1895 / 113 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 May 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Bebel, als hätte man in der Armee diesen Offizier mit besonderer Vorliebe dem Korps echalten. Ich will dann nur zum Schluß noch einmal wiederholen, was ich hier im Reichstage schon in früherer Zeit ausgedrückt habe. Die Armee vertritt die Anschauung, daß der Offtzier seine Mission am besten erfüllt, wenn er sich tõdten läßt für den König, das Vaterland und in Ver⸗ theidigung der Ehre seiner Fahne. Die Armee steht aber auch durch⸗ aus auf dem Standpunkt, daß man dem Offizier, der, wenn es noth thut, bereit ist, für die Vertheidigung der eigenen Ehre das Leben aufs Spiel zu setzen, mildernde Umstände zubilligen muß. Abg. Gröber (Zentr.): Wir werden einen besonderen Antrag zu S A0 betreffs der Bestrafung der Aufforderung zum Duell einbringen. uͤnsere Partei ist stets energisch gegen das Duell eingetreten. Weil wir prinzipielle Gegner desselben sind, sind wir vielfach 7 6 Wollte man das beftehende Gesetz anders handhaben, so könnte man dem Unwesen bald steuern, namentlich dem studentischen Duell, welches fystematisch oft in frivoler Weise betrieben wird. Das studentische Buell giebt die Vo:sldung für die spätere Auffassung des Duells. Abg. Dr. Barth fr. Vg) hält den Abgg. Spahn und Gröber e l seine Behauptungen über das Verhalten des Zentrums zu

einem Antrage aufrecht. bg. von Kardorff (Rp): Der Abg. Bebel hat zumeist lãngst bekannte Sachen als Neuigkeiten vorgetragen. Ihm und dem Abg Gröber möchte ö. bezũglich der , Verbindungen und der studentischen Menfuren bemerken, daß die letzteren nur ritterliche WKRaffenübungen sind. Ich kenne die Anschauungen des Abg. Gröber ja auch aus meiner Studentenzeit her. Ich respektiere sie, aber ich wünsche nicht, daß sie bei unseren Studenten Eingang finden. Abg. Spahn (Zentr.): Die studentischen Schlägermensuren sind nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts als Zweikämpfe mit tödt⸗

lichen Waffen erklärt worden.

Abg. von Kardorff (Rỹ. 3 Ich möchte dem Abg. Spahn be⸗ merken, daß mir das betreffende Reichsgerichtserkenntniß wohl bekannt ist, und daß ich dasselbe für ein thörichtes halte.

Damit schließt die Diskussion.

Nunmehr erfolgt die Abstimm ung über den § 111 und die dazu gestellten Anträge.

unäͤchst wird der Antrag Barth, betreffend die Fassung des 111, abgelehnt gegen die Stimmen der k der Freisinnigen, eines Theils der Nationalliberalen, der Welfen und Antisemiten.

Der Antrag von Levetzow, betreffend die Fassung des 111, wird abgelehnt gegen die Stimmen der Deutsch⸗ onservativen und eines Theils der Nationalliberalen. Von der Reichspartei stimmt dagegen der Abg Holtz.

Die Aufnahme der 113 und 114 (Antrag von Levetzow) wird abgelehnt gegen die Stimmen der e der Reichspartei und des größeren Theils der Nationalliberalen.

Der Antrag Groeber wird abgelehnt gegen die Stimmen des Zentrums, der Welfen, Polen und vereinzelter Konser— vativer.

Die S8 166/1657 werden aus der Kommissionsfassung gegen dieselbe Minderheit gestrichen. Dieser Theil des Antrags don Levetzow ist also angenommen.

Die Bestrafung der Anpreisung des Ehebruchs wird darauf ebenfalls abgelehnt gegen die Stimmen des , e. und einiger Konservativer und Mitglieder der

eichspartei.

Nunmehr werden die Duellparagraphen abgelehnt 863 die Stimmen der Freisinnigen, Sozialdemokraten, einiger

ntisemiten und des konservativen Abg. Hüpeden.

Durch diese Abstimmung ist der 5 111 der Kommissions⸗ fassung alfo dahin abgeändert worden, daß die 88 166 und 167, und dle Bestrafung der Anpreisung des Ehebruchs gestrichen sind. Ueber diese so veränderte Fassung wird nunmehr ab⸗ estimmt. Es erhebt sich nur ein Theil des Zentrums dafür, sᷣ ist also abgelehnt.

Nunmehr wird über 5 111 der Regierungs vorlage , derselbe gegen die Stimmen der Konservativen abgelehnt.

Darauf vertagt das Haus die weitere Berathung auf Sonnabend 1 Uhr.

Schluß 5is Uhr.

Preußzischer Landtag.

Haus der Abgeordneten. 64. Sitzung vom Freitag, 10. Mai.

Ueber den Beginn der Sitzung ist gestern berichtet worden.

Es wurde zunächst die zweite Berathung des Antrags von Schenckendorff, betreffend die Förderung der Jug end⸗ spiele, des Hand fertigkeits⸗ und Wirthschaftsunter⸗ richts, fortgesetzt.

Abg. Engelbrecht sfrkons): Die landwirtbschaftliche Arbeit stählt Körper und Geist. Es muß daher nach Möglichkeit dafür gesorgt werden, daß die Schulkinder in der freien Zeit zu solcher ländlichen Arbeit herangezogen werden. Namentlich ist dieses, mehr noch als vom pvädagogischen, vom sszialpolitischen Standpunkt aus wünschens⸗ werth. Ich glaube das im Sinne eines großen Kreises von Lanz= wirthen aussprechen zu dürfen. (Sehr richtig! rechts) Um so bedauerlicher ist es, daß durch Anordnungen der Honid ehen Regierung an manchen Orten die Befreiung vom Sommerunterricht sehr *chzee. K gell Cons

Abg. all (kons): Für die körperliche und praktische Aus . der Schulkinder 361 mebr , Die freie ö bietet ja auch dazu Gelegenheit durch Einführung von Jugendspielen, durch die zugleich der Langeweile, welcher die ländliche Jugend, namentlich . . dem 14. bis 18. Lebensjahre, ,,. ist, mit ihren schlimmen Folgen, abgeholfen werden kann. Ebenso ist die weitere Ausgestallung der Handfertigkeit zu erstreben. Wer nicht einen Nagel gerade einsch J kann, scheint mir kein rechter Mann zu sein.

Abg. Freiherr von Heereman en Die Woite des Ver⸗ treters der Staatsregierung haben mich in freudiges Erstaunen ver⸗ setzt, da den Gemeinden wenigstens ein gewisser Einfluß zugesprochen 3 , , 9 66 daß ui 353 schablonenhaft gleich⸗

sondern den i ürfni = k n Bedürfnissen Rechnung ge 1 2. n, . . reudig und hätte auf das Wort verzichten können, wenn hier nicht die Befürchtung ausgesprochen worden wäre, daß die Ju ö. zu sehr von Idealen zum materiellen Leben herabgerlssen werden könnte. Der Abg. Schall hat nach meiner Ansicht mit feinem Beispiel vom Nagel den Nagel auf den Kopf getroffen. Zu viel Ideale schlagen bald in das Gegentheil um. (Sehr richtig . Wenn eine Hausfrau weiß, daß Columbus dann und dann Amerika entdeckt hat, oder andere große Begebenheiten, so nüßt das nichts, wenn Jacken und Kleider ungeflickt bleiben. In allen anderen Kulturstaaten wird neuerdings auf die Ausbildung der Handfertigkeit großes Gewicht gelegt, und zwar mit großem Erfolg für das Gewerbe. Machen wir es nicht mit, so werden wir konkurrenzunfähig. Sehr zu bedauern ist namentlich, daß die Schullehrer zu wenig praktisch ausgebildet werden

Auch ich begrüße diese 6

.

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en, von 9 d . ai liche

i . * e , ahr Hirn,

, ö e nun a Spielen und . i

dienen dürfen. Ich bitte die

tt werden ihrer r , be⸗ ieren, gierung, in dieser Beziehung Abhilfe

en. Ministerial · Direktor Kügler; Niemand wünscht mehr als der Herr Kultus, Minister, daß die gedeibliche Entwickelung der Schulen unterstützt wird durch die freie Mitwirkung der Gemeinden, Wenn

ragen auf dem Gebiete der Schulverwaltung zur Verhandlung ommen sollten, werden die Gemeinden die Schulverwaltung auf ihrer Seth rer, g, tschegt Cen) erhtarte· sic

Kropa e ns. ärte sich gegen den Antrag der

Kommission wie des ursprünglichen Antrags des 163 von Schencken⸗ dorff. Es werde dadurch etwas in die Schule getragen, wag Sache der Familie sein müßte. Die englischen Schulen, in denen die Jugend⸗ spiele einen Theil des Unterrichts bildeten, seien grundverschieden von unseren Schulen. Es lasse sich das Prinzip dieser aristokratischen Schulen nicht auf unsere demokratischen Schulen übertragen. Spiel müsse möglichst frei von der Aufsicht der Lehrer sein. Daß die Gemeinden neue Mittel für Schulzwecke aufwenden würden, sei mehr als , Er bitte um getrennte Abstimmung über die zwei Punkte des Kommissionsbeschlusses.

Abg. von Schenckendorff (nl) erklärte, er halte den Abg. Kropatscheck in dieser Angelegenheit nicht für informiert, sonst würde derselbe zu anderer Ansicht gelangt sein, wie eine solche ja auch von konservativer Seite vertreten worden sei.

Der Antrag der Kommission wurde in beiden Punkten mit großer Majorität angenommen.

Es folgten Wahlprüfungen.

Die Wahlen der Abgg. Hilgen dorff (kons) und Beleites (nl) für Konitz, Schlochau. Tuchel wurden nach hen der Wahl⸗ prũfungskommission für gültig erklärt.

Die Wahl des Abg. Durlach (b. k. F.) für Fallingbostel⸗ Soltau beantragte die Wahlprüfungskommission zu beanstanden und Beweis zu erheben, ob ungesetzliche Wahlbeeinflussungen jweier Wahl manner stattgefunden haben.

Das Haus beschloß nach dem Antrage der Kommission.

Die Wahlen der Abgg. Hobrecht (nl) und Engler (frkons.) für Berent⸗Dirschau = reußisch⸗Stargardt beantragte 3 . kommission für gültig zu erklären und die ierung zu ersuchen, das Landrathsamt Preußisch Stargardt auf die bisherige mangelhafte Prüfung und Feststellung der Abtheilungslisten . zu wollen.

Der Antrag der Kommission wurde angensmmen.

Die Wahlen der Abgg. Wen torp fr. kon) für das Herzog⸗ thum Lauenburg und Stöcker (kons.) für Minden ˖ Lübbecke wurden für gültige rklãrt.

Schluß A/ Uhr.

Nächste Sitzung: Sonnabend 12 Uhr Gagdscheingesetz; . wegen Aufhebung der Grundsteuerentschädigungs⸗

icht.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichs ta ge ist folgender Entwurf eines Gesetz es wegen Abänderung des Gesetzes vom 253. Mai 1873, betreffend die Gründung und Verwaltung des Reichs-Invaliden« fonds, zugegangen:

Artikel I.

Aus den Mitteln des Reichs⸗Invalidenfonds werden in Grenzen der Zinsen des für die Sichetstellung seiner gesetzlichen Verwendungs . zwecke entbehrlichen Aktivbestandes vom 1. April 1895 ab Beträge zur Feige n gestellt I) behufs gnadenweiser Bewilligung von Pensienszuschüssen für diejenigen Offiziere, Militärärzte, Beamten und Mannschaften des deutschen Heeres und der Kaiserlichen Marine, welche infolge einer im Kriege von 187071 erlittenen Verwundung oder sonstigen Dienst⸗ 1 verhindert waren, an den weiteren Unternehmungen des Feldzugs theilzunehmen und dadurch ein zweites bei der Pensionie⸗ rung fi. der wirklichen Dauer der Dienstzeit zuzurechnendes Kriegsjahr zu erdienen;

2). behufs theilweiser Uebernahme der aus dem Dispositionsfonds des Kaisers zu Gnadenbewilligungen aller Art (Kapitel 68 Titel 1 der fortdauernden Ausgaben des Reichshaushalts. Etats) bisher be— willigten und fernerhin zu bewilligenden Unterstützungen an nicht an— . n des 8 eng e n behufs Gewährung von Beihilfen an solche Personen des Unteroffizier und Mannschaftsstandes des Heeres und 2 Marine, welche an dem Feldzug von 187071 oder an den von deutschen ö 6. , Die i, Te , * genommen aben und sich wegen dauernder gänzlicher Erwerbsunfähigkeit in unter⸗ tern bed gfti e Tag? ben aber . ; . Artikel II. ür das Etatsjahr 1895.ñ‚965 wird der Ausgabebedarf des Reichs- Invalidenfonds . zu den Pensionszuschüssen (Art. 11) auf einhundert Tausend

art, 2) zu den Unterstützungen für nicht anerkannt lid 18 anf i,. 8 ö . nnte Invalide (Art. 12) zu den Beihilfen für bedürftige ehemalige Kriegstheilnehmer et nern, e. . a , k ür die spätere Zeit müssen die jeweils erforderlichen Bedarfs summen auf den Reichshaushalts Etat gebracht werden. 39 ö. . Artikel III. ; ö Beihilfen (Art. 13) werden nach folgenden Bestimmungen ewilligt. S 1. Die Beihilfen betragen jährlich 120 M und werden monat⸗ lich im voraus bezahlt. Dieselben unterliegen nicht der Beschlagnahme. 9 2p r, 9 sind: . , a. Personen, we aus Reichsmitteln gesetzliche Invaliden⸗ pensionen oder entsprechende sonstige . 66. ö ö. b. Personen, welche 1 ihrer Lebensführung der beabsichtigten Fürsorge als unwürdig anzusehen sind; . welche sich nicht im Besitz des deutschen Indigenats 85. Bei gleicher Anwartschaft entscheiden für den Vorzug i nachstehen der Rei . in der . t k a. Auszeichnung vor dem Feinde, b. die frühere Feldzugsperiode, an welcher der Bewerber theil⸗ genommen hat C. das höhere Lebensalter. § 4. Die Zahlung der Beihilfen ist einzustellen, sobald eine der Voraussetzungen mr gsefahen ist, unter denen die Bewilligung statt⸗ e

gefunden hat (Artikel 1 3, III 8 2). usgabebedarf wird nach dem im

S 5. Der jährlich festgesetzte Artikel VI des Gesetzes vom * Juli 1872 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 289)

nach dem im Artikel 3 des Gesetzes vom 2. Juli 1873 (Reichs⸗

und hauptsächlich, daß sie ihre Erziehung in den Städt und daher das Interesse der Schulkinder auf dem Jar! e nr f,

e . Ma e der militärischen Leistungen ö

Gesetzbl. S. 6 bezeichneten Matrikularfuße den . der

einzelnen Bundesstaaten zur gesetzmäßigen Verwendung uͤberwiesen.

ondert. Heere den ürfen bei Bemeffung des Bedarfs gleichfalls

d Fe nn meehlgen Lenke deg Vertheil nöthi enderun werden durch . ger, eh n e ee rsen. . . ͤ Artikel IV.

Die Bewilligung der Pensionszuschüsse und Beih rt. und 3) erfolgt unter Ausschluß . im K

Dem Gesetzentwurf ist die nachstehende Begründung beigegeben:

Zu Artikel J 1. Nach dem Allerhöchsten Erlaß vom 16, Mai 1871 werden den ie Theilnehmern am Kriege don 1810171, welche in jedem dieser den Jahre an einer Schlacht, einem Gefecht beziehungsweise einer

Belagerung theilgenommen, oder welche je zwei Monate aus dienst.

licher Veranlassung in Frankreich zugebracht haben, bei der Pensionierung

diese Bedingungen nur in einem Jahre 1870 oder 1871 haben, nur ein Kriegsjahr in nung kommt. Demgemäß wird auch sol Krie fi einer Verwundung oder sonstigen Dienstbeschädigung in die Heimath zurückbefördert sind, ehe sie die Bedingungen im Fake 1871 erfüllt haben, nur ein Kriegsjabr angerechnet.

Hierin liegt. insbesondere , denjenigen Theilnehmern, welche während der Wiederherstellung ihrer Gesundheit auch im Jahre 1871 zwei Monate lang in . belassen worden sind, eine Un= billigkeit. Es ist daher in Aussicht genommen, in den bezeichneten Fällen auf Ansuchen den Pensionsausfall für ein zweites Kriegsjahr durch gnadenweise Gewährung von Zuschüssen auszugleichen.

Zu diesem Zweck würden die erforderlichen, für das Etatsjahr 1895/96 auf 109 000 M veranschlagten Geldmittel dem Kaiser durch einen im Etat über den Reichs Indalidenfonds auszubringenden Dis— positionsfonds zur Verfügung zu stellen sein. Sollte dieser Betrag, was nicht ausgeschlossen erscheint, sich als unzureichend ergeben, so würde der Mehrbedarf vorläufig zu Lasten der ordentli Mittel außeretatsmäßig zu verrechnen und behufs Erstattung an die letzteren dem aus dem Reichs ⸗Invalidenfonds zu deckenden Bedarf für das folgende Jahr hinzuzusetzen sein.

Zu Artikel 12.

Ferner bedarf es der Bereitstellung von Mitteln, um den nicht anerkannten, d. h. denjenigen Invaliden des Krieges von 1870/71, welchen wegen Ablaufs der gesetzlichen Präklusivfrist ein Rechtsanspruch auf Pension nicht zusteht, in der bisherigen Weise auch weiterhin ö e n . . 3n

Durch den Allerhöchsten Erlaß vom 22. i 1884 ist bestimmt, daß die Unterstützungsgesuche der bezeichneten Invaliden einer wohl⸗ wellenden Prüfung unterzogen und zur Gnadenbewilligung vor⸗ geschlagen werden sollen, sofern Thatsachen nachgewiesen sind, welche die Ueberzeugung von dem urächlichen Zusammenhang der Krahkheit mit der im Kriege erlittenen inneren Dienst« beschädigung zu begründen vermögen. Die demgemäß gingetretenen Be⸗ willigungen sind aus dem Dispositionsfonds des Kaisers i worden, welcher Fonds schon bei seiner Errichtung hauptsächlich die Bestimmung hatte, Lücken und Härten der Pensionsgeseßze zu ergänzen und auszugleichen, und bei dem von Jahr zu Jahr wachsenden Bedarf zu Unterstüͤtzungen, insbesondere für nicht anerkannte Invalide, von seinem ursprünglichen Elats betrage von 900 000 M fortschreitend bis auf 3 Millionen Mark erhöht worden ist.

Gegenwärtig reicht auch dieser bee, , zur Befriedigung der an den Fonds herantretenden Anforderungen nicht mehr hin, da im Jahre 1895/96 zur Bestreitung der Ausgaben infolge bereits ge⸗ schehener Bewilligungen 2 918 309 4 darunter 1 738 800 allein für die unter den Erlaß vom 22. Juli 1884 fallenden Invaliden und unter Hinzurechnung des für letzteren Zweck ver⸗ anschlagten Mehrbedarfs von 307 C00 M, im Ganzen etwa 3 25 500 erforderlich sein werden. Die hiernach erwünschte Entlastung des Dispositionsfonds des Kaisers soll nach dem Entwurf, im Anschluß an den Vorgang des § 3 des Gesetzes vom 30. März 1879 Reichs Gesetzbl. S. 118), in der Weise erfolgen, daß von den Unterstützungen für nicht anerkannte Invalide jährlich ein bestimmter Betrag auf den Reichs ⸗Invalidenfonds übernommen wird. Für das Jahr 1895/96 wird dieser Betrag, wenn bei dem Dispositionsfonds in mäßigem Umfang Mittel für besondere unvorhergesehene Fälle zur Verfugung bleiben sollen, nicht unter 400 000 M bemessen werden können.

Zu Artikel 13.

In den Reihen der Männer, welche an dem Kriege gegen Frank⸗ reich ehrenvollen Antheil genommen haben, leben manche wegen gänz⸗ licher, mit den höheren Jahren eingetretener Crwerbsunfähigkeit und wegen vollständigen Mangels an eigenen Subsistenzmitteln in hilfe . Verhältnissen. Solche Personen, insbesondere wenn sie sich im Besitze militärischer Ehrenzeichen befinden, auf die Armenpflege zu verweisen, erscheint nicht angemessen.

Mittel, um diesen Kriegstheilnehmern sowie den in gleicher Lag befindlichen Veteranen der von den deutschen Staaten vor 1870 ge⸗ führten Kriege von Reichswegen Unterstützung zu gewähren, stehen nicht zur Verfügung. Sie werden, ebenso wie die in erster Reihe ju deckenden, zu Pensionszuschüssen und zu Unterstützungen für nicht an. erkannte Invalide erforderlichen Beträge, aus dem Reichs⸗Invaliden⸗ fonds zu entnehmen sein. Hierbei soll jedoch keinesfalls über die Zinsen des für die Erfüllung seiner gesetzlichen Verwendungszweck entbehrlichen Aktivbestandes hingusgegangen werden, um den Kapital⸗ bestand selbst als Reserve zu erhalten,

Wenn die Zahl der mit Beihilfen zu bedenkenden Personen einschließlich der Elsaß⸗Lothringer vorläufig auf 15 000 an⸗ genommen wird, so würde bei dem 36 von 120 M jährlich für den Kopf der im Artikel U Ziffer 3 für 1595.96 vorgesehene Betrag von 1 800 9000 0 verfügbar zu machen sein. ;

Die Ausführung des Gefetzes, insbesondere die Auswabl der mit Beihilfen zu bedenkenden Perfonen, würden die einzelnen Bundek—⸗ regierungen zu übernehmen baben, denen die n, . bewilligten

ittel nach dem im Artikel 1 S5 festgesetzten Vertheilun maßstabe, welcher dem thatsächlichen Bedarf der einzelnen Bundesftaaten am * entsprechen dürfte, beim Reichs · Invalidenfonds zur Verfũgung zu stellen wäre.

Für Elsaß Lothringen, auf welches dieser Vertheilung maßstab nicht anwendbar erscheint und welches überdies im Kriege von 1870/ 1 wegen der Occupation in entsprechend , Umfange, an den früheren Kriegen überhaupt nicht betheiligt gewesen ist, soll ein eunter Berückfichtigung des thatfächlichen Bedarfs entsprechend ermäßigter Betrag vorweg en, werden. Dort über die Zabl der be= dürftigen Kriegstbeilnehmer, einschließlich derienigen, welche in fran⸗ zösischen Diensten gestanden haben, spezielle Ermittelungen anzustellen, dürfte allzugroßen Schwierigkeiten und Weiterungen nicht unterliegen.

Die westeren Vorschriften unter Arnie iI ff. möchten einer be— sonderen Begründung nicht bedürfen. ;

Gemäß der neueften, nach dem Stand am 30. Juni 1890, und unter y, einer 3 prozentigen r nn aufgestellten Bilanz übersteigt der Aktivbestand des Rei . idenfonds den Kapitalwerth der demselben obliegenden Verbindlichkeiten um rund S3 Millionen Mark. Die Zinsen dieses 8 bieten für die im Entwurf vorgefehenen Bedarfssummen die erforderlichen Mittel.

Ferner ist dem Reichs tage der , eines Gesetzes, betreffend die Ausführung des mit Oe erreich ⸗Ungarn abgeschlossenen Zollkartells, nebst Begründung vor⸗ gelegt worden.

zwei Kriegsiahre in Anrechnung gebracht, während denjenigen, 36 füllt

welche infolge

wegen

Zur vr eu ischen Krim inalstatistik.

II.) Stellt man die Betheili der beiden Geschlechter an den gruppen der e ger ger, so 6 6 Folgendes: den am 1. April v. J. den preußis Zuchthãusern ver⸗ Niebenen 18 046 Insassen waren verurtheilt: —— ——

100 nan (fh! Zucht⸗

Verbrechen ann g,.

Manner Beiber

wegen Verbrechens und Ver. chens gegen den Staat und die öffentliche Ordnung .

23 en Münzverbrechend 2,4 2 Heinelbs ünd Ver⸗ . 1 34, brechens und BVer⸗ gehens gegen die Sittlich⸗ wegen Mordes wegen Todtschlags wegen Kindesmorded.. wegen Verbrechens wider das keimende Leben wegen anderer Verbrechen wider das Leben. wegen schwerer Körper · erletzung einschließlich Ver ·

8,52 27.32 13,15 nur weibliche Verurtheilte 305,26

bl, 36

6,3

15, 65 3,ů7

54,77 e 17,92 ( 6,02

rechen und Brandstiftung ꝛc ... 583 66 U 11,32

Es ist hieraus ersichtlich, daß die weibliche Kriminalitãt im Ver⸗ hältniß zu der männlichen in den Vermögensdelikten und den Ver; brechen wider das Leben ihren Schwerpunkt findet, Nãchst diesen Strafthaten zeigen ein hohes Antheilsverhältniß der Frauen: Meineid und Brandstiftung. 4 .

Vergleicht man das kriminelle Verhalten der verschiedenen Alters ffu fen und der Verheiratheten beider Geschlechter mit demjenigen der Unverheiratheten (Ledigen, Verwittweten und Geschiedenen), so ergiebt sich Folgendes: Ven den am Schluß des Etatsjahres in den Juchthäusern verbliebenen Insassen standen im Alter von B bis unter 21 Jahren 854 Ledige (7990 Männer und 64 Weiber), Verheirathete 2 Männer und 3 Weiber) und 3 Geschiedene männlichen Geschlechts. im Alter von 21 bis unter 25 Jahren A359 Ledige (i843 Männer und 196 Weiber), 155 Verheirathete 123 Männer und 33 Weiber), 10 Verwittwete (männlichen Geschlechts) und 6 Gefschiedene (3 Männer und 3 Weiber), im Alter von 25 bis unter 30 Jahren 2235 Ledige (1983 Männer und 252 Weiber), 326 Verheĩrathete (07 Männer und 119 Weiber), 27 Verwittwete II Männer und 6 Weiber) und 42 Geschiedene G61 Männer und I Weiber), im Alter von Z0 bis unter 40 Jahren 2538 Ledige (2259 Männer und 83 Weiber), 2457 Verheirathete ls Männer und Ilg Weiber), 23 Verwittwete (163 Männer und 65 Weiber) und 214 Geschledene 170 Männer und 41 Weiber) im Alter von 40 bis unter 3h Jahren 1635 Ledige (45 Mãnner und Weiber), 1829 Ver heirathete 16f35 Mänger und 315 Weiber), 448 Verwittwete 94 Männer und 4 Weiber) und 184 Geschiedene (143 Männer und 41 Weiber), im Alter von 50 bis unter 60 Jahren 409 Ledige (357 Männer und 3 Weiber), 999 Verheirathete (828 Männer und 171 Weiber), I Verwöiltwete (245 Männer und 166 Weiber) und 131 Geschiedene iIs Manner und 16 Weiber, im Alter von 60 bis unter 70 Jahren 103 Tedige (57 Männer und 16 Weiber), 254 Verheirathete A3 Männer und 31 Weiber), 194 Verwittwete (133 Männer und Weiber) und 34 Geschiedene (28 Männer und 6 Weiber), endlich im Alter von über 765 Jahren 25 Ledige (21 Männer und 4 Weiber), 3 Verheirathete (411 Männer und 2 Weiber), 47 Verwittwete ß Männer und 11 Weiber) und 1 Geschiedener.

Die hiernach hervorragendste kriminelle Betheiligung der im Alter

ren D bis 40 Jahren Stehenden ist natürlich mit dem in diesem =, , . Alter am regften vorhandenen Lebens · und Bethãtigungs⸗ drang in Verbindung zu bringen, ebenso wie umgekehrt die geringe zriminalifãt des Greifenalters auf die Abnahme der Lebenskräfte und keidenschaften juräckzuführen sein wird. Es stelst sich aber ferner heraus, daß in allen Altersgruppen die ledigen leinschließlich der her vittweten und geschie denen) Zuchthausgefangenen gegenüber den Ver⸗ beiratheten den Verhãltnißzahlen nach überwiegen, und daß von jenen wiederum in allen AÄltersklaffen und bei beiden Geschlechtern die Ver- wittweten und Geschiedenen verhãltnißmãßig noch viel stärker kriminell sind als die Ledigen.

Arbeiter wohnungen.

Die Baugesellschaft für Arbeiterwohnungen in Barmen hat nach dem Jahresbericht der dortigen Handelskammer für das Jahr iss bis jezt 255 Häuser mit einem Fesammtwerth, von 122 225.72 * gebaut. Davon sind notariell verkauft S8 Hãuser im Werth von 457 Io 6 Die Abzahlungen auf diese Summe be. trugen 9 419,575 6, sodaß. Refstforderungen verbleiben für 30 750, 0s oder rund 3590 4 für das Haus, ga 500 1 im Vor⸗ sabre. Die mit Kaufrecht begebenen 164 Häuser stehen zu Buch mit oI4 755,ů72 M, durchschnittlich für das us 4968 M; die Anzah⸗ lungen darauf betrugen 168 2,83 4, durchschnittlich auf das Haus 1027 4 gegen 1006 M im Vorjahre.

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Solingen wird der Köln. Itg. jum Aus st an de der Taschen⸗ und Federmesser⸗ , , geschrieben, daß der

abrikantenverein die Vorschläge der beim Landrath Dönhoff am

.d. M. abgehaltenen Konferenz (vgl. Nr. 112 d. Bl) angenommen hat, mit Ausnahme der Anrufung des gewerbegerichtlichen nin, 8 amis, an dessen Stelle man eine eigene Vergleich kammer zu glei Tkellen aus Arbeitern und Fabrikanten, errichten will. Der Aus. macher · Verein hat dagegen die Vorschläge in vollem Umfang ein

mmig angenommen und will die Arbeit dann erst wieder aufnehmen, wenn die Zustimmnng des Fabrikanten vereins erfolgt ist.

Aus Schm öolin wird der Geraer Ztg. berichtet, daß der Aus ftan d der Steinnußkno farbeiter nunmehr beendet ist. Die Arbeiter unterschrieben . die ihnen gestellten Be⸗ dingungen. Viele Arbeiter aber blieben obne Arbeit, manche werden es auch auf die Dauer bleiben.

Verviers schreibt man der Köln. Itg.“': Der F adner⸗ die Bemübungen des

aus stand, der Wochen dauerte, ist d k . * s der Geschäftslente beendet. Rur noch zwei Fabriken feiern. ie Lohnfrage wird nachträglich verhandelt werden. Nach Mittheilung des St atist ischen Amts der Stadt Berlin den hi z Standes . in der W vom April bis 4. Mai cr. jur Anmeldung 4 Sebendgeborene, 351 Gheschließungen, 35 Todigeborene, 546

Literatůr.

873

deutschung Stockholmer Zeitung Nya Bagligt die zweite betitelt sich Zur Schweden⸗Norwegen“

In

wesen, in dem Unionskontrakt als unionelle In⸗ stitutionen gesetzlich festgelegt seien. Die Forderung eines eigenen auswärtigen Ministeriums und eigener Konsulate für Norwegen wird daher auch a limine zurückgewiesen. Dagegen wird die Verwand⸗ lung des Postens des Ministers des uswärtigen von einem schwedi⸗

schen in einen unionellen als eine gewissermaßen berechtigte Forderung

angesehen, aber daran die Forderung geknüpft, daß die konfütutionelle Verantwortlichkeit, sowobl die politische wie die juridische, der Leitung der auswärtigen Angelegenheiten so geordnet werde, daß die Kentrole . von einer den beiden Ländern gemeinsamen Institutisn künftig ausgeübt würde, somit weder dem schwedischen Reichstag noch dem Storthing irgend welches Recht zustãnde, Protokolle und Dokumente, betreffend die auswärtigen Angelegenheiten, zur Prüfung einzufordern. Auch würde das dem Storthing zustehende Necht, in Staatssachen einen Jeden zum Erscheinen vor seinem Forum auffordern zu können, weder bei unionellen Beamten noch bei Mitgliedern des unionellen Conseils für auswärtige An- gelegenheiten zur Anwendung gebracht werden dürfen. Hierzu würde vor allen Dingen eine Aenderung der 55 35 Abs. b und 86 des norwegischen Grundgesetzes nöthig sein. Daneben werden aber noch als unerläßliche Vorbedingungen aufgestellt einmal, daß in das norwegische Grundgesetz eine Bestimmung eingeführt werde, wodurch dem König dag a solute Veto in Grundgesetzfragen bestimmt ein- geräumt und ihm das Recht ertheilt werde, das Storthing auf⸗ zulösen und Neuwahlen anzuordnen. Ferner müsse Norwegen eine unzweideutige Verpflichtung übernehmen, im Verhältniß u seiner Volksmenge jur Vertheidigung der Union beizu⸗ tragen. Daß zur Zeit keine Aussicht dafür vorhanden ist, es werde norwegischerseits auf eine dieser Bedingungen, geschweige denn auf alle zusammen eingegangen werden, wird in beiden Schriften anerkannt, dem gegenüber aber als geboten bezeichnet, daß Schweden zwar einerseits seine sofortige Bereitwilligkeit bekunde, auf Grundlage der erwähnten Bedingungen in Unterhandlungen zu treten, andererselsts aber energisch jeden Versuch der norwegischen Parteien zaücweise, der Union unter dem Vorwande einer einseitig unter⸗ nommenen Reform Gewalt anzuthun. Patriot isches. .

„Ohne Kaiser kein Reich, Festrede zu Kaisers Geburtstag 1895, gehalten bon Oberlehrer, Professor Dr. E. Schnippel. QAldenburg und Leipzig. Schulze sche Hofbuchhandlung. Das Wort Ohne Kaifer kein Reich, welches Fürst Bismarck einst zu Anton von Werner aussprach, als dieser ihn um eine kurze Unterschrift für eines feiner Bilder bat, bildet die Grundlage der vorliegenden, auf vielfachen Wunsch herausgegebenen i m die wegen ihres von be⸗ geifterter Vaterlandsliebe jeugenden Inhalts auch in weiteren Kreisen bekannt zu werden verdient.

Militärifches.

Die Generale der Königlich preußischen Armee zweite Folge, zusammengestellt von Bogis lav von Klei st, Oberst 1. D. ipzig 1895. Verlag von Zuckschwerdt und Möschke (frũher Heswing'scher Militãrverlag. Preis 330 Das Buch enthält kurze biographische Notizen über sämmtliche Generale der preußischen Armee, die in den Jahren 1893 und 1894 zu General · Majgrs ernannt worden sind, und bildet die zweite Ergänzung zu der im Jahre 1890 gleichfalls von dem Obersten von Kleist berausgegebenen Zusammenstellung Die Generale der Königlich preußischen Armee von 1840 bis 1390, die ihrerseits wieder eine Fortführung der Jubelschrift Die Generale der Ehurbrandenburgischen und Königlich preußischen Armee von 1640 bis 1840 von 69 Wolfgang von Schöning ist. Das mit großer Sorgfalt bearbeitete, Seiner Majestãt dem Kaiser gewidmete Werk Fiete ein willkommenes Hilfsmittel für die Anfertigung von Biogra— phien, Nekrologen u. s. 34. .

Der einjährig⸗freiwillige Militärdienst, heraus-

egeben von Franz Heckmann g. Sechste vermehrte und verbesserte

f. e. Frankfurt 4. M. Jäger sche Verla ic chan ung. rei o . = Diefeg kleine Werk bildet einen brauchbaren Wegmweiser für all diejenigen, welche die Berechtigung zum ein ãbrig ˖ freiwilligen Dienst erlangen, bezw. ihrer Militärpflicht als Einjã rig Freiwillige im ftehenden Heer oder in der Kaiserlichen Marine mit der Waffe oder als Arzt, Apotheker, Roßarzt u. s. w. genügen wollen, und giebt auf jede diese Angelegenheit betreffende Frage kurzen und zuverlässigen Bescheid. Die neue Marine⸗Ordnung vom 12. Nopember 1894 ist dereits mitberücksichtigt worden. Als eine willkommene Ergãnzung sst die bei der Neubearbeitung am Schluß binzugefügte Zusammen⸗ stellung der dienstlichen und unumgänglichen Kosten für Einjährig⸗ Freiwillige anzusehen. . ; . ;

Ce Gendarmerie -Dienst, Hilfsbuch für die Vorbildung auf denselben und für die Probedienstzeit, von Win kelm ann, weiland Sberft⸗ Lieutenant. Berlin 1895. C. S. Mittler und Sohn. Preis LM Das feine, im Jahre 1879 in erster Auflage erschienene Werk hat feinen Zweck, den Unteroffizieren der Armee, welche zur Jendarmerie übertreten wollen, dabei anleitend die Hand iu bieten, so gut erfüllt, daß ift bereits die Herausgabe der vorliegenden vieren Auflage erforderlich geworden ist.

Geologie.

Erdgeschichte. Von Prof. Dr. Melchior Neumayr. weite, neubearbeitete Auflage von Prof. Dr. V. Uhlig. Erster and. Mit 372 Abbildungen im Tert und 18 Tafeln in dolischnitt

und Farbendruck fewie 3 Farten. Preis in Halbleder bunden 16 Verlag des Bibliographischen Instituts in Leipzig und Wien. Der seider zu früh verstorbene Wiener Gelehrte Professor r. Melchior Neumayr, eine anerkannte Autorität auf geo ogischem Vissensgebiet, bat es verftanden, den sproöden Stoff, den die Geschichte der Ent. wicklung der Erbrinde bem Verständniß darbietet. Jo lichtvoll und anziehend zu verarbeiten, sich sein Werk im lig die Gunst des Fachmannes wie die der aienwelt erworben hat. m das Werk auf ber Höhe der beutigen Forschung zu erhalten, sab sich die Verlags. handlung veranlaßt, eine zweite Auflage zu veranstalten, deren erster Band jetzt vorliegt. Die Bearbeitung der neuen Auflage hat e or Dr. Uhlig gelerg der als Schüler Neumayr 's die beste Bũrgschaft für die Lösung der Üufgabe bot. Gin besonderer Vorzug des Bucht ist der Umstand, daß es dem Leser den jetzigen Stand der geologischen Wiffenschaft vorfuͤbrt, ohne daß er gezwungen ware, schwierige und derwickelte Kontrobersen mit anzubären und mit ungelösten Fragen abzugeben. Bei gediegener Wissenschaftlich ist es peinlich Dermieden worden, den geblldeten Laien alle die Mühen durchkosten zu saffen, die der Gelehrte übernehmen mußte, wollte er zu gesicherten Refultaten gelangen. Sat allo Professor Dr. Uhlig den Inhalt des Buchs nach dem neucsten Stande der Forschung eingehend gesichtet und ergänzt, fo ist doch die innere Gliederung des zweibändigen Werke im Großen und Banzen dieselbe geblieben wie die der ersten Juflage. Nach einer kurzen Crörterun des Begriffs Geologie

sernen wir die Erde in ihrem Verhältniß zu anderen Himmels körpern

igens t. Dann führt uns der 2 . so 2 6

bildung

Band schließt Die Schilderun Au . Tert eschi , , e. gut ei,

Sinterterrassen . sst nach alledem nicht zu bezweifeln, daß Neumayr'sz Erdgeschichte auch in ihrer neuen Auflage allen Freunden der geo ischen Wissenschaft, denen es dieselbe so bequem in nuce darbletet, will⸗ kommen sein wird.

Karten.

Karte von Ostasien (Japan, Korea, Ost⸗China und der süd. östliche Theil des asiatischen Rußland, Maßftab 1: 4500 900) mit folgenden Rebenkarten: 1) Golf von Pe⸗tschi- li und weitere Um. gebung von Peking (Maßstab 1:2 250 06; 2) Umgegend von Sõul Maßftab I: 1 666 666); 3) Umgegend von otkio (Maßstab I: I 060 00 von A. Herrich. Glogau, Verlag von Carl emming. Unmittelbar nach dem Ausbruch des japanisch⸗ inesischen Krieges veröffentlichte die Verlagsanstalt von Carl b in logau eine von A. Herrich bearbeitete Neue

pezialkarte von Korea, Nordost China und Süd Japan die dem allgemeinen Bedürfniß nach einem genauen und zuverlãssigen Kartenwerk über den Schauplatz der Kriegsoperationen jener , n g. Mächte so fehr entsprach, daß in kurzer Zeit sechzehn Auflagen noth⸗ wendig wurden. Inzwischen war durch den Fortgang des Krieges und die Friedensperhandlungen das Interesse auf Gebiete ausgedehnt worden, welche über den eigentlichen Kriegs schauplatz binausreichen. Das Erscheinen eines diesen veränderten Umfständen entsprechend er· weiterten Kartenwerk war daber sehr erwünscht. Die nun vor- liegende neue Herrich'sche Karte von Ostasien wird in wissenschaftlicher und technischer Beziehung hoben Anforderungen gerecht; sie beruht auf forgfälligen Studien des einschlägigen Materials einschließlich der Kriegsberichte.

Unterhaltung.

Bedeutende Menschen. Porträtskizzen, 2ebens⸗ erinnerungen und Rovellen, von Elise Polko. (Breslau, Schlesische Buchdruckerei, Kunst⸗ und Verlags-Anfstalt von S. Schott laender) Geheftet 5 M. gebunden 6 * Aus dem eigenen Leben hat die bekannte Verfafserin den Stoff zu dem vorliegenden Buch geschöpft; Rückschau auf die verflossene Zeit haltend, hat sie die ihr zunächst ins Auge fallenden hellsten Lichtvunkte festgehalten. die Be⸗ egnungen mit durch Geist und Charakter hervorragenden Persõnlich⸗ Eüten. Diese mit dem Silberstift der Erinnerung‘ gezeichneten Porträts find mehr als bloße Photographien; sie sind die Porträts einer Künstlerhand, die auf mehr als äußere Aehnlichkeit hinzielt und in das Antlitz des Dargestellten zugleich seine seelische Eigengrt hinein⸗ zuarbeiten weiß; in gleicher Weife gestalten sich Ti Gltfe. Polke die dargestellten Ereignifse aus ihrem Leben wie von selbst zu kũnstlerisch abgerundeten Nobelletten und Stimmungsbildern.

Mozart⸗Rovellen. Von Carola Belmonte. Verlag von Hugo Schildberger in Berlin. Diese Sammlung zart empfundener Erzählungen in gewandter Sprache ist eingeleitet durch ein Vorwort von Guftav Karpeles und gewidmet dem Obmann des Wiener Mozart Denkmals, Nikolaus Dumba. Von den Kinderjahren bis zum eigenen Requiem wird Mozart als liebenswürdiger, lebensfroher Mensch und ruhmgekrönter Musiker durch die kleinen Lebens bilder geschildert. Es naht die Zeit der Sommer und Badereisen, für die ein unterhaltendes Buch zur Begleitung ausge⸗ wählt werden soll. Hierzu seien die Mozartnovellen empfohlen. Wer die⸗ selben anschafft, macht sich eine Freude und wird zugleich zum Wohl⸗ tbäter, da der Grirag den durch die Erdbeben in Italien Heimge⸗

suchten zugewiesen ist. Verschiedenes.

Von der zum 1. April erschienenen Bismarck ⸗Festnummer der illustrierten jagdlichen Unterhaltungsblätter Das aid werk in Wort und Bild., die ganz ausschließlich (der mit vielen guten Abbildungen geschmückten) Schilderung des Für sten Bismarck als Jäger gewidmet war, ist vielfachen Wuünschen zufolge eine billige Sonderausgabe veranstaltet worden, die für alle deutschen Jäger und Freunde des Waidwerks eine willkommene Erinnerung bilden wird. Die einzelne Nummer kostet 30 3. 10 Stück 2,70 Æ, 100 Stück 22 4; bei so Stück und mehr beträgt der Preis einer Nummer 18 3.

Ne bekannte kartographlsche Anstalt von G. Freytag u. Berndt, Wien Vff, ließ soeben erscheinen: Professor L. Hickma nns Reueste Münzenkunde aller Staaten der Erde.“ (Preis 2 0 Das handliche kleine Werk bietet auf 42 Tafeln die wirklich keitsgetren in Metallfarbendruck wiedergegebenen Abbildungen von 100 der gangbarsten Gold und Silbermünzen sämmtlicher Staaten der Erde. Beigefügt ist ferner eine Erdkarte mit Angabe der Birr oper , aller Länder sowie eine Umrechnungstabelle. Das kleine, gefällig ausgestattete Werk wird namentlich Handels. schülern lehrreich sein, aber auch in Bankhäusern und Wechselstuben wegen der schnellen Srientierung über ausländische Münzen, die es durch deren unmittelbare Veranschaulichung so bequem ermöglicht, sich als ein nützliches Hilfsbuch bewähren. .

Zeitichriften. - .

Der Gerichts s aa. Zeitschrift für Strafrecht, Straf. prozeß, gerichtliche Medizin, Gefängnißkunde und die gesammte Strafrechtsliteratur. Herausgegeben don Dr, M. Sten glein, Reichsgerichts ˖ Rath zu Leipzig. . art. Ferdinand Enke 1895.) Bd. Ei, Heft 1 bringt folgende Abhandlungen Wille und Willens. macht. Von Dr. jur. A. Horn in Freiburg i. Breisgau. Das moralische Irresein (moral insanity] eine . zu 5 51 des r,, ,. Von Dr. jur. Paul Ledig. Bemerkungen zu der Abhandlung don Dr. jur. Gustay Müller in München: Das Kausalitätsproblem im Strafrecht, Gerichtssaal 18894, S. 241 - 340. Von v. Buri. Es folgen Literarische Anzeigen.

Die landwirtbschaftlichen Bersuchs⸗ Stationen? Organ für naturwissenschaftliche Forschungen auf dem Gebiete der Tandwirtbschaft, herausgegeben unter Mitwirkung sämmtlicher deutscher Versuchs⸗Stationen von Dr. Friedrich Nobbe, Geheimer Hofrath, Professor an der Königlichen Akademie und Vorstand der vbysiolo- gischen Versuchs und Samenkontrol Station zu Tharand Verlag von Paul Parey, Berlin) haben in dem Doppelheft Y und VI fol-

enden Inhalt: Verhandlungen der VII. Hauptversammlung des erbandes landwirthschaftli Versuchs Stationen im Deutschen Reich in der Aula der Polvtechnischen Hochschule in Dresden am 21. und 22. September 1894. Ueber sogenanntes doppeltgesiebtes Baumwollsaatmehl von Dr. von obeneck. Landwirthschaftlich bakteriologische Probleme von Rittergut besitzer A. Caron Ellenbach. 44 zur Bestimmung des freien Eisenoryds im Boden von Robert Sachße und Arthur ecker. Die . auf Alkaliboden von E. W. Hilgard. Unter. uchungen aus dem agrikultur-chemischen Laboratorium der Universitãt Tokio, mitgetheilt von Professor Dr. O. Loew. Weitere Beitrãge zur Kenntniß der Tabackyflanze von Dr, J. Behrens. Mittheilungen aus dem Botanischen Laboratorium mit Samen prüfun s8⸗-Anstalt zu Hamburg: III. Weitere Unkrautsamen aus fremd lãndischen, insbeson⸗ dere nordamerikanischen Kleesagten und ihre Darstellung vermittels Photographie von Dr. Oscar Burchard. . .

Das Centralblatt der allgemeinen Gesundbeits⸗ pflegen herausgegeben won Dr. Finke ln burg, Prefeßsor an der Universitãt zu Bonn. Pr. Tent, Geheimer Sanitäts-Rath in Köln, und Br. Wolff berg, Kreiepbystkus in Tilsit (Verlag von Emil

Strauß, Bonn), hat im dritten und vierten Heft folgenden Inhalt: