dem tarifmäßigen Packetporto eine Versicherungsgebühr von 16 3 für je 240 zu entrichten ist.
rovia, der
Laut Telegramm aus Aachen ist die zweite englische Post über Ostende vom 29. d. M. ausgeblieben. ahnhof Verviers
Einstündiges Stillliegen des Zuges vor infolge Beschädigung der Sean n.
Bremen, 30. April. (W. T. B.)
over passiert. Der Reichs. Postdampfer gesetzt. ;
am burg, 29. April. kanifche Packetfahrt⸗Aktiengesellschaft.
Saxonia“ ist gestern in St. Thomas angekommen.
— (W. T. B) Der Union ⸗-Dampfer Goth' ist am Sonnabend auf der Ausreise in Dartmouth, der Union⸗Dampfer Arab“ heute auf der Heimreise in Southampton
London, 289. April.
angekommen. Der Union ˖ Dampfer Pretoria! Ausreise in Kap stadt angekommen.
Theater und Mufik.
Im Königlichen Opern hause geht morgen Verdis Trou⸗ badour' mit folgender . in Scene: Graf Lung; Herr Bulß, iedler, Manrico: Herr Sommer, Azucena: Frau
Leonore: Frãulein ; —— Kavellmeister Weingartner dirigiert.
Im Königlichen Schauspielhause beginnt morgen die
erf Gesammtaufführun
piel Die Nibelungen“. rster Abend:
Volker: Herr Keßler, Kaplan: Herr Kahle.
Herr Direktor Fritzsche hat die Scubrette Fräulein Niemann für die unter seiner Leitung vereinigten Bühnen, Friedrich⸗Wilhelm⸗
i un . Unter den Linden, engagiert; sie wird in der Jubiläums -Vorstellung der Zeller schen Operette „Der Obersteiger am Freitag zum ersten Male auftreten.
um Besten der Wittwenkasse des Berliner Lehrervereins ver. anstastet der Sängerbund des Berliner Lehrervereins“ am 10. Mai in der Phil⸗
stãdtisches Theater und T
Leiter: Professor Felix Schmidt harmonie ein Konzert, für welches die Veineberg und der Violinvirtuose Herr Mitwirkung zugesagt haben.
ianistin
Mannigfaltiges.
In der Sitzung des Elektrotechnischen
23. April berichtete Herr Ober Ingenieur Görges von Ver suchen, von Siemens u.
zahl, halten des Lichtbogens erörtert hatte, fahren, den zeitlichen Verlauf einer Periode photographisch zu fixieren,
K infolge der Festigkeit des Weizens, später jedoch
Weisen pr. Mal 63z, pr. Juli 643. Mais pr. Mai 471, Speck short clear nomin. Port vr. April 12,171.
Verdingungen im Auslande.
( Norddeutscher Lloyd.
Der Schnelldampfer Fulda“ ist am 27. April Nachmittags von
New⸗ork nach der Weser abgegangen. Der Postdampfer Roland“ ist am 29. April Vormittags in Corunna angekommen.
ostdampfer Prinz Heinrich hat am 28. April Vormittags
Bayern
29. April Morgens die Reise von Port Said nach Neapel fert⸗
(W. T. B.) Hamburg ⸗Ameri⸗
von Friedrich Hebbel's deutschem Trauer 1. Der gehörnte Siegfried‘, Siegfried's Tod!. Die Hauptrollen sind, wie folgt, besetzt: Siegfried: err Matkowsky, Hagen Tronje; Herr Molenar, Brunhilde: Fräulein indner, Kriemhilde: Fräulein Poppe, König Gunther: Herr Arndt,
die im Laufe der letzten Jahre im Versuchsraum Halske am ele ktrischen Wechselstr om licht⸗ bogen angestellt worden sind. Nachdem er den Einfluß der Perioden⸗ der Bogenlänge und Form der Stromkurve auf das Ver⸗ beschrieb er der Lichtschwankungen während e d tie sowie ein anderes Ver⸗ fahren, sie direkt photometrisch zu bestimmen. Die Resultate wurden
8 4 zeitli
ierfachtelegraphie in hundert Telegrap 3 derart betrieben, Draht geschickt werden.
von Cdison und — Herr Dr. Feu
Dienstag, den 28. Mai, statt.
rund:
änner und 13200 An
im Jahre vorher.
Der Reichs⸗
hat am
Der Postdampfer
ist heute auf der neue Legate.
Breslau, 29. April.
Wiesbaden.
Straßen eingestellt.
Fraͤulein Amelia starken Setose
Ausnahme der Domkirche sind no
normal.
Vereins am über eine Reihe zugegangen.
