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D. K —
eigenem Ermessen, unbeeinflußt von seiten der bayerischen Regierung, gehandelt; aber sie haben vollständig in ihrem Recht gehandelt, wie dies ja bezüglich einer solchen Nürnberger Versammlung von seiten unseres Obersten Gerichtshofs anerkannt ist. Die Regierung bat daher kein Bedenken getragen, dieles Erkenntniß, welches auch Herr Abg. Grillenberger zitiert hat, sowie das demselben zu Grunde liegende Erkenntniß des Königlichen Landgerichts Nürnberg in ihrem Ministerial⸗
Amtsblatt zu veröffentlichen, sodaß jedermann im hohen Hause Ge⸗ legenheit gegeben ist, von diesen Erkenntnissen Einsicht zu nehmen.
Eine oberflächliche Lektüre des oberstrichterlichen Erkenntnisses würde ergeben, daß die Kritik, welche der Herr Abg. Grillenberger
an diesem Erkenntniß geübt hat, vollständig ungerechtfertigt ist.
Der Herr Abg. Grillenberger hat gesagt, in diesem Erkenntniß sei ausgesprochen: jede politische Versammlung, welche von einem Sozialdemokraten berufen ist, ist eine sozialdemokratische Versammlung. Das ist in keiner Weise richtig; die Thatsache, daß die in Frage stehende Versammlung von einem Sozialdemokraten einberufen und von einem Sozialdemokraten, der hinterher verurtheilt worden ist, auch geleitet worden ist, und daß ein Sozialdemokrat als Bericht⸗ erstatter für diese Versammlung bestimmt worden ist, bildete für das Gericht nur ein Moment für die Annahme, daß es sich hier um eine soʒialdemokratische Versammlung handelt. Keineswegs aber hat aus diesem Umstand allein das Gericht diese Feststellung eintreten lassen.
Es ist hier weiter auch von dem Herrn Abg. Grillenberger an diesem Erkenntniß kritisiert worden, daß in demselben der Satz ent—⸗ halten ist, es komme nicht darauf an, um Frauen und Minderjährige von derartigen Versammlungen auszuschließen, ob in denselben öffent⸗ liche Angelegenheiten erörtert werden würden. Das ist vollkommen richtig; der Satz ist zweimal in dem Erkenntniß enthalten; derselbe ist aber auch unumstößlich, er gründet sich auf das bayerische Vereins⸗ und Versammlungsgesetz. Nach Artikel 15 dieses Gesetzes können Frauen und Minderjährige solchen Vereinen als Mitglieder nicht an- gehören, noch auch den Versammlungen derselben beiwohnen. Es genügt also, um Frauen und Minderjährige von solchen Versamm⸗
lungen auszuschließen, daß diese von politischen Vereinen ausgehen. Es ist aber gar nicht nothwendig, daß in den Versammlungen auch po⸗ litische Angelegenheiten erörtert werden. Der Oberste Gerichtshof hat daher den Art. 15 inader von mir zitierten Weise ganz richtig angewandt.
Ferner hat der Herr Abg. Grillenberger gesagt, es sei jede gewerkschaftliche Versammlung als von der sozialdemokratischen Partei ausgehend in diesem Erkenntniß bezeichnet worden. (Zuruf links.) — Jede öffentliche? Auch das ist in dem Erkenntniß nicht gesagt. Es ist dort ausgeführt, daß eine gewerkschaftliche Versammlung sich auschließlich auf gewerkschaftlichem Boden, auf dem Boden des § 152 der Gewerbeordnung bewegen soll, und in diesem Falle unterliegt sie natürlich den Beschränkungen politischer Versammlungen nicht. Es ist aber weiter bemerkt, im konkreten Falle müsse aus einer Reihe von Umständen geschlossen werden, daß die Versammlung mit politischen Angelegenheiten befaßt sei beziehungsweise befaßt werden wolle, und daher sei die Versammlung, obwohl sie als eine gewerkschaftliche Versammlung einberufen worden sei, dennoch als eine politische Ver⸗ sammlung zu betrachten.
Nun, ich verlasse die Kritik, welche der Herr Abg. Grillenberger an das oberstgerichtliche Erkenntniß geknüpft hat, um mich den Be merkungen zuzuwenden, die er über das Referat des Herrn Abg. Pr. Pichler gemacht hat. Der Herr Abg. Dr. Pichler hat aller⸗ dings im baverischen Landtage bezw. dem Beschwerdeausschuß desselben im Mai vorigen Jahres über Beschwerden wegen Handhabung des Vereins. und Versammlungsrechts Bericht erstattet und in diesem Referat die Beschwerde als begründet bezeichnet. Ich glaube jedoch auch aus den Ausführungen des Herrn Abg. Grillenberger entnommen zu haben, daß dieses Referat wesentlich überholt worden ist durch die später erfolgten gerichtlichen Erkenntnisse. Herr Grillenberger hat ja selber die Hoff nung aufgegeben, daß künftighin nach diesem Erkenntniß im Beschwerdewege beim bayerischen Landtage noch etwas zu er⸗ reichen sein würde. Ich für meine Person bin aber gar nicht zweifelhaft, daß der Herr Abg. Pichler sein Referat mit Rücksicht auf die inzwischen ergangenen gerichtlichen Erkenntnisse, welche nicht allein in Bezug auf die thatsächliche Feststellung, sondern auch in Bezug auf die Schlußfolgerungen, die aus denselben gezogen sind, von seinem Referat ganz wesentlich abweichen, einer Revision unter⸗ ziehen werde. Ich halte es für unmöglich, daß ein so gewissen⸗ hafter Mann, wie Herr Dr. Pichler, gerichtliche Feststellungen, auf welche hin Strafen erkannt worden sind, in Sachen, welche so konner sind mit dem Gegenstande seines Referats, ignorieren werde. Auch darüber bin ich nicht im Zweifel, daß nach diesen gerichtlichen Erkenntnissen von seiten unseres Landtags die fraglichen Beschwerden kaum mehr werden als begründet erachtet werden.
