A swei nd je 250 m lang in jedes Ufer 53 * Der Kanal wird für den Landverkehr
d F überschritten. Die Ueberführung der Westholsteinischen Cie . 1 Kiel⸗Flensburger Bahn sind als feste Brücken angelegt und geben für ie Schiffabrt überhaupt kein Hinderniß ab, da
je den Kanal in voller Breite freilassen und die ö. Wafferspiegel in dieser Breite 42 m beträgt.
ben 50 m lichte Weite, halten also das Kanalprofil im wesentlichen 3. haben lden; und unterhalb auf beiden Seiten Leitwerke und Haltepfähle für Schiffe, welche nicht gleich passieren können. Die Fähren sind einfache Ziehfähren, welche den Uebergang über den Kanal zwischen den vassierenden Fahrzeugen zu gewinnen haben. Für die Nacht⸗ fahrt sind beide Ufer deg Kanals durch elektrische Glühlichter markiert,
welche in den geraden Strecken in Entfernungen von
in den Krümmungen etwas enger stehen. In den Seen sind Gasbojen ausgelegt. Im 6 finden sich bei Schleusen und Brücken Lichter zur Beleuchtung und als Signale angebracht. — Oestlich von Rends⸗ burg zweigt sich von dem Nord⸗Ostsee Kanal der Weg nach der Unter⸗ eider ab, der bei Rendeburg für die sich bier bewegende kleinere
Schiffahrt durch eine neue Schleuse von 12 m Brei
*
führt, welche bei niedrigstem Wasserstande 5,27 m
der Schwelle hat. Schiffe, welche diesen Weg einschlagen, können ihn
jedoch nur verfolgen, wenn sie nicht tiefer als 3.3 m ihrer Länge den scharf gekrümmten Lauf der Unterei
vermögen, weshalb sie nicht über 40 m lang sein dürfen.
Theater und Mufit.
Im Königlichen Opernhause wird morgen Humperdinck s Märchenspiel Hänsel und Gretel: (Fräulein Rothauser, Fräulein Dietrich) unter Musik⸗Direktor Steinmann 's Leitung gegeben. Hierauf folgt das Ballet „Carneval. (Damen dell' Era, Urbans ka).
Im Königlichen Schau spiel hauge find Gesammtaufführung von Friedrich Hebbel's M Kriemhild's Rache ihren Abschluß. Die Hauptrollen befetzt: Kriemhild: Fräulein Poppe, Hagen; König Etzel: Markgraf Rüdiger
Herr Ludwig, Dietrich von Bern:
Götelinde: Frau Stollberg. ;
Am Sonnabend geht im Deut schen Theater Heinrich von Kleist's Schauspiel Prinz Friedrich von ersten Male in Scene. Die Titelrolle ö Aufführungen, Josef Kainz; als Graf Hohenzollern
Gregori vom Stadttheater in Barmen sein Engagement an. Im Berliner Theater gelangt morgen Sheridan's „Läster⸗
schule' in der neuen Bearbeitung von Hans Meery
führung. . . 26 Der französische Schwank „Madame Boniva
Lessing-Theater von Franz Gushery in Scene gesetzt, der s. 3.
Herr Molenar, Herr Nesper, Gudrun: Fräulein Sauer, König
Gunther: Herr Arndt, Dankwart: Herr Heine, Giselher: Herr Hertzer, Gerenot: Herr Purschian, Ute: Frau Kahle, Volker: Herr Keßler,
pielt, wie in den früheren
*
12 m tief ein⸗
von Drehbrücken zahlten Vereinsbeitrag.
lichte Höhe über
Die Drehbrücken Das Lagerbuch
rund 250 im und lungen ꝛe.
um 7341 412 MÆ Unter Stadt gehörigen Vermögens te, 65 m Länge Wassertiefe auf
gehen und mit der zu passieren
die Benutzung städtischer
Von den Schülerinnen der Kinderp
't morgen die Änftalt hat sich im letzten Jahre ibelungen! mit ; find, wie folgt, Kinder verpflegt. Fünf der Gärten Herr Klein,
gingen 1924 M ein.
neu einstudiert Homburg? zum
tritt Ferdinand — Breslau, 30. April.
zur ersten Auf versichert. rd! wird im obdachlos.
in mehr'als hundert Aufführungen die Rolle des Bourganeuf gespielt mitteln an. .
hat und sie nunmehr auch im Lessing-Theater zur Darstellung bringen
wird. Marie Meyer giebt die Titelrolle.
Die Dperetten, Robität „Figaro bei Hof“ (. Rokoko“) von
Alfred Müller⸗Rorden, Text von Bohrmann⸗Riegen, Leitung des Herrn Adolf Brackl am Sonnabend Theater zur ersten Darstellung.
Daz. Nildwida .Konzert, welches am Freitag in der Fr ie d= richs⸗Werderschen Kirche stattfindet und in welchem Ihre Hoheit die . von Sachsen-A Altenburg, Herr Graf Pückler, ferner die
önigliche Kapelle, der Kulenkampf'sche Frauenchor schätzte Künstler und Künstlerinnen mitwirken werden,
Königlichen Kapellmeister Herrn Dr. K. Muck geleitet. Der Ertrag des Konzerts ist für Wittwen und Waisen von Musikern
bestimmt.
Mannigfaltiges.
Nach Allerhöchster Bestimmung Ihrer Majestät der Kaiserin und
Königin findet die diesjährige Generalversammlung d dischen Frauenvereins am
Donners tag, den 9. Mai 1895, Vormittags 11 Uhr,
in der Sing ⸗ Akademie
statt, wozu wir alle Mitglieder des Hauptvereins sowie unserer Zweig
und Hilfspereine hierdurch freundlichst einladen.
Wetterbericht vom 1. Mai S8 Uhr Morgens.
Leipzig, 1. Mai.
gelangt unter
; letzten Nacht vollständig nieder. im Zentral⸗
und verließ vielfach die Häuser. und andere ge⸗ gestellt.
wird von dem
ertagung vergl. Nr. setzte auseinander, während die Kreuzverhör unterzogen würden, die überlebenden Mitglieder
beantragte es Vaterlän⸗
Zur Legitimation beim Eingang dient die Quittung über den ge⸗
Der Vorstand des Vaterländischen Frauenvereins. ECbarlotte Gräfin von Itzenplitz.
der Stadtgemeinde Berlin für das Rechnungsjahr 1. April 1893,94 schließt folgendermaßen ab: Aktiva
Gegen das Vorjahr ist bei den Aktiven ein Zugang von 25 524 988 6 zu berzeichnen; derfelbe setzt sich wie folgt; zusammen 12 474 996 4 Grundbesitz. 2 853 546 t ausstehende Kapitalien, 4 818 987 Kassen⸗ bestände, 337 544 ½ Werth der Natural. Material,, Betriebs⸗ befläünde und Vorräthe und 1141 S867 * Mobiliarwerthe, Samm⸗ Bei den Obligations⸗ und Anleiheschulden ist eine . . von 18183 576 M eingetreten.
esammtzugang am Vermögen der Stadtgemeinde gegen das Vorjahr inzurechnung des den Stiftungen der e ellt sich der Vermögensstand der Stadt⸗ cmeinde Ende März isg4 in Cinnghme auf. 564 837274 , in usgabe auf 284 906 861 1, also Bestand 9 930 413 4
Der Berliner Fröbelverein bielt gestern unter Vorsitz des Prof. Pappènheim in Keller's Festsälen seine Generalversammlung ab. Der Verein, der im letzten Jahre vom Ministerium der geist. lichen ꝛc. Angelegenheiten 900 M und von den Gemeindebehorden Berlins 4500 A ,,, erhalten hat und dem die Stadt auch d chulräume gewährte, konnte aus seinem Kindergärtnerinnen. Seminar Ostern 1394 18, Michaelis 15 Schülerinnen entlaffen. Im letzten Winterhalbjahr zählte das Seminar 40 Schülerinnen, flegerinnenschule wurden im leßten Jahre 23 mit dem Zeugniß der Reife entlassen Der Besuch dieser bis auf 41 Schülerinnen gehoben.
In den sechs Kindergärten des Vereins wurden am Jahresschluß 409
einen Ueberschuß von 476 6 Ein kindergärten ergab eine Einnahme von 4804 , Der Verein besitzt zur Zeit 25 888 in Effekten und baar. — Vor der Generalpersammlung traten die Mit⸗ glieder der Berliner Unterstũtzungskasse Fröbel'scher Kindergärtnerinnen St. zur Erledigung der Geschäst? uusammen. Die Kasse, die 51 außer⸗ ordentliche uns 60 ordentliche Mitglieder zählt, hat im letzten Jahre eine 55 M Unterstützungen gewährt gegen 150 4M im Vorjahre. V stark beschädigt. Bei dem Brand in Brzezinka (vergl. cen Nr. I03 d. Bl.) sind, dem ‚W. T. geäschert worden; nur der geringste Theil des verlorenen Guts ist Zwei Frauen und ein Knabe sinz in den gekommen; mehrere Personen werden vermißt. 80 Aus Oswieziem kamen mebrere Wagen mit Lebens«
1 Die Leivziger Wo llkäm mer. 2000 Arbeiter beschaftigt, brannte dem . W. T. B.) zufolge in der
Laibach, 30. April. Vergangene Nacht um 1 Ubr 37 Minuten erfolgte wiederum ein starker 3 unter rüttelnder Bewegung,
der Über eine Sekunde dauerte. Die —e llarmie Neue Schäden wurden nicht fest—⸗
Lowestoft, 30. April. W. 86 schaugericht in Sachen des Zusammenstoßes der Elben mit der Grathie? wurde heute in Gegenwart des Kapitäns Wilson vom Handelsamt, des Kapitäns Donner und der bisherigen Rechtsbeistände fortgesetzt. 5 der Rechtsbeistand der Eigner der Crathie?,
3 103 d. Bl. unter Brügge) und
der Mannschaft der zu vernehmen. Der Leichenbeschauer entschied, daß die Verhandlung fortzusetzen sei. Der Koch der „‚Crathie ', Sharp, erklärte, als er um 5 übr 35 Minuten am Morgen der Kollision auf Deck n fei, habe er, als er über die Backbordseite blickte, etwas gesehen,
l //
Es ergiebt sich sonach ein
erforderten Zuschuß und zwar ins⸗
Aufruf zum Besten der Volks an Beiträgen gesprochen.
lichen
B.“ zufolge, 65 Besitzungen ein⸗
lammen um⸗
m handen war. amilien sind
ist traurig.
merei, welche
des Kotzebue! evölkerung wurde alarmiert
zuführen sein.
T. B.“ meldet: Das Leichen⸗
Zeugen der Crathie! einem hätte er keine Gelegenheit, Elbe?
gekommen
was verschiedenen Lichtern von Fischerbo der Kambüse begeben habe, wo das Feuer brannte, Steuermann und den Ausguckmann gesehen, die dort bis zum Augen blick der Kollision 8 anden k sagte aus, er habe das er habe das Licht des andern Dampfers, als dieses 20 bis 30 Yards entfernt war, gesehen und sofort das Ruder scharf an Backbord gelegt; unmittelbar darauf sei der Zusammenstoß erfolgt. Vor und 5g z Ih 4e, Paffiva 284 664 477 M, also Bestand 251 374 732 , nach' demfelben habe er laut gerufen und gedacht, die Rufe müßten von dem Mann auf dem Ausguck gehört werden. Matrose White sagte aus, er habe zuerst die Lichter der Elbe gesehen, als diefe etwa zwei englische Meilen entfernt war, grünes Licht bemerkt, aber beinahe auf der Stelle sei das rotbe Licht derschwunden und nicht wieder aufgetaucht. Das Verschwinden des⸗ selben sei der Grund gewesen, daß er seine Beobachtungen nicht mit⸗ getheilt habe, obwohl er, wie er zugiebt, dies hätte thun sollen. Der Dber⸗Steuermann Craig der Crathien bestreitet die Angabe, daß er zur Zeit des Zusammenstoßes in der Kambüse gewesen sei.
Feuersbrunst Ventilationsröhren verbreitete. Das Dach und die Lager sind
Odessa 30. WPril. ; Russischen Dampfschiffahrt. Gesellschaft;, der sich ohne der Fahrt von Sebastopol nach Ddessa befand, ko lLli dierte 12 Werst von Tachankut mit dem russischen Kriegsdampfer Pen dera klin, welcher von Nikolajew nach Sebaftopol ging. Der ‚RKotzebue erhielt einen Stoß in die Seite und ging sofort unter; der ‚Penderaklia“ obgleich selbst ernftlich beschädigt, rettete 37 Personen der Besatzung während drei davon und zwei zufällig auf dem Kotzebue/ befindliche Passagiere ertranken. die Nichtbeachtung der Regel, sich rechts zu halten,
New⸗York, 30. April. der „World. ein Aus bruch des Vulkans Die Einwohner des Thales fliehen; Lava und Asche vernichteten die Saaten und richteten viel Schaden an.
oten glich; als er sich nach b habe er den
tten. Der Matrose Dram teuerrad um 4 Uhr Morgens übernommen;
Er babe zuerst ein rothes und ein
Epinal, 30. April.. W. T. B. berichtet: Ob leich die Unter⸗ suchung über die Ka tastrophe von Bousey noch nichts Bestimmtes ergehen hat, scheint man zuzugeben, daß ein Konstruktionsfehler und der Mangel an Aufsicht die Schuld an dem Dammbruch tragen. Der Minister der öffentlichen Arbeiten Dupuy du Tem ps ist Hier angekommen und hat dem Deputirten Krantz erklärt: er sei sich der Ver⸗ ankwortlichkeit des Staats bewußt, und die vekuniäre Entschädigung würde bewilligt werden, Der Minister fügte hinzu, er sei entschlossen, den Schuldigen zu ermitteln und die strengsten disziplinarischen Maß · regeln zu treffen. Er besichtigte dann die Trümmer des Dammes und ließ sich die nöthigen Erklärungen geben. Der Staatsanwalt wurde von dem Minister angewiesen, die Untersuchung über die Schuldfrage mit der größten Strenge zu führen.
St. Petersburg, 30. April. Die Nowoje Wremja! meldet 5 e : . aus Tobolsk: In dem zesammt Ses l' n; nur der Kindergarten in der Prin enstraße brachte lang falsche Krezithillets angefertigt und im Betrage von 200 000 Rubel in Verkehr t hatten, wurden 10 Personen zu
Zwangsarbeit von 8-9 Jah
Prozeß gegen 32 Personen, welche 19 Jahre
ren verurtheilt und die Übrigen frei⸗
etersburg, 1. Mai. Das Gebäude der Kaiser⸗ echtsschuke wurde, wie W. T. B. meldet, durch
heimgesucht, Tie fich plötzlich durch die
Der Schaden soll 50 000 Rubel be⸗
tragen. — Geftern brannte die halbe Stadt Dubno, Gou⸗ vernement Wolhynien, nieder. infolge Mangels an Löschmitteln, zumal auch keine Feuerwehr vor—⸗ Die Lage der theilweise obdachlosen Bevölkerung
Die Feuersbrunst verbreitete sich
Der Dampfer Kotzebue“ der ella ern auf
Die Kollision soll auf zurück ·
Aus Guadalajara (Mexiko) wird Colima gemeldet.
. Port Sa id, 30. April. Daz französische Truppen. Transport. schiff ‚Tibet , welches nach an Bord Hat, ist laut Meldung des W. T. B. im Suez kanal stark auf Grund gerathen.
Madagaskar bestimmte Truppen
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
zu Memel, wo die Temperatur 8 Grad über dem Mittelwerth liegt. . Deutsche Seewarte.
e e ᷣᷣ 2 2 e 222 , eee, ,. Theater⸗Anzeigen.
Königliche Schauspiele. Donnerstag: Opern= haus. I10. Vorstellung. Häusel und Gretel. Märchenfviel in 3 Bildern von Engelbert Humper dinck. Text von Adelheid Wette. In Scene . vom Ober Regisseur ef f, Dekorative Ginrichtung vom Dber⸗Inspektor Brandt. Dirigent: Kapell⸗ meister Weingartner. — Karneval. Ballet · Burleske in 3 Auffügen von Emil Graeb. Musik von Adolf Steinmann! Dirigent: Musikdirektor Steinmann. Anfang 79 Uhr. ;
Schauspielhaus. 116. Vorftellung. Die Ribe lungen. Ein deutsches Trauerspiel in 3 Abtheilungen von Friedrich Hebkel. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regiffeur Max Grube. Dekorative Einrich- tung vom Ober⸗Inspektor Brandt. Zweiter Abend. Dritte . Kriemhilds Rache. Ein Trauerspiel in 5 Aufzügen. Anfang 74 Uhr.
Freitag: Opernhaus. 1I1I. Vorstellung. Martha. Romantisch⸗komische Oper in 4 Akten von Friedrich von Flotow. Text stheilweise nach dem Plane des Saint Georgeg) von Wilhelm Friedrich. (Lady:
58 238 — —— Kö R 2 Stationen. . Wind. Wetter. 381 38 8 8 388 86 8328 . Belmullet.. 765 WNW 3 wolkig J Aberdeen. 66 SSW 4 bal bed. 10 Christiansund 766 SO Lwolkig 10 Kopenhagen,. II RS I halb bed. 10 Stockholm. 773 still wolkenloz 14 , n. . 2 beiter . t. Petersbg. I5h stij Dunst 356 Moskau ... I68 ND 2 bedeckt 3 Gork, Queens inen, ze, R, welt 2 Cherbourg. 768 SSW wolkig 1 ider... 0 SB. 1 balh bed, ö 6 1 wolkenlos 12 amburg .. 70 WSW 2 wolkenlos 12 winemünde II0 S L halb bed. 13 Neufahrwasser III1 ONO 1wolkig 11 Memeeiil 2 OMS 1 woltenlos 10 , . ö SSS 1 woltenlos 11 Münster.. . 169 WMW 1Nebel 7 Karlsruhe.. 91 2 wolken.) 12 Wiesbaden 770 still wolkenl 2) 11 München 72 S 1 wolkenlos 19 Chemnitz 71 SSO 1wolkig) 12 Berlin. 0 SW 1 wolkig 13 Wien 169 NW 3wolkenlos 12 Breslau... T0 NW 1 wolkig 11 se dar 68 S8 J wolenlos 13 za .... 769 ORO 1wolkenlos! 16
15 Gestern Gewitter. ) Gestern Gewitter. 2) Gestern Gewitter.
Uebersicht der Witterung.
Ein ziemlich tiefes barometrisches Minimum ist nordwestlich von Schottland eischienen, stürmische Westfüdwestwinde bei äusterst starkem Barometerfall auf den Hebriden verursachend. Eine breite Zone hohen Luftdrucks überdeckt Zentral⸗Europa und das Sstfeegebiet. In Deutschland dauert die ruhige, warme, heitere und trockene Witterung fort, nur in südlichen Gebietstheilen . die Temperatur meist noch etwaz unter dem Mittelwerth; stellenweise haben Gewitter stattgefunden. Die Nachmittags ⸗ temperaturen erreichten in Nord⸗ und Mittel, deutschland vielfach 20 Grad, am wärmsten ist es
Frau Marcella Sembrich, Königl. Kammersängerin, Lvonel: Herr Naval, vom Stadttheater in Frank⸗ furt am Main, als Gäste.) Anfang 7 Uhr. Er⸗ höhte Preise.
Schauspielhaus. II7. Vorstellung. Der Revisor. Lustspiel in 5 Aufzügen von Nicolay Gogol, deutsch von Elsa von Schabelsky. In Scene ez vom Ober ⸗Regisseur Max Grube. Anfang 74 Uhr.
Denutsches Theater. Donnerstag: Weh dem, der lügt! Abends 71 Uhr.
Freitag (32. Abonnements⸗Vorstellungꝛ! Das , , . Sonnabend: Neu einstudiert; Prinz Friedrich
von Homburg von H. von Kleist.
Berliner Theater. Donnerstag: Zum ersten Male: Die Läfterschule. Lustspiel in 5 Akten k deutsch von H. Meery. Anfang
T.
Freitag (33. Abonnementg - Vorstellung) Die Lasterschule.
Sonrabend: Heimath.
Lessing · Theater. Donnerstag: Der Herr
Senator. Anfang 75 Uhr. . Der Herr Senator.
onnabend: Zum ersten Male: Madame Bonivard. Schwank in 3 Akten von Alex. Bissen und A. Mars, deutsch von E. Neumann.
Friedrich Wilhelmstädtisches Theater. Chausseestraße 25 / 26.
Donnerstag: Der Oberfteiger, Operette in 3 Akten von L. Held und M. West. Musik von Carl Zeller. Regle: Herr Unger. Dirigent: Herr Kapellmeister Ferron. Ermäßigte Preise der Plätze. Anfang 77 Uhr. ; Freitag: Der Obersteiger.
Neues Theater. Schiffbauerdamm 4a. /5. Donnerstag? Demi Monde. Sittenbild in 5 Akten von Alexandre Dumas. Anfang 76 Uhr. . Die Nervösen. (Les gens nervyeux-) Schwand in 3 Akten von Victorien Sardou, deutsch von Alexander Rosen. — Vorher: Die Maßfsage⸗ kur. Dramatischer Scherz in 1 Akt von Robert
Misch.
Sonnabend: Zum ersten Male: Die Wildente. Schauspiel in à Akten von Henrik Ibsen, deutsch von Ernst Brausewetter.
Residenz - Theater. Blumenstraße Nr. 5. Direktion: Sigmund Lautenburg. ,, . nand s Ehekontrakt. (Eil à la patts.) wank in 3 Akten von Georges Feydeau, in deutscher Be⸗ arbeitung von Benno Jacobson. Anfang 71 Uhr.
Freitag und folgende Tage: Fernand s Ghekontrakt.
Theater Anter den Linden. Behrensti 6 / B. Direktion: Julius Fritzsche. Donneretag: Mit voll⸗ sländig neüer Ausstattung: Rund um Wien. , Ballet in 3 Bildern von Franz
ul und A. M. Willner. Musik von Josef Beyer. Der choreographische Theil von Josef Haßreiter. Dirigent: Herr Kapellmeister Baldreich. — Vorher: Dorothea. Operette in 1 Akt von Jaques Offen bach. Anfang 7 Uhr.
Freitag: Rund um Wien. — Dorothea.
Zentral Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30.
Direktion: Richard Schultz. . Donnerstag und Freitag wegen Vorbereitung geschlossen. Sonnabend: Zum ersten Male: Unter artistischer
Leifung des Herrn Adolf Brakl vom Königl. Gärtner⸗
— —— —— — — —— 8
platz Theater in München; Figarg bei Hof. Rokoko.) Operette in 3 Akten (nach Beaumarchais Memoiren) von Bohrmann ⸗Riegen. Musik von Alfred Müller⸗Norden.
Adolph Ernst. Theater. Donnerstag. Madame Suzette. Vaudeville ⸗ Posse in 3 Akten von Ordonneau. NMußik von Edmond Audran. In Scene gesetzt von Adolph Ernst. Anfang 7 Uhr.
3 Dieselbe Vorstellung.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zum Besten der Hilfsbedürftigen in Laibach. Bei halben Preisen. Charley's Tante.
ö // Familien⸗ Nachrichten. Verlobt: Frl. Magdalene Schol; mit Hrn. Prem.
Lieutenant von Printz (Bernstadt)̃== Fri. Elly Wichmann mit Hrn. Gerichts⸗Assessor Eduard Nitze (Berlin). — Frl. Anna Nitze mit Hrn.
Berichts- Afsessor Gustav Sasse (Berlin). — Frl. Urfula von Voß mit Hrn. Prem. Lieutenant Hans von Ramin (Eüssow). — Gräfin Dorothea von Irnim mit Hrn. Prem. Lieutenant Walter Schmidt von Schmiedeseck (Boitzenburg).
Verebẽe licht: Hr. Regierungs⸗Assessor Paul Dauben speck mit Frl. Elli Poensgen (Düssel dorf).
Geboren: Ein Sohn: Srn. Bauinspektor Ritzel Reustadt S. S.). — Hrn. Legations. Rath Frhrn. von Speßhardt (Berlin). — Eine Tochter: Hrn. Pastor Sternberg (Schnell ewalde, Oberschl.). Hrn. Pastor Ernst Bluth Wulfflatz ke).
Gestorben: Frl. Marie von Lindeiner, gen von Wildau rn fn — Hr. Professor Adolf Knüutgen (Heiligenftadt). — Verw. Fr, Rechnungs⸗ Rath Henriette Daehne, geb. Lange (Berlin. — Carl Theodor Ludwig Max Graf von Tauff, irchen (Stuttgart). — Reichsgräfin Louise von laten zu Hallermund, geb. Freiin von Hollen utin). — Fr. Ida von Busse, geb. von Schwerdtner Wernigerode). ;
Verantwortlicher Redakteur: Siem enroth in Berlin.
Verlag der Expedition (Scholy in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags ⸗ Anstalt Berlin 8SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Acht Beilagen (einschließlich Bor sen· Beilage
Erste Beilage
zum Dentschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
M 10.
Teutscher Reichstag. 80. Sitzung vom Dienstag, 30. April.
Nach Genehmigung der Rechnung der Kasse der Ober⸗ Rechnungskammer und des Rechnungshofes des Deutschen
Reichs fuͤr die Etatsjahre 1891 92 und 1892 33 trat das aus in die . a , des Gesetzentwurfs, Aufhebung des esetzes über die Ernennung und die Besoldung der Bürger⸗ meister und Beigeordneten in Elsaß⸗Lothringen vom 4. Juli 1887 ein. Dem Entwurfe ist der Entwurf der neuen FHemeinde⸗-Ordnung für Elsaß-Lothringen, beigegeben, mit deren Einführung die Aufhebung des Gesetzes vom 4. Juli 1887, gleichzeitig erfolgen soll. Ueber den Beginn der Verhandlung ist gestern berichtet
worden. Nach dem Abg. Dr. Lieber (3entr.) nimmt das Wort der
Staatssekretär in Elsaß⸗Lothringen, Wirkliche Geheime Rath von Puttkamer:
Meine Herren! Die Diskussion hat sich gelegentlich der in Elsaß⸗Lothringen neueinzuführenden Gemeindeordnung auf eine Frage konzentriert, bezüglich deren man am allerwenigsten eigentlich erwarten konnte, daß sie hier angeregt werden würde. Ich bestreite nicht dem Herrn Abg. Lieber und sicherlich niemand im Hause das Recht, an uns die Frage zu richten, ob wir den Staatsrath von Elsaß⸗Lothringen gehört haben, und darauf antworte ich dem Herrn Abg. Lieber und dem Hause: ja, wir haben den Staatsrath von Elsaß Lothringen über den Entwurf einer neuen Gemeindeordnung gehört. Die Referate und Korreferate der Staatsräthe, die darüber berufen waren, zu referieren, liegen vor mir, und wir sind also völlig nach Maßgabe der angezogenen Gesetzes⸗ bestimmung verfahren.
Derjenige Entwurf, über den wir den Staatsrath zur Begut⸗ achtung aufgefordert haben, ist nicht Gesetz geworden. Der Landes ausschuß in Elsaß⸗Lothringen wünschte wegen einiger speziell namhaft gemachter Punkte Modifikationen, und bei näherer Erwägung dieser in der parlamentarischen Diskussion hervorgetretenen und durch Beschlüsse des Landesausschusses festgestellten Punkte haben wir demnächst, in Anknüpfung an die parlamentarischen Vor⸗ gänge, den Entwurf modifiziert, und dem Landesausschuß abermals vorgelegt. Was der Herr Abg. Dr. Lieber sagte, kommt darauf hinaus, als ob für den elsaß⸗Iothringischen Staatsrath ein parlamen⸗ tarischer Grundsatz der Diskontinuität bestände, ob jedesmal ein Gesetzentwurf, welcher einmal dem Staatsrath vorgelegt worden ist, wenn er auch in der eingehendsten Weise der Diskussion und der Begutachtung des Staatsraths unterlegen hat, jedesmal nachher dem Staatsrath wieder vorgelegt werden müßte, sobald eine geringfügige Abänderung erfolgt. Das ist nicht der Fall. Nirgends in unseren Gesetzen ist ausgesprochen, daß ein solches Prinzip für die Staatsraths⸗ verhandlungen besteht. Die seit dem Jahre 1879 in Elsaß⸗Lothringen für diese Frage des öffentlichen Rechts gebildete Praxis ist die, daß, wenn der Staatsrath einen Gesetzentwurf begutachtet hat, man manchmal in demselben Jahre, manchmal auch im nächsten Jahre, oder auch jwei Jahre darauf diesen den parla⸗ mentarischen Faktoren vorgelegt hat, mit oder ohne Modi⸗ fikationen, immer jedoch auf der Basis der Berathungen, die
treffend
stattgefunden haben. Nun möchte ich in der That wohl wissen,
wohin es jetzt noch führen sollte, wenn wir diesen Entwurf, der zwischen Landesausschuß, Regierung und Bundesrath verein bart worden ist, noch dem Staatsrath zur Begutachtung vorlegen sollten. Der Staatsrath ist eine Körperschaft, die einen für die Regierung informatorischen Charakter hat. Was soll eine Regierung, bezüglich deren die parlamen⸗ tarischen Faktoren bereits gesprochen haben, nachträglich mit den Informationen machen, die ihr gegeben werden? Wenn wir sogar in einzelnen Punkten überzeugt wären, daß dieselben sehr triftig und begründet seien, so würden wir doch, nachdem das parlamentarische Votum ergangen ist, garnicht mehr Rücksicht darauf nehmen können. Ich würde es also verstehen, daß man etwa ausspricht, es sei wünschenswerth gewesen, daß der Staats ⸗ rath noch einmal vorher gehört worden wäre. Daß man aber im jetzigen Stadium der Gesetzgebung es für nothwendig erklärt, den Staatsrath noch einmal, und post festum, zu hören über ein bereits fertiges Gesetz, also zu verlangen, daß die Regierung noch Informationen einholen solle, mit denen sie nichts würde machen können, das ver⸗ stehe ich in der That nicht. Der Herr Abg. Lieber sagte uns, im Jahre 1879 habe man gewissermaßen den Staatsrath wegen des in Elsaß⸗Lothringen eingeführten Einkammer⸗Systems begründet. Davon ist nach der historischen Entwicklung dieser Institution keine Rede. Das Ein⸗ kammer⸗System, soweit es besteht, beruht auf den Bestimmungen, welche den Landes ausschuß ins Leben gerufen haben, und datiert seit dem Jahre
1874, und die maßgebenden Vorschriften für die elsaß · lothringische Gesetz⸗
gebung liegen in dem Reichsgesetz von 1877, wonach Landesgesetze für Elsaß⸗Lothringen zu stande kommen können durch Uebereinstimmung des Bundesraths mit dem Landesausschuß, während der Staatsrath erst 1879 geschaffen ist.
Nun kommt aber noch eine Thatsache hinzu, die es mir noch eigenthümlicher erscheinen läßt, daß wir den Staatsrath von Elsaß⸗ Lothringen noch einmal hören sollen. Mit Ausnahme derjenigen Mit- glieder des Staatsraths, die kraft ihrer Beamtenstellung demselben an⸗ gehören, sind fast sämmtliche Staatsräthe Elsaß⸗Lothringens zugleich Mitglieder des Landesausschusses, und es hat sich nun ergeben, daß diese sämmtlichen Staatsräthe in Elsaß⸗Lothringen als Mitglieder des Landesausschusses dem Gesetzentwurf zugestimmt haben. Welchen Eindruck würde es bei diesen Herren machen, wenn wir, nachdem sie als Mitglieder des Landesausschusses ihr Votum abgegeben haben, ihnen noch einmal sagen wollten: jetzt äußern Sie Ihr Votum noch einmal als Mitglied des Staatsraths? Ist es nicht selbstverständlich, daß semand, der als Mitglied der parla⸗ mentarischen Körperschaft Ja gesagt hat, als Mitglied des Staats⸗ raths dann nicht Nein sagen wird? Das wäre ungefähr ebenso, als
Berlin, Mittwoch, den 1. Mai
wenn man annehmen wollte, daß Mitglieder dieses Hauses, welche zugleich Mitglieder des preußischen Landtags sind, in diesem Hause Ja und über dieselbe Frage dort gleich darauf Nein sagen wollten. Solche Dinge kommen nicht vor!
Ich sage also, der Entwurf einer Gemeindeordnung ist dem Staatsrath von Elsaß⸗Lothringen vorgelegt worden, ehe er den parla—⸗ mentarischen Faktoren zuging, und der Staatsrath hat über alle in Betracht kommenden Fragen dieser Gemeindeordnung in umfassendster Weise berathen und in der Form, wie dies gebräuchlich, sein Gutachten abgegeben. Dann sind wir an den Landesausschuß gegangen. Wir haben auf Grund eines Beschlusses des Landesausschusses einige Modifikationen eintreten lassen, ohne die wesentlichsten Grundgedanken der Gemeindeordnung zu alterieren, und wir haben dann allerdings über diesen modifizierten Entwurf den Staatsrath nicht mebr gehört, und das war auch über⸗ flüssig; denn wir waren über die Meinung des Staatsraths voll⸗ kommen informiert. Es ist das auch von keinem einzigen Mitglied des Staatsraths, das dem Landesausschuß angehört, moniert worden und ich wiederhole, die große Mehrzahl der Staatsräthe gehört dem Landesausschuß an, und sie haben dem Entwurf zugestimmt.
Ich nehme danach an, daß die Frage, die von Herrn Winterer angeregt und von Herrn Dr. Lieber aufgenommen wurde, in jure und de facto erledigt worden ist; in jurs vor allen Dingen, weil es nicht unbedingt nothwendig ist, den Staatsrath zu hören, indem Rechts folgen an die Unterlassung seiner Anhörung nicht geknüpft sind, sondern nur eine gesetzliche Vorschrift besteht, daß man ihn hören möge. Wäre das nicht der Fall, so müßte in der Publikations⸗ formel der Gesetze gesagt werden: mit Zustimmung des Reichstags, oder des Landesausschusses., und des Bundesraths, sowie nach Anhörung des Staatsraths von Elsaß Lothringen. Davon ist keine Rede. Meine Herren, es sind gewisse Gesetzentwürfe dem Staatsrath niemals vorgelegt worden, nämlich diejenigen, die aus der Initiative des Landesausschusses hervorgegangen sind, weil der par⸗ lamentarische Faktor da bereits gesprochen hatte. Natürlich hätten wir auch diese Gesetzentwürfe dem Staatsrath vorlegen können; es hätte das aber regelmäßig keinen praktischen Zweck gehabt, und des⸗ wegen haben wir es bisher nicht gethan.
Diese Frage nehme ich also als erledigt an und will nur noch zwei Worte sagen zu den Aeußerungen des Herrn Abg. Winterer. Der geehrte Herr Abgeordnete hat seine Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf erklärt, und insofern könnte ich ja mit seinem Vortrag ganz einverstanden sein. Ob er das mit mehr oder weniger Liebe thut, das ist eine Frage, die gleichgültig ist. Allein er hat sich doch die Gelegenheit nicht entgehen lassen, sowohl bezüg⸗ lich der Anwendung des Reichsgesetzes von 1887, als auch bezüglich dessen Entstehung den diktatorischen Geist hervorzuheben, der in Elsaß Lothringen angeblich besteht. Cr bat in gleicher Weise das Unterrichtsgesetz, welches die allgemeine Schulpflicht begründet, angeführt. Darüber wollen wir jetzt nicht reden. Ich habe aber ihm gegenüber doch mit einem Wort darauf zu kommen, was dieses angeblich diktatorische Gesetz 1887 eigentlich be⸗ stimmt und wie es entstanden ist. Dieses Gesetz hat einfach öffent⸗ liches Recht in Elsaß⸗Lothringen wiederhergestellt, was in der ganzen Zeit der französischen Herrschaft bestanden hat, bis zu dem Gesetz von 1870. In diesem wurde zuerst die Ernennung der Bürgermeister ge⸗ ändert durch die Vorschrift, daß jeder Bürgermeister dem Gemeinderath angehören, aus den Mitgliedern des Gemeinderaths hervorgehen müsse. Wir haben gesucht, mit diesem Gesetz, das erst aus dem Kriegsjahre datiert und in Frankreich vor der Annexion gar nicht bestand, auszukommen; aber wir sind durch die Erfahrung zu dessen Abänderung gekommen, da sich — ausnahmsweise — in einzelnen Gemeinden zeigte, daß die Gemeinderäthe und Bürgermeister sich der⸗ artig in deutschfeindlicher Richtung bewegten, daß Abhilfe dringend zu schaffen war, und da hat nun die ganze Diktatur darin bestanden, daß wir die Gesetzgebung wiederherstellten, wie sie bis zur Zeit der Annexion in Frankreich bestanden hat — Herr Winterer schüttelt den Kopf —, mit vielleicht der einzigen Ausnahme, daß die Bürgermeister nach den französischen Bestimmungen den Gemeinden angehören sollten, während nach dem Gesetz von 1870 auch das nicht nöthig war, aber wir haben das Gesetz regelmäßig in der Weise angewendet — ich werde die Ziffern gleich geben — wie es den früheren französischen Bestimmungen entsprochen hat.
Meine Herren, die Stellung des Bürgermeisters ist nach der französischen Gemeindegesetzgebung, die bis jetzt in Elsaß⸗Lothringen besteht und die wir erst jetzt zu ändern vorschlagen, eine solche, daß keine Regierung verwalten kann, wenn sie nicht auf den Bürgermeister als einen Vertreter der Staatsinteressen sich verlassen kann. Die französische Revolution hat diese Einrichtung so geschaffen, indem sie die Vorstãnde der Gemeinden zugleich zu einem die Staatsinteressen lokal vertretenden Organ gemacht hat. Daran müssen wir festhalten, und die Folge ist, daß wir allerdinzs nicht mit Bürgermeistern auskommen konnten, die in einer antinationalen, der jetzigen staatsrechtlichen Lage des Landes entgegenarbeitenden Richtung agitiert haben. Unser Standpunkt war: wie man in den Wald hineinrust, so schallt es heraus. Wir haben gesucht, diejenigen gesetzlichen Vorschriften zu erhalten, die wir
gegen feindliche Agitationen glaubten brauchen zu miäüssen. Wir haben uns in lohalster Weise an den Reichstag gewendet und die Gründe auseinandergesetzt, die uns dazu
geführt haben, und der Reichstag hat mit großer Majorität dem Gesetzentwurf von 1887 damals zugestimmt. Wir haben gleichzeitig versprochen, eine Reform der Gemeindeordnung vorzunehmen, und dieses Versprechen haben wir eingelöst, indem wir 1892 einen ersten Entwurf vorgelegt haben.
Nun sagt Herr Winterer, ganz diktatorisch sei das Gesetz von 1887 angewendet worden; man habe Bürgermeister in die Gemeinden geschickt die ganz fremd gewesen seien und von deren Bedürfnissen keine Kenntniß gehabt haben, kurz es sei ohne Rücksicht auf die Lage und die Interessen der
Gemeinden verfahren worden. Demgegenüber gestatten Sie mir,
die nicht dem Gemeinderath angehören.
1895.
einige Ziffern anzuführen, aus denen Sie ersehen werden, worin die angebliche Diktatur bestanden bat. Elsaf Lothringen zählt 1687, rund 1700 Gemeinden. In 19, sage 19 Gemeinden von diesen 1700 fungieren Bürgermeister, die besoldet sind und dem Gemeinderath nicht angehören, und das nennt der Herr Abg. Winterer einen Miß brauch in der Anwendung des Gesetzes! Es sind weitere 59 Ge⸗ meinden in Elsaß Lothringen, in denen Bürgermeister vorhanden sind, Das sind aber unbesoldete Ehren Bürgermeister, und zwar Einwohner der Gemeinden; diese zählen also nach der Begriffsbestimmung, die der Hert Abg. Winterer gegeben hat, nicht zu den Berufsbürgermeistern. Die besoldeten Bürgermeister, die der Gemeinde nicht angehören und die in einzelnen Gemeinden eingesetzt worden sind, sind, wie gesagt, 19 unter 1700. Ich glaube, meine Herren, ein jeder unter Ihnen wird mir zugeben, daß die Anwendung des Gesetzes in dieser Weise mit dieser Wirkung nur bezeichnet werden kann als eine solche, die durchaus vorsichtig in dem Rahmen des Reichsgesetzes sich hält, um dessen Anwendung es sich handelt.
Daß irgendwo ein Mißbrauch vorgekommen sein kann, will ich nicht leugnen; es ist vielleicht möglich, daß man von irgend einem Dorf oder irgend einer kleinen Stadt von ein paar hundert oder tausend Seelen sagen kann: ja mein Gott, da hätte man einen Mann ernennen können, der der Gemeinde angehört! Das kann sein; aber das sind Einzelfragen, über die hier im Hause zu diskutieren das Material fehlt. Der Gesichtspunkt, der entscheidend ist für das Urtheil, das jeder sich bilden kann, ist einfach durch die Ziffer gegeben, die ich genannt habe: von 1700 Gemeinden ist zur Zeit nur in 19 Fällen derjenige Bürgermeister angestellt, den der Herr Abg. Winterer einen Berufsbürgermeister nennen kann. Ich glaube also, daß hier von einem Mißbrauch des Gesetzes in übertriebener An⸗ wendung nicht die Rede sein kann.
Meine Herren, auf die Gemeindeordnung selbst gehe ich ebenso wenig ein, wie die Herren Vorredner; ich kann aber doch nicht umhin, der Meinung Ausdruck zu geben, daß die Auffassung des Herrn Abg. Winterer, er stimme zwar der Aufhebung des Gesetzes vom Jahre 1887 zu, aber eigentlich nur ungern, weil die Gemeindeordnung, die an die Stelle gesetzt sei, ihm auch nicht gefalle, eine Auffassung ist, die in ElsaßLothringen, wenigstens in parlamentarischen Kreisen, wenig getheilt wird. Der Landesausschuß hat diese Gemeindeordnung fast einstimmig angenommen. In der Minderheit von vier Mit⸗ gliedern befand sich allerdings der Herr Abg. Winterer, und ich finde es völlig erklärlich und verständlich, daß er, da eine Reihe von Bestimmungen ihm nicht gefällt, diesem Mißfallen auch Aus⸗ druck gegeben hat. Allein, ich muß demgegenüber konstatieren, daß der Herr Abg. Winterer in parlamentarischen Kreisen in Straß⸗ burg sich in einer sehr kleinen Minderheit befindet und daß die große Majorität des Landesausschusses und, wie ich annehme, auch der Be⸗ völkerung dieser Gemeindeordnung gern und freudig zustimmen.
Denn, meine Herren, das kann man sagen: was die Selbst⸗ ständigkeit der Gemeinden betrifft, was die Selbstverwaltung der Gemeinden durch die Gemeinderäthe angeht, so giebt dieses Gesetz der Bevölkerung von Elsaß ⸗Lothringen Rechte und Befugnisse, die
zu keiner Zeit der Geschichte seit der großen Revolution bestanden haben, auch nicht entfernt. Die Bestimmung, daß alle Beschlüsse der Gemeinderäthe regelmäßig der Genehmigung durch den Kreisdirektor unterliegen, eine
Bestimmung, die in der That eine Bevormundung darstellt, die in Deutschland unerhört erscheint, diese Bestimmung ist mit einem Schlage weggefegt. Die Gemeinderäthe entscheiden, mit Ausnahme weniger im Gesetz festgestellter Fälle, souverän, mit völliger Selbst⸗ ständigkeit, und damit ist in der That, wie ich sage, ein Zustand ein geführt, der für Elsaß-Lothringen bisher nicht bestanden hat, eine Selbständigkeit für die Gemeinden begründet, wie sie den deutschen Anschauungen entspricht, und von der ich hoffe, daß sie in ihren Wir⸗ kungen dahin führen wird, die Bevölkerung mit diesem Gesetz und demnächst auch mit dem Einleben in die neuen Zustände mehr und
mehr vertraut zu machen.
Abg. Preiß (b. k. F): Wir sind einestheils damit einverstanden, das das Ausnahmegesetz von 1887 aufgehoben wird, anderentheils sind wir entschiedene Gegner der neuen Gemeindeordnung, die an die Stelle des Ausnahmegesetzes treten soll. Es könnte uns . eigentlich ziemlich gleichgültig sein, wie der Reichstag heute abstimmt; denn der Rechts⸗ zustand, welcher durch die neue Gemeindeordnung geschaffen wird, ist genau derselbe wie der, welcher unter dem Gesetz von 1887 be— standen hat. An dem Recht, der Regierung, die Bürger⸗ meister zu ernennen. wird kein Jota geändert. Auch nach der neuen Gemeindeordnung wird man im Stande sein, den Ge⸗ meinden die Bürgermeister aufzuzwingen. Uebrigens existierten am J. Januar nicht 19, sondern l solcher ,,, Bürger⸗ meifter in Elsaß⸗Lothringen. Bei einer Bevölkerung, die nach dem eigenen Zeugniß der Regierung absolut friedlich und ruhig ist, ist das eine hohe Zahl. Wir erklären: Wir wollen, daß das Ausnahme⸗ gesetz beseitigt wird; aber wir wollen nicht, daß ohne unseren Wider spruch die neue Gemeindeordnung in Kraft tritt. Die Berufung auf Hie Genehmigung dieser neuen Gemeindeordnung durch den Landes⸗Ausschuß hat keinen Werth. Der elfaß⸗lothringische Landes. Ausschuß, der in seiner Mehrheit aus abhängigen Beamten besteht, kann nicht als die Vertretung des elsaßlothringischen Volks gelten. In der gesammten unabhängigen elsaß⸗lothringischen Presse ist die neue , ordnung verworfen worden, und wir elsaß⸗othringischen Reichstags abgeordneten erheben entschieden Protest gegen ein Gesetz, das die Bürgermeister zu Dienern des Kreis⸗Direktors macht. Die Nicht- vorlegung der neuen Gemeindeordnung beim elsaß⸗lothringischen Staatzrath ist eine Gesetzwidrigkeit, die der Reichstag nicht billigen kann. ;
Abg. Bueb (Soz.): Die sozialdemokratische Partei nimmt gegen⸗ über der neuen Gemeindeordnung denselben ablehnenden Standpunkt ein, wie die beiden Vorredner aus dem Hause, weil sie eine Ver ⸗ schlechterung des bisherigen Zustandes, namentlich des Wahlrechts, be⸗ deutet. Die Regierung in GElsaß Lothringen hat so viele Mittel in Händen, jede Regung der Deutschfeindlichkeit niederzuhalten, daß sie einer solchen Gemeindeordnung nicht bedarf. Der Berufsbürger⸗ meister ist als eine Antwort auf die Wahlen von 1887 eingeführt. Die Anwendung dieses Gesetzes erfolgte ganz in dem 6m f des⸗ jenigen Herrn, dem die Leitung der Geschäfte des Innern von Elsaß⸗ Lothringen anvertraut war und der jetzt an der Spitze des
Ministeriums des Fnnern in Preußen steht. Dadurch ist es hegreiflich.
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