Wiesbaden, 30. April. (vergl. Nr. 102 d. Bl.) ist, wie ein Ver⸗
ischen Diagrammen sowie in einer Reibe von Kurven
Verlauf der Spannung, der Stromstärke und der Lichtintensttãt darstellen. An den Vortrag lebhafte Diskussion. — Darauf hielt der Redakteur der Elektro- technischen Zeitschrift . oe. einen Vortrag über die
mer ika. henleitungen jwischen den wichtigsten Stationen
daß gleichzeitig vier An der Hand erlãuterte der 2 ak zur Anwendung kommende System im Anschlu Telegraphen . Ingenieuren herrührende wichtige Verbesserungen der ursprünglichen Anordnung desselben und der verwendeten ner sprach sodann über Widerstände für hohe Strom stärken; er erläuterte seinen Vortrag durch Demon ⸗ strationen an Apparaten. — Die nächste Sitzung des Vereins findet am
Der Berliner Asylverein für Obdachlose hielt gestern im Bürgersaal des Rathhauses seine 25. Jahresversammlung ab, Nach dem Jahresbericht hat der Verein seit seiner Begründung 2713 235 . Unterkommen geboten; im letzten Jahre fanden 112 562
Frauen und Kinder in den Asylhäusern des Vereins Zuflucht, 33566 Männer mehr und 502 ö,. weniger als Bädern wurden im im Frauenasyl 907 verabreicht. 1061 Männern benutzt worden. Im ersten Vierteljahr d. J. wurden 27 804 Männer und 3252 Frauen , , des Vereins beliefen sich im letzt gingen allein an Legaten und Stiftungen, 16124 6 zum Baufonds ein, 2000 6 gewährte die Stadt Zuschuß. Verausgabt wurden 35 884 6, es verblieb somit ein Ueberschuß von 59 O71 6 Seit dem Bestehen wurden 1 401 393 4 vereinnahmt und 785 175 46 veraus⸗ gabt, sodaß der Verein am Jahresschluß ein Vermögen von 616218. besitzt. Bezüglich des geplanten Neubaues des Männerasyls konnte mitgetheilt werden, daß der Verein sich jetzt an den Magistrat ge⸗ wandt hat wegen käuflicher Ueberlassung eines Terrains in der Müller⸗ straße. Rechtsanwalt Dr. Träger berichtete sodann noch über einige
en Ja
; - W. T. B. meldet: Gestern Vormittag, während die Dorfbewohner sich in der Kirche befanden, brannte das ganze Dorf Brzezinkag bei Oswiecym, auf galizischer Seite, nieder; nur wenige Häuser sind stehen geblieben.
ͤ Die Winterkur in Wiesbaden war etwas geringer besucht als im Vorjahre; der Fremdenbesuch bezifferte sich auf cirea 4500 Personen. Einen wesentlichen Aufschwung des Kurlebens erhofft man bier von dem vor einigen Wochen eröffneten Victoria ⸗Au gu sta⸗ Bad, einem im großartigsten Stil angelegten Bade⸗Etablissement und bygienischen Institut, verbunden mit großem Hotel J. Ranges.
Wien, 30. April, Nach Meldungen der hiesigen Morgenblãtter aus Graz sind die Flüsse Mur und Raab theilweise aus ihren Ufern getreten und haben Aecker und Wiesen unter Wasser Gössenderf bei Graz ist über schwem mtz Im Bezirk Feld⸗ bach ist infolge der Ueberschwemmung der Verkehr auf einzelnen
Laibach, 29. April. Gestern Nachmittag um 7 Ubr 5 Minuten erfolgte wiederum ein beftiger kurzer Erd st oß mit vorhergehendem ar ; ö na i 4 n, . 242 . *
5 ö regnerische kalte Wetter ma ich für die Feldbewohner recht empfind⸗ rofefsor Carl Halir ihre i bemerkbar. Der Barackenbau schreitet fort. Sämmtliche Kirchen mit
Freien ,,. Die Sicherheit und der Sanitatszustand sind
; ie Adaptierungs. und Demolierungsarbeiten schreiten fort. Wie aus Wien berichtet wird, sind dem dortigen Hilfscom it“ bisher für die durch das Erdbeben in Laibach Betroffenen 32 000 Fl.
— ——
363. . Gu stav Freytag's andert bedenklich; zeitweise tritt Bewußt lofigkeit ein.
SGSGpxinal, 30. April. Der Minister des Innern traf gestern früh 7 Uhr hier ein und begab sich alsbald nach den von dem Da mm,
schloß sich eine
Dort werden mehrere
— c über einen einer Reihe von Zeichnungen
daran einige von amerikanischen
parate.
— speisen sollte. ännerasyl 39 852,
Der Arbeitsnachweis ist von
Die Einnahmen re auf 94 955 4, 41 300 4
für
esetzt.
Todesursache
bruch (vergl. Nr. 192 d. Bl.) betroffenen rste ung dem W. T. 3 zufolge, erschütternde Scen duichfuchen, unterstützt von den Truppen, den Schlamm nach Leichen. Unter dem Trauergeläut der Kirchenglocken finden zah Beerdigungen statt. Er hakt bei der Katastrophe seine drei Nichten, einen zei Schwägerinnen verloren. — Bis Der Minister ließ 46 von den Staats ⸗Ingenieuren A über die muthmaßli genieure erklärten, der Dammbruch sei durch äãußerli bare Veränderungen herbeigeführt worden, welche die strenge Kälte des letzten Winters in dem Mauerwerk verursachte. der Minister wieder nach Paris zuruck.! wird, geht infolge der Katastrophe die Mosel seit gestern Mittag sehr hoch. Bei starkem Gewitterregen steigen die gelbbraunen massen immer noch. — Der Dexartements Ingenieur Denis theilte wie aus Paris telegraphiert wird, einem Perichterstatter über daß Reservoir von Bousey folgende technischen Einzelheiten mit. Der OAstkanal benöthigte täglich 10 000 bis 50 000 ebm Wasser zu seiner Speisung. Man konnte nicht daran denken, dieses große Quantum der Mesel zu entnehmen, und stellte deshalb einen ta (c! während der Regenzeit angefüllt werden und im Sommer den Kanal
Zweck sehr günstig gelegen. dann der sogenannte Teich von Bousey gebildet, welcher eine Ober- fläche von 128 ha hatte. Teich zu füllen; an der vollständigen Füllung des Reservoirs fehlten nur noch 100 009 ebm. — Es ist fraglich, ob man den Damm von neuem aufbauen wird, die Rücksicht auf die Empfindungen der Bevõlkerun
wird verhindern, daß man einen ähnlichen Damm auffübrt, selt
wenn dessen Festigkeit über jeden Zweifel erhaben wäre. — mann erklärt in einer Zuschrift an den Temps“, die Anlage dez Teiches von Bousey hätte an dem Fundamentalfehler gelitten, daß der Boden aus porösem Thon bestehe, durch welchen das Wasser durchgesickert sei und allmählich die Festigkeit des Grundmauerwerklz vernichtet habe.
Brüssel, wie W. T. B. meldet, auf der Schwelle der Missionar⸗Kloster⸗ kirche in Scheut bei Brüssel eine Bombe. Kirchenthür wurde fortgerissen, im übrigen aber kein weiterer Schaden angerichtet. Die Gerichtsbehörden baben die Untersuchung eingeleitet.
29. April.
chaften, um 30 900 Fr. zu vertheilen. rberast spielten en ab. Die Ein
Der Bürgermeister von Domisèvre i
her sind 68 Leichen au wen. n nicht bem
Mittags n
Wie aus Me
uth⸗
en See her, welcher
as natürliche Becken oberhalb Bousey war für diesen Durch Herstellung der Dämme wurde
Man war gerade damit beschäftigt, den
Ein Fach⸗
In der vergangenen Nacht explodierte, Die Füllung der
Brügge, 29. April. Der Staatsanwalts. Stellvertreter Sweesters erstattete heute ein Gutachten in dem Rechtsstreit des Deutschen Reichs gegen den Ostender Rheder Hamman wegen der verweigerten Auslieferung von Depeschensfäcken des Dampfers Elbe. Das Gutachten beantragt, daß der Gerichtshof die Klage für zulaͤssig, unzuständig möge Vertagungsbeschluß g wer ein Endurtheil gefällt sei; tragen, den Streit binnen einer zu bestimmenden Frift vor den zu⸗ ständigen Richter zu bringen und den Beklagten in die Kosten des gegenwärtigen Verfahrens verurtheilen. — Wie aus London unter demselben af mitgetheilt wird, hat der mit der Feststellung der
ei den mit der Elbe. Verunglückten betraute Coroner den Antrag der n, . der Crathie“ auf fernere Vertagung der Untersuchung a
ö für sich selbst abe zu deren Entscheidung erkläre; das Gericht erlassen, bis durch den zuständigen es möge dem Kläger auf⸗
nach Meldung des
gewiesen.
esperrt. Der Gottesdienst wird im
B.“ weiter meldet, unver⸗
London, Lage der ostasiatifchen Frage wird gemeldet, daß Re Regierung der Vereinigten Staaten den Mächten de Mittheilung gemacht habe, es sei ihre unabänderliche Polit, keine Bündnisse wicklungen in Europa und Asien herbeizuführen, und nur in⸗ soweit eine Ausnahme zu machen, als Weise ihre guten Dienste zur Lösung des Konflikts zwischen den Völkern DOst⸗Asiens anbieten könne.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Nach Schluß der Redaktion ein gegangene
Depeschen. 30. April. (W. T. B.) Mit Bezug auf die
einzugehen, welche geeignet wären, Ver=
ie in freundschaftlicher
i — — — ęγθaauuu62u%euuuuuuuuiiUaißuuitꝛꝛiiiꝛetꝛi—r————ä— errrrrrrinm
Wetterbericht vom 30. April
r Morgens.
Stationen.
in O Celsius
o C. — 40 R.
Temperafur
Belmullet .. 2 Aberdeen. 2 ;
Christiansund Topenhagen . Stockholm t . ; g. Moskau...
still wolkenlos 1 woltenlos 1 bededt
L wollenlos
Cort. Queens;
town. Cherbour 1Dunst
er. Lhalb bed.
ö Lwollenlos iburg . 3 Dunst
winemũnde
3 bedeckt
O OOO O K re- R O —O— M0
still heiter OM O A bedeckt
1) Nachts Regen. ) Gestern Gewitter. Uebersicht der Witterung. Auf dem ganzen Gebiete ist der Luftdruck gleich⸗ mäßig vertheilt und daher die Luftbewegung allent⸗ ben schwach; am höchsten ist der Luftdruck über der Ostsee und Umgebung, , am niedrigften nordwestlich von den Britischen gfk und jenseits der Alpen. In Deutschland ist das Wetter rubig und vorwiegend heiter, in den Küstengebieten warm bei im Binnenlande durchschnittlich nahezu normalen Temperaturen; im weftdeutschen Binnen ⸗ lande ift stellenweise Regen gefallen, Gewitter fanden zu 3 und Bamberg statt. Fortdauer der ruhigen, belteren Witterung mit steigender Temperatur wahrscheinlich. Deutsche Seewarte.
Theater⸗Anzeigen.
Königliche Schanspiele. Mittwoch: Opern- baus. 199. Vorstellnng. Der Troubadour. Oper in 4 Aften von 8 pe Verdi. Text nach dem Italienischen des Salvatore Camerano. Dirigent: Kapellmeister Weingartner. Anfang 73 Uhr.
Schauspiel haus. 115. Vorstellung. Die Nibe⸗ lungen. Ein deutsches Trauerspiel inz Abtheilungen von e, Hebbel. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Dekorative Einrich⸗ tung vom Ober⸗Inspektor Brandt. Erfster Abend. Erfte Abtheilung: Der gehörnte Siegfried. Vorspiel in 1 Aufzug. Zweite Abtheilung: Sieg⸗ frieds Tod. Ein Trauerspiel in 5 Aufjũgen. Anfang 77 Uhr.
Donnerstag: Opernhaus. 119. Vorstellung. Sãnsel. und Gretel. Märchenspiel in 3 Bildern von Engelbert Humperdinck. Text von Adelheid Wette. KRarneval. Ballet · Burleske in 2 Aufzügen von Emil Graeb. Musik von Adolf Steinmann. An⸗ fang 7 Uhr.
Schauspielbaus. 116. Vorstellung. Die Nibe⸗ lungen. Ein deutsches Trauerspiel in 3 Abthei⸗ lungen ven Friedrich Hebbel. Zweiter Abend. rr, n=, . Kriemhilds Rache. Ein Trauerspiel in 5 Aufzügen. Anfang 7 Uhr.
Dentsches Theater. Mittwoch: Die Weber. Abends 77 Uhr.
Donnerktag: Weh dem, der 1 Freitag Hz. — Das
Lnmpengesindel.
Berliner Theater. Mittwoch: Madame Sans⸗Geêne. Anfang 73 Uhr
Donnerstag: Zum en Male: Die Läster⸗ schule. Lustspiel in 5 Akten von Sheridan, deutsch don H. Meery.
Freitag (33. Abonnements ⸗Vorftellung): Die Laãsterschule.
Lessing Theater. Mittwoch: Ein Erfolg. Anfang 77 Uhr.
Donnerstag: Der Herr Senator.
Freitag: Der Herr Senator.
Friedrich , . Thenter. in
Carl Zeller. Regie: Herr Unger. Dirigent: Herr Kapellmeister Ferron. Ermäßigte Preise der Plätze. fang 77 Uhr. Donnerstag: Der Obersteiger.
Neues Theater. Schiffbauerdamm 42 56.
Mittwoch: Die Nervösen. (Les gens ner veux.] Schwank in 3 Akten von Victerien Sardou, deutsch von Alexander Rosen. — Vorher: Die Masfage kur. Dramatischer Scherz in 1 Akt von Robert Misch. Anfang 7 Uhr.
Donnerstag: Demi Monde. Sittenbild in 5 Akten von Alexandre Dumas.
Sonnabend: Zum ersten Male: Die Wildente. Schauspiel in 3 Akten von Henrik Ibsen, deutsch von Ernst Brausewetter.
Blumenstraße Nr. 9.
nand' s Ehekoutrakt. (Fil à la in 3 Akten von Georges Feydeau,
Ehekontrakt.
Theater Unter den Cinden. Behrenstr. Sõ / h. Direktion: Juliug Fritzsche — Mittwoch: Mit voll- stãndig neuer Ausstattung: Rund um Wien.
ntomimisches Ballet in 9 Bildern von Franz
ul und A. M. Willner. Musik von Josef Beyer. Der choreograyhische il von Josef Haßreiter. Dirigent: Herr Kapellmeister Baldreich. — Vgrher: Dorothea. Operette in 1 Akt von Jaques Offen⸗ bach. fang 78 Uhr.
Donnerstag: Rund um Wien. — Dorothea.
Bentral Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Direktion: Richard Schultz. — Mittwoch, Donners⸗ tag, Freitag wegen Vorbereitung geschlossen.
Sonnabend: Zum ersten Male. nter artistischer Leitung des Herrn Adolf Brakl vom Königl. Gärtner⸗ platz Theater in München Figarg bei Hof. Roccoco.) Operette in 3 Akten (nach Begumarchais Memoiren) von Bohrmann ⸗Riegen. Musik von Alfred Müller Norden.
Adolph Ernst Theater. Mittwoch: Madame Suzette. Vaudeville ⸗Posse in 3 Akten von Ordonnean. Mußtk von Edmond Audran. In Scene gesetzt von Adolph Ernst. Anfang 7 Uhr.
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zum Besten der Hilfsbedürftigen in Laibach. Bei balben Preisen. Charley's Tante.
—
ö
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Anna von Kalm mit Hrn. Prem= Lieutenant Konrad Ewald (Blankenburg a. 3) irl. Elifabeth Bolle mit Hrn. Regierungg. Assessor beodor Lucke (Berlin). — Frl. argarete Reichardt mit Hrn. Paster Johannes orth (Zehlendorf b. Oranienburg).
Verehelicht: Hr. Sec. Lieutenant Otto von Platen mit Frl. Clara Weise (Gera = Pößnech.
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Lieutenant Thure Grafen Klinckowstroem (Frankfurt a. O.). ö Eine Tochter: Hrn. em. Lieutenant d. X. George Baudouin (Berlin). ;
Gestorben: Hr. Hauptmann 9. D. Rudolf Stiele Schoͤneberg)] . = Hr. General. Major 3. D. Wilhelm , (Schwerin) — Zr. Ober Landforst meister Minng von Ulrici Berlin). — 2 m. Karl Brunner (Wittenberg) ouife Charlotte Hänel von Cronenthal — Hr. Rittergutebesitzer Johann Ludwig von Alvensleben · Falkenberg (Casse). wm. Fr. EChrengard von Alvensleben, geb. von Krõcher cHannover).
me
Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.
Verlag der Expedition (Scholy in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdrudherei und Verlags Anstalt Berlin S., Wsühelmstraße Nr. J2. Neun Beilagen
leinschließlich Börsen · Beilage),
wie di ttsangabe zu Nr. 6 des öffent. . , , d, . vom 22. 351 Ayril 1898.
dort als
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
M 103.
Tentscher Reichstag. 79. Sitzung vom Montag, 29. April.
Ueber den Beginn der Sitzung ist gestern berichter worden.
Das Haus tritt zunächst in die zweite Berathung des Gesetzentwurfs betreffs der privatrechtlichen Verhält⸗ nifse der Binnenschiffahrt ein. Die Kommission hat zu dem Gesetzentwurf folgende Resolutionen vorgeschlagen:
J. Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, durch die Kommission für Arbeiterstatistik auch Erhebungen über die Sonntagsarbeit im Binnenschiffahrts⸗ und Flößereibetrieb anstellen zu lassen. II. Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, bei Einführung von Be⸗ stimmungen über den Befähigungsnachweis die Schifferschulen nach Thunlichkeit zu berückfichtigen und den in Schifferschulen ver⸗ gebildeten Schiffern bei Ertheilung der Befähigung besondere Be⸗ günstigungen zu theil werden zu lassen. III. Den 8 Reichekanzler zu ersuchen, bei den verbündeten egie⸗ rungen dahin zu wirken, daß die Gewerbe ⸗ Inspektion in den Binnenschiffahrts- und Flößereibetrieben wirksam durchge⸗ führt wird. 1V. Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dahin zu wirken, daß bei der Festsetzung und Erhebung der Schiffahrts⸗ abgaben auf den mehreren Bundesstaaten gemeinsamen Wasser⸗ e. im Interesse der Binnenschiffahrt nachstehenden Grundsätzen Rechnung getragen werde: I) die Festsetzung und Erhebung der Gebühren hat nicht, wie bisher, nach der Tragfähigkeit der Schiffe, sondern nach der wirklichen Ladung zu gescheben, und zwar höchftens in zwei Tarifklassen, sowohl hinsichtlich des Ge⸗ wichts wie der Gattung; 2) die Erhebung des Satzes der höheren Tarifklasse für die ganze Ladung, wenn zu Gütern der niederen Klasse solche der höheren Klasse beigeladen werden, ist un⸗ zulässig; 3) für leergehende Fahrzeuge ist eine nach deren Größe zu bemessende feste Gebühr anzusetzen; 4) neue Tarife und Tarif⸗ anderungen sollen nicht früher als sechs Monate nach ihrer Ver. öffentlichung und möglichst nur mit dem Beginn eines Kalender⸗ jahres in Kraft treten; 5) bei der Erhebung ist für thunlichste Vereinfachung des Verfahrens Sorge zu tragen. J. Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dahin zu wirken, daß die deutsche Küsten · Frachtschiffahrt gegen die erdrückende Konkurrenz der niederländischen, dänischen, schwedischen und norwegischen Flagge möglichst geschützt werde.
Abg. Stadthagen (Soz.): Nach § 1 soll Schiffseigner der⸗ jenige sein, dem das Schiff gehört. Es fehlt aber die Definition des Begriffs Schiff). Infolge dessen ist der Ausdruck Schiffseigner unklar und ich beantrage die Streichung des § 1.
31 wird bei der darauf folgenden Abstimmung ange— nommen. .
Zu § 3 beantragt Abg. Stadthagen, die Bestimmung, daß der Schiffseigner für den Schaden verantwortlich sei, der durch die Schiffsmannschaft in Ausübung ihrer Dienstverrichtung entstehe, dahin zu ändern, daß der Schiffseigner für einen solchen Schaden nicht ver⸗ antwortlich sei. Die Bestimmung des Paragraphen begünstige das Großkapital, da bei kleineren Fahrzeugen der Schiff deigner zugleich auch derjenige sei, der die Arbeiten auf dem Schiff leiste.
Geheimer Sber⸗Regierungs Rath im Reichs- Justizamt Hr. Hoffmann weist darauf hin, daß das Großkapital durch den Ge⸗ setzentwurf nicht begünstigt sei, da nach der Bestimmung des Gesetzes nicht mehr wie früher der Schiffsleiter, sondern der Eigenthümer des Schiffs für den entstandenen Schaden verantwortlich sei.
I3 wird sodann in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen. ö .
Zu 84, der von der Haftung des Schiffseigners handelt, hat die Kommission einen Zusatz beantragt, nach welchem der Schiffseigner, auch wenn er selbst das Schiff, führt, für einen durch fehlerhafte Führung des Schiffes entstandenen Schaden ausschließlich mit Schiff und Fracht haften soll, es sei denn, daß ihm eine bösliche Handlungsweise zur Last fällt.
Staatssekretär des Reichs-Justizamts Nie berding:
Meine Herren! Ich erhebe nur ungern Widerspruch gezen eine Bestimmung der Kommissionsvorlage, nachdem die Verhandlungen Ihrer Kommission mit den Vertretern der verbündeten Regierungen zu einer im Großen und Ganzen, wie ich dankbar anerkennen muß, erfreulichen Verständigung geführt haben. (Sehr richtig! rechts.)
Ich könnte zwar Anstand nehmen, dieser meiner Dankbarkeit für die eingehende und verständnißvolle Arbeit der Kommission Aus⸗ druck zu verleihen, nachdem in den letzten Tagen uns und, wie ich an⸗ nehme, auch dens Mitgliedern dieses hohen Hauses in der Deutschen Schiffer-Zeitung' ein Artikel zugegangen ist, der gerade aus dieser Verständigung zwischen Haus und Regierung den Anlaß entnimmt, um gegen Ihre Kommission — wobei denn auch natürlich die Ver⸗ treter der Regierung etwas abbekommen — Beschuldigungen und Schmähungen auszusprechen. Ich glaube, der Inhalt dieses Artikels steht so tief unter der Würdigung dieses hohen Hauses, daß ich mich dadurch nicht abhalten zu lassen brauche, unsere Anerkennung für die Arbeit der Kommission gleichwohl hier zu betonen.
Um so schwerer wird es mir, gegen einen Beschluß der Kom⸗ mission Widerspruch anzumelden. Dieser Einspruch bezieht sich auf die Bestimmung im Absatz? des § 4, auf den Schlußsatz dieses Absatzes, der durch fetten Druck hervorgehoben ist: auf die Frage, in welchem Umfang ein Schiffsführer haftbar zu machen ist für Be—⸗ schädigungen, die dritten Personen durch sein Verschulden in der Führung des Schiffs zugefügt sind. Der Satz behandelt sehr wichtige Interessen, auch einen außerordentlich weitgreifenden Rechts ⸗ grundsatz; gerade vermöge der weiten Konsequenzen, die sich für viele Rechtsbeziehungen des hier in Betracht kommenden geschäftlichen Lebens aus den Kommissionsbeschlüssen ergeben, möchte ich die geltend zu machenden Bedenken auch hier im Plenum noch vertreten, nachdem dies leider in der Kommission vergeblich geblieben ist. —
Der Entwurf der verbündeten Regierungen ging bei der Bestim · mung darüber, in welchem Umfange der Schiffseigner und die Schiff ⸗ mannschaften für schuldhafte Beschädigungen der Interessen Dritter aufzukommen haben, von den Grundsätzen des allgemeinen bürger lichen Rechts aus. Darnach haftet derjenige, welcher versönlich durch sein Verschulden einen Dritten schädigt, für die Deckung dieses Schadens in jedem Fall und unbegrenzt mit seinem ganzen Vermögen; dagegen liegt die Sache anders in solchen Fällen, wo der Schaden nicht durch jemanden persönlich, sondern durch Vermittelung der don ihm beschäftigten und angestellten Leute zugefügt wird. In dieser Be⸗ ziehung enthalten die bestehenden Rechte verschiedene Vorschristen; während dasz gemeine deutsche Recht und auch das preußische Recht
Berlin, Dienstag, den 30. April
den Arbeitgeber in solchen Fällen nur in geringem Umfange baftbar machen, muß der Arbeitgeber nach rheinisch⸗französischem Recht in sehr großem Umfange für diesen Schaden aufkommen. Nun, meine Herren, hat der Entwurf die allgemeinen Grundsätze in letzter Be⸗ ziehung, was das Verschulden des Schiffers oder der Mannschaften persönlich betrifft, einfach auf die Flußschiffahrt übertragen. Es handelt sich hier um einen Rechtsgrundsatz, der, möchte ich sagen, Weltrecht repräsentiert. Er gilt in allen Kulturstaaten, diesseits und jenseits des Oeans, er gilt zu Wasser und zu Lande: wer einem Dritten Schaden zufügt durch eigene Schuld, hat für diesen Schaden aufzu⸗ kommen, unbekümmert darum, wie weit er selbst dadurch in seinen Vermögensverhältnissen getroffen wird.
Was dagegen den Schaden durch dritte Personen betrifft, so hat sich der Entwurf weder dem preußischen noch dem rheinischen Recht angeschlossen; er hat einen Mittelweg eingeschlagen, indem er bestimmt, daß der Arbeitgeber für die Schäden, die die von ihm auf einem Schiff angestellten Personen dritten Leuten schuldhaft zufügen, aufzukommen hat in Höhe des Werths von Fracht und Schiff.
Meine Herren, in diesem letzten Punkte besteht zwischen Ihrer Kommission und der Regierung kein Zwiespalt, aber eine tiefgehende Meinungsverschiedenheit besteht allerdings bezüglich des ersten Punktes.
Während die verbündeten Regierungen den Grundsatz statuiert zu sehen wünschen, der, wie ich schon bemerkte, allgemeiner Rechts- grundsatz ist: daß der Eigenthümer des Schiffs oder auch der Schiffsführer unbedingt haftet für jeden Schaden, den er persönlich einem Dritten zugefügt, sagt Ihre Kommission und hat dies in der beanstandeten Bestimmung des Entwurfs zum Ausdruck ge— bracht: nein, der Schiffsführer haftet, wenn er sein eigenes Schiff führt, nicht unbedingt und in vollem Umfang in allen Fällen für den durch die Führung des Schiffs verursachten Schaden; er haftet für den Schaden nur insoweit, als er durch Schiff und Fracht gedeckt wird.
Meine Herren, erlauben
Sie mir, daß ich Ihnen an einigen Beispielen klar mache, zu welchen, meiner Meinung nach, unhalt⸗ baren Konsequenzen dieser Satz des Kommissionsvorschlags führt. Es sind dies juristische Ausführungen, die ja natürlich das Haus wenig interessieren; ich bin aber verpflichtet, das Meinige zu thun, um diesen Satz nicht unwidersprochen in die Welt gehen zu lassen, und in der Hoffnung, daß meine Bedenken einige Würdigung doch auch bei Ihnen finden werden.
Also Ihre Kommission sagt: der Schiffer, der sein eigenes Schiff führt, haftet nur für den Schaden in Höhe von Schiff und Fracht. Wie steht ihm gegenüber nun seine Mannschaft? Ich will mal sagen: der Schiffer hat auf seinem Schiff einen Maschinisten oder Steuermann angestellt; er zieht sich, um der Ruhe zu pflegen, von dem Kommando des Schiffs zurück, der Steuermann übernimmt das Kommando des Schiffs. Während dieser das Kommando führt, ereignet sich durch sein Verschulden ein Schadens⸗ fall, dessen Folgen eine dritte Person treffen. Setzen wir den Fall, es kommt zu einer Kollision, die ein fremdes Schiff zum Sinken bringt. Wie stellt sich nun nach dem Beschluß Ihrer Kommission das Rechtsberhältniß? Folgendermaßen: Wenn der Schaden ein⸗ getreten wäre in der Zeit, wo der Eigenthümer des Schiffs, das die Kollision herbeigeführt hat, das Kommando führte, haftet der Eigenthümer, der zugleich Führer des Schiffs ist, nur in dem Umfange des Werths, den Fracht und Schiff repräsentieren. Ereignet sich dagegen der Schaden in der Zeit, in der der Steuermann das Kommando führt, dann haftet der Steuermann unbeschränkt, ohne jedes Limitum, mit seinem ganzen Vermögen, d. h. der Mann, der nicht einmal im Besitz des Schiffs ist, der angewiesen ist auf seine Löhnung, der vielleicht und höchstens zu Hause ein kleines Gärtchen und Häuschen besitzt, der muß ohne jede Beschränkung für den Schaden aufkommen, wohingegen sein Schiffsherr, im Besitz eines eigenen Schiffs, also in besseren Vermögensverhältnissen wie er, bezüglich seiner Entschädigungsverpflichtung beschränkt ist auf dasjenige, was Schiff und Fracht repräsentieren. — Ich frage Sie, meine Herren, ist das logisch konsequent und ist das sittlich recht?
Zweitens: Ich setze den Fall, daß zwei Schiffe in Kollision gerathen. Der Führer des einen Schiffs ist Eigenthümer des von ihm geführten Schiffs, der Führer des anderen Schiffs ist nicht Eigenthümer, sondern er führt ein fremdes Schiff als Lohnschiffer. Liegt der Fall nun so, daß derjenige Schiffer, der gleichzeitig Schifft⸗ eigner ist, den Schaden herbeigeführt hat, dann haftet er wiederum nur auf Höhe des Werths von Schiff und Fracht; liegt der Fall umgekehrt: hat der andere Schiffer, der nicht Eigenthümer des von ihm geführten Fahrzeugs ist, die Schuld an der Kollision, dann haftet dieser Mann in seiner ungünstigeren finanziellen Situation dennoch unbeschränkt über jedes Limitum hinaus mit seinem ganzen Vermögen. — Ich frage wieder: können Sie diese Konsequenz verantworten?
Drittens, meine Herren: Es ereignet sich eine Kollision auf einem Flusse zwischen dem Besitzer einer Schiffsmühle oder einer fliegenden Fähre und einem Schiffe. Wie liegt das Verhältniß nun hier? Folgendermaßen: nach dem Beschlusse Ihrer Kommission: Ist die Schuld dieses Unfalls zurückzuführen auf das Verhalten des Führers des Schiffs, das ihm gehört, dann haftet er wiederum nur in den von mir vorher bezeichneten Grenzen; liegt die Schuld umgekehrt auf der Seite des Schiffsmühlenbesitzers oder des Fährmanns, dem die fliegende Fähre gehört, so haftet dieser dem Schiffer gegenüber wiederum unbeschränkt mit seinem ganzen Vermögen — ein Wider⸗ spruch, der nach meiner Ansicht von der öffentlichen Meinung niemals wird verstanden werden.
Endlich, meine Herren, nehmen Sie an: auf dem Unter⸗ elbgebiet kommt es zu elner Kollision zwischen einem die Elbe hinabfahrenden Elbkahn, der dem Führer gehört, und einem die Elbe aufwärts kommenden Seeschiffe, das sich ebenfalls im Eigen⸗ thum des Schiffers befindet. Wenn in diesem Fall der Eigenthümer des Seeschiffs die Schuld der Kollision getragen hat, so haftet er nach Seerecht unbeschränkt für den Schaden, den er zugefügt hat, ohne Rücksicht auf den Werth des von ihm geführten Schifft, mit
seinem ganzen Vermögen. Wenn dagegen umgekehrt der Führer des Elbkahns, der auch Eigenthum des Führers ist, Schuld an dem Unfall trägt, dann haftet er dem Seeschiffer gegenüber nur wieder in Höhe des Werths des Kahns. Meine Herren, das ist nach meiner Meinung eine Ungerechtigkeit, die wir nicht verantworten können.
Diese verschiedenen Fälle mit ihrem inneren sittlichen und recht⸗ lichen Widerspruch werden Ihnen, glaube ich, klarmachen, daß der von der Kommission in den Entwurf eingefügte Satz. zweiter Absatz des § 4, seine großen Bedenken hat, und man muß sihh in der That fragen, aus welchen Gründen denn die Kommission dazu hat gelangen können, einen so weit gehenden, in sich widerspruchsvollen Satz in den Entwurf aufzunehmen. Da muß ich nun anerkennen, daß es allerdings aus einer gewissen Rücksicht gegenüber einer schwer bedrängten Klasse von Schiffahrttreibenden geschehen ist, einer Rücksicht, die an und für sich durchaus Achtung und Anerkennung verdient. Aber die Räcksicht ist hier an unrichtiger Stelle angebracht, und es wird gewissermaßen Gefühlspolitik getrieben im Widerstreit mit der Logik der Sätze des bürgerlichen Rechts.
