eine Schwächung der Vorlage mit sich bringen, die sehr zu be⸗ dauern wäre. =
Was nun den zweiten Theil des § 111 anbetrifft, so kann ich in dem Vorschlag der Kommission keine Verbesserung erkennen. Die Vorlage will Den treffen, der vor der Oeffentlichkeit Ver⸗ brechen und Vergehen anpreist, dieselben als erlaubt darstellt, sofern die hieraus sich ergebende Verwirrung des Rechts, und Sittlich⸗ keitsgefühls die Gefahr in sich trägt, die Neigung zur Be— gehung ähnlicher strafbarer Handlungen hervorzurufen oder zu steigern. Die Kommission will aber nur dann strafen, wenn der Thäter Andere zur Begehung strafbarer Handlungen angereizt hat. Darin sehe ich eine Abschwächung des Gesetzes, zu der ich kein ge—⸗ nügendes Motiv erkennen kann.
Ebenso halte ich es juristisch nicht zu rechtfertigen, wenn die Anpreisung von Handlungen mit Strafe bedroht wird, die, wenn auch sittlich zu verurtheilen, dennoch nach dem geltenden Recht nicht
strafbar sind.
Im Übrigen kann ich mich, was den 5 111 betrifft, dem Antrag der Herren Abgg. von Levetzow und Genossen anschließen. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich über eine Form des Gesetzes zu ver—⸗ ständigen, die der Regierung die Mittel an die Hand giebt, revolutionären Bestrebungen mehr als bisher mit der nöͤthigen Kraft
entgegenzutreten. . Abg. Dr. Barth (fr. Vg.): Nach den Ausführungen des Reichs⸗ kanzlers ziehe ich den Schluß, daß die Reichsregierung auf das Zu— standekommen des Gesetzes kaum noch rechnet. Der Reichskanzler hat auch auf die Erscheinung hingewiesen, daß der Theil des Hauses, der früher am lautesten nach der Umsturzvorlage rief, jetzt gegen die letztere guftritt. Ich folgere daraus, daß selbst die, welche der Um⸗ sturzvorlage früher so sympathisch gegenüberstanden, wie die National, liberalen, mehr und mehr zu der Ueberzeugung kommen, daß es nicht angeht, die Vorlage zum Gesetz werden zu lassen. In dem ersten Theile des zweiten Absatzes des S 111 soll die Aufforderung zu einem Verbrechen auch dann strafbar sein, wenn sie ohne Erfolg geblieben ist. In Deutschland kommen jährlich nur etwa 39 Fälle der ee, m, zu einem Verbrechen zur Aburtheilung, das macht einen Fall auf 2 Millionen Seelen. Wir sehen also kein ö, zu einer Ausdehnung dieser Gefetzesbestimmungen. Von größerer Bedeutung ist der zweite Theil des jweiten Absatzes des 5 111, welcher eine Kollektion von Vergehen aufstellt, deren Anpreisung oder Rechtfertigung strafbar sein soll. Das sst einer der Kernpunkte der Vorlage. Die Feststellung der bezüglichen Bestimmungen hat bereits zahlreiche formalistische Schwierigkeiten. Es handelt sich um die Frage, ob eine Anpreisung oder Rechtferti⸗ gung strafbar fein soll, weil sie eine Anreizung enthält, oder wenn fie eine Anreizung enthält. Die Mehrheit der Kommission ist der letzteren Ansicht und die assung des Amendements der Konferpativen entspricht dieser Ansicht. Dieses Amendement will die AÄnpreisung oder Rechtfertigung straffällig machen, wenn sie in einer Weise erfolgt, die geeignet ist, zur Begehung eines Verbrechens oder eines Vergehens anzureizen. Damit ist ja das objektive Merk mal verloren und nahezu alles dem subjektiven Ermessen des Richters anheimgestellt. Es wird schließlich auf das Temperament des Richters, feine politischen Anschauungen ꝛc. ankommen, ob er eine Verurtheilung eintreten lafsen will. Die Staatsanwaltschaft aber wird bet ihrem Vorgehen rein auf diskretionäres Ermessen angewiesen sein. Mein Antrag bezweckt, den Nachweis der Absicht der Anreizung zu fordern. be auch er ist nicht ohne Bedenken, da bei dem rinzip der freien Beweiswürdigung der Richter immer in der Lage r. wird, aus dem Zusammenhang der Umstände die Absicht zu präzisieren. Ich stehe dem § 111 prinzipiell ablehnend gegenüber und werde gegen denselben stimmen, auch wenn mein An⸗ krag angenommen wird. Es ist nicht möglich, in der Behandlung der Erzeugnisse der Literatur auf Grund der Vorlage die Grenze zu 3 welche zum Schutze der klassischen Literatur nöthig ist. Das leiche dramatische Stück wird an verschiedenen Gerichten ganz ver— i Ten beurtheilt werden. Nach der Vorlage würde man nicht einmal mehr die unglückseligen Fuchsmühler Bauern entschuldigen dürfen. Der reßfreiheit würde die Vorlage überhaupt eine Ende machen. Nach meiner Ueberzeugung werden die anarchistischen Umtriebe, gegen welche die Vorlage sich richtet, außer- ordentlich überschätzt. Die Most'sche „Freiheit‘ hat nur dadurch Be— deutung gewonnen, daß von oben immer auf sie hingewiesen wurde, Was die sozialdemokratische Agitation anlangt, so taͤuscht man sich über die Gefährlichkeit derselben. Sozialistische Agitatoren, wenn sie jung sind, mögen vielleicht übertreiben; aber wenn sie älter werden, nimmt das von selbst ab. Die Freiheit, welche den Sozial⸗ demokraten seit Aufhebung des Sozialistengesetzes gegeben war, hat sehr dazu beigetragen, diese Uebertreibungen einzuschränken, und es ist in erster Linie ein Verdienst der sozialdemokratischen ö . daß bei uns der Anarchismus keine Rolle spielt. Friedrich ngels, der auf dem Gebiete der Sozialdemokratie eine Autorität ist, auch bei den deutschen Sozialdemokraten als solche gilt, weist in der Einleitung zu seiner Ausgabe der Marx'schen Werke nach, daß die Sozialdemokratie, wie die Sachen jetzt liegen, gar kein Interesse daran hat, ihre Ziele mit Gewalt zu erreichen. Sie könnte im Gegentheil ihren Gegnern keinen größeren Gefallen thun, als mit Gewalt vorzu⸗ gehen, waͤhrend ihr ei enes Interesse eine langsame, organische Ent⸗ wickelung verlange. In der That, nach den langjährigen Er⸗ fahrungen, die wir mit der sozialdemokratischen 3 emacht haben, wird man sich der Ansicht nicht verschließen können, daß es ehrlich gemeint ist, wenn sie behauptet, keine Gewaltakte zu wollen. Es ist ganz klar, daß die Partei sich allmählich aus einer revolutio— ö im heutigen Sinne zu einer Reformpartei entwickelt. Eine Reformpartei aber strafrechtlich zu verfolgen, dazu liegt kein Grund vor. Wir Gnnen nichts Schlimmeres thun, wenn wir uns der Entwickelung der Sozialdemokratie entgegenstellen wollen, als uns auf den Boden einer Angstgesetzgebung zu stellen. Uns bleibt nichts Anderes übrig, als unsere Nerven zu stärken, denn wir laborieren an Nerven⸗ schwaͤche. Die Sozialdemokratie wäre nie zu ihrer heutigen Entwicke⸗ lung gelangt, wenn sie nicht einem so ängstlichen Bürgerthum gegen⸗ überstaͤnde. Wir bitten daher, die ganze Umsturzvorlage oder aber zunächst den 8 111 in beiden Fassungen abzulehnen, oder endlich 4 §z 111 höchstens in der von mir vorgeschlagenen Fassung anzu⸗ nehmen.
Abg. Freiherr von Manteuffel (dkons.): Ich bezweifle sehr die Richtigkeit der Ansicht des Abg. Dr. Barth, daß die sozialdemo⸗ kratische Partei aus einer revolutionären eine reformatorische geworden sei. Im Gegentheil! Wenn die Entwickelung jener Partei jetzt auch eine mehr bürgerliche Tendenz angenommen hat, so ist das nur ein Deckmantel, geeignet, solche Leute, die nicht näher zusehen, zu täuschen. Jene Herren sind klug genug, mit ihren eigentlichen Tendenzen nicht eher hervorzutreten, als bis sie ihre Zeit für gekommen halten. Dann werden dem Abg. Lr. Barth die Augen aufgehen. Nicht die Frei⸗ heit, die die Sozialdemokraten bei uns genießen, hat dazu geführt, daß in Deutschland vom Anarchismus weniger zu spüren ist als in anderen Ländern; der Grund liegt darin, daß das deutsche Volk im Großen und Ganzen ein christliches Volk ist, das zu sehr mit Liebe zu ien Gott und Heiland hält, als daß es den anarchistischen Lehren Thür und Thor öffne. Es ist serner ein monarchisches Volk, es hat eine intakte Armee, und es weiß, daß bei uns für die armen Leute viel gethan wird. Diese positive Arbeit erschwert es den Anarchssten, mit ihrer · 4 Arbeit vorwärts zu kommen. rungen des Abg. Dr. Barth müssen unsere Richter eigentlich eine
anz jämmerliche Klasse von Menschen sein. Gerade von jener
te kann doch sonst der Richterstand garnicht hoch genug emporgehoben werden. Was. er bei diesen Paragraphen gel⸗ teng, machte, kann er schließlich bei den meisten Paragraphen des Strafgesetzbuchs? vorbringen. Vom subjektiven Srmessen des Richters hängt fast immer viel ab. Was unsere Stellung an⸗
befriedigen konnte, das haben wir nie verstanden.
in keiner Weise; sie hätten schärfer sein müssen.
Nach den Ausfüh⸗
zugeben, daß, fallz unser Antrag 6 0 r 9 enommen werden sollte, nicht in der iesen Para⸗
age sein würden, ö. ?
raphen zu stimmen, und damit würden wir, glaube ich, auch nicht in der Lage sein, für das Gesetz, wie es sich ferner gestalten würde, zu smmen. Bie gegnerische ,,, eien Freunde der Vorlage. as sind wir niemals gewesen, nicht in er Ta fsunß der Regierungs vnrlage, noch weniger aber in der Fassung, die sie in der Kommission erhalten hat. Wir haben zum mindesten erwartet, daß noch andere Gesetze vorgelegt werden würden, die wir schon lange gefordert haben. Ich erinnere nur an die Börsenreform, an das Gesetz gegen den unlautern Wetthewerb, ferner an Maßnahmen zur Milderung der Noth in der Landwirthschaft. Einzig die Spiritusporlage ist uns zugegangen. Als der jetzige Reichs- kanzler die Erbschaft seines Vorgängers übernahm, konnte man vielleicht im Augenblick ein anderes Gesetz nicht einbringen; man hätte dann aber füglich noch einige Wochen oder Monate warten können. Aber daß diese Vorlage eingebracht worden ist, die nach keiner Seite hin Die ,, die wir dabei im Sinne haben, ist ja eine wesentlich andere, als die der linken Seite des Hauses. Besonders die Be⸗ stimmungen nach der militärischen Richtung hin rag uns ie Vorlage hat nur das Gute gehabt, daß sich mehr und mehr die Ueberzeugung Bahn bricht, daß, wenn man den subversiven Tendenzen überhaupt bei⸗ kommen will, dies schwerlich auf dem Boden des gemeinen Rechts ge schehen kann. Gerade die Herren, wie der Abg. Dr. Barth, die immer gegen Ausnahmegesetze geeifert und gesagt haben, daß man alles auf dem Boden des gemeinen Rechts erreichen könne, wenden sich nun am heftigsten gegen diese VoVrlage. Es wurde uns ferner vor⸗ eworfen, daß wir mit der Zentrumspartei ein Kompromiß abge= orf haben; man hat das konservatip klerikale Bündniß als Schreck= gespenst an die Wand gemalt. Ich verhehle nicht, daß wir in vielen Fällen, zum Beispiel beim Volksschulgesetze, mit Freuden ein Bündniß mit dem Zentrum geschlossen und damals nur bedauert haben, daß das Polksschulgesetz nicht durchging; in diesem Falle aber hat ein konservatip⸗klerikales Bündniß nie bestanden. Gerade die Anträge, die meine politischen Freunde und ich zum 5 111 gestellt haben, beweisen das zur Genüge. Wenn die Vorlage als solche uns auch in keiner Weise befriedigen kann, so haben wir doch die Worte Seiner Majestät des Kaisers in Königsberg, wo er die Nothwendig⸗ keit anerkannte, daß sich alle staatserhaltenden Parteien zusammenschließen müßten zum Kampf für Sitte, Religion und Ordnung, mit der größten Freude begrüßt. Unter diesem Eindruck haben wir versucht, uns mit dieser Vorlage zu be⸗ freunden und wenigstens daz aus dem Gesetz herauszunehmen, was uns nothwendig und möglich erschien. Das einzige Gute aus der Kommissionsbärathung ist das stärkere Hervorkehren der christlichen Anschauungen. Im 36 ist die Vorlage wesentlich verschlechtert. Durch unseren Antrag wollen wir eine Verbesserung eintreten lassen. Wir haben die Pflicht, der Regierung Waffen in die Hand zu geben, um den revolutionären Tendenzen zu begegnen. Gerade bei der Be⸗ kämpfung dieses Paragraphen in Versammlungen u. s. w. sind An⸗ sichten zu Tage getreten, die von einer großen Unkenntniß nicht nur der Vorlage, sondern auch des Strafgesetzbuchs zeugten. Ich will nicht verschweigen, daß es uns Wunder nehmen muß, zu sehen, wie man uns mit den heftigsten Vorwürfen ühber⸗ schüttet hat, wenn wir in irgend einer agrarischen Versammlung für einen Antrag eintreten, und wie andererseits diese Vorlage von den allerungeeignetsten Stellen aus bekämpft wird. Ich erinnere nur an die Versammlung vor wenigen Tagen in Berlin. Gegen die gewerbs= mäßige Agitation gegen christlichen und monarchischen Sinn muß Schutz gewährt, sie muß nach Kräften unterbunden werden. Dazu wollen wir, soweit wir es können, der Regierung die Mittel an die
e ,
Is r ch
Hand geben.
Abg. Auer (Soz.): Es ist mir aufgefallen, daß diejenigen Herren, die früher gegen die Vorlage waren, jetzt ganz anders ge⸗ worden sind. Sie hoffen, daß, wenn das fluftl * ef; nicht ange⸗ nommen wird, ein Ausnahmegesetz e , werden könne. Ich warne Sie auf das eindringlichste, ein solches einzubringen. Was Sie beabsichtigen, das wird Ihnen nie gelingen; die große Arbeiter ⸗ bewegung können Sie nicht aus der Welt schaffen. Sie werden besser thun, sich ihr anzubequemen. Der Reichskanzler hat einen Aus— spruch gethan, den wir unterschreiben können, daß nämlich die große Geistesbewegung der Jetztzeit nicht durch ein Gesetz unter drückt werden kann. Wenn aber die Regierung diese richtige Ueber⸗ zeugung, hat, warum versucht sie es dann, diesem Fortschritte Hindernisse mit ein paar auf Papier geschriebenen Paragraphen in den Weg zu legen? Man kann den Fortschritt nicht aufhalten, wohl aber kann man seine Träger mißhandeln. Und man hat sie auch mißhandelt. Aber unsere Zeit der Aufklärung sollts endlich damit aufhören. Der Reichskanzler hat ferner von einer Protestbewegung esprochen. Wir stehen dieser Bewegung mit sehr gemischten Ge— ühlen gegenüber. Unter den Protestlern befinden sich solche, denen die Vorlage zu wenig bietet, solche, die sich an einzelnen Punkten stoßen. Ich habe in dem Organ des Zentrums, der Germania gelesen, daß die Protestler gottlose Frei⸗ maurer seien. Das Schreckgespenst der Protestanten sind die Jesuiten. Freimaurer⸗ und, die Jesuitenfurcht sind die beiden Gegensätze, die sich gleich vereinen, sobald die Sozialdemokratie kommt. In den Kommisstonssitzungen haben einzelne Kommissionsmitglieder allmählich den Geschmack für die Sache verloren, und zwar so per⸗ loren, daß sie bei den letzten Sitzungen garnicht mehr anwesend waren. Anderen dagegen ist der Geschmack für die Sache gewachsen. Aus politischer Klugheit können Sie garnicht für das Gesetz rer Der 8 111 ist eine Musterleistung juristischer Verschwommenheit. In der Kommission schon wußte niemand, wie er sich zu diesem Paragraphen stellen sollte. Zur Aushilfe beruft man sich immer wieder darauf, daß man Vertrauen zu unseren Richtern baben müsse. Dieses Vertrauen theilt meine 3 in keiner Weise. In der Praxis würde sich die Sache doch so ge⸗ stalten, daß man nur die Person und nicht die Thatsache in Betracht zieht, wenn es sich um die Aburtheilung eines Sozialdemskraten handeln wird. Welche Folgen wird es haben, wenn der 5 111 an= genommen wird? Große Theile unserer klassischen Literatur werden nicht mehr bestehen. können. Und wie wird es mit der Bibel stehen? Darin sind Dinge erzählt, deren Rechtfertigung direkt unter das Gesetz fallen würde. Man rechtfertigt das Vorgehen gegen die Sozialdemokraten mit der anarchisti⸗ schen Literatur. Wir lehnen die Verantwortung für diese Literatur ab. Der Abg. Freiherr von Manteuffel sagt: die Ruhe, die augen⸗ blicklich bei den Sozialdemokraten herrsche, sei besonders gefährlich; die Sozialdemokratie verdecke ihre eigentlichen Ziele, die auf den 6 Umsturz ausgingen. Wir denken nicht an den gewalt— amen Umsturz. Gerade dadurch, daß wir auf Hir e, Wege vor⸗ gehen, gewinnen wir das Proletariat, und dieser Gesezmäßigkeit werden Sie schließlich doch noch unterliegen. Sie (zur Rechten) finden Ihre Privilegien bedroht und drängen zum Blutvergießen. (Vizeprässdent Schmidt ruft den Redner wegen dieser Aeußerung zur Ordnung.) Ich bitte Sie, den 5 111 und das ganze e,. abzulehnen, dann werden Sie dem sozialen Frieden einen wirklichen Dienst geleistet haben.
Bevollmächtigter zum Bundesrath, preußischer Kriegs⸗ Minister Bronsart von Schellendorff:
Meine Herren! Der Herr Vorredner wendete sich persönlich an mich in seinen Ausführungen und bemerkte, daß die Sozialdemokraten sich wohl hüten würden, vor das 8 Millimeter⸗Gewehr zu kommen und sich als Zielobjekt zu stellen. Er dräckte dabei aus, die Armee lege entschieden ein großes Gewicht und einen großen Werth darauf, dergleichen Schießversuche zu machen. Ich muß erklären, meine Herren, daß die Armee es als ihre vornehmste Aufgabe betrachtet, an die Grenzen zu marschieren, wenn sie bedroht sind, und den Feind zu schlagen, und daß sie sich sehr wohl bewußt ist, daß der Lorbeer, der
lassen. (Anhaltendes, schallendes Gelächter.)
ihre Fahnen schutckt, nicht auf den Straßen grünt, auf denen man
unbotmaͤßige Pöbelmassen zu Paaren treibt. Wir betrachten es alg eine angenehme Pflicht, das der Polizei und der Feuerwehr zu über,
Abg. von Kardorff ): Im Namen meiner ich die folgende Erklärung abzugeben: ‚Die Deutsche Rei als den eigentlichen Zweck der dem Reichstage unter Drucksachen zugegangenen be,, e. den . der bürgerlichen Gesellschaft gegen die auf den Umsturz der ehenden Staats. und k Bestrebungen der sozialdemokratischen Partei angesehen. Wir waren von vornherein darüber nicht zweifelhaft daß die von dem früheren Reichskanzler vorbereitete Gesetzesvorlage den Anforderungen nicht entsprach, welche wir im allgemeinen öffent., lichen Interesse an ein solches Gesetz stellen zu müssen glaubten: namentlich vermißten wir Bestimmungen, durch welche die allen Um“ sturzbestcebungen abgeneigten und ein friedliches Zusammenwirken mit ihren Arbeitgebern wünschenden Arbeiter gegen die Willkür und den
artei ha partei *
Despotismus sozialdemokratischer Führer und Arbeiter, sowie die
Arbeitnehmer gegen frivole Ausstände wirksam geschützt und die Organisationen der sozialdemokratischen und anarchistischen Parteien gehindert würden. Die Aenderungen, welche die Gesetzez, vorlage in der Kommission ,,. hat, lassen ihren ursprünglichen Zweck, zur Bekämpfung der Sozialdemokratie zu dienen, kaum noch erkennen. Dagegen haben Bestimmungen Auf⸗ nahme gefunden, welche zumal für politisch und kirchlich erregte Zeiten, bei dem großen dem Richter gelassenen Spielraum ernste Befuͤrchtungen wachrufen, daß auf weiten Gebieten des öffentlichen Lebens nicht nur die freie Meinungbäußerung. sondern selbst die Freiheit der wissen⸗ schaftlichen Forschung gefährdet würde. Andererseits ist durch die Streichung des 5 1304 dez Strafgesetzbuchs jeder Schutz dagegen beseitigt, daß die politischen Agitationen von Geistlichen beider Konfessionen in die. Gotteshäuser getragen werden. Bei der Zufammensetzung des Reichstags können wir die Hoffnung auf eine unseren Ansichten entsprechende Abände⸗ rung der Kommissionsvorschläge nicht hegen; wir werden uns daher darauf beschränken, von den Vorschlägen der Kommission nur für 5 112 des Strafgesetzbuchs und Art, IJ und III des Militärstrafgesetzbuchs zu stimmen, und haben die Absicht, uns an den Diskussionen in der zweiten Lesung vorläufig nicht zu betheiligen. In der dritten Lesung werden wir die ganze Gesetzesvorlage ablehnen. falls sie in der vor. liegenden Fassung der Kommissionsbeschlüsse angenommen werden sollte.
Abg. Dr. Enneccerus (nal): Wenn ich auch nicht in allen
Punkten mit der Erklärung des Vorredners übereinstimme, so sind doch auch meine volitischen Freunde der Ansicht, daß die Vorlage in der Kommission in einer Weise umgestaltet worden ist, daß sie ihren Zwecken nicht mehr entspricht. Die Vorlage ist in der Gestalt, in der sie die Kommission verlassen hat, fuͤr uns unannehmhar. Wir haben deshalb überhaupt darauf verzichtet, besondere An— träge zu stellen. Wir wünschen schärfere Bestimmungen gegen politische Ausschreitungen, wie sie andere Länder bereits haben; aber die Freiheit wissenschaftlicher Darlegungen und sachlicher Be— sprechungen von gegenwärtigen und vergangenen Ereignissen halten wir für dringend geboten. n dieser Beziehung haben wir erhebliche Bedenken gegen die Vorlage. Wenn der konserbative Antrag von der Voraussetzung ausgeht, daß nur das bewußte Anpreisen von strafbaren Handlungen strafbar sein solle, so wird ein großer Theil meiner politischen Freunde dafür stimmen. Von unseren Richtern habe ich doch eine bessere Meinung als der Abg. Dr. Barth. Ich glaube, wir können ihnen eine objektive und sachliche Handhabung dieses Para— graphen zutrauen.
Abg. Dr. von Wolszlegier (Pole): Die Behandlung unserer artei im preußischen Landtage veranlaßt uns, mit größtem keptizismus an die Vorlage heranzutreten. Ich verkenne nicht, 2
im Strafgesetzbuch insofern eine Lücke vorhanden ist, als für den Fall, daß es sich um erfolgreiche Aufreizung handelt, kein Unterschied zwischen Verbrechen und Vergehen gemacht wird. Daher stimme ich dem ersten Theil des § 111 zu. Dagegen bin ich nicht in der Lage, dem zweiten Alinea des zweiten Absatzes zuzustimmen. Von hoher Seite ist uns der Vorwurf gemacht worden, daß wir Polen zu den Umsturzparteien, zur äuhersten Linken des Hauses gehörten, namentlich der Adel und die Geistlichkeit. Dem ist keineswegs so. Aber wir können zu diesem Theil des § 1I1 unsere Zustimmung nicht geben, weil unsere Kunst und Literatur durch ihn am meisten gefährdet wäre. Wenn wir unsere nationalen Helden feiern, so könnten wir dem Strafgesetz verfallen. Am unverfänglichsten ist noch die vom Abg. Dr. Barth vorgeschlagene Fassung, für welche 24 eee, stimmen würden. Im allgemeinen aber sind wir gegen
1.
Abg. Reindl (3entr): Im Namen meiner politischen Freunde habe ich die folgende Erklärung abzugeben: „Zunächst geben wir den Reichskanzler zu, daß die Vorlage ihren Charakter in der Kom missionsberathung geändert hat; aber nicht durch Hineinziehung ben Materien, welche der Vorlage fern lagen, sondern durch Hineinziehm von Materien, welche in der Vorlage nicht genügend beachte waren. Der Kaiser hat zum Kampf für Religion, Sitte und Ordnung aufgerufen; die Vorlage berüd⸗ sichtigt nur den Kampf für die Ordnung. Wir wollten aber
die Vorlage so ausgestalten, daß auch Schutz maßregeln getroffen werden
für Religion und Sitte, ohne dabei die Ordnung außer Acht zu lassen, was unter anderem der 5 112 der Kommissionsbeschlüsse beweist. Der Herr Reichskanzler hat von diesem 5 112, der in weitgehender Weise eer und Marine schützt, keine Notiz genommen. Wir werden seiner eit darauf zurückkommen. Zum 5 111, der heute zur Berathung teht, erklären wir, daß wir weder in dem Antrag des Dr. Barth noch in jenem der Konservativen gegenüber der weit. gehenden Vorlage eine Verbesserung der ommiffionẽbeschlüsse zu erkennen vermögen. Wir werden daher in der zweiten Lesung für die Kommissionsfassung des § 111 stimmen; bezüglich der ganzen Vorlage bemerken wir, daß auch uns die Beschlüsse der Kommission nicht alleweg gefallen und genügen, daß wir bereit sind, in eine Weiterberathung der einzelnen Bestimmungen einzugehen, uns aber die Schlußabstimmung ausdrücklich vorbehalten.“ ö Abg. Munckel fr. Volksp.): Das Schicksal der Vorlage laßt sich mit einiger Bestimmtheit voraussagen; daß es ein negatives sein wird, wird die Abstimmung über § 111 zeigen. Ich werde für diesen Paragraphen nicht zu haben sein. Die Strafe für Aufforderung zu einer strafbaren Handlung darf sich nicht nach der Schwere des Ver⸗ brechens, sondern nach der Gefährlichkeit der Anreizung richten. An⸗ reizungen zu leichten Vergehen finden schneller Boden, als solche zu schweren. Es ist ein ganz falsches Prinzip, das hier zum Ausdruck kommt. Der weite Theil des Paragraphen behandelt ein Vergehen, das man bisher noch nicht gekannt hat. Er streift den Grundsatz daß Gedanken wenigstens nicht bestraft werden sollen. Er will die Neigun u ö. brechen strafen. Wie wäre es nach dem Gesetz mit Schiller un Goethe geworden! Nach Dichtung der Räuber wäre Schiller sicht mit Gefängniß bestraft worden; was wäre aber gar aus dem ru allg. Verbrecher geworden, der später es noch wagte, den Fiescd zu chreiben! Der Dichter wird selten oder überhaupt nicht die Wirkung auf underständige, Teute ermessen können, wenn er die That ein seiner Helden preist. Wir können dem Gesetzentwurf nicht zustimmen und hoffen, daß er abgelehnt wird. . . Abg. Zimmermann (d. Refp.); Namens meiner polttischen e n. habe ich zu erklären, daß wir nicht in der Lage sind orlage in der Kommissionsfassung unsere Zustimmung zu ge . Mit Ausnahme pielleicht der Militärparagraphen sehen wir in, 1 Vorlage nichts Ersprießliches für unser Volk. Eigentlich will jeß ö niemand mehr die Verantwortung für die Vorlage übernehmen, au Abg. Freiherr von Manteuffel nicht, trotzdem gerade aus den Reihen n Konservativen, wie aus denen der Ratlonalllberalen Rufe nach 6 Gesetzen gegen den Umsturz in zahlreichen Petitionen laut geworden . Der Antrag Barth erscheint uns als das kleinste Nebel, freilich . deutet er ja auch eine Verwerfung des Gesetzes. dem Abg. t stimme ich darin überein, daß a ich mich den Gerichten gegenüber n sehr kritisch verhalte. Die Sozialdemokratie aber wollen wir
doch die besten Verd Ronfession.
r. 49 der
bereits ermäßigt.
8
hoffen, mit den S emokraten fertig zu werden, haben
ten in ihren eigenen Reihen, die alles f
; ö en Geistecampfe . nicht durch Gesetzesborschriften. un wir
umstürzen, wo sie auch hinkommen, unsere Mitbürger jüdischer Sie werden auch auf die Sozialdemokratie zersetzend wirken, und wir werden diese besiegen auf dem Wege sozialer Reformen, nicht der , Abg. von Salisch (dkons.): Der Abg. Dr. Enneccerus forderte uns 6. zu sagen, welches der Sinn unseres Antrags sei. Es ist eine Erfahrung, daß man einem Agitator selten die Absicht der An⸗ reizung zu einer strafbaren Handlung nachweisen kann. Unser Antrag will diesem Mißstand abhelfen; es ist darin nicht von einer Anreizung zu einer bestimmten strafbaren Handlung, sondern zu strafbaren Hand⸗ lungen der betreffenden Art die Rede. Schriftsteller wie Schiller und Goethe werden von dieser Bestimmung nicht betroffen werden; 26 ihre Werke ist noch niemand zu strafbaren Handlungen bewogen worden.
Um 51 Uhr wird die weitere Berathung auf Donners⸗
tag 1 Uhr vertagt.
Preuszischer Landtag. Haus der Abgeordneten.
63. Sitzung vom Mittwoch, 8. Mai.
Ueber den Beginn der Sitzung ist gestern berichtet worden.
Auf der Tagesordnung stand zunächst der von den Abgg. Le tocha und Gen. eingebrachte Antrag auf Ermäßigung der Ei , für Montan⸗ und land⸗ wirthschaftliche Produkte aus Schlesien.
Abg. Szmula Gentr.) wies auf die Bedeutung des Antrags für die landwirthschaftlichen Produkte hin. Eine Verbilligung der Tarife für die Landwirthschaft sei eine unabweisbare Nothwendigkeit.
Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath MölꝑrDeausfen: Für die land— wirthschaftlichen Produkte hat der vorliegende Antrag wenig Zweck, da ein nennenswerther Absatz solcher . aus Schlesien in den Ostsee⸗ provinzen nicht stattfindet. Anders steht es mit der Ausfuhr. In dieser Hinsicht werden dem Landes ⸗Eisenbahnrath ent— sprechende Vorschläge gemacht werden. Das gilt namentlich für ein Produkt der schlesischen Zuckerindustrie. Was die Montanindustrie anlangt, so sind die Tarifsätze für Eisen und Zink Ein Wunsch, die Kohlentarife noch mehr zu er— mäßigen, ist bisher an die Cisenbahnverwaltung noch nicht heran—⸗ etreten. In den Provinzen West⸗ und Ostpreußen ist der Absatz der er ben Kohle gegenüber der englischen Kohle so fortgeschritten, daß eine andere Herabsetzung der Tarife nicht nöthig erscheint. Anders steht die Sache mit Bezug auf die Tarifsätze nach Stettin. Hier ehen die Frachtsätze etwas über den Durchschnitt heraus. Die Ehcfuhꝛ der englischen Kohle nach Stettin ist infolge dessen auch eine recht hohe und übersteigt die Zufuhr schlesischer Kohle bedeutend. Der Landes Eisenbahnrath hat eine Herab— setzung der Tarife früher ahgelehnt, in Anbetracht der veränderten Verhaͤltnisse wird aber die ECisenbahnverwaltung mit einem gleichen Antrag erneut an den Landes⸗Eisenbahnrath herantreten. Die Zufuhr der Kohle in Berlin hat sich in Bezug auf Oberschlesien verändert; aber nicht auf Rechnung der englischen Kohle, sondern infolge des vermehrten Verbrauchs bon Braunkohle. Für Eisen besteht schon, soweit die Ausfuhr in Betracht kommt, ein besonders billiger Tarif, und zwar für die Ausfuhr aus Oberschlesien ebenso wie aus West⸗ falen. Geäußert ist der Wunsch, die Tarife zu ermäßigen in Bezug auf die Ausfuhr nach nichtdeutschen, nicht nur nach außereuropäischen 5 Nach dieser Richtung hin wäre eine Aenderung vielleicht möglich.
Abg. Burghardt (nl) führte aus, daß die Lage der schlesischen Montanindustrie durch Einführung rationeller niedriger Frachten wohl gebessert werden könnte, doch würde eine solche Herabsetzung der Frachten auch für Niederschlesien und andere Industrien von Bedeu⸗ tung sein. Er hätte gewünscht, daß der Antrag weiter gefaßt worden wäre. Im allgemeinen sei aber die Durchführung der Staffeltarife für Schlesien wichtiger als niedrige Ausnahmetarife. Ausnahmetarife kämen stets nur kleinen Kreisen zu gute, Staffeltarife der Allgemein⸗ heit. Redner beantragte Ueberweisung des Antrags an eine besondere Kommission von 14 Mitgliedern.
Abg. von Heydebrand und der Lasa (kons.): Wo irgend möglich, müßten die Interessen von Landwirthschaft und. Industrie emeinsam vertreten werden. Der vorliegende Antrag beweist, daß die n. Montanindustrie jetzt mehr daran denke, als es früher der 1 gewesen sei. Im Interefse der schlesischen Landwirthschaft sei eine Derabsetzung der Tarife nach Berlin wünschenswerth. Nicht xichtig scheine es ihm, gerade die schlesische Landwirthschaft allein zu berück- ichtigen. Eine weitere Einführung von Ausnahmetarifen sei an sich edenklich, 6 sei vielleicht eine allgemeine andere Klassifizierung der Tarife für Getreide. Er hoffe, daß in der Kommission ein gang⸗ barer Weg werde gefunden werden.
Abg. von Kölichen (kons.) wünschte Einführung von Ausnahme⸗ tarifen auch für andere Industriezweige, namentlich für die nieder⸗ schlesischen Töpferwaaren. . .
Ministerial⸗Direktor Brefeld: Auch die Regierung habe ein Interesse daran, die inländische Industrie vor der Konkurrenz des
Auslandes zu schützen. Man dürfe aber nicht vergessen, daß neben den Eisenbahntarifen auch die häufig wechselnden Tarife auf den Wasserstraßen beruͤcksichtigt werden müßten. Die Berathung einer enerellen Ausdehnung der Tarifermäßigungen in einer Kommission 6 mit dem Antrage nicht vereinbar, der nur von ö spreche.
Abg. Beumer (nl,) hob hervor, daß eine generelle Ermäßigung der Frachttarife auch für die rheinisch-westfälische Montanindustrie nothwendig erscheine. Ob für Schlesien allein eine Ermäßigung an⸗
gebracht sei, müsse im Eisenbahnrath entschieden werden.
Im Schlußwort wies der Mitunterzeichner des Antrags Abg. Gothein (fr. Vg.) vor allem darauf hin, daß schon im Jahre 1886 Stettiner Industrielle sich zur Abnahme schlesischer Kohle verpflichtet hätten, wenn die Eisenbahntarife ermäßigt würden. Trotzdem sei dies noch immer nicht geschehen. .
Zur Geschaͤftsordnung bemerkte Abg. von Tiedemann-⸗Bomst fr. kons), der Abg. Gothein habe in seinem Schlußwort unrichtige k, in der Kommission werde Gelegenheit sein, dies
richtig zu stellen. ᷣ . Der Antrag wurde einer Kommission von 14 Mit— gliedern überwiesen. . irn folgte die an n von Petitionen. ie Vertretungen der Städte Allen burg und 6 . der Kreisausschuß des Kreises Angerburg petitionieren um Ausbau des Ma surischen Schiffahrtskanals , , Ebenso wünscht eine Petition aus Lötzen den Ausbau des Masurischen Schiffahrtskanals. erichterstatter Abg. von Tiedem ann: Bomst beantragte namens der Budgetkommission, die Petitionen der Regierung als Material zu überwelsen, da über den Bau des Kanzls selbst, über die Kosten desselben wie über den zu erwartenden Verkehr zunächst ge⸗ nauere Erhebungen angestellt werden müßten, .
Die Abgg. , und Krause stellten den Antrag, die Petitionen der Städte Allenburg und Angerburg und des Kreis ⸗
augschusses Angerburg der Königlichen Staatsregierung zur Er wägung 1 5 eßling (ul.) befürwortete seinen Antrag mit dem Hin weis auf den zu erwartenden großen Verkehr. ⸗ /
Geheimer Baurgth Kum mer hob hervor, daß die Regierung ch mit den Verhältnißsen der , Seen beschäftigt habe.
werde seitens des Ober. Präsidenten cn, welche Thatsachen ür Erbauung des Kanals sprächen; das Gutachten stände noch aus, auch hinsichtlich der Rentabilität des Kanals. Wenn es befriedigend zusfallen sollte, wie es den Anschein habe, würde der alte Plan, der seiner Zeit fallen gelassen sei, umgearbeitet werden.
Abg. Gamp (fr. kons.) kam auf seinen früheren Streit mit dem 53 Gothein über seinen Vorschlag einer verschiedenen Bemessung der Schiffahrtsabgaben für die e n. und die Bergfahrt, weil die Stromkorrektionen nicht in gleicher Weise den Schiffern bei der Berg⸗ fahrt und der Thalfahrt zu gute kommen, zurüg. Abg. Gothein ha ihm den Vorwurf gemacht, daß er von der Binnenschiffahrt nichts verstände. Redner berief sich auf verschiedene Sachverständigen⸗Gut⸗ achten und protestierte gegen die leichtfertigen Behauptungen und die Angriffe, welche Abg. Gothein seiner Zeit gegen ihn gerichtet habe, . aber iich ch vom Vize⸗Präsidenten Graf zur Sache ver⸗ wiesen.
Abg. Gothein (fr. Vg): Schon vor 10 Jahren sei er vom Ober · Prãsidenten von 2 in die Strom⸗Schiffsbaukommission delegiert worden, habe sich aber außerdem auch bei Autoritäten er- kundigt. Der Schiffer wisse oft nicht, ob er für die Bergfahrten Frachten erhalte; daß er dafür eine höhere Abgabe zahle, sei un⸗ wichtig, auch schon deshalb, weil er sich mit der Höhe seiner Frachten nach der Konkurrenz richten müsse. Den Masurischen Kanal halte er, wie Abg. Gamp, für sehr wünschenswerth.
Abg. Gamp: Ich habe den Kanal nicht für wünschenswerth er⸗ klärt, sondern gesagt, es müßte klar gelegt werden, welche Momente für den Bau des Kanals sprächen. Ich hätte übrigens erwartet, daß Abg. Gothein erklärt hätte, er habe sich in seinen Angriffen gegen mich geirrt. Sein Auftreten ist derart, daß ich glaube, die Herren haben Recht, die meinen, der Abg. Gothein sei nicht ernst zu nehmen.
Abg. Ehlers (fr. Volksp.) bat um Annahme des Antrags der Abgg. Meßling und Krause.
Abg. Gothein erklärte, auch er habe sich an verschiedenen autoritativen Stellen erkundigt. Wenn er dem Abg. Gamp gegenüber zit so and sei wie sonst, so liege das daran, daß er der Ange⸗ griffene sei.
Abg. Gamp stellte fest, daß er zwar am 29. Januar dem Abg. Gothein Mangel an Objektivität vorgeworfen habe; doch sei dies nur in der Vertheidigung geschehen, da der Abg. Gothein einem Herrn auf der rechten Seite des Hauses Unkenntniß der Verhältnisse an der Börse vorgeworfen habe.
Die Petition wurde nach dem Antrag der Abgg. Meßling und Krause der a , Erwägung überwiesen. .
Es folgte der Bericht der Kommission über die Petition des Hauptdirektoriums des landwirthschaftlichen Provinzialvereins für die Mark Brandenburg und die Niederlausitz, in welcher beantragt wird: Das Haus der Abgeordneten wolle bei dem Königlichen Ministerium der öffentlichen Arbeiten dahin wirken:
La. daß die Eisenbahn⸗Betriebsämter bezw. die Zentral⸗Wagen⸗ vertheilungsstellen den Bestellern von Eisenbahnwaggons gegenüber verpflichtet werden, falls der bestellte Waggon am nächsten Tage nicht gestellt werden kann, auf Kosten der Eisenbahnverwaltung durch Depesche oder Expreßboten besondere Mittheilung zu machen; b. daß dem Empfänger von beladenen Wagen, wenn derselbe nicht am Stationsorte wohnt, die Mittheilung von der An⸗ kunft der Waggons sofort durch Depesche oder Expreß⸗ boten auf Kosten der Bahnverwaltung übermittelt wird (nicht wie bisher durch Postkarte). 2)a. Daß die Eisen⸗ bahnverwaltung ihre im vorigen Jahre getroffene Verfügung, nach welcher dem Besteller eines Eisenbahnwaggons die Fracht nach dem Ladegewicht des gelieferten Waggons berechnet wird, wenn derselbe ein höheres Ladegewicht hat, als bestellt ist, wieder zurücknimmt;
b. daß auch im entgegengesetzten Falle, wenn nämlich die Eisen⸗
bahnverwaltung einen Waggon mit geringerem Ladegewicht, als be⸗ stellt, liefert, die Fracht auch nur nach dem geringeren, wirklichen Ladegewicht des durch Schuld der Bahnverwaltung der Bestellung nicht entsprechend gelieferten Waggons berechnet werden darf.
Berichterstatter Abg. Sattler (ul.) beantragte namens der Budgetkommission, über den Antrag 16 der Petition zur Tages⸗ ordnung überzugehen, im übrigen die Petition der Königlichen Staats⸗ regierung zu überweisen und zwar bezüglich des Antrags La zur Berücksichtigung dahin, daß im Falle einer Vorausbestellung von drei Tagen der auswärts wohnende Besteller rechtzeitig von dem Nicht- eintreffen der bestellten Wagen benachrichtigt werden soll; bezüglich des Antrags Ba zur Erwägung und bezüglich des Antrags 26 als Material. ö
Geheimer Regierungs-Rath Stieger setzte die technischen Schwierigkeiten auseinander, die theilweise den Wünschen der Petenten entgegenstehen. .
Abg. Ring (kons.) beantragte, im Interesse der Landwirthschaft den gesammten Inhalt der Petition der Regierung zur Berück⸗ sich tigung zu überweisen. .
Das Haus beschloß demgemäß. —
Der Bezirksvertreter der östlichen Drauensee Niederung petitioniert dahin, daß eine planmäßige Regulierung des Elbingflusses, ebenso wie der Weichsel und Nogat, dem Deich⸗ verband auferlegt werde. l .
Die Agrarkommission stellte den Antrag, die Petition der Staatsregierung zur nochmaligen Erwägung zu überweisen, . . eschwerden der Bewohner der Drauensee⸗Niederung abzu⸗
elfen sei.
Abg. Graf Kanitz (kons. ) beantragte, die Petition der König⸗ lichen Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen in der Richtung, daß die durch Statut für den Weichsel⸗Nogat⸗Deich⸗ verband vom 20. Juni 1889 neu einbezogenen Niederungsgebiete am Drausensee aus dem Deichverbande wieder entlassen werden.
Abg. Graf von Finkenstein (kons.) bat im Interesse der Bewohner der Drauensee-Niederung um Annahme des Antrages des Grafen Kanitz. .
Geheimer Regierungs⸗Rath Holle ersuchte, denselben ab⸗ zulehnen, da er den gewollten Zweck nicht erfüllen werde.
Der Antrag des Grafen Kanitz wurde indessen an⸗
genommen. Um 41½ Uhr vertagte sich das Haus auf Freitag 11 Uhr. ahlprüfungen.)
(Rechnungssachen, kleine Vorlagen,
Kunst und Wissenschaft.
Die Königlichen Museen haben in den letzten Monaten des verflossenen Jahres mehrere außerordentlich erfreuliche Zuwen⸗ dungen erhalten, über welche in dem soeben erschienenen 2. Heft XVI. Jahrgangs 1895 des „Jahrbuchs der Königlich preußischen Kunstsammlungen“ berichtet wird. Zunächst ist die werthvolle Fach⸗ bibliothek des Geheimen Regierungs- Raths Dr. Julius Mever, früheren Direktors der beeslgen Gemaͤldegalerie, durch Schenkung in den Besitz der Museen gelangt. Sie umfaßt in ca. 4000 Bänden kunstgeschichtliche Werke und Zeitschriften, kunsttopographische Literatur, Sammlungs⸗. Ausstellungs und Auktionskataloge 2c. und bereichert die Bibliokbek der Königlichen Museen in einer außerordentlich will⸗ kommenen Weise. Zugleich gewährt sie für die Arbeiten der Beamten der Gemäldegalerie dadurch eine besonders große Erleichterung, daß sie bestimmungsgemäß in dieser selbst Aufstellung gefunden hat und die Werke jederzeit sofort zur Hand sind.
Ferner hat der am 15. September 1894 verstorbene Architekt Ru dolf Springer, geboren 1845 zu Frankfurt a. M., ein bekannter Kunstfreund und mit hohem , , begabter Sammler, Herausgeber des werthvollen Nachschlagewerks: Kunst⸗ handbuch für Deutschland, Oesterreich und die Schweiz‘, ver⸗ schiedene Abtheilungen der Königlichen Museen in seinem Testamente bedacht. Der egyptischen Abtheilung hat er 41 Bronzen, sämmtlich Götterfiguren, zugewandt. Das Geschenk enthält die Hauptstücke aus einem großen Funde von Weih⸗ geschenken, der vor einigen Jahren in, Salis gemacht worden ist, und die Gestalten der Deltagöttinnen Neith und Buto sind deshalb besonders häufig in ihm vertreten. Zeitlich gehören die Bronzen zumeist in di . saltische Epoche (VII. und VI. Jahrhundert
v. Chr.). Mehrere derselben zeichnen sich durch ihren guten Stil, viele durch ungewöhnliche Größe und durch seltene Darstellungen aus, J. durch diesen Zuwachs die Sammlung von Bronzen eine sehr viel öhere Bedeutung gewinnt. Besonders hervorzuheben sind: die . zu einer Gruppe, mit einer zweisprachigen Weihinschrift, in egyptischer und in der sogenannten karischen Schrift, geweiht unter König Psammetich J. von einem Mann namens Pete⸗neith; die schöne Figur der Göttin Neith, von demselben Mann geweiht; Buto, thronend, in drei Exemplaren von etwa 60 em Höhe; Särge heiliger Thiere, neben denen die Buto gleichsam schützend sitzt, der eine besonders große in der Gestalt des Osiris⸗Sarges; eine Katzenfamilie (das eine Junge spielt mit der Alten); Isis mit 5 erhobenen Händen; Anubis und Isis, vor ihnen ein Betender; Bast als e, n, Göttin, den Gott Bes auf den Schultern tragend. — Auch dem Antiquarium sind drei Bronzen, angeblich aus dem gleichen Funde stammend, hinterlassen; hervor⸗ zuheben darunter ist diejenige eines stehenden Kriegers mit jugend⸗ lichem, unbedecktem Kopf, in der Rechten einen Speer haltend. Daz Stück ist ein nicht bloß des Fundorts wegen interessantes Werk griechischer Arbeit und bis auf den linken Unterarm gut erhalten. — Das Kunstgewerbe⸗Museum erhielt eine größere Reihe japanischer Stichblätter, Vasen, Fayencen und Lackwaaren, im Ganzen etwa 90 Gegenstände, insbesondere aber eine reiche Es- Libris- Sammlung. Die letztere war unter den deutschen Sammlungen ihrer Art wohlbekannt; in Berlin wurde sie an Reichhaltigkeit nur von dem Besitz des Geheimen Rechnungs⸗ Raths Warnecke übertroffen, der in seinem Werke über die deutschen Ecdibris die Sammlung Springer ergiebig benutzt hat. Die Sammlung zählt etwa 100 der selteneren und im Kunst⸗ handel e . Blätter des TVI. Jahrhunderts. Den Haupt bestand bilden die mannigfachen Arbeiten des TVII. und XVIII. Jahr- hunderts, von denen etwa 1500 deutsche und 50h französische sind, während 400 aus anderen Ländern stammen. Außerdem ist das XIX. Jahrhundert mit etwa 1500 Blättern vertreten, sodaß der ganze Bestand sich auf rund 4000 Blätter beziffert. Die Sammlung bildet eine sehr schätzbare Ergänzung der Ornament und Buchgewerbe⸗Sammlungen des Kunstgewerbe⸗Museums, in welchen diese besondere Klasse von Blättern noch kaum vertreten war, und wird für die Geschichte der graphischen Kleinkünste und als Anregung für heutige Arbeiten h e Nutzen stiften. — Endlich ist das Kupferstichkabinet durch eine Samm⸗ lung japanischer ,, und Illustrationswerke, bestehend aus 115 illustrierten Büchern und 224 Einzelblättern, bereichert worden; soweit sich bis jetzt übersehen läßt, befinden sich darunter Werke der besten japanischen Künstler älterer und neuerer Zeit und eine bedeutende Anzahl werthvoller Stücke. Das Vermächtniß bildet eine willkommene Bereicherung der Holzschnittsammlung, namentlich auch durch die darin enthaltenen ausgezeichneten Farbenholzschnitte. Die japanischk Kunst hat es in dieser Technik bekanntlich zu außer ordentlicher Vollkommenheit gebracht und weiß mit ihr die reichsten koloristischen Wirkungen zu erzielen. — Außerdem hat der Verstorbene dem Geheimen Regierungs⸗Rath, Direktor Dr. Bode für Zwecke der Museen einen Betrag von 3000 „ hinterlassen.
Eine sehr werthvolle Schenkung war endlich für das Kupfer stichkabinet die Büchersammlung des am 30. September v. J. ver⸗ storbenen außerordentlichen Professors der hiesigen juristischen Fakultät Dr. Carl Bernstein, über welche bereits in Nr. 80 d. Bl. vom 1. April d. J. (Zweite Beilage) berichtet wurde.
Von weiteren Erwerbungen im letzten Vierteljahr von 1894 ver⸗ dienen Hervorhebung: für die Gemälde⸗Galerie die aus der Sammlung des Lord Ashburnham in London angekaufte große e, ,, , Cornelis Anslo eine Wittwe tröstend von Rem⸗
randt (welche an dieser Stelle bereits gebührend gewürdigt worden ist) und für das Münzkabinet eine Kollektion von Münzen aus ver schiedenen Perioden. Letztere Erwerbung umfaßt 397 Stück: 28 in Gold, 335 in Silber, 32 in Kupfer, 1 in Blei und 1 Stück Papier- geld. . James Simon schenkte ein bisher unbekanntes, durch die schöne Darstellung und Umschrift höchst merkwürdiges Stück: einen Aureus des Kaisers Theodostus II., darstellend die Hochzeit seiner Tochter mit dem späteren Kaiser Valentinian III., und mit der Um⸗ schrift EI -I9IELERNNVBLIIS. Von Wichtigkeit ist auch eine Reihe zum theil äußerst seltener, die Sammlung in willkommenster Weise ergänzender Münzen der griechischen Kolonien der Krim und der be⸗ nachbarten Gegenden, von Cereinitis, Chersonesus, Panticapaeum, Olbia u. a.; ferner eine äußerst seltene Kupfermünze von Aelia Capitolina (Jerusalem) und ein seltener Denar des Oktavian mit dem Ammonskopf auf der Rückseite. Unter den Münzen aus dem Mittelalter befindet sich ein prachtvolles Exemplar des nur in sehr wenigen Stücken erhaltenen großen Silberstücks des Großfürsten Jaroslaw von Kiew (1615 — 1054) mit dem byzantinischen Münzen nachgeahmten Typus (dem heiligen Georg) und der russischen Inschrift Jaroslow srebro“, d. i. Silber des Jaroslaw. Ferner sind zu erwähnen Prägungen des XIV. Jahr hunderts aus einem Funde von Köln und deutsche und niederländische Denare des XI. Jahrhunderts aus dem Funde von Daber in Pommern. .
Das Museum für Völkerkunde und zwar zunächst die ethnologische Abtheilung hat außer vielem Anderen folgende werth⸗ volle Vermehrungen zu verzeichnen: Ein für die indochinesische Kulturgeschichte bedeutungsvolles Geschenk wurde durch Herrn Dr. Fritz Noetling übergeben. Dasselbe besteht in einer umfangreichen Samm⸗ lung birmanischer und peguanischer Alterthümer aus 63 und den Grottentempeln von Pegu; Gemälde, Skulpturen, Glafuren, Bronzen und Terrakotten, Ethnologisches aus den Schan⸗Ländern, Photo⸗ graphien. Eine nachträgliche Sendung enthielt rãhistorische Stein⸗ geräthe aus Birma. Durch Vermittelung des Kaiserlichen Konsuls in Amoy Feindel wurde eine systematisch an ir Sammlung dortiger Volksgötter erworben. Aus Deutsch⸗-Ostafrika hat der Kaiserliche Dragoman in Dar⸗es⸗Salam, Dr. Neuhaus, eine sehr werthvolle Sammlung von Boots Modellen von der Sswahili⸗Küste geschenkt. Als Geschenk des Deutschen Antisklaverei⸗Comitèés gelangte eine von Herrn Wyneken angelegte Sammlung, meist von den Uferländern des Nyassa, in den Besitz des Museumg, ferner durch Ankauf die Sammlung des verstorbenen 66 S. Straeßer aus verschiedenen Theilen des Schutzgebietes.
us West⸗Afrika sind werthvolle Geschente der Herren Br. Zint⸗ graff und Bessert⸗Nettelbeck und des Dr. Passarge zu verzeichnen, die der ersteren aus dem Hinterlande von Kamerun, die anderen aus dem westlichen Sudan. Ferner wurde durch Ankauf erworben die Samm⸗ lung der deutschen Kamerun⸗Expedition (von Uechtritz und Dr. Pas⸗ sarge), meist aus dem westlichen Sudan. a, Hermann Strebel in Hamburg schenkte eine 6 ammlung von Mu⸗ mientheilen und Grabbeigaben aus alten Begräbnißhöhlen im Staate Coahuila in Mexiko, ferner zur Vervollständigung seiner im hie⸗ sigen Museum befindlichen Alterthumssammlungen eine are er. Zahl von Alterthümern (Thongegenständen) aus den südlichen Theilen des Staates Vera Cruz. Herr Dr. Erich von Drygalski überwies eine Anzahl Gegenstände, die er gelegentlich seiner ersten Grönland Expedition aus alten Eskimogräͤbern der Insel Umanaitsiak sammelte. Auch die Abtheilung der vorgeschichtlichen Alterthümer hat durch Ge⸗ schenke, Ankäufe und im i. e der Generglverwaltung angestellte Ausgrabungen vielfältigen Zuwachs erhalten. Ebens9 sind die Samm= lungen und die Biblicthek des Kunstgewerbe⸗Museums durch 2 Seschenke und Vermächnisse mannigfach vermehrt worden.
In den „Studien und en, , u des vorliegenden Hefts handelt Wilhelm Bode über das unlängst erworbene Gemälde -Der Herbst. (die Figur einer Winzerin) des ferraresischen Malers Fran⸗ cesco Cossa in der Berliner Galerie. Das Bild ist durch einen sorg= . Lichtdruck veranschaulicht. Julius Lessing beschreibt eingehend
die Schwerter des preußischen Krontresors (öazu zwei Heliographien und zahlreiche Textabbildungen) und untersucht ihre Herkunft und i Bedeutung. Friedrich Lippmann bespricht die Farben⸗ olischnitte von Lucas Cranach (dazu das vortreffliche Faesimile eines Golddruckblatts aus der Sammlung W. Mitchell in London,
darstellend den heiligen Georg zu Rosse). Den weiteren Inhalt bilden