1895 / 114 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 13 May 1895 18:00:01 GMT) scan diff

dem platten Lande und in den Städten sich stellen wird, daß man da überhaupt noch nicht von einem Erlaß sprechen kann, daß die Frage jedenfalls noch nicht reif ist. Die Kommission im Herrenhause hat sich, glaube ich sagen zu können, von dieser Meinung durchdringen lassen, nachdem ihr dieselben Mittheilungen über die gegenwärte Lage der Sache gemacht worden sind, und es war wohl in der Kommission die allgemeine Meinung, daß der Antrag von Bethmann ⸗Hollweg zur Zeit jedenfalls verfrüht sei, weil man das Gesammtergebniß überhaupt noch nicht übersehen kann. Man könnte ja wohl dazu kommen und die Deduktionen des Herrn von Kröcher könnten dahin führen da wo nun unerwarteter Weise durch die Rückforderung der Entschädigung die Existenz eines kleineren Besitzes gefährdet wird, Maßregeln in dieser Be ziehung zu treffen, ähnlich, wie man es bei den Städten gethan hat, um Billigkeit walten zu lassen. Das kann man aber erst dann übersehen inwieweit dafür ein Bedürfniß vorliegt und auf welche Fälle es etwa Anwendung finden könnte —, wenn man die Feststellung vollständig vor sich hat, und wenn die Momente klar⸗ liegen, die ich vorhin bezeichnet habe.

Meine Herren, die Herren aus Schleswig⸗Holstein haben bei der Berathung des Gesetzes selbst alle die Gründe, die heute vorgedracht sind, schon damals vorgebracht. Wenn sie sagen: bei uns liegt die Sache anders, denn wir haben die Teichlast für die Grundsteuerfreiheit übernammen, jetzt sollen wir die Deichlasten behalten und die Entschädigung zahlen so ist das keine Eigenthümlichkeit von Schleswig⸗Holstein, weder für die Großgrundbesitzer noch für die Kleinbesitzer in den östlichen Pro⸗ vinzen. Ich habe eine Menge ven Eingaben von Gemeinden be kommen, zum theil aus Schlesien, zum theil aus dem Oderbruch, wo die Petenten sich darauf stũtzen, daß sie die Grundsteuerfreiheit von Friedrich dem Großen erhalten hätten wegen der Uebernahme ganz außerordent licher Kriegsleistungen. Das liegt ganz genau so wie in Schleswig⸗ Holstein, in dieser Beziehung unterscheiden sich die Fälle nicht. Aber auch selbst bei Großgrundbesitzern kann vielfach nachgewiesen werden, daß die Grundsteuerfreiheit eingeführt wurde wegen Uebernahme besonderer Staatsleistungen oder wegen Verzichts auf anderweitige Vorrechte.

Also ich glaube nicht, daß dieser Gesichtspunkt für die ganze Frage besonders in Betracht kommt. Das ist richtig, daß in Holstein die Entfchädigung später gegeben ist, daß also der Empfang dieser Entschädigung noch näher liegt. Aber ich weiß doch nicht, ob es härter ist, eine Summe wieder herauszugeben, die man erst vor einigen Jahren empfangen hat, oder eine Summe, die schon halb vergessen ist, die man schon 30 Jahre im Besitz hat. Auch dieser Gesichtspunkt spricht gerade für die For⸗ derung aus der Provinz Schleswig - Holstein nicht. Richtig ist ja, meine Herren, daß Erbfälle in Schleswig ⸗Holstein noch nicht so viel vorgekommen sind als in den alten Provinzen, aber das kann doch auch kein Grund sein; denn wo keine Erbfälle vorgekommen sind, wo der ursprünglich Entschädigte das Gut noch besitzt, da hat er auch noch die Entschädigung, ist also in der Lage, den vollen Betrag zu restituieren.

Wir können in der Kommission mehr darüber sprechen; zur Zeit möchte ich da doch rathen, diese Sache wenigstens gegenwärtig nicht weiter zu behandeln. Sie können die Gesammtlage noch garnicht übersehen, und wenn überhaupt gesetzliche Aenderungen in Frage kommen könnten, was ich zur Zeit nicht für ein Bedürfniß halte, so kann das erst dann erwogen werden, wenn die ganzen Verhältnisse dem hohen Hause klar vorgelegt werden können. .

Abg. Han sen (fr. kons ). Die Sache ist für Schleswig ⸗Holstein von hoher Bedeutung, und Schleswig⸗Holstein ist ein sehr wichtiges Glied unseres Staats, denn wäre Schleswig⸗Holstein nicht, so hätten wir keinen Krieg gehabt und keine Kaiserkrone. Die Rüczahlungs⸗

flicht ist 1893 nicht durch ein Kompromiß, von dem ich nichts weiß, ondern nur mit sehr zweifelhafter Mehrheit durch Probe und Gegen probe beschlossen worden. Ich bestreite dem Abg. Sattler, daß der Antrag eine grundlose Bereicherung auf Kosten der Staatskasse bezweckt. Ich beantrage die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern.

Abg. * (tr.) erklärte sich gegen den Antrag, den er nicht für verelnbar halte mit einer gewissen politischen Ehrenhaftigkeit. (Unruhe.) Einer Kommissionsberathung stimme er zu in der Hoff nung, daß sie zu einer Verwerfung des Antrags kommen werde.

Abg. von Lieres und Wilkgu (b. k. F.) wies darauf hin, daß an Stelle der aufgehobenen Grundsteuer die Ergänzungssteuer getreten sei. Auch zwischen der Aufhebung der Grundsteuer und der Kommunalsteuer bestehe ein innerer Zusammenhang, da man die Grundsteuer eben aufgehoben habe, um den Kommunen die Erhebung von Realsteuern zu erleichtern. Zumeist würden von der Rückzahlung die Städte und der kleinere Grundbesitz getroffen. Wolle man diese nur deshalb zur Rückzahlung zwingen, weil auch einige Großgrund⸗

besitzer Vortheil von der Aufhebung dieser Bestimmungen haben würden? Er könne sich nur für den Antrag entscheiden.

