Parlamentarische Nachrichten.
Reichstag ist folgender Entwurf eines Gesetzes K . bei . von Abgaben und Vollstreckung von Vermögensstrafen zugegangen:
§ 1. Die Behörden verschiedener Bundesstaaten haben einander auf Ersuchen Beistand zu leisten: ̃
1) zum Zwecke der Erhebung und Beitreibung
a. der e. der in die Reichskasse fließenden Steuern und der Nebergan aben,
9 een f einen Bundesstaat, für politische, Kirchen., und Schul⸗ gemeinden, sowie für weitere kommunale und kirchliche Verbände ein⸗ zuziehenden öffentlichen Abgaben, . . .
e sonstiger öffentlicher Abgaben, einschließlich der Beiträge an öffentlich rechtliche Verbände, Genossenschaften und Anstalten, soweit diese Abgaben oder Beiträge nach Reichs⸗ oder Landesrecht in der- e Weise beigetrieben werden, wie die unter b bezeichneten Ab⸗
en; . ö 2) zum Zwecke der Durchführung des Verwaltungsstrafverfahrens wegen ,, . die Vorschriften über die Erhebung der in Nr. 1 bezeichneten Abgaben und Gefälle;
3) zum Zwecke der Vollstreckung von Vermögensstrafen, welche gemäß § 453 der Strafprozeßordnung durch polizeiliche erfüs gn oder gemäß § 101 ber Seemannzordnung vom 27. Dezember 187 (Reichs Gesetzbl. S. 409) durch Bescheid eines Seemannsamts fest⸗ gesetzt worden sind.
Unter die Bestimmungen der Nr. 1b und fallen auch die durch ein gerichtliches oder Verwaltungsverfahren entstandenen Ge— bühren und Auslagen, soweit nicht 6 99 des Gerichtskostengesetzes vom 18. Juni 1878 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 141) Anwendung findet.
§ 2. Verpflichtet zur Gewährung des Beistands sind, soweit nicht landesrechtlich besondere Bestimmungen hierüber bestehen, die⸗ jenigen Behörden, welche zu Handlungen der beantragten Art in dem entsprechenden Geschäftskreise ihres Staats berufen sind. Fehlt es an einer hiernach verpflichteten Behörde, so haben die Landes regierungen solche zu bestimmen. ö
§ 3. Die Gewährung des Beistands findet nicht statt, wenn zu einem der im 51 angeführten Zwecke eine , wird, die nach dem für die ersuchte Behörde geltenden Rechte zu diesem Zwecke nicht vorgenommen werden darf. .
Die Gewährung des Beistands kann behufs Abwendung einer Doppelbesteuerung versagt werden.
§ 4. Die er , der Beistandsleistung nach 5 1 sowie die Vollstreckbarkeit des Anspruchs richten sich nach den für die er⸗ suchende Stelle maßgebenden Vorschriften. Die Vollstreckbarkeit ist in dem Ersuchungsschreiben zu bescheinigen.
Die Art und Weise der Beistandsleistung richtet sich nach den am Orte der Vollziehung geltenden Bestimmungen.
§ 5. Ueber die Zulässigkeit des Beistands sowie über Ein- wendungen, welche die Art und Weise der Beistandsleistung betreffen, entscheiden die zuständigen Behörden desjenigen Bundesstaats, welchem die ersuchende Stelle angehört.
§ 6. Werden gegen die Vollstreckung Einwendungen erhoben, über welche die im 5 3 Absatz 2 bezeichneten Behörden zu entscheiden haben, so kann die Vollstreckungsh behörde, wenn ihr die Einwendungen erheblich und in thatsächlicher Beziehung glaubhaft erscheinen, die Vollstreckung vorläufig einstellen.
§ 7. Jede von einer zuständigen Behörde eines Bundesstaats wegen einer ,, gegen die Vorschriften über die Er⸗ hebung der im § 1 Nr. 1 bezeichneten Abgaben und Gefälle ein zuleitende Untersuchung und zu erlassende Strafentscheidung kann auch gegen diejenigen Theilnehmer und Begünstiger gerichtet werden, welche einem anderen Bundesstaat angehören.
s 8. In dem Verwaltungsstrafverfahren (6 1 Nr. 2) haben die Amtsgerichte auf Ersuchen Zeugen und Sachverständige eidlich zu ver— nehmen. Hinsichtlich der Vernehmung und Beeidigung finden die mi ,, der Strafprozeßordnung Buch 1 Abschnitt 6 und 7 An— wendung.
§z 8. Im Falle der Gewährung von Beistand zwischen Behörden verschiedener Bundesstaaten sind die hierdurch entstehenden baaren Auslagen der ersuchten Behörde von der ersuchenden zu erstatten. . eitere Kosten werden von der ersuchenden Behörde nicht er—
attet.
Ist eine . Person vorhanden, so sind die Koften,
soweit die ersu diese nicht selbst beitreiben kann, von der ersuchenden Behörde einzuziehen. Der eingezogene Betrag ist der er⸗ suchten Behörde zu übersenden.
§ 10. Die Vorschriften dieses Gesetzes finden entsprechende An⸗ , , auf die Beistandsleistung der Landesbebörden zum Zwecke der Beitreibung von Geldstrafen, welche gemäß § 101 der Scemanns ordnung durch Bescheid eines deutschen Seemannsamts im Auslande festgesetzt worden sind. .
§ 11. Staatsverträge, ö. welchen die Behörden verschiedener Bundes staaten einander weiterge in diesem Gesetze vorgesehen ist, bleiben unberührt.
§ 12. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Juli 1895 in Kraft.
