enden sollten daher, wenn sie so sehr dagegen sind, zunächft bei sich 66 von der Steuer Abfland nehmen, —* namentlich die er ren Städte keinen Grund haben, auf sie zu verzichten, weder in sozial⸗= volitischer, noch sonst in einer anderen Beniebung. Ich bitte Sie daher, für das Gesetz zu stimmen. . .
Abg. Singer (Soz.): Der Zweck der Vorlage schimmer ö Sie bezweckt für das Reich auf dem Wege über die Gemeinden den Boden zur Einführung einer Weinsteuer zu ebnen. Wir sind prinzipielle Gegner aller indirekten Steuern. Zwischen den Ausführungen des Reichs-Schatzsekretärs und den Grundsätzen, welche der preußische Finanz Minister vertritt, besteht, übrigens ein Gegensatz. Der Finanz ⸗Minister Dr. Miquel ist dafür eingetreten, daß den Kommunen die Realsteuern üher⸗ lassen werden sollen, während das Reich die Erträge der indirekten Steuern erhalten soll. Mit diesem Grundsatz ist die gegenwärtige Vorlage nicht vereinbar. Der Staatssetretär hat auf die französischen Verhältnisse hingewiesen. Es ist merkwürdig, daß die Verhältnisse des Auslandes von der Regierung immer nur dann als mustergültig hingestellt werden, wenn es sich um eine weitere Belaftung des deutschen Volks handelt. Das Beispiel der reichen Badestadt Wiesbaden ist nicht maßgebend; denn dort trägt die kommunale Weinsteuer that⸗ sächlich den Charakter einer Luxussteuer. In Straßburg aber und in ganz Elsaß⸗Lothringen empfindet man diese Steuer sehr drückend. Das Gesetz würde die Polizeiaufsicht noch bedeutend verschärfen. Ein weiterer Grund, gegen die Vorlage zu stimmen, ist für uns der Um- stand, daß die geplante Steuer auf den Winzer abgewãlzt werden wird. Die kleinen Weinbauern befinden sich aber thatsaäͤchlich in einer Nothlage und können keine Steuern mehr tragen. Wir wünschen, daß die Vorlage ohne Kommissionsberathung abgelehnt wird.
Staatssekretär des Reichs-Schatzamts Dr. Graf von Posadowsky:
Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich jetzt schon wieder das Wort ergreife. Ich möchte aber nicht unbewußt nochmals den Vor— wurf mir zuziehen, daß ich das Wort nicht ergreife am Schluß der gesammten Debatte. (Heiterkeit Ich nehme an, daß die heutige Generaldebatte über diesen Gegenstand ihr Ende finden wird. .
Der Herr Abg. Singer hat gesagt, es bestände zwischen dem preußi⸗ schen Finanz⸗Minister und mir in der Auffassung über die Verthei⸗ lung der Steuern auf die steuererhebenden Korporationen ein gewisser innerer Gegensatz; denn der preußische Finanz⸗Minister habe erklärt, die indirekten Steuern gehörten dem Reich, die Realabgaben den Kommunen, hier wolle man aber den Kommunen doch eine indirekte Einnahme zuweisen. Ich kann dem gegenüber versichern, daß dieser Entwurf gerade dem lebhaften Wunsche des preußischen Herrn Finanz⸗Ministers seine Entstehung verdankt (Zuruf und Heiterkeit links), sodaß ein Unterschied in den Auffassungen zwischen dem Ver⸗ treter des Reichskanzlers und dem preußischen Finanz Minister nicht vorhanden ist.
Gegenüber den Ausführungen des Herrn Schmidt (Elberfeld) muß ich mir aber doch gestatten, zu bemerken, daß er sich in Bezug auf die Bedeutung des Gesetzes in einem gewissen staatsrechtlichen Irr— thum zu befinden scheint. Es konnte sich hierbei nur darum handeln, diejenige Beschränkung, die in Bezug auf die Steuergrenze und den lokalen Umfang, wo diese kommunale Weinsteuer erhoben werden darf, zur Zeit auf Grund eines zwischen den Bundesstaaten abgeschlossenen Zollvereins⸗ vertrags noch besteht, aufzuheben. Wir haben Ihnen durch diesen Gesetzentwurf vorgeschlagen: einerseits daß sämmtliche Kommunen Deutschlands das gleiche Besteuerungsrecht gegenüber dem Wein haben sollen, andererseits daß sie einen höheren Betrag erheben dürfen wie bisher. Weiter konnten wir nicht gehen, denn jeder weitere Schritt, die Art der Erhebung der Wein steuer in den Kommunen zu regeln, wäre ein Uebergriff aus der Reichs⸗Gesetzgebung in die kommunale Selbstverwaltung und in die Landesgesetzgebung. Ich bin wirklich sehr überrascht darüber, daß, während wir sonst von jener Selte des Hauses immer ausgeführt hören, man muß bestehende Schranken beseitigen, wir heute die Ausführung hören, man muß solche Schranken aufrechterhalten. Während auf der einen Seite uns immer gesagt wird: Er⸗— weiterung der Selbstverwaltung der Kommunen, Beseitigung der lästigen Bevormundung seitens der Staatsbehörden, wird uns heute gerade das Gegentheil ausgeführt einem Gesetzentwurf gegenüber, der eben diese Bevormundung der Kommunen, wie sie im Zollvereins⸗ vertrag thatsächlich enthalten ist, beseitigen will. Ich könnte ja diesen Debatten gegenüber, die wir heute gehört haben, das Gefühl des solamen miseris haben, daß die Kommunen bei ihren Ansprüchen an den Wein ebenso behandelt werden wie seiner Zeit das Reich. Die Befürchtung nun, die hier geäußert ist, daß wir etwa durch Ver⸗ mittlung der Kommunen jetzt zu einer Reichs⸗-Weinsteuer gelangen wollen, können Sie wirklich nicht ernst nehmen; denn wenn wir uns die Besteuerung des Weins für das Reich weiter vorbehalten wollten, so würden wir den Kommunen nicht diesen Vorgriff einräumen bis zu 5 en oder 15 Ä des Werths des Steuerobjekts. Ich glaubte, daß diese ganze Debatte eigentlich so ziemlich obiektiv und ruhig verlaufen werde; ich habe nicht geglaubt, daß dieses ziemlich harmlose Gesetz, was den Kommunen nur das Recht einräumen soll, eine solche Kommunal steuer zu erheben, wo es durch ihre lokalen und kommunalen Verhält- nisse geboten ist, so lebhafte Anfechtung erfahren würde. Trotzdem aber bin ich fest überzeugt, das Gesetz wird in die Kommission ge— langen, und ich glaube, wenn Sie das Gesetz annehmen, vorbehaltlich der angedeuteten Aenderungen, zu denen wir gern bereit sind, so werden Sie den Kommunen, namentlich im Westen, die so außer⸗ ordentlich hoch belastet sind, einen werthvollen Dienst leisten. Gerade die Agitation für dieses Gesetz ist von einem westlichen Abgeordneten im prenßischen Abgeordnetenhause unterstützt worden, und die Peti⸗ tionen sind gerade von den Städten im Westen, die zum theil an dem Weinbau und dem Weinhandel das lebhafteste Interesse haben, ausgegangen. Ich kann mir nicht denken, daß diese Kommunen etwas beantragen würden, was nach den Ausführungen einzelner Herren Vor- redner den wirthschaftlichen, vitalsten Interessen ihrer Heimath so schnurstracks entgegenlaufen würde.
Abg. Dr. Blankenhorn (ul.): Ich freue mich, aus den Worten
des Reichs⸗Schatzsekretärs zu hören, daß auf die Reichs⸗Weinsteuer Verzicht geleistet wird. Anläßlich des Reichs. Weinsteuergesetzes ist schon betont worden, daß die Werthsteuer ein Ding der Unmöglichkeit ist. Die Vorlage beweist die Richtigkeit dieser , Es sind 203 Kommunen angeführt, in denen jetzt schon eine Weinsteuer erhoben wird, aber nur drei derselben erheben eine Werthsteuer. Nun ist andererseits ein fester Satz für das Hekto⸗ liter von höchstens 54 festgesetzt, das würde aber bei geringeren Sorten im Preise von z. B. 25 4 sogar eine Besteuerung mit 2056/0 des Werths be⸗ tragen, während für die Weithsteuer ein Höchstbetrag von 100, vor⸗ esehen ist. Das Gesetz müßte mindestens einen Unterschied zwischen gan. . u. s. w., machen, der Kunstwein müßte am höchsten besteuert werden. Freilich will ich damit nicht sagen, daß dadurch alle meine Bedenlen gegen das Gesetz beseitigt wären. Vor allem liegt die Gefahr vor, daß die Steuer auf die
Winzer abgewälzt würde. Das wäre eine neue Belastung der . . ö das en en. .
er n Bürklin (nul): Die eigentlichen Weinländer machen von dem Recht, kommunale Weinsteuern zu erheben, nur wenig Ge⸗ brauch, denn dadurch würden sie e. ins eigene Fleisch schneiden. Wenn man in der Weinsteuer eine Luxussteuer einzuführen glaubt, so weise ich darauf hin, daß der Wein wohl in manchen Gegenden Deutschlands ein Luxusgetränk ist, aber in großen Gebieten ist er Volksgettänk im wahren Sinne des Wortes. Aer, derjenige, welcher den Wein baut, der Winzer, der treibt keinen Luxus, auch wenn er die kostbarsten Weine baut. Wir haben aber, nachgewiesen, daß auch die feinsten Weine zum größten Theil von kleinen Leuten gebaut werden. Gewöhnlich denkt man bei einer Weinsteuer an eine Konsumsteuer. Es ist schon darauf hingewiesen worden, daß in diesem Fall durch die Abnahme des Kon sums schließlich der Winzer einen Theil der Steuer zu tragen hat und daß der Rückgang des Konsums eine . zur Folge haben wird. Ich glaube aber, daß der Konsument diese Steuer überhaupt nicht spärt, und daß daher der Konsum auch g nicht zurückgehen wird. Die scharfe Konkurrenz, in der die Weinhändler sich befinden, nöthigt dieselben, die bisherigen Preise aufrecht zu erhalten. Das wird auch i geschehen, und der Winzer wird die Steuer allein tragen müssen. Wenn ein Händler vom Produzenten ein Faß Wein kaufen wird, so wird er sich für die Steuer dadurch schadlos halten, daß er den Preis darnach bemißt. Die so unschuldig dreinschauende Vor- lage wird schließlich in ihrer Rückwirkung nichts weiter sein, als eine Reichs⸗Weinsteuer. Der Winzer aber wird sich die Abzüge von den Händlern gefallen lassen müssen, weil er der wirthschaftlich Schwächere ist. Ich will auf die Einzelheiten der Sache jetzt nicht näher ein⸗ gehen; ich erinnere Sie nur an die großen Bedenten, die im vorigen Jahre gegenüber der Weinsteuergorlage hier zum Ausdruck gekommen sind, und hoffe, daß Sie, wie jene Vorlage, so auch diese ablehnen werden.
Abg. Wellstein (Zentr : Die Vorlage will den großen Kom⸗ munen im Westen für ihre Bedürfnisse eine größere Einnahmequelle eröffnen. Aber da die Steuer auf den Produzenten zurückfallen würde, so würden diese, meistens kleine Leute, die Mittel hergeben müssen für die großen Industriestädte. Ich würde nichts dagegen haben, wenn der Antrag auf Kommissionsberathung abgelehnt wird.
Abg. Graf zu Limburg-Stirum (dkons.): Im preußischen Abgeordnetenhause hat man die Beseitigung der Ungleichheiten, mit welchen die gegenwärtige Vorlage aufräumen will, auf das lebhafteste befürwortet. Auch die Herren vom Zentrum sind dafür eingetreten, so daß ich mich wundere, daß hier aus dem Zentrum so starker Widerspruch gegen die Vorlage auftritt. Die Gegner der Vorlage, welche so warm für den Winzer eintreten, vergessen ganz, daß auch, der ausländische Wein der kommunalen Besteuerung unterworfen werden soll. Die Be⸗ hauptung, daß nur der Produzent die Steuer tragen werde, ist wohl mit großer Bestimmtheit aufgestellt, aber nicht bewiesen worden. In den meisten Fällen wird der Konsument die Steuer tragen. Ist dieses Bedenken beseitigt, so treten die Vortheile der Vorlage so deutlich hervor, daß ihre Annahme im Interesse aller Kommunen nur ge— wünscht werden kann. ; . .
Abg. Roesicke (b. k. F.): Es ist mir unzweifelhaft, daß die Produzenten die Steuer zu tragen haben werden und daß sie vielfach die Last nicht werden tragen können. Wenn hier gesagt worden ist, daß gerade da, we die größte Steuer auf Bier besteht, das beste und billigste Bier verschenkt wird, so beruht das auf einer Verschiebung der Sachlage. Umgekehrt: da, wo das Bier am besten und infolge des großen Konsums am kbillgsten gebraut wird, ist die größte Steuer aufeilegt worden. In Bayern aber wird meist. Faßbier verbraucht, in Norddeutsch⸗ land dagegen vielfach Flaschenbier. Das Flaschenbier kann aber Bayern infolge der hohen Steuern nicht so billig liefern wie Nord⸗ deutschland. Was es ferner mit dem fakultativen Recht auf sich hat, haben wir vielfach gesehen. Die meisten Gemeinden machen von demselben sofort . und die es nicht thun, werden vom Ministerium geradezu dazu aufgefordert. Wenn wir uns auf diesem Wege der Einführung indirekter Steuern weiter fortbewegen, werden wir bald dahin zurückkommen, wo wir früher gewesen sind, daß wir nichts mehr an uns haben können, was nicht versteuert ist, und daß beim Uebergang aus einer Gemeinde in die andere ein und derselbe Gegenstand sogar mehrmals besteuert wird. Zudem gilt der Grundsatz, daß alles, was an einem Orte eingeführt wird, zum Ver⸗ brauch innerhalb der Kommune gehörig gerechnet und daher besteuert wird. Von einer Vergütung der Steuer bei etwaigem Weitererport ist aber nirgends die Rede. Ich hoffe, daß die Majorität des Hauses die Vorlage ohne weiteres ablehnen wird.
Das Haus beschließt, den Gesetzentwurf an eine Kom— mission von 21 Mitgliedern zu überweisen.
Darauf werden mehrere Petitionen erledigt. .
Ueber eine Petition, die Einschränkung der Arbeit auf Strick⸗ maschinen in Gefängnissen und Zuchthäusern betreffend, geht das Haus zur Tagesordnung über. ; ö.
Eine Petition wegen Erlasses eines Reichsgesetzes über die Heranziehung des Reichsfis kus zu den Gemeinde⸗ la sten beantragt die Petitionskommission an den Reichskanzler zur Berücksichtigung zu überweisen. ö
Abg. Dr. Pachnicke (fr. Vg. J: Dort, wo durch die fizkalischen Werke ein starker Zuzug von Arbeitern stattfindet, wachsen die Lasten der Kommunen rasch, während die zuziehenden Arbeiter nur wenig zu den Steuern beitragen. Es ist daher richtig, den Fiskus zur Steuer heranzuziehen. . .
Der Antrag der Kommission wird angenommen.
Eine Petition um Anfrechterhaltung der gemischten Transitlager für Getreide wird nach dem Antrage der Kommission dem Reichs kanzler als Material überwiesen. . .
Ueber eine Petition aus Neuß, betreffend Bewilligung eines ge— mischten Transitlagers für Holz, geht das Haus gemäß dem Antrage der Kommission zur Tagesordnung über. . . 2.
Eine Petition mit dem Antrage, dem § 749 Abs. 2 der Zivil⸗ prozeßordnung (unpfändbare Einkünfte) folgende Fassung zu geben: AMebersteigt das Gesammteinkommen aus den Fällen Rr. 1 bis 8 die Summe von 1500 S für das Jahr, so ist u. s. w.“ wird der Regierung als Material überwiesen.
Damit ist die Tagesordnung erschöpft.
Der Präsident Freiherr von Buol theilt mit, daß von den Abgg. Liebermann von Sonnenberg und Genossen (d. Refp.) eine Interpellation eingegangen ist, betreffend die Ergreifung von Maßregeln, um der Ausbeutung des deutschen Volks durch die künstliche Preistreiberei des Petroleums entgegenzutreten.
Schluß 5 Uhr.
Kunst und Wissenschaft.
Jahresbericht über die Herausgabe der Monumenta ; Germaniae historica.
Von E. Dümmler.
Die 21. Plenarversammlung der Zentraldirektion der Monumenta Germaniae historica wurde in diesem Jahre vom 4 bis 6. April in Berlin abgehalten. Durch eine Reise wurde Herr Geheimer Justiz⸗ rath Brunner, durch Unwohlsein Herr Wirklicher Geheimer Rath von Spbel an der Theilnahme verbindert. Herr Professor Weiland war uns nach kurzer Mitwirkung am 5. Februar durch den Tod entrissen worden. Anwesend waren die Herren Prosessoren Breßlau aus Straßburg, Dove aus
noth ⸗·
München (an Stelle des Gebeimen Hofraths von Rockinger zum Vertreter
der Bayerischen Akademie 9. Herr Geheimer Regierunge⸗Rath Dümmler, Herr Geheimer Rath von Hegel aus Erlangen, Herr Pro⸗ fessor Holder ⸗Egger, Herr Hofrath Maaßen aus Innsbruck, Herr Pro⸗ fessor Mommsen, Professor Muhlbacher aus Wien, Herr Professer Scheffer⸗Boichorst und Herr Geheimer Regierungs⸗Rath Wattenbach.
Im Laufe des Jahres 1894 / 95 erschienen:
in der Abtheilung Auctores antiquissimi: I) Chronica minora saec. IV. V. VI. VII. ed. Th. Mommsen R de . D, h; 2) Chronica minora saec. IV. V. VI. VII. ed. Th. Mommsen 1 t, .
in der Abtheilung Leges: 3) Leges Visigothorum antiquiores ed. Zeumer; c Hincmarus de ordine palatii ed. Krause;
in der Abtheilung Epistolas:
5) Epistolae saeculi XIII e regestis pontificum Romanorum selecta ed. Rodenberg III;
6) Epistolarum tom. II p. II Gregorii papas Registrum L. — XIV ed. L. Hartmann;
) Epistolarum tom. IV aevi Karolini t. II ed. E. Dũmmler;
8) von dem Neuen Archiv der Gesellschaft Band XX, herausg— von Breßlau.
Unter der Presse befinden sich ein Folioband, 6 Quartbände.
In der Sammlung der Auctores antiquissimi sind nach Gildas und Nennius demnächst die Chroniken Beda's, die mehr literarischen als wirklichen Quellenwerth besitzen, als Fortsetzung des 3. Chraniken⸗ bandes zu erwarten. Ausführliche Register für diese drei Bände, welche vermuthlich als die letzten dieser Abtheilung zu betrachten sind, werden nachfolgen. .
In der Reihe der Seriptores hat im Oktober der Druck des 3. Bandes der S8. rerum Meroxvingicarum begennen und ist so eifrig gefördert worden, daß wir übers Jahr seine Vollendung ge— wärtigen dürfen. Er enthält bis jetzt wesentlich noch vormerowingische Heiligenleben, deren geschichtlicher Unwerth von dem Herausgeber Dr. Krusch in den Einleitungen klar e, wird.
Der dritte abschließende Band der Schriften zum Investiturstreit ist insoweit vorbereitet, daß der Druck in diesen Tagen beginnen kann. Der 30. (und letzte) Folioband, welcher wegen der sehr schwierigen, auch die spätere Thüringer Geschichtschreibung um⸗ fassenden, Voruntersuchungen über die darin aufzunebmenden Erfurter und Reinhardebrunner Chroniken längere Zeit hatte ruhen müssen, wird gegenwärtig weiter gedruckt, um vielleicht seines größeren Um- fangs wegen in zwei Hälften ausgegeben zu werden. Jedenfalls wird daneben im nächsten Winter der Druck des 31. Bandes mit den von Holder⸗Egger und zum theil von Simonsfeld bearbeiteten italienischen
hroniken des 13. Jahrhunderts anfangen, für welche eine Reise des Herausgebers nach Wien im Februar und März einige Ergänzungen des Materials lieferte.
Von den Handausgaben werden die Annales Einhardi und Laurissenses maior, von Herrn Dr. Kurze im Mai unter die Presse kommen und voraussichtlich noch in diesem Jahre erscheinen. Eine Ausgabe der Erfurter Geschichtsquellen des 12. bis 14. Jahrhunderts beabsichtigt Herr Holder ⸗Egger sodann folgen zu lassen. Durch einzelne Nachweisungen machten sich die Herren Hr. Simonsfeld in München und Professor Wenck in Marburg um diese Abtheilung verdient.
In dem J. Bande der Deutschen Chroniken hat der Druck des von Herrn Dr. Kraus in Wien bearbeiteten Bruchstücks der Silvester= legende begonnen. An dem weiter zur Ergänzung der Kaiserchronik . Annoliede arbeitet Herr Professor Rödiger. Der Druck von Cnikel's Fürstenbuch, für welches wir der Gefälligkeit des Herrn Dr. Priebsch eine Vergleichung der Cheltenhamer Handschrift ver⸗ danken, soll im Mai wieder aufgenommen werden. Für den 6., den österreichischen und baverischen Chroniken gewidmeten Band hat Herr Professor Seemüller in Innsbruck im vergangenen Sommer auf der Münchener, Wiener, Klosterneuburger und anderen benachbarten Biblietheken Handschriften benutzt und ist sodann in den Osterferien zu, demselben Zweck nach London gereist, wo sich u. a. für die Chronik Hagen'g eine Handschrift mit eigenthümlichen Zusätzen ge= funden hat. Diese Vorstudien werden auch weiterhin noch fort⸗ gesetzt und durch eine weitere Reise nach Linz. Zwettl, Schlierbach und Klosterneuburg vervollständigt werden müssen. Die Arbeiten an der Sammlung der politischen Sprüche und Lieder in deutscher Sprache nehmen unter Leitung des Herrn Prof. Röthe in Göttingen ihren Fortgang. ö . .
In der Abtheilung Leges ist der 2. Band der Capitularia regum Francorum sammt den Anhängen fertig gedruckt, das um— fangreiche Register für beide Bände und die Einleitung sollen dem— nächst der Presse übergeben werden. Der Herausgeber, Herr Dr. Krause, ist zur Zeit damit beschäftigt, die Handschriften des Benedictus Lepita in Rom für den 3. Band zu vergleichen. Für die große Aus⸗ gabe der Leges Visigothorum hat Herr Professor Zeumer im März die schon länger geplante Reise nach Paris ausgeführt, für die aber⸗ malige , , der einst von Merkel herausgegebenen Lex Baiwariorum steht die Gewinnung einer neuen Kraft in Aussicht.
Der Druck des 2. Bandes der Constitutionés imperatorum war bis zum 51. Bogen fortgeschritten, als er durch den Tod des Professors Weiland jaͤhlings unterbrochen wurde. Da derselbe das Manuskript jedoch zum größten Theil druckfertig hinterlassen hatte, so kann trotz dieses schmerzlichen Verlustes die Vollendung fort⸗ schreiten, indem sein Mitarbeiter Dr. Schwalm bei der Drucklegung durch Hertn Professor Scheffer⸗Boichorst und Herrn Dr. Schaus unterstůtzt wird. Für den 3. Band bis auf Heinrich VII. (1313) und jum theil auch für den 4.,, die dem Dr, Schwalm bereits früher übertragen worden, hat dieser auf zwei Reisen, einer nach den Niederlanden und Nordfrankreich, der anderen nach Italien, ein reiches Material gesammelt, sodaß nur eine kleinere Nachlese übrig bleiben wird. .
Die Urkunden Kaiser Heinrich's IJ. lund des Königs Arduin), welche den Abschluß des sächsischen Kaiserhauses bilden sollen, sind durch Herrn Professor Breßlau und seinen Mitarbeiter Dr. Bloch, dem sich seit kurjem Hr. Martin Meyer als weiterer Hilfsarbeiter zugesellt hat, so weit gefördert worden, daß der Druck, eine Zeit lang durch Mangel entsprechender Typen gehemmt, nunmehr begonnen hat, und ununter— brochen fortlaufen kann. Einige italienische, französische und mittel deutsche Archive lieferten dafür noch werthvolle Nachträge. Einzelne inhaltlich mit den Kaiserurkunden eng zusammenhängende Pripat⸗ urkunden werden gelegentlich eingereiht werden. Für kritische Erörterungen bot das Neue Archiv eine Stätte. ;
Für die Karolinger⸗Urkunden unternahm Herr Prof. Mühlbacher im September eine Reise nach der Schweiz und dem Rhein, um mehrere nicht versandte Stücke an Ort und Stelle nachzuprüfen, Sein Mitarbeiter Dr. Dopsch hielt sich vom Dezember 1895 bis Oktober 1894 in . auf, wo er besonders die großen Cartulare der ehemaligen, geistlichen Stiftungen Planmäßig durchzunehmen hatte. Die Archive der Departements, für welche die Zeit nicht mehr reichte, blieben einer späteren Reise vorbehglten. Zunächst hat sich in der zweiten Hälfte des Märi 6. Dr. Dopsch nach Italien begeben, um während eines längeren Aufenthalts so viel wie möglich zu exledigen. Einzelne Proben seiner neuen Funde werden vorläufig in den Mittheilungen des österreichischen Instituts in Wien veröffentlicht. Die Regesten der italienischen Karolinger, von Herrn Professor Mühlbacher hergestellt, sollen der Ausgabe der Urkunden selbst vorangehen. .
Da diese von Böhmer einst begründeten Regesten als eines der unentbehrlichsten Hilfsmittel für die Diplomata in unvermindertem Werthe fortbestehen, so wurden für die staufische Fortsetzung derselben . Dr. Schaus als Mitarbeiter des Professor Scheffer. Boichorst
ittel zu einer Forschungsreise bewilligt.
In der Abtheilung Epistolae . der schon im Vorjahre durch Herrn Professor Rodenberg in Kiel fast vollendete 3. abschließende Band der päpstlichen Regefken des 13. Jahrhundertß. Herr
Dr. Hartmann in Wien beendigte den Dru des Tertes des Registrum Gregori nebst 4 * Anhängen. Die Register, für welche Herr Vorarbelten gema bat. und die Einleitung
. 4. Band der Epistolas,
Wenger in Wien d werden noch einige Monate erfordern welcher außer Alchvin nur noch mit einigen Briefe aus der Zeit Karl's des Großen, sowie die
Claudius aufnehmen konnte, liegt mit den von rrn Auch der 5. Band,
Dr. Hampe angefertigten Registern vollendet vor. welcher in die 2. 9.
mehrere Monate nach Eng Abtheilungen nach Kräften arbeiten.
In der Abtheilung Antiquitates steht das Register zum 2. Bande
1. i g, en,. .
2. ö. ustellungen u. dergl.
3. Unfall⸗ und Invalidltäts. ꝛc. Terficherung. 4. . Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. d. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
ufgaben in Anspruch genommen, Ausnahmen die
eine neue Reihe eröffnen, als es,
12 auf 15 ½ erhöht werden.
der Neecrologia Germaniae noch immer aus. Der Druck des 3. Bandes der Poetae aevi Karolini ist im Januar wieder auf— pa
Enommen werden: mit ihm gedenkt Herr Dr. Traube, durch andere in Würzburg, Keyßner in München, Lebegue und Molinier in Paris, 1 eier in Einsiedeln, Ouverléaux in Brüssel, Predelli in enedig, Priebsch in London, da Ré in Verona, Salveraglio in Cremona,
zu beenden. Für den 4. Band, welcher mit dem Rest der karolingischen Simonsfeld in München, Tangl in Wien, de Vries in Leiden. Ihnen
des Dungal und X. auch einen Theil der ottonischen zu verbinden gestattet, ift Pr. von in,, . . . . ; Auch de Für das Neue Archiv, dessen 20. Band mit einem umfassenden lfte des 9. Jahrhunderts hineinrei Reꝛisfs von Herrn Dr. Mever schließt, wird der 21. . befindet sich schon an vielen Punkten, namentlich durch Dr. Hampe, in Vorbereitung. Zur Benutzung der von aller Versendung ausgeschlossenen englischen e n, e. soll derselbe im Sommer auf and gehen und gleichzeitig dort für andere
denn bisher als Werkstätte unserer Arbeiten allen vielfeitigen Bedürf⸗ nissen gerecht werden kann. Der Preis wird dementsprechend von
Einzelne e en, oder Abschriften wurden uns in dem vergangenen Arbeitsjahre freundlichst besorgt von den Herren Monf.
seine Thätigkeit für die Non. Germ. wie auch dem
voeon nun an 50 Bogen stark, besser Reichsbehörden
straße 25 —
Gabriel M
neigte Vermittelun Bibliotheks- und Archivvorständen gebührt unser wärmster Dank. Für den Verkehr innerhalb Deutschlands durften wir von der den
Sammlungen i in dem 83
Amelli in Montecassino, W. Brambach in Karlsruhe, L. Delisle in ris, . Det in Troyes, Harmer in Cambridge, Jadart in Reims, Kerler
Auswärtigen Amt des Deutschen Reichs für sters ge⸗ ur Uebersendung von Handschriften und vielen
. Portofreiheit Gebrauch machen. Unseren st Durch die Gewogenheit des Reichsamts des Innern
choß des Reichs⸗Versicherungsamts, Königin Augusta⸗ ; eine würdigere und angemessenere Unterkunft als in der bisherigen Mieihswohnung eingeräumt werden.
Oeffentlicher Anzeiger.
6. e nl mr n, auf Aftien u. Aktien⸗Gesellsck. 7. Erwerbs- und Wirthschafts
58. Niederlafsung ꝛc. von Rechtsanwalten. ; 9. w
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
Genossenschaften.
——
I) Untersuchungs⸗Sachen.
7991] Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Fabrikanten Hermann Ernst Kyrieleis aus Berlin, welcher sich verborgen hält, ist in den Akten L. R. J. 16. 95 die Unter—⸗ suchungshaft wegen dringenden Verdachts der Ver— leitung zum Meineide verhängt. Es wird ersucht, den ꝛ2c. Kyrieleis zu verhaften und in das Unter⸗ suchungsgefängniß hier, Alt⸗Moabit 122. abzuliefern.
Berlin, den 29. April 1895.
Der Untersuchungsrichter beim Königlichen Landgericht J.
Beschreibung: Alter 31 Jahre, geboren am 17. Juli 1863 zu Duingen, Größe 1,73 m, Statur schlank, Haare blond, Stirn frei, Bart: blonder Schnurrbart, Augenbrauen blond, Augen graublau, Nase lang. Mund gewöhnlich, Zähne gesund (einige fehlen) Kinn spitz, Gesicht lang, Gefichtsfarbe ge— sund, Sprache deutsch.
7990 Beschluß.
Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft wird gegen:
1) den Johannes Schoenewald, geboren am 20. März 1872 zu Bergheim, ö Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort Bergheim,
2) den Leonhard Bernhard van Koll, geboren am 12. No zember 1872 zu Mörs, letzter Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort Mörs,
3) den . Karl Behre, geboren am 19. De⸗ zember 1872 zu Tanten, letzter Wohnsitz und ge— wöhnlicher Aufenthaltsort Tanten,
welche hinreichend verdächtig erscheinen: als Wehr— pflichtige in der Absicht, sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu ent— ziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen zu haben und nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufzuhalten, Ver⸗ gehen gegen 5 1401 StG. B., das Hauptverfahren vor der Strafkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst eröffnet, und auf Grund der x 40 letzter Äübfatz StG. B., 4530, 32s, 6 St. P. G. in Gr mangelung nachweisbarer einzelner Vermögensstücke das im Deutschen Reich befindliche Vermögen der Beschuldigten mit Beschlag belegt.
Kleve, den 24. April 1895.
, Landgericht. Strafkammer. (gez.) Kluth. opmann. Scherer. Zur Beglaubigung: (L. S.) Heidenreich, Assistent, als Gerichtsschreiber.
Vorstehender Beschluß wird in Gemäßheit des 8 326, der Strafprozeßordnung zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Kleve, den 26. April 1895.
Königliche Staatsanwaltschaft.
3 2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
7987 Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von Berlins Louisenstadt Band 47 Nr. 2279 auf den Namen der Frau Reddemann Karoline Wilhelmine Henriette, geb. Daehne, ein— getragene hier, Naunynstraße 49, belegene Grundstück am 2. Juli E895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Hof, . Eingang C., Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 9780 M Nutzungs⸗ werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie be⸗ sondere Kaufbedingungen können in der Gerichts— schreiberei, ebenda. Eingang D.,, Zimmer I7, ein- gesehen werden. Das Ürtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 5. Juli 1895, Vor⸗ mittags II Uhr, im vorangegebenen Saal 40 verkündet werden.
Berlin, den 22. April 1895.
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 88.
7986 Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 89 Nr. 3640 auf den Namen des Rentiers Guftav Franke zu Berlin eingetragene, in der Emdenerstraße Nr. 47, Ecke Waldenserstraße belegene Grundstuͤck am 27. Juni 1895, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Eingang G., Erdgeschoß, Zimmer 40, versteigert werden. Das Grundstück hat eine Fläche von 16 a 31 m und ist mit 17360 0 Nutzungs- werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch- blatts, etwaige Abschaͤtzungen und andere das Grund⸗ stück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichteschreiberei ebenda, Zimmer 42, 6 werden. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden auf⸗ 6 vor Schluß des Versteigerungstermins die Sinstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigen falls ag erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug
am 1. Juli A895, Vormittags 11 Uhr, an
Gerichtsstelle, wie oben angegeben, berkündet werden. Berxlin, den 27. April 1895.
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 87.
7985 Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsbollstreckung soll das im Grundhuche von den Umgebungen Berlins im Rieder⸗ barnimschen Kreise Band 3 Blatt Nr. 169 auf den Namen des Fuhrherrn Edmund Maria Henry zu Charlgttenburg, jetzt bier, 1 . in der Reinickendorferstraße Ar. 464. belegene Grundstück am 24. Juni 1895, Gormittags o ühr, bor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtastelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal I6, , . werden. Das Grundstück ist mit 11100 utzungswerth zur Gebäudesteuer ng Auszug aus der Steuerrolle, beglau⸗ bigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Ab- schã ga. und andere das Grundstück betreffende Na weisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerxichtsschreiberei ebenda, Flügel B. Zimmer 41, eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigen falls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstuͤcks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 24. Juni 1895, Nachmittags 2 ühr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden.
Berlin, den 29. April 1895.
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 86. 8180 Zwangs versteigerung.
In Sachen der Wittwe Sophie Schneemilch zu Samburg, vertreten durch Rechteanwalt Beitzen JI. in Hildesheim, Klägerin, wider die Aktiengefellschaft
apierfabrik Marienthal in Marienthal bei
sterode a. H., jetzt deren Konkursverwalter Rechts- anwalt Hiltermann in Osterode a. H., Beklagte, wegen Hvpothekzinsen., wird, nachdem auf Antrag der Klägerin die Beschlagnahme der der Beklagten gehörigen Anbauerstelle und Holzschleiferei No. ass. 346 zu Langelsheim zum Zwecke der Zwangepersteigerung . eschluß vom 25. April 1895 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im in an demselben Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangs— versteigerung auf den 27. September 1895, Nachmittags 2 Uhr, vor Herzoglichem Amts— gerichte Lutter a. Bbge. in der Lattemann'schen Gastwirthschaft zu Langelsheim angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu über⸗ reichen haben.
Lntter a. Bbge., den 27. April 1895.
Herzogliches Amtsgericht. Lutterloh.
8138 In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des dem früheren Herbergswirthe Möllendorff ge⸗ hörigen Wohnhauses Nr. 239/240 (Herberge) in Sternberg hat das Großherzogliche Amtegericht zur Abnahme der Rechnung des Seguesters, zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Vertheilung Termin auf Mittwoch, den 15. Mai E895, Vormittags 11 Uhr, bestimmt. Der Theilungsplan und die Rechnung des Sequesters sind zur Einsicht der Betheiligten auf der Gerichts« schreiberei niedergelegt. Sternberg, den 27. April 1895.
H Sch impke, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.
8108 Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Eisleben C. Nr. 10 185, ausgefertigt für Paul Simon, Sohn des Kaufmanns Walther Simon in Eisleben, ist angeblich verloren gegangen und soll auf Antrag des letzteren zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisiert werden. Es wird daher der Inbaber des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 23. November 1895, , 10AVuhr, bei dem unterzeichneten Gericht seine Rechte anzu—⸗ melden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. Eisleben, den 21. April 1895.
Königliches Amtsgericht.
1234 Aufgebot.
Die Ehefrau des Seemanns Heinrich Bruns, Juliane, geb. Strauch, zu Woltmershausen hat das Aufgebot des Sparkassenbuchs der Spar⸗ und Leih⸗ kasse des vormaligen Amtes Verden Nr. 11 884 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 10. Oktober 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter zeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er folgen wird.
Verden, den 2. April 1895.
Königliches Amtegericht. III.
8104 Aufgebot.
Die Handlung in Firma H. Wolff, offene Handels⸗ gesellschaft in Berlin, Burgstr. 29, vertreten durch den Rechtsanwalt Brühl in Berlin C., hat das Auf⸗
auf den n, an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird
Bezogenen angenommenen Wechseln über 300 *, 300 , 300 , 300 4. 300 M und 210 4, fällig am 18. April, 18. Mai, 18. Juni, 18. Juli, 15. August und 18. September 1855, beantragt. = Spätestens im Aufgebotstermine am IS. April 1896, Vormittags 10 Uhr, Zimmer 8, haben die unbekannten Inhaber der Wechsel, wozu sie hier⸗ durch aufgefordert werden, ihre Rechte bei uns anzu—⸗ melden und die Wechsel vorzulegen, widrigenfalls diese werden für kraftlos erklärt werden. Königshütte, den 25. April 1895. Königliches Amtsgericht.
8210 Anfgebot.
Auf Antrag des Haäͤuslers Jacob Niessytto in Aber⸗Boischow, vertreten durch den Rechtsanwalt Manneberg in Pleß, bezüglich des Hausgrundstücks Artikel Nr. 43 der Gebäudesteuerrolle und Artikel Nr. 54 der Grundsteuermutterrolle für Ober- Boischow, bestehend aus Wohnhaus, Stall, Hofraum und Hausgarten von 3,14 a Größe und 25 4 Nutzungswerth, behufs Anlegung eines neuen Grund⸗ buchblatts. Die unbekannten Eigenthumsprätendenten und dinglich Berechtigten werden aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf das Grundftück spätestens im Aufgebotstermin am 3. Juli 1895, Vor⸗ mittags 9 Uhr, anzumelden, widrigenfalls sie mit . Rechten und Ansprüchen werden ausgeschlossen werden.
Pleß, den 23. April 1895.
Königliches Amisgericht.
lõSol7 Bekanntmachung.
Auf Antrag des Fleischers Herrmann Isaac zu Filehne, vertreten durch Rechtsanwalt Memelsdorff daselbst, wird dessen Bruder, der am 27. Januar 1855 zu Filehne geborene Bäcker Adolf Isaac, welcher vor länger als 10 Jahren von Filehne nach Amerika ausgewandert ist, und über dessen Aufenthalt seitdem nichts bekannt geworden ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin amn 28. Oktober 1895, Vorm. IO Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer 14) zu melden, widrigenfalls der⸗ selbe wird für todt erklärt werden.
Filehne, den 20. Dezember 1894.
Königliches Amtsgericht.
8110 Aufgebot.
Anna verw. oder gesch. Weber, geb. Biebrach, geboren am 10. April 1811, zuletzt hier, Stifts⸗ straße 89 T, wohnhaft gewesen, von deren Leben seit über 5 Jahren keine Nachricht vorhanden ist, wird auf Antrag ihres Neffen, des Fabrikwächters Fohann Karl August Jenke in Meißen, aufgefordert, fpäteftens in dem auf den 15. Januar 1896, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte . raumten Aufgebotstermin versönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter zu erscheinen, widrigenfalls sie für todt erklärt und deren hier verwahrtes Ver— mögen von gegen 1480 M an die hier bekannten Erben derselben verabfolgt werden wird.
Dresden, am 29. April 1895. Königl. Amtsgericht, Abtb. Ic, Lothringer Straße 1, J. Heßler. 8191 Aufgebot. Die Ehefrau des Bergmanns Richard Deernen— burg. Maria, geborene Stratmann, zu Rotthausen, hat die Todeserklärung ihres zuletzt in Rotthaufen wohnhaft gewesenen, seit 14 Jahren verschollenen ge⸗ nannten Ehemanns beantragt. Der Bergmann Richard Doernenburg wird hiermit aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine am 16. April 1896, Morgens 11 Uhr, Ahstraße 20, Zimmer Nr. 9, beim unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird. Gelsenkirchen, den 30. April 1895.
Königliches Amtsgericht.
8111 Aufgebot.
Auf den Antrag des durch den Rechtsanwalt Schweichler zu Sensburg vertretenen Grundbesitzers Martin Matzeck zu Eckertsdorf werden dessen Mündel, die Philipponenmönche Philipp Kawellin und Iwan Fedorow aus Eckertsdorf, welche vor länger als 10 Jahren nach Rußland ausgewandert sind, auf⸗ gefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine, den 28. Februar 1886, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterjeichneten Gerichte (Zimmer Nr. I) zu melden, widrigenfalls ihre Todeserklärung er— folgen wird. ;
ensburg, den 27. April 1895.
Königliches Amtsgericht.
S105 Aufgebot. Auf den Antrag des Rechtsanwalts Adalbert Schweichler zu Sensburg wird dessen Mündel, der Käthner Johann Olk aus Pfaffendorf, welcher vor etwa 15 Jahren nach Amerika ausgewandert ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine den 28. Februar 1896, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer Nr. I) zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung er⸗ folgen wird. Seusburg, den 27. April 1895.
j Königliches Amtsgericht.
s Aufgebot. Auf Antrag des Abwesenheitsvormundes Rentners Johann Pohlmann in Büttel wird der Claus
eboren am 29. März 1825. Sohn des Schiffers
laus Christens und der Sielke, geb. Nagel, zu Büttelermühle, sowie die unbekannten Erben des⸗ selben aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 16. Oktober 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht bestimmten Termin zu melden, widrigenfalls der Claus Christens für todt erklärt und sein Vermögen den bekannten und legi— timierten Erben ausgeliefert werden wird.
Wilster, den 24. April 1895.
Königliches Amtsgericht.
S109 Aufgebot. .
Der Seilermeister Heinrich Gatzemever in Holle hat beantragt, in Gemäßheit des 5 13 des Gesetzes über das Grundbuchwesen in der Provinz Hannover eine öffentliche Ladung der Erben des am 12. Februar 1892 zu Holle verstorbenen Seilermeisters Christian Blumenberg daselbst zu erlassen, da er auf Grund eines mit diesen abgeschlossenen mündlichen Erb— vertrages der alleinige Erbe des Blumenberg ge— worden sei. Es wird daher jeder, welcher ein gleiches oder ein besseres Erbrecht am Nachlasse des bor— genannten Blumenberg in Anspruch nimmt, auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 18. Sep⸗ tember 1895, Vormittags II Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden. Falls Erbrechte nicht an⸗ gemeldet werden, wird dem Gatzemeyer die in dem zitierten 5 13 bezeichnete Bescheinigung ertheilt, und wird auf Grund dieser Bescheinigung Gatzemeyer im Grundbuche als Eigenthämer der zum Blumen berg'schen Nachlasse gehörigen Anbauerstelle Haus Nr. 85 zu Holle eingetragen werden.
Bockenem, den 6. April 1895.
Königliches Amtsgericht. II.
8197] Aufgebot.
Der Pfleger über den Nachlaß des weiland Johann Peter Grimm in Buxtehude, Komptorist Heinrich Gehrke in Buxtehude, hat, da sich bislang kein Erbe des weiland Grimm gefunden hat, das Aufgebot behufs Ausmittelung der Erbberechtigten beantragt. Es werden daher alle, welche Erbansprüche an den Nachlaß des verstorbenen Johann Peter Grimm in Buxtehude zu haben vermeinen, aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 20. September 1895, Vormittags 10 Ühr, vor dem Königlichen Amts⸗ gerichte hierselbst zur Verhandlung über bis dahin eingegangene oder noch erfolgende Anmeldungen sowie über den Antrag auf Erlaß eines Ausschlußurtheils anberaumten Termine ihre Erbansprüche anzumelden. Der Nachlaß soll, wenn sich kein Erbe melden und legitimieren sollte, für erbloses Gut erklärt werden, dagegen bei erfolgender Anmeldung dem sich legi— timierenden Erben ausgeantwortet werden. Der nach dem Ausschlusse sich etwa meldende Erbberechtigte soll schuldig sein, alle bis dahin über den Nachlaß erlassenen Verfügungen anzuerkennen, auch weder Rechnungsablage noch Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern berechtigt sein, und sein Anspruch soll sich auf das beschränken, was alsdann von dem Nachlaß noch vorhanden ist.
Buxtehude, 23. April 1835. Königliches Amtsgericht.
S103) Aufforderung. Kaufmann Gustav Rothenberger, geboren zu Büdingen, zuletzt Buchhalter dahier, ist am 3. De—⸗ zember 1894 verstorben. Alle, welche Erbansprüche an den Nachlaß geltend machen wollen, haben solche innerhalb 3 Monaten vom ersten Erscheinen der Aufforderung in öffentlichen Blättern zu erheben unter Nachweise ihrer Berechtigung. Domburg v. d. S., 26. April 1895.
Königliches Amtsgericht. II.
8102 Aufgebot.
Auf Antrag des Rechners Heinrich Langwasser von Laubach, welcher das am 12. Februar cr. gerichtlich errichtete Testament des am 123. März er. zu Laubach ledig verstorbenen . Müller, Sohnes de ver⸗ lebten Jakob Müller und dessen verlebten Ehefrau Katharing, geb. Franz, zu vollstrecken hat, werden die nächsten gesetzlichen Erben, insoweit unbekannt, aufgefordert, im Aufgebotstermine Dienstag, den 18. Juni er., Vormittags 10 Uhr, sich über das Testament zu erklären, als solches sonst vollstreckt werden würde. Testamentserbe ist Landwirth Wil⸗ helm Jäger von Laubach. Von den gerichtsbekannten nächsten gesetzlichen Erben, den Kindern des verlebten Dachdeckers August Müller, eines Onkels des Erb— lassers, ist das Testament anerkannt.
Laubach, den 29. April 1895.
Großherzogliches Amtsgericht. Dr. Weiß.
7809 Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 25. April 1895 ist der am 10. September 1848 geborene Arbeiter Leonhard Bogacki, zuletzt in Strasburg wohnhaft, für todt erklart. Die Kosten des Verfahrens find aus seinem Vermögen zu entnehmen. (III. F. 6/94.) Strasburg W. Pr., den 25. April 1895. Königliches Amtsgericht.
7798 Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil vom 24. April 1895 ist der Legeschein der Providentia, Frankfurter Ver⸗
ebot von sechs durch sie ausgestellten, von Ludwig Geer, B. Rector's Nachfolger in Königshütte als
Christens, auch Christen, aus St. Margarethen,
sicherungsgesellschaft dahier, vom 3. Februar 1875
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