Abg. von Eynern (ul) erklärte, er könne sich den Ausführungen seines Fraktionsgenossen Sattler nicht unbedingt anschließen. Vom fiskalischen Standpunkte verstehe er den Wunsch des Finanz⸗Ministers. mit. Aenderungen des Gesetzes noch zu warten; denn in zwei, drei Jahren seien die Rückzahlungen eben bereits erfolgt. Die Aeußerung des ö,. leß, es a ger die Anhänger des Antrags der politischen. Ehrenhaftigkeit, müsse, er, zurückweisen. (Zu stimmung. Gelder zurückzuzahlen, die im Jahre 1861 ein genommen worden seien sei 6. der verwickelten Verhältnisse wegen, die in vielen Fallen bestãnden, sehr mißlich. Wenn der Herr Finanz⸗ Minister keine Erklärung im Namen des Staats-Ministeriums ab⸗ 1 wolle, so scheine es doch so, als ob im Staats- Ministerium ver⸗ chiedene Strömungen vorhanden seien. Ebenso wie die Regierung eine Aenderung im Kommunalsteuergesetz selbst beantragt habe, könne auch diese Aenderung schon jetzt vorgenommen werden.

Finanz Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Der Herr Abg. von Eynern sagte, wir brauchten garnicht so große Bedenken dagegen zu haben, in ein noch nicht aus⸗ geführtes Gesetz wieder einzugreifen, denn wir hätten das beim Kommunalabgabengesetz auch gethan. Für die Staats. regierung liegt die Sache aber ganz anders. Die Korrektur des Kommunalsteuergesetzes hat die Staatsregierung für nöthig gehalten, weil sie selbst schon bei der Beschlußfassung die fragliche Bestimmung für eine verkehrte hielt. Sie beruhte nicht auf einem Vorschlag der Staatsregierung, sondern auf einem Vor⸗ schlag des Hauses. Daß da die Staatsregierung sich leicht entschließen konnte, wenn die Abgeordneten hier aus diesem Hause und gerade von den Freunden des Herrn von Eynern zu uns kamen und sagten: wir haben doch damals etwas Verkehrtes beschlossen; das Haus ist gewiß bereit, diesen Paragraphen wieder herauszu⸗ bringen, machen Sie uns doch eine Vorlage daß wir da den geänderten Anschauungen des Hauses entgegenkamen, das ist eine Liebenswürdigkeit, wie Herr Abg. von Eynern sagt. Hier liegt die

Sache aber ganz anders; denn ich habe gesagt: das Haus kann die Wirkung der gesetzlichen Bestimmung, wonach die Grundfteuer · entschãdigungen zurüdgezahlt werden mussen, heute noch garnicht äber⸗ sehen. Wir wissen noch nicht, um welche Summen es sich handelt, wie die Summen sich vertheilen, welche Klassen dabei hauptsãchlich herangezogen werden, wie das Verhältniß zwischen Großgrundbesißz und

Kleinbesitz ist; ob dadurch überhaupt Härten hervortreten von irgend einer

Importanz, das alles wissen wir nicht. Sind denn hier solche einzelnen Härten angeführt worden? Nein! auch in den Petitionen nicht! (Zurufe.) Gewiß, meine Herren, wenn von jemandem der Staat irgend

etwas fordert, daß er dann petitioniert, man möge es ihm erlassen,

das ist nichts Besonderes und beweist nicht eine besondere Härte. Wenn ich aber dargethan habe, daß, wenn jemand bisher 1 * Grundsteuer zahlte, er in Zukunft nach Aufhebung der Grundsteuer 30 3 60 Jahre lang zu zahlen hat, so kann doch darin, wie ich wiederhole, keine besondere Härte liegen. Es kann ja sein, daß sich später noch einzelne besondere Härten herausstellen, das will ich garnicht bestreiten, und deshalb kann man demnächst erwägen, ob man dem Minister eine Ermächtigung giebt in Fällen, wo besondere Härten vorliegen, ähnlich wie bei den Städten. Mir wäre diese Ermächtigung sehr unangenehm, denn ich sehe jetzt schon, welche Schwierigkeiten es hat bei den Städten, solche nach dem bloßen Ermessen eintretenden Erlasse richtig zu normieren; aber das ist eine Frage, worüber man sprechen kann. In vielen Fällen, wo es sich um kleine Bauern handelt, handelt es sich um die jährliche Zurückzahlung von Pfennigen. (Widerspruch) Es kommen vielleicht einzelne größere Fälle vor; aber der Durchschnitt bei den kleinen Bauern ist ganz unbedeutend.

Der Herr Abg. von Eynern meint, es müßten doch im Staats Ministerium bedeutende Freunde des Antrags sein. Ja, heute weiß ja jede Zeitung, was im Staats⸗Ministerium verhandelt wird?! Die unsinnigsten Behauptungen sind oft genug in den Zeitungen zu lesen; aber ich glaube doch nicht, daß der Herr Abg. von Eynern über die Stimmung meiner Kollegen unterrichtet ist und besser unterrichtet sein könnte als ich. Ich kann ihm sagen, daß im Staats⸗Ministerium die ganze Sache überhaupt noch garnicht berathen ist, besprochen ist, daß noch gar kein Meinungsaustausch darüber stattgefunden hat; und das ist doch auch ganz natürlich: da es sich hier um einen Initiativantrag des Hauses handelt, hat die Staatsregierung keine Veranlassung, eher dazu Stellung zu nehmen, als bis der Antrag überhaupt abgelehnt worden ist (Große Heiterkeit angenommen ist! Denn über abgelehnte Anträge verhandelt eben das Staats⸗Ministerium nicht. Also, dieser etwas kühnen Behauptung möchte ich entschieden Wider⸗ spruch entgegenstellen.

