1895 / 109 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 07 May 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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Die eff ß bringt in ihrer Nr. 189 vom 24 v. M. folgende tz ; . J

Ober- 2 n von Geßler wird demnächst ein Gutachten über die Errichtung einer großen Payiermachs fabrik erstatten, die für West⸗ preußen von der Regierung in Erwägung gezogen ist. Wie es heißt, soll die Anregung zu diesem Unternehmen vom Kriegs. Ninisterium ausgehen, und in der in Aue sicht genommenen Fabrik sollen besonders militärische Bedarfsartikel, wie Patronen⸗ taschen und dergl. bergestellt werden.“

An dieser Nachricht ist jedenfalls 2 daß die An⸗ regung zur Errichtung einer derartigen Fabrik vom Kriegs⸗

inisterlum ausgehen soll; auch erscheint es in den that⸗

fachlichen Verhälinissen nicht begründet, daß die Fabrik von vornherein gewissermaßen als ein militaͤrisches Spezial⸗ Eiablissement dargestellt wird. Gelingt es der Fabrik, für militãrischen Bedarf brauchbare Artikel zu annehmbaren Preisen herzustellen, so wird allerdings die Militär⸗Verwaltung 2 bereit sein, das heimische Unternehmen durch ent⸗ srechende Bestellungen nach Möglichkeit zu unterstützen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Fürstlich reußische . S.) Staats⸗Minister Dr. Vollert ist hier angekommen.

Der zur Zeit als Hilfsarbeiter dem Landrath des Kreises Wohlau zugetheilte Regierungs⸗-Assessor Graf York von , ist vom J. Juni d. J. ab mit der kommissari⸗ schen Verwallung des Landrathsamts im Kreise Militsch

beauftragt worden.

Nach einer telegraphischen Meldung an das Ober⸗Kom⸗ mando der Marine ist S. M. S. „Loreley“, Kommandant Kapitän⸗Lieutenant Gühler, am 6. Mai in Beiruth ein⸗ getroffen und wird am 10. d. M. wieder von dort in See

gehen.

Düsseldorf, 6. Mai. Der rheinische Provinzial⸗ Landtag hat dem W. T. B.“ zufolge gestern mit 119 gegen 21 Stimmen die Errichtung von Landwirthschafts⸗ kammern abgelehnt.

Bayern.

Der Prinz Ferdinand von Sachsen⸗Coburg ist gestern Nachmittag in Munchen eingetroffen. Heute früh traf auch der bulgarische Minister⸗Präsident Stoilow aus Wien dort ein.

Sachsen.

Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prin⸗ zessin Johann Georg haben sich vorgestern nach Sibyllenort begeben und werden voraussichtlich am nächsten Donnerstag nach Dresden zurückkehren.

2 Baden.

Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin sind gestern von Heidelberg nach Karlsruhe zurückgekehrt.

Sach sen⸗Weimar⸗Eisenach.

Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin ist am Sonntag Abend, Seine Königliche Hoheit der Großherzog gestern Abend von der Wartburg nach Weimar zurückgekehrt.

Lippe.

Seine Durchlaucht der Prinz⸗Regent und Ihre König⸗ liche Hoheit die Prinzessin Vietoria von Schaumburg— Lippe trafen am 4. d. M. kurz nach 111 Uhr Mittags mittels Extrazuges in Detmold ein. Auf dem abgesperrten Bahnhof hatten, wie die „Lippische Landesztg.“ berichtet, die Hof— kavaliere, sowie der Conseil⸗Präsident Steneberg, der Land⸗ gerichts⸗Präsident Hunäus, der Kammer⸗Präsident Ernst, der DOberst Graf Schlieffen und der Bürgermeister Petri Auf— stellung genommen. Nachdem das Prinzliche Paar ausgestiegen war, fand die Begrüßung statt. Hierauf fi die hohen Herr⸗ schaften unter Vorantriit der Hofkavaliere zum Fürstenzimmer, wo der Prinzessin Victoria verschiedene Damen des Ein, vor⸗ gestellt wurden. An der Bahnhofsstraße spielte die Regiments⸗ musik. Das Prinzliche Paar nahm dann in einem offenen vierspännigen Wagen Platz und fuhr im Schritt unter leb⸗ haften Hochrufen durch die Paulinen⸗ und Bismarckstraße zum Fürstlichen Schlosse. Vor dem Bahnhofsgebäude standen die. Offiziere der Garnison und die Beamten. Die Kriegervereine bildeten Spalier bis zur Ehrenpforte der Stadt. Bei letzterer hatten der Magistrat und die Stadtver— ordneten, die Geistlichkeit, der Schützenvorstand, die Bürger⸗ schaft, der Vorstand der höheren Mädchenschule und der der Bürgerschule Plätze angewiesen erhalten. Schüler und Schülerinnen der verschiedenen Schulen und die Seminaristen e e. von dieser Ehrenpforte bis zu der der Rentkammer Spalier.

Oefsterreich⸗ Ungarn.

Der Kaiser hat unter dem gestrigen Datum an den Grafen Kälnoky ein Allerhöchstes Handsch reiben gerichtet, worin er unter dem Ausdruck des vollsten Vertrauens die e g. der von demselben eingereichten Demission ab⸗ ehnt.

Gestern Mittag empfing der Kaiser den Minister a latere Baron Josika, welcher Allerhöchstdenselben heute nach Pola begleitet, in Audienz.

Die ungarischen Fachreferenten trafen gestern Nachmittag in Wien ein behufs Fortsetzung der Verhandlungen Über die Zollbehandlung der iiglienischen Weine.

Das österreichische Abgeordnetenhaus setzte gestern die Berathung der Rentensteuer fort. Der Finanz ⸗Minister Dr. van Plener erklärte, daß die Prioritäten der Südbahn und. Staatsbahn zu der Rentensteuer nicht erangezogen werden könnten, weil sie angesichts der 16proz. Ein- kommensteuerleistung allzu sehr belastet seien; da egen werde er, bei der Erneuerung des Privilegiums . Oester⸗ reichisch⸗Ungarischen Bank darauf Bedacht nehmen, daß die Hypothekenbriefe der Oesterreichisch-Ungarischen Bank der Rentenbesteuerung unterworfen würden, was derzeit im Hin⸗ blick auf die Bestimmungen des Bankstatuts und der Ab— machungen mit Ungarn nicht möglich sei. Die Regierung er— klärte sich weiter bereit, auf administrativem Wege den Zint⸗ fuß der Postsparkassen herabzusetzen. Am Schluß der Sitzung inter⸗

ierte e e e.

lesene Note Grafen Kälnoky an den Baron Banffy authentisch sei, ob sie mit Wissen und Willen des Grafen Kaälnoky veröffentlicht sei, und wenn Ja, was die Regierung zu thun gedenke, um den eklatanten Verstoß *. en die elementarsten Gepflogenheiten des diplomatischen Verkehrs gut⸗

umachen. Der Abg. Ruß wünschte die Verlesung der Unter⸗ ä. Dieselben belaufen sich auf 19, hauptsächlich von 6 engeren Parteiverbande des Interpellanten angehörenden

eordneten.

Die gestrige Sitzung des ungarischen Unterhauses begann um Is, Ühr. Die Couloirs und die Galerien waren überfüllt. Bei dem Betreten des Saals wurde der Minister⸗Prãͤsident Baron n n, von der Opposition mit ironischen Elsenrufen begrüßt. Nach Erledigung der Tages⸗ ordnung erklärte der Minister⸗Präsident auf die Interpellation des Grafen Apponyi, er könne im gegenwärtigen Stadium der Angelegenheit nur im allgemeinen antworten. Der Minister⸗Präsident legte sadann den Notenwechsel zwischen ihm und dem Grafen Kälnoky vor, wozu er von kompetenter Seite ermächtigt worden sei, und verlas die beiden Noten. Die von dem Minister-Präsidenten Baron Banffy an den Grafen Kalnoky gerichtete Note ersucht letzteren, seine Ansicht über das Verhalten des Nuntius darzulegen. Der Minister des Auswärtigen Graf Kälnoky antwortete, wie ‚W. T. B.“ mittheilt, mit folgender, vom 25. April datierten Note:

Den Brief, mit welchem Eure Excellenz meine Ansichten zu kennen wünschen über eine eventuell zu ertheilende Antwort auf eine die Reise des apostolischen Nuntius Agliardi in Ungarn betreffende Interpellation, habe ich zu erhalten die Ehre gehabt, zugleich aber Freiherrn von Josika auf die Schwierigkeit bingewiefen, sich ein Urtheil über das Maß der Einmischung des Nuntius Agliardi in die inneren Angelegenheiten Ungarns zu bilden, solange man bloß auf Zeitungsnachrichten beschränkt ist. Ich erbat mir daher durch 9. errn von Josika, der eben nach Budapest abgereist ist, gefälligen Aufschluß über diese Punkte und auch die längeren Unterredungen, welche Eure Exꝑcellenz und der Königliche Unterrichts. Minister mit Agliardi in Budapest gepflogen haben, und in welchen ohne Zweifel die Bedenken der Königlichen Regierung gegen das Auftreten Agliardi's in Ungarn präziser formuliert worden sind. Das soeben erhaltene Telegramm enthält aber keine dieser von mir erbetenen Informationen, die mich in die Lage versetzt hätten, die Situation auf Grund verläßlicher Daten zu beurtheilen; doch wiederholen Eure Excellenz darin den Wunsch, thunlichst meine Ansicht über die eventuelle Beantwortung einer noch nicht vorliegenden Interpellation über die in Betracht kommenden Gesichtspunkte zu erhalten. In einer so heiklen An⸗ elegenheit wie die vorliegende muß die Beantwortung einer er e stict sich nach der Fragestellung richten. Ich bin also nicht in der Lage, mich auf ö. Antwort näher einzulassen, bevor die Frage nicht formuliert zu sein scheint. Was nun die beiden noch maßgebenden, bereits genannten Gesichtspunkte betrifft, die Eure Excellenz dahin formuliert baben, daß die Rücksichten, die hier gegen⸗ über dem Heiligen Stuble zu beobachten seien, ebenso in Betracht kommen sollen, wie die speziellen Verhältnisse und die Wahrung des Rechts, daß wir keiner Macht die Einmischung in innere Angelegen⸗ beiten zugestehen, also auch dem Heiligen Stuhle nicht, so halte ich die Aufstellung dieler beiden Gesichtspunkte für ganz richtig. Zum ersten dieser Gesichtspun kte kann ich nur hervorheben, daß f dieser Růck⸗ sicht für den agreisen Papst es auch nicht im Interesse Ungarns sein kann, die Beziebungen zum Heiligen Stuble, mit dem es gelungen war, trotz der langwierigen kirchenpelitischen Aktion Freundschaft zu erhalten, ernstlich zu stören. Wenn es auch hoffnungẽlos ist, vom Heiligen Stuhl ein Aufgeben seines diplomatischen Standpunkts über die Lösharkeit der Ebe zu erhoffen, so ist es doch nicht gleichgũltig, ob bei Durchführung der in Rede stehenden Gesetze der Vatkkan eine schroffere oder tolerantere Haltung annehme. Da ich vom gemeinsamen Standpunkt auch über die Beziehungen des gsf e m, Theils der Monarchie zum Heiligen Stuhle zu wachen habe, fo halte ich es für meine Pflicht, diese Seite der Frage ganz besonders zu betonen. Ob dem avostolischen Nuntius einfach die Stellung des Vertreters einer fremden Macht zu⸗ steht und alles, was darüber gebt, inkerrekt ist, dies wird zwar nach moderner Auffassung theoretisch behauptet so namentlich in .

s Liechten ste in den Minister⸗

disch grätz, ob die in Budapest ver⸗

reich, wo die Gesetzgebung die Beziehungen des Episkopats zum Papste und dessen Vertreter geregelt bat läßt sich aber in der Praxis selbst in Frankreich nicht wohl durchführen, weil den apostolischen Nuntien als Vertretern nicht einer weltlichen Macht, fondern der katholischen Kirche im katholischen Staat immer eine von der der anderen Botschafter wesentlich verschiedene Stellung eingeräumt wird. Das liegt in der anerkannten Suprematie des Pavstes über die katholische Kirche und über alle Katholiken, allerdings nur in Glaubensfragen. Aber nichts dürfte schwieriger sein, als die Grenze zu ziehen, bis wohin der katholischen Kirche das Recht der Vertheidigung zusteht, und wo dieses aufhört. Einen augenscheinlichen Beweis für die außergewöhnliche Stellung, die ein Nuntius in einem katholischen Staate genießt, können wir in der so⸗ lennen Art sehen, wie Monsignore Agliardi in Ungarn nicht nur vom Episkopate, sondern auch von anderen 2 der Bevölkerung em⸗ pfangen wurde. Würde je einem fremden Botschafter Aehnliches be= gegnen? Was endlich die Einmischung in innere Angelegenheiten, die nicht Glaubenssachen betreffen, anlangt, so stehen gewiß so genaue Informationen zur Verfügung, daß Eure Egxcellenz besser in der Lage sind. hierüber ein Urtheil zu bilden als ich, da ich auch betreffs der speziellen Verhältnisse in Ungarn keinen Anspruch auf volle Sachkenntniß erheben könnte. Doch scheint mir eine tadelnswerthe Taktlesigkeit seitens des Nuntius dadurch begangen worden zu sein, daß er sich nicht begnügte, nur Besuche bei den Kirchenfürsten zu machen, die ihn 3 hatten, sondern im Gegen⸗ satz zu seinen Vorgängern, die bei solchen Anlässen nie öffentlich her⸗ vortraten, Ansprachen hielt, die, wie es schon der Standpunkt des Heiligen Stuhles ist, nicht anders als oppositionell gegen die Re— 5 ausfallen konnten. Vielleicht trägt hieran auch der demonstrative Empfang Schuld, welcher dem apostolischen Nuntius von seiten des ungarischen Klerus und der katholischen Partei zu theil wurde. Jedenfalls hätte er entweder die Reise als inopportun verschieben oder sich versichern sollen, daß seine Anwesenheit keine politischen Unannehmlichkeiten nach sich ziehen und nicht zu Parteizwecken werde ausgebeutet werden. Auch bin ich, falls die Königlich ungarische Regierung dies für angezeigt erachtet, bereit, durch die Kaiserlich Königliche Botschaft bei dem Heiligen Stuhle gegen dieses in der gegenwärtigen Situation ent— schieden taktlose Auftreten und Eingreifen des Nuntius, welches die Agitation in Ungarn noch mehr anzufachen geeignet ist, Einspruch und Klage zu erheben und auch, den Standpunkt zu vertreten, welcher jedes Einmischen des apostolischen Nuntius in die kirchenpolitischen Verhältnisse und Kämpfe ausschließt. (gez) Kälnoty. Wien, den 25. AWvril 1895.“

Diese Noten bewiesen, fuhr der Minister-Präsident fort, daß ö. ihm und dem Grafen Kälnoky bezüglich der Thatsachen volle Uebereinstimmung geherrscht habe. Was die Frage angehe, ob eine . bei der Kurie bereits erfolgt sei, so habe die Regierung, welche auf die vom 25. April datierte Note des Grafen Kälnoky bereils am 27. April geantwortet hatte, am 1. d. M. der An⸗ sicht sein müssen, daß die am 25. April in Aussicht ge⸗ stellte Intervention bereits erfolgt sei. Der Minister⸗ Präsident ertheilte dem Hause die Versicherung, daß er stets die konstitutionellen Rechte des ungarischen Minister⸗Präsidenten vertheidigen und das Prestige dieser Stellung wahren werde.

am 1. Mai eingenommenen Stand⸗ punkt aufrecht, daß niemandem, also auch nicht dem Heiligen Stuhle, eine Einmischung in die inneren Angelegen⸗ heiten des ungarischen Staates gestattet sei. (Lebhafter fall rechts) Der Interpellant Graf Apponyi vermißte in der Antwort des Minister⸗Präsidenten den Hinweis darauf, daß die beleidigte Würde des ungarischen Minister⸗Präsidenten Genugthuung erhalten habe. Baron Banffy hätte dem Nun⸗ tius von der Reise jetzt abrathen müssen, auch sei es inopportun gewesen, daß der Minister⸗Präsident von dem Konflikt mit der rie öffentlich Mittheilung gemacht habe. Die Antwort des Minister⸗Präsidenten wurde darauf zur Kenntniß genommen, und war damit der Zwischenfall erledigt. . Sämmtliche Wiener Blätter melden übereinstimmend, die Verlesung der Note des Grafen Kälnoky im ungarischen Abgeordnetenhaus bilde einen Punkt der zwischen dem Grafen Kälnoky und dem Baron Banffy erzielten Verständi⸗ gung über eine Anbahnung der vom Kaiser gewünschten gütlichen Applanierung, indem beide Theile von der Veröffentlichung dieser Note die Rechtfertigung ihres Ver⸗ fahrens erwarteten.

Großbritannien und Irland.

Die Regierung halte ihren

Im Unterhause erklärte gestern der Parlaments⸗Unter⸗

Sekretär des Kolonialamts Buxton, einem Telegramm vom 29. v. M. zufolge seien zwar in der Kolonie von Hongkong drei sporadische Fälle von . vorgekommen, nach einem Telegramm vom 14. Mai aber weitere Fälle nicht zu verzeichnen gewesen. Der Parlaments⸗Sekretär des Auswärtigen Amts Sir E. Grey erklärte, die südamerikanischen Republiken hätten fich zur Zeit noch nicht bereit erklärt, die Grundsätze der Dresdner Sanitäͤts⸗ konvention anzunehmen. Die jetzt in Rio de Janeiro tagende Konferenz berathe über die Frage der Einrichtung von Quarantäne⸗Vorkehrungen in Brasilien. Dem Vernehmen nach habe die brasilianische Regierung versprochen, außer anderen Reformen in den Verordnungen, drei neue Quarantäne⸗

stationen einzurichten. Ruhland.

In St. Petersburg fand gestern, wie W. T. B.“ berichtet, seit langen Jahren wieder die erste Truppenschau auf dem Marsfelde statt. Um 11 Uhr erschien der Kaiser in der Uniform eines Obersten des Preobraschenski⸗Regiments 3 Pferde auf dem Paradefeld, von den Truppen durch Absplelen der National⸗ hymne, vom Volk mit begeisterten Hurrahrufen begrüßt. Dem Faiser folgten im vierspännigen Wagen die Kaiserin Alexandra Feodorowna mit den Großfürstinnen Marie Pawlowng und Fenia, sodann zahlreiche Großfürsten und ein glänzendes Gefolge, darunter die fremdländischen Militär⸗Attaches. Nachdem der Kaiser die Front der prä— sentierenden Truppen abgeritten hatte, desilierten die Fußtruppen in Bataillons⸗- Kolonne, die Artillerie in Batteriefront, die Kavallerie in Eskadronsfront im Schritt, Trab und Galopp. Nach der Parade sprach der Kaiser dem Großfürsten Wladimir und den übrigen Kom⸗ mandanten seine Anerkennung über den vorzüglichen Verlauf derselben aus. Unter den Klängen der Nationalhymne und brausenden Hurrahrufen verließen der Kaiser und die Kaiserin sodann das Paradefeld. Morgen findet die Parade über den übrigen Theil der Truppen des Militäͤrbezirks statt.

Italien. Bei den Wahlen zum Provinzialrath von Brescia siegte die zwischen den Klerikalen und Gemäßigten vereinbarte Liste. Zanardelli, der frühere Präsident des Provinzial⸗ raths, wurde nicht wiedergewählt.

Spanien. Im Senat richtete Gullon eine Anfrage an die Re⸗ gierung in Betreff der im Auslande verbreileten Nachricht über den Anschluß Spaniens an die Schritte Deutsch⸗ lands, Frankreichs und Rußlands in der Frage des Friedensvertrags von Simonoseki. Der Minister des Auswärtigen erwiderte, es sei nicht opportun und nicht patriotisch, öffentliche Mittheilungen über die Verhand- lungen der spanischen Regierung mit den befreundeten Mächten zu machen. Der Moment werde kommen, in welchem das Parlament über die Haltung der Regierung, die sich ihrer K nicht entziehen werde, werde urtheilen önnen. . Die Deputirtenkammer beschloß gestern einstimmig, dem Gouverneur der Philippinen Blanco eine ganz be⸗ sondere Belohnung und der Armee einen Beweis der Zu⸗ ö für den Sieg von Mindanao zu theil werden zu assen.

Türkei.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Cetinje hat der Geuverneur von Scutari die Häupter der albanesischen Stämme zu einer Zusammenkunft in Scutari eingeladen; die einflußreichsten Führer lehnten es jedoch ab, der Einladung Folge zu leisten. Die Situation gelte für gespannt.

Serbien.

Der König Alexander ist am Sonntag Abend in Begleitung des Ministers des Auswärtigen und des Kriegs⸗ Ministers wieder in Belgrad eingetroffen.

Die Skupschtina nahm gestern einstimmig das Gesetz, betreffend die , , Apanage für König Milan im Betrage von 360 009 Fr. an, ferner das Gesetz, nach welchem die Eltern des Königs, sowie die Verwandten der direkten Linie unter den gleichen Schutz wie der König gestellt werden.

Betreffs des ablehnenden Beschlusses des Ausschusses der Skupschtina über die durch den früheren Finanz⸗ Minister Petrowic negoziierte Anleihe verlautet dem „Mm. T. B. ufo aus guter Quelle, der Beschluß habe zu⸗ gleich eine persönliche Spitze gegen Petrowic . dessen Demission habe herbeigeführt werden sollen; aber die Anleihestipu⸗ lationen seien auch sachlich beanstandet worden. Bald nach der Ernennung des neuen Finanz⸗Ministers sollten Ver⸗ handlungen wegen Abschlusses einer modifizierten Anleihe mit der bisherigen oder einer neuen Bankgruppe beginnen.

wölf Nachwahlen zur Skupschtina sind auf den 27. Mai a. St. ausgeschrieben. Bulgarien.

Das Regierungsblatt „Mir“ versichert, da wischen

Oesterreich⸗Ungarn und , .

in der Agcisenfrage sowie betreffs des auf Grund eines 14proz. Werthzolls abzuschließenden Handelsvertrags

33 ei. Der Minister-Prasident Stoilow inisterialbesch

luß bereits ermächtigt worden, das ffende Protokoll zu un nen. erübrige dann noch die Ratifikation seitens der Regierungen Oesterreich⸗Ungarns. Demselben Blatt zufolge verbleibe das . . zunächst in Kraft; Bulgarien sei berechtigt, Einfuhrartikel, welche mit heimischen Erzeugnissen konkurrierten, einem erhöhten Zoll zu unte

n. In der letzten Sitzung der Stadtvertretung von Sofia bewog Zatschew, der bisher als eifriger Konserva— tiver galt, die Radoslavow'sche Minorität der Stadt⸗ vertretung in Abwesenheit der meisten Mitglieder der Ma⸗ jorität, bei der Stimmenabgabe für die Wahl des Bürger⸗ meisters theils leere Stimmzettel abzugeben, theils für ihn zu stimmen. Die Regierung weigert sich, die mit 7 Stimmen die Gesammtzahl der Mitglieder der Stadtvertretung ist 16 erfolgte Wahl 4 zu bestätigen, und dürfte erforder⸗ lichen Falls zur Auflösung der Stadtvertretung schreiten.

Schweden und Norwegen.

In der in,. Sitzung des Storthing wurde der Antrag des Abg. Engelhardt, wonach die im Staatsrat geführten Protokolle über das letzteingereichte Demissionsgesu

der Regierung dem Storthing vorgelegt werden sollen, mit allen gegen eine Stimme angenommen.

Amerika.

Der „New⸗Hork Herald“ veröffentlicht ein Telegramm aus Guayaquil, wonach die hauptsächlichsten dortigen Zei⸗ tungen unterdrückt und die Redakteure und Verleger ausge⸗ wiesen worden seien. Mehrere Regimenter hätten sich= Nen Revolutionären angeschlossen. Der Kriegs⸗Minister, General Savasti solle getödtet worden sein. Die Revolution greife weiter um sich.

Afien.

Die Flotten der fremden Mächte sind, wie das Reuter sche Bureau“ aus Chefoo von gestern meldet, dort versammelt. Das russische Geschwader ber aus 8 Schiffen einschließlich dreier Torpedoboote. Es werden noch mehr russische Schiffe erwartet, ebenso noch ein englisches, ein amerikanisches, ein französisches und zwei deutsche Schiffe.

Graf Ito Miyoji ist in . Arthur angekommen und sofort nach Chefoo weitergereist. Die Gesandten Wuting⸗ fang und Lienfung reisten vorgestern Nacht von Taku ebendahin ab. .

Das japanische Kabinet in Kioto hält häufig Sitzungen ab, denen alle Minister beiwohnen. Wie dem „Reuter'schen Bureau“ aus Jokoham a gemeldet wird, sind die Geheimen Räthe und obersten Beamten für heute zu einer Versammlung nach dem Hauptquartier in Kioto berufen worden.

Afrika.

Der egyptische Minister⸗Präsident Nu bar Pascha, der fich gestern nach Triest einschiffen wollte, um eine Kur in Karlsbad zu gebrauchen, hat nach einer Meldung des Reuter 'schen Bureaus“ seine Abreise verschoben.

Parlamentarische Nachrichten.

Der lußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstags befindet sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (86) Sitzung des Reichstags, welcher der Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe, die Staats⸗ sekretäre, Staats ⸗Minister Dr. von Boetticher und Freiherr von Marschall, der Staatssekretär Nieberding und die Staats⸗Minister von Köller und Schönstedt bei⸗ wohnten, wurde zunächst ohne Debatte in dritter Berathung der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Etats⸗ jahr 1895/96 (betreffs Eröffnung des Nord-⸗Ostsee⸗ Kanals), angenommen.

Bei dem folgenden Punkte der Tagesordnung; Abstim⸗ mung über den Antrag der Wahlprüfungs⸗Kommission, die Wahl des Abg. Dr. nh er r mn für un gültig zu erklären, nahm

der Abg. Dr. von Marquardsen (nl) das Wort zur Ge⸗ schäftsordnung, um das Haus um die Wiederaufnahme der Diskussion über diesen Gegenstand zu bitten. Er habe die Absicht gehabt, das . zu ergreifen; es sei aber infolge eines Mißverständnisses unter

ieben. . Der Abg. Dr. Enneccerus (nl) stellte den formellen Antrag auf Wiedereröffnung der Diskussion.

Dem Antrage wurde seitens der Abgg. Brandenburg (Zentr.), Dr. Bachem (Sentr), Liebermann von Sonnenberg (d. Refp.) widersprochen, während der Abg. Dr. Barth (fr. Vg.) aus Billig- keitsgründen der Wiedereröffnung der Diskussion zuftimmen wollte.

Der Präsident Freiherr von Buol erklärte den Antrag des Abg. Br. Enneccerus für erledigt, weil Widerspruch gegen die Wiedereröffnung der Diskussion erhoben worden sei.

Der Abg. Gamp (Ry.) verlangte Abstimmung darüber.

Die Abgg. Richter (fr. Volksp.), Sin ger (Soz.), Dr. Lieber Zentr.), Dr. von Bennigsen (ul.) und Freiherr von Manteuffel (dkons ) schlofsen sich indeß der Auffafsung des Präsidenten an, worauf das us in namentliche Abstimm ung über die Gültigkeit der hl des Abg. Dr. Böttcher unmittelbar eintrat.

Die Wahl wurde mit 14 gegen 93 Stimmen für ungültig erklärt.

Schluß des Blattes.)

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Die Fälschung der von der . des Tota⸗ lisators ausgegebenen Tickets, welche die Thatsache be scheinigen, daß der Nehmer eine beflimmte Geldsumme als Spiel⸗ einsatz an die Verwaltung des Totalisators eingezahlt habe, und das Gebrauchmachen von den Falsifikaten zum Zweck der Täuschung ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, 1II. Strafsenats, vom 10. De⸗ zember 1894, als e, r, . u bestrafen... Wenn auch das Partikularrecht derartige Wettgeschäfte nicht ausdrücklich für erlaubt und rechtsgültig erklärt haben sollte, wenn also für die recht · liche ,,, dieser Wettgeschäfte die Vorschriften des gemeinen deutschen Rechts (die inkriminierte That ist in i. verübt worden) maßgebend erscheinen müßten und demgemaͤß die fraglichen Wetten als nicht erlaubte oder . verbotene Spielverträge au nigen wären, Türde die Rechtéerheblichkeit der Tickets anzuerkennen sein. Diese Ticket beurkunden, dem Übereinstimmenden Willen ihres Äusstellers N der Verwaltung des Totalisators und des Nehmers amg die Thatsache, daß der Nehmer eine bestimmte Geldsumme als Spiel⸗ einsatz an die Verwaltung des Totalssators eingezahlt hat. Die

erfolgte Einzablung dieser Geldigmme, und zwar als eines Spiel- eins 266 bleibt aber unter allen Umständen, also selbst wenn der⸗ artige Spiele nicht erlaubt oder sogar verboten wären, eine r erhebliche Thatsache, da 1 geeignet ist unter Umständen in Ver= bindung mit anderen Thatsachen die Entstebung oder Aufrechterhaltun eines dem Rechtsgebiete angehörenden Verhältnisses zu begründen un darjulegen. Denn mag man nun davon ausgehen, daß der, welcher den Spieleinsatz gemacht hat, ein unbedingtes Rückforderungsrecht gegen die Verwaltung des Totalisators habe, oder daß ihm ein solches Kondiktions- recht mindestens für den Fall zuzugeste sei, daß es aus irgend einem Grunde zu der Ausführung des einzelnen in Frage stehenden Rennens nicht gekommen sei, oder mag man annehmen, ö ein solches Rückforderungsrecht des Einsetzenden unter keinen Umständen bestehe, und daß die Verwaltung des Totalisators den Spieleinsatz auf alle Fälle behalten dürfe, oder möchte endlich durch besondere Vorschrift des Partikularrechts der Spieleinsaz dem Fiskus oder irgend einem gemeinnützigen oder mildthätigen Institut für verfallen erklärt sein in allen diesen Fällen erscheint die Thatsache, daß eine gewisse Geld= summe als Spieleinsatz gezahlt worden ist, sei es nun für die

rechtliche Entwindung des in dem Besitz dieser Geldsumme enthaltenen Vermögensbestandtheils oder für das unanfechtbare Behalten dieses Vermögensobjekts, von wesentlichez und zwar rechtlicher Bedeutung, und demzufolge muß auch den diese rechtserhebliche Thatsache ver⸗ briefenden Tickets die Eigenschaft 1 Privat- urkunden im Sinne des § 267 Str. G.

(36665 / .)

B. zugesprochen werden.

Entscheidungen des Ober⸗Berwaltungsgerichts.

Nach der Bekanntmachung des Bundesraths vom 16. Juli 1888 zu § 16 der Reichs Gewerbeordnung ist für Anstalten zum Einsalzen un gegerbter Thierfelle die Genehmigung der nach den Landesgesetzen zuständigen Behörde erforderlich. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Ober ⸗Verwaltungsgericht, III. Senat, durch Urtbeil vom 5. November 1894 ausgesprochen, daß nicht ledig⸗ lich das Einsalzen, sondern auch die Aufbewahrung der Felle bis zu ihrer Zurichtung für den Verkauf an die vorgängige Genehmigung gebunden ist. Das gewerbsmäßige Einsaljen ungegerbter Thierfelle ist ausweislich der Begründung zu der Verordnung vem 16. Juli 1888 an die vorgängige Genehmigung um deswillen gebunden, weil bei derartigem Betrieb die auf der Außenseite mit Sal bestreuten und übereinander gelegten Felle einer mehrtägigen Pökelung unterworfen und demnächst einzeln zusammengerellt meist längere Zeit aufbewahrt würden, wobei der Nachbarschaft zur erheblichen Belästigung gereichende Gerüche und Ausdünstungen sich entwickelten und in den Abgängen an austretendem ö Salzlauge und sonstigen flüssigen Zer⸗ setzungsprodukten ein günstiger Nährbeden für Infektionskeime gegeben 9. anach ist offenbar nicht , . die Thatsache des Einsalzens, ondern auch der zufolge der Einsalzung bedingte weitere Betrieb und die Aufbewahrung der Felle bis zu ihrer Zurichtung für den Verkauf an die vorgängige Genehmigung gebunden, um prüfen zu können, ob die hierfür vorgesehenen Anstalten nach ibrer Lage und Beschaffenheit zugelassen werden durften... II 1205.)

Enthält eine wegepolijeiliche Verfügung zwei selbständige und von einander unabhängige Anordnungen und wird der Einspruch gegen die Verfügung derartig beschränkt, daß er nur auf eine dieser Anordnungen bezogen werden kann, so kann, nach einem Urtheil des Ober ⸗Berwaltungsgerichts. IV. Senats, vom 1. De, zember 1894 im Verwaltungsstrei verfahren die Klage nicht hinterher auch auf die zweite Anordnung ausgedehnt werden. Der Kläger erklärt in der Einspruchsschrift ausdrücklich, daß er der polizeilichen Anordnung bezüglich des Zauns durch Beseitigung desselben nachkommen werde, daß er sich aber weigere, den Steinhaufen, wie ihm aufgegeben, weg⸗ zuschaffen, und er schließt mit dem Antrage, die 6 betr. das Lagern der Steine aufzuheben‘. Er beschränkt also seinen Ein spruch ersichtlich auf denjenigen Theil der wegepolizeilichen Anordnung, welcher sich auf die Peg cho fung des Steinbaufens bezieht. Nun ist es zwar richtig, daß die zur Begründung eines Einspruchs auf

estellten thatsächlichen Behauptungen keineswegs die Grenzen ilden, innerhalb deren sich die Begründung der nachfolgenden Klage zu halten hätte; der Gerichtshof hat vielmehr bereits früber anerkannt, daß das Gesetz nach dieser Richtung hin dem Kläger keine Schranken gezogen hat. Aber daraus folgt nicht, daß es zulässig wäre, eine wegepolizeiliche Anordnung, e. welche der Einspruch nicht gerichtet worden ist, im Wege der Klage anzugreifen. Enthält daher eine Verfügung der Wegepolizei jwen selbständige und von einander unabhängige Anordnungen, und ist der Einspruch derartig beschränkt worden, daß er nur auf eine dieser Anordnungen bejogen werden konn, so kann nicht hinterber die Klage . auf die zweite Anordnung ausgedehnt werden. War aber bier- nach die Klage, soweit sie sich gegen die Anordnung des Beklagten richtet, den Zaun zu beseitigen, von vornherein unbegründet, weil

gegen diese Anordnung der Kläger keinen Einspruch erhoben hatte, so.

enkfällt für ihn auch die rechtliche Möglichkeit, die Vorentscheidung deshalb anzugreifen, weil ihm die Peseitigung des Zauns in be— stimmter Breite nämlich in der Breite von 2 m if worden sei und die Vorinstanzen eine hierauf bezügliche Feststellung unterlassen hätten. (IV. 1489.)

Kunft und Wissenschaft.

Der am 11. Dezember v. J. in Bern verstorbene Gründer und Erste Direktor des pharmazeutischen Instituts der Kaiser= Wilhelms ⸗Universität in Straßburg, Professor Dr. Flückiger, hat durch letztwillige Verfügung bezüglich seiner hinterlassenen Bücher bestimmt, daß die Kagiserliche Universitäts⸗ und Landesbibliothek in Straß burg alle wissenschaftlichen Druckschriften erhalten soll, deren Besitz ihr wünschenswerth erscheine. Namentlich sollen ihr auch die gesammelten Aufsätze und Abhandlungen des Verstorbenen (ungefähr 00 Nummern in 7 Bänden) übergeben werden. Durch diese Schen ˖ kung hat die Bibliothek eine sehr willkommene Bereicherung er⸗ halten, welche das Andenken an den hervorragenden Gelehrten dauernd erhalten wird.

Banten.

In dem Wettbewerb um ein Hallen- Schwimmbad in Breslau sind 44 Arbeiten eue gen Der erste Preis von 2000 M wurde, wie das „Zentr. Bl. d. Bauv.“ berichtet, dem Regierungs⸗Baumeister Werdelmann in Leipzig, der zweite von 1060 M dem Architekten Münzenberger in Gro Lichterfelde und die beiden dritten von je 500 M den Architekten Reinhardt u. Süssen guth in Berlin und dem Architekten Hagberg in Berlin zuertheilt.

Sandel und Gewerbe.

Am 1. Juni d. J. wird in Geestemünde eine von der Reichsbankhauptstelle in Bremen abhängige Reichsbank⸗ nebenstelle mit Kasseneinrichtung und beschränktem Giro⸗ verkehr eröffnet werden.

Nach Inhalt einer Verordnung des stellvertretenden Gouverneurs von Süd⸗Australien, vom 1. März d. J., ist die Einfuhr von Fruchtbäumen nach der gedachten Kolonie nur durch Vermitielung des Direktors des Botanischen Gartens in Adelaide gestattet.

Die Firma Charles Seitz (Holzgeschäft) in Marseille, welche eine Zweigniederlassung in cem i , die Zahlungen eingestellt. Aeußerem Vernehmen nach agen die Passiva ca. 164 000 Fr., die Aktiva ca. 110 006 Fr.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks

an der Rubr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 6. d. M. gestellt 10 595, nicht recht= , n n.

er es ien am 4. d. M. gefstellt 3046, nicht t⸗ zeitig gestellt keine Wagen. ö

Berlin, 4. Mai. Wochenbericht für Stäcke. Stärke fabrikate und Hülsenfrüchte von Max Sa berskr. Ia. Kartoffelmehl 174 - 1764 Æ, Ia. Kartoffelstärke 171 - 174 A, Ha. Kartoffelmehl 13 16 *, feuchte Kartoffelstãrke Fracht Parität Berlin 9,49 M, Frankfurter Syrup - Fabriken zahlen nach Werkmeister's Bericht fr. Fabrik 900 , gelber Sprur 20-20 *, Kayp.⸗Syrup 2114 —22 ., Kap. ⸗Exrvort 2 - 223 M., Kartoffel zucker elber 20 - 209 4, do. Kay. 22 22 . Rum⸗Kuleur 33— 34 4, Bier ⸗Kuleur 33-34 6, Dextrin, gelb und weiß, Ia. 23 - 24 A, do. sekunda 20-2 *. Weizenstärke. (kleinft. 23 6 , Weizenstärke (großst. 35— 36 Æ, Reisstärke (Strahlen) 49— 50 , do. (Stücken) 47—48 4, Maisstärke 31—32 4, Schabestärke 32— 33 S, Hallesche und Schlesische 35 —37 A, Viktoria⸗Erbsen 15 18 *, Kocherbsen 14 1989 * grũne Erbsen 14—198 AK, Futtererbsen 124 135 M, inländische 3 Bohnen 22 24 6, weiße Flachbohnen 23— 25 4, ungaris Bohnen 19 —21 4, galizische und russische Bohnen 17—19 4, große Linsen 30-40 R, mittel Linsen 18— 30 , kleine Linsen 14 —18 , Mohn, blauer nom. 28 10 0, do. weißer nom. 44 60 46, Hirse, weiße 18- 20 , gelber Senf 16— 24 16, Hanfkörner 22 bis 23 M. Buchweizen 15 154 6. Wicken 12 13 16, Pferdebohnen 1 —128 , Leinsaat 22 22 6, Mais loko 1535 146 , Kümmel 54 - 50 4 Leinkuchen 114 16 *, Rapstuchen 14 - 123 , pa. marseill. Erdnußkuchen 124 —= 146 M, pa. doppelt gesiebtes Baum⸗ wollensamenmehl 58 o 12 1346 6, pa. helle getr. Biertreber 28 bis 30 0/0 98H 104 Æ, pa. getr. Getreideschlempe 31—340½ 114 12 t, pa. getr. Mais. Weizenschlempe 35 —–490½ 12— 138 6, pa. getr. Maisschlempe 40-42 υF 12 124 M6, Malzkeime 71 - 6, Roggen kleie 8t—-93 66, Weizenkleie 9-86 . (alles ver 100 kg ab Babn Berlin bei Partien von mindestens 10 000 kę).

Zum 25jährigen Dienstjubiläum des Staatssekretärs Dr. von 86. hat, wie der ‚Nat.⸗Ztg. berichtet wird, der Ausschuß des Deutschen Handelstags folgende Adresse überreicht: Eure Excellenz an dem Tage, an welchem Sie vor 25 Jahren in Ihre jetzige Stellung als Reichs Postmeister eintraten, die herzlichsten Glückwünsche ehrerbietigst darzubringen, ist für den Aus- schuß des Deutschen Handelstags eine angenehme und gern ausgeführte Pflicht. Wir halten uns nicht für berufen, unsererseits ausdrücklich die großen Verdienste anzuerkennen, welche Eure Excellenz um unser deutsches Vaterland durch die vorzügliche Leitung der Post⸗ und Tele⸗ graphenverwaltung, um den Weltyerkehr durch die Schaffung und durch den inneren Ausbau des Weh postvereins sich erworben haben. Diese segensreiche Thätigkeit Eurer Excellenz wird im Reich obne Widerspruch gewürdigt und die Anerkennung dafür ist Ihnen oft und von der maßgebendsten Stelle in Deutschland ausgesprochen worden. Wohl aber glauben wir berechtigt zu sein, namens der er— werbenden Berufsstände, welche wir zu vertreten die Ehre haben, Eurer Excellenz unseren wärmsten Dank für Ihre dem Handel und der Industrie in erster Linie zu gute kommende mühevolle Wirksam⸗ keit auszudrücken. Wir hoffen zu Gott, daß es Eurer Excellenz noch recht lange vergönnt sein möge, in Ihrer Stellung zum Wohle des Vaterlandes zu verbleiben, und wir verbinden damit die ebrerbietigste Bitte, dem Deutschen Handelstage das bisher bewiesene Wohlwollen auch in der Zukunft zu erhalten. Wir verbleiben Eurer Excellenz ge⸗ horsamster Der Ausschuß des Deutschen Handelstags. Adolf Frentzel. Emil Russell. Adolph Woermann.“

Ueber das Rbeinisch-Westfälische Kohlensyndikat berichtet die Rhein. Westf. Itg. In der am Sonnabend Vormittag in Essen abgehaltenen Beirathssitzung wurde die zweite Lesung des Entwurfs für die i, des Syndikatevertrags erledigt und, nachdem auf eine dritte Lesung allseitig verzichtet war, beschlossen, den Vertrag nunmehr einer auf Donnerstag, den 30. d. M., ein⸗ zuberufenden Versammlung der Zechenbesitzer mit dem Antrag auf Genehmigung vorzulegen. Nach Vollziehung des neuen Ver⸗ trags durch die jetzigen Syndikatsmitglieder sollen sodann die 65 noch ausstehenden Zechen Langenbrahm, Meidericher Stein⸗ kohlenbergwerk (Westende), Roland, Wiesche, Friedlicher Nachbar und Richradt ebenfalls zum Eintritt in das Kohlensyndikat auf—

efordert und, falls diese Zechen sich weigern, soll eine neue Versamm ; ung einberufen werden, in welcher darüber Beschluß zu . ist, ob unter diesen Umständen das Kohlensyndikat bestehen bleiben soll oder nicht. Namentlich wird von den Magerkohlenzechen dem Beitritt der Zechen Langenbrahm, Wiesche, Richradt und Roland ent⸗ scheidende Bedeutung beigelegt. In der 22. Versammlung der Zechenbefitzer am Sonnabend waren von 3808 berechtigten Stimmen 3150 vertreten. Nach dem Bericht des Vorstandes betrug im Monat. März 1895 der Absatz 29413 697 t gegen 2723 91 t im Februar d. Jf, mithin 220 626 t mehr. Die Betheiligungsziffer stellt ich im März auf 3 230 364 t gegen 29489 398 t, mithin 280 856 r mehr. Unter Berücksichtigung der verschiedenen Arbeitstage im März und Februar ergiebt sich aus vorstehenden Zahlen eine Steigerung der Betbeiligungsziffer um 94 οιν, dahingegen ein Fallen des Absatzes um O, 33 o, sodaß sich das Verhältniß zwischen Antheil und Absatz gegen den Vormonat zu Ungunsten des letzteren um 1,32 90so verschoben hat. Der Minderabsatz gegen die , n, Betheiligungsziffer betrug im März 286 657 t gleich 8, 87 6 , gegen 226 327 t gleich 7, 67 0/9 im Februar. Der Versand für Rechnung des Syndikats betrug nach Abzug des Selbstverbrauchs im März d. J. 89, 97 Ho gegen 8995/0 im Februar. Verglichen mit dem März des Vorjahres, ergiebt sich eine Steigerung der Betheiligungeziffer um 199 408 t gleich 6585 /o, dahingegen des Absatzes nur um 4022 t gleich E,. 4 do. Die arbeitstäglichs Be theiligung betrug im März 1893 116011 t, 1894 126 681 t. 1895 126 681 t, der arbeitstägliche Absatz in den gleichen Monaten 115 377, 117587, 115 459 t und nach Abzug des Selbst⸗ verbrauchs der Versand 89 740, 89 781, 87 254 t. Es ist bei einer Vergleichung dieser Ziffern zu berücksichtigen, daß sie nicht nur durch die verschiedene Lage der kohlenverbrauchenden Industrien, sondern auch durch den je nach der Witterung wechselnden Verbrauch für Hausbrandzwecke wesentlich beeinflußt werden. Im ersten Quartal 1895 betrug die Betheiligungsziffer 9 472 8655 t, der Absatz 8 584 793 t und der Versand 6 427 356 t. Verglichen mit dem ersten Quartal des Vorjahres, ergiebt sich eine Steigerung der Be⸗ theiligungsziffer um 605 435 t oder 6,83 , während sich der Absatz um 124109 t oder 1,45 , niedriger stellt. Der Minderabsatz per die rechnungsmäßige Betheillgung betrug im ersten Quartal 1895 S88 052 t oder 9, 3700, blieb alse hinter der beschlossenen Einschränkung von 1099/0 um O, 43 zurück. Das Verkaufsgeschäft nimmt seinen regelmäßigen Fortgang. In dem jum Bericht Monat April 1895 wurden verkauft fürs Inland 4 944 3665 t, zur Ausfuhr 1 434 166 t, zusammen 6578 531᷑ t. Die Gesammtverkäufe in diesem Jahre erreichen damit eine Höhe von 17384 849 t, von denen 14469831 t fürs Inland und 2925 918 t zur Ausruhr einschließlich der deutschen Nordküste bestimmt sind. Die Absatzverhältnisse im Monat März sind also im wesentlichen denen des Februars gleich gewesen, Für April d. J. liegen 4 Zahlen nicht vor, es sst jedoch anzunehmen, daß die Resultate von denen der Vormonate nicht wesentlich abweichen werden. Hervorzuheben ist auch jetzt wieder,

daß die Lage der Fettkohlenzechen im allgemeinen günstiger ist als die jenige der und Magerkohlenzechen, n nn, der minder⸗