Ich schließe damit, daß ich sage: meine Regierung steht voll⸗ ständig auf dem Boden des von dem Herrn Abg. Grillenberger zitierten oberstgerichtlichen Erkenntnisses vom 29. Dezember 1884. Sie hat die Freude, daß durch dasselbe ihr vorhergegangenes Verfahren in fraglicher Versammlungsangelegenheit vollkommen gebilligt worden ist. Sie ist der Ansicht, daß diese gewerkschaftlichen Versammlungen, wie sie in neuerer Zeit von sozialdemokratischer Seite veranstaltet werden, nichts weiter sind als vereinzelte Erscheinungen der von dieser Partei organisierten Parteiagitation, mit deren Hilfe sie neue An⸗ hänger zu gewinnen sucht. Sie theilt vollkommen die Feststellungen, mit welchen der Oberste Gerichtshof in seinem Erkenntniß dahin schließt, daß die in Frage stehenden öffentlichen gewerkschaftlichen Ver⸗ sammlungen schon von vorne herein dazu bestimmt waren, die Ge⸗ schäfte der Sozialdemokratie zu treiben, deren Anschauungen unter der Arbeiterwelt zu verbreiten, neue Anbänger für die Partei an zuwerben und dieser auch auf gewerkschaftlichem Gebiete die Führung zu verschaffen. Wenn die Polizeibehörden der Theilnahme von Frauen und Minderjährigen an derartigen Versammlungen entgegentreten, so thun sie nur ihre Pflicht und werden hierbei den Schutz meiner hohen Regierung stets genießen.
Abg. Dr. Bach em (Zentr. : Die Prüfung der Handhabung des Verein und Versammlungsrechts steht zweifellss dem Reichstag zu. Gerade meine Partei hätte befondere Veranlassung, in eine solche Prüfung einzutreten; denn in Elsaß, Lothringen wird das Vereins. and Versammlungsrecht gegen die Angehörigen meiner Partei noch weit schlimmer 8 abt, als selbst gegen die Sozialdemokraten. Ich erkenne an, daß das Bestehen so vieler verschiedenartiger Vereinsgesetze in Deutschland ein großer Uebelstand ist. Wenn ich nun 59 . gerade der Ansicht zustimme, daß der vorliegende Antrag die Anarchie enthalte, so meine ich 21 daß er zu radikal ist. Denn er unter. scheidet nicht wischen politischen und nichtpolitischen Vereinen oder
Bersammlungen, jwischen Erwachsenen und ¶ Minderjãhrigen. zwischen n nchen und weiblichen Staatsbürgern; er ist ein ef einer nivellierenden Weltauffassung, die nicht die unsrige ist. Und wenn die Herren den Beamten bestrafen wollen, der das Versammlungẽsrecht stört, so müssen sie auch die Bestrafung der Sozialdemokraten verlangen welche die kons und katholischen Versammlungen stören. Wir sehen in dem Antrag nicht eine eig et Unterlage für eine Lösung der Frage, und wenn wir e elle eine h zuschlagen, so leitet uns die Erwägung, daß in einer Zeit, wo der UÜmffurz von oben, der Stagtsstrei so offen empfohlen wird, einer f wo wir gezwungen sind, den Boden, auf dem der Deutsche eichstag steht, das allgemeine Wahlrecht, zu vertheidigen, daß in einer solchen Zeit überhaupt nicht die Luft vorhanden ist, um ein ver⸗ nünftiges Vereinsgesetz zu stande zu bringen. Wenn wir aber die Regierung aufforderten, ein Vereinsgesetz vorzulegen, so würde dieses ganz gewiß nicht so ausfallen, wie wir es wünschten. Auch wir sind der Ansicht, daß man mit Engherzigkeit auf diesem Gebiete nichts zu Wege bringt. In dieser Auf⸗ fassun bestärken uns die Erfahrungen, die man in Sachsen gemacht hat. Auch in Bayern werden üble Erfahrungen nicht ausbleiben, wenn dort auf dem bisherigen Wege fortgefahren wird; in diefer Beziehung darf ich sagen, daß alle meine politischen Freunde auf dem Standpunkte des Abg. Dr, Vichler stehen. Wie die Dinge heute liegen, erwarten wir etwas Ersprießliches von der Erörterung diefes Antrags nicht; wir halten es für richtiger, die Kräfte nicht in unfruchtbaren Debatten zu verzetteln, sondern sie auf praktische Arbeit zu konzentrieren. . . .
Abg. Beckh (fr. Volksp.): Meine Partei ist mit dem Grund⸗ gedanken dieses Gesetzes einverstanden, nicht aber mit der Fassung. Diese müßte geändert werden, wenn wir ihr zustimmen sollen. Bezüg · lich der Vereins und k für Frauen und Minder⸗ jährige nähere ich mich mehr dem tandpunkte des Abg. Dr. Bachem und möchte 1 dieser doch einige Unterschiede machen. Wenn der Äbg. Grillenberger von einer ungesetzlichen Handhabung der Ge⸗ setze in Bayern gesprochen hat, so that er das mit Unrecht, Namentlich muß ich seinen Angriffen auf die ,, Polizeibehörde entgegen⸗ treten, die genau nach dem bayerischen zereinsgesetz von 1866 ver⸗ fahren ist und nach den Grundsaͤtzen, wie die Gerichtshöfe dieses aus⸗ gelegt haben. Merkwürdig ist es, daß die Anwendung des Gesetzes n der vom Abg. Grillenberger bemängelten Richtung zum ersten Mal auf eine Denunziation hin erfolgt ist, die von der Grillen⸗ berger'schen 96 Tages vost' gegen eine Versammlung des Vereins „Freisinn“ ergangen ist. Wenn man das thut, dann soll man auch nicht unzufrieden sein, wenn das Gesetz auch nach der anderen Seite hin in Anwendung tritt. Das bestehende Gesetz mußte in diefer Weise gehandhabt werden; wir haben in Baxern das gleiche Recht für alle. . — -.
Abg. Dr. von Marguardsen nl.) Ich bin dem Vorredner für sein Eintreten zu Gunsten der bayerischen Justiz dankbar. Was den vor⸗ liegenden Antrag anlangt, so sind wir der Ansicht, daß wir Lines ein, hbeuͤlichen Vereinsgefetzes bedürsen, aber es kommt doch wohl sehr auf das Wesen eines solchen Gesetzes an. Versammlungen, Vereine u. s. w. bilden einen mächtigen Hebel der politischen Bewegung und Entwickelung, und daher ist es wunderbar, daß bisher bezüglich der Regelung diefer Frage so wenig geschehen ist. Die freisinnige Partei hat zwar früher bereis Vorschläge in diesem Sinne gemacht, aber es ist dabei doch nichts herausgekommen. Diese Vorschläge müßten zum Ausgangspunkt einer befonnenen, ruhigen und vernünftigen Re⸗
elung der Sache dienen. Der vorliegende Antrag erscheint dazu in einer Weise geeignet. Wenn wir über ihn berathen wollten, so würden wir uns weder unter uns noch mit der Regierung verstãndigen können. Daher halte ich dafür, die Frage einer günstigeren Zeit vor⸗ zubehalten und nicht unnütz unsere Zeit damit zu verlieren, .
Äbg. Grillen berger (Soz.): Wenn der Abg. Beckh von einer in meinem Blatt erfolgten Denunziation des Nürnberger Magistrats redet, fo ist das eine Unwahrheit. Gegenüber den maßlosen Ver⸗ folgungen der Sozialdemokraten durch den Nürnberger Magistrat (Der Präsident unterbricht den Redner mit der Aufforderung. dem Magistrat, der sich hier nicht rechtfertigen könne, nicht solche Absichten unterzulegen) habe ich ihm Mißbräuche vorgeworfen, um ihn zu einer die Sachlage an die Oeffentlichkeit bringenden Klage zu veranlassen. Ich bin nur zu einer Geldstrafe verurtheilt worden; daraus ist zu er⸗ sehen, daß das Gericht das Vorhandensein von Mißbräuchen an⸗ erkannt hat. ; ö .
Abg. Beck h (fr. Volksp.): Es ist mir ganz unverstãndlich, wie der Abg. Grillenberger sich auf das Urtheil in dem Denunziationsprozeß be— rufen kann, da jene Anschuldigungen in der Frankfurter Tageszeitung ausdrücklich als unerwiesen gebliebene Verdachtigungen bezeichnet worden sind. . —
Abg. Hilpert (b. k. Fr): Ich kann mich mit dem § 1 der Vorlage nicht einverstanden erklären, weil es gegen die Sitte verstößt, daß Frauen öffentliche Versammlungen veranstalten. Aber wir fehnen uns nach einem einheitlichen Vereinsgesetz, denn auch bei uns sind rein landwirthschaftliche Versammlungen aufgelõöst worden. Dem Antrage können wir jedoch nicht zustimmen, weil er zu weitgehend ist.
Abg. Bueb (Soz.): Die Nothwendigkeit einer einheitlichen Regelung des Vereins⸗ und Versammlungsrechts in freiheitlichem Sinne muß ich vom besonderen elsaß⸗lothringischen Standpunkte aus betonen. Wir könnten doch zum mindesten verlangen, daß man andere Parteien ebenfo behandelt wie uns. Wir werden uns demnächst mit der Prüfung der Schlettstadter Wahl zu beschäftigen haben; da ließ der Abgeordnete dieses Kreises, der doch Kreis. Direktor ist, bei den anderen Parteien nicht rechtzeitig angemeldete Versammlungen zu, bei uns nicht. Mir wurde sogar ver⸗ boten, in einer Versammlung über die Thätigkeit des Reichstags Bericht zu erftatten. Der Präsident hat es gestern beanstandet, daß ich die Be⸗ handlunz der Sozialdemokraten in Elsaß, Lothrir gen als eine recht · und gefetzlofe bezeichnete. Ich werde die en Ausdruck nicht wiederholen, ich laffe die Thaten sprechen. Nur zu Versammlungen, in denen volitische Themata behandelt werden, ist eine Genehmigung der Behörde erfor⸗ derlich. Es werden aber Gewerkschaftsversammlungen verboten, in denen z. B. über das Thema referiert werden sollte: Die Stellung der Frau in der Industrie⸗, oder: Die wirthschaftlichen Forderungen der Sozialdemokratie. (Redner führt eine große Anzahl von Ver⸗ sammlungsberboten an, die er als ungesetzlich bezeichnet. .
Abg. Freiherr von Hedenberg (b. F. F.:. Der Antrag trãgt den Stempel der beabsichtigten Unannehmbarkeit. Die Sozial demokraten stellen es so dar, als ob die bestehenden Vereinsgesetze nur gegen ihre Partei angewandt würden, als ob die Vertreter der übrigen Parteien nicht in der Lage wären, sich ein richtiges Urtheil in diefer Frage zu bilden; dem muß ich widersprechen. In Hannover wird das preußische Vereinsgesetz ebenfalls einseitig gegen unsere Partei angewendet. Ich erinnere an die bekannten Frlasse des jetzigen Sber⸗Präsidenten von Ostvreußen, die seiner Zeit die Runde durch sämmtliche Zeitungen machten. Ich möchte an die preußhische HReglerung die Bitte richten — damit der Satz der Verfa ssung, daß jeder . vor dem Gesetz gleich sei, nicht an Glauben verliere — dafür zu
orgen, daß das zukünftige preußische Vereinsgesetz gegen alle Parteien gleichmäßig angewendet werde.
Damit schließt die erste Berathung des Entwurfs, die zweite wird vertagt. Schluß 5is⸗ Uhr.
Preusischer Landtag.
Haus der Abgeordneten.
60. Sitzung vom Mittwoch, 1. Mai. ; Ueber den Beginn der Sitzung ist gestern berichtet worden. Auf der Tagesordnung stand zunächst die Bergthung des Antrags des Abg. Lückhoff (fr. kons) und Genossen,
ö. der Landwirthschaft und Industrie
apon abfehen, an seiner Stelle eine Resolntion vor⸗
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der verlangt, daß fich die Regierung in gen n
ie kräftigere örderung des einheimischen Flachsbaues, ins⸗ fondere durch die Ausnutzung des Bauer schen Röste verfahrens
mittels ftaatlicher Unterstützung und durch die Bevorzugung
des inländischen Flachses für den Bedarf der Staats verwaltungen angelegen sein läßt. .
Abg. Burghardt (ul) erhoffte von dem Bauer'schen Röste⸗ verfahren eine Hebung des Flachsbaues, die in gleicher Weise der Landwirthschaft wie der Industrie u gute kommen und, insbesgndere die Hausindustrie stärken würde. Von einem Flachszoll sei nichts zu erwarten, wohl aber von einer Verbreitung der Rösteanstalten möglichst über ganz Deutschland.
Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer⸗ stein⸗Loxten:
Meine Herren! Der Antrag, welcher unterzeichnet ist von den Herren Abgg. Lückhoff u. Gen., enthält drei Desiderien: einmal ge⸗ richtet auf die kräftigere Förderung des einheimischen Flachsbaues, zweitens die Ausnutzung des Bauer'schen Rösteverfahrens mittels staatlicher Unterstützung und drittens Bevorzugung des inländischen Flachses für den Bedarf der Staatsverwaltungen. Ich werde auf diese drei Punkte eingehen und zum Schluß noch einige Erwiderungen geben in Bezug auf das, was einzelne Redner, namentlich der erste Redner vorgetragen hat.
Wenn man die Forderung stellt, den einheimischen Flachsbau in gleichmäßigem Interesse der Landwirthschaft und Industrie kräftiger zu fördern, so wird es vor allem zunächst darauf ankommen, daß man feststellt, was die Staatsregierung zur Förderung des Flachsbaues bisher
gethan hat. In dieser Beziehung theile ich mit, daß im Interesse der
Förderung des Flachsbaues in den letzten Jahren, abgesehen von den Subventionen für das Bauer'sche Rösteverfahren, auf welches ich später kommen werde, bewilligt worden ist für Schlesien, und zwar an den landwirthschaftlichen Provinzialverein J zur Förderung des Lein⸗ baus, Unterhaltung des Flachsmusterfeldes an der Ackerbau⸗ schule in Popelau und Gehalt des Flachsbau⸗Instruktors Heisig, welcher den Flachsbauinteressenten zur Disposition steht, in den letzten Jahren pro Jahr 3500 . Dann ist für Prämien an kleine Landwirthe verausgabt eine Summe, die anfänglich im Jahre 1892,93 für Kosten der Düngung und Kultur für Flachs⸗ anbauversuche von kleinen Landwirthen nach Anleitung der Flachsbau⸗ Instruktoren nur 185 betrug, im letzten Jahre 1895/96 850 M Außerdem ist für Hannover für die Einrichtung von Musterfeldern einem Regierungsbezirk von Hannover die beantragte Summe von 260 S bewilligt worden, für den Regierungsbezirk Lüneburg die gleiche Summe. Das ist für die direkte Förderung des Flachsbaues geschehen.
Ich wende mich nun zu dem Bauer'schen Verfahren, zum Röste⸗ verfahren, der im zweiten Theil des Antrags erwähnt ist.
Für das Bauer'sche Verfahren sind aus Staatsmitteln, aus Fonds des Handels⸗Ministeriums und des landwirthschaftlichen Ministeriums im Ganzen 23 626 M aufgewendet. Dem Professor Bauer und der mit ihm assoziierten Firma Gruschwitz und Söhne steht die Verwerthung der im Auslande genommenen Patente frei; das In⸗ landpatent kann die Regierung jeden Augenblick nach schiedsrichterlicher Taxe erwerben, inzwischen können die Patentinhaber dasselbe im eigenen Betrieb in Neusalz und auch dadurch verwerthen, daß sie die Benutzung in fremden Röstanstalten gegen eine Gebühr erlauben, welche zwanzig Pfennig pro Zentner Strohflachs nicht überschreiten darf.
Dann ist der schlesische landwirthschaftliche Zentralverein auf⸗ gefordert, für die Errichtung genossenschaftlicher Röst⸗ und Schwing⸗ anstalten zu wirken und sind seitens der landwirthschaftlichen Ver⸗ waltung dafür hohe Subventionen in Aussicht gestellt, bis jetzt ohne Erfolg. In den letzten Tagen ist nun allerdings — aber nicht von dem obengenannten Verein, sondern von anderer Seite aus Schlesien — ein solcher Antrag an die landwirthschaftliche Verwaltung gerichtet. In den genossenschaftlichen Anstalten kann der einzelne Interessent seinen Flachs sachkundig rösten lassen und dann zu Hause weiter verarbeiten, oder er kann ihn dort auch auf seine Rechnung schwingen lassen und dann den Flachs an die Spinnerei verkaufen.
Was dann die Verwendung von Leinen bei der Militärverwal⸗ tung betrifft, so ist das eine Frage, welche sich mit der im dritten Theil des Antrags gestellten Forderung, es sollten die öffentlichen Staatsbetriebe möglichst nur Erzeugnisse, die aus inländischem Flachs gewonnen werden, nehmen, nicht ganz deckt. Ob das ausführbar ist, will ich dahingestellt sein lassen; ich bin nicht Techniker genug. Mir ist von sachkundiger Seite versichert, daß, um wirklich gute Erzeugnisse zu er⸗ zielen, ausländischer Flachs nicht ganz zu entbehren sei; ob das richtig ist, weiß ich nicht, ich will nur die Thatsache mittheilen. Interessieren wird aber die Herren — ich darf das vielleicht mit Genehmigung des Herrn Präsidenten vorlesen — daß der Verband deutscher Leinen industrieller sich im August vorigen Jahres mit einer Eingabe an den Kriegs⸗Minister gewandt hat. Die Antwort des Kriegs⸗Ministers, die will ich Ihnen mittheilen, da Sie diese Mittheilung vielleicht interessiert. Dem Verbande deutscher Leinenindustrieller wird vom Kriegs ⸗Minister zunächst mitgetheilt, daß seine Ausführungen zum theil auf irrigen Voraussetzungen beruhen. Dann heißt es weiter:
Zunächst ist es nicht zutreffend, daß die Drillichjacke früher all⸗
gemein zur Feldausrüstung der Truppen gehört hat. Es ist dies viel ⸗
mehr stets nur bei den berittenen Waffen der Fall gewesen, und ist eine Aenderung in dieser Beziehung in den letzten Jahren weder eingetreten noch zur Zeit beabsichtigt.
Die Litewka ist nur für die Fußtruppen als Friedensbekleidungs⸗ stüäck zur Einführung gekommen, und zwar aus dem Grunde, weil im Mobilmachungsfall die Landwehr⸗ und Landsturmformationen mit ihr statt mit dem enganschließenden Waffenrock eingekleidet werden sollen, die fortgesetzte Auffrischung der hierfür erforderlichen, sehr um⸗ fangreichen Bestände aber bedingt nothwendig ist. Diese Maßnahme hat allerdings einen ge eee auch an Leinenstoffen zur Folge; allein andererseits ist hierbei wieder zu berücksichtigen, daß die Litewkas aus Wollstoff gefertigt werden und daß der Landwirthschaft die möglichst umfangreiche Verwerthung von Wollstoffen ebenfalls zum Nutzen gereicht.
Ueberdies ist den mit der Litewka ausgestatteten Truppen aus⸗ drücklich gestattet, die Drillichjacke auch fernerhin beizubehalten. Daß aus wirthschaftlichen Rücksichten und im Interesse der Erhaltung einer kühleren Bekleidung während der Sommermonate von dieser Erlaubniß, innerhalb der Grenzen der zur Verfügung stehenden Mittel, von allen Truppen Gebrauch gemacht werden wird, läßt sich mit Bestimmtheit annehmen.
Was sodann die Drillichhosen anlangt, so ist es allerdings
richtig, daß dieselben in Zukunft bei der Infanterie aus der Feld ⸗ bekleidung fortfallen, und zwar ausschließlich aus Rücksicht
auf die hierdurch geschaffene Gepäckerleichterung von über 700 gr. Unrichtig ist es jedoch, daß der Mann statt der weggefallenen leinenen eine zweite baumwollene Hose mit ins Feld führt, ebenso daß hinsichtlich des Gebrauchs der Drillichhosen im Frieden irgend welche einschränkenden Bestimmungen getroffen worden oder zu erwarten sind.
Wenn der Verband deutscher Leinenindustrieller des ferneren am Schlusse seines Schreibens den Wunsch ausspricht, daß an Stelle der baumwollenen Hemden Versuche mit leinenen angestellt werden möchten, so bedauert das Kriegs⸗Ministerium, diesem Wunsche nicht Folge geben zu können, und zwar aus sanitãren Gründen.
Im übrigen möchte das Kriege Ministerium nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, daß nicht nur bei der Truppenwirthschaft, son⸗ dern auch im Kasernen⸗ und Lazarethhaushalt Leinenstoffe in großer Menge zu Bettwäsche. Handtüchern, Krankenkleidern u. s. w. Ver⸗ wendung finden, daß außerdem in den letzten Jahren umfangreiche Beschaffungen an Verwundeten⸗ und Stallzelten vorgenommen und auch in den nächsten Jahren beabsichtigt sind.
Auch wird das Kriegs⸗Ministerium gern darauf bedacht sein, bei Einführung neuer Bekleidungsstücke thunlichst auf die Verwen⸗ dung leinener Stoffe zu rücksichtigen; es hebt indessen besonders hervor, daß, ebenso wie bisher, so auch in Zukunft für alle Ent— schließungen, welche seitens der Heeres verwaltung betreffs der Be⸗ kleidung und Austüstung getroffen werden, allein die Rücksichten auf den Krieg maßgebend sein müssen und daß nur das zur Einführung gelangen kann, was hierfür als das Vortheilhafteste erkannt worden ist.
Das sind die thatsächlichen Verhältnisse, soweit sie der land⸗ wirthschaftlichen Verwaltung aktenmäßig bekannt geworden sind, was den dritten Punkt anbetrifft. Vielleicht interessiert noch zu erfahren, daß die nach meiner Auffassung leider wieder zu Grunde gegangenen Gewerbekammern, wenigstens in meiner engeren Heimath, in Richtung der Verbesserung der Flachsindustrie, der Hausindustrie bei uns außer⸗ ordentlich günstig gewirkt haben. Soviel ich weiß, besteht dieser günstige Einfluß ihrer Thätigkeit auch ietzt noch. In verschiedenen Theilen der Provinz Hannover ist von jeher der Flachs bau sehr leb⸗ haft betrieben, aber die Erzeugnisse wurden größentheils nicht in den Handel gebracht, sondern im Wege der Hausindustrie verarbeitet — erst zu Garn, und das Garn wurde dann verwebt —, meistentheils allerdings zur Anfertigung eigener Bedürfnisse, vielfach auch zum Ver⸗ kauf. Weil diese Hausindustrie nicht mehr lebensfähig war, ging infolgedessen der Flachsbau sehr wesentlich abwärts, und da haben die Gewerbekammern ein sehr glückliches Verfahren eingeschlagen, um beides, sowohl den Flachsbau als die Verwendung des erzeugten Flachses, neu zu beleben, und zwar dadurch, daß die Industrie der Tandwirthschaft den nach ihren Vorschriften zu bearbeitenden Flachs abnimmt, daraus Spinngewebe herstellen läßt, dann das Garn mit den sonst erforderlichen Zuthaten, die überher nothwendig sind, den Hausindustriellen wieder zur Verfügung stellt, dazu ihnen die—⸗ jenigen Webstühle zur Verfügung stellt, die die Industrie für erforderlich hält, um solche Erzeugnisse herzustellen, wie sie jetzt der Handel fordert. Daneben wurde eine Webschule errichtet, welche die Hausindustrie in der Handhabung der von der Industrie gelieferten Kunst⸗Webstühle genau unterrichtete, die Industrie bestimmt durch Hergabe des Garns, durch Hergabe der Muster, die Art der Erzeug⸗ nisse, welche sie der Hausindustrie zu angemessenen Preisen abnimmt. Ich möchte glauben, daß dieser Weg auch in anderen Theilen Deutsch⸗ lands sehr wohl zu betreten ist.
Dann ist bei der Diskussion hervorgehoben, daß die Verwerthung des Flachses, auch die Verarbeitung zweckmäßig auf genossenschaft⸗ lichem Wege zu geschehen habe, und diese Anschauung kann ich nur in vollstem Umfang als die zutreffende vertreten. Ich gebe mich der Hoffnung hin, daß die Landwirthschaftskammern, wie so manches Andere, so auch diesen Gegenstand fördernd in die Hand nehmen.
Dann ist in der Diskussion darauf hingewiesen, der Staat müsse seinerseits den inländischen Flachs aufkaufen und dafür Sorge tragen, daß er lombardiert wird. Ich glaube, diese Forderung richtig ver⸗ standen zu haben. Ich halte das für unrichtig; ich halte es für richtig, daß auf genossenschaftlichem Wege dieser Forderung zu genügen ist. (Zuruf) — So!
Dann ist gefordert, die Marine⸗ und Kriegsverwaltung müsse größere Massen von Leinenerzeugnissen verwenden. Ich habe bereits den Standpunkt mitgetheilt, welchen die Kriegsberwaltung in dieser Richtung einnimmt. Meine Herren, ich habe die Ueberzeugung, daß, wenn der Flachsbau wieder lohnend wird, er ebenso rasch an Aus⸗ dehnung wieder zunehmen wird, wie es der Zuckerrübenbau that. Daß er nicht lohnend ist, liegt an verschiedenen Ursachen; vor allem liegt es an der Konkurrenz des ausländischen Flachses; in dieser Beziehung zu helfen, hindern uns die Handelsverträge, wir können den Import ausländischen Flachses nicht hindern. Indessen möchte ich glauben, daß, da der Zuckerrübenbau anscheinend einge⸗ schränkt wird, die Landwirthschaft sich wieder dem Flachsbau zu⸗ wenden wird. Die Landwirthschaft wieder auf den Flachsbau zu ver⸗ weisen, ist nur in solchen Gegenden möglich, wo eine genügende Zahl von Arbeitern zur Verfügung steht; denn es ist ja eine bekannte Sache, daß der Flachsbau außerordentlich viele Arbeitskräfte erfordert, und andererseits wird es nur ausführbar sein, wenn der erzeugte Flachs richtig behandelt wird. In dieser Richtung ist die Staats⸗ regierung bereit und in der Lage, wie ich oben bereits ausführte, sobald sich Genossenschaften bilden, die das Baur'sche Verfahren aus⸗ nutzen wollen, dazu möglichst eingehend zu helfen. Es möchte also vor allem Aufgabe der Landwirthschaft sein, sich mehr auf diesen Produktionszweig zu legen; dann glaube ich, ihr versichern zu dũrfen, daß die landwirthschaftliche Verwaltung der Förderung dieses Theils der Landwirthschaft alle und jede mögliche Hilfe gewähren wird. (Lebhafter Beifall rechts.)
Abg. Schaffner (ul.) stimmte unter Hinweis auf den Rückgan des 6 ef fg . hn Jahren en . 1 und n *
Schädlichkeit des Rückganges des Flachsbaues für die Bauern auch in moralischer Beziehung hervor.
Abg. von Bu dden brock fkons : Nach den vom Herrn Land⸗ wirthschafts. Minister mitgetheilten Daten kann man sich der Ansicht nicht verschließen, daß der , so gut wie ein verlorenes Kind angesehen worden ist. Er hat denn auch in seiner Anbaufläche einen erschrecklichen Rückgang erfahren. Während in Deutschland uch 1578 153 600 ha Flachs slanden, ist diefe Zahl bis zum Jahre 1895 bis
auf 61 00 ha zurückgegangen.
scheinung zu suchen ist, ist schwer zu
g n die, daß unser Flachs
rr Minister bat selbst zugegeben,
dazu angethan sind,
wenigstens darauf an, möglichst gu reise zu bewirken.
Worin die Ursache zu dieser Er⸗ gen; jedenfalls aber ist eine der u jeden Schutzes entbehrt. Der daß die Handelsverträge nicht dem Schutzbedürfniß zu genügen. Es kommt nun te Produkte zu erzielen, um eine
Konstanz der Dieses wird nur durch eine ratio⸗
nelle Behandlung des Rohflachses und die Verarbeitung erfolgen Bauer entdeckte Verfahren ist in dieser Beziehung
sich .
können. Das von Dr. r von höchster Wichtigkeit, aber die Landwirthschaft entschließt von ihren alten Methoden abzuweichen. Daher wird es au s den Versuch der Luftroste und die Erzielung guten Samens dur Jedenfalls erscheint es dringend geboten, daß das Patent, von dem der Herr Minister sprach, möglichst bald vom damit es dem kleinen Flachshauer zu gute komme. Abhilfe geschaffen werden. Abkommen getroffen werden, daß sie vorzu verarbeiten, sonst kann der deutsche ausländischen nicht vertragen. nossenschaften wirksam sein.
Abg. Hornig (kons.): Der Antra kleinen Mittel zur Hebung der Landwirt wenn es gelingt, die Flachspreise zu heben und Im Jahre 1886 habe ich für guten Flachs ea. 75 S½ erhalten, während ich denselben im Jahre 1887 für nur 45 Die Preisschwankungen sind namentlich durch die land bedingt. überschwemmt,
Staat erworben werde, Nur dadurch wird sweise d ö. 1 gsweise deutschen Flachs lachs die Konkurrenz nl dem wird die Gründung von Ge⸗— Wir werden dem Antrage zustimmen.
ist eines der sogenannten Er wird aber nur
Sodann muß auch mit den
einen Zweck haben, konstant zu halten.
verkaufen konnte.
Einfuhr aus Ru Deutschland Firma hatte bei uns das
Sobald der Flachspreise. neueste Rösteverfahren sehr lebhaft angeregt, Konjunktur Verfahrens allein
folgen. Es kann daher durch eine Verbesserung des Hätten wir
die Rentabilität des Flachsbaues nicht nicht die unglücklichen Handelsverträge, einem Schlage abgeholfen werden k Wenn die Regierung auch nur deu ankaufen will, so hilft das noch nichts. veranlassen, gegen den Antrag zu sein. Ich erkenne aber das gute Prinzip an und werde daher für den
ehoben werden. o würde der Kalamität mit
Leider ist das nicht möglich. tschen Flachs für ihre Bedürfnisse Das sollte mich nun eigentlich
Antrag stimmen.
diesem Fall gehen wieder einmal
Hand. Wenn das neue Ver⸗ wie sie uns hier vorgelegt
unser Flachsbau nicht vor der Konkurrenz zu
Dann werden auch die Preisschwankungen nicht mehr s Meine Fraktionsgenossen und ich sind mit dem
rags einverstanden und werden gleichfalls für Kom—
Rath Thiel; Es ist gesagt worden, taatsregierung zur Hebung des Flachsbaues Die landwirthschaftliche Aufwendungen dort Alle bisher gestellten en, es sind jedoch nur wenige gewesen. : altung hat nun ein sehr großes Interesse daran, ihren Einfluß bei einer Förderung des Flachsbaues dahin eltend t nur rein induftrielle Unternehmungen den daß die Land⸗
Industrle und Landwirthschaft Hand in fahren wirklich so gute Produkte liefert, sind, so braucht sich schädlich wirken. Prinzip des Ant missionsberathung stimmen. Geheimer Ober ⸗Regierungs⸗ die Aufwendungen der seien verhältnißmäßig minimale gewesen. Verwaltung ist aber nicht in der Lage, wo keine dahin gehenden Anträge vorliegen. Anträge sind bewilligt word Die landwirthschaftliche Verw
zu machen, daß ni davon haben. Es liegt nahe, nicht dafür einzutreten, trohflachs verkaufen, fondern für eine werthvolle Arbeits die der Landwirthschaft zu gute kommt.
für die Landwirthschaft. Der Fabrikant muß auch dem Stroh⸗ als dem zur Verarbeitung fertig zum Spinnen brauchbar ist, dessen Qualität er ir haben auf Musterfeldern bei Flachs, der bis abriken fertiggestellt war,
wirthe nur S gelegenheit zu sorgen, fehlt an lohnender Winterarbeit der Flachs eine Rolle spielen.
keptischer gegenüberstehen, gestellten Flachs, der beurtheilen kann. zur Verwendung
Da könnte
im Jahre
346 M erzielt, beim Verkauf von Strohflachs nur Im Jahre 1894 ist der Ertrag infolge der schlechten Flachspreise allerdings auf 66 . pro Hektar herunter⸗ g Von dem angedeuteten Gesichtspunkte aus würde die land⸗ wirthschaftliche Verwaltung an die Unterstü herantreten, vielleicht in der Weise, daß werden und der Flachs der Mitglieder im Interesse der einzelnen Auftraggeber verarbeitet wird. Diesen wäre es dann anheimgestellt, entweder den gerösteten Flachs zu verkaufen oder ihn weiter zu ver—⸗
Reingewinn von 102 pro Hektar.