Daß Sie die Sache in der Kommission berathen, dagegen können wir ja nichts haben; aber ich hoffe, daß die Herren, welche die Sache in der Kommission wesentlich vertreten und hier von der großen Un—⸗ gerechtigkeit der Bestimmung reden, Material dafür bringen, daß hier ein harter Druck der Bevölkerung vorliegt.

Abg. von Bockelberg (kons. ): Der . Finanz · Minister hat selbst darauf hingewiesen, daß es sich vielfach um kleine Posten han⸗ delt. Diese müßten doch wenigstens niedergeschlagen werden, wenn nicht der Antrag selbst angenommen wird, was ich für richtiger halten würde. Im ganzen Lande würde man es als eine Wohlthat em-

finden, wenn die Angelegenheit in dieser Weise aus der Welt ge⸗ chafft würde.

Abg. Sattler (nl) warnte davor, an dem großen Werk der Steuerreform zu rütteln.

Abg. Freiherr von Dobeneck (kons.) wies auf einen Artikel in der ‚Freisinnigen Zeitung“ hin: ‚Die bettelnden Junker‘ der die Einbringung des Antrags im Herrenhause als unerhörte , , . und Begehrlichkeit bezeichne. (Pfui. Rufe.) Unter der Rückzahlung haben vor allem die kleinen Grundbesitzer zu leiden. Von diesen seien auch die Petitionen um Aufhebung dieser Bestimmung ausgegangen, kein einziger Großgrundbesitzer habe sich daran betheiligt.

Der Antrag wurde einer besonderen Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen.

Hiermit war die Tagesordnung erschöpft.

Schluß 4164 Uhr. 7

Nächste Sitzung Dienstag 11 Uhr. (Berichte über Mandatserledigungen; Interpellation des Abg. Ring wegen Einschleppung der Klauenseuche; Petitionen.)

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung. t

In München hatten, wie der „Vorwärts“ berichtet, die Weißlederzurichter der Röckel'schen Handschuhfabrik vor einigen Tagen wegen Lohnstreits die Arbeit niedergelegt. Der Aus—⸗ stand wurde r,. im Sinne der Arbeiter beendet. ;

Aus Mailand wird der ‚Voss. Ztg.“ telegraphiert: In Faradadda bei Bergamo, wo Anfang der vorigen Woche sämmtliche I600 Arbeiter der dortigen großen Wollspinnerei die Arbeit niedergelegt haben, kam es am Freitag zu ernsten Ausschreitungen, indem ein Theil der Ausständigen das Direktorialgebäude mit einem Steinhagel überschüttete. , , . war im stande, die Ruhe wieder herzustellen.

Aus . wird der „Köln. Ztg.“ geschrieben: Der zwischen den Arbeitern und den Orr n ger. getroffene Ausgleich (vgl. Nr. 111 d. Bl) ist nur ein vorläufiger Waffen⸗ stillstand. Die Arbeiter haben sich damit einverstanden erklärt, ihre ,, . dem Gewerbe⸗ und Arbeitsrath von Soignies zu unter⸗

reiten, von dessen Entscheidung der Friede abhängen wird. Im Falle der Abweisung ihrer erhöhten Lohnforderungen wird der Ausstand von neuem beginnen.

Aus Chicago meldet W. T. B.“): Der Ausstand der Arbeiter der Illinois⸗-Stahlwerke wird als beendet angesehen; viele Arbeiter haben die Arbeit wieder aufgenommen.

Sandel und Gewerbe.

Täglliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an 3 und in Oberschlesien.

An der Ruhr sind am 11. d. M. gestellt 10 945, nicht recht

iti eg, eee fund an 10. 8. M. geseht rat, aicht rett

n Oberschlesien sind am 10. d. M. ge nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. ö

Berlin, 11. Mai. Wochen bericht für Stärke, Stärke⸗ fabrikate und ine ,. von Max Sabertz kv. la. Kartoffelmehl 174 174 A, la. Kartoffelstärke 174 - 174 K, la. Kartoffelmehl 14 164 6, feuchte Kartoffelstärke acht 666. Berlin 9g, 40 „6, Frankfurter Syrup⸗ Fabriken zahlen nach

Sprup 21 22 6, Kap. Export 22 -- 224 M, Kartoffelzucker

er 20 = 207 , do. Kap. 3. = 6 , Rum⸗Kuleur z3 31 ,

ier⸗Kuleur 537 34 M, Dextrin, gelb und weiß, Ia. 23 24 4, do. sekunda 21 —2 . Weizenstärke (kleinst, 25 26 C, Weizenstärke (großst. 35— 36 , Hallesche und Schle⸗

Erst ein aus Bergamo eingetroffenes

Reisstãrke (Strahlen) 498 59 0 do. . . 33 34 A,

Vittoria cbsen I5 = 18

Erbsen 14-18 4A, Futtererbsen

Bohnen 2 24 4, ̃ Flachbo

Bohnen 18-21 , galizische und

oße Linsen 30-49

A4, 3

9 gen. ahn

Dem Aufsichtsrath der A. Riebeck'schen Montanwerke legte ver Vorstand, wie W. T. B. aus Halle a. S. meldet, am onnabend die Bilanz sewie die Gewinn und Verlustrechnung für das. Jahr 1894/95 vor. Der Bruttogewinn beträgt nach Abzug der Geschãftskosten 1 816 980 0 gegen 1515 383 Æ im Vorjahre. Für Abschreibungen sollen 656 794 60 verwendet werden gegen 648776 4 im Vorjahre, Es wurde beschlossen, der Generalversammlung die Festsetzung einer Dividende von 1000, wie im Vorjahre, vorzhschlagen und den von früher übernommenen Gewinnvortrag von 187 971 4 ungeschmälert auf neue Rechnung vorzutragen. Die General versamm. lung soll am 11. Juni d. J. Vormittags in Halle stattfinden.

Ueber die Reorganigation der Northern Paeifie⸗Eisen« bahn wird dem W. T. B;: mitgetheilt: Die in London geführten Verhandlungen haben zu einer vorläufigen Verständigung mit der Great Northern-Bahn geführt, wonach, diese der Northern Pacifie ein bestimmtes Reinerträgniß garantiert, welches zwar die n,, Einnahmen übersteigt, immerhin aber den

ondholders sehr erheblich? Opfer auferlegen wird. Die Ein⸗ führung der anerkannt musterhaften Verwaltung der Great Northern bei der Northern Pacifie und die dadurch zu er—⸗ zielende Vermehrung der Betriebsüberschüsse soll den Bondholders eine Entschädigung für den Verzicht auf einen Theil ihrer festen Ein nahmen k Herr Cdward D. Adams wird in Gemeinschafst mit den Vertretern der Deutschen Bank in der zweiten Hälfte der nächsten Woche hier eintreffen, um mit den einzelnen Comitèés über die von ihnen kei der Reorganisation zu beanspruchenden Minimal bedingungen zu berathen und sich mit Vollmacht über die weiteren Verhandlungen versehen zu lassen.

Magdeburg, 11. Mai. (W. T. B. Zuckerber icht. Rornzucker exkl., von 92/0 , neue 10, So- 11,09. Kernzucker exkl. 8 o/o Rende⸗ ment 10,20 - 10, 40, neue 10.30 - 10,50, Nachprodukte exkl. 75 0 Rende⸗ ment 7, 30 -= 8, 009. Besser. Brotraffinade 1 2275. Brotraffinade 2,50. Gem. Raffinade mit Faß 22,509 23,009. Gem. Melis mit

2225. Fest. Rohzucker J. Produkt Transite f. a. SB. mburg pr. Mai 10,365 Gd, 106,40 Br., pr. Juni 10,45 bei. und Br., pr. Juli 10,52 bez, 10,55 Br., pr. August 10,524 bej, 10,55 Br. Steigend. J 1

Essen a. d. Kuhr, 13. Mai. (W. T. B.) Wie die . Rhein. Westf. Ztg.“ meldet, verlängerte das Westfälische Kokssyndikat den Vertrag mit dem belgischen Syndikat, dem Eschweiler Bergwerke verein und dem Wurmrevier bis zum 31. Dezember 1897. .

Leipzig, 11. Mai. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Mai 2, 80 A6, pr. Juni 2,923 6, pr. Juli 2,924 S6, pr. August 2, 95 S, pr. September 2971 *, pr. Oktober 297 M, pr. Nobember 2,97 Æ. Dr. Dezember 3, 00 6, pr. Januar 3 02 M, pr. Februar 3 05 ½, pr. März 3, 6 , pr. April 3, 065 1 Umsatz: 35 000 Eg.

Mannheim, 11. Mai. (W. T. B) Produkten markt. Weizen pr. Mai 15,10, pr. Juli 15, 95, pr. November 15,30. . pr. Mai 13,40, pr. Juli 1340, pr. November 13,70. Hafer pr. Mei 12,90, pr. Juli 12,85, pr. November 13,00. Mais pr. Mai 1265,

pr. Juli 11,75, pr. November 11,50.

Bremen, 11. Mai. (W. T. B.) (Börsen⸗Schlußbericht) Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer etroleum⸗Börse.) Ruhiger. Lolo 7.30 Br. Ba u m wollt uhiger. Upland middl. loko 346 . Schm al. Ruhiger. Wilcox 366 3, Armour shield 359 3, Cudahy 36 * Fairbanh⸗ 30 3. Speck. Ruhig. Short elear middling loko 31. . 4 ö Umsatz: 24 Faß Kentucky, 84 Faß Stengel, 1535 Packen rasil.

Hamburg, 11. Mgi. (W. T. B.) Kaffee. (Nachmittag? bericht Good average Santos vr. Mai 774, pr. September , pr. Dezember 734, pr. März 72. Matt. Zuck er markt , Rüben Rohzucker J. Produkt Basis 88 , Rendemten neue Usance, frei an Bord Hamburg vr. Mai 10,375, pr. Juni 10st, pr. August 10,65, pr. Oktober 10723. Stetig. .

Pest, 11. Mai. (W. T. B.) Produkten markt. Wein behauptet, pr. Mai⸗Juni 748 Gd., 7,55 Br., pr. Herbst 7.45 6 7,47 Br. Roggen 3 6 Gd. 6,68 Br. Hafer pr. Hat 6.23 Gd. , 6,25 Br. ais pr. Mai⸗Juni 6,77 Gd., 6,78 Bi, nr. Juli⸗August 6,88 Gd., 6,390 Br. Kohlraps pr. Auguft Sertenßea 11,55 Gd. , 11,60 Br.

London, 11. Mai. (W. T. B) Wolle fest bei guter Kor

kurrenz. ; 36 og Javazucker loko 115 fest, Rüben⸗Rohzucker lolo

108 fest.

13. Mai. (W. T. B. Die Getreidezufuhren be; trugen in der Woche vom 4. Mai bis 10. Mai: Engl. Weizen . fremder 55 517, engl. Gerste 1473, fremde 19 017, engl. mg is zßs, fremde s, engl. Hafer ohh, fremder 6a zo Qrks., engl. tbl 18 515, fremdes 40 53 Sack. ; .

Amsterdam, 11. Mai. (W. T. B) Java-⸗Kaffee good ordinarv 524. Bancazinn 491. ; ö .

New- York, 11. Mai. (W. T. B) Die Börse eröffnete mit nachgebenden Kursen im westeren Verlauf trat gänstigere Stim . mung ein. Der Schluß war recht sest zu den höchsten Tageskursen. Der Umsatz der Aktien betrug 317 000 Stück. ; ict

Weizen eröffnete schwach infolge des Regierung eri ti schwächte fich nach Eröffnung auf schwächere Kabelberichte noch etw ab; später trat jedoch 14 Deckungskäufe und Vorhersagungen e.

rostwetter Erholung ein. Schluß fest. Maig schwächte ich 1 röffnung, entsprechend der Mattigkeit des Weizens, etwas ab, steigerte fich jedoch später infolge Deckungskäufe. Schluß stetig.

Waarenbericht.

Baumwolle Preis in New Hort 6t., do. New-Drleans 6. Petroleum Stand. white in NewYork 3,50. 2 8,45, do. rohes nom., do. Ju nom.

ir line cert. p. ö. Schmal, West. steam 6.50, do. Rohe & Brothers i Mai pr. Mal dat, do. Pr. Jull 33. do. pr. September 5 Rother Winterwelzen ss, Weisen pr. Mai 67, do. pr, Jult g . . * , nach Liverpool 14. Kaffee . 28 . 1. . e 4 en . NMeßl, Spring Wheat clears 2,65. Zucker 28. er 10,45.

Der Werth der in der vergangenen Woche eingęfüßrte⸗ Waren betrug oss 165 Doll. gegen 9 7i2 248 Döll, ngen ,, . für Stoffe 2130 985 224 185 n der Vorwoche. .

Srl nge ln. Mal. (B. T. B) Weinen schächtz nach Gröffnung eiwas ab infolge des Reglerungsberichts und . Kabelberichtt sowie auf Verringerung der Hau sses Enge Ce später trat auf Wetterprognose äber Frostwetter und reg?

holun 33 93. 6 * Mais allgemein fest anzen Börsenverlaufs. ; e, pr. Mai 633, pr. Juli 644. Mais pr. Nai Speck short clear nomin. Pork pr. Mai 11,921. /

oll. gegen 2

1

M 14.

zum Deutschen Reichs⸗

3Zmeite Beilage

nzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Montag, den 13. Mai

1895.

1. uchun

2. gebote, Zustellungen u. der

3. Unfall und 5 ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

7. Erwerbs und 9 8. Niederlafsung 2c. von Rechtsanwã 9. Bank⸗Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

S. Zommandit · Sesel Attzen u. Altien· Geselssa. .

9 Untersuchungs⸗Sachen.

[10322 Steckbrie.

Gegen den Barbiergebhilfen Otto Reinhard Schurig, geboren am 19. Januar 1867 zu Plauen, evangelisch, welcher sich verborgen hält, ist die Unter⸗ suchungshaft wegen Betrugs verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Gerichtsgefängniß abzuliefern und sodann zu den Akten 1357 D. 71. 94 Mittheilung zu machen.

Berlin, den 4 Mai 1895.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 137.

I0323 Steckbrief.

Gegen den Bäckergesellen Fritz Heinrich früber in Staßfurt, jeßt unbekannten Aufenthalts, geboren am 7. März 1873 zu Krakau, ledig, welcher sich verborgen hält, ist die Untersfuchungshaft wegen Diebstahls nach Eröffnung des Hauptverfahrens verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und an das nächste Amtsgericht abzuliefern, auch safortig⸗ Nachricht zu den hiesigen Akten D. 89 / 5 zu geben.

Staßfurt, den 3. Mai 1895.

Königliches Amtsgericht.

10326 Fahndung. . Der wegen Verschwendung unter Bormundschaft gestellte 37 J alte Metzger und Hausknecht Christian Dietz von Obermühle ist unter Mitnahme von 2000 4M flüchtig geworden. Die Polizeibehörden werden ersucht, dessen Aufenthalt anher mittheilen zu wollen. Signalement: 166 groß, untersetzt, rother Schnurrbart, weißgelbl. Kopfhaare, aufgedunsenes Gesicht, schwarzkarrlerter Anzug. Waldenburg,. Wttbg., 5. Mai 1895. Stadtschulth. Amt Siller.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl. 104182

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Ga , f n mn, gemachten 1 finden zur Zwangsversteigerung des zur

onkursmasse des Maschinenbauers August Strack zu Röbel gehörigen Wohnhauses Nr. 8 in der Hohenthorschen Vorstadt zu Röbel und des Gartens Nr. 359 daselbst, mit Zubehör Termine:

I) zum Verkaufe nach zuporiger endlicher Re— gulierung der Verkaufs⸗Bedingungen am Sonnabend, den 7. September 1895, Vormittags II Uhr,

2) zum Ueberbot am Montag, den 30. Sey⸗ tember 1895, Vormittags 11 Uhr,

statt. Auslage der Verkaufsbedingungen vom 23. August 1895 an auf der Gerichtsschreiberei. Röbel, den 7. Mai 1895. Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.

lord]

Zur Zwangsversteigerung des dem Schuhmacher Johann Joachim Friedrich Ludwig Holtz zu Rostock 6 allhier am Amberge sub Nr. 1000 be⸗ egenen Hausgrundstücks wird hierdurch vor dem unterzeichneten Amtsgerichte ein erster Verkaufstermin auf Montag, den 8. Juli 1895, Vormittags 11 Uhr, sowie ein Ueberbots termin auf Dienstag, den 20. August 1895, Vormittags 111 Uhr, durch das gegenwärtige Proklam anberaumt und dabei zugleich allen bei der Zwangsversteigerung im gesetzlichen Sinne betheiligten Personen freigelassen, in dem ersten Termine zu dem Zwecke einer end⸗ lichen Regulierung der Verkaufsbedingungen, deren Entwurf zu ihrer Einsicht zwei Wochen lang vor demselben auf hiesiger Gerichfsschreiberei niedergelegt sein wird, zu erscheinen, sowie auch binnen 3 Tagen 1 anderweitige Vorschläge dazu einzu⸗ teichen.

Rostock, den 27. April 1895.

Großherzogliches Amtsgericht. Piper.

10077

In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des dem Rentier Ernst Wilhelm Triebsees zu Rostock bisher gehörigen, allhier am Schwibbogen sub Nr. 815 belegenen Hausgrundstücks, hat der Käufer desselben,

erbermeister Martin Reincke zu Rostock, durch Urkunde den Nachweis geliefert, daß er die nach dem Ergebniß der Versteigerung zur Hebung kommenden

läubiger befriedigt hat, resp. von denselben als alleiniger Schuldner übernommen ist.

Es sind nun die betreffenden Beweis urkunden nebst der Erklärung des Käufers, sowie ferner auch die

echnung des Seguesters auf der Gerichteschreiberei är, Einsicht der bei der Zwangsversteigerung Be— theiligten niedergelegt, und werden diese letzteren bierhon in Kenn tniß' gesetzt und aufgefordert, binnen zwei Wochen efwaige Erinnerungen geltend zu

KRoftock, den 1. Mai 15660. Großherzogliches Amtsgericht. Piper.

log? g) 7 dem Verfahren, betreffend die gta des dem Schlachtermeister Christian Hauck eubukow früher gehörigen, allhier an der Stto⸗

j wangsver⸗ u . sub Nr. 1971R6. belegenen Hauses und Gartens

Nr. 1141 VIW, ist zur Abnahme der Rechnung des Sequesterg, zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Vertheilung ein Termin auf Sonnabend, den 18. Mai 1895, Vormittags IH Uhr, im Amtsgerichts gebäude, Zimmer Nr. 1, bierselbst anberaumt, und werden die bei der Zwangs⸗ versteigerung Betheiligten dazu mit dem Bemerken geladen, daß der Theilungsplan zu ihrer Einsicht auf der Gerichtsschreiberei niedergelegt ist. Roftock, den 3. Mai 1895. Großherzogliches Amtsgericht.

Piper.

lo449] Aufgebot.

Der Präsident des Königlichen Ober Landesgerichts zu Hamm hat, das Aufgebot der Amtskaution des seit dem 1. März 1894 in den Rubestand getretenen Gerichtsvollziehers Matz zu Schwerte, befstehend aus

1) dem 34 igen Staatsschuldschein vom Jahre 1842 Litt. F. Nr. 705490 über 300 6 nebst Talon,

Y). der Schuldverschreibung der Preußischen Kon⸗ solidierten 33 o/ oigen Staatsanleihe Litt. E. Nr. 630324 über 300 6 nebst Talon und Zinsscheinen für die Zeit vom 1. Oktober 1898 bis 1. April 1900

behufs deren Rückgabe beantragt. Es werden daher alle diejenigen, welche Ansprüche auf die ge⸗ dachte Kaution haben, hierdurch aufgefordert, die⸗ selben spätestens im Aufgebotstermine den 2. Juli 1895. Vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeich⸗ neten Gericht anzumelden, widrigenfalls sie mit ibren Ansprüchen auf die Kaution werden ausgeschlossen und letztere wird zurückgegeben werden.

Schwerte, den 7. Mai 1895.

Königliches Amtsgericht.

(10450

Das von dem Rohproduktenbhändler Herrn Johann Sckwerin Römer in Limbach hier anhängig gemachte Aufgebotsverfahren zur Fraftloserklärung des K. S. 3* oso, vormals 4 υο, Staatsschuldenkassenscheins vom Jahre 1869 itt. B. Nr. 26 757 über 160 Thaler ist eingestellt worden.

Dresden, am 8. Mai 1895.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung e. Heßler.

10205] Aufgebot.

Das Quittungẽbuch Nr. 191 der hiesigen stãdtischen Sparkasse, ausgefertigt für Gmilia Clementine Marie Syornberger in Storchnest, lautend über 13 M 43 3, ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag der ꝛc. Spornberger zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisiert werden. Der Inhaber jenes Quittungsbuches wird daher auf gefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 26. November 1895, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, i 26, seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls es für kraftlos wird erklärt werden.

Liffa, den 3. Mai 1895.

Königliches Amtsgericht.

10452 Aufgebot.

Auf Antrag des Kaufmanns Otto Reinke in Lang— fuhr sollen vierzebn Wechsel 4d. 4. Neumünsterberg, den 1. Dezember 1892 über je 1000 MÆ, ausgestellt vom Antragsteller an eigene Ordre, acceptiert von Fr. Kabrowski in Neumünsterberg, fällig am 4. Juni 1893, bezw. 4. Juli 1893, bezw. 4. August 1893, bezw. 4. September 1893, bezw. 4 Oktober 1893, bejw 4. November 1893, bezw. 4. Dezember 1893, bejw. 4. Januar 1894, bezw. 4. Februar 1894, bezw. 4. März 1894, bezw. 4. April 1894, bezw. 4. Mai 1894, bezw. 4. Juni 1894, bezw. 4. Juli 13894, und ein Wechsel d. d. Neumünsterberg, den 1. Dezember 1892 über 1530 M, ausgestellt vom Antragsteller an eigene Ordre, acceptiert von Fr. Kabrowski und fällig am 4. August 1894, aufgeboten werden.

Die unbekannten Inhaber dieser Wechsel werden aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem vom unterzeichneten Gerichte festgeseßten Aufgebotstermine am 30. November 1895, um 11 Uhr Vor⸗ mittags, anzumelden und die Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben er—⸗ folgen wird. .

Eiger of, den 8. März 1895.

Königliches Aritsgericht.

10451] - Aufgebot.

Der Erbpächter Nr. 1 Joachim Höppner aus Brunshaupten, als Gläubiger, hat das Aufgebot des angeblich verloren gegangenen Hypothekenscheins ad Fol. 10 über 1000 4A, eingetragen unterm 22. August 1854 in die Büdnerei Nr. 1 zu Brunshgupten für den Mühlenpächter Otto Franke zu Güstrow, jetzt zu Schönberg, unter Glaubhaftmachung des Ver— lustes des Hypothekenscheins und bei Nachweis, daß die Forderung auf ihn, den Antragsteller, übergegangen fei, efr. Z 20 Nr. 2 der Domanialhypotheken ˖ ordnung vom 2. Januar 1854 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 26. November 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

ströpelin, den 5. Mäal. 1596.

Großherzogliches Amtsgericht.

19444] Aufgebot. . Die verehelichte Häusler Josefa. Tluczikent in rzeborowitz und deren minderjährige Geschwister eodor und Theophil Gabor haben das Aufgebot

eines im Gemeindebezirk Lenschütz belegenen, in den

Steuerbüchern mit Artikel 134 Kartenblatt7 Nr. 31 des Gemeindebezirks Lenschütz bezeichneten, in das Grundbuch noch nicht übernommenen Ackerftückes von 1 ha 55 a 20 am beantragt. Alle Personen, welche das Eigenthum dieses Grundstückes be= anspruchen, werden aufgefordert, ihre Rechte und Anspräche spätestens in dem auf den 9. Juli E895, Vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots termine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen auf das Grundstück werden ausgeschlossen werden. Fosel, den 3. Mai 1895. Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.

lo0442] Oeffentliche Ladung.

Die nach Namen und Aufenthalt unbekannten Erben des Jobann Rodenbüsch von Manderscheid sowie alle die Personen, welche Ansprüche auf das im Flurbuch der Gemeinde Manderscheid für Art. 238. Rodenbüsch Johann und Konsorten zu Manderscheidꝰ eingetragene Grundstück Flur 3 Nr. 135, Peterskämmerchen, Wiese 3 a 99 am er— heben, werden auf den 6. Juli 1895, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor das unterjeichnete Gericht, Zimmer Nr. 2, öffentlich geladen. Wenn vor oder in dem Termin kein Anspruch auf das Grundstück angemeldet wird soll bei Anlegung des Grundbuchs die Gemeinde Manderscheid ohne Einwilligung der Geladenen als dessen Eigenthümerin eingetragen werden.

Wittlich. den 7. Mai 1895.

Königliches Amtsgericht. III.

liche

Durch Beschluß des K. Landgerichts Landau i. d. Pfalz vom 26. April 1895 wurden Franz Karl Vogel, Bader, in Leimersheim wohnhaft, und Kons., welche bei diesem Gericht gegen Franz Philipp Vogel, geb. 1825, Bader, früher in Siebeldingen wohnhaft, dermalen ohne bekannten Wohn und Aufenthaltsort in Amerika abwesend, das Abwesen⸗ heitsversahren betreiben, zu dem kontradiktarisch mit der K. Staatsanwaltschaft zu führenden Zeugen⸗ beweise darüber zugelassen:

daß Philipp Vogel, Sohn der zu Siebeldingen wohnhaft gewesenen Ebeleute Jakob Vogel, Bader, und Barbara Süß von Siebeldingen, schon im Jahre 1847 seinen Wohnort verlassen hat und daß seit seinem Weggehen keine Nachricht über seine Person und seinen Aufenthalt in seine Heimath gelangt ist. Termin zur Beweisaufnahme ist bestimmt, auf Samstag, den 25. Mai 1895, Nachmittags 2 Uhr, im Kommissionszimmer des K. Landgerichts dahier.

Landau i. d. Pfalz, den 9. Mai 1895.

Der K. J. Staatsanwalt, Reither.

10448 Aufgebot.

Der hiesige Rechtsanwalt Dr. jur. Otto Meier in

Vollmacht:

1) des Bevollmächtigten des Johann Georg Wilde als Intestaterben seines verstorbenen Sohnes, Kommis Johann Friedrich Wilhelm Wilde, nämlich des Hermann Pfennig;

2) des Testamentsvol streckers der unverehelicht ver⸗ storbenen Rentnerin Friederike (Friederica) Henriette Krabbe, nämlich des biesigen Rechts⸗ anwalts Dris. jur. Carl Martin Strauch;

3) des Bevollmächtigten der Eheleute Jobann Hinrich Weselo und Hermine, geb. Brauer, nämlich des hiesigen Rechtsanwalts Dris jur. Carl Martin Strauch;

4) a. des Testamentsvollstreckers der verstorbenen Frau Anna Margaretha Catharina, geb. Buschsenja (richtiger Buschsenje) des ver⸗ storbenen Maurermeisters Jobann Heinrich (Hinrich) Ferdinand Reinhardt Wittwe, näm- lich des Johann Theodor Kielmann, und

des Miterben der vorgenannten Testatrix, nämlich des Sohnes derselden, Ferdinand Nicolaus Louis Reinhardt,

hat unter der nachstebenden Begründung den Erlaß

eines Kollektiv⸗Aufgebots beantragt:

J. Am 2. März 1895 sei bhierselbst der Kommis Johann Friedrich Wilbelm Wilde verftorben. Sein zu Schnellewalde (Schlesien) wohnhafter Vater Johann Georg Wilde komme als alleiniger gesetzlicher Erbe in Betracht.

Am 5. März 1895 sei hierselbst die Rentnerin Friederike (Friederica) Henriette Krabbe mit Hinterlassung eines am 2 März 1885 hierselbst errichteten, am 28. März 1895 hierselbst publizierten Testaments unverehelicht verstorben. In diesem Testament sei der unter 2 genannte Antragsteller unter Ertbeilung der Vertretungs- befugniß zum Testamentsvollstrecker ernannt.

„Am 7. Juni 1883 sei hierselbst Johann Franz Friedrich Reyer verstorben. Derselbe habe. bei Lebzeiten seiner Nichte. der unter 3 ge⸗ nannten antragstellenden Ehefrau, eine auf Namen des minderjährigen Johann Franz Friedrich Reyer, defuncti Wilbelm Nicolaus

ever Sohn, geschrieben stehende Obligation der mburgischen Staats⸗Anleihe von 1865, Nr. 25, ol. 19851, über 500 Mark Banco, geschenkt. ie unter 3 genannten antragstellenden Ehe⸗ leute beabsichtigen, diese Obligation auf Namen des antragstellenden Ehemannes umzuschreiben.