Zur Begründung des Antrages hat Ihre Kommission zunächst angeführt, die Flußschiffer hätten eine ganz besonders schwere Auf⸗ gabe bei der Führung des Schiffs; es sei keine Kleinigkeit, in jedem Augenblick den sich entgegenstellenden Schwierigkeiten auf dem Strom gerecht zu werden, und eine solche besonders schwierige Lage dürfte Rücksicht in Anspruch nehmen, sobald es sich um Schaden⸗ verpflichtungen im Fall eines Unglücks handle. Wenn der Satz aber richtig ist, trifft er dann nur zu Gunsten derjenigen Schiffer zu, die selbst ein Schiff besitzen, nicht guch zu Gunsten aller der Leute, die nicht im Besitz eines Schiffs sind (sehr richtig! und auch bei der Handhabung des Schiffs betheiligt sind, ihrerseits aber unbeschränkt für den Schaden aufkommen müssen, obwohl sie nur auf Lohn angewiesen sind, während die Schiffer im Besitz eines eigenen Schiffs nur beschränkt haftbar sind? Würde man nicht im Gegentheil sagen müssen: vor allem muß der nicht im Besitz eines Schiffs befindliche Steuermann, der Maschinist nur in beschränktem Umfange haften? So weit ist Ihre Kommission nicht gegangen. Das würde zu unabsehbaren Konsequenzen im bürgerlichen Recht führen. Weil sie aber nicht so weit gegangen ist, hat sie selbst an⸗ erkannt, daß der Satz, den sie aufgestellt hat zu Gunsten der Schiffsführer, die im Besitz eines eigenen Schiffs sind, nicht überall durchführbar ist, und darin liegt seine Schwäche.
Zweitens ist gesagt worden: ja, es komme auch in Betracht die schwierige Lage der Leute im gesammten Schiffahrtsverkehr. Ist denn aber die Lage der kleinen Seeschiffer gegenüber der überhandnehmenden großen Dampfschiffahrt nicht ähnlich schwierig? Und doch wird niemand bis dahin zu gehen wagen, daß aus dieser Rücksicht allein ein wichtiger Grundsatz des bürgerlichen Rechts zu Gunsten dieser einen Klasse von Mitbürgern, welche im kleinen Seeschiffahrts⸗ betriebe beschäftigt sind, umgestaltet wird.
Man hat dann weiter gesagt, man muß hier besonders Rücksicht auf die Vermögenslage der Schiffer nehmen, sie kämen bei ihren beschränkten Verhältnissen in eine ganz besonders schwierige Lage, wenn sie für Entschädigungen von unbegrenztem Umfange haften sollte. Man denkt dabei freilich nie an diejenigen Leute, die den Schaden erleiden und einen berechtigten Anspruch darauf haben, daß derjenige, der ihnen schuldhaft den Schaden beigebracht hat, für den Schaden auch aufkommen soll. Was Ihre Kommission statuiert hat, ist in sich ungerecht und gegen die kleinen Leute ein zweischneidiges Schwert; denn in vielen Fällen, in denen der kleine Schiffer nicht der Veranlasser, sondern das Opfer des Unglücksfalls ist, führt der Beschluß dazu, daß der Schiffer in seinem Schadensersatzanspruch aicht dasjenige findet, was jeder Andere unter anderen Verhältnissen außerhalb des Schiffahrtsverkehrs auf Grund des bürgerlichen Rechts zu beanspruchen in der Lage ist. Zu so ungerechten Sätzen kommt man, wenn man in der Weise, wie ich es sagte, Gefühlspolitik treibt. Der Fährmann auf dem Strome, der kleine Nachenführer auf dem Flusse, der Droschkenbesitzer mit seiner Droschke in dem bewegten und schwierigen Verkehr der Groß⸗ stadt, der Fuhrmann mit seinem Frachtwagen, der Seeschiffer, der Lootse, der Fabrikant, der Arbeiter mit seinem Werkzeug — sie alle sind zu unbedingtem Schadensersatz verpflichtet, nicht in den Grenzen des Werths ihres Werkzeugs oder Arbeitsmaterials, sondern sie müssen aufkommen im vollen Umfange des Schadens, den sie durch eigenes Verschulden einem Dritten beigebracht haben; und hier führen Sie zu Gunsten einer beschränkten Klasse von Gewerbetreibenden, oder ich darf nicht einmal sagen: zu Gunsten einer Klasse, sondern vielmehr, da es sich nur um schiffsbesitzende Kapitäne handelt, zu Gunsten eines Theiles, und zwar des besser situirten Theils einer bestimmten Klasse von Gewerbetreibenden, einen Grundsatz ein, der in allen anderen Gebieten des Rechislebens niemals wird Anerkennung finden können, und deshalb meine Herren, bitte ich Sie, diesen Satz der Vorlage abzulehnen.
Abg. Gamp (Rp.): Das Bedenken des Staatssekretärs, daß niemand es verstehen würde, wenn dem Schiffseigenthümer eine ge- ringere Haftpflicht zugebilligt würde, ließe sich dadurch beseitigen, daß man die Haftpflicht auch für die anderen im Schiffergewerbe bethei⸗ ligten Personen ermäßigte. Es würde dadurch einem Wunsche weiter Kreise der Bevölkerung Rechnung, getragen. Meine Befürchtung aber geht dahin, daß der in dem Zusatz der Kommission ausgesprochene Grundsa die kleinen Schiffer er- heblich benachtheiligen wird. Die Folge dieses 5 wird sein, daß man den kleinen e, , keine Frachten mehr. anvertraut. Die wohlwollende Absicht der Kommission, die Schiff seigenthümer zu be⸗ günstigen, wird zur Verdrängung leiner Schiffer führen und dieselben den roß. Schiffern gegenüber konkurrenzunfähig. machen. Ich bitte daher dringend, die Fassung der Regierun ssvorlage anzunehmen. Auf jeden Fall spreche ich den Wunsch aus, daß über den Zusatz der Kom⸗ miffion besonders abgestimmt werde, .
Abg. n ne gn (nl): Ich bitte Sie, bei dem Beschluß der Komm ffiot stehen zu bleiben, der nach sehr reiflichen, . auch eine solche Bestimmung. Außerdem entspricht es 8 nur der Gerechtig keit und Billigkeit, i der Kleinschiffer nicht schlechter gestellt werde als die Aktien- Gesellschaften. Diese haften aber, wenn der von
eli. gefaßt ist. Im englischen Necht findet sich