ung von Rösteanstalten enossenschaften gegründet
Abg. Graw auch bei uns im fabrikate weite Verbreitung, Ich hoffe, daß durch die E eine Besserung der Verhält
Abg. Möller (nl):
Allenstein (Zentr.): Osten lohnenden Verdienst, jetzt finden die Nessel⸗ leider auch bei den Landwirthen selbst. schen Rösteverfahrens
:. Mit gewöhnlichen Mitteln ist der Rück⸗ g des Flachsbaues nicht aufzuhalten, der zunächst in den steigenden öhnen, in zweiter Linie erst in den fallenden Flachspreisen seinen Grund hat. Die Einrichtung von Maschinenspinnereien war die natür⸗ die Handspinnerei mußte immer mehr zurück⸗ Eine Hebung des Flachsbaues kann nur erfolgen, fahren vervollkommnet werden kann, was nach a durch das Bauer'sche Patent möglich er⸗ at alle Ursache, die Angelegenheit zu för⸗ cheint mir die Bildung von Ge— Vorher muß freilich inhabern eine Vereinbgrung über den Preis des Daß die Militärverwaltung nicht immer da der Kriegstüchtigkeit wegen die Minderbelastung des einzelnen Mannes owest thunlich, hoffe ich, wird auch die sanitären Bedenken dürften sich Vor Einführung eines Flachszolls möchte produkte für solche Industrien, die auf müssen zollfrei bleiben. err von Héerem an (tr.: Wir haben den Antrag laubt haben, auch hierbei könne, der Land⸗ rleichterung gewährt werden. Auch im Westen m reduziert; allerdings handelt es twickelung der Dinge. erei war durch die Ausbreitung Bedürfnisse können durch die als durch Handarbeit. Unmöglichkeit, die Verwendung Hebung des Flachs⸗ Bauer'schen Röste⸗ n dürfen; auch die zugleich eine gewisse iebt und die Wege
inführung des Bauer' nisse eintreten wird.
liche Entwickelung, gedrängt werden. wenn das Röstever Urtheil Sachverständiger Die Regierung Als geeigneter Weg ers nossenschaften mit Unterstützung des Staats. mit den Patent Röstens getroffen werden. Leinen verwenden kann, ist naturgemäß, das Hauptgewicht auf egt werden muß. S ilitär Leinen verwendet werden, voraussichtlich heben lassen. ich dringend warnen; den Export angewiesen sind, unterstützt, weil wir ge wirthschaft eine kleine ist der Flachsbau auf ein Minimu ch nur um eine naturgemäße En entwickelung der Spinnerei und Web der Maschinen gegeben, die verschiedenen Großindustrie besser befriedigt r die feinen Bielefelder Gewebe ist z. elgischen Flachses eine Nothwendigkeit. Zur bei einer Förderung des verfahrens und von Genossenschaften bewende ung an die landwirthschaftlichen Vereine, icherung für die Rentabilität des Flachsbaues emeinschaftlichem Vorgehen ebnet, dürfte nothwendig sein. stalten müßten natürlich so angelegt werden, daß die einzelnen rihe ihre Produkte leicht dorthin schaffen können. Die Ver= wendung von Leinen zur Bekleidung müßte soviel befördert werden. Die Theorien der Aerzte über Bekleidungsst
baues wird es nicht
als möglich ebenfalls zweckmäßige einzelne offe wechseln ja fortwährend. Eine Kommissionsberathung des Antrages halte ich nicht für nöthig.
ner kurzen Auseinandersetzung zwischen den Abgg. d Möller über den Flachszoll wurde der Antrag des Abg. Lückhoff einstimmig angenommen.
Es folgte der Bericht der Kommission über den Antrag der Abgg. Bachem, Roeren und Genossen auf Annahme eines Gesetzentwurfs, betreffend die Anlage konfessioneller Begräbnißstätten.
Die Kommission des Herrn Ministers, da regierung ein
Hornig un
beantragte mit Rücksicht auf die Erklärung seitens der Königlichen Staats⸗ der die Zulassung der Errichtung
Gesetzentwurf, ahrung der berechtigten
konfessioneller Begräbnißplätze unter
Ansprüche der jeweiligen konfessionellen Minderheit und des finanziellen Interesses der Gemeinden ermöglichen will, mit ihunlichster Beschleunigung vorgelegt werden soll, über diesen Antrag zur Tagesordnung uͤberzugehen.
Abg. Roeren (tr.): Eine Neuordnung des Begräbnißwesens mag ja sehr zweckmäßig und angebracht sein, aber eine nothwendige Boraussetzung zur Annahme unseres Antrages ist sie nicht. ,. unseren Antrag können die jetzt bestehenden Härten sofort beseitig werden. Da unser Antrag aber keine Aussicht auf Annahme hat, werden wir für den Kommissionsbeschluß stimmen.
Abg. 4. Zentr.) führte aus, daß es im Rheinlande häufig passiert sei, daß man den Bewohnern. lieb gewordene Einrichtungen enommen habe. Eigenthümlich fei, daß die vorliegende Frage von ** verschiedener rheinischer Behörden eine, ganz verschiedene Be⸗ kandlung erfahren habe. Politische und religiöse Ge ensätze könne man nicht befeitigen, man sollte wenigstens auf die Empfindungen ö. Wünsche der Bevölkerung bezüglich der Begrãbnißstãtte . nehmen.
Geheimer Ober⸗Regierunge⸗Rath Ren vers hat, den Antrag der Kommiffion anzunehmen. Das Kirchhofsrecht sei für die ganze Mon archie in verschiedenster Weise geordnet, der Bachem'sche Antra würde fomit in die verschtedensten Rechtsgebiete eingreifen. Dur den von dem Herrn Kultus. Minister in 2 , . Gesetz⸗ entwurf werde eine einheitliche Regelung dieler aterie erfolgen. Der jeweiligen konfessionellen Minderheit werde ein Gastrecht auf dem Kirchhof der anderen Konfession garantiert werden.
Äbg. von Cuny (nl) sprach sich gleichfalls für den Antrag der Kommiffion aus. Was das Gastrecht der Minorität anlange, so müsse der Ton mehr auf die letzte Silbe gelegt werden. Die Minorität habe einen vollen Anspruch darauf, auf dem konfessionellen Begräbniß⸗ platz in allen Ehren beerdigt zu werden, um kein Sünderbegraͤbniß zu bekommen. ( Beifall.) .
Der Antrag der Kommission wurde darauf ange⸗ nommen.
Es folgte die Berathung des Antrags des Abg. Nadbyl
Zentr.):
Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, behufs besserer und eingehenderer Beaufsichtigung der Verjicherungs esell⸗ fchaften, insbesondere der landwirthschaftlichen Versicherungs- gefellschaften auf Gegenseitigkeit (Hagel⸗, Vieh ꝛc. Ve icherungs⸗ gesellschaften), verfich erungstech nisch vorgebildete Be⸗ amte in die aufsichtsführenden Ministerial , und Regierungs-Kollegien einzustellen.
ur Begründung des Antrags bemerkte
Abg. Nadbyl entr): In dem Erlaß vom 25. Dezember 1892 hat die Regierung selbst das Bedürfniß nach einer Anstellung von . vorgebildeten Beamten anerkannt. Die Bücher der Versicherungsanstalten werden oft unglaublich nachlässig geführt, sodaß viele Beschwerden aus dem Publikum laut werden. Eine Renken⸗Versicherungsanstalt in Berlin hat im Jahresbericht 143 000 gςο für Gehälter angeführt. Wer diese Gehälter be⸗ kommt, ist aus dem Bericht nicht zu ersehen. Ein anderer en lautet sogar; „Sonstige Ausgaben 29 000 *. Grund⸗ tücke, die eine Gesellschaft besitzt, werden zu ungewöhnlich hohen Preisen angegeben, sodaß die Fernstehenden über den wahren Ver⸗ mögensstand der Gesellschaft getäuscht werden. Eine Hagelversiche⸗ rungsgesellschaft arbeitet mit großen Schulden. Darf das die Staats⸗
ö zulassen? Sie muß eine strenge Beaufsichtigung eintreten lassen, damit das Publikum vor Schaden bewahrt; werde. Nur dadurch, daß eine Verschleierung der Geschäftsverhältnisse ein⸗ zelner Geseslschaften stattfindet, ist es möglich, daß Landwirthe bei tota] verschuldeten Gesellschaften versichern. Die Aufsichtsbehörde muß einschreiten, wenn eine Hagelversicherungsgesellschaft zu niedrige Vor⸗ praͤmien erhebt, und muß Verträge mit solchen Gesellschaften für ungiltig erklären. Wenn versicherungstechnisch gebildete Beamte bei der Regierung angestellt werden, so wird es wohl auch möglich sein, ein genügendes Versicherungsgesetz vorzulegen. Meines Erachtens muß dafür geforgt werden, daß die Art und Weise der Geschäftsgebahrun
der Versicherungsgesellschaften dem Publikum immer klar liegt. 3
hoffe, die Regierung wird den in meinem Antrage angeregten Schritt thun, und ich bitte Sie, demselben zuzustimmen.
Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer⸗ stein⸗Loxten:
Meine Herren! Ich habe keine Veranlassung, auf die speziellen Darlegungen des Herrn Vorredners, soweit sie dazu dienen, den Antrag zu begründen, einzugehen und werde das den Herren Regierungs⸗ vertretern überlassen. Ich thue das um so mehr, weil die Versicherungs⸗ angelegenheiten nur zum theil zum Ressort der landwirthschaftlichen Verwaltung gehören; zum theil gehören sie bekanntlich zur Verwal⸗ tung des Innern, zum theil zur Verwaltung des Handels⸗Ministeriums, zum theil zur Verwaltung des landwirthschaftlichen Ministeriums.
Ich will vorab bemerken, daß ich annehme, daß der Antrag nicht bezweckt, auf diesem Zuständigkeitsgebiete eine materielle Aenderung eintreten zu lassen. Es soll nur — so verstehe ich den Antrag und so ist er auch nur begründet — den in den Versicherungs⸗ angelegenheiten zuständigen Behörden ein sachverständiger Beirath zu⸗ geordnet werden. Nun, meine Herren, daß eine solche Zuordnung nicht im Widerspruch steht mit den Bestimmungen der Reichsver⸗ fassung, darüber kann kein Zweifel bestehen; denn jede Staatsverwal⸗ tung ist doch absolut befugt und zuständig, rücksichtlich der Erledigung der zu ihrer Zuständigkeit gehörenden Angelegenheiten diejenigen Organisationen zu treffen, die sie für zweckmäßig hält.
Nun, meine Herren, erinnere ich Sie daran, daß bei der General⸗ diskussion über den landwirthschaftlichen Etat dieser Gegenstand von mir bereits gestreift worden ist. Ich habe derzeit schon mitgetheilt, daß bei der Slaatsregierung Erwägungen darüber gepflogen würden, ob es nicht nothwendig oder doch zweckmäßig sei, im Interesse der besseren Aus bildung des Versicherungswesens, der Verhütung von vielen Miß⸗ ständen, die hervorgetreten seien, denjenigen Staatsbehörden, die mit der Aufsicht über das Versicherungswesen betraut sind, einen sach- verständigen Beirath zu geben. Ich kann mittheilen, daß diese Ver handlungen, die ich damals schon als in Aussicht stehend bezeichnet habe, jetzt in weiterem Umfang eingeleitet sind — allerdings sind sie noch nicht zum Abschluß gekommen —, und zwar hat man in Aussicht ge—⸗ nommen, den Königlichen Regierungen, wenigstens vier derselben, je einen technischen, versicherungssachverständigen Beirath zuzuordnen. Man hat dann in Aussicht genommen, denjenigen Ressort⸗Ministerien, wo die Aufsicht über die Versicherungsangelegenheiten ge⸗ führt wird, ebenfalls einen technisch ausgebildeten Sach= verständigen zuzuordnen; und endlich wird erwogen, ob nicht ähnlich, wie im Veterinärwesen, wo man eine Deputation für das Veterinärwesen geschaffen hat, eine solche sachverständige Deputation für das Versicherungswesen zu schaffen sei, welche dann allen denjenigen Ressorts, die mit der Aufsicht über das Versicherungs⸗ wesen betraut sind, als sachverständige Behörde zur Seite tritt. Die Verhandlungen sind noch nicht zum Abschluß gekommen; ich bin aber der Ueberzeugung, weil die Staatsregierung die Ansicht ge wonnen hat, daß mancherlei Mißstände im Versicherungswesen vorliegen, und daß für die Aufsicht über dieses immer weiter aus- gebildete schwierige Verwaltungsgebiet ein technischer Beirath unent ⸗ behrlich sei, so wird voraussichtlich auch der Herr Finanz ⸗Minister,