Dem Gesetzentwurf ist folgende allgemeine Begründung bei⸗ gegeben:
Ueber die von den Gerichten der verschiedenen Bundesstaaten in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen einander zu leistende zi g! sind durch das Gesetz vom 21. Juni 1869 (Bundes Gesetzbl. S. 305) Bestimmungen getroffen worden, die für das Gebiet der ordentlichen streitigen Gerichtsbarkeit später durch die SS 157 bis 169 des e,, , . es ersetzt worden sind. Dagegen fehlt es im übrigen an näheren Vorschtiften darüber, in wie weit die Behörden berechtigt sind, von Behörden anderer deutscher Staaten Beistand zu verlangen. Diese Lücke macht sich besonders fühlbar, wenn es sich darum handelt, ob Staats oder Gemeindeabgaben, die in dem einen Bundesstagt in Rückstand gelassen sind, in einem anderen Bundesstaat im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen werden können. Zwar wird sich in den meisten Staaten die Uebung gebildet baben, in solchen Fällen den erbetenen Beistand unter der Voraussetzung der . und unter gewissen Beschränkungen zu gewähren. Es
i
kann indeß zweifelhaft sein, ob die ersuchte Behörde auch nur be⸗ rechtigt ist, die durch die n, ihres Landes ihr bei⸗ gelegte Befugniß zur Einziehung von Abgaben im Verwaltungs wangsverfahren auch dann anzuwenden, wenn die Abgaben an die Staatskasse oder eine Gemeinde eines anderen Bundesstaats zu entrichten sind, da die in den einzelnen Bundesstaaten bestehenden . über die Beitreibung von Abgaben im Verwaltungszwangs⸗ verfahren in der Regel nur auf solche Abgaben sich beziehen werden, die an diesen Staat oder eine zu diesem Staate gehörige Gemeinde zu zahlen sind. Die gleichen Zweifel bestehen bezüglich der Beitreibung sonstiger öffentlich · rechtlicher Abgaben oder Leistungen, welche nach Landesrecht dem Verwaltungs zwangsverfahren unterliegen. Es erscheint daher in hohem Maße erwuͤnscht, für den in dieser Hinsicht von den Behörden per⸗ schiedener Bundesstaaten einander zu leistenden Beistand eine feste rechtliche Grundlage zu schaffen. Daß eine solche gegenseitige Beistands⸗ leistung an sich nicht wohl zu entbehren ist, hat die bisherige that⸗ sächliche Entwicklung bewiesen; es würde dem Rechtsgefühl wider⸗ sprechen und mit der Stellung der Bundesstaaten als Glieder eines Reichs nicht vereinbar sein, wenn ein Steuerpflichtiger die durch Reichsgesez ihm gewährte e sisgket dazu benutzen könnte, durch e er n, in einen Nachbarstaat der Bezahlung der an seinem früheren Wohnort von ihm geschuldeten landesrechtlichen Abgaben sich zu entziehen. Soll aber für die gegenseitige Beistandsleistung eine rechtliche Grundlage geschaffen werden, so geschieht dies weit leichter und zweckmäßiger im Wege eines Reichsgesetzes, als wenn zu diefem Zweck eine Reihe von Staatsverträgen geschlossen und von den Land— tagen aller betheiligten Staaten genehmigt werden müßte.
Auch auf dem Gebiet des Verwaltungsstrafverfahrens hat sich das Bedürfniß geltend gemacht, die Mitwirkung der Landesbehörden bei der Durchführung des in einem anderen Bundesstaat eingeleiteten Verfahrens, namentlich bei der Strafvollstreckung in weiterem Umfange zu sichern, als dies gegenwärtig der Fall ist. Da nur Straf⸗ festsetzungen in Frage kommen, gegen welche der Rechtsweg reichs. gesetzlich gewäbrleistet ist, wird es auch hier unbedenklich sein, dem hervorgetretenen Bedürfniß im Wege der Reichsgesetzgebung abzuhelfen.
Dem Hause der Abgeordneten ist der Entwurf eines Jagdscheingesetzes zugegangen.
Die über Ertheilung, Versagung und Entziehung eines Jagd— scheins, über die für einen solchen zu errichtende Gebühr und über die bezüglichen Strafbestimmungen bestehenden gesetzlichen Vor⸗
enden Beistand zu leisten haben, als
. lich interesse schon seit längerem eine einheitl elung wünschenswert erschien. Zum letzten Male wurde die Angelegenheit angeregt, 4 1891 das Abgeordnetenhaus gelegentlich der Berathnng eines aus der Iniatiative des Hauses hervorgegangenen ilds. etzes den Beschluß faßte, die Königliche . zur Vorlegung einer Novelle zum rc eren vsm 7 März 1850 aufzufordern. — Der vorliegende Entwurf regelt die Materie unter A ung aller bisherigen proyinziellen. Verschiedenheiten nunmehr für den ganzen Umfang der Monarchie, einschließlich Helaolands, einheitlich und bestimmt zunächst, daß, wer die Jagd ausübt, einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein bei sich führen muß. Zuständig zur Ertheilung eines Jagdscheins ist der Landrath (Ober-Amtmann), in Stadtkreisen die Ortspolijeibehörde desjenigen Kreises, in welchem der den Jagd⸗ schein Nachsuchende einen K oder Grundbesitz hat oder zur Ausübung der Jagd berechtigt ist. Der Jagdschein gilt für den ganzen Umfang der Monarchie und wird in der Regel auf ein Jahr ausgestellt — Jahresjagdschein. Zur vorüber. gehenden Ausübung der Jagd können Ta gezsjagdscheine ausgestellt werden, welche fur drei aufeinander felgende Tage gelten. Für den Jahres jagdschein wird eine Gebühr von 20 , für den Tagesjagdschein eine solche von 3 * entrichtet. Die Jagdscheingebühr fi t zur Kreis. Kommunal ⸗Kasse, in den Stadtkreisen zur Gemeinde⸗Kasse ab. Wer die Jagd innerhalb der abgesteckten Festungsravons augüben will, muß von der Festungsbehörde auf seinem Jagdschein einen Einsichtsvermerk ein. tragen lassen. Personen, welche weder Angehörige eines deutschen Bundes. staates sind, noch in Preußen einen Wohnsitz haben, wird der Jagd= schein nur gegen Bürgschaft einer in Preußen ihren , habenden . ertheilt, und zwar gegen die doppelte Gebühr. Der Bürge aftet für etwaige Geldstrafen, die wegen Uebertretung jagdpolizes= ir Veorschriften gegen den Jagdscheinempfänger verhängt werden, sowie für die Untersuchungskosten. — Eines Jagdscheins bedarf es nicht: 1) zum Ausnehmen von Kiebitz⸗ oder Möveneiern; 2 zu Treiber⸗ und ähnlichen Hilfsdiensten bei der Jagdausübung; I) zur Ausübung der Jagd im Auftrage oder auf Ermächtigung der Auf. sichts oder Jagdpolizeibehörde in den gesetzlich vorgesehenen Fällen. Von der Entrichtung der Jah sch n Ti! sind befreit die auf Grund des Forstdiebstahlgesetzes beeidigten, sowie diejenigen Personen, welche sich in der für den Staatsforstdienst vor⸗ geschriebenen Ausbildung befinden. Der unentgeltliche Jagdschein genügt jedoch nicht, um die Jagd auf eigenem oder auf gepachtetem Grund und Boden, auch solchem, auf welchem der Jagdscheininhaber außerhalb seines Dienstbezirks die Jagd gepachtet hat, auszuüben. Den Eingesessenen ven Osftfriesland kann die Jagdscheingebühr behufs Ausübung der im S 13 der Jagdordnung für Hannover dom 11. Mär; 1859 gedachten Wasservögeljagd im Dürftigkeltsfalle erlassen werden. — Der Jagdschein muß ver sagt werden: 1) Personen, von denen eine unvorsichtige Führung des Schießgewehres oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu besorgen ist; 2) Personen, welche sich nicht im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befinden oder unter polizeilicher Aufsicht stehen. Der Jagdschein kann Personen versagt werden, welche wegen Forstdiebstahls. wegen Jagdvergebent, wegen Uebertretung gegen die S§ 13, il7 bis 119 des Reichs Strafgesetzbuchs, wegen Uebertretung einer jagdpolizeilichen Vorschrift oder der S§ 367 Nr. 8 und 368 Nr. 7 des Reichs Strafgesetzbuchs bestraft sind, innerhalb fünf Jahren, nachdem die Strafe verbüßtf, ver— . oder erlassen ist. Wenn Thatsachen, welche die Versagung des zagdscheins rech ertigen, erst nach seiner Ertheilung eintreten oder zur Kenntniß der Behörden gelangt sind, so . bezw. kann der Jagdschein ohne Rückverzütung der Gebühr dem Empfänger wieder abgenommen werden. Mit Geldstrafe bis zu 22 S wird belegt: 1) wer bei Aus- übung der. Jagd seinen Jagdschein nicht bei sich führt; 2 wer die . innerhalb der Festungsrayons ausführt, ohne einen von der Festunge verwaltung mit dem Einsichtsvermerk versehenen Jagd⸗ schein bei sich zu führen. Mit Geldstrafe von 40 bis 160 M oder mit Haft bis zu vier Wochen wird bestraft, wer, ohne den vor— geschriebenen . zu besitzen, die Jagd ausübt oder von einem ungültigen Jagdschein wissentlich Gebrauch macht. Die Jagdgeräthe, sowie die Hunde, welche der Thäter bei der Zuwiderhandfung bei sich führte, können eingezogen werden. Für Geldstrafen und Koften, zu denen Personen verurtheilt werden, welche unter der Gewalt oder Aufsicht oder im Dienst eines Anderen stehen, ist letzterer für den Fall des Unvermögens des Verurtheilten haftbar, falls die That mit feinem
beiften find imnerhalt dee State e biete galt r n eule , Tn.
Wissen verübt war, oder falls er sie verhindern konnte.
Statiftik und Volkswirthschaft. Uebersicht
über die Ergebnisse des Stein und Braunkohlen⸗Bergbaues in Preußen im J. Vierteljahr 1896, verglichen gegen das 1. Vierteljahr 1893.
(Nach vorläufigen Ermittelungen.)
—— —— — r —— ——— — —— ———
Im I. Vierteljahre 1895.
Im JI. Vierteljahre 1894.
Ober ⸗Bergamtsbezirk. Betrieben . Werke. nnn t t
Absazz
Arbeiter⸗ Betriebene Absatz.
Werke.) t t
Mithin im J. Vierteljahre 1895 mehr (4) weniger (—.
Betriebene Werke.
Arbeiter.
Förderung. z zahl.
1 1
Absatz.
J. Stein kohlen. Breslau 74 2
. 5 476 hz Klausthal 5
2502
125 177 10044374 21719566
Dortmund 160
5 010 867 1636 47 2 13 944 3 990518 2118222
H a Förderung. 6113 gs2 1714
120 097
10 059 455 2 165 4239
72 406 76 4541 069 1348
112 607 10 0954 363 20941110
3451 5 164 353 164 10 076 35
1 1
10. 35
3 ö 65 Oö63z 4 1034 3754 1696
P 469 7985 357 288
1337 53 845
27112
788 — 5080 * 45 081 — 6 537 *
25 Summe 1 269 II. Braunkohlen. Breslau 32 128 918 Salle A4 4371515 25 102 459 38 385 255
17 820 562
17 235 187
108 824
3 465 046 S6 424 266 M7
17 4530 677
127718 3 739 gh 25 656 26 863
270 357 277
1267 31 24 254 25665 1236 26 27585 46
16750 497
980 169 2814107 64 442 188 422
389 885 * 1200 * 6h0 367 4 25 783 165 353 4
484 690
18 655 650 939 21 982 2675
2, 894 1703
20, 89 71 235, 13 152 34,11 115 4122 244
6
Summe II
3669 4987 8360
3 926 391
29 515 393 4204207 314657 140
Die angegebene Anzahl der Bergwerke des Ober · Bergamte bezirks Breslau für das J. Vierteljahr 1894 entspricht nicht der früher
besondere Werke gezählt werden.
Zur Arbeiterbewegung.
. Leipzig beschftigte sich am Sonntag eine Versammlung der Bildhauergehilfen mit den dortigen Lohnverhältnissen. Vor 23 Jahren hatten die Leipziger Steinbisthauer durch eine Lohnbewegung die Abschaffung des Stücklohns, die achtstündige Arbeite zeit und die Ge⸗ währung eines Mindest ⸗‚Tagelohns von 5 M durchgesetzt. Im Laufe der Zeit aber hat, wie die ‚Lpz. Ztg. berichtet, die Mehrzahl der Gehilfen wieder auf die Accordarbeit zurückgegriffen. Es entspann sich eine lebhafte Diekussien darüber, ob der frühere Beschluß kber= haupt . Gültigkeit haben solle, und es wurde beschlossen, daß es jedem Steinbildhauer a fen, werde, im Accord oder im Tagelohn zu arbeiten, daß er a er die achtstündige Arbeitszeit einzuhalten habe und nicht unter dem Mindestlohn von z M arbeiten dũrfe.
J Aus Hof wird dem Vorwärtg' berichtet, daß in der dortigen großen mechanischen Weberei Lohnstreitigkeiten ausgebrochen sind.
Hier in Berlin befinden sich die Arbeiter der mechanischen Schuhfabrik von Müller u. Schlitzweg wegen Lohnstreits im ni e, 395 ;
n Basel ist, da die Meister den von den Maur ern gef en Mindestlohn von 5 Fr. abgelehnt haben vgl. Nr. 103 1. Aus stand zum Ausbruch gekommen. Nach einer Meldung des W. T. B. hat der Ausstand große Ausdehnung angenommen? Es mußten gestern vier Kompagnien der s,, zur Unterstũtzun der Polizei aufgeboten werden. Die Baumeister beschlossen, e.
allen Baustellen die Arbeit völlig einstellen zu lassen. Die Aus— ständigen beschlossen in einer Sonntag Abend abgehaltenen Ver⸗ sammlung, den Ausstand mit allen Mitteln so lange als möglich durchzufübren. Das Polizei ˖ Departement hat einen uf erlassen, 9 , 2 ,, ref err nme, der Ruhe und
rdnung ersucht werden. — Nach der „Frkf. Itg.“ beträgt die Zahl der Ausständigen 1600. ; — 3
Handel und Gewerbe.
Zwangs ⸗Berfsteigerungen.
Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin standen am 3. und 4. Mai die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Gartenstraße 70, dem Restaurateur Karl Richter gehörig; Fläche 3.83 a; Nutzungswerth 3220 M; Meistbietender blieb der Lederhändler Ernst Görlitz zu Charlottenburg mit dem Gebot bon S8 009 6 — Schönhaufer Allee 69, dem Fabrikanten Julius Schramm gehörig; Nutzungö'werth 8250 4; Ersteher wurde der Rentier Carl Götze zu Charlottenburg, Lutherstraße 2, für das Meistgebot von 165 000 — Hagenauerstraße 2, dem Maurermeister Herm. Jan sen gehörig; 6 486 a; Nutzungswerth 6640 . mit dem Gebot von 96 060 s. blieb der Rentier T. J. Schroeder zu Berlin Meistbietender. — Theilunghalber: Acker« st ra ße 103 / 104, den Morel l'schen Erben gehörig; Nutzungswerth
tte ffir
783 723 4 769 251 4 2437 256
angegebenen Anzahl, weil die Pachtfelder 2c. nicht mehr wie bisher als
III0 46 und 3209 Æ; mit dem Gebot von 35 000 6 und 40 000 M wurde der Brauereibesitzer Albert Morell zu Halle a. S. Erfteber. D Uferstraße 10 u. 11, dem Kaufmann G. Soenderop gebörig; Flache 3 ha 33 a 79 qm; ,, 18590 M; Mindestgebot 6 409 S6; Meiftbietender blieb der Amtsrichter 4. D. Earl 66 cke, k 7, mit dem festgesetzten Mindestgebot. ᷣ eim öniglichen Amtsgericht 1 Berling gelangten die nachbenannten Gir fact zur Ker te g' Das 19 8. buch von Friedenau Band 16 Blatt Nr. 34 auf den Namen des Tiichlermeisters Friedrich . zu Berlin, Reichen bergerstr. 57, eingetragene, zu , d,. eurigftr. 7, belegene Grundstück; Flaͤche 5,66 a; Mindestgebot 450 ; für das Meistgebot von O ö 00 , wurde der Gärtnereibesizer Grnst Koch zu Friedenau, en eh 6, Ersteher. C Das im Grundbuch von Weißen fer
and 45 Blatt. Nr. 1347 guf den Namen des Bauunternehmers Emil Stübing zu Weißensee Veißensee belegene Grundstück Fläche 4.771. Mindestgebot 858. M; Ersteher wurde der Rentier Wilhelm Rauenbufch zu Neu⸗ Weißen see, Parkstraße 20 / 21, mit dem Gebot von 94 000 4 — Das im Grundbuch von Weißenfee Band 395 Blatt Rr. 1137 auf den Namen detz Sattlers Adolf Fehlhaber zu Weißensce ein. gie gen zu Weißen see belegen Grundstück; Fläche 4665223 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer 275 6; Mindestgebet 1464
eingetragene, zu Neu⸗
für das Meistgebot von 37 j00 ½ wurde der Brunnenmacher=
*.
aeifter Ang ußt Schmidt m gen
der erun der nach stũcke: Das im Grundbuche von auf den Namen des Zimmermeisters Augu st , 8, eingetragene zu S fri
jahren
d ehörig. —
Hin . r. Comꝑert zu Schöneberg gehöri ju Neu⸗Weißensee, Sedanstraße 66 belegen, nebmer F. Leu gehörig.
Ausweis über den Verkehr auf
, . gehandelt werden. Rinder.
Durch
80 = S2 41, Galizier —— «, leichte Bakonyer = 6 bei — kg
Auftrieb 1323 Stück. (Durch skkait eis 116 — 1,24 S0, II. Qualitãt I, 00-1, 14 1, II. 0,98 M — Scha fe. Auftrieb 9320 Stäck.
III. Qualitãt — —
— In der heutigen Generalversammlung der Farbenfabriken in Elberfeld waren 15 Aktionäre mit 3636 Stimmen vertreten; die vorgelegte Bilanz sowie alle Anträge des Vorstands und des Aufsichtsraths wurden einstimmig
vormals Friedr. Bayer u. Co.
genehmigt.
Magdeburg, 6. Mai. (W. T. B. Zuckerbericht Kornzucker erkl., von Q 9ο0 —, neue 10,6090 — 10, 89. Kornzucker exkl. S880 Rende⸗ ment 109 - 10, 35, neue 19 10 - 10, 35, Nachprodukte exkl. 75 0/0 Rendement Brotraffinade . —, Gem. Raffinade mit Faß 22, 124 — 22.50. Gem. Melis 1 mit Faß —. Fest. Robzucker J. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. Mai I 95 bez., 10,00 Gd., pr. Juni 10,10 bez., 10,127 Br., pr. Juli 10,223 Gd., 10,273 Br., pr. August 10,35 bez., 10,375 Br.
6 90 — 7,5. Fest. Brotraffinade 1 —.
Weißensee, Köni Gbausser 17. Ersteher. — Aufgehoben wurde das 383 : en d eten Grund. öneberg Band 36 Blatt Nr. 1361 ; agels zu Schöne⸗ . f öne berg, Hohen⸗
ergstraße 8, belegene Grundstück. — Grundstück Sedanstraße zu Schöneberg belegen, dem Bauunternehmer Otto Bach zu Rix« õ Sedanfiraße 44 zu Schöneberg
dem Berliner glad ren , nr, ö,. an wet, ise na achtgewicht mit Ausnahme der weine, we na . Auftrieb a3 Sr chnittspreis für 100 kg) I. Qualität 16- 120 . II. Qualität 104 — 112 41, III. Qualitãt S8 - 96 S, IV. Qualität 74 - 84 69 — Schweine. Auftrieb 7285 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) Mecklenburger S8 900 M, Landschweine; a. gute 84 - 86 M, b. geringere Ungarn — — M bei 20 */ Tara, Tara pro Stück. — für 1 g) I. Qualität i Durchschnittspreis für 1g.) I. Qualitãt O94 - 1,04 Æ, 1I. Qualitãt O, S8 - , 92 ,
Raffiniertes etr o leum. etroleumBörse. ) Matt. illiger. Upland middl.
. ee n
Taback. Umsatz: Hamburg, 6.
pr. Dezember 74,
neue Usance, frei an Bord
Wien, 6. Mai. 22. April 1895 189 369 Fr., Kälber. betrugen die
ualitãt 0 84— Vorjahr 459 763 Fr.
Bradford, 6. stetig,
St.
treide⸗Export. In der Woche
der Vorwoche), Gerste 30 Vorwoche) Hafer 2 24909
Dezember . Februar 3, 0 M, pr. März 3 023 4,
4. Bauunter ˖ Wilcox 36 3, Armour shield 351 3. Cudaby 366 **, Fairban kt 20 83. — Speck. Ruhig. Short clear middling loko 314. —
. Paraguay. ai. (W. T. B.) Kaffee. bericht) Good average Santos pr. l pr. März 723. . Rüben ⸗Rohzucker J. Produkt Basis 88 0 / Rendement Hamburg vr. Mai 10074, pr. Juni 10223, pr. August 10,37, vr. Oktober 10573. Fest. (W. T. B.) Die Brutto⸗Ginnahmen der ODrientbahnen betrugen in der 16. Woche vom 16. bie ⸗ bnahme gegen das Vorjahr 36043 Fr. Seit egit Ke. Bere g hr e vie Brutto ⸗Cinnahmen 2740 973 Fr., Abnahme gegen das
Lon don, 6. Mai. (W. T. B.) Wollauktion. ziehend. Betheiligung lebhafter, namentlich seitens Deutschlands. An der Küste 4 Weizenladungen angeboten. 86 ,, Javazucker loko 115 fest, 10 fest. — Chile ⸗Kupfer 413, pr. 3 Monat 412115. ; Mai. (W. feine Wolle fest auf die Besserung der Tendenz auf der Londoner Wollauktion. Garne und Stoffe thä Peters burg, 6. Mai. vom 28. April bis 4. Mai cr. sind über die Haupt⸗Zollämter 14786 0900 Pud Getreide ausgeführt worden. Davon entfielen auf Weizen 6483 500 Pud (gegen 6 659 0900 Pud in der Vorwoche), Tec, 2068 000 Pud (gegen 2503 0900 Pud in 779 000 Pud (gegen 3 200 000 Pud in der Pud (gegen 1937 000 Pud in der Vor⸗ woche), Mais 432 000 Pud (gegen 595 000 Pud in der Vorwoche).
pr.
Batum, 6. Mai. (B. T. B.) Die Ausfuhr von Petroleum betrug vom 16. April bis 2X2. April a. St. nach Europa 541 000 Pud, nach dem Orient 144 009 Pud. Naphtha⸗ nach Guropa 1017000 85 009 Pud, nach dem
Am sterdam, 6. Mai. ordingrv 52. — Bancgzinn 391.
New-⸗- York, 6. Mai.
iduum ropa
Java- Kaffee good
ud und andere Naphthapredukte nach ient 35 000 Pud. (W. T. B.)
(W. T. B.) Die Börse war im
5 Br. Laufe des Vormittags fest und schloß nach theilweiser Reaktion recht
— Schm al z. Matt. fest.
N 8. 86 — * —
Mai 771, pi. Ruhig. — Zuckermarki.
anuar bis 22. April 1895) Preise an⸗
Rüben Rohzucker loko
T. B.) Egglische Wolle
tig. (W. T. B.) Kuß lands Ge⸗
Speck short clear nomin.
Der Umsatz der Aktien betrug 258 000 Stäck. Weizen anfangs schwach und fallend auf allgemeine Liquidation, schwache Kabelberichte, bedeutende Exporte aus Rußland und günstiges etter, dann vorübergehend bessere Stimmung infolge Abnabme der sichtbaren Vorrãͤthe, englischen Versorgungsmenge und Zunahme der auf dem schwimmenden Zufuhren aus Europa. steigend nach Eröffnung infolge großer Käufe und reichlicher Deckungen der Baissiers, dann entsprechend der Mattigkeit des Weizens abge⸗ schwãcht und fallend.
Waarenbericht. Baumwolle Preis in New-⸗HYork 6is / ne, do. in ere · Orleang bens. Petroleum Stand. white in New⸗JYort 775. de. in Philadelphia 7,0, do. rohes nom., do. 1325 nom. Schmalz West. fteam 6.80, do. Maiz pr. Mai 543, do. vr, Juli 54, vr. September 543. Rother Winterweizen 677, do. Weizen pr. Mai 66, do. pr. Jult 6623. de. pr. September 673, do. pr. Dezember 693, Getreidefracht nach Liper⸗ pool 2. Kaffee fair Rio Nr. 16, do Rio Nr. 7 pr. Mai 1415, do. do. vr. August 1450. Mebl, Sxring Wheat elears 7,65, Zucker 25, Kupfer 10,00.
Visible Supply an Weizen 62 196 000 Bushels, Mais 9 354 000 Busbelẽ.
Chigago, 5. Mai. (W. T. B.). Weizen fallend einige Zeit nach Fröffnung, da der sebr nothwendige Regen jetzt eingetreten ist, sowie auf schwächere Kabelberichte und Zunahme der auf dem Ozean schwimmenden Zufuhren, dann lebhafte Reaktion auf Abnahme der Visible Supply, später wieder fallend auf allgemeine Liquidation. Mais fallend einige Zeit na später wieder fallend. Der tuationen in Weizen. Weizen pr. Mai 61, vr. Juli 623.
chließlich wieder fallend auf Zunahme in der Dʒean
Schluß schwach — Mais
ive line cert. p. Juni ohe & Brothers 7. 10,
do. an
Eröffnung, dann lebhafte Reaktion, arkt wurde beherrscht durch die Fluk—
t. Mais pr. Mai 49, Pork vr. Mai 11,80.
1. Untersu Sachen.
2. 1. ote, Zustellungen u. dergl.
3. Unfall⸗ und Invaliditäts. 2c. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. 3. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
DOeffentlicher Anzeiger.
6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien
7. Erwerbs und 1h en 8. Niederlaffung 2c. von Rechtsanwalten.
9. Bank⸗Ausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
s. Genossenschaften.
I) Untersuchungs⸗Sachen.
S888] Steckbriefs⸗Ernenerung. Der gegen den Kutscher Eugen Richard Tietz', geboren am 9. April 1870 in Birnbaum, unter dem J. November 1894 in den Akten 136. 137 D. 1069. 92 erlassene Steckbrief wird erneuert. Berlin, den 1. Mai 1895. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 1537.
8889] Steckbriefs⸗Erledigung.
Der gegen den Samuel Kaplan wegen Unter⸗ schlagung in den Akten J. E. JL. 526 30 unter dem J. Juni 1880 erlassene Steckbrief wird hiermit zurück⸗ genommen. .
Berlin, den 2. Mai 1595. ᷣ
Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht J.
8905 Bekanntmachung.
Der hinter dem Arbeiter Gustav Pausch aus Oppeln, im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußi⸗ schen e ,,. ne,, unter dem 19. Marz 1895 erlassene Steckbrief ift erledigt. - VI. K. 3985.
Oppeln, den 2. Mai 1895 . Der Untersuchungsrichter beim Königlichen Landgericht.
8893
Der gegen den Schlachtergesellen Joseph Arnegger aus der h. in Württemberg wegen Diebstahls unterm 9. Mai 1890 erlassene Steckbrief wird als erledigt hiermit zurückgenommen.
Osnabrück, 2. Mai 1895.
Der Erste Staatsanwalt: Fleischmann.
188890) K. Staats anwaltschaft Heilbronn. Zurücknahme des eg Johann Friedrich Kaupp, don Haiterbach, O. A. Nagold, wegen Betrugs im Rückfall unter dem 24. April d. J. vom K. Amts- gericht Besigheim erlassenen Steckbrieft. Den 2. Mai 1895. Staatsanwalt Mezler.
887
Der Knecht August Christian Klein, geboren zu Altenweddingen am 30. Januar 1857, zuletzt wohn⸗ haft gewesen in Eggersdorf, jetzt unbekannten Aufent- halts, ist durch rechtskräftiges Urtheil des hiesigen Schöffengerichts vom 13. Jani 1890 wegen uner⸗ laubten Auswanderns als Wehrmann der Landwehr mit 60 0 Geldstrafe, im Unvermögengfalle 20 Tagen
ft bestraft. Es wird um Sr, nenn und Nachricht zu den Akten E. 13/90 ersucht.
Groß ⸗Salze, den 30. April 1885.
önigliches Amtsgericht.
8891]
Offene Strafvollstreckungs Requisition.
Der Matrose Otto Hermann Engel, geboren am 19. Januar 1873 zu Warnitz, Kreis Königsberg R-M., zuletzt in Bremen, ist durch vollstreckbares Urtheil der Strafkammer bei dem Königlichen Amts. gericht zu Küstrin vom 28. März 1895 wegen Ent- jiebung der Wehrpflicht zu einer Geldstrafe von Einhundertund ain Mark, im Unvermögensfalle iu 32 Tagen ngniß verurtheilt worden.
Es wird um Strafvollstreckung und Nachricht zu den Akten IV. Ma 19/94 ersucht.
Landsberg a. W., den 29. April 1895.
Der Erste Staatsanwalt.
892 Beschlns. ** Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft wird gegen die Wehrpflichtigen: ';
) Beorg Ludwig Guflav August Meine, ge ⸗ baren den J7. Jun 1853 in Bredenbeck, zuletzt da
1 e Diedrich August g. in e ugust Wente, geboren den . 1577 in Bredenbeck, . dafelbst
3) Carl Hugo Lindau, geboren den 24. Juli 1869 zu Hansen bei Frankfurt a. M. zuletzt in Hannover wohnhaft,
4) Polvkarpus Schmidt, geboren den 11. Ok⸗ tober 1871 in Frankfurt a. M. zuletzt in Hannover wohnhaft,
5) Franz Heinrich Adolf Otto Ehrichs, geboren 9 5 6 1869 in Sulingen, zuletzt in Hameln wohnhaft,
6) Friedrich August Seegers, geboren den 18. Fe⸗ bruar 1871 in Brink, zuletzt daselbst wohnhaft,
7) Carl Ernst Heinrich Reinecke, geboren den 23. Februar 1871 zu Arnum, zuletzt jdaselbst wohnhaft,
8) Heinrich 6 Ernst Spangenberg, ge⸗ boren den 14. August 1867 zu Hemmingen, zuletzt daselbst wohnbaft,
9) Franz Kochanowski, geboren den 20. Januar 1872 zu Priewitten, Kreis Kulm, zuletzt in Hannover wohnhaft, .
10 Otto Wenzel, geboren den 26. September 1872 in Neufriedrichsthal, zuletzt in Hannover⸗Hain⸗ holz wohnhaft
11) Otto Friedrich Langenberg genannt Thielke, geboren den 31. August 1871 zu Fischbeck, zuletzt daselbst wohnhaft, ;
12) Carl Heinrich Knickrehm, geboren den 2. Februar 1871 zu Obernkirchen, zuletzt daselbst wohnhaft,
13) Franz Joseph Kiehl, geboren den 1. 22 tember 1871 zu Rinteln, zuletzt in Bremen wohnhaft,
14) Hermann Wilbelm Wolff, geboren den 27. Oktober 1871 in Rinteln, letzter Wohnort un⸗ bekannt, daher Geburtsort maßgebend,
15) Jobann Heinrich Conrad Sennholz, geboren den 21. Januar 1871 zu Schöttlingen, zuletzt in Lindborst wohnhaft,
16 Carl Heinrich Ernst Krömer, geboren den 1 4 1872 zu Borstel, zuletzt in Engern wohnhaft,
17) Carl Heinrich August Gottschalk, geboren den 14. August 1872 zu Poggenhagen, zuletzt in Engern wohnhaft,
18) Wilhelm Carl Fritz Halberstadt, geboren den 16. April 1872 zu Obernkirchen, letzter Wohnort unbekannt, daher Geburtsort .
19 Carl August Hermann Schrappe, geboren den 26. Auguft 1872 zu Rinteln, zuletzt in Hamburg wohnhaft,
20) Julius Stern, geboren den 16. September 1872 zu Rinteln, zuletzt in Berlin wohnhaft,
21) Johann Heinrich Ludwig Knölke, geboren den 1. Mai 1872 zu Apelern, zuletzt in Camen wohnhaft,
22) Johann Philipp Otto Schröder, geboren den 19. Januar 1872 zu Riehe, zuletzt in Welsede wohnhaft. .
welche hinreichend verdächtig erscheinen: als Wehr⸗ pflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden es oder der Flotte zu ent⸗ ziehen, ohne Erlaubniß entweder das Bundesgebiet derlaffen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter ,, des Bundesgebietes aufgehalten zu
aben, — Vergehen gegen § 1401 des Strafgesetz⸗ buchs — das Hauptverfahren dor der Strafkammer Ia. des Königlichen Landgerichts hierselbst eröffnet.
Zugleich wird das im Deuts Reiche befindliche Vermögen der Angeschuldigten, soweit es zur Deckung der die Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafen und der Kosten des Verfahrens erforderlich ist, mit Beschlag belegt.
Haunover, den 10. April 1895.
Königliches Landgericht. Strafkammer IIa.
Isenbart. von der Beck. Berckemeyer.
7) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
*
Nr. 6 belegene Grundstück am 3. Juli 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsftelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 40, verfteigert werden. Das Grundstück hat eine Fläche von 3 a 58 am und ist mit 30900 Æ Nutzungẽ⸗ werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, begler g Abschrift des Grund⸗ buchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichts schreiberei, ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundftücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des
eigerungstermins die Einstellung des Ver⸗ fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 2. Inli 1895, Nachmittags 12 Uhr, an Gerichts telle, wie oben, verlünder werden.
Berlin, den 2. April 1896. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 86.
9057 ,, nen er, ,,, . Das im Grundbuche von Berlins Königstadt Band 32 Nr. 1638 DI auf den Namen der Wittwe Kotzwich, Wilhelmine, geborenen Volkmann, ein⸗ etragene, hier Weberstraße 59 belegene Grundstück * auf den Antrag der Frau Kühne, Klara, ge⸗ borenen Kotzwich, hierselbst zum Zwecke der Aus⸗ einandersetzung unter den Miteigentbümern am 28. Inni E895, Vormittags 104 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Erdgeschoß, Eingang C. Saal 40, zwangk. weise versteigert werden. Das Grundstück ist mit 5860 6 Nutzungswerth zur Gebäͤudesteuer veranlagt. . aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des rundbuchblatts, etwaige b⸗ schäßungen und andere das Grundstück betreffende Nachwelsungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Eingang D., Zimmer 17, eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbelzuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund. stücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 2. Juli 1895, Vor⸗ mittags 11 Uhr, im vorangegebenen Saal 40, verkündet werden. Berlin, den 1. Mai 1895. ; Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 88.
9069 Aufgebot.
Der in dem „Deutschen Reichs anzeiger Nr. 91 in der General ⸗Aufgebotssache aufgefundener Sachen von dem unterzeichneten Gerichte auf den 21. Mai 1895 angesetzte Termin wird auf den 12. Juni 1895, Vormittags 9 Uhr, verlegt.
Danzig, den 2. Mai 1895.
Königliches Amtsgericht X.
9076] Bekanntmachung.
Auf Antrag des Richard Krumm von Haigerseel⸗ bach als Vermund der minderjährigen Erben des August Paul von Rodenbach, wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen, seitens des Vorschuß⸗ vereins Dillenburg für den August Paul zu Roden⸗ bach auggestellten Schuldscheins d. d. 15. Januar 1868 über 350 Gulden aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin am AS. November L895, Bor- mittags IO Uhr, seine Rechte anzumelden und den Schuldschein vorzulegen, widrigenfalls derselbe für kraftlos erklärt werden wird.
, den 3. Mai 1895.
Königliches Amtsgericht. J.
73025] Aufgebot.
Das Aufgebot folgender verloren gegangener Spar- kassenbũcher der 2 der Stadt Magdeburg ift von den nachbenannten Personen beantragt worden:
I) Nr. 57 380 über 417,15 M16, ausgefertigt für den Büffetier Ferdinand Eggert, früber in k jetzt in New. Work, von demselben,
2) Nr. 89 7026. über 350 , Frau Auguste Zausch, von der Zausch, geborenen Ihlenburg, hier,
3) Nr. 78 354 B. über 212,87 M, ausgefertigt für Frau Oekonom Dorothee Lüders, von der Wittwe des Oekonomen Gottfried Lüders, Dorothee, ge⸗ borenen Dittmar, in Lemsdorf,
N Nr. 64 590 C über 122, 99 0, ausgefertigt für das Kind Selma Andrée in Langenweddingen, von
ausgefertigt für Ebefrau Auguste
dessen Vater, dem Gastwirth und Kaufmann Adolf
Andre daselbft.
Die Inhaber der Sparkassenbücher werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 15. Oktober 1895, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gerichte, omplatz . Zimmer 1, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechtẽ anzumelden und die Sparfassenbücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung derselben erfolgen wird.
Magdeburg ˖ A., den 16. Februar 1895.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung 8.
73365 Aufgebot.
Das Sparkassenbuch der Städtischen Sparkasse zu Kattowitz Nr. 51 über 314,579 , ausgefertigt für Adolf Holletschek, ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag des durch den Rechtsanwalt Sachs zu Kattowitz vertretenen Gastwirths Leopold Lange zu Zawodzie, auf welchen die vorbezeichnete Forderung durch Zession vom 18. Oktober 1854 über- ee Ten ist, zum Zwecke der neuen Ausfertigung für raftlos erklärt werden. Es wird daher der Ha des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebote⸗ termine den 21. September 1895, Vormittags EI Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer Nr. 33) sich zu melden, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung desselben erfolgen wird.
tattowitz, den 19. Februar 1895.
Königliches Amtsgericht.
9066 Aufgebot.
Auf Antrag der Dienstmagd Friedericke Edler aus Dehme wird das für dieselbe über eine Einlage von 89 Mark ausgefertigte Sparkassenbuch Nr. 6619 der Sparkasse der Stadt Oeynhausen aufgeboten. Jeder, der Ansprũche auf das bezeichnete Sparkassen⸗ buch zu haben vermeint, wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 30. November 1895, Vor⸗ mittags 11 Uhr, anberaumten Termin seine Rechte anzumelden und nachzuweisen, widrigenfalls das Sparkassenbuch für erloschen erkärt und für die Antragstellerin ein neues ausgefertigt werden wird.
Oenuhausen, den 30. April 1865.
Königliches Amtsgericht.
[90765] . Aufgebot.
Der Auktionskommissar Franz Schlichting zu Werl, als Testamentsvollstrecker des Pfarrers Mönnig zu Westönnen, bat das Aufgebot des Shar n r Tuc! Nr. 13788 der Sparkasse der Stadt Werl über 6571 93 3 Einlagen für den Pfarrfonds zu Westönnen beantragt. Der Inhaber des Spar. kassenbuchs wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 22. November 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf-
ebotstermine seine Rechte anzumelden und das parkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung desselben erfolgen wird.
Werl, den 30. April 1895.
Königliches Amtsgericht.
18077 Ausfertigung. Aufgebot.
Das Sparkassebuch der Distriktssparkasse Tirschen- reuth Nr. 5342 über eine Einlage von 1000 A, lautend auf den Müller Paul Fleischmann von Wendermühle, ist zu Verlust gegangen.
. Fleischmann ist gestorben, und ergeht nun auf Antrag der Erben desselben an den derzeitigen Inhaber genannten Sparkassebuches die Aufforderung, seine Rechte hierauf spätestens an dem auf Diens⸗ tag, den 4. Februar 1896, 3 Uhr Nach⸗
mittags, vor dem unterfertigten Amtagerichte an=