. Der auf Namen Johann Heinrich Ferdinand Reinhardt Wittwe, geb. Buschsentje, im Eigenthums⸗ und Hyxpothekenbuch der Dorf⸗ schaften Barmbeck und Eilbeck, Pag. 4465, ge schrieben stehende Hypothekposten über 4 2009, sei bei der im Jahre 1886 erfolgten Theilung des Nachlasses der am 26. Februar 1886 hier- selbst verstorbenen Frau Anna Margaretha

Catharina, geb. Buschsenja krichtiger Busq s enje)

des verstorbenen Maurermeisters Johann Heinrich Sinrich) Ferdinand Reinbardt Wittwe, ihrem Sohne, nämlich dem unter 4 h. genannten Antragsteller, zugefallen. Derselbe beabsichtige, diesen Posten auf seinen alleinigen Konsens um⸗ zuschreiben.

Es wird das beantragte Aufgebot nunmehr dahin

erlassen: Es werden:

I) alle, welche an die unter JL und H genannten Verlassenschaften, sowie an die unter II be⸗ zeichnete Obligation Erb-⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen;

2) alle diejenigen, welche den Bestimmungen des unter II bezeichneten Testaments, insbesondere der Ernennung des im Rubrum unter 2 ge⸗ nannten Antragstellers zum Testamentavollstrecker und den demselben ertheilten Befugnissen, wider⸗ sprechen wollen; ) alle diejenigen, welche der Befugniß des im Rubrum unter 4b. genannten Antragstellers, den unter IV. bezeichneten Hypothekposten auf seinen alleinigen Konsens umzuschreiben, widersprechen wollen, hiermit aufgefordert, solche An und Widersprüche bei der Gerichts- schreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts, Poststraße 19, 2. Stock. Zimmer Nr. 5l, spätestens aber in dem auf Freitag, den 5. Juli 1895, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebote⸗ termin, im Justizgebãude, Dammthorstraße 10, Parterre links, Zimmer Nr. 7, anzumelden und zwar Auswärtige thunlichst unter Bestellung eines hiesigen Zustellun gsbevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses.

Hamburg, den 8. Mai 1895. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. e den,, Becöffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.

10446 Aufgebot. Auf Antrag des Intestaterben der verstorbenen Trau Wilhelmine Maria grichtiger Marie), geb. Sievert, des verstorbenen Aktuars Henrich (richtiger Heinrich Wilhelm) Breiner Wittwe, nämlich des Kaufmannes Eduard Adolph Mählmann, vertreten durch die hiesigen Rechtsanwalte Dres. jur. Embden und Schröder, wird ein Aufgebot dahin erlassen: Es werden I) alle, welche an den Nachlaß der hierselbst am 22. Februar 1895 verstorbenen Frau Wilhelmine Maria (richtiger Marie), geb. Sievert, des ver⸗ storbenen Aktuars Henrich (richtiger Heinrich Wilhelm) Breiner Wittwe, Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen;

alle diejenigen, welche dem alleinigen Erbrechte des Antragstellers widersprechen wollen, hier⸗ mit aufgefordert, solche An⸗ und Wider⸗ sprüche bei der Gerichteschreiberei des unter⸗ zeichneten Amtsgerichts, Poststraße 19, 2. Stock, Zimmer Nr. 51, spätestens aber in dem auf Freitag, den 5. Juli 1895 Nach⸗ mittags I Uhr, anbergumten Aufgebots⸗ termin im Justizgebäude, Dammthorstraße 10, Parterre links, Zimmer Nr. 7, anzumelden und zwar Auswärtige thunlichst unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses.

Ham burg, den 6. Mai 1895.

Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. . (gez) Tes dorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.

10447 Aufgebot.

Auf Antrag des Teftamentsvollstreckers der ver⸗ storbenen Ebeleute, Gastwirth Johann Joachim Heinrich Tege und Sophia Catharina Louise (auch Sophie Louise Catharina) geb. Meyer, nämlich des Kaufmannes Christian Nicolaus Meyer, vertreten durch die biesigen Rechtsanwalte Dres. jur. Heinen und Lehmann, wird ein Aufgebot dahin erlassen:

Es werden I alle. welche an den Nachlaß der hierselbst ver⸗ storbenen Eheleute, Gastwirth Johann Joachim Heinrich Tege und Soxhia Catharina Lonise lauch Sophie Leuise Catharina), geb. Meyer, Erb oder sonstige Ansprũche zu haben ver⸗ meinen; alle diejenigen, welche den Bestimmungen des von den genannten Erblassern am 5. Dezember 1863 hierselbst gemeinschaftlich errichteten, am 15. November 1877 hierselbst xublizierten Testaments, sowie den Bestimmungen des don der zenannten Erblafferin am 24. November 1882 ierselbst allein errichteten, am 28. März 1840 bierselbst vublizierten Teftaments, insbesondere der durch Beschluß der hiesigen Vormundschafte behörde vom 25. Oktober 1882 erfolgten Er⸗ nennung des Antragstellers zum Testamentsvoll⸗ strecker des gemeinschaftlichen Testaments der Erblasser und den demselben ertheilten Befug⸗ nissen, namentlich der Befugniß, Grundstäcke, Mobilien, belegte Kapitalien und Staate papier zu verkaufen oder sonst zu realisieren; die ersteren nöthigenfalls zu prosequieren, in ihre Um- und Zuschreibung, beziebentlich Tilgung zu konsen⸗ tieren, Klauseln anzulegen und angelegte Klauseln zu tilgen, widersprechen wollen, hiermit auj= gefordert, solche An- und Widersprüche bei der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amte en Peststraße 19, 2. Stock, Zimmer r. 51, spätestens aber in dem auf Freitag, den 5. Juli 1895, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, im Juftiz⸗ ebäude, Dammthorstraße 10, Parterre links, immer Nr. 7, anzumelden und zwar